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Full text of "Geschichte der Union der ruthenischen Kirche mit Rom : von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart"

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University  of  Toronto 


http://www.archive.org/details/geschichtederuni01pele 


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mit  Rom 

ältesten  Zeiten  bis  auf  die  Gegenwart 


von 


Dr.  Julian  Y e  1  e  s z , 

Lemberger  Metropolitan-Consistorial-Rathe,  Pfarrer  zur 

heil.  Barbara  und  Rektor  des  griech.-katholischenCentral- 

Seminars  in  Wien. 

Mit  oberhirtlicher  Bewilligung. 

Erster  Banfl. 

Von  den  ältesten  Zeiten  bis  zur  Wiederherstellung  der 
Union  der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  (1595.) 


WIEN. 

Druck  und  Verlag  der  Mechitharisten-Buchdruckerei 
(W.   HEINRICH.) 

187S. 


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ältesten  Zeiten  bis  auf  die 


von 


Dr.  Julian  P e  1  e ■  s z , 

Lemberger   Metropolitan  -  Consistorial  -  Rathe,    Pfarrer   zur 

heil.  Barbara  und  Rektor   des  griech. -katholischen  Central- 

Seminars  in  Wien. 


Ulit  oberhirtliclier  Bewilliguug. 

Erster  Band. 

Von    den  ältesten  Zeiten  bis  zur  Wiederherstellung  der 
Union  der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  (1595.) 


WIEN. 

Druck  und  Verlag  der  Mechitharisten-Buchdruck#tei 


(W.  HEINRICH. 

1878. 


Seiner   Erzbischöflichen    Gnaden 
dem    wochwürdigsten 

"floCH-     UND     WoHLGEBORNEN 

Werrn    Werrn 

JOSEPH  SEMBRATOWICZ, 

ruthenischen  Metropoliten  von  Halicz,  Erzbischof 
von  Lemberg,  Bischof  von  Kamenec  in  Podolien, 
Assistenten  des  Heiligen  Stuhles,  Rathe  der  h.  Ver- 
sammlung zur  Verbreitung  des  Glaubens  in  An- 
gelegenheiten des  orientalischen  Ritus,  römischen 
Grafen,  Doctor  der  Theologie,  Mitgliede  des  Herren- 
hauses und  des  Landtages  der  Königreiche  Galizien 
und  Lodomerien  sammt  dem  Grossfürstenthume 
Krakau  etc.   etc. 


Dem  erhabenen,  apostolischen 

OBERHIRTEN 

der  mit  Rom  vereinigten  österreichischen  Ruthenen 


in  tiefster  Ehrfurcht  und   priesterlicher 
Ergebenheit 


OeWlDltiet    Völtl 


Verfasser. 


Einleitung. 


Urgeschichte   des   russischen    Volkes. 
8.1. 

Ueberblick  der  Abhandlung. 

Bevor  wir  zur  eigentlichen  Kirchengeschichte  übergehen, 
erscheint  es  nothwendig,  einige  allgemeine  Bemerkungen  über 
die  Urgeschichte  des  Volkes,  dessen  Kirchengeschichte  zur  Ab- 
handlung kommt,  voranzuschicken;  um  aber  in  diese  Schrift 
nicht  viel  Fremdartiges  hereinzubringen,  werden  diese  Erörte- 
rungen auf  Grundlage  der  diesbezüglichen  ausführlichen  Schrif- 
ten1) ganz  kurz  gefasst  sein.  Namentlich  wird  hier  die  Rede  sein 
von  dem  Schauplatze  der  russischen  Kirchengeschichte,  also  von 
dem  Ländergebiete,  auf  welchem  in  späteren  Jahrhunderten  die 
russische  Kirche  erstanden  ist,  dann  von  den  Völkerschaften, 
welche  diese  Gegenden  einst  bewohnten,  insbesondere  aber  von 
den  Slaven  (Slovenen)  und  den  Russen,  so  wie  über  deren 
Namen,  Sitten  und  Gebräuche,  wobei  auf  die  Mythologie  vor- 
zügliche Rücksicht  genommen  werden  wird.  Diese  Fragen  wer- 
den uns  zuerst  beschäftigen,  indem  sie  zum  richtigen  Verstand  - 
niss  der  Kirchengeschichte  nicht  ohne  Bedeutung  sind. 


i)  Nestor,  chronica,  edit.  Fr.  Miklosich,  Vindobonae  18G0.  — 
Schaffarik,  Ueber  die  Abkunft  der  Slaven,  Ofen  1828.  —  Karainsin, 
Geschichte  des  russischen  Reiches,  Petersburg  1851,  I.  Bd.  (russisch).  — 
Dr.  Phil.  Strahl,  Geschichte  des  russischen  Staates,  Hamburg  1832,  I.  Bd. 
—  Dr.  Richard  Roepell,  Geschichte  Polens,  Hamburg  1840,  I.  Theil.  — 
Dionis  Zubrycki,  Geschichte  des  Für?tenthums  Halicz,  Lemberg  1852, 
(russisch)  und  andere. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  \ 


Schauplatz  der  nachmaligen  russischen  Kirchen- 
geschiente  und  die  ältesten  Bewohner  nach  den  Be- 
richten der  Griechen   und  Römer. 

Das  Ländergebiet,  welches  den  Schauplatz  der  nachfolgen- 
den Kirchengcschichte  bildet,  erstreckte  sich  auf  der  nördlichen 
Hälfte  unserer  Erdkugel,  und  grenzte  im  Osten  an  die  Wolga, 
im  Norden  an  die  Küsten  des  Eismeeres,  im  Westen  an  das  bal- 
tische Meer  und  bis  an  die  Flüsse  Niemen,  Bug,  dann  an  die 
Karpathen  und  im  Süden  an  das  schwarze  Meer.  Dieses  unge- 
heuere Ländergebiet  bildete  zum  grössten  Theile  eine  unabseh- 
bare, mit  Wäldern  und  Sümpfen  besäete,  von  grossen  Strömen 
durchschnittene  Ebene,  welche  im  Süden  den  Ackerbau  reichlich 
lohnte,  im  Norden  und  in  anderen  Gegenden  zur  Jagd  und  zur 
Fischerei  einlud. 

Welche  Völkerschaften  diese  Gegenden  in  vorhistorischen 
Zeiten  bewohnten,  ist  wohl  nicht  zu  ermitteln,  davon  schweigt 
die  Geschichte.  Erst  tausend  Jahre  vor  unserer  Zeitrechnung 
treten  einige  südlichen  Theile  dieses  Ländergebietes  aus  der  tief- 
sten Finsterniss  hervor,  und  die  ersten  mitunter  auch  fabelhaften 
Nachrichten  über  die  Völkerschaften,  die  dort  gewohnt  haben, 
verdanken  wir  demHerodot,  Strabo,  Plinius  und  anderen  Schrift- 
stellern des  klassischen  Alterthums.  Wenn  wir  nun  von  den 
fabelhaften  Sagen  über  die  Hyperboreer,  Androphagen,  Melan- 
chlänen,Thyssagetcn,  Arimaspen  und  anderen  absehen,  so  verdie- 
nen hier  vorzüglich  folgende  Völkerschaften  genannt  zu  werden: 

1.  Die  Skythen,  mit  diesem  Namen  wahrscheinlich  von  den 
pontischen  Griechen  benannt,  welcher  Name  früher  vielleicht 
einem  anderen  Volke  gehörig,  von  den  Griechen  ihnen  gegeben 
wurde.  Nach  Herodot 2)  waren  die  Skythen  den  Persern  unter 
dem  Namen  Saken  bekannt,  selbst  aber  nannten  sie  sich  Skolo- 
ten.  Sie  wohnten  nach  derselben  Quelle  im  Osten  vom  kaspischen 
See,  von  wo  sie  aber  durch  die  Massageten  über  den  Araxes 
getrieben  wurden,  desswegen  die  Wolga  überschritten  und  sich 
dann  nach  manchen  Streifzügen  zwischen  der  Donau  und  dem 
Don   festsetzten,    wo  sie   vom   persischen   Könige  Darius  ange- 


Herodot,  IV.  20. 


griffen  wurden,  der  aber  dabei  fast  sein  ganzes  Heer  verloren 
hat.  Die  Skythen  führten  verschiedene  Lebensweise,  die  Einen 
lebten  als  Nomaden,  und  ihre  vorzüglichste  Beschäftigung  war, 
die  Feinde  zu  überfallen  und  vor  denselben  zu  entfliehen;  Andere 
aber  beschäftigten  sich  mit  dem  Ackerbau,  und  diese  wohnten 
an  den  beiden  Ufern  des  Dniepr  und  in  Podolien.  Die  tapferste 
und  zahlreichste  Hoide  derselben,  die  sog.  Königlichen  (ijap- 
«TBeHHaa  rop^a  =  carstvennaja  horda)  unternahm  fortwährend 
Streifzüge  nach  Osten  bis  zum  Asovschen  Meere,  ja  bis  in  die 
iaurische  Krim,  wo  sie  viele  Grausamkeiten  und  Räubereien 
verübten.  Die  Sitten  der  Skythen  waren  rauh  und  wild,  ihr 
öfterer  Verkehr  mit  den  Griechen  hat  sie  nicht  zivilisirt,  und  sie 
hielten  sich  eifrig  an  die  Sitten  ihrer  Väter,  daher  missglückte 
auch  der  Versuch  des  Philosophen  Anacharsis,  eines  Schülers  des 
atheniensischen  Gesetzgebers  Solon,  welcher  ihnen  atheniensische 
•Gesetze  geben  wollte,  welcher,  obgleich  ihr  Stammesgenosse,  als 
Opfer  seiner  edlen  That  gefallen  ist.  Auf  ihre  grosse  Zahl  und 
Tapferkeit  pochend,  fürchteten  sie  keinen  Feind,  tranken  das 
Blut  ihrer  erschlagenen  Feinde,  kleideten  sich  mit  aus  Menschen- 
haut verfertigten  Kleidern  und  gebrauchten  Menschenschädel  als 
Trinkgefässe,  ihren  höchsten  Gott  aber  verehrten  sie  in  der  Ge- 
stalt eines  Schwertes.  Doch  ihre  Macht  nahte  sich  dem  Unter- 
gange zu  Philipps  von  Mazedonien  Zeiten,  welcher  sie  durch 
List  besiegte,  und  so  war  die  Macht  der  Skythen  schon  gebro- 
chen. Fünfzig  Jahre  später  (um  300  vor  Chr.)  hiess  die  Gegend 
zwischen  der  Donau  und  dem  Dniester  die  Steppe  der  Geten, 
welche  über  die  Skythen  Oberhand  gewannen  und  dieselben 
verdrängten,  so  dass  bald  auch  ihr  Name  verschwand.  Bei  den 
späteren  Schriftstellern  werden  mit  diesem  Namen  andere  Natio- 
nen fälschlich  genannt.  Es  fehlt  nun  nicht  an  Schriftstellern, 
welche  in  den  Skythen  Vorfahren  der  Slaven  überhaupt  und 
der  Russen  im  Besonderen  sehen  wollen  3),  und  den  Namen  der 
Skythen  aus  dem  slovenischen  „skytati  sia",  d.  i.  nomadisiren, 
ableiten;    allein  diese  Ansicht  Hess  man  nach    näheren   Unter- 


3)  So  z.  B.  S.  Dolci,  de  illyr.  1.  vet.  Vener.  1754;  Hartknoch, 
(f  1789)  leitet  die  Slovenen  unmittelbar  von  den  Skythen  ab;  K  lecze  wski, 
Sarmatia  europ.  Leopoli  1769;  der  Prälat  C  zaj  kowski,  Koczniki  tow.  War- 
«zawskiego  t.  XI.  und  andere  bei  SchafFarik,  a.  a.  O.  S.  9. — 12. 

1* 


suchungen  fallen,  und  aus  den  Beschreibungen  der  Alten  über 
den  Körperbau,  Sitten  und  Gewohnheiten  der  Skythen  hält  man 
dieselben  für  ein  mongolisches  Volk.4) 

2.  Die  Sarmaten.  Sie  haben  nach  dem  Berichte  des  Diodor 
von  Sizilien 3)  die  Skythen  von  Osten  überfallen  und  ihrer 
dortigen  Herrschaft  für  immer  ein  Ende  gemacht.  Diese  Sarma- 
ten wohnten  nach  Herodots  Bericht 6)  jenseits  der  Mäotis  und 
des  Tanais,  doch  waren  sie  den  Alten  sehr  wenig  bekannt:  erst 
im  Anfange  der  christlichen  Zeitrechnung  treten  sie  bestimmter 
auf,  namentlich  in  der  Zeit,  als  die  Fiömer  Thrazien  und  die 
Donaugegenden  unterjochten  und  so  Nachbarn  der  nördlichen 
Völker  wurden.  Seit  der  Zeit  sprechen  die  römischen  Geschicht- 
schreiber ununterbrochen  von  den  Sarmaten,  welche  zwischen 
dem  Asovschen  Meere  und  der  Donau  sassen,  und  in  zwei  Haupt- 
stämme,  Roxolanen  nnd  Jazygen  zerfielen.  Die  Roxolanen  wohn- 
ten nach  Strabo7)  um  100  vor  Chr.  in  den  Ebenen  zwischen  dem 
Dniepr  und  Don  als  Nomaden,  deren  Fussvolk  war  nach  Tacitus 
feig,  die  Reiterei  aber  unüberwindlich,  und  die  Jazygen  über- 
siedelten bald  in  das  Land  zwischen  der  Donau  und  der  Theiss. 8) 
Diese  Völkerschaften  geriethen  mit  den  römischen  Kohorten  in 
einen  furchtbaren  Krieg,  aus  welchem  sie  siegreich  hervorgin- 
gen, und  die  Roxolanen  verwüsteten  Dacien,  die  Jazygen  Moesien. 
Zu  Mithridates  Zeiten  wurde  ihre  Macht  gebrochen,  aber  sie  be- 
drängten noch  lange  Zeit  das  römische  Reich.  Die  Sarmaten 
werden  von  Einigen  auch  für  Vorfahren  der  Slovenen,  beson- 
der- der  Russen,  gehalten,  und  man  wTill  in  dem  Namen  Roxola- 
nen den  Namen  „Russu  finden,  und  den  Namen  Jazygen  erklärt 
man  aus  dem  slovenischen  rfl3UKt  =  jazyk"  Zunge.  Sprache, 
und  diese  Ansieht  wird  von  mehreren  angesehenen  Gelehrten 
vertreten.") 


4)  Strahl,  a.  a.  O.  I.  -i.  f. 

Diodor  1.  II.  -Hi  Sauromatae)  multis  postannis  aumero  et  viribus 
aueti,  magnam  Scythiae  partem  devastarunt,  et  omnibus,  quos  debellaverant, 
interne  Latia,  maximam  regionL-  partem  desolavere." 

6)  II  erodot,  IV.  21. 

1)  Strabo,  VII. 

8)  Plin  lue,  bist,  natur    IV.  •_»;,. 

»)  So  von  Ph.  Cluwer,  Germania  antiqua,  Lugduni  1616>  1631. — 
J.  Ch.  Jordan,  d<  rigii  Sla  rum,  Viodobonai  1746;  D  obner,  monu- 
menta  bist.  Boem,  Pragae  1704  and  andi 


3.  Die  Alanen  erscheinen  fast  gleichzeitig  mit  den  Jazygen 
und  Roxolanen  in  der  Krimm  und  im  (späteren)  südlichen  Russ- 
land, aber  von  den  Hunnen  vertrieben,  ziehen  sie  nach  Westen 
bis  nach  Spanien,  von  wo  sie  sich  nach  Afrika  begeben. 

4.  Die  Gothen  kamen  von  Norden,  und  schon  im  dritten 
Jahrhundert  nach  Ch.  dehnte  sich  ihre  Herrschaft  vom  baltischen 
bis  zum  schwarzen  Meere  aus,  und  ihrem  mächtigem  König  Her- 
manrich  gehorchte  auch  die  Krimm  und  ein  grosser  Theil  des 
nachmaligen  Russland.  Nach  dem  Berichte  des  gothischen  Ge- 
schichtschreibers Jornandes10)  beherrschte  Hermanrich  auch  die 
Wenden,  eine  mächtige  Völkerschaft,  die  in  drei  Hauptstämme  der 
Wenden,  Anten  und  Slaven  getheilt,  seit  unbekannter  Zeit  an  der 
Weichsel  und  dem  baltischen  Meere,  dem  sie  seinen  Namen  gab, 
wohnte,  sich  bis  an  die  Donau  und  viele  Theile  des  heutigen 
Russlands  erstreckte  und  von  vielen  Gelehrten  für  das  Stamm- 
volk der  Russen  angesehen  wird. 

5.  Die  Hunnen  kamen  von  Nordosten,  überfielen  um  377 
nach  Chr.  die  Alanen  und  Gothen,  verwüsteten  das  nachmalige 
Russland  und  stürzten  dann,  nur  Asche  und  Schutthaufen  hinter 
sich  lassend,  das  römische  Reich,  bis  sie  ihren  Untergang  fanden, 
sich  noch  einige  Zeit,  nach  Jornandes  Zeugniss,  in  den  Gegenden 
zwischen  dem  Dniester  und  der  Donau  hielten,  und  dann  spurlos 
verschwunden  sind.  In  dieser  Zeit  war,  wie  Karamsin  (I.  19.) 
bemerkt,  das  nachmalige  Südrussland  eine  öde  Wüste,  wro  wilde 
Horden  im  Vorbeigehen  hausten  und  nur  elende  Ueberreste  hinter- 
liessen.  Die  Ostgothen  zogen  nach  Pannonien,  der  Roxolanen 
wird  nicht  mehr  erwähnt,  sie  zogen  entweder  mit  den  Hunnen, 
oder  wurden  unter  dem  römischen  Imperator  Marcianus  nach 
Illiricum  und  nach  anderen  Provinzen  des  römischen  Reiches 
übersiedelt,  wo  sie  mit  den  Gothen  verschmolzen  sind  und  mit 
dem  Verluste  ihrer  Selbständigkeit  auch  ihren  Namen  verloren, 
denn  vom  Ende  des  5.  Jahrhunderts  spricht  die  Geschichte  nicht 
mehr  von  den  Gothen.  Ein  Theil  der  Anten  wohnte  damals  an 


I0)  Jornandes,  de  rebus  Geticis:  »Post  Herulorum  caedem  idem 
Hermanricus  in  Venetas  arma  commovit,  qui  quamvis  armis  desperiti;  sed 
numerositate  pollentes,  primo  resistere  conabantur>  •  •  •  Natn  hi,  ut  initio  ex- 
positionis,  vel  catalogo  gentis  dicere  coepimus,  ab  una  stirpe  exorti  tria  nunc 
nomina  reddidere,  id  est  Veneti,  Antes,  Sclavi,  qui  quamvis  nunc  ubique  desae- 
viunt,  tarnen  tunc  omnes  Hermanrici  imperiis  serviere.« 


6 

der  Nordküste  des  schwarzen  Meeres  und  gehorchte  dem  Win- 
nitar,  dem  Nachfolger  des  Gothenkönlgs  Hermanrich,  von  welchem 
sie  hart  bedrückt  wurden.  Der  Unterdrückten  nahm  sich  der 
Ilunnenkönig  Balamber  an,  und  sie  waren  dann  den  Hunnen 
unterthan.  Bald  nachher,  wahrscheinlich  im  4.  Jahrhunderte 
kamen  die  Ungarn  (Magyaren)  von  der  Wolga  und  von  den 
Uralgebirgen  und  plünderten  nach  dem  Jahre  474  Mösien,  Thra- 
zien, ja  ihre  Streifzüge  bedrohten  auch  Konstantinopel.  So  war 
also  in  den  ersten  fünf  Jahrhunderten  in  den  Gegenden,  welche 
später  das  russische  Reich  bildeten,  keine  Ruhe,  es  war  hier  eine- 
ununterbrochene Völkerwanderung. 

§•3. 
Die  Slovenen,  Slaven. 

Es  gibt  wohl  wenige  Gegenstände  in  der  Geschichte,  über 
welche  man  so  viel  geschrieben  hätte  und  worüber  so  viele  Mei- 
nungen bestehen  würden,  als  über  die  Herkunft  und  die  Abstam- 
mung der  Slaven.  Da  meinen  Einige,  dass  die  Skythen,  Andere, 
dass  die  Sarmaten  wahre  Slaven  waren,  wieder  Andere  leiten  sie 
von  den  Heniochen  in  Kolchis,  Andere  von  den  Phöniziern  oder 
Chaldäern,  Diese  von  den  Illyriern,  Jene  von  den  Indern  ab,  ja- 
A.  Frenzel  (de  orignie  linguae  Sorabicae,  ßudiss.  1693 — 6)  hat 
die  Vorfahren  der  Slaven  in  den  alten  Hebräern  entdeckt;  und 
noch  Andere  suchen  sie  in  dem  Gemisch  von  Völkern,  die  unter 
dem  Namen  der  alten  Thrazier,  Mazedonier,  Gothen,  Daken,  Sar- 
maten und  Skythen  in  den  Geschichtsbüchern  vorkommen,  und 
noch  Andere  glauben,  dass  die  Slaven  seit  undenklichen  Zeiten, 
in  der  Gegend  zwischen  dem  Dniepr  und  der  Wolga  wohnten^ 
Ohne  nun  darauf  näher  einzugehen,  führe  ich  nur  an,  seit  wann» 
ausländische  Schriftsteller  der  Slaven  gedenken,  und  dann  was 
der  einheimische  Chronist  Nestor,  dem  man  in  neuerer  Zeit  folgtr 
darüber  erzählt: 

Bei  den  ausländischen  Historikern  erscheinen  die  Slaven  unter 
diesem  Namen  erst  im  5.  Jahrhunderte,  und  es  bietet  sich  hier  die 
interessante  Erscheinung  dar,  dass  ein  Volk,  von  dem  man  unter 
diesem  Namen  nichts  wusste, im  6.  Jahrhunderte  einen  grossen  Thefl 
Europas  zwischen  dem  baltischen  Meere,  der  Elbe,  der  Thciss  und 
dem    schwarzen  Meere  einnimmt.   Am  Ende  des  5.  Jahrhunderts 


sprechen  von  ihnen  die  Byzantiner,  und  seit  dem  Jahre  527  sind 
sie  dem  oströmischen  Reiche  furchtbar,  und  sie  werden  eine 
furchtbarere  Geissei  Gottes,  als  die  Hunnen  unter  Attila  genannt. 
Stamm  und  Name  der  Slaven,  sagt  Roepell  (a.  a.  0. 1. 18  ff.),  traten 
in  der  Geschichte  zum  ersten  Male  unter  den  zahlreichen  Völker- 
haufen auf,  welche  in  Folge  der  allgemeinen  Völkerwanderung 
gedrängt  und  drängend  an  den  nördlichen  Grenzen  des  Oströmer- 
reiches anprallten.  Jornandes  nennt  sie  „Winidarum  natio  popu- 
losa",  woraus  später  der  deutsche  Name  Wenden,  Winden  enstan- 
den  ist.  Sie  sassen  damals  im  Anfange  des  6.  Jahrhundertes  in  einem 
weiten  Bogen  nordwärts  der  Karpathen,  von  dem  Ursprung  der 
Weichsel  bis  zu  den  Mündungen  der  Donau,  und  von  dieser 
Linie  an  waren  sie  nach  Norden  und  Osten  ausgebreitet.  Sie 
wraren  in  zahlreiche  Stämme  getheilt,  unter  denen  man  aber  zwei 
Hauptmassen  unterscheiden  konnte,  und  die  Wohnsitze  dieser 
zwei  Hauptstämme  waren  durch  den  Dniester  geschieden.  West- 
wärts von  diesem  Flusse  wohnten  die  „Slavini",  ostwärts  bis  zum 
Dniepr  und  an  den  Küstendes  schwarzen  Meeres  die  „Antes".  Wie 
weit  sich  beide  nach  Norden  ausbreiteten,  bleibt  ungewiss;  nach 
Süden  aber  waren  die  Slavini  in  die  Niederungen  der  unteren 
Donau,  südwärts  von  dem  siebenbürgischen  Gebirgslande  vorge- 
rückt und  grenzten  westlich,  wahrscheinlich  an  der  Aluta,  mit 
den  Gepiden.11)  In  diesen  Gegenden  kennt  auch  Procopius,  Zeit- 
genosse Justinians,  beide  Hauptstämme  (Ixlaßiqvoi,  "Avrat),  aber 
keine  historische  Nachricht  gibt  über  ihre  x\bkunft,  ihre  ur- 
sprünglichen Wohnsitze,  ihre  Wanderungen  in  diese  Gegenden 
genügende  Auskunft.  Auch  der  älteste  slavische  Chronist  vreiss 
hierüber  nichts  anderes  zu  berichten,  als  was  er  in  den  Byzan- 
tinern gefunden  hat.  „Und  nach  vielen  Jahren,  schreibt  Nestor 


ii)  Jornandes  cap.  5.  „In  Scythia  prima  ab  occidente  gens  sedit 
Gepidarum  —  introrsus  illi  Dacia  est  ad  coronae  speciem  arduis  Aipibus 
emunita,  juxta  quorum  sinistrum  latus,  quod  in  aquilonem  vergit,  W  in  ida- 
rum  natio  populosa  consedit.  Onorum  nomina  licet  nunc  per  varias 
familias  et  loca  mutentur,  principaliter  tarnen  Sclaveni  et  Antes  nominan- 
tur.  Slavini  a  civitate  nova  et  Sclavino  Rumnunensi  et  lacu,  qui  appellatui 
Mursianus  usque  ad  Danastrum  (Dniestr)  et  in  boream  Viscia  (Weichsel)  tenus 
commorantur;  hi  paludes  sylvasque  pro  civitatibus  habent.  Antes  vero,  qui 
sunt  eorum  fortissimi,  qui  ad  Ponticum  mare  curvantur,  a  Danastro  (Dniestr) 
extenduntur  ad  Danubium,  quae  flumina  multis  mansionibus  ab  invicem  ab- 
sunt". 


(a.  a.  0.  cap.  3.),  sassen  die  Slovenen  an  der  Donau,  wo  nun 
Ungarn  und  Bulgarenland  ist,  und  von  diesen  Slovenen  verbrei- 
teten sich  die  Slovenenvölker  auf  der  Erde  und  legten  sich  ihre 
Namen  bei,  wo  sie  sich  immer  an  einem  Orte  niederliessen."  .Alan 
hat  nun,  wie  schon  oben  erwähnt,  über  die  Abkunft,  die  ursprüng- 
lichen Wohnsitze  und  die  Wanderungen  der  Slaven  sehr  riefe 
und  sehr  verschiedenartige  Hypothesen  aufgestellt,  allein  jede 
folgende  verdrängte  ihre  Vorgängerin  und  keine  hat  befriedigt. 
Ich  führe  hier  nur  zwei  Ansichten  an,  und  zwar  die  von  Roepell 
und   von   Zubrvcki. 

^   Roepellm  seiner  Geschichte  Polens  meint:  „Am  einfachsten 
scheint  sich  eine,  wenn  auch  nicht  ganz  zufriedenstellende  Lösung 
an  den  deutschen  Namen  des  Stammes  anknüpfen  zu  lassen.  Jor- 
nandes  nennt  ihn  Winiden,  Wenden.  Nun  kennt  schon  Plinius  im 
Osten  der  Weichsel  und  der  Ostsee  ein  Volk,  dessen  Name  auf- 
fallend an  jenen  erinnert.   „Einige  berichten,   schreibt  er  (4,  13), 
dnss  jene  Landschaften  bis  zum  Flusse  der  Weichsel  von  Sarmaten,' 
Venedern,  Scirren  bewohnt  werden."  Derselben  Veneder  gedenkt 
dann  Tacitus  in  seiner  Germania  (c.  46)   bereits  mit  genauerer 
Kenntniss.  Er  weiss,  dass  sie  nordwärts  von  den  Germanen  und 
Sarmaten  wohnen,  dass  auf  sie   wiederum  nördlich  Esthen  und 
Finnen  folgen.  Mit  Bestimmtheit  scheidet  er  sie  von  den  Sarmaten, 
weil  sie  „Häuser  bauen,  Schilde  führen,  ausdauernd  und   viel  zu' 
Fusse  sind,  was  Alles  den  Sarmaten  fremd  sei,  welche  vielmehr 
auf  Wagen  und  Pferden  leben."  Nach  Tacitus  erwähnt  Ptolomäus 
(3,5),  der  Veneder  wiederum  in  den  Landschaften   ostwärts  der 
Weichsel.  Er  setzt  sie  dort  an  die  Küste  der  Ostsee,  des   „wen- 
dischen Meerbusens",  und  kennt  in  jenen  Gegenden  auch  ein 
Gebirge,   nach  ihrem  Namen  von  ihm  das  „wendische"   genannt, 
welches  kein  anderes,  als  der  Wolchonskiwald  sein  kann.  Endlich 
nennt  noch  zu  Anfang  des  3.  Jahrhundertes  die  römische  Reise- 
Charte   „Venudi   sarmatae"   unter  den    im    Norden    der  Provinz 
Dacien  nomadisirenden   Völkern.  Seitdem  verschwindet  in  den 
römischen  Nachrichten  dieses  Volk  und  tritt  erst  beim  Jornandes 
als  nWinidarum  natio  populosa"  von  Neuem  hervor«. 

»Die  wald-  und  sumpfreichen  Ebenen,  welche  den  Wol- 
chonskiwald umgeben,  wären  hienach  die  historische  Wiege  der 
Slaven.  Nordwärts  grenzten  sie  mit  finnischen,  südwärts  mit 
sarmatischen  Stämmen,  nach  Südwesten  aber  erscheinen  sie  schon 
früh  weiter  verbreitet." 


9 

„An  diesen  Wohnsitzen  zwischen  germanischen,  sarma- 
tischen  und  finnischen  Stämmen  hielten  die  Slaven  fest,  bis  die 
allgemeine  Völkerbewegung  begann.  Dem  allgemeinen  Drängen 
der  Völker  nach  Süden  folgend,  breiteten  sie  sich  in  den  von 
den  Gothen  und  Hunnen  verlassenen  Gegenden  aus,  rückten 
bis  zu  den  Karpathen,  zur  Niederdonau  und  den  Küsten  des 
schwarzen  Meeres  vor  und  wurden  bald  als  Sklabenen  und 
Anden  (Slavini  et  Antes)  bekannte,  furchtbare  Nachbarn  des 
oströmischen  Reiches." 

„Fünfzig  Jahre  etwa  hausten  diese  Stämme  an  der  niederen 
Donau,  als  um  die  Mitte  des  6.  Jahrhundertes  ein  neues  Volk, 
die  Avaren,  von  Osten  her  in  Europa  einbrach.  Auf  ihrem  Wege 
mussten  sie  zuerst  mit  den  xVnden  und  Sklabenen  zusammen- 
stossen.  Die  Avaren  verfolgten  ihre  Bahn  nach  Westen,  erschienen 
wenige  Jahre  später  an  den  Grenzen  von  Thüringen  und  setzten 
sich,  von  hier  zurückgekehrt,  in  Pannonien  fest  (568).  In  derselben 
Zeit  scheinen  grosse  Bewegungen  auch  unter  den  Slavenstämmen 
begonnen  zu  haben,  denn  mit  dem  Ende  dieses  Jahrhunderts  und 
mit  dem  Beginn  des  folgenden,  sind  ihrer  viele  bereits  weit  nach 
Westen  und  Süden  vorgerückt.  Eine  nähere  Einsicht  in  diese 
Wanderungen  wird  wohl  vermisst,  scheinbar  plötzlich  treten 
slavische  Stämme  in  neuen  Wohnsitzen  auf,  und  weder  der  Aus- 
gangspunkt und  die  Richtung  der  Züge,  noch  die  Zeit,  in  welcher 
sie  dort  aufbrachen,  hier  anlangten,  lassen  sich  mit  Sicherheit 
bestimmen.  Nur  Nestor  und  die  Byzantiner  geben  einigen,  wenn 
auch  dürftigen  Bericht.  Bei  Nestor  heisst  es:  „Und  nach  vielen 
Jahren  sassen  die  Slovenen  an  der  Donau,  wo  nun  Ungarn  und 
Bulgarenland  ist.  Von  diesen  Slovenen  verbreiteten  sich  die 
Slovenenvölker  auf  der  Erde  und  legten  sich  ihre  Namen  bei, 
wo  sie  sich  immer  an  einem  Orte  niederliessen.  So  nannten  sich 
die  Ankömmlinge,  die  am  Flusse  Morava  blieben,  Moraven,  und 
Andere  hiessen  Tschechen,  und  diese  Slovenen  selbst  sind:  die 
weissen  Chorwaten,  die  Serben,  die  Karantanen.  Als  aber  die 
Wlachen  die  Slovenen  an  der  Donau  überfielen  und  sich  unter 
ihnen  niederliessen  und  ihnen  Gewalt  anthaten  (wanderten  die 
Slovenen  aus)  und  einige  siedeln  sich  an  der  Weichsel  an  und 
nannten  sich  Lachen,  und  Andere  von  diesen  Lachen  nannten  sich 
Polanen,  Andere  aber  Lutitschen,  Andere  Masovschanen  (Masovier), 
und  wieder  Andere  Pomorianen  (Pommern).  Ebenso  sind  andere 


10 

Slovenen  angekommen,  die  sich  am  Dniepr  niederliessen  und 
sich  auch  Polanen  nannten;  Andere  hiessen  Drewlanen,  weil  sie  in 
Waldungen  sassen;  Andere  setzten  sich  zwischen  dem  Pripet  und 
Dwina  und  nannten  sich  Dr  egovif  sehen.  Noch  Andere  setzten  sich 
an  der  Dwina  und  wurden  Polotschanen  genannt,  von  einem 
Flüsschen,  das  in  die  Dwina  läuft,  undPolota  heisst.  Die  Slovenen 
aber  setzten  sich  um  den  Ilmensee,  und  benannten  sich  mit  ihrem 
Namen  (d.  h.  behielten  ihren  früheren  Namen),  und  bauten  eine 
Stadt  und  nannten  sie  Novhorod  (d.  i.  Neustadt).  Und  Andere 
setzten  sich  an  der  Desna  und  am  Sem  und  an  der  Sula  und 
hiessen  Sjewerier  (d.  i.  Nordländer).  Und  so  verbreitete  sich  das 
Slovenenvolk,  von  dem  auch  die  slovenische  Schrift  den  Namen 
erhielt."  (A.  a.  0.  cap.  3.) 

„So  allgemein  gefasst  nun  auch  diese  Nachrichten  sind,  so 
sehr  sie  namentlich  aller  chronologischen  Bestimmungen  ent- 
behren, stützen  sich  doch  vornehmlich  auf  sie  die  neueren 
Ansichten  über  den  Gang  jener  Wanderungen.  Zwei  Grundlagen 
scheinen  sich  mit  Sicherheit  diesen  darzubieten.  Einmal,  dass  man 
jene  alten  Sitze  derSklabenen  und  Anten  von  derNieder-Donau 
und  den  Karpathen  bis  zum  Dniepr  als  den  Ausgangspunkt  der 
Verbreitung  der  Slaven  nach  Westen,  Norden  und  Osten  anzu- 
sehen habe,  und  zweitens,  dass  diese  Verbreitung  wenigstens  in 
zwei  verschiedenen  Zeitmomenten  erfolgt,  beide  Male  aber  der 
Anstoss  der  Bewegung  von  den  „Wlachen«  gegeben  sei.  Da  nun 
auch  in  derselben  Zeit  mit  dem  Einbrüche  der  Avaren  und  ihrer 
Niederlassung  in  Pannonien  die  Wanderungen  der  Slaven  begon- 
nen haben  müssen,  da  die  Avaren  thatsächlich  mit  diesen  zusam- 
mensticssen,  scheint  der  Schluss  nicht  fern  liegend,  dass  sie  jene 
„  Wlachen"  sind,  deren  Andrang  die  Slaven  auseinandersprengte." 

Indessen  ist  der  Schluss,  dass  unter  den  „Wlachen"  Nes- 
tors die  Avaren  zu  verstehen  sind,  wie  Iioepell  selbst  zugibt,  zu 
gewagt,  und  man  könnte  darunter  eher  die  Vorfahren  der 
jetzigen  Humanen  verstehen,  wie  später  gesagt  werden  wird,  und 
der  genannte  Historiker  stellt  dann  die  obigen  Nachrichten 
Nestor's  über  die  Wanderungen  der  Slaven  in  Zweifel,  und 
bleibt  bei  der  Annahme,  dass  diese  Völkerstämme  zuerst  im 
Norden  Kuropas  wohnten  und  erst  später  sich  im  Süden  verbrei- 
teten, und  fährt  dann   fort:   „Wie  weit  nordwärts,  nordost-   und 


11 


westwärts  von  Jenen,  durch  Jemandes  bekannt  gewordenen 
Sitzen  der  Sklabenen  und  Anten  die  Slaven  schon  damals  sassen, 
ist  freilich  streng  historisch  gar  nicht  nachzuweisen.  Erinnert 
man  sich  aber,  dass  die  Hauptstämme  der  Germanen,  welche 
früher  zwischen  der  Elbe  und  der  Weichsel  wohnten,  bereits 
kurze  Zeit  nach  der  Mitte  des  zweiten  Jahrhundertes  nach  Süden 
aufgebrochen  sind,  dass  man  sie  im  dritten  Jahrhunderte  an  den 
Grenzen  des  oströmischen  Reiches  findet,  dass  aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  doch  auch  die  kleineren,  ihnen  verwandten 
Stämme  zugleich  mit  jenen  ausgezogen  sein  werden,  dass  endlich 
die  Heruler,  als  sie  von  der  Theiss  nach  Norden  zogen,  im  Nor- 
den der  Karpathen  (nach  Procopius  II.  205)  die  Slavenstämme 
der  Reihe  nach  durchwanderten,  so  erscheint  der  Schluss  nicht 
zu  gewagt,  dass  die  Slaven  sich  bald  nach  dem  Abzüge  der  Ger- 
manen nach  Westen  fort  gedrängt  und  spätestens  zur  Zeit  jenes 
Herulerzuges  schon  von  den  Mittellandschaften  zwischen  der 
Elbe  und  Weichsel  Besitz  genommen  haben  mögen.  Seitdem 
aber  im  Mittellande  der  Karpathen  die  Avaren  sich  festgesetzt 
hatten,  die  Niederungen  zwischen  dem  Gebirge,  der  Donaumün- 
dung und  dem  Dniepr  aber  slavische  Haufen  schon  besetzt 
hatten,  stand  den  Haufen,  welche  noch  weiter  nach  Süden 
drängten,  nur  der  einzige  WTeg,  im  Westen  der  Karpathen,  offen. 
Wahrscheinlich  rückten  damals  aitrussische  Stämme,  welche  wir 
später  in  polnisch-russischen  Landschaften  und  dem  heutigen 
Galizien  bis  zum  San  antreffen,  westwärts  vor  und  drängten  die 
früher  an  der  Nordseite  der  Karpathen  sitzenden  sprachver- 
wandten Haufen  weiter  nach  Süden.  Mit  diesen  über  die  Donau 
gegangenen  und  in  den  Ostthälern  der  Alpen  sitzen  gebliebenen 
Slavenhaufen  musste  schon  Tassilo,  der  Baierfürst,  595  kämpfen, 
sein  Sohn  schlug  sie  um  610  an  den  Quellen  der  Drau  zurück,  und 
in  derselben  Zeit  treten  sie  auch  an  dem  oberen  Laufe  der  Save 
hervor.  Als  Ksrantani  blieben  sie  in  diesen  Alpenlandschaften 
sitzen.  Neue  Haufen  verwandter  Stämme  folgten  den  vorange- 
zogenen nach.  Zur  Zeit  des  Kaisers  Heraclius  kamen  die  Serben 
und  Chorvaten^  von  den  Nordabhängen  der  Karpathen  ausziehend, 
an  den  Grenzen  Illyriens,  Dalmatiens  an,  bemächtigten  sich 
dieser  Landschaften,  nahmen,  ostwärts  vordrängend,  von  dem 
heutigen  Serbien  Besitz  und  schoben  sich  solchergestalt  zwischen 


12 

die  Avaren  und  das  griechische  Reich  ein.12)  Diesem  zweiten 
nach  Süden  wandernden  Slavenhaufen  scheinen  nun  andere  von 
Norden  her  nachgewandert  zu  sein.  Historisch  bestimmt  zeigen 
sich  die  Moraven  und  Tschechen  im  Jahre  623  in  den  Niederungen 
der  March  und  in  Böhmen  scsshaft." 

rDie  slavisclie  Völkerwanderung  war  im  Grossen  und 
Ganzen  vorüber.  In  drei  Hauptmassen,  nach  den  Sprachen  ge- 
gliedert, hatten  sie  fast  das  ganze  europäische  Tiefland  erfüllt. 
Im  Os'en  behaupteten  die  russischen  Stämme  die  alten  Wohn- 
sitze, hatten  sich  westlich  über  den  Dniepr  und  Dniester  bis  zu 
den  Karpathen  und  dem  Sanfluss  ausgebreitet  und  waren  in 
einzelnen  Schaaren  bis  in  die  Landschaften  südwärts  der  Donau  bis 
zu  den  Alpen  und  dem  adriatischen  Meere  vorgedrungen.  West- 
lich von  ihnen  sassen  von  der  Weichsel  bis  zur  Elbe  und  darüber 
hinaus  die  lechitischen  Stämme  und  zwischen  beide  keilförmig 
eingeschoben  die  preussisch-littauischen.  Die  geographische 
Weltstellung,  welche  jede  dieser  drei  Hauptmassen  einnahm, 
bestimmte  dann  ihre  geschichtliche  Entwickelung.« 

So  urtheilt  Roepell  über  die  Urgeschichte  der  slavischen 
Volksstämme  im  Allgemeinen  und  des  russischen  Volkes  insbe- 
sondere. Darüber  bestehen  nun  freilich  auch  andere,  ganz  divergi- 
rende  Ansichten, so  namentlich einebei  Zubrycki,  welche  die  Slaven 
in  einer  uralten  vorhistorischen  Zeit,  etwa  um  1800  vor  Chr.  von 
Asien  in  die  unteren  Donaugegenden  einwandern  lässt,  wo  sie 
zuerst  ruhig  sassen,  dann  aber  einzelne  Stämme  sich  freiwillig 
trennten  und  sich  westlich  begaben,  wo  sie  sich  bis  an  das  adria- 
(ische  Meer  verbreiteten  und  die  nachmaligen  Südslaven  bilde- 
ten. Andere  dagegen  hätten  sich  nach  dem  Norden  begeben 
und  die  jetzigen  Gebiete  von  Mähren  und  Böhmen  eingenommen. 
An  der  unteren  Donau  aber  seien  noch  viele  slavischen  Stämme 
geblieben,  und  erst,  als  sie  von  den  „Wläehen"  bedrängt  wurden, 
haben  sie  sich  in  zwei  Hauptzweigen  nach  dem  Norden  hegeben, 
und  ein  Zweig  derselben,  die  nachmaligen  Polen,  haben  sich 
zwischen  der  Elbe  und  der  Weichsel  niedergelassen,  wo  sie  sich 
mit  Ackerbau  befassten  und  desswegen  (von  pole,  Feld,  Feldbau) 
Polancn,  polaki,  Pulen  benannt  wurden;  der  andere  Hauptzweig 
aber,    die  Vorfahren  der   Russen,    haben   sich    um    den   Dniepr 


»-)  ConsUntinus  Porphjrog.,  de  administrando  imperio  c.  30  —  32. 


13 

herum  niedergelassen,  wo  dann  später  dass  russische  Reich  ent- 
standen ist.  Ohne  nun  darauf  näher  einzugehen,  wird  nur  be- 
merkt, dass  es  gewiss  zu  sein  scheint,  dass  die  Russen  und  Polen 
ehemals  in  den  Donaugegenden  gewohnt  haben  müssen.  Davon 
zeigen  insbesondere  die  Volkslieder  der  Polen,  der  Gross-  und 
der  Kleinrussen,  von  denen  eine  ziemlich  bedeutende  Anzahl  der 
Donau  als  eines  heimatlichen  Flusses  gedenkt;  dann  mit  der 
Donau  sind  viele  Sagen,  Mythen  und  Erzählungen  der  genann- 
ten Völker  verknüpft,  und  man  kann  sagen,  dass  für  sie  Donau 
das,  was  für  die  Indier  Ganges,  nämlich  ein  heiliger  Fluss  war. 
Nicht  ganz  ohne  Belang  sind  auch  die  Sagen  der  Polen,  dass  sie 
einst  in  der  Nachbarschaft  der  Mazedonier  wohnten  und  mit 
Alexander  dem  Grossen  harte  Kämpfe  zu  bestehen  hatten.  Es 
scheint  also,  dass  diese  Völkerschaften  in  uralten  Zeiten  an  der 
Donau  wohnten,  wohin  sie  entweder  von  Asien,  oder  wie  Andere 
wollen,  von  Norden  Europas  her  eingewandert  sind. 

Was  ferner  die  „Wlachen"  Nestors,  denen  die  Donau-Slaven 
weichen  mussten,  anbelangt,  so  scheint  es  unwahrscheinlich,  dass 
man  darunter  die  Avaren  verstehen  sollte,  denn  Nestor  hat  für 
diese  einen  anderen  Namen,  nämlich  „Obryu.  Es  wird  dess- 
wegen  mit  grösserer  Wahrscheinlichkeit  angenommen,  dass 
unter  diesen  „Wlachen",  die  von  den  Römern  nach  der  Donau 
ausgesendeten  Militärkolonisten  zu  verstehen  seien,  diese  „Wla- 
chen"  wären  also  die  Vorfahren  der  jetzigen  Rumänen,  welche 
wohl  ursprünglich  wirkliche  Romer  gewesen  sein  mochten,  seit 
ihrer  Einwanderung  in  die  Donaugegenden  aber  sich  mit  den 
Ueberresten  der  dort  zurückgebliebenen  Slaven  vermischten, 
was  ihre  Sprache  augenscheinlich  beweist.  Sie  werden  desswegen 
auch  jetzt  zum  Unterschiede  von  den  Italienern,  welche  slavisch 
„Wlochy"  heissen,  „Wolochy"  genannt.  Somit  hätte  dieser  An- 
sicht nach  die  Römerherrschaft  die  Slaven  aus  den  Donaugegen- 
den verdrängt,  und  zwar  soll  das  in  dei  Zeit  zwischen  32  v.  Chr. 
und  9  nach  Chr.  geschehen  sein. 

§•4. 

Namen  der  slavischen  Volksstämme.  Slovenen,  Polen. 
Russen,  Ruthenen. 
Nach  dem  bisher  Erzählten  war  der  älteste  »eigene  Name" 
der  slavischen  Völkerstämme,    welche  von   den  Ausländern  mit 


14 

verschiedenen  Namen  benannt  wurden,  „Slovene*.  denn  Nestor 
sagt,  dass  die  Stamme,  welche  sich  am  Ilmensee  ansiedelten, 
ihren  eigenen  Namen  beibehielten,  wahrend  sich  andere  verschie- 
dene Namen  von  ihrer  Lebensweise,  vom  Wohnorte  u.  s.  w.  bei- 
legten. Ueber  die  Ableitung  des  Namens  ,.  Slovenen"  ist  man 
nicht  einig;  Einige  leiten  ihn  von  „slava"  (Ruhm)  ab,  was  mit 
Nestor  verglichen,  offenbar  unrichtig  ist:  daher  meinen  Andere, 
dass  der  Name  von  rslovo"  (Wort,  Rede)  abzuleiten  sei,  in  dem 
Sinne  nämlich,  dass  die  Slovenen,  denen  fremde  Sprachen  un- 
verstandlich waren,  die  Fremdlinge  ihnen  also  als  stumm  vor- 
kamen, sich  selbst  „Slovenen-,  d.  i.  die  Redenden,  die  anderen 
Völker  aber  rniemcy«,  d.  i.  die  Stummen  nannten.13)  Als  sich 
aber  die  Slovenen  ausbreiteten,  nahmen  sie  verschiedene  Xamen 
an,  und  zwar:  Die  Polotschanen  am  Flusse  Polo'a;  die  Dregoicit- 
sehen  zwischen  dem  Dniepr,  Pripet  und  der  westlichen  Düna; 
die  Radimitsclien  u.  s.  w.  Wir  begegnen  aber  besonders  drei  Be- 
nennungen, mit  denen  wir  un>  oft  befassen  werden,  nämlich 
die  Lechen,  Russen  und  Ruthenen,  über  welche  noch  Einiges  zu 
sagen  ist. 

Der  Name  „Lecken,  Lachen,  Lechitenu,  bedeutet  die  Be- 
wohner der  Ebene :  er  wird  abgeleitet  von  der  litauischen 
Wurzel  „lenke",  die  Niederung,  Acker,  Ebene,  und  noch  heute 
beisst  der  Pole  bei  den  Litauern  rlenkasu,  d.  i.  der  Ebenen- 
bewohner; dieselbe  Wurzel  hat  sich  auch  in  der  ungarischen 
Benennung  der  Polen  „lengyel*  erhalten.  Somit  ist  der  Name 
Lach,  Lech,  gleichbedeutend  mit  rpolan,  polak",  welche  Namen 
desswegen  bis  auf  den  heutigen  Tag  zur  Bezeichnung  der  Polen 
gebraucht  werden. 

Der  Name  vRus,  Rusyn",  d.  i.  Russe,  wird  fast  übereinstimmend 
von  den  skandinavischen  Warägern  abgeleitet.  Nestor  erzählt 
nämlich  zum  Jahre  6367  =  859,  dass  die  nördlichen  Slovenen, 
welche  um  den  Ilmensee  wohnten,  damals  den  skandinavischen 
Warägern  Tribut  zahlen  mussten,  aber  schon  in  den  nächstfol- 
genden Jahren  wurden  die  Waräger  vertrieben  und  ihnen  der 
Tribut  verweigert.  Nun   aber  entstanden  unter  diesen  Slovenen 


!•)  Dobcowaki,  bist,  kritische  Untersuchung,  woher  die  Slaven  ihren 
Namen  erhalten  haben,  im  VI.  Theile  der  Abhandlung  einer  PrivatgeselU<  haft 
in  Böhmen,  Prag  17s4,  S.  2G3— 298. 


15 

innere  Zwistigkeiten,  denn  sie  hatten  keinen  Fürsten,  und  aus  ihrer 
Mitte  durften  sie  einen  solchen  nicht  wählen,  weil  er  nicht 
anerkannt  worden  wäre.  Um  nun  diese  inneren  Zwistigkeiten 
beizulegen,  haben  sie  sich  dahin  geeinigt,  dass  sie  im  Jahre  862 
zu  den  Warägern  eine  Gesandtschaft  abschickten  mit  der  Bitte, 
dass  sie  zu  ihnen  kommen  und  sie  beherrschen,  und  wirklich  seien 
drei  Brüder  Namens  Rurik,  Sineus  und  Truvor  mit  einem 
zahlreichen  Gefolge  gekommen,  theiiten  sich  in  die  Herrschaft, 
und  von  diesen  Warägern  haben  die  Slovenen  den  Namen  „Rus" 
angenommen.  Auf  dieser  Erzählung  Nestor's  beruht  nun  die  ali- 
gemein angenommene  Ableitung  des  Namens  „Rus"  von  den 
skandinavischen  Warägern;  dieser  Name  wäre  also  kein  ein- 
heimischer, sondern  ein  von  den  fremden  Beherrschern  des  Volkes 
angenommener.  li) 


14)  Wiewohl  nun  diese  Ableitung  allgemein  angenommen  ist,  so  gibt  es 
auch  Vertreter  der  Meinung,  dass  der  Name  „Rus"  ein  einheimischer  ist,  und 
Zubrycki  (a.  a.  O.  I.  121,  Note  17)  führt  diese  Meinung  durch,  welche  hier 
mit  einiger  Erweiterung  ihren  Platz  finden  mag.  Man  findet  in  der  Chronik 
Nestor's  selbst  Stellen,  welche  ebenso  bestimmt,  wie  die  angeführte,  lauten, 
und  aus  denen  man  schliessen  kann,  dass  der  Name  Rus  ein  einheimischer  ist 
und  nicht  erst  von  den  Warägern  importirt  wurde;  dass  dieser  Name  dem 
eigentlichen  südlichen  oder  Kleinrussland  eigen  ist  und  dass  nicht  die  Slaven 
von  den  Warägern,  sondern  die  in  Rede  stehenden  Waräger  von  einem  Theile 
der  Slaven  den  Beinamen  Rus  erhalten  haben.  Es  sei  hier  nur  vorübergehend 
erwähnt,  dass  die  Ansicht,  dass  der  Name  Rus  von  den  Warägern  entnommen 
wurde,  also  zuerst  im  nördlichen  oder  Grossrussland  heimisch  wurde,  ihre 
grössten  Vertheidiger  in  den  russischen  Historikern  hat,  und  man  wäre  fast 
versucht,  diesen  Namen  mit  der  Politik  in  nähere  Verbindung  zu  bringen.  Es 
wäre  für  die  Grossrussen  vielleicht  erniedrigend,  wenn  sie  auch  in  dieser  Be- 
ziehung ihrem  Stamme  nicht  die  Oberherrschaft  vindiziren  könnten.  Doch  abge- 
sehen davon,  dass  auch  auswärtige  Historiker  noch  vor  dem  Jahre  862  von  den 
Roxolanen  sprechen,  abgesehen  davon,  dass  Rusalki  diesem  Volke  viel  früher 
bekannt  waren,  welche  Namen  wegen  ihrer  Aehnlichkeit  mit  Rus  dafür  zu 
sprechen  scheinen,  dass  der  Name  Rus  einheimisch  ist,  kann  man  ihnen  kein 
grosses  Gewicht  beilegen,  weil  die  auf  solchen  Namensähnlichkeiten  aufge- 
bauten Hypothesen  leicht  auf  Irrwege  führen  können,  und  wir  lassen  nur 
Ueberlieferungen  des  Nestor  reden.  So:  1.  Nestor  erzählt  unter  dem  Jahre  852, 
also  zehn  Jahre  vor  der  zweiten  Ankunft  der  Waräger,  dass  schon  am  Anfange 
der  Regierungszeit  des  griechischen  Kaisers  Michael  III.  (842 — 867)  die 
Russen  nach  Konstantin opel  kamen  „Haiemuy  MHxawjiy  qtcapcTßOBaTH  hbh»ch  npo- 

3biBaTH  pyGi»CKa  3ei»i.iÄ ano  npH  cewb  utoapn  npHXOAHiua  Poycb    Ha    LJfccaph    rpa^i.«, 

d.  i.  „Im  Jahre  852,  als  Michael  (842—867)  zu  regieren  begann,  fing  man  an  , 


11) 


Der  Name  »Ruthenen,  Ruthcni"  finden  wir  zuerst  beim 
ältesten  polnischen  Annalisten  Martin us  Gailus,  welcher  gegen 
Ende  des  11.  und  am  Anfange  des  12.  Jahrhunderts  schrieb,  und 
von  diesem  Namen  als  einem  schon  früher  bekannten  spricht. 
Diesen  Namen  gebraucht  auch  der  dänische  Historiker  Saxo 
Grammaticus  (f  1203)  zur  Bezeichnung  der  am  baltischen 
Meere  wohnhaft  gewesenen  Slaven.  Diese  Slaven  waren  damals 
schon  zum  Christenthum  bekehrt  und  bekannten  sich  zum 
römischen  Ritus,  und  eine  Spur  von  ihnen  finden  wir  noch  in 
Norddeutschland  im  Fürstenthum  und  in  der  (Trafschaft  Reuss. 
Der  NameRuthenen  war  also  schon  im  11.  Jahrhundert  bekannt; 
doch  sein  Ursprung  scheint  bedeutend  älter  zu  sein  und  man 
leitet  diesen  Namen  vom  südlichen  Gallien  her.  Als  nämlich  im 
5.  Jahrhunderte  die  Hunnen  mit  einer  grossen  Macht  in  Europa 


dieses  Land  „Russland'*  zu  benennen.  Denn  das  haben  wir  erfahren,  dass  unter 
diesem  Kaiser  die  Russen  nach  Konstantinopel  kamen.  Also  schon  im  Jahre  852 
hiess  dieses  Land  „Rus«,  die  Waräger  kamen  aber  erst  im  Jahre  862. —  2.  Es 
ist  allgemein  bekannt,  dass  besonders  der  am  Dniepr  gelegene  Theil  Russ- 
lands, also  Kleinrussland,  diesen  Namen  vorzugsweise  führt;  wenn  aber  der 
Name  „Rus"  von  den  Warägern  entlehnt  worden  wäre,  so  wüsste  er  zuerst  in 
Nordrussland  heimisch  geworden  sein,  weil  sich  die  Waräger  zuerst  dort 
niederliessen.  —  3.  Ebenso  hat  das  Geschlecht  Rurik's  erst  nach  zwei  Jahr- 
hunderten in  dem  jetzigen  Galizien  Herrscherrechte  erworben,  und  doch 
war  hier  der  Name  Rus  seit  jeher  bekannt.  —  4.  Die  ältesten  Hand- 
schriften der  Chronik  Nestor's  haben  unter  dem  Jahre  862  eine  andere  Lesart 
der  Stelle,  welche  über  die  Gesandtschaft  an  die  Waräger  berichtet,  als  die 
späteren;  während  es  nämlich  in  den  neueren  Handschriften  heisst:  ^Ptma 
Poycn  Mio,;!.  CiobI.iih,  KpHBH'm  h  Bech •  •  •  -  lautet  diese  Stelle  in  den  ältesten 
Handschriften  so:  „Pfctua  Pyci «  demnach  wurden  nicht  die  Russen  herbei- 
gerufen, sondern  die  Waräger  wurden  von  den  Russen  eingeladen,  dass  sie 
zu  ihnen  kommen.  —  5.  Die  Chronik  unterscheidet  im  späteren  Verlaufe  immer 
die  Küssen  von  den  Slovenen  und  den  Warägern,  so  z.  B.  zum  Jahre  1018 
schreibt:  nHpoc^as-B  me  coaoKynaa-B  Pycfr,  h  Baparu  h  C^oasau  noa/je  npoTHBy  lio.ie- 
c.uun  m  Ch;it..ii...h;_\...  d.  i.  „Jaro9lav  aber  sammelte  die  Russen,  Slovenen  und 
Waräger  und  zog  gegen  den  Boleslav  und  Swiatopolk."  Dasselbe  finden  wir  in 
der  „I'rawda  ruska;"  80  z.  B.:  auje  u<>\a<'ti>  pojcäa'B,  aio6o  Rovaaaaa,  Jin6o  mcm- 
MHi.i.-----  d.  i.  „«»l»  das  ein  Russe  oder  Kaufmann  oder  Sehwertträger  sein 
wird.«  Daraus  erhellt,  dass  der  Name  poycHH*  nicht  ein  Volk,  sondern  wahr- 
scheinlich eine  gewisse  Volksklasse  bedeutete,  denn  aus  jeder  Nationalität 
konnte  es  Kaufleute,  Soldaten  etc.  geben,  und  der  Gesetzgeber  hätte  dann  die 
Nationen  einander  gegenübergestellt.  7.  Nestor  erzählt,  dass  die  Nowhoroder, 
Slovenen,  Rus,  Cudj  undKrivicen  sich  einen  Fürsten  suchten,  desswegen,  damit 


17 

eingebrochen  waren,  haben  sie  einen  grossen  Theil  der  ihnen  im 
Wege  gestandenen  Slaven  theils  unterjocht,  theils  mit  sich  als 
Verstärkung  ihrer  Heeresmacht  genommen,  und  sind  so  weiter 
nach  Westen  Europas  vorgedrungen,  wo  sie  Alles  verwüstend,  im 
Süden  bis  nach  Italien,  im  Westen  bis  in  das  südliche  Gallien 
gekommen  wTaren.  Aber  in  der  grossen  Schlacht  bei  Chalons 
erlagen  sie  der  christlichen  Macht.  Ein  Theil  der  besiegten 
hunnischen  Macht  wurde  vernichtet,  der  andere  wahrscheinlich 
zerstreut,  und  ein  bedeutender  Theil,  darunter  grösstenteils  die 
mit  den  Hunnen  ausgezogenen  Slaven,  blieb  im  südlichen  Frank- 
reich, wo  er  sich  stabil  niederliess.  Nach  dem  Tode  Karls  des 
Grossen  sind  wiederum  viele  Slaven  verheerend  nach  Gallien  ein- 
gefallen, und  Viele  von  ihnen  haben  sich  in  dem  fruchtbaren 
südlichen  Gallien  niedergelassen  und  haben  so  die  Zahl  der  dort 


er  über  sie  herrsche  und  richte  nach  dem  Gesetz".  Nun  entsteht  die  Frage, 
ob  sie  hoffen  konnten,  dass  ein  den  genannten  Völkerschaften  ganz  fremder 
Mensch,  der  weder  ihre  Sprachen,  coch  ihre  Sitten  und  Gebräuche  kannte,  sie 
nach  dem  Gesetze  beherrschen  und  richten  wird.  t)as  konnten  die,  für  die  da 
maligen  Zeiten  aufgeklärten  und  hinreichend  gebildeten  Nowhoroder  von  einem 
fremden,  durch  seine  Räubereien  allgemein  bekannten  Stamme  nicht  erwarten: 
sie  konnten  aber  das  hoffen  von  der  ihnen  schon  früher  bekannten,  vielleicht  nur 
von  einer  übermächtigen  Faktion  vertriebenen,  aber  sonst  mit  ihren  Sitten  und 
Gebräuchen  bekannten  Familie.  Aus  dem  Angeführten  sieht  man,  dass  die  An- 
nahme, als  ob  der  Vame  »Rusu  von  den  Warägern  entnommen  wäre,  bedeu- 
tende Schwierigkeiten  hat  und  dass  man  fast  mit  gleicher  Berechtigung 
behaupten  kann,  dass  der  Name  „Rus"  ein  einheimischer  ist  und  dass  die 
Waräger  ihn  von  den  slavischen  Russen  entlehnt  haben.  Doch  wie  läs^t  sich 
die  positive  Angabe  Nestors,  dass  die  Russen  ihren  Namen  von  den  Warägern 
haben,  mit  dem  Gesagten  in  Einklang  bringen?  Der  scharfsinnige  und  kriti- 
sche Historiker  Zubrycki  löst  diese  Frage  so  :  „Bis  zum  Jahre  8G2,  also  bis 
zur  Vertreibung  der  Waräger,  finden  wir  in  den  Chroniken  keine  Erwähnung 
von  den  Warägo-Russen.  Die  Chronik  erzählt  bis  zu  dem  genannten  Jahre 
einfach  von  den  Warägern.  Als  es  sich  aber  um  die  Zurückberufung  der  Warä- 
ger handelt,  da  spricht  der  Annalist  von  den  Warägo-Russen,  d.  i.  von  diesen 
Warägern,  welche  schon  früher  in  Nowhorod  durch  vielleicht  lange  Zeiten 
herrschten,  die  Sitten  und  Gebräuehe  und  die  Sprache  der  russischen  Slaven 
kannten  und  gleichsam  zu  Russen  wurden  und  desswegen  russische  Waräger 
(Warägo-Russen)  genannt  wurden,  nach  derselben  Analogie,  wie  z.  B.  die  mit 
den  Russen  in  vielfacher  Beziehung  gestandenen  Chasaren  (Kosaren)  auch 
»russische  Chasaren"  benannt  wurden.  —  Durch  die  im  Jahre  862  ausgebro- 
chenen Zwistigkeiten  sahen  sich  die  um  Nowhorod  wohnenden  Slovenen  ver- 
anlasst, um  den  inneren  Zwistigkeiten  Einhalt  zu  thun,    ihre  unlängst  vertrie- 

2 
Pelesz,  Geschichte  der  Union. 


18 

seit  Attilas  Zeit  wohnhaften  Slaven  bedeutend  vermehrt,  und  der 
von  ihnen  bewohnte  Theil  Südgalliens  wurde  französisch  Rouerge 
lateinisch  Provincia  Ruthen orum,  und  ihre  Hauptstädte  französich: 
Rodez  und  Auvergne,  lateinisch  Segedunum  Rutheni  und  Augusta 
Ruthenorum  genannt.  (Eine  Analogie  bietet  in  Gallien  die  Provinz 
Normandie,  welche  von  den  eingefallenen  Normannen,  Bretagne, 
von  Briten  benannt  wurde. — )  So  schreibt  über  diesen  Gegen- 
stand Joseph  Fürst  Jablonowski,  in  l'empire  de  Sarmates,  Xorim- 
berg-Czasopism  ksiegozbioru  publicznego  imienia  Ossoliiiskich, 
rok  1.,  1828,  zesz.  2.,  str.,  22.,  not.  2.  lit.  W.  —  NaruszewieE  (T.  I. 
S.  1.  \Yarsza\va  1824)  schreibt:  „Rozliczne  s'wiadeetwao  narodzie 
russkim  przekonywaja,  iz  to  byl  nxrod  dawny,  ze  pierwsza  kraje 

Europy  o  nim,  nizli  o  imieniu  polskiem  wiadomosV  mialv 

Prawda  iz  nader  pdzno  Grecy  Rusindw  j)oznali,  jednak  pierwij 
nizli  o  imieniu  polskiem  zaslyszeli.  (T.  I.  p.  193.)  »Nie  z  podo- 


benen  Regenten  zurückzurufen,  und  da  erschien  es gerathen,  sich  nicht  etwa  an 
fremde  Prinzen  zu  wenden,  welche  die  Sitten  und  Gebräuche  der  Russen  nicht 
kannten,  sondern  diese  Herrscher  zurückzuberufen,  welche  schon  einmal  über 
sie  herrschten  und  vielleicht  nur  den  Faktionen  weichen  mussten,  nun  aber 
den  beunruhigten,  in  sich  selbst  zerfallenen  Nowhorodern  als  der  einzige 
Rettungsanker  erschienen.  Demzufolge  haben  also  nicht  die  "Waräger  den  Na- 
men Rus  nach  Russland  hereingebracht,  sondern  sie  haben  sich  Warägo- 
Russen  genannt,  weil  sie  schon  früher  in  Russland  waren,  und  so  kann  erklärt 
werden  der  scheinbare  Widerspruch  zwischen  der  obangeführten  Ansicht, 
dass  nämlich  der  Name  Rus  von  den  Warägern  entnommen  ist,  und  den 
Worten  Nestor's :  „Idosa  za  more  kVariagom  k  Rusy«,  d.  i.  „sie  gingen 
über  das  Meer  zu  den  Warägo-Kussen«  ,  indem  es  erwiesen  zu  sein  scheint, 
dass  nicht  die  Nowhoroder  Slovenen  den  Namen  Rus  von  den  Warägern  ent- 
nahmen, sondern  diese  Waräger  von  ihrer  früheren  Herrschaft  über  die  Now- 
horoder Slaven  mit  dem  Namen  Rus  beigenannt  wurden. 

Eine  andere  Stelle  Nestor's,  welche  mit  unserer  Ansicht  im  Widerspruche 
ZU  stehen  scheint,  lautet:  «II  H3  6pauia  oh  rpn  <'>|>ain,i  ct.  po^hi  cbohmh,  h  nofliua  iio 
ceöii  bcio  Poycb«,  (d.  i.  und  es  begaben  sich  (nach  Novhorod)  3  Brüder  mit  ihren 
Familien  und  nahmen  mit  sich  alle  Russen).  Was  ist  nun  unter  dieson  Uussen 
zu  verstehen?  Niemand  Ariderer,  als  das  ehemalige  Gefolge  der  früheren,  nun- 
mehr zurückberufenen  Waräger-Fürsten.  Und  so  sind  auch  die  zwei  wichtig- 
sten, aus  dem  Nestor  entlehnten  Schwierigkeiten  behoben.  Der  Name  „Rus« 
scheint  demnach  ein  einheimischer  zu  sein.  Doch  nun  entsteht  die  frage,  ob 
dieser  Name  schon  vor  dem  Jahre  8G2,  also  vor  Rurik's  Zeiten  bekannt  war? 
Bei  Nestor  kommt  er  vor  dem  Jahre  8G2  nur  einmal  vor,  nämlich  beim 
Jahre  852,  wie  oben  gesagt  wurde;  und  daraus  könnte  man  schliessen,  dass 
dieser  Name  schon  vor  Rurik's  Zeiten  bekannt  war.  Andere  wollen  den  Namen 
„Rus«  in  den  nSporusttdes  I'rocopius  in  historia  d<-  hello  gothico  finden ;  allein 
beim  Abgänge  sicherer  historischer  Daten  bleibt  die  Sache  immer  unauf- 
geklärt. 


19 

"bieiistwa  przeto  poczatkowych  zglosek,  Rus,  Rusi,  Rosolani, 
Rosani,  utworzone  slowo  Ruthenus,  Ruthenia,  ale  od  Slowian 
Rusinöw  we  Francyi  Akwitariskiej  osiadlyeh,  przez  pisarzdw 
tarn tejszy cli  (franeuskich)  Ruthenami  przezwanycb.  A  te  potem 
nazwe  przyjeli  pisarze  niemieecy." 

Der  Name  „Ruthene"  stammt  also  hienaeh  von  Südgallien, 
dochwie  ist  dieser  Name  zu  uns  gekommen*?  diese  Frage  lässt  sich 
so  erklären:  Mit  dem  Namen  „Ruthenen"  wurden  zuerst  die  in 
Südgallien  ansässigen  Slaven  genannt,  mit  demselben  Namen 
benannte  man  auch  die  am  baltischen  Meere  ansässigen  Slaven 
welche  Alle  sich  wahrscheinlich  zur  römischen  Kirche  bekannten. 
Die  Russen  in  ihrem  Heimatlande  dagegen  führten  den  Namen 
Rus.  Als  aber  im  12.  Jahrhunderte  ein  Theil  der  Russen  zum 
photianischen  Schisma  abfiel,  der  andere  aber  der  katholischen, 
mit  Rom  vereinigten  Kirche  treu  blieb,  hat  der  römische  Stuhl 
die  mit  Rom  in  Glaubenseinigkeit  lebenden  Russen  mit  dem 
Namen  Ruthenen  benannt,  zum  Unterschiede  von  den  nördlichen 
Russen,  welche  dem  Schisma  anhingen.  Später,  als  Südrussland 
unter  die  polnische  Herrschaft  kam,  übertrug  man  den  Namen 
Ruthenus,  Ruthenia,  auf  die  unter  polnischer  Herrschaft  lebenden 
Russen,  welche  zum  grösten  Theil  mit  Rom  vereinigt  waren.  Heut- 
zutage führen  diesen  Namen  die  österreichischen  Ruthenen  und 
der  römische  Stuhl  benennt  damit  die  mit  Rom  unirten  Russen, 
zum  Unterschiede  von  den  schismatischen  Russen.  Der  Name 
»Rutsinenu  ist  neuesten  Datum3',  und  hat  keine  historische  Grund- 
lage. Der  Name  „Moskovite"  ist  offenbar  auch  in  späterer  Zeit, 
nach  der  Gründung  Moskaus  entstanden. 

§•5. 

Glaube,  Sitten  und  Gebräuche  der  heidnischen  Russen. 

Wenn  man  sich  in  den  Mythologien  der  Völker  genau 
umsieht,  so  findet  man,  dass  sich  bei  jedem  Volke  ein  mehr  oder 
weniger  verdunkeltes  Andenken  an  ein  höchstes,  unsichtbares, 
weltbeherrschendes  Wesen,  an  die  höchste  Gottheit  erhalten  hat; 
es  sind  eben  Spuren  an  die  Uroffenbarung,  welche  niemals  der 
Vergessenheit  anheimfallen  konnte,  wiewol  sie  viele  Verunstal- 
tungen erlitten  hat.  Die  Völker  haben  sich  zwar  der  rohen 
Sinnlichkeit    zugewendet,    sie    haben    den    Naturkräften,    deren 

2* 


20 

"Wirksamkeit  ihnen  in  die  Sinne  fiel,  göttliche  Ehre  zu  Theil 
werden  lassen,  allein  wo  es  sich  um  den  Urgrund  aller  Dinge 
handelte,  da  konnten  sie  nicht  umhin,  ein  höhere?,  ihnen  unbe- 
kanntes Wesen  anzuerkennen,  und  je  gebildeter  irgend  ein 
Volk  war,  desto  intensiver  wyar  sein  Streben,  um  zur  Erkenntniss 
dieses  höchsten  Wesens  zu  gelangen. 

Den  Glauben  an  ein  höchstes  Wesen  finden  wir  nun  auch 
bei  den  heidnischen  Slaven,  und  zwar  finden  wir  in  dem  Glauben 
der  Slaven  das  dualistische  Prinzip  der  orientalischen  Völker, 
nämlich  das  Prinzip  des  Guten  und  des  Bösen,  (ähnlich  wie 
Ahriman  und  Ormuzd)  und  zwar  nannten  sie  den  höchsten  gu- 
ten Gott  nbil  boh",  d.  i.  weissen  Gott,  und  ihm  gegenüber  dach- 
ten sie  sich  den  schwarzen  Gott  „cernyj  boh".  Der  weisse  Gott 
war  der  Schöpfer  der  anderen  untergeordneten  Götter,  des  Don- 
ners etc.  und  er  hatte  keine  Tempel  und  keine  Gestalt,  denn  die 
heidnischen  Slaven  meinten,  dass  der  Mensch  mit  dem  höchsten 
Gott  in  keinen  Verkehr  treten  kann,  dass  er  sich  nur  an  die  nie- 
deren Gottheiten  wenden  kann.  Den  schwarzen  Gott  stellten  sie 
sich  als  einen  grimmigen  Löwen  vor,  und  er  hatte  untergeord- 
nete Gottheiten,  welche  den  Menschen  schreckten  und  auf  jede 
mögliche  Weise  belästigten.  Die  heidnischen  Slaven  glaubten, 
dass  sie  sich  gegen  die  feindlichen  Anfälle  dieser  bösen  Gotthei- 
ten mit  Hilfe  der  Zauberer,  welche  verschiedene  Hexenkünste 
kannten,  und  daher  „volcbvy"  oder  Pkudesniki"  genannt  wurden, 
schützen  hönnen.  Diese  Zauberer  haben  bei  Verrichtung  ihrer 
Hexenkünste  zur  leichteren  Bethörung  des  abergläubischen 
Volkes  sich'  der  Musik  bedient,  und  waren  vom  gebrauchten 
Instrumente  unter  dem  Namen  „huslarc"  bekannt.  Alle  übrigen 
Gottheiten  waren  entsprechend  diesem  dualistischen  Prinzip  in 
zwei  Kategorien,  in  die  guten  und  bösen  Gottheiten,  geschieden. 

Zu  den  guten  Gottheiten  gehörte:  Swiatowid,  Gott  der 
Sehergabc,  (Prophetie),  wurde  in  der  Stadt  Arkon  auf  der  Insel 
Rügen  besonders  verehrt.  Seine  Statue  war  folgendermassen 
abgebildet :  Er  hatte  eine  kurze  Kleidung  von  Holz,  vier  Köpfe, 
zwei  Brüste,  vier  bärtige  Kinne,  und  kurz  geschorrenes  Haar; 
seine  Füsse  Btanden  lief  in  der  Erde,  in  der  einen  Hand  hatte  er 
ein  Hörn  mit  Wein  gefüllt,  in  der  anderen  einen  Pfeil;  neben 
ihm  lag  ein  Pfedezaum,  ein  Sattel  und  ein  Schwert.  —  Porenut 
hatte  4  Antlitze  am  Kopf  und  das  5-te  an  der  Brust  —  war  Gott 


21 

der  vier  Jahreszeiten.  —  Radegast,  Gott  der  Gastfreundschaft, 
seine  Gestalt  war  aber  abschreckend,  er  hatte  einen  Löwenkopf 
und  an  der  Brust  einen  Auerochskopf  und  in  der  Hand  eine 
Hacke;  war  entweder  gekleidet  oder  ganz  nackt.  Ausser  diesen 
noch  andere  von  den  Germanen  und  anderen  Völkerschaften 
entlehnte  Götter. 

Bei  den  heidnischen  Russen  hiess  der  höchste  Gott  Perun, 
welcher  in  Menschengestalt  abgebildet  wurde,  und  zwar  der 
Mittelkörper  war  von  Holz,  der  Kopf  von  Silber,  die  Ohren  von 
Gold,  die  Hände  von  Eisen,  in  der  Hand  hielt  er  einen  Stein, 
der  mit  Edelsteinen  besetzt  war,  und  nach  Art  des  Blitzes  gleich- 
sam funkelte.  Vor  seinem  Götzenbilde,  das  in  Kiew  und  an  an- 
deren Orten  stand,  brannte  ewiges  Feuer,  und  wenn  dieses  Feuer 
nur  auf  einen  Augenblick  auslöschen  würde,  so  wurde  der 
schuldtragende  Opferer  mit  dem  Tode  bestraft.  —  2.  Wohs,  Gott 
der  Viehheerden,  entsprechend  dem  griechischen  Pan.  —  3.  Poch- 
wist,  Gott  der  Winde  und  Stürme.  —  4.  Lado,  Gott  der  Freude 
und  des  Wohlergehens,  welchem  bei  Hochzeiten  geopfert  wurde, 
um  von  ihm  eine  glückliche  und  gesegnete  Ehe  zu  erflehen.  Er 
hatte  zwei  Kinder  Lelo,  und  Polelo,  deren  Namen  bei  der  Hoch- 
zeitfeier auch  oft  angerufen  wurden.  —  5.  Kupalo,  Gott  der 
Fruchtbarkeit,  welchem  man  am  Anfange  der  Erntezeit  Opfer 
darbrachte.  Sein  Andenken  hat  sich  bis  auf  den  heutigen  Tag 
besonders  in  den  Karpathengegenden  erhalten.  Am  Vorabende 
der  Geburt  des  h.  Johannes  des  Täufers  versammelt  sich  die 
ländliche  Jugend,  steckt  einen  aus  verschiedenem  nassen  Ge- 
strüpp aufgerichteten  Haufen  in  Brand,  bekränzt  sich  mit  Laub- 
kränzen und  führt  um  den  brennenden  Haufen  einen  Rundtanz 
auf,  wobei  sie  Lieder  singen,  in  denen  der  Name  Kupalo  oft  vor- 
kommt. Vor  dem  Feste  der  heil.  Ap.  Peter  und  Paul  wird  auch 
noch  heutzutage  zum  Andenken  an  Kupalo  ein  Rundtanz  um 
die  Wiegen  aufgeführt,  wobei  die  Theilnehmer  die  Wiegen 
überspringen.  Mit  dieser  heidnischen  Gottheit  steht  noch  ein  bis 
auf  den  heutigen  Tag  bestehender  Brauch  in  Verbindung,  näm- 
lich das  Begiessen  mit  Wasser  an  den  Osterfeiertagen.  In  alten 
Zeiten  hat  man  nämlich,  um  eine  reiche  Ernte  zu  erflehen,  den 
Quellen  und  Seen  geopfert;  davon  stammt  nun  der  bei  uns  lan- 
desübliche Brauch,  dass  die  Leute  in  der  Osterzeit  einander  in 
das  Wasser  eintauchen,  oder  mit  Wasser  begiessen.  —  6.  Kolada, 


22 

Gott  der  Feiertage,  dessen  Fest  in  der  Zeit  vom  24.  Dezember 
bis  zum  Neujahr  gefeiert  wurde.  Das  Andenken  an  diesen  Göt- 
zen konnte  nie  vertilgt  werden,  und  noch  heute  haben  die  christ- 
lichen Lieder,  welche  zur  Verherrlichung  der  Geburt  Christi 
gesungen  werden,  diesen  Namen.  Auch  das  bei  uns  übliche 
Herumgehen  mit  dem  Tur  stammt  aus  heidnischen  Zeiten  und 
steht  mit  der  Gottheit  Kolada  in  Verbindung. 

Ausser  den  genannten  Götzen  verehrten  unsere  Vorfahren 
den  Uslad,  Korsa,  Dasub  (Dazdboh)  und  Mokos;  insbesondere 
aber  den  Swiatowid,  welcher  ähnlich  dem  griechischen  Apollo 
die  Zukunft  offenbarte. 

Aus  dem  Gesagten  ergibt  sich,  dass  die  Religion  der  heid- 
nischen Russen  eine  Naturreligion  war,  das  Volk  verehrte  eben 
diese  Naturkräfte,  welche  in  seinem  Leben  von  grosser  Wich- 
tigkeit waren  und  von  denen  sein  Wohl  oder  Wehe  nach  der 
damaligen  falschen  Ansicht  abhing.  Anderseits  sieht  man  da- 
raus, dass  die  Bedürfnisse  und  die  Sitten  dieses  Volkes  ganz  ein- 
fach waren,  man  hört  da  nichts  von  einem  Bachus,  Venus  und 
anderen  Gottheiten  der  in  der  Kultur  weit  fortgeschrittenen,, 
aber  im  Moraste  der  Sitten verderbniss  versunkenen  Völker. 

Tempel  scheinen  die  heidnischen  Russen  in  den  ältesten 
Zeiten  nicht  gehabt  zu  haben.  Der  Platz,  wo  das  Götzenbild, 
stand,  wurde  mit  Steinen  umzäunt,  später  hat  man  dasselbe  mit 
einem  auf  einfachen  Säulen  ruhenden  Dache  überdeckt,  woraus 
in  viel  späteren  Zeiten  auch  förmliche,  mitunter  reichgcschmückte 
Tempel  entstanden. 

Auch  von  einer  eigenen  Priesterkaste  wird  nichts  berichtet;, 
doch  kann  man  deren  Existenz  nicht  in  Abrede  stellen,  denn  es 
gab  ja  Opfer  und  andere  Verrichtungen,  welche  eigens  dazu  be- 
stellte Leute  erheischten.  Auch  gehörte  zu  ihnen,  den  Willen  der 
Götter  vermittelst  des  weissen  Pferdes  des  Swiatowid  zu  erfor- 
schen. Doch  scheinen  diese  heidnischen  Opferer  bei  den  Russen 
in  keinem  grossen  Ansehen  gestanden  zu  sein,  denn  nirgends  wird 
von  irgend  einem  von  ihnen  etwas  besonders  erzählt. 

Von  den  religiösen  Gebräuchen  der  heidnischen  Slaven  wird 
wenig  berichtet.  Bekannt  ist  ihre  Todtenfeier.  Wenn  Jemand  aus 
der  Familie  gestorben  ist,  so  war  es  Pflicht  des  Aeltesten  der  be- 
treffenden Familie,  den  Todesfall  zur  Kenntniss  der  Gemeinde- 
genossen zu  bringen.    Dann  hat  man  den   Verstorbenen,    wenn 


23 

es  ein  Mann  war,  sammt  seinem  Weibe,  Pferde  und  den  Waffen 
verbrannt;  bei  der  Begräbnissfeier  hatten  eigens  dazu  gemiethete 
Klageweiber  die  Pflicht,  den  Todten  zu  beweinen,  und  die  reich- 
lich herabfliessenden  Thränen  haben  sie  in  eigene  Gefässe,  sog. 
Thränenbecher,  aufgehoben.  Die  Asche  von  dem  verbrannten 
Leichname  hat  man  in  Urnen  gesammelt  und  dieselben  auf  Säu- 
len bei  öffentlichen  Strassen  aufgestellt.  Nach  Beendigung  des 
Begräbnisses  wurde  ein  Todtenmal  abgehalten,  welches  in  Wett- 
kämpfen und  einem  Todtenessen  bestand  und  „trysna"  hiess. 
In  einigen  Gegenden  wurde  zum  Andenken  an  den  Todten  auf 
öffentlichen  Plätzen  ein  auf  den  Verstorbenen  Bezug  habendes 
Schauspiel  aufgeführt,  durch  welches  man  bei  den  Göttern  die 
ewige  Seelenruhe  für  den  Verstorbenen  zu  erflehen  hoffte. 
Daraus  erhellt,  dass  die  heidnischen  Slavenandie  Unsterblichkeit 
der  Seele  glaubten. 

Was  das  Privatleben  der  heidnischen  Russen  anbelangt,  so 
wird  deren  Gastfreundschaft  mit  Lob  hervorgehoben.  So  wird 
erzählt,  dass  wenn  alle  Familienglieder  ihre  Wohnung  verliessen, 
sie  das  Hausthor  nicht  versperrten  und  am  Tische  eine  Speise 
und  einen  Trank  zurückliessen,  damit,  wenn  ein  Fremder  in 
ihrer  Abwesenheit  in  das  Haus  käme,  er  dort  ein  sicheres  Ob- 
dach, sowie  eine  Stärkung  zu  jeder  Zeit  vorfinde.  Dieser  Zug 
aus  dem  Leben  der  heidnischen  Russen  bezeugt,  dass  dieses 
Volk  keine  Diebe  zu  befürchten  hatte,  und  man  muss  der  Wahr- 
heit das  Zeugniss  geben,  dass  unser  Volk,  wenigstens  in  den 
mehr  vereinsamten  und  von  den  zivilisirten  Städten  abseits  lie- 
genden Gegenden,  so  ziemlich  zwischen  dem  Mein  und  Dein  die 
richtige  Grenze  kennt. 

Ausser  der  Gastfreundschaft  wird  die  Keuschheit  der  alten 
Slaven  gerühmt,  welche  so  weit  ging,  dass  das  Weib  den  Mann 
nicht  überleben  durfte,  sondern  nach  seinem  Tode  selbst  den  Feuer- 
tod erleiden  musste.  Nach  Ansicht  Einiger  soll  dieser  Sitte  freilich 
kein  moralisches  Prinzip  zu  Grunde  gelegen  sein;  man  wollte 
nämlich  dadurch  verhindern,  dass  die  Weiber  ihre  Männer  nicht 
heimlich  morden. 

Bei  diesen  schönen  Eigenschaften  hat  es  aber  den  heidni- 
schen Vorfahren  unseres  Volkes  auch  an  Schattenseiten  nicht 
gefehlt:  so  waren  sie  bei  ihrer  Tapferkeit  gegen  ihre  Feinde 
grausam;  ihre  Weiber  behandelten  sie  als  Sclavinen,  und  bei  einigen 


24 

Stämmen,  wie  den  Radymyczen  und  Wialyczen  war  auch  die 
Vielweiberei  im  Gebrauch.  Uebrigens  scheinen  die  Weiber  auch 
an  Kriegen  und  Schlachten  theilgenommen  zu  haben;  denn  es 
wird  berichtet,  dass  im  Jahre  626  unter  den  von  den  Türken 
erschlagenen  Slavcn  auch  viele  Weiber  aufgefunden  wurden. 
—  Eine  andere  Schattenseite  der  heidnischen  Russen  war  die  Blut- 
rache, dass  nämlich  die  Familie  des  Ermordeten  verpflichtet  war, 
an  dem  Thäter  blutige  Rache  zu  nehmen.  Auch  das  Familienleben 
weiset  Schattenseiten  auf.  So  soll  eine  Mutter,  welche  schon 
mehrere  Kinder  hatte,  berechtigt  gewesen  sein,  ein  neugeborenes 
Kind  zu  tödten;  die  Kinder  sollen  das  Recht  gehabt  haben,  ihre 
Eltern,  wenn  diese  schon  alt  und  erwerbslos  und  unfähig  waren,  zu 
erschlagen.  Die  heidnischen  Russen  scheinen  auch  nicht  sehr  auf 
Massigkeit  und  Nüchternheit  geachtet  zu  haben,  wenigstens  lauten 
die  diesbezüglichen  Berichte  Nestors  für  die  Fürsten  und  Bojaren 
nicht  sehr  schmeichelhaft,  und  zwar  auch  aus  den  Zeiten  des 
Christenthums.  So  erzählt  die  Chronik  schon  vom  Wladimir,  dass, 
als  ihn  die  Mahomedaner  für  ihren  Glauben  gewinnen  wollten, 
und  als  Bedingung  die  Verbannung  des  Weines  verlangten,  er 
ihnen  geantwortet  haben  soll:  rPycH  ecTb  riHTbie  Bece.ue,  He 
MOHieMt  6e3T>  Toro  6mth,"  d.  i.  rFür  einen  Russen  ist  das 
Trinken  eine  Freude,  das  können  wir  nicht  entbehren".  Von  dem 
Grossfürsten  Swiatopoik  wird  erzählt,  dass,  als  er  sich  zur 
Schlacht  gegen  seinen  Rivalen  Jaroslav  rüstete  (1015),  er  die 
ganze  vorhergehende  Nacht  mit  seinem  Gefolge  soff,  („bcio 
hoii^t»  iihjit,  öt  et  ApyjKHHOK)  eBoeio«),  d.  i.  „er  hat  die  ganze 
Nacht  mit  seinem  Gefolge  gesoffen."  —  Der  Fürst  von  Terebowla, 
Wasylko,  sagte  zu  seinen  Brüdern,  von  denen  er  geblendet 
wurde:  „/^aHTa  mh  ^pyiKHHj  cboh)  mo^o^uiioh),  a  ca\m  irin-ra  h 
Bece.iHTaca",  d.  i.  r Gebet  mir  euer  Jüngers  Gefolge,  und  ihr 
selbst  trinket  und  freuet  euch.'  Im  Jahre  1151  hat  in  dem 
Bürgerkriege  zwischen  Izjaslaw  und  Georg  der  Parteigänger 
Izjaslav's,  Wladimir,  die  Stadt  Bilhorod  eingenommen,  weil  der 
Kommandant  dieser  Festung,  Borys   „bt>  rome  BepeMH   imnu'ii» 

B'b   B'fe.flropOA'fe   Ha  cfcHbllHIJH     CT,    ^p\HiHHOK>    CBOeK)     H      CT»     nOFlbl 

B't.iropo^cKbiMH",  d.  i.  „zu  derselben  Zeit  mit  seinem  Gefolge 
und  mit  den  Bilhoroder  Priestern  gesoffen  hat".  Und  ähnliche 
Beispiele  finden  wir  bei  den  Russen,  Polen  und  anderen  slavi- 
schen  Völkern. 


25 

Eines  der  grössten  und  schändlichsten  Gebrechen  der  russi- 
schen Fürsten  war  aber  die  Treulosigkeit,  welche  im  Verlaufe 
der  Geschichte  dieses  Volkes  viele  traurige  Beweise  lieferte. 
Aehnliches  findet  man  annäherungsweise  bei  den  Griechen. 

Bei  Nestor  (X.)  finden  wir  folgende  Beschreibung  der  Sit- 
ten der  heidnischen  Polen  und  Russen:  „Sie  hatten  ihre  Sitten 
und  das  Gesetz  ihrer  Väter  und  Ueberlieferungen,  jeder  hatte 
seine  Sitten.  Die  Polanen  bewahren  die  bescheidene  Sitte  ihrer 
Väter  und  sind  schamhaft  im  Verkehr  mit  Söhnen  und  Schwe- 
stern und  gegen  Mädchen,  und  beobachten  einen  Trauungsritus: 
der  Bräutigam  hat  nicht  selbst  seine  Braut  abgeholt,  sondern  man 
führte  sie  ihm  Abends  zu,  und  am  kommenden  Morgen  brachte 
man  ihre  Mitgift.«  Die  Drewlanen  führten  ein  thierisches  Leben: 
Einer  erschlug  den  Anderen,  assen  lauter  unreine  Sachen,  sie 
kannten  keine  Ehe,  sondern  sie  raubten  heimlich  die  Mädchen.  — 
Die  Radymyt sehen,  Wiatytschen  und  Siverianer  hatten  eine  Sitte: 
sie  lebten  in  Wäldern  nach  Art  der  Thiere,  assen  unreine  Sachen, 
führten  schamlose  Reden  vor  ihren  Vätern  und  Kindern,  sie 
kannten  keinen  Eheritus,  sondern  es  veranstalteten  mehre  Dörfer 
gemeinsame  Spiele,  wobei  sie  allerhand  teuflischen  Unfug  trieben 
und  dabei  sich  die  Weiber  entführten:  ja  sie  hatten  zu  zwei  oder 
drei  Weiber;  und  wenn  einer  von  ihnen  mit  dem  Tode  abging, 
haben  sie  ihm  zu  Ehren  ein  Todtenmal  (tryzna)  gehalten;  hierauf 
errichteten  sie  einen  grossen  Scheiterhaufen  und  legten  den  Ver- 
storbenen auf  den  Scheiterhaufen  und  verbrannten  ihn,  und  nach- 
hersammelten sie  die  Gebeine  und  legten  dieselben  in  ein  kleines 
Gefäss,  welches  sie  auf  Säulen  bei  öffentlichen  Strassen  aufstell- 
ten, was  die  Wiatytschen  noch  heutzutage  beobachten.  Dieselben 
Sitten  hatten  auch  die  Krywytschen  und  die  übrigen  Heiden, 
denn  sie  kannten  nicht  das  Gesetz  Gottes,  sondern  machten  sich, 
selbst  das  Gesetz." 

Diese  kurze  Schilderung  N(  stor's  zeigt  uns,  dass  die  Sitten 
und  Gebräuche  der  heidnischen  Russen  und  Polen  je  nach  ihrer 
Lebensweise  verschieden  waren.  Die  ackerbautreibenden  Stämme 
waren  mehr  gesittet  und  sanft,  während  die  in  Wäldern  und 
unwirthbaren  Gegenden  wohnenden  Stämme  mehr  roh,  wild  und 
ungesittet  gewesen  zu  sein  scheinen,  wie  es  auch  bei  anderen 
Völkern,  als  den  Franken  und  Germanen,  in  einem  vielleicht 
noch  höheren  Grade  der  Fall  war. 


2Q 

Nach    diesser  kurzen  Einleitung  übergehen  wir  nun  zur 
eigentlichen  Kirchen  geschieh  te. 

§.6. 

E  i  n  t  h  e  i  1  u  n  g. 

Es  handelt  sich  hier  um   die  Geschichte    der  Kirche  der 
katholischen  Russen,  es  ist  also  vorerst  darzuthun,  ob,  wann  und 
wie  lange  dieses  Volk  wirklich  katholisch,    das  ist  mit  der  römi- 
schen Kirche  in  Glaubensgemeinschaft  stand.   Nun  wird  im  Ver- 
laufe der  Geschichte  gezeigt  werden,  dass  das  russische  Volk  von 
Griechenland  aus  den   christlichen  Glauben    angenommen    hat, 
und  zwar  in  einer  Zeit,  wo  Konstantinopel  mit  Rom  in  Glaubens- 
gemeinschaft stand,    dass  demnach  auch  die  russische  Kirche  in 
der  ersten  Periode  ihres  Bestandes  katholisch  war,    und  diesen 
Glauben,  ungeachtet  in  Konstantinopei  die  Spaltung  wieder  er- 
wachte,   bis  zum  Ende  des  cilften  Jahrhundertes  treu  bewahrte. 
Doch   mit  dem  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes  kamen  auf 
den  Kiewer  Metropolitanstuhl,  in  deren  Händen  die  oberste  Ge- 
walt und  Regierung  der  russischen  Kirche  gelegen  war,  Männer, 
deren  Glauben  nicht  immer  korrekt    war,    indem    manche    von 
ihnen,    überwiegend  von   Griechenland  abstammend,    sich    dem 
photianischen  Schisma  zuneigten,    während    andere    demselben 
fremd  blieben,    und  dieser  Zustand  dauerte  bis  zum  Jahre  1595, 
d.  i.  bis  zur  Wiederherstellung  der  Union  mit  Rom,    in  welcher 
Zeit  ein  Theil  sich  von  Rom  ganz  lossagte,    der  andere  aber  nun 
desto  inniger  und  treuer  an  der  katholischen  Lehre  festhielt.  Der 
(rang  der  Ereignisse  lässt  also  unsere  ganze  Kirchengeschichte 
in  drei  Zeiträume    eintheilen,    nämlich  erstens  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  zum  vollständigen  Siege  des  Christenthums  in  Russ- 
land bis  zum  Ende  des  11.  Jahrhundertes,  in  welcher  Zeit  Russ- 
land   katholisch    war;    zweitens    vom    Anfange    des    12.    Jahr- 
hundertes bis  zur  Wiederherstellung  der  kirchlichen  Union,  in 
w. -lcher   Zeit   die   russische   Kirche  überwiegend  dem  orientali- 
schen Schisma  anhing,    und  drittens  von  der  Wiederherstellung 
der  1  nion  bis  auf  die  neuesten  Zeiten. 

Innerhalb  der  einzelnen  Zeiträume  treten  wiederum  be- 
deutende Wendepunkte  ein,  welche  als  passende  Anhaltspunkte 
zu  Unterabtheilungen   erscheinen.     So   namentlich  kommen   im 


27 

ersten  Zeiträume  bis  zum  zehnten  Jahrhunderte  nur  einzelne 
Bekehrungsversuche  vor,  welche  von  keiner  nachhaltigen  Wir- 
kung sind,  und  erst  von  Wladimirs  des  Grossen  Zeiten  datirt  die 
allgemeine  Bekehrung  des  russischen  Volkes,  wesswegen  wir  in 
dem  ersten  Zeiträume  zwei  Perioden  unterscheiden  müssen. 

In  dem  zweiten  Zeiträume  wird  es  sich  vorzüglich  darum 
handeln,  zu  zeigen,  in  wie  weit  die  russische  Kirche  wenigstens  in 
ihren  Theilcn  dem  katholischen  Glauben  treu  geblieben  ist.  Die 
Lösung  dieser  Frage  wird  aber  von  der  Rechtgiäubigkeit  der 
Metropoliten  abhängen.  Nun  geschahen  aber  im  genannten  Zeit- 
räume auch  mit  den  Metropoliten  viele  Veränderungen.  Ur- 
sprünglich war  in  ganz  Russland  nur  ein  Metropolit,  nämlich 
in  Kiew;  allein  bald  kam  es  auf  Anstiften  der  nachmaligen  Mos- 
kauer Fürsten  zu  einer  Theilung  der  Kiewer  Metropolie,  welche 
lange  Zeit  schwankend  war  und  zeitweise  auch  ganz  aufhörte,  bis 
es  im  Jahre  1461  zur  definitiven  und  vollständigen  Theilung  der 
Kiewer  Metropolie  in  die  Moskauer  und  in  die  litauische  Metro- 
polie gekommen  ist,  von  denen  die  erstere  sich  dem  orientali- 
schen Schisma  anschloss,  während  in  der  letzteren  die  Union 
noch  immer  einen  gewissen  Haltpunkt  hatte.  In  diesem  Zeit- 
räume bestand  eine  kurze  Zeit  auch  die  Halitscher  -Metropolie. 

Im  dritten  Zeiträume  endlich  bildet  die  im  Jahre  1720 
gefeierte  Provinzial  Synode  der  Ruthenen,  sowie  die  im  Jahre 
1808  erfolgte  Wiederherstellung  der  Halitscher  Metropolie 
wichtige  Wendepunkte  in  der  Geschichte  unserer  Kirche,  und 
demgemäss  wird  dieser  Zeitraum  in  drei  Perioden  eingetheilt 
werden. 

Demnach  theilen  wir  die  Geschichte  der  ruthenischen  katho- 
lischen Kirche  folgendermassen: 

/.  Zeitraum.  Die  Bekehrung  des  russischen  Volkes  in  der 
Glaubensgemeinschaft  mit  der  römischen  Kirche.  Vom  Zeitalter 
der  Apostel  bis  zum  Ende  des  XI.  Jahrhundertes. 

Erste  Periode.  Die  Bekehrungsversuche',  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  auf  Wladimir  den  Grossen  980. 

Zweite  Periode.  Die  allgemeine  Bekehrung  der  Russen  und 
die  Verbreitung  des  Christenthumes  unter  Wladimir  dem  Grossen 
und  seinen  Nachfolgern.  (980 — 1104). 

II.  Ztitraum.  Die  russische  Kirche  von  der  Glaubensgemein- 
schaft mit  der  römischen  Kirche  überwiegend  getrennt  bis  zur 
WiederhersteluungderkirchlichenUnionmitRom  (1104 — 1595). 


28 

Erste  Periode.  Vom  Anfange  des  XII.  Jahrhundertes  bis 
zur  definitiven  Theilung  der  Kiewer  Metropolie  in  die  Moskauer 
und  in  die  litauische  Metropolie  (1104 — 1461). 

Zweite  Periode.  Von  der  definitiven  Theilung  der  Kiewer 
Metropolie  bis  zur  Berester  Synode  (1461 — 1595). 

III.  Zeitraum.  Von  der  Wiederherstellung  der  kirchlichen  Union 
bis  auf  die  Gegenwart  (1595 —  jetzt). 

Erste  Periode.  Geschichte  der  Wiederherstellung  der  kirch- 
lichen Union  bis  zur  Synode  in  Zamos'c.  (1595  — 1720). 

Zweite  Periode.  Von  der  Synode  in  Zamos'c  bis  zur  Wieder- 
herstellung der  Halitscher  Metropolie  (1720  —  1808). 

Drit'e  Periode  Von  der  Wiederherstellung  der  Halitscher 
Metropolie  bis  auf  die  Gegenwart  (seit  1808). 

§•7 
Quellen   und  Hilfsmittel. 

Zu  den  Ouellen  gehören  hier  zuerst: 

1.  Die  einheimischen  Chroni-ten,  unter  welchen  Nestor  den 
ersten  Platz  einnimmt.  Nestor  schrieb  seine  Chronik  unter  der 
Regierung  des  Kiewer  Grossfürsten  Swiatopolk  Michael  (1093  — 
1112)  und  war  ein  Mönch  des  Kiewer  Höhlenklosters.  Ueber 
seinen  Geburtsort  ist  nichts  Näheres  bekannt  und  ebenso  unbe- 
kannt ist  sein  Geburts-  und  Todesjahr,  und  nur  aus  einer  in 
seiner  Chronik  vorfindlichen  Notiz  über  die  Zeit,  wann  er  in  das 
Kiewer  Kloster  gekommen  ist,  wird  sein  Geburts-  und  Todesjahr 
annähernd  bestimmt.  Nestor  schreibt  nämlich  in  seiner  Chronik 
beim  Jahre  1051  von  sich:  nAls  Theodosius  im  Kloster  lebte  und 
dasselbe  leitete  und  jeden  zu  ihm  Kommenden  aufnahm,  bin  auch 
ich  Unwürdiger  gekommen,  und  er  nahm  mich  auf;  und  damals 
war  ich  siebzehn  Jahre  alt."  Wenn  also  Nestor,  wie  aus  seiner 
Chronik  folgt,  in  das  Kiewer  Höhlenkloster  im  Jahre  1073  in 
seinem  17.  Lebensjahre  gekommen  war,  so  ist  er  im  Jahre  1056 
geboren.  Ebenso  unbekannt  ist  sein  Todesjahr.  Schlet/.er  meint, 
dass  Nestor  60  Jahre  alt  geworden  ist,  folglich  wäre  er  im  Jahre 
1116  gestorben;  nach  Karamsin  ist  Nestor  1111  gestorben. 

Von  Nestor  haben  wir  folgende  Schriften: 

Die  Chronik  von  Kiew,  mit  welcher  er  auch  die  Geschichte 
des  ganzen  damaligen  russischen  Volkes   und  Reiches  verbunden 


29 

hat,  was  darin  seine  Erklärung  findet,  dass  Kiew  damals  den 
Mittelpunkt  von  ganz  Russland  bildete  und  als  Residenz  des 
Grossfürsten  vor  allen  anderen  Städten  den  Vorrang  hatte. 
Seiner  Chronik  schickt  Nestor  nach  dem  Muster  der  Byzantiner 
eine  allgemeine  Weltgeschichte  voran;  er  beginnt  mit  Noe's 
Söhnen,  und  weiter  heruntergehend,  leitet  er  die  Slovenen  von 
Japhet  ab.  In  seiner  Erzählung  hält  er  sich  an  manchen  Orten 
an  die  Byzantiner,  die  er  anführt,  so  besonders  den  Georgius  ha- 
martolus  (in  cap.  1.  11.  24.)  und  den  Methodius  Patarensis  (in  cap. 
79.  81.);  seine  Hauptquellen  aber  sind  verschiedene  Volkssagen, 
namentlich  skandinavischen  Ursprunges,  dann  einige  kurze  schrift- 
liche Aufzeichnungen  aus  dem  10.  Jahrhunderte,  ferner  Erzäh- 
lungen bejahrter  Männer,  so  eines  Mönches  Jeremias,  von  dem 
Nestor  sagt,  dass  er  die  Taufe  des  russischen  Volkes  gesehen  hat, 
und  eines  90jährigen  Johannes,  von  dem  Nestor  nach  eigenem  Ge- 
ständnisse Vieles  vernommen  und  in  der  Chronik  verzeichnet  hat, 
dann  Erzählungen  der  skandinavischen  Seeräuber  und  Kaufleute 
und  schiesslich  seine  eigenen  Erlebnisse  und  Erfahrungen.  Dies 
Alles  stellt  Nestor  in  chronologischer  Ordnung  zusammen  und 
bietet  uns  eine  Geschichte  des  russischen  Volkes  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  auf  das  Jahr  1110,  mit  welchem  seine  Chronik  aufhört. 

Ausserdem  hat  Nestor  noch  zwei  andere  Schriften,  nämlich 
das  Leben  der  heil.  Borys  und  Hüb  und  das  Leben  des  he>l  Theodo- 
sius  geschrieben. 

Die  Schriften  Nestor's,  namentlich  seine  Chronik,  sind  für 
unsere  Kirchengeschichte  von  der  grössten  Wichtigkeit,  denn 
sie  gibt  uns  Aufschluss  nicht  nur  über  die  Bekehrung  des  russi- 
schen Volkes  zum  Christenthume,  sondern  auch  über  die  erste, 
anfängliche  Organisation  unserer  Kirche,  so  wie  über  viele  her- 
vorragenden kirchlichen  Stiftungen  und  Anstalten,  berühmte 
Männer  und  heilige  Diener  Gottes.  Wiewol  man  ferner  von 
einem  Chronisten  keine  kritische  Geschichte  erwarten  kann  und 
obwohl  sich  manche  Angaben  Nestor's  als  unhaltbar  erwTeisen 
dürften,  so  sind  die  Nachrichten  Nestor's  im  Allgemeinen  glaub- 
würdig, und  namentlich  für  die  zweite  Hälfte  des  11.  Jahrhundertes 
wo  er  als  Zeitgenosse  von  Sachen,  von  denen  er  viele  miterlebt  oder 
mitgemacht  hat,  erzählt,  über  allen  Zweifel  erhaben.  Desswegen 
werden  wir  uns  in  dem  ersten  Zeiträume  unserer  Kirchenge- 
schichte auf  Nestor  sehr  oft  berufen.  Die  Chronik  Nestor's  wird 


30 

hier  angeführt  nach  der   Wiener   Ausgabe:    „Chronica  Nestoris 
edidit  Fr.  Miklosich,  Vindobona  1860. u 

Nestor  hat  Fortsetzer  unter  den  Mönchen  des  Kiewer  Höh- 
lenklosters gehabt,  von  denen  der  erste  Basilius  hiess  und  am 
Ende  des  11.  Jahrhundertes  lebte;  die  späteren  Chronisten  sind 
uns  aber  dem  Namen  nach  unbekannt,  sie  waren  aber  auch  ent- 
weder Priester  oder  Mönche  und  lebten  in  Kiew  oder  in  anderen 
Städten,  so  namentlich  Einer  in  Xowhorod  um  das  Jahr  1144, 
der  Andere  in  Wladimir  an  der  Klasma,  ein  Dritter  in  Kiew,  ein 
Vierter  in  Wolynien  um  das  Jahr  1590.  Freilich  stehen  alle 
diese  späteren  Chronisten  dem  Nestor  weit  nach,  der  Inhalt  ihrer 
Chroniken  ist  ziemlich  dürftig  und  nicht  immer  glaubwürdig;  in- 
dessen sind  sie  für  die  Geschichte  von  Bedeutung  und  desswegen 
werden  sie  im  Verlaufe  der  vorliegenden  Geschichte  angeführt 
werden. 

2.  Die  ausländischen  Annalisten,  namentlich  die  Byzantiner, 
so:  Constantinus  Porphyrogenitus,  Leo  Grammaticus  und  Andere, 
welche  nach  der  Pariser  Ausgabe  von  Migne  zitirt  werden;  und 
auch  die  abendländischen  Annalisten,  so:  Dietmar  von  Merseburg, 
dann  Reginonis  Continuator  u.  a.  angeführt  nach  Pertz,  monu- 
menta  germ.  historica.  Hiebei  verdienen  auch  die  polnischen 
Schriftsteller  besondere  Berücksichtigung  und  sie  werden  an 
entsprechenden  Orten  angeführt  werden. 

3.  Zu  den  einheimischen  Quellen  gehören  ferner:  das  Stu- 
fenbuch (stepennaja  kniha)  ist  eine  Auswahl  aus  den  Chroniken 
mit  beigefügten  Bemerkungen  und  hat  den  Namen  von  dem  Um- 
stände, dass  es  nach  der  Reihenfolge  der  einzelnen  Herrscher 
verfasst  ist  und  so  gleichsam  von  Stufe  zu  Stufe  fortschreitet. 
Dieses  Buch  wurde,  nach  Karamsin,  unter  der  Regierung  Jo- 
hanns des  Grausamen  (1534 — 1583)  im  Sinne  und  nach  der 
Anleitung  des  Metropoliten  Macarius  verfasst. 

4.  Die  Biographien  der  Heiligen,  welche  entweder  in  beson- 
deren Schriften  oder  in  den  Kirchenbüchern  sich  vorfinden. 

5.  Die  Kataloge  der  Metropoliten  und  der  Bischöfe. 

6.  Verschiedene  Documente,  welche  sich  auf  die  Kirchenan- 
gelegenheiten beziehen  und  thcils  in  verschiedenen  Werken 
zerstreut,  theils  auch  gesammelt  sind.  Für  die  späteren  Zeiten 
sind  besonders  wichtig:  Aug.  Theincr,  Monuments  historiques 
de  Russie,  Rome  1859.  —  Desselben,  monumenta  Poloniae.  — 


31 

Desselben  neueste  Zustände.  —  Wir  werden  die  diesbezügli- 
chen Quellen  übrigens  an  entsprechenden  Orten  genau  anführen. 

Als  Hilfsmittel  mögen  folgende  Werke  hier  angeführt 
werden : 

Acta  Sanctorum,  Bollandi  stamm,  besonders  »Dissertatio  de 
conversione  et  fide  Russorum"  m.  Sept.  t.  II. 

Allatii  Leonis,  de  Ecclesiae  occidentalis  et  orientalis  perpe- 
tua  consensione,  libri  tres.  Coloniae  1648. 

Assemani,  Calendaria  Ecclesiae  universae,  4  tomi. 

Chodykiewicz  CUmentis,  dissertationes  historico-criticae  de 
utroque  Archiepiscopatu  Metropolitano  Kioviensi  et  Haliciensi  et 
de  Episcopatu  Leopoliensi  r.  g.  uniti;  Leopoli  1770. 

Chodyniecki,  historya  miasta  Lwowa,  Lwow  1829. 

Dtugossi  Joannis,  historiae  polonicae  libri  XII.  Lipsiae  1711. 

Baronii,  relationes  de  Ruthenoruni  aliquot  mille  ecclesia- 
rum  ad  Sedem  Romanam  receptarum  conversione,  Coloniae  1600. 

Cromeri  Martini,  de  origine  et  rebus  gestis  Polonorum  libri 
XXX.  Basileae  1555. 

Engel,  Geschichte  von  Halitsch  und  Wladimir  bis  1772, 
Wien  1792,  2  Bände. 

Herberstein  Sigismund,  rerum  Moscovitücarum  commentarii, 
Basileae  1556. 

Kulczynski  Ign.,  specimen  ecclesiae  Ruthenicae  cum  s.  Sede 
Apostolica  semper  unitae,  Romae  1733. 

Kossowa  Sylwestra,  Pater ykon  albo  zywoty  ss.  Ojcdw  Pe- 
czerskich,  Kijowiae  1635. 

Naruszewicz  Adam,  historya  narodu  Polskiego,  Warszawa 
1824.  7  t. 

Le  Quien  Michael,  Orbis  christianus  quattuor  patriarchat. 
digestus,  quo  exhibentur  Ecclesiae,  Patriarchae,  ceterique  prae- 
sules  totius  Orientis,  Parisiis  1740.  3  t. 

Sarnicii  (Sarnicki)  Stanislai,  annales,  libri  octo  1587. 

Skarga  S.  J.  de  Russorum  erroribus  et  de  causis,  propter 
quas  Graecia  a  Romana  Ecclesia  defecerit,  Spirae  1582. 

Derselbe,  o  jednos'ci  kosciola  bozego  z  przestroga  do  naro- 
do'w  ruskich,  Wilno  1577. 

Derselbe,  obrona  Synodu  Brzeskiego,  Krakow  1610. 


32 

Skrobissevii,  vitae  Archiepiscoporum  Haliciensium  et  Leo- 
poliensium,  Leopoli  1628. 

Stebehki  Ignacy,  zywoty  ss.  Panien  Ewfrozyny  i  Parasce- 
vii,  Lwdw  1866.  3  t. 

Harasi'wicz  Michael,  Annales  Ecclesiae  Ruthenae,  Leopoli 
1862. 

Likowski  Edward,  historya  Unii  kos'ciola  ruskiego,  Poz- 
nan 1875. 

Synodus  provincialis  Ruthenorum  habita  in  civitate  Zamo- 
sciae  anno  1720  S.  D.  N.  Benedicto  P.  P.  XIII.  dicata,  Romae  1838. 

Andere  Schriften  werden  an  entsprechenden  Orten  ange- 
führt werden. 


I.  Zeitraum. 

Die  Bekehrung  des  russischen  Volkes. 

(Von  dem  Apostelzeitalter  bis  zum  Ende  des  XI.  Jahrhunderts). 

Erste  Periode. 

Von  den  Bekehrungsversnclien  Ms  znr  allgemeinen  Bekeürung  der 
Russen  unter  Wladimir  dem  Grossen  ( — 980). 

§■8. 
Allgemeine  Charakteristik  dieser  Periode. 

1.  Der  Schauplatz  der  Wirksamkeit  des  Chris tenthums  ist 
hier  vorzugsweise  das  an  das  ost-römische  Kaiserthum  angren- 
zende slavische  Ländergebiet,  und  besonders  die  grossfiirstliche 
Residenzstadt  Kiew,  von  wo  sich  dann  das  Christentum  in  der 
zweiten  Periode  in  allen  von  russischen  Stämmen  bewohnten 
Gegenden  ausbreitet. 

2.  Das  Christenthum  findet  hier  im  Laufe  dieser  langen  Pe- 
riode keinen  festen  Haltpunkt)  wir  begegnen  da  nur  einzelnen  mehr 
oder  weniger  beglaubigten  Bekehrungsversuchen,  welche  sämmt- 
lich  von  keinem  durchgreifenden  Erfolge  begleitet  waren,  dann 
vernehmen  wir  wieder  lange  Zeit  nichts  von  den  Schicksalen 
des  Christenthums  in  diesen  Gegenden  —  und  man  kann  sagen; 
die  Christen  wraren  in  Kiew  und  in  einzelnen  südlichen  Gegen- 
den gleichsam  Gäste,  während  den  ganzen  russischen  Norden 
die  heidnische  Finsterniss  beherrschte. 

3.  Den  Anlass  zu  den  ßekehrungs versuchen  gaben  ausser 
dem  Hirteneifer  gotterleuchteter  Kirchenlehrer  ganz  besonders 
die  vielfachen  kriegerischen  und  Handelsbeziehungen  der  Rus- 
sen mit  Konstantinopel  und  überhaupt  mit  den  benachbarten 
Städten  des  oströmischen  Reiches,  zu  welchen  den  russischen 
Stämmen  schon  durch  die  geographische  Lage    und    Gestaltung 

Pelesz,  Gesc'.iichte.  der  Uuion.  3 


34 

ihres  Vaterlandes  die  Richtschnur  gegeben  wurde;  unddesswegen 
kommen  fast  alle  Bekchrungs versuche  von  Konatantinopel. 

4.  Das  Christen th um  begegnet  hier  in  dieser  Periode 
keinen  Verfolgungen:  es  hat  nur  mit  einem  dumpfen  Heidenthum, 
mit  stolzer  Verachtung,  ja  man  kann  sagen,  mit  einer  Art  von 
Indifferentismus  zu  kämpfen,  was  besonders  im  Zeitalter  der 
Grossfürstin  Olga  deutlich  hervortritt. 

5.  Wiewol  aber  das  Christenthum  hier  in  der  ersten  Pe- 
riode keinen  festen  Fuss  zu  fassen  vermag,  so  ebnet  es  dennoch 
die  Wege  und  bereitet  die  Gemüther  auf  die  allgemeine  Bekehrung 
wenigstens  theilweise  vor]  und  diese  Erscheinung  ist  auch  Eine 
der  Ursachen  der  schnellen,  segensreichen  und  im  Ganzen  und 
Grossen  friedlichen  Ausbreitung  des  Christenthums  in  der 
folgenden  Periode. 

§•9. 
Zeitalter  der  Apostel.  Andreassage. 

Es  ist  eine  in  der  Geschichte  sehr  oft  wiederkehrende 
Thatsache,  dass  die  Völker  den  Anfang  eines  für  sie  epoche- 
machenden Ereignisses  mit  dem  grösstmöglichen  Nimbus  umzu- 
hüllen trachten;  dass  da  sehr  oft  den  im  Vordergrunde  ste- 
henden Persönlichkeiten  Thaten  und  Werke  zugeschrieben, 
Worte  und  Reden  in  den  Mund  gelegt  werden,  welche  nichts 
weniger  als  auf  einer  historischen  Basis  beruhen.  Bei  der  Ge- 
schichte der  Christianisirung  einzelner  Völker  ist  ausserdem 
eine  fast  allgemeine  Erscheinung,  dass  die  Völker  zu  ihren  ersten 
christlichen  Lehrern  die  Apostel  oder  wenigstens  deren  unmittel- 
bare Schüler  und  Nachfolger  haben  wollen.  Man  pflegt  da  nicht 
nach  historisch  unumstösslichen  Beweisen  zu  fragen,  man  er- 
wagt und  beachtet  nicht  den  pragmatischen  Zusammenhang  der 
zum  Beweise  dienen  sollenden  angeblichen  Begebenheiten;  im 
Gegentheile,  wenn  in  einem  althergebrachten  Gebete  oder  in 
einer  Legende  Ausdrücke  vorkommen,  welche  irgendwie  zulassen, 
dass  man  aus  ihnen  einen  Schluss  auf  uralte  Christianisirung  des 
betreffenden  Volkes  ziehen  kann,  so  wird,  ohne  diese  Quelle  na- 
her zu  prüfen,  kurz  und  bündig  erklärt,  das  dieses  oder  jenes 
Volk  schon  in  jener  uralten  Zeit  vom  Lichte  des  Evangeliums  be- 
strahlt und  der  Barbarei  und  dem  Heidenthum  entrissen  worden  ist. 


35 

Diese  Erscheinung  begegnet  uns  auch  in  der  Geschichte 
der  russischen  Kirche,  auch  hier  hat  man  aus  der  unsicheren 
Notiz  des  Chronisten  und  eines  Kirchenbuches  geschlossen,  dass 
der  erste  Apostel  der  Russen  Niemand  Anderer,  als  der  heilige  Apostel 
Andreas  war.  Diese  Ansicht  hat  ohne  alle  weitere  Bemerkung,  also 
als  unumstösslich  hingestellt  Ignat.  Kulczyriski  (Specimen  Eccae 
Ruthenicae,  Romae  1733  in  der  Vorrede),  und  stützte  sich  dabei 
auf  eine  alte  im  Anthologio  zum  30.  Nov.  Synaxar1)  aufbewahrte 
Ueberlieferung,  welche  wörtlich  daselbst  so  lautet:  „Pervenit 
(Andreas)  Byzantiam,  ibidemque  primus  Christum  praedicavit, 
plurimosque  convertit,  presbyteros  ordinavit,  Episcopum  Stachy- 
dem  a  Paulo  in  ep.  ad  Romanos  laudatum  instituit,  optimisque 
relictis  ordinationibus,  ad  Apostolicum  rediens  raunus,  navigavit 
in  Scythiam,  et  tandem  divina  providentia  perveniens  in  Russiam, 
accessit  ad  montes  Kiovienses,  dixitque  suis  sociis:  Videtis  ne 
hos  montes?  credite  mihi  magnam  gratiam  Dei  illos  illustraturam, 
multasque  ecclesias  his  in  partibus  futuras,  illuminabitur  enim 
sacro  baptismate  totum  Russorum  dominium.  His  dictis  ascendit 
sublimiorem  prae  reliquis  montern,  benedixit  eidem,  et  crucem 
plantavit  praedicens  genti  Russiae  conversionem  secuturam  coin- 
pletam  ab  apostolico  suo  throno,  quem  in  Urbe  Byzantia 
fundaverat.  Lustratis  superioribus  Russiae  partibus  rediit  in 
Thraciam." 

Aehnliches  wird  auch  beim  Officium  der  zwölf  Apostel 
am  30.  Juni  (alten  Styles)  berichtet.  Der  älteste  Chronist  der 
Russen,  Nestor,  aber  erzählt  davon  folgendermassen:  »Als  An- 
dreas in  Sinope  predigte  und  dann  nach  Korsuii  gekommen  war, 
hatte  er  erfahren,  dass  in  der  Nähe  von  Korsuii  die  Mündung 
des  Dniepr  (Borysthenes)  gelegen  ist,  und  er  wollte  nach  Rom 
gehen,  und  gelangte  an  die  Mündung  des  Dniepr,  und  begab 
sich  von  dort  den  Dniepr  hinauf,  und  zufällig  kam  er  unter  ein 
Gebirge,  wo  er  am  Ufer  Rast  hielt.  Als  er  am  nächsten  Morgen 
erwachte,  sprach  er  zu  den  Jüngern,  die  mit  ihm  waren:  Sehet 
ihr  diese  Berge?  Auf  diesen  Bergen  wird  Gottes  Gnade  leuchten, 


l)  Unter  Synaxar  versteht  man  eine  kurzgefasste  Geschichte  des 
betreffenden  Heiligen  oder  Feiertages,  welches  sich  in  dem  Officium  ma- 
tutinum  des  betreffenden  Festtages  abgedruckt  befindet,  der  Name  stammt  von 
ovvdyo),  d.  i.  die  Geschichte  sammeln,  zusammenstellen. 

3* 


36 

hier  wird  eine  grosse  Stadt  entstehen,  und  Gott  wird  hier  viele 
Kirchen  erheben.  Und  er  bestieg  diese  Berge,  segnete  sie,  und 
errichtete  ein  Kreuz,  betete  zu  Gott,  und  stieg  herab  von  diesem 
Berge,  wo  später  Kiew  entstanden  ist,  und  begab  sich  weiter  den 
Dniepr  hinauf.  Und  er  kam  zu  den  Slovenen,  wo  heute  Novhorod 
(Neustadt)  steht,  und  sah  die  hier  wohnenden  Leute,  welche  Ge- 
bräuche sie  haben  (d.  i.  ihre  Gebräuche),  und  wie  sie  sich  waschen 
und  kasteien,  und  er  wunderte  sich  über  sie.  Hierauf  ging  er 
zu  den  Warägern,  und  gelangte  nach  Rom,  und  erzählte  dort,  was 
(wie  viel)  er  erfahren  und  gesehen  hat,  indem  er  sprach:  Wun- 
derliche Sachen  habe  ich  auf  meiner  Hieherreise  in  den  sloveni- 
schen  Ländern  gesehen,  ich  sah  hölzerne  Wannen  (balnea),  und 
diese  machen  sie  glühend,  und  ziehen  sich  aus,  und  sind 
nackt,  und  begiessen  sich  mit  „fermento  coriaceo",  und  nehmen 
junge  Reisige,  und  schlagen  sich  selbst,  und  martern  sich  so, 
dass  sie  kaum  lebend  herauskommen,  und  (dann)  begiessen  sie 
sich  mit  kaltem  Wasser  und  erfrischen  sich  so  (und  kommen  so 
zum  Leben).  Und  das  thun  sie  jeden  Tag,  sie  werden  von  Nie- 
mandem gemartert,  martern  sich  aber  selbst,  und  das  verrichten 
sie  als  Waschung,  nicht  als  Marter.  Und  die  das  hörten,  wunder- 
ten sich.  Andreas  aber,  nachdem  er  in  Rom  war,  kehrte  nach 
Sinope  zurück."2) 

Nach  dieser  Erzählung  Nestor' s  wäre  also  der  heil.  Apostel 
Andreas  in  Kiew,  ja  sogar  im  Norden  Russlands  gewesen,  und 
wiewol  das  Nestor  nicht  ausdrücklich  sagt,  dürfte  er  dort  auch 
das  Evangelium  gepredigt  haben,  weil  kaum  angenommen  wer- 
den kann,  dass  ein  Apostel  so  weite  Gebiete  bereist  hätte,  ohne 
Christum  den  Gekreuzigten  zu  predigen. 

Diese  Erzählung  wird  aber  noch  weiter  fortgesponnen,  und 
zwar  im  sogenannten  Stufenbuch,  welches  besagt,  dass  der  heil. 
Andreas  im  Dorfe  Drusina  bei  Nowhorod  seinen  Bischofsstab  ein- 
gepflanzt habe,  und  auf  diesem  Platze  sei  später  die  Kirche  zum 
heil.  Andreas  erbaut  worden. 

Nach  der  genannten  Ueberlieferung  wäre  also  der  Apostel 
Andreas  der  erste  Verkündiger  des  christlichen  Glaubens  bei 
den  Russen. 


»)   Chronica  Nestoris,  ed.  Fr.  Miklosich,  Vindob.  1860,  cap.  V. 


37 

Nach  Anderen  dagegen  soll  der  heil.  Apostel  Paul  der  erste 
christliche  Lehrer  der  Russen  sein;  und  wieder  Andere  gelangen 
zu  noch  anderen  Resultaten;  und  zwar  meint  der  polnische 
Schriftsteller  Matthäus  Miechowita  (Chron.  rerum  Polonorum,  1. 
2,  c.  1.),  gestützt  auf  die  besondere  Verehrung,  welche  der  Ap. 
Thaddäus  bei  den  Russen  hat,  dieser  Apostel  sei  der  erste  christ- 
liche Lehrer  der  Russen,  und  noch  Andere  schreiben  dieses  Ver- 
dienst dem  Apostel  Bartholomäus  zu. 

Wenn  wir  nun  diese  verschiedenen  Angaben  näher  be- 
trachten, so  ergibt  sich  von  selbst,  dass  sie  historisch  nicht 
erwiesen  werden  können. 

Was  erstlich  die  Andreas-Sage  anbelangt  —  welche,  neben- 
bei bemerkt,  auf  die  obangeführte  Stelle  Nestors  zurückzuführen 
ist,  weil  das  als  zweite  Quelle  angeführte  Antologion  aus  einer 
um  mehrere  Jahrhunderte  späteren  Zeit  stammt  —  was  also 
die  Andreas-Sage  anbelangt,  so  streiten  gegen  ihre  Glaubwürdig- 
keit äussere  und  innere  Gründe.  Es  heisst  nämlich  in  der  Chro- 
nik Nestors,  der  Apostel  Andreas  habe  in  Sinope,  also  im  Süden 
des  Euxinischen  Meeres  im  nördlichen  Theile  Paflagoniens, 
gepredigt,  und  habe  sich  sodann  nach  Korsuii  —  Chersonesus 
im  Taurischen  Chersones  —  begeben,  und  dort  habe  er  erfahren, 
•dass  in  der  Nähe  von  dieser  Stadt  die  Mündung  des  Dniepr  (Bory- 
sthenes)  gelegen  ist,  und  er  beschloss  nach  Rom  zu  reisen,  und  habe 
sich  dahin,  d.i.  nach  Rom,  den  Strom  Dniepr  hinauf  begeben.  Ohne 
nun  näher  darauf  einzugehen,  ob  der  Ap.  Andreas  wirklich  in 
Sinope  und  Chersones  gepredigt  hat,  und  was  ihn  zu  einer  Rom- 
reise bewogen  haben  mochte,  kann  man  bei  diesem  Berichte 
nicht  die  Verwunderung  unterdrücken,  wie  der  heil.  Apostel  An- 
dreas auf  dem  Dniepr  nach  Rom  gelangen  wollte;  denn  wenn  er 
wirklich  die  Absicht,  nach  Rom  zu  gehen,  hatte,  so  war  ihm  ja, 
und  der  ganzen  damaligen  Welt  der  natürliche  Land-  oder  See- 
weg nach  Rom  ganz  gewiss  bekannt  und  er  hätte  den  unbekannten, 
fast  abenteuerlichen  Weg  am  Borysthenes  und  durch  den  ganzen 
Nordwesten,  Westen  und  Süden  Europas  zu  dem  angegebenen 
Zwecke  nicht  gewählt.  —  Ferner  ist  hier  der  weitere  Umstand 
bemerkenswertb,  dass  von  einer  Romreise  des  Ap.  Andreas  sonst 
kein  anderer  Schriftsteller  des  christlichen  Alterthums  erzählt. 
Ueber  das  Leben  und  Wirken  des  xlpostels  Andreas  sind  wohl  nur 
sehr  spärliche  Nachrichten  auf  die  Nachwelt  gekommen,  nach  der 


38 

nicht  ganz  verlässlichen  Notiz  des  Historikers  Eusebius  (hist.  eccl. 
1.  III.  c.  1)  soll  Ap.  Andreas  bei  den  Szythen  das  Evangelium  ver- 
kündet haben,  von  dort  sei  er  nach  Achaja  gekommen,  wo  er  unter 
Aegeas,  dem  Proconsul  von  Achaja.  zu  Patras  den  Martertod  erlitten 
hat,  (Paulinus  carmi.24  und  25)  und  zwar,  wie  Petrus  Chrysologus 
(serm.  133)  augibt,  soll  er  an  einem  Olivenbaume  kreuzweise  auf- 
gehängt worden  sein,  weswegen  auch  ein  Kreuz  von  der  Form 
X  Andreaskreuz  genannt  wird.8)  Nach  Anderen  (^Sophronius) 
soll  Apostel  Andreas  in  Colchis  das  Evangelium  gepredigt  haben, 
was  übrigens  in  der  fraglichen  Sache  von  keinem  weiteren  Belang 
ist,  weil  Colchis  auch  am  Euxinischen  Meere  gelegen  war.  In 
allen  diesen  Angaben  finden  wir  also  von  einem  Aufenthalte  des 
heil.  Andreas  in  Rom  keine  Erwähnung;  und  was  den  Namen 
Szythien  anbelangt,  so  muss  man  sich  vor  Augen  halten,  wie 
vage  und  unbestimmt  dieser  Name  von  den  Alten  gebraucht 
wurde;  man  braucht  da  nicht  gleich  an  Russland  zu  denken, 
denn  mit  gleichem  Recht  kann  man  darunter  sowol  die  unmit- 
telbar im  Norden  und  Nordosten  des  Pontus  euxinus  gelegenen 
Gegenden  verstehen. 

Nicht  besser  verhält  sich  die  Sache  auch  mit  den  anderen 
Angaben  der  genannten  Ueberlieferungen.  Das  Anatologion 
berichtet  nämlich:  „der  Apostel  Andreas  sei  nach  Byzanz 
gekommen,  habe  dort,  der  erste,  Christum  gepredigt,  Priester 
geweiht  und  den  Bischof  Stachis  eingesetzt  und  sei  dann  nach 
Szythien  vorgedrungen."  Abgesehen  nun  von  dem  Umstände, 
dass  hier  die  beiden  obangeführten  Quellen  nicht  übereinstimmen, 
indem  die  Eine  den  Apostel  Andreas  von  Byzanz,  die  Andere 
von  Synope  aus  nach  Szythien  kommen  lässt,  ist  wichtiger  der 
Umstand,  dass  es  höchst  wahrscheinlich  ist,  dass  in  Byzanz  kein 
Apostel  seinen  Sitz  aufgeschlagen  hat,  wie  die  gelehrten  Bollan- 
disten  in  der  chronologischen  Geschichte  der  Patriarchen  von 
Konstantinopel  (Acta  SS.  m.  Augusto)  nachweisen  und  demnach 
fällt  auch  die  diesbezügliche  Angabe  des  Antologion. 

Dadurch  wäre  nun  der  Aufenthalt  des  Apostel  Andreas  in 
Szythien,    unter  dem  man   hier  Russland  verstehen  will,  freilich 


3)  Vergl.  J.  A.  Fabricii,  salutaris  lux  evangelii,  cap.5-  — Presbyterorurr 
et  diaconorum  Achajae  de  martyrio  s.  Andreae  Ap.  epistola,  ed.  Carol.  Christ 
Woog,  Lipsiae  1749. 


39 

noch  nicht  ausgeschlossen,  wenn  die  Einzelnheiten  der  angeführten 
Angaben  nicht  zu  viel  Legendenhaftes  in  sich  enthielten,  so 
namentlich  die  Prophezeiung  von  der  künftigen  Grösse  Kiews, 
die  Erzählung  vom  Bischofstabe  und  anderes.  Unmöglich  sind 
wohl  manche  der  darin  angeführten  Begebenheiten  nicht,  und 
wir  können  den  Bedenken  Strahl's*),  als  ob  die  Aufrichtung  des 
Kreuzes  damals  etwas  Unmögliches  gewesen  wäre,  nicht  bei- 
pflichten; denn  wiewoi  es  nicht  wahrscheinlich  ist,  dass  es  schon 
zur  Zeit  der  Apostel  Sitte  war,  die  Kreuze  öffentlich  aufzurichten, 
so  ist  auch  das  Gegentheil  nicht  bewiesen,  und  weil  die  Devise 
der  Apostel  lautete:  „Wir  predigen  Christum  den  Gekreuzigten", 
so  ist  man  gar  nicht  berechtigt,  die  Angabe,  dass  Andreas  das 
Kreuz  aufgepflanzt  hat,  an  und  für  sich  eine  Erdichtung  zu  nen- 
nen. Auch  die  Geschichte  vom  russischen  Schwitzbade  ist  nicht 
so  auffallend,  wie  sie  dem  Strahl  vorkommt;  denn  wenn  Andreas 
wirklich  bis  in  jene  Gegenden  vorgedrungen  wäre,  so  wäre  es 
immerhin  möglich,  dass  er  nach  seiner  Rückkehr  nach  Rom  von 
verschiedenen  Sitten  und  Gebräuchen  jener  unbekannten  Völker- 
schaften erzählt  haben  mag,  wie  dies  auch  heutzutage  in  den 
Berichten  der  Missionäre  zu  lesen  ist,  dass  aber  nur  diese  Sitte 
der  heidnischen  Szythen  als  besonders  autfallend  im  Andenken 
der  Zuhörer  geblieben  und  auf  die  Nachwelt  gekommen  ist. 

Ganz  unwahrscheinlich  ist  aber  die  Angabe  des  Stufen- 
buches, dass  der  Apostel  Andreas  im  Dorfe  Drusina  bei  Nowho- 
rod  seinen  Bischofsstab  aufpflanzte  an  dem  Orte,  wo  dann  später 
die  Kirche  zum  heil.  Andreas  erbaut  worden  ist;  denn  von  bischöf- 
lichen Insignien  kann  in  jenen  alten  Zeiten  füglich  keine  Rede  sein. 

Aber  einen  anderen  Umstand  bietet  die  Ueberlieferung 
Nestor's  dar,  aus  welchem  man  auf  ihren  späteren  Ursprung,  so- 
mit auf  ihre  Unechtheit  schliessen  muss,  nämlich  die  Angabe, 
Andreas  sei  nach  Rom  zurückgekehrt.  Nun  wird  nirgends  berich- 
tet, dass  Andreas  je  in  Rom  gewesen  wäre,  es  wird  also  hier 
Konstantinopel  —  Nova  Roma  —  gemeint  sein,  und  weil  dieser 
Name  bedeutend  später  aufgekommen  ist,  so  ist  es  klar,  dass 
auch  die  ganze  Andreas-Sage  bedeutend  später  entstanden  ist, 
dass  sie  demnach  unecht  und  unglaubwürdig  ist. 


4)  Strahl,  Geschichte  der   russischen  Kirche,  Halle  1830,   I-    Theil, 
S.  37  ff.  nach  Piator,  Kirchengeschichte  I.,  12. 


40 


Dieser  Ansicht  scheint  auch  Nestor  selbst  gewesen  sein, 
denn  bei  der  geographischen  Schilderung  des  slovenischen  Länder- 
gebietes sagt  er  unter  Anderen:  „Dniepr  mündet  in  den  Pontus 
euxinus,  welchen  man  das  russische  Meer  nennt,  und  in  dessen 
Umgebung  der  heilige  Andreas,  Bruder  des  Petrus,  gepredigt 
hat,  wie  man  sagt."  Auf  einer  anderen  Stelle  aber,  nämlich  zum 
Jahre  983,  sagt  er:  „Wenn  hier  (in  Russland)  die  Apostel  auch  nicht 
leiblich  anwesend  wareti,  so  wiederhallen  ihre  Lehren  wie  Posaunen 
in  den  Kirchen  des  Erdkreises  u.  s.  w.u  (pag.  49.)  In  der  Bio- 
graphie der  heil.  Borvs  und  Hlib  (Gleb)  aber  sagt  er:  „das  russi- 
sche Land  stand  noch  im  Heidenthume,  (als  Griechen  und  Römer 
schon  an  Christum  glaubten).  Von  Niemandem  hatte  es  das  Wort 
von  unserem  Herrn  Jesu  Christo  vernommen;  die  Apostel  gingen 
nicht  zu  ihnen]  (den  Russen).  Niemand  hat  ihnen  das  Wort  Gottes 
gepredigt."  Daraus  erhellt  nun,  dass  Nestor  selbst  die  Ueberliefe- 
rung,  nach  welcher  der  Apostel  Andreas  der  erste  christliche 
Prediger  der  Russen  sein  soll,  für  unwahr  hielt,  und  dass  er  sie 
eben  nur  dess wegen  in  seine  Chronik  aufgenommen  hatte,  weil 
sie  wahrscheinlich  im  Yolksmunde  lebte  oder  sich  vielleicht 
irgendwo  vorgemerkt  befunden  hat,  was  für  ihn  als  Chronisten 
ein  hinreichender  Grund  war,  die  Erzählung  der  Nachwelt  zu' 
überliefern. 5) 


5)  Ueber  den  Ursprung  dieser  Legende  lassen  sich  nur  sehr  unsichere 
Hypothesen  aufstellen.  Vielleicht  Hesse  sich  aber  die  Sache  folgendermassen 
erklären:  Nach  Eusebius  (1.  c.)  hat  der  h.  Andreas  bei  den  Scythen  gepredigt, 
nun  sagt  aber  Nestor,  nachdem  er  die  Wohnsitze  der  slovenischen  Yolksstämrae 
angeführt  hat,  Folgendes:  „Als.  nun  die  slovenischen  Volksstämme,  wie  wir 
erzählt  haben,  an  der  Donau  lebten,  k  amen  von  Scythien,  das  ist  von 
den  Kosaren  (Chasaren),  die  sogenannten  Bulgaren,  und  siedelten  sich  an 
der  Donau  an,  und  bedrängten  die  Slovenen.«  (c.  VIII.)  Unter  den  Scythen 
des  Eusebius,  so  wie  der  späteren  Schriftsteller  Bind  hier  also  nicht  die  Russen, 
sondern  die  Chasaren  zu  verstehen.  Nun  standen  aber  die  Russen  mit  diesen 
Chasaren  in  vielfachen  Beziehungen,  wesswegei.  >ie  >]>ater  auch  „russische 
(  ha>arenu  benannt  wurden;  von  ihnen  mag  nun  die  Kunde  über  die  aposto- 
lische Wirksamkeit  des  h.  Andreas  nach  Russland  gekommen  sein,  und  die  aus- 
schmückende Sage  Hess  ihn  bis  nachKiew,  ja  bis  nach  Nowhorod  vordringen, 
und  diese  Sage  fand  dann  so  einen  Anklang,  dass  man  den  heil.  Andreas  all- 
gemein für  den  ersten  christlichen  Prediger  der  Russen  annahm,  ja  das-  man 
Bpäter  audi  das  sogenannte  Andreaskreuz  adoptirte,  und  au-  dessen  Zusammen- 
stellung mit  dem  Kreuze  Christi  das  sogenannte  ru->ische  oder  ruthenische 
Kreuz  (  ^  )  bildete,  welches  sich  faktisch  nur  bei  den  Südrussen  und  Klein- 
russen bis  auf  den  heutigen  Tag  erhalten  hat. 


41 

Wiewoi  sich  also  nicht  beweisen  lässt,  dass  der  heil.  Apo- 
stel Andreas  in  Kiew  das  Evangelium  verkündet  hat,  so  hat  doch 
die  diesbezügliche  Ueberlieferung  wenigstens  einen  anscheinen- 
den Grund.  Anders  verhält  sich  die  Sache  mit  den  Nachrichten,  nach 
welchen  die  Apostel  Paulus,  Thaddäus  oder  Bartholomäus  den  Russen 
das  Evangelium  verkündet  haben  sollen,  alle  diese  Nachrichten  sind 
völlig  grundlos. 

Die  Lebensgeschichte  des  heil.  Paulus  ist  kritisch  genau 
erforscht  und  dargestellt,  und  es  wird  von  Niemandem  auch  nur 
im  Entferntesten  angenommen,  dass  dieser  Apostel  in  jenen  Ge- 
genden gepredigt  hätte.  Uebrigens  beruht  die  diesbezügliche 
Angabe  auf  einer  schlecht  verstandenen  Stelle  des  Kolosseer- 
briefes  (ad  Coloss.  3,  11.),  so  wie  auf  einer  Verdrehung  des  Be- 
richtes Nestors  zum  Jahre  898,  wo  er  erzählt,  (c.  XX.)  dass  der 
SlavenapostelMethodius,  Nachfolger  des  Andronicus,  die  Kirchen- 
bücher ins  Slavische  übersetzte,  und  dann  hinzufügt:  „Der  Leh- 
rer der  Völker  slavischer  Zunge  ist  also  der  Apostel  Andronicus, 
denn  er  ist  bis  Mähren  vorgedrungen;  und  auch  der  Apostel 
Paulus  hat  hier  gelehrt,  denn  hier  (in  Pannonien  am  Stuhle  des 
heil.  Andronicus,  Eines  von  den  70  Schülern  des  Paulus)  ist 
Illiricum,  bis  wohin  der  Apostel  Paulus  gekommen  ist,  denn 
hier  wohnten  früher  die  Slovenen.  Demnach  ist  Paulus  Leh- 
rer der  Völker  slavischer  Zunge,  zu  welchem  Sprachstamme, 
auch  wir,  Russen,  gehören;  daher  ist  Paulus  auch  unser,  der 
Russen,  Lehrer,  denn  er  war  Lehrer  der  Völker  slavischer  Zunge 
und  er  hat  für  die  slavischen  Völker  als  Bischof  und  seinen  Stell- 
vertreter (Nachfolger)  den  Andronicus  eingesetzt;  und  das  slo- 
venische  Volk  ist  dasselbe  wie  das  russische,  denn  von  den  Wa- 
rägern erhielt  es  den  Namen  „Rus",  früher  aber  hiess  es  Slove- 
nen.« Aus  dieser  Stelle  Nestors  kann  am  besten  beurtheilt 
werden,  mit  welchem  Rechte  man  den  Apostel  Paulus  Russen- 
apostel nennen  kann. 

Noch  mehr  grundlos  ist  die  Annahme,  dass  der  Apostel 
Thaddäus  bei  den  Russen  das  Evangelium  verkündet  hat.  Von 
diesem  Apostel  ist  nur  bekannt,  dass  er  bei  den  Syriern  das 
Wort  Gottes  verkündete,  und  die  Syrier  verehren  ihn  als  ihren 
ersten  christlichen  Lehrer  (Hieron.  Comment.  in  Math.  c.  10.),  es 
ist  aber  kein  Anhaltspunkt,  auf  Grund  dessen  man  ihn  für  einen 
Apostel    der  Russen    halten    könnte.  Der  Apostel  Bartholomäus 


42 

endlich  hat  nach  den  erhaltenen  Nachrichten  in  Indien,  worunter 
wohl  das  glückliche  Arabien  zu  verstehen  sein  wird,  gepredigt, 
denn  nach  den  Berichten  des  Eusebius  (h.  e.  V.  10.)  soll  Pantä- 
nus  im  zweiten  Jahrhunderte  ein  Exemplar  des  Evangeliums 
Matthei  in  Arabien  gefunden  haben,  welches  Bartolomäus  hier 
zurückgelassen  haben  soll.  Beide  letztgenannten  Apostel  konnten 
also  in  Russland  nicht  gepredigt  haben,  und  die  besondere  Ver- 
ehrung, welche  ihnen  in  einigen  Gegenden  Russlands  gezollt 
wird,  kann  auf  eine  andere  Weise  erklärt  werden. 

Wenn  wir  nun  das  bisher  Vorgebrachte  im  Ganzen  be- 
trachten, so  gelangen  wir  zu  dem  Schlüsse,  dass  wohl  kein  Apostel 
in  die  Gegenden  der  Russen  gekommen  ist,  dass  aber  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  wenigstens  ein  kleiner  Theil  Südruss- 
lands mit  den  Christen  im  Verkehre  stand  und  von  ihnen  die 
erste  Kunde  vom  Evangelium  erhielt.  Dazu  trugen  insbesondere 
die  kriegerischen  und  Handelsbeziehungen,  welche  die  Städte  an 
der  Ost-,  West-  und  Südküste  des  Euxinischen  Meeres  mit 
Kleinasien  und  mit  den  nördlichen  Völkerschaften  unterhielten, 
bei.  Nun  waren  aber  diese  Städte  schon  im  Zeitalter  der  Apostel 
vom  evangelischen  Lichte  bestrahlt,  und  daher  konnten  auch  un- 
sere heidnischen  Vorfahren  von  dort  eine,  wenn  auch  nur  dunkle 
Kunde  vom  Christenthume  erhalten  haben:  ja  es  ist  nicht  un- 
wahrscheinlich, dass  Einige  auch  zum  Christenthum  bekehrt 
worden  waren,  dass  diese  Bekehrung  aber  nur  eine  sehr  spora- 
dische war,  und  im  Laufe  der  Zeiten  fast  keine  Spuren  nach  sich 
hinterlassen  hat. 

§.  10. 

Vom    Zeitalter   der   Apostel  bis   zum  Kriegszuge   des 
Oskold  und  Dir  (—866). 

Nach  den  unsicheren  Nachrichten  über  die  ersten  Spuren 
des  Christenthums  in  Russland  im  apostolischen  Zeitalter  ver- 
stummen die  einheimischen  Quellen,  und  wir  finden  in  densel- 
ben (namentlich  im  Nestor)  erst  im  X.  Jahrhunderte  diesbezüg- 
liche Nachrichten,  und  es  hat  fast  den  Anschein,  als  ob  in  diesem 
langen  Zeitabschnitt  die  Russen  vom  Lichte  des  Evangeliums 
gänzlich  ausgeschlossen  worden  wären.  Indessen  ersetzen  diesen 
Mangel  wenigstens  theil  weise  ausländische  Quellen,  wiewol  auch 


43 

diese  nur  sehr  spärlich  fliessen  und  über  das  Bestehen  des 
Christenthums  in  Russland  im  zweiten  und  dritten  Jahrhunderte 
uns  keinen  Aufschluss  geben.6)  Erst  im  ersten  Viertel  des  vier- 
ten Jahrhundertes  finden  wir  bei  ausländischen  Schriftstellern 
diesbezügliche  Ueberlieferungen.  So  erzählt  der  arabische  Schrift- 
steller Abulfaradz  (hist.  dynastiarum):  „Die  Russen  nahmen  den 
christlichen  Glauben  schon  im  vierten  Jahrhunderte  zur  Zeit 
Konstantin's  des  Gr.  an.«  —  Und  damit  stimmt  überein,  was 
der  heil.  Hieronymus  (ep.  ad  Laetam)  schreibt:  „Die  Hunnen  er- 
lernen den  Psalter;  das  kalte  Scythien  erwärmt  sich  an  dem  Feuer 
des  wahren  Glaubens;  das  Heer  der  rothhaarigen  und  blonden 
Geten  und  Dacier  trägt  seine  beweglichen  Tempel  überall  mit 
sich  herum."  Nun  kann  unter  dem  kalten  Scythien  des  Hiero- 
nymus nichts  Anderes  als  Russland  verstanden  werden,  denn 
das  kleine  Scythien,  welches  im  Süden  der  Donau  gelegen  war, 
konnte  nicht  kalt  genannt  werden.  Die  Zusammenstellung  des 
kalten  Scythiens  mit  den  Geten  und  Hunnen  beweist  ebenfalls, 
dass  Hieronymus  dasjenige  Scythien  meint,  das  sich  am  linken 
Ufer  der  Donau  bis  zum  Don  ausdehnte,  wo  vom  ersten  Jahr- 
hunderte an  die  Slovenen  (Slaven)  unter  verschiedenen  Namen 
wohnten,  und  welches  Land  von  den  Griechen  das  grosse  Scy- 
thien genannt  wurde.7)  Unter  den  Geten  oder  Gothen,  die  zu- 
sammen mit  den  Slaven  in  dem  heutigen  Bessarabien  wohnten, 
wurde  zu  den  Zeiten  Konstantin's  des  Grossen  eine  eigene  Diö- 
zese errichtet ;  und  daraus  kann  man  folgern,  dass  auch  die 
Slaven,  beziehungsweise  die  dortigen  Russen  wenigstens  theil- 
weise  Christen  waren.  Ganz  besonders  war  um  die  Verbreitung 
des  Glaubens  unter  den  Scythen  und  Gothen  der  heil.  Johannes 
Chrysostomus  bemüht.  Der  Historiker  Theodoret  sagt  von  ihm: 
„Auch  eine  andere  Verwandtschaft  hast  du  mit  den  Aposteln,  du 
hast  zuerst  bei  den  nomadisirenden  Scythen  einen  Altar  errichtet, 
und  der,  welcher  nicht  vom  Pferde  stieg,  hat  seine  Kniee  zu 
beugen,  sich  zur  Erde  niederzuwerfen  gelernt.  Die  von  den 
Thränen  der  Gefangenen  nicht  gerührt  werden  konnten,    haben 


6)  Tertullian  erwähnt  wohl,  dass  es  im  J.  185  christliche  Scythen 
gegeben  hat;  allein  diese  Nachricht  ist  von  keinem  Belang,  denn  es  kann 
nicht  bewiesen  werden,  dass  unter  diesen  Scythen  die  Russen  zu  verstehen  sind. 

7)  Diese  Benennung  erwähnt  auch  Nestor  1.  c.  VIII. 


44 

ihre  Sünden  zu  beweinen  gelernt."  An  einer  anderen  Stelle  be- 
richtet Theodoret,  das  der  heil.  Chrysostomus,  nachdem  er  er- 
fahren, dass  die  jenseits  der  Donau  wohnenden  Scythen  nach  dem 
Heile  dürsteten,  ihnen  Hirten  und  Lehrer  geschickt  habe.  Den 
Gothen  sandte  er  Missionäre,  und  weihte  den  Änilas  zum  Bischof. 
Ja,  Chrysostomus  selbst  sagt  mit  Entzücken:  „Die  Scythen,  Thra- 
zier und  Sarmaten  loben  Christum."  8)  Demnach  ist  es  also  wahr- 
scheinlich, dass  der  Same  des  christlichen  Glaubens  auch  im 
vierten  Jahrhunderte  unter  unseren  heidnischen  Vorfahren  aus- 
gestreut wurde,  und  gotterleuchtete  Hirten  haben  eine  reiche 
Ernte  erwartet;  allein  es  ist  anders  gekommen.  Die  Hunnen, 
Avaren,  Bulgaren  und  Magyaren  verwüsteten  nacheinander 
diese  Ländereien,  und  das  Christentum,  das  ohnehin  nur  schwache 
Wurzeln  hier  gefasst  hatte,  erlosch  fast  gänzlich.  Nur  in  Tauro- 
scythien,  der  heutigen  Krim,  ist  es  noch  geblieben. 

Aus  den  folgenden  Jahrhunderten  haben  wir  keine  Nach- 
richten über  das  Christenthum  in  Russland;  bemerkenswerth  ist 
nur  ein  Dekret  des  ökumenischen  Concils  in  Chalcedon  (451), 
welches  im  28.  Canon  die  Ehrenrechte  des  Patriarchen  von  Kon- 
stantinopel bestimmt,  und  dann  sagt:  „Ut  et  Ponticae  et  Asianae 
et  Thraciae  dioecesis  Metropolitani  soli,  praeterea  et  Episcopi 
praedictarum  Dioecesium,  quae  sunt  inter  Barbaros,  a  praedicto 
throno  sanct.  Constantinopolitanae  Ecclesiae  ordinentur.u  Einige 
wollen  nun  unter  den  hier  genannten  Barbaren  die  Scythen  jen- 
seits der  Donau,    also  die  Russen  verstehen;    und  daraus  müsste 


9)  Einige  wollten  aus  Socrates  (h.  e.  III.  21.)  schliefen,  das  die  Rus- 
sen schon  im  4.  Jahrhundert  ihren  eigenen  Bischof  Namens  Antipater,  hatten. 
Socrates  erzählt  nämlich,  dass  die  Akten  der  im  J.  363  in  Chalcedon  abge- 
haltenen Synode  auch  „Antipater,  Episcopos  Rhosu  unterschrieben  habe,  und 
diesen  Antipater  halten  Einige  für  einen  russischen  Bischof.  Doch  dieser  An- 
nahme stehen  gewichtige  Gründe  entgegen,  denn:  a)  Die  Bischöfe  pflegen  bei 
ihren  Unterschriften  auf  öffentlichen  Urkunden  nicht  den  Namen  ihrer  Nation, 
sondern  den  Namen  ihres  Sitzes,  Diözese  anzugeben.  Nun  hat  b)  le  Quien 
(in  Oriens  christianus  I.  1259)  und  Assemani  (Calendaria  Eccl.  universae  I. 
234.)  nachgewiesen,  dass  es  wirklich  eine  Stadt  mit  Namen  Rhosso,  und  zwar 
in  Cilicien  gab.  Uebrigens  c)  wenn  der  in  Rede  stehende  Antipater  wirklieh 
Bischof  von  Russland  wäre,  so  gehörete  er  nicht  zum  Patriaichate  Antio- 
chien,  denn  es  kann  nicht  erwiesen  werden,  das9  -ich  dessen  Gebiet  so  weit 
ausgedehnt  habe.  Der  fragliche  Antipater  kann  also  nicht  ein  russischer 
Bischof  gewesen  sein. 


45 

man  folgern,  dass  es  im  5.  Jahrhundert  schon  eine  bedeutende 
Anzahl  Christen  in  Russland  gegeben  hat.  Wegen  Mangel  an 
näheren  historischen  Daten  aber  l'ässt  sich  in  dieser  Beziehung 
nichts  Bestimmtes  sagen. 

Erst  im  9.  Jahrhunderte  begegnen  wir  einem  wenigstens 
indirekten  Bekehrungsversuche  der  Russen,  welcher  von  dem 
Basilianerpriester  Ignaz  Kulczyri^ki  den  heil.  Slavenap ostein 
Cyrillus  und  Methodius  zugeschrieben  wird.  Der  genannte 
Schriftsteller  erzählt  nämlich  in  der  Vorrede  seines  Werkes: 
„Specimen  Ecclesiae  Ruthenicae,  Romae  1733"  so:  „Seeundo 
(d.  i.  nach  Andreas)  illustrarunt  Russiam  praedicatione  Evange- 
lica  ss.  Cyrillus  et  Methodius  Slavorum  Apostoli.  Cyrillus  enim 
patria  Thessalonicensis,  Constantinopoli  literis  profanis  sacrisque 
imbutus,  et  ob  eximiam  sapientiam  philosophus  dictus,  a  s.  Igna- 
tio  patriarcha  anno  867  missus  fuit  in  Russiam,  ad  quam  cum 
pergeret,  Chersonae  corpus  s.  Clementis  Papae  et  martyris  in- 
venit:  hinc  cum  tanto  thesauro  in  Russia  aliquo  tempore  commo- 
ratus,  rediit  rursus  Cpolim,  inde  vero  ad  instantiam  Rastislai 
prineipis  in  Moraviam  se  contulit,  ibidemque  cum  socio  Methodio 
multis  annis  laboravit  in  conversione  Slavorum,  Moravorum  nimi- 
rum,  Bulgarorum,  Serborum  ac  Russorum:  tandem  Romam  pro- 
fectus  obiit  circa  annum  880.  Vide  Papebrochium  ad  diem 
9.  Martii."  Kulczyiiski  erzählt  also,  dass  im  J.  867  der  Patriarch 
von  Konstantinopel,  der  heil.  Ignatius,  den  Philosophen  Konstan- 
tin (heil.  Cyrillus)  nach  Russland  als  Apostel  entsendet  habe; 
dieser  habe  sich  seinen  Bruder,  den  heil.  Methodius,  zugesellt,  und 
von  Cherson,  wo  er  den  unverwesten  Leib  des  heil.  Papstes  Cle- 
mens aufgefunden  hat,  ausgegangen,  habe  er  sich  eine  Zeit  lang 
in  Russland  aufgehalten,  wto  er  den  Kopf  des  heil.  Clemens  zu- 
rückgelassen hat,  und  sei  dann  nach  Konstantinopel  zurückge- 
kehrt. Von  dort  sei  er  über  Ansuchen  des  mährischen  Fürsten 
Rastislav  mit  seinem  Bruder  nach  Mähren  gegangen,  wo  diese 
beiden  Apostel  das  Christenthum  verkündeten,  und  behufs  dessen 
leichterer  und  schnellerer  Verbreitung  nach  Erfindung  der  sla- 
vischen  (sog.  cyrillischen)  Schriftzeichen  die  nothwendigsten 
Kirchenbücher  in's  Slavische  übersetzten.  Der  heil.  Cyrill  ist 
dann  nach  Ueberwindung  vieler  Schwierigkeiten,  welche  ihm  die 
angrenzenden  deutschen  Bischöfe  bereiteten,  nach  Rom  gegang en7 
wo  er  vom  Papste  in  Gnaden  aufgenommen  wrurde  und  die  volle 


40 

Billigung  seiner  apostolischen  Wirksamkeit  erhalten  hatte  und 
dort  sein  apostolisches  Leben  abgeschlossen  hat.  —  Nach  Kul- 
ezyiiski  hatten  also  die  Apostel  Cyrill  und  Method  das  Evange- 
lium bei  den  Russen  gepredigt.  Doch  wenn  man  diese  Angabe 
mit  anderen  historisch  beglaubigten  Nachrichten  vergleicht,  so 
kann  sie  nicht  gerechtfertigt  werden.  Denn  a)  auch  Nestor  er- 
zählt (C.  XX. ),  dass  über  Ansuchen  der  mährischen  Fürsten  Ras- 
tislav,  Swiatopolk  und  Kocel  der  Kaiser  Michael  die  zwei  Brü- 
der Methodius  und  Konstantin  (Cyrill)  nach  Mähren  geschickt 
hat,  und  dass  diese  dort  nach  Erfindung  der  slavischen  Schrift- 
zeichen die  nothwendigsten  Kirchenbücher  in's  Slavische  über- 
setzten und  das  Evangelium  mit  grossem  Erfolge  verkündeten. 
Dies  hätte  Einige  geärgert,  indem  sie  behaupteten,  dass  nur  die 
Hebräer,  Griechen  und  Römer  ihre  eigenen  Schriftzeichen  haben 
dürfen,  was  ihnen  aber  der  römische  Papst  verwiesen  hat  mit 
dem  Hinweise  auf  die  heil.  Schrift,  wo  es  heisst,  dass  alle  Völker 
Gott  loben  sollen  u.  s.  w.,  und  den  Widersachern  sogar  mit  dem 
Kirchenbanne  drohte.  Nachher  sei  Konstantin  nach  Bulgarien 
gegangen,  während  Method  in  Mähren  geblieben  war,  und  vom 
Fürsten  Kocel  zum  Bischof  in  Pannonien,  am  Sitze  des  heil.  An- 
dronicus  ernannt  worden  ist.  Unserem  einheimischen  Chronisten 
ist  also  die  apostolische  Wirksamkeit  der  Siavenapostel  Cyrill 
und  Method  bekannt,  allein  er  erwähnt  mit  keinem  Worte,  dass 
sich  diese  auch  auf  Russland  ausgedehnt  hätte,  was  dem  Nestor 
gewiss  nicht  unbekannt  geblieben  wäre,  wenn  es  wirklich  statt- 
gefunden hätte,  b)  Aus  anderweitigen  Quellen  ist  es  bekannt, 
dass  Cyrillus,  welcher  zuerst  als  Mönch  in  Konstantiopel  lebte, 
sich  zur  Zeit  des  Kaisers  Michael  III.  (842  —  867)  ganz  der  Hei- 
denbekehrung widmete.  Seine  apostolische  Wirksamkeit  begann 
er  im  J.  848  bei  den  Chasaren,  welche  damals  im  taurischen 
Chersones,  auf  der  Halbinsel  Krimm,  wohnten;  dann  ging  er  mit 
seinem  Bruder  Method  zu  den  an  der  unteren  Donau  wohnenden 
Bulgaren,  wo  sie  jedoch  anfangs  wenig  Erfolg  in  ihren  Bemü- 
hungen fanden.  Mit  mehr  Erfolg  traten  sie  bei  den  Mähren  auf, 
welche  nach  dem  Berichte  Nestors  damals  wol  schon  deutsche 
Missionäre  hatten,  allein  ihr.1  Arbeiten  hatten  noch  nicht  Wurzel 
schlagen  können,  und  zwar,  wie  sich  die  mährischen  Fürsten 
(Nestor  1.  c.)  beklagen  wegen  Unverständlichkeit  der  Sprache. 
Cvrill  bestimmte  863  den  Fürsten  Rastislav    zur  Annahme  der 


47 

Taufe,  welchem  Beispiele  das  Volk  und  die  heidnischen  Priester 
folgten.  Vier  und  ein  halbes  Jahr  verweilten  Cyrill  und  Method 
in  Mähren,  dann  begaben  sie  sich  zu  den  Bulgaren,  und  bald 
hierauf  wurden  sie  vom  Papst  Nicolaus  I.  nach  Rom  berufen, 
und  weil  Papst  Nicolaus  I.  unterdessen  gestorben  ist,  vom  Papste 
Hadrian  IL  zu  Bischöfen  der  von  ihnen  bekehrten  Völkerschaf- 
ten ernannt.  Aber  Cyrill  starb  nicht  lange  hernach  in  Rom  (im 
J.  868  oder  872),  sein  Bruder  Method  aber  kehrte  als  Bischof 
in  die  ihm  zugewiesenen  Gegenden  zurück.9)  —  Daraus  ersieht 
man,  dass  die  Slavenapostel  Cyrill  und  Method  in  Russland  nicht 
waren,  dass  demnach  die  angeführte  Meinung  des  Kulczyiiski, 
welche  auch  von  Anderen  Späteren  befolgt  wird,  nicht  stichhäl- 
tig ist.  l0) 

Dem  Gesagten  zufolge  können  die  heil.  Cyrill  und  Method 
nur  indirekt  Apostel  der  Russen  genannt  werden,  und  zwar  nicht 
nur  desswegen,  weil  die  von  ihnen  erfundene  oder  verbesserte 
Scbriftweise,  sowie  die  von  denselben  übersetzten  Kirchenbücher 
von  den  Russen  angenommen  wurden,  und  bis  jetzt  hochgehalten 
werden,  sondern  auch  in  dem  Sinne,  dass  von  ihnen  ein  grosser 
Theil  der  Chasaren  (und  vielleicht  auch  der  Bewohner  des  nach- 
maligen Galizien)  zum  Christenthum  bekehrt  wurde,  durch  die 
Chasaren  aber,  welche  wegen  ihrer  vielfachen  Konnexionen  mit 
den  Russen  auch  russische  Chasaren  genannt  wurden,  der  christ- 
liche Glaube  auch  unter  die  benachbarten  Russen  Eingang  ge- 
funden haben  mochte,  ohne  indessen  feste  Wurzel  fassen  zu 
können. 

§.  ii. 

Von  den  Zeiten  des  Oskold  und  Dir  bis  auf  die  Gross- 
fürstin Olga  (866— 945). 
Der  erste  historisch  beglaubigte  Bekehrungsversuch  der  Russen 
hängt  mit  der  Geschichte  der  Heerführer  Oskold  und  Dir  zusam- 
men, desswegen  erscheint  es  angezeigt,  auf  die  Geschichte  dieser 
zwei  Männer  einen  kurzen  Blick  zu  werfen.  Die   Sache  verhält 


9)  Ueber  Cyrill  und  Method  vgl.  D  ob  rovsky,  Cyrill  und  Method, 
Prag  1823.  —  Derselbe,  die  Legenden  von  Cyrill  und  Method,  Prag  1826.  — 
Ginzel,  Geschichte  der  Slavenapostel  Cyrill  und  Method,  und  der  slav. 
Liturgie,  Leitmeritz  1857. 

10)  Vgl.  Assemani,  Calendaria  Ecclesiae  universae,  III.  6. 


48 

sich  so:  Seit  uralten  Zeiten  bewohnten  die  verschiedenen  slove- 
nischen   Stämme    beinahe    den   ganzen   Osten  Europas,    wo    sie 
theils  ihre  Selbstständigkeit  behaupteten,    theils  den    von   Asien 
heranstürmenden  Horden  tributpflichtig  waren.  Um  das  Jahr  859 
(oder  6367   der  byz.  Aera)  waren  die  südlichen  Slovenen  den 
Chasaren,    die    nördlichen    aber    den    von  Skandinavien    einge- 
drungenen Warägern  tributpflichtig.  Diese  nördlichen  Stämme 
nun  haben  (nach  Nestor  c.  XV.)  im  Jahre  862  (3370  byz.  Aera) 
die  Waräger  vertrieben  und  ihnen  den  Tribut  verweigert.  Doch 
bald  zeigten  sich    unter    ihnen   Misshelligkeiten,    es    entstanden 
Bürgerkriege,    in    deren  Folge    die    vor    Kurzem    vertriebenen 
Waräger    zurückberufen     wurden,    oder    wahrscheinlicher    den 
inneren  Zwist   und  Hader  benützend,  selbst   zurückgekommen 
waren  und  sich  das  früher  unterjochte  Gebiet  wieder  dienstbar 
machten.    Die  Waräger    kamen    unter    der    Führung    von    drei 
Häuptlingen,  und  theilten  sich  in  die  Herrschaft  so,  dass  Rurik, 
als  der  Aelteste,  die  Oberherrschaft  mit  dem  Sitze  in  Novhorod 
führte,  die  beiden  Anderen  aber  ihre  Antheile  hatten,  und  zwar 
Sineus  am  Bilojezero  (am  weissen  See),  Truvor  in  Izborsk.  Doch 
die  beiden  Letzteren   starben  in  kurzer  Zeit  hernach,  und  nun 
vereinigte  Rurik  alle  bisher  getrennten  Theiie  zu  einem  Reiche, 
welches  er  vom  Jahre  864—879  allein  beherrschte.  Rurigs  Reich 
war  ursprünglich  ziemlich  klein  und  erstreckte  sich  nur  über  die 
nördlichen  Gegenden,   denn  die  südlichen  Theiie  des  heutigen 
Russland  waren  den  Chasaren  tributpflichtig.  Doch  mit  der  Zeit 
dehnte  sich  das    Reich  Rurik' s  immer  weiter  aus,  seine  kriege- 
rischen   Schaaren  unterjochten    nacheinander  die  angrenzenden 
von  den  Slovenen  bewohnten  Städte  und  Länder,  vertrieben  die, 
dort  hausenden  fremden  Eindringlinge  und  nöthigten  die  so  von 
den  Chasaren  und  Avaren  befreiten  Stämme,  sich  der  Herrschaft 
Rurik's  zu  unterwerfen   und    ihm  Tribut    zu   zahlen.  Bei    ihren 
Eroberungszügen  befolgten  sie  den  Lauf  der  Ströme,  denn  diese 
waren    in   jenen    Zeiten    die    natürlichen    Verkehrstrassen    der 
Völker.    Daraus  erhellt,    warum  die  Russen    das    byzantinische 
Reich  mit  ihren  Schaaren   so  oft  überfielen;  daraus   ergibt    sich 
aber  auch,  dass  schon  die  natürliche  Lage  des  von  den  Russen 
bewohnten  Landes  sie  gleichsam  nöthigte,  mit  den   Griechen  in 
nähere  Beziehung  zu  treten,  und  dass  sie  in  Folge  dieser  Lage 
natürlich   daran   gewiesen    waren,    auch    das   Christenthum    von 


49 

Griechenlaud  anzunehmen:  denn  der  Verkehr  mit  dem  Westen 
war  beim  absoluten  Mangel  an  Strassen  schwierig  und  beinahe 
unmöglich,  die  natürlichen  Strassen  aber,  nämlich  die  Flüsse 
Russlands  führten  in  die  Gegenden  Konstantinopels;  —  und 
man  dürfte  nicht  irre  gehen,  wenn  man  behauptet,  dass,  wenn 
auch  ein  anderes  Volk  diese  Gegenden  bewohnt  hätte,  es  gewiss 
von  Konstantinopel  aus  christianisirt  worden  wäre. 

Während  sich  nun  die  Herrschaft  Rurik's  so  ausbreitete, 
haben  sich  zwei  Bojaren,  Oskold  und  Dir  von  der  grossen  Masse 
getrennt  und  haben  sich  am  Flusse  Dniepr  nach  Süden  begeben, 
um  sich  dort  eine  eigene  Herrschaft  zu  gründen;  denn  im  Reiche 
Rurik's  konnten  sie  nie  zur  Herrschaft;  gelangen,  weil  es  nach 
den  Begriffen  und  Grundsätzen  der  nördlichen  slovenischen 
Völker  nicht  gestattet  war,  dass  Jemand,  der  nicht  von  fürstlicher 
Familie  abstammte,  über  sie  herrsche.  Wahrscheinlich  darüber 
missvergnügt,  haben  nun  diese  zwei  Bojaren  Oskold  und  Dir  sich 
am  Flusse  Dniepr  nach  Süden  begeben,  und  als  sie  an  den  Ufern 
dieses  Flusses  eine  schöne  Stadt  Namens  Kiew  erblickten,  und 
in  Erfahrung  brachten,  dass  sie  den  Chasaren  unterthan  ist, 
bemächtigten  sie  sich  dieser  Stadt  und  gründeten  sich  hier  eine 
eigene  Herrschaft,  nachdem  sie  die  Chasaren  vertrieben  hatten. 
Doch  die  auf  Eroberungen  und  Abenteuer  sinnende  warägische 
Xatur  liess  den  Oskold  und  Dir  nicht  lange  ruhen.  Schon  im 
Jahre  866  sammelten  sie  ihre  Streitkräfte,  rüsteten  200  Kähne 
aus  und  begaben  sich  mit  ihnen  am  Flusse  Dniepr  nach  Süden, 
nach  Konstantinopel,  wo  sie  eine  reiche  Beute  zu  machen  hofften. 
Doch  diese  Expedition  war  für  sie  unglücklich.  Damals  war  wohl 
der  Kaiser  Michael  III.  in  einen  Krieg  mit  den  Ismaeliten  ver- 
wickelt und  befand  sich  auf  einem  Kriegszuge  gegen  dieses 
räuberische  Volk,  als  die  genannten  Bojaren  Oskold  und  Dir  mit 
bedeutenden  Streitkräften  vor  Konstantinopel  erschienen,  dasselbe 
mit  ihrer  aus  200  Kähnen  bestehenden  Flotte  umlagerten,  selbst 
aber  in  die  Stadt  eindrangen  und  grosse  Grausamkeiten  in  der- 
selben anrichteten.  Sobald  der  Kaiser  diese  Schreckensnachricht 
vernahm,  eilte  er  mit  seinem  Heere  der  bedrohten  Hauptstadt  zu 
Hilfe,  und  um  Gottes  Hilfe  zu  erflehen,  hat  er  mit  dem  damaligen 
Patriarchen  Photius  die  ganze  Nacht  in  der  Muttergotteskirche 
Blachernä  in  Gebeten  zugebracht,  und  am  folgenden  Tage  hat 
der  Patriarch  das  in  der  genannten  Kirche  aufbewahrte  Kleid 

Pelesz,  Geschichte  der  Uni   ,  4. 


50 

der  Mutter  Gottes  in  einer  feierlichen  Prozession  an  das  Meeres- 
ufer hinausgetragen,  dasselbe  in  das  Meer  eingetaucht,  und  in 
Folge  dessen  sei  das  bis  damals  ruhige  Meer  stürmisch  geworden, 
wodurch  die  Flotte  der  Russen  vernichtet,  viele  von  ihnen  zu 
Grunde  gerichtet  wurden  und  der  geringe  Ueberrest  zur 
schleunigen  Rückkehr  gezwungen  wurde." 

So  weit  erzählt  Nestor  über  diesen  Kriegszug  des  Oskold 
und  Dir,  und  wie  man  sieht,  berichtet  er  nicht,  dass  bei  dieser 
Gelegenheit  irgend  ein  Bekehrungsversuch  der  Russen  von 
Seiten  des  Photius  gemacht  worden  wäre. 

Ueber  einen  Bekehrungsversuch  der  Russen  aus  Anlass 
des  erwähnten  Kriegszuges  berichten  aber  die  byzantinischen 
Schriftsteller;  sie  erzählen  nämlich  von  den  Freveln  und  Misse- 
thaten,  welche  Photius  mit  seinen  Anhängern  gegen  den  recht- 
mässigen Patriarchen  von  Konstantinopel,  den  heil.  Ignatius 
verübt  hatte,  berichten  dann  übereinstimmend  mit  Nestor  über 
den  Kriegszug  des  Oskold  und  Dir,  sowie  über  deren  Flucht  in 
Folge  des  eingetretenen  Sturmes,  und  fügen  hinzu,  dass  als 
Oskold  und  Dir  nach  dem  vollständigen  Misslingen  ihrer  Expe- 
dition gegen  Konstantinopcl  nach  Kiew  zurückkehrten,  gerührt 
von  der  Macht  des  Gottes  der  Christen,  welche  sie  mit  eigenen 
Augen  schauten,  Gesandte  an  den  Kaiser  abordneten  mit  der 
Bitte  um  einen  christlichen  Lehrer,  welcher  Bitte  auch  willfahrt 
wurde  und  viele  Russen  die  Taufe  empfangen  haben. 

Ich  führe  an  den  Wortlaut  der  diesbezüglichen  byzantini- 
schen Berichte  in  lateinischer  Uebersetzung.  Der  anonyme  Fort- 
setzer des  Theophanes  erzählt  bei  der  Regierung  Michaels  III u) 
Folgendes:  „Exinde  factum  ut  Rossi  (Scythica  illa  gens  immittis 
et  fera)  Romanos  agros  vastarent  ipsumque  Pontum  (haud  sane 
etiam  Euxinum)  igni  desolarent,  ac  quasi  indagine  regiam  ipsam 
urbem  (Michaele  in  expeditione  adversu3  Ismaeiitas  oecupato) 
cingerent.  Verum  hi  quidem  abunde  Dei  ira  exsaturati,  Photio, 
qui  ad  Ecclesiae  gubernacula  sedebat,  Deum  exorante  urbique 
propitium  reddente  domum  rediere;  nee  multo  post  legatis  in  ur- 
bem missis  divinum  efflogifantes  baptismum,  etiam  impetravere" ,  — 
Genauer  le^en   wir  davon  in  der  Schrift:    Symeonis  Magistri  ac 


11 )   Tl,eop'..anes   oontinuatus,    apud   Migne,    patrol.  graecae   tom.    109 
col.  210  b.  1.  IX.  r,  33.     Michaeli«  Theophili  filii  Imperium. 


51 

.Logothetae,  annales  (apud  Migne,  patr.  graecae  t.  109.  col  735  s. 
nn.  37.  et  38.)  „Anno  imperii  Michaelis  nono  expeditione  su- 
scepta  Imperator  adversus  Agarenos  proficiscitur,  Orypho  prae- 
fecto  in  urbe  relicto.  Jamque  ad  Mauropotamum  castra  posuerat, 
■cum  ille  Russos  ducentarum  navium  classe  adventare  nuntiat. 
Quo  audito  imperator,  re  prorsus  infecta  nullaque  conserta  pugna, 
confestim  revertitur."  —  „Anno  imperii  Michaelis  decimo  Russi, 
cum  in  Hierum  penetrassent,  multas  caedes  fecerunt.  Urbem 
itaque  vallo  cingunt,  ac  cum  vix  imperator  trajicere  potuisset 
statim  cum  Photio  patriarcha  ad  sanctae  Dei  Genitricis,  quod  est 
in  Blachernis,  templum  veniunt:  eductamque  cum  canticis  ejus- 
<lem  Dei  Genitricis  sacram  vestem  ac  pallium  mari  leviter  intin- 
xerunt;  cum  que  nulla  perflaret  aura,  ventorum  statim  orti  im- 
petus,  tranquilloque  mari  ac  sedato  continui  fluctus  excitati. 
Impiorum  Russorum  fractae  naves  ac  quassatae,  cum  paucae  eva- 
sissent  periculum."  —  Dasselbe  erzählt  Georgius  Monachus, 
Vitae  recentiorum  imperatorum,  opud  Migne,  patr.  graecae  1. 109. 
col.  887.  ad  imperium  Michaelis  cum  matre  Theodora. 

Ausführlicher  erzählt  davon  Constantinus  Porphyrogeni- 
tus:  ,2)  „Praeterea  genti  Russorum  nescienti  mansuescere  ullive 
cedere  atque  a  Dei  sensu  ac  pietate  remotissimae,  auri  argenti- 
que  ac  sericarum  vestium  affluenti  largitione  in  focdus  pertractae, 
initisque  cum  ea  induciis  ac  pace  firmata,  divini  quoque  baptis- 
matis  participes  fieri  persuasit,  ac  archiepiscopum  ab  Ignatio 
patriarcha  ordinatum  ut  susciperent  efFecit.  Is  ad  dictae  gentis 
provinciam  cum  venisset,  ex  tali  eventu  illustrique  facinore  illius 
_sit>i  animos  faciles  reddidit.  Gentis  enim  princeps,  subditae  ple- 
bis  coacto  coetu,  cum  senatoribus  suis  ac  proceribus  praesidebat: 
qui  et  falsae  religioni  ob  longam  consuetudinem  proclivius  reli- 
quis  adhaerebant.  Deque  sua  ac  Christianorum  fide  deliberan- 
tibus,  in  conventum  vocatur  qui  ad  eos  recens  episcopus  venerat; 
ac  quaenam  ipse  profiteretur  eosque  docturus  esset,  ex  illo  sci- 
scitabantur.  Eo  sacrum  divini  evangelii  librum  protendente,  ac 
quaedam  Salvatoris  nostri  miracula  Deique  in  veteri  testamento 
prodigia  exponente,  statim  Russi  subdiderunt:  Nisi  nos  etiam 
ejusmodi  aliquid  viderimus,  ac  potissimum  quäle  in  trium  puero- 


12)   In  Historia  de  vita  et  rebus   gestis  Basilii   —   bei  Migne,  patr.,gr. 
t.  109.  col.  359.  n.  97. 

4* 


52 

rum  camino  accidisse  dicis,  nullam  prorsus  tibi  tidem  habebimus, 
nee  tuis  verbis  animum  auresque  nostras  ultra  aecomodabimus. 
—  Praesul  vero  de  illius  promissionis  veritate  fretus,  qui  ait:  Si 
quid  petieritis  in  nomine  meo,  acelpietis;  et:  Qui  credit  in  me, 
opera  quae  ego  facio,  et  ille  faciet,  et  majora  Ins  faciet  —  tum 
nimirum,  cum  non  ostentationis  causa,  sed  ad  salutem  an  im  ar  um, 
haec  quae  fiunt,  sunt  futura,  ait  ad  eos:  Etsi  non  licet  Dominum 
Deum  tentare,  si  tarnen  ex  animo  statuistis  ad  Deum  accedere, 
quod  libuerit,  hoc  et  petite ;  omninoque  Deus  praestabit  propter 
fklem  vestram,  etsi  non  despicabiles  et  minimi  sumus.  Petiere 
ipsum  fidei  Christianae  librum  (divinum  scilicet  sacrumque  Evan- 
gelium) in  rogum  injici  ab  eis  accensum,  ac  siquidem  librum  ni- 
hil flamma  laeserit  aut  exusserit,  ad  Deum  accessuros,  qui  ab  illo 
praedicaretur.  Quibus  sie  dictis,  ac  sacerdote  oculos  ac  manus 
ad  Deum  levante,  atque  dicente:  Clarifica  nomen  sanetum  tuum, 
Jesu  Christe  Deus  noster,  etiamnum  in  oculis  gentis  hu  jus  uni- 
versae  — -  saneti  Evangelii  liber  in  rogum  ignis  conjeetus  est. 
Nee  paucis  decursis  horis,  ac  rogo  exinde  exstineto,  inventum 
est  sacrum  volumen  illaesum  nee  edacis  flammae  vi  ulla  violatum, 
nulla  ejus  ab  igne  noxa  aut  diminutione,  ut  ne  fimbriae  quidem 
librum  claudentes  ullam  aut  corruptionem  aut  labern  senserint. 
Quo  viso  barbari,  ac  miraculi  magnitudine  in  stuporem  acti,  omni 
sublata  haesitatione  baptismo  intingi  coeperunt. "  (Ebenso  Zo- 
naras  pag.  173  —  Fragmentum  de  Russorum  conversione,  a 
Bandurio  in  animadvers.  ad  Constant.  de  administr.  imp.  p.  112. 
editum). 

Aus  den  angeführten  Berichten  der  byzantinischen  Schrift- 
steller, welche  in  Bezug  auf  die  eigentliche  Veranlassung,  näm- 
lich den  Kriegszug  des  Oskold  und  Dir,  mit  dem  einheimischen 
Annalisten  Nestor  übereinstimmen,  kann  man  nun  mit  ziemlicher 
Wahrscheinlichkeit  schliessen,  dass  damals  wirklich  eine  theil- 
weise  Bekehrung  der  Russen  stattgefunden  hat.  Diese  Bekeh- 
rung war  wohl  keine  allgemeine,  der  grösste  Theil  des  Volkes 
blieb  nach  wie  vor  im  Heidenthumc;  allein  es  lässt  sich  nicht  in 
Abrede  stellen,  dass  wenigstens  ein  Bekehrungsversuch  gemacht 
worden  ist. 

Es  entsteht  nun  die  Frage,  wem  dieser  Bekehrungsversuch 
zu  verdanken  ist.,  denn  davon  hängt  ab  die  Losung  der  weiteren 
Frage,    ob    Russlands    erste  christliche  Lehrer ',    deren  Wirksamkeit 


53 

historisch    ziemlich  beglaubigt  ist,    orientalische   Schismatiker    oder 
Katholiken  waren.13) 

Es  bestehen  darüber  zwei  Ansichten:  Die  Einen  behaupten, 
da ss  dieser  Bekehrungs  versuch  der  Russen  dem  Photius  zuzu- 
schreiben ist,  und  sie  berufen  sich  auf  einen  Brief  des  Photius 
(Photii  opera  omnia,  ed.  Migne  patr.  graecae  tom.  102.  col.  735 
n.  35.  ep.  13.),  in  welchem  er  —  Photius  —  sich  das  Verdienst, 
die  Russen  bekehrt  zu  haben  zuschreibt;  —  Andere  aber  meinen, 
dass  dieser  Bekehrungsversuch  dem  heil.  Ignatius,  Patriarchen 
von  Konstantinopel,  zu  verdanken  ist. 


13)  Hier  erscheint  es  gerathen,  Einiges  über  den  Ursprung  und  die  Ent- 
wickclung  des  orientalischen  Schisma,  welche  gerade  in  die  Zeit  des  in  Rede 
stehenden  Bekehrungsversuches  der  Russen  fällt,  zu  erzählen.  Der  Hergang  der 
Sache  ist  in  Kürze  folgender:  Nach  dem  Tode  des  oströmischen  Kaisers  Theo- 
pliilus  842  hatte  für  dessen  unmündigen  Sohn  und  Nachfolger  Michael  III.  die 
verwitwete  Kaiserin  Theodora  in  den  Jahren  (8-12 — 857)  die  Regent- 
schaft geführt,  und  sie  hatte  die  Erziehung  des  jungen  Kaisers  ihrem  Bruder 
Bardas  anvertraut.  Doch  Bardas  hat  ihre  guten  Absichten  und  Hoffnungen  ganz 
getäuscht,  er  strebte  insgeheim  nach  der  kaiserlichen  Krone.  Um  dieses  Ziel  zu 
erreichen,  trachtete  er  vorerst  alle  treuen  Anhänger  des  kaiserlichen  Hauses  vom 
Hofe  zu  entfernen  und  sie  für  immer  unschädlich  zu  machen.  Zu  diesen  ge- 
hörte aber  der  Oberfeldherr  Manuel,  dann  der  Grosskanzler  Theoctist  und  die  Kai- 
serin-Mutter Theodora.  Durch  Schlauheit  und  Verläumdung  brachte  er  es  dahin, 
dass  der  allen  Ausschweifungen  ergebene  junge  Kaiser  den  Befehl  ertheilte, 
zuerst  den  Manuel,  dann  den  Theocti&t  zu  tödten,  und  als  ihm  Bardas  bei- 
brachte, dass  sich  seine  Mutter  wieder  verehelichen  und  ihren  künftigen  Mann 
auf  den  Thron  erheben  will,  befahl  er,  die  Kaiserin-Mutter  in  ein  Kloster  ein- 
zusperren, wo  sie  den  Schleier  nehmen  sollte,  damit  sie  sich  niemals  vereheli- 
chen könne.  Bis  zu  dem  Punkte  ist  die  Sache  ziemlich  glatt  abgelaufen,  allein 
nun  stellten  sich  Schwierigkeiten  ein :  die  Sache  kam  nämlich  vor  den  Patriar- 
chen, welcher  der  Kaiserin  den  Nonnenschleier  geben  sollte.  Der  Patriarch,  Ig- 
natius,  sah  nun  ein,  dass  die  Kaiserin  wohl  entschlossen  war,  entfernt  vom  Hofe 
zu  leben,  aber  gar  nicht  gesonnen  war,  den  Schleier  zu  nehmen;  desswegen 
weigerte  er  sich  auf  das  Ansinnen  des  Bardas  und  des  Kaisers  einzugehen,  wiewol 
er  von  ihnen  zu  wiederholten  Malen  bestürmt  wurde.  Dies  war  der  erste  Grund 
des  bitteren  Hasses  des  Bardas  gegen  diesen  heiligen  Prälaten.  Doch  es  kam 
noch  Anderes  dazu.  Bardas  hatte  seine  rechtmässige  Gattin  Verstössen,  um  zum 
grossen  Aergerniss  mit  seiner  Schwägerin  blutschänderischen  Umgang  zu  pflegen. 
Der  heil.  Ignaz  ermahnte  ihn  vielmals,  als  aber  alle  Ermahnungen  fruchtlos 
blieben,  exkommunizirte  er  den  Bardas  feierlich,  und  als  derselbe  am  Epipha- 
nienfeste  im  Gefolge  des  Kaisers  zur  Kirche  kam,  verwehrte  er  ihm  den  Ein- 
tritt, indem  er  öffentlich  erklärte,  dass  so  ein  lasterhafter  Mensch  in  der  Kirche 
zu  erscheinen  nicht  würdig-  sei. 


54 

Wenn  wir  nun  auf  die  erstere  Ansicht,  wonach  Photius  der 
erste  historisch  beglaubigte  russische  Apostel  wäre,  näher  einge- 
hen, so  finden  wir  sehr  gewichtige  Gründe,  welche  ihre  histori- 
sche Unzulässigkeit  nachweisen.  Diese  Ansicht  vertritt  Pagi,  und 
mit  ihm  alle  schismatischen  Historiker,  und  sie  berufen  sich  auf 
das  folgende  Fragment  des  Briefes  Photii,  welchen  er  im  J.  86(> 
an  alle  orientalischen  Patriarchen  geschrieben  haben  soll.  In> 
diesem  Briefe  sagt  Photius,  nachdem  er  über  die  römische  Kirche 
seine  Galle  ausgegossen  hat,  Folgendes:  »Certe  non  modo  gens- 
universa  (nämlich  die  Bulgaren,  von  denen  er  im  Vorhergehen- 


Dies  machte  ein  ungemeines  Aufsehen;  doch  Bardas  besserte  sich  nichtr 
er  sann  im  Gegentheile  auf  rasche  und  furchtbare  Rache,  und  fasste  den  infer- 
nalischen Vorsatz,  den  heil.  Prälaten  zu  vernichten.  Es  war  für  ihn  eine  leichte 
Sache,  den  schwachen  und  lasterhaften  Kaiser  für  seinen  Plan  zu  gewinnen,  in- 
dem er  diesem  gekrönten  "Wüstling  vorspiegelte,  dass  der  Patriarch  Ignaz  ihn 
im  Einverständnisse  mit  der  Kaiserin  Theodora  entthronen  wolle.  Der  Patriarch 
sah  sich  genöthigt,  sich  auf  einige  Tage  zurückzuziehen,  doch  auch  so  fand  er  keine- 
Ruhe.  Lieber  Auftrag  des  Bardas  begaben  sich  zum  heil.  Ignaz  drei  feigherzige- 
und  bestochene  Bischöfe,  welche  ihn  zu  bewegen  suchten,  dass  er  zum  Wohle- 
der  Kirche  ein  Opfer  bringe  und  seine  Patriarchenwürde  niederlege.  Doch  ver- 
geblich war  die  wohlremunerirte  Mühewaltung  dieser  drei  Söldlinge;  der  heiL 
Patriarch  weigerte  sich  standhaft  der  Tyrannei  zu  weichen,  welche  bis  nun  zu- 
sich  unter  einer  gleissnerischen,  um  das  Wohl  der  Kirche  besorgten  Maske  zu- 
verhüllen  trachtete.  Als  nun  die  Gleiesnerei  erfolglos  blieb,  warf  Bardas  die- 
Maske  ab  und  schritt  zur  gewaltsamen  Absetzung  des  Patriarchen  (am  23.  No- 
vember 857),  an  dessen  Stelle  er  einen  Mann  Namens  Photius  erhob.  W  er 
war  nun  dieser  Photius?  Photius  stammte  aus  einer  angesehenen  Fami- 
lie, er  war  ein  Mann  von  grosser  Begabung,  diente  als  Hauptmann  der  kaiser- 
lichen Leibgarde,  darauf  als  Gesandter  in  Persien  und  war  zuletzt  erster  Staats- 
sekretär. Auf  allen  diesen  Posten  hat  er  sich  ausgezeichnet  und  hat  als  Gelehr- 
ter einen  grossen  Ruhm  genossen.  Er  war  aber  auch  ein  Meister  in  der  Ver- 
stellung, Lüge  und  Hinterlist,  und  weil  sich  schöne  Seelen  gewöhnlich? 
zusammenfinden,  so  kann  es  nicht  Wunder  nehmen,  dass  sich  zwischen  Barda» 
und  Photius  bald  ein  enger  Freundschaftsbund  knüpfte.  —  Als  nun  Bardas  die 
Vernichtung  des  heil.  Ignaz  beschlossen  hatte,  lenkte  er  sein  Augenmerk  auf 
den  Photius,  und  beschloss  diesen  Mann,  wiewohl  einen  Laien,  auf  den  Patri- 
archalstuhl  zu  erheben.  Durch  bezahlte  Bischöfe  Hess  Bardas  dem  heil.  Ignaz 
einen  Process  machen  und  ihn  der  Patriarchenwürde  entsetzen,  und  hernach» 
hat  das  Haupt  dieser  Bischöfe,  Gregor  Abeste  von  Syracus  (welcher  847  wegen 
vieler  Verbrechen  abgesetzt  wurde),  den  Laien  Photius  gegen  alleKirchengesetze- 
innerhalb  von  fünf  Tagen  alle  Stufen  der  Kirchenämter  passiren  lassen  und 
salbte  ihn  am  Christfeste  25.  Dezember  857  zum  Patriarchen  von  Konstanti- 
nopel. Auf  die  Weise  ist  also  der  Vater  des  orientalischen  Schisma  Patri- 
arch geworden. 


55 

den  gesprochen  hat)  antiquam  suam  impietatem  pro  fide  in  Chri- 
sto commutavit;  sed  insuper,  quod  multorura  vocibus  decantatur, 
cum  post  se  omnes,  quod  crudelitatem  attinet  et  sanguinis  fun- 
dendi  cupiditatem,  in  secundis  reliquerint,  et  illud  quod  vocatur 
Rhos,  apud  eos  ita  obtinuerit,  ut  Romani  imperii  subditos  sibi 
quaquaversum  proximos,  in  servitutem  redigerent,  atque  animis 
ultra  mödum  elatis  manus  injicercnt  violentas:  illi  ipsi  in  prae- 
senti  sineeram,  et  impermistam  religionem  Christi  pure  profiten- 
tes,  pro  paganica  impietate  illa,  qua  prius  possessi  detinebantur, 
in  numero  semet  et  ordine  reposuerant  subditorum,  adeo  ut,  cum 


Es  handelte  sich  nun  darum,  ihm  Anhänger  zu  werben.  Man  griff  noch 
einmal  zu  dem  freilich  bei  den  obwaltenden  Verhältnissen  nichts  weniger  als 
ehrlichen  Mittel,  den  heil.  Ignaz  zu  einer  schriftlichen  Resignation  zu  vermögen, 
doch,  wie  man  voraussehen  konnte,  vergeblich.  Die  Folge  war,  dass  man  die 
treuen  Anhänger  des  rechtmässigen  Patriarchen  desto  grausamer  behandelte: 
seinem  Sekretär  Basilius,  welcher  die  Rechte  seines  Herrn  nachdrücklich  ver- 
theidigte,  liess  Bardas  im  Einverständnisse  mit  Photius  die  Zunge  ausreissen  ; 
—  die  Bischöfe  aber,  welche  zum  Ignatius  treu  hielten,  suchte  man  durch  Ver- 
sprechungen oder  Drohungen  zu  gewinnen.  Es  gelang  auf  solche  Art,  einen 
Anhang  zusammenzubringen,  und  Photius  liess  nun  zur  Bekräftigung  und 
Beschönigung  seiner  Sache  durch  den  Kaiser  ein  Concil  nach  Konstantinopel 
berufen,  welches  wirklich  im  J.  859  zu  Stande  kam.  Auf  diesem  Koneil, 
dem  21  Bischöfe  beiwohnten,  führte  Photius  den  Vorsitz,  es  wurden  da  die 
von  Photius  und  von  Bardas  erdichteten  Verbrechen  des  heil.  Ignaz  aufgezählt, 
Photius  —  Kläger  und  Richter  —  dekretirte  die  Absetzuug  des  heil.  Ignaz, 
die  Bischöfe  aber,  welche  durch  Einschüchterung  bewogen,  sich  zu  dieser  Sy- 
node begaben,  nun  dieses  sakrilegische  TJrtheil  nicht  mitfertigen  wollten,  liess 
man  einkerkern  oder  auf  entfernte  Insel  verbannen.  Der  heil.  Ignaz  wurde  in 
Mitylene  eingekerkert. 

Doch  Photius  fühlte  sich  noch  nicht  sicher;  er  kannte  die  Macht  des 
Papstes,  und  trachtete  nun  dessen  Anerkennung  zu  erschleichen,  und  so  hat 
der  Vater  des  unseligen  orientalischen  Schisma,  welches  die 
Leugnung  des  Primats  des  römischen  Papstes  zu  seinen  wesentlichsten  Merk- 
malen zählt,  auf  eine  eminente  Weise  diesen  Primat  in  seiner 
vollsten  Bedeutung  anerkannt.  Photius  bewirkte,  dass  der  Kaiser  eine 
glänzende  Gesandtschaft  nach  Rom  entsendete,  und  Photius  selbst  schickte  durch 
seinen  Gesandten  einen  Biief  an  den  Papst,  in  welchem  er  betheuerte,  dass  er 
nur  gezwungen,  die  hohe  geistliche  Würde  angenommen  hat,  dass  der  heil. 
Ignaz  sich  freiwillig  in  ein  Kloster  zurückgezogen  hat,  und  er  (Photius)  hätte 
nie  diese  hohe  Würde  angenommen,  wenn  ihn  nicht  das  ganze  Volk,  die  Geist- 
lichkeit und  der  Hof  dazu  gezwungen  hätten.  Dann  legt  er  dem  Papste  sein 
Glaubensbekenntniss  vor  und  bittet  um  päpstliche  Anerkennung.  —  Doch  so 
schlau  auch  dieser  Plan  angelegt  wurde,   so   scheiterte  er  doch  an  der   Umsicht 


56 


non  na  pridem  praedarentur  nostra  cum  audacia  summa,  nunc 
saus  habeant  si  acquiescant.  Et  eo  quidem  usqnc  lidei  amor  et 
zelus  mtendit  (de  qua  re  cum  Paulo  dixerim:  Benedictus  sit  in 
saecula  Dens)  ut  pastorem  et  episcopum  sibi  propositum  admit- 
tant,  et  chnstianos  ritus  religio™  sedulo  suscipiant,  et  amplexen- 
tur  hbenUssime.«  -  Dieses  Fragment  des  Phobischen  Brie- 
fes wird  nun  angeführt  .um  Beweise,  dass  Photius  die  Bus 
mit  einem  christlichen  Bischof  beglückt  hat.  Doch  dagegen 
streiten  folgende  Gründe:  1.  Die  Russen  unternahmen  den 
Kriegszug  gegen  Konstantinopel  im  J.  866.    Bis  sie  nun  nach 

P**U*   J'  ■  ™  faßlichen  Stahle  einer  der  grössten  Päpste    Mi- 

colaus  I  (858-867).  Dieser  sehickte  nach  Konstentinope.  zwei  «Lajid.e, 
n.mhch  den  Rodoaldus,  Bisehof  von  Porto  und  de,,  Zach.ri»s,  Bisehof  von  Ana*,,  i 
und  gab  ihnen  den  Auftrag,  über  die  ga„,e  Angelegenheit  genaue  Erkuudi' 
gungen  einzuziehen  und  ihm  darüber  zu  beriehten,  damit  er  (der  Pap,.:  selbst 
die  Sache  entseheide.  Zugleich  verbot  er  den  Gesandte,,  jeden  Umgang  mit 
Photius  und  de,,,,.  Anhange,  bis  die  Saehe  von,  Papste  entschieden  „erden 
wrrn.  W,  dlesen  Vorkehrungen  des  Papstes  hatte  Photius  durch  geheime 
gr.ech.sch*  Agenten  noch  vor  der  Ankunft  der  griechischen  Gesandt,,,  erfahren. 
er  veranlasste  deswegen  aus  Rache,   dass,  ipätU„hcn   Gesandten    in 

Konstantioopel  angekommen  waren,    sie   mißhandelt   und    100   Tage   bs« 
wurden,   so  dass  sie  mit  Niemandem  verkehren   konnten,   nur   mit  "diesen    I 
sonen,  welche  Photius  zu  ihnen  schickte.   Während  dieser  langen  Zeit  hat  man 
den  päpstlichen  Gesandten  fortwähren  1  gedroht,  d,  io  einer  offent- 

hohen   \  erSammlung  de,  i,natl„ä    „,„,    ,,„.  Wah]    ^   ^.^ 

nicht  zusammen,  sie  auf  eine  öde  Insel  verbannt  werden,  wc  sie  elend  um- 
kommen  werden;  wenn  sie  aber  auf  den  Antrag  eingehen,  wurde  ihnen  eine 
reche  Belohnung  in  Aussiel,,  gestellt.  Und  leider  waren  dies,,  Künste  stark 
genug,  die  beiden  päpstlichen  G  zu  korrumpiren  und  sie  zu  Verräthern 

zu  stempeln.  Jetzt  änderte  siel,  freilich  ihre  Lage,  sie  wurden  von  PI    ■.,.  ,,,,,, 
■-»  und  großartig   bewirthet,    und    sogleich  wurde  ein  Concll  „,.,. 

■  56)  ''"  der  •M-telkirel,,.   abgehalten  wurde.  Der  Kaiser  fährte 

ite,   doch  um  den  Schein  zu  retten,   hat  man  auch,  „   päpsüichen 

»e»«ndten  eine  Art  von  Ehrenvorsitz  eingeräumt.    Man  schleppte  den  heil 
"*'1"8  :m-  ,einem  ''  '   herbei,  entsetzte   ihn  .bermaU  dec  Patrian 

wurde,  und  als  die  abtrünnig,.,,  römischen  Gesandte,,  öffentlich  erklärten,   dass 
s,e  vom  Papste  zur  endgiltlgen   Schlichtung   und    Entscheidung   der   fragli, 

"f l-!*    «mächtig!    »ind,     wurde  da.   diesbezügliche  D  ,..m 

'""'  T0n  ,|"r'  1 hl  vergessenen  (icsan.lten  unterfertigt 

Hernach  zerliemen  die  beiden  römischen  Gesandten  mit  gespickten  T„- 
"  '  '  3  "i''l;,,z  [tre'  «««io».  ",„1  Photius  sandte  ausserdem  ein  unter- 
tkenigee   heuchlerlacbee  Schreiben   an   den   Papst,   worl  ,   reinwa«he» 

U'M'"-    "  <*   alle,   das   vermochte   den   Papst  Nik,la„s   1.   nicht  zu  täuschen; 


57 

Konstantinopel  kamen,  die  Gegend  plünderten,  die  Hauptstadt 
belagerten,  dann  vom  plötzlichen  Sturme  zerstreut,  die  Flucht 
ergreifen  konnten  —  und  bis  sie  dann  nach  Kiew  zurückgekehrt, 
von  dort  eine  Gesandtschaft  an  den  Kaiser  mit  der  Bitte  um  christ- 
liche Lehrer  abschicken  konnten  —  ferner  bis  diese  nach  Konstanti- 
nopel kamen;  —  das  Alles  bedurfte  einer  längeren  Zeit,  und 
noch  mehr  Zeit  war  erforderlich,  bis  diese  Glaubensboten  nach 
Kiew  angekommen,  dort  irgend  einen  Erfolg  zu  erzielen  im 
Stande  waren,  wodurch  sich  Photius  zur  Belobung  des  Glaubens- 
eifers der  Russen  bewogen  finden  konnte;  —  dies  Alles  zusammen- 


nachdem  er  erfahren  hatte,  dass  seine  Gesandten  gegen  ihre  Instruktionen 
gehandelt  haben,  berief  er  noch  im  J.  861  zu  Rom  eine  Versammlung,  in  welcher 
er  in  Anwesenheit  des  Gesandten  des  Kaisers  Michael  erklärte,  dass  er  seine 
Gesandten  nur  desswegen  nach  Konstantinopel  schickte,  damit  sie  den  Stand 
der  Sache  ermitteln  und  ihm  darüber  berichten  und  auch  ihre  Meinung  vor- 
tragen, wie  sich  dieser  Streit  beilegen  liesse.  Als  aber  Photius  auch  in  der  Folge 
von  seiner  Tyrannei  nicht  nachlassen  wollte,  berief  Papst  Nicolaus  I.  im  J.  863 
zu  Rom  ein  Concilium,  auf  welchem  die  Beschlüsse  der  im  J.  861  zu  Konstanti- 
nopel  gehaltenen  Synode  für  nichtig  erklärt  wurden,  Photius  als  Usurpator 
entsetzt  wurde  und  die  pflichtvergessenen  römischen  Gesandten  ihrer  Würden 
entsetzt  und  von  der  Kirchengemeinschaft  ausgeschlossen  wurden. 

Als  dies  Alles  in  Konstantinopel  ruchbar  wurde,  entstand  eine  grosse 
Gährung  unter  dem  Volke,  welcües  bisher  meinte,  dass  Photius  in  Ueberein- 
stimmung  mit  dem  Papste  handle,  und  Viele  trennten  sich  vom  Rebellen.  Pho- 
tius sah  nun  ein,  dass  mit  Heuchelei  nichts  mehr  auszurichten  sei,  er  schritt 
daher  zur  offenen  Rebellion,  er  erklärte  sich  vom  Papste  unabhängig,  und  sein 
Freund  und  Bundesgenosse  verrichtete  die  Henkersdienste,  indem  er  Alle,  welche 
sich  dem  Photius  widersetzten,  marterte  und  quälte.  Photius  sann  nun  weiter  auf 
Mittel,  um  den  so  verwegen  veranlassten  Bruch  zwischen  Rom  und  Konstanti- 
nopel zu  vollenden,  iingirte  desswegen  Akten  eines  nie  abgehaltenen 
allgemeinen  Concils,  worin  er  den  Papst  Nikolaus  I.  exkommunicirte  und  die 
römische  Kirche  verschiedener  Häresien  und  Missbräuche  beschuldigte.  Davon 
schreibt  Anastasius  Bibliothecarius,  wie  folgt:  „Verum  iste  falsarius  falsoruin 
excessuum  adversus  insontem  absentem  et  invictum,  mendacem  codicem  compi- 
lat,  mille  circiter  antistitum  subscriptiones  falsas  interserit,  sibi  nemine  prorsus 
consentiente  vel  conscribente  ex  Lila  numerosa  episcoporum  multitudine,  nisi 
uno  et  viginti  praesulibus.  TJnde  jam  profusius  saneti  habitus  viri  eum  fugiunt, 
et  quasi  squalorem  quendam  declinant,  alterum  Dioscorum  nunc-  appellantes,  et 
praecursorem  Antichrist],  immo  ipsum  Antichristum  existimantes,  quem  scilicet 
hominem  peccati  filiumque  perditionis  Apostolus  appellasset,  qui  profecto  ex- 
tolleretur  supra  omne  quod  dicitur  Deus  ad  quod  colitur."  (in  Migne,  patr. 
graecae  t.  102.  col.  I.)  Die  orientalischen  Bischöfe,  mit  Ausnahme  von  21  pho- 
tianischen  Anhängern,    widersetzten  sich  dieser  Verwegenheit  des  Photius;  allein 


58 

gefasst  konnte  unstreitig  in  der  kurzen  Frist  eines  Jahres 
nicht  geschehen.  Nun  aber  wurde  Photius  im  J.  867  vom 
Kaiser  Basilius  Macedo  seiner  Würde  entsetzt  und  in  ein  Kloster 
verwiesen;  es  scheint  also  kaum  möglich,  dass  in  einer  so  kurzen 
Spanne  Zeit  so  Vieles  geschehen  wäre.  —  2.  Die  Quelle  selbst, 
auf  deren  Grund  dieser  Bekehrungsversuch  dem  Photius  zuge- 
schrieben wird,  nämlich  der  angeführte  Brief  des  Photius,  ist  sehr 
verdächtig.  Assemani  (in  seinem  Werke:  Calendaria  Ecclesiae 
universae)  ist  der  Ansicht,  dass  dieser  Brief  erst  nach  dem  Tode 
des  heil.  Ignatius,  nicht  aber  im  J.  86G  verfasst  worden  ist,  was 
die  Akten  des  8.  ökumenischen  Concils  beweisen.  Denn  die  Le- 


Photius  Hess  sich  in  seinem  Werke  nicht  beirren,  er  hoffte,  dass  ihm  seine  Ränken 
bald  zur  Herrschaft  über  die  ganze  orientalische  Kirche  verhelfen  werden,  als 
ihn  plötzlich  das  Strafgericht  Gottes  ereilte.  Es  wurde  nämlich  sein  Gönner  und 
Beschützer,  Bardas,  gestürzt,  und  zwar  in  demselben  Jahre,  in  welchem  Photius  die 
erwähnten  Akten  fingirt  hat.  Bardas  hatte  viele  Feinde,  der  bedeutendste  unter 
ihnen  war  aber  Basilius,  Grossmarschall  des  Kaisers.  Dieser  brachte  dem  Kaiser 
bei,  dass  sein  Oheim  Bardas  nach  der  Alleinherrschaft  strebe,  desswegen  Hess 
der  Kaiser  den  Bardas  in  Stücke  hauen  und  erhob  den  Basilius  zu  seinem  Mit- 
regenten. Das  war  nun  für  dm  Photius  ein  furchtbarer  Schlag,  denn  Basilius 
war  ihm  gar  nicht  gewogen.  Allein  seine  aalglatte  Natur  hoffte  auch  unter  den 
gegenwärtigen  Umständen  ihr  Auskommen  zu  finden.  Wiewol  ihn  Bardas  geho- 
ben und  immer  unterstützt  hat,  so  trug  er  nun  kein  Bedenken,  gegen  denselben 
allerlei  fluchwürdige  Sachen  vorzubringen  und  so  sein  ohnehin  trauriges  Anden- 
ken noch  mehr  zu  schänden,  in  der  Hoffnung,  sich  dadurch  die  Gunst  des  Kaisers 
zu  erwerben.  Und  wirklich  ist  ihm  das  beim  Kaiser  Michael  gelungen,  dagegen 
konnte  er  den  Mitregenten  Basilius  nicht  für  sich  gewinnen  ;  denn  dieser  traute 
dem  Photius  nicht  und  suchte  das  freundschaftliche  Yerhältniss  zum  Papste 
wieder  herzustellen.  So  befand  sich  Photius  in  einer  nichts  weniger  als  ange- 
nehmen Lflge,  und  dies  destomehr,  als  Basilius  als  Mitregent  es  für  seine  Pflicht 
erachtete,  dem  Kaiser  Michael  dessen  lasterhaften  Lebenswandel  vorzuhalten 
und  dessen  Grausamkeiten  Einhalt  zu  thun.  Dies  erfüllte  den  Kaiser  Michael 
mit  einem  tiefen  Hass  gegen  Basilius,  und  Photius,  der  sowol  Michael's  Grau- 
samkeit, als  auch  des  Basilius'  Entschlossenheit  kannte,  sah  ein,  dass  einer  von 
den  beiden  Regenten  fallen  muss.  Ihm  wäre  freilich  der  Stur/  des  Basilius  er- 
wünschter gewesen,  aber  im  Grunde  waren  ihm  beide  gleichgiltig,  er  wollte 
nur  auf  alle  Eventualitäten  vorbereitet  sein  und  seine  Haut  in  Sicherheit 
bringen.  Wenn  er  also  beim  Kaiser  Michael  war,  so  schimpfte  er  über  den  Ba- 
silius; kam  er  aber  zum  Basilius,  so  hatte  er  nicht  Worte  finden  können,  um 
ihm  zu  lobhudeln  und  den  Kaiser  als  einen  Wütherich  herabzusetzen  und  in 
Koth  zu  ziehen.  Doch  die  Sachen  gingen  ihren  Lauf,  Michael  III.  fiel  unter 
<hr  Partisane  eines  Soldaten  der  Leibgarde  des  Basilius,  und  dieser  ward  so 
Alleinherrscher  am  23.  September  8C7. 


59 

gaten  der  orientalischen  Patriarchen,  an  welche  der  in  Rede  ste- 
hende Brief  des  Photius  gerichtet  war,  bekennen  in  der  achten 
Sitzung  desConcils,  dass  die  genannten  drei  Patriarchate  seit  den 
Zeiten  des  Papstes  Nikolaus  I.  bis  auf  die  damalige  Zeit  mit  Pho- 
tius die  Kirchengemeinschaft  abgebrochen  haben,  und  dass  sie 
weder  an  ihn  irgend  ein  Schreiben  gerichtet,  noch  auch  von  ihm 
ein  solches  erhalten  haben,  und  sie  thun  des  in  Rede  stehenden 
Briefes  keine  Erwähnung,  was  man  nur  so  erklären  kann,  dass 
dieser  Brief  damals  noch  nicht  existirte.  Uebrigens  hat  das  achte 
ökumenische  Concil  alle  auf  die  Aftersynode  von  861  bezüglichen 
Schriften  des  Photius  verbrennen  lassen;  wenn  also  dieser  Brief 


Seine  erste  That  war,  der  Kirche  den  Frieden  wiederzugeben  5  daher  ver- 
wies er  den  Eindringling  Photius  in  ein  Kloster  und  führte  den  rechtmässigen 
Patriarchen  Ignatius  mit  der  grössten  Feierlichkeit  zur  allgemeinen  Freude  des 
Volkes  auf  den  Patriarcbalstuhl  zurück  (25.  Sept  867).  Beide,  der  Kaiser  und 
der  Patriarch,  wandten  sich  mit  einer  Gesandtschaft  an  den  Papst  Hadrian  II. 
(867  —  872),  welcher  auf  den  inzwischen  gestorbenen  P.  Nicolaus  I.  folgte,  mit 
der  Bitte,  damit  er  zur  Wiederherstellung  der  kirchlichen  Ordnung  Gesandte 
nach  Konstantinopel  entsende,  was  auch  wirklich  geschehen  ist,  und  es  wurde 
zur  Beilegung  des  photianischen  Schisma  das  achte  allgemeine  Concil  vom 
5.  Okt.  869  bis  28.  Febr.  870  in  Konstantinopel  gehalten.  Auf  diesem  Concil 
wurde  Photius  mit  folgenden  Worten  verdammt:  „Photio  invasori,  Photio  saecu- 
lari  et  forensi,  Photio  neophyto  et  tyranno,  Photio  schismatico  et  damnato,  Pho- 
tio moecho  et  parricidae,Photio  fabricatori  mendaciorum,  Photio  adultero  et  inter- 
fectori,  Photio  inventoriperversorumdogmatum,  Photio  novo  Dioscoro,  Photio  novo 
Judae,  anathema!u  Zugleich  wurden  auch  des  Photius  hartnäckige  Parteigänger, 
insbesondere  Gregor  von  Syracus,  exkommunizirt,  sämmtliche  Akten  dervonPho- 
tius  gehaltenen  Aftersynoden  verbrannt  und  dann  noch  andere  Sachen  erledigt. 
Der  Frieden  wurde  so  hergestellt  und  dauerte  bis  zu  dem  im  J.  877 
oder  878  erfolgten  Tode  des  heil.  Ignatius.  Nun  gelang  es  aber  leider  dem 
Photius  wieder,  auf  den  Patriarchenstuhl  zurückzukehren  und  auch  vom  Papste 
Johann  VIII.  (872 — 882)  anerkannt  zu  werden,  freilich  unter  der  Bedingung, 
dass  er  vor  einer  Synode  Genugthuung  leiste  und  eines  besseren  Lebens  sich 
befieisse  —  welche  bedingnissweise  Anerkennung  des  Papstes  Johannes  VIII. 
Vorgänger  und  das  8.  ökumenische  Concil  kaum  voraussehen  konnten;  — 
Photius  aber,  zum  Dank  für  seine  Anerkennung  steigerte,  auf  der  Synode  zu 
Konstantinopel  879  in  Gegenwart  der  päpstlichen  Legaten  seinen  Hochmuth 
und  seine  Verwegenheit,  und  die  päpstlichen  Legaten  stimmten  fast  allen  Be- 
schlüssen dieser  Synode  bei.  Dies  alles  führte  endlich  dazu,  dass  P.  Johannes 
den  Bann  über  Photius  und  seine  Anhänger  aussprach.  Doch  Photius  hielt 
sich  noch  in  seiner  Stellung,  bis  er  vom  Kaiser  Leo  VI.,  dem  Philosophen,  im 
J.  886  abermals  entsetzt  wurde  und  sein  fluchbeladenes  Leben,  von  Allen 
verachtet  und  vergessen,    wahrscheinlich  im    J.    891   abgeschlossen  hat.     Nach 


damals  existirte,  so  wäre  er  auch  verbrannt  worden.  Demnach  ist 
die  Quelle,  auf  die  gestützt,  dem  Photius  ein  Bekehrungsversuch 
der  Russen  zugeschrieben  wird,  unsicher,  ja  im  hohen  Grade  ver- 
dächtig. Darauf  gestützt,  meinen  nun  Andere,  dass  auch  die  An- 
gabe des  in  Rede  stehenden  Briefes  des  Photius.  laut  welcher  die 
Russen  schon  damals  zum  Theile  Christen  waren,  falsch  ist.  Doch 
diese  Behauptung  geht  zu  weit;  denn  es  wäre  fast  unmöglich,  in 
einem,  wenn  auch  um  einige  Jahre  später  geschriebenen,  für  die 
Oeffentüchkeit  bestimmten  Briefe  eine  so  offenbare  Erdichtung 
der  AVeit  als  Thatsache  vorzubringen.  Die  Thaisache,  d.i.  die  theil- 
weise  Bekehrung  der  Bussen,  von  welcher  Photius  erzählt,  kann 
nicht  in  Abrede  gestellt  werden:  aber  falsch  handelt  hier  Photius 
indem  er  fremde  Verdienste  in  seiner  Bescheidenheit  sich  selbst 
zuschreibt.  Man  kann  nämlich  unter  den  Russen,  welche  Photius 
bekehrt  zu  haben  vorgibt,  entweder  diese  Christen  verstehen,  wel- 
che durch  die  beiden  Apostel  Cyrill  und  Method  vermittelst  der 
bekehrten  Chasaren  gewonnen  wurden,  oder —  da  der  genannte 
Brief  bedeutend  späteren  Ursprunges  ist  —  diejenigen  Russen, 
welche  durch  den  vom  heil.  Ignatius  nach  Russland  entsendeten 
Bischof  bekehrt  worden  sind.  So  ist  also  die  Ansicht,  als  ob  Pho- 
tius eine  theilweise  Bekehrung  der  Russen  bewirkt  hätte,  nicht 
stichhältig:  und  wenn  aus  Anlass  der  Expedition  des  Oskold 
und  Dir  überhaupt  eine  theilweise  Bekehrung  der  Russen  ge- 
schehen ist,  so  ist  sie  dem  heil.  Ignatius  zu  verdanken,  welcher 
im  J.  867  vom  Kaiser  Basilius  Macedo  in  die  Patriarchenwürde 
restituirt  worden  ist. 

Dafür  spricht  der  pragmatische  Zusammenhang  der  That- 
sachen,  welche  in  dieser  Beziehung  von  Nestor  und  den  byzan- 
tinischen Schriftstellern  angeführt  werden. 

Nestor  erzählt  wohl  nichts  von  der  Bekehrung  der  Russen, 
welche  in  Folge  der  misslungenen  Expedition  des  Oskold  und 
Dir  nach  byzantinischen  Berichten  g<  schehen  sein  soll,  und  man 
wäre   fast   versucht,  diese  ganze   Geschichte    in  das   Reich    der 


etzung  wurde  das  von  ihm  gestiftete  Schisma  I  seiligt,  Hses 
im  eilften  Jahrhunderte  von  Michael  Caerulariua  wiedererweckt  worden  ist  Ich 
habe   diesei    kurzen  Abrise  desswegen  bi  n,  um  leichter  beurtheilen  zu 

können,  ob  die  aufkeimende  russische  Kirche   in  <la>  orientalische  Schisma  ver- 
wickelt war,  oder  davon  verschont  geblieben  ist 


61 

Erfindungen  zu  verweisen,  da  es  unglaublich  vorkommt,  dass  ein 
so    wichtiges  Ereigniss  dem  Nestor   unbekannt   geblieben  sein 
sollte.  Allein  es  bestehen  anderseits  sehr  gewichtige  Zeugnisse 
dafür,  dass  damals  wirklich  eine  theilweise  Bekehrung  der  Russen 
stattgefunden  hat,    namentlich    die  obangeführten  Berichte   der 
Byzantiner.  Sie  berichten  zuerst   übereinstimmend   mit  Nestor, 
dass  die  Russen  im   J.  866  unter  Oskold  und  Dir  einen  Kriegs- 
zug gegen  Konstantinopel  unternommen  haben,    und  als    diese 
Expedition    gänzlich  scheiterte,    fügen    sie  hinzu,    dass  sie  um 
christliche  Lehrer  ersuchten,  welcher  Bitte  auch  willfahrt  worden 
ist.  Welcher  Patriarch  aber  einen  Bischof  nach  Russland  schickte, 
sagt  der  anonyme  Fortsetzer  des  Theophanes  nicht,  jedenfalls 
konnte  es  aber  nicht  Photius  gethan  haben,  da  diese  russische 
Invasion  kurz  vor    dessen  Sturze    geschehen  ist;  ausdrücklich 
aber  und  ausführlich   erzählt   den   ganzen  Hergang    der  Sache 
Constantinus  Porphyrogenitus    (wie   wir  oben    gesehen    haben, 
und  auch  Zonaras,    (annal.    t.  3.   in  Basil.    Maced.)  Nicephorus 
(Comment.  de  rebus  byzant.)  und  Ccdrenus),  und  diese  Angaben 
lassen  sich   ohne  irgend   welche  Schwierigkeiten   rechtfertigen. 
Denn    a)   Oskold  und  Dir  unternahmen    die  Expedition  gegen. 
Konstantinopel  im  J.    866,   und  als  diese  missglückte,    eilten   sie 
nach  Kiew,  konnten  also  schon  im  nächsten  Jahre  vom  Kaiser 
Basilius  Macedo,  welcher  am  23.  September  867  Alleinherrscher 
ward,  einen  Bischof  erhalten;  b)  Photius,    welcher  im   J.    857 
den  heil.  Tgnatius  vom  Patriarchalstuhle  verdrängte,  wurde  am 
24.  September  867  entsetzt  und  in  ein  Kloster  verwiesen,  und 
am    25.  September  867  wurde   der  heil.  Ignatius  restituirt,  er 
konnte  also  einen  Bischof  konsekriren,  welcher  dann  nach  Russ- 
land geschickt  wurde  und  dort  eine  theihveise  Bekehrung  bewirkte. 
Aus  dem  Gesagten  folgt  nun,  dass  die  theilweise  Bekehrung  der 
Kiew'schen  Russen,  welche  um  das  Jahr  867  geschehen  ist,  dem 
heil.  Ignatius  zu  verdanken  ist,   dass  also  die  ersten  historisch 
ziemlich  beglaubigten  christlichen  Lehrer  der  Russen  dem  photia- 
nischen  Schisma  fremd  und  katholisch  waren,  dass  demnach  Russ- 
land von  der  ersten  Zeit   seiner  Bekehrung  katholisch  war.  c) 
Dass  aber  damals  wirklich  eine  wenigstens  theilweise  Bekehrung 
der  Russen  stattgefunden  hat,  dass  demnach  der  Bericht  Constan- 
tins  des  Porphyrogeniten  begründet  ist,   bekräftigt  der  Umstand, 
dass,    wie    wir    bald    sehen    werden,    es    in  Russland    schon  im 


62 

J.945  eine  bedeutende  Anzahl  Christen  gegeben  hat,  welche  eine 
Kathedralkirche  hatten,  und  dass  man  ihrer  in  einem  internati- 
onalen Vertrage  gedenken  musste.  Wollte  man  die  Thatsache, 
dass  jetzt  um  das  J.  867  eine  theilweise  Bekehrung  der  Russen 
stattgefunden  hat,  nicht  gelten  lassen,  so  wäre  es  wirklich  uner- 
klärlich, woher  die  vielen  christlichen  Russen,  die  im  J.  945 
ausdrücklich  erwähnt  werden,  gekommen  sind,  weil  ausser  den 
angeführten  Berichten  der  Byzantiner  von  einem  Bekehrungs- 
versuch der  Russen  in  dieser  Periode  sonst  nirgends  berichtet 
wird1*).  Die  Thatsache,  dass  Russlands  christliche  Lehrer  in  der 
Zeit  der  Enstehung  der  orientalischen  Kirchenspaltung  katholisch 
waren,  ist  für  die  Geschichte  unserer  Kirche  von  grosser  Wich- 
tigkeit, und  wenn  man  das  im  Au  gebehält,  so  wird  man  dann  im 
Verlaufe  der  späteren  Zeitalter,  wo  das  Schisma  schon  weit  um 
sich  gegriffen  hat,  und  wo  es  sich  um  die  Wiedervereinigung 
der  Russen  mit  Rom  handelte,  die  Thatsachen  richtig  beurtheilen 
können,  und  man  wird  in  der  am  Ende  des  16.  Jahrhundertes 
wiederhergestellten  Union  nicht  eine  Neuerung,  sondern  den 
Glauben  unserer  ersten  christlichen  Vorfahren  erblicken. 


,4)  Einige  nehmen  hier  zwei  Be  keh  rungs  ver  s  u  che  der 
Russen  an,  und  zwar  eine  unter  dem  Kaiser  Michael,  die  andere  unter  dem 
Kaiser  Basilius  Macedo.  Ich  führe  hier  an,  was  der  gelehrte  Assemani  (in 
seinem  Werke:  Calendaria  Ecclesiae  universae,  II.  230  ss.)  schreibt,  nachdem 
er  die  obangeführte  Stelle  aus  Constantinus  Porphyrogenitus  zitirt  hat,  sagt 
er  so:  „Pagius  ad  annum  87G  num.  19.  „Hoc,  inquit,  vel  sequenti  anno  Archi- 
episcopus  est  Russis  a  S.  Ignatio  datus.tt  Quumque  veiba  Porphyrogeniti  a 
nobis  relata  exhibu^set,  subjungit:  „Idem  narrant  Curopalates  et  Cedrenus, 
■qui  jam  scripserant,  Russos  Michaele  imperante  fidem  suseepisse:  quod  fraudi 
fuit  viria  doctissimis.  qui  existimarunt,  Russos,  qui  hoc  tempore  baptismum  su- 
seepere,  diversos  non  esse  a  Russis,  qui  sub  imperio  Michaelia  Theodorae  filii 
sacro  lavacro  tineti  sunt;  quum  tarnen  priores  sub  Michaele,  posteriores  sub 
ßasilio  Christian!  facti  fuerint:  illi  Photio  sedem  Cpolitanam  regent<\  i-ti 
«.  Ignatio  in  patriarchatum  restituto.  Priores  Episcopum  ad  se  miasum  statim 
reeepere;  po>teriores  vero  Archiepisoopum  a  s.  Ignatio  ordinatum  nonnisi  post 
insigne  miraculom  admisere.  I.-ti  itaque  Russi  ab  illis  diverai  exstitere,  illisque 
vicini.  liu^orum  cnim  nomen,  sicuti  et  gens.  late  extendebatur.  Saeeulo  de- 
eimo  omnea  citeriores  et  ulteriores  Ruasi  unico  prineipi,  cujua  Metropolis  Kiovia, 
parebant;  ideoque  B  isai,  qui  hoc  anno  fidem  amplexi  sunt,  eanden  postea 
anno  incerto  abjeeere;  quum  anno  9^8,  quo  Rusaia  christiana  Eacta,  nulli  ibi 
chriatiani,    praeter  Helenann  reginam,  inventi    fuerint.    Porro  hoc,  vel  b<  i 

U  opum   Ruthenia   ab   Ignatio   datum  fuisse,    ex  oo  liquet,    quod 


63 

Die  Bekehrung  der  Russen  zur  Zeit  des  OskJd  und  Dir  war 
wohl  keine  allgemeine,  sie  beschränkte  sich  wahrscheinlich  nur 
auf  eine  unbedeutende  Zahl  Personen;  doch  nichts  destoweniger 
kam  die  Kunde  davon,  dass  es  unter  den  Russen  Christen  gebe, 
bis  in  den  fernen  Orient;  denn  ein  Zeitgenosse,  der  orientalische 
Schriftsteller  Masudy,  schreibt:  „der  mächtigste  slavische  König 
ist  Dir",  und  dann:  „Unter  den  Slaven  sind  einige  Christen, 
andere  Heiden."  —  Man  konnte  übrigens  hoffen,  dass  das 
Christenthum  unter  Oskold  und  Dir  weitere  Fortschritte  machen 
wird  und  dass  die  Bemühungen  des  vom  heil.  Ignatius  aus- 
gesandten Glaubensboten  mit  reichen  Erfolgen  gekrönt  sein 
werden;  —  als  unterdessen  Oskold  und  Dir  gestürzt  und  des 
Lebens  beraubt  wurden,  welcher  Umstand  für  die  junge  Kirche 
Russlands  sehr  nachtheilige  Folgen  hatte. 

Damit  hatte  es  folgende  Bewandtniss :  Nach  Rurik's  Tode 
879  (Nestor  c.  XVIL),  zu  dessen  Zeiten  Oskold  und  Dir  in  Kiew 
einen  selbständigen,  unabhängigen  Staat  gründeten,  sollte  in  der 
Regierung  sein  Sohn  Ihor  folgen,  aber  weil  dieser  noch  unmündig 
war,  so  übernahm  ein  Verwandter  Namens  Oleh  die  Regentschaft, 


Nicetas  in  vita  s.  Ignatii  prodat,  initio  restitutionis  Photii  in  patriarchatum 
Cpolitanum,  Basiliura  irnperatoreni  amisisse  Constantinum  minorem  natu  filium, 
et  Porphyrogenneta  de  ejusdem  morte  sermonem  faciat,  statim  ac  institutionem 
praefati  Archiepiscopi  narravit.  Baronius  anno  886  num.  6.  postquam  Basilii 
imperatoris  mortem  retulit,  verba  Curopalates  de  Russorum  eonversione  refert, 
incertus,  quo  imperii  ejus  anno  illa  aeeiderit."  —  Hactenus  Pagius,  cui  primum 
assentiri  nequeo,  quoad  annum  dati  Russis  archiepiscopi:  nam  verum  quidem 
est,  id  factum  et  a  Niceta,  et  a  Porphyrogenito  referri  ante  amissum  a  Basilio 
imp.  Constantinum  natu  majorem  rilium,  qui  obiit  anno  879,  uti  Baronius  et 
Pagius  affirmant;  sed  aeque  verum  est,  idem  ipsum  factum  a  Porphyrogenito, 
Curopalate,  Cedreno,  immediate  subjungi  Episcopo  ßulgaris  dato:  id  quod  quum 
post  absolutam  Synodum  oetavam  anno  870  exeunte,  aut  ineunte  871  conti- 
gerit,  Episcopus  quoque  Russis  circa  eundem  annum  missus  fuerit,  oportet. 
Quod  vero  idem  Pagius,  tarn  ad  annum  876  quam  ad  annum  861  asserit,  sub 
imperio  Michaelis  Theodorae  filii  a  Photio  missum  fuisse  prioribus  Russis  Epi- 
scopum,  Russosque  istos  ab  iis  qui  sub  Basilio  antistitem  ab  Ignatio  aeeepere, 
esse  diversos ;  in  hoc  ego,  ut  cum  docto  viro  sentiam,  nullam  invenio  idoneam 
auetoritatem.  Nam  quae  incertus  Porphyrogeniti  continuator,  Simeon  Logotheta, 
et  Cedrenus  scribunt  de  Russis  anno  860  inByzantium  invadentibus,  urbemque 
(Michaele  in  expeditione  adversus  Ismaelitas  oecupato)  obsidentibus:  quod  sci- 
licet  ii,  „Photio  Deum  exorante,  domum  redierint,  nee  multo  post,  legatis  in 
urbem  misbis,  divinum  efflagitantes  baptismum,  etiam  impetraverint" :  haec,  in- 


04 

welche  er  870  —  913  führte.  Dieser  Waräge  war  kriegerisch  ge- 
sinnt und  trachtete  das  Reich  Rurik's  zu  erweitern.  Er  unternahm 
desswegen  bald  (882)  nach  Rurik's  Tode  einen  Streifzug  nach 
Süden,  wobei  er  den  Dniepr  als  natürlichen  Weg  befolgte.  Unter- 
wegs hatte  erLubetsch  eingenommen,  und  als  er  nach  Kiew  kam 
und  vernommen  hat,  dass  dort  zwei  warägische  Heerführer, 
welche  nicht  vom  fürstlichen  Hause  abstammten,  eine  selbständige 
Herrschaft  gegründet  haben,  beschloss  er  sie  durch  List  aus  dem 
Wege  zu  räumen,  er  lockte  sie  unter  listigen  Vorspiegelungen 
zu  sich  und  Hess  sie  heimlich  ermorden,  nahm  dann  Kiew  ein, 
bestimmte  diese  Stadt  zur  Hauptstadt  seines  Reiches,  indem  er 
sprach:  „das  sei  die  Mutter  der  russischen  Städte",  und  regierte 
von  nun  an  von  Kiew  aus  das  ganze  damals  schon  weitausgedehnte 
Reich.  Seit  dieser  Zeit  datirt  auch  der  Titel  „Grossfürst«. 

Doch  dieser  Regentenwechsel  war  der  Ausbreitung  des 
Christenthums  in  Kiew  und  im  dazu  gehörigen  Gebiete  nicht 
förderlich,  im  Gegentheile  nachtheilig,  denn  Oleh  war  eine 
kriegerische  Natur,  welche  überdies  dem  Heidenthum  blind 
anhing,  und  wTiewol  er  die  Christen  nicht  verfolgte,  so  hat  er  für 


quam,  quum  definitum  tempus  non  signent,  recte  a  Porphyrogenito  ad  aetatem 
avi  sui  Basilü  referuntur  (das  wird  auch  von  Nestor  bestätigt),  ita  ut  non 
duplex  fuerit  Russoruni  uti  vult  Pagius  (und  mit  ihm  die  Neueren,  als :  Strahl, 
Philaret  a.  a.  O.  und  andere)  conversio,  altera  scilicet  sub  Miehaele,  altera  sub 
Basilio;  sed  unadumtaxat,  eorum  nempe  Russorum,  qui  quum  sub  Miehaele 
urbem  obsidione  cinxissent,  postea  sub  Basilio  legatis  missis  Episcopum  et 
baptismum  aeeepere.  Certe  Zonaras  p.  161  de  illa  Russorum  sub  Miehaele  im- 
peratore  in  urbem  Byzantinam  inuptione  loquens,  nihil  de  Episcopo  tum  tem- 
poris  ad  eos  misso  addit:  „Gens  scythica,  inquit,  Tauri  montis  aecola,  classe 
euxinum  pontum  aggressa,  ipsi  Byzantino  agro  minabatur;  sed  consilium  ei 
non  successit,  divina  Providentia  impeditum,  quae  effecit,  ut  invita,  vel  potius 
iram  numinis  experta,  rebus  infectis  discedere  cogeretnr."  Hör  ipsum  legere 
est  apud  Leonem  Grammaticum  in  Miehaele  Theodorae  filio  pag.  4(>3  cujus 
haec  sunt  verba  de  Russis.  „Porro  Imperator,  Oorypha  praefecto,  ut  eara  custo- 
diret,  in  Urbe  relicto,  a'.versus  Agarenos  expeditionem  suseepit.  Ooriphas.  im- 
peratore  nondum  longe  posito,  neque  eorum  quae  meditabatur  et  in  mente 
habebat,  quidquam  exequuto,  impioi  m  Russoruni  ad  nigrum  fluvium  profe 
liim  adventum  ounciat.  I  perator  arreptae  viae  poenitens,  expeditionem 
mitiit,  nihil  regium  ve  1  generosum  exequutus.  Russi  Hierum  usque  penetran- 
tes, plurimam  ohrlstianorum  caedem  ediderunt,  et  innoxium  effuderunt  sangui- 
neno,  Kraut  illis  navigia  ducenta,  quibus  Urbem  circumdederuqt,  et  civibus 
terrorem   ineut  •  i,     Urbem   versus  appellena  Imperator,  vix  potuit 


65 

sie  auch  nichts  gethan.  Wenigstens  in  den  höheren  Kreisen 
scheint  das  Christenthum  ganz  unbekannt  gewesen  zu  sein,  denn 
als  Oleh  im  J.  907  einen  Kriegszug  gegen  Konstantinopel  unter- 
nommen und  nach  Verrichtung  grosser  Grausamkeiten  mit  den 
griechischen  Kaisern  Leo  und  Alexander  Frieden  geschlossen  hat, 
haben  die  Griechen  zur  Bekräftigung  ihres  Eides  das  Kreuz  geküsst, 
die  Russen  aber  schwuren  beim  Perun  und  bei  Woios  und  bei 
ihren  Waffen.  (Nestor  c.  XXI.)  Als  dann  Oleh  im  J.  912  eine 
Gesandtschaft  nach  Konstantinopel  schickte,  damit  der  im  J.  907 
abgeschlossene  Friede  schriftlich  erneuert  werde,  bewunder- 
ten die  Russen  die  christlichen  Kirchen  als  etwas  ihnen  ganz 
Fremdes  und  schwuren  wieder  bei  ihren  heidnischen  Göttern. 
Unter  Oleh  trat  also  das  Christenthum  in  den  Hintergrund,  der 
neue  Regent  scheint  die  Christen  ganz  verdrängt  zu  haben,  und 
die  Christen  scheinen  nur  im  Stillen  ihrer  Religion  treu  geblieben 
zu  sein.  Dass  es  auch  zu  dieser  Zeit  in  Russland  Christen  gab, 
beweist  der  Umstand,  dass  ungefähr  in  den  ersten  Jahren  des 
10.  Jahrhundertes  Russland  als  das  60.  Erzbisthum  unter  den  vom 
Patriarchen  von  Konstantinopel  abhängenden  Eparchien  aufge- 
zählt wird.  In  der  von  dem  Kaiser  Leo  dem  Philosophen  herausge- 


pertransire  et  ingredi:  et  exinde  cum  patriarcha  Photio  ad  s.  Deigenitricis  tem- 
plum  Blachernense  accessit,  ubi  divinum  numen  placare  contendunt.  Deinde 
cum  hymnorum  cantibus  sacram  Deiparae  vestem  etf'erentes,  extremo  maris  lit- 
tori  eam  admoverunt,  magnaque  prius  data  aeris  tranquillitate,  confestim  ven- 
torum  impetus  vehemens  excitatus,  et  in  mari  prius  pacatissimo  fluctuum  insul- 
tus  ad  invicem  facti  sunt  ingentes,  adeo  ut  impiorum  Russorum  navigia  con- 
fringerentur,  paucis  eorum  periculo  ereptis."  Eadem  fere  verba  de  Russis 
leguntur  apud  Simeonem  Logothetam  ad  annum  Michaelis  solius  imperantis 
nönum  num.  37.  pag.  446  (bei  Migne,  patr.  graeca  tom.  109.  col.  735.),  apud 
Georgium  Monachum  in  Michaele  Theodorae  filio  num.  21.  pag.  536  (bei  Migne, 
patr.  graecae  tom.  109.  col.  887),  nulla  scilicet  facta  missi  ad  Russos  Episcopi, 
aut  accepti  ab  illis  baptismi  mentione.  Quod  argumento  est,  Curopalatam  et 
Cedrenum,  qui  scripserunt,  Russos,  Michaele  imperante,  postquam  Constanti- 
nopolim  frustra  obsedissent,  domum  reversos,  legatis  in  Urbem  missis,  divinum 
baptismum  petiisse  et  impetrasse;  uno  tenore  res  diversis  annis  a  Russis  gestas 
complexos  fuisse:  ita  ut  obsidio  quidem,  qua  Constantinopolim  cinxere,  sub 
Michaele  contigerit;  baptismus  vero  illorum  usque  ad  tempora  Basilii  Augusti 
dilatus  sit."  Diese  Beweisführung  Assemani's  schliesst  also  einen  doppelten 
Bekehrungsversuch  in  jenen  Zeiten,  das  ist  einen  unter  dem  Kaiser  Michael, 
den  anderen  unter  dem  Kaiser  Basilius  Macedo  aus,  und  ich  schliesse  mich 
dieser  Ansicht,  nach  der  obgegebenen  Ausführung,  vollständig  an. 
Pelesz,  Geschiebte  der  Union.  5 


66 

gebenen  Verordnung  über  den  Rang  der  Metropoliten,  welche 
von  Konstantinopel  abhingen,  aber  nimmt  Russland  den  76. 
Platz  ein.  Daraus,  dass  Russland  mit  einem  eigenen  Bischof  auf- 
gezählt wird,  ist  zu  ersehen,  dass  es  auch  unter  Oleh  eine  bedeu- 
tende Anzahl  Christen  haben  musste. 

Besser  gestaltete  sich  die  Lage  der  Christen,  als  Ihor 
(913 — 945)  nach  dem  Tode  Oleh's  die  Regierung  übernahm. 
Dieser  Fürst  blieb  wohl  gleich  seinem  Vorgänger,  ein  Heide, 
aber  er  hat  die  Christen  geduldet,  so  dass  ihre  Zahl  bedeutend 
zunahm.  Dies  bezeugen  auch  ausländische  Historiker;  so  war  es 
den  Arabern  im  J.  922  bekannt,  das  die  Russen  sich  dem  christ- 
lichen Glauben  zugewandt  haben.  Als  im  J.  946  die  Gesandten 
des  Tarischen  Emirs  sich  den  Kaisern  vorstellten,  standen  viele 
getaufte  Russen  mit  Schwertern  und  Fahnen  im  Palaste.  Ins- 
besondere aber  erhellt  dies  aus  dem  Friedens -Vertrag,  welchen 
die  Russen  im  J.  945  mit  den  Griechen  abgeschlossen  haben.  In 
diesem  Vertrag  (Nestor  1.  c.  XXVII.)  heisst  es  im  1.  Artikel: 
„Wer  von  den  Russen  diesen  Bund  brechen  würde,  die  möge, 
welche  die  Taufe  empfangen  haben,  Rache  Gott  des  Schöpfers 
und  zeitliche  und  ewige  Verdammniss  ereilen;  diese  aber,  die 
nicht  getauft  sind,  mögen  keine  Hilfe  beim  Gott  und  Perun 
finden."  Im  3.  Artikel:  pWenn  ein  Knecht  entlauft  und  nicht 
gefunden  werden  kann,  so  sollen  die  russischen  Fürsten  bei  ihrem 
Glauben,  die  Nichtchristen  nach  ihrem  Gesetze  schwören."  Der 
14.  Artikel  verordnet,  dass  die  Urkunde  dieses  Vertrages  dem 
russischen  Grossfürsten  und  seinen  Leuten  übergeben  werden 
soll,  die  die  Aufrechthaltung  dieses  Vertrages  beschwören  sollen, 
und  zwar:  „Wir,  soviel  unserer  getauft  sind,  wollen  in  der  Kathe- 
dralkirche zum  heil.  Elias  und  dem  vorliegenden  ehrwürdigen 
Kreuze  und  dieser  Urkunde  schwören  •  •  •  •  und  die  ungetauften 
Russen  legen  ihre  Schilde  und  blosse  Schwerter  und  die  Ringe 
und  die  übrigen  Waffen  ab  und  schwören  bei  Allem." 

Aus  diesem  Vertrage  ergibt  sich:  a)  Dass  im  J.  945  schon 
viele  Russen  sich  zum  Christenthum  bekennen  mussten,  wenn 
es  noth wendig  war.  ihrer  in  einem  internationalen  Friedens- 
traktate zu  gedenken;  und  das  ist  nicht  auffallend,  wenn  man 
bedenkt,  dass  schon  in  früheren  Zeiten,  besonders  unter  Oskold 
und  Dir  eine  theilweise Bekehrung  stattgefunden  hat,  dass  ferner 
die  Russen    unter   der  Regierung  Oleh's   und  Ihors    sehr  oft  mit 


61 

den  Griechen  zusammenkamen  und  so  nach  und  nach  zum 
Christenthum  bekehrt  wurden,  b)  Dass  es  schon  945  in  Kiew 
mehrere  Kirchen  geben  musste,  indem  hier  von  einer  Haupt- 
kirche zum  heil.  Elias  die  Rede  ist;  denn  sonst  könnte  man  die 
Kirche  des  heil.  Elias  nicht  Hauptkirche  nennen.  Nestor  be- 
schreibt auch  die  Lage  dieser  Kirche  und  bemerkt:  „Das  war  die 
Kathedralkirche,  denn  viele  Waräger  waren  Christen." 

So  mehrte  sich  beständig  die  Zahl  der  Christen  unter  den 
Russen,  ohne  dass  nach  dem  J.  867  bis  zur  Regentschaft  der 
Olga  besondere  Bekehrungsversuche  gemacht  worden  wären. 

§.  12. 

Zeitalter  der  Grossfürstin  Olga  bis  auf  Wladimir  den 
Grossen  (945-980). 

Zum  helleren  Glänze  schien  das  Christenthum  in  Russland 
erstrahlen  zu  wollen,  als  Ihor's  Witwe,  die  staatskluge  Olga 
(945 — 957)  für  ihren  unmündigen  Sohn  Swiatoslav  (geb  im  J. 
942)  die  Regierung  übernahm.  Der  unerwartete  Tod  des  Gross- 
fürsten Ihor,  welcher  von  den  Drewlanen  in  einem  Kriegszug 
erschlagen  wurde,  hat  die  Russen  mit  grosser  Besorgniss  um 
ihre  Zukunft  erfüllt,  denn  sie  waren  von  vielen  Feinden  umgeben 
und  hatten  sogar  von  den  slovenischen  Stämmen,  welche  vom 
Grossfürsten  noch  unabhängig  waren,  nichts  Gutes  zu  erwarten; 
und  es  war  sehr  nothwendig,  dass  eine  erfahrene  und  kräftige 
Hand  die  Regierung  übernehme.  Nun  war  aber  der  Sohn  und 
Nachfolger  Ihor's,  der  Thronfolger  Swiatoslav  noch  unmündig, 
und  konnte  die  Regierungsgeschäfte  nicht  besorgen,  ein  fähiger 
männlicher  Verwandter  war  nicht  vorhanden,  man  konnte  dess- 
wegen  auf  innere  Wirren  und  Bürgerkriege  gefasst  sein.  Doch 
in  dieser  schwierigen  Lage  kam  dem  jungen  Fürstenthum  die 
verwitwete  Grossfürstin  Olga  zu  Hilfe,  sie  hatte  nämlich  die 
Regentschaft  für  ihren  unmündigen  Sohn  Swiatoslav  über- 
nommen und  dieselbe  zum  allgemeinen  Besten  mit  Kraft  und 
Umsicht  geführt.    . 

Sie  unternahm  zuerst  einen  Rachekrieg  gegen  die  Drew- 
lanen, welche  ihren  Gemal  erschlagen  haben,  nahm  furchtbare 
Rache  an  ihnen,  vernichtete  ihre  Selbständigkeit  und  unterwarf 
sie  ihrer  grossfürstlichen  Herrschaft.    Dann  unternahm  sie  einen 

5* 


68 

Zug  nach  Nowhorod,  ordnete  die  dortigen  Verhältnisse,  und  ohne 
an  weitere  Kriege  zu  denken,  verwendete  sie  die  übrige  Zeit 
ihrer  Regentschaft  dazu,  um  in  den  unterworfenen  Provinzen 
geordnete  Verhältnisse  einzuführen.  Unterdessen  ist  ihr  Sohn 
Swiatoslav  grossjährig  geworden  und  Olga  übergab  ihm,  wie 
allgemein  angenommen  wird,  im  J.  957,  nach  Nestor  aber  wahr- 
scheinlich erst  im  J.  964  die  Regierung,  welche  er  bis  972 
selbständig  führte. 

Als  nun  Olga  überall  geordnete  Verhältnisse  stiftete, 
geschah  in  ihrem  Inneren  eine  Umwandlung,  welcher  sie  den 
grössten  Ruhm  zu  verdanken  hat;  sie  beschloss  nämlich,  die  heil. 
Taufe  zu  empfangen,  und  wie  sie  diesen  Entschluss  ausführte, 
darüber  erzählt  Nestor  (c.  XXXI.)  Folgendes:  „Im  J.  6463=955 
(die  Jahreszahl  ist  aber  hier,  wie  aus  dem  Vergleiche  mit  den 
byzantinischen  Schriftstellern  zu  ersehen  ist,  unrichtig,  und  es  ist 
957  anstatt  955  des  Nestor  zu  lesen,  wie  weiter  unten  bewiesen 
werden  wird),  begab  sich  Olga  nach  Griechenland  und  sie  kam 
nach  Konstantinopel.  Damals  herrschte  der  Kaiser  Tzimiszes 
(970—976)  und  zu  ihm  kam  Olga;  und  als  der  Kaiser  ihre  Schön- 
heit und  Klugheit  sah,  bewunderte  er  ihren  Verstand,  unterhielt 
sich  mit  ihr  und  sprach:  Du  verdienst  es,  mit  uns  in  dieser  Stadt 
zu  herrschen.  Olga  aber  sagte  zum  Kaiser:  Ich  bin  eine  Heidin, 
aber  wenn  du  mich  taufen  willst,  so  taufe  mich  selbst;  wenn 
aber  nicht,  so  werde  ich  mich  nicht  taufen.  Und  der  Kaiser  taufte 
sie  mit  dem  Patriarchen.  Nach  der  Taufe  wurde  sie  mit  grosser 
Freude  erfüllt  und  der  Patriarch  belehrte  sie  über  den  Glauben 
und  sagte  zu  ihr:  Du  bist  gesegnet  unter  den  russischen  Weibern, 
denn  du  hast  das  Licht  liebgewonnen  und  die  Finsterniss  verlassen. 
Sie  aber  stand  da  mit  gesenktem  Kopfe,  wie  ein  Schwamm,  der 
mit  Wasser  gefüllt  wird,  merkte  auf  alle  Lehren  und  sprach  zum 
Patriarchen:  Durch  deine  Gebete,  o  Vater,  möge  ich  von  feind- 
lichen Nachstellungen  bewahrt  bleiben.  Und  Olga  erhielt  in  der 
Taufe  den  Namen  Helena-  •  •  und  der  Patriarch  segnete  sie  und 
entliess  sie.  Nach  der  Taufe  berief  sie  der  Kaiser  zu  sich  und 
sagte  zu  ihr:  Ich  will  dich  zur  Gattin  nehmen.  Sie  aber  erwie- 
derte:  Wie  kannst  du  mich  heiraten,  da  du  mich  selbst  getauft 
hast  und  mich  deine  Tochter  nanntest?  Und  bei  den  Christen, 
wie  du  selbst  weisst,  ist  das  nicht  erlaubt.  Und  darauf  sagte  der 
Kaiser:    Olga,  du  hast  mich  überlistet.    Und  darauf  gab  ihr  der 


69 

Kaiser  viele  Geschenke,  Gold  und  Silber,  Kleider  und  ver- 
schiedene Gefasse  und  entliess  sie,  nachdem  er  sie  seine  Tochter 
genannt  hat.  Hierauf  ging  Olga  noch  zum  Patriarchen  und  bat 
ihn  um  seinen  Segen  für  sich  und  für  ihr  Haus  •  •  •  und  der 
Patriarsch  segnete  sie  •  •  • .  Hierauf  reiste  Olga  von  Konstanti- 
nopel ab  und  kam  nach  Kiew Als  sie  nach  Kiew  ankam, 

kamen  zu  ihr  bald  Gesandte  des  griechischen  Kaisers  und  sagten 
(im  Namen  des  Kaisers):  Ich  habe  dich  reich  beschenkt  und  du 
hast  zu  mir  gesagt,  dass,  sobald  du  nach  Russland  zurückgekehrt 
sein  wirst,  dass  du  mir  viele  Geschenke,  als:  Sklaven,  Wachs  und 
Thierfelle  und  Hilfstruppen  schicken  wirst.  Und  Olga  Hess  dem 
Kaiser  antworten:  Wenn  du  bei  mir  an  der  Potschajna  (ein 
Nebenfluss  des  Dniepr)  erscheinen  warst,  wie  ich  bei  dir  in  Sud 
(ein  Hafen,  nach  Einigen  Skutari),  dann  werde  ich  dir  (das  Ver- 
sprochene) geben.  Dann  entliess  sie  die  Gesandten  des  Kaisers 
und  lebte  mit  ihrem  Sohne  Swiatoslav,  welchen  sie  zum  Christen- 
thum  bekehren  wollte.  Er  aber  wollte  nichts  davon  hören;  wenn 
sich  aber  Jemand  taufen  Hess,  so  wehrte  er  es  ihm  nicht,  verlachte 
ihn  aber.  Olga  gab  sich  viele  Mühe  ihren  Sohn  zu  bekehren,  als 
aber  alle  ihre  Bemühungen  fruchtlos  blieben,  betete  sie  zu  Gott 
für  ihren  Sohn  und  für  das  Volk". 

So  lautet  die  Erzählung  des  ehrwürdigen  Nestors  über  die 
Bekehrung  der  Grossfürstin  Olga.  Wenn  wir  nun  diese  Erzählung 
näher  betrachten,  so  fragt  es  sich  vor  Allem,  ob  diese  Erzählung 
Nestors  glaubwürdig  istf  Diese  Frage  ist  nicht  ohne  Belang,  denn 
es  haben  gewichtige  Historiker  die  Meinung  ausgesprochen,  dass 
Olga  schon  vor  ihrer  Reise  nach  Konstantinopel  die  heil.  Taufe 
empfangen  hat  und  dass  die  Nachricht  von  ihrer  Taufe  in  Kon- 
stantinopel in  das  Gebiet  der  Sage  zu  verweisen  ist.  Sie  berufen 
sich  zur  Bekräftigung  ihrer  Ansicht  darauf,  dass  Konstantin 
Porphyrogenitus,  welcher  die  Reise  und  Anwesenheit  der  Gross- 
fürstin Olga  am  kaiserlichen  Hofe  beschreibt  (in  seinem  Werke 
Cerimoniae  aulae  Byzantinae  (in  Migne,  Patrol.  curs.  compl. 
patr.  graecae  tom.  112.  Const.  Porph.  scripta,  tom  prior)  Parisiis 
1864.  col.  1107  —  1111.)  die  Taufe  der  Olga  mit  keinem  Worte 
erwähnt.  Doch  wiewol  dieser  Umstand  auffallend  ist,  so  kann 
das  Stillschweigen  Konstantins  in  dieser  Sache  nicht  massgebend 
sein.  Denn  es  lässt  sich  entweder  so  erklären,  dass  der  kaiser- 
liche Schriftsteller  nur  die  eigentlichen  Hofceremonien  im  stren- 


70 

gen  Sinne  des  Wortes  beschreibt,  zu  denen  die  Taufe  einer 
fremden  Fürstin,  welche  überdiess  nach  dem  Berichte  Nestor's 
nicht  am  Hofe,  sondern  etwa  in  der  Patriarchalkirche  geschehen 
konnte,  kaum  gezählt  werden  dürfte ;  oder  man  kann  auch  den 
erwähnten  Bericht  Konstantins  des  Porphyrogeniten,  welchen  er 
unter  dem  Jahre  946  auf  den  9.  September  setzt,  auf  eine  andere, 
von  den  Historikern  nicht  gemeldete  Anwesenheit  der  Olga  in 
Konstantinopel  beziehen  —  wiewol  die  erste  Ansicht  wahr- 
scheinlicher ist  und  allgemein  angenommen  wird.  — Auf  keinen 
Fall  ist  man  aber  genöthigt,  aus  dem  Stillschweigen  Konstantins 
zu  folgern,  dass  Olga  gar  nicht  in  Konstantinopel  getauft 
wurde.  Denn  Nestor  erzäht  dies  ausdrücklich,  indem  er  sagt: 
„Der  Kaiser  taufte  sie  mit  dem  Patriarchen",  d.  h.,  dass  Olga  vom 
Patriarchen  getauft  wurde,  und  dass  der  Kaiser  ihr  Taufpathe 
war,  und  diese  Nachricht  Nestor's  bestätigen  auch  drei  byzan- 
tinische Schriftsteller,  nämlich:  Kedrenos,  Zonaras  und  Johannes 
Curopalates  Skylitzes.  Auch  der  fernere  Umstand,  dass  Olga  in 
der  Begleitung  eines  Priesters,  Namens  Gregor  nach  Konstantinopel 
gekommen  ist,  beweist  nicht,  dass  sie  damals  schon  Christin  war; 
denn  sie  konnte  ja  schon  früher  mit  dem  Christenthum  bekannt 
und  vertraut  gewesen  sein,  weil  es  ja  in  Kiew  schon  eine  Kirche  gab 
und  sie  konnte  schon  früher  denEntschluss  gefasst  haben,  sich  zum> 
Christenthum  zu  bekehren,  und  dieser  Priester,  mit  dem  sie  nach 
Konstantinopel  gekommen  war,  konnte  ihr  Katechet  sein,  welcher 
sie  im  christlichen  Glauben  unterrichtete.  Demnach  sehen  wir 
uns  vollkommen  berechtigt,  den  Bericht  Nestor's,  dass  die  Gross- 
fürstin Olga  in  Konstantinopel  getauft  wurde,  als  historisch  be- 
glaubigt anzunehmen. 

Doch  es  entsteht  eine  zweite  Frage:  was  hat  Olga  bewogen, 
die  Taufe  in  Konstantinopel  nicht  in  Kiew  anzunehmen?  Gewöhnlich 
wird  die  Sache  so  aufgefasst,  dass  Olga,  mit  dem  Christenthum  be- 
reits bekannt,  die  Taufe  wegen  ihrer  grösseren  Verherrlichung 
vom  Patriarchen  selbst  empfangen  wollte,  indem  sie  es  ver- 
schmähte sich  in  Kiew  taufen  zu  lassen.  Nestor  selbst,  indem 
er  die  Taufe  der  Olga  beschreibt,  ergeht  sich  in  frommen  Be- 
trachtungen, und  vergleicht  die  Olga  mit  der  Königin  von  Saba, 
welche  einst  zum  Salomo,  dem  Könige  von  Israel,  sich  begab,  um 
seine  Pracht  und  Weisheit  zu  bewundern.  Doch  diese  Ausführun- 
gen und  Beschreibungen  haben  für  die  Geschichte  keinen  Werth, 


71 

und  sie  können  uns  auch  darüber  keinen  Aufschluss  geben,  wo- 
durch Olga  sich  bewogen  fand,  gerade  in  Konstantinopel,  nicht 
in  Kiew  die  Taufe  zu  empfangen.  Wenn  wir  aber  den  Bericht 
Nestor's  genauer  untersuchen,  so  finden  wir  Anhaltspunkte  zur 
Behauptung,  dass  bei  dieser  Reise  der  Grossfürstin  Olga  nach 
Konstantinopel  vorzüglich  politische  Motive  massgebend  waren. 
Es  kann  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden,  dass  Olga  als  kluge  Re- 
gentin den  Vorzug  des  Christenthums  vor  dem  Heidenthum  er- 
kannte, und  dass  sie  schon  früher  mit  der  Idee  umging,  sich  taufen 
zu  lassen  und  so  das  Christenthum  zur  herrschenden  Religion  zu 
erheben,  und  wir  können  annehmen,  dass  sie  schon  zu  den  Kate- 
chumenen  zählte,  als  sie  im  J.  957  die  Reise  nach  Konstantinopel 
unternahm.  Dafür  spricht  der  Umstand,  dass  sie  in  ibrem  Gefolge 
einen  Priester  Namens  Gregor  hatte.  In  dieser  Zeit  scheinen  nun 
zwischen  der  grossfürstlichen  und  der  kaiserlichen  Regierung 
wichtige  Verhandlungen  im  Zuge  gewesen  zu  sein,  welche  die 
Anwesenheit  der  erfahrenen  Grossfürstin  in  Konstantinopel  er- 
wünscht machten.  Für  diese  Ansicht  sprechen  viele  Umstände, 
so  namentlich:  der  Kaiser  Constantin  Porph.  beschreibt  die  Fest- 
lichkeiten, welche  am  kaiserlichen  Hofe  zu  Ehren  der  russischen 
Grossfürstin  veranstaltet  wurden,  und  erwähnt,  dass  sich  in 
ihrem  Gefolge  ausser  einer  grossen  Anzahl  von  Dienern  22 
russische  Gesandte  und  44  angesehene  Kaufleute  befanden  15), 
es  waren  mithin  mit  der  Grossfüsstin  Olga  die  Abgeordneten 
aller  bedeutenderen  russischen  Bojaren,  dann  Gesandte  des 
Fürsten  und  Kaufleute  am  kaiserlichen  Hofe  erschienen.    Wenn 


,5)  Er  schreibt  nämlich:  „Mensis  Septembris  die  nono,  feria  quarta  fie- 
bat  reeeptio  ob  adventum  Elgae,  archontissae  vel  prineipissae  Russiae.  Ipsa 
intrabat  cum  agnatis  suis  feminis  principalis  sanguinis  et  conditionis  et  famula- 
bus  honestioribus.  Prima  ducebat  chorum  ipsa  archontissa;  reliquae  sequebantur 
in  ordine,  una  post  alteram«  •  •  •  Pone  (post)  eam  intrabant  prineipum  Russiae 
apoerisiarii  et  negotiatores  (CPli  habitare  soliti).  —  Hierauf  beschreibt  Con- 
stantinus  das  beim  Empfange  der  Grossfürstin  und  bei  den  ihr  zu  Ehren  ver- 
anstalteten Gastmalen  beobachtete  Ceremoniel,  und  bemerkt  schliesslich,  mit 
welchen  Geschenken  das  Gefolge  der  Olga  bedacht  worden  ist,  indem  er  schreibt: 
„Post  epulas  aeeipiebant  illi  munera;  triginta  quidem  miliaresia  avunculus 
archontissae;  octo  autem  ejus  amici  (Idiot  i.  e.  familiäres)  privati  et  confidentes 
aeeipiebant  singuli  vicena  miliaresia;  viginti  ejus  apoerisiarii  duodena  ;  quadra- 
ginta  tres  negotiatores  duodena  pariter;  papas  Gregorius  aeeipiebat  octo;  ambo 
interpretes  duodena;  homines  Sphendosthlabi  (d.  i.  Sviatoslavi)  — is  Elgae  filiua 


nun  Olga  nur  zu  dem  Zwecke  nach  Konstantinopel  gekommen 
wäre,  um  sich  dort  taufen  zu  lassen,  so  wäre  wohl  so  ein  bedeu- 
tendes Gefolge  überflüssig,  und  wenn  Olga  auch  miteinem  gros- 
sen Pomp  vor  dem  Kaiser  erscheinen  wollte,  so  hätte  dazu  ihre 
Dienerschaft  ausgereicht,  und  es  ist  kaum  anzunehmen,  dass  der 
heidnische  Fürst,  die  Bojaren  und  Kaufleute  ihr  zu  diesem  Zwecke 
ihre  Abgeordnete  beigegeben  hätten,  zumal  der  Grossfürst  ein 
verstockter  Heide  war  und  die  Christen  verachtete.  Weil  also 
Olga  mit  einer  so  zahlreichen  Vertretung  nach  Konstantinopel 
kam,  so  müssen  wir  daraus  schliessen,  dass  sie  in  einer  politi- 
schen Mission  dahin  kam,  und  dass  sie,  ohnedem  schon  dem  Chri- 
stenthum  zugeneigt  sich  bei  dieser  Gelegenheit  taufen  Hess.  Für 
diese  Ansicht  spricht  auch  der  fernere  Umstand,  dass  bald  nach 
der  Rückkehr  der  Olga  nach  Kiew  zu  ihr  die  Gesandten  des  Kai- 
sers kamen  und  von  ihr  im  Namen  des  Kaisers  Geschenke  und 
Hilfstruppen  verlangten,  welche  sie  aber  verweigerte,  weil  sie 
wahrscheinlich  mit  dem  Resultat  ihrer  politischen  Reise  nach 
Konstantinopel  nicht  zufrieden  war.  —  Der  Grund  also,  warum  die 
Grossfürstin  Olga  sich  nicht  in  Kiew,  sondern  in  Konstantinopel 
taufen  Hess,  dürfte  dem  Gesagten  zufolge  darin  liegen,  dass  sie 
eine  politische  Mission  in  Konstantinopel  hatte,  und  diese  Gele- 
genheit benutzte,  und  sich  vom  dortigen  Patriarchen  die  heil. 
Taufe  ertheilen  Hess.16) 

Wer  war  aber  damals  Kaiser  in  Konstantinopel  und  welcher 
Patriarch  hat  die  Grossfürstin  getauft  ?  Nestor  erzählt,  dass 
damals     der    Kaiser     Tzimiszes    regierte;    das    ist    aber    falsch, 


Russis  tum  imperabat  —  quina;  sex  homines  apoerisiariorum  terna;  interprea 
archontissae  tandem  quindeeim  aeeipiebat  miliaresia.«  —  Dann  erzählt  derselbe 
über  ein  am  10.  Oktober  veranstaltetes  Gastmal,  und  fügt  hinzu:  „Aceipiebat 
arcliontissa  tum  in  munus  ducenta  miliaresia,  ejus  avunculus  viginti,  papas  Gre- 
gorius  octo;  sedeeim  ejus  intimae  familiäres  duodena;  oetodeeim  ejus  famulae 
sena;  viginti  duo  apoerisiarii  duodena ;  quadraginta  quattuor  negotiatores  sena, 
ei  dena  bina  ambo  interpretes. k 

'"  Man  wäre  hier  fast  versucht,  zu  fragen,  ob  nichl  dwa  Olga  durch 
ihren  Sohn  Swiatoslav  in  verwandtschaftliche  Verbindung  mit  dem  oströmischen 
Hofe  treten  wollte?  I  ]-  i-t  wohl  eine  Behi  gewagte  Vermuthung,  allein  der  Um- 
Btand,  <la>>  au.-  Anlasö  dieser  Anwesenheit  Olga'e  in  Byzanz  die  Fabel  von  «ler 
Werbui  mtina  entstanden  i-t,    welche  Nestor  überliefert  hat.    ferner  die 

Thatsache,    dass  dann  später  Wladimir  wirklieh  eine  kaiserliche  Prinzessin  hei- 

mag  diese  Vermuthung  rechtfertigen,  wiewol  dafür  kein  Beweis  ange- 
führt werden  kann. 


73 

denn  Johannes  Tzimiszes  bestieg  den  Thron  erst  im  J.  970, 
wo  Olga  schon  todt  (f  969)  war.  Im  J.  957,  als  Olga  nach  Kon- 
stantinopel kam,  regierte  der  Kaiser  Konstantin  Porphyrogenitus 
(911 — 959),  welcher  eben  das  Werk:  „Caeremoniae  aulae  CPU 
schrieb  und  darin  von  diesem  Besuche  der  Olga  erzählt.  Auf 
dem  Patriarchalstuhle  sass  damals  Theophylact,  welcher  vom 
Papste  LeoVII.  geweiht  und  zum  Patriarchen  eingesetzt  war.  Die 
Taufe  der  Grossfiirstin  Olga  fiel  also  in  die  Zeit,  als  das  photiani- 
sche  Schisma  ganz  erlöscht  war  und  zwischen  Rom  und  Konstanti- 
nopel Frieden  herrschte.  Uebrigens  l'ässt  sich  das  Jahr,  in  welchem 
Olga  in  Konstantinopel  getauft  war,  aus  der  Schrift  „Caeremoniae 
aulae  CPU  bestimmen.  Constantin  Porphyrogenitus  schreibt,  dass 
Olga  Mittwoch  am  9.  September  und  Sonntag  am  18.  Oktober 
feierlich  empfangen  wurde,  welche  Monatstage  unter  der  Regierung 
Konstantins  nach  dem  Cyclus  paschalis  nur  in  den  Jahren  946 
und  957  auf  Mittwoch  und  Sonntag  fallen  konnten.  Nun  konnte 
Olga  im  J.  946  nicht  getauft  worden  sein,  denn  sie  wurde  nach 
der  genannten  Quelle  nicht  von  Konstantin  aliein,  sondern  auch 
vom  Coimperator  Roman  empfangen,  welcher  aber  erst  im  J.  948 
von  seinem  Vater  zur  Mitregentschaft  zugelassen  wurde. 

Was  endlich  die  Einzelnheiten  der  Erzählung  Nestor's  über 
die  Anwesenheit  der  Olga  in  Konstantinopel,  und  über  ihre  Unter- 
redung mit  dem  Kaiser  und  mit  dem  Patriarchen  betrifft:,  so  muss 
bemerkt  werden,  dass  diese  Unterredungen  ersonnen  und  nichts 
Anderes  sind,  als  Gedanken  des  Chronisten,  welche  er  den  han- 
delnden Personen  in  den  Mund  zu  legen  für  gut  fand.  Nur  ein 
Moment  verdient  hervorgehoben  zu  werden,  nämlich  der  Heirats- 
antrag, welchen  der  Kaiser  der  Grossfürstin  Olga  gemacht  haben 
soll.  Die  Sache  ist  eine  Fabel,  welche  sonderbarerweise  von  dem 
sonst  bedächtigen  Nestor  aufgenommen  wurde.  Die  Grossfürstin 
Olga  mag  in  ihrer  Jugend  sehr  schön  gewesen  sein;  dass  sie  aber 
noch  in  ihrem  60.  Lebensjahre  so  viele  Reize  gehabt  hätte,  dass 
sich  der  Kaiser  in  sie  verliebte,  ist  kaum  anzunehmen.  Dazu 
kommt  noch  der  Umstand,  dass  der  Kaiser  damals  verheiratet 
war,  denn  er  erzählt  selbst,  dass  seine  Frau  beim  Empfang  der 
Grossfürsün  zugegen  war,  und  ausserdem  hielt  er  eine  solche 
Heirat  für  unzulässig.  Dazu  bemerkt  Joannes  Henricus  Leichius 
(in  Commentatio  de  vita  et  rebus  gestis  Constantini  Porph.  bei 
Migne,  Patr.  gr.  tom.  112.  col.  65.):   „Is  rumor  eorum  temporum 


74 

fuit,  cui  fidem  adimit,  quod  in  vivis  esset  Helena  Augusta,  et  ab- 
horrerent  a  peregrinis  connubiis  imperatores,utipse  Constantinus, 
inter  cetera  de  servanda  majestate  praecepta,  iilium,  ne  ulla  un- 
quani  expeteret,  admonuerit."  —  Leichius  beruft  sich  da  auf 
folgende  Worte  Constantins  Porphyr:  „Ne  unquam  imperator 
Romanus  affinitatem  contrahat  cum  gente,  quae  peregrinis  et  a 
romano  statu  alienis  moribus  utatur  maximeque,  si  alienae  fidei 
et  baptisata  non  sit,  Francis  tantum  exceptis.  (De  administrando 
imperio,  cap.  13.  apud  Migne,  Patr.  gr.  tom.  113.  col.  186.) 

Nachdem  Olga  nach  Kiew  zurückgekehrt  war,  gab  sie  sich  alle 
Muhe,  auch  ihren  Sohn  Swiatoslaw  zu  bekehren;  allein  alle  ihre 
Bemühungen  scheiterten  an  seinem  Starrsinn.  Er  hielt  das  Chri- 
stenthum  für  eine  Thorheit,  wenn  aber  Jemand  sich  taufen  Hess, 
so  verfolgte  er  ihn  nicht,  verlachte  ihn  aber.  Und  so  war  die 
Bekehrung  der  Olga  nicht  mit  diesen  Erfolgen  verbunden,  wel- 
che sie  sich  versprechen  mochte  und  es  scheint,  dass  nur  wenige 
aus  ihrem  Gefolge  ihr  Beispiel  nachahmten  und  sich  zum  Chri- 
stenthum  bekehrten.  Ueber  die  Reise  der  Grossfürstin  Olga  be- 
richtet noch  ein  serbisches  Kirchenbuch  aus  dem  13.  Jahrhun- 
derte Folgendes:  „Nachdem  Olga  der  heil.  Taufe  vom  Patriar- 
chen gewürdigt  worden  war  und  von  ihm  das  Kreuz  entgegen- 
genommen hat,  kehrte  sie  in  ihr  Land  zurück.  Jenes  Kreuz,  das 
sich  in  Kiew  in  der  Kirche  der  heil.  Sophia,  zur  rechten  Seite 
des  Altars  befindet  trägt  die  Inschrift:  das  von  der  rechtgläu- 
bigen Fürstin  Olga,  der  Mutter  des  Swiatoslaw,  in  das  russiche 
Land  gebrachte  Kreuz. u  (Beschreib,  des  Museums  von  Wostokoff 
453).  Und  daran  anknüpfend  sagt  der  Metropolit  Hilarion  in  einer 
Lobrede  auf  Wladimir:  „du  und  deine  Grossmutter  Olga,  die 
das  Kreuz  aus  dem  neuen  Jerusalem,  der  Stadt  Konstantins, 
herbeigebracht  und  es  in  ihrem  Lande  aufgestellt  hat  —  Ihr 
habt  den  Glauben  befestigt."  Dieser  Ueberlieferung  zufolge  hätte 
also  Olga  vom  Patriarchen  ein  Kreuz  erhalten,  welches  in  einer 
Kiewer  Kirche  aufgestellt  wurde,  auch  soll  sie  dem  Patriarchen 
eine  goldene  Schüssel  dargebracht  haben,  auf  welcher  auf  einem 
kostbaren  Steine  das  Bild  des  Erlösers  dargestellt  war.  Doch 
davon  erwähnt  Nestor  nichts,  und  weil  er  ja  die  Kiewer  Merk- 
würdigkeiten genau  kannte,  so  muss  man  die  ganze  Erzählung 
als  unerwiesen  dahingestellt  lassen. 


75 

Aus  den  späteren  Jahren  der  Grossfürttin  Olga  erzählt  Nestor 
nichts  mehr,  erst  unter  dem  J.  969  von  ihrem  Tode;  wir  finden 
aber  über  diese  Fürstin  in  abendländischen  Chronisten  eine  für 
die  Kirchengeschichte  sehr  interessante  Nachrich  t.  Der  germanische 
Annalist  Lambertus  Schaffnaburgensis  schreibt  nämlich  zum 
J.  960:  „Venerunt  legati  Rusciae  gentis  ad  regem  Ottonem  (I.) 
deprecantes,  ut  aliquem  suorum  Episcoporum  transmitteret,  qui 
ostenderet  eis  viam  veritatis.  Qui  consensit  deprecationi  eorum, 
mittens  Adalbertum  Episcopum  fide  catholicum,  qui  etiam  vix 
evasit  manus  eorum".  (Pertz,  monumenta  Germaniae,  tom.  V. 
p.  61.)  Ebenso  berichten  Annales  Hildesheimenses  und  Annales 
Quedlinburgenses  zum  J.  959  beim  Pertz.  t.  V.  p.  60.  Auch 
der  Annalist  Saxo  erzählt  beim  J.  959  von  dieser  Gesandtschaft 
der  Olga  an  Kaiser  Otto  den  L,  und  sagt,  dass  der  Kaiser  zu 
dieser  Mission  einen  gewissen  Libutius  auserwählt  hatte  („ordi- 
navitque  ad  hoc  venerabilem  et  catholicum  virum  Libutium")  bei 
Pertz.  tom.  VIII.  p.  615.  Die  germanischen  Annalisten  erzählen 
also  von  dieser  Gesandtschaft  der  Olga  an  den  Kaiser  Otto  I. 
Folgendes:  Nachdem  Olga  von  Konstantinopel  zurückgekehrt 
war,  hat  sie  im  J.  959  oder  960  an  den  Kaiser  Otto  I.  eine  Ge- 
sandtschaft geschickt,  mit  der  Bitte  um  einen  Bischof,  welcher  das 
russische  Volk  im  Christenthum  unterrichten  sollte.  Der  Kaiser 
habe  diesem  Ansuchen  willfahrt  und  bestimmte  dazu  den  Mönch 
Libutius  von  Mainz,  welcher  zu  dem  Zwecke  zum  Bischof  geweiht 
wurde.  Allein  dieser  Bischof  ist  schon  im  Februar  961  gestorben, 
daher  wurde  Adalbert,  Mönch  aus  St.  Maxim  bei  Trier,  nach- 
heriger  Erzbischof  von  Magdeburg,  zu  dieser  Mission  auserwählt, 
und  er  ist  auch  wirklich  nach  Russland  abgereist.  Allein  in  Russland 
angekommen,  konnte  er  hier  nichts  ausrichten,  seine  Gefährten 
seien  von  den  heidnischen  Russen  erschlagen  worden,  und 
er  selbst  sei  nur  mit  grosser  Mühe  einem  gleichen  Schicksale 
entgangen  und  sei  im  J.  962  nach  Deutschland  zurückgekehrt. 

So  berichten  über  diese  Gesandtschaft  der  Grossfürstin  Olga 
an  Kaiser  Otto  I.  die  germanischen  Annalisten,  und  wiewol 
darüber  der  einheimische  Annalist  Nestor  schweigt,  so  ist  es 
schwer,  den  Historikern  beizustimmen,  welche  diese  Gesandschaft 
in  Abrede  stellen,  denn  die  dagegen  vorgebrachten  Gründe  sind 
nicht  stark  genug,  um  uns  vom  Gegentheile  zu  überzeugen.  Sie 
berufen  sich  zuerst  darauf,  dass  Olga  in  Konstantinopel  getauft  wurde 


76 

und  mit  dem  kaiserlichen  Hofe  in  Konstantinopel  in  freundschaft» 
liehen  Verhältnissen  stand  — dass  sie  also  eher  nach  Konstantinopel 
als  nach  Deutschland  sich  gewendet  hätte.  Aber  diese  Behauptung 
widerlegt  Nestor,  denn  aus  seinem  Berichte  ergibt  sich,  dass 
Olga  von  Konstantinopel  missvergnügt  zurückkehrte,  und  dass  sie 
die  Gesandtendes  griechischen  Kaisers,  welche  sie  um  Geschenke 
und  Hilfstruppen  baten,  in  Ungnade  entliess,  indem  sie  ihnen 
bemerkte,  dass  der  Kaiser  erst  dann  das  Verlangte  bekommt, 
wenn  er  selbst  zu  ihr  kommt.  Es  scheint  also  zwischen  der  Gross- 
fürstin und  dem  griechischen  Kaiser  ein  gespanntes  Verhältniss 
obgewaltet  haben,  in  Folge  dessen  es  Olga  nicht  rathsam  schien, 
sich  nach  Konstantinopel  zu  wenden.  Wenn  man  aber  einwendet, 
dass  ja  der  Kaiser  Konstantin  Porph.  die  Olga  im  J.  957  in  Gnaden 
entlies  und  in  Freundschaft  von  ihr  Abschied  nahm,  so  muss  man 
bedenken,  dass  dieser  Kaiser  959  gestorben  ist,  und  dass  nun  ein 
anderer  Kaiser  (Roman  IL  959 — 963)  regierte.  Daraus  sieht  man, 
dass  die  Freundschaft  Olga's  mit  dem  Hofe  von  Konstantinopel 
gar  nicht  verhindern  konnte,  dass  sich  Olga  an  den  deutschen 
Kaiser  mit  der  Bitte  um  Missionäre  wendete.  Sie  wenden  ferner  em, 
warum  sich  Olga  nicht  an  den  Pap-t,  sondern  an  den  Kaiser  um 
Missionäre  wendete?  Dieser  Einwand  fällt  aber  von  selbst,  wenn 
man  bedenkt,  dass  der  Ruhm  des  Kaisers  Otto  I.  in  der  ganzen 
Welt  wiederhallte,  dass  er  als  treuer  Sohn  der  Kirche  überall 
bekannt  war  und  dass  es  einer  in  der  Politik  erfahrenen  Frau 
gerathen  schien,  mit  einem  so  mächtigen  Kaiser  in  nähere  Ver- 
bindung zu  treten.  Olga  konnte  von  seiner  Rechtgläubigkeit 
nicht  zweifeln,  und  weil  er  auch  zu  anderen  Völkern,  so  zu  den 
Polen  Missionäre  aussandte,  so  konnte  sie  ohne  Anstand  auch  für 
ihr  Volk  von  ihm  dieselben  ausbitten. 

Den  dritten  und  wichtigsten  Einivand  erheben  sie  nun,  indem 
sie  behaupten,  dass  Olga  im  J.  959  schon  nicht  mehr  regierte,  dass 
sie  also  nicht  berechtigt  war,  eine  Gesandtschaft  an  den  Kaiser 
Otto  abzusenden.  Allein  auch  dieser  Grund  ist  nicht  stichhältig, 
denn  nach  Nestor  war  das  Verhältniss  Olga's  im  J.  957,  wo  >ie 
nach  Konstantinopel  ging,  dasselbe,  wie  im  J.  959.  Nestor  erzählt 
nämlich,  nachdem  er  von  ihren  frachtlosen  Bemühungen,  ihren 
Sohn  zur  Taufe  zu  bewegen,  berichtet  hatte,  so:  r01ga  betete 
für  ihren  Sohn  und  ihr  Volk  Tag  und  Nacht  und  pflegte 
(nutrivitj   ihren  Sohn  bis  zu  seinem  .Mannesalter  und  zu    seiner 


77 

Volljährigkeit."  Dann  führt  er  nur  die  Jahreszahlen  6464  bis  6471 
an,  und  sagt  erst  zum  Jahre  6472=964:  „Als  der  Fürst  Svia- 
toslav  erwachsen  war  und  das  Mannesalter  erreicht  hatte,  fing  er 
an,  viele  und  tapfere  Krieger  zu  sammeln  •  ..."  Vor  dem  J.  964 
berichtet  Nestor  von  keiner  selbständigen  That  Sviatoslaw's,  Olga 
scheint  demnach  bis  zu  diesem  Jahre  faktisch  die  Regentschaft 
geführt  zu  haben  ;  wenn  sie  also  im  J.  957  mit  einer  sehr  glänzen- 
den Gesandtschaft  an  den  Hof  des  griechischen  Kaisers  gehen 
konnte,  so  kann  man  nicht  einsehen,  warum  sie  um  zwei  Jahre 
später  nicht  eine  viel  geringere  Gesandtschaft  zum  Kaiser  Otto  I. 
schicken  könnte.  —  Die  angeführten  Gründe  sind  also  nicht 
überzeugend  genug,  um  die  Glaubwürdigkeit  so  vieler  sonst 
zuverlässiger  germanischer  Annalisten  umzustossen  und  die 
Gesandtschaft  der  Grossfürstin  Olga  an  den  Kaiser  Otto  I.  als 
ungeschehen  zu  betrachten. 

Gewichtiger  scheint  der  Einwand,  welchen  der  gelehrte  As semani 
(Calendaria  Eccae  univer.,  IV.  p.  21. 17)  erhebt,  welcher  zu  beweisen 
sucht,  dass  diese  Gesandtschaft  nicht  von  den  Bussen,  sondern 
von  den  Rugiern,  einem  slavonischen  Volke,  ausgegangen  ist,  und 
dass  man  die  Namen  Rugiae  gentis  mit  Rusciae  gentis  ver- 
wechselt hat.  Allein  die  gelehrten  Bolandisten  (De  conversione  et 
fide  Russorum,  tom.  II.  Sept.  2.)  beweisen,  dass  die  Rugier  keine 
Königin  Namens  Helena  hatten,  dass  eine  Fürstin  dieses  Namens 
nur  bei  den  Russen  vorkommt,  dass  hier  also  keine  Verwechslung 
des  Namens  angenommen  werden  kann.  Dass  übrigens  diese 
Gesandtschaft  wirklich  stattgefunden  hat,  beweisen  die  i\.nnalen 
von  Schaffnabu rg  auch  dadurch,  dass  dort  erzählt  wird,  dass  unter 
den  Gesandten,  welche  dem  Kaiser  Otto  I.  in  Quedlinburg  zu 
Ostern  ihre  Aufwartung  machten,  sich  auch  russische  Gesandten 
befunden  haben. 

Die  Gesandtschaft  wird  denn  füglich  zugegeben,  aber  man 
bestreitet,  dass  sie  einen  religiösen  Zweck  hatte,  und  beruft  sich 
ausser  auf  das  Angeführte  auch  darauf,  dass  es  in  einer  abend- 
ländischen Chronik  heisst:   „Legati  Helenae,  reginae  Rugorum, 


17)  Diese  Ansicht  vertritt  auch  J.  H.  Leichius  am  angegebenen  Orte.  — 
Vgl.  über  diesen  Gegenstand  Dr.  Joseph  Aschbach,  die  von  Kaiser  Otto  I. 
nach  Russland  an  die  Grossfürstin  Olga  geschickte  Mission,  in  Dieringer's  kath. 
Zeitschrift  1844,  Bd.  I.  S.  82  —  94. 


78 

quae  sub  Romano  imperatore  Constantinopoli  baptisata  est,  ficte, 
ut  post  damit,  episcopum  et  presbyteros  eidem  genti  petebant." 
(Continuator  Reginonis,  Mon.  Germ.  I.  624.)  Auf  diese  Stelle 
gestützt,  schreibt  man  der  Olga  nur  eine  politische  Gesandtschaft 
zu,  indem  ihre  Gesandten  nur  Jlcte"-  um  einen  Bischof  baten. 
Allein  diese  Quelle  widerlegen  die  anderen,  welche  ausdrücklich 
sagen,  dass  sie  um  Missionäre  baten  und  diese  auch  erhielten, 
indem  sich  die  Thatsache,  dass  von  Otto  I.  Missionare  nach  Russ- 
land gekommen  sind,  nicht  läugnen  lässt. 

Dem  Gesagten  zufolge  kann  man  also  schliessen,  dass  Olga 
wirklich  in  geistlichen  Sachen  eine  Gesandtschaft  an  den  Kaiser 
Otto  I.  schickte,  dass  der  Kaiser  einen  Bischof  nach  Russland 
schickte,  dass  aber  diese  Mission  ohne  Erfolg  blieb,  indem  die 
heidnischen  Russen,  aufgemuntert  durch  das  Beispiel  ihres  dem 
Heidenthum  ergebenen  Grossfürsten  Swiatoslaw,  sich  von  dem 
Christenthum  ganz  abwendeten. 

Als  Olga  alle  ihre  Bemühungen  zur  Bekehrung  ihres 
Sohnes  fruchtlos  sah,  blieb  ihr  nichts  anderes  übrig,  als  sich  dem 
Willen  Gottes  zu  ergeben,  und  Nestor  erzählt,  dass  sie  oft  betete: 
„Der  Wille  Gottes  geschehe,  wenn  sich  Gott  meines  Stammes 
und  des  russischen  Volkes  erbarmen  will,  so  möge  er  ihre  Herzen 
zu  sich  bekehren,  wie  er  es  mir  zu  Theii  werden  Hess.«  Unter- 
dessen hat  Swiatoslaw  siegreiche  Kriegszüge  gegen  die  Wiaty- 
czen  und  Peczenigen  unternommen,  und  beschloss  969,  Kiew  zu 
verlassen  und  sich  in  Perejaslavec  an  der  Donau  anzusiedeln. 
Die  Grossfürstin  Olga  billigte  nicht  diese  tollkühnen  Unterneh- 
mungen ihres  Sohnes,  denn  sie  konnte  voraussehen,  das  sie  ihn 
ins  Verderben  stürzen  werden;  allein  sie  konnte  nichts  mehr 
über  ihn  vermögen,  und  weil  sie  ihren  Tod  herannahen  sah,  so 
bat  sie  ihn,  er  möge  wenigstens  so  lange  in  Kiew  bleiben,  bis  er 
sie  beerdigt  haben  wird.  Und  in  der  That  starb  sie  in  kurzer 
Zelt,  nämlich  am  11.  Juli  969.  Sie  hatte  vor  ihrem  Tode  ange- 
ordnet, dass  man  an  ihrem  Grabe  kein  Todesmal,  die  sog.  tryzna 
nach  heidnischer  Art,  feiere,  was  auch  unterblieb.  Sie  wurde 
von  ihrem  Priester  begraben.  —  Einige  meinen,  dass  Olga  nur 
im  Stillen  begraben  wurde  und  berufen  sich  auf  Nestor,  doch 
ganz  falsch;  denn  Nestor  sagt  nur  diese  \\'<>rU':  „Und  Olga  ver- 
ordnete,  das-  man  nach  ihr  keine  tryzna  halte,  denn  sie  hatte 
ein«'!«.  Priester,  und  dieser  hat  die  selige  Olga  begraben. u    So  en- 


79 

dete  diese  in  der  russischen  Geschichte  ewig  denkwürdige  Für- 
stin, und  sie  wird  vom  Chronisten  mit  Recht  genannt  „der 
Morgenstern,  der  die  Sonne  ankündigt,  die  Morgenröthe,  die 
dem  Tageslichte  vorhergeht;  sie  glänzte,  wie  der  Vollmond  in 
der  Nacht,  schimmerte  unter  den  Ungläubigen  wie  eine  Perle."  — 
Der  Grossfürst  und  das  Volk  beweinte  ihren  Tod  bitterlich,  sie 
trugen  und  begruben  sie  an  ihrem  Orte;  allein  mit  ihrem  Tode 
sank  eine  mächtige  Stütze  der  Christen,  welche  nun  in  Russland 
kaum  geduldet  wurden. 

Nach  dem  Tode  der  Grossfürstin  Olga  überliess  sich  ihr 
Sohn,  der  Grossfürst  Swiatoslaw,  ungehindert  den  kriegerischen 
Abenteuern,  in  denen  er  lange  Zeit  vom  Glücke  begünstigt 
wurde,  die  aber  schliesslich  ihn  ins  Verderben  stürzten.  Wie 
schon  oben  bemerkt  wurde,  beschloss  er  Kiew  zu  verlassen  und 
sich  in  der  an  der  Donau  gelegenen  Stadt  Perejaslavec  anzusie- 
deln. Zu  dem  Zwecke  berief  er  970  eine  Versammlung  der  Bo- 
jaren, denen  er  seinen  Willen  kundgab,  und  weil  er  für  die 
Ordnung  und  Sicherheit  seiner  ererbten  Länder  Vorsorge  treffen 
wollte,  so  theilte  er  sein  damals  schon  grosses  Reich  unter  seine 
Söhne,  und  zwar  das  Grossfürstenthum  in  Kiew  übergab  er 
seinem  Sohne  Jaropolk,  das  Gebiet  der  Drewlanen  gab  er  sei- 
nem Sohne  Oleh,  und  als  auch  die  Bewohner  von  Nowhorod 
ihren  eigenen  Fürsten  haben  wollten,  und  im  Verweigerungs- 
falle mit  dem  Abfalle  drohten,  so  wollte  er  einen  von  seinen 
Söhnen  dazu  bewegen,  dass  er  sich  nach  Nowhorod  begebe. 
Allein  weder  Jaropolk,  noch  Oleh  wollte  sich  dazu  verstehen, 
daher  sah  sich  Swiatoslaw  genöthigt,  die  Herrschaft  in  Nowhorod 
seinem  unehelichen  Sohne  Wladimir,  den  er  mitMaluscha  zeugte, 
zu  übergeben.  Nachdem  er  so  für  die  Ordnung  in  seinem  Reiche 
vorgesorgt  hatte,  unternahm  er  einen  Kriegszug  gegen  die  Bul- 
garen. Im  J.  971  lieferte  er  den  Bulgaren  eine  Schlacht,  welche 
zu  seinen  Gunsten  entschieden  wurde  und  wodurch  er  sich  in 
den  Besitz  von  Mösien,  sowTie  der  Stadt  Perejaslavec  versetzt 
sah.  —  Nun  erklärte  er  den  Griechen  den  Krieg,  welche  er  bei 
Adrianopel  besiegte,  und  nachdem  er  von  ihnen  einen  reichen 
Tribut  erhalten  hatte,  kehrte  er  mit  seinen  Streitkräften  nach 
Perejaslavec  zurück.  Doch  in  diesen  Kriegen  haben  sich  die 
Schaaren  der  Russen  sehr  gelichtet,  es  ist  ein  grosser  Theil  der 
besten  Truppen  des  Swiatoslaw  gefallen,    die  Lage  der  Russen 


80 

schien  also  in  Perejaslavec  wegen  der  geringen  Streitkräfte  und 
wegen  der  zu  grossen  Entfernung  von  der  Heimat  gefährlich, 
daher  beschloss  der  Fürst  mit  den  Griechen  einen  dauernden 
Frieden  zu  schliessen  und  entsendete  zu  dem  Zwecke  eine  Ge- 
sandtschaft an  den  griechischen  Kaiser  Johannes  Zimiszes.  Der 
Kaiser  war  mit  diesem  Anerbieten  des  russischen  Grossfürsten 
zufrieden  und  es  wurde  desswegen  eine  Zusammenkunft  des 
griech.  Kaisers  mit  dem  russ.  Grossfürsten  veranstaltet,  welche 
im  J.  971  bei  Dorostol  (Derstr)  zu  Stande  kam.  Hier  schlössen 
die  Russen  mit  den  Griechen  einen  Frieden  im  Juli  971,  in 
welchem  beide  Seiten  die  Beobachtung  des  Vertrages  mit  einem 
Eide  bekräftigten,  und  zwar  schwuren  die  Griechen  nach  christ- 
licher Art,  die  Russen  aber  bei  ihren  Göttern,  indem  sie  sagten: 
„  Wenn  wir  alles  das  nicht  erfüllen,  so  sollen  wir  verflucht  werden, 
vom  Gott,  an  welchen  wir  glauben,  von  Perun  und  Wolos,  dem  Gott 
der  Heerden.u  Hernach  erhielten  die  Russen  reichliche  Geschenke 
und  schickten  sich  an,  nach  Kiew  zurückzukehren.  Der  nächste 
und  bequemste  Weg  nach  Kiew  war  Dniepr,  und  diesen  Weg 
wollte  der  Grossfürst  einschlagen.  Aber  sein  treuer  Gefährte 
und  Waffengenosse  Swineld  widerrieth  ihm  diesen  Weg,  denn 
er  hatte  erfahren,  dass  die  Petschenegen,  ein  wilder  und  tapferer 
Stamm,  ihm  auf  den  Stufen  des  Dniepr  auflauern,  und  weil  sie 
wissen,  dass  er  mit  reicher  Beute  und  geringen  Streitkräften 
nach  Kiew  zurückkehrt,  ihn  da  angreifen  und  vernichten  wollen. 
Doch  der  tapfere  und  bisher  unbesiegte  Swiatoslaw  wollte  auf 
diese  Vorstellungen  seines  treuen  und  bewährten  Heerführers 
Swineld  nicht  achten,  er  hielt  es  unter  seiner  Würde,  einer  Ge- 
fahr auszuweichen,  er  wollte  desswegen  den  von  Swineld  ange- 
rathenen  Landweg  nicht  einschlagen,  sondern  begab  sich  am 
Dniepr  hinauf,  um  so  schnell  als  möglich  nach  Kiew  zu  kommen. 
Aber  bald  überzeugte  er  sich  selbst  von  der  Unmöglichkeit,  die 
von  den  Petschenegen  bewachten  Stufen  des  Dniepr  zu  über- 
schreiten, desshalb  beschloss  er  zu  landen  und  den  Winter  an  der 
Mündung  des  Dniepr  bei  Büobereze  zuzubringen.  Seinem  Ent- 
schluss  konnte  Niemand  widerstreiten,  und  übrigens  war  an  ein 
weiteres  Vordringen  wegen  der  eingetretenen  rauhen  Winter- 
zeit nicht  mehr  zu  denken;  doch  diese  Ueberwinterung  bei  Bilo- 
bereze  war  mit  vielen  Mühen  und  Beschwerden  verbunden,  weil 
dem  Grossfürsten    wohl    nicht   Geld,   aber    Winterkleider   und 


Nahrungsmittel  fehlten.  Der  Winter  wurde  also  mit  grossen 
Entbehrungen  zugebracht,  und  sobald  der  Frühling  972  anbrach, 
Hess  der  Grossfürst  die  Zelte  abbrechen  und  machte  sich  auf  den 
Weg,  und  zwar  am  Dniepr.  Als  er  aber  mit  seinen  unbedeuten- 
den Streitkräften  die  Stufen  des  Dniepr  erreichte,  wurde  er  von 
den  lauernden  Petschenegen  mit  überlegenen  Streitkräften  ange- 
griffen, er  selbst  fiel  in  der  Schlacht  und  sein  Heerführer  Swi- 
neld  rettete  sich  mit  einem  geringen  Theile  der  übriggebliebe- 
nen Truppen  durch  schleunige  Flucht  und  kam  nach  Kiew.  So 
endete  der  Grossfürst  Swiatoslaw  als  Opfer  seiner  kriegerischen 
Abenteuer  im  fremden  Lande  im  J.  972. 

Wenn  wir  nun  nach  dem  Schicksale  des  Christentums  unter 
seiner  Regierung  fragen,  so  ergiebt  sich  die  Antwort,  dass  das 
Christenthum  unter  seiner  Regierung,  besonders  seit  dem  Tode 
Olga's  ganz  in  den  Hintergrund  gedrängt  wurde.  Es  lässt  sich 
wohl  nicht  beweisen,  dass  Swiatoslaw  die  Christen  verfolgt  hätte, 
allein  sicher  ist  auch,  dass  er  sie  nicht  bevorzugte.  Es  scheint 
nach  dem  Berichte  Nestor's,  dass  Swiatoslaw,  als  kriegerischer 
Charakter,  sich  ohne  nähere  Untersuchungen  an  den  Glauben 
seiner  Vorfahren  hielt,  und  weil  er  sich  mit  dergleichen  Unter- 
suchungen niemals  abgab,  so  hat  er  die  Leute,  welche  über  den 
Glauben  nachdachten,  als  feige  verachtet,  und  dieses  Los  traf 
auch  die  Christen.  Deswegen  sehen  wir,  dass  die  Christen, 
welche  im  J.  945  in  dem  damals  mit  den  Griechen  abgeschlosse- 
nen Vertrage  ausdrücklich  erwähnt  werden,  in  dem  Frieden, 
welchen  Swiatoslaw  im  J.  971  mit  den  Griechen  schloss,  gar 
nicht  erwähnt  werden,  denn  die  Russen  beschwören  den  Frieden 
beim  Perun  und  Wolos.  Doch  wiewol  das  Christenthum  unter 
der  Regierung  des  Swiatoslaw  verdrängt  wurde,  so  ward  es  doch 
nicht  vernichtet.  Denn  schon  daraus,  was  Nestor  vom  Swiatoslaw 
erzählt,  dass  er  Niemandem  verwehrte,  sich  taufen  zu  lassen,  er- 
hellt, dass  es  solche  gab,  welche  Christen  werden  wollten.  Und 
übrigens  war  das  Christenthum  schon  unter  Ihor  so  weit  verbrei- 
tet, dass  es  während  der  kurzen  Regierungszeit  des  Swiatoslaw 
ohne  besondere  Verfolgungen  nicht  ausgerottet  werden  konnte. 
Das  Christenthum  wirkte  also  unter  Swiatoslaw's  Regierung  nur 
im  Stillen,  und  nicht  besser  gestaltete  sich  die  Lage  der  Christen 
in  Russland  unter  dem  Sohne  und  Nachfolger  SwiatoslawT's,  unter 
dem  Grossfürsten  Jaropolk  (972  —  980). 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  g 


82 


Der  frühere  Grossfürst  Swiatoslaw  hat,  wie  schon  g 
würde,  sein  Reich  unter  seine  drei  Söhne  getheilt,  und  zwar 
gab  er  dem  ältesten  Sohne  Jaropolk  Kiew,  dem  zweiten  Sohne 
Oleh  das  Gebiet  der  Drewlanen,  zu  dem  auch  das  jetzige  Gali- 
zien  gehörte,  und  seinem  dritten  unehelichen  Sohne  Wladimir 
Kowhorod  sammt  den  dazu  gehörigen  nördlichen  Gegenden  Es 
war  (abgesehen  von  den  ersten  Jahren  der  warägischen  Herrschaft 
Rurik's)  das  erste  Beispiel  einer  Theilung  des  Reiches,  denn  bis- 
her war  immer  der  Aelteste  des  Stammes  Rurik's  Alleinherrscher. 
Das  darf  aber  nicht  Wunder  nehmen,  denn  das  System  der  Thei- 
lung des  Reiches  unter  die  Söhne  sehen  wir  im  Mittelalter  bei 
allen  Völkern  und  in  allen  Reichen.  Diese  drei  Brüder  hätten 
vielleicht  im  Frieden  gelebt,  wenn  nicht  ein  Höfling  den  Samen 
der  Zwietracht  unter  sie  geworfen  hätte.  Dieser  war  Swineld.  der 
Heerführer  des  verunglückten  Grossfürsten  Swiatoslaw.  Als  näm- 
lich im  J.  972  Swiatoslaw  bei  den  Ufern  des  Dniepr  von  den 
Petschenegen  erschlagen  würde,  rettete  sich  Swineld  mit  den 
Ueberresten  des  russischen  Heeres  nach  Kiew  und  wurde  hier 
von  Jaropolk  gern  aufgenommen  und  in  Ehren  gehalten.  Dieser 
Swineld  hatte  einen  Sohn  Namens  Lut,  welcher  einmal  auf  die 
Jagd  ging  und  das  Gebiet  des  Fürsten  der  Drewlanen,  (Meli, 
betrat,  wiewol  er  dazu  kein  Recht  hatte.  Oleh  war  zufällig  gerade 
damals  auf  der  Jagd,  und  als  er  erfahren  hatte,  dass  der  Sohn  des 
Swineld  auf  einem  fremden  ( rebiete  jagt,  hat  er  ihn  als  Wilddieb 
erschlagen.  Das  erbitterte  den  alten  Vater,  und  er  sann  auf  Rache. 
Er  verdächtigte  nun  fortwährend  den  Fürsten  <  Meli  vor  dem 
Grossfürsten  Jaropolk.  und  trachtete  ihn  dazu  zu  bewegen,  dass 
er  sich  des  Fürstenthums  der  Drewlanen  bemächtige.  Diesen 
fortwährenden    Aufstachelungen  gelang  es,    dass    der   Grossfürsl 

ÖD  O  / 

Jaropolk  im  .1.  !»77  einen  Kriegszug  gegen  -einen  Bruder  Oleh 
unternahm,  denselben  besiegte,  und  nachdem  Oleh  im  Gemenge 
umgekommen  ist,  sich  seines  Fürstenthums  bemächtigte  und  so 
das  Fürstenthum  der  Drewlanen  mit  dem  Kiewschen  ( rrossfürsten- 
thnm  wieder  vereinigte. 

Als  die,  Kunde  von  dieser  Gewaltthal  zum  Fürsten  von 
Nowhorod  drang,  bemächtigte  sich  seiner  ein  panischer  Schrecken, 
er  befürchtete  ein  gleiches  Schicksal,  und  entfloh  nach  Skandi- 
navien zu  seinen  Stammesgenossen,  den  Warägern.  Diesen 
I  instand   benutzte  Jaropolk,    er   schickt.-    seine    Beamten    nach 


83 

Nowhorod  und  vereinigte  so  das  ganze  russische  Reich  unter  ein 
Szepter.  Doch  Wladimir  blieb  nicht  bei  den  Warägern,  er  sam- 
melte dort  ansehnliche  Hilfstruppen,  und  mit  ihnen  kehrte  er 
zurück,  nahm  Nowhorod  ein,  vertrieb  die  Beamten  des  Jaropolk 
und  Hess  ihm  melden,  dass  er  gegen  ihn  zu  Felde  zieht.  Und  in 
der  That  rückte  Wladimir  980  mit  einem  starken  Heere  nach 
Süden;  er  nahm  Polock  ein,  erschlug  den  dortigen  Fürsten 
Rohwold  und  nahm  seine  Tochter  Rohnida,  welche  dem  Jaropolk 
verlobt  war,  zur  Frau,  und  zog  gegen  Kiew,  wo  sich  Jaropolk 
mit  seinem  Heere  eingeschlossen  hat.  Der  Grossfürst  konnte  sich 
in  seiner  Festung  lange  halten,  aber  er  wurde  von  seinem  ersten 
Rathgeber  Namens  Btud  verrathen,  und  auf  dessen  Anrathen  ent- 
floh er  nach  Rodno,  weil  er  den  Kiewern  nicht  traute.  Von  Rodno 
konnte  er  sich  leicht  retten,  aber  auf  Anrathen  seines  verrätheri- 
schen  Rathgebers  Blud  ergab  er  sich  seinem  Halbbruder  Wla- 
dimir, welcher  ihn  auf  Anstiften  des  Blud  erschlagen  Hess. 
Nachdem  also  Wladimir  so  den  Grossfürsten  Jaropolk  aus  dem 
Wege  geräumt  hatte,  bestieg  er  selbst  den  grossfürstlichen 
Thron  in  Kiew  und  wurde  so  Alleinherrscher  in  Russland 
J.  980—1015. 

Was  nun  den  Zustand  des  Christenthums  in  Russland  in  der 
Zeit  von  972 — 9S0  anbelangt,  so  liegen  keine  positiven  Nachrich- 
ten vor,  welche  uns  zu  irgend  einem  Schlüsse  in  dieser  Bezie- 
hung berechtigen  würden.  Es  bleibt  also  nur  für  Muthmassungen 
Platz.  Unter  Swiatoslaw  wurden  die  Christen  verachtet,  aber 
dennoch  geduldet,  wie  Nestor  ausdrücklich  bezeugt.  Dieser 
Zustand  scheint  auch  unter  Jaropolk  bestanden  zu  haben;  ja  wir 
haben  sogar  Grund,  zu  vermuthen,  dass  nun  das  Christenthum 
in  Russland  erstarkte,  und  wiewol  es  keine  hervorragende  Rolle 
spielte,  doch  im  Stillen  immer  mehr  Anhänger  gewann.  Denn 
wir  wissen,  dass  die  drei  Söhne  des  Swiatoslaw  unter  der  Obhut 
der  Grossfürstin  Olga  auferzogen  wurden,  welche  es  gewiss 
nicht  versäumte,  sie  mit  dem  Christenthum  bekannt  zu  machen. 
Als  sie  desswegenim  J.  971  selbständige  Fürsten  wurden,  scheint 
es,  dass  sie  dem  Christenthum  nicht  abgeneigt  waren,  und  dass 
sich  dasselbe  immer  mehr  verbreitete,  wogegen  das  Heidenthum 
abnahm,  bis  es  unter  der  nachfolgenden  Regierung  Wladimirs 
ganz  verdrängt  wurde. 


6* 


Zweite  Periode. 

Die  allgemeine  Bekehrung  der  Russen  und  Sie  Wirksamkeit  des 
Cüristeutüums  unter  Wladimir  dem  Grossen  und  seinen  Nach- 
folgern (980—1104). 

§.  13. 
A 11  gern  eine  Charakteristik  dieser  Periode. 

1.  Der  Schauplatz  der  Wirksamkeit  des  Christenthums  ist 
in  dieser  Periode  fast  ganz  Russland,  mit  Ausnahme  der  östlichen 
und  nordöstlichen  Gebiete  desselben.  Von  Kiew  aus  breitet  sich 
das  Christenthum  in  die  seit  Wladimir  dem  Grossen  entstandenen 
Theilfürstenthümer  aus,  es  entstehen  im  Süden,  Westen  und 
Norden  Bisthümer  und  zahlreiche  Klöster,  welche  den  christ- 
lichen Glauben  immer  weiter  ausbreiten  und  befestigen. 

2.  Das  Christenthum  fasst  überall  feste  Wurzeln,  da  manche 
günstige  Umstände  dessen  Verbreitung  begünstigen;  allein  es 
begegnet  auch  mächtigen  Hindernissen,  so  namentlich  dem  fest- 
gewurzelten Hange  am  Hergebrachten,  den  vielen  gräulichen 
Bürgerkriegen,  den  fanatischen  Anhängern  des  Heidenthums,  die 
als  Zauberer  und  Weissager  das  Volk  durch  Gaukelkünste  im 
Heidenthume  zu  erhalten  strebten,  und  den  vielen  räuberischen 
Einfällen  der  wilden  asiatischen  Horden,  welch«'  es  auf  mannig- 
faltige Weise  bekämpften,  und  dessen  Wirksamkeit  wenigstens 
in  einigen  (legenden  auf  eine  kürzere  oder  längere  Zeit  zum 
Stillstand  brachten. 

B.  In  dieser  Periode  begegnet  da-  Christenthum  auch 
einigen  Verfolgungen,  welche  entweder  vom  fanatisirten  Volke 
oder  von  den  einbrechenden  fremden  Völkerschaften  verübt 
wurden. 

4.  Indessen  breitet  es  sich,  begünstigt  von  den  Fürsten  und 
den  Edelsten  des  Volkes,  immer  weiter  aus,  und  findet  in  den, 
aus  dem  vom  seligen    Antonius  in  Kiew  gegründeten   Höhlen- 


85 

kloster  hervorgehenden  Ordensbrüdern  die  eifrigsten  Verbreiter, 
so  dass  am  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes  mit  Ausnahme 
des  äussersten  Ostens  und  Nordostens  überall  in  Russland  das 
heilige  Kreuz  die  Ehre  Gottes  verkündet. 

5.  Die  russische  Kirche  ist  in  diesem  Zeiträume  dem  pho- 
tianischen  Schisma  fremd,  sie  unterhalt  mit  dem  römischen 
Papste  freundschaftliche  Beziehungen,  und  wird  erst  im  zweiten 
Zeiträume  durch  die  von  Konstantinopel  kommenden  Kiewer 
Metropoliten  in  das  orientalische  Schisma  verwickelt,  dem  sie 
aber  auch  dann  nicht  ganz  und  nicht  immer  huldigt. 


Erstes  Capitel- 

Vollständiger  Sieg  des  Christenthunis  tiuri  dessen  Ver- 
breitung in  Russland, 

I.  Unter  Wladimir  dem  Grossen  (980-1015). 

§.14. 

Die  ersten  Regierungsjahre  Wladimir's  als  Heiden 

(980—985). 

Nachdem  Wladimir  Alleinherrscher  von  Russland  gewor- 
den ist,  trat  er  in  die  Fussstapfen  seiner  Vorgänger  und  widmete 
sich  fast  ganz  den  kriegerischen  Unternehmungen,  welche  nach 
Nestor's  Bericht  einen  Zeitabschnitt  von  5  Jahren  in  Anspruch 
nahmen.  Seine  Alleinherrschaft  hatte  er  vorzüglich  den  in  Skan- 
dinavien angeworbenen  Warägern  zu  verdanken,  welche  auf  die 
geleisteten  guten  Dienste  pochend,  eine  reiche  Belohnung  for- 
derten und  sich  sogar  als  alleinige  Herren  von  Kiew  geberdeten. 
Wladimir  aber  war  weit  entfernt  davon,  den  Warägern  ihre  An- 
sprüche zu  bewilligen,  er  sann  im  Gegentheile  auf  Mittel,  um 
dieser  nunmehr  entbehrlichen  und  gefährlichen,  wilden  und  raub- 
lustigen Gesellen  los  zu  werden.  Er  wies  sie  desswegen  mit  ihren 
Forderungen  nicht  geradezu  ab,  vertröstete  sie  aber  mit  ihren 
Forderungen  von  einem  Monat  auf  den  anderen,  so  dass  sie  end- 
lich zu  der  Ueberzeugung  kamen,  dass  hier  nichts  mehr  zu 
holen  ist,  und  daher  den  Wladimir  ersuchten,  er  möchte  ihnen 
nach  Griechenland  zu  ziehen  erlauben.  Diese  Bitte  war  dem 
Wladimir  aus  dem  Horzen  gesprochen,  er  bewilligte  ihnen  sehr 


86 

gern  den  Abzug,  vorerst  aber  benachrichtigte  er  den  Kaiser  Ba- 
silius  IL  (976  — 1025)  von  ihrer  Ankunft,  indem  er  ihm,  nach 
Nestor  (c.  XXXVIIL),  sagen  Hess:  n  Es  ziehen  zu  dir  die  Warä- 
ger, behalte  sie  aber  nicht  in  der  Stadt,  denn  sonst  werden  sie  dir 
Uebel  anrichten  wie  hier,  sondern  zerstreue  sie  nach  verschiedenen 
Orten,  zu  mir  aber  lasse  keinen  Einzigen."  Nur  einige  Waräger 
behielt  Wladimir  bei  sich,  und  hat  ihnen  verschiedene  Aemter 
anvertraut. 

Als  Wladimir  sieh  auf  diese  Weise  seiner  lästigen  Hilfs- 
truppen entledigt  hatte,  schenkte  er  seine  besondere  Aufmerksam- 
keit der  Wiederherstellung  des  wahrscheinlich  im  tiefem  Verfall 
begriffenen  heidnischen  Cultus.  Es  ist  nämlich  wahrscheinlich, 
dass  das  Christenthum  in  der  Zeit  von  8GT  —  980  schon  so  viele 
Anhänger  in  Kussland  gewonnen  hat,  dass  der  Dienst  der  heid- 
nischen Götter  allmUlig  zu  verfallen  begann;  Wladimir  wollte 
also  denselben  wieder  erheben.  Zu  dem  Ende  Hess  er  in  Kiew 
viele  Standbilder  der  heidnischen  Götter,  so  de3  Perun,  Chores, 
Dazdboh,  Ötrvboh,  Simorgl  und  Mokosch  aufrichten,  denen  er 
selbst  und  das  Volk  opferte;  seinen  «  Inkel  Dobrynia  aber  schickte 
er  nach  Nowhorod,  wo  er  dasselbe  ausrichten  sollte,  und  wirk- 
lich ausrichtete.  —  Es  ist  auffallend,  dass  ein  junger,  kaami20jäh- 
riger  Fürst  sich  noch  vor  Beginn  seiner  kriegerischen  Unterneh- 
mungen der  Wiederherstellung  und  Erhebung  des  heidnischen 
Cultus  zuwendet.  Indessen  lässt  sich  diese  Erscheinung  so  er- 
klären: Wladimir  war  wohl  mit  seinen  Brüdern  Jaropolk  und 
Oleh  von  der  goüesfiirchtigen  Olga  erzogen  und  gewiss  auch 
mit  dem  Christenthum  bekannt  gemacht  worden;  allein  während 
seine  beiden  Brüder,  besonders  Jaropolk, in  Südrussland  blieben, 
wo  das  Christenthum  schon  bedeutende  Fortschritte  gemacht 
hatte,  und  wenigstens  geduldet  war,  erhielt  Wladimir  das  im 
heidnischen  Norden  gelegene  Nowhorod'sche  Gebiet,  wo  er  von 
Heiden  umgeben,  vielleichl  auf  die  Lehren  seiner  Grossmutter 
Olga  ganz  vergessen  bat,  und  als  er  dann  durch  Gewall  sich  i\r^ 
{ \ rossfürs.tenthums  Kiew  und  ganz  Russlands  bemächtigte,  mochte 
er  auch  hier  im  Süden  eifrige  Anhänger  des  Heidenthums  ge- 
funden haben,  welche  nun  ihre  Häupter  kühner  erhoben,  und  den 
neuen  Grossfürsten  vielleicht  dazu  drängten,  da--  er  das  lleiden- 
thum  ^v^u  das  überhandnehmende  Christenthum  in  Schutz 
nehme.  Zu  den  vorzüglichsten  Anhängern  des  Heidenthums  ge- 


87 

hörte  wahrscheinlich  sein  Onkel  Dobrynia  und  vielleicht  auch 
der  Wojewode  Blud,  welcher  vielleicht  aus  religiösem  Antagonis- 
mus den  Grossfürsten  Jaropolk  verrathen  und  dem  Wladimir 
ausgeliefert  hat.  Zu  diesem  besonderen  Eifer  im  Heidenthume 
konnte  also  den  Wladimir  der  Antagonismus  gegen  seinen  Vor- 
gänger Jaropolk  bewogen  haben.  Es  ist  eben  ein  völliger  Umsturz 
in  der  Regierung  geschehen,  welchem,  um  sich  eines  modernen 
Ausdruckes  zu  bedienen,  auch  ein  Systemwechsel  folgen  musste. 
Nun  hat  der  vorige  Grossfürst  das  Christenthum  wahrscheinlich 
wenigstens  geduldet  und  das  Heidenthum  vernachlässigt;  Wla- 
dimir hatte  ihn  mit  Gewalt  aus  dem  Wege  geräumt;  es  war  also 
natürlich,  dass  er  andere  Wege  eingeschlagen,  und  sich  auch  des 
von  seinem  Vorgänger  vernachlässigten  Heidenthums  wärmer 
angenommen  hat  und  demselben  zum  alten  Glänze  verhelfen 
wollte,  um  sich  dadurch  die  Gemüther  zu  gewinnen  und  seine 
Herrschaft  zu  befestigen.  —  Wie  dem  übrigens  auch  sei,  das  ist 
sichergestellt,  dass  Wladimir  gleich  nach  seinem  Regierungsantritt 
sich  als  grosser  Beschützer  des  heidnischen  Cultus  erwiesen  hat. 
Unter  dem  J.  6488  =  980,  erzählt  Nestor  noch  Anderes, 
was  eben  nicht  zum  Ruhme  dieses  Fürsten  gereicht,  wenn  es  wahr 
wäre,  nämlich  von  seiner  übermässigen  Lüsternheit  und  Ausschwei- 
fung. Nestor  sagt:  „Wladimir  frohnte  der  Lüsternheit  und  er 
hatte  folgende  Frauen :  Rohnida,  von  welcher  er  vier  Söhne,  näm- 
lich :  Izjaslav,  Mstislav,  Jaroslav  und  Wsevlad  und  zwei  Töchter 
hatte;  von  einer  Griechin  den  Swiatopolk;  von  einer  Cechin  den 
Vyseslav  und  von  einer  Anderen  den  Swiatoslaw  und  Stanislav; 
und  von  einer  Bulgarin  den  Borys  und  Hlib  (Gleb);  ausserdem 
hatte  er  dreihundert  Kebsweiber  in  Vysehrad,  dreihundert  in  Bil- 
hrad  und  zweihundert  in  Berestovo,  einem  Dorfe,  welches  auch 
heute  (nämlich  zu  Nestors  Zeiten)  Berestovo  genannt  wird.  Und 
war  in  der  Unkeuschheit  unersättlich,  denn  er  war  lüstern  wie 
Salomo  ••••".  So  hätte  also  Wladimir  vor  seiner  Bekehrung 
fünf  Frauen,  von  denen  er  zehn  Söhne  und  zwei  Töchter  hatte, 
und  ausserdem  soll  er  nach  dieser  Sage  noch  800  Kebsweiber 
unterhalten  haben,  ein  Harem  also,  der  einem  orientalischen 
Sultan  wohl  alle  Ehre  machen  konnte.  Allein  diese  Erzählung 
'Nestor 's  ist  ganz  unglaubwürdig,  und  Nestor  bietet  uns  selbst 
Anhaltspunkte  genug,  um  die  Unglaubwürdigkeit  seiner  dies- 
bezüglichen Angaben  nachzuweisen.  Nestor  will  nämlich    — ■  ob 


88 

selbst  aus  eigenem  Antriebe  oder  einer  fremden  Angabe  folgend, 

lassen  wir  dahingestellt  —  die  grosse  Umwondlvng,  welche  im 
Herzen  Wladimirs  nach  seiner  Bekehrung  geschehen  i<t,  recht  klar 
und  ersichtlich  darstellen,  und  zu  dem  Zweck«-  schildert  er  sein 
Leben  im  Heidenthume  mit  den  dunkelsten  Farben,  damit  dann 
sein  Christenleben  desto  heller  leuchte.  Desswegen  vergleicht 
Nestor  den  Wladimir  mit  dem  weisen  israelitischen  König  Salomo, 
und  weil  er  ihm,  wie  wir  spater  hören  werden,  bei  der  Beurtei- 
lung der  verschiedenen  Religionen  die  AVeisheit  Salomo's  zu- 
schreibt, stellt  er  ihn  auch  in  moralischer  Beziehung  mit  Sah  im,. 
zusammen.  Nun  hatte  aber  Salomo  nach  den  Berichten  der  heil. 
Schrift  700  Frauen  und  300  Kebsweiher:  Nestor  stellt  also  den 
Wladimir  etwas  bescheidener  dar  und  giebt  ihm  nur  5  Frauen 
und  800  Kebsweiber,  bemerkt  aber  unter  Einem,  dass  Wladimir 
ausserdem  noch  fremde  Weiber  verführte  und  Mädchen  schändete, 
„denn  er  war  lüstern,  wie  Salomo«.  Aus  dieser  Zusammenstellung 
Wladimirs  mit  Salomo  ersieht  man,  dass  diese  Erzählung  Nestor's 
von  der  grossen  Ausschweifung  Wladimir's  eine  Erdichtung  ist, 
die  vielleicht  schon  vor  Nestor  existirte  oder  vielleicht  von  ihm 
selbst  zur  Verherrlichung  der  umschaffenden  Gnade  Gottes,  deren 
Wladimir  durch  die  Taufe  theilhaftig  geworden  ist,  ersonnen 
wurde  oder  später  von  einem  unbekannten  Abschreiber  in  den 
Nestor  interpolirt  wurde.  —  Ferner  spricht'  gegen  die  Glaubwürdig- 
keit dieser  Erzählung  Nestors  der  Umstand,  dass  es  hier  (zum 
J.  980)  heisst,  Wladimir  habe  in  Bilhorod  300 Kebsweiber  unter- 
halten; nun  aber  erzählt  derselbe  Nestor  unter  dem  J.  6499  = 
991,  dass  Bilhorod  erst  in  diesem  Jahre  (991)  von  Wladimir  j 
gründet  wurde;  also  im  J.  980,  wo  Wladimir  in  Bilhorod  nach 
dem  Berichte  Nestor's  300  Kebsweiber  gehab I  haben  boII,  existirte 
diese  Stadt  noch  nicht.  Wenn  man  aber  annehmen  wollte,  dass 
Nestor  beim  J.  980  eine  allgemeine  Charakteristik  des  sitt- 
lichen Lebenswandels  Wladimir's  hat  gehen  wollen,  dass  also 
auch  die  genannte  Anzahl  Kebsweiber  von  ihm  eist  nach  der 
Gründung  Bilhorod's  dort  gehalten  wurde,  so  müsste  man  die 
ganze  I  mwandlung  und  Bekehrung  Wladimir's  in  A  brede  stellen; 
denn  er  war  988  oder  983  schon  Christ,  und  zwar  ein  eifriger 
Christ,  womit  man  die  angedeutete  Annahme  kaum  in  Einklang 
bringen  könnte.  —  Weiter  sprechen  gegen  die  in  Rede  stehende 
Angabe  Nestors  die  vielen  Kriegszüge,  welche  Wladimir  vor  dem 
J.  988   unternommen  hatte,    und  welche    ihm    keine  Zeit    liessen, 


nach  Art  der  orientalischen  Herrscher,  im  Harem  zu  schwelgen. 
Denn  im  J.  980  eroberte  er  Kiew,  —  981  führte  er  Krieg  gegen 
die  Lachen  und  Wiatytschen,  —  982  abermals  gegen  die  Wia- 
tytschen,  —  983  finden  wir  ihn  auf  einem  Kriegszuge  gegen  die 
Jatwiagen  am  Gestade  des  baltischen  Meeres,  —  984  im  Kriege 
mit  den  Radymytschen,  —  985  mit  den  Bulgaren  an  der  Wolga, 

—  im  J.  986  und  987  ist  er  mit  verschiedenen  Gesandtschaften 
beschäftigt  und  er  scheint  in  sich  gegangen  zu  sein,  denn  er  be- 
fasst  sich  mit  der  Frage,  welche  Religion  die  beste  sei,  —  und  im 
J.  988  ist  er  auf  einem  Kriegszuge  gegen  die  Griechen,  von  wo 
er  als  Christ  zurückkehrt.  Wladimir  hatte  also  vor  dem  J.  988 
physisch  keine  Zeit,  sich  der  Schwelgerei  und  Weichlichkeit  hin- 
zugeben; nach  dem  J.  988  aber  ist  er  Christ  geworden,  hat  die 
kaiserliche  Prinzessin  Anna  geheirathet  und  in  diese  Zeit  kann 
man  füglich  seine  Schwelgerei  und  Ausschweifung  nicht  versetzen. 

—  Dann  spricht  gegen  die  angeführte  Angabe  Nestors  das  jugend- 
liche AHer  Wladimir 's,  das  Klima  und  überhaupt  die  Sitten  der  nörd- 
lichen Völker.  Wladimir  war  bei  seinem  Regierungsantritte  kaum 
20  Jahre  alt;  es  ist  also  kaum  möglich,  einem  so  jungen  kriegeri- 
schen Fürsten  in  dem  rauhen  nördlichenKlima  solche  Haremschwel- 
gereien  zuzumuthen,  zumal,  da  Aehnliches  von  anderen  nordi- 
schen Völkern  und  Führern  nicht  bekannt  ist.  —  Endlich  kann 
man  bei  dieser  Erzählung  Nestor' s  nicht  die  Frage  unterdrücken, 
was  denn  aus  diesen  800  Kebsweibern  Wladimir' s  nach  seiner  Be- 
kehrung geworden  ist;  denn  es  dürfte  wohl  unmöglich  sein,  zu  be- 
haupten, dass  er  sie  auch  nachher  behalten  hat.  Dass  er  sie  ent- 
lassen hat,  wäre  wohl  die  natürliche,  aber  keine  genügende 
Antwort;  denn  Nestor  sagt  nichts  davon,  und  dass  ist  ein  Beweis, 
dass  er  —  wenn  überhaupt  die  Stelle  nicht  interpolirt  ist  —  die 
Kunde  von  ihrer  Existenz  einer  unsicheren  Quelle  verdankte, 
welcher  er  unvorsichtig  folgte,  nun  aber  von  ihr  verlassen  wurde. 

—  Ich  glaube  also  nicht  irre  zu  gehen,  wenn  ich  mich  diesen 
anschliesse,  welche  die  erwähnte  Ueberlieferung  in  das  Gebiet  der 
Mythe  verweisen.  Doch  wiewol  man  den  Wladimr  davon,  was 
ihm  Nestor  hier  zur  Last  legt,  loszählt,  kann  man  ihn  füglich  in 
seinen  ersten  Regierungsjahren  kaum  als  Muster  der  Enthaltsam- 
keit und  Keuschheit  aufstellen  1). 


1)   Die  diesbezüglichen  Beschuldigungen  des  Thietmari  chronicon  werden 
später  erwähnt  und  beleuchtet. 


90 

Bevor  wir  nun  auf  die  epochemachende  Bekehrung  Wladi- 
mirs  übergehen,  wird  es  nicht  überflüssig  sein,  noch  kurz  seiner 
kriegerischen  Thätigkeit  in  der  Zeit  von  980 — 985  zu  gedenken.  Im 
J.  6489  =  981  unternahm  Wladimir  zwei  Kriegszüge,  und  zwar 
gegen  die  Lachen  (Polen),  denen  er  die  Städte  Peremyschl  (Prze- 
mysl),  Cerven  und  andere  (Rothrussland)  entrissen  hat  und  dann 
gegen  die  Wiatytschen,  denen  er  Tribut  auferlegte.  Doch  dieser 
polnische  Stamm  empörte  sich  bald,  desswegen  unternahm  Wla- 
dimir abermals  im  J.  982  einen  Kriegszug  gegen  dieselben,  auf 
welchem  er  sie  wieder  besiegte.  —  Im  J.  983  unternahm 
Wladimir  einen  Zug  gegen  die  Jatwiagen,  einen  wilden  und  tap- 
feren Stamm,  der  zwischen  den  Flüssen  Buh  (Bug),  Narwa  und 
Niemen  an  den  Grenzen  von  Polen,  Litauen  und  Russland 
wohnte  und  diese  Länder  oft  mit  verheerenden  Streifzügen  heim- 
suchte und  unterjochte  auch  diesen  Stamm,  begab  sich  dann,  wie 
Karamsin  2)  auf  Grundlage  einer  isländischen  Chronik  behauptet, 
nach  Nordwesten  und  dehnte  dort  seine  Herrschaft  bis  an  das 
baltische  Meer  aus. 

Als  Wladimir  im  J.  983  von  diesem  glücklichen  Kriegszuge 
gegen  die  Jatwiagen  nach  Kiew  zurückgekehrt  war,  beschloss  er> 
den  Göttern  reichliche  Dankopfer  darzubringen.  Als  das  kundge- 
macht wurde,  beschlossen  die  Bojaren  und  Volksältesten  den 
Göttern  ein  Menschenopfer  darzubringen,  und  sprachen,  wie 
Nestor  (c.  XXXIX)  berichtet:  „Werfen  wir  das  Los  auf  einen 
Jüngling  und  eine  Jungfrau,  und  auf  wen  das  Los  fällt,  den 
werden  wir  den  Göttern  schlachten  (opfern).  Da  war  dort  ein 
Waräge  •  •  •  der  von  Griechenland  gekommen  war,  und  er  war 
ein  Christ,  und  er  hatte  einen  an  Leib  und  Seele  schönen  Sohn, 
und  auf  diesen  ist  das  Los  gefallen Und  da  sagten  die  Ab- 
geordneten des  Volkes  zu  ihm  (diesem  W arägo Christen) :  das  Los 
ist  auf  deinen  Sohn  gefallen,  denn  an  ihm  haben  die  Götter  ihr 
Wohlgefallen  gefunden;  desswegen  wollen  wir  ihn  den  Göttern 
zum  Opfer  bringen.  Darauf  erwiederte  der  Waräge:  das  sind 
keine  Götter,  sondern  Holz,  welches  heute  besteht,  morgen  morsch 
wird,  es  sind  hölzerne  Götzen,  denn  es  ist  nur  ein  Gott  •  •  •  -,  ich 
werde  meinen  Sohn  nicht  den  Teufeln  (Götzen)  geben.  Sie  aber 
überfielen  ihn  mit  Waffen,  zerstörten  seinen  Ringhof  •  •  •    und 


■     Karamsin,  Geschichte  des  russischen  Reiches,  I.  206. 


91 

sagten  zu  ihm:  gib  deinen  Sohn,  dasswir  ihn  den  Göttern  opfern; 
er  aber  entgegnete:  wenn  es  Götter  sind,  so  werden  sie  einen  von 
ihrer  Mitte  schicken,  damit  sie  meinen  Sohn  erhalten,  was  ist 
aber  euer  Anliegen?  da  erhoben  sie  Lärm,  zerstörten  das  Haus 
und  tödteten  Beide,  und  Niemand  weiss,  wo  man  sie  beigesetzt 
hat  •  •  •  • «.  Aus  dieser  Begebenheit  ersieht  man  wieder,  dass  in 
den  ersten  Regierungsjahren  Wladimir's  das  Heidenthum  sich 
kühn  erhob  und  die  Christen  mit  Gewalt  verdrängen  wollte.  — 
Es  drängt  sich  nun  die  Frage  auf,  ob  Wladimir  selbst  dieses  Men- 
schenopferangeordnet hat,  ferner  ob  es  seinem  Antriebe  zuzuschreiben 
ist,  dass  gerade  ein  Christ  zum  Opfer  ausersehen  zoorden  ist?  Die 
Frage  wird  wohl  nur  selten  berührt,  wiewohl  sie  in  der  Geschichte 
eines  so  berühmten  Mannes,  wie  Wladimir  war,  nicht  ohne  Be- 
lang ist.  Es  fragt  sich  vor  Allem,  ob  bei  den  heidnischen  Russen 
Menschenopfer  überhaupt  üblich  waren ;  und  darauf  muss  man 
bejahend  antworten.  Dass  aber  Nestor  ausser  diesem  Falle  von 
Menschenopfern  nichts  weiss.  Demnach  kann  man  behaupten, 
dass  diese  Gräuelthat  nicht  dem  heidnischen  Fanatismus  Wladi- 
mir's, sondern  dem  seit  seiner  Thronbesteigung  erstarkten  Heiden- 
thum und  Antagonismus  gegen,  die  Christen  zuzuschreiben  ist. 
Nestor  gibt  selbst  Anhaltspunkte  für  diese  Behauptung;  denn  er 
erzählt,  dass  der  Fürst  nur  Opfer  im  Allgemeinen  angeordnet 
hat,  und  dass  dann  die  Aeltesten  und  Bojaren  Menschenopfer 
bestimmten,  und  das  Los  auf  einen  jungen  Christen,  den  Sohn 
eines  von  Konstantinopel  gekommenen  Warägochristen  lenkten, 
und  als  sich  dieser  der  Gräuelthat  entschieden  widersetzte,  ihn 
sammt  dem  Sohne  ermordeten.  Vielleicht  war  dieser  Waräge 
eine  angesehene  und  einflussreiche  Persönlichkeit,  welche  den 
heidnischen  Aeltesten  und  Bojaren  missliebig  war,  und  dess- 
wegen  auf  diese  Weise  aus  dem  Wege  geräumt  wurde.  Nestor 
führt  keinen  Grund  an,  er  schreibt  das  Alles  den  Ränken  des 
bösen  Geistes  zu,  was  füglich  hier  von  keinem  Belang  ist  3). 

Im  folgenden  Jahre  984  unternahm  Wladimir  einen  Kriegszug 
gegen  den  polnischen  Stamm  Radymyczen,  welche  am  Flusse  Pis- 
cana  angegriffen,  besiegt  und  zum  Tribut  genöthigt  wurden.  End- 


3)  Philaret,  Gesch.  der  russischen  Kirche,  übersetzt  von  Blumenthal, 
Frankfurt  a.  M.  1872,  I.  Th.,  S.  17,  schreibt  diesen  Mord  ohne  alle  Unter- 
suchung dem  Wladimir  zu. 


92 

lieh  im  J.  985  zog  Wladimir  mit  seinem  Onkel  Dobrynia  gegen 
die  Bulgaren  an  der  Wolga  und  Kama  —  verschieden  von  den 
damaligen  Bulgaren  an  der  Donau  —  welche  er  mit  Hilfe  der 
Torken,  eines  turkomanischen  Volksstammes,  besiegte  und  mit 
ihnen  Frieden  schlöss,  wobei  die  Bulgaren  zur  Bekräftigung  ihrer 
friedlichen  Gesinnung  betheuerten,  dass  sie  diesen  Friedensver- 
trag erst  dann  brechen  werden,  wenn  »der  Stein  schwimmen  und 
der  Hopfen  im  Wasser  untersinken   wird.u 

So  hatte  Wladimir  in  seinen  ersten  fünf  Regierungsjahren 
die  auswärtigen  Feinde  besiegt  und  tributpflichtig  gemacht,  und 
in  seinem  weiten  Reiche  Ruhe  und  Ordnung  geschaffen  und  es 
kommt  nun  die  Zeit,  wo  in  seinem  Inneren  eine  Umwandlung  ge- 
schieht, und  wo  er  sich  zum  Christenthume  bekehrt. 

§•  15. 
Bekehrung  Wladimir's.  Die  Ereignisse  der  Jahre 

986—988. 
An  die  historische  Thatsache  der  im  J.  988  geschehenen 
Bekehrung  Wladimirs  werden  so  viele,  mitunter  legendenhafte 
Berichte  geknüpft,  dass  es  schwierig  wird,  das  Wahre  vom  Erdich- 
teten zu  sondern.  Zuerst  wird  von  vier  Gesandtschaften  von  Maho- 
medanern,  Juden,  Römern  und  Griechen  berichtet,  welche  den 
Wladimir  für  ihren  Glauben  gewinnen  wollten.  Desswegen  führe 
ich  zuerst  an  den  diesbezüglichen  Bericht  Nestors,  des  einheimi- 
schen Annalisten,  welcher  zum  Jahre  6494  =  986  Folgendes 
erzählt:  „Im  Jahre  6494,  als  Wladimir  vom  Kriegszuge  gegen 
die  Bulgaren  nach  Kiew  zurückgekehrt  war,  kamen  die  Bul- 
garen mahomedanichen  Glaubens,  und  sprachen:  Du  (Wladi- 
mir) bist  ein  weiser  und  umsichtiger  Fürst,  aber  du  kennst 
nicht  das  Gesetz,  desswegen  bekenne  dich  zu  unserem  Glauben 
und  verehre,  den  Bochmit  (Mahomed).  Da  sprach  Wladimir:  Wie 
isl  euer  Glaube?  sie  aber  er  wieder  ten:  wir  glauben  an  Gott,  und 
Bochmit  lehrt  uns,  dass  wir  die  geheimen  Glieder  beschneiden, 
kein  Schweinfleisch  essen  und  keinen  Wein  trinken,  so  werden 
wir  nach  dem  Tode  mit  Frauen  uns  ergötzen:  denn  Boch- 
mit wird  Jedem  70  schöne  Weiber  geben,  und  wird  ein«'  schöne 
auswählen,  und  die  Schönheit  aller  auf  diese  Eine  übertragen, 
und  sie  wird  seine  Frau  sein;  hier  aber,  sagt  er,  i>t  es  erlaubt,  sich 
jeglicher  l  nkeuschheit  hinzugeben  ;••  •   und  noch   vieles  Andere 


93 


(brachten  sie  vor),  das  man  anstandshalber  nicht  einmal  nie- 
derschreiben kann.  Wladimir  hörte  ihnen  gern  zu,  denn  ihm  ge- 
fielen die  Frauen  und  die  Schwelgerei  mit  ihnen,  aber  unange- 
nehm war  ihm  die  Beschneidung  und  die  Enthaltsamkeit  von 
Schweinfleisch  und  vom  Wein,  daher  sagte  er:  dem  Russen  ist 
das  Trinken  eine  Wonne  (Freude),  das  können  wir  nicht  ent- 
behren. —  Hf-mach  kamen  die  Deutschen  und  sprachen:  Wir  kom- 
men als  Legaten  des  Papstes,  und  fügten  hinzu:  So  spricht  der 
Papst  zu  dir:  dein  Land  ist  so  wie  unser  Land,  aber  euer  Glaube 
ist  nicht  wie  unser  Glaube,  denn  unser  Glaube  ist  Licht,  wir 
beten  Gott  an,  der  Himmel  und  Erde,  die  Sterne,  den  Mond  und 
jegliches  Wesen  erschaffen  hat,  euere  Götter  aber  sind  Holz. 
Wladimir  aber  sagte:  Was  für  ein  Gesetz  habet  ihr?  sie  aber 
erwiederten:  Wir  sollen  fasten  nach  Kräften,  wenn  Jemand 
trinkt  oder  isst,  so  thue  er  Alles  zur  Ehre  Gottes,  (denn)  so  lehrt 
unser  Lehrer  Paulus.  Da  sprach  Wladimir  zu  den  Deutschen: 
Gehet  heim,    denn  unsere  Väter  haben  das  nicht  angenommen. 

—  Als  das  die  chasarischen  Jvden*)  vernommen  haben,  kamen 
sie  auch  und  sprachen:  Wir  haben  gehört,  dass  zu  dir  Bulgaren 
und  Christen  gekommen  waren  und  dir  ihre  Lehren  vorgetragen 
haben.  Nun  die  Christen  glauben  an  den,  welchen  wir  gekreuziget 
haben,  wir  aber  glauben  an  Einen  Gott,  Abraham's,  Isaaks  und 
Jakob's.  Da  sprach  Wladimir:  Was  für  ein  Gesetz  habet  ihr?  sie 
aber  erwiederten:  Wir  sollen  uns  beschneiden,  weder  Schwein- 
fleisch, noch  Hasenfleisch  essen,  den  Sabbath  heiligen.  Er  aber 
fragte:  wro  ist  aber  euer  Vaterland?  sie  antworteten:  in  Jerusalem. 
Erfragte  ferner:  ist  es  dort  auch  jetzt?  sie  aber  erwiederten: 
Gott  hat  unseren  Vätern  gezürnt  und  hat  uns  wegen  unserer 
Sünden  auf  der  ganzen  Erde  zerstreut,  unser  Vaterland  aber  ist 
den  Christen  zu  Theil  geworden.  Darauf  sagte  Wladimir:  Wie 
untersteht  ihr  euch  also  Andere  zu  lehren,  da  ihr  selbst  von 
Gott  verworfen  und  zerstreut  seid?  Wenn  ihr  und  euer  Gesetz 
Gott  genehm  wäre,  so  wäret  ihr  nicht  in  fremden  Ländern  zer- 
streut; sinnet  ihr  etwa  uns  auch  ein  gleiches  Schicksal  zu  bereiten? 

—  Hernach  schickten  die  Griechen  zu  WMadimir  einen  Philoso- 
phen,  welcher  also  sprach:  Wir  haben  vernommen,  dass  zu  dir 


*)  Einige    Chasaren    waren    Christen    seit    Cyrill's    Und    Method's  Zeiten, 
andere  Juden. 


94 

Bulgaren  kamen  und  dich  zur  Annahme  ihres  Glaubens  auffor- 
derten, welcher  Glaube  Himmel  und  Erde  besudelt-  •  «Wir  haben  - 
ferner  vernommen,  dass  auch  römische  Abgesandte  kamen,  um 
euch  in  ihrem  Glauben  zu  belehren;  ihr  Glaube  ist  von  dem 
unseren  wenig  verschieden,  denn  sie  feiern  das  heil.  Messopfer 
auf  ungesäuertem  Brod,  was  Gott  nicht  angeordnet  hat,  denn  er 
Hess  auf  (gesäuertem)  Brod  feiern,  indem  er  das  den  Aposteln 
aufgetragen  hat,  nahm  er  Brod  und  sprach:  das  ist  mein  Leib, 
der  für  euch  gebrochen  (gegeben)  wird;  dann  nahm  er  den 
Keleh,  und  sprach  :  das  ist  mein  Blut  des  neuen  Bundes.  Sie  (die 
Römer)  aber  thun  das  nicht,  sie  haben  den  (Hauben  nicht  ver- 
bessert. Da  sagte  Wladimir:  es  sind  auch  Juden  zu  mir  gekommen, 
und  sagten:  die  Griechen  und  Deutschen  glauben  an  den,  den 
wir  gekreuzigt  haben.  Der  Philosoph  aber  entgegnete:  Wir 
glauben  wirklich  an  diesen,  denn  so  haben  es  die  Propheten 
geweissagt-  •  •  •  —  Und  als  Wladimir  sich  darüber  näher  infor- 
miren  wollte,  da,  erzählt  Nestor,  hat  dieser  griechische  Philosoph 
die  ganze  biblische  Geschichte,  was  Nestor  ausführlich  erzählt, 
von  der  Erschaffung  der  Welt  bis  auf  die  Herabkunft  des  heil. 
Geistes  übersichtlich  dargestellt,  und  schloss  mit  der  Beschrei- 
bung des  letzten  Gerichtes  (des  jüngsten  Tages),  wobei 
er  ihm  des  mächtigeren  Eindruckes  halber  auch  ein  Bild 
des  Weltgerichtes  vorwies.  Dies  habe  nun  auf  Wladimir  so  einen 
tiefen  Eindruck  gemacht,  dass  er  ausrief:  „Wohl  diesen  zur 
Kechten,  aber  wehe  jenen  zur  Linken!  Ei*  ^der  Philosoph)  aber 
sagte:  Wenn  du  mit  den  Gerechten  zur  Rechten  stehen  willst,  so 
taufe  dich.  Wladimir  aber  nahm  sich  das  zu  Herzen  und  sagte: 
ich  will  noeh  einige  Zeit  warten,  denn  er  wollte  alle  Glaubens- 
bekenntnisse prüfen.  Dann  beschenkte  Wladimir  diesen  (Philo- 
sophen) reichlich  und  entliess  ihn  mit  grossen  Ehrenbezeu- 
gungen.0 

Ueber  den  ferneren  Verlauf  dieser  Angelegenheit  berichtet 
Nestor  (c  XL1)  Folgendes:  „Im  Jahre  6495*=  986  berief  Wladi- 
mir Beine  Bojaren  und  Stadtältesten,  und  Bagte  ihnen:  Sehet,  es 
kamen  zu  mir  Bulgaren  mit  dem  A.ntrage,  ich  solle  ihren  Glau- 
ben annehmen;  dann  kamen  die  Deutschen  und  sie  haben  auch 
ihr  Gesetz  gelobt;  hernach  kamen  die  Juden;  zuletzt  sind  die 
Griechen  gekommen,  welche  alle  Gesetze  (Glaubensbekennt- 
nisse») herabsetzten,    nur  »Ins    ihrige  lobten,    und  sie  haben   da 


95 

Vieles  gesprochen  vom  Anfange  der  Welt,  von  der  Erschaffung 
der  ganzen  Welt:  und  sie  sind  pfiffige  Erzähler,  es  ist  eine 
Wonne,  sie  anzuhören,    sie  sprechen  auch    von    einer  anderen 

Welt was  saget  ihr  dazu?   Und  die  Bojaren  und  Aeltesten 

erwiederten:  Du  weisst,  Fürst,  dass  Niemand  das  Seinige  herab- 
setzt, sondern  lobt;  wenn  du  das  richtig  beurtheilen  willst,  so 
stehen  dir  ja  Leute  zur  Verfügung:  entsende  (deine  Leute)  und 
prüfe  jeden  Dienst  (Cultus).  Dieser  Rath  war  dem  Fürsten  und 
dem  ganzen  Volke  genehm,  man  wählte  brave  und  verständige 
Männer,  zusammen  zehn,  und  sagte  zu  ihnen:  gehet  zuerst  zu 
den  Bulgaren  und  prüfet  ihren  Glauben  und  ihren  Cultus.  Und 
sie  gingen  hin,  und  dort  angekommen,  sahen  sie  ihre  (der  Bul- 
garen) unzüchtige  Werke,  und  ihren  Moscheencultus.  Und  dann 
kehrten  sie  in  ihr  Vaterland  zurück.  Da  sprach  zu  ihnen  Wla- 
dimir: gehet  hin  zu  den  Deutschen,  schauet  dort  (Alles)  an,  und 
von  dort  begebet  euch  zu  den  Griechen.  Und  sie  kamen  nach 
Deutschland,  und  sahen  den  dortigen  Kirchencultus,  und  kamen 
dann  in  die  Kaiserstadt  (Konstantinopel)  und  stellten  sich  dem 
Kaiser  vor.  Der  Kaiser  fragte  sie  nach  der  Ursache  ihrer  An- 
kunft, sie  aber  erzählten  ihm  von  Allem,  was  vorgefallen  ist. 
Nachdem  der  Kaiser  das  vernommen  hat,  war  er  sehr  vergnügt, 
hat  ihnen  an  demselben  Tage  grosse  Ehren  erwiesen  und  Hess 
am  nächsten  Morgen  dem  Patriarchen  sagen:  Die  Russen  sind 
gekommen,  um  unseren  Glauben  zu  prüfen,  desswegen  schmücke 
die  Kirche  und  das  Kapitel,  selbst  ziehe  die  oberpriesterlichen 
Kleider  an,  auf  dass  sie  die  Glorie  unseres  Gottes  sehen.  Auf 
diese  Nachricht  Hess  der  Patriarch  das  Kapitel  berufen,  der  Sitte 
gemäss  begingen  sie  einen  Feiertag  (feierlichen  Gottesdienst)  •  •  • 
Und  er  (wahrscheinlich  der  Kaiser)  ging  mit  ihnen  in  die  Kirche, 
man  stellte  sie  auf  einen  geräumigen  Platz,  und  man  machte  sie 
auf  die  kirchliche  Schönheit,  auf  den  Gesang  und  auf  den 
bischöflichen  Dienst  aufmerksam.  Sie  aber  haben  das  bewundert, 
belobten  diesen  (Cultus)  Dienst.  Da  beriefen  sie  zu  sich  die 
Kaiser  Basilius  und  Konstantin,  und  sagten  zu  ihnen:  Kehret 
heim  in  euer  Vaterland,  und  entliessen  sie  mit  Geschenken  und 
mit  grossen  Ehren.  Sie  aber  kehrten  in  ihre  Heimat  zurück. 
Da  berief  der  Fürst  seine  Bojaren  und  Aeltesten  und  sprach: 
Sehet,  unsere  Abgesandten  sind  zurückgekehrt,  vernehmen  wir 
also  von  ihnen  das  Geschehene  (d.  i.,  was  sie  erfahren   haben). 


96 

Sie  aber  sprachen:  Wir  waren  bei  den  Bulgaren,  haben  gcsehm. 
wie  sie  sich  im  Tempel,  d.  i.  in  der  Moschee  (röpat)  verbeugen: 
nachdem  sieh  einer  verbeugt  hat,  setzt  er  sich  nieder  und  schaut 
hin  und  her,  wie  ein  Besessener;  und  es  ist  bei  ihnen  keine 
Freude,  nur  Trauer  und  ein  grosser  <  res  tank:  ihr  Gesetz  ist  nicht 
gut.  Dann  kamen  wir  nach  Deutschland  und  wir  sahen  hier  in 
der  Kirche  viele  Gottesdienste  (wahrscheinlich  Messen)  verrich- 
ten, aber  wir  sahen  keine  Pracht.  Hierauf  kamen  wir  nach 
Griechenland  und  sie  geleiteten  uns  dorthin,  wo  sie  ihren 
Gottesdienst  verrichten,  und  wir  haben  nicht  gewusst,  ob  wir  im 
Himmel  oder  auf  Erden  seien,  denn  es  gibt  nicht  auf  Erden  so 
ein  Schauspiel,  noch  so  eine  Pracht  —  das  wissen  wir  nur,  dass 
dort  Gott  bei  den  Menschen  verweilt  und  ihr  Cultus  übertrifft 
alle  anderen.  Wir  können  diese  Pracht  nicht  vergessen,  denn 
jeder  Mensch,  der  das  Süsse  kostet,  will  dann  das  Bittere  nicht 
annehmen:  so  wollen  auch  wir  nicht  mehr  hier  verweilen  (nicht 
mehr  bei  unserem  Glauben  bleiben).  Die  Bojaren  aber  sprachen 
darauf:  wenn  der  griechische  Glaube  schlecht  wäre,  so  hätte  ihn 
deine  Grossmutter  Olga,  welche  unter  allen  Menschen  die  wei- 
seste war,  nicht  angenommen.  Wladimir  aber  sagte:  Wo  torerden 
wir  die  Taufe  empfangen?  Sie  aber  erwiederten:  wo  dir  lieb  ist." 
nUnd  nach  Verlauf  eines  Jahres,  erzählt  Nestor  ^c.  XLII.) 
weiter,  im  Jahre  6496  =  988  zog  Wladimir  mit  seinen  Soldaten 
gegen  Korsun,  eine  griechische  Stadt,  und  die  Chersoneser 
schlössen  sich  in  ihrer  Stadt  ein.  Wladimir  belagerte  die  Stadt.« 
Dann  erzählt  Nestor  weiter,  dass,  als  die  Unterhandlungen  zu 
keinem  Resultate  führten,  und  auch  die  Einnahme  (\it  Stadt 
nicht  gelingen  wollte,  ein  Chersoneser,  Namens  A.nastasius  aus 
der  belagerten  Stadt  einen  Pfeil  abgeschossen  hat,  auf  welchem 
geschrieben  stand:  r  Aus  der  (Quelle,  welche  hinter  dir  (deinem 
Lager)  gegen  Osten  gelegen  ist,  ftiessl  das  Wasser  in  Röhren 
id.  i.  versorgt  die  Stadt  mit  Wasser);  schneide  sie  ab.  Als 
Wladimir  das  vernommen  hatte,  blickte  er  auf  zum  Himmel,  und 
sprach:  wenn  das  geschehen  wird,  weide  ich  mich  tauten  lassen. 
1  nd  er  liess  die  Wasserleitungen  absperren,  und  entzog  (der 
Stadt;  das  Wasser.  Die  Belagerten  unterlagen  dem  Wassermangel 
und  ergaben  sich.  Und  Wladimir  zog  mit  -einem  Gefolge  in  die 
Stadt  ein.  Und  er  schickte  (Gesandte)  zu  den  Kaisern  Basilius  und 
Konstantin   und    liess    ihnen   Bagren:    leh   habe    euere   berühmte 


97 

Stadt  eingenommen,  aber  ich  vernehme,  dass  ihr  eine  unver- 
heiratete Schwester  habet,  wenn  ihr  mir  diese  nicht  zurGemalin 
geben  werdet,  werde  ich  euerer  Stadt  (Hauptstadt)  dasselbe  thun, 
was  ich  dieser  gemacht  habe.  Diese  Nachricht  hat  die  Kaiser  be- 
trübt, und  sie  Hessen  (dem  Wladimir)  antworten:  es  schickt  sich 
nicht,  dass  die  Christen  mit  Heiden  in  eheliche  Verbindungen 
treten;  wenn  du  dich  aber  taufen  lässt,  so  wirst  du  das  (Verlangte) 

erhalten  und  auch  das  Himmelreich  erwerben Auf  diese 

Nachricht  Hess  Wladimir  den  Kaisern  sagen:  ich  werde  mich 
taufen  lassen,  denn  ich  habe  euer  Gesetz  schon  vorher  geprüft, 
und  mir  gelallt  euer  Glaube  und  euerCultus,  von  dem  mir  meine 
Gesandten  erzählt  haben.  Diese  Antwort  hat  die  Kaiser  erfreut, 
und  sie  wandten  sich  an  ihre  Schwester  Anna  mit  Bitten  (dass 
sie  den  Antrag  annehme)  und  schickten  zum  Wladimir  mit  der 
Antwort:  Empfange  die  Taufe,  dann  werden  wir  dir  unsere 
Schwester  schicken.  Wladimir  aber  erwiederte,  dass  sie  mit  ihrer 
Schwester  kommen  und  ihn  taufen.  Die  Kaiser  gingen  darauf  ein 
und  schickten  ihre  Schwester,  einige  Beamte  und  Priester.  Sie 
(Anna)  aber  wollte  nicht  gehen  •  •  •  •  und  nur  mit  Mühe  haben 
sie  sie  dazu  bewogen  •  •  •  und  sie  kam  nach  Cherson  •  •  da 
geschah  es,  durch  Gottes  Fügung,  dass  Wladimir  ganz  erblindete 

•  •  •  und  die  Prinzessin  Hess  ihm  sagen:  Wenn  du  genesen  willst, 
so  taufe  dich  so  schnell  als  möglich  •  •  •  und  Wladimir  Hess  sich 
taufen.  Und  der  Bischof  von  Cherson  taufte  den  Wladimir,  und 
als  er  auf  ihn  die  Hand  auflegte,  gewann  er  das  Augenlicht.  Und 

•  •  •  Wladimir  lobte  Gott  und  sprach:  jetzt  erst  habe  ich  den 
wahren  Gott  erkannt.  Dies  sehend,  empfingen  viele  von  seinem 
Gefolge  die  heil.  Taufe.  Und  Wladimir  empfing  die  heil.  Taufe 
in  der  Kirche  des  heil.  Basilius  •  •  •.  Nach  der  Taufe  wurde  die 
Hochzeit  gefeiert.  Die  aber  das  nicht  wissen  (nämlich,  dass  Wla- 
dimir in  Cherson  getauft  wurde),  sagen,  dass  er  in  Kiew,  Andere, 
dass  er  in  Basilev  getauft  wurde,  und  Andere  sprechen  noch  an- 
ders.« —  Dann  erzählt  Nestor,  dass  demWladimir  das  Glaubensbe- 
kenntniss  beigebracht  wurde,  welchem  ich  nur  folgende,  auf  die 
römische  Kirche  bezügliche  Stelle  entnehme:  „Nehme  nicht  an 
die  Lehre  der  Lateiner,  denn  diese  ist  verdorben;  denn  wenn  sie 
in  die  Kirche  kommen,  verehren  sie  nicht  die  Bilder  (machen  vor 
den  Bildern   keine  Verbeugung,  7Tpoaxo^eat.^)1  sondern  sie  ver- 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  7 


98 


beugen  sich  nur  stehend,  und  wenn  einer  die  Knie  beugt,  macht 
er  auf  der  Erde  ein  Kreuz  und  küsst  es,  und  nachdem  er  sich  er- 
hoben hat,  tritt  er  dasselbe  mit  Füssen.  Denn  das  haben  die 
Apostel  nicht  überliefert,  sie  lehrten,  dass  man  das  stehende  Kreuz 
küssen  soll  und  dass  man  auch  die  Bilder  küssen  soll.  Denn  das 
erste  Bild  hat  der  Evangelist  Lukas  gemalt  und  dasselbe  nach 
Rom  geschickt,  wie  Basilius  sagt  •  •  •  dann  nennen  sie  die  Erde 
ihre  Mutter;  aber  wenn  ihnen  die  Erde  Mutter  ist,  so  ist  ihr 
Vater  der  Himmel,  denn  im  Anfange  schuf  Gott  Himmel  und 
Erde  •  •  •  •  Wenn  aber  nach  ihren  Begriffen  die  Erde  Mutter  ist, 
warum  spucken  sie  auf  ihre  Mutter?  denn  hier  küssen  sie  dieselbe 
und  dort  besudeln  sie  dieselbe,  das  haben  früher  die  Römer  nicht 
gethan,  sondern  sie  verbesserten  den  Glauben  auf  allen  Synoden, 
bei  welchen  (Delegaten)  von  Rom  und  von  allen  Sitzen  (Patriarchal- 
sitzen)  erschienen:  so  auf  der  ersten  zu  Nikaea  gegen  i\rius  (gehal- 
tenen Synode)  hat  Sylvester  von  Rom  Bischöfe  und  Presbyter  ge- 
schickt, aus  Alexandrien  (kam)  Athanasius,  von  Konstantinopel  hat 
Mitrophanes  Bischöfe  geschickt;  so  haben  sie  den  Glauben  verbes- 
sert. Auf  der  zweiten  Synode  war  von  Rom  Damasius,  von  Alexan- 
drien Timotheus,  von  Antiochien  Meletius,  von  Jerusalem  Cyrill, 
und  Gregor  der  Theolog.  Auf  der  dritten  Synode  war  Coelestin 
von  Rom,  Cyrill  von  Alexandrien,  Juvenalis  von  Jerusalem.  Auf 
der  vierten  Synode  wTar  Leontius  von  Rom,  Anatol  von  Konstan- 
tinopel, Juvenalis  von  Jerusalem.  Auf  der  fünften  Synode  war 
Vigilius  von  Rom,  Eutychius  von  Konstaniinopel,  Apollinarius 
von  Alexandrien,  Domenus  von  Antiochien.  Auf  der  sechsten 
Synode  Agathon  von  Rom,  Georgius  von  Konstantinopel,  Theo- 
phanes  von  Antiochien,  Petrus  Monachus  von  Alexandrien.  Auf 
der  siebenten  Synode  Adrianus  von  Rom,  'I  arasius  von  Konstanti- 
nopel, Politianus  von  Alexandrien,  Theodoretus  von  Antiochien, 
Elias  von  Jerusalem.  Und  diese  alle  versammelten  sich  mit  ihren 
Bischöfen  und  verbesserten  (definirten)  den  Glauben.  Nach 
dieser  Synode  aber  begab  sich  Petrus  (murmurans)  nach  Rom,  und 
nachdem  er  sich  des  (Patriarchal)  Stuhles  bemächtigt  hat,  zer- 
rüttete er  den  Glauben  und  trennte  sich  von  den  Sitzen  (von  den 
Patriarchen)  in  Jerusalem,  Alexandrien,  Konstantinopel  und  An- 
tiochien. Sie  brachten  ganz  Italien  in  Aufruhr  und  streuten  ihre 
Lehren  aus Vor  ihrer  Lehre  soll  man  sich  hüten.    Sie  ver- 


99 

geben  die  Sünden  für   Geschenke,    was    am   ärgsten    ist.    Gott 
behüte  dich  davon."  5) 

Nachdem  Wladimir  so  Christ  geworden  ist,  erzählt  Nestor 
weiter,  (c.  XLIIL)  „nahm  er  die  Prinzessin  und  den  Anastasius 
(wahrscheinlich  diesen,  der  ihm  bei  der  Einnahme  der  Stadt 
behilflich  war)  und  chersonesische  Priester,  und  die  Reliquien 
des  heiligen  Clemens  und  Phoebus,  dessen  Schülers,  und  ausser- 
dem kirchliche  Geräthe  und  Bilder  zu  seinem  Segen.  In  Cherson 
aber  hat  er  eine  Kirche  gegründet-  •  •  und  den  Griechen  gab  er 
der  Prinzessin  wegen  die  Stadt  Cherson  zurück  und  kehrte 
nach  Kiew  zurück." 

§.  16. 

Kritik    der    Erzählung    Nestors    von    der    Bekehrung 

W  lad  im  ir's. 

So  lautet,  wie  eben  angeführt  wurde,  der  Bericht  Nestor's 
über  die  Bekehrung  des  ersten  christlichen  Fürsten  der  Russen 
Es  fragt  sich  nun,  ob  und  inwiefern  der  angeführte  Bericht  histo- 
risch glaubwürdig  ist?  Ich  will  zuerst  anführen,  was  verschiedene 
Geschichtsschreiber  darüber  meinen,  wobei  ich  bemerken  muss, 
dass  ich  nur  einige  Historiker,  welche  darüber  geschrieben 
haben,  anführe. 

Der  Basilianerpriester  Kulczynski6)  sagt  in  der  Vorrede 
seiner  Schrift:  „Universalis  Russiae  conversio  successitfelicissime 
regnante  Vladimiro  Svatoslavi  filio  et  Olgae  seu  Helenae  nepote, 
qui  anno  979  adeptus  Russorum  regnum,  tandem  a.  990  baptis- 
mum  suseepit  e  manibus  Michaelis  M etropolitae,  quem  miserat 
Nicolaus  Chrisoberges  Patriarcha  Cplitanus.  Renatus  coelo  Vladi- 
mirus,  et  novo  Basilii,  nomine  insignitus,  impetravit  sibi  in  con- 
jugem  Annam  Basilii  et  Constantini  caesarum  graecorum  soro- 
rem,  qua  suadente  ac  juvante  totam  Russiam  ad  Christum  conver- 
tit."  Und  S.  28.  erzählt  derselbe  Schriftsteller,  dass  Wladimir 
zuerst  dem  heidnischen  Cultus  ergeben,  dann  von  der  Gnade 
Gottes  gerührt,  zur  Erforschung  des  wahren  Glaubens  seine  Ge- 


5)  Ich  habe  diese  Stelle  aus  Nestor  wortgetreu  angeführt,  weil  sie  bei 
der  Frage  über  die  Katholizität  der  russischen  Kirche  in  dieser  Periode  nicht 
ohne  Belang  sein  wird,   worauf  ich  später  zurückkommen  werde. 

6)  Ign.  Kulczyriski,  speeimen  ecclesiae  ruthenicae,  Romae  1733. 

7* 


100 

sandten  abschickte,  und  durch  deren  Berichte  bewogen,  den  grie- 
chischen Glauben  anzunehmen  beschloss,  dann  einen  Kriegszug 
gegen  Cherson  unternahm,  diese  Stadt  eroberte,  um  die  Hand  der 
Prinzessin  Anna  sich  bewarb,  und  dieselbe  nach  der  Taufe  auch 
erhalten  hat,  worauf  er  dann  (wie  auch  Nestor  erzählt),  nach 
Kiew  zurückkehrte  und  den  christlichen  Glauben  unter  seinem 
Volke  ausbreitete.  Kulezyriski  stimmt  also  mit  der  Ueberliefe- 
rung  Nestor's,  die  er  aus  einem  Kirchenbuche  schöpft,  vollkom- 
men überein. 

Strahl  (Geschichte  der  russischen  Kirche,  Halle  1830. 
I.  Theil,  S.  Gl.),  sagt  mit  Bezug  auf  die  Gesandten,  welche  zum 
Wladimir  gekommen  sein  sollen:  „Wenn  wir  auch  keineswegs 
an  der  Wahrheit  dieser  verschiedenen  Gesandtschaften  an  Wla- 
dimir zweifeln  wollen,  so  dürfen  wir  doch  gewiss  über  die  Echt- 
heit der  von  dem  Annalisten  dem  Wladimir  in  den  Mund  gelegten 
und  als  entscheidend  angeführten  Gründe  einiges  Bedenken 
äussern."  —  Und  in  Bezug  auf  die  zehn  russischen  Gesandten 
sagt  derselbe:  „An  der  Wahrheit  dieser  russischen  Gesandtschaf- 
ten ins  Land  der  Katholiken  und  nach  Konstantinopel,  um  den 
christlichen  Glauben  näher  kennen  zu  lernen,  dürfen  wir  gewiss 
keinen  Zweifel  tragen,  da  Nestor  so  ausführlich  davon  spricht, 
und  sein  Zeugniss  so  vielen  Glauben  verdient.  Nestor  erfuhr 
sehr  Vieles  von  dem  ein  Jahr  nach  Wladimirs  Tode  geborenen 
Mönche  Jan,  der  gewiss  viele  Zeitgenossen  Wladimir' s  persön- 
lich kannte,  als  Geistlicher  nicht  gleichgültig  gegen  die  Einfüh- 
rung des  Christenthums  in  Russland  gewesen  sein  mag,  und 
daher  alle  Umstände  desselben  gekannt  haben  muss-  •  •  Höchst 
merkwürdig  bleibt  uns  aber  Wladimir's  Absendung  dieser  Ge- 
sandtschaften, und  wir  finden  in  der  Geschichte  kein  ähnliches 
Beispiel,  das  diesem  zur  Seite  gesetzt  werden  könnte.«  (a.  a. 
(  >.  8.  63.) 

Pkilaret  (russisch-orthodoxer  Erzbischof  von  Cernigov,  in 
seinem  Werko:  Geschichte  der  Kirche  Russlands,  übersetzt  von 
Dr.  Blumenthal,  Frankfurt  am  M.  1872.  I.  19.)  erhebt  keine 
Zweifel  an  der  Glaubwürdigkeit  dieser  Erzählung,  ja  er  entstellt 
noch  einige  Angaben  Nestor's  an  diesen  Stellen,  wo  es  sich  um 
den  Papst  handelt.    —    Eoeppef)   gibt  die  Erzählung   Nestors 


Roeppel,  Geschichte  Polens,  Hamburg  1840.  I.  L41, 


101 

ohne  alle  Bedenken  an  ihre  Glaubwürdigkeit.  —  Gusty  B)  und 
Likowski9),  welche  eine  Geschichte  der  ruthenischen  Kirche 
schreiben,  erheben  auch  keine  Zwreifel  an  der  Glaubwürdigkeit 
dieser  Nachricht  Nestors.  —  Karamsin10)  hält  diese  Erzählung 
Nestor's  für  glaubwürdig,  indem  er  sagt:  „So  erzählt  unser 
Annalist,  welcher  noch  die  Zeitgenossen  Wladimir's  kennen 
konnte,  und  desswegen  in  der  Schilderung  dessen  Regierungszeit 
glaubwürdig  ist.  Die  Wahrheit  dieser  russischen  Gesandtschaft 
zu  den  Katholiken  und  nach  Konstantinopel  bestätigt  auch  eine 
alte  griechische  Handschrift,  welche  in  der  Pariser  Bibliothek 
aufbewahrt  wird." « ')  Der  ungarische  Ruthene  Andreas  Baludianski, 
nennt  die  Erzählung  Nestor's  von  den  verschiedenen  Gesandt- 
schaften Wladimir's  eine  Sage,  indem  er  schreibt:12)  „Es  besteht 
eine  Sage  (Fabel),  dass  Wladimir  um  das  Jahr  987  an  die  Deut- 
schen, Griechen,  Juden  und  Mahomedaner  Gesandte  abordnete, 
damit  sie  prüfen,  welcher  Glaube  der  angenehmste  sei,  und  weil 
diese  Gesandten  den  Glauben  und  die  Kirche  der  Griechen  be- 
sonders lobten,  beschloss  er,  den  griechischen  Glauben  anzuneh- 
men." Er  stellt  also  die  Glaubwürdigkeit  der  in  Rede  stehenden 
Erzählung  Nestor's  ganz  einfach  in  Abrede,  ohne  freilich  auch 
nur  einen  Grund  anzuführen.    Uebrigens  scheint  er  die  diesbe- 


8)  Gusty,  historya  koüciola  ruskiego,  aus  dem  Italienischen  übersetzt, 
herausgegeben  von  Lawrowski,  ruthenischen  Pfarrer,  Krakau  1857.  I.  25.  ff. 

9)  Likowski,  historya  Unii  kosciola  ruskiego  z  kosciofem  rzymskim, 
Poznan  1875.  S.  9. 

10)  Karamsin,  Geschichte  des  russischen  Reiches.  I.  215. 

xl)  Bandury,  Animadversiones  in  Const.  Porphyrog.  T.  II.  p.  112  ss. 
In  dieser  Handschrift  wird  auch  erzählt,  dass  Wladimir  zuerst  nach  Rom  Ge- 
sandte schickte:  dort  haben  sich  die  Gesandten  die  Kirchen  und  alles  auf  den 
Gottesdienst  bezügliche  angeschaut,  wurden  auch  vom  Papste  empfangen  und 
belehrt,  und  als  sie  heimkehrten,  wollten  sie  ihn  zur  Annahme  des  römischen 
Glaubens  bewegen.  Doch  andere  riethen  an,  dass  man  noch  nach  Konstantino- 
pel gehe,  was  über  Auftrag  des  Fürsten  auch  geschehen  sei.  Nach  dieser 
Quelle  wären  es  aber  nur  vier  Gesandte,  nicht  zehn,  wie  Nestor  haben  will. 
Dort  habe  sie  der  Kaiser  empfangen  und  ihnen  kundige  Interpreten  gegeben, 
welche  ihnen  Alles  erklärten.  Hierauf  seien  sie  nach  Russland  zurückgekehrt, 
und  der  Kaiser  habe  nach  Kiew  einen  Bischof  mit  zwei  Gehilfen,  Methodius 
und  Athanasius,  welche  für  die  Russen  35  neue  Schriftzeichen  erfunden  haben, 
geschickt.  —  Schon  aus  diesem  kurzen  Auszuge  der  erwähnten  Handschrift  sieht 
man,  was  von  dieser  Angabe  zu  halten  ist. 

12)  Baludianski  Hcropi*  ijepK.  HOBaro  saB^Ta,  Bieima  1852.  S.  1  88.  N.  a. 


102 

zügliche  Erzählung  Nestor's  nur  aus  schlechten  Zitaten  gekannt 
zu  haben,  wenn  er  schreibt,  dass  Wladimir  auch  an  die  Juden 
eine  Gcsandtscbaft  abordnete;  denn  Nestor  weiss  nichts  von  einer 
Gesandtschaft  an  die  Juden.  Der  Historiker  Dionys  ZubryckiXi) 
endlich  erhebt  in  seiner  Geschichte  des  Fürsten thuma  Halicz 
sehr  gewichtige  Zweifel  an  der  Echtheit  und  Glaubwürdigkeit 
der  vielgenannten  Erzählung  Nestor'a,  führt  aber  zum  Beweise 
auch  solche  Gründe  an,  die  nicht  zur  Sache  gehören  und  die 
man  lieber  vermisst  hätte.  Er  schöpft  nämlich  ein  wichtiges  Be- 
denken gegen  die  Glaubwürdigkeit  der  Erzählung  Nestors  aus 
dem  Umstände,  dass  damals  in  Rom  sehr  verwirrte  Zustände 
herrschten,  dass  also  von  Rom  aus  keine  Gesandtschaft  an  Wla- 
dimir abgeordnet  werden  konnte.  Doch  mit  Unrecht,  denn  damals 
sass  auf  dem  päpstlichen  Throne  Johann  XV.  (985  —  996),  es 
konnten  also  Glaubensboten  nach  Russland  geschickt  werden; 
wiewol  ich  keineswegs  behaupte,  dass  solche  damals  wirklich 
geschickt  wurden. 

Fassen  wir  nun  die  Meinungen  der  verschiedenen  Schrift- 
steller über  die  Glaubwürdigkeit  der  Erzählung  Nestors  von 
den  verschiedenen  Glaubensboten,  welche  zu  AVladimir  gekommen 
sein  sollen,  und  von  der  Gesandtschaft,  welche  er  zur  Erfor- 
schung des  wahren  Glaubens  in  das  Land  der  mahomedanischen 
Bulgaren,  der  Deutschen  und  der  Griechen  geschickt  haben  soll, 
zusammen;  so  ergibt  sich,  dass  die  überwiegende  Zahl  der  Histo- 
riker —  denn  bei  allen  Anderen  begegnen  wir  denselben  An- 
sichten —  diese  Erzählung  ohne  Bedenken  als  wahr  annimmt,  und 
dass  nur  einige  wenige  an  ihrer  Glaubwürdigkeit  zweifeln,  wie 
Baludianski,  der  aber  keine  Gründe  anführt,  und  Zubrvcki,  der 
zu  den  triftigen  Gründen  auch  falsche  mengt. 

Bei  dem  grossen  Ansehen,  welches  Nestor  mit  Recht  ge- 
niesst,  so  wie  mit  Rücksicht  auf  die  vielen  Gelehrten,  welche  die 
in  Rede  stehende  Erzählung  Nestors  als  Thatsache  annehmen 
und  vertheidigen,  scheint  es  fast  nicht  anders  möglich,  als  in 
den  allgemeinen  Chorus  einzustimmen  und  die  gedachte  Erzäh- 
lung als  Geschichte  hinzustellen.  Allein  die  Erzählung  selbst 
bietet  uns  so  viele  Anhaltspunkt«',  dass  wir  fast  gezwungen  sind. 


'■jiHiiBO-pycoaro    saasecTM,    Amobi    1852)    I  .    172 
i<1.  i.  Geschichte  des  alten  ras*.  Fürstenth.  von  Halicz). 


103 

sie  als  eine  Sage  aufzufassen  und  ihre  historische  Glaubwürdig- 
keit anzufechten.  Es  fällt  zuerst  auf,  wie  e%  möglich  war,  dass  die 
von  Nestor  angeführten  Nationen  es  wagen  durften,  zum  Wladi- 
mir, dem  eifrigen  Beschirmer  des  Götzendienstes,  mit  dem  Ansin- 
nen heranzutreten,  damit  er  seinen  Glauben  verläugne  und 
ihren  Glauben  annehme.  Nestor  erzählt  ja  selbst,  dass  Wladi- 
mir sich  mit  besonderem  Eifer  die  Wiederherstellung  des  heid- 
nischen Cultus  angelegen  sein  Hess,  er  war  ihm  also  gewiss  erge- 
ben. Wenn  daher  Jemand  gewagt  hätte,  ihn  zum  Abfalle  bewe- 
gen zu  wollen,  so  wäre  er  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  nicht 
ungestraft  davongegangen.  Ja  es  würde  wahrscheinlich  auch 
das  im  dunklen  Heidenthum  brütende  Volk  sich  dagegen  erho- 
ben haben,  wie  dies  bei  den  Gesandten  des  Kaisers  Otto  L,  im 
Zeitalter  der  Olga  der  Fall  war.  Nun  hören  wir  vom  Nestor 
nichts  von  einer  Bestrafung  der  fraglichen  Glaubensboten,  wir 
vernehmen  nichts  von  einem  Aufruhr  des  Volkes,  im  Gegen- 
theile,  die  fraglichen  Glaubensboten  werden  mit  Ausnahme  der 
Juden  gnädig  entlassen,  und  der  griechische  Philosoph  wird  nicht 
nur  in  Ehren  entlassen,  sondern  noch  reichlich  beschenkt.  Das 
sind  allenfalls  Sachen,  die  man  ohne  triftige  Gründe  nicht  so 
leicht  als  wrahr  und  unanfechtbar  hinstellen  kann. 

kDann  darf  man  auch  die  Zeitdauer,  innerhalb  welcher  das 
Llles  geschehen  sein  soll,  nicht  ganz  ausser  Acht  lassen.  Nach 
er  Angabe  Nestor's  soll  dass  Alles,  nämlich  die  Ankunft  der 
nterschiedlichen  Glaubensboten  an  Wladimir  und  die  For- 
chungsreisen  seiner  zehn  Gesandten,  in  zwei  Jahren  (986  und 
t)87)  geschehen  sein.  Da  kann  man  nicht  umhin,  ohne  zu  geste- 
hen, dass  diese  Frist  allzu  knapp  bemessen  ist,  wenn  man  die 
weite  Entfernung  der  Länder,  aus  denen  zu  Wladimir  die  Glau- 
bensboten kamen,  und  in  welche  anderseits  Wladimirs  Gesandten 
gingen,  in  Erwägung  zieht.  Es  kommen  nämlich  zu  Wladimir 
zuerst  die  mahomedanischen  Bulgaren,  w7elche  an  der  Wolga 
ihre  Wohnsitze  hatten;  hernach  kommen  die  Deutschen  als  Ab- 
gesandte des  Papstes  aus  dem  fernen  Italien;  dann  kommen  die 
chasarischen  Juden,  welche  im  äussersten  Südosten  Russlands 
hausten,  und  sie  sagen,  dass  sie  von  den  Gesandten  der  Bulgaren 
und  der  Christen  gehört  haben.  Bei  der  sehr  grossen  Entfer- 
nung der  Wolga  von  Italien  und  dem  äussersten  Südosten  Russ- 
lands war  nun  gewiss  eine  lange  Zeit  nothwendig,  bis  die  chasa- 


104 


rischen  Juden  so  etwas  in  Erfahrung  bringen  konnten.  Am 
Ende  kommen  die  Griechen  —  ob  Einer  oder  mehrere,  kann 
man  aus  Nestor  nicht  entscheiden,  denn  er  spricht  zuerst  von 
Einem,  dann  von  mehreren  —  und  zwar  auf  die  Kunde,  dass  die 
Bulgaren  und  Römer  den  Wladimir  für  ihren  (  Hauben  gewinnen 
wollten.  Alle  diese  Gesandtschaften  sollen  zu  Wladimir  im  Jahre 
986  gekommen  sein.  Das  scheint  aber  phvsisch  unmöglich, 
wenn  man  auf  Grund  des  Xestor'schen  Berichtes  annimmt,  dass 
diese  Glaubensboten  nach  einander  kamen,  und  zwar  die  einzeln 
folgenden  erst  dann,  nachdem  sie  von  dem  Misserfolge  ihrer  Vor- 
gänger vernommen  hatten.  —  Noch  schwieriger  verhält  sich  die 
Sache  mit  den  von  Wladimir  in  verschiedene  Länder  abgesand- 
ten zehn  Männern.  Im  Jahre  987  hielt  nämlich  Wladimir  eine 
grosse  Rathsversammlung,  auf  welcher  diese  Frage  diskutirt  und 
die  Gesandtschaft  zur  Prüfung  der  verschiedenen  Religionen 
erwählt  wurde.  Dies  sowie  die  allenfalls  nothwendigen  Reise- 
vorbereitungen nahmen  gewiss  einige  Zeit  in  Anspruch.  Diese 
zehn  Männer  gehen  nun  zuerst  zu  den  Bulgaren  an  der  Wolga, 
verweilen  dort  gewiss  einige  Zeit,  um  sich  die  religiösen  Ge- 
bräuche dieses  Volkes,  über  die  sie  zu  berichten  haben,  genauer 
anzuschauen  und  dieselben  näher  zu  erforschen,  und  von  dort 
kehren  sie  nach  Kiew  zurück.  Nachdem  sie  Bericht  erstatte! 
hatten,  entsendet  sie  Wladimir  nach  Deutschland  und  nach  Grie- 
chenland. Sie  gehen  also  zuerst  zu  den  Deutschen,  und  zwar 
gewiss,  wiewol  es  Nestor  nicht  sagt,  in  irgend  eine  bedeutendere 
Stadt,  verweilen  dort  auch  gewiss  einige  Zeit,  und  begeben  sich 
nach  Konstantinopel  —  auf  welchen  Wegen,  sagt  unser  Anna- 
list nicht.  In  Konstantinopel  werden  sie  vom  Kaiser  empfangen, 
dem  Gottesdienste  zugezogen  und  mit  reichen  Geschenken  ent- 
lassen, und  sie  kommen  von  dieser  weiten  Europareise  noch  in 
demselben  Jahre  987  nach  Kiew  zurück.  Diese  Reisen  der  zehn 
Gesandten  Wladimir's  in  diese  so  weit  auseinander  gelegenen 
Länder  können  bei  den  damaligen  Verkehrsmitteln  im  Verlaufe 
eines  Jahres  nicht  bewältigt  worden  sein.  —  Die  Kürze  der  Zeit 
also,  welche  Nestor  diesen  an  Wladimir  gekommenen  Glaubens- 
boten und  den  von  ihm  entsendeten  Männern  zur  Bewältigung 
ihrer  Aufgabe  einräumt,  ist  der  zweite  sehr  gewichtige  Grund, 
welcher  die  Glaubwürdigkeit  der  diesbezüglichen  Angabe  unse- 
res ehrwürdigen  Chronisten  in  Frage  stellt. 


105 

Was  ferner  den  Inholt  der  Reden,  welche  die  verschiedenen 
Glaubenshoten  an  den  Grossfürsten  Wladimir  gerichtet  haben 
sollen,  anbelangt,  so  erscheint  derselbe  schon  auf  den  ersten 
Anblick  legendenhaft:  er  darf  aber  hier  auch  nicht  unberührt 
bleiben.  Man  kann  füglich  die  Ansprachen  der  fraglichen  maho- 
medanischen  und  jüdischen  Glaubensboten  stillschweigend  über- 
gehen, weil  sie  viel  zu  einfältig  erscheinen.  Denn  ohne  von  einem 
mahomedanischen  oder  jüdischen  Missionär  zu  hohe  Vorstellungen 
zu  hegen,  müsste  man  die  Leute  für  gar  zu  einfältig  halten,  wenn 
man  ihnen  imputiren  wollte,  dass  sie  bei  einem  so  wichtigen  Be- 
kehrungsversuche damit  den  Anfang  machen  sollten,  dass  sie  dem 
zu  bekehrenden  Fürsten  in  erster  Linie  die  Notwendigkeit  der 
Beschneidung  und  der  Enthaltsamkeit  von  Schwein-  und  Hasen- 
braten an's  Herz  zu  legen  für  angezeigt  erachtet  hätten.  Es  wäre 
wohl  bei  Missionären,  die  an  Einen  Gott  glaubten,  zu  erwarten, 
dass  sie  von  Gott  dem  Schöpfer  etwas  sprechen  werden.  Noch 
ungereimter  ist  der  Bericht  Nestor's  über  die  Ansprache  der 
päpstlichen  Legaten,  welche  dem  Wladimir  als  die  wichtigste 
Pflicht  das  Fastengebot  vorgelegt  haben  sollen.  Man  müsste  vom 
päpstlichen  Stuhle  und  überhaupt  von  der  katholischen  Kirche 
sehr  verkehrte  Ansichten  haben,  wenn  man  ihr  zumuthen  wollte, 
dass  sie  an  Wladimir  solche  ungeschickte  Missionäre  abgesandt 
hätte.  —  Was  schliesslich  der  griechische  Philosoph  dem  Wla- 
dimir vorgetragen  haben  soll,  ist  wohl  den  Umständen  angemessen, 
denn  er  erzählt  dem  heidnischen  Fürsten  in  gedrängter  Kürze 
die  Geschichte  der  göttlichen  Offenbarung  des  alten  und  neuen 
Bundes  und  schliesst  mit  der  Schilderung  des  Weltgerichtes; 
aber  der  Anfang  seines  Bekehrungsversuches  ist  ganz  unglaub- 
würdig. Denn  es  ist  schwer  zuzugeben,  dass  er  einem  Heiden 
zuerst  die  Streitpunkte  so  subtiler  Natur  beleuchtet  hätte,  da  er 
ja  voraussetzen  müsste,  dass  eine  solche  Belehrung  bei  einem 
Heiden,  der  nicht  einmal  die  Grundwahrheiten  des  Christen thums 
kannte,  ganz  nutzlos  sein  wird.  Diese  ganze  Erzählung  scheint 
mir  nach  einem  gewissen  Plane  angelegt  zu  sein,  und  zwar  in 
einer  Zeit,  wo  das  orientalische  Schisma  in  Russland  schon  zu 
keimen  begonnen  hat,  wo  man  aber  über  die  eigentlichen  Streit- 
punkte hier  noch  nicht  genau  informirt  war,  wesswegen  hier  nur 
das,  was  damals  bekannt  sein  durfte,  nämlich  die  rituelle  Diffe- 
renz   im  Gebrauche   des  gesäuerten   und  ungesäuerten  Brodes, 


106 

erwähnt  wird.  Uebrigens  werde  ich  darauf  noch  zurückkommen. 
Auch  der  Bericht,  welchen  die  zolin  Wladimir'schen  Ab- 
(/esand'cn  dem  in  Anwesenheit  des  Fürsten  versammelten  grossen 
Rath  erstattet  haben  sollen,  bietet  manche  Anhaltspunkte,  welche 
auf  die  Unglaubwürdigkeit  dieser  ganzen  Kr/Zählung  schliesscn 
Lassen.  Ihr  Bericht  über  den  Cultus  der  Bulgaren  ist  ohne  allen 
Belang,  die  Schilderung  des  bei  den  Bulgaren  herrschenden 
Schmutzes  scheint  mir  mit  Rücksicht  auf  die  damaligen  Zustände 
Russlands  zum  mindesten  übertrieben,  da  ja  Nestor  selbst  beim 
Jahre  985  sagt,  dass  die  damals  gefangenen  Bulgaren  wohl  ge- 
kleidet und  mit  Stiefeln  versehen  waren,  woraus  man  vermuthetc, 
dass  sie  im  Wohlstand  leben,  und  dess wegen  bald  Mittel  finden 
werden,  das  ihnen  auferlegte  Joch  abzuschütteln,  und  dess  wegen 
habe  man  mit  ihnen  Frieden  geschlossen  nach  dem  sinnreichen 
Rath  Dubr\  nias,  des  Onkels  WJadimiFs:  „Lass  uns  lieber  gegen 
solche  ziehen,  dieBastelschuhc  tragen,  denn  diese  hier  in  Stiefeln 
werden  uns  nicht  zinspflichtig  sein."  Es  scheint  also,  dass  die 
Bulgaren  damals  in  culturcllcr  Beziehung  den  Bussen  kaum 
nachgestanden  sind,  und  mit  der  Cultur  hängt  ja  die  Reinlich- 
keit, auf  welche  hier  angespielt  wird,  eng  zusammen.  Uebrigens 
man  könnte  diese  Gesandtschaft  an  die  Bulgaren  auch  für  über- 
flüssig halten,  denn  Wladimir  hat  dieses  Volk  im  Jahre  985  be- 
kriegt, konnte  es  desswegen  auch  näher  gekannt  haben.  —  Ueber 
den  deutschen,  d.  i.  römisch-katholischen  Gottesdienst  berichten 
sie,  dass  sie  in  ihren  Kirchen  vielen  Messen  "i  verrichten,  aber 
keine  Pracht  (Pomp)  sahen.  Bei  diesem  Berichte  wird  man  fast 
gezwungen,  zu  fragen,  wie  ist  es  den  heidnischen  Gesandten, 
welche  vom  Christenthume  nichts  wussten,  vor  allem  Anderen 
aufgefallen,  dass  die  katholischen  Deutschen  viele  Messen  zeh- 
briren?    Denn  dass    unter   dem  von  Nestor   erwähnten   Gottes- 


,4)  Im  Original  heisst  es  »cjioysbtia«  (sluSba),  von  welchem  Worte  Hof- 
rath  Dr,  Fr.  Aliklosich,  in  seinem:  Lexicon  palaeoslovenico-graeco-latinum, 
Vindobonae  1862—1865.  pag.  859  sagt:  „cioy«b6a  (sluäba)  t'.  dooAsia  servi- 
ii-.    )7ZTjpeaia  ministeriam,   dtaxovia  Bervitium,    XetTOOpfia  liturgia."    Ich 

kann   hier  nichts  Anderes,  als  die  Liturgie  (Messt»)  verstellen,   und   es   wird   wahr- 
scheinlich eine  Anspielung  darauf  Bein,   dass   es   nach    dem    römischen     Ritus 

--■Mattet    bt,  an   einem  Tage   mehrere   Me--en    in   einer  Kirehe  zu  zeleluiren,  wäh- 
rend nach  dem    griechischen   Ritus    in    einer    Kirehe    an    einem    Tage    nur    eine 
e  zelebrirl  werden  soll. 


107 

dienste  die  kirchlichen  Funktionen  im  Allgemeinen  verstanden 
sein  sollten,  will  mir  nicht  einleuchten,  weil  ja  der  griechische 
Gottesdienst  bekanntlich  viel  länger,  als  der  lateinische  ist,  was 
auch  einem  Heiden  als  natürliche  Erscheinung  aufgefallen  wäre. 
Was  sie  ferner  über  den  Mangel  jeglichen  Prachtaufwandes  beim 
römischen  Gottesdienste  berichten,  ist  auch  nicht  stichhältig,  denn 
man  kann  nicht  annehmen,  dass  sie  sich  den  römischen  Gottes- 
dienst in  irgend  einem  Dorfc  angeschaut  haben,  sie  werden  wahr- 
scheinlich, wenn  nicht  Rom,  doch  irgend  eine  grössere  bischöf- 
liche Stadt  besucht  haben,  wo  sie  über  einen  Mangel  an  Pomp, 
besonders  in  jener  —  strengreligiösen  Zeit  kaum  klagen  durften. 
—  Von  dem  griechischen  Gottesdienst  endlich  erzählen  sie  als  von 
etwas  ganz  Ungesehenen  und  Unerhörten.  Das  will  sich  aber  nicht 
reimen.  Denn  die  Russen  waren  ja  in  Folge  ihrer  Handelsbezie- 
hungen in  Konstantinopel  fast  heimisch,  wie  aus  Constantinus 
Porphyrogenitus  an  obangeführter  Stelle  (bei  Olga)  hervorgeht, 
sie  wohnten  dort  beim  Kloster  des  heil.  Mamant,  sie  hatten  also 
schon  seit  langer  Zeit  Gelegenheit,  die  Pracht  des  griechischen 
Gottesdienstes  kennen  zu  lernen.  Ja  sie  konnten  das  auch  in 
Kiew  gesehen  haben,  denn  nachdem  Berichte  Nestors  zum  Jahre 
945  bestand  in  Kiew  eine  Hauptkirche  zum  heil.  Elias,  viele 
Russen  waren  schon  Christen,  Olga  hatte  ihren  eigenen  Priester; 
der  griechische  Gottesdienst  konnte  ihnen  also  nicht  so  ganz 
fremdartig  vorkommen,  und  der  .Bericht  der  zehn  Abgesandten 
Wladimirs  über  diesen  Gottesdienst  als  etwas  Unerhörtes  wäre 
dem  versammelten  grossen  Rathe  der  Bojaren  und  Stadtältesten 
ganz  fremdartig  vorgekommen. 

Schliesslich  spricht  gegen  die  Glaubwürdigkeit  dieser  Er- 
zählung der  Umstand,  dass  sie  von  keinem  auswärtigen  Schrift- 
steller erwähnt  wird.  Das  ist  besonders  mit  Rücksicht  auf  die 
griechischen  Schriftsteller  auffallend;  denn  wäre  so  etwas  wirk- 
lich vorgefallen,  so  hätten  sie  es  gewiss  nicht  verschwiegen^ 
weil  so  eine  evidente  Bevorzugung  der  griechischen  Religion  vor 
allen  anderen  ihnen  geschmeichelt  hätte  und  sie  gewiss  veran- 
lasst hätte,  dieser  Entscheidung  Wladimirs  das  gebührende  Lob 
zu  zollen,  da  sie  ja  oft  von  bedeutend  geringeren  Ereignissen, 
welche  ihnen  auf  irgend  welche  Weise  zur  Ehre  gereichen 
könnten,  mit  skrupelhafter  Treue  erzählen. 


108 

Endlich  ist  es  auffallend,  dass,  als  Wladimir  nach  der  Ein- 
nahme Chersons  im  J.  988  durch  eine  Gesandtschaft  bei  den 
griechischen  Kaisern  sich  um  ihre  Schwester  beworben  hat,  sie 
wohl  darauf  dringen,  dass  er  zuerst  Christ  werde,  aber  mit  keinem 
Worte  von  dieser  Gesandtschaft  erwähnen,  was  in  diesem  Falle 
sehr  angezeigt  gewesen  wäre. 

Aus  den  angeführten  Gründen  muss  man  schliessen,  dass  die 
Erzählung  Nestor  s  von  den  Glaubensboten,  die  zu  ihm  gekommen 
sein  sollen,  sowie  von  seinen  Gesandten  zur  Erforschung  der  ver- 
schiedenen Religionen  historisch  unbeweisbar  ist  und  bleibt. 

Wenn  man  aber  die  Glaubwürdigkeit  der  fraglichen  Ueber- 
lieferung  Nestor  s  anfechtet,  so  fragt  sich  weiter,  was  soll  man  von 
ihr  halten?  hat  uns  etwa  Nestor  absichtlich  täuschen  wollen,  oder  i.st 
er  selbst  durch  irrthümliche  lieb  erlief  er  ungen  seiner  Vorgänger  irre- 
geführt worden?  Oder  ist  die  betreffende  Stelle  Nestors  unecht,  und 
ist  sie  er  dt  später  interpolirt  wurden?  Wir  begegnen  da  mehreren 
Ansichten  und  Erklärungsversuchen1*).  Am  einfachsten  kann  man 
diese  Frage  so  lösen:    Am  Hofe    eines  durch    seine  siegreichen 


1  *)  Ich  erwähne  hier  noch  zwei  diesbezügliche  Ansichten  über  die 
fraglichen  Gesandtschaften:  1.  Der  Verfasser  einer  Abhandlung  im  Anhange 
zum  Diözesan-Schematismus  der  griech.  -katholischen  Diözese  Przemysl  in  Ga- 
lizien  (aus  dem  J.  1843)  schreibt:  „Quae  de  legationibus  variarum  nationum 
Muhamedanorum,  Judaeorum,  Germanorum  et  Graecorum  cum  commendatione 
fidei  suae  ad  Vladimirum  et  de  ablegatis  viris  prudentibus  et  honestis  ex  con- 
silio  magnatum  a  Yladimiro  ipso  tantae  religiositatis  et  potentiae  principe  ab 
annalistis  narrantur,  haec  nonnisi  sunt  historico-allegoricae  expositiones  facto- 
l'imi.  quod  in  antiqua  Russia  ante  Vladimirum  adhuc  variae  religiones  ;t  se  di- 
versae,  uti  sunt  apud  Chazaros  judaica,  Bulgaroa  muhamedana,  Graecas  colo- 
nias  ad  Litora  marie  euxini  christiana,  existerent,  et  comprobant,  quod  tum  jam 
temporis  a)  liberum  religionis  exercitium  liabuerint  in  Russia,  Graeci,  Latini, 
Jadaei  et  Muhamedani,  nee  non  liberam  praedicationem  religionis  suae;  et 
quod  b)  in  eadem  penes  missionarios  ritus  graeci  adessent  quoque  praedicato- 
res  ritus  latini;  tandem  c  quod  Vladirairua  cum  suis  BUbditia  post  communem 
deliberationem  liberrime  fidem  christianam  juxta  ritum  graecum  exemplo  prae- 
decessorum  suoruni  Lmprimia  Olgae  Beu  Helenae  suseeperit."  —  2.  Der  ge- 
lehrte Assemani  (in  seinem  Werke:  Calendaria  Bcclesiae  universae,  tom.  IV. 
pag.  48  cd.  Rom&e  17."k)  führt  die  diesbezügliche  Erzählung  an,  und  sagt: 
„Apparet,  narrationem  de  missia  a  Vladirairo  legatis  ad  varias  il   per- 

quirerent  conditiones  et  ritus  »ingularum  nationum,  deque  praelata  omnibus 
christiana  graeco  ri tu  fide,    baue,   inquam,    aarrationem   mihi   valde   suspeetam 

■  in  qaia  neque  Cedrenus  neque  alii  antiqui  graeci  Bcriptores  mentionem 
illiue  faciunt:   fecissent   autem   in  gratiam  suae  gentis,  si  vere  contigisset;   tum 


109 

Feldzüge  berühmten  Fürsten,  wie  es  Wladimir  war,  lebten  ohne 
Zweifel  Leute  aus  verschiedenen  Ländern,  welche  sich  zu  ver- 
schiedenen Confessionen  bekannten;  und  diese  Annahme  ist 
desto  berechtigter,  als  ja  selbst  unter  WladirmVs  Frauen  ver- 
schiedene Glaubensgenossinnen  waren,  nämlich  ausser  der  Heidin 
Rohnida,  eine  Bulgarin,  zwei  Cechinen  und  eine  Griechin.  Man 
kann  nun  annehmen,  dass  diese  Frauen  eine  grössere  oder  gerin- 
gere Anzahl  ihrer  Stamm-  und  Glaubensgenossen  im  Gefolge 
hatten,  welchen  es  gewiss  erwünscht  war,  den  siegreichen  Fürsten 
für  ihren  Glauben  zu  gewinnen,  und  sie  mochten  entweder  selbst 
oder  durch  Wladimirs  Frauen  versucht  haben,  diesen  zu  ihrem 
(Hauben  zu  bekehren.  Die  Kunde  davon  mag  nun  in  die  Oeffent- 
lichkeit  gedrungen  sein  und  sich  auch  auf  die  Nachwelt  ver- 
pflanzt haben,  wobei  sie  aber  nach  dem  Grundsatze:  „fama  cres- 
cit  eundo"  manche  Zusätze  und  Modificationen  erhalten  hat# 
Davon  hat  nun  auch  Nestor  erfahren,  und  weil  er  den  Wla- 
dimir dem  weisen  Salomo  zur  Seite  stellt  und  ihn  mit  diesem 
berühmten  Könige  Israels  vergleicht,  schien  ihm  so  eine  ganz 
trockene  Erzählung  von  der  Bekehrung  Wladimir's,  dieses  grossen 
Fürsten  nicht  würdig  zu  sein,  er  schmückte  sie  demnach  nach 
der  wahrscheinlich  schon  bestehenden  Ueberlieferung,  welcher 
etwa  das,  was  von  den  Chasaren  erzählt  wird,  zu  Grunde  gelegen 
haben  mag,  aus,  gab  der  ganzen  Erzählung  eine  fast  dramatische 


quia  Russi  de  graeca  religione  rituque  jam  antea  edocti  fuerant;  quuin  sei  licet? 
Basilio  Macedone  imperante,  miraculum  non  exusti  codicis  sacri  conti  gerat? 
Episcopo,  quem  illi  expetierant,  deprecante:  et  imprimis  Yladimirus  eam  religi- 
onem  ignorare  non  poterat,  si  vera  sunt  quae  de  eodem  tradit  Culcinius  (d.  i. 
Kulczyriski)  in  appendice  pag.  110  in  haec  verba:  „Ab  avia  sua  beata  Olga 
imbutus  sacris  fidei  mysteriis,  jam  fere  a  puero  cupiebat  eam  amplecti."  Huc 
accedit,  quod  tota  haec  nn'ssorum  ad  varias  gentes,  perquirendae  religionis 
causa,  legatorum  nar  ratio  videtur  desumta  ex  vita  ss.  Cyrilli  ac 
Methodii,  ubi  Chazarorum  legati  Constantinopolim  missi,  peti- 
tum,  ut  imperator  mitte  ret  qui  eos  fidem  catholicam  veraciter 
edoceret,  inter  caetera  liaec  adjiciebant:  „Nunc  Judaei,  nunc 
Saraceni,  ad  suam  fidem  nos  moliuntur  convertere."  Nach  Asse- 
niani  miisste  man  liier  also  einer  Verwechslung  der  Namen  Platz  einräumen, 
indem  nämlich  das,  was  sich  bei  den  Chasaren  zugetragen  haben  soll,  auf  die 
Russen  übertragen  worden  wäre.  Unmöglich  wäre  das  nicht,  wegen  der  viel- 
fachen Beziehungen  der  Russen  zu  den  Chasaren.  TJebrigens  lässt  sich  diese 
Ansicht  mit  der  oben  angeführten  leicht  in  Einklang  bringen,  wie  dort  neben- 
bei bemerkt    worden  ist. 


110 

Form,    und  so  ist  die  Sage  von    den  Glaubensboten,    die    zum 
Wladimir  gekommen,    und  von  Gesandten,  die  von  ihm   in  ver- 
schiedene   Länder  entsendet  sein  sollen,    in   ihre  jetzige   Form 
gebracht  worden.   Auf  diese  Weise,  scheint  es,    kann  man   diese 
Sache  am  leichtesten  erklären.  Man  braucht  nicht  die  Erzählung 
Nestors  gleich  ein    Märchen   nennen,    wie  es  Baludianski   thut, 
und  ist  auch  nicht  gemüssigr,  mit  anderen  an  eine  Interpollation 
Nestors  zu  denken;   und  anderseits  wird  man  dem  Nestor   keine 
absichtliche  Fälschung  der  Geschichte  vorwerfen   können.    Der 
Kern  der  ganzen  Erzählung   kann  als  historisch  wahr  angenommen 
werden,  in  dem  Sinne  nämlich,  dass  den  Wladimir  entweder  seine 
zu    verschiedenen    Religionen    sich  bekennenden  Frauen  seihst, 
»»der  deren  bei  ihnen   Lebenden  Glaubensgenossen   zu  bekehren 
trachteten.  Diese  einfachen  Bekehrungsversuche   wurden    ausge- 
schmückt, es  werden  zu  dem  Zwecke  die  des  mächtigen  Fürsten 
würdigen  Gesandtschaften  ersonnen,  ihre  Anträgt»  und  die  Antwor- 
ten des  Grossfürsten  in  dramatischer  Form  gegeben,  und  damit  die 
Weisheit  des  Grossfürsten  noch  mehr  emporgehoben  werde,  lässt 
man   ihn   alle  Religionen  prüfen  und  sich  für  die  Beste  entschei- 
den. Bei  dieser  einfachen  Erklärungs weise  der  fraglichen  Ueber- 
lieferung  Nestors  verschwinden  alle  obangeführten   Schwierig- 
keiten, denn  dann  lässt  sich  alles  gut  zusammenfügen,  und  auch 
der  Abgang  der  ausländischen,    namentlich   der  byzantinischen 
Nachrichten  über  diesen  Bekehrungsversuch  wird  nicht  fühlbar; 
denn  nach  der  in  Rede  stehenden  Ansicht   waren  die  an  Wladi- 
mir gekommenen   Glaubensboten   keine  Fremdlinge,    sie   waren 
nicht  von  ihrem  Nationen  geschickt  worden,    sondern   waren   in 
Kussland  fast  einheimisch,  so  dass  es  gar  nicht  auffällt,   dass   die 
Ausländer,  namentlich  die  Byzantiner,  von  diesen   Bekehrungs- 
versuchen nichts  wissen,  da  es  eine  rein  interne  russische  Ange- 
legenheit war. 

Wie  -ich  nun  auch  das  vom  \«'st<>r  Erzählte  zugetragen 
haben  mag,  das  Einzige  ist  ganz  sicher,  dass  Wladimir  in  jener 
Zeit  den  Vorsatz  gefassl  hat,  den  christlichen  Glauben  anzuneh- 
men, und  es  wurde  oben  angeführt,  wie  er  nachdem  Berichte 
Nester'.-  diesen  Vorsatz  ausgeführl  hat.  Nach  Nestor's  Aussage  hat 
Wladimir  im  J.  988 gegen  die  zum  oströmischen  Reiche  gehörige 
Stadt  Cherson  einen  Kriegszug  unternommen  und  nach  der  Kin- 
nahme dieser  Stadt  nach  Konstantinopel  eine  Gesandtschaft  abge- 


111 

ordnet  mit  der  Forderung,  dass  ihm  die  Schwester  der  Kaiser 
Konstantin  und  Basilius  zur  Frau  gegeben  werde,  was  ihm  nach 
seiner  Bekehrung  auch  gegeben  worden  ist. 

Diese  Angabe  Nestor  s  wird  in  ihren  wesentlichen  Theilen 
auch  von  anderen  Schriftstellern  bestätigt,  und  zwar  sowohl  von 
den  älteren,  als  auch  den  neueren.  U  eher  einstimmend  mit  Nestor 
schildert  die  Sache,  selbstverständlich  auf  Grundlage  älterer  Be- 
richte Polonus  Miechowita  oder  Miechovius 15)  und  Herber- 
stein16), von  denen  der  Letztere  noch  hinzufügt,  dass  Anna,  Ge- 
malin  Wladimir' s,  im  Jahre  1011  gestorben  ist,  und  dass  Wladi- 
mir zwischen  den  Flüssen  Wolga  und  Oka  die  Stadt  Wladimiria 
gegründet  hat;  der  Erstere  aber  mit  Nestor  ganz  übereinstimmt. 
Der  polnische  Geschichtschreiber  Dlugosz  (Dlugoschir)  erzählt 
auch,  dass  Wladimir  gegen  die  Griechen  einen  Kriegszug  unter- 
nahm, und  ihre  feste  Stadt  Korszyn  (Korsun,  Cherson)  einge- 
nommen hat,  worauf  er  nach  Konstantinopel  eine  Gesandtschaft 
schickte  mit  dem  Antrage,  dass,  wenn  man  ihm  die  kaiserliche 
Schwester  Anna  zur  Gattin  geben  wird,  er  die  Stadt  Korszyn 
sammtdem  Gebiete  räumen  wird.  Die  Imperatoren  haben  ihm  die 
Schwester  zugesagt  unter  der  Bedingung,  wenn  er  sich  taufen 
lässt,  worauf  Wladimir  gern  einging  mit  dem  Ersuchen,  dass  die 
Kaiser  selbst  nach  Cherson  mit  ihrer  Schwester  kommen  möchten. 
Nach  einigem  Widerstreben  der  Prinzessin  Anna  sind  die  Kai- 
ser Basilius  und  Konstantin  wirklich  nach  Korszyn  gekommen. 
Wladimir  war  unterdessen  erblindet,  doch,  nachdem  er  vom  Kors- 
zyner  Bischof  getauft  worden  ist,  erblickte  er  wieder  das  Licht 
der  Welt,  erbaute  daselbst  eine  Kirche  und  schenkte  den  Kai- 
sern die  eroberte  Stadt  Korszyn  sammt  dem  dazu  gehörenden 
Gebiete. 

Anders  erzählt  davon  Georgius  Elmacinus18);  er  berichtet, 
dass  der  Kaiser  Basilius  11.(976 — 1025)  damals  (987)  von  dem 
zum  Kaiser  ausgerufenen  Usurpator  Bardas  Phocas  bekriegt  wurde 
und  desswegen  Wladimir  den  Fürsten  der  Russen  um  Hilfe 
ersuchte.   Wladimir  hatte  Hilfstruppen  zugesagt,   aber  unter  der 


15)  Chron.  Rerura  polon.  1.  2.  c.  3. 

16)  Commentarius  rerum  Moscoviticarum,  Basileae  fol.  5. 
")  Hist.  polon.  1.  2.  ad  arm.   990. 

18)  Hist.  Saracenorjm,  1.  3.  pag.  313. 


112 

Bedingung,  dass  ihm  die  kaiserliche  Schwester  Anna  zur  Frau 
gegeben  wird.  Der  Kaiser  Basilius  habe  die  Bedingung.angcnom- 
ni« -n,  aber  unter  dem  Vorbehalt,  dass  Wladimir  sich  zum  Chri- 
stenthume  bekehren  wird.  Darauf  seien  nun  nach  Russland  einige 
Bischöfe  gekommen,  um  sowol  den  Fürsten  als  auch  seine  CJnter- 
thanen  im  christlichen  Glauben  zu  belehren,  und  unterdessen  ist 
Wladimir  den  Griechen  mit  einem  starken  Heere  zu  Hilfe  gekom- 
men. Bardas  wurde  geschlagen,  und  sein  Kopf  wurde  als  Trophäe 
nach  Konstantinopcl  gebracht.  Darauf  habe  die  Taufe  und  die 
Trauung  stattgefunden.  —  Dasselbe  finden  wir  bei  Cedrenus, 
welcher  sagt:  „Imperator  (Basilius)  frustra  hortatus  Calocyrum 
Delphinam  Patricium,  (qui  partem  exercitus  sibi  a  ßarda  Fhoca 
traditam,  ad  Chrysopolim  traduxerat,  dum  idem  Bardas  Phocas 
cum  reliquo  Abydum  petierat,  ut  sie  Bvzantinos  utrinque  coarc- 
tarent)  ut  a  Chrysopoli  decedere t,  neque  castra  e  regione  urbis 
haberet:  noctu  navibus  adornatis  Russos  imponit  (nam  ab  iis  sup- 
petias  impetraverat,  quod  sororem  suam  Annam  Bladimero  (i.  e. 
Vladimiro)  eorum  prineipi  matrimonio  junxisset)  cumque  bis, 
non  sentiente  hoste,  eos  adortus,  nullo  negotio  opprimit."  Ebenso 
berichtet  auch  Zonaras  und  Andere. 

Aus  dem  Angeführten  ist  also  zu  ersehen,  dass  Wladimir 
wirklich  in  Cherson  von  dem  dortigen  Bischöfe  getauft  worden  ist. 

Es  fragt  sich  nun,  in  welchem  Jahre  Wladimir  getauft  werden 
ist?  Darüber  wurden  verschiedene  Ansichten  ausgesprochen, 
ohne  aber  auf  diese  näher  einzugehen,  halten  wir  uns  hier  an  den 
einheimischen  zVnnalistcn,  welcher  die  Taufe  WladimiFs  in  das 
Jahr  988  versetzt,  und  diese  Zeitbestimmung  wird  auch  von  aus- 
wärtigen Schriftstellern,  namentlich  von  Cedrenus  und  Elmaci- 
nus  bestätigt,  dvnn  diese  beiden  Schriftsteller  berichten,  dass 
Bardas  Phocas  im  Monate  September  987  seine  Empörung  er- 
hoben hat  (Elmacinus  hat  den  Monat  Giumada  der  Hedschra 
377,  (I.  i.  Ende  September  (J87),  worauf  Wladimir  um  Hilfstruppen 
angegangen  worden  ist,  welche  er  auch  stellte,  nachdem  er  getauft 
wurde  uml  die  Prinzessin  Anna  heimführte,  und  im  Oktober  989 
{\n\  Monat  Moharram  dev  Hedschra  J.  oT'.h  wurde  Phocas 
geschlagen  und  ist  sein  abgeschlagenes  Haupl  nach  Konstanti- 
nopel  gebracht  worden.  Die  Taufe  und  die  Heirat  Wladimir's  fällt 
also  auch  nach  diesen  Angaben  in  das  J.  988.  Andere  diesbe- 
zügliche Angaben  lassen  -ich  nicht  beweisen. 


113 

Schliesslich  kommt  noch  die  Frage  zu  erörtern,  was  den 
Wladimir  bewogen  hat,  sich  in  Griechenland,  nicht  in  Kiew  taufen 
zu  lassen?  Allgemein  wird  als  Grund  angegeben,  dass  „der  krie- 
gerische und  siegreiche  Fürst,  obschon  entschlossen,  den  neuen 
Glauben  anzunehmen,  es  dennoch  verschmähte,  die  Griechen 
demüthig  um  Unterweisung  im  neuen  Glauben  zu  bitten, 
dass  er  sich  deswegen  entschlossen  hatte,  den  Glauben  mit  den 
Waffen  zu  erkämpfen",  wie  Philaret  in  seiner  Geschichte  der 
russischen  Kirche,  (S.  19)  auf  Grund  seiner  Vorgänger,  die  er 
nicht  nennt,  meint.  Derselben  Ansicht  ist  Karamsin,  indem  er 
(I.  215.)  schreibt:  „Wladimir  konnte  auch  in  seiner  eigenen 
Residenzstadt,  wo  es  schon  seit  lange  Kirchen  und  Priester  gab, 
die  Taufe  empfangen;  aber  der  stolze  Fürst  wollte  diese  wichtige 
Angelegenheit  mit  Glanz  und  Grossartigkeit  erledigen;  er  hielt 
nur  die  griechischen  Kaiser  und  den  Patriarchen  für  solche,  die 
würdig  waren,  seinem  ganzen  Volke  den  neuen  Glauben  milzu- 
theilen.  Der  Stolz  auf  seinen  Ruhm  und  seine  Macht  gestattete 
ihm  nicht,  sich  durch  aufrichtiges  Bekenntniss  seiner  heidnischen 
Irrthümer  vor  den  Griechen  zu  erniedrigen  und  sie  demüthig  um  die 
Taufe  zu  bitten;  er  beschloss  sozusagen,  den  christlichen  Glauben 
zu  erobern."  Dieselbe  Ansicht  vertritt  auch  Plato,  ehemals  Moskauer 
Patriarch,  in  seiner  Kirchengeschichte.  Doch  diese  Ansicht  könnte 
vielleicht  dem  schlecht  verstandenen  Nationalstolze  schmeicheln, 
dürfte  aber  kaum  stichhältig  genannt  werden,  da  sie  nirgends 
Anhaltspunkte  findet. — Auf  Grund  der  angeführten  Zeugnisse 
des  Nestor,  so  wie  des  Cedrenus  und  Elmacinus  kann  vielleicht 
folgende  Erklärung,  ohne  übrigens  als  unumstösslich  gelten  zu 
wollen,  hier  Platz  finden.  Nach  dem  Berichte  des  Cedrenus  und 
des  ihm  wahrscheinlich  folgenden  Elmacinus  wurde  der  Kaiser 
Basilius  II.  vom  Usurpator  Bardas  Phoca's  mit  Krieg  überzogen, 
und  weil  er  des  Aufstandes  nicht  allein  Herr  werden  konnte, 
wandte  er  sich  an  Wladimir  um  Hilfstruppen.  Wladimir  mochte 
seine  Bereitwilligkeit  gezeigt  haben,  den  Imperatoren  zu  helfen, 
allein  vom  Ehrgeize  getrieben,  mit  dem  wohl  schwachen  aber  be- 
rühmten byzantinischen  Hofe  in  verwandtschaftliche  Beziehun- 
gen zu  treten,  hatte  er  zum  Lohne  sich  die  Hand  der  kaiserli- 
chen Prinzessin  Anna  ausbedungen.  Nun  war  es  aber  ein  Verstoss 
gegen  die  Tradition  und  gegen  die  ausdrücklichen  Vorschriften 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  8 


114 

des  byzantinisehen  Hofes,  mil  den  Chasaren,  l  ngam  und  Russen 
in  \  erwandtschaftliche  Beziehungen  zu  treten;  ausserdem  war  nach 
Ditmars  von  Merseburg  Zeugnisse  die  Prinzessin  Anna  dem  deut- 
schen Kaiser  Otto  II.  verlobt,  daher  wurde  Wladimir  mit  -einer 
Forderung  abgewiesen.  Darüber  aufgebracht,  zog  er  gegen  die 
Griechen  ins  Feld,  nahm  die  ihnen  gehörige  Stadt  Cherson  ein, 
und  bedrohte  die  Hauptstadt  selbst.  Die  Imperatoren  sahen  sich 
nun  von  zwei  Seiten  bedroht,  wählten  daher  das  kleinere  Uebel 
und  wollten  lieber  den  Traditionen  ihres  Hauses  entsagen,  als  den 
Usurpator  triumphiren  lassen,  und  entschlossen  sich,  der  Forde- 
rung Wladimir's  Folge  zu  legten;  um  aber  den  ausdrücklichen  von 
Constantinus  Porphyrogenitus  angeführten  Vorschriften  ihres 
Hauses  nicht  ganz  zuwiderzuhandeln,  verlangten  sie  von  Wladi- 
mir, dass  er  sich  zuerst  taufen  lasse,  wenn  er  ihre  Schwester  heira- 
ten will.  Wladimir  war  aber  schon  ohnedem  gewillt  sich  taufen 
zu  lassen,  er  ging  also  auf  diese  Bedingung  ein,  wurde  getauft, 
feierte  die  Trauung  mit  der  Prinzessin  Anna,  leistete  dann  die 
zugesagte  Hilfe,  und  kehrte  als  Ohrist  in  sein  Land  zurück. 
Diese  unmassgebliche  Meinung  lässl  sich  mit  allen  diesbezüg- 
lichen Nachrichten  in  Einklang  bringen,  und  ohne,  wie  voraus 
bemerkt,  als  ununistösslich  gelten  zu  wollen,  gibt  sie,  ohne  an 
Wladimir's  Stolz  und  Siegesbewusstsein  zu  appelliren,  den  ein- 
fachsten Grund  an,  warum  Wladimir  in  Griechenland  getauft 
worden  ist.  — 

Auf  diese  Weise  ist  also  Wladimir,  in  der  'Taufe  P>asilius  ge- 
nannt, Christ  geworden.  Er  schied  von  Griechenland  im  besten 
Einvernehmen,  stellte  seine  Eroberungen  zurück,  und  nahm  von 
Griechenland  nur  das,  was  ihm  zur  Bekehrung  seines  Volkes 
dienlich  und  erspriesslich  sein  konnte,  und  nach  Kiew  zurückge- 
kehrt, widmete  er  sich  ausschliesslich  der  Ohristianisirung  seines 
Volkes,  wesswegen  er  von  der  dankbaren  Nachwelt  mit  Recht 
der  „Apostelgleiche"  genannt  wird. 

Anmerkung. 

lieber  den  Ort  und  die  Zeit  der  Taufe  Wladimir's  bestehen 
noch  andere  Ansichten,  die  auch  von  Nestor  (a.  a.  ( ).)  nebenbei 
berührl  werden.  Ich  führe  hier  nur  die  Meinung  an,  nach  wel- 
cher der   Grossftirsi    Wladimir  vom    heil.    Bonifacius   im   .1.  990 


115 

getauft  worden  sein  soll.  Diese  Ansicht  vertritt  Kulesza,19)  nnd 
stützt  sich  auf  die  Zeugnisse  zweier  Kardinäle  der  römischen 
Kirche,  nämlich  des  heil.  Petrus  Üamiani  (in  Vita  s.  Romualdi 
c.  8.  1.)  und  des  Caesar  Baronius,  allein  er  führt  für  seine 
Behauptung  keine  triftigen  Beweise  an,  auch  wird  diese  Ansicht 
von  keinem  anderen  älteren  Chronisten  bestätigt,  daher  sei  sie 
hier  nur  berührt.  Näher  wird  sie  von  dem  Basilianer  Ordens- 
priester Ignatius  Stebelski  in  seinem  polnischen  Werke:  „Dwa 
wielkie  s'wiatla  na  horvzoncie  Polockim  (oder  das  Leben  der 
heil.  Jungfrauen  Euphrosine  und  Parascevia)  Lwdw  1866.  I.  1. 
Note  1.  erörtert,  und  widerlegt. 

§•  17. 

Die  Bekehrung  des  Volkes. 

Nachdem  Wladimir  vom  Lichte  des  wahren  Glaubens 
bestrahlt  und  als  Sohn  der  heiligen  katholischen  Kirche  in  sein 
Reich  zurückgekehrt  war,  erachtete  er  es  für  seine  erste  Pflicht, 
auch  sein  Volk  den  heidnischen  Finsternissen  zu  entreissen  und 
für  das  Christenthum  zu  gewinnen.  Der  einheimische  Annalist 
Nestor  erzählt  davon  folgendermassen:  „Als  Wladimir  nach 
Kiew  gekommen  war,  befahl  er  die  Götzenbilder  zu  zerstören, 
diese  zu  zerhacken,  jene  dem  Feuer  zu  übergeben,  den  Perun 
aber  Hess  er  einem  Pferde  an  den  Sehweif  binden  und  ihn  so 
an  den  Fluss  schleifen,  und  zwölf  Männer  waren  bestellt,  den- 
selben mit  Stöcken  zu  bearbeiten:  und  das  nicht  deswegen,  als 
ob  das  Holz  ein  Gefühl  hätte,  sondern  zur  Verhöhnung  des 
Teufels-  •  •  Die  Ungläubigen  aber  beweinten  dieses  Schauspiel, 
denn  sie  waren  noch  nicht  getauft.  Dann  haben  sie  ihn  (den 
Perun)  in  den  Dniepr  hineingeworfen-  •  •  •  Hernach  Hess  Wladi- 
mir in  der  ganzen  Stadt  bekannt  machen:  wenn  sich  Jemand 
morgen  nicht  am  Flusse  einfinden  wird,  sei  er  nun  reich  oder 
arm,  Herr  oder  Knecht,  der  wird  mein  Widersacher  sein.  Auf 
diese  Kunde  gingen  die  Leute  mit  Freuden  hin;  indem  sie 
sprachen:   Wenn    das    (d.  i.  dieser  Glaube)    nicht  gut  wäre,    so 


11  Kulesza  Joannes  Aloysius,  S.  J.,  ein  eifriger  Beschirmer  der  heil. 
Union,  hat  im  Jahre  1704  zu  Wilno  in  polnischer  Sprache  ein  Buch  herausge- 
geben unter  dem  Titel :  „Wiara  prawoslawna  pismem  sw.,  soborami,  ojeami 
sw.  i  historya  lcoscieln.a   objasniona;M   Art.  11.  S.  2.  n.  4. 

8* 


116 


hüllen  es  der  Fürsl   und  die  Bojaren   nicht   angenommen.    A 


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in 


konunenden  Morgen  aber  begab  sich  Wladimir  mil  den  Priestern 
an  den  Dniepr,  und  da  versammelte  sich  eine  unzählbare  Volks- 
menge: und  sie  traten  in  das  Wasser  und  standen  darin  einige 
bis  zum  Halse,  andere  bis  an  die  Brust,  die  Jüngeren  an  den 
Ufern,  andere  aber  hielten  die  kleinen  Kinder,  die  Priester  aber 
standen  (am  Ufer)  und  lasen  die  Gebete.  Und  es  war  ein  für  den 
Himmel  und  die  Erde  freudiges  Schauspiel,  als  so  viele  Seelen 
selig  wurden;  der  Teufel  aber  seufzte  ächzend:  wehe  mir,  da  ich 
von  hier  verjagt  werde,  wo  ich  bleibenden  Wohnsitz  zu  haben 
wähnte,  denn  hier  wiederhallte  nicht  die  Lehre  der  Apostel«  •  • 
und  ich   wurde   von  Weibern,    nicht  von  Aposteln,    auch    nicht 

von  Märtyrern  besiegt Das  Volk   zerstreute  sich  nach  der 

Taufe  in  seine  Häuser,  Wladimir  aber  frohlockte,  dass  er  mit 
seinem  Volke  den  wahren  Gott  erkannt  hat,  erhob  seine  Augen 
zum    Himmel    und    sprach:    Gott,    der    du   Himmel    und    Erde 

erschaffen  hast,  blicke  herab  auf  diese  neugebornen  Leute 

Darnach  Hess  er  Kirchen  bauen  und  sie  an  den  Plätzen,  wo  früher 
die  Götzenbilder  standen,  aufrichten;  und  er  stiftete  die  Kirche 
zum  heil.  Basilius  an  dem  Hügel,  wo  früher  das  ( lötzenbild  des 
Perun  stand.  Und  er  begann  in  den  Städten  Kirchen  zu  bauen 
und  Priester  anzustellen  und  in  Siädten  und  Dörfern  das  Volk 
zur  Taufe  zu  führen."  (c.  XLII1.)  Die  ganze  Thäiigkeit  des 
bekehrten  Grossfürsten  Wladimir  war  demnach  nach  Nestorder 
Christianisirung  seines  Volkes  gewidmet.  Zu  dem  Zwecke  licss 
er  zuerst  die  heidnischen  Götzenbilder  zerstören,  und  bald  darauf 
liess  er  ein  Edikt  kundmachen,  welches  alle  seine  Unterthanen, 
unter  denen  hier  wahrscheinlich  die  Einwohner  von  ECiewsammt 
Umgebung  zu  verstehen  sein  werden,  unter  Androhung  seiner 
Ungnade  zur  Taufe  einladen,  welcher  Aufforderung  sie  willig,  ja 
freudig  Folge  leisteten.  AVladimir  erbaute  dann  eine  Kirche  zum 
heil.  Basilius.  welche  er  dem  Bischöfe  Michael,  von  deni  er 
getauft  worden  ist,  übergab.  Dieser  Michael  war  also  der  <rste 
Bischof  der  Russen. 

Die  Thatsache  der  um  die  genannte  Zeit  geschehenen 
Bekehrung  des  russischen  Volkes,  wenigstens  der  Einwohner 
von  Kiew  und  Umgebung,  wird  von  allen  Historikern  unbe- 
stritten angenommen,  so  sagt,  um  nur  Einige  anzuführen,  Diu- 


117 

gosz:'i0)  „Promulgavit  insuper  Vladimirus  Russiae  dux  e dictum, 
ut  orunes  nationes  et  populi  subjecti  relictis  idolis  Christi  fide  et 
baptismatis  cbaractere  se  insighirent,  liabiturus  eos  pro  hostibus, 
bonaque  corum  confiscaturus,  qui  detrectarent  sanctis  suis  parere 
jussionibus.  Qua  necessitate  populus  Rutbenorum  constrictus  ad 
Kijow  catervatim  confluxit,  et  fidem  Christi  confessus  in  flumine 
Dniepr  ab  episcopo  Corsunensi  et  presby teris  ex  Graecia  adductis 
baptisabatur  et  in  fide  ac  ceremoniis  erudiebatur.«  Andere 
stimmen  damit  überein,  und  bestimmen  auch  den  Tag,  an  dem 
die  Taufe  des  russischen  Volkes  stattgefunden  hat,  so  namentlich 
die  ruthenischcn  Schriftsteller,  und  Nie.  öarminius  Falconius,'-1) 
welcher  schreibt:  „Prima  dies  Augusti  liaec  fuit,  qua  immensa 
hominum  multitudo  omnis  aetatis  et  sexus  ex  ripa  fluminis  per 
presbyteros  graecos,  ultro  eitroque  cursitantes,  per  trinam  asper- 
sionem  Christo  regeneratur.  Hinc  in  commemorationem  beneficii 
institutum,  ut  Rutbeni  onmes  perpetuo  ea  die  cum  crueibus  et 
supplicatione  et  singuli  cum  suis  in  manu  cereis  procedant  ad 
flumen,  vel  alia,  si  a  fluminibus  absint,  loca,  et  aquam  benedicant." 
Es  ist  kein  Grund  vorhanden,  die  Angaben  Nestor's  in 
Zweifel  zu  ziehen,  wiewol  man  die  Einzelnheiten  dieser  Angaben 
kaum  zu  billigen  im  Stande  sein  dürfte.  Denn  wiewol  man  niebt 
vermuthen  wollte,  dass  sieb  das  Volk  dem  Befehle  Wladimir's 
widersetzt  hätte,  so  scheint  es  anderseits  nicht  wahrscheinlich, 
dass  der  vom  Patriarchen  Chrisoberges  nach  Russland  entsendete 
Bischof  Michael  es  gebilligt  hätte,  damit  das  Volk  ohne  vorher- 
gehende Belehrung  getauft  werde.  Einige  (so  namentlich  Zu- 
brycki  a.  a.  0.)  wollen  in  dieser  Willfährigkeit  des  russischen 
Volkes  den  Beweis  finden,  dass  damals  schon  der  grösste  Theil 
dieses  Volkes  sich  zum  Christenthum  bekannte;  allein  dem 
widerstreiten  die  Ereignisse  des  Jahres  983,  wo  auf  Anstiften 
der  Stadtältesten  und  der  Bojaren  ein  Christ  zum  Opfer  den 
heidnischen  Göttern  ausersehen  wurde.  Wahrscheinlicher  scheint 
deswegen  die  Erzählung  des  polnischen  Schriftstellers  Dlugosz, 
der  beim  Jahre  992  erzählt,    dass  nach  der  Taufe  Wladimir's 


20)  Dlugosz  (auch  Dlugossius  oder  Longinus  genannt),  bist,  polon.  1.  2. 
ad  ann.  992. 

21)  Nie.  Carminius  Falconius,  in  Commentario  ad  tabulas  ruthenas 
Caponianas  c.  4. 


113 

noch  drei  Jahre  verflossen  sind,  während  welcher  Zeit  griechi- 
sche Priester  das  Volk  im  christlichen  Glauben  belehrten,  und 
erst  dann  forderte  Wladimir  Alle,  welche  es  vielleicht  noch  nicht 
gethan  haben,  auf,  dass  sie  die  hell.  Taufe  empfangen,  welchem 
gottgefälligen  Wunsche  sie  auch  entsprochen  haben.  Damit 
wird  aber  nicht  in  Abrede  gestellt,  dass  viele  Bojaren,  unter 
ihnen  vorzüglich  die  Söhne  Wladimirs,  und  ein  bedeutender 
Theil  des  Volkes  bald  nach  der  Rückkehr  des  Grosstursten 
Wladimir  die  heil.  Taufe  empfangen  hat,  unmöglich  aber  ist  es 
anzunehmen,  dass  das  ganze  Volk  wie  eine  willenlose  Heerde 
zur  Taufe  geführt  worden  sein  sollte,  weil  es  ja  augenscheinlich 
wäre,  dass  so  eine  erzwungene  Bekehrung  kaum  den  Namen 
einer  Bekehrung  beanspruchen  könnte.  Am  wahrscheinlichsten 
dürfte  sich  die  Sache  so  verhalten  haben:  Als  Wladimir  von 
Cherson  mit  einem  Bischof  und  einer  entsprechenden  Anzahl 
von  Klerikern  nach  Kiew  zurückgekehrt  war,  war  es  gewiss  sein 
und  des  Bischofs  Michael  innigster  Wunsch,  dass  auch  das 
ganze  Volk  den  wahren  Gott  erkenne,  deswegen  wurde  das  Wort 
Gottes  eifrig  verkündet,  und  zwar  vielleicht  nicht  nur  von  den  von 
Griechenland  angekommenen  Priestern,  sondern  auch  von  den 
einheimischen  Christen,  welche  in  Kiew  ganz  gewiss  vorhanden 
waren.  Diese  apostolischen  Bemühungen  dauerten  nun  einige 
Zeit,  die  zu  bestimmen  unmöglich  ist,  einige  mochten  schon 
früher  die  heil.  Taufe  empfangen  haben,  mit  den  anderen  Ivate- 
chumenen  aber  wartete  man  noch  einige  Zeit,  um  durch  die 
grosse  Anzahl  der  Getauften  dem  Augenblicke  eine  desto  höhere 
Weihe  und  Feierlichkeit  zu  verleihen.  Als  nun  die  Zahl  der 
Katechumenen  schon  sehr  bedeutend  war,  wurde  ein  Tag  für  die 
heil.  Taufhandlung  angesetzt,  die  Katechumenen  wurden  einge- 
laden, sich  dazu  einzufinden  —  daher  das  Edikt  Wladimir's  — 
und  die  feierliche  Handlung  wurde  dann  an  dem  bestimmten 
Tage  mit  erhebender  Feierlichkeit  verrichtet.  In  welchem  Jahre 
das  geschehen  ist,  dürfte  kaum  je  mit  Sicherheit  bestimmt  werden, 
viel  weniger  kann  von  dem  Tage,  an  welchem  die  fragliche 
allgemeine  Taut^  des  Volkes  stattgefunden  hat,  die  Rede  sein. 
Man  sagt,  dass  diess  am  ersten  A^ugusl  stattgefunden  hat,  und 
berufl  sieh  auf  die  feierliche  Wasserweihe,  welche  an  diesem 
Tag-  sowol  bei  den  unirten  als  nichtu nirten  Russen  gehalten 
wird.  Allein  dieser  Beweis  ist  nichts  weniger,  als  stichhältig,  und 


119 

zwar  deswegen,  weil  in  diesem  ziemlich  langen  Gottesdienste 
der  Taufe  der  Russen  mit  keiner  Silbe  gedacht  wird,  was  doch 
ganz  natürlich  wäre,  wenn  dieser  Gottesdienst  zum  Andenken  an 
die  Taufe  der  Russen  eingeführt  worden  wäre.  Es  ist  eben 
ein  mit  der  Wasserweihe  verbundener  Gottesdienst  zu  Ehren 
der  heiligenMutter  Gottes,  vor  deren  Himmelfahrtsfeste  das 
zwei  wöchentliche  Fasten  an  diesem  Tage  begonnen  wird, 
und  zu  Ehren  des  heil.  Kreuzes,  dessen  Fest  an  dem  genannten 
Tage  gefeiert  wird.  Das  wird  übrigens  auch  von  Nestor 
indirekt  bestätigt,  indem  er  erzählt,  dass  Wladimir  für  die 
Ausbreitung  des  Christenthumsunter  seinem  Volke  in  Städten 
und  Dörfern  thätig  war. 

Wladimir  beschränkte  nämlich  sein  Wirken  nicht  auf 
Kiew  allein,  er  suchte  alle  seine  Unterthanen  zum  Christenthum 
zu  bekehren.  Nestor  sagt  nur  kurz:  „Er  begann  in  den  Städten 
Kirchen  zu  bauen  und  Priester  anzustellen,  und  von  Städten 
und  Dörfern  das  Volk  zur  Taufe  zu  führen".  Dasselbe  sagen 
auch  die  späteren  Chroniken;  aber  weder  Nestor,  noch  die  spä- 
teren Chronisten  geben  an,  in  welchen  Städten  und  Gebieten 
unter  Wladimir  der  christliche  Glaube  eingeführt  wurde.  Nach 
dem  Gange  der  Ereignisse  jedoch  sowie  nach  der  geographischen 
Lage  ist  es  am  wahrscheinlichsten,  dass  sich  die  apostolische 
Wirksamkeit  Wladimir' s  and  seiner  Geistlichkeit  vorzüglich  auf 
die  Kiew  zunächst  liegenden  Städte  und  Gebiete,  so  namentlich 
Perejaslav,  Czernigow,  Bilhorod,  das  wolynische  Wladimir  und 
andere,  ausdehnte.22)  Ein  Zeitgenosse  Wladimirs,  der  Mönch 
Adelmar,  sagt,  dass  bald  nach  Bekehrung  der  Rassen  ein  Bischof 
in  das  innere  Gebiet  Russlands  sich  begeben  hat  und  dort  den 
christlichen  Glauben  mit  Erfolg  predigte.  —  Spätere  Chroniken, 
so  namentlich  die  Nikonsche,  berichten,  dass,  als  Wladimir  sein 
ausgedehntes  Reich  unter  seine  Söhne  theilte,  er  ihnen  auch 
Priester  mitgegeben  und  ihnen  die  Sorge  um  die  Verbreitung 
des  Christenthums  ganz  besonders  an's  Herz  gelegt  hatte.  Bei 
Nestor  finden  wir  davon  keine  Erwähnung,  doch  ist  es  nicht  zu 
bezweifeln,  dass  der  gotterleuchtete  Fürst  alles  in  seinen  Kräften 
Gelegene  zur  Verbreitung  des  Christenthums  gethan  hat. 


Näher  wird  davon  im  folgenden  Capitel  die  Rede  sein. 


120 

Fast  zu  gleicher  Zi  ii  mit  dem  griechischen  Bischof  Michael, 

sind  nach  Kussland  auch  occidentalische  Missionäre  gekommen, 
und  zwar  Reinbeni,  Bischof  von  lvolbcrg,  im  Gefolge  der  Tochter 
des  polnischen  Fürsten  Boleslaw  Chrobry,  welche  an  Swiatopolk, 
Brudersohn  Wladimir's,  verheiratet  war,  und  der  heil.  Bruno, 
Schüler  des  heil.  Romuald,  welchem  von  einigen  Schriftstellern 
(so  vom  Petrus  Damiani)  der  Name  Bonifacius  beigelegt  wird; 
diese  beiden  Missionäre  haben  für  die  Verbreitung  des  Christen- 
thums  in  Kussland  mit  vielem  Eifer,  aber  ohne  Erfolg  gewirkt, 
und  der  letztere  hat  nach  dem  Berichte  Ditmar's  von  Merseburg 
auf  dieser  Mission  den  Märtyrertod  erlitten.  Ditmar  von  Merse- 
burg23) erzählt  darüber  Folgeiuhs:  Hie  (Vladimir)  tres  habens 
h'lios,  uni  eorum  Bolislavi  ducis,  nustrique  perseeutoris  filiam  in 
matrimonium  duxit,  cum  qua  missus  est  a  Polonis  Reinbenius, 
praesul  Salsae  Cholbcrgiensis  •  •  •  •  Quantum  autem  in  cura  sibi 
eommissa,  laboraverit  idem  Keinbernus,  non  meae  sufficit  scien- 
tiae,  nee  etiam  faeundiae.  Fana  idolorum  destruens  incendit,  et 
niare  demonibus  euitum,  inmissis  (juatuur  lapidibus  sacro  crismate 
perunetis,  et  aqua  purgans  benedieta,  novam  Domini  omnipotenti 
propaginem  in  infruetuosa  arbore,  idest  in  populo  nimis  insulso 
(inculto),  s.  praedicationis  plantationem  eduxit-  •  •  quem  predic- 
tus  rex  (Vladimirus)  audiens  filium  suimethortatu  Bolislavi  tacito 
reluctaturum  sibi,  eepit  cum  eodem  (Reinberno)  et  uxore,  et  in 
singulari  custodia  claudit.  In  qua  patcr  venerabilis,  quod  in 
aperto  fieri  non  potuit,  in  secreto  studiosus,  in  divina  laude  pere- 
git.u  —  Und  an  einer  anderen  Stelle21)  sagt  derselbe:  „FuU 
quidam  Brun  (Bruno)  nomine,  contcmporalis  et  conscolasticus 
meus«  • «  1s...  regnante  tunc  seeundo  Dci  gratia  Henrico  ad 
Mcrsburg  veniens,  benedictionem  cum  licencia  domini  papae 
episcopalem  •  •  •  peeiit-  •  •  In  duodeeimo  conversionis  ac  iaelytae 
conversationis  suae  anno  adPrussiam  (Preussen)  pergens,  steriles 
hos  agros  semine  divino  studuil  feeundare-  •  •    Tunc  in  confinio 


2:))  Thitmari  chronicon,  1.  VIII.  o.  .">"_\ 

\.  a.  0.  Ii!>.  VI.  c.  58.  Vergl.  auch  Petrus  Damiani:  Vita  9. 
Romualdi  c.  8.  s.,  welcher  nichl  den  heil.  Bruno,  sondern  den  heil.  Bonifacius 
nach  Russland  gehen  lässt.  -  Acta  SS.  Bollandist.  t.  II.  Febr.  t.  IV.  Junii  — 
und  Dissertatio  de  origino  christ.  religionis  in  Russia,  Romae  1826  p.  67  87, 
wo  «Ii*'  tdentitäl  der  Personen  Bruno  und  Bonifacius  bewiesen  ist. 


121 

predlctae  regionis  et  Rusciae  (Russiae)  cum  predicaret,  primo  ab 
incolis  prohibetur,  et  plus  evangelizans  capitur,  deindeque  amore 
Christi,  qui  ecclesiae  caput  est,  16  Kai.  Martii  mitis  ut  agnus  de- 
collatur  cum  sociis  suis  18. u  (a.  1009.) 

§•18. 

Kurzer    Ueberblick    der    weiteren    Regierungsjahre 
Wladimir's  (989  —  1015.)  Sein  Tod.  Charakter. 

Mitten  unter  den  eifrigen  Bemühungen  um  die  Chrisriani- 
sirung  seines  Vrolkes  hatte  Wladimir  auch  die  sonstigen  Staats- 
angelegenheiten nicht  ausser  Acht  gelassen,  er  trachtete  vor  Al- 
lem die  Grenzen  seines  Reiches  vor  den  Einfällen  der  räuberi- 
schen Nachbarvölker  zu  sichern,  unternahm  aber  seit  seiner 
Bekehrung  keine  aggressiven  Kriege,  sondern  griff  nur  dann  zu 
den  Waffen,  wenn  er  dazu  gezwungen  wurde,  so  dass  seine 
übrige  Regierungszeit  im  Ganzen  friedlich  war.  Desto  rastloser 
war  seine  Thätigkeit  für  die  innere  Organisation  und  Kultivirung 
seines  Reiches,  er  baute  Kirchen  und  stellte  überall  Priester  an, 
errichtete  Schulen,  berief  von  Griechenland  fähige  Lehrer  und 
Künstler,  die  er  bei  den  neuerrichteten  Schulen  und  bei  Errich- 
tung der  Kirchen  und  anderer  Bauten  verwendete,  versorgte  reich- 
lich die  Kirchen  und  deren  Diener,  sorgte  für  Arme  und  Leidende, 
und  ward  so  nicht  nur  ein  geachteter  Fürst,  sondern  auch  ein 
allverehrter  und  geliebter  Vater  "seines  Volkes.  Der  einzige  und 
wohl  auch  der  grösste  Fehler,  den  er  sich  in  dieser  Zeit  zu 
Schulden  kommen  Hess,  war  die  Theilung  des  Reiches  unter  seine 
zahlreiche  Nachkommenschaft,  denn  dadurch  wurde  zu  der  spä- 
teren Schwächung  des  Reiches  und  zu  blutigen  Bürgerkriegen 
der  Grund  gelegt.  Wir  wollen  nun  kurz  die  Ereignisse  der  letzten 
Regierungsjahre  Wladimir's  besprechen. 

Noch  im  Jahre  988  hatte  Wladimir  sein  Reich  unter  seine 
zwölf  Söhne25)  welche  gleich  nach  seiner  Rückkehr  von  Cherson 


25)  Wladimir  hatte  zwölf  Söhne  ausser  dem  adoptirten  Swiatopolk, 
und  es  ist  unbekannt,  von  welcher  Mutter  die  zwei  Söhne  Pozwizd  und  Sudi- 
slaw  geboren  wurden.  Nestor  nennt  sie  beim  Jahre  988,  man  kann  sie  dem- 
nach nicht  für  Söhne  der  griechischen  Prinzessin  Anna  halten;  Einige  halten 
diese  Anna  für  die  Mutter  des  Borys  und  Hlib,  allein  da  entsteht  wieder  eine 
Schwierigkeit,  weil  Nestor  von  ihnen  schon  beim  Jahre  980  spricht.  Es  ist  aber 


122 

die  h.  Taufe  empfangen  haben,  getheilt,  und  zwar  gab  er  dem 
ältesten  Sohne  Wyseslaw  die  Stadt  Nowhorod,  dem  Izjaslaw 
Polock,  dem  Swiatopolk  das  Gebiet  von  Turow,  dem  Jaroslaw  das 
Gebiet  von  Rostow,  und  als  der  älteste  Sohn  Wyseslaw  gestorben 
ist,  bestellte  er  den  Jaroslaw  in  Nowhorod;  ferner  gab  er  seinem 
Sohne  Borys  das  nunmehr  erledigte  Rostow,  dem  Hlib  (Gleb)die 
Stadt  Murom,  dem  Swiatoslaw  das  Gebiet  der  Drewlanen,  dem 
Vsevlad  die  Stadt  Wladimir,  und  dem  Mstislaw  das  Gebiet  von 
Tmutorokan.  Ueber  die  Antheile  der  übrigen  drei  Söhne  spricht 
Nestor  hier  nicht.  Diesen  jungen  Fürsten  gab  er  erfahrene  Männer 
zu  Rathgebern  und  schickte  sie  in  die  ihnen  übertragenen  Län- 
dereien. 

Seine  weitere  Sorge  widmete  er  der  Anlage  von  neuen 
Städten,  namentlich  im  Süden  Russlands,  um  so  den  räuberischen 
Einfällen  der  Petschenegen  desto  wirksamer  begegnen  zu  können, 
und  die  neuerbauten  Städte  bevölkerte  er  mit  Leuten,  die  er  von 
anderen  Gegenden  übersiedeln  liess. 

Fast  in  derselben  Zeit  beschloss  Wladimir  (im  J.  989)  in 
Kiew  eine  grossartige  Kirche  zu  Ehren  der  Mutter  Gottes  zu  er- 
bauen, wozu  er  Baumeister  von  Griechenland  kommen  Hess,  an 
welcher  er  den  Chersoneser  xAnastasius,  der  ihm  bei  der  Ein- 
nahme von  Cherson  behilflich  war,  anstellte.  Diese  Kirche  hat  er 
sehr  reich  dotirt  und  ihr  besondere  Rechte  eingeräumt.  Im  fol- 
genden Jahre  991  erbaute  er  die  Stadt  Bilhorod,  welche  dann 
sein  liebster  Aufenthaltsort  war.  Im  J.  992  sah  er  sich  genöthigt, 
gegen  die  Chrowaten  (oder  Chorwaten),  welche  In  den  Karpathen- 
gegenden  im  jetzigen  Galizien  wohnten,  zu  Felde  zu  ziehen,  und 
kaum  ist  er  von  diesem  Zuge  zurückgekehrt,  sah  er  sich  von  den 
Petschenegen  bedroht;  er  zog  gegen  dieselben  und  schloss  mil 
ihnen  einen  dreijährigen  Waffenstillstand,  nachdem  dieser  Krieg 
wahrscheinlich  keinen  günstigen  Ausgang  genommen  hat  Nach 
Verlauf  von  drei  Jahren,  innerhalb  welcher  die  Marienkirche 
in  Kiew  vollendet  und  mit  der  grössten  Feierlichkeil   eingeweiht 


möglich,  das!  Nestor  diese  Nachricht  am  unrechten  Orte  angebracht  hat,  and 
dase  er  unter  dar  Bulgarin  die  Anna  versteht.  -  Nach  Cromer  (i.  3.  o.  3.) 
hat  Stanislaus  die  Stadt  Smolensk,  Pozwfcd  das  Gebiet  Volhynieu  und  Sudi- 
hlaw  das  Gebiet  Polock  (Plesoovia)  erhalten.  Vgl.  davon  >\\<-  interessante  Er- 
örterung bei  Aesemani,  a.  a.  0.  t,  IV.  p.  58 — 65. 


123 

wurde,26)  erneuerten  die  Petschenegen  im  J.  996  ihre  Plün- 
derungen, sie  überfielen  die  Stadt  Wasilew,  wo  Wladimir  geschla- 
gen wurde  und  nur  mit  grosser  Noth  sich  retten  konnte,  indem 
er  sich  unter  eine  Brücke  flüchtete.  In  Lebensgefahr  schwebend, 
gelobte  er,  dass,  wenn  er  dem  Tode  entgeht,  er  in  Wasilew  eine 
Kirche  zur  Verklärung  Christi,  an  welchem  Festtage  diese  un- 
glückliche Schlacht  geliefert  wurde,  erbauen  wird.  Und  er  hat 
sein  Gelübde  treu  erfüllt,  er  liess  die  Kirche  bauen,  und  als  sie 
vollendet  war,  sie  mit  grosser  Feierlichkeit  einweihen,  welche 
Feierlichkeit  er  durch  Werke  der  Barmherzigkeit  verherrlichte. 
Die  Ueberfälle  der  Petschenegen  hörten  auch  in  der  folgenden 
Zeit  nicht  auf,  sonst  aber  lebte  Wladimir,  wie  Nestor  sagt,  „im 
Frieden  und  Freundschaft  mit  den  Nachbarfürsten,  nämlich  mit 
Boleslaw  von  Polen,  mit  Stephan  (dem  heiligen)  von  Ungarn 
und  mit  Andrich  von  Böhmen^. 

Ueberhaupt  hat  sich  der  früher  kriegerische  und  an  Grau- 
samkeit grenzende  Sinn  Wladimir's  in  Milde  verwandelt,  sodass 
er  sogar  diegrössten  Verbrechen  ungestraft  liess,  weswegen  ihn 
die  Bischöfe,  nach  Nestor's  Bericht,  zur  grösseren  Strenge  auffor- 
derten, welcher  Aufforderung  er  auch  Folge  leistete,  jedoch  so, 
dass  er  die  Gerichtsbarkeit  den  Bischöfen  überliess. 

Ueber  die  weiteren  Regierungsjahre  Wladimir's  ist  nichts 
mehr  bekannt  (es  wird  bei  Nestor  nur  erwähnt,  dass  im  J.  1011 
seine  Frau  Anna  gestorben  ist),  erst  im  vorletzten  Regierungsjahre 
Wladimir's  erzählt  Nestor  von  einer  schweren  Heimsuchung  und 
Trübsal,  welche  dem  greisen  Fürsten  sein  eigener  Sohn  Jaroslaw, 
Fürst  von  Nowhorod,  bereitet  hat.  Wladimir  hatte  schon  vor 
längerer  Zeit  seine  Söhne  mit  Theilfürstenthümern  ausgestattet, 
und  dabei  hatte  Jaroslaw  Nowhorod  erhalten.  Diese  Theilfürsten- 
thümer  waren  aber  von  Kiew  abhängig,  und  waren  verpflichtet, 
jährlich  eine  gewisse  Summe  an  die  grossfürstliche  Kassa  abzu- 
führen, so  hatte  Nowhorod  jährlich  2000  Griwnen  (hrivny)  dem 
Grossfürsten  zu  zahlen.  Da  empörte  sich  Jaroslaw  von  Nowhorod 
und  verweigerte  den  schuldigen  Tribut.  Darüber  aufgebracht, 
rüstete    sich  Wladimir    im  J.   1014    zu    einer   Züchtigung    des 


26)  Diese  Kirche  ad  S.  Mariam  Semper  Virginem  hiess  auch  die  Z  ehend- 
kirche  (desiatinna  Cerkov),  weil  an  diese  Kirche  von  allen  Erträgnissen  der 
Zehend  abzuliefern  war. 


124 

rebellischen  Sohnes,  welcher  auch  warägische  Hilfstruppen  in 
Skandinavien  warb.  Aber  Gott  hat  diesen  widernatürlichen  Krieg 
nicht  zugelassen:  Wladimir  erkrankte,  vielleicht  in  Folge  der 
grossen  Aufregung,  und  nachdem  er  gegen  die  wieder  heran- 
stürmenden Petschenegen  seinen  geliebten  Sohn  Borys  schickte, 
steigerte  sich  seine  Krankheit,  und  er  ist  am  15.  Juli  1015  auf 
seinem  Landgut  Berestow  gestorben. 

Den  Tod  Wladimirs  hat  man  auf  einige  Zeit  verheimlichen 
wollen,  und  zwar  aus  Furcht  vor  dem  ränkesüchtigen  Swiato- 
polk  —  Bruderssohne  Wladimirs  —  der  damals  in  Kiew  anwe- 
send war.  Allein  bald  verbreitete  sich  die  Kunde  vom  Ableben 
des  geliebten  und  verehrten  Fürsten,  das  Volk  strömte  massen- 
weise in  die  von  Wladimir  erbaute  Muttergotteskirche,  wo  die 
irdischen  Ueberreste  Wladimirs  beigesetzt  wurden.  Das  Volk  be- 
weinte, wie  Nestor  erzählt,  den  Tod  des  Fürsten,  und  zwar  die 
Bojaren  ihren  Vertreter  und  Beschirmer,  die  Armen  ihren  Vater 
und  Ernährer.  Der  Leib  des  heil.  Wladimir  ruhte  unter  der  ge- 
nannten Kirche  in  der  Erde,  bis  er  im  J.  1020  vom  Kiewer  Me- 
tropoliten Johann  1.  in  einen  marmornen  Sarg  gelegt  und  auf 
der  Seite  seiner  im  Jahre  1011  entschlafenen  Gemalin  Anna  bei- 
gesetzt wurde.  Die  von  Wladimir  erbaute  Kirche  ist  in  späteren 
.Jahrhunderten  verfallen,  und  so  blieb  auch  die  letzte  Ruhestätte 
Wladimir's  des  Grossen  unter  Trümmern  bedeckt,  bis  sie  im 
J.  1637  vom  Kiewer  Gegenmetropoliten  Peter  Mohila  entdeckt 
und  mit  der  grössten  Feierlichkeit  die  übriggebliebenen  Reli- 
quien in  der  neu  hergestellten  Kirche  aufbewahrt  worden  sind. 

Bevor  wir  nun  in  der  Geschichte  der  Kirche  weiter  fort- 
fahren, ist  es  angezeigt,  noch  eine  kurze  Charakteristik  des  ersten 
christlichen  russischen  Fürsten  zu  geben.  Wladimir  stammte  aus 
einer  kriegerisch  gesinnten,  beutegierigen,  fürstlichen  Familie 
der  Waräger,  und  er  trat  in  den  ersten  fünf  Regierungsjahren 
in  die  Fussstapfen  seiner  Vorgänger;  dann  aber  hat  sich  sein 
Charakter  ganz  umgewandelt,  aus  einem  gefürchteten  Krieger 
wurde  ein  stiller  Gottesmann,  aus  dem  eifrigen  Beförderer  des 
Heidenthums  ward  er  ein  unermüdlicher  Verbreiter  des  Chri- 
stenthums,  aus  einem  grausamen  Bruder  ein  liebevoller  Vater, 
aus  einem  rauhen,  strengen  Herrscher  ein  barmherziger,  milder 
Fürst  und  Landesvater.  Wladimir,  der  in  den  eisten  Regierungs- 
jahren mit  siegreicher  Hand  sich  viele  Städte  und  Länder  dienst- 


125 

bar  machte,  vernachlässigt  nun  das  Heerwesen,  so  dass  er  nicht 
Truppen  genug  findet,  um  sich  vor  den  räuberischen  Petschenegen 
zu  vertheidigen;  dafür  aber  sorgt  er  auf  eine  edlere  und  nach- 
haltigere Weise  für  das  Wohl  seines  Volkes,  er  gründet  Städte, 
baut  Kirchen  und  Schulen,  und  beruft  gelehrte  Männer,  um  sein 
Volk  der  Cultur  zuzuführen.  Ditmar  von  Merseburg,  der  sonst 
auf  Wladimir  nicht  gut  zu  sprechen  ist,  gibt  doch  beim  J.  1108 
an,  dass  in  diesem  Jahre  in  Russland  schon  400  Kirchen  be- 
standen. Diese  Zahl  mag  übertrieben  sein,  allein  sie  gibt  Zeug- 
niss  von  dem  Gotteseifer  des  ersten  christliehen  Fürsten  Russ- 
lands. Allgemein  anerkannt  ist  ferner  seine  Barmherzigkeit,  in 
Folge  deren  nicht  nur  an  seinen  Hofe  jeder  Hilfsbedürftige 
Hilfe  und  Unterstützung  fand,  sondern  er  auch  Solchen,  die 
wegen  Alter  oder  Schwäche  an  den  Hof  nicht  kommen  konnten, 
Hilfe  und  Unterstützung  zukommen  liess;  er  verordnete  nämlich, 
dass  verschiedene  Vorräthe  und  Lebensmittel  auf  Wrägen  zu 
Armen  und  Kranken  geführt  werden.  —  Auch  in  seinem  mora- 
lischen Lebenswandel  hat  er  sich  ganz  umgewandelt,  und  führte 
ein  frommes,  gottgefälliges  Leben,  wie  aus  der  ganzen  Erzählung 
zu  ersehen  ist.  Ditmar  von  Merseburg  (a.  a.  0.)  behauptet  zwar, 
dass  Wladimir  auch  nach  seiner  Bekehrung  dem  früheren  laster- 
haften Leben  ergeben  war,  er  sagt  nämlich  (ad  a.  1108.):  „Hie 
(Vladimirus)  ducens  uxorem  Helenam27)  nomine,  tertio  Ottoni 
desponsatam,  sed  ci  fraudulenta  calliditate  subtraetam,  christi- 
anitatis  sanetae  fidem  ejus  hortatu  suseepit,  quam  justis  operibus 
non  ornavit.  Erat  enim  fornicator  immensus,  et  crudelis,  magnam- 
que  vim  Danais  mollibus  ingessit«  •  •  "  Dann  erzählt  er  von  der 
Mission  des  Reinbernus,  wie  oben  (§.  10.)  angeführt  worden  ist. 
Allein  diese  Aeusserung  Ditmar's  ist  mehr  als  verdächtig,  und 
dieser  Schriftsteller  kann  in  dieser  Beziehung  nicht  als  fähiger 
Zeuge  angeführt  werden.  Denn  wie  Assemani  (a.  a.  O.  t.  IV. 
p.  55.)  sagt,  Ditmar  war  von  den  russischen  Angelegenheiten  ent- 
weder nicht  genau  unterrichtet,  oder,  weil  damals  Deutschland  mit 
den  Polen  und  anderen  Slaven  oft  Kriege  führte,  war  er  gegen. 
diese  Völkerschaften  mehr  als  billig  aufgebracht,  und  hat  des- 
wegen den  polnischen  und  den  russischen  Fürsten  im  schlechten 
Lichte,  und  zwar  den  ersten  als  einen  Verfolger  der  Deutschen, 


27)   Ditmar  irrt  hier,  indem  er  Helena  anstatt  Anna  setzt. 


126 

den  letzteren  als  einen  lasterhaften  Menschen  dargestellt.  Mit 
Recht  sagt  daher  Assemani  (a.  a.  0.):  „Impius  antea  fuerat Vladi- 
mir us,  verum  postquam  ducta  in  uxorem  Anna  salutari  lavacro 
regeneratus  fuit,  nimio  plus  iniquus  censendus  est  Ditmarus,  qui 
antiqua  ei  crimina  exprobret."  Uebrigens  mochte  Ditmar  auch 
deswegen  dem  Wladimir  nicht  gewogen  sein,  weil  dieser  den 
Bischof  Reinbern  von  Kolberg  ins  Gefängniss  werfen  Hess,  und 
und  zwar  mit  Swiatopolk  und  mit  dessen  Ge malin,  der  Tochter 
des  polnischen  Königs  Boleslaus;  doch  derselbe  Ditmar  gibt 
auch  den  Grund  dieser  allerdings  harten  Massregel  an,  indem  er 
schreibt:  „Quem  (sc.  Reinbcrnum)  praedictus  rex  (i.  e.  Vladimi- 
rus),  audiens  filium  suimct,  hortatu  Bolislavi  taeito,  reluctaturum 
sibi,  cepit---"  Es  wrar  da  also  ein  Hochverrat^  und  wie  die 
Fürsten  und  Könige  in  solchen  Fällen  zu  verfahren  pflegen,  be- 
weist die  Geschichte  zur  Genüge;  es  ist  also  kein  Grund  vor- 
handen in  der  fraglichen  Angelegenheit  dem  Ditmar  ein  beson- 
deres Vertrauen  zu  schenken. 

Wladimir  verdient  wirklich  den  ihm  von  der  dankbaren 
Nachwelt  zuerkannten  Zunamen  „der  Grosse";  denn  als  er  zur 
Alleinherrschaft  gelangte,  hat  er  durch  eine  umsichtige  und 
glückliche  Regierung  sein  Land  und  sein  Volk  gross  und  glück- 
lich gemacht:  er  entfernte  auf  eine  kluge  Weise  die  raublustigen 
Waräger,  beschwichtigte  die  aufständischen  Unterthanen,  hielt 
die  beutegierigen  und  räuberischen  Nachbarn  fern  von  seinen 
Grenzen,  unterjochte  die  tapferen  Jatwiagen,  dehnte  die  Grenzen 
seines  Reiches  nach  Westen  aus,  durch  seine  tapferen  Truppen 
kräftigte  er  das  oströmische  Reich  und  befreite  es  von  den  räu- 
berischen Ueberfällen  der  Waräger,  führte  das  Christ enthum  ein, 
und  erhob  es  zur  herrschenden  Religion,  gründete  Städte,  baute 
Kirchen  und  Schulen,  sorgte  für  die  Aufklärung  seines  Volkes 
und  benahm  sich  wie  ein  wahrer  Landesvater.  Fr  führt  als  erster 
christlicher  Fürst  mit  Recht  auch  den  Namen  „der  Apostelgleicheu , 
und  die  Russen  verehren  ihn  als  Heiligen,  und  begehen  seinen 
Festtag  an  seinem  Todestag,  das  ist  am  15.  Juli  alten  Stvls. 

Mit  weihevoller  Pietät  wird  sein  Andenken  im  kirchlichen 
Officium  gefeiert:  „Venite  coneurramus,  heisst  es  dort,  omnes 
fideliter  ad  colendam  memoriam  Patris  Russorum  et  institutoris 
nostrae  salutis  Basilii  (so  in  der  Taufe  genannt):  hie  enim  oriun- 
dus  e  Varngis,  dilexit  Christum  qui  eum  dilexerat,  ad  quem  quo- 


127 

que  intravit  gaudens  cum  avia  sua  beata  Helena  (i.  e.  Olga): 
omnes  autem  suos  populos  docuit  credere  inDeumunum  in  trini- 
tate,  eumque  adorare:  tum  exstirpans  idola,  eadem  conquassavit, 
et  protulit  nobis  suos  sanctos  palmite?  Romanuni  et  Davidein." 
(d.  i.  Borys  und  Hlib,  in  der  Taufe  Roman  und  David  genannt, 
von  denen  weiter  unten  die  Rede  sein  wird.)  Und  der  einheimi- 
sche Chronist  Nestor  sagt  von  Wladimir,  nachdem  er  seinen  Tod 
beschrieben  hat,  so:  „Das  ist  der  neue  Constantin  vom  grossen 
Rom,  welcher  sich  und  seine  Völker  taufen  Hess-  •  •  Es  ist  wirk- 
lich erstaunlich,  wie  viel  Gutes  er  dem  russischen  Lande  erwiesen 
hat,  dadurch,  dass  er  dasselbe  der  Taufe  zuführte.  Wir  aber  als 
Christen  können  ihm  nicht  Gleiches  mit  Gleichem  entgelten  •  •  • 
Wir  verehren  sein  Andenken,  und  lobpreisen  Gott,  von  dem  wir 
die  ewige  Glückseligkeit  erflehen." 

Der  Ruhm  dieses  grossen  Fürsten  wiederhallte  nicht  nur 
unter  seinem  Volke,  bei  dem  sich  mit  der  Zeit  auch  manche 
fabelhaften  Legenden  ausbildeten,  auch  die  skandinavischen 
(Sturleson),  germanischen,  byzantinischen  und  arabischen  Anna- 
len  gedenken  seiner  als  eines  grossen  denkwürdigen  Fürsten.  So 
sei  denn  auch  hier  dem  Andenken  Wladimir's  des  Apostelglei- 
chen, des  Gründers  der  russischen  Kirche,  in  Pietät  der  schuldige 
Zoll  der  Dankbarkeit  dargebracht! 

Schliesslich  sei  hier  auch  der  Gemalin  Wladimir'  sy  der  grie- 
chischen Prinzessin  Anna,  gedacht.  Bei  Nestor  finden  wir  über  die- 
selbe keine  Nachrichten,  er  erzählt  nur,  wie  sie  Wladimir's  Ge- 
malin wurde  und  beim  Jahre  1011  meldet  er  ihren  Tod.  Auch 
sagt  er  nirgends,  ob  Wladimir  von  ihr  irgend  welche  Kinder  ge- 
habt hat.  Spärlich  und  ausserdem  nicht  übereinstimmend  sind 
auch  die  ausländischen  Nachrichten  über  diese  Fürstin.  Die 
Byzantiner  Cedrenus  und  Stylitzes28)  meinen,  dass  Anna  den 
Wladimir  überlebt  hatte,  und  dass  sie  beide  zwischen  den  Jahren 
1022  und  1025  gestorben  sind;  — Andere  setzen  ihr  ein  früheres 
Todesjahr  an;  die  wahrscheinlichste  aber  ist  die  Angabe  Nestor's, 
dass  sie  1011  gestorben  ist.  Wiewol  übrigens  Nestor  von  ihren 
weiteren  Geschicken  schweigt,  so  darf  man  annehmen,  dass  sie 
ihrem  Genial  in  seiner  apostolischen  Wirksamkeit  behilflich  war 


*8)  Bei  Assemani,  1.  c.  t.  IV.  p.  50. 


128 

und  ihn  als  geborne  Christin  und  an  einem  streng  religiösen  Hofe 
erzogene  Prinzessin  zu  seinen  edlen  Thaten  anfeuerte  und  mit 
Klugkeit  und  Umsicht  leitete. 

§.19. 

Unter  Swiatopolk  (1014—1019)  und  Jaroslaw  I. 
(1019-1054). 

Der  Tod  des  Grossfürsten  Wladimir  war  sowol  für  das 
Reich,  als  auch  für  die  Verbreitung  des  Christen thums  von  sehr 
nachtheiligen  Folgen  begleitet,  denn  es  entbrannten  innere  Zer- 
würfnisse, ja  Brudermord  befleckte  wieder  dieses  Land.  Der  Keim 
zu  dieser  Verwirrung  war  in  der  von  Wladimir  veranstalteten  Thei- 
lung  des  Reiches  gelegt,  die  Veranlassung  dazu  gab  aber  der 
verkehrte  Sinn  und  der  Ehrgeiz  Swiatopolk's,  eines  Brudersohnes 
Wladimir's,  welcher  mit  dem  ihm  von  Wladimir  angewiesenen 
Antheile  unzufrieden,  das  Grossfürstenthum  beanspruchte.  Es 
gehört  zwar  nicht  zur  Kirchengeschichte,  sich  mit  der  politischen 
Geschichte  zu  befassen;  aber  die  Geschichte  der  russischen 
Kirche  ist  mit  der  politischen  Geschichteso  eng  verflochten,  dass 
sie,  von  dieser  ganz  getrennt,  fast  unverständlich  bliebe,  deswegen 
muss  sie  hier,  wenn  auch  nur  in  ganz  allgemeinen  Umrissen, 
berücksichtigt  werden.  Auf  Wladimir  gelangte  zur  Herrschaft  in 
Kiew  sein   Bruderssohn   (Sohn  des  Jaropolk   und   der  Rohnida). 

Swiatopolk  (1015  — 1019),  und  zwar  erst  nach  Verübung 
von  vielen  Grausamkeiten.  Zur  Zeit  des  Todes  Wladimirs  befand 
sich  nämlich  sein  Lieblingssohn  Borys  am  Flusse  Alta  als  Heer- 
führer gegen  die  Petschenegen;  Swiatopolk,  wahrscheinlich  da- 
mals der  Haft  entlassen,  befand  sich  in  Kiew,  und  der  älteste 
Sohn  Wladimirs  Jaroslaw  war  in  Nowhorod,  wo  er  sich  zum 
Kriege  gegen  seinen  Vater  rüstete.  Jeder  von  diesen  drei  Ge- 
nannten hatte  Ansprüche  auf  den  grossfürstlichen  Thron,  und 
auch  Mittel,  diese  geltend  zu  machen.  Swiatopolk  nämlich  war 
der  Sprössling  der  ältesten  Linie  des  regierenden  Hauses,  von 
Wladimir  adoptirt,  hatte  also  als  Acltester  des  Stammes  das  Recht, 
auf  Wladimir  zu  folgen.  Mittel  besass  er  auch,  denn  gleich  nach 
Wladimir's  Tode  setzte  er  sich  in  den  Besitz  der  grossfürstlichen 
Kasse,  aus  welcher  er  reichliche  Spenden  austheilte  und  sich  so 
zahlreiche  Anhänger  warb.    Borys  wurde  von  Wladimir  selbst 


129 

zum  Nachfolger  bestimmt,  er  stand  an  der  Spitze  der  ganzen 
bewaffneten  Macht,  mit  welcher  er  sein  Recht  leicht  geltend 
machen  konnte,  zumal  ihm  auch  das  Volk  gewogen  war.  Jaros- 
law  endlich  war  der  älteste  leibliche  Sohn  Wladimirs  und 
konnte  als  solcher  auch  besonders  mit  Hilfe  der  Waräger  sich 
um  den  Thron  bewerben,  was  er  auch  später  mit  Erfolg  gethan 
hat.  Von  allen  diesen  drei  Bewerbern  gelangte  nun  der  ruchlose 
Swiatopolk  zur  Herrschaft,  zu  der  er  den  Weg  mit  einem  drei- 
fachen Brudermorde  besudelte.  Die  grösste  Furcht  hegte  er  vor 
dem  schön  gebildeten,  allgemein  beliebten  Borys,  diesen  beschloss 
er  deswegen  zuerst  aus  dem  Wege  zu  räumen.  Er  sandte  zu  ihm 
Boten  mit  der  Versicherung  seiner  Freundschaft  und  Gnade, 
mittlerweile  aber  bestellte  er  in  Vysehorod  Meuchelmörder, 
welche  den  nichts  Arges  Ahnenden  meuchlings  überfielen  und 
ihn  mit  dem  Gefolge  niedermetzelten  (24.  Juli  101;>).  Dann 
beschloss  er  den  Untergang  des  Hlib,  welcher  von  allen  Verän- 
derungen und  Ereignissen  in  Kiew  nichts  wissend,  in  seinem 
Fürstenthume  Murom  ruhig  lebte.  Ihn  liess  Swiatopolk  benach- 
richtigen, dass  der  schwer  kranke  Vater  ihn  zu  sprechen 
wünsche;  und  als  er  sich  schon  auf  den  Weg  nach  Kiew  machte, 
und  von  Swiatopolk's  Treulosigkeit  und  Wladimirs  Tode  durch 
die  ihm  von  Jaroslaw  nachgesandten  Boten  erfahren  hatte,  wurde 
er  von  Swiatopolk's  Meuchelmördern  überfallen  und  von  seinem 
eigenen  Koch,  Namens  Tortschin,  der  dadurch  Swiatopolk's 
Gnade  sich  erwerben  wollte,  bei  Verrichtung  der  Gebete  abge- 
schlachtet (5.  September  1015).  Diese  zwei  Fürsten,  Borys  und 
Hlib,  werden  in  der  griechisch-katholischen  Kirche  unter  den 
Namen  Roman  und  David  als  Heilige  verehrt,  wie  noch  weiter 
unten  gesagt  wird.  —  Der  nächste  von  den  Söhnen  Wladimir's, 
welcher  ein  gleiches  Schicksal  zu  befürchten  hatte,  war  Swia- 
toslaw,  der  Fürst  der  Drewlanen;  er  war  zum  Widerstände  zu 
schwach,  deswegen  wollte  er  sich  durch  die  Flucht  nach  dem 
benachbarten  Ungarn  retten;  allein  die  vom  Swiatopolk  gedun- 
genen Meuchelmörder  erreichten  ihn  nahe  von  der  ungarischen 
Grenze,  im  Stryjer  Kreise,  wo  sie  ihn  tödteten.  Auf  diese  Weise 
wollte  Swiatopolk  zur  Alleinherrschaft  gelangen,  indem  er  nach 
Nestors  Bericht  auch  die  übrigen  Brüder  aus  dem  Wege  räumen 
wollte.  Allein  schon  nahete  der  Rächer.  Der  Nowhoroder  Fürst 
Jaroslaw  sammelte  ein  starkes  Heer,  und  zog  1016  gegen  Swia- 

9 

Pelesz,  Geschickte  der  Union. 


130 

topolk,  und  bei  Lubefsch  am  Ufer  des  Dniepr  stiessen  beide 
Heere  aneinander,  wo  Swiatopolk  gänzlich  geschlagen  und  sein 
Heer  vernichtet  wurde,  und  er  selbst  rettete  sich  durch  schleunige 
Flucht  zu  seinem  Schwiegervater,  dem  polnischen  König  Boles- 
law dem  Tapferen  (chrobry);  Jaroslaw  aber  zog  in  Kiew  ein 
und  bestieg  den  grossfürstlichen  Thron  im  J.  1017,  worauf  er  im 
tiefen  Frieden  zu  leben  anfing.  Swiatopolk  aber  sann  auf  Rache, 
er  bewog  seinen  Schwiegervater  Boleslaw  zu  einem  Feldzuge 
gegen  Kiew.  Der  polnische  König  kam  mit  einem  starken  Heere, 
am  Flusse  Buh  in  Wolynien  kam  es  zur  Schlacht,  welche  zu 
Gunsten  Boleslaw's  entschieden  wurde,  und  Jaroslaw  floh  nach 
Nowhorod.  Boleslaw  aber  setzte  nach  Eroberung  Kiew's  den 
Swiatopolk  zwar  auf  den  grossfürstlichen  Thron,  richtete  sich 
aber  in  Südrussland  ganz  häuslich  ein  und  machte  Anstalten,  als 
ob  er  dieses  Land,  wo  ihm  ganz  gut  behagte,  nie  verlassen 
wollte.  Dies  wollte  nun  dem  Swiatopolk  nicht  gefallen  und  weil 
er  in  seiner  Verruchtheit  kein  besseres  Mittel  finden  konnte,  ver- 
anstaltete er  insgeheim,  dass  alle  im  Kiew'schen  Gebiete  wohnen- 
den Polen  meuchlings  ermordet  wurden.  Dies  bewog  den  polni- 
schen König  zum  schleunigen  Abzüge  und  Swiatopolk  wähnte 
sich  nun  (1018J  sicher.  Allein  unterdessen  zog  Jaroslaw  mit 
neuen  Truppen  gegen  Kiew  an,  denen  Swiatopolk  nicht  wider- 
stehen konnte  und  daher  bei  den  Petschenegen  Hilfe  suchte. 
Dort  fand  er  wirklich  die  erwünschte  Hilfe,  und  1019  kam  es  an 
der  Alta,  wo  Borys  ermordet  wurde,  zur  blutigen  Schlacht,  in 
welcher  Jaroslaw  den  vollständigsten  Sieg  davontrug.  Swiatopolk 
floh  zuerst  in  das  turow'sche  Gebiet  und  dann  weiter,  wo  er  auf 
einem  unbekannten  Orte,  wahrscheinlich  in  Böhmen,  sein  ruch- 
loses Leben  endete.  Es  folgte  nun  am  grossfürstlichen  Throne 
Jaroslaw   1019  —  1054. 

Dass  unter  der  stürmischen  Regierung  des  vorigen  Gross- 
fürsten \<>n  demselben  für  die  Verbreitung  des  Christen  thums  in 
Russland  nichts  gethan  wurde,  braucht  kaum  bemerkt  zu  werden. 
Dessenungeachtet  breitete  sieh  der  wahre  Glaube  immer  weiter 
aus,  indem  der  Metropolit  Johann  1.  lebte,  welcher  für  die  Ver- 
leitung des  Christenthums  und  dessen  Befestigung  sorgte.  Es 
scheint  also,  dass  die  stürmischen  Zeiten  Swiatopolk's  in  der  Ver- 
breitung des  Glaubens  keinen  Stillstand  brachten,  dass  imGegen- 
theile  das  Wort  Gottes,  von  eifrigen  Dienern  Gottes  verkündet,  in 


M 

immer  entlegenere  Gegenden  Russlands  Eingang  fand,  wozu  ohne 
Zweifel  die  SöhneWladimir's,  unter  welche  das  Reich  getheilt  war, 
das  Meiste  beitrugen.  Desto  verdienter  machte  sich  um  dieVerbrei- 
tung  des  wahren  Glaubens  der  Grossfürst  Jaroslaw  der  Weise,  in 
der  Taufe  Georg  genannt,  dessen  Thätigkeit  weniger  auf  Eroberun- 
gen als  auf  die  Hebung  des  inneren  Wohlstandes  seines  Reiches 
gerichtet  war.  Er  verheiratete  sich  wahrscheindlich  im  J.  1019 
mit  der  schwedischen  Prinzessin  Ingegard,  Tochter  Olafs  des 
Schoosskünigs,  in  Folge  welcher  Ehe  Russland  im  besten  Einver- 
nehmen mit  Schweden  lebte,  und  zwar  bis  1164,  wo  eine  schwe- 
dische Flotte  vor  Ladoga  erschien  und  Feindseligkeiten  begann. 

Jaroslaw  war  so  im  Frieden  für  das  Wohl  seiner  Unter- 
thanen  besorgt,  als  im  J.  1021  unvermuthet  sein  Neffe  Briatschis- 
law  (Sohn  Izjaslaw's  eines  Bruders  des  Jaroslaw)  die  Stadt 
Nowhorod  angegriffen  und  eingenommen  hat,  was  den  Jaroslaw 
zu  den  Waffen  rief.  Er  zog  gegen  den  rebellischen  Neffen, 
besiegte  ihn  am  Flusse  Sudonna,  und  nöthigte  ihn  zur  Ruhe  und 
zur  treuen  Bundesgenossenschaft,  indem,  er  ihn  nicht  nur  im 
Fürstenthume  Polock  bestätigte,  sondern  ihm  noch  zwei  Städte 
schenkte. 

Aber  noch  einmal  sah  sich  Jaroslaw  gezwungen,  gegen  einen 
Verwandten  einen  Krieg  zu  führen,  und  zwar  gegen  seinen 
jüngeren  Bruder  Mstislaw,  Fürst  von  Tmutorokan,  von  welchem 
er  im  J.  1024  bei  Lystwen  am  "Ufer  der  Ruda  geschlagen  und 
zur  Flucht,  dann  aber  zu  einem  Frieden  genöthigt  wurde,  dem- 
zufolge das  Reich  getheilt  wurde,  so  dass  Jaroslaw  mit  der  Haupt- 
stadt Kiew  alle  im  Westen  des  Dniepr,  Mstislaw  dagegen  mit  der 
Hauptstadt Tschernigow  alle  im  Osten  des  Dniepr  liegenden  Land- 
schaften bekam.  So  wurde  der  Bürgerkrieg  1026  beigelegt,  und 
die  beiden  Brüder  lebten  im  Frieden.  Allein  Jaroslaw  sollte  auch 
nun  die  Segnungen  des  Friedens  nicht  geniessen,  er  hatte  die  auf- 
ständischen Esthen  und  Liewländer  zu  bekämpfen,  bei  welcher 
Gelegenheit  er  an  den  Ufern  der  Embach,  da  wo  jetzt  Dorpat 
liegt,  die  nach  seinem  Taufnamen  benannte  Festung  Jurjew 
erbaute.  Nach  dem  im  J.  1030  erfolgten  Tode  des  tapferen 
polnischen  Königs  Boleslaw,  welcher  auf  seiner  Rückkehr  von 
Kiew  (1018)  ausser  anderen  Kostbarkeiten  die  von  Wladimir  dem 
Grossen    (981)    eroberten    Städte   zurückgenommen   hatte,    ent- 

9* 


132 

standen  in  Polen  unter  dem  schwachen  Mietschyslaw  Verwirrungen, 
die  Jaroslaw  zur  Wiedereroberung  der  tscherwenischen  Städte, 
ausbeutete,  so  dass  sich  sein  Reich  immer  weiter  ausdehnte,  und 
als  im  J.  1036  Mstislaw  plötzlich  gestorben  war,  ohne  irgend 
welche  Erben  zu  hinterlassen,  vereinigte  Jaroslaw  wieder  das 
ganze  Reich,  welches  im  Norden  an  das  baltische  und  weisse 
Meer,  im  Westen  an  Kurland,  Litauen  und  Polen,  im  Süden 
an  den  Dniestr,  den  Fluss  Ross,  das  Asowsche  Meer  und  das 
kaukasische  Gebirge,  und  im  Osten  an  die  Flüsse  Wolga,  Kama 
und  Dwina  grenzte.  In  diesem  ungeheueren  Reiche  war  nur  ein 
einziger  selbständiger  Fürst,  nämlich  Briatscheslaw  in  Polozk 
das  Ganze  aber  beherrschte  Jaroslaw. 

In  den  späteren  Jahren  hatte  Jaroslaw  wohl  noch  einige 
Kriege  und  Fehden  zu  bestehen,  so  mit  den  Petschenegen,  Jat- 
wägen,  Litauern,  Masoviern  (oder  Masuren)  und  Jemen,  über- 
wiegend aber  sehen  wir  ihn  sich  mit  Friedensgeschäften  befassen, 
so  namentlich  Kirchen  stiften,  Schulen  errichten,  Städte  gründen 
u.  s.  w.,  auch  entstehen  zu  seiner  Zeit  viele  Klöster,  von  denen 
nicht  nur  das  Christenthum,  sondern  auch  die  Cultur  im  weiten 
Reiche  Jaroslaw's  verbreitet  wurde.  Nestor  charakterisirt  die 
segenreiche  Thätigkeit  Jaroslaw's  mit  den  Worten:  „der  christliche 
Glaube  fing  an,  Frucht  zu  tragen  und  sich  auszubreiten";  was 
wohl  zu  bedeuten  hat,  dass  der  heilige  Glaube  nun  tiefer  in  die 
Herzen  Derer  einzudringen  begann,  die  jüngst  noch  Heiden  waren, 
und  dass  das  Gebiet  desselben  sich  immer  mehr  und  mehr  aus- 
breitete. Besonders  merkwürdig  ist  die  Regierung  Jaroslaw's 
dadurch,  dass  er  die  russische  Kirche  beinahe  ganz  unabhängig 
von  dem  griechischen  Patriarchen  machte. 

Nach  dem  ersten  Kiewer  Metropoliten  Michael  I.  (988—992) 
folgte  ein  ( rrieche  Leontiu8,(be\  Manchen  Leo)  992  —  1008,  welcher 
der  russischen  Kirche  eine  entsprechende  Organisation  gab,  und 
wegen  seines  Eifers  im  Dienste  des  Herrn  gelobt  wird.  Dann 
folgte  Johann  I.  |  1()08  — 1033)  ein  Grieche,  von  welchem  Nestor 
im  Leben  der  heiligen  Borys  und  Illib  spricht.  Er  hatte  die 
irdischen  Ueberreste  Wladimirs  in  einem  marmornen  Mausoleum 
beigesetzt,  und  bestimmt,  dass  der  Sitz  der  Metropoliten  immer  in 
Kiew  bleiben  soll;  dann  folgte  Theopempt  (1035 — 1050),  und  als 
nach  dessen  Tode  die  Metropolie  erledigt  wurde,  wandte  man  sich 


133 

nicht  nach  Konstantinopel  um  einen  neuen  Metropoliten,  sondern 
berief  1051  die  Bischöfe  des  Reiches  nach  Kiew,  welche  dort 
in  der  Kathedralkirche  zur  heiligen  Sophia  einen  russischen 
Priester  Namens  Hilarion  (1051 — 1068)  zum  Metropoliten  er- 
wählten, welchen  Jaroslaw  als  solchen  anerkannte.  —  Wodurch 
Jaroslaw  zu  einem  solchen  Vorgehen  bewogen  worden  ist,  lässt 
sich  nicht  genau  ermitteln,  und  es  gehen  auch  die  dies- 
bezüglichen x^nsichten  auseinander.  Einige  schreiben  das  der 
Herrschsucht  Jaroslaw's  zu,  der  mit  Eifersucht  über  seinen  Rechten 
wachend,  es  nicht  für  rathsam  hielt,  die  Besetzung  der  Metropolie 
dem  Patriarchen  zu  belassen,  sondern,  ohne  sich  übrigens  von 
der  griechischen  Kirche  zu  trennen,  aus  eigener  Machtvoll- 
kommenheit einen  Metropoliten  ohne  Mitwirkung  des  Patriarchen 
zu  erheben  beschlossen  hat.  Andere  meinen,  dass  es  dem  Jaroslaw 
wegen  des  Krieges  mit  Griechenland  unmöglich  war,  sich  an  den 
Patriarchen  zu  wenden;  doch  die  erste  Ansicht  steht  im  Wider- 
spruch mit  allen  Angaben  der  Chronisten,  welche  den  Jaroslaw 
als  einen  frommen,  der  Kirche  ergebenen  Fürsten  schildern;  die 
letztere  aber  ist  offenbar  falsch,  weil  der  letzte  Krieg  Jaroslaw's 
gegen  die  Griechen  im  J.  1046  durch  einen  Friedensschluss 
beendigt  war.  Daher  meinen  Andere,  dass  man  sich  unter  Jaroslaw 
auf  die  alterthümliche  rechtliche  Sitte,  dass  sich  die  Bischöfe 
eines  Landes  selbst  den  Metropoliten  wählen,  stützte  und  deswegen 
einen  einheimischen  Priester  zum  Metropoliten  wählte;  allein 
dieser  Annahme  fehlen  alle  Stützen,  besonders  da  dieser  Vor- 
gang nachher  wieder  aufgegeben  worden  ist.  Schliesslich  be- 
haupten Andere,  namentlich  die  Vertheidiger  der  heil.  Union, 
dass  zu  jener  Zeit  in  Russland  ruchbar  wurde,  dass  das  seit 
Photius  unterdrückte  Schisma  durch  Michael  Cerularius  erneuert 
worden  ist,  und  da  die  russische  Kirche  das  Schisma  verabscheute, 
so  erachtete  es  Jaroslaw  und  mit  ihm  die  Bischöfe  für  rathsam, 
bis  zur  völligen  Behebung  der  ceruliariischen  Wirren  mit 
Konstantinopel  in  keine  nähere  Verbindung  zu  treten.  So  schreibt 
z.  B.  Kulczyriski  (a.  a.  0.  S.  111)  „Theopempto  vi  vis  erepto  per- 
venit  fama  in  Russiam  renovari  a  Cerulario  in  Graecia  Photianum 
execrabile  schisma,  quod,  et  cujus  auctorem  detestantes  praelati 
Rutheni,  non  miserunt  Constantinopolim  pro  impetranda  bulla, 
sed  convenientes  Kioviam,  annuente  magno  duce  Jaroslav  in 
templo  s.  Sophiae  Hilarionem  in  Metropolitana  anno  1051  elege- 


134 

runt  ac  consecrarunt."  —  Ohne  nun  die  letztangeführte  Ansicht 
anzufechten,  dürfte  man  vielleicht  bei  Berücksichtigung-  aller 
Umstände  diese  Sache  so  erklären:  Jaroslaw,  als  ein  umsichtiger 
Fürst,  sah  ein,  wie  gefährlich  es  für  ein  grosses  Reich  sein  könnte, 
die  oberste  Kirchengewalt  des  Landes  den  Händen  eines  fremden, 
ganz  unbekannten  Prälaten  anzuvertrauen,  und  ihm  die  sehr 
bedeutende  Macht  der  Kiewer  Metropolie  zu  überlassen;  dazu 
kamen  die  unausbleiblichen  Schwierigkeiten  und  Verzögerungen, 
welche  mit  der  Wahl  und  Entsendung  eines  Griechen  nach  Kiew 
nothwendig  verbunden  waren;  ferner  muss  berücksichtigt  werden, 
dass  Jaroslaw  viele  Schulen  gründete  und  sein  Volk  nach  Mög- 
lichkeit kultiviren  wollte  —  nun  war  aber  der  Kiewer  Metropolit 
der  natürliche  Schirmer  und  Beförderer  der  gesammten  Auf- 
klärung, welcher  Aufgabe  wohl  ein  fremder,  mit  den  Verhältnissen 
des  Landes,  dessen  Sitten  und  Sprache  unbekannter  Bischof  kaum 
gewachsen  sein  konnte;  es  kam  ferner  die  schiefe  Stellung  des 
Patriarchen  durch  Erneuerung  des  photianischen  Schisma,  wo- 
gegen der  griechische  Kaiser  selbst  protestirte;  dann  konnte 
auch  die  Wahrnehmung  geltend  gemacht  worden  sein,  dass  es 
ungerecht  und  unschicklich  sei,  damit  die  russischen  Bischöfe 
von  der  Metropolitanwürde  ausgeschlossen  bleiben  sollen;  schliess- 
lich mochten  auch  Einflüsse  der  fremden  Höfe,  mit  denen  Jaro- 
slaw in  Freundschaft  lebte,  obgewaltet  haben;  —  und  dadurch 
mochte  Jaroslaw  sich  bewogen  gefunden  haben,  von  der  Beset- 
zung der  Kiewer  Metropolie  durch  den  konstantinopolitanischen 
Patriarchen  Umgang  zu  nehmen.  Dies  würde  wahrscheinlich 
auch  später  geschehen  sein,  wenn  die  herkömmliche  Theilung 
des  Reiches  Russland  nicht  in  fortwährende  Bürgerkriege  ge- 
stürzt hätte. 

Die  fernere  Thätigkeit  Jaroslaw's  erstreckte  sieh  auf  die 
Gründung  von  Städten  und  Stiftung  von  Kirchen,  unter  denen 
die  grossartigste  jene  in  Kiew  zur  heiligen  Sophia  war,  welche 
im  J.  1035  gestiftet  und  zum  Range  der  Metropolitankirche  er- 
hoben wurde;  auch  erneuerte  er  die  von  Wladimir  1.  erbaute, 
im  J.  1017  abgebrannte  Muttergotteskirche,  welche  dann  1039 
vom  Metropoliten  Thcopcmpt  feierlich  eingeweiht  wurde.  Im 
Jahre  1036  hat  er  seinem  ältesten  Sohne  Wladimir  das  Fürsten- 
thum  Nowhorod  gegeben,  und  dorthin  einen  Bischof,  Namens 
Lukas  Zvdiata  geschickt,  und  zwar,   wie   Einige    meinen,   ohne 


135 

Wissen  des  Metropoliten.  — Allein  diese  Anschuldigung  Jaroslaw's 
ist  falsch;  denn  Nestor  spricht  nur  von  der  Anstellung  dieses 
Bischofs,  sagt  aber  nicht,  ob  das  mit  oder  ohne  Einverständniss 
mit  dem  Metropoliten  geschehen  ist;  man  muss  deswegen  die 
Einwilligung  des  Metropoliten  voraussetzen.  Unter  Jaroslaw's 
Regierung  sind  in  Russland  auch  die  ersten  Klöster  entstanden, 
so  1037  das  Kloster  zum  heil.  Georg  und  das  Kloster  zur  heil. 
Irene,  und  im  J.  1051  das  berühmte  Höhlenkloster  bei  Kiew, 
von  denen  weiter  unten  die  Rede  sein  wird.  Für  die  Aufklärung 
des  Volkes  sorgte  er  durch  Gründung  von  öffentlichen  Schulen; 
er  verbesserte  den  Kirchengesang  durch  griechische  Sänger,  die 
er  aus  Griechenland  berufen  hat,  und  um  in  seinem  Reiche  ge- 
sicherte Zustände  zu  schaffen,  gab  er  noch  im  J.  1020  den  Now- 
horodern  ein  Rechtsbuch,  das  unter  dem  Namen  Ruskaja  Prawda 
(russisches  Recht)  bald  allgemein  angenommen  worden  ist  und 
die  Grundlage  des  öffentlichen  Rechtes  bildete. 

Eines  sonderbaren  Ereignisses,  das  nur  in  der  Unwissen- 
heit seine  Erklärung  finden  kann,  gedenkt  Nestor  beim  J.  1044, 
wo  er  erzählt,  dass  man  in  diesem  Jahre  die  Gebeine  der  ehema- 
ligen Grossfürsten  Jaropolk  und  Oleh  aufgefunden,  dieselben  ge- 
tauft und  in  der  Muttergotteskirche  beigesetzt  hat.  In  wessen 
Auftrag  das  geschehen  ist,  wird  nicht  angegeben. 

Jaroslaw's  Regierung  war  auch  in  Folge  der  vielen  verwandt- 
schaftlichen Verbindungen  mit  ausländischen  Fürsten  glänzend  und 
glücklich.  Seine  Schwester  Maria  war  an  den  polnischen  König 
Kasimir  verheiratet,  welcher  aus  Dankbarkeit  dafür  800  vom 
Boleslaw  dem  Tapferen  gefangene  Russen  in  Freiheit  setzte; 
und  Jaroslaw's  Sohn  Izjaslaw  heiratete  die  Schwester  Kasimirs 
und  Tochter  des  polnischen  Königs  Miecislaus  II.  Die  Gemalin 
seines  ältesten  (f  1052)  Sohnes  Wladimir  soll  nach  norwegischen 
Nachrichten  eine  Tochter  Harald's,  Grafen  von  Kent,  des  un- 
glücklichen 1066  in  der  Schlacht  bei  Hastings  umgekommenen 
letzten  Königs  aus  sächsischem  Stamme  gewesen  sein.  Sein  Sohn 
Wsewolod  war  mit  einer  griechischen  Prinzessin  vermalt;  sein 
Sohn  Wiatscheslaw  hatte29)  Oda,  Gräfin  von  Stade,  sein  sechster 
Sohn  Ihor  (Igor)  aber  Kunigunde,    Gräfin  von  Orlamünde,    zur 


29)    Nach  Historia  Arohiepiscoporum  Bremensium. 


136 

Gemalin.  — Von  den  Töchtern  Jaroslaw's  berichtet  Nestor  nichts, 
aber  nach  glaubwürdigen  abendländischen  Annalisten  hatte  Ja- 
roslaw  drei  Töchter,  von  denen  die  älteste,  E'isabeth,  an  Harald 
Ilaardrade,  König  von  Norwegen,  die  zweite,  Anna,  an  Heinrich  I. 
König  von  Frankreich,  und  die  dritte Ana<tasia,  (oder  Ahmunda) 
an  Andreas  I.  König  von  Ungarn  verheiratet  war. 

In  welche  Gegenden  das  Christenthum  unter  der  Regie- 
rung Jaroslaw's  sich  ausgebreitet  hatte,  kann  nicht  mit  Bestimmt- 
heit angegeben  werden,  da  ausser  späteren  Aufzeichnungen  der 
mitunter  fabelnden  Chronisten  keine  beglaubigten  Nachrichten 
vorliegen.  Indessen  ist  es  höchst  wahrscheinlich,  dass  jede  Stadt, 
wo  ein  Fürst  residirte,  ihren  eigenen  Bischof  hatte.  Dies  deutet 
Nestor  an,  indem  er  erzählt,  dass  Wladimir  bei  der  Anstellung 
seiner  Söhne  in  den  ihnen  angewiesenen  Fürstenthümern  ihnen 
auch  Rathgeber  und  Priester  gab;  und  es  war  auch  im  Interesse 
der  Antheilfürsten  gelegen,  dass  jeder  von  ihnen  an  seinem  Sitze 
einen  Bischof  hatte,  indem  dadurch  sowol  sein  Ansehen  erhöht, 
als  auch  für  das  Wohl  und  die  Unabhängigkeit  des  Fürsten- 
tums am  besten  gesorgt  war.  So  kann  man  also  der  allgemein 
angenommenen  Ansicht  beistimmen,  dass  unter  Jaroslaw  schon 
mehrere  Bisthümer  in  Russland  bestanden,  und  zwar  in  Kiew 
seit  990,  in  Nowhorod,  das  1166  zum  Erzbisthum  erhoben  wurde, 
in  Rostow,  in  Wladimir  in  Woiynien,  dann  in  Bilhorod  bei 
Kiew,  in  Tschernigow,  in  Jurjew  am  Flusse  Rosa  und  in 
Perejaslawl. 

Vielfach  wird  auch  angenommen,  dass  auch  das  Bisthum 
in  Chelm  (Cholm)  schon  von)  Wladimir  dem  Grossen  gestiftet 
wurde,  allein  unrichtig,  denn  diese  Stadt  wurde  erst  um  das 
Jahr  1220  vom  Wladimirer  Fürsten  Daniel  gegründet,  und  um 
1223  wurde  in  diese  Stadt  der  bisehöfliche  Sitz  von  Uhoresk 
oder  Uhrowsk,  am  linken  Ufer  des  Buh,  verlegt,  Auch  das  Bis- 
thum von  Per emy sohl  (Przcmysl)  in  Galizien  wollen  Einige  vom 
Kiewer  Metropoliten  Hilarion  (1051  —  1068)  gegründet  wissen, 
allein  das  lässt  sieh  gar  nicht  beweisen,  wiewol  es  sicher  zu  sein 
scheint,  dass  das  jetzige  Galizien  damals  schon  zum  Christenthum 
bekehrt  war. 

So  war  also  die  Regierung  Jaroslaw's  für  die  Kirche  von 
der  grössten  Wichtigkeit  und  von  segensreichen  Folgen,  welche 
leider  dadurch  eine  grosse  Einbusse  erlitten   haben,    dass  Jaro- 


137 

slaw  das  Reich,  das  er  mit  schwerer  Mühe  wieder  unter  einem  Szepter 
vereinigt  h^tte,  abermals  unter  seine  Nachkommen  theilte,  welche 
sich  gegenseitig  befehdeten  und  ihr  Land  sammt  dem  Volke  in 
unsägliches  Elend  stürzten.  Es  bestand  wohl  in  Kiew  ein  Gross- 
fürst, welcher  als  allgemeines  Oberhaupt  die  Ordnung  aufrecht- 
erhalten sollte,  allein  er  war  zu  schwach,  um  seine  Aufgabe  zu 
erfüllen,  und  die  kleinen  Fürsten,  welche  wie  Pilze  aus  der  mit 
Blut  gedüngten  Erde  emporschössen,  befehdeten  sich,  ohne  auf 
die  Stimme  des  grösstentheils  schwachen  Grossfürsten  zu  achten. 
Unterdessen  sah  Jaroslaw  sein  Ende  herannahen,  er  berief 
seine  Söhne  und  ermahnte  sie  zur  Liebe  und  Freundschaft  und 
entsendete  sie  in  ihre  Theilfürstenthümer,  selbst  aber  begab  er 
sich  nach  Wysehrad,  wo  er  am  Samstag  der  ersten  Woche  der 
Quadragesimaim  76.  Lebensjahre  1054  sein  thatenreiches  Leben 
endete.  Sein  Sohn  Wsewolod,  der  bei  seinem  Tode  zugegen 
war,  überführte  die  sterblichen  Ueberreste  nach  Kiew,  und  dort 
wurde  Jaroslaw  in  der  von  ihm  erbauten  Kirche  zur  heil.  Sophia 
im  marmorenen  Sarge  beigesetzt. 

§•20. 

III.    Unter  dem  Grossfürsten  I  sjaslaw-Demeter 

(1054—1078). 

Nach  Jaroslaw  folgte  im  Grossfürstenthum  sein  Sohn 
Isjaslaw  (Demetrius)  1054—1078. 

Er  hat  erst  im  J.  1055  seinen  Sitz  in  Kiew  aufgeschlagen 
und  theilte  sich  mit  seinen  vier  Brüdern  in  das  grosse  Reich  so, 
dass  er  als  Grossfürst  in  Kiew,  seine  Brüder  aber,  Swiatoslaw  in 
Tschernigow,  Wsewolod  in  Perejaslawl,  Ihor  in  Wladimir  und 
Wiatscheslaw  in  Smolensk  ihre  fürstlichen  Sitze  aufgeschlagen 
haben,  Anfangs  herrschte  unter  den  Brüdern  ein  leidlicher 
Frieden,  allein  bald  entstanden  innere  Fehden  und  Bürgerkriege, 
zu  denen  sich  noch  ein  neuer  furchtbarer  Feind,  die  Polowzer 
gesellten,  wodurch  das  Land  an  den  Rand  des  Verderbens  ge- 
bracht wurde.  Es  würde  zu  weit  führen,  die  Regiernng  dieses 
Fürsten  näher  zu  schildern,  es  mögen  nur  einige  Bemerkungen 
hinreichen.  In  den  ersten  zehn  Jahren  herrschte  ein  allgemeiner 
Frieden,  und  IsjasLvw  hat  während  dieser  Zeit  viel  Gutes  geleistet, 
er   hat    das    von   seinem  Vater  für   Xowhorod  herausgegebene 


138 

Rechtsbuch  (ruskaja  prawda)  zur  allgemeinen  Geltung  gebracht, 
verbot  die  noch  übliche  Blutrache  und  verwandelte  sie  in  eine 
Sühne  durch  Geld  (mipa,  vira),  auch  sorgte  er  für  die  Ausbrei- 
tung des  Christenthums  und  Bildung  des  Volkes ;  allein  seit  dem 
Jahre  1064  weicht  das  Glück  vom  russischen  Gebiete,  es  ent- 
stehen Bürgerkriege,  und  die  hadernden  Fürsten  rufen  die  blut- 
und  beutegierigen  Polowzer  zur  Hilfe  und  zu  ihrem  eigenen 
Verderben  herbei.  Es  entsteht  dann  wieder  ein  leidlicher  Frie- 
den, doch  nur  auf  eine  kurze  Zeit,  denn  bald  brechen  innere 
Fehden  aus,  der  Grossfürst  wird  zweimal  vertrieben  und  flieht 
nach  Polen  zum  Boieslaw  IL,  bei  dem  er  das  erste  Mal  Hilfe  fin- 
det und  nach  Kiew  siegreich  zurückkehrt,  allein  das  zweite  Mal 
1073  suchte  er  vergebens  Hilfe  bei  den  Polen,  daher  wandte  er 
sich  an  den  deutschen  Kaiser  Heinrich  IV.,  und  als  er  auch  hier 
vergeblich  um  Hilfe  bat,  schickte  er  seinen  Sohn  Jaropolk  zum 
Papst  Gregor  VII.  mit  der  Bitte  um  Schutz  gegen  seine  Feinde, 
wofür  er  sein  Reich  vom  Papste  als  Lehen  anzunehmen  ver- 
sprach.   Der  Papst  erwiederte  ihm30)  und  schickte  Gesandte  an 


30)  Gregorius  Episcopus,  servus  servorum  Dei  —  Demetrio 
regi  Russorum,  et  reginae  uxori  ejus  salutem  et  apostolicam  benedictionem! 

Filius  vester  limina  Apostolorum  visitans  ad  nos  venit,  et  quod  regnum 
illud  dono  saneti  Petri,  per  marius  nostras  vellet  obtinere,  eidem  beato  Petro 
Apostolorum  prineipi  debita  fidelitate  exhibita  devotis  preeibus  postulavit,  in- 
dubitanter  asseverans  illam  suam  petitionern  vestro  consensu  ratam  fore  ac  sta- 
bilem, si  apostolicae  auetoritatis  gratia  ac  munimine  donaretur. 

Cujus  votis  et  petitionibus,  quia  justa  videbantur,  tum  ex  consensu 
nostroj  tum  ex  devotione  poscentis  tandem  assensum  praebuimus,  et  regni 
vestri  gubernacula  vobis  ex  parte  b.  Petri  tradimus,  ea  videllcet  intentione  et 
desiderio  charitatis,  ut  beatus  Petrus  vos  et  regnum  vestrum,  onmiaque  vestra 
bona,  sua  apud  Deura  intercessione,  custodiat,  et  cum  omni  pace,  honorc  quo- 
que  et  gloria  idem  regnum  usque  in  linem  vitae  vestrae  teuere  vos  faciat,  et 
hujus  militiae  finito  cursu  impetret  vobis  apud  supernum  regem  gloriam 
sempiternam. 

Quin  etiam  nos  paratissimos  esse,  noverit  vestrae  nobilitatis  serenitas,  ut 
ad  quaeeunque  justa  negotia  hujus  sedis  auetoritatem  pro  sua  necessitate  pe- 
tierit,  proeul  dubio  continuo  petitionum  Buarum  consequetur  efYectum.  Prae- 
terea,  ut  haec  et  alia  multa,  quae  üteris  non  eontinentur,  cordibus  vestris 
aretius  infigantur,  misimus  hos  nuntios  nostros,  quorum  unus  vester  notus  est 
et  fidus  amicus.  Qui  et  quao  in  literis  sunt,  diligenter  vobis  exponent,  et  quae 
minus  sunt,  viva  voce  explebunt.  Quibus  pro  reverentia  b.  Petri,  cujus  legati 
sunt,     V08   mites   et  affabiles   praebeatis;     et    quidquid    vobis  dixerint  ex  parte 


139 

Isjaslaw  und  an  den  Polenkönig  Boleslav  II.,  welcher  die  dem 
Grossfürsten  genommenen  Güter  zurückstellte  und  demselben 
Hilfe  leistete,  so  dass  er  1077  am  5.  Juni  wieder  in  Kiew  als 
Fürst  einzog.  Docli  wieder  entbrannte  der  Bürgerkrieg,  in 
welchem  Isjaslaw  im  Oktober  1078  tödtlich  verwundet  starb, 
worauf  seine  Leiche  nach  Kiew  gebracht  und  in  der  Mutter- 
gotteskirche beigesetzt  wurde. 

Die  Regierung  Isjaslaw's  ist  also  grösstenteils  unglücklich 
abgelaufen,  doch  dabei  mangelte  es  nicht  an  manchem  Guten, 
das  dem  Staate  vom  wesentlichen  Nutzen  war.  So  wurde  bereits 
erwähnt,  dass  dieser  Grossfürst  das  Jaroslaw'sche  Rechtsbuch 
zur  allgemeinen  Geltung  brachte  und  der  landesüblichen  Blut- 
rache eine  Sühne  durch  Geld  substituirte;  ausserdem  sorgte  er 
für  die  Ausbreitung  des  Christenthums,  Vermehrung  der  Kirchen- 
und  Unterrichtsanstalten,  die  Erbauung  vieler  Städte,  vorzüglich 
aber  sind  zu  seiner  Zeit  viele  Klöster  entstanden,  unter  denen 
das  wichtigste  das  Kiewer  Höhlenkloster  war,  dessen  ersten  An- 
fänge in  die  Regierungszeit  Jaroslaw's  fallen,  die  eigentliche 
Gründung  aber  erst  unter  Isjaslaw  geschehen  ist,  und  im  Jahre 
1073  wurde  hier  die  erste  Kirche  von  einem  Bischöfe  Namens 
Michael  eingeweiht.  Dieses  Kloster  war  für  Russland  das,  was 
für  Deutschland,  Frankreich  und  die  Schweiz  die  unter  Karl 
dem  Grossen  und  in  seiner  Zeit  gestifteten  Klöster  Fulda,  Cor- 
vey,  St.  Gallen,  Tours  u.  a.  waren.  Es  war  die  Pflanzschule  der 
Apostel,  die  mit  Aufopferung  des  Lebens  das  Christenthum  weiter 
zu  verbreiten  suchten;  hier  wurden  Künste  und  Wissenschaften 
gepflegt,  und  das  Licht  der  Aufklärung  wurde  von  hier  nach 
allen  Seiten  ausgebreitet.  —  Einen  wie  bedeutenden  Aufschwung 
das  Christenthum  bereits  zu  Isjaslaw's  Zeiten  genommen  hat, 
beweisen  insbesondere  die  vielen  Klöster  und    Bisthümer,    die 


nostra,  patienter  audiatis,  atque  indubitanter  credatis,  et  quae  ibi  ex  auctoritate 
apostolicae  sedis  negotia  tractare  voluerint,  et  statuere,  nullorum  malo  ingenio 
turbari  permittatis,  sed  potius  eos  sincera  charitate  favendo  juvetis.  Omnipo- 
tens  Deus  mentes  vestras  illuminet,  atque  per  temporalia  bona  faciat  vos  tran- 
sire  ad  gloriam  sempitemam.  Datum  Komae  decimo  quinto  Kai.  Maji  indicti- 
one  XIII.  i.  e.  1075.  (Bei  Baronius  „Annales"  tom.  17.  pag.  416.)  —  Der 
Brief  des  Papstes  rn  Boleslaw,  datirt  vom  12.  Mai,  befindet  sich  unter  den 
Briefen  dieses  Papstes  unter  der  Z.  73.  Darin  ermahnt  er  den  Polenkönig, 
da<s  er  das  dem  Russen  genommene  Geld  zurückstelle. 


140 

nach  dem  Berichte  Nestor's  schon  damals  bestanden.  So  erwähnt 
Nestor  unter  dem  Jahre  1072,  dass  bei  der  feierlichen  Ueber- 
tragung  der  Reliquien  der  heiligen  Roman  und  David  (Borys 
und  Hlib)  ausser  dem  Metropoliten  Georg,  noch  Petrus  Bischof 
von  Perejaslawl,  Michael  Bischof  von  Jurjew,  dann  Theodosius 
Hegumen  des  Kiew'schen  Höhlenklosters,  Sophronius  Hegumcn 
des  heil.  Michaelklosters,  Germanus  Hegumen  des  Klosters  zur 
Verklärung  Christi,  Nicolaus  Hegumen  von  Perejaslawl,  und  alle 
Hegumenen  zugegen  waren,  woraus  hervorgeht,  dass  ausser  den 
erwähnten  auch  noch  andere  Klöster  bestanden. 

An  der  Spitze  der  russischen  Kirche  stand  damals  bis  zum 
J.  1068  der  erste  einheimische  Metropolit  Hilarion,  welcher  1851 
von  den  einheimischen  Bischöfen  ohne  Intervention  des  Kon- 
stantinopler  Patriarchen  erwählt  worden  war,  doch  nach  seinem 
Tode  wendeten  sich  die  Nachkommen  Jaroslaw's,  welche  sich 
gegenseitig  bekriegten,  wieder  an  den  Patriarchen,  oder  wahr- 
scheinlicher hat  der  Patriarch  von  Konstantinopel  die  traurigen 
Zustände  in  Russland  benützt,  und  sein  herkömmliches  Recht, 
den  Kiewer  Metropoliten  einzusetzen,  reklamirt,  und  da  man  in 
Kiew  mit  anderen  Sachen  beschäftigt  war,  dasselbe  auch  ohne 
irgend  einen  wesentlichen  Widerspruch  ausgeübt,  und  der  seit 
1068  verweisten  Kiewer  Metropolie  einen  Griechen  zum  Ober- 
hirten gegeben,  welcher  unter  dem  Namen  Georg  I.  seit  1068 
die  russische  Kirche  leitete.  Unter  ihm  wurden  im  J.  1072 
die  Reliquien  der  heil.  Märtyrer  Roman  und  David  nach  Vyse- 
hrad  feierlich  übertragen,  wo  sie  in  der  von  Isjaslaw  zu  ihrer 
Ehre  erbauten  Kirche  beigesetzt  worden  sind,  und  dieser  Metro- 
polit dekretirte  und  promulgirte  den  Beschluss,  dass  das  An- 
denken dieser  heiligen  Märtyrer  alljährlich  festlich  gefeiert  wer- 
den soll,  was  wirklich  bis  auf  den  heutigen  Tag  gehalten  wird. 
Die  russische  Kirche  verehrt  diese  zwei  von  dem  ruchlosen  Swia- 
topolk  gemordeten  Sühne  des  apostelgleichen  Wladimir  als  Mär- 
tyrer und  als  Heilige,  weil  sie  Gott  selbst  bald  nach  dem  Tode 
durch  viele  Wunder  verherrlicht  hat.  Bald  nachher  sehen  wil- 
den Metropoliten  Georg  in  Griechenland  weilen,  ohne  den  Grund 
dieser  Entfernung  näher  bestimmen  zu  können.  Vielleicht,  wie 
Karamsin  meint,  haben  ihn  die  Bürgerkriege  geschreckt  —  oder 
ea  wäre  nicht  unmöglich,  dass  man  mit  ihm,  als  einem  Griechen, 
in  Kiew  unzufrieden  war,  was  ihn  zur  Abreise  bewogen  hat.  Wie 


141 

sich  nun  die  Sacke  auch  verhalten  haben  mag,  Georg  blieb 
Metropolit  bis  zu  seinem,  um  das  Jahr  1080  erfolgten  Ableben, 
und  die  Kiewer  Metropolie  blieb  von  nun  an  vom  Konstanti- 
nopler  Patriarchen  abhängig  und  nimmt  in  dem  Verzeichnisse 
der  von  Konstantinopel  abhängigen  Bisthümer  den  70.  Platz  ein. 
Die  Kiewer  Metropolie  genoss  aber  unter  den  von  Konstantinopel 
abhängigen  Diözesen  eine  besondere  Auszeichnung,  indem  die 
Patriarchen  die  an  die  Kiewer  Metropoliten  ausgefertigten 
Diplome  nicht  mit  wächsernen,  sondern  mit  Bleisiegeln  versahen, 
und  sie  demnach  den  höchsten  Staatsbeamten  gleichstellten,  da 
ihre  Schreiben  an  solche  und  selbst  an  Könige  und  Kaiser 
auch  Bleisiegel,  an  geringere  Personen  aber  nur  Wachssiegei 
hatten  3I). 

Wiewohl  nun  das  Chrisienlhum  schon  bedeutende  Fortschritte 
gemacht  hatte,  war  es  dennoch  noch  nicht  im  Stande,  alle  Anklänge 
an  das  Heidenthum  auszurotten.  Charakteristisch  sind  besonders 
zwei  Erzählungen  Nestor' s  von  faUchen  Wtissogern  und  Propheten, 
welche  damals  zum  Vorschein  gekommen  sind.  Im  J.  1071  kam 
nach  Kiew,  wie  Nestor  erzählt,  ein  solcher  Weissager,  und  ver- 
kündete dem  Volke,  dass  der  Dniepr  seinen  Lauf  ändern,  d.  i. 
hinauf  fliessen  wird,  und  dass  auf  der  Erde  grosse  Veränderungen 
geschehen  werden,  indem  Russland  die  Stelle  Griechenlands  und 
dieses  die  Stelle  Russlands  einnehmen  wird.  Auf  einige  Leute 
machte  das  einen  tiefen  Eindruck,  andere  aber  verlachten  den 
Weissager,  welcher  bald  darauf  spurlos  verschwunden  ist.  Fast 
um  dieselbe  Zeit  ist  im  Rostov'schen  Gebiete  eine  grosse  Hungers- 
noth  entstanden.  Da  erschienen  zwei  falsche  Propheten  und 
verkündeten  überall,  dass  die  Ursache  dieses  Elends  die  Weiber 
seien,  indem  sie  hinter  ihrer  Haut  Getreide,  Honig  und  Fische 
verbergen.  Das  aufgeregte  Volk  brachte  eine  Menge  Weiber  zu 
den  Scheinpropheten,  welche  denselben  zum  Schein  die  Rücken- 
haut aufschlitzten,  und  unterdessen  schütteten  sie  das  in  ihren 
Aermeln  bereitgehaltcne  Getreide  aus,  als  ob  sie  es  hinter  der 
Haut  der  Weiber  gefunden  hätten,  wodurch  das  Volk  noch  mehr 
erregt  und  viele  Weiber  um's  Leben  gebracht  hatte.  Selbst 
aber  benutzten  sie  diese  Verwirrung,  während  welcher  der  Gross- 
fürst Isjaslaw  aus  Kiew  vertrieben  war,  zu  frechen  Erpressungen 


3»)   Stritter.    mem.    pop.    II.    1036.    1037. 


142 

und  Räubereien,  bis  sie  nach  Bilozero  kamen,  wo  gerade  der 
Wojewode  Jan  Steuern  erhob,  welcher  die  Rädelsführer  einfan- 
gen und  hinrichten  Hess,  wodurch  sich  das  Volk  beruhigt  hatte. 
Uebrigens  kamen  solche  Weissager  besonders  im  Norden  Russ- 
lands auch  in  späteren  Zeiten  zum  Vorschein,  einer  von  ihnen 
bekämpfte  in  Nowhorod  offen  das  Christen th um  und  bethörte 
das  Volk  bis  zu  dem  Grade,  dass,  als  der  dortige  Bischof  die 
Gläubigen  zu  sich  berufen  hatte,  um  vor  ihnen  den  Betrüger  zu 
entlarven,  sie  seine  Stimme  nicht  hören  wollten,  sondern  sich  um 
den  Betrüger  sammelten,  bis  dieser  vom  aufgebrachten  Fürsten 
niedergemacht  und  das  Volk  zur  Erkenntniss  seines  Irr  th  ums 
gebracht  wurde.  Aus  diesem  Vorfall  ist  zu  ersehen,  dass  alle  diese 
Scheinpropheten  und  Zauberer  eben  nichts  anderes,  als  die  Epi- 
gonen des  ersterbenden  Heidenthums  waren,  welche  das  Volk  zu 
bethören  und  aufzureizen  und  zum  Abfalle  vom  Christenthum 
zu  bewegen  suchten. 

§.21. 

IV.    Unter    dem    Grossfürsten  Wsewolod  (1078— 1093.) 

Auf  Isjaslaw  folgte  auf  dem  grossfürstlichen  Stuhle  sein 
Bruder  Wsewolod  1078  — 1093,  wahrscheinlich  nach  dem  alten 
Rechte  des  Rurik'schen  Hauses,  demzufolge  die  Oberherrschaft 
nicht  die  Söhne  des  Vorgängers,  sondern  der  Stammesälteste  zu 
führen  hatte.  Die  Söhne  des  vorigen  Grossfürsten  wurden  mit 
Theilfürstenthümern  bedacht,  und  zwar  wurde  Swiatopolk  in 
Nowhorod  belassen,  Jaropolk  erhielt  Wladimir  in  Wolynien  und 
Turow  und  Wsewolod's  Sohn  Wladimir  Monomach  erhielt  das 
Fürstcnthum  Tschernigow  und  Smolensk;  die  Anderen  zahl- 
reichen Fürsten  erhielten  besondere  Lehen.  Diese  Theilunir 
führte  zu  abermaligen  Reibungen  und  zu  den  wüthendsten 
Bürgerkriegen,  worin  Fürsten  und  1  nterthanen  ihr  Leben  ver- 
loren und  Städte  und  Dörfer  in  Flammen  aufgingen.  Die  einzige 
Stütze  des  Grossfürsten  war  sein  Sohn  Wladimir  Monomach,  der 
sowol  die  äusseren  Feinde,  besonders  die  Polowzer,  nach  Kräften 
abwehrte,  als  auch  die  inneren  Rebellen  theils  vernichtete,  theils 
beruhigte,  ohne  indess  einen  dauernden  Frieden  zu  Stande 
bringen  zu  können.  Ohne  hier  auf  diese  traurigen  und  empören- 
den Bürgerkriege,  die  übrigens  kein  sonstiges  Interesse  bieten, 


143 


einzugehen,  beschränken  wir  uns  auf  die  Schilderung  dessen, 
was  für  die  Ausbreitung  und  Befestigung  des  Christenthums  in  diesen 
Zeiten  geschehen  ist. 

Was  nun  zuerst  die  Metropoliten  anbelangt,  so  ist  der 
Metropolit  Georg  I.  bald  nach  dem  Tode  des  Grossfürsten  Isjas- 
law  um  das  Jahr  1080  gestorben,  und  an  seine  Stelle  wurde 
Johann  II.  (1080 — 1089),  nach  den  Einen  ein  Russe,  nach  den 
Anderen  ein  Grieche  von  Geburt,  als  Metropolit  eingesetzt.  Dieser 
Metropolit  wird  vom  Chronisten  als  ein  gelehrter,  barmherziger, 
demüthiger  und  bescheidener  Prälat  geschildert,  der  gewöhnlich 
schweigsam,  desto  beredter  sich  zeigte,  wenn  es  galt,  die  Betrübten 
zu  tröslen,  und,  fügt  Nestor  bei,  „so  einen  Metropoliten  hat  es 
vorher  in  Russland  nicht  gegeben,  und  es  wird  auch  nach  ihm 
kein  Gleicher  kommen."  Ihm  wird  das  Werk  unter  dem  Titel 
„Kirchliche  Regel"  (Cerkownoje  prawilo)  zugeschrieben,  aber 
irrthümlich,  wie  weiter  unten  gezeigt  wird. 

Aus  der  Regierungszeit  dieses  Metropoliten  sind  besonders 
folgende  Erscheinungen  des  kirchlichen  Lebens  in  Russland 
bemerkenswerth:  Im  J.  1086  hat  der  Grossfürst  Wsewolod  eine 
Kirche  zum  heil.  Andreas  in  Kiew  erbaut,  bei  welcher  Kirche 
das  erste  Nonnenkloster  nach  der  Regel  des  heil.  Basilius  wahr- 
scheinlich von  Janka,  einer  Tochter  desselben  Grossfürsten, 
gestiftet  wurde,  und  Janka  selbst  sorgte  nicht  nur  für  das 
Gedeihen  dieses  Klosters,  sondern  nahm  selbst  den  Schleier  und 
lebte  als  Nonne  in  dem  genannten  Kloster.  Beim  Kloster  er- 
richtete sie  eine  Mädchenschule,  in  der  sie  Unterricht  ertheilte 
und  durch  ihr  gutes  Beispiel  ihrem  Geschlechte  als  Muster  vor- 
leuchtete. —  Im  J.  1088  wurde  das  vom  Grossfürsten  Wsewolod 
gestiftete  Kloster  zum  heil.  Michael  feierlich  eingeweiht,  und  im 
Jahre  1089  hat  derselbe  Metropolit  die  damals  vollendete  Mutter- 
gotteskirche im  Höhlenkloster  unter  Assistenz  der  Bischöfe  Lukas 
von  Bilhorod,  Jesaias  von  Rostow,  Johann  von  Tschernigow  und 
Antonius  von  Jurjew,  sowie  zahlreicher  Hegumene  feierlich  einge- 
weiht, worauf  er  bald  gestorben  ist. 

Beinahe  zwei  Jahre  blieb  nun  der  Kiewer  Metropolitan- 
stuhl  erledigt,  und  um  seine  Besetzung  zu  betreiben,  begab  sich 
die  obenerwähnte  Janka  nach  Konstantinopel,  von  wo  sie  im  J. 
1090  einen  Griechen  Namens  Johann  mit  sich  brachte,  der  als 
Johann  III.    (1089 — 1090)   den  Kiewer  Metropolitanstuhl   be- 


144 

stiegen  hat.  Sein  Aeusseres  hat  die  Leute  sehr  verstimmt  und  sie 
sprachen:  „Das  ist  ja  eine  Leiche",  und  man  sagte,  dass  er  da 
kein  Jahr  das  Leben  fristen  wird,  und  in  der  That  ist  er  bald 
darauf  gestorben.  Nestor  schildert  ihn  als  einen  ungelehrten, 
schwachsinnigen  und  gemeinen  Mann.  Ihm  folgte  auf  dem  Metro- 
politanstuhle  Ephrem  (1090 — 1096),  welcher  in  Perejaslawl  resi- 
dirte;  nach  den  Einen  war  er  ein  Grieche,  nach  Anderen  ein  rus- 
sischer Mönch  aus  dem  Höhlenkloster  und  früher  wahrscheinlich 
Bischof  von  Perejaslawl.  Unter  ihm  wurden  viele  Kirchen  erbaut,  so 
namentlich  in  Perejaslawl  eine  grossartige,  reich  ausgeschmückte 
Kirche  zum  heil.  Michael,  dann  daselbst  noch  zwei  andere 
Kirchen,  zum  heil.  Theodor  und  zum  heil.  Andreas;  ausserdem 
baute  er  viele  andere  Gebäude,  und  zwar  sämmtlich  von  Stein 
und  hartem  Material,  was  früher  dort  nicht  üblich  war.  Kr  war 
auch  der  erste,  welcher  bei  den  Kirchen  Taufkapellen  (bapti- 
steria)  aufführen  Hess  »•),  und  die  Stadt  Perejaslawl  umgab  er 
mit  einer  steinernen  Mauer,  um  gegen  feindliche  Ueberfälle 
sicherer  zu  sein.  Auch  hat  er  Krankenhäuser  und  andere  Wohl- 
thätigkeitsanstalten  in's  Leben  gerufen,  wodurch  er  sich  ein  blei- 
bendes Denkmal  in  den  Herzen  des  Volkes  setzte.  Zu  seinen 
Zeiten  (1091)  geschah  auch  die  feierliche  Beisetzung  der  Reli- 
quien des  heil.  Theodosius,  Abtes  und  Mitgründers  des  Höhlen- 
klosters, der  vor  18  Jahren  gestorben  ist,  und  ausserhalb  der 
Kirche  ruhte,  in  der  von  demselben  erbauten  Muttergotteskirche, 
welche  feierliche  Handlung  vom  Metropoliten  Ephraem  unter 
Assistenz  von  drei  Bischöfen  und  sämmtl icher  Klostervorsteher 
am  14.  August  1091  vollzogen  wurde.  In  die  Regierungszeit 
Ephraem's  feilt  auch  die  Gründung  einer  neuen  Stadt  am  Dniepr 
durch  Swiatopolk,  welche  dieser  nach  sich  (Swiatopoltsch  brad) 
benannte,  und  dort  den  Bischof  Marinus,  der  früher  in  Jurjew 
residirte,  anstellte;  denn  die  Stadt  Jurjew  wurde  von  den  Polow- 
zern  verbrannt.  Bei  Nestor  finden  wir  sonst  keine  Nachrichten 
über   diesen   Metopoliten,    dagegen    wird    von    anderer   Seite  33) 


3*)  Wiewohl  andere  unter  dem  Ausdruck  Nestor's  »expoem*«  öam-Hoe- 
(strojenije  bannoje)  nicht  die  Taufkapellen,  Bondem  steinerne  Hader  verstehen 
wollen. 

33)  Im  Kataloge  der  Bischöfe  in  der  Petersburger  Synodal-Bibliothek 
Nr.  i',7   beisei  es:    »Man  gibt  an,  dass  unter  diesem  Metropoliten  (Ephraem)  die 


145 


einer  Gesandtschaft  vom  Papste  Urban  IL  an  den  Metropoliten 
Ephraem  gedacht,  in  Folge  deren  das  Fest  der  Uebertragung 
der  Reliquien  des  heil.  Nicolaus  von  Licien  nach  der  Stadt  Bari 
in  Unteritalien  in  Russland  eingeführt  worden  ist.  Davon  wird 
noch  weiter  unten  die  Rede  sein;  hier  sei  nur  bemerkt,  was  auch 
Karamsin  in  seiner  Geschichte  des  russischen  Reiches  bei  der 
Regierung  Wsewolod's  gesteht,  „dass  Russland  damals  mit  Rom 
im  freundlichen  Einvernehmen  stand,  indem  es  einen  von  den 
Griechen  abgelehnten  Festtag  der  römischen  Kirche  angenommen 
hat  und  denselben  bis  auf  den  heutigen  Tag  feiert".  Bei  späteren 
Chronisten  begegnen  wir  noch  einer  Gesandtschaft  des  Papstes 
Urban's  II.  nach  Kiew,  die  im  J.  1091  geschehen  sein  soll.  Es 
wird  nämlich  erzählt,  dass  im  genannten  Jahre  ein  Bischof, 
Namens  Theodor,  vom  Papste  Urban  IL  zum  Grossfürsten  ge- 
kommen sei.  So  die  Nikon'sche  Chronik;  —  und  Chr.  Gottl.  Fri- 
sius  (in  dem  Werke:  de  Episcopatu  Kiowiensi  commentatio) 
schreibt  ausserdem,  dass  auch  der  Papst  Benedikt  VIII.  im  J. 
1021  einen  Bischof,  Namens  Alexius,  einen  geborenen  Bulgaren, 
nach  Kiew  entsendet  hatte,  der  dort  auch  ein  Bisthum  gegründet 
haben  soll;  allein  diese  Nachrichten  sind  offenbar  irrthümlich. 
Um  nun  noch  einmal  auf  den  Grossfürsten  Wsewolod 
zurückzukommen,  sei  noch  erwähnt,  dass  auch  unter  ihm  die  schon 
von  Jaroslaw  angeknüpften  verwandtschaftlichen  Verbindungen 
mit  verschiedenen  europäischen  .Höfen  vermehrt  wurden,  und 
zwar  im  J.  1089  durch  die  Vermälung  des  deutschen  Kaisers 
Heinrichs  IV.  mit  einer  russischen  Prinzessin  Namens  Agnes  oder 
Adelheid,  verwitweten  Markgräfin  von  Stade,  die  nachmals  den 
Schleier  nahm  und  als  Aebtissin  gestorben  ist.  Diese  Prinzessin 
hält  Karamsin  für  eine  Tochter  des  Grossfürsten  Wsewolod.  3*) 
Um  dieselbe  Zeit  heiratete  eine  andere  russische  Prinzessin, 
Eupraxia  genannt,  König  Boleslaw's  Sohn,  die  aber  bald  ver- 
witwete, da  ihr  Gemal  in  der  Jugend  an  Gift  starb.  —  In  den 


Uebertragung  der  Reliquien  des  heil.  Nicolaus  von  Myrae  nach  Bari  in  Italien 
geschehen  ist,  und  dieser  Metropolit  verordnete,  dass  dieser  Festtag  in  ganz 
Russland  feierlich  begangen  werde."  Dasselbe  findet  sich  auch  in  vielen  ande- 
ren Schriften. 

u)  Vgl.  Chron.  Th.  Engelhusen    in  Leibnitz.    Script.  Brunsv.     II.    1090, 
bei  Karamsin  Note  157  zum  II.  Bd. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  \Q 


1  16 

letzten  Regierungsjahren  Wsewolods  wurde  das  Volk  zum  Ueber- 
flusse  noch  durch  verschiedene  Naturerscheinungen  geängstigt, 
so  war  im  J.  1091  eine  grosse  Sonnenfinsterniss,  in  demselben 
Jahre  will  man  eine  aus  der  Luft  gefallene  grosse  Schlange 
gesehen  haben,  worauf  eine  heftige  Erderschütterung  folgte,  dann 
zeigte  sich  zur  Abwechslung  in  Rostow  ein  Wahrsager,  der  aber 
bald  verschwunden  ist;  im  J.  1092  war  eine  grosse  Hitze,  die  den 
ganzen  Sommer  anhielt,  Alles  vertrocknete,  Wälder  in  Feuer 
setzte  und  Ilungersnoth  und  Pest  im  Gefolge  hatte,  die  in  Kiew 
allein  vom  14.  November  bis  zum  1.  Februar  7000  Menschen 
dahinraffte.  In  Polozk  aber  zitterte  das  Volk  vor  angeblichen 
bösen  Geistern,  die  Tag  und  Nacht  auf  Pferden  herumritten, 
unsichtbarerweise  die  Menschen  zu  Tode  verwundeten  und  überall 
Unheil  stifteten. 

Wsewolod 's  Regierung  war  überhaupt  unglücklich,  und  er 
zählte  04  Jahre,  als  er  starb.  Sein  Charakter  wird  vom  Chronisten 
gelebt,  und  als  Privatmann  mochte  er  dieses  Lob  verdienen,  denn 
er  war  für  seine  Zeit  gelehrt,  indem  er  fünf  Sprachen  redete,  er 
war  fromm,  gutmüthigj  keusch,  nüchtern  und  menschenfreundlich; 
allein  die  dem  Kegenten  nöthige  Kraft  und  Umsicht  fehlte  ihm; 
daher  geschahen  unter  ihm  die  unerhörtesten  Plünderungen  und 
Bedrückungen  des  Volkes  durch  die  Bojaren  und  kleinen  Fürsten. 
Kurz  vor  dem  Tode  berief  er  seinen  Sohn  Wladimir  Monomach 
zu  sich,  und  starb  am  13.  April  1093  in  dessen  Armen,  worauf 
er  seiieni  Wunsche  gemäss  neben  seinem  Vater  in  der  Kiewer 
Sophienkirche  begraben  wurde. 

§•  22. 

V.  Unter  dem  Gr o s sf Urs t e n  S wiat o p o Ik- Mi cha e  1 

(1093- Ulli). 

Nun  folgte  als  Grossfürsi  Swiatopolk- Michael   L093  —1113^ 

Nach  dem  Tode  Waewolod's  wünschten  die  Kiewer,  dass 
dessen  ruhmreicher  Sohn  Wladimir  Monomach  den  Thron  be- 
steige,  allein  dieser  Fürst  befürchtete,  dass  dadurch  Bürgerkriege 
entstehen  werden,  deswegen  begnügte  er  sich  mit  dem  ihm  vom 
Vater  übergebenen  Fürstenthume  Tschernigow,  und  lud  den 
Sohn  des  früheren  Grossfürsten  [sjaslaw  den  Fürsten  von  Turow 
Swiatopolk  ein,  dass  er  das  Erbe  seines  Vaters  in  Besitz  nehme, 


14" 

worauf  dieser  im  April  1093  nach  Kiew  kam  und  als  Grossfürst 
anerkannt  wurde.  Das  Volk  gab  sich  bei  seinem  Regierungsan- 
tritte den  schönsten  Hoffnungen  hin,  welche  er  aber  gar  nicht 
rechtfertigte,  indem  seine  Regierung  eine  der  unglücklichsten 
war.  Innere  Fehden  zerrütteten  das  Reich  und  dezimirten  die 
Bevölkerung,  dazu  gesellten  sich  die  sich  immer  wiederholenden 
Einfalle  der  Polowzer,  welche  sehr  oft  von  einheimischen  Fürsten 
aus  Rachsucht  herbeigerufen  wurden,  und  um  das  Elend  zu 
vollenden,  kamen  zu  wiederholten  Malen  die  früher  in  diesen 
Landen  nie  gesehenen  Heuschrecken,  die  eine  ungeheuere  Hun- 
gersnot h  im  Gefolge  hatten.  Dazu  war  der  Grossfürst  nicht  nur 
ein  schwacher,  sondern  auch  ein  treuloser,  undankbarer,  arg- 
wöhnischer, im  Glücke  hochmüthiger,  im  Unglücke  feigherziger 
Mensch,  welcher  gleich  den  anderen  Fürsten  mit  Eiden  und 
Gelöbnissen  spielte,  und  durch  Geiz  und  Krämergeist  seine  hohe 
Würde  schändete.  Es  würde  keine  erbauliche  Lektüre  bieten, 
wenn  man  auf  seine  Regierung  näher  eingehen  wollte,  erwähnt 
seien  nur  zwei  feierliche  Friedensschlüsse,  welche  die  damaligen 
Fürsten  Russlands  mit  einander  schlössen,  ohne  sie  freilich  zu 
halten.  Das  erste  Mal  kamen  sie  im  Städtchen  Lubetsch  bei  Kiew 
1097  zusammen,  wo  sie  den  inneren  Fehden  ein  Ende  zu  machen 
beschlossen,  indem  sie  das  ganze  Reich  unter  sich  theilten  nach 
dem  Grundsatze,  dass  Jeder  das  von  seinem  Vater  ererbte  Land 
behalten  seile,  und  sich  gegenseitig  den  sicheren  und  ungestörten 
Besitz  ihrer  Lande  garantirten,  und  Tod  und  Verderben  Dem- 
jenigen androhten,  der  die  Ruhe  stören  würde.  Allein  noch  in 
demselben  Jahre  entstanden  Bürgerkriege,  deren  Ende  nicht  ab- 
zusehen war,  daher  kamen  sie  noch  einmal  im  J.  1100  in  Kiew 
zusammen,  entsetzten  David,  den  Fürsten  von  Wladimir  in 
Wolynien  als  Ruhestörer;  doch  auch  nachher  konnte  von  einem 
Frieden  keine  Rede  sein.  Endlich  starb  Swiatopolk  im  Alter  von 
62  Jahren  am  16.  April  1113  und  hinterliess  das  ganze  Reich  in 
einer  traurigen  Anarchie. 

Trotzdem  war  Russland  im  Auslande  noch  geschätzt,  wie 
aus  den  ehelichen  Verbindungen  mit  fremden  Höfen  hervorgeht. 
So  hatte  die  älteste  Tochter  Swdatopolk's  der  polnische  König 
Boleslaw  III.  geheiratet,  und  zwar  wregen  der  nahen  Verwandt- 
schaft mit  päpstlicher  Dispens;  seine  zweite  Tochter  Predslawa 
vermalte  er  1104  mit  einem  Sohne  des  ungarischen  Königs  Colo- 

10* 


148 

man,  und  dieser  König  selbst  heiratete  des  tschernlgow'schen 
Fürsten  Monomach's  Tochter  Namens  Euphemia,  die  aber  un- 
glücklich  mit  ihm  lebte  und  nach  Kussland  zurückkehrte,35)  wo 
slr  1138  starb.  Die  Prinzessin  Maria,  Tochter  des  Fürsten  Wolo- 
dar,  ging  1104  als  Gemalin  eines  der  Söhne  des  griechischen 
Kaisers  Alexius  nach  Konstantinopel  und  wurde  wahrscheinlich 
die  Ahnfrau  des  trapezuntischen  Kaiserhauses. 

Dass  das  Christ  enthum  auch  in  diesn  traurigen  Zeiten  Fort- 
schritte machte,  ist  wohl  vorzüglich  dem  Eifer  der  Bischöfe  und  der 
zahlreichen  Ordensleute  zu  verdanken,  welche  mit  Selbstaufopferung 
ihre  edle  Mission  mit  Erfolg  erfüllten.  Die  Kiewer  Metropolitan- 
würde  bekleidete  nach  Ephraem's  Tode  Nikolaus,  ein  Grieche, 
welchen  Nestor  im  Jahre  1097  bei  einer  Mission  an  Wladimir 
Monomach  nennt,  so  dass  dieser  Metropolit  nicht,  wie  Kulczvn- 
ski*H)  irrthümlich  meint,  erst  im  «Jahre  1102,  sondern  bald  nach 
Ephraem's  Tode,  also  schon  im  J.  1097  den  Kiewer  Metropolitan- 
stuhl  bestiegen  hat  und  denselben  wahrscheinlich  bis  zum  Jahre 
1104  inne  hatte,  wiewol  Nestor  sein  Todesjahr  nicht  nennt.  In 
die  Zeit  dieses  Kiewer  Metropoliten  fällt  die  Pilgerreise  des  Abtes 
Daniel,  der  in  der  Zeit,  als  ßalduin  1.(1100— 1118)  in  Jerusalem 
herrschte,  dorthin  wahrscheinlich  um  1104  angekommen  ist,  dort 
am  heiligen  Grabe  das  Gebet  verrichtete,  vom  ßalduin  Schirm 
und  Schutz  erhielt,  die  Namen  der  russischen  Fürsten  zur  Er- 
innerung und  zum  Andenken  in  den  Gebeten  im  Kloster  des 
heil.  Sabbas  aufzeichnete  und  einen  Reisebericht  aufgezeichnet 
und  hinterlassen  hat.  Zu  seinen  Zeiten  (109<SN)  wurde  das  Kiewer 
Höhlenkloster  sowie  die  dazu  gehörige  Muttergotteskirche  von 
den  Polowzern  geplündert  und  zum  grossen  Theile  verbrannt; 
und  im  J.  1101  wurde  von  Wladimir  Monomach  in  Smolensk 
eine  neue  bischofliche  Kirche  gestiftet,  mithin  dort  ein  neues  Bis- 
thuin  errichtet.  —  Am  0.  Dezember  1104  kam  nach  Russland  der 


35)  Thurocz,  chron.  Hungar.  cap.  LXI.  —  I'iay,  annales  Hung.  1.  II. 

3,i)  Specialen  Ecc.  Ruth.  pag.  L13.  Sonderbarerweise  schreibt  auch 
Strahl  a,  a,  <>.,  dass  weder  der  Antritt  noch  das  Bade  des  Metropoliten  Nikolai 
bekannt  ist,    ebenso  w  ie   auch  das  Jahr,    in  welchem  dessen  Nachfolger  Niki- 

for   Metropolh   von   Kiew    wurde;    and     Nestor    sagt   ausdrücklich,     dass    Nikifoi 

am  6.  Desember  lioi  nach  Kiew  gekommen  ist  und  am    18.    Dezember   1104 

inthronisirt    winde. 


149 

neue  Metropolit  Nikifor,  ein  Grieche,  und  wurde  am  18.  Dezem- 
ber 1104  inthronisirt.  Im  Jahre  1105  hat  dieser  Metropolit  drei 
Bischöfe  angestellt,  und  zwar  am  27.  August  den  Amphilochius 
in  Wladimir,  am  12.  November  den  Lazarus  in  Perejaslawl  und 
am  13.  Dezember  den  Michael  in  Polozk.  Endlich  ist  bei  Leb- 
zeiten desselben  Metropoliten  Swiatoslaw,  Sohn  des  Wladimirer 
Fürsten  David  ins  Kloster  eingetreten,  wo  er  ein  frommes  Leben 
führte  und  eine  Bibliothek  anlegte  und  dort  sein  Leben  selig 
endete.  —  Unter  diesem  Metropoliten  geschah  auch  die  Selig- 
sprechung des  heil.  Theodosius,  und  zwar  auf  Betreiben  des 
Abtes  des  Höhlenklosters  Theoktist,  in  Folge  dessen  dieser  selige 
Mönch  in  allen  Bisthümern  in  das  Synodikon  eingetragen  worden 
ist.  Unter  diesem  Metropoliten  ist  nach  Nowhorod  der  heil. 
Antonius  Romanus,  ein  gelehrter  Mann,  gekommen,  der  dort  am 
Flusse  Wolchow  ein  Kloster  gegründet  hat.  Der  Metropolit 
Xikifor  stand  der  russischen  Kirche  von  1104  bis  gegen  1121 
vor;  er  wird  als  ein  Mann  von  seltener  Gelehrsamkeit  geschildert, 
der  durch  Beredtsamkeit,  theologische  und  philosophische  Kennt- 
nisse glänzte,  der  aber  schon  von  dem  erstarkenden  orientalischen 
Schisma  angesteckt  war,  indem  er  in  seinen  beiden  Sendschreiben 
an  den  Fürsten  Monomach  gegen  die  römisch-katholische  Kirche 
feindselig  eifert;  und  mit  seinem  Regierungsantritte  schliessen 
wir  den  ersten  Zeitraum  unserer  Geschichte,  in  welchem  das 
orientalische  Schisma  wenig  bekannt  war  und  keinen  Anklang 
fand,  wogegen  es  von  nun  an  durch  die  grösstenteils  von  Grie- 
chenland kommenden  Metropoliten  langsam  aber  nachhaltig  nach 
Russland  verpflanzt  und  immer  weiter  ausgebreitet  wird. 

Wiewol  also  die  Regierungszeit  Swiatopolk's  im  Ganzen 
unglücklich  war,  hat  sie  doch  ins  geistige  Leben  keinen  Still- 
stand gebracht,  die  zahlreichen  Klöster  arbeiteten  emsig  im 
Weinberge  des  Herrn,  sie  milderten  die  Sitten  und  waren  vom 
Volke  und  von  den  Fürsten  geachtet,  und  der  Grossfürst  selbst 
achtete  und  ehrte  sie,  und  bat  vor  jeder  Unternehmung  um  den 
Segen  des  Hegumens.  Die  Klöster  pflegten  die  Wissenschaften, 
und  einem  damals. im  Kiewer  Höhlenkloster  lebenden  Mönche 
verdanken  wir  die  älteste  Chronik.  Der  ehrwürdige  Nestor  war 
dieser  Mönch,  er  schrieb  und  vollendete  um  jene  Zeit  seine 
Chronik,  welche  eine  Hauptquelle  nicht  nur  für  die  russische,  son- 
dern überhaupt  für  die  nordische  Geschichte  bildet.    Doch  hier 


1 5<  i 

endel   auch   Nestor  seine  Chronik,  nachdem  er  unter  dem  Jahre 

1106  noch  von  dem  Tode  eines  90jährigen  Greises,  Namens  Jan, 
dem  er  viele  Nachrichten  verdankte,  berichtet  hat. 

Wenn  wir  nun  schliesslich  die  Frage  auf  werfen,  wie  we>t  sich 
das  Christ enfhum  bis  zum  Anfange  des  zwölfte?!  Jahrhunde'  tes  aus- 
gebreitet hat,  so  können  wir  auf  Grund  der  zuverlässigen  Nach- 
richten Nestors  antworten,  dass  ausser  den  schon  zu  Jaroslaw's 
Zeiten  bestandenen Bisthümern  in  der  zweiten  Hälfte  des  eilften 
Jahrhundertes  noch  die  ßisthümer  in  Turow,  Smolensk,  Pere- 
myschl  (Przemysl)  im  jetzigen  Galizien  und  in  der  Stadt  Swiato- 
polks,  welches  aber  kein  neues  Bisthum,  sondern  nur  eine  Ueber- 
setzung  des  Jurjewer  Bischofsitzes  war,  entstanden  sind.  Dem- 
nach ist  das  Christenthum  bis  zum  Anfange  des  XU.  Jahrhun- 
dertes fast  in  alle  Gegenden  des  damaligen  russischen  Reiches 
gedrungen,  und  last  in  allen  Gegenden  sind  bischöfliche  Sitze  und 
Klöster  entstanden,  von  wo  das  Wort  Gottes  immer  weiter  aus- 
gebreitet und  befestigl  wurde.  Es  bestanden  nämlich  schon  am 
Ende  des  eilften  Jahrhundertes  zwölf  oder  dreizehn  ßisthümer, 
aus  deren  geographischer  Lage  man  am  besten  ersehen  kann, 
wo  das  Christenthum  bereits  grössere  Fortschritte  gemacht  hatte, 
und  dies  war  besonders  im  südlichen  und  zum  Theile  auch  im 
westlichen  Russland  der  Fall,  wogegen  der  Osten,  besonders 
der  Nordosten  Russlands  mit  dem  Christenthume  noch  sehr  we- 
nig bekannt  und  noch  dem  Heidenthume  ganz  ergeben  war,  bis 
auch  in  die  dortigen  Gegenden  das  Licht  des  evangelischen 
<  Glaubens  eingedrungen  ist. 

§.  23. 

I   rsachen  der   schnellen    Verbreitung    des    Christen- 
tums   und     Hindernisse    derselben. 

1.  Wenn  wir  nun  auf  die  Verbreitung  des  Christentums 
in  Rupsland  einen  kurzen  Rückblick  werfen  und  das  hier  Gesche- 
hene mii  der  Ohristianisirung  anderer  Länder  und  anderer  Völ- 
ker vergleichen,  so  müssen  wir  gestehen,  dass  es  wohl  kaum  ein 
Land  gegeben  hat,  in  welchem  das  Christenthum  so  friedlich 
und  80  schnell  sich  ausgebreitet  hätte.  Denn  wem  ist  es  nicht 
bekannt,  wir*  viel  Blut  in  anderen  Ländern  und  bei  anderen 
Völkern  (Hessen  musste,    bis   das  Christenthum  nur    theilweise 


151 


eingeführt  werden  konnte.  Die  Ursachen  de>'  friedlichen  und 
schnellen  Verbreitung  des  Christenthums  in  Russland  waren  vor- 
zugsweise : 

a)  Der  russische  Volkscharakter,  welcher  sich  vorzüglich  in 
Sanftmuth,  Ergebenheit  und  Gehorsam  gegen  die  Obrigkeit  und 
stiller  Strebsamkeit  ausspricht;  demnach  sehen  wir,  dass,  als  der 
Fürst  den  neuen  Glauben  anzunehmen  beschlossen  hatte,  das 
Volk  sich  nicht  empörte,  sondern  sich  den  höheren  Anordnungen 
fügte  in  der  Meinung,  dass  das  gut  sein  muss,  da  es  vom  Fürsten 
ausgeht.  Dieser  ruhige  Charakter  des  kleinrussischen  Volkes, 
denn  von  den  Grossrussen  kann  in  jenen  Zeiten  keine  Rede  sein, 
war  es  aber  auch,  der  dasselbe  von  Verfolgungen,  wie  solche  in 
anderen  Ländern  vorkamen,  abgehalten  hat;  nur  im  Nordosten 
und  im  Norden  Russlands,  also  in  den  Gegenden  der  nachma- 
ligen Grossrussen  hören  wir  von  Empörungen,  Weissagern  und 
anderen  Erscheinungen,  die  sich  dem  Christenthum  gegenüber 
feindlich  benahmen. 

b)  Ganz  besonders  wichtig  und  sogar  massgebend  ist  der 
Umstand,  dass  die  Russen  schon  seit  langen  Zeiten  mit  dem  Christen- 
thume  bekannt  waren,  sowohl  durch  ihre  zahlreichen  Konnexionen 
mit  den  christlichen  Griechen,  als  auch  durch  die  wiederholten 
Bekehrungs versuche,  in  Folge  deren  es  in  Russland  schon  lange 
vor  Wladimir' s  Zeiten  Christen  und  Kirchen  gegeben  hat.  Als 
daher  jetzt  auch  das  regierende  .Haus  sich  zum  Christenthume 
bekehrte,  war  es  leicht,  das  mit  dem  Christenthume  besonders  in 
Kiew  bekannte  Volk  zu  bekehren,  welchem  Beispiele  auch  an- 
dere Städte  und  Orte  folgten. 

c)  Zu  dem  Zwecke  haben  ferner  die  nachbarlichen  Bezie- 
hungen der  Süd-  und  Westrussen  zu  den  benachbarten  damals 
schon  christlichen  Völkern  beigetragen;  deswegen  sehen  wir, 
dass  der  Süden  und  Westen  Russlands  schon  das  heilige  Kreuz 
verehrt,  während  der  Osten  und  Nordosten,  der  nur  mit  Heiden 
zusammenstosst,  noch  unter  dem  Joche  des  Heidenthums  seufzt. 

d)  Nicht  ohne  Nutzen  waren  in  dieser  Beziehung  die  viel- 
fachen eheHchen  Verbindungen  der  russischen  Fürsten  mit  den  aus- 
ländischen christlichen  Höfen;  denn  dadurch  kamen  die  Russen 
in  immer  neue  Berührungen  mit  den  Christen,  welche  in  jener 
glaubensstrengen  Zeit  gewiss  die  Ausbreitung  des  Christenthums 
sich  angelegen  sein  Hessen,   und  in  Folge  ihres  mannigfaltigen 


152 

Einflusses  auch  Viele  für  das  Christenthum  entweder  gewonnen, 
oder  wenigstens  darauf  vorbereitet  haben. 

e)  Schliesslich  war  hier  von  grosser  Wichtigkeit  der  Um- 
stand, dass  die  Missionäre  nach  dem  vom  heiligen  römischen 
Stuhle  gutgeheissenen  Vorgange  der  Apostel  Cyrill  und  Method, 
nicht  nur  ihre  Predigten,  sondern  auch  den  Gottesdienst  in  einer 
dem  Volke  verständlichen  Sprache  hielten,  wodurch  das  Volk 
desto  leichter  die  Götzenbilder  verlassen  und  sich  unter  das 
Kreuz  Christi  geschaart  hat. 3T) 

2.  Doch  ungeachtet  dieser  der  Ausbreitung  des  Christen- 
thums günstigen  Verhältnisse  musste  auch  in  Russland  das  Wort 
des  Herrn,  welches  seinen  Jüngern  Verfolgungen  und  Drang- 
sale vorhersagte,  in  Erfüllung  gehen;  auch  hier  haben  sich  man- 
cherlei Hindernisse  der  Verbreitung  des  Christenthums  in  den  Weg 
gestellt.  Zu  diesen  gehörte  vor  Allem  der  natürliche  Hang  am 
Althergebrachten,  an  uralten  Sitten  und  Gewohnheiten,  welche 
kein  Volk,  wenn  es  auch  noch  so  roh  sein  sollte,  leicht  und  ohne 
Widerstand  fallen  lässt.  Daher  sehen  wir,  dass  sieh  gleich  unter 
Wladimir  der  heidnische  Fanatismus  erhebt  und  sogar  christ- 
liches Blut  zum  Opfer  seinen  Göttern  fliessen  lässt;  bald  nachher 
erheben  die  stolzen  Nowhoroder  kühn  ihr  Haupt,  sie  widersetzen 
sich  dem  neuen  Glauben,  stehen  ein  für  den  Cultus  ihrer  heid- 
nischen Vorfahren,  sie  zünden  das  Haus  Dobrynia's,  eines  On- 
kels Wladimir's,  an,  tödten  dessen  Frau,  und  weichen  erst  der 
Gewalt,  und  werden  nach  dem  Ausdrucke  des  Chronisten  mit 
Feuer  und  Schwert  getauft.  —  Auch  in  Rostow  anstand  die 
christliche  Kirche  erst  auf  dem  mit  dem  Blute  ihres  treuen  Die- 
ners besprengten  Hoden.  Theodor  und  Hilarion,  die  ersten  Bi- 
schöfe Rostows,  waren  vor  der  Wuth  des  Volkes  zu  entfliehen 
gezwungen  Der  heilige  Leontius,  ein  Schüler  des  ehrwürdigen 
Antonius  aus  dem  Kiew* sehen  Höhlenkioster,  fand  bei  seiner 
Ankunft  in  Rostow  denselben  Widerstand  von  Seiten  der  Heiden. 


Einige  Historiker  führen  als  Grund  der  sohneilen  und  friedlichen 
Verbreitung  de«  Christenthums  in  Russland  mit  Vorliebe  den  Grund  an,  dass 
die  griechischen  Missionäre  nicht  mit  Feuer  und  Schwert,  wie  die  romischen, 
sondern   mit    Liebe  und  Sanftmuth   «las  Wort  des   Herrn  predigten.     Dass  aber 

odung  entweder  der  Unwissenheit  oder  vielmehr  der  Bosheit  zuzu- 
schreiben ist,  brauoli t  für  Geschichtskundige  kaum  bemerkt  zu  werden, 


153 

Er  wurde  aus  der  Stadt  vertrieben,  hielt  sich  aber  in  der  Nähe 
auf  und  zog  Kinder  an  sich,  die  er  zu  unterrichten  begann,  was 
die  Heiden  so  sehr  empörte,  dass  sie  ihn  zu  tödten  beschlossen. 
Allein  sein  ehrwürdiges,  heiliges  Verfahren  besänftigte  ihre 
Wuth,  und  Viele  Hessen  sich  taufen.  Nachher  aber  erhoben  sich 
die  Heiden  wieder  gegen  ihn  und  bereiteten  ihm  einen  seligen 
Märtyrertod.  Dies  geschah  um  das  Jahr  1070.  Sein  Nachfolger 
Jesaias,  auch  ein  Mönch  aus  dem  Kiew'schen  Höhlenkloster, 
wirkte  im  Rostow'schen  Gebiete  um  das  Jahr  1089.  —  Aehnli- 
ches  geschah  auch  im  Murom'schen  Gebiete.  Die  dortigen  Ein- 
wohner grunzten  an  die  mahomedanischen  Bulgaren,  denen  sie 
zeitweilig  auch  unterthan  waren,  und  sie  hielten  entweder  am 
Heidenthume  fest  oder  wurden  auch  Mahomedaner.  Ihr  Fürst 
war  der  vom  ruchlosen  Swiatopolk  ermordete  Sohn  Wladimirs 
des  Grossen,  der  heil.  Hüb  (David),  welcher  gewiss  sein  Volk 
zum  Christenthum  zu  bekehren  trachtete;  allein  den  vollständigen 
Sieg  des  Christenthums  erlebte  er  nicht.  Nach  seinem  Tode 
waren  die  Einwohner  des  Murom'schen  Gebietes  ohne  nähere 
fürstliche  Aufsicht,  da  dieses  Fürstenthum  nun  zu  anderen  Ge- 
bieten zugetheilt  wurde.  Ein  späterer  Fürst  vonMurom,  Namens 
Constantin,  Sohn  des  Swiatoslaw,  schickte  seinen  Sohn  Michael 
nach  Murom,  um  das  Volk  für  den  Glauben  zu  gewinnen;  aber 
Michael  wurde  erschlagen.  Da  nahm  Konstantin  die  Stadt  Mu- 
rom mit  Gewalt  ein,  und  bemühte  sich  nun  das  Volk  zur  Taufe 
zu  bewegen.  Doch  fruchtlos  blieben  seine  Bemühungen;  die 
Heiden  zettelten  eine  Verschwörung  an,  um  den  Fürsten  zu 
tödten  oder  zu  vertreiben.  Als  Constantin  das  erfahren  hatte, 
begab  er  sich  mit  einem  Bilde  der  Mutter  Gottes  zu  den  Ver- 
schwörern, worauf  sie  verzagten,  ihre  Gesinnung  änderten  und 
selbst  um  Taufe  baten,  worauf  das  Volk  nach  dem  Berichte  eines 
Biographen  dieses  Fürsten,  im  Flusse  Okka  getauft  wurde,  und 
um  das  J.  1092  machen  die  Chroniken  schon  eines  dortigen 
Klosters  zur  Christi  Verklärung,  Erwähnung.  —  Der  Hang  am 
Althergebrachten  war  also  das  erste  Hinderniss,  welches  sich  der 
Ausbreitung  des  Christenthums  hemmend  in  den  Weg  stellte 
und  sogar  zu  vereinzelten  Verfolgungen  führte. 

Als  später  das  Chris tenth um  in  Russland  einen  festeren 
Fus  fasste,  hören  wir  in  den  Chroniken  von  Zauberern  und  Weis- 
sagern,   von   denen  schon  oben    die  Rede  war.  Diese  Zauberer 


154 

waren  gewiss  nichts  anderes,  als  die  letzten  und  stärksten 
Anhänger  und  Epigonen  des  ersterbenden  Heidenthums,  welche 
durch  ihre  Gaukelkünste  das  Volk  in  Unwissenheit  und  Finster- 
niss  zu  erhalten  und  demgemäss  vom  Christenthume  fernhalten 
wollten.  Wie  sie  das  Volk  im  Susdalschen  Gebiet  bethörten,  bis 
ihre  Rädelsführer  vom  Wojewoden  Jan  in  Biloosero  vertilgt 
wurden,  wurde  schon  obenerwähnt.  Doch  auch  in  späteren  Zeiten 
tauchten  sie  von  Neuem  auf,  bis  es  den  Anstrengungen  der 
Kirclienhirten  gelungen  ist,  sie  ganz  auszurotten. 

Ein  weiteres  Hindernis?  der  segensreichen  Wirksamkeit  des 
Christcnthums  waren  die  vielen  grausamen  Bürgerkiiege,  welche 
bald  nach  Wladimirs  des  («rossen  Tode  ihren  Anfang  nahmen 
und  nach  Jaroslaw's  Heimgänge  fast  unaufhörlich  wütheten  und 
das  Land  mit  dem  Blute  seiner  Söhne  düngten.  Wohl  waren  die 
Fürsten  selbst  der  Kirche  ergeben,  sie  gründeten  Kirchen, 
Klöster  und  Bisthümer  und  ehrten  nach  dem  Zeugnisse  Nestor's 
die  Geistlichkeit,  besonders  die  Ordensgeistlichkeit:  allein  ihre 
fortwährenden  blutigen  Fehden  vernichteten  Vieles,  was  sie  selbst 
in  Friedenszeiten  gestiftet  haben. 

Schliesslich  bildeten  ein  sehr  grosses  Hinderniss,  das  sich 
dem  Christentum  in  den  Weg  stellte,  die  vielen  räuberischen 
Einfälle  dir  heidnischen  Horden,  welche  freilich  oft  von  miss- 
rathenen  Söhnen  herbeigerufen,  das  russische  Vaterland  ver- 
wüsteten, Städte  zerstörten,  Kirchen  und  Klöster  beraubten  und 
hinter  sich  nur  Schutthaufen  hinterliessen.  Zu  diesen  gehörten  in 
der  jetzigen  Periode  zuerst  die  Petschenegen,  welche  Südrussland 
verwüsteten,  bis  sie  dann  selbst  einer  noch  wilderen  Horde,  den  Po- 
lowzern,  unterlagen.  Die  Polowzer  begannen  ihre  Einfälle  in  Kuss- 
land um  die  Mitte  des  eilften  Jahrhundertcs,  sie  beunruhigten  zu- 
erst die  Gegenden  zwischen  dem  Dniepr  und  Don  und  dehnten  ihre 
Streifzüge  später  bis  zur  Wolga  aus.  Zwischen  1091  —  1004  ver- 
wüsteten sie  die  Umgegend  von  Kiew  und  führton  viele  Christen 
in  die  Gefangenschaft  ab;  und  im  J.  1095  überfielen  sie  Kiew, 
brachen,  wie  der  Zeitgenosse  Nestor  berichtet,  in  das  Höhlen- 
kloster und  in  dessen  Kirche  »'in,  verhöhnten  den  heiligen  Ort, 
schändeten  die  Gräber,  erschlugen  einige  Mönche,  andere  aber 
führten  -i<-  in  die  Gefangenschaft  ab.  Der  ehrw.  Eustratiua  wurde 
nebst  dreissio;  Mönchen  an  einen  Korsun'schen  Juden  verkauft, 
welcher    die    Genossen    des    Eastratius    Hungers    Serben,    den 


155 


Eustratius  aber  grausam  kreuzigen  Hess.  Endlich  Hessen  die  Ein- 
fälle der  Polowzer  nach,  es  wurde  mit  ihnen  Friede  geschlossen, 
und  als  es  zu  neuen  Fehden  kam.  wurden  sie  am  Anfange  des 
12.  Jahrhundertes  vollständig  geschlagen,  worauf  einige  von 
ihnen  sich  zum  christlichen  Glauben  bekehrten.  Ausser  den 
genannten  Völkerschaften  machten  nach  Russland  wiederholte 
Einfälle  die  Bulgaren  und  die  vielen  heidnischen  Völker  des 
Nordens,  als  Tschuden,  Wotjaken,  Tscheremissen,  und  im  Westen 
die  Litauer  und  Letten.  Alle  diese  Einfälle  waren  der  Ausbreitung 
des  Christentums  hinderlich  nicht  nur  in  Folge  der  Verwirrung 
und  Verwüstung,  die  sie  anrichteten,  sondern  auch  in  Folge  der 
friedlichen  Berührungen  mit  diesen  heidnischen  Völkerschaften, 
welche  geeignet  waren,  das  im  christlichen  Glauben  noch  nicht 
hinlänglic'i  befestigte  Volk  auf  Irrwege  zu  verleiten  und  dem 
Christentlr.m  zu  entfremden.  Dass  diese  Hindernisse  zusammen 
genommen  den  vollständigen  Sieg  des  Christentums  in  den 
weiten  russischen  Gauen  nicht  aufgehalten  haben,  und  dass  das 
heilige  Kreuz  am  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes  schon  fast 
das  ganze  Land  zierte,  verdanken  wir  der  Gnade  des  Gekreuzigten, 
und  ausser  den  oben  geschilderten  günstigen  Umständen  dem 
Hirteneifer  der  ersten  Bischöfe,  und  ganz  besonders  der  segens- 
reichen Wirksamkeit  der  seligen  Ordensbrüder,  welche  vom 
Kiewer  Höhlenkloster  aus  sich  im  ganzen  weiten  Lande  aus- 
breiteten und  mit  Selbstaufopferung  das  Kreuz  Christi  predigten, 
und  sich  jetzt,  so  wie  auch  durch  ihre  Wirksamkeit  in  folgenden 
Jahrhunderten  ein  bleibendes  Denkmal  in  den  Annalen  der 
russischen  Kirchengeschichte  setzten. 

Zweites  Capitel. 
Verfassung  und  Regierung  der  Kirche. 

§•  24. 
Der  Metropolit    von   Kiew   und  seine  Rechte.    Consti- 
tutionen Wladimirs  und    Jaroslaw's.  Reihenfolge   der 

Metropoliten. 

Als  Mittelpunkt  des  russischen  Staatsgebildes,  zu  welchem  es 
vom  heidnischen  Grossfürsten  Oleh  (Oleg)  bestimmt  wurde,  war 
Kiew    seit  der  Christianisirung  Russlands    auch  die   natürliche 


156 

Mrtropole  der  russischen  Kirche.  In  dieser  Stadt  sind  die  ersten 
christlichen  Kirchen  entstanden,  dort  wurde  der  erste  Triumph 
des  Christenthums  gefeiert,  nach  Kiew  kam  der  erste  christlich'' 
Bischof,  von  dieser  Stadt  aus  gingen  die  ersten  Glaubensboten  in 
die  weiten  Gebiete  Kusslands  aus,  und  deswegen  wurde  diese 
Stadt  der  Sitz  der  obersten  Behörde  der  russischen  Kirche,  als 
welche  in  Bussland  nach  alter  Sitte  der  Metropolit  mit  gebühren- 
der Ehrerbietung  gegen  den  höheren  kirchlichen  Gewalthaber 
von  den  Fürsten  und  vom  Volke  anerkannt  worden  ist  und  den 
Titel  „Metropolit  von  Kiew  und  ganz  Rus>land"  führte.  Der 
Kiewer  Metropolit  wurde  in  der  Kegel  vom  Konstant] nopler 
Patriarchen  in  sein  Amt  eingesetzt,  doch  fehlt  es  schon  in  dieser 
Periode  nicht  an  einem  Beispiele,  dass  man  davon  Umgang  nahm, 
und  ohne  Vorwissen  des  genannten  Patriarehen  den  Metropoliten 
einsetzte,  wie  1051  mit  Hilarion  der  Fall  war,  und  ähnliche 
Beispiele  werden  auch  später  vorkommen. 

Der  Sitz  des  Metropoliten  war  seit  den    ältesten  Zeiten,  das 
ist    seit  der  Einführung  des  Christenthums  in   Kussland,   Kiew. 
Einige  glauben  aber,  dass  die  Metropolitanwürde  erst  unter  der 
Kegierung    Jaroslaw's    aufgekommen    ist,    und  ausserdem,    dass 
die  Metropoliten   einige  Zeit    in  Perejaslawl    residirten.   Allein 
diese  Ansicht,  die  man  aus  Nestor  beweisen  will,  ist  nicht  stich- 
hältig. Nestor  erwähnt  zwar  in  seiner  Chronik  erst  beim  Jahre 
1037,  dass  Jaroslaw  eine  Metropolitankirche  gegründet  hat  und 
beim   J.   1039    des  Metropoliten  Theopempt;    daraus  folgt  aber 
noch  nicht,  dass  Theopempt  der  erste  Kiewer  Metropolit  gewesen 
i-t   und  dass  seine  Vorgänger  diesen  Titel   nicht  führten;  denn 
Nestor    erzählt   nirgends    ausdrücklich  von  der  Gründung  einer 
Metropolie,  dagegen  erzählt  er  im  Leben  der  Fürsten  Borys  und 
II üb   schon  beim  J.  1020   von   einem  Metropoliten  Johann,  der 
im  genannten  Jahre  die  Reliquien  dieser   Heiligen  entdeckt  hat. 
Für   diese   Ansicht    spricht   ferner   »las   Zeugniss  Ditmar's   von 
Merseburg,  welcher  beim  J.   1017   von  einem  Kiew'schen  Erz- 
bischofe  spricht,    und  schliesslich   stimmen    alle  späteren   Nach- 
richten darin  überein,  dass  Wladimir  der  Grosse  den  ersten  Metro- 
politen aus  Konstantinopel  erhalten  hat.   —  Was  den  ursprüngli- 
chen Metropolitansitz  anbelangt,  so  hat  man  aus  der  l  eberschrift 
des  angeblichen  Sendschreibens  des  Metropoliten  Leontius  ver- 
min het,    das9  die  ersten   Metropoliten  in  Perejaslawl  residirten, 


157 

und  der  Historiker  Karamsin  (IL  Note  160)  geht  so  weit,  dass  er 
zwei  Metropolien  in  Russland  annimmt,  die  eine  in  Kiew,  die 
andere  in  Perajaslawl,  die  er  den  Grossfürsten  Wsewolod  stiften 
lässt.  Allein  beide  Annahmen  sind  falsch;  und  zwar  die  erste  An- 
nahme ist  falsch,  weil  die  Stadt  Perejaslawl,  die  hier  gemeint 
wird,  von  Wladimir  erst  nach  dem  J.  993  gegründet  wurde,  sie 
konnte  also  nicht  der  ursprüngliche  Metropolitansitz  sein.  Wohl 
war  es  aber  möglich,  dass  die  Kiewer  Metropoliten  dort  zeit- 
weilig bis  zur  Gründung  des  dortigen  Bisthums  sich  aufhielten. 
Der  Historiker  Karamsin  aber  mochte  dadurch  in  seine  irrthüm- 
liche  Ansicht  verfallen  sein,  dass  der  Metropolit  Ephracm  früher 
Bischof  von  Perejaslawl  war,  und  auch  von  Nestor  an  einem 
Orte,  namentlich  bei  der  Uebertragung  der  Reliquien  des  sei. 
Theodosius  Perejaslawler  Bischof  genannt  wird.  Zwei  Metropo- 
liten aber  waren  damals  in  Russland  weder  noth  wendig,  noch 
hätte  auch  der  griechische  Patriarch  eine  solche  Zweitheilung 
damals  bewilligt.  Es  dürfte  also  kaum  einem  gegründeten  Zwei- 
fel unterliegen,  dass  der  älteste  Metropolitansitz  Russlands  die 
Stadt  Kiew  war. 

Was  die  Rechte  der  Kiewer  Metropoliten  anbelangt,  so  stütz- 
ten sich  diese  auf  den  griechischen  Nomocanon,  den  sie  gewiss 
als  Griechen  mit  sich  brachten  und  schon  in  der  frühesten  Zeit 
dessen  Uebersetzung  besorgten.  Schon  in  der  Zeit  Wladimir's  des 
Grossen  heisst  es:  „Sodann  öffnete  er  den  griechischen  Nomo- 
eanon"  (kormtschaja  kniha),  und  noch  mehr  wird  dies  unter 
seinem  Nachfolger  Jaroslaw  der  Fall  gewesen  sein,  welcher  nach 
dem  Berichte  Nestors  die  griechischen  Kirchenbücher  übersetzen 
Hess  und  sogar  selbst  daran  arbeitete.  Ob  aber  die  Canonen  der 
allgemeinen  Concilien  vor  dem  dreizehnten  Jahrhunderte  über- 
setzt waren,  wird  bezweifelt.  Auf  Grund  der  bestehenden  Kirchen- 
gesetze übten  die  Kiewer  Metropoliten  besonders  folgende  Rechte 
aus:  Sie  weihten  die  übrigen  Bischöfe  des  russischen  Reiches 
und  wiesen  ihnen,  vermuthlich  im  Einvernehmen  mit  den  Fürsten, 
die  Diöcesen  an;  sie  riefen  die  Synoden  zusammen  und  führten 
den  Vorsitz,  sie  visiiirten  die  Diöcesen,  überwachten  die  Beob- 
achtung der  Kirchengesetze  und  entsetzten  die  unwürdigen  Hir- 
ten ihres  Amtes,  sie  salbten  den  Grossfürsten  bei  dessen  Thron- 
besteigung und  hatten  auch  an  den  Regierungsgeschäften  einen 
grossen  Anthcil,  was  insbesondere  die  Regierungszeit  Wladimir's 


158 

des  Grossen  beweist,  der  dem  Metropoliten  die  ganze  Gerichts- 
barkeit übertragen  hatte;  sie  hatten  in  Folge  dessen  Sitz  und 
Stimme  bei  den  Fürstenversammlungen,  und  wurden  zu  wich- 
tigen Gesandtschaften  verwendet,  wie  der  Metropolit  Nikolaus  an 
Wladimir  Monomach.  Beim  Eintritt  in  das  russische  Reich  wur- 
den sie  mit  grossen  Ehrenbezeugungen  empfangen  und  bei  jeder 
Gelegenheit  besonders  ausgezeichnet.  Dem  Metropoliten  wurde 
auch  das  Recht  der  Canonisation  der  Heiligen  zuerkannt,  wie  es 
der  Fall  mit  dem  heil.  Theodosius  beweist.  Der  Metropolit  war 
demnach  die  oberste  kirchliche  Gewalt  im  ganzen  Lande. 

Wir  finden  zwei  Constitutionen,  deren  eine  vom  heil.  Wladi- 
mir, die  andere  von  dessen  Sohne  Jaroslaw  herausgegeben  worden 
sein  soll,  und  die  Rechte  des  Metropoliten  näher  bestimmen. 
Nestor  macht  dieser  Constitutionen  keine  Erwähnung,  sie  sind 
also  unecht,  allein  sie  stimmen  mit  den  diesbezüglichen  Noch- 
richten Nestor's  überein;    übrigens  sind  diese  Constitutionen38) 


38)  Bei  Kulczyiiski,  Appendix  ad  speeimen  Eccl.  rothenicae,  pag.  29  —  35. 

I.  Con  s  ti  t  utio  saneti  Principis  Vladimiri,  qui  baptismate  illu- 
stravit  Russiam.    De  Po  tes  täte  Me  tropolitae,    dedeeimis   et   de    aliis. 

I.  In  nomine  Patris  et  Filii  et  Saneti  Spiritus.  Amen.  Eecc  ego  Princeps 
Fladimirus,  dictus  in  saneto  baptismo  Basilius,  filius  Suatoslai,  nepos  Igori  et 
beatae  Olgae,  suseepta  saneta  fide  Christi,  obtinui  ex  urbe  Constantinopoli 
primum  Metropolitan)  Kioviensera  Michaelem,  qui  baptisavit  totam  Russiam. 
Postmodum  erexi  Templum  in  honorem  sanetae  Deiparae  et  applieavi  eidem 
Templo  deeimas  ex  universo  meo  prineipatu.  Inspecto  insuper  Graecorum  Nonm- 
canone,  cum  invenissemus  in  eo  non  licere  causas  ecolesiastici  Fori  judicare 
Principibus,  eorundemque  ministris  saecularibus  consilio  inito  cum  Pilus  meis, 
dueibus,  ac  viris  nobilibus,  dedimus  Potestatem  judieaadi  causa-  ecclesiasticas 
Metropolitae  et  Episcopis  in  universa  Russin.  Xullus  igitur  in  posterum  ex 
meis  successoribus  audeat  se  ingererc  in  judicia  Fori  spiritualis.  Praecipimus 
etiam  nostris  gubernatoribus  et  judieibus,  ne  de  deeimis  aal  aliis  causis  ec- 
clesiasticis  absque  deputatis  a  Metropolita  vcl  aliquo  Episcopo  ministris  judicare 
aut  decernere  quidquara  praesumant. 

II.  Causae  autem  ad  Tribunal  Ecclesiasticum  speetantes  sunt  istae.  Divor- 
tium,  adulterium,  stuprum,  raptus  mulieris,  machinatio  mortis  inter  maritum  ac 
uxorem,  matrimonium  contractum  in  consanguinitate  aut  atfinitate,  veneficia, 
auguria,  superstitioncs,  fascinationes,  haeresis,  coneubitus  inter  conjuges  illicitus, 
turtum   in   templis  rem  m   sjierarum,    exhuniatio  Cadaverum,    mutilatio,     percatum 

bestialitatis,  proouratio  abortus:  item  si  tilius  percusserit  patrem,  aut  filia  ma- 
trem,  aut  nurus  soemm:  si  unua  alterum  laeseril  graviter  verbis  obsooenis:  si 
quis  secuerit  orucem,  aut  ßacram  imaginem  :  si  quis  indroduxerit  in  templum 
canee  aut  avea  absque  magna    necessitate,    vel    aliquo   ali.>    modo    domum    Dei 


159 

aus  einem  Kirclienlmche  herausgenommen,  sie  sind  also  jedenfalls 
sehr  alt,  und  ich  lasse  sie  hier  in  lateinischer  Uebersetzung  folgen, 
indem  es  sicher  ist,  dass  die  Kiewer  Metropoliten  die  ihnen  darin 
zuerkannten  Rechte  faktisch  ausgeübt  haben.  Von  dieser  Consti- 
tution schreibt  auch  Herberstein  (in  seinem  Commentar.  rer. 
Moscovit,  p.  45),  aber  anstatt  des  Metropoliten  Michael  setzt  er 
den  Leon ti us,  indem  er  sagt:  „Volodimerus  mysteriis  vivifici  la- 
vacri  anno  6496  (d.  i.  988)  iniiiatus,  deeimas  una  cum  Leone  Me- 
tropolita, de  omnibus  rebus  dandas  instituit."  Und  weiter:  „Idem 
Volodimerus  potestati  et  jurisdictioni  spiritualium  subjeeit  omnes 
abbates,  presbyteros,  diaconos,  et  totum  statum  clericorum  :  rao- 
nachos,  inoniales  etc."  Karamsin  hält  diese  Constitutionen  für 
unecht,  und  meint,  dass  sie  gegen  das  Jahr  1280  entstanden  sind, 
gesteht  aber  auch,  dass  die  darin  angeführten  Rechte  die  Metro- 
politen faktisch  schon  zu  Wladimir's  Zeiten  ausübten.  In  der 
Sache  werden  diese  Constitutionen  auch   von   Nestor  bestätigt, 


prophanaverit:  si  quis  oraverit  ad  arborem,  aut  ad  ignem,  aut  ad  fontem.  Hae 
omnes  et  aliae  similes  causae  concessae  sunt  Ecelesiis  jure  divino,  et  constitu- 
iionibas  sanctoium  Patrum,  ac  privilegiis  Christianoium  Regum  et  Principuni 
apud  eunetas  nationes,  quae  fidem  Christi  profitentur.  Unde  et  nos  praeeipimus, 
ne  prineeps,  magnates,  ac  judices,  ad  hujusmodi  judicia  se  intrudant,  hoc  enira 
Privilegium  contulimus,  juxta  antiquiorum  Caesarum  decreta  et  Septem  gene- 
ralium  Conciliorum  statuta,  Ecelesiis  Dei.  Injungimus  pariter  nostris  Judicibus, 
ut  ex  proventibus  judiciorum  novem  partes  fisco  prineipis,  deeimam  vero  partem 
Ecelesiis  applicent.  Volumus  autem,  ut  Metropolita  legem  antiquitus  a  Deo 
latam,  et  terminos  a  sanetis  Patribus  positos,  custodiat  diligenter,  tanquam  re- 
diturus  aliquando  rationem  in  extremo  judicio  pro  animabus  suae  curae 
commissis. 

III.  Jam  vero  subditi,  quos  tradidimus  potestati  ac  Jurisdiction!  Metro- 
politae,  hi  sunt.  Hegumenus,  Hegumenbi:  Presbyter,  Presbyterissa,  Diaconus, 
Diaconissa,  et  liberi  eorum:  Cantores  ac  Clerici  omnes:  monachus,  monialis, 
famuli  Templo  inservientes,  medici,  obstetrices,  viduae,  peregrini,  caeci,  claudi, 
et  alii  mendici,  infirmi,  xenodochiorum  curatores,  monachi  apostatae.  Hujus- 
modi personarum  causas  sive  inter  se  sive  cum  aliis  extraneis  judicet  Metropo- 
lita per  suos  judices,  poenae  vero  fiscales  dividantur  per  medium  inter  Principem 
ac  Metropolitana. 

IV.  Et  quia  effato  ipsiusmet  veritatis  aeternae,  traditione  sanetorum 
Apostolorum  ac  Patrum  decreto  primi  Orthodoxi  Caesaris  Constantini,  et  eunc- 
torum  ejus  successorum  sancitio,  tum  generalium  Conciliorum  ordinationibus 
docemur,  quod  debeant  Metropolitae,  Ecelesiis,  ac  universo  saneto  Clero  con- 
tribui  deeimae  ex  tributis,  ex  proventibus,  ex  contractibus,  ex  venationibus,  et 
ex    omni    eo,     qnod    ad     aulam  ac  aerarium   Prineipis  intrat;    ideo  statuimus  et 


160 

denn  er  sagt  z.  B.  in  Bezug  auf  den  Zehend  beim  Jahre  995, 
dass,  als  Wladimir  die  Kiewer  Muttergotteskirelie  erbaut  hatte, 
sagte:  „Ich  gebe  dieser  Kirche  der  heiligen  Mutter  Gottes  von 
meinem  Vermögen  und  von  meinen  Städten  den  zehnten  Theil. 
Und  er  hinterlegte  in  der  Kirche  ein  feierliches  Gelübde,  in 
welchem  er  sagte:  Wenn  das  Jemand  übertritt,  soll  verdammt 
werden."  Andere  Chronisten  bestätigen  dagegen  den  weiteren 
Inhalt  der  besagten  Constitutionen. 

Was  schliesslich  die  Reihenfolge  der  Metropoliten  anbelangt, 
so  wurden  diese  schon  oben  genannt,  hier  seien  sie  der  Ueber- 
sicht  wegen  zusammengestellt. 

Der  erste  Metropolit  war  Michael  I.  (988 — 992),  derselbe, 
von  welchem  Wladimir  in  Cherson  getauft  worden  ist,  und  wel- 
cher als  erster  Aufklärer  des  russichen  Volkes  als  Heiliger  ver- 
ehrt wird.  Seine  Reliquien  ruhen  bis  jetzt  unversehrt  im  Kiewer 
Höhlenkloster.    Der  zweite  Metropolit  war  ein  Grieche  Namens 


decernimus,  ut  haec  universalis  lex  Catholicae  et  Apostolicae  Ecclesiae  inviola- 
biliter  servetur:  nemo  potest  fundamentum  antiquitus  jara  positum  movere,  et 
aliud  substituere;  cum  insuper  et  in  lege  veteri  Deus  praeeeperit  Israelitis,  ut 
novera  partibus  suarum  rerum  fruerentur,  deeimam  vero  ipsi  Deo  redderent.  Quam- 
obrem  volumus  ut  ex  poenis  in  quovis  Tribunali  fiscalibus  deeima  pars,  ex 
nundinis  quilibet  deeimus  mercatus;  item  ex  tributis,  ex  fructibus,  es  venatio- 
nibus,  ex  gregibus,  ex  frugibus,  ex  omnibus  denique  eujuseunque  generis, 
redditibus  novem  partes  pereipiat  Kex  aut  Princeps,  deeimam  vero  partem  Eo- 
clesia  Metropolitana,  et  reliquae  ejus  sufYraganeae. 

V.  Quod  si  quis  violaverit  hanc  meam  Constitutionem,  reddei  rationem 
in  tremendo  judicio,  coram  Deo,  et  corain  Angelia  ejus,  ubi  uniuseujusque  opera 
revelabuntur,  sive  bona,  sive  mala:  ubi  aller  alterura  nemo  poterit  j innre,  sola 
justilia  ac  bonis  operibus  patrocinantibus:  ubi  injusti  judices  Judicium  implaca- 
bile  invenient,  ignis  eorum  non  extinguetur,  et  vermis  eorum  non  morietur. 
Nemini  igitur  liceat  infringere  hanc  meam  voluntatem.  Si  quis  vero  es  meisaut 
filiis,  aut  nepotibus,  aut  abnepotibus:  ex  sanguine  meo  in  posterum  Bubsequen- 
tibus:  vel  etiam,  si  quis  ex  magnatibus  judieibus  caeterisque  ministria  violaverit 
hanc  meam  ordinationem,  et  caeperit  judicare  causas  ecelesiastieaa  Metropolitae 
ac,  Episcvjpie  per  ine  traditas,  comparebit  mecum  in  tremendo  Hei  judicio,  et 
cadet  super  ipsum  maledictio  sanetorum  Patrum. 

CONSTITUTIO 

Magni  Ducis   Jaroslai    l  ladimiridis. 

De  Causis   ad  Metropolitam  Speotantibus, 

Eoce  ego  magnua  Dus  Jaroslaua  filiua  üladimiri,  juxta  praeeeptum  Pa- 
tris  mei,  inito  consilio  cum  Metropolita  Hilarione  transoripsimus  Graecum  No- 
mocanonenij  <>t  quaa    causas  non  li<-.-t  judicare  Prinoipi  ;i<-  magnatibus,    eae  de- 


161 

Leonfius  (992 — 1008).  Dann  folgte  3.  Johann  I.  auch  ein 
Grieche  (1008  —  1033),  welcher  die  irdischen  Ueberreste 
Wladimirs  in  einem  marmornen  Mausoleum  in  der  von 
Wladimir  erbauten  Muttergotteskirche  beigesetzt  hat.  Nach  ihm 
folgte  4.  Theopemptj  auch  ein  Grieche  (1033 — 1050),  zu  dessen 
Zeiten  in  Kiew  zwei  grossartige  Kirchen,  die  Sophienkirche 
und  die  Kirche  zur  Maria  Verkündigung  eingeweiht,  und  wie  oben 
erwähnt,  die  Gebeine  der  heidnischen  Grossfürsten  Oleh  und 
Jaropolk  getauft  wurden.  Sein  Nachfolger  war  5.  ein  Russe  Hila- 
rion  (1051  bis  um  1068),  von  dessen  Wahl  und  Consecration 
ohne  Intervention  des  Patriarchen  die  Rede  war.  Nun  folgte 
wieder  6.  ein  Grieche  Georg  I  im  Jahre  1068,  der  aber  aus  un- 
bekannten Gründen  nach  Konstantinopel  zurückkehrte,  wo  er 
wahrscheinlich  auch  geblieben  ist.  Auf  ihn  folgte  wieder  7.  ein 
Grieche  Johann  II.  (1080 — 1089),  welcher  sich  durch  grosse  Ge- 
lehrsamkeit auszeichnete.  Dann  kam  8.  Johann  III.  (1089-1090), 


dimus  judicandas  Metropolitae  et  Episcopis,  jux',a  praescripta  Canonum  et 
Jsomocanonis,  in  omnibus  Civitatibus,  et  in  eunetis  nostris  ditionibus.  Qui  immu- 
tavftrit  hanc  legen  nostram,  magnum  VAE  sibi  consequetur  in  futuro  saeculo. 
Statuimus  itaque  et  decernimus,  quae  sequuntur. 

I.  Si  quis  rapuerit  aut  stupraverit  puellam,  et  haec  fuerit  filia  alieujus 
magnatis,  pro  ignominia  solvat  ei  quinque  minas  auri,  Metropolitae  totidem  mi- 
nas  auri:  inter  nobiles  solvatur  «na  minaauri  puellae,  altera  Metropolitae:  inter 
cives  quinque  minae  argenti  puellae,  et  totidem  Metropolitae:  inter  plebeios  una 
mina  argenti  utrique  parti.  Alias  poenas  luat  dictus  raptor  ex  sententia  Principis. 

II.  Si  quis  rapuerit  aut  vitiaverit  uxorem  alieujus,  simili,  ut  dictum,  pro 
ratione  conditionis  poena  muletetur,  et  a  Principe  puniatur. 

III.  Si  quis  absque  legitima  causa  dimiserit  propriam  uxorem  si  fuerit 
unus  e  magnatibus,  uxori  pro  ejus  ignominia  solvat  quinque  minas  auri,  ac 
totidem  Metropolitae:  si  vir  nobilis,  solvat  tria  scuta  auri  utrique  parti:  si  civis, 
aut  plebejus,  solvat  quindeeim  minas  aeris  utrique  parti. 

IV.  Si  uxor  laboret  gravi  aliqua  et  longa  inflrmitate,  aut  caecitate,  mar- 
tus  eam  dimittere  non  potest,  prout  e  converso  nee  uxor  maritum. 

V.  Virgo  ante  nuptias  gravida  evadens,  si  fuerit  filia  magnatis  alieujus; 
solvat  Metropolitae  quinque  minas  auri:  si  nobilis  viri,  unam  minam  auri;  si 
civis,  duodeeim  minas  argenti,  si  e  plebe,  unam  minam  argenti. 

VI.  Si  rem  habuerit  patrinus  cum  patrina,  subjaceat  interdicto,  et  solvat 
Metropolitae  unam  minam  auri. 

VII.  Incendiarius  solvat  centum  minas  Metropolitae  et  puniatur  a 
Principe. 

VIII.  Si  quis  peceaverit  cum  propria  sorore,  solvat  Metropolitae  centum 
minas,   subjaceat  interdicto  et  puniatur  a  Principe. 

Pelesz,  Geschichte  der  üuiou.  H 


162 

ein  unfähiger  Mann,  und  nach  ihm  9.  Eptiraem  (1090  — 1096), 
von  dem  oben  ausführlich  die  Rede  war.  —  Nach  ihm  folgte  10. 
Nicolaus,  ein  Grieche  (1097  bis  um  1104),  und  nach  diesem  11. 
der  Grieche  Nikifor  (1104  bis  gegen  1121),  der  seine  sonstigen 
schönen  Eigenschaften  durch  den  Hass  g^gcn  die  römische 
Kirche  verdunkelte. 

§•25. 

Verhältniss  des  Metropoliten  zum  Konstantinopler 
Patriarchen. 
Weil  Russland  von  Konstantinopel  aus  dem  Ohristenthum 
zugeführt  wurde,  so  war  es  naturgemäss,  dass  der  dortige  Patri- 
arch eine  gewisse  Oberherrlichkeit  über  die  russische  Kirche 
ausübte,  welche  vorzüglich  darin  bestand,  dass  der  Patriarch  das 
Recht  besass,  den  Kiewer  Metropoliten  zu  wählen  und  zu   instal- 


IX.  Contrabentes  matrioionium  in  gradu  proximo  consanguinitatis,  sepa- 
rentur,    subeant  poenam  interdicti   et  solvant  Metropolitae  quinquaginta  minaa 

X.  Si  quis  duas  uxores  duxerit,  solvat  Metropolitae  quadraginta  minas 
cum  priori  maneat,  posterior  vero  tradatur  ad  curiam  Metropolitae. 

XI.  Si  judaeus  aut  Ethnicus  cum  muliere  Hutbena  peceaverit,  solvat 
Metropolitae  quinqnagiiita  minas,  mulier  autem  ad  curiam  Ecclesiae. 

XII.  Si  quis  peceaverit  cum  moniali,  solvat  Metropolitae  centum  minas: 
si  vero  cum  aliquo  quadrupede,  duodeeim  minas,  et  in  utroque  casu  subeat 
poenam  interdicti. 

XIII.  Peccantes  socer  cum  nuru,  centum  minas:  boino  aliquis  cum  dua- 
bus  sororibus,  triginta  minas:  gener  cum  inatie  uxoris,  triginta  minas:  privignus 
cum  matertera,  quadraginta  minas:  trat  er  cum  uxoie  alteriua  t'iaüis  centum 
minas.  solvant  Metropolitae. 

X  1  \ .  Si  quis  aliquam  bone&tam  matronam  contumeliose  voeaverit  udul- 
teram  et  baec  fuerit  n\or  alioujus  magnatis,  solvat  ei  pro  ignominia  quinqae 
minas  auii,  et  .Metropolitae  quinque  minas  auii:  inter  nol.iles,  frei  minaa  auri 
utrique  parti:  inter  cives  tres  minas  argenti  utrique  parti. 

\\.  Si  quis  absque  causa  barbam  aut  capitis  oomam  deposuerit,  solvat 
Metropolitae  duodeeim  minas  et  a  Principe  puniatur. 

\\  I.  Committentea  furta  oannabia  Uni  seu  alioujus  frumentij  item  \e- 
stium  Lanae  oaeterorumque  mobilium:  tum  etiam  fruotanm  ao  berbanim,  mulc- 
tentur  poenis  ad  arbitrium  Prinoipia  ae  Metropolitae. 

W1I.  Si  duo  viri  pugnent  more  mulierum,  solvant  Metropolitae  tres 
minas. 

XVIII.  Si  Parochua  in  aliena  pareoia  Sacramentum  baptismi  adminiatra- 
verit,  puniatur  ad  arbitrium  Metropolitae,  Bxoipitnr  tarnen  easua  neoesaitatisj 
ae  infana  Bine  baptismo  decedat. 


m 

liren,  welches  Recht  er  anfangs  ganz  unbestritten  ausübte.  Erst 
gegen  das  Ende  der  Regierung  Jaroslaw's  wurde  dem  Patriarchen 
dieses  Recht  streitig  gemacht  undHilarion  wurde  ohne  Interven- 
tion des  Patriarchen  auf  die  oben  geschilderte  Weise  im  J.  1051 
zum  Metropoliten  erhoben,  wovon  er  selbst  in  seinem  Glaubens- 
bekenntnisse so  schreibt:  «Gelobt  sei  Gott  für  Alles,  der  über 
mich  beschlossen  hat,  was  über  meine  Kräfte  geht.  Ich,  durch  die 
Gnade  Gottes  Mönch  und  Presbyter  Hilarion,  bin  nach  seinem 
Wohlgefallen  von  frommen  Bischöfen  in  der  grossen,  von  Gott 
zu  behütenden  Stadt  Kiew  geweiht  und  verordnet,  dass  ich  in 
derselben  Metropolit,  Hirte  und  Lehrer  sein  solle.  Solches  ge- 
schah im  Jahre  6559  (1051)  während  der  Regierung  des  recht- 
gläubigen Fürsten  Jaroslaw,  des  SohnesWladimir's  —  Amen."  Zu 
diesem  Vorgange  hat  hauptsächlich  das  durch  Michael  Caerula- 
rius  wieder  belebte  photianische  Schisma  den  Anlass  gegeben; 
doch  nach  Jaroslaw's  Tode  haben  bei  den  zerrütteten  Zuständen 
Russlands  die  Griechen  wieder  an  Einfluss  gewonnen,  und  der 
Patriarch  setzte  die  Kiewer  Metropoliten  wieder  ein,  doch 
scheint  man  das  in  Russland  nicht  gern  gesehen  haben,  da  Hila- 
rion's  Nachfolger  Georg  I.  Kiew  bald  verlassen  und  wahr- 
scheinlich nicht  wieder  betreten  hat.  Das  Recht  der  Besetzung 
der  Kiewer  Metropolie  blieb  also  dem  Patriarchen;  war  aber  der 
Metropolit  einmal  eingesetzt,  so  war  er  vom  Patriarchen  fast  un- 


XIX.  Si  quis  cum  infideli  aut  Judaea  mutiere  peceaverit,  solvat  Metro  - 
politae  duodeeim  minas,  et  segregetur  a  communione  fidelium. 

XX.  Monachorum  ac  monialium,  Presbyterorum  ac  Presbyterissarum,  tum 
universi  cleri,  delicta  causae  lites  et  alia  similia  speetant  ad  Tribunal  Metro- 
politae,  qui  per  se  vel  per  suos  judices  judicet  omnes  sibi  subditos,  ad  quae 
judicia  nostri  ministri  ingerere  se  non  possunt. 

III.   CONSTITUTIO 

Magni    Ducis   Basilii    filii    Deraetrii,    de    quo    fit    mentio    in    vita    S.    Alexii 

Metopolitae. 
Ecce  ego  maguus  Dux  Basilius  Demetrii  filius,  sedens  cum  Patre  meo 
Cypriano  Metropolita  Kiovietisi  et  totius  Russiae,  confirmavimus  antiquum  Nomo- 
canonem  de  judieiis  ecclesiasticis:  prout  decreverunt  Majores  mei,  sanetus  Prin- 
ceps  Uladimirus,  et  filius  ejus  magnus  Dux:  totius  Russiae  Jaroslaus.  Volumus 
itaque  ac  in  perpetuum  statuimus,  ut  omnia  jura  ac  privilegia  Ecclesiae  Metro- 
politanae  et  aliarum  eidem  subjeetarum  serventur  juxta  leges  pristinas  inviola- 
biliter,  non  obstantibus  quibuscumque,  et  maneant  rirma  ac  immobilia,  prout 
eadem  praedicti  divi  et  magni    Principes  tradideruut  ac  corroboraverunt. 

11* 


164 

abhängig,  wenigstens  hört  man  in  dieser  Periode  von  keiner 
weiteren  Einmischung  desselben  in  die  Angelegenheiten  der 
russischen  Kirche.  Die  Kiewer  Metropoliten  wurden  von  den 
Patriarchen  auch  dadurch  ausgezeichnet,  dass  die  an  sie  ergehen- 
den Zuschriften  mit  bleiernen  Siegeln  versehen  waren,  während 
sich  die  Patriarchen  im  Verkehre  mit  anderen  Bischöfen  der 
Wachssiegel  bedienten.  Sonst  regierten  die  Metropoliten  ihre 
Kirchenprovinz  selbständig,  und  nur  in  schwierigen  oder  zwei- 
felhaften Sachen  pflegten  sie  sich  an  den  Patriarchen  zu  wenden. 

§•  26. 

Die  Bischöfe  und  die  niedere  Geistlichkeit,  ihre  Vor- 
rechte  und  Erhaltungsmittel. 

Den  nächsten  Rang  nach  dem  Metropoliten  behaupteten  die 
Bischöfe,  denn  das  Erzbisthum  in  Nowhorod  ist  erst  11(36  aufge- 
kommen. Die  Bisthümer  entstanden  allmählig,  und  zwar  gleich- 
zeitig mit  dem  Zunehmen  der  Macht  und  der  Zahl  der  Eüsten- 
thümer,  es  ist  aber  fast  unmöglich,  die  Jahreszahl  der  Entstehung 
der  einzelnen  Bisthümer  mit  Bestimmtheit  anzugeben.  Man 
nimmt  allgemein  an,  dass  mit  der  P^inführung  des  Christenthums 
sechs  Bisthümer  gestiftet  worden  sind,  nämlich  in  Kiew,  Now- 
horod, Rostow,  Wladimir  in  Wolynien,  Bilhorod  und  Tscherni- 
gow;  ob  aber  diese  Eintheilung  von  Wladimir  herrührt,  ist  un- 
gewiss; dass  es  aber  schon  zu  WladirmVs  Zeiten  mehrere 
Bischöfe  gegeben  hat,  bestätigt  Nestor.  So  sagt  ei"  mit  Bezug  auf 
die  Zeit  Wladimir's  beim  J.  997,  als  sich  im  Lande  viele  Uebel- 
thäter  zeigten:  „Und  es  sprachen  die  Bischof e  zu  Wladimir:  siehe, 
die  Zahl  der  Verbrecher  wächst  an,  warum  bestrafst  du  sie 
nicht?"  •  -.  l'nd  weiter  unten:  „Und  es  sprachen  die  Bischöfe  und 
die  Stadtältesten  zu  Wladimir:  siehe,  wir  werden  von  vielen 
Seiten  mit  Kriegen  bedroht  ••-.  Aehnliches  sagt  in  Bezug  auf 
die  Zeit  Wladimir's  der  Metropolit  EJilarion:  ..Du  Wladimir 
—  hast  dich  oft  in  (  remeinscbafl  unserer  innen  Väter,  der  Bischöfe^ 
in  grosser  Demuth  mit  ihnen  berathen,  wie  dieses  Gesetz  (der  Kir- 
che) inmitten  von  Leuten  einzuführen  sei,  die  unlängst  erst  den 
Herrn  erkannt  hatten."  Es  unterliegt  also  keinem  vernünftigen  Zwei 
fei,  dass  es  schon  unter  Wladimir  dem  Grossen  mehrere  Bisthümer 
gegeben  bat,  und  wiewohl  die  diesfälligcn  Nachrichten  dcrCbro- 


165 

niken  sehr  spärlich  sind,  so  fehlt  es  doch  nicht  ganz  an  solchen 
Stellen,  welche  uns  über  die  Entstehung  der  ersten  Bisthümer 
näheren  Äufschluss  geben.  So  ist  es  unzweifelhaft,  dass  im  J. 
992  der  erste  Bischof  in  Nowgorod  .Joachim,  und  in  Rostow 
Theodor  war.  Die  Nikon'sche  Chronik  und  das  Stufenbuch  ver- 
setzen in  das  J.  992  auch  die  Entstehung  der  Bisthümer  in  Tscher- 
nigow,  Bilhorod  und  Wladimir  in  Wolynien;  und  das  letztere, 
wiewohl  es  vielleicht  einige  Jahre  später  geschehen  ist,  macht 
wahrscheinlich  der  Umstand,  dass  Wladimir  nach  dem  oben  an- 
geführten Zeugnisse  Hilarion's,  sich  oft  mit  den  Bischöfen  be- 
rathen  hat.  Nun  konnten  die  Bischöfe  des  weit  entfernten  Now- 
horod  und  Rostow  kaumso  oft  in  Kiew  anwesend  sein,  es  mussten 
also  näher  von  Kiew  andere,  und  zwar  die  genannten  drei  Bis- 
thümer bestanden  haben  Um  das  Jahr  1068  bestand  ein  Bisthum 
in  Tmutorokan,  es  wurde  aber  bald  aufgehoben,  nachdem  diese 
Gegend  von  den  Polowzern  verwüstet  worden  war.  Im  Jahre 
1072  bestanden  Bisthümer  in  Perejaslawl,  Jurjew  und  in  Turow; 
im  J.  1102  gründete  Wladimir  Monomach  (nach  Nestor  c. 
LXXXV)  eine  bischöfliche  Kirche,  mithin  selbstverständlich  ein 
Bisthum  in  Smolensk,  und  im  J.  1105  wurde  vom  damaligen 
Metropoliten  Nikifor  ausser  anderen  der  Bischof  Minos  in  Pohzk 
angestellt.  So  bestanden  also  am  Schlüsse  des  eilften  und  im 
x-Vnfange  des  zwölften  Jahrhundertes  in  Russland  ausser  der 
Kiewer  Metropolie  noch  eilf  Bisthümer,  und  zwar  in  Nowhorod, 
Rostow,  Tschernigow,  Bilhorod,  Wladimir  in  Wolynien,  Tmu- 
torokan,  Perejaslawl,  Jurjew  (später  nach  Swiatopoltsch,  einer 
Stadt  am  Dniepr  nahe  von  Kiew  versetzt),  Turow,  Smolensk  und 
Polozk.  Ob  ausserdem  noch  andere  Bisthümer  in  dieser  Zeit  be- 
standen, ist  unbestimmt.  Sehr  wahrscheinlich  ist  aber  die  An- 
nahme, dass  höchstens  am  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes 
oder  noch  früher,  auch  das  jetzige  griechisch-katholische  Bisthum 
in  Peremyschl  (Przemysl)  vom  wolynischen  Wladimir  aus  ge- 
gründet, und  später  in  die  neue  Residenzstadt  der  Rostislawit- 
schen,  nach  Halitsch  übertragen  wurde  39).  Mit  Schluss  der  abge- 


39)  Dafür  spricht  der  Umstand,  dass,  wie  wir  gesehen  haben,  jeder 
Fürst  an  seinem  Sitze  einen  Bischof  hatte ;  nun  waren  aber  die  Fürsten  vorn 
wolynischen  Wladimir,  sowie  die  Fürsten  von  Peremyschl  und  Halitsch  die 
Mächtigsten,    und  sie  haben  es  die    ersten    verstanden,    sich    den     Besitz   ihrer 


1G6 

handelten  Periode  bestanden,  also  inRusslnnd  ausser  der  Kiewer 
Metropolie  zwölf  Bisthümer.  Die  Grenzen  der  Bisthümer  fielen 
mit  den  Grenzen  der  betreffenden  Fürsten thümer  überein,  denn 
hierin,  wie  in  vielen  anderen  Dingen,  ahmte  Russland  das  byzan- 
tinische Reich  nach,  wo  die  hierarchische  Gebietsein theilung 
der  politischen  folgte. 

Die  Ernennung  der  Bisehöfe  hing  von  dem  betreffenden 
Fürsten  ab,  welcher  sich  aber  darüber  wahrscheinlich  mit  dem 
Metropoliten  ins  Einvernehmen  setzte.  Aus  Nestor  kann  man 
diese  Frage  nicht  mit  Bestimmtheit  beantworten,  denn  er  erzählt 
z.  B.,  dass  der  Grossfürst  Jaroslaw  den  Bischof  Zydiata  in  Now- 
horod  anstellte,  ohne  zu  erwähnen,  ob  das  mit  Intervention  des 
Metropoliten  geschehen  ist,  und  beim  Jahre  1105  sagt  er,  dass 
der  Metropolit  Nikifor  drei  Bischöfe,  nämlich  den  Amphilochius 
in  Wladimir,  den  Lazarus  in  Perejaslawl  und  den  Minos  in  Po- 
lozk  angestellt  hat,  ohne  zu  bemerken,  ob  der  Grossfürst  dabei 
irgend  einen  Einfluss  hatte.  Das  Wahrscheinlichste  ist,  dass  die 
Grossfürsten  als  Landesherren  und  Patrone  die  Bischöfe  ernann- 
ten, und  die  Metropoliten  dieselben  coniirmirten  und  weihten, 
welches  Verhältniss  sich  bis  in  die  spätesten  Zeiten  erhalten  hat, 
und  in  Folge  dessen  hat  auch  der  Lemberger  Metropolit  noch 
jetzt  das    Recht,  die  Bischöfe    seiner    Kirchenprovinz,    die  vom 


Fürstenthümer  für  immer  zu  sichern;  deswegen  werden  sie  auch  nicht  unter- 
lassen haben,  ihr  Ansehen  auch  in  geistlicher  Beziehung  zu  heben  und  sich 
gegen  mögliche  auswärtige  Einflüsse  zu  sichern.  —  Weil  von  der  einst  mäch- 
tigen und  blühenden  russischen  katholischen  Kirche  nun  nur  noch  die  galizischen 
Diözesen  Lemberg  (Lwow,  Leopolis)  und  Peremyschl  (Przemysl)  und  in  Un- 
garn Munkacs  (Munkatsch)  und  Eperies  (PreSow,  Priasew)  geblieben  sind,  wer- 
den wir  uns  mit  denselben  eingehender  befassen,  und  hier  sei  nur  im  Kurzen 
angeführt,  aufweiche  Weise  in  dem  Lande,  welches  jetzt  unter  dem  Namen 
Galizien  und  Lodomerien  zu  Oesterreich  gehört,  sich  in  jenen  Zeiten  selbstän- 
dige Fürstenthümer  gebildel  haben.  Die  Sache  hat  sich  so  verhalten:  AU  Wla- 
dimir der  Grosse  sein  Reich  unter  seine  Söhne  theilte,  hatte  er  das  wolynische 
AVladimir  sammt  dem  dazugehörigen  Gebiete  .-einem  Sohne  Wsewolod  über- 
geben; auf  diesen  folgte  Swiatoslaw,  der  im  J.  101G  vom  ruchlosen  Grossfürsten 

Swiatopolk  erschlagen  wurde,  bei  welcher  Gelegenheit  die  BOg<  nannten  Ischer- 
w  en'selien  Städte   an  Polen   Kamen,  doch    I  < > - V 1    vom  Grossfürstei]   Jaroslaw  wieder 

erobert  und  mit  Russland  vereinig!  wurden.  Nach  Jaroslaw's  Tode  (1064)  kam 
das  wolynisoheWladimir  zuerst  an  dessen  Sohn  Ihor  und  kurz  hernach  an  Ros  t  Ls- 
law,  Jaroslaw's  Neffen,  und  dieser  Etostislaw  ist  der  berühmte  Ahn- 
vater  der  naoh maligen  Fürsten  von  PeremysohljTerebovla  (T rem- 


167 

Kaiser  ernannt  werden,  zu  confirmiren  und  zu  weihen.  In  der 
folgenden  Zeit  haben  sich  die  Fürsten  immer  grössere  Rechte 
angemasst,  sie  wollten  darin  selbständig  sein,  und  in  Nowhorod 
wurde  später  der  dortige  Erzbischof  in  einer  Volksversammlung 
vom  Volke,  dem  Clerus  und  dem  Fürsten  gewählt,  und  von  der 
Mitte  des  12.  Jahrhundertes  wurde  dort  die  Wahl  durch  das 
Los  entschieden. 

Die  Gewalt  der  Bischöfe  war  die  den  Regeln  der  orientali- 
schen Kirche  entsprechende,  und  sie  hatten  auch  viele  von  den 
Rechten  und  Befugnissen,  welche  den  Metropoliten  zuerkannt 
waren,  von  denen  oben  die  Rede  war. 

Den  Bischöfen  folgten  im  Range  die  Hegumenen  (Kloster- 
vorsteher), die  Mönche  und  die  Weltgeistlichkeit,  welche  letztere 
in  dieser  Periode  schon  zahlreich  war,  ohne  indessen  schon  da- 
mals in  die  verschiedenen  später  aufgekommenen  Abstufungen 
nach  der  hierarchischen  Rangordnung  getheilt  zu  sein.  Die  Bil- 
dung der  Geistlichen  geschah  nach  dem  griechischen  Muster  in 
Klosterschulen,  doch  stand  damals  die  Weltgeistlichkeit  auf  einer 
sehr  niedrigen  Bildungsstufe,  wie  aus  den  Erscheinungen  der 
späteren  Zeit  geschlossen  werden  kann.  Dass  die  Landgeistlich- 
keit grösstenteils  verheiratet  war,  lässt  sich  mit  Sicherheit 
sagen;    Nestor  erwähnt  aber  in  seiner  Chronik  nur  ein  einziges 


bowla)  und  Halitsch,  welche  deswegen  nach  ihm  Rostislawitschen  benannt 
werden.  Rostislaw  war  mit  dem  ihm  zugetheilten  Fürstenthume  unzufrieden 
und  entfloh  1064  nach  Tmutorokan,  und  im  Fürstenthume  Wladimir  blieben 
seine  drei  Söhne  Rurik,  "Wolodar  und  Wasilko,  welche  bis  zum  Tode  des 
Grossfürsten  Isjaslaw  (1078)  im  ruhigen  Besitze  dieses  Fürstenthums  verblieben. 
Doch  der  folgende  Grossfürst  Wsewolod  (1078—1093)  wollte  dieses  Fürsten- 
thum  seinen  näheren  Verwandten  geben,  woraus  Bürgerkriege  entstanden  sind, 
in  Folge  derer  (1086)  das  frühere  Wolynisch-Wladimir'sche  Fürstenthum  in  zwei 
Fürstenthümer,  nämlich  das  Peremyschler  und  das  Wladimirer  getheilt  wurde. 
Im  Peremyschler  Fürstenthum,  welches  die  tscherwen'schen  Städte  umfasste,  er- 
hielten sich  die  Rostislawitschen,  und  als  der  Aelteste  ihres  Stammes,  Rurik, 
gestorben  ist,  theilten  sich  seine  überlebenden  Brüder  Wolodar  und  Wasilko  in 
die  Herrschaft  so,  dass  Wolodar  in  Peremyschl  und  Wasilko  in  Terebowla  als 
Fürst  herrschte,  welche  Theilung  von  der  im  J.  1097  in  Lubetsch  bei  Kiew 
stattgefundenen  Fürsten  Versammlung  bestätigt  wurde.  Aber  der  Grossfürst 
Swiatopolk-Michael  handelte  treulos,  er  Hess  den  Terebowler  Fürsten  Wasilko 
blenden,  es  entstanden  neue  Kriege,  in  denen  der  tapfere  Peremyschler  Fürst 
Wolodar  sich  im  Besitze  von  Peremyschl  und  Terebowla  behauptete,  wiewol  er 
nicht  nur  gegen  seine  Stammesgenossen,    sondern   auch   gegen   die   Polen   und 


168 

Mal  eine  Priesterfrau  (popadja)  bei  der  Gelegenheit,  wo  er  von 
der  Blendung  des  Terebowler  Fürsten  Wasilko  erzählt.  Deut- 
lich ist  aber  davon  die  Rede  in  den  dem  Wladimir  und  Jaroslaw 
zugeschriebenen  Constitutionen. 

Die  Geistlichkeit  unterstand  der  geistliehen  Gerichtsbarkeit, 
und  genoss  ausserdem  noch  andere  Vorrechte,  zu  denen  die  Ab- 
gabenfreiheit, das  Recht  auf  den  Zehenten  und  die  Befreiung  von 
der  Heerfolge  zu  rechnen  sind.  Zum  Unterschiede  von  der  Or- 
densgeistlichkeit, welche  »die  schwarze  Geistlichkeit"  genannt 
wurde,  nannte  man  die  Weltgeistlichkeit  „die  weisse  Geist- 
lichkeit." 

Der  Unterhalt  der  Geistlichkeit  bestand: 

1.  An  Kathedralsitzen:  a)  Aus  dem  Zehenten  und  aus  unbe- 
weglichen Gütern.  So  wies  Wladimir  der  von  ihm  in  Kiew  ge- 
stifteten Muttergotteskirche  den  zehnten  Theil  der  Einkünfte 
seiner  Güter  an,  zu  dessen  Entrichtung  er  sich  und  seine  Nach- 
folger durch  ein  feierliches  Gelübde  verpflichtete.  Diese  Kirche 
hiess  deswegen  die  Zehentkirche,  und  hatte  in  späteren  Zeiten 
auch  viele  Ländereien.  Die  Anordnung  Wladimirs  bezüglich 
des  an  die  bischöflichen  Kirchen  zu  entrichtenden  Zehenten  war 
allgemein  geltend,  wie  aus  den  Beschlüssen  der  Fürsten  Swiato- 


Ungam  zu  kämpfen  hatte,  und  naoh  seinem  Tode  (1124)  hinterliess  er  sein 
Gebiet  seinen  Nachfolgern,  unter  denen  sich  besonders  Wladimirko  auszeich- 
nete, welcher  im  J.  1141  die  Fürstentümer  Peremyschl  und  Terebowla  ver- 
einigte und  seine  Residenz  in  Halitsch  am  Dniestr  aufgeschlagen  hat,  und  so 
der  Gründer  des  Halitscher  Fürst  enthums  wurde.  Sein  Fürstenthum, 
welches  sich  von  den  Karpathen  und  vom  Flusse  Dunajec  (in  Westgalizien)  bis 
zu  den  Flüssen  Bub,  und  im  Süden  bis  an  die  Mündungen  des  Sereth  und 
Pruth  ausdehnte,  hinterliess  er  seinem  Sohne  Jaroslaw,  welcher  einer  der  mäch- 
tigsten Fürsten  seiner  Zeit  wurde.  "Was  nun  die  Christianisirung  dieses  Gebietes 
anbelangt,  so  erzählt  \\<>l  Nestor  nichts  davon,  aber  spätere  Chronisten  erzählen, 
dass  der  heilige  Wladimir  seihst  mit  zwei  Bischöfen  bis  an  den  Flusa  Dniestr 
gekommen  ist  und  dieses  ganze  Land  bekehrte.  Das  erste  Bisthum  entstand 
hier  noch  im  10.  Jahrhundert  im  wolynischen  Wladimir,  welchem  auch  die 
(ifldetevon  Terebowla  und  Peremyschl  einverleibt  waren;  als  aber  die  beson- 
deren fürstenthümer  Terebowla  und  Peremyschl  entstanden  sind,  wurde  aller 
Wahnohein iichkeit  naoh  in  Peremyschl  um  das  Jahr  L086  ein  Bisthum  errichtet, 

welehes  vielleicht  dort  immer  blieb,  oder  vielleichl  unter  Wladimirko  nach  Ha- 
Utsoh  verlegt  wurde.  In  Peremyschl  zeigt  man  auf  Grund  einer  alten  Tradition 
noch  heute  den  Ort,  wo  die  erste  Kathedralkirche  gestanden  haben  soll.  Dieser 

Ort  ist  in  der  neuesten  Zeit  durch  drei  Kreuze  gekennzeichnet. 


169 

.-•law  von  Nowhorod  und  Rostislaw  von  Smolensk  hervorgeht. 
Indessen  wurde  später  der  Zehend  oft  abgelöst,  und  zwar  entwe- 
der durch  eine  entsprechende  jährliche  Geldabgabe  oder  durch 
die  Abtretung  von  liegenden  Gütern,  deren  Ertrag  dem  Zehend 
gleichkam  oder  diesen  noch  übertroffen  hat.  —  b)  Zum  Unter- 
halt der  Bischöfe  gehörten  ferner  die  Gerichts  gebühren,  welche 
entweder  ganz  oder  zum  Theil  den  Bischöfen  gebührten,  wie 
aus  den  Constitutionen  Wladimirs  und  Jaroslaus  hervorgeht. 
Ausserdem  haben  die  Bischöfe  c)  von  den  neuordinirten  Geistlichen 
und  von  Kirchen  Steuer,  die  sog.  Weihegelder  erhoben. 

2.  Den  Klöstern  dienten  zum  Unterhalte  die  verschiedenen 
Güter,  welche  ihnen  bei  ihrer  Stiftung  vermacht  wurden,  und 
ausserdem  die  mancherlei  Geschenke,  die  ihnen  von  den  reli- 
giösen Fürsten  und  vom  Volke  dargebracht  worden  sind. 

Der  Unterhalt  der  Seelsorgegeistlichkeit  endlich  war  theil s 
durch  die  Schenkungen  ihrer  Gründer  sichergestellt,  theils  be- 
stand er  aus  den  freiwilligen  Opfern  der  Gläubigen,  wie  das 
überall  und  zu  jeder  Zeit  der  Fall  war.  Einige  bedeutendere 
Pfarrkirchen  hatten  auch  besondere  Rechte,  so  erzählt  z.  B. 
Nestor,  dass  Jaroslaw,  als  er  in  Städten  und  Dörfern  Kirchen 
baute,  den  Priestern  „eine  Steuer  von  seinen  Besitzungen  be- 
stimmte«, und  die  Kirche  von  Vysehrad  genoss  das  Recht 
des  Zehends. 

Drittes  Capitel. 
Der  Glaube,  die  Lehre  und  der  lultus. 

§.27. 

Der  Glaube  der  Russen  war  in  dieser  Periode 
katholisch. 

Das  russische  Volk  wurde,  wie  bisher  erzählt  worden  ist, 
von  Konstantinopel  aus  bekehrt,  bekam  von  dort  die  ersten 
christlichen  Lehrer,  die  ersten  Bischöfe  und  Priester,  alle 
kirchlichen  Einrichtungen,  und  überhaupt  das  ganze  geistliche 
und  religiöse  Leben,  hatte  also  in  dem  ersten  Zeiträume 
denselben  Glauben,  zu  welchem  sich  die  Kirche  von  Konstanti- 
nopel damals  bekannte;  und  weil  damals  zwischen  Konstanti- 
nopel und  Rom  in  dogmatischer  Beziehung  vollständige  Einigkeit 


170 


herrschte  so  war  auch  der  Glaube  der  russischen  Kirche  in  dem 
ersten  Zeiträume  ihres  Bestehens  katholisch,  mit  Rom  vereinigt.  *<>) 
Diese  aus  der  Geschichte  der  orientalischen  Kirchenspaltung  sich 
von  selbst  klar  ergebende  Thatsache  findet  aber  heftige  und  prin- 
zipielle Gegner,  welche  behaupten,  dass  die  russische  Kirche  von 
ihrem  ersten  Enstehen  an  dem  photianischen  Schisma  zugethan  und 
von  Rom  getrennt  war;  deswegen  ist  es  nothwendig,  auf  diese  Sache 
näher  einzugehen  und  die  Haltlosigkeit  der  eben  angeführten  Be- 
hauptung zu  beweisen.  Darum  wird  zuerst  gezeigt,  dass  die  damaligen 
Konstant inopl er  Patriarchen  mit  Rom  in  Glaubensgemeinschaftlebten 
und  demnach  auch  nich  Russland  nw  kntholische  Bischöfe,  sandten, 
ferner  dass  die  russischen  Fürsten  dieser  Periode  mit  dem  Papste  vnd 
mit  römisch-katholischen  Höfen  freundschaftliche  Beziehungen  unter- 
hielten; und  dann  wird  di°.  Haltlosigkeit  der  von  den  Verfechtern 
der  Ansicht,  dass  die  russische  Kirche  damals  dem  orientalischen 
Schisma  zugethan  war,  dargelegt 

1.  Was  zunächst  die  Konstantino pl er  Patriarchen  anbelangf, 
so  wird  unten  (in  Note  40)  gezeigt,  dass  nach  des  Photius 
Tode  zwischen  der  griechischen  und  römischen  Kirche  voll- 
ständige Glaubenseinheit  herrschte,  bis  endlich  um  die  Mitte  des 
11.  Jahrhundertes  das  photianische  Schisma  durch  Michael  Ceru- 


*0)  Nachdem  Photius  im  J.  886  abermals  gestürzt  und  in  ein  Kloster 
verwiesen  wurde,  wo  er  891  gestorben  ist,  wurde  das  gute  Einvernehmen  mit 
Rom  wieder  hergestellt,  und  es  bestand  zwischen  Korn  und  Konstantinopel  bis 
1053  die  vollständigste  Glaubensgemeinschaft.  Dm  Kaiser  Leo  VI.  erhob  im  J. 
886  seinen  Bruder  Stefan  auf  den  Patriarchalstuhl ;  weil  aber  dieser  vom 
Photius  /um  Diakon  ordinirt  war,  so  wandte  Bioh  der  Kaiser  und  der  Bischof 
von  Neo  Caesarea,  Stylianus  an  den  Papst  Stefan  VI.  mit  dm-  Bitte,  um  Dispen- 
sation für  den  neun,  Patriarchen,  sowie  für  andere,  vom  Photius  Ordinirten. 
In,   Briefe    des   Bischo/fs  Stylianus  (bei   BaroniuS,   Annairs  ton,.    10.  pag  611    SS.) 

heissl  es:  „Quoniam  vero  seimus,  quod  a  «stra  apostolica  sede  oorrigi,  et  juxta 
oanone*  oorripi  debemus,  hac  de  causa  humilibus  his  nostria  littcris  tuam  ora- 
mus  venerabilitatem,  ut  misericorditer  nobiscum  agas  •  •  •  •.  Quapropter  decel 
etiam  tuam  Bingularem  virtutem,  Photium  quidem  tamquam  ab  Lnitio  Bchis- 
maticum,  ei  a  sohismaticis  illegitime  ordinatum  expellere;  eoa  vero,  qui  ab  ipso 
deeeptl  sunt,   misericorditer  cum  illia  diapensan  rogamua,   ut  eoclosiae  Constan- 

tinopolitar.ac  pai  el  tranquillitas  ista  restituatur Quapropter  ...am  ro- 

gamua  beatitudinem,  ut  populura  (parum  abest)  desperatum  misericorditer  sus- 
oipias,  etc.".  DerPapsl  hatte  dem  ansuchen  nicht  gleich  willfahrt,  daherwieder- 
holte  Stylianus  seine  Bitten  (bei  Labbeus,  Conoiliorum  kom.  8  col.  l  HO),  und 
weil    Stebpan   VI.  unterdessen  (891)  gestorben   ist,    erhielt   er  vom   Papste    For- 


171 

larius  wiederbelebt  wurde.  Nun  wurde  dieser  Michael  Cerularius 
erst  im  J.  1042,  also  viel  später  nach  der  Bekehrung  Russlands 
ja  schon  damals  auf  den  Kons  tan tinopler  Patriarchenstuhl  erhoben, 
wo  es  in  Russland  schon  eine  bedeutende  Anzahl  Bisthümer  gab, 
und  wo  der  christliche  Glaube  in  Russland  ziemlich  weit  ver- 
breitet war.  Vor  dieser  Zeit  gab  es  hier  schon  vier  Metropoliten, 
welche  sämmtlich  von  katholischen  Patriarchen  nach  Russland 
geschickt  wurden,  in  einer  Zeit,  wo  vom  photianischen  Schisma 
in  Konsfantinopel  keine  Rede  war;  daher  bedarf  es  keines 
Beweises,  dass  die  ersten  vier  Kiewer  Metropoliten,  nämlich 
Michael  I.,  Leontius,  Johann  I.,  und  Theopempt  Katholiken  waren. 
Aber  auch  ihre  Nachfolger  waren  dem  photianischen  Schisma 
fremd.  Der  Metropolit  Hilarion  war  früher  ein  russischer  Mönch, 
und  er  wurde  im  J.  1051  ohne  Intervention  des  Patriarchen  zum 
Metropoliten  erwählt.  Dies  geschah  gerade  in  der  Zeit  der  Wieder- 
belebung des  orientalischen  Schisma;  wäre  deswegen  nachTheo- 
pempt's  Tode  der  Metropolit  Hilarion  von  Griechenland  aus  auf 
den  Kiewer  Metropolitanstuhl  erhoben,  so  könnte  man  wirklich 
behaupten,  dass  er  dem  Schisma  zugethan  war,  weil  dies  aber 
nicht  der  Fall  war,  ja  weil  dieser  Metropolit  aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  deswegen  ohne  Intervention  des  Patriarchen  gewählt 


mosus  die  Antwort  (bei  Labbeus  col  1511),  dass  er  Gesandte  nach  Konstanti- 
nopel schicken  wird,  welche  die  vom  Photius  Ordinirten  zur  Laienkommunion 
zulassen  werden,  wenn  diese  die  gestellten  Bedingungen  erfüllen  werden.  Wie- 
wol  also  anfänglich  manche  Schwierigkeiten  zu  bekämpfen  waren,  ist  es  den- 
noch sicher,  dass  des  Photius  unmittelbarer  Nachfolger  den  Primat  des  Papstes 
anerkannt  hat.  Noch  klarer  gestalteten  sich  die  gegenseitigen  Beziehungen 
unter  dem  Patriarchen  Nicolaus  Mysticus,  welcher  mit  kurzer  Unter- 
brechung seit  890  —  930  der  Konstantinopler  Kirche  vorstand.  Am  Anfange  des 
10.  Jahrhundertes  ist  hier  zwar  aus  Anlass  der  vierten  Ehe  des  Kaisers  Leo  VI. 
eine  arge  Verwirrung  entstanden,  doch  auch  diese  hat  zur  Klärung  der  gegen- 
seitigen Verhältnisse  beigetragen.  Der  Patriarch  widersetzte  sich  nämlich  der 
vierten  Ehe  des  Kaisers,  was  diesen  ^o  erbitterte,  dass  er  den  Nicolaus  Mysti- 
kus  absetzte  und  in  ein  Kloster  einsperrte  und  an  dessen  Stelle  einen  gewissen 
Euth)  mius.  erhob,  und  selbst  wandte  er  sich  an  die  römischen  Legaten,  welche 
seine  vierte  Ehe  genehmigten,  und  der  Kaiser  hat  dann  auch  den  Patriarchen 
Nicolaus  Mysticus  zurückberufen.  Der  Patriarch  beklagte  sich  zwar  über  diese 
Milde  der  römischen  Legaten  in  einem  Briefe  (bei  Baronius  post  tom.  11  in 
addendis  ad  pag.  737),  in  welchem  er  aber  den  Primat  des  Papstes  anerkennt, 
und  darüber  in  einem  Briefe  zum  Bulgarenprinzen  Simeon  unter  Anderem  so 
schreibt:  „Adventu  (legationis  Romanae)  scandalis  impositus  est  finis,  pax  clero 


172 

wurde,  weil  man  in  Russland  von  der  durch  Cerularlus  verursach- 
ten Kirchenspaltung  Kenntniss  hatte,  und  diese  misbilligte,  so 
ist  es  «augenscheinlich,  dass  auch  der  Metropolit  Hilarion  dem 
Schisma  fremd  war,  und  dass  bis  zum  J.  1068,  als  seinem  Todes- 
tage, Russland  von  der  Kirchenspaltung  verschont  geblieben  ist. 
Der  Nachfolger  Hilarions,  der  Metropolit  Georg  i.  war  ein  Grieche, 
und  er  wurde  vom  Konstantinopler  Patriarchen  nach  Russland 
entsendet;  allein  zu  einer  Zeit,  wo  der  neuerliche  Stifter  des 
orientalischen  Schisma  Michael  Cerularius  nicht  mehr  lebte,  indem 
er  vom  Kaiser  Isaak  Comnenus  nach  Prokonnesus  exilirt,  dort  im 
J.  1059  gestorben  ist,  dieser  Metropolit  konnte  also  auch  nicht  das 
orientalische  Schisma  nach  Russland  verpflanzen,  und  dies  desto 
weniger,  als  der  damalige  Grossfürst  Isjaslaw-Demetrius  mit  dem 
Papste  Gregor  VII.  in  Verkehr  stand.  Der  nachfolgende  Metro- 
polit Johann  II.  kam  auch  von  Griechenland,  allein  zu  einer  Zeit, 
wo  der  griechische  Kaiser  Alexius  Comnenus  (1081 — 1118)  dem 
photianischen  Schisma  entgegenwirkte  und  die  vollständige 
Glaubenseinheit  mit  Rom  herzustellen  trachtete,  welche  Bemühun- 
gen auch  der  damalige  Patriarch  unterstüzte,  und  dasselbe  gilt 
noch  mehr  von  den  beiden  folgenden  Metropoliten  Johann  III.  und 
Ephraem.  Unter  dem  letztgenannten  Metropoliten  wurde  in  Russ- 


reddita,  coetus  sacri  mira  animorum  conspiratione  habiti;  et,  ut  verbo  dicam, 
Romana,  ac  Constantinopoütana  ecclesia  ita  in  unam  eandemque  coalita  est 
fidem  et  consensionem,  ut  nihil  amplius  veter,  quominus  nos  optatissima  illorura 
communione  et  sanetificatione  perfruamur".  Die  Katholicität  des  Patriarchen 
Nicolaus  Mysticus  unterliegt  also  keinem  Zweifel.  Dasselbe  gilt  auch  von  seinen 
drei  unmittelbaren  Nachfolgern  Stephanus  II.,  Tryphon  und  Theophy- 
lactus,  welcher  Letztere  (Sohn  des  Kaisers)  in  Gegenwart  der  päpstlichen 
Legaten  konsekrirt worden  ist.  Dann  folgte  S.Polyeuk tu b  1 956  —  970),  dessen 
Katholicität  bezeugt  wird  von  Luitprand,  Bisobof  von  Cremona,  weloher  in  den 
letzten  Jahren  Polyeuct'e  als  Gesandter  dea  Kaisers  Otto  1.  am  Hofe  des  grie- 
chischen Kaisers  Nioephorus  II,  lebte,  und  in  seinem  Berichte  über  diese  Ge- 
sandtschaft die  Griechen,  denen  er  nicht  gewogen  war,  mit  keinem  Worte  des 
Schisma  beschuldigt,  sondern  im  Gegentheile  Bagt:  nSed  quid  hoc  memorem, 
cum  Constantinopoütana  Ecolesia  nostrae  sanetae  catholicae  atque  apostolicae 
eeelesiae   Komanae   merito  sit  8Ubjecta?a. 

Die  Nachfolger  Polyeuct's,  die  Patriarchen  Basilius  Monachus,  weloher 
(.»7.'>  abgesetzt  wurde  und  Antonius  II.  Studita,  welcher  981  abdizirte,  wer- 
den von  Niemandem  des  Schisma  beschuldigt  und  der  nachfolgende  Patriarch 
Nicolau.-  Chrysoberges  (981  995),  unter  welchem  die  allgemeine  Bekeh- 
rung   Hu-sland's    stattgefunden    hat,    und    welcher    den    ersten    Metropoliten, 


173 

land  das  Fest  der  Uebertragung  der  Reliquien  des  heil.  Nicolaus, 
das  vom  Papste  eingeführt  wurde,  angenommen,  und  wird  bis 
nun  zu  gefeiert,  während  dieses  Fest  der  griechischen  Kirche 
fremd  ist;  ein  Beweis,  dass  die  russische  Kirche  damals  mit  Rom 
in  Glaubensgemeinschaft  lebte,  da  sie  ja  sonst  ein  von  der  römi- 
schen Kirche  eingeführtes  Fest  nicht  angenommen  hätte.  Die 
Annahme  dieses  Festes  ist  ein  desto  stärkerer  Beweis  für  unsere 
Behauptung,  als  es  den  Griechen  gewiss  nicht  angenehm  war, 
dass  die  Reliquien  dieses  grossen  Heiligen  ihnen  genommen 
wurden;  wäre  also  die  russische  Kirche  im  Bunde  mit  den 
schismatischen  Griechen,  so  hätte  sie  schon  aus  purer  Freund- 
schaft, abgesehen  von  dogmatischen  Bedenken,  dieses  Fest  nicht 
angenommen.  80  ist  es  also  ersichtlich,  dass  bis  zum  Ende  des 
eilften  Jahrhundertes  die  russi-chen  Metropoliten,  mithin  die 
russische  Kirche  in  das  orientalische  Schisma  nicht  verwickelt  war. 
2.  Einen  ferneren  Beweis  für  die  Thatsache,  dass  die  russische 
Kirche  bis  zum  Ende  des  11.  Jahrhundertes  den  unversehrten 
katholischen  Glauben  bewahrt  hat,  liefern  die  ehelichen  Verbindun- 
gen der  russischen  Fürsten  m,it  auswärtigen  katholischen  Höfen,  und 
die  freundschaftlichen  Beziehungen  zum  römischen  Papste.  Die 
mannigfaltigen  verwandtschaftlichen  Verbindungen  der  russischen 


Michael  I.  nach  Kiew  entsendete,  wird  übereinstimmend  als  Katholik  aner- 
kannt. Seine  zwei  Nachfolger,  Sissinlus  (bis  999)  und  Sergius  II,  (bis 
1019)  werden  von  einigen  Schriftstellern  als  Schismatiker  verdächtigt;  doch 
fälschlich.  Denn  wiewol  unter  ihnen  einige  Streitigkeiten  entstanden  sind,  so  ist 
es  sicher,  dass  zu  Zeiten  des  Sissinius  der  Name  des  Papstes  in  den  Dyptichen 
der  Konstantinopler  Kirche  gelesen  wurde,  was  hinlänglich  beweist,  dass  damals 
diese  Kirche  mit  Rom  in  Glaubensgemeinschaft  stand.  Dasselbe  war  auch  der 
Fall  unter  dem  Patriarchen  Sergius  II.,  wie  Johannes  Stilting,  in  Actis  Sanc- 
torum,  vol.  II.  Septembris  in  dissertatione  de  conversione  et  fide  Russorum,  n. 
58  s.  beweist,  folglich  kann  in  jenen  Zeiten  von  einem  Schisma  in  Konstanti- 
nopel nicht  die  Rede  sein.  Das.s  auch  die  zwei  unmittelbaren  Vorgänger  des 
Michael  Cerularius,  nämlich  Eu»tuthius  (bis  1025),  welcher  durch  Gesandte  an 
Papst  Johann  XX.  den  Primat  feierlich  anerkannte  und  Alexius  (bis  1043),  ja 
Cerularius  selbst  in  den  ersten  zehn  Jahren,  den  Primat  des  römischen  Papstes 
anerkannt  haben,  beweist  der  Brief  Papst  Leo's  IX.  an  diesen  Patriarchen  (bei 
Labbeus,  Concil.  t.  9),  worin  der  Papst  vom  Schisma  als  einer  ganz  neuen  Er- 
scheinuug  spricht,  und  den  Cerularius  als  seinen  Freund  behandelt,  indem  er 
sagt:  „Quia  tu  carissimenobis,  et  adhuc  dicende  in  Christo  frater  et 
antistes  Oomtantinopolitane,  tuque  Leo  Acridane,  dieimini  Apostolicam  et  La- 
tinam  Ecclesiam    nova    praesumptione    atque    incredibili   audacia   nee   auditam 


in 

Fürsten  mit  dem  Auslande  waren  oben,  wiewol  sie  zur  Kirchen- 
geschiente  nicht  gehören,  zum  Zwecke  der  jetzigen  Beweisführung 
angeführt.  Wenn  wir  nun  die  damaligen  glaubensstrengen  Zeiten 
und  Leute  berücksichtigen,  und  anderseits  bedenken,  dass  die 
römischen  Päpste  dagegen  nicht  nur  nicht  protestirten,  sondern 
sogar  in  nahen  Verwandtschaftsgraden,  wie  es  in  Polen  der  Fall 
war,  Dispensen  ertheilten,  dagegen  aber  in  anderen  Fällen  der 
ehelichen  Verbindungen  von  keinen  Dispensen  die  Kede  ist, 
welche  nothwendig  wären,  wenn  hier  eine  Glaubensverschieden- 
heit vorhanden  wäre,  so  muss  man  schliessen,  das  die  Küssen 
damals  dem  Schisma  fremd  und  katholisch  waren.  Nicht  minder 
gewichtigt  sprechen  dafür  die  Beziehungen  zum  heil,  römischen  Stuhl. 
Als  der  widerspenstige  Michael  Cerularius  von  den  römischen 
Legaten  exkommunizirt  wurde,  kehrten  sie  durch  Ilussland  und 
Kiew  in  ihr  Vaterland  zurück,  welchen  Weg  sie  aus  Furcht  vor 
der  Grausamkeit  der  fanatischen  Anhänger  des  Cerularius  wähl- 
ten. Vor  ihrer  Abreise  von  Konstantinopel  haben  sie  dort  am 
Altare  der  Sophienkirche  die  Excommunications-Urkunde  gegen 


nee  convietam,  palam  damnasse  pro  eo  maxirae,  quod  de  azymis  audeat  com- 
memorationem  Dominicae  passionis  celebrare."  Dem  Gesagten  zufolge  unter- 
liegt es  keinem  gegründeten  Zweifel,  dass  seit  dem  zweiten  Stur/r  des  Photius 
bis  auf  den  Michael  Cerularius,  d.  i.  in  der  Zeit  von  886  bis  1053,  die  vom 
Photius  verursachte  Spaltung  ganz  verschwunden  war.  Weil  aber  die  russische 
Kirche  gerade  in  dieser  Zeit  gegründet  worden  ist,  so  ist  es  ersiehtlich,  dass  sie 
von  ihrem  Entstehen  an  dem  orientalischen  Schisma,  das  damals  nicht  bestand, 
nicht  zugethan  sein  konnte.  Da  Cerularius  auf  die  Ermahnungen  des  Papstes 
nicht  achtete,  wurde  er  am  l().  Juli  1054  durch  die  römischen  Legaten  feierlich 
exkommunioirtt  Doch  auch  das  vermochte  ihn  nicht  zur  Nachgiebigkeit  zu 
stimmen,  er  hetzte  das  Volk  gegen  die  Lateiner  mul  gegen  den  Kaiser,  welcher 
sein  verruchtes  Treiben  missbilligte;  vergeblich  waren  auch  die  Vorstellungen, 
welche  ihm  der  Patriarch  Petrus  von  Antiochien  und  Theophylakt,  Erzbischof 
VOn  Aclinda,  machten;  er  ging  in  seiner  Wuth  und  Verblendung  soweit,  dass  er 
sich  zu  der  Aeusscrung,  „zwischen  der  Kaiser  und  Patriarchen  würde  sei  kein 
Unterschied",  hinreissen  Hess,  was  -einem  gottlosen  Treiben  endlich  ein  Ziel 
setzte,  denn  er  wurde  vom  Kaiser  l-.iak  Komnenus  im  J.  105'.)  abgesetzt  und 
nach  Prokonnesus  in'a  Exil  geschickt,  wo  er  elend  umgekommen  i>f.  Das  von 
ihm  angestiftete  Unheil  dauerte  aber  fort,  ftllmälig  trat  eine  fön  die  he  Trennung 
ein,  welche  ungeachtet  so  vieler  Vercini^ungsversuche,  welche  in  den  folgenden 
Zeiten  unternommen  wurden,  bis  auf  den  heutigen  Tag  dauert  und  die  ehemals 
glänzende  griechische  Kirche  vom  belebenden  Mittelpunkte  entfernte,  sie  bei- 
nahe de-  ganzen  religiösen  Lehens  and  Aufschwunges  beraubte  und  dieselbe  zu 
einer   willenlosen   Sklavin   der  jedesmaligen    weltlichen    Herrscher   verdammte. 


IIb 

Oerularius  und  dessen  Anhang  niedergelegt,  welche  Bulle  der 
perfide  Oerularius  ins  Griechische  übersetzte,  und  mit  Entstel- 
lungen unter  das  aufgeregte  Volk  und  die  niedere  Clerisei  warf. 
Der  Kaiser  Konstantin  Monomach  war  mit  diesem  gottlosen 
Treiben  unzufrieden,  aber  zu  schwach,  den  Intriguanten  zu  bän- 
digen. Er  traute  ihm  nicht,  dass  er  die  wahre  von  den  römischen 
Legaten  hinterlassene  Urkunde  veröffentlicht  hat,  und  deswegen 
sandte  er  den  römischen  Legaten  Boten  nach,  von  denen  er  aus 
einer  russischen  Stadt,  wo  sie  eben  verweilten,  eine  authentische 
Abschrift  der  Urkunde  erhalten  hat.41)  Wenn  nun  Russland 
damals  1053  dem  orientalischen  Schisma  gehuldigt  hätte,  so  wäre 
es  unerklärlich,  wie  die  römischen  Legaten,  an  deren  Spitze  der 
Kardinal  Humbert  stand,  sich  nach  Russland  zu  begeben  wagen 
konnten.  Hätte  es  sich  um  einen  Ausweg  zur  Elucht  gehandelt, 
so  hätten  sie  sich  eher  in  ein  anderes  östliches  Patriarchat  begeben, 
da  ja  die  anderen  orientalischen  Patriarchen  damals  das  Schisma 
nicht  billigten.  Uebrigens  ist  das  in  der  Zeit  des  Metropoliten 
Hilarion  geschehen,  auf  dessen  Einsetzung  der  Patriarch  keinen 
Einfluss  ausgeübt  hat,  und  wenn  auch  die  römischen  Legaten 
nicht  in  Kiew  gewesen  wrären  —  und  davon  sagt  der  Zeitgenosse 
Nestor  nichts  —  und  diese  Exkommunikationsbulle  auf  einem 
anderen  Wege  nach  Russland  gekommen  wäre,  wie  es  die  gross- 
russischen Kirchenhistoriker  w?ollen,  so  beweist  schon  der  Umstand, 
dass  sich  der  dem  cerularischen  Schisma  abgeneigte  Kaiser 
Konstantin  Monomach  nach  Kiew  „um  eine  genaue  Abschrift 
des  Bannes"  wendet,  zur  Genüge,  dass  er  auch  die  russische 
Kirche  für  dem  Schisma  fremd  hielt,  da  er  ja  sonst  sich  auf  das 
Zeugniss  eines  Verbündeten  des  Oerularius  nicht  hätte  verlassen 
können.  —  In  noch  nähere  Beziehungen  zu  dem  apostolischen 
Stuhle  trat  Russland  unter  dem  Grossfürsten  Isjaslaw-Demeter 
im  J.  1075,  welcher  seinen  Sohn  nach  Rom  sandte,  und  als 
Zeichen  seiner  Ergebenheit  gegen  den  heiligen  Stuhl  die  Ober- 
Jehnherrschaft  des  Papstes  über  Russland  anerkannte;  und  ein 
offenbarer  weiterer  Beweis,  dass  zwischen  Rom  und  Russland 
damals  Glaubenseinheit   herrschte,   ist   der   Umstand,    dass   die 


4t)  „Verum  imperator  post  nuntios  Romanos  directis  suis,  exemplar  ex- 
eommurricationis  veracissimum  a  civitate  Russorum  sibi  remissum  accepit." 
Baronius,  annale«  eccl.  ad  a.  1054. 


176 

russische  Kirche  das  vom  Papst  Urban  II.  eingeführte  Fest  der 
Uebertragung  der  Reliquien  des  heil.  Nicolaus  von  Myrae  in 
Lyzien  nach  Bari  in  Unteritalien  bereitwillig  angenommen  hat, 
während  dieses  Fest  der  griechischen  Kirche  fremd  blieb. 

3.  Was  schliesslich  die  Verfechter  der  geg entheiligen  Ansicht 
zur  Bekräftigung  ihrer  Behauptung  anführen,  ist  nicht  stichhältig. 
Wie  diese  Verfechter  des  orientalischen  Schisma  auf  den  Einfall 
kommen  konnten,  zu  behaupten,  dass  die  russische  Kirche  gleich 
von  ihrem  Entstehen  von  Rom  im  Glauben  getrennt  war,  ist 
unbegreiflich,  da  ja  damals  kein  Schisma  bestand  und  erst  durch 
Michael  Cerularius  in  der  Mitte  des  eilften  Jahrhunderts  wieder- 
belebt wurde,  sie  scheinen  sich  da  nicht  auf  die  historische 
Wahrheit,  mit  welcher  sie  sich  den  Papisten  gegenüber  so  gern 
brüsten,  sondern  auf  den  prinzipiellen  Widerspruch  gegen  Alles, 
was  an  Rom  erinnert,  zu  stützen,  sonstige  Beweise  bringen  sie 
für  diese  Zeit  nicht  vor;  denn  sich  auf  den  Ausspruch  Wladi- 
mirs, den  ihn  Nestor  an  die  deutschen  Gesandten  sagen  lässt: 
„ Gehet  zurück,  denn  unsere  Väter  haben  das  nicht  angenom- 
men" —  sich  auf  diesen  Ausspruch  als  Beweis  zu  stützen,  ist 
eine  Absurdität.  Dasselbe  gilt  auch  von  den  Aussagen  der  Wla- 
dimir'schen  Gesandten,  welche  zur  Erforschung  des  Glaubens 
entsendet  waren,  wrie  am  entsprechenden  Orte  gezeigt  wurde. 

Nicht  besser  verhält  sich  die  Sache  mit  der  Beweisführung, 
welche  sich  auf  die  Schicksale  des  zu  Wladimirs  Zeiten  nach 
Russland  gekommenen  Kolberger  Bischofs  Rheinbern  stützt.  Phi  ■ 
laret  (a.  a.  0.  S.  53.)  will  ohne  nähere  Begründung  plausibel 
machen,  dass  Wladimir  der  Grosse  diesen  Bischof  deswegen  ins 
Gefängniss  werfen  liess,  weil  er  nicht  nur  den  Swiatopolk  gegen 
Wladimir  aufwiegelte,  sondern  ihn  für  den  Latinismus,  iL  i.  lin- 
den römisch-katholischen  Ritus  zu  gewinnen  suchte.  Abgesehen 
nun  davon,  dass,  wenn  Rheinbern  auch  wirklieh  sieh  bemüht 
hätte,  den  Wladimir  zur  Annahme  des  römischen  Ritus  zu  be- 
wegen, daraus  eben  nicht  gefolgert  werden  könnte,  dass  es  sieh 
auch  um  Glaubensverschiedenheil  handelte;  abgesehen  davon,  ist 
hier  zu  bemerken,  dass  es  sich  nach  Ditmar  von  Merseburg,  dem 
diese  Nachricht  entnommen  ist,  und  die  oben  angeführt  worden 
ist,  nicht  uro  Glaubenssachen,  sondern  um  Hochverrat!)  handelte, 
und  dass  der  genannte  Bischof  samml  dem  adoptirten  Sohne 
Wladimir'e  nebsl  Beiner  Gemalin  nur  wegen  Hochverrat!)  einge- 


177 

kerkert  wurde.  Dltraar  von  Merseburg  war  gewiss  kein  Freund 
des  Apostelgleichen  Wladimir's,  und  da  er  ihm  die  Epitheta 
„fornicator  immensus"  etc.  so  ohne  Anstand  zukommen  liess, 
hätte  er  ihn  auch  einen  Häretiker  und  Schismatiker  genannt, 
wenn  er  nur  einen  halbwegs  stichhältigen  Grund  dazu  gehabt  hätte. 
Höchst  sonderbar  ist  auch  der  Commentar  der  diesbezüg- 
lichen Schriftsteller  zum  Schreiben  des  Papstes  Gregor 's  VII.  an 
den  Grossfürsten  Isjaslaw- Demeter,  das  seinem  ganzen  Inhalte  nach 
oben  angeführt  worden  ist.  Abgesehen  davon,  dass  der  weiland 
Tschernigower  Erzbischof  Philaret  (a.  a.  0.  S.  53.)  die  Ueber- 
schrift  dieses  Schreibens,  die  im  Original:  „Gregorius  Episcopus, 
servus  servorum  Deiu  lautet,  mit  „König  der  Könige"  übersetzt 
und  hinzusetzt:  „So  nannte  sich  Hildebrand«,  —  abgesehen 
davon,  werden  an  dieses  Schreiben  gewöhnlich  folgende  Fragen 
geknüpft:  „Was  ist  denn  das,  was  im  Schreiben  des  Papstes 
nicht  enthalten  ist?  Was  ist  das,  was  er  dem  Herzen  Isjaslaw' s 
so  fest  einzuprägen  für  nöthig  findet?  Etwa  Gedanken  über  die 
Pflichten  eines  christlichen  Fürsten,  oder  die  Pflicht  jedes  Chri- 
sten? Davon  steht  freilich  kein  Wort  in  dem  Briefe  des  römi- 
schen Hirten.  Zu  diesem  Zwecke  schickt  man  auch  keim  Gesandten, 
und  nicht  mit  solchen  Dingen  war  Hildebrand  sein  ganzes  Leben 
hindurch  beschäftigt."  Diese  und  ähnliche  Gedanken  finden  wir 
als  üppige  Blumenlese  in  den  Geschichtswerken  der  sonst  sehr 
geehrten  Gelehrten,  welche  das-  Verdienst  der  Bekehrung  der 
Russen  um  jeden  Preis  den  dem  photianischen  Schisma  zuge- 
thanen  Bischöfen  vindiziren  wollen.  Betrachtet  man  die  Sache 
so,  wie  sie  wrar,  nämlich  einerseits  den  von  Polen  und  von  seinen 
Verwandten  bedrängten,  und  aus  seiner  Residenzstadt  Kiew  ver- 
triebenen Grossfürsten  Isjaslaw-Demeter,  anderseits  aber  den 
mächtigen  Papst  Gregor  VII.,  an  welchen  sich  der  Grossfürst 
um  Hilfe  wendet,  und  dieselbe  auch  erhält,  so  lösen  sich  die 
von  gegnerischer  Seite  erhobenen  Zweifel  von  selbst.  Gregor  VII. 
nimmt  den  Sohn  des  Grossfürsten  in  Gnaden  auf  und  überträgt 
dem  Isjaslaw  das  Reich  als  Lehen  des  heil.  Petrus,  knüpft  aber 
daran  keine  weiteren  Bedingungen,  welche  gewiss  nicht  ausge- 
blieben wären,  wenn  hier  eine  Glaubensverschiedenheit  vorhan- 
den gewesen  wäre.  Er  schickt  Gesandten  an  Boleslaw  und  an 
Isjaslaw,  und  da  vermuthet  man,  dass  diese  Gesandten  den  Gross- 
fürsten zu  ihrem  Glauben  bekehren  sollten.    Aber  sie  waren  ja 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  J2 


178 

auch  beim  Boleslaw,  haben  sie  auch  diesen  bekehren  sollen?  Es 
ist  zu  verwundern,  wie  es  möglich  war,  aus  Anlass  des  genannten 
Briefes  so  viel  Bedenken  zu  erheben?  Denn,  schicken  denn  auch 
heutzutage  die  Fürsten  und  Päpste  nicht  Spezialgesandte,  denen 
sie  auch  ihre  Schreiben  mitgeben?  Konnte  also  auch  Papst 
Gregor  VII.  nicht  so  verfahren,  ohne  dazu  durch  einen  Glau- 
bensunterschied genötbigt  worden  sein?  Der  Papst  schrieb  wohl 
an  den  Grossfürsten,  allein  der  Brief  konnte  nicht  alle  Punkte 
berühren,  da  es  ja  auch  möglich  war,  dass  der  Papst  davon  schlecht 
unterrichtet  werden  konnte;  daher  schickt  er  Gesandte,  welche 
Alles  genau  untersuchen  und  an  Ort  und  Stelle  zu  ordnen  haben. 
Als  fernerer  Beweis  dafür,  dass  die  russische  Kirche  in  der 
zweiten  Hälfte  des  XL  Jahrhundertes  dem  orientalischen  Schisma 
zugethan  war,  wird  die  „kirchliche  Regel",  die  dem  Metropoliten 
Johann  II.  (1080 — 1089)  zugeschrieben  wird,  angeführt,  in  wel- 
cher Schrift  wirklich  ein  der  römischen  Kirche  feindseliger  Geist 
weht,  und  welche,  wenn  sie  authentisch  wäre,  wirklich  beweisen 
würde,  dass  damals  die  Kirchenspaltung  in  Russland  schon  feste 
Wurzeln  gefasst  hat.  Dem  ist  aber  nicht  so,  und  in  Folge  dessen 
ist  auch  die  ganze  Beweisführung,  die  sich  auf  dieses  Schreiben 
stützt,  hinfällig.  Die  Aufschrift  dieser  Schrift  lautet:  „Johannes 
des  russischen  Metropoliten,  mit  dem  Beinamen  Prophet  Christi, 
kirchliche  Regel  aus  den  heiligen  Schriften,  verfasst  für  den 
Mönch  Jakob."  In  dieser  Schrift  heisst  es  unter  Anderen,  nach- 
dem der  Verfasser  den  Russen  untersagte,  den  Gottesdienst  mit 
Jenen  zu  feiern,  die  sich  bei  demselben  des  ungesäuerten  Brodes 
bedienen,  wie  folgt:  „Aber  mit  ihnen  (den  Römern)  zu  essen, 
wenn  das  nothwendig  ist,  soll  keineswegs  verboten  sein.  Die 
Russen  sollen  alle  Römer,  die  nicht  recht  getauft  sind,  weil  sie 
nicht  ganz  in  das  Wasser  eingetaucht  worden  sind,  zum  wahren 
Glauben  bekehren;  aber  ihnen,  sowie  den  Tataren  und  anderen 
Neubekehrten,  darf  die  Eucharistie  nicht  gleich  gereicht  wer- 
den- •  ."**)  Diese  Schrift  nun  wird  dem  Metropoliten  Johann  II. 
(  L080  — 1089)  zugeschrieben,  aber  irrthümlicli,  denn  erstens 
Nestor,  welcher  in  derselben  Zeit  lebte  und  seine  Chronik 
schrieb,    erzähl!  wohl  von  den  Thaten  dieses  Metropoliten,    Lobt 


*'*)  Vgl.  Eferberateiu,  per.  moso.  cotnment,  Basileae  1549  p.  34. 


179 

ihn  auch  vor  allen  anderen  Metropoliten,  erwähnt  aber  mit  keiner 
Sylbe,  dass  dieser  Metropolit  irgend  eine  Schrift  verfasst  hätte, 
was  er  gewiss  nicht  unterlassen  hätte,  wenn  es  wirklich  gesche- 
hen wäre,  da  er  solche  Schriften,  wie  z.  B.  die  Belehrung  Mono- 
mach's  an  seine  Kinder,  ganz  ausführlich  wiedergiebt.  Dann  in 
diesem  Schreiben  finden  wir  eine  Gehässigkeit  gegen  die  römi- 
sche Kirche,  wie  sie  dem  eilften  Jahrhunderte  ganz  fremd  war, 
und  sich  erst  in  der  Folgezeit  entwickeln  konnte;  so  betrachtet 
der  Verfasser  die  Taufe  der  römischen  Kirche  als  ungiltig,  die 
Lateiner  stellt  er  auf  eine  Linie  mit  den  Heiden  u.  s.  w.,  lauter 
Erscheinungen,  die  man  in  jener  Zeit  auch  in  Konstantinopel, 
wo  die  Wogen  der  Aufregung  am  höchsten  gingen,  vergeblich 
suchen  würde.  Stellt  man  damit  zusammen,  dass  damals  die 
Fürsten  mit  den  römisch-katholischen  Höfen  im  besten  Einver- 
nehmen standen,  ferner  dass  kurz  vorher  (1075)  der  Grossfürst 
an  den  Papst  seinen  Sohn  schickte,  und  die  päpstlichen  Gesand- 
ten bei  sich  empfangen  hat,  dass  ferner  bald  darauf  (1092)  ein 
vom  Papst  Urban  II.  eingeführtes  Fest  von  der  russischen  Kirche 
angenommen  wird;  so  zeigt  sich,  dass  ein  Kiewer  Metropolit  un- 
möglich diese  Schrift  damals  abfassen  konnte.  Drittens  ist  in  der 
Schrift  von  den  Tataren  die  Rede,  welche  bekanntlich  in  Russ- 
erst  im  13.  Jahrhunderte  auftreten,  daher  von  ihnen  im  ll/Hahr- 
hunderte  unmöglich  die  Rede  sein  konnte.  Daraus  ergibt  sich, 
dass  diese  Schrift  nicht  authentisch  ist,  dass  sie  nicht  vom  Kiewer 
Metropoliten  Johann  IL  verfasst  worden  ist,  und  dass  demnach 
die  auf  dieser  Schrift  gegründete  Beweisführung  nicht  stich- 
hältig ist. 

Man  beruft  sich  ferner  auf  ein  Schreiben  des  Krakauer  Bischofs 
Matthäus  an  den  heil.  Bernard  von  Clairvaux,  das  wahrscheinlich 
im  J.  1143  oder  1144  verfasst  worden  ist,  in  welchem  der 
genannte  Bischof  unter  Anderen  schreibt;  dass  die  russische 
Kirche  „haeretica  pravitate  a  primordio  suae  conversionis  imbuta 
fuit";  und  diese  Worte  fasst  man  wie  ein  vom  Himmel  in  der 
Wüste  fallendes  Manna,  um  nur  zu  beweisen,  dass  die  russische 
Kirche  von  schismatischen  Glaubensboten  bekehrt  worden  war. 
Aber  auch  dieser  schon  an  und  für  sich  sehr  fadenscheinige 
Beweis  fällt  zusammen,  wenn  man  ihn  nur  etwas  näher  anschaut. 
Die  Diözese  des  Krakauer  Bischofs  Matthäus  grenzte  an  die 
Diözese Peremyschl  (oder  wenn  diese  damals  noch  nicht  bestanden 

12* 


180 

haben  sollte,  an  dieWolyniseh-Wladimirsche  Diözese).  Nun  wissen 
wir  aus  der  Geschichte,  dass  damals,  sowie  zum  Bedauern  aueh 
heute,  die  Polen  mit  den  Ruthenen,  und  diese  mit  jenen  ihre  liebe 
Noth  hatten,  die  Nachbarn  lagen  sich  in  den  Haaren,  und  das 
mochte  den  einflussreichen  Krakauer  Bischof  mit  einer  gewissen 
Voreingenommenheit  gegen  die  Ruthenen  erfüllt  haben.  Nun  kam 
dazu  die  Ritusverschiedenheit,  welche  den  Gegensatz  noch  mehr 
verschärfte.  Wir  wissen  nun  aus  der  Geschichte  der  heil.  Slaven- 
apostel  Cyrill  und  Method,  dass  sie  in  Folge  der  Einführung  der 
griechisch-slavischen  Liturgie  in  Mähren  den  grössten  Gehässig- 
keiten und  Verdächtigungen  von  Seite  der  angrenzenden  Pas- 
sauer Bischöfe  ausgesetzt  waren,  und  dass  sie  sich  deswegen  vor 
dem  höchsten  Tribunal,  dem  römischen  Papste,  zu  verantworten 
hatten,  von  welchem  aber  ihr  Verfahren  vollkommen  gebilligt 
wurde  und  Method  zum  Bischof  erhoben  worden  ist.  Ein  glei- 
ches Bewandtniss  hat  nun  auch  hier  obgewaltet ;  der  Krakauer 
Bischof  war  dem  griechischen  Ritus  abgeneigt,  die  Communion 
unter  zwei  Gestalten  benagte  ihm  nicht;  er  ging  also  so  weit,  dass 
er  die  Russen  Häretiker  nannte,  wiewol  er,  wenn  hier  auch  eine 
(  Hau  bensverschiedenheit  obgewaltet  hätte,  sie  höchstens  Schis- 
matiker nennen  konnte.  Uebrigens  darf  dabei  nicht  ausser  Acht 
gelassen  werden,  dass  der  Krakauer  Bischof  das  erst  in  der  Hälfte 
des  12.  Jahrhundertes  schrieb,  dass  man  also  Vieles  auch  auf 
Rechnung  seiner  nicht  hinreichenden  Kenntniss  der  wahren 
Sachlage  schreiben  kann.  Für  seine  Zeiten,  d.  i.  für  das  12.  Jahr- 
hundert, mag  er  im  Rechte  sein,  aber  über  die  früheren  Zustände 
kann  er  nicht  als  giltiger,  unverdächtiger  Zeuge  gelten. 

Schliesslich  sei  noch  einet  allerdings  sehr  schwachen  Ein- 
tvandes  gedacht,  den  man  aus  der  Stiftung surlamde  dos  Präger 
Erzbifithums  hervorholt.  Papst  Johann  XII I.  (907 — 972)  schreibt 
nämlich  im  J.  907  in  dem  Dekret,  worin  er  zur  Errichtung  des 
Prager  Bisthums  seine  Einwilligung  gibt,  so:  „Verum  tarnen 
non  ^rundum  ritus  aui  seetam  Bulgariae  gentis  vel  Ruziae  aut 
Slavonicae  linguae;  sed  magis  sequens  instituta  et  decreta  aposto- 
lica,  unum  potiorem  totius  Kcclesiae  ad  placitum  in  hoc  opus  eli- 
<4-as  clericum,  latinis  apprime  literia  erüditum."  Diese  Stelle  wird 
nun angeftL hrl  als  Beweis,  dasssogardie  Päpste  schon  im  10.  Jahr- 
hunderte di«'  Griechen  als  eine  Sekte  betrachteten,  <la<N  folglich 
auch  die  Russen   von    ihrer   Bekehrung   an    von   Rom    getrennt 


181 

waren.  Aber  dieser  Beweis  braucht  kaum  widerlegt  zu  werden. 
Papst  Jobann  XIII.  bewilligt  die  Stiftung  des  Bisthums  in  Prag, 
und  will,  dass  dort  der  römische,  nicht  der  griechische  Ritus,  der 
in  diesen  Gegenden  seit  des  heil.  Method  Zeiten  vorherrschte,  ein- 
geführt werde,  und  deswegen  sagt  er,  dass  „non  secundum  ritus 
Slavonicaelinguae«, sondern  durch  einen  »clericum  latinis  apprime 
literis  eruditum"  das  Bisthum  eingeführt  werde.  Uebrigens  kann 
in  dieser  Zeit  von  einer  Kirche  in  Russland,  wie  am  entsprechen- 
den Ort  erörtert  worden  ist,  nicht  die  Rede  sein,  und  deswegen 
stellt  die  angeführte  Stelle  mit  der  in  Rede  stehenden  Frage  in 
keinem  Zusammenhang. 

Nur  eine  Schwierigkeit  kommt  hier  in  Betracht  zu  ziehen, 
und  zwar  diese,  dass  die  Kiewer  Metropolie  seit  des  Metropoliten 
Hilarion  (f  1068)  Tode  in  Abhängigkeit  vom  Konstaniinopler 
Patriarchen  blieb,  wiewol  in  Kiew  der  Abfall  des  Konstantinopler 
Patriarchen  von  Rom  nicht  unbekannt  bleiben  konnte.  Allein43) 
„diese  Schwierigkeit  ist  nur  scheinbar.  In  den  ersten  Anfängen 
war  der  Abfall  Konstantinopels  eine  ausschliessliche  Personal- 
angelegenheit des  Patriarchen  Michael,  und  nicht  nur  die  übrigen 
drei  orientalischen  Patriarchen,  sondern  auch  das  Konstantinopler 
Patriarchat  folgte  nicht  den  Fussstapfen  Michael's  des  Cerularius. 
Nach  seinem  Tode  besserten  sich  die  Verhältnisse  zwischen  Rom 
und  Konstantinopel  in  so  weit,  dass  der  Papst  Alexander  II. 
(1061  — 1073)  am  Konstantinopler  Hofe  seinen  Legaten,  den  heil. 
Petrus,  Bischof  von  Anagni,  hatte.  Wenn  man  das  berücksichtigt, 
so  kann  man  sich  leicht  erklären,  warum  die  Russen  seit  Hilarius' 
Tode  die  kirchlichen  Beziehungen  zu  Konstantinopel  nicht  abge- 
brochen haben.  Sie  glaubten  vielleicht,  dass,  wie  früher,  auch 
jetzt  die  Missverständnisse  zwischen  Rom  und  Konstantinopel  in 
kurzer  Zeit  behoben  werden,  daher  hielten  sie  es  für  ihre  Pflicht, 
in  Abhängigkeit  von  ihrer  Mutterkirche  zu  bleiben,  ohne  dadurch 
ihrem  Glauben  nahe  treten  zu  wollen."  Aus  dem  Gesagten  gelan- 
gen wir  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  russische  Kirche  bis  zum  Ende 
des  eilften  Jahrhundertes  dem  orientalischen  Schisma  fremd  war, 
und  dass  erst  im  12.  Jahrhunderte  das  Schisma  in  Russland 
Wujzeln  zu  fassen  begonnen  hat.  Wie  oben  erwähnt,  bestehen 
darüber  noch  zwei  andere  Ansichten,  und  zwar  meinen  die  Einen, 


*)  Likowski,  hlst.  Unii  kose,  rusk.  S.  21. 


182 

dass  die  russische  Kirche  von  ihrem  Entstehen  an  schisma- 
tisch war,  die  Anderen  aber  behaupten,  dass  sich  die  russische 
Kirche  auch  in  den  folgenden  Jahrhunderten  vom  Schisma 
rein  erhalten  hat  und  dass  das  orientalische  Schisma  nur  75  Jahre 
die  volle  Herrschaft  über  die  russische  Kirche  ausübte.  Beide 
diese  Ansichten  sind  historisch  annachweisbar.  Die  Haltlosigkeit 
der  ersteren  Ansicht  wurde  eben  dargethan.  Was  die  zweite 
Ansicht  anbelangt,  so  wird  ihre  Haltlosigkeit  im  zweiten  Zeit- 
räume unserer  Kirchengeschichte  gezeigt  werden. 

§.28. 

Die  Aufklärung  des   Volkes.    Schulen  und  vorzüg- 
lichste Lehrer. 

Gleich  nach  der  Einführung  des  Christenthums    hat    der 
Grossfürst  Wladimir  der  Grosse  eingesehen,  dass  das   Christen- 
thum  erst  dann  einen  festen  Haltpunkt  in  Kussland  wird  linden 
können,    wenn  das  Volk  in  intellektueller  Beziehung  gehoben 
werden  wird,    daher  sorgte  er  gleich  in  den  ersten  Jahren  dafür, 
dass  nach  Möglichkeit  viele  Schulen  errichtet  werden.    Nestor 
erzählt,    dass  „er  Kinder  angesehener  Leute  in  die   Schulen  ab- 
holen iiess,    worüber  die  Mütter  bitterlich  weinten,    als  ob  diese 
Kinder  gestorben  wären".    Diese  Schulen  scheinen   nun  freilich 
zu  Wladimirs  Zeiten  nur  in  Kiew  bestanden  zu  haben,  als  aber 
unter  diesem  Grossfürsten  schon  mehrere  Bisthümer  einstanden. 
sind  gewiss  wenigstens  an  ihren  Sitzen  auch  Schulen  entstanden. 
Erfreulicher  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  unter  dem  Gross- 
fürsten Jaroslaw.    Dieser  Grossfürst    hat  nach    dem    Zeugnisse 
Nestors    (eap.  55.)    .das    Studium    sehr    gern    gehabt    und    die 
Bücher  oft  Tag  und  Nacht  gelesen     Er  hat  viele  Schreiber  be- 
rufen, welche  griechische  Bücher  in's  Slowenische  übersetzten 
und  \iele  Bücher  verfassten-  •  ..  Und  so  hat  seiu  Vater  Wladimir 
die  Erde  zubereitet,    das  ist  das  russische  Volk,  durch  die  Taufe 
erleuchtet,  Jaroslaw  aber  hat  in  dasselbe  die  Wissenschaften  ge- 
pflanzt.  Zu  Jaroslaw's  Zeiten  wurde  in  Nowhorod  im  J.  1025 
eine  Schule  errichtet,  wovon  der  Chronist  sagt:   „Nachdem  er 
von  den  Aeltesten  und  Presbytern  300  Kinder  versammelt  hatte, 
befahl  er,  sie  in  den  Büchern  zu  unterweisen."  Die  Aufgabe  die- 
ser Schulen  war  in  erster  Linie,  würdige  Diener  der  Kirche  a 


aus- 


183 

zubilden  und  christliche  Gesinnungen  im  Volke  auszubreiten 
und  zu  festigen,  daher  sieht  man,  dass  hier  vorzugsweise  Kinder 
der  „angesehenen  Leute"  und  „der  Aeltesten  und  Presbyter" 
zur  Schulbildung  herangezogen  werden.  Aber  wie  erwähnt,  gab 
es  auch  in  anderen  Städten,  namentlich  an  den  Bischofssitzen, 
Schulen;  so  in  Kursk  schon  im  J.  1032,  wo  auch  der  junge  Theo- 
dosius,  nachmaliger  Vater  des  Kiewer  Höhlenklosters,  unter- 
richtet wurde;  und  auch  in  anderen  Städten,  denn  „Jaroslaw, 
berichtet  Nestor,  befahl  den  Priestern,  die  Leute  zu  unterrichten, 
wie  ihnen  das  von  Gott  aufgetragen  sei."  Vorzüglich  verdient 
um  die  Bildung  und  christliche  Aufklärung  des  Volkes  machten 
sich  aber  die  Klöster,  welche  vom  Kiewer  Höhlenkloster  aus 
gegründet,  überall,  auch  in  den  entferntesten  Gegenden  den 
Glauben  und  die  wahre  Bildung  verbreiteten  und  sich  gewiss 
nach  dem  Beispiele  des  göttlichen  Lehrmeisters  vorzüglich  die 
Erziehung  der  Kinder  angelegen  sein  Hessen,  wie  das  Beispiel 
des  heil.  Leontius  beweist,  welcher  durch  den  Unterricht  der 
Kinder  die  heidnischen  Bewohner  von  Rostow  zum  Christen- 
thume  bringen  wollte.  Dass  es  in  dieser  Periode  auch  in  dem 
jetzigen  Galizien  Schulen  gegeben  hat,  beweist  der  Umstand, 
dass  ein  im  J.  1097  zum  Terebowler  Fürsten  Wasilko  geschickter 
Mönch,  Namens  Basilius,  sagt,  „dass  er  in  Wladimir  am  Buh 
(Bug)  war,  um  dort  die  Schulen  zu  inspiziren  und  die  Lehrer  zu 
unterweisen".  (Bei  Karamsin  a.  a.  0.  IL.  Bd.  Note  184.)  Auch 
für  die  Erziehung  des  weiblichen  Geschlechtes  wurde  schon  in 
dieser  Periode  gesorgt,  im  J.  1086  hat  die  Prinzessin  Janka  das 
erste  Nonnenkloster  gegründet  und  dabei  eine  Schule  errichtet, 
welches  Beispiel  vielleicht  auch  in  anderen  Gegenden  Nach- 
ahmung gefunden  hat. 

Ihre  vorzüglichste  Aufmerksamkeit  haben  die  damaligen 
Christen  dem  Worte  Gottes  zugewendet,  und  sie  trachteten,  die 
heil.  Schrift  in  einer  getreuen  Uebersetzung  zu  haben.  In  der  Vor- 
rede der  Ostrog'schen  Bibel  heisst  es  nun,  dass  die  Herausgeber 
derselben  die  unter  Wladimir  dem  Grossen  übersetzte  Bibel  vor 
Augen  hatten,  allein  das  ist  nicht  wahr.  Die  erste  slovenische 
Uebersetzung  der  Bibel  stammt  von  den  heil.  Slavenaposteln 
Cyrill  und  Method,  welche  vom  römischen  Stuhle  approbirt  **). 


**)  Papst  Johann  VII.  schreibt:    „Literas   slavonicas  a  Constantino   phi- 
losopho  (s.  Cyrillo)  repertas,  quibus  Deo  laudes  debito  resonent.  jure  laudamus, 


184 

allgemein  auch  In  Russland  angenommen,  aber  in  Manchem  ruthe- 
nisirt  wurde  ,5).  Dass  unter  Wladimir  dem  Grossen  keine  Bibel- 
übersetzung in  Russland  gemacht  wurde,  geht  vorzüglich  daraus 
hervor,  das  Nestor  nichts  davon  erwähnt,  was  er  zum  Ruhme 
Wladimirs  gewiss  nicht  unterlassen  hätte.  Nestor  erzählt  nur, 
dass  die  Bibel  in  Mähren  zuerst  übersetzt  worden  ist,  und  bemerkt, 
dass  die  russische  Schrift  mit  der  slovenischen  identisch  sei,  wo- 
durch er  andeutet,  dass  in  Russland  die  von  den  Slavenaposteln 
gemachte  Bibelübersetzung  gebraucht  wurde.  Und  diess  konnte 
desto  leichter  geschehen,  als  die  verschiedenen  slavischen  Mund- 
arten der  damaligen  Zeit  von  einander  nicht  so  sehr  abwichen, 
wie  aus  verschiedenen  Denkmälern  jener  Zeit  zu  ersehen  ist. 
Wiewohl  aber  die  Uebersetzung  der  Bibel  nicht  in  Russland  ge- 
macht worden  ist,  so  haben  sich  doch  fromme  und  gelehrte 
Basilianermönchc  mit  dem  Abschreiben  und  Verbessern  der 
Uebersetzungen  befasst.  Sie  verglichen  die  Uebersetzungen, 
welche  grösstenteils  von  Bulgarien  gekommen  sind,  prüften 
deren  Richtigkeit  aus  dem  Urtexte,  und  dabei  geschah  es,  dass 
sie  manche,  in  Russland  nicht  gebräuchlichen  und  unverständ- 
lichen W^orte  eliminirten  und  sie  mit  rein  russischen  Worten 
ersetzten.  Ausser  der  Bibel  wurden  auch  «'einige  Schriften  der 
heil.  Väter  übersetzt,  wiewohl  kaum  gesagt  werden  kann,  welche 
Schriften  schon  im  11.  Jahrhunderte  hier  vorhanden  waren.  .Mit 


et  in  eadem  lingua  Christi  Dourini  praeconia  et  opera  ut  enarrentur,  jubemus; 
neque  enim  tribus  tantum  Unguis  Dominum  laudare  auctoritate  sacra  monemur, 
quae  praecipit  dicens:  Laudate  Dominum  omnes  gentes,  laudate  eum  omnes 
populi.  Et  Apostoli  repleti  Spiritu  sancto  locuti  sunt  omnibus  Unguis  magnalia 
JDei.  Hinc  et  Paulus  coelestis  quoque  tuba  insonat  monens:  „Omnis  lingua con- 
fiteatur,  quia  Dominus  noster  Jesus  Christus  in  gloria  est  Dei  Patris."  De  qui- 
bus  etiam  in  prima  ad  Corinthios  epistola  satis  et  manifeste  nos  admonet,  qua 
tenus  unguis  loquentes  ecclesiam  Dei  aedefioemus.  Nee  sanae  ftdei  vel  dectrinae 
aliquid  obstat,  sive  missam  in  eadem  slavonica  lingua  canen  sive  B.  evangelium 

vel  lectiones  divinas  novi  et  veteris   testa nti    bene   translatas  et  interpretatas 

aut  alia  horarum  officia  omnia  psallere,  quoniam  qui  fecit  tres  linguae  princi- 
pales,  hebraeam  scilicel,  graecam  ei  latinam,  Ipse  creavit  et  alias  omnes  ad 
laudem  et  gloriam  suain."  (In:  Annales  Ecel,  Ruth,  pag,  2.) 

*5)  „Cum  religione  Christians  introducebatur   in    Russia   ritus   graeoosla 
cujus  auetores  erant  Apostoli  Slavorum.    Attamen  Lingua   -lavica  (eigent- 
lich sloveniea,  die  altslovenische)  ejusdem  magna  ea  parte  ab  Ecolesia  Ruthena 
ruthenisabatur?    undc  in  Boriptis  s.  Sedis  Romanae  ritus  graeco-elavicus  Eccle- 
siae  Kuthenac  dioitur  ritus  Graeco-Ruthenus."  (Annales  pag.  l.) 


185 

diesen  frommen  und  wissenschaftlichen  Werken  befassten  sich 
die  Basilianer.  Als  Beleg  sei  hier  nur  eine  Stelle  aus  Nestor's 
Leben  des  heil.  Theodosius angeführt:  „Häufig,  sagt  er,  ereignete 
es  sich,  dass,  wenn  der  grosse  Nicon  dasass  und  Bücher  machte, 
(d.  i.  einband),  der  selige  Theodosius  in  seiner  Nähe  sass  und 
Bindfäden  spann,  die  zu  diesem  Werke  nöthig  waren;  so 
gross  war  seine  Einfachheit  und  Demuth  •  •  •  Hilarion  (Schüler 
des  Theodosius)  war  sehr  geschickt,  Bücher  zu  schreiben;  jeden 
Tag  und  jede  Nacht  schrieb  er  in  der  Zelle  unseres  seligen  Vaters 
Theodosius  Bücher,  während  dieser  mit  seinen  Lippen  den  Psal- 
ter sang,  aber  mit  seinen  Händen  geschorene  Wolle  spann  oder 
irgend  etwas  in  dieser  Art  verrichtete." 

Auch  die  Fürsten  nahmen  an  diesen  wissenschaftlichen 
Bestrebungen  Antheil  und  waren  in  den  Kirchenbüchern  be- 
wandert. Von  Jaroslaw  und  Wladimir  war  schon  oben  die  Rede. 
Von  den  beiden  vom  ruchlosen  Swiatopolk  ermordeten  Söhnen 
Wladimir's  des  Grossen,  erzählt  der  Chronist  (cap.  47),  dass  sie 
die  kirchlichen  Tageszeiten  verrichteten,  er  sagt  nämlich  von 
Borys,  dass  „als  die  von  Swiatopolk  entsendeten  Mörder  nahe  an 
seine  Herberge  an  der  Alta  kamen,  sie  ihn  das  Matutinum  ver- 
richten hörten."  Für  den  Fürsten  von  Nowhorod,  Wladimir,  einen 
Enkel  Wladimir's  des  Grossen,  waren  im  J.  1030  die  propheti- 
schen Bücher  mit  Commmentaren  niedergeschrieben  worden,  von 
denen  sich  einige  noch  bis  jetzt. erhalten  haben;  und  der  Gross- 
fürst Wsewolod  (1078 — 1093)  wird  in  der  Belehrung  Mono- 
mach's  (Testament  bei  Nestor  cap.  80)  an  seine  Kinder  gerühmt, 
dass  er  fünf  Sprachen  gesprochen  hat,  welche  nach  Strahl's  46) 
Ansicht  wahrscheinlich  die  griechische,  russische,  skandinavische, 
polowzische  und  ungarische  waren. 

So  hatte  also  das  Christenthum  auch  in  intellektueller  Be- 
ziehung schon  in  diesem  Zeitraum  viele  wohlthätige  Folgen 
gehabt. 

Als  die  vorzüglichsten  Lehrer  der  russischen  Kirche  in  dieser 
Periode  werden  genannt:  der  Metropolit  Hilarion  (1051  — 1068). 
Er  war  früher  Priester  im  Dorfe  Berestow  bei  Kiew,  wo  der 
Grossfürst  Jaroslaw  einen  Palast  hatte,  und  sehr  gern  zu  ver- 


46)  Geschichte  des  russischen  Staates.   Hamburg,  1832.  I.   191.    Zu  den 
Sprachen  wird  eher  die  polnische,  als  nachbarliche,  zu  zählen  sein. 


186 

weilen  pflegte.  Hilarion  war  ein  frommer  Mann,  ein  strenger  Be- 
obachter der  Fasten,  und  seinem  inneren  Hange  folgend,  ging  er 
auf  einen  einsamen  Hügel  am  Dniepr,  wo  er  sich  eine  Höhle 
grub  und  dort  im  Verborgenen  Gott  lobte.  Diess  gab  den  Grund 
zur  Errichtung  des  berühmten  Höhlenklosters,  wie  weiter  unten 
die  Rede  sein  wird.  Durch  sein  frommes  gottgefälliges  Leben 
lenkte  Hilarion  auf  sich  die  Aufmerksamkeit  des  Grossfürsten 
Jaroslaw,  und  als  der  Metropolitanstuhl  erledigt  wurde,  wurde 
Hilarion  1051  zum  Metropoliten  von  Kiew  erwählt.  Als  Metro- 
polit hat  er  neben  seinen  Hirtensorgen  sich  auch  mit  dem  Ab- 
fassen von  Schriften  beschäftigt,  von  denen  vier  auf  uns  ge- 
kommen sind,  nämlich:  eine  Rede  über  das  Gesetz  und  die  Gnade, 
das  Lob  des  Fürsten  Wladimir,  das  Glaubensbekenntniss  und 
eine  moralische  Verhaltungsregel.  —  Die  Schrift  vom  Gesetze  und 
von  der  Gnade  ist  gegen  die  Juden  gerichtet.  Darin  wird  zuerst  das 
gegenseitige  Verhältniss  des  Gesetzes  und  der  Gnade  auf  Grund- 
lage der  Geschichte  derHagar  und  Sara  erklärt,  dann  die  univer- 
selle Bedeutung  des  Christenthums  gegenüber  dem  mosai'schen 
Gesetze  nachgewiesen,  und  zuletzt  wird  die  Grundidee  des 
Christenthums,  die  Vereinigung  der  Gottheit  und  Menschheit  in 
Jesu  Christo,  dargelegt.  —  In  der  Schrift,  „das  Lob  Wladimir  su 
werden  die  grossen  Verdienste  Wladimir's  aufgezählt;  in  dem 
Glaubensbekenntnisse  gibt  er  entsprechend  den  allgemeinen  Con- 
cilien  von  seinem  Glauben  Zeugniss,  und  in  seiner  letzten  Schrift 
gibt  er  treffliche  Regeln  für  das  moralische  Leben. 

Von  einem  unbekannten  Verfasser  hat  sich  ferner  aus  dem 
11.  Jahrhunderte  ein  Verzeichniss  der  Reden  des  heil.  Gregorius, 
des  Theologen,  erhalten,  und  der  zweite  Xowhoroder,  vom  Jaro- 
slaw eingesetzte  Bischof  Lukas  Zydiata  (f  1060)  verfasste  neine 
Belehrung  für  die  Brüder",  worin  er  die  Pflichten  des  Menschen 
gegen  Gott,  sich  selbst  und  gegen  den  Nächsten  auseinandersetzt. 
Diese  Belehrung  hielt  er  bei  seiner  feierlichen  Einführung  (1036) 
auf  den  bischöflichen  Stuhl. 

Der  heil.  Theo<losius,  Mitgründer  des  Kiewer  Ilöhlenklosters, 
ist  der  Verfasser  der  „geistlichen  Unterweisungen",  worin  er  die 
Schattenseiten  im  Leben  der  Mönche  und  der  Laien  aufdeckt, 
und  zur  Besserung  auffordert.  Er  spricht  da  von  der  Trunksucht, 
dann  von  verschiedenen  heidnischen  und  abergläubischen  Sitten 
und  Gebräuchen,    so  z.  B.  von  der  Furcht,  einem  Mönch,    einem 


187 

kahlen  Pferd,  einem  Schweine  u.  s.  w.  zu  begegnen.  —  Ausser- 
dem sind  noch  andere  kleinere  in  der  damaligen  russischen 
Sprache  verfassten  Schriften  auf  uns  gekommen,  welche  füglich 
übergangen  werden  können.  Auch  besondere  Erwähnung  verdient 
hier  unser  ältester  Chronist  und  Vater  der  nordischen  Geschichte, 
Nestor.  Ueber  seine  Person  und  seine  Werke  wurde  in  der  Ein- 
leitung gesprochen,  hier  komme  ich  auf  Nestor,  der  mit  dem 
Jahre  1110  seine  Chronik  endet,  nur  deswegen  noch  einmal  zu- 
rück, weil  man  zum  Beweise,  dass  Russland  im  11.  Jahrhunderte 
dem  Schisma  zugethan  war,  sich  auch  auf  diesen  Chronisten  zu 
berufen  pflegt,  indem  man  sagt,  dass  in  seiner  Chronik  ein  der 
römischen  Kirche  feindseliger  Geist  herrscht.  Dem  ist  aber  nicht 
so.  Von  der  römischen  Kirche  spricht  Nestor  nur  bei  der  Regie- 
rungszeit Wladimirs  des  Grossen,  und  zwar  in  der  Zeit,  wo  es 
sich  um  die  verschiedenen  Gesandtschaften,  die  zu  Wladimir  ge- 
kommen und  von  ihm  zur  Prüfung  der  verschiedenen  Bekennt- 
nisse entsendet  sein  sollen.  Diese  Stellen  wurden  oben  am  entspre- 
chenden Orte  wortgetreu  zitirt,  und  aus  ihnen  kann  man  wirklich 
zu  dem  Schlüsse,  den  man  aus  ihnen  zu  ziehen  beliebt,  nicht 
gelangen.  Nestor  eifert  gegen  Gebrauch  des  ungesäuerten  Brodes 
beim  heil.  Messopfer,  ihm  gefällt  der  römische  Ritus  nicht,  er 
lässt  dem  neugetauften  Wladimir  vom  Bischof  sagen,  dass  er  sich 
an  die  ihm  ertheilte  Lehre  halte;  - —  aber  das  sind  lauter  unter- 
geordnete Sachen,  die  der  Glaubenseinigkeit  gar  nicht  wider- 
streiten. Wir  hören  da  nichts  von  den  Anklagen,  welche  Photius 
und  insbesondere  Cerularius  gegen  die  römische  Kirche  erhoben 
hat.  Nestor,  und  auch  kein  Schriftsteller  oder  Bischof  des 
11.  Jahrhundertes,  kennt  nirgends  die  Anklagen  des  Cerularius 
wegen  des  „filoque"  im  Symbol,  wegen  des  Bartscheerens, 
wegen  der  Fasten  u.  s.  w.,  von  denen  seit  Cerularius  Konstanti- 
nopel wiederhallte,  und  welche  gewiss  auch  in  Russland  ihren 
Nachklang  gefunden  hätten,  wenn  das  orientalische  Schisma  von 
den  Russen  damals  gebilligt  worden  wäre,  und  Nestor,  als  Echo 
seiner  Zeit,  hätte  uns  darüber  gewiss  nicht  im  Unklaren  gelassen. 
Nun  kommen  aber  solche  Klagen  bei  Nestor  nicht  vor,  es  liegt 
also  kein  Grund  vor,  ihn  als  Zeugen  anzurufen  in  einer  Sache, 
der  er  ganz  fremd  war.  Nestor  verräth  einen  gewissen  Wider- 
willen gegen  den  römischen  Ritus,  das  kann  man  sich  aber  leicht 
erklären.    Er  dürfte  wol  kein  grosser  Theolog  gewesen  sein,    er 


188 

hielt  sich  mein*  an  Aeusserliehkeiten,  und  weil  er  den  Ritu- 
seiner Kirche  über  Alles  schätzte,  so  kam  ihm  alles  Fremde  ver- 
dächtig vor.  Nun  war  ihm,  als  einem  Kenner  der  Ereignisse,  ge- 
wiss nicht  unbekannt,  dass  nach  Russland  auch  abendländische 
Missionäre  gekommen  sind  und  dort  den  römischen  Ritus  ein- 
führen wollten.  Dies  konnte  dem  Nestor  nicht  behagen,  er  ist  also 
den  Römern  deswegen  nicht  hold,  und  lässt  (1.  c.  cap.  42.)  den 
Bischof,  der  den  Wladimir  taufte,  denselben  vor  der  Annahme 
der  römischen  Gebräuche  warnen.  Dass  ist  die  einzige  Feind- 
seligkeit, die  man  Nestor's  Chronik  beim  strengsten  Abwägen 
der  einzelnen  Worte  finden  kann. 

§•  29. 

Irrlehre  r. 

Von  eigentlichen  Häresien  kann  in  dieser  Periode  in  der 
russischen  Kirchengeschichte  nicht  die  Rede  sein.  Die  Chroniken 
berichten  aus  dieser  Zeit  nur  von  einem  Individuum,  Namens 
Adrian,  das  um  das  Jahr  1004  sich  in  Kiew  herumgetrieben 
haben  soll.  Dieser  Adrian  soll  ein  Mönch  und  Eunuch  gewesen 
sein,  und  die  Kirche  mit  ihren  Statuten,  die  Bischöfe,  Priester 
und  Mönche  geschmäht  haben.  Der  Metropolit  Leontius  schloss 
ihn  aus  der  Kirchengemeinschaft  aus  und  Hess  ihn  ins  Gefängniss 
setzen,  wo  er  in  sich  ging  und  seine  Fehltritte  bereute.  Die 
Chronisten  geben  nicht  an,  was  er  gelehrt  hat,  nennen  ihn  aber 
einen  bösartigen  Ketzer.  Es  wird  aber  vermuthet,  da>s  es  ein 
Anhänger  der  Sekte  der  Bogomilen  gewesen  ist,  welche  im 
10.  Jahrhunderte  in  Griechenland  und  in  Bulgarien  sich  stark 
ausgebreitet  haben.47)  Ein  ähnlicher  Ketzer  ist  auch  im  Anfange 
des  12.  Jahrhundertes  unter  dem  Namen  Demetrius  aufgetreten. 

§.  30. 

Der  Cu  1  tus.    Ueberblick. 

Nachdem  die  Russen  von  Griechenland  aus  zum  Christen- 
thum  bekehrt  worden  sind,  haben  sie  auch  den  ganzen  Cultus,  so 
wie  alle  diesbezüglichen   Einrichtungen   von   Griechenland    aus 


1:    Vgl  l>r.  Ritter,    Handbuch   der  Kirchengesohichte,     Bonn,    1862. 
I.  Ob :  ff. 


189 

angenommen,  sie  verrichteten  ihren  Gottesdienst  nach  dem  grie- 
chischen Ritus,  aber  in  slavischer  Sprache,  welche  wegen  ihres 
Alterthums  und  ihres  bedeutenden  Unterschiedes  von  der  leben- 
den gross-  und  kleinrussischen  Sprache  die  kirchenslavische 
Sprache  und  der  Ritus  selbst  in  den  ämtlichen  Erlässen  des  hei- 
ligen römischen  Stuhles  der  griechisch-ruthenische  (ritus  graeco- 
ruthenus)  genannt  wird.  Ich  finde  nicht  angemessen,  hier  den 
ganzen  Cultus  der  griechisch-russischen  Kiche  genauer  und  ein- 
gehender zu  behandeln,  ich  verweise  auf  die  diesbezüglichen  ge- 
lehrten Werke  des  christlichen  Abendlandes  48)  und  werde  mich 
hier  nur  darauf  beschränken,  zu  zeigen,  wie  sich  der  von  Griechen- 
land eingeführte  Cultus  in  der  russischen  Kirche  mit  der  Zeit 
entwickelt  und  ausgebildet  hat.  Es  wird  hier  deswegen  blos 
vom  geschichtlichen  Standpunkte  über  die  wichtigsten  zum  Cul- 
tus gehörigen  Gegenstände  die  Rede  sein,  und  zwar  von  den  der 
russischen  Kirche  eigenthümlichen  Festtagen,  dann  von  der 
Kirche  als  dem  Orte  des  Gottesdienstes,  ferner  von  dem  litur- 
gischen Worte,  das  ist  von  der  liturgischen  Sprache,  von  den 
liturgischen  Büchern  und  dem  Kirchengesauge,  und  schliesslich 
von  den  vorzüglichen  liturgischen  Funktionen. 

§.  31. 

Die  der  russischen  Kirche  eigen  thümlichen  Fes  ttage 
dieser  Periode. 

Es  ist  selbstverständlich,  dass  die  russische  Kirche  die  in 
der  griechischen  Kirche  zur  Zeit  der  Bekehrung  Russlands  be- 
stehenden Festtage  angenommen,  und  dieselben  mit  heiliger  Ehr- 
furcht gefeiert  und  das  Kirchenjahr  vom  1.  September  (alten 
Styls)  angefangen  hat,  was  bis  jetzt  beobachtet  wird.  Ausserdem 


48)  Goar,  Eucbologion,  Paris.  1647  Yenet.  1730.  —  Leo  Allatius, 
de  Ecclesiae  occidentalis  et  (mentalis  perpetua  eonsensione,  Paris.  IC 48.  — 
Derselbe,  de  templis  Graecorum  recentioribus,  Coloniae  1G45.  —  Derselbe, 
de  dominicis  et  hebdomadibus  Ecclesiae  graecae,  Coloniae  1645.  —  Jos.  AI. 
Assemanus,  codex  litur.  eccl.  universae^  Romae  1749.  —  Eus.  Renaudot, 
Liturgiarura  orientalium  collectio,  Paris  1716.  —  Pierre  le  B  ru  n,  explication 
litterale,  historique  et  dogmatique  de  la  Messe,  ä  Paris,  1777 — 78.  —  Binte- 
rhr,  Denkwürdigkeiten,  Mainz,  1825—33.  —  Card.  Bona,  rerum  liturg.  libri 
duo,  Romae,  1671.  —  Nilles  S.  J.  de  rationibus  festorum  mobiliurn,  Vien- 
nae  1868. 


190 

aber  sind  in  dieser  Periode  hier  noch  andere  Festtage  eingeführt 
worden,  welche  der  russischen  Kirche  eigen  sind.  Zu  diesen  ge- 
hören :  1.  Das  Fest  der  heiligen  Fürsten  Borys  und  Hüb  (in 
der  Taufe  Roman  und  David),  deren  Andenken  zweimal  im  Jahre 
festlich  begangen  wird,  und  zwar  am  24.  Juli  (5.  August  neuen 
Styls)  als  am  Todestage  des  heil.  Borys,  und  am  2.  (14.)  Mai  als 
am  Tage  der  Uebertragung  ihrer  Reliquien  in  die  zu  ihrer  Ehren 
erbaute  Kirche  in  Wysehrad.  Die  Fürsten  Borys  und  Hlib 
waren,  wie  oben  erzählt  wurde,  Söhne  des  apostelgleichen  Wla- 
dimir, und  sie  wurden  von  dem  ruchlosen  Nachfolger  Wladimir's, 
dem  Grossfürsten  Swiatopolk,  einem  vom  Wladimir  dem  Grossen 
adoptirten  Brudersohne,  im  J.  1015,  und  zwar  der  erstere  am 
24.  Juli  (a.  St.),  der  andere  am  5.  (17.)  September  ermordet.  Der 
heil.  Borys  war  von  seinem  erkrankten  Vater  gegen  die  heran- 
stürmenden Petschenegen  mit  einem  starken  Heere  entsendet 
worden,  und  als  unterdessen  Wladimir  gestorben  ist,  bemäch- 
tigte sich  Swiatopolk  des  Grossfürsten thums.  Borys  erfuhr  auf 
seiner  Rückkehr  von  dem  Tode  seines  Vaters,  wurde  bald  darauf 
am  24.  Juli  (5.  August)  1015  von  Swiatopolk's  Meuchelmördern 
in  der  Nacht  überfallen,  gerade  in  dem  Augenblicke,  als  er  die 
Metten  verrichtete,  und  als  er  das  Morgengebet  verrichtet  liatt.« 
(Nestor  zitirt  da  die  Psalmen  des  Matutinum  nach  griechischem 
Ritus  cap.  47),  und  schon  benachrichtigt  war,  dass  sein  Bruder 
ihm  das  Leben  nehmen  will,  betete  er  für  seine  Mörder,  wurde 
angegriffen  und  mit  Spiessen  durchbohrt.  Mit  ihm  fiel  auch 
sein  treuer  Diener,  Namens  Georg,  ein  Ungar  von  Geburt,  und 
noch  andere  seine  Diener.  Der  Fürst  Borys  war  noch  nicht  ganz 
todt;  die  Mörder  legten  ihn  auf  einen  Wagen  und  führten  den 
für  todt  Gehaltenen  zum  Swiatopolk,  welcher,  als  er  bemerkte, 
dass  Borys  noch  athmet,  ihn  durch  zwei  Waräger  noch  einmal 
durchstossen  Hess.  Hierauf  hat  man  die  entseelte  Hülle  des  Bo- 
rys heimlich  nach  Wysehrad  gebracht  und  dieselbe  in  der  dortigen 
Kirche  zum  heil.  Basilius  begraben.  Doch  Swiatopolk  fühlte  sich 
auf  seinem  Thronenoch  nicht  sicher,  er  räumte  auf  gleiche  Weise 
auch  den  Fürsten  illib  (David)  am  5.  September  1015,  aus  dem 
Wege,  dessen  Leiche  zuerst  im  Walde  gelassen  wurde,  aber  nach 
vier  Jahren  wurde  seine  Ruhestatte  durch  «in  übernatürliches 
Licht  den  Hirten  entdeckt,  welche  davon  die  Einwohner  von 
Smolensk  benachrichtigten,    welche  den  entseelten  und  unver- 


191 

westen  Leib  Hllb's  in  ihre  Kirche  übertragen  haben.  Nach  der 
Vertreibung  Swiatopolk's  hatte  der  Grossfürst  Jaroslaw  auf  An- 
rathen  des  damaligen  Metropoliten  Johanns  I.  in  Wysehrad  eine 
hölzerne  Kirche  zu  Ehren  der  genannten  zwei  Märtyrer  aufführen 
lassen,  welche  am  24.  Juli,  als  am  Todestage  des  heil.  Borys,  ein- 
geweiht wrorden  ist,  und  in  ihr  wurden  die  Reliquien  der  beiden 
Märtyrer  beigesetzt  und  vom  Metropoliten  verordnet,  dass  dieser 
Tag  alljährlich  festlich  begangen  werde.  Gott  hat  die  Gräber 
seiner  Diener  Borys  und  Hüb  (Roman  und  David)  durch  Wun- 
der verherrlicht,  und  deswegen  wurde  in  Wysehrad  von  dem 
Grossfürsten  Isjaslaw-Demeter  eine  schöne  hölzerne  Kirche  er- 
baut und  in  dieselbe  die  Reliquien  dieser  beiden  Heiligen  feier- 
lich übertragen.  Wiewol  damals  Russland  durch  Bürgerkriege 
zerrüttet  war,  vereinigten  sich  doch  alle  Nachkommen  Jaroslaus 
zu  dieser  hehren  Feierlichkeit.  Nestor  beschreibt  diese  Feier- 
lichkeit in  seiner  Chronik  so:  Die  Fürsten  Isjaslaw  (Grossfürst), 
Swiatoslaw  und  Wsewolod  trugen  zuerst  die  in  einem  hölzernen 
Sarge  verschlossenen  Reliquien  des  heil.  Borys  in  die  Kirche, 
vor  ihnen  schritten  die  Mönche  mit  den  Hegumenen,  die  Diako- 
nen mit  Weihrauchfässern,  dann  die  Priester,  ferner  die  Bischöfe 
Petrus  von  Perejaslawl,  Michael  von  Jurjew  und  zuletzt  der  Me- 
tropolit Georg,  welcher  aber  gegen  die  Heiligkeit  des  Borys 
bis  zum  diesem  Augenblicke  Bedenken  trug.  Als  der  Zug  in  die 
Kirche  angekommen  war,  öffnete  man  den  Sarg,  und  in  demsel- 
ben Augenblicke  füllte  sich  die  ganze  Kirche  mit  einem  unbe- 
schreiblichen Wohlgeruche.  Der  Metropolit  fiel  zur  Erde  nieder, 
küsste  die  heiligen  Reliquien,  welche  dann  in  einen  steineren  Sarg 
gelegt  wurden.  Hernach  brachte  man  die  Reliquien  des  heil.  Hlib 
in  einem  steinernen  Sarge  in  die  Kirche,  als  aber  der  Zug  an  die 
Kirchenthüre  gekommen  ist,  konnte  man  den  Sarg  nicht  weiter 
bringen.  Da  riefen  alle:  Herr  erbarme  dich  (FocnoßH  noMH^yß,  — 
Hospody  pomyluj),  und  die  Reliquien  wurden  ohne  Anstand  in 
die  Kirche  gebracht,  wo  sie  mit  denen  des  heil.  Borys  aufbewahrt 
wurden.  Zum  Andenken  an  diese  Ueber tragung,  welche  am 
2.  (14.)  Mai  1072  stattgefunden  hat,  wird  dieser  Tag  bei  uns  fest- 
lich (als  kirchlicher  Feiertag)  begangen,  und  zu  Ehren  dieser 
heiligen  Märtyrer  wurden  viele  Kirchen  erbaut.  Dieser  Festtag 
wird  von  der  griechisch-katholischen  Kirche  gefeiert,  und  zwar 
auf  Grund  der  vom  heiligen  römischen   Stuhle  in  dem  Dekret 


192 

P.  Benedikts  XIII.  „Apostolatus  Officium«  (ddto.  19.  Juli  1724) 
approbirten  Beschlüsse  der  ruthenischen  Provinzial-Synode  von 
Zamosc*,  (1720) 49)  wo  es  bei  festa  seorsiva  heisst:  „Die  secunda 
Maji  et  vigesima  quarta  Julii  Sancti  Romani  (Borysi)  et  Davidis 
(Hlib)." 

2.  Das  Fest  des  seligen  Theodosius,  Mitgründers  des  Kiewer 
Höhlenklosters  am  3.  (15.)  Mai.  Ueber  diesen  Heiligen  wird  unten 
näher    gesprochen  werden.    Hier  sei  nur  bemerkt,    dass  er  am 
3.  Mai  im  J.   1074  gestorben  ist   und  in  einer  Höhle  ausserhalb 
des  Klosters  nach  seiner  Anordnung  begraben  wurde,  worauf  ihn 
Gott  bald  durch  Wunder  verherrlichte.    Im  J.   1091  beschlossen 
die  Mönche  des  Kiewer  Höhlenklosters,  die  irdischen  Ueberreste 
ihres   Vaters  Theodosius  in  die  von  ihm  im  Höhlenkloster  ge- 
gründete Muttergotteskirche  zu  übertragen.  Man  bereitete  in  der 
Kirche  einen  entsprechenden  Ort,  und  nun  handelte  es  sich  den 
wahren  Leib  des  seligen  Theodosius  aufzufinden.  Dieses  Geschäft 
wurde  unserem   Chronisten  Nestor  vom  Klostervorsteher  über- 
tragen,   welcher    sich    mit    zwei    anderen  Klosterbrüdern  daran 
machte,  den  Sarg  des  Theodosius  auszugraben.  Schon  fing  Nestor 
an,  am  Erfolge  seiner  Arbeit  zu  verzweifeln,  als  er  auf  den  Sarg 
des  heil.  Theodosius  stiess,    und  in  demselben  Augenblicke  er- 
blickte man    über  dem  Grabe  des  heil.  Theodosius  drei  lichte 
Säulen,    welche  sich  gegen   die  Kirche  zu  bewegten,    und  über 
derselben  stehen  blieben.  Um  dieselbe  Zeit  sah  auch  der  Wladi 
mirer  Bischof  Stefan  ein   helles  Licht  über  dem  Höhlenkloster. 
Als  man  dann  den  Leib  des  seligen  Theodosius  aus  dem  Grabe 
gehoben  hatte,    fand  man  ihn  ganz   un verwest;    dies  sowie  das 
damals  erschienene  übernatürliche  Licht  war  ein  offenbarer  Be- 
weis der  Heiligkeit  des  Dieners  Gottes  Theodosius.    Am   folgen- 
den Tage    (am    14.    August    1091    am  Donnerstag)    versammel- 
ten  sich    die   Bischöfe    Ephrem     v.m    Perejaslawl,    Stefan    vom 
wolynischen  Wladimir,  Johann    von  Tschernigow,  Marinus  von 
Jurj.'w  und  die  Vorsteher  aller  Klöster,  und  übertrugen  mit  der 
grössten  Feierlichkeit  die  Reliquien  des  heil.  Theodosius  in  die 
von  ihm  gegründete  Kirche,  wo  sie  beigesetzt  worden  sind.  Bald 
darauf  im  J.  1108  wurde  der  Name  des  ehrwürdigen  Vaters  Theo- 


49)  Vgl.  Synodua  provincialia  Ruthenorum,   habita  in  ci  vi  täte  Zamosciae 
anno  L720,  Etomae,  typia  s.  Congreg.  de  prop.  iM<'  L838,  pag.  151. 


193 

dosius  vom  damaligen  Metropoliten  Nikifor  in  das  Register  der 
Heiligen  der  russischen  Kirche  eingetragen.  Unsere  Kirche  feiert 
sein  Andenken  an  seinem  Todestage,  d.  i.  am  3.  (15.)  Mai  und  am 
14.  (26.)  August,  als  am  Tage  der  Uebertragung  seiner  Reli- 
quien.50) 

3.  Das  Fest  der  Uebertragung  der  Reliquien  des  heiligen 
Nikolaus  von  Myrae  in  Lycien  nach  Bari  in  Unteritalien  (am  9. 
(21.)  Mai),  von  welchem  schon  hinlänglich  gesprochen  wurde. 

4.  Das  Fest  des  heiligen  Wladimir -Basilius  am  15.  Juli,  als 
seinem  Todestage,  wurde  wahrscheinlich  auch  schon  im  eilften 
Jahrhunderte  eingeführt.  Kulczynski  (a.  a.  0.  S.  27)  führt  unter 
dem  1. 1.  Juli  auch  die  Grossmutter  Wladimirs,  Olga-Helena,  unter 
den  Heiligen  an,  allein  in  den  Kirchenbüchern  der  grieehisch- 
katholischen  ruthenischen  Kirche  kommt  sie  nicht  vor. 

§.32. 

Die    Cultstätte,    Kirche    sammt    ihrem    Zugehör. 

Die  Russen  bauten  ihre  Kirchen  nach  dem  Muster  der 
Griechen,  also  im  byzantinischen  Style,  welche  sie  mit  einer,  drei, 
fünf,  ja  auch  mit  dreizehn  Kuppeln  versahen.  Die  Kirchen  waren 
ursprünglich  von  Holz,  roh  in  der  Form,  klein  und  ohne  Ver- 
zierung, und  die  steinernen  Kirchen,  die  man  damals  aufführte, 
stürzten  bald  ein,  wie  Nestor  beim  Jahre  1103  von  einer  Kirche 
des  heil.  Andreas  erzählt  (cap.  87),  und  hatten  kleine  Fenster  und 
wenig  Verzierungen;  allein  schon  in  den  ersten  Zeiten  wurden 
auch  sehr  grosse  und  reiche  Kirchen  vom  harten  Material  auf- 
geführt. Wie  eifrig  sich  der  fromme  Sinn  der  russischen  Fürsten 
schon  in  den  ersten  Zeiten  in  dieser  Beziehung  erwiesen  hat, 
bezeigt  sowohl  Nestor,  als  auch  die  ausländischen  Annalisten. 
Wladimir  hat  nach  Nestor's  Bericht  zuerst  in  Kiew  eine  Kirche 
gegründet  an  dem  Hügel,  wo  früher  das  Standbild  des  Götzen 
Perun  sich  befunden  hat,  und  „fing  dann  an,  in  den  Städten 
Kirchen  zu  bauen."  Zu  den  von  "Wladimir  dem  Grossen  errich- 
teten Kirchen,  welche  Nestor  namentlich  anführt,  gehört  zuerst 
die  eben  erwähnte  unter  der  Anrufung  des  heiligen  Basilius 
erbaute;  im  J.  989  berief  er  Baumeister  von  Griechenland,  welche 


5n)  Ueber  die  Heiligkeit  des  seligen  Theodosius   schreibt    Papebrochius, 
in  Actis  Sanctorum  tom.  I.  raensis  Maji  ad  diem  3-am. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  13 


194 

an  der  Stelle,  wo  im  J.  983  die  zwei  christlichen  Waräger  von 
den  Heiden  ermordet  wurden,  eine  prachtvolle  "Muttergotteskirche 
erbauten.  Diese  Kirche  schmückte  der  heil.  Wladimir  mit  den 
von  Cherson  gebrachten  heiligen  Geräthschaften,  gab  der  Kirche 
den  Zehnten  von  seinen  Gütern,  wess wegen  sie  auch  die  Zehend- 
kirche genannt  wurde,  und  übergab  sie  dem  Chersoneser  Ana- 
stasius,  demselben,  der  ihm  bei  der  Einnahme  von  Cherson  behilf- 
lich war,  und  den  anderen  Chersoneser  Priestern.  Als  Wladimir 
im  J.  996  vor  den  Petschenegen  zu  fliehen  genöthigt  war,  verbarg 
er  sich  vor  den  heranstürmenden  Feinden  unter  einer  Brücke,  und 
dort  in  Lebensgefahr  schwebend,  gelobte  er,  dass,  wenn  ihn  Gott 
aus  dieser  Gefahr  befreit,  er  in  der  Stadt  Wasilew,  bei  welcher 
diese  unglückliche  Schlacht  stattgefunden  hat,  eine  Kirche  zur 
Verklärung  Christi,  an  welchem  Feste  (G.  (IS.)  August)  diese 
Schlacht  geschlagen  wurde,  erbauen  wird,  welches  Gelübde  er 
nach  seiner  Errettung  getreulich  erfüllte.  Dieser  drei  bedeutend- 
sten von  Wladimir  erbauten  Gotteshäuser  gedenkt  Nestor  aus- 
drücklich, gibt  aber  zu  verstehen,  dass  Wladimir  noch  viele 
anderen  Kirchen  erbaut  hat,  indem  er  sagt:  „Wladimir  fing  an. 
in  den  Städten  Kirchen  zu  bauen",  und  der  dem  Wladimir  feind- 
lich gesinnte  Ditinar  von  Merseburg  sagt,  dass  unter  Wladimir 
400 Kirchen51)  in  Russlnnd  entstanden  sind,  welche  Zahl  vielleicht 
zu  hoch  gegriffen  ist.  Noch  eifriger  zeigte  sich  darin  der  Sohn 
und  NachfolgerWladimir's  des  Grossen,  Jaroslaw,  welcher  in  die 
Fussstapfen  seines  grossen  Vaters  tretend,  mit  freigiebiger  Hand 
zur  Verherrlichung  Gottes  durch  Errichtung  der  prachtvollsten 
Gotteshäuser  sorgte.  Im  J.  1037  legte  er  den  Grundstein  zu  der 
grossartigen  Kirche  zur  Ehre  der  ewigen  Weisheit  Gottes,  zur 
heil.  Sofia,  welche  eine  Kopie  der  gleichnamigen  Konstantinopler 
Kirche  im  kleineren  Massstabe  war,  jedoch  reicher  ausgeschmückt 
mit  Gold,  Silber,  Edelsteinen,  mit  theueren  Gefässen  und  Mosaik, 
so  dass  diese  Kirche  die  Bewunderung  der  umliegenden  Völker 
auf  sich  zog.  Diese  Kirche  wurde  zur  .Metropulitankirche  bestimmt, 
wesswegen  die  Metropoliten   von  nun  an   bei   der  heiligen  Sofia 


51)  Dielhmari  chronicon:  „Tn  magna  hac  civitate  (sc.  Kiovia)  quae 
laüus  regni  caput  est.  plus  quam  quadringentae  babentur  ecclesiae."  Dasselbe 
sagt  nach  ihm  Aimalista  Saxo ;  und  Adamus  liremensis,  bist.  eccl.  1.  II. 
c  1  .'*  sagt:  „Ottngard  Kussiae,  cujus  metropolis  civitas  est  Chive  (Kiew)* 
aemula  seeptri  Constantinopolitani,  clarissitnum  deotlG  öra©«iaea  (eigentlich 
Ruasiae). 


195 

residirten,  wo  für  sie  auch  ein  ihrer  hohenWürde  entsprechender 
Palast  erbaut  worden  ist.  Ausserdem  erbaute  Jaroslaw  über  dem 
goldenen  ThoreKiew's  die  herrliche  Kirche  zur  Mariae  Verkündi- 
gung mit  der  Widmung,  dass  in  dieser  Stadt  (Kiew)  kraft  der 
Gebete  der  seligsten  Jungfrau  Maria  und  des  heiligen  Erzengels 
Gabriel  ewiger  Frieden  herrsche.  Leider  gingen  diese  Wünsche 
Jaroslaw's  nicht  in  Erfüllung.  Ausserdem  baute  Jaroslaw  in  Städten 
und  Dörfern  sehr  viele  Kirchen,  das  Beispiel  des  Grossfürsten 
ahmten  andere  Fürsten,  Bojaren  und  besonders  Klosteroberen 
nach,  sie  führten  überall  grossartige  Gotteshäuser  auf,  schmückten 
sie  prachtvoll  und  dotirten  sie  mit  freigebiger  Hand.  Mit  welchem 
Luxus  die  damaligen  Kirchen  Russlands,  besonders  in  Kiew,  aus- 
gestattet waren,  beweist  unter  anderen  die  vom  seligen  Theodosius 
im  Kiewer  Höhlenkloster  erbaute  Kirche,  zu  deren  Ausschmückung 
griechische  Baumeister  von  Konstantinopel  berufen  wurden. 
Als  sie  mit  ihrer  Arbeit  fertig  waren,  und  die  Kirche  in  ihrer 
Pracht  erblickten,  wollten  sie  sich  von  ihr  nicht  mehr  trennen, 
sondern  blieben  im  Höhlenkloster,  wo  sie  ihr  Leben  abschlössen, 
und  noch  heutzutage  werden  ihre  Gräber  gezeigt52).  Wie  gross 
übrigens  die  Zahl  der  Kirchen  in  Kiewr  selbst  schon  im  eilften 
Jahrhunderte  gewesen  sein  muss,  kann  man  daraus  schliessen, 
dass  die  späteren  Chronisten  erzählen,  dass  bei  einem  Brande  in 
Kiew  im  J.  1124  allein  600  Kirchen  abgebrannt  sind.  Wenn  wir 
auch  die  Zahl  als  etwas  übertrieben  annehmen  wollten,  so  ist  es 
gewiss,  dass  in  Kiew  und  überhaupt  in  Russland,  sowie  im  an- 
grenzenden Polenreiche  schon  damals  sehr  viele  Gotteshäuser 
bestanden.  Der  fromme  Sinn  der  damaligen  Zeit  sah  eben  in  den 
Kirchen  nicht  nur  die  Stätte  der  ewigen  Verehrung  Gottes,  son- 
dern auch  die  Schule  des  Glaubens  und  der  wahren  Fröm- 
migkeit, und  den  stärksten  und  wirksamsten  Mittelpunkt  der 
Aufklärung  und  der  Zivilisation  des  Volkes,  und  daher  opferten 
Fürsten  und  Bojaren,  fromme  Bischöfe  und  Klostervorsteher,  sowie 
auch  andere  angesehene  Leute  freudig  ihre  Güter,  um  Kirchen 
zu  errichten  und  dieselben  reichlich  auszuschmücken  und  zu  do- 
tiren.  Dass  sich  auch  die  damaligen  Bischöfe  und  Klosteroberen 
die  Gründung  der  Kirchen  angelegen  sein  liessen,  beweist  Nestor, 
indem  er  erzählt,  dass  der  Metropolit  Ephrem  in  Perejaslawl  eine 


!)  Karamsin,  Geschichte,  II.  109  (russ.  Ausgabe.) 

13* 


196 

prachtvolle  steinerne  Kirche,  zum  heil  Michael,  erbaute,  ferner 
dass  der  heil.  Theodosius  im  Kiewer  Höhlenkloster  die  berühmte 
Muttergotteskirche  gründete,  welches  Beispiel  auch  von  anderen 
frommen  Bischöfen  und  Vorstehern  nachgeahmt  worden  ist  Bs). 
Was  die  innere  Einrichtung  der  Kirchen  Russlands  anbelangt, 


53)  Für  diejenigen  Leser,  welchen  die  innere  Einrichtung  einer  Kirche 
nach  griechischem  Ritus  weniger  bekannt  ist,  sei  liier  kurz  eine  Kirche,  wie  sie 
jetzt  hei  den  katholischen  Ruthenen  in  Galizien  allgemein  besteht,  gegeben, 
wobei  zuerst  die  aeussere  und  dann  die  innere  Einrichtung  einer 
griechisch-katholischen  Kirche  beschrieben  wird. 

I.  Das  Aeussere  einer  griechisch-katholischen  Kirche  ist  verschieden; 
die  Kirchen  sind  entweder  mit  Thürmen  oder  mit  Kuppeln  versehen.  Die  Land- 
kirchen, welche  zum  grossen  Theile  hölzern  sind,  mit  Ausnahme  der  neueren, 
welche  überwiegend  vom  harten  Material  aufgeführt  werden,  sind  vorzüglich  in 
Westgalizien  gewöhnlich  mit  drei  Thürmen  versehen,  welche  an  einander  ge- 
reint sind,  so  dass  der  erste  Thurm,  der  sich  über  dem  Hauptportal  erhebt,  am 
höchsten  ist  und  auch  als  Glockenthurm  dient,  die  zwei  anderen  Thürme  aber, 
von  denen  der  zweite  über  der  Mitte  der  Kirche  und  der  dritte  sich  über  dein 
gegen  Osten  liegenden  Altar  erhebt,  verhältnissmässig  niedriger  sind.  An  einigen 
Orten  sind  diese  drei  Thürme  auch  so  geordnet,  dass  vorn  über  dem  im  west- 
liehen Theile  gelegenen  Haupt  portal  sich  zwei  gleich  grosse  Thürme  neben  ein- 
ander erlieben,  während  der  dritte  kleinere  hinten  gegen  Osten  über  dem  Altar 
gelegen  ist.  Diese  Disposition  ist  aber  seltener.  Andere  Kirchen  haben  Kuppeln 
nach  byzantinischem  Styl,  und  /war  entweder  nur  eine  über  dem  Kirchen- 
schiffe, oder  drei,  von  denen  eine  grössere  in  der  Mitte,  die  anderen  kleineren 
aber  entweder  ihr  zu  beiden  Seiten  oder  vorn  und  hinten  errichtet  sind,  oder 
manchmal  befinden  sich  neben  der  grossen  mittleren  Kuppel  noch  vier,  oder  gar 
zwölf  kleinere  entsprechend  gruppirte  Kuppel.  Dass  die  Zahl  und  Gruppirung 
der  Thürme  oder  Kuppel  ihre  von  sich  selbst  sieh  ergebende  symbolische  Be- 
deutung hat,  i-t  selbstverständlich.  Die  Spitzen  der  Thürme  und  der  Kuppel 
ziert   das   heilige   Kreuz,    das  auf  einer  den    Brdball  darstellenden    kleinen    Kugel 

ruht,  und  unterhalb  dei    Kreuzes   befindet   sich    in  sehr   vielen   Qegendenj    wo 

früher  die  Tataren      hausten,    ein    Halbmond,    wohl  zum   Andenken   an  den   Sieg 

des  beiligen  Kreuzes  über  den  Mohnmedanfsmus.  bei. er  dem  Kreuze  linden 
■wir  an  vielen  Orten  einen  Hahn,     wahrscheinlich   als  Symbol   der  steten  Sorge 

der  Kirche  für  das  Wohl  ihrer  Kinder,  und  als  Mahnung  auf  die  Worte  des 
Hern,:  ..  \\  ftchei  alo,  denn  ihr  wisset  nicht,  wann  der  Menschonsohn  kommen 
wird.44  I   m   die   Kirche   herum    i-t    ein    freier    Platz,  der   früher  als  BegräbniSS- 

stätte  diente,  und  deswegen  bis  auf  den  beutigen  Tag  Friedhof  (miMHTapi, 
cmyntar)  von  coemeterium,         K.ia,\K>>niie   (kladhySee)   genannt    wird,    und   der 

ganze   Kaum   isl    mit   einer  hölzernen   oder  steinernen    l   mfassiingsinauer  mit.  Kin- 

gangsthüren  \  ersehen. 

II.  Da--  Innere  der  Kirche  hat  /um  grössten  Theile  die  form  eines 
länglichen   Kreuzes,    und    i-t   nach  dem   Muster  der  alten    Kirchen  in  drei    Theile 


197 

so  ist  davon  in  der  untenstehenden  Note  die  Rede.  Zur  Aus- 
schmückung aher  dienten,  wie  es  im  Allgemeinen  Sitte  i*t,  die 
Kreuze,  Bilder  u.  s.  w.,  vorzüglich  aber  wurden  in  den  Kirchen 
die  Reliquien  von  Heiligen  als  kostbare  Schätze  aufbewahrt. 
Schon   Wladimir  der  Grosse  brachte  von  Cherson   Bilder  und 


gotheiltj  nämlich  in  den  Vorhof  (npHTBopi,  =  pritvor,  atrium),  das  Schiff 
(Kopa6.ii»  =  korabl,  navis)  und  den  Altar  oder  das  Presbyterium  (o^ap*  = 
oltar,  sanetuarium);  und  diese  Theile  sind  nach  alter  Sitte  so  gelegen,  dass 
man  von  der  westlichen  Seite  durch  das  Hauptportal  in  den  Vorhof  tritt,  und 
der  Altar  immer  gegen  Osten  gelegen  ist. 

1.  Der  Vorhof  entspricht  dem  TZpÖTTukov  der  alten  Kirchen,  und  ist 
gleich  hinter  dem  Hauptportale  gelegen  und  von  dem  zweiten  Theile,  d.  i.  dem 
Kirchenschiffe,  durch  eine  Wand  und  Thür  getrennt.  Hier  standen  ehemals  die 
Biisser  und  die  Katechumenen  der  niederen  Klassen,  und  die  griechisch-katho- 
lische Kirche  bewahrt  dieses  Andenken  dadurch,  dass  sie  in  diesem  Theile 
gewisse  Gottesdienste  (Lytien,  d.  i.  Bitt-  und  Versöhnungsgebete,  entsprechend 
den  rö::  ischen  Litaneien)  verrichtet,  über  die  zur  Taufe  gebrachten  Kinder 
hier  den  Exorcismus  verrichtet,  dann  von  hier  die  Wöchnerinnen  und  die  neu- 
vermählten Weiher,  die  als  unrein  und  Büsserinnen  betrachtet  werden,  in  die 
Kirche  einführt,  und  Andere;  ferner  stehen  hier  gewöhnlich  die  Bettler  abge- 
sehen von  anderen  Gründen,  wohl  auch  zum  Andenken  an  die  gleiche  Praxis  in 
den  ersten  christlichen  Zeiten. 

2.  Das  Schiff  nimmt  den  mittleren  weitaus  grössten  Theil  der  Kirche 
ein  und  ist  je  nach  der  Struktur  der  Kirche  viereckig  oder  anders  gestaltet,  und 
zuweilen  mit  zwei  niedrigeren  Seitenschiffen  versehen.  In  das  Schiff  der  Kirche 
tritt  man  aus  dem  Vorhofe  durch  eine  in  manchen  Kirchen  schön  gezierte 
Thür,  was  wohl  an  die  porta  speciosa  der  Alten  erinnert.  Im  Kirchenschiffe  finden 
wir  in  unseren  Kirchen  folgende  Gegenstände:  a)  Gleich  neben  dem  Eingange 
den  Weihwasserbehälter  (der  übrigens  nicht  überall  besteht),  d.  i.  ein 
grösseres,  entsprechend  ausgeschmücktes,  auf  einem  Gestell  stehendes  Gefäss,  in 
welchem  das  am  Epiphaniefeste  geweihte  Wasser  aufbewahrt  wird.  Dieses  Ge- 
fäss ist  gewöhnlich  bedeckt,  und  deswegen  befinden  sich  beim  Eingange  noch 
andere  Weihwasserbehälterj  wo  sich  die  in  die  Kirche  eintretenden  Gläubigen 
besprengen,  b)  Die  Beichtstühle,  ähnlich  wie  in  den  lateinischen  Kirchen, 
auf  denen  laut  Vorschrift  der  kirchlichen  Behörden  in  der  Mitte  ein  Verzeich- 
niss  der  päpstlichen  und  bischöflichen  Reservatfälle  sich  befinden  soll,  c)  Sitz- 
bänke finden  wir  in  den  Landkirchen  entweder  nur  in  sehr  beschränkter  An- 
zahl oder  gar  nicht,  mit  Ausnahme  einiger  Sitze  für  die  Honoratioren  ;  in  den 
Kathedralkirchen  aber  finden  wir  Bänke,  wie  in  jeder  lateinischen  Kirche.  In 
einigen  Kirchen  (z.  B.  in  der  gr.-kath.  Pfarrkirche  zur  heil.  Barbara  in  Wien, 
in  der  Stadipfarrkirche  zu  Maria  Himmelfahrt  in  Lemberg)  befinden  sich  wol 
keine  Bänke,  aber  dafür  an  den  beiden  Seitenwänden  Sitze,  was  an  die  alte 
Sitte,  dass  man  vor  dem  Herrn  stehen  oder  knieen,  nicht  aber  sitzen  soll,  er- 
innert, d)  Seitenaltäre  ganz  nach  dem  Muster  der  lateinischen  Altäre  eingerichtet 


198 

andere  heilige  Gerätschaften,  als  einen  besonderen  Schatz  aber 
die  Reliquien  des  heiligen  Papstes  Clemens  I.  und  dessen  Schülers 
Theba,  welche  er  in  der  sogenannten  Zehentkirche  aufbewahrte. 
Als  ein  glänzendes  Denkmal  der  Baukunst  aus  der  Zeit  des  Gross- 
fürsten Jaroslaw's  bleiben  aber   die  Sophienkirchen  von  Kiew 


finden  sich  in  den  meisten  Kirchen,  wiewol  nach  dem  griechischen  Ritus  eigent- 
lich nur  ein  Altar  bestehen  sollte,  e)  Links  vom  Eingange  befindet  sich  auf  der 
vorderen  Seite  des  Kirchenschiffes  die  Kanzel,  wie  in  den  lateinischen  Kirchen. 
Tn  einigen  Kirchen  wird  aber  no  ■h  die  alte  Sitte  beobachtet,  dass  die  Predigten 
nicht  von  der  Kanzel  herab,  sondern  von  einem  etwas  über  dem  Niveau  des 
Kirchenschiffes  gelegenen  Orte,  der  ambon  genannt  wird,  gehalten  werden,  f)  An 
der  vordersten  Seite  des  Schiffes  befindet  sich  das  Analogion,  d.  i.  ein  ent- 
sprechend gemachter  Tisch,  auf  welchem  ein  Bild  (gowöhnlich  das  Bild  des 
Patrones  der  Kirche,  oder  des  entsprechenden  Festtages)  und  ein  Kreuz  liegt,  vor 
welchem  sicli  die  Gläubigen  beim  Eintritt  in  die  Kirche  und  beim  Ausgange  aus 
derselben  v  abeugen  und  dasselbe  küssen.  (In  einigen  Kirchen  sind  zwei  solche 
Analogien,  wie  in  Wien  bei  St.  Barbara).  Auf  dem  Analogion  wird  die  heilige 
Taufhandlung,  die  Firmung,  das  Ehegelöbniss,  und  andere  heiligen  Handlungen 
verrichtet,  g)  Ferner  befinden  sich  hier  die  Kirchenfahnen,  welche  sich  von 
den  in  der  lateinischen  Kirche  befindlichen  wesentlich  nicht  unterscheiden,  auf 
den  Seiten  stehen  gewöhnlich  die  verschiedenen  Pro  zess  ionalb  i  lder  und 
Statuen,  und  die  Wände  sind  mit  Heiligenbildern  geschmückt,  welche 
meistens  nach  griechischen  Vorbildern  angefertigt  sind.  Ausserdem  hängen  hier 
herab  h)  die  vielarmigen  Leuchter,  gewöhnlich  wenigstens  drei,  von 
denen  der  mittlere  Polykandilo  heisst  wegen  der  vielen  Lichter,  die  er  hält. 
Im  Vordergrunde  des  Kirchenschiffes  hängt  eine  Lampe,  welche  als  ewiges 
Licht  vor  dem  Allerheiligsten  vorschriftsmässig  immer  brennt. — Die  Gläubigen 
stellen  sich,  wenigstens  in  den  Landkirchen,  in  der  Kirche  so,  dass  die  Weiber 
links  und  die  Männer  rechts  zu  stehen  kommen,  in  anderen  Gegenden  aber  ist 
es  üblich,  dass  die  Weiber  gleich  beim  Eingänge  in  das  Schiff  stehen  bleiben, 
wesswegen  dieser Theil  auch  6a6Hnem,  (babinec,  Weiberplatz)  genannt  wird;  vor 
ihnen  stellen  die  Männer  und  ganz  vorn  die    Kinder. 

2.  Ein  höherer  Chor,  d.  i.  der  Ort,  wo  in  den  römischen  Kirchen  die 
Orgel  sich  befindet,  besteht  wohl  auch  in  einer  ruthenischen  Kirche,  allein,  da 
es  hier  keine  Orgel  gibt,  so  wird  er  in  Landkirchen  kaum  benutzt,  weil  die 
Kirchensänger  einen  eigenen  Ort  zwischen  dem  Schiffe  und   dem    Altar   haben. 

ö.  Der  Altar;  ('hör.  Als  wichtigster  Theil  und  Mittelpunkt  der  ganzen 
Kirche  hat  der  Altar  eine  ganz  besondere  Einrichtung,  welche  von  der  der  la- 
teinisohen  Altäre  in  manchen  Sachen  verschieden  ist.  Um  dessen  hohe  Bedeutung 
auch  sinnbildlich  darzustellen,  ist  der  Theil,  worin  sich  der  Altar  befindet,  um 
eine  oder  mehrere  Stufen  über  dem  Niveau  des  Kirchenschiffes  höher  gelegen, 
und  wenn  man  diese  Stufen  hinansteigt,  tritt  man  in  den  niederen  Chor, 
wo  sich  auf  beiden  Seiten  entsprechend  eingerichtete  Plätze  für  die  Kirchen- 
Bänger  befinden.  Dieser  Chor  war  in  früheren  Zeiten  eigentlich  für  die  niederen 


199 

und  Nowhorod  anzuführen,  aus  denen  sich  noch  einige  Ueber- 
reste  erhalten  haben.  Die  Ueberreste  der  Mosaik,  die  granitenen, 
zierlich  bearbeiteten  Hausteine,  die  weissen  und  rothen  Marmor- 
platten, die  noch  hie  und  da  den  Boden  decken  u.  a.  zeigen,  dass 
an  diesem  Baue  grosse  Baumeister  gearbeitet  haben.  Die  Aus- 


Kleriker  bestimmt,  und  daher  heissen  die  Plätze  der  Kirchensänger  klyros  (von 
clerus),  welchen  Namen  man  in  krylos  verdreht  hat.  — Von  diesem  niederen  Chor 
gelangt  man  zu  dem  wieder  etwas  höher  gelegenen  höheren  Chor,  in  dessen 
Mitte  sich  auf  einiger  Erhöhung  der  heilige  Altar  erhebt.  Doch  zwischen  dem 
niederen  und  höheren  Chor  besteht  eine  Abgrenzung,  das  sogenannte  Ikono- 
stasion.  Ursprünglich  war  das  ein  niedriges  Gittergelände,  welches  den  niede- 
ren Chor  von  dem  höheren  trennte,  ebenso,  wie  noch  jetzt  in  den  lateinischen, 
sowie  in  manchen  ruthenischen  Kirchen  das  Kirchenschiff  vom  Presbyterium 
getrennt  wird.  Mit  der  Zeit  aber  entstand  aus  diesem  niedrigen  Gittergelände, 
(man  sagt,  dass  auf  Veranlassung  des  heil.  Basilius  des  Grossen)  eine  hohe  sieb- 
artige Wand,  welche  das  Sanktuarium  ganz  verdeckte;  diese  Wand  wurde  im 
Laufe  der  Zeiten  mit  entsprechenden  Bildern  ausgeschmückt,  und  so  entstand 
das  jetzige  Ikonostasion,  das  man  demgemäss  mit  Bilderwand  übersetzen  kann. 
Dieses  hat  nun  folgende  Einrichtung:  Unten  befinden  sich  drei  grosse 
Thüren,  von  denen  die  mittlere  carski  wrata,  (MapcKiH  BpaTa)  (porta 
regia)  heisst,  deswegen,  weil  durch  diese  Thür  nur  der  Priester  beim  Gottes- 
dienste, wo  er  Christum  den  König  darstellt,  gehen  kann ;  sonst  darf  hier  Nie- 
mand, auch  nicht  ein  niedere;  Kleriker,  durchgehen,  und  die  Thür  wird  nur 
beim  entsprechenden  Gottesdienste  aufgemacht.  Rechts  (vom  Eingange)  liegt 
die  südliche  Thür,  auch  Diakonenthüre  genannt,  weil  durch  sie  die  Diakonen 
aus-  und  eingehen,  und  dieselbe  auf  der  südlichen  Seite  gelegen  ist,  und  links 
befindet  sich  die  nördliche  Thür,  auch  Ponomarthüre  (na-iamapcHiH  BpaTa  =  pala- 
marskiji  wrata)  genannt,  deswegen,  weil  sie  für  die  Kirchendiener  {jcopoo.0- 
vdptoz,  mansionarius,  custos  ecclesiae)  bestimmt  ist.  Alle  diese  drei  Thüren 
sind  mit  entsprechenden  Bildern  geschmückt,  und  zwar  befindet  sich  auf  den 
zweiflügeligen  mittleren  Thüren,  womit  die  beiden  Testamente  vorgestellt  wer- 
den, gewöhnlich  Maria  Verkündigung  und  die  vier  Evangelisten,  wodurch  an- 
gedeutet wird,  dass  der  aus  Maria  Geborene  der  Erste  die  nach  dem  Sünden- 
falle verschlossene  Pforte  des  Himmelreiches  öffnete,  welche  frohe  Kunde  zuerst 
durch  den  Erzengel  Gabriel,  der  seligsten  Jungfrau  Maria  und  durch  die  Evan- 
gelisten der  ganzen  Welt  verkündet  wurde;  oder  es  befindet  sich  hier  das 
Opfer  Melchisedek's  als  Vorbild  des  neutestamentlichen  Opfers  oder  auch  aus 
gleichem  Grunde  die  Opferung  Isaak's  dargestellt.  Die  beiden  Nebenthüren  sind 
mit  Bildnissen  der  Engel,  als  Diener  des  Allerhöchsten,  oder  mit  anderen  auf 
die  liturgischen  Funktionen  bezüglichen  Abbildungen  geschmückt.  Zwischen 
der  porta  regia  und  der  Diakonenthüre  befindet  sich  ein  grosses  Bild  des  Er- 
lösers als  Lehrer's,  und  zwischen  der  porta  regia  und  der  Ponomarthür  be- 
findet sich  ein  gleichgrosses  Bild  der  Mutter  Gottes  ir  it  dem  Jesukinde  auf 
ihren  Armen,    welches  in  der  Hand    die  Erdkugel  hält.   Das  Bild  Christi  steht 


200 

schmückung  und  die  Verzierung  der  Kirchen  war  vorzüglich  grie- 
chischen Meistern  und  Malern  übertragen,  welche  aber  auch  hier 
bald  fleissige  und  fähige  Schüler  fanden.  Die  ältesten  russischen 
Bilder  sind  ohne  Schatten,  mit  schlechter  Draperie,  kalter  Gesichts- 
bildung, runzlicher  Stirne  und  meistens  mit  griechischen  Ueber- 


Neben  (oder  über)  den  beiden  Seitenthiiren  befinden  sich  auch  zwei  entsprechtnd 
grosse  Bilder,  von  denen  eines  gewöhnlich  den  Kirchenpatron,  wenn  die  Kirche 
nicht  dem  Heilande  oder  der  Muttergottes  gewidmet  ist,  und  das  andere  den 
heil.  Johannes  den  Täufer,  den  heil.  Erzengel  Michael  oder  den  heil.  Nikolaus 
darstellt.  Ueber  dieser  ersten  untersten  Reihe  des  Ikonostasion  befindet  sich 
eine  zweite  Reihe  kleiner  Bilder,  v\  eiche  die  Hauptfesttage,  nämlich  die  Fest- 
tage des  Herrn,  darstellen,  und  vor  denen  am  entsprechenden  Feste  ein  be- 
sonderes Licht  angezündet  wird;  wo  es  aber  kein  vollständiges  Ikonostasion 
gibt  (wie  z.  B.  in  Wien  bei  St.  Barbara),  da  befinden  sich  separate  Bilder 
dieser  Festtage,  welche  an  entsprechenden  Festen  auf  dem  Analogion  zur  Ver- 
ehrung ausgestellt  werden.  In  der  Mitte  dieser  Festtagsbilder,  oberhalb  der 
porta  regia,  ist  das  heil.  Abendmahl  Christi  dargestellt.  —  Darüber  folgt  die 
dritte  Reihe  der  Bilder,  welche  die  zwölf  Apostel  darstellen,  und  in  ihrer 
Mitte  thront  Christus  der  König  auf  einem  in  d«-n Wolken  schwebenden  Throne. 
—  Hierauf  folgt  die  vierte  Reihe,  welche  die  alttestanientlichen  Propheten 
darstellt,  und  in  ihrer  Mitte  ist  Maria,  die  Mutter  Gottes  mit  dem  Jesukiude.  als 
Hauptgegenstand  der  alttestanientlichen  Prophezeiungen.  Seh  li  ess  lieh  erhellt 
sich  über  dem  ganzen  Ikonostasion  das  heil.  Kreuz  mit  dem  gekreuzigten  Hei- 
land, und  neben  ihm  steht  die  schmerzvolle  Mutter  und  der  geliebte  Jünger 
Johannes.  So  wird  das  Ikonostasion  als  Scheidewand  zwischen  dem  niederen 
Chor  und  dem  Kirchenschiffe  einerseits,  und  dem  Heiligthum  anderseits,  würdig 
abgeschlossen,  und  symbolisch  erinnert  es  uns  an  das  Weltgerich  t. 
Denn  wie  dann  in  der  Vollendung  aller  Tage,  Christus  der  Herr,  umgeben  von 
den  himmlischen  Mächten,  zwischen  Himmel  und  Erde  erscheinen  wird,  um 
alle  vor  ihm  versammelten  Menschen  zu  richten*  so  sehen  wir  auch  hier  Christum 
als  König  in  den  Wolken  schweben,  und  von  himmlischen  Mächten  umgeben, 
hinter  ihm  das  Allerheiligste,  vor  ihm  im  Kirchenschiff  das  versammelte  gläubige 
Volk,  welches  den  ewigen  Richter  anbetend,  in  Demuth  zur  Erde  niedersinkt, 
auf  dass  es  der  vom  Altare  herabströmenden  Güter  und  Gnaden  theilhaftig  und 
im  allerheiligsten  Sakramente  mit  Gott  vereinigt  werde. 

Durch  die  Thüren  des  Ikonostasion  gelangt  man  also  in  das  Sanktua- 
rium. Ilitr  Bteht  in  der  Mitte  auf  einer  Erhöhung  der  Altar,  welcher  gewöhn- 
lich von  Mauerwerk  aufgeführt,  die  Form  eines  Quadrates  hat;  über  dem 
Altar  erhebt  sich  auf  vier  Säulen  eine  baldachinartige  Wölbung,  welche  Him- 
mel (nebo)  genannt  wird.  Am  Altartische  befinden  sieb  folgende  Sachen:  Be- 
deckt wird  der  Altartisch  mit  drei  Leintüchern,  von  denen  das  unterste  „kata- 
Barka"  heisst,   und   dieses  Leintuch,    mit   welchem   der   heilige  Leib  Christi   im 


201 

Schriften.  Zu  den  ältesten  Bildern,  die  sich  bis  jetzt  erhalten  haben, 
gehören  die  Evangelisten  im  Ostromir'schen  Evangelium  vom 
J.  1056,  die  Fürstenbilder  im  Sbornik  vom  J.  1073  und  ein  im 
J.  1085  von  Griechenland  nach  Kiew  gebrachtes  Muttergottesbild, 
welches  in  der  Kirche  des  Höhlenklosters  aufgestellt  und  durch 
viele  Wunderwirkungen  verherrlicht  worden  ist.  Es  finden  sich 
auch  Spuren  der  Mo  saik  in  dieser  Zeit,  besonders  in  den  Ueberresten, 
welche  sich  aus  den  vom  Grossfürsten  Jaroslaw  in  Kiew  und  Now- 
horod  gegründeten  Kirchen  erhalten  haben.  Von  der  Bildhauer  ar- 


Grabe  bedeckt  war,  vorstellt.  Das  zweite  Leintuch,  welches  „inditia"  heisst, 
erinnert  an  die  Glorie  des  auferstandenen  Messias,  und  darüber  kommt  noch  ein 
drittes  lichteres  Leintuch.  Mitten  an  der  Vorderseite  befindet  sich  unter  dem 
oberen  Leintuche  das  sogenannte  „A  n  timension",  das  ist  ein  quadratför- 
miges,  auf  der  Vorderseite  die  Grablegung  Christi  darstellendes,  kleines  Lein- 
tuch, in  welches  die  heiligen  Reliquien  eingenähet  sind.  Das  Antimensiori  wird 
Ivom  Diözesanbischof  am  Gründonnerstag  bei  dem  Hochamte  geweiht,  wobei  es 
auch  mit  Reliquien  versehen  wird  und  dann  an  einzelne  Kirchen  und  Altäre 
versendet.  Jedes  Antimension  ist  für  einen  gewissen,  ausdrücklich  genannten 
Altar  einer  bestimmten  Kirche  bestimmt,  was  am  Antimension  selbst  neben  der 
Unterschrift  des  Bischofs  ausdrücklich  geschrieben  wird,  es  darf  also  nicht  nach 
Belieben  an  verschiedenen  Orten  verwendet  werden,  das  Antimension  ist  also 
beinahe  dasselbe,  was  in  der  lateinischen  Kirche  das  altare  portatile.  Wo  der 
Bischof  den  Altar  nicht  selbst  einweihen  kann,  da  schickt  er  das  Antimensiori, 
und  die  Weihe  des  Altars  überträgt  er  einem  einfachen  Priester.  Mitten  am 
Altartische  steht  das  Sakramentshäuschen,  worin  das  allerheiligste  Sakrament 
unter  der  Gestalt  des  Brodes  zur  Verehrung  und  für  Kranke  aufbewahrt  wird; 
daneben  befinden  sich  Leuchter  mit  Wachskerzen;  vorn  steht  das  heil.  Kreuz, 
und  vor  diesem  liegt  das  gewöhnlich  reichgezierte  Evangelienbuch  und  auf  der 
linken  Seite  ist  der  Pult  für  das  Messbuch.  —  Zur  linken  Seite  des  Altars  be- 
findet sich  der  Pros  k  omi  di  al-  oder  Rüsttisch,  wo  der  zelebrirende  Priester 
die  Proskomidie,  d.  i.  den  vorbereitenden  Theil  des  heil.  Messopfers  verrichtet. 
Es  ist  ein  altarähnlicher  Bau,  auf  dem  sich  übrigens  ausser  dem  Kreuze  und 
zwei  Leuchtern  nichts  mehr  zu  befinden  braucht.  Hinter  dem  Altare,  also  in 
der  äussersten  Ostwand  der  Kirche,  befindet  sich  ein  Sitz  (in  Kathedralkirchen 
neben  dem  mittleren  noch  mehrere  für  die  dem  Bischof  assistirende  Geistlich- 
keit), welcher  der  obere  Sitz  (ropHoe  c-feAa^Hme  =  hornoje  sidalisce)  heisst,  auf 
welchen  sich  der  Priester  während  der  Lesung  der  Epistel  begibt  und  nieder- 
lässt.  —  So  sehen  also  die  jetzigen  und  wohl  auch  die  früheren  ruthenischen 
Kirchen  aus.  Die  Kirche  wird  entweder  vom  Bischöfe  eingeweiht  oder  über 
dessen  Erlaubniss  vom  einfachen  Priester  benedizirt?  nachdem  früher  ein  Anti- 
mension geschickt  worden  ist.  (Speziell  behandle  ich  diesen  Gegenstand  i  n 
meiner  Pastoraltheologie  (in  ruthenischer  Sprache)  Wien,  1876  —  77 
S.  336  —  418. 


202 

beitj  insoweit  sie  kirchlichen  Zwecken  diente,  ist  nur  das  Grab  des 
Grossfürsten  Jaroslaw  aus  weissem  Marmor  bekannt,  welches  mit 
Reliefverzierungen  versehen  ist  und  im  17.  Jahrhunderte  von 
Peter  Mohila  aus  den  Trümmern  ausgegraben  wurde.  Hieher 
gehört  auch  der  silberne  Sarg  des  heil.  Borys  undHlib,  der  aber 
erst  im  Anfange  des  12.  Jahrhundertes  unter  dem  Grossfürsten 
Wladimir  Monomach  gemacht  worden  ist  5*).  —  Die  Glocken 
finden  wir  in  Nestors  Chronik  auch  (cap.  68),  wiewol  nicht  aus- 
drücklich erwähnt,  aber  in  einer  alten  Nowhoroder  Chronik  (bei 
Karamsin  IT.  Note  118)  wird  erzählt,  dass  im  J.  1066  von  der 
dortigen  Kathedralkirche  zur  heiligen  Sophia  Glocken  herabge- 
nommen wurden.  Es  ist  wahrscheinlich,  dass  in  Russland  auch 
Bretter  in  Verwendung  standen,  denn  Nestor  spricht  von  einem 
6hjio  =  bylo,  was  daraufhinzuweisen  scheint. 

So  hatten  also  die  Gotteshäuser  der  russischen  Kirche  schon 
in  der  ersten  Periode  ihres  Bestandes  dieselbe  Einrichtung,  welche 
sie  bis  auf  unsere  Tage  haben,  und  man  muss  gestehen,  dass 
unser  Volk  ungeachtet  seiner  Armuth  mit  lobwürdigen  Eifer  und 
frommen  Sinn  für  die  Errichtung  und  Ausschmückung  der 
Kirchen  Sorge  trägt.  Es  sei  hier  noch  des  sog.  ruthenischen  Kreuzes 
gedacht.  Es  ist  nämlich  ein  Kreuz  Christi,  welches  ausser  dem 
gewöhnlichen  Kreuze  noch  zwei  Querbalken  hat,  und  zwar  den 
einen  oben,  wo  die  Aufschrift  am  Kreuze  gestanden  ist,  den  an- 
deren schiefen  unterhalb  des  grossen  Balkens.  Man  hat  über  diese 
■*-  Kreuzesform  viel  geschrieben  und  sich  wol  auch  zu  über- 
I  triebenen  Behauptungen  hinreissen  lassen.  Fragen  wir  nach 
'  dem  Ursprünge  dieser  Kreuzesform,  so  gehen  die  Ansichten 
sehr  auseinander,  und  Niemand  kann  etwas  Bestimmtes  sagen. 
Gewöhnlich  stellt  man  sich  die  Sache  so  vor:  der  heil.  Apostel 
Andreas  hat  in  den  Gegenden  von  Kiew  das  Evangelium  gepre- 
digt, als  er  dann  sein  apostolisches  Amt  zu  Patras  in  Achaja  mit 
dem  auf  einem  Querkreuze  (X)  erlittenen  .Martyrium  abge- 
schlossen hatte,  sei  die  Kunde  davon  nach  Russland  gekommen, 
und  man  habe  dann  zum  Kreuze  Christi  unterhalb  das  Andreas- 
kreuz hinzugefügt,  und  so  sei  das  genannte  Kreuz  cnstanden. 
Freilich  wird  für  diese  Behauptung  auch  nicht  der  leiseste  Beweis 


3«)    Strahl,  (jlobch.  I.   165. 


203 

geführt.  Andere  stützen  sich  auf  den  heiligen  Gregor  von  Tours59), 
welcher,  ohne  eine  ältere  Quelle  anzugeben,  erzählt,  dass  das 
Kreuz  Christi  solche  Form  hatte,  indem  auf  dem  oberen  Balken 
die  Inschrift  stand,  am  mittleren  die  Arme  Christi  und  am  unter- 
sten die  Füsse  Christi,  angenagelt  waren.  Nun  habe  Christus 
einen  Fuss  hinaufgezogen,  so  dass  der  untere  Balken  in  eine 
schiefe  Stellung  kam.  Dass  man  sich  auf  diese  Nachricht  nicht 
stützen  kann,  ist  einleuchtend.  Da  es  sich  aber  nicht  läugnen  lässt, 
dass  so  ein  Kreuz  wirklich  seit  langen  Zeiten  besteht,  und  in 
vielen  Kirchen  zu  finden  ist,  weil  es  ganz  besonders  in  Südruss- 
land angetroffen  wird,  von  wo  es  nach  Galizien  gekommen  zu  sein 
scheint,  so  wird  es  wahrscheinlich  dort  entstanden  sein.  Wann  das 
geschehen  ist,  lässt  sich  nicht  entscheiden.  In  Rom  befindet  sich  in 
der  Kirche  des  heiligen  Alphonsus  ein  sehr  verehrtes  griechisches 
Muttergottesbild,  „Madonna  del  perpetuo  soecorso" 56),  auf  wel- 
chem ein  Engel  dem  Jesukinde  ein  ähnliches  Kreuz  darbietet; 
und  nach  der  Ueberlieferung  hat  dieses  Bild  ein  Kaufmann  zu 
Ende  des  15.  Jahrhundertes  von  der  Insel  Kandia  nach  Rom 
gebracht,  wo  er  gestorben  ist,  und  das  Bild  wurde  dann  am 
27.  März  1499  in  der  Kirche  des  heiligen  Matthäus  in  Merulana 
aufbewahrt,  wo  es  durch  Wunder  ausgezeichnet  blieb,  bis  es  in  die 
neulich  erbaute  Kirche  des  heil.  Alphonsus  kam.57)  Dieses  Bild 
würde  also  die  Existenz  der  fraglichen  Kreuzesform  im  15.  Jahr- 
hunderte beweisen,  wiewol  auf  diesem  Bilde  der  untere  Balken 
nicht  schief,  sondern  mit  den  anderen  paralell  zu  sein  scheint.  Ein 
ähnliches  wunder thätiges  hölzernes  Kreuz  befindet  sich  auch 
im  Mailänder  Dome  an  der  linken  Seite  des  Presbyteriums, 
allein  auch  hier  ist  der  untere  Balken  wohl  kürzer,  aber  mit  den 
anderen  parallel.  Beim  Abgang  sicherer  Anhaltspunkte  wird  die 
Provenienz  dieser  Kreuzesform  kaum  je  mit  Sicherheit  bestimmt 
werden   können.  Dass   diese  Kreuzesform  schon   in    der  ersten 


55)  S.  Gregorius  Turonensis,  de  gloria  Martyrum  I.  5.  ed.  Kuinart. 
Paris  1699  p.  725  und  nach  ihm  J.  Gretserus,  de  Cruce  I.  24.  ed  Rati^bon. 
1724  tom.  I.  35. 

3ft)  In  Abdrücken  zu  haben  bei  Anton  Müller  in  Innsbruck  und  bei 
Fried.  Pustet  in  Regensburg;  das  letztere  mit  der  Unterschrift:  „S.  Maria  de 
perpetuo  suecursu,  vetus  imagomiraculis  clara  venerata  Romae  in  Eecl.  s.  Al- 
phonsi.u 

5?)   P.  Äusserer,  O.  S.  Fr.,  Pilgerführer,  Mainz  1873,  S.  118  ff. 


204 

Periode  unserer  Kirche  im  Gebrauche  gewesen  ist,  ist  mehr  als 
unwahrscheinlich. 

Es  entsteht  hier  ferner  die  Frage,  welche  Kreuzesbezeichnung 
in  Russland  bei  den  Gebeten  und.  bri  den  Segnungen  üblich  war.  Bei  den 
Gebeten  und  überhaupt  im  gewöhnlichen  Leben  legte  man  beim 
heil.  Kreuzzeichen  die  drei  ersten  Finger  zur  Ehre  der  heil.  Drei- 
faltigkeit zusammen  und  bezeichnete  sich  so  mit  dem  heil.  Kreuzes- 
zeichen; bei  den  Segnungen  aber  war  die  sogenannte  namenaus- 
drückende, d.  i.  die  ersten  zwei  Buchstaben  des  Namen  Jesus 
Christus  darstellende  Beugung  der  Finger  der  rechten  Hand  ge- 
braucht. Der  Segnende  legt  den  Daumen  mit  dem  vierten  Finger 
zusammen,  der  Zeigefinger  ist  erhoben  und  der  Mittelfinger  etwas 
gegen  die  Handfläche  zu  gebogen,  während  der  kleine  Finger 
unberücksichtigt  bleibt,  und  so  bildet  der  Zeigefinger  das  „Iu, 
der  Mittelfinger  das  nC"  (slavisches  S),  der  Daumen  mit  dem 
vierten  Finger  „XP"  (slavisch.  Ch.  R.).  Dass  diese  Form  in  der 
ersten  Periode  der  russischen  Kirche  üblich  war,  beweisen  einige 
aus  jenen  Zeiten  stammende  Bilder.  So  findet  sich  auf  den  aus 
der  Sophienkirche  Jaroslaw's  entdeckten  Bildern  des  heil.  Gre» 
gorius  solche  Form  und  ebenso  auf  den  neulich  entdeckten  Fres- 
ken derselben  Kirche.  Auf  einem  alten  Kelche  ertheilen  der 
Erlöser  und  Johannes  Chrysostomus  den  Segen  auf  dieselbe 
Weise,  während  bei  dem  betenden  Johannes  dem  Täufer  die 
ersten  Finger  aneinander  gelegt  sind. 

§.  33. 

Die  liturgische  Sprache,  die  liturgischen  Bücher  und 
der  Kirchengesang. 

Die  Russen  wurden  zum  Christenthume  von  den  Griechen 
bekehrt,  welche  sich  zur  schnelleren  und  gedeihlicheren  Aus- 
breitung des  Wortes  Gottes  der  von  den  Slavenaposteln  über- 
setzten Kirchenbücher  bedienten,  und  es  wurde  hier  die  russifi- 
zirte,  altslovenische  Sprache  im  Gottesdienste  eingeführt,  die  sich 
bis  auf  den  heutigen  Tag  bei  allen  slavischen  Nationen,  die  sich 
zum  griechischen  Ritus  bekennen,  erhalten  hat.  Nach  (Via  panno- 
nischen  Biographen  der  Apostel  Cyrill  und  Method,  dann  nach  den 
Nachrichten,  die  sich  darüber  bei  Nestor  und  bei  den  abendliin 
dischen  Annalisten  vorfinden,  haben  die  beiden  genannten  Lehrer 


205 

diese  Kirchenbücher  übersetzt,  welche  zum  Gottesdienste  unum- 
gänglich nothwendig  waren,  nämlich:  die  Liturgie  (Messe),  die 
Lektionen  aus  den  Episteln  und  Evangelien,  den  Psalter,  das 
Buch  der  kirchlichen  Tagzeiten,  die  Lektionen  aus  den  alttesta- 
mcntlichen  Büchern,  welche  vorzüglich  bei  der  Vesper  gelesen 
wrerden,  dasEuchologion  oder  Rituale  der  Sakramentenspendung, 
den  Oktoich  oder  das  Buch,  worin  der  Früh-  und  Abendgottes- 
dienst der  ganzen  Woche,  nach  des  heil.  Johannes  Damascenus 
Einrichtung  enthalten,  und  zum  Gesang  nach  acht  Melodien  ein- 
gerichtet ist,  und  den  Gottesdienst  der  Festtage  (»iHHea  =  minea 
von  fz^vseovj)  weil  hier  der  Gottesdienst  (das  Officium)  der  ein- 
zelnen Festtage  in  chronologischer  Ordnung,  nach  den  Monaten 
geordnet  ist.  Diese  von  den  Slavenaposteln  übersetzten  Bücher 
waren  gewiss  schon  unter  Wladimir  dem  Grossen  in  Russland  im 
Gebrauche.  Doch  es  wurden  ausserdem  auch  in  Russland  neue 
Uebersetzungcn  der  griechischen  Kirchenbücher  veranstaltet. 
Nestor  sagt  diesbezüglich  vom  Jnroslaw:  »Er  liebte  die  Kirchen- 
satzungen •  •  •  •  und  war  fleissig  in  den  Büchern,  und  las  sie  oft 
bei  Tag  und  in  der  Nacht.  Und  er  versammelte  viele  Schreiber, 
welche  griechische  Bücher  in's  Slovenische  übersetzten,  und  sie 
schrieben  viele  Bücher  auf,  aus  denen  die  Gläubigen  Belehrung 
und  Freude  an  der  göttlichen  Lehre  schöpften."  Und  weiter 
unten:  „Jaroslaw  war  ein  Liebhaber  von  Büchern,  und  als  er 
viele  (Bücher)  geschrieben  hatte,  hinterlegte  er  sie  in  der  Kirche 
der  heil.  Sofia,  die  er  selbst  gebaut  hat."  (1.  c.  cap.  55.)  Aus  die- 
sen Worten  geht  klar  hervor,  dass  es  sich  hier  vorzüglich  um 
gottesdienstliche  Bücher  handelte,  die  zu  Jaroslaw's  Zeiten  aus 
dem  Griechischen  übersetzt  wurden.  Damals  wurden,  wie  es 
andere  Quellen  melden,  auch  die  Officien  auserwählter  Heiligen 
übersetzt,  so  namentlich  die  Officien,  welche  vom  Theophanes 
von  Nicaea  (857),  vom  Josephus  dem  Psalmensänger  (887)  ver- 
fasst  wurden,  und  vielleicht  damals  wurde  auch  (um  1070)  das 
von  den  Studiten  Theodor  und  Johann  verfasste  Triodion  (Offi- 
cien der  Quadragesima)  übersetzt.  In  dieser  Periode  lebte  auch 
unter  den  russischen  Basilianern  ein  Psalmensänger,  Namens 
Gregor,  welcher  ein  Zeitgenosse  Nestors,  Schöpfer  der  Kanone 
(ein  Theil  des  Matutinum)  war.  Er  hat  wahrscheinlich  bald  nach 
der  Uebertragung  der  Reliquien  des  heil.  Theodosius  das 
Officium  zu  Ehren  dieses  Heiligen    verfasst,  und  von  ihm  rührt 


206 

wahrscheinlich    auch    das   Officium    der   Heiligen,    Bory's   und 
IJlih  her58). 

Den  Kirch  enge  sang  hat  unsere  Kirche  von  Bulgarien 
angenommen,  welcher  aber  ziemlich  einfach  und  dem  russischen 
Genius  nicht  entsprechend  sein  muss;  da  kamen  nach  Nestors 
Bericht  im  J.   1053  von  Griechenland  „drei  griechische  Sänger 


R8)  Die  jetzigen  Kirchenbücher  der  griechisch  -  katholi- 
schen Kirche  sir.d  folgende:  1.  Das  Evangelien  buch,  in  welchem  die 
vier  Evangelien  in  der  gewöhnlichen  Ordnung  enthalten  sind,  und  die  einzelnen 
Evangelisten  sind  zum  kirchlichen  Gebrauche  in  einzelne  Abschnitte  (aaia.<a 
-  zacala,  initia)  getheilt  sind.  Solcher  Abschnitte  gibt  es  im  Matthäus  115, 
im  Markus  71,  im  Lukas  114,  im  Johannes  67.  Alle  vier  Evangelisten  werden 
im  Laufe  eines  Jahres  bei  den  Liturgien  vollständig  gelesen. 

2.  Das  Ep  ist  ein  buch  (kuh™  AnocTo-n.  =  kniha  Apostol,  Ruch  der 
apostolischen  Sendschreiben),  in  welcher  nach  den  Actus  Apostolorum  die 
katholischen  Briefe,  dann  die  Briefe  des  heil.  Paulus  und  zuletzt  die  Apoka- 
lypse des  heil.  Johannes  enthalten  ist.  Das  ganze  Epiotelbueh  ist  zum  kirch- 
lichen Gebrauche  in  ununterbrochener  Reihenfolge  in  335  Abschnitte  getheilt 
(mit  Ausschluss  der  Apokalypse,  welche  beim  Gottesdienste  nicht  gelesen  wird) 
und  im  Laufe  des  Jahres  bei  der  Liturgie  ganz  überlesen. 

3.  Das  Psalterion  (ncajmtpii  =  psaltyr)  enthält  alle  150  Psalmen, 
welche  zum  kirchlichen  Gebrauche  in  20  Kathismen  (von  XOL^i^OJ,  weil  man 
bei  ihrer  Lesung  sitzen  darf)  eingetheilt.  Nach  den  Kirchensatzungen  muss 
das  ganze  Psalterion  bei  den  verschiedenen  Officien  durch  das  ganze  Jahr  jede 
Woche  einmal,  in  der  Quadragesima  aber  jede  Woche  zweimal  überlesen  werden. 

4.  Das  Liturgikon  (c^y*e6HHKT,  —  sluzebnik,  missale)  enthält  die 
drei  in  unserer  Kirche  gebräuchlichen  Liturgien,  nämlich  des  heil.  Johannes 
Chrysostomus,  des  heil.  Basilius  des  Grossen  und  die  Liturgie  der  vorgeweihten 
Gaben,  welche  dem  heil.  Papste  Gregorius  I.,  dem  Dialogen,  zugeeignet  wird. 
Im  Liturgikon,  der  bei  uns  gebräuchlich  ist,  befinden  sich  anfangs  die  Epistel 
und  Evangelien  für  das  ganze  Jahr,  in  der  Ordnung,  wie  sie  an  den  einzelnen 
Tagen  gelesen  werden,  dann  folgen  die  genannten  drei  Liturgien,  ferner  ein 
Menologion,  in  welchem  bei  einzelnen  Festtagen  die  entsprechenden  Epistel 
and  Evangelien  vorkommen,  und  am  Ende  die  Epistel  und  Evangelien  mit 
entsprechende!]  Gebeten  für  besondere  Intentionen,  so  wie  die  Ordnung  des 
Matutinum  und  der  Vesper. 

5.  Das  Horologion  (mcoc^o»  =  casoslov  Buch  der  kirchlichen  Tag- 
zeiten) enthält  diese  Bestandteile  des  täglichen  kirchlichen  Officiums,  welche 
immer  unverändert  bleiben,  es  ist  also  gleichsam  die  Norm  des  täglichen  Offi- 
cium?, und  entspricht  dem  lateinischen  Brevier.  Darin  ist  enthalten  das  Meso- 
nyktion  (nn^yiioiMHHMa  =  poluno&önioa,  mitternächtlicher  Gottesdienst),  dann  das 
Matutinum  (>TpeH*  «  utrenja),  ferner  die  1.,  3.,  0.  und  9.  Höre  (iacu  =  casy), 
von  denen  j«-d<>  aus  drei  Psalmen  und  anderen  (Jebeten  besteht,  ferner  die 
Vesper   (HeMt-pim  =  vecernja)    und  das    Completorium    (noBesepie  =  povecerje, 


207 

mit  ihren  Noten"  nacli  Russland  und  führten  den  Gesang  nach 
den  acht  Melodien  ein,  welcher  sich  auch  noch  erhalten  hat,  aber 
vielfach  verbessert  und  dem  Geschmacke  des  russischen  Volks- 
geistcs  angepasst  wurde,  so  dass  er  bald  andere  Klänge  und  Me- 
lodien angenommen  und  vervollkommet  worden  ist. 


der  nach  vesperliche  Gottesdienst).    Ausserdem   findet   sich   hier  auch  ein  Meno- 
logion  und  andere  Gebete,  sowie  liturgische  Notizen  und  Rubriken. 

6.  Oktoich  (von  OXTCO  und  ?jY02\  welches  Buch  diesen  Namen  (Acht- 
stimmer) deswegen  führt,  "weil  in  ihm  der  auf  die  einzelnen  Tage  jeder  Woche 
vorgeschriebene  Abend-  und  Morgengottesdienst  enthalten,  und  nach  Melodien 
(toni),  na'.h  denen  er  gesungen  wird,  zerlegt  ist.  Unter  jeder  der  acht  Melodien 
befindet  sich  für  jeden  Tag  mit  Ausschluss  dessen,  was  im  Horologion  als  für 
jeden  Tag  geltend  ist,  das  Matutinum,  die  Vesper  und  das  C'ompletorium,  und  an 
Sonntagen  auch  das  Mesonyktion,  und  das  Officium  einer  Melodie  dauert  eine 
Woche.  In  der  künftigen  Woche  (von  der  Vesper  am  Samstag  angefangen) 
nimmt  man  das  Officium  der  zweiten  Melodie,  und  so  geht  es  fort  durch  acht 
Wochen,  worauf  wieder  von  Anfang  begonnen  wird.  Diese  Einrichtung  rührt 
vom  heil.  Johannes  Damaseenus  her. 

7.  Minea  (das  Monatbuch  vom  griechischen  UY)V,  Monat)  ist  ein  Buch, 
welches  die  den  Festtagen  und  Heiligen  eines  jeden  Tages  des  ganzen  Jahres 
eigenen  Officien  in  chronologischer,  nach  den  zwölf  Monaten  eingetheilter 
Ordnung  enthält  und  nach  der  Zahl  der  Monate  in  zwölf  Bände  gesondert  ist. 
Ein  Auszug  aus  der  Minea,  welcher  nur  die  Officien  der  Festtage  und  der 
grösseren  Heiligen  enthält,  heisst  Anthologion  oder  Festtagsminea. 

8.  Triodion  (t^ioa*  =  triod,  —  TpimteiieuT,  =>  trypisnec)  sind  zwei 
Bücher,  welche  den  Gottesdienst  der  Quadragesima  und  der  Quinquagesima 
enthalten.  Ihren  Namen  haben  sie  deswegen,  weil  die  in  ihnen  enthaltenen 
Kanone59)  nicht  neun,  sondern  nur  drei  Gesänge  (Oden)  haben.  Die  vier  letz- 
genannten  Kirchenbücher  werden  im  Laufe  des  Jahres  so  verwendet,  dass  das 
Horologion  immer  und  jeden  Tag  als  Grundlage  und  Norm  der  kirchlichen  Tag- 
zeiten genommen  wird,  während  die  übrigen  drei  den  Gottesdienst  des  Horo- 
logion entweder  alle  zusammen  oder  einzelne  ausschliesslich  ergänzen. 

9.  Irmologion  ist  ein  Notenbuch,  worin  die  vorzüglichsten  Kirchen- 


5*)  Kanon  ist  ein  Bestandtheil  des  Matutinum  und  dient  zur  Verherr- 
lichung des  Festtages  oder  des  Heiligen.  Er  besteht  aus  9  Oden  (Gesängen), 
von  denen  jede  wieder  aus  einem  einleitenden,  dem  alten  Testamente  entnom- 
menen Liede,  wTelches  irmos  heisst,  und  dann  aus  4  oder  mehreren  nach  dem 
Rhythmus  des  Irmos  verfassten  Liedern  besteht.  Solcher  Oden  gibt  es  in  einem 
vollen  Kanon  9,  die  zweite  Ode  aber  wird  nur  an  Busslagen  genommen,  und 
weil  nun  die  Kanone  der  Triode  nur  drei  solche  Oden  haben,  deswegen  führen 
sie  diesen  Namen.  (Vgl.  N.  Nilles  S.  J.,  de  rationibus  festorum  mobiliura. 
Viennae  1868,  pag.  78 — 98,  wo  sich  auch  ein  voller  Kanon  befindet.) 


308 

§•34. 
Die  vorzüglichsten  liturgischen  Funktionen. 

Dass  der  gesammte  Gottesdienst  nach  den  Satzungen  der 
griechischen  Kirche  in  Russland  gefeiert  worden  ist,  muss  als 
sicher  angenommen  werden,  wenn  auch  die  Chronisten  darüber 
schweigen  würden.  Das  folgt  nicht  nur  aus  der  Natur  der  Sache 
selbst,  sondern  auch  aus  dem  Umstände,  dass  schon  zu  Wladimirs 
Zeiten  alle  diese  Bücher  in  sloveni scher  Uebersetzung  vorhanden 
waren,  welche  zur  Verrichtung  des  gesammten  Gottesdienstes 
unumgänglich  noth wendig,  aber  auch  hinreichend  waren;  und 
schliesslich  daraus,  dass  wir  in  Nestors  Chronik  an  mehreren 
Orten  der  speziellen  verschiedenen  Cuhhandlungen  Erwähnung 
finden.  Es  ist  also  unstreitig,  dass  damals  die  gesammten  kirch- 
lichen Tagzeiten  und  Officien  verrichtet  wurden,  und  das  heilige 
Messopfer  in  eben  derselben  Weise,  wie  es  heute  geschieht,  dar- 
gebracht wurde.60)  Pls  würde  zu  weit  führen  und  die  Grenzen 
dieser  Schrift  überschreiten,  wenn  man  auf  die  kirchlichen  Tag- 
zeiten der  griechisch-ruthenischen  Kirche  näher  eingehen  wollte, 
daher  wird  hier  nur  in  ganz  allgemeinen  Umrissen  von  den  litur- 
gischen Funktionen,  deren  in  der  ältesten  einheimischen  Chronik 


gesängp,  nach  deren  Muster  die  übrigen  gesungen  werden,  in  Noten  gesetzt 
Bind;  und  weil  sich  unter  diesen  Mustern  vorzugl'ch  die  erwähnten  Irmose  be- 
finden, deswegen  wird  das  ganze  Buch  a  potiori  Irmologion  genannt.  Diese 
Noten  sind  nach  der  vom  Quido  O.  s.  Ben.  erfundenen  Solmisation,  nach  dem 
Muster:  nUt  iqueant  laxisj  —  Re  (sonare  fimbris)  —  Mi  (ra  gestorum)  — 
Fa  (muli  tuorumj  —  Söl  [ye  pollutis)  —  La  (bii  reatum  -.  Joanni 
,ui, (umgestellt,  und  zeigen  von  dem  tiefen  religiösen  Ernste  und  der  Frommigj 
k<'it  ihrei   Verfa 

10.  Typik  (TimHKi)  pnthiilt  die  Rubriken  und  Satzungen,  wie  der 
Gottesdienst  des  ganzen  Jahres  zu  verrichten  i-t  E^s  ist  ein  für  immer  verfasstes 
Direktorium  der  kirchlichen  Tagzeiten. 

11.  Euchologion  (vpe6mmn  =  trebnik)  enthält  da-  Rituale  beider 
Spendung  der  heiligen   Sakramente,    Bowie  der   verschiedenen   Sakramentaliem 

lusserdera   kommen   noch  andere  Kirchenbücher  vor,    «reiche  aber  mir  all 

inni<'ii  zu  betrachten  Bind. 

'•"    I  >  i  <•  Liturgie  '!<■-  beil.  Johannes  Clirysostomua  in    kirchea] 

ilavischer.    polnischer  and    deutsoher   Sprache    i-t    zu    haben    in  Lcmherg  beim 

Stauropigianischen  Institute,  Deutsch  auch  in  Amberger,    PastoraltheologitJ 

1868.  II.  893  ff.  Lateinisch,  bei  liigne,  Patrolog.  graecae  tom. 

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209 


Erwähnung  geschieht,  und  zwar  vorzüglich  von  der  Spendung 
der  Sakramente  die  Rede  sein.  Man  hat  wohl  in  Kussland  im 
Ganzen  die  diesbezügliche  Disziplin  der  griechischen  Kirche 
angenommen,  allein  die  besonderen  Verhältnisse,  sowie  der  be- 
sondere Charakter  des  zum  Christenthum  neubekehrten  Volkes 
brachte  es  mit  sich,  dass  da  neue  Fragen  auftauchen  mussten, 
welche  neue  Verordnungen  und  Gebräuche  im  Gefolge  hatten. 
Solche  Fragen  wurden  zwar  grösstentheils  erst  in  der  späteren 
Periode  unserer  Kirchengeschichte  aufgeworfen,  allein  einige 
haben  sich  schon  im  11.  Jahrhundertc  geltend  gemacht. 

Was  zuerst  die  Taufe  anbelangt,  so  wurde  dieses  Sakra- 
ment nach  Nestors  Bericht  ursprünglich  in  Flüssen  und  Bächen 
durch  das  dreimalige  Untertauchen  des  zu  Taufenden  mit  ent- 
sprechenden Gebeten  gespendet;  später  wurde  dieses  Sakrament 
in  Kirchen  gespendet,  und  erst  gegen  das  Ende  des  11.  Jahrhun- 
dertes  hören  wir,  dass  der  Perejaslawer  Bischof  eigene  Taufhäuser 
(baptisteria)  aufführen  liess,  wiewol  das  von  anderen  bestritten 
wird,  wie  oben  erwähnt  wurde.  Bezüglich  der  Zeit  der  Taufe, 
sowie  des  Alters  des  zu  Taufenden  hielt  man  sich  an  die  Disziplin 
der  griechischen  Kirche,  welche  damals  das  heil.  Sakrament  der 
taufe,  die  Nothfälle  ausgenommen,  erst  nach  einer  entsprechen- 
den Vorbereitung  ausspenden  liess.  Was  zuerst  die  Kinder  an- 
belangt, so  hielt  man  sich,  wie  Nestor  im  Leben  des  heil.  Theo- 
dosius  erzählt,  an  die  Praxis,  dass  wenn  keine  Lebensgefahr  dem 
Kinde  drohte,  man  das  Kind  am  achten  Tage  nach  der  Geburt 
zum  Priester  brachte,  damit  er  ihm  einen  Namen  gebe,  und  am 
vierzigsten  Tage  wurde  dann  das  Kind  getauft.  Diesen  Gebrauch 
stützte  man  darauf,  dass  auch  der  Heiland  am  8-ten  Tage  mit 
dem  Namen  Jesus  benannt,  und  am  40-sten  Tage  Gott  im  Tem- 
pel vorgestellt  und  in  dessen  Dienste  eingeweiht  wurde.  Vor  dem 
40  sten  Tage  das  Kind  zu  taufen,  hielt  man  für  unschicklich,  weil 
dessen  Mutter,  die  es  nährte,  noch  unrein  war  und  erst  an  diesem 
Tage  durch  die  kirchliche  Segnung  von  der  Unreinigkeit  befreit 
wurde.  Es  fehlte  aber  auch  nicht  an  Fällen,  dass  man  die  Kinder 
erst  nachdem  vollendeten  dritten  Lebensjahre  zur  Taufe  zulassen 
wollte,  wobei  man  sich  irrthümlich  auf  den  heil.  Gregorius  Nazi- 
anzenus  stützte,  dessen  Rath  man  als  Gebot  interpretirte.  Wenn 
aber  eine  Lebensgefahr  drohte,  war  es  geboten,  die  Kinder  so 
schnell  als  möglich  und  zu  jeder  Tageszeit  zu  taufen.    Was  fer- 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  J4 


210 

ner  die  Tau  fe  der  Erwachsenen  anbelangt,  so  war  für  diese, 
wie  aus  Nowhorodern  Chroniken  zu  ersehen  istyeine  gewisse  Vor- 
bereitungszeil (Katechumenat)  vorgeschrieben,  und  zwar  für  die 
Bulgaren,  Polowzer,  Esthen  und  andere  Nationen,  welche  durch 
Rohheil  undWildheitberüchtigl  waren,  40  Tage,  für  die  Slovenen 
aber,  deren  Leben  und  Charakter  milder  war,  8  Tage.  Während 
dieser  Zeit  erhielten  sie  die  nothwendige  Unterweisung,  und 
durften  dem  heil.  Messopfer  nur  während  der  Liturgia  catechu- 
menorum  (d.  i.  bis  nach  dem  Evangelium)  beiwohnen,  worauf 
sie  die  Kirche  verlassen  mussten.  Dass  die  Taufe  besonders  an 
gewissen  Festtagen,  als  zu  Ostern,  Pfingsten  und  am  Epiphanie- 
feste,  gespendet  worden  wäre,  wird  von  den  Chronisten  nicht 
angegeben.  Bei  der  Taufe  erhielten  die  Getauften  einen  christ- 
lichen Namen,  doch  dabei  behielten  sie  auch  ihren  früheren 
Namen,  wie  aus  den  Namen  der  Fürsten  dieser  Periode  zu  erse- 
hen ist,  so  hiess  Wladimir  nach  der  Taufe  Basilius,  Jaroslaw 
Georg,  Isjaslaw  Demeter  u.  s.  w.  Ob  das  nur  bei  den  Fürsten 
oder  auch  beim  Volke  üblich  war,  ist  nicht  bekannt.  Der  Rhu- 
der  Taufe  war  derselbe  wie  heute,  nämlich  das  Gebet  bei  der 
Benennung  des  zu  'Faulenden,  dann  die  Exorzismengebete,  fer- 
ner Segnung  des  Wassers,  womit  der  Katechumen  getauft  wurde, 
und  die  Segnung  des  Oels  der  Katechumenen,  welche  bei  uns 
der  Priester  verrichtet,  dann  die  Salbung  des  Katechumenen  mit 
dem  gesegneten  Oel,  und  schliesslich  die  heilige  Taufhandlung, 
welche  damals  durch  das  dreimalige  Untertauchen  vollzogen 
wurde. 

Unmittelbar  nach  der  Taufe  wurde  das  heil.  Sakrament 
der  Firmung  ge-pendet,  und  zwar  nach  den  Satzungen  der 
griechischen  Kirche  von  dem  Priester. •')  In  der  Geschichte  der 
Taufe  der  Einwohner  von  Murom  wird  über  den  dabei  beobach- 
teten Ritus  so  geschrieben:   „Man  salbte  sie  mit  dem  Chrisam,6*) 


,'1)  Das  gesohiehl  auch  jetzl  in  «1er  griechisch-katholischen  Kirche. 
„Sacramentum  confirmationia  a  Christo  Domino  institutum,  quod  paroelii  in 
orientali  Bcclesia  extraordinario  jure,  et  delegata  ab  Episcopo  facultate,  ex 
Apostolicae  Sedis  dispensatione  statim  posl  baptismum  administrare  solenl  in 
genere  risibilium  Bignaculorum,  Bacro  sanetum  est."  Synodua  prov.  RuthenW 
im.,.  Etomae  1838  pag.  82.    -     .  HI.,  tit.  III.,  £.  2.) 

B8)  Chrisam  (mipo  -  miro)  besteht  als  entfernte  Materie  «1«  -  ln-il. 
Sakramentes  «1er  Firmung  aus  Oel   und  Balsam,    wozu   im   geringen  Ms 


211 

bekränzte  ihr  Haupt  mit  purpurnen  Kränzen,  legte  ihnen  ein 
Kreuz  und  weisse  Gewänder  um,  und  gab  jedem  ein  brennendes 
Licht  in  die  Hand."  Dieser  Ritus  mit  Ausnahme  der  Bekrän- 
zung wird  bei  uns  bis  auf  den  heutigen  Tag  beobachtet. 

Das  allerheilig ste  Sakrament  der  Eucharistie  wurde,  wie  an 
vielen  Orten  Nestors  ausdrücklieh  vorkommt,  unter  beiden  Ge- 
stalten den  Gläubigen  gereicht,  und  es  wurde  lange  Zeit  auch 
den  Kindern  gespendet.  Dies  beweist  das  diesbezügliche  Verbot 
der  Zamosci'er  Provinzial-Synode  der  Ruthenen  vom  J.  1720, 
welche  sagt:  „ Etsi  apud  Orientales  perpetuo  servata  fuerit,  et 
nunc  etiam  servetur  consuetudo  admittendi  infantes,  et  pueros 
rationis  experles  ad  sacram  Eucharistiam,  quae  semper  fuit  tam- 
quam  cibus  et  potus  spiritualis,  quo  in  Christo  renati,  vitam  hanc 
spiritualcm  alere,  confortare  et  conservare  possunt:  cum  tarnen 
certum  sit  parvulos  usu  rationis  carentcs  nulla  necessitate  obli- 
gari  ad  sacramentalcm  Eucharistiae  communionem,  siquidem  in 
illa  aetate  amittere  non  potuerunt  gratiam  acquisitam  per  lava- 
crum  Baptismi;  sancta  Synodus  statuit  ob  revercntiam  tanto  Saera- 
mento  debitam,  ut  ii  posthac  ad  s.  Communionem,  si  ea  privari 
sine  scandalo  possint,  non  ante  admittantur,  quam  ipsos  diligenter 
examinatos  et  instructos,  ejus  aetatis  et  discretionis  esse  comper- 
tum  fuerit,  ut  dijudicare  possint  Corpus  Christi.«  (1.  c.  p.  85.)  Aus 
diesem  Dekrete  geht  hervor,  dass  die  Sitte  die  neugetauften 
Kinder  zur  heil.  Communion  zuzulassen,  eine  althergebrachte 
war,  da  ja  die  Synode  indirekt  von  diesem  Dekrete  Umgang  zu 
nehmen  erlaubt,  wenn  ein  Skandal  unvermeidlich  wäre ;  diese 
Sitte  bestand  also  in  der  russischen  Kirche  seit  ihrem  ersten 
Entstehen.  Uebrigens  geht  aus  den  Chroniken  hervor,  dass  die 
russischen  Christen  Anfangs  nach  dem  Beispiele  der  ersten  Chri- 
sten sehr  oft  das  heilige  Abendmahl  empfingen,  und  dass  dieser 
fromme  Sinn  erst  in  den  folgenden  Jahrhunderten  erkaltete,  so 
dass  sich  die  Kirche  bewogen  fand,  auszusprechen,  dass  man  Den- 
jenigen, der  im  Laufe  des  Jahres  kein  einziges  Mal  kommunizirt 
hat,  als  einen  Nichtchristen  ansehen  soll.  In  der  russischen  Kir- 
che wurde  das  heilige  Messopfer  auf  gesäuertem  Brode  gefeiert, 


noch  33  verschiedene  wohlriechende  Stoffe  beigemischt  werden;  es  wird  vom 
Bischof  am  Gründonnerstag  geweiht  und  den  Pfarren  ausgetheilt,  darf  aber  nur 
ein  Jahr  verwendet  werden. 

14* 


212 

und  das  war  der  einzige  streitige  DifYoronzpunkt,  der  in  dieser 
Periode  zwischen  der  russischen  und  römischenJiirche  obwaltete 
and  auf  welchen  alle  härteren  Ausdrücke,  welche  sieh  in  den 
russischen  Chroniken  jener  Zeil  vorfinden,  augenscheinlich  zu- 
rückzuführen sind,  insofern  einige  von  ihnen  nicht  einer  spateren 
Interpolation  ihren  Ursprung  verdanken.  Wie  schon  oben  er- 
wähnl  wurde,  sind  in  unserer  Kirche  drei  Liturgien  im  Gebrauche, 
nämlich  die  Liturgie  des  heil.  Johannes  Chrysostomus,  des  heil. 
Basilius  des  Grossen,  und  die  Liturgie  der  vorgeweihten  (iahen 
(Missa  Praesanctificatorum)  des  heil.  Gregorius  des  Dialogen,68) 
welche  nach  den  entsprechenden  Kirchensatzungen  im  Laute 
des  Jahres  zelebrirt  werden. 

Das  heil.  Sakrament  der  Busse  wurde  nach  den  Vorschriften 
der  griechischen  Kirche  verwaltet,  man  richtete  sich  auch  in  der 
Au  liegung  von  Busswerken  nach  den  Satzungen  der  griechischen 
Kirche,  wozu  aber  im  12.  Jahrhunderte  manche  nur  den  beson- 
deren Verhältnissen  des  russischen  Volkes  entsprechende  Ver- 
ordnungen hinzugekommen  sind.  Der  übrigen  heil.  Sakramente 
wird  in  den  Chroniken  der  damaligen  Zeit  wenig  und  nur  gm  i 
im  Allgemeinen  gedacht,  dass  aber  diese  Sakramente  damals 
nach  den  griechischen  Kirchensatzungen  verwaltet  wurden,  ist 
seihst  verständlich.  Nester  spricht  an  vielen  Orten  von  Priestern 
(Presbytern),  welche  von  den  Bischöfen  ausgesendet,  also  auch 
ordinirt  waren.  Vom  heil.  Sakramente  der  letzten  Oelung  erzählt 
Nestor  im  Leben  des  heil.  Theodosius,  (Chronica  I.e.  cap.  68) 
wo  er  sagt,  dass  Theodosius  einem  Mönch  Namens  Damian  die 
Sorge  für  die  Kranken  anvertraute,  und  wenn  ein  Kranker  im 
Kloster  war,  „betete  man  über  ihn  und  salbte  ihn  mit  dem  hei- 
ligen Gele,  worauf  er  die  Gesundheil  wiedererlangte.«  Nachdem 
Wortlaute  der  Nestor'sohen  Chronik  könnte  man  hier  auch  ein 
Sakramentale  verstehen,  welches  in  der  russischen  Kirche  bis  auf 
den  heutigen  Tag  iihlich  ist,  dass  man  nämlich  über  kranke  Leute 
betet,  ohne  ihnen  die  letzte  Oelung  zu  spenden;  allein  der  l  in- 
stand, dass  Nestor  hiervon  einer  Salbung  mit  Oel  spricht,  welche 
bei  der  erwähnten  Segnung  nicht  vorkommt,  sowie  andere  Zeug 


■  ■  [m  Anhange  zum  II.  Bande  meiner  Geschichte  folgt  eine  kurzgefasstc 
Erklärung  der  Liturgie  dee  heil.  Johannes  Chr.  und  der  Liturgie  <1it  \orge- 
weihten  Gaben. 


213 

nisse  des  nächstfolgenden  Zeitalters  stellen  es  ausser  allem 
Zweifel,  dass  das  heil.  Sakrament  der  letzten  Oelung  damals 
ganz  nach  den  griechischen  Kirchensatzungen  gespendet  worden 
ist.  Von  dem  Begräbnisse  der  Todten  spricht  wol  Nestor  an  meh- 
reren Orten,  allein  überall  nur  ganz  allgemein.  So  sagt  er  schon 
von  der  Grossfürstin  Olga,  dass  sie  von  ihrem  Priester  begraben 
wurde,  wobei  über  ihren  ausdrücklichen  Wunsch  die  heidnischen 
Leichönfeierlichkeiten  (tryzna)  unterblieben;  er  spricht  auch  vom 
Begräbnisse  Wladimirs  des  Grossen,  Jaroslaw's  und  anderer 
Fürsten,  sowie  insbesondere  von  der  Beisetzung  des  heil.  Theo- 
dosius,  ohne  von  dem  dabei  beobachteten  Ritus  näheren  Auf- 
schluss  zu  geben.  Aus  seinen  Berichten  geht  aber  mit  Gewiss- 
heit hervor,  dass  man  die  Todten  in  hölzernen  oder  auch  in 
steinernen  Särgen  in  der  Erde  bestattete  und  dass  man  für  die 
Verstorbenen  Trauergottesdienste  veranstaltete.  Die  Kiewer 
Chronik  aber  erzählt  mehr  davon:  Der  Verstorbene  wurde  ge- 
waschen und  angekleidet,  die  Augen  wurden  ihm  zugedrückt  und 
die  Hände  auf  die  Brust  gelegt,  ein  Diener  der  Kirche  aber  blieb 
bei  der  Leiche  die  ganze  Zeit  und  las  bei  brennenden  Kerzen  die 
Psalmen,  was  auch  jetzt  beobachtet  wird.  Bei  der  Bestattung  der 
Todten  scheinen  schon  in  jenen  Zeiten  einige  Missbräuche  vor- 
gekommen sein,  so  namentlich,  dass  man  den  Todten  in  den  Sarg 
ein  entbindendes  Gebet  mitgab.  Der  Ursprung  dieses  Missbrau- 
ches wird  auf  die  Zeiten  des  heil.  Theodosius  zurückgeführt. 
Ein  gewisser  Simon  soll  nämlich  den  heil.  Theodosius  um  ein 
diesbezügliches  Gebet  inständigst  ersucht  haben,  und  von  diesem 
ein  Gebet64)  erhalten  haben,  welches  man  dem  Todten  in  den 
Sarg  mitgegeben  hat.  Die  verschiedenen,  in  neuerer  Zeit  ge- 
machten Ausgrabungen  haben  auch  gezeigt,  dass  man  den  Todten 
auch  Münzen  und  andere  Gegenstände  in  den  Sarg  legte,  welche 
als  Nachklänge  des  Heidenthums  auf  die  ältesten  Zeiten  zurück- 
zuführen sein  werden.  Der  Grossfürst  Wladimir  Monomach  ver- 
bietet   in  seinem  Testamente  ausdrücklich,  den  Todten  Münzen 


6t)  Im  Namen  des  Vaters,  des  Sohnes  und  des  heiligen  Geistes!  Ge- 
denke meiner,  Herr,  wenn  du  in  dein  Reich  kommst,  wo  du  Jeden  nach 
seinen  Werken  entlohnen  wirst;  dann,  Herr,  stelle  deinen  Diener  zu  deiner 
Rechten,  würdige  ihn  deiner  Herrlichkeit  und  lasse  ihn  deine  Stimme  hören: 
„Komme  her,  Gesegneter  meines  Vaters,  ererbe  das  Reich,  das  dir  bereitet  ist". 


214 

mitzugeben.  (Nestor  cap,  80.)  Die  Gläubigen  wurden  auf  einem 
dazu  bestimmten  und  gesegneten  Orte  begraben,  die  Fürsten, 
Bischöfe,  Mönche  und  angesehene  Leute  wurden  unter  den 
Kirchen  beigesetzt,  und  es  kommen  auch  Fälle  vor,  wo  die  Le- 
benden sieh  ihre  letzte  Ruhestätte  bestimmen  (wie  der  heil. 
Theodosius,  dann  Maria,  die  Gemalin  eines  gewissen  Jan,  welche 
vor  dem  heil.  Theodosius  die  Besorgniss  ausspricht,  deswegen, 
weil  sie  nicht  weiss,  wo  sie  begraben  wird,  —  Nestor's  Chronik 
cap.  ~t4\  und  dafür  sorgen,  dass  für  ihre  Seelen  Gottesdienste 
gehalten  werden.  Dieses  Letztere  ist  die  stärkste  Widerlegung 
der  Schismatiker,  welche  in  der  Theorie  von  einem  Fegefeuer 
nichts  wissen  wollen,  praktisch  aber  dessen  Existenz  vollständig 
zugeben. 

Was  schliesslich  das  heil.  Sakrament  der  Ehe  anbelangt,  so 
hatte  das  Christenthum  in  dieser  Beziehung  mit  sehr  vielen 
Schwierigkeiten  zu  kämpfen.  Indem  Nestor  (in  seiner  Chronik 
cap.  10)  die  Sitten  der  verschiedenen  slovenischen  Volksstämme 
beschreibt,  sagt  er  unter  anderen,  dass  die  Drewlanen  keine  Ehe 
kannten,  ferner  dass  die  Radimitschen,  Wiatytschen  um!  Sive- 
rier  (nördliche  Völker)  sieh  ihre  Frauen  bei  öffentlichen  Spielen 
heimlich  erwarben  und  auch  keine  Ehe  kannten.  I )io-o  Sitten 
waren  wohl  nichl  allgemein,  denn  von  den  Polanen,  also  von  den 
Ebenebewohnern,  zu  denen  die  Kiewer  Gegenden  zu  rechnen 
sind,  sagt  Nestor,  dass  sie  einen  Trauungsritus  beobachteten;  als 
aber  dieses  Volk  zum  Christenthume  bekehrl  worden  war,  hat 
eben  die  Ausrottung  dieser  Sitten  der  Kirche  die  grössten 
Schwierigkeiten  bereitet  ;  drww  Nestor  bemerkt,  dass  bei  den 
Wiatytschen  diese  Sitten  noch  zu  seiner  Zeit  herrschten.  Die 
W  ialvtschen  waren  nun  zwar  nicht  Küssen,  allein  sie  waren  den 
Russen  unterthan,  und  es  dürfte  kaum  geleugnet  werden,  dass 
auch  bei  den  Russen,  wenn  auch  in  einem  geringeren  Massstabe, 
dieselben  Sitten  \\\\<\  Gebräuche  herrschten.  Bei  dm  heidnischen 
lin— »Mi  war  die  Vielweiberei  gestattet,  wie  aus  der  Geschichte 
Wladimir  des  Grossen  erhellt,  und  dass  solche  Fälle  noch  zu 
Zeiten  Jaroslaw's  vorgekommen  sind,  zeigt  sieh  daraus,  dass  in 
der,  diesem  Fürsten  zugeschriebenen  Constitution  (art.  \.i  eine 
Strafe  gegen  die  Polygamie  bestimmt  ist.  Ausserdem  haben  sich 
in  dieser  Beziehung  noch  andere  Schwierigkeiten  ergeben:  so 
wurde  vielleicht    schon  damals  besonders  von  den   Fürsten  da- 


215 

nach  dem  Kirchenrechte  zur  Schliessung  der  Ehe  nothwendige 
Alter  wenig  beachtet;  die  Willensfreiheit  der  Brautleute  scheint 
eine  untergeordnete  Sache  gewesen  zu  sein,  da  nach  alter  Sitte 
der  Vater  für  den  Sohn  und  die  Tochter  warb,  insbesondere  aber 
scheint  man  sich  um  die  Ehehindernisse  wenig  gekümmert  zu 
haben,  wie  aus  Nestor's  Chronik  und  der  erwähnten  Constitution 
erhellt.  Die  Chronisten  erzählen  freilich  nur  von  den  Ehen  der 
Fürsten,  da  das  Familienleben  des  Volkes  ihnen  nichts  Interessantes 
bot;  wenn  sich  aber  schon  im  Familienleben  der  Fürsten  solche 
Schattenseiten  zeigten,  so  wird  es  auch  beim  Volke  wenn  nicht 
schlechter,  so  gewiss  nicht  besser  gewesen  sein.  Dazu  kam  die 
Willkür  des  Mannes,  welcher  seine  Frau  nach  seinem  Belieben 
entlassen  konnte,  und  dann  kam  das  Vorurtheil,  dass  die  kirch- 
liche Einsegnung  der  P^he  ein  Privilegium  der  Fürsten  und  der 
Bojaren  sei,  von  dem  das  gemeine  Volk  ausgeschlossen  ist.  Die 
Kirche  eiferte  dagegen,  der  Grossfürst  Jaroslaw  —  denn  wenn 
auch  die  vielgenannte  Constitution  unecht  ist,  bestand  sie  wicwol 
nicht  theoretisch,  doch  praktisch  in  seiner  Zeit  —  belegte  die 
Zuwiderhandelnden  mit  empfindlichen  Strafen;  allein  es  bedurfte 
vieler  Anctrengungen,  bis  die  Kirche  auch  in  dieser  Beziehung 
den  Sieg  davongetragen  hat.  Die  Kirchengesetze  waren  übrigens 
in  dieser  Beziehung  streng,  die  dritte  Ehe  war  untersagt,  und 
der  Priester,  welcher  eine  dritte  Ehe  sakramental  einsegnete, 
wurde  mit  der  Amtsentsetzung  gestraft,  wenn  nicht  etwa  die 
Kirchenbehörde  dazu  aus  besonderen  Gründen  ihre  Einwilligung 
gegeben  hat.  —  Die  persönlichen  Verhältnisse  der  Ehegatten 
bestimmte  theils  altes  Herkommen,  theils  das  Gesetz,  doch  wurde 
das  Schicksal  des  Weibes  seit  der  Einführung  des  Christen- 
thums  erträglicher.  Wladimir  Monomach  ermahnt  in  seinem 
vielgenannten  Testamente  seine  Kinder,  dass  man  das  Weib 
nicht  bedrücken,  aber  selbes  auch  nicht  die  Oberhand  nehmen 
lassen  soll.  Ursprünglich  musste  der  Bräutigam  den  Eltern  der 
Braut  eine  Gabe  (b^ho  =  wino)  entrichten;  davon  ist  man  später 
abgekommen,  und  es  kam  die  Aussteuer  der  Töchter  von  Seiten 
ihrer  Eltern  zur  Uebung,  wogegen  auch  der  Bräutigam  irgend 
ein  Gut  zur  Versorgung  seiner  Frau  auf  seinen  Todesfall  ent- 
weder gleich  bei  der  Werbung  oder  in  seinem  Testamente  be- 
stimmte. —  Die  Gewalt  der  Eltern  über  ihre  Kinder  war  gross, 
wie  weit  sie  sich  aber  erstreckte,    ob  vielleicht  bis  zum  Rechte 


210 

eine-  römischen  pater  faniilias,  ist  nicht  zu  bestimmen,  weil  das 
Jaroslaw'sclie  Rechtsbuch  „Ruskaja  Prawda*  davon  keine  Er- 
wähnung thut.  Der  russische  Historiker  Karamsin  vermuthet, 
Ja—  die  Elternmacht  damals  zu  heilig  war  und  zu  sehr  geachtet 
wurde,  als  dass  der  Gesetzgeber  es  nöthig  gehabt  habe,  daran 
noch  erinnern  zu  müssen,  welche  Vermuthung  aber  sich  nicht 
rechtfertigen  lässt,  und  es  ist  wahrscheinlicher,  dass  diese  Sorge 
den  Kirchenvorstehern  anheimgestelil  wurde.  So  gab  es  in  Be- 
zug auf  das  eheliche  und  Familienleben  noch  viele  dunkle  Punkte, 
welche  erst  mit  der  Zeit  von  der  Kirche  verdrängt,  und  durch 
edlere  Sitten  und  Gebräuche  ersetzt  wurden  waren.  Der  Cultus 
unserer  Kirche  war  also  im  Ganzen  und  Grossen  derselbe,  wie 
er  heute  geübt  wird,  wobei  freilich  mit  der  Zeit  neue  Culthand- 
lungen  und  verschiedene  den  Zeitverhältnissen  entsprechende 
Veränderungen  naturgemäss  vorkommen  mussten  und  auch 
wirklich  vorgekommen  sind. 

Viertes  CapiteL 

Das  religiöse  und  sittliche  Leben. 
§.  35. 

Die  Sitten  und  Gebräuche  des  Volkes.  Dessen 
Schatten-  und  Lichtseiten. 

Wiewol  man  beim  russischen  Volke  von  solcher  grenzen- 
losen Verdorbenheit,  wie  sie  bei  den  heidnischen  Griechen  und 
Römern  zu  Tage  getreten  ist,  nicht  sprechen  kann,  so  findet  man 
auch  liier  genug  Schattenseiten  im  sittlichen  Leben  de<  Volk«1-, 
welche  auch  nach  der  Bekehrung  dieses  Volkes  nicht  gleich  aus- 
gerottet werden  konnten,  was  leicht  erklärlich  i<t,  wenn  man  dir 
grosse  Ausdehnung  des  Landes,  den  natürlichen  Hang  an  dem 
Althergebrachten, vorzüglich  aberdie  Rohheil  und  Unwissenheit 
des  Volkes  in  Betrachl  /'cht.  Nacb  den  diesbezüglichen  Nach- 
richten des  Chronisten  und  nach  den  im  Jaroslawschen  Rechts* 
buche  (Ruskaja  prawda)  aus  dem  Jahre  1020  herrschten  unter 
dem  Volke  vorzüglich  folgende  Gebrechen:  Unzucht,  welche  sich 


besondi  es  bei  den  von  der  Jagd  und  vom  Fischfange  lebenden 

Stämmen  geltend  machte:    ferner  Trunksuchl  war  ein  allgemein 
verbreitete-    1  «lud;    Aberglauben  mancherlei   Art,   welchen    die 


217 


Epigonen  des  Heidenthums,  die  Zauberer,  von  denen  Nestor  an 
mehreren  Orten  seiner  Chronik  spricht,  nährten  und  das  Volk  oft 
bis  zum  Fanatismus  brachten,  wie  oben  erwähnt  worden  ist.  Dazu 
gehörten  noch  verschiedene  Vorurtheile;  so  hielt  man  es  für  ein 
unheilverkündendes  Zeichen,  einem  Begräbnisse,  einem  Priester 
oder  Mönche,  oder  einem  kahlen  Pferde  zu  begegnen;  die  Furcht 
vor  dem  bösen  Auge  war  allgemein,  die  Sterbenden  verliess  man, 
weil  ihr  Anblick  für  unheilbringend  gehalten  wurde,  als  der 
Fürst  Hlib  sich  über  Aufforderung  des  ruchlosen  Grossfürsten 
Swiatopolk  nach  Kiew  begab,  stolperte  sein  Pferd,  und  das  hielt 
man  nach  Nestor  für  ein  schlimmes  Vorzeichen  u.  s.  w.  Vor 
solchen  Vorurtheilen  warnt  Wladimir  Monomach  in  seinem  Testa- 
mente (bei  Nestor  c.  80).  Den  Neugebornen  gab  man  gleich  nach 
der  Geburt  einen  slavischen  Namen,  und  bei  der  Taufe  erhielten 
sie  einen  christlichen  Namen,  aliein  dieser  wurde  entweder  ver- 
schwiegen oder  falsch  angegeben,  damit  kein  Zauberer  diesem 
Menschen  fluchen  oder  schaden  könne.65)  Aus  frommer  Sitte 
trugen  die  Russen  das  Kreuz,  welches  sie  bei  der  Taufe  erhalten 
haben,  immer  am  Leibe,  allein  auch  diese  fromme  Sitte  artete 
aus,  indem  daraus  Amulete  wurden,  und  diese  Vorurtheile  haben 
sich  lange  Zeiten  erhalten,  ja  manche  bestehen  bis  auf  den  heutigen 
Tag.  Ein  ferneres  Gebrechen  war  die  Blutrache,  welche  noch  im 
Jaroslawschen  Rechtsbuche  (Art.  I.)  zu  Recht  bestand,  denn  in 
diesem  Artikel  heisst  es:  „Wer. einen  Menschen  tödtet,  diesen 
rächen  die  Verwanden  durch  den  Tod",  und  nur  wenn  es  keine 
Rächer  gab,  war  für  den  Mord  eine  entsprechende  Geldsühnc 
bestimmt;  doch  wurde  die  Blutrache  schon  unter  der  folgenden 
Regierung  aufgehoben.  Iliemit  im  Zusammenhange  standen  die 
Gewalttätigkeiten,  Schlägereien  und  Grausamkeiten.  Ferner 
gehört  hier  der  Sklavenhandel,  welcher  trotz  wiederholter  Verbote 
noch  eine  geraume  Zeit  fortbestand,  dann  die  Gottesurtheüe,  welche 
nach  dem  Art.  21)  des  genannten  Rechtsbuches  rechtsgiltig  waren. 
Wenn  man  nämlich  Jemanden  eines  Kapitalverbrechens  beschul- 
digte, so  war  es  nach  Art.  28  nothwendig,  dass  sieben  beeidete 
Zeugen  zum  Beweise  beigebracht  werden  (nur  die  Waräger  und 
Fremden  brauchten  nur  zwei  Zeugen  zu  stellen),  und  nach  Art.  29 
mussten  diese  Zeugen  freie  Männer  sein;  waren  aber  keine  solche 


')  Tatischtbchew,  russ.  Gesch.  I.  57<J, 


218 

Zeugen  vorhanden,  so  konnte  sich  der  Kläger  auf  einen  Sklaven 
berufen,  und  verlangen,  dass  sich  der  Geklagte  durch  die  Eisen- 
probe rechtfertig;1.  Hat  aber  der  Kläger  keine  Zeugen,  so  muss 
er  -ich  selbst  der  Eisenprobe  oder  bei  kleineren  Sachen,  der 
Wasserprobe  unterwerfen.  Diese  Prüfungen,  welche  man  Gottes- 
urtheile  nannte,  bestanden  darin,  dass  der  zu  Prüfende  glühendes 
Eisen  in  die  Hand  nehmen,  oder  einen  Ring  aus  siedendem 
Wasser  herausnehmen  musste,  worauf  seine  Hand  verbunden 
und  versiegelt  wurde;  nach  drei  Tagen  öffnete  man  sie,  und  wenn 
man  keine  Wunde  vorgefunden  hat,  so  hat  der  Betreffende  den 
Prozess  gewonnen,  sonst  aber  hat  er  ihn  verloren.  Diese  Gerichte 
erhielten  sie  noch  lange  Zeiten  hernach,  bis  sie  ganz  verdrängt 
wurden,  an  deren  Stelle  dann  leider  der  Zweikampf  gekommen 
ist.  Auch  Diebstähle  scheinen  oft  vorgekommen  zu  sein,  denn  das 
Rechtsbuch  beschäftigt  sich  mit  ihren  verschiedenen  Arten  in 
mehreren  Artikeln,  und  am  härtesten  werden  die  Pferdediebe 
gestraft,  nämlich  nach  Art.  5  verlor  ..'in  Pferdedieb  alle  Bürger- 
rechte, die  Freiheit  und  sein  Eigenthum.  Diese  und  andere 
Gebrechen  fanden  sich  in  Russland  auch  noch  nach  des-en  Be- 
kehrung, allein  es  fehlte  anderseits  nicht  an  erfreulichen  Licht- 
seiten im  sittlichen  Leben  des  Fürsten  und  des  Volkes,  welche  der 
segensreichen  Wirkung  des  Christentums  und  auch  dem  ange- 
stammten Charakter  dieses  Volkes  zu  verdanken  sind.  Dahin 
gehört  in  erster  Linie  der  streng  religiöse  und  fromme  Sinn,  welcher 
sich  in  frommen  Andachtsübungen,  Erbauung,  Ausschmückung 
und  Dotirung  von  Kirchen  und  Klöstern  offenbarte,  diesem  um- 
stände ist  es  auch  zuzuschreiben,  dass  die  kaum  entstandenen 
Klöster  bald  eine  grosse  Anzahl  von  Ordensbrüdern  zählten, 
unter  denen  auch  Fürsten  und  Bojaren  anzutreffen  waren.  Aus 
diesem  religiösen  Sinne  entstand  auch  die  Sehnsucht,  den  göttlichen 
Heiland  an  den  heiligen  Orten  zu  verehren,  in  F  i  Ben  in 

späteren  Zeilen  viele  Leute  nach  dem  heiligen  Lande  pilgerten. 
Die  Chronisten  erwähnen  im  1  1.  Jahrhunderte  zwei  solche  Pilger- 
reis  //,  und  zwar  um  das  Jahr  L060  pilgerte  der  ehrwürdige  War- 
laam,  und  am  Ende  diese-  Jahrhunderte-  drv  ILgumen  Daniel 
nach  Jerusalem,  wo  er,  nach  seiner  Angabe,  auch  andere  russische 
Pilger  fand. 

Nicht   minder  ehrend   sind   die    Werke  da-    Barmherzigkeit < 
lie  Liehe  zu  den  Armen,  die  Verehrung  der  Priester  und  Mönche, 


219 

in  Folge  dessen  begüterte  Leute  nicht  nur  zu  ihren  Lebzeiten 
viel  Gutes  stifteten,  sondern  auch  in  ihren  Testamenten  Kirchen, 
Klöster  und  Arme  zu  ihren  Erben  einsetzten,  worüber  Nestor 
an  vielen  Orten  spricht.  Gerühmt  wird  auch  die  Gastfreundschaft, 
welche  im  Jaroslaw'schen  Rechtsbuche  auch  darin  ihren  Aus- 
druck findet,  dass  nach  Art.  28  ein  Fremder  zum  Beweise  seiner 
Klage  nur  zwei  Zeugen  stellen  musste,  während  ein  Einheimi- 
scher sieben  Zeugen  zu  demselben  Zwecke  nötbig  hatte;  auch 
wenn  ein  fremder  Kaufmann  an  einen  Einheimischen  eine  For- 
derung hatte,  so  musste  er  vor  allen  anderen  nach  Art.  23.  be- 
zahlt werden,  wenn  man  deswegen  auch  den  Schuldner  selbst 
sammt  seiner  Familie  verkaufen  musste.  Vor  den  Kii?gen  pflegten 
die  damaligen  Fürsten  und  Krieger  Gott,  um  Hilfe  anzuflehen  und 
die  heiligen  Sakramente  zu  empfangen.  „Nehmet  mit  Liebe  den 
Segen  der  Geistlichen  entgegen,  ermahnt  Wladimir  Monomach 
seine  Kinder  (bei  Nestor  c.  HO.)  Heget  keinen  Stolz,  weder  im 
Verstände  noch  im  Herzen  und  denket:  wir  sind  verefänsdich, 
heute  lebendig,  morgen  todt-  •  •  Unterwegs,  zu  Pferde  wieder- 
holet, statt  eitler  Gedanken,  Gebete  oder  sprechet  das  kurze  aber 
beste  Gebet:  Herr  erbarme  dich!  Gehet  frühe  in  die  Kirche,  um 
Gott  euer  Morgenlob  darzubringen;  so  (hat  es  mein  Vater,  so 
haben  alle  guten  Leute  gethan."  Nicht  minder  anerkennenswert», 
ist  die  Treue  und  Ergebenheit  dieses  Volkes  gegen  seine  Fürsten. 
.,  Wenn  der  christliche  Glaube  nrcht  gute  wäre,  l'ässt  Nestor  cha- 
rakteristisch das  Volk  sprechen,  so  hätte  ihn  der  Fürst  nicht  an- 
genommen." Diese  treue  Ergebenheit  gQgQn  die  weltliche  Obrig- 
keit zeichnete  vorzüglich  die  Süd-,  nachmaligen  Kleinrussen  aus, 
während  die  nördlichen  Nowhoroder  sich  nicht  immer  so  ergeben 
gezeigt  haben.  Wenn  nun  die  Fürsten  so  lebten,  so  wird  auch 
das  Volk  sie  nachgeahmt  haben.  Demnach  hat  das  sittliche  Leben 
des  russischen  Volkes  wohl  manche  Schattenseiten  aufzuweisen; 
allein  es  war  anderseits  in  der  ersten  Periode  seit  dessen  Bekeh- 
rung in  vielfacher  Beziehung  erfreulich  und  lobwürdig. 

Mit  Rücksicht  auf  das  religiös-sittliche  Leben  der  ersten 
russischen  Christen  sei  noch  der  Eidesform,  des  sog.  Kreuzkusses 
gedacht.  Uebernommene  Verbindlichkeiten  und  Verträge  bekräf- 
tigten die  Fürsten  und  Bojaren  dadurch,  dass  sie  das  heil.  Kreuz 
küssten,  und  zwar  entweder  persönlich  oder  durch  ihre  Vertreter. 
Die   darüber  aufgenommene  Urkunde  hiess  (rpaiuora  KpecTHaa) 


220 

bramotakrestnaja,  d.  i.Kreuzes-Urkunde,  und  sie  wurde  dem  Wort- 
brüchigen als  Fehdehandschuh  zugeschickt.  Bei  Friedensschlüs- 
sen und  Verträgen  erschienen  die  Fürsten  zu  Pferde  oder  sassen 
nach  alter  Sitte  auf  Teppichen,  wie  aus  Nestor' s  Chronik  zu  er- 
sehen ist, 

§.36. 

Das    Mönchwesen.     Stiftung    des    Kiewer    Höhlen- 

klosters. 

Die  herrlichste  Blüthe  des  religiös-sittlichen  Lebens  des 
russischen  Volkes  ist  in  den  Klöstern  erstanden,  welche  bald 
nach  der  Bekehrung  dieses  Volkes  hier  entstanden  sind.  Die 
Pflanzstätte  und  die  Mutter  aller  russischen  Klöster  war  das  be- 
rühmte Höhlenkloster  (monasterium  cripticum,  monastyr  pe£er- 
skij)  in  Kiew,  über  dessen  Gründung  also  zuerst  die  Rede 
sein    wird. 

Unter  der  Regierung  Jaroslaw's  (1019 — 1054)  lebte  in 
Berestovvo  (nach  Nestor  1.  c.  cap.  57.)  nahe  von  Kiew  ein  from- 
mer Priester  Namens  Iiilarion,  dem  die  Seelsorge  in  der  genann- 
ten Ortschaft  anvertraut  war.  Dieser  fromme  Priester  begab  sich, 
vom  inneren  Drange  getrieben,  sehr  oft  auf  eine  nahe  von  Bere- 
stowo  am  Dniepr  gelegene  waldige  Anhöhe,  wo  er  sich  in  der 
Erde  eine  Höhle  (cripta)  machte,  und  in  derselben  seine  Gebete 
und  kirchlichen  Tagzeiten  verrichtete.  Der  Grossfürst  Jaroslaw 
verweilte  sehr  oft  in  Berestowo,  wo  er  ein  Landschloss  hatte, 
und  er  wurde  bald  auf  den  frommen  Priester  Iiilarion  aufmerk- 
sam gemacht,  und  als  nach  des  Metropoliten  Theopempt  Tode 
der  Metropolitanstuhl  erledigt  wurde,  haben  im  Jahre  1051  die 
russischen  Bischöfe  auf  Vorschlag  des  Grossfürsten  den  frommen 
Priester  Iiilarion  in  der  von  Jaroslaw  erbauten  Kiewer  Sofien- 
kirche zum  Metropoliten  von  Kiew  erwählt  und  geweiht.  Die 
vom  ehrwürdigen  Iiilarion  gegrabene  Hohle  war  der  erste  Grund 
zum  nachmaligen  berühmten  Höhlenkloster, 

l  in  dieselbe  Zeit,  als  Iiilarion  noch  in  Berestowo  lebte, 
begab  sich  ein  Laie,  Namens  Antipa,  der  von  Lubetsch,  einem 
Städtchen  am  Dniepr,  gebürtig  war,  und  von  seiner  .lugend  an 
zum  gottgefälligen,  beschaulichen  Leben  eine  grosse  Neigung 
und  Vorliebe  zeigte,  auf  den  heiligen  Berg,  das  ist  nach  Athos  in 
Ni       donien,  wo  sich  von  aUersljer  ein  berühmtes  Kloster  befand. 


221 

Er  sah  das  Kloster,  dessen  Einrichtungen  und  das  gottgefällige 
Leben  der  Mönche,  was  ihn  so  gerührt  hat,  dass  er  sich  entschlos- 
sen hat,  in  das  Kloster  einzutreten,  und  vom  dortigen  Kloster- 
oberen wirklich  in  den  Ordensstand  aufgenommen  wurde,  wobei 
er  als  Ordensmann  den  Namen  Antonius  erhielt.  Antonius  wählte 
sich  das  Eremitenleben  und  blieb  längere  Zeit  am  Berge  Athos, 
wo  man  noch  jetzt  den  Ort  zeigt,  an  welchem  er  gelebt  hat. 
Seine  grosse  Frömmigkeit  veranlasste  den  Klostervorsteher,  dass 
er  ihn  aufforderte,  damit  er  im  Frieden  in  sein  Vaterland  heim- 
kehre und  dort  das  Ordensleben  kultivire.  Antonius  kehrte 
wirklich  in  seine  Heimat  zurück  und  „sah  sich  in  Klöstern66)  um, 
wo  er  sich  niederlassen  könnte,  allein  nirgends  hat  ihm  gefallen." 
Da  hat  er  die  vom  H Marion  ausgegrabene  Höhle  gefunden  und 
dort  hat  er  sich  nach  Gottes  Eingebung  niedergelassen.  Dort 
lebte  er  im  Gebet,  wobei  er  strenges  Fasten  beobachtete,  und 
machte  sich  eine  grössere  Höhle.  Der  Ruf  seines  heiligen  Wan- 
dels verbreitete  sich  bald  unter  dem  Volke,  Viele  kamen  zu  ihm 
und  baten  ihn  um  seinen  Segen,  wobei  sie  ihm  die  unentbehr- 
lichen Lebensmittel  brachten,  und  manche  ersuchten  ihn,  dass 
er  sie  in  seine  Lebensgemeinschaft  aufnehme.  Die  Kunde  davon 
kam  auch  zu  dem  um  diese  Zeit  auf  den  grossfürstlichen  Thron 
erhobenen  Isjaslaw-Demeter,  welcher  bald  darauf  beim  Antonius 
mit  seinem  Gefolge  erschienen  ist  und  um  seinen  Segen  bat. 
Die  Gesellschaft  des  ehrwürdigen  Antonius  wuchs  mit  jedem 
Tage  an,  er  nahm  Ordensbrüder  auf,  unterwies  sie  in  der  Ordens- 
regel, die  er  vom  Berge  Athos  mitgebracht  hatte,  und  die  Ordens- 
brüder, deren  Zahl  damals  nach  Nestor's  Angabe  12  war,  gruben 
sich  neue  Höhlen  und  dazwischen  eine  Kirche,  und  lebten  so 
unter  der  Leitung  des  Antonius  ein  gottgefälliges  Leben.    Zu 


,,4j  In  Russland  gab  es  also  schon  damals  Klöster,  und  zwar  stammten 
einige  schon  aus  dem  9.  Jahrhunderte,  aus  dem  Zeitalter  der  Grossfürstin  Olga, 
wie  aus  alten  Dokumenten  geschlossen  wird;  und  zwar  soll  das  Kiewer  Kloster 
zum  heil.  Nikolaus  aus  dem  Zeitalter  der  Grossfürstin  Olga  stammen,  das 
Kiewer  Kloster  zum  heil.  Erzengel  Michael  soll  vom  ersten  Metropoliten  Mi- 
chael I.  und  ein  anderes  dortiges  Kloster  von  den  mit  ihm  gekommenen  Mön- 
chen gegründet  worden  sein.  Allein  in  diesen  Klöstern  lebten  nur  griechische 
Mönche,  denen  das  Leben  und  der  Wandel  des  Volkes  fremd  war,  in  Folge 
dessen  sie  auf  das  ganze  religiös-sittliche  Leben  desselben  keine  nachhaltige 
Wirkung  ausüben  konnten. 


222 

den  ersten,  welche  Antonius  Jn  seinen  Ordensverband  aufgenom- 
men hat,  gel lörte  ein  Priester,  Namens  Nikon  und  der  fromme 
Theodosius,  von  dem  später  die  Rede  sein  wird.  Es  kamen  aber 
zum  ehrwürdigen  Antonius  auch  Leute  von  höheren  Ständen, 
unter  den  ersten  ein  Sohn  (](\<  erstenBojaren  des  Grossfürsten 
[sjaslaw,  welcher  nach  vielen  Schwierigkeiten,  die  ihm  der  ehr- 
würdige Antonius  in  Erfüllung  seiner  Pflicht  in  den  Weg  stellte, 
in  den  Ordensverhand  aufgenommen  und  Warlaam  benannt 
wurde.  lTm  dieselbe  Zeit  kam  auch  ein  anderer  Hofmann  des 
Grossfürsten  Isjaslaw  zum  Antonius  und  wurde  nach  entspre 
chender  Prüfung  und  Belehrung  von  ihm  aufgenommen  und 
Ephrem  genannt,  (eher  das  Lehen  dieser  ersten  russischen 
Ordensbrüder  sehreiht  Nestor,  ein  Zeitgenosse,  so:  »Welche 
Mühsale  die  Mönche  zu  ertragen  hatten,  weiss  nur  Gott  selbst, 
diese  kann  ein  Mensch  nicht  erzählen.  Ihre  Nahrung  bestand  in 
Brod  und  Wasser.  An  Samstagen  und  Sonntagen  assen  sie  auch 
Linsen;  wenn  ihnen  aber  diese  mangelten,  genossen  sie  ein  ande- 
res gekochtes  Gemüse.  Zu  ihrem  Lebensunterhalte  arbeiteten 
sie,  sie  verfertigten  Hüte  von  Wolle  und  befassten  sich  auch  mit 
anderen  Handarbeiten;  alles  das  trugen  sie  in  die  Stadt,  wo  sie 
es  verkauften,  und  für  den  Erlös  kauften  sie  Getreide,  welches 
sie  unter  einander  theilten,  damit  jeder  seinen  Theil  zur  Berei- 
tung des  Brodes  mahle.  Dann  verrichteten  sie  das  Matutinum, 
nach  dessen  Persolvirung  die  einen  ihre  Handarbeiten  fortsetzten, 
die  anderen  im  Garten  gruben,  Gemüse  anhauten  und  jäteten; 
so  arbeiteten  sie,  bis  die  Zeit  der  heil.  Liturgie  ankam.  Da  ver- 
sammelten sieh  Alle  in  der  Kirche,  persolvirten  die  Hören,  und 
feierten  die  heil.  Liturgie.  Nach  der  Liturgie  (Messe)  assen  sie 
etwas  Brod  und  gingen  wieder  an  ihre  Arbeiten:  und  so  lebten 
sie  alle  Tage  in  der  Liehe  Gottes." 

Die  kleine  Ordensgemeinde  leitete  bis  jetzt  der  ehrwürdige 
Antonius;  doch  nun  ist  darin  eine  Veränderung  eingetreten.  Die 
Einkleidung  der  zwei  oberw'ähnten  Bojaren  hat  den  Grossfürsten 
Isjaslaw-Demeter  unangenehm  berührt,  ja  erbittert,  er  kam  mit 
seinem  Gefolge  zum  Antonius,  um  vielleicht  von  ihm  Rechen- 
schaft zu  fordein ;  allein  da  änderte  sich  sein  Sinn,  er  hat  den 
ehrw.  Antonius  um  seinen  Segen.  Unterdessen  entfernte  sich 
Nikon  in  eine  andere  Gegend,  und  auch  Antonius  wollte  wieder 
zu  Reinem  Kremitenleben  zurückkehren,  er  versammelte  deswegen 


223 

die  Brüder,  eröffnete  Urnen  seinen  Wunsch,  und  setzte  an  seine 
Stelle  den  obenerwähnten  Warlaam  zum  Vorsteher  (Hegumen, 
Ihumcn)  ein;  seihst  aber  grub  er  sich  in  der  Nahe  eine  neue 
Höhle,  wo  er  seit  der  Zeit  abgeschlossen  von  der  Welt  lebte.  — 
Unterdessen  nahm  die1  Zahl  der  Ordensbrüder  zu,  und  der  ohnehin 
kleine  Raum  fing  an  für  sie  zu  eng  zu  werden,  sie  beschlossen 
also  ihre  unterirdischen  Zellen  zu  erweitern,  wollten  es  aber 
nicht  ohne  Einwilligung  ihres  Vaters  thun,  daher  trugen  sie  ihm 
ihr  Anliegen  durch  ihren  nunmehrigen  Hegumen  Warlaam  vor, 
welcher  ihr  Vorhaben  billigte  und  dazu  seinen  Segen  ertheilte. 
Die  kleine  Ordensgemeinde  hatte  aber  keinen  Platz,  wo  sie  ein 
neues  Kloster  gründen  könnte,  daher  Hess  der  ehrw.  Antonius 
durch  einen  Ordensbruder  den  Grossfürsten  Isjaslaw  bitten,  dass 
er  dem  Orden  die  über  den  unterirdischen  Höhlen  gelegenen 
Berg  schenke.  Der  Grossfürst  willfahrte  dieser  Bitte  mit  Freuden, 
und  so  wurde  nun  an  dem  über  dem  ursprünglichen  unterirdi- 
schen, daher  Höhlenkloster,  Kloster  gelegenen  Berge  eine  Kirche 
und  ein  Kloster  gebaut  und  dasselbe  mit  einer  Umfassungsmauer 
versehen.  So  entstand  also  dieses  in  der  Geschichte  der  russi- 
schen Kirche  hochberühmte  Kloster,  welches  für  Russland  das 
war,  was  für  den  Westen  Europa's  die  Stifte  von  Fulda,  Corvey, 
St.  Gallen  u.  s.  w.  waren;  und  wiewol  in  Russland  schon  früher 
Klöster  bestanden,  so  war  doch  das  Kiewer  Höhlenkloster  die 
Mutter  und  Pflanzstätte  aller  übrigen  russischen  Klöster. 

Antonius  lebte  nun  als  Eremit  in  seiner  einsamen  Höhle, 
allein  er  verkehrte  auch  mit  Menschen.  Zu  ihm  kamen  nicht  nur 
Ordensbrüder,  welche  ihn  bei  allen  wichtigeren  Anlässen  um 
Rath  befragten,  sondern  auch  viele  andere  Leute,  welche  bei  ihm 
Rath  und  Segen  suchten,  und  Gott  hat  den  durch  sein  gottge- 
fälliges Leben  geläuterten  frommen  Ordensmann  schon  zu  seinen 
Lebzeiten  mit  der  Gabe  des  Vorhersehens  und  der  Wunder  ver- 
herrlicht. Im  J.  1067  fielen  in  Russland  diePolowzer  ein,  und  die 
damaligen  Fürsten,  namentlich  der  Grossfürst  Isjaslaw,  und  des- 
sen Brüder  Swiatoslaw  und  Wsewolod  kamen  vor  der  Schlacht 
zum  ehrw.  Antonius  und  baten  ihn  um  den  Segen.  Antonius 
aber  verkündete  ihnen  den  unglücklichen  Ausgang  des  Krieges, 
und  er  wurde  dann  vom  Grossfürsten  Isjaslaw  nach  Tscherni- 
gow  gebracht,  wo  er  sich  eine  Höhle  grub,  und  in  derselben 
einige  Zeit  lebte,  von  dort  aber  wieder  in  seine  Kiewer  Höhle 


zurückkehrte,  wo  er  wahrscheinlich  im  J.  1073  sein  gottgefälliges 
Leben  im  '.>(.>.  Lebensjahre  abgeschlossen  hat.  Der  selige  Antonius 

wird  von  unserer  Kirche  als  Heiliger  verehrt,  und  sein  Andenken 

wird  am  10.  (22.)  Juli  gefeiert. 

Unterdessen  sind  mich  im  Kiewer  Höhlenkloster  manche  Ver- 
änderungen vorgefallen.  Der  ( « rossfürsl  [sjaslaw-Demcter  gründete 
1062  das  Kloster  zum  heiligen  Demetrius,  wo  der  bisherige 
rJegumen  des  Kiewer  Elöhlenklosters  zum  Vorsteher  eingesetzt 
Wurde.®7)  Die  verwaisten  Ordensbrüder  des  Kiewer  Höhlenklo- 
iters  begaben  sieh  nun  zu  ihrem  noch  lebenden  Vater  Antonius 
mit  der  Bitte,  dass  er  ihnen  einen  neuen  Vorstehen^gebe,  worauf 
der  schon  genannte  Theodosius  zum  Regimen  des  Höhlenkloster  & 
eingesetzt  wurde. 

Dieser  Theodosius  nun  ist  der  zweite  Gründer  und  Reformator 
des  Kiewer  Höhlenklosttrs  und  der  Vater  aller  nachmaligen  russischen 
Klöster.  Theodosius  war  von  christlichen  Eltern  inWasilevv,  einer 
bei  Kiew  gelegenen  Ortschaft,  geboren,  von  wo  er  in  seiner 
Jugend  mit  seinen  Eltern,  die  nach  Kursk  üdersi edel ten, dorthin  ge- 
kommen ist,  wo  er  den  ersten  Unterricht  in  der  dortigen  Schule 
erhalten  hat.  Im  13.  Lebensjahre  verlor  er  seinen  Vater,  und  es 
blieb  ihm  nur  die  Mutter,  eine  wohl  ehrliche  Frau,  die  aber  für  den 
frommen  Sinn  ihres  jungen  Sohnes  kein  Verständniss  hatte.  Der 
junge  Theodosius  war  ein  stiller,  zum  frommen  Leben  hinneigen- 
der Charakter;  er  war  demüthig,  und  verrichtete  mit  den  Dienern 
seiner  Mutter  die  niedrigsten  Arbeiten.  Das  hat  seine  Mutter 
erbittert,  sie  strafte  ihn  oft,  kleidete  ihn  in  reiche  Kleider,  und 
wollte,  dass  er  mit  Seinesgleichen  verkehre.  All.  in  das  fruchtete 
wenig,  Theodosius  verschmähte  die  kostbaren  Kleider,  und  sann 
auf  Mittel,  wie  er  in  das  heilige  Land  kommen  könnte.  Da  fügte 
es  sich,  dass  in  Kursk  einige  Jerusalempilger  eintrafen,  und  von 
dem  jungen  Theodosius  mit  lütten  bestürmt,  denselben  heimlich 
mitgehen  Hessen;  doch  die  Mutter  verfolgte  ihn,  holte  ihn  ein, 
und  Hess  ihn  dann  eine  harte  Strafe  dulden.  Als  er  wieder 
einigermassen    die    Freiheil    wiederlangte,    war   die   Kirche  sein 


6T)  Nestor   (cap.  67.)  sagt,  dass  Um  der  Groesfürst   in   diese  Würde  ein- 
»1111  dadurch  das   von   ihm  erbaute  Kloster   über  dem  Höhlenkloster   zu 

erhöhen.  Ueberhaupl  Bcheinl  es,  dass  dei  Grossfürst  [sjasla^  dem  Höhlenkloster 

nicht  gewogen  war. 


225 

einziger  Zufluchtsort.  So  vergingen  zwei  Jahre,  während  welcher 
Theodosius  manches  Leid  zu  dulden  hatte.  Endlich  vernahm  er, 
dass  es  in  Kiew  Klöster  gebe,  er  sann  nun  darüber  nach,  wie  er 
dorthin  gelangen  könnte;  und  als  einmal  seine  Mutter  auf  einige 
Tage  verreiste,  benützte  er  diese  Gelegenheit  und  entfloh  nach 
Kiew,  wohin  er  auch  mit  vieler  Mühe  kam.  In  Kiew  angelangt, 
ging  er  in  den  Klöstern  herum  und  bat  um  Aufnahme,  allein  da 
er  noch  jung  und  dazu  ärmlich  gekleidet  war,  wurde  er  überall 
abgewiesen.  (Es  waren  die  früheren  griechischen  Klöster,  von 
denen  oben  die  Rede  war.)  Da  vernahm  er  von  dem  frommen 
Einsiedler  Antonius,  begab  sich  zu  ihm,  welchen  er  um  Auf- 
nahme bati  Der  ehrwfürdige  Antonius  stellte  ihm  die  Schwie- 
rigkeiten und  die  Mühsale  der  verlangten  Lebensweise  vor, 
als  er  ihn  aber  bei  dem  gefassten  Entschlüsse  beharren  sah, 
segnete  er  den  Jüngling  und  Hess  ihn  einkleiden.  Diess  ist 
um  das  Jahr  1051  geschehen.  Der  fromme  Jüngling  aber 
zeigte  sich  des  ncugcwählten  Berufes  würdig,  er  zeichnete  sich 
durch  Demuth,  Gehorsam  und  Erömmigkcit  aus.  Die  Mutter 
des  Theodosius  war  durch  dessen  Verschwinden  tief  betrübt,  sie 
Hess  überall  nach  seinem  Aufenthalte  nachforschen,  und  als  ihr 
nach  vier  Jahren  der  Aufenthalt  ihres  Sohnes  bekannt  gemacht 
wurde,  kam  sie  selbst  nach  Kiew,  und  nachdem  sie  sich  vergeb- 
lich bemühte,  ihn  zur  Rückkehr  zu  bewegen,  hat  sie  selbst  im 
Kiewer  Kloster  zum  heil.  Nicolaus  den  Schleier  genommen.  So 
lebte  nun  Theodosius  in  seinem  Kloster  und  wurde,  wrie  oben 
erwähnt,  im  J.  1062  zum  IJegumcn  des  Höhlenklosters  erwählt. 
Die  Zahl  der  Ordensbrüder  mehrte  sich  und  man  zählte  bald  im 
dortigen  Kloster  100  Ordcnsleute,  welche  Theodosius  in  das 
unter  Warlaam  angelegte  oberirdische  Kloster  übersiedelte. 
Eine  fernere  Sorge,  die  den  Hegumen  Theodosius  lebhaft  be- 
schäftigte, war,  seinen  Ordensbrüdern  eine  bestimmte  Ordens- 
regel zu  geben,  und  bei  dem  innigen  wechselseitigen  Verkehre, 
welcher  damals  zwischen  Kiew  und  Konstantinopel  obwaltete, 
nahm  er  die  Ordensregel,  die  von  Theodor  dem  Studiten,68)  für 

68)  Theodor  Studites,  der  Verfasser  des  sog.  Studitenstatutes  für 
das  gemeinsame  Klosterleben,  lebte  in  Konstantinopel  zur  Zeit  des  siebenten 
allgemeinen  Concils  in  Nicaea.  Er  machte  sich  als  eifriger  Yertheidiger  des 
wahren  Glaubens  gegen  die  Häretiker,  vorzüglich  aber  als  ein  streng  religiöser 
Mönch  nach  der  Regel  des  heil.  Basilius  des  Gr.  berühmt.  Das  Kloster,  in  wel- 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  15 


22G 

die  griechischen  Mönche  des  betreffenden  Klosters  gegeben 
wurde  an,  und  führte  sie  in  seinem  Kloster  ein  und  ward  so  der 
Vater  des  gemeinschaftlichen  Klostcrlebens  in  Russland,  indem 
hier  früher  das  Einsiedlerleben  beobachtet  wurde. 

Nachdem  der  ehrwürdige  Theodosius  das  Studitenstatut 
eingeführt  hatte,  sorgte  er  nun  für  dessen  genaue  Beobachtung, 
belehrte  die  noch  Unwissenden,  unterwies  die  Fehlenden  in  Liebe 
und  Bescheidenheit  und  leitete  alle  zu  einem  nacli  Möglichkeit 
vollkommenen  Leben  an,  welchen  Zweck  er  nicht  nur  durch  Be- 
lehrungen  und  Ermahnungen,  sondern  vorzüglich  durch  sein 
eigenes  Beispiel  zu  erreichen  trachtete  und  vorzüglich  dadurch 
alle  aneifertc  und  belebte.  Obwol  Hcgumen,  war  er  der  Erste  bei 
jeder  Arbeit,  erschien  zuerst  in  der  Kirche  und  verliess  sie  zu- 
letzt, nährte  sich  nur  mit  trockenem  Brode  und  Gemüse  und  als 
Getränk  diente  ihm  das  Wasser,  er  kleidete  sich  mit  einer  alten 
Kleidung  und  trug  am  Leibe  ein  härenes  Hemd.  Sein  Schlaf  war 
sehr  kurz  und  nur  in  sitzender  Stellung,  die  Nächte  brachte  er 
in  inbrünstigen  Gebeten  zu.  Die  Quadragesima  brachte  er  in 
einer  Höhle  zu,  die  noch  jetzt  gezeigt  wird,  von  wo  er  erst  vor 
dem  Palmsonntage  herauskam  und  die  Brüder  belehrte  und  auf- 
munterte. Auch  verrichtete  er  die  gewöhnlichsten  Arbeiten.  Da- 
bei war  er  auch  ein  wahrer  Vater  der  Armen  und  Bedrängten, 
er  versorgte  sie  nach  Möglichkeit,  und  erbaute  in  der  Nähe  des 
Klosters  eine  Kirche  zum  heil.  Stephanusmit  einem  Versorgungs- 
hause für  Arme,  Blinde,  Lahme  und  Aussätzige.  Auch  andere 
Bedürftigen  fanden  beim  ehrw.  Theodosius  bereitwillige  Hilfe. 
Eines  Tages  kam  zu  ihm  eine  Witwe,  welche  durch  ein  unge- 
rechtes Urtheil  Schaden  gelitten  hat,  und  bat  ihn  um  Schutz; 
und  Theodosius  tröstete  sie,  begab  sich  persönlich  zum  Richter 
und  erwirkte  für  die  Witwe  ein  gerechtes  Urtheil.  —  Unter 
Theodosius  Leitung  blüthen  im  Kloster  auch  die  Wissrnschaften.  Der 
Mönch  Hilarion  schrieb  in  seiner  Zelle  Tag  und  Nacht  die  Bücher 
ab,  und  auch  Theodosius  selbst  hat  mehrere  Schriften  verfasst, 
von  denen  zwei  Belehrungen  „Von  der  Busse"  und  „Gegen  die 
Habsucht"  sich  bis  jetzt  in  Abschriften  erhalten  haben.  Ausser- 


dem er  lebte,    war  von  einem  römischen  Patrizier,    Namens  Studius,    gestiftet, 

daher  es  auch  Studitenkloster   und   die   in    demselben    ' bachtete    Regel   Stu« 

diten-Statuf  genannt  \\  urde. 


227 

dem  haben  wir  von  ihm  noch  Fastenpredigten,  welche  ganz  ein- 
fach, aber  sehr  belehrend  sind.  Von  der  Trunksucht  sagt  er  dort 
z.  B:  «Das  erste  Glas  trinkst  du  zur  Gesundheit,  das  zweite  zur 
Freude,  das  dritte  zur  Sättigung,  das  vierte  raubt  dir  den  Verstand, 
das  fünfte  macht  dich  rasend,  das  sechste  bereitet  dir  einen 
bitteren  Tod,  und  das  siebente  ewige  Qual."  Unter  solcher  Lei- 
tung musste  das  Kloster  blühen,  und  esmussten  würdige  Schüler 
gedeihen,  und  es  gingen  aus  diesem  Kloster  wirklich  Männer 
hervor,  welche  durch  Frömmigkeit,  Gotteseifer  und  wissenschaft- 
liche Bildung  ausgezeichnet  waren,  zu  denen  vorzüglich  Jesaias, 
nachmaliger  Bischof  von  Röstow,  Stefan,  später  Bischof  vom 
wolynischen  Wladimir,  Nikon,  Jercmias  und  Andere  gehören. 
Theodosius  hat  auch  eine  herrliche  Muttergotteskirche  im  Höhlen- 
kloster angelegt,  welche  unter  dem  nachfolgenden  Hegumen 
Stefan  fortgebaut  und  im  Jahre  1089  vom  Metropoliten  Johann  IL 
feierlich  eingeweiht  worden  ist.  Unterdessen  nahte  das  Ende  der 
irdischen  Laufbahn  des  ehrwürdigen  Theodosius,  er  versammelte 
die  Brüder,  crmahnte  sie  zur  Beobachtung  der  Ordensregel  und 
verschied  selig  am  3.  Mai  1074,  worauf  er,  wie  oben  erzählt  wurde, 
an  dem  von  ihm  bestimmten  Orte  begraben,  und  im  J.  1091  in 
die  von  ihm  gegründete  Klosterkirche  zu  ]\I ariä  Himmelfahrt 
übertragen  wurde. 

Die  Leitung  des  Höhlenklosters  übernahm  nach  des  Theo- 
dosius Tode  Stephanu*,  welcher  von  der  Ordensgemeinschaft 
mit  seines  Vorgängers  Segen  zum  Hegumen  erwählt  wurde,  und 
als  solcher  1074— 1078  fungirte,  den  Bau  der  von  Theodosius 
angelegten  Muttergotteskirche  leitete,  und  ein  neues  Kloster 
baute,  und  dasselbe  mit  einer  Ringmauer  umgab.  Ihm  folgte  als 
Hegumen  Nicon  (1078  —  1088),  unter  dem  die  obgenannte  Kirche 
im  Inneren  ausgeschmückt  und  ganz  vollendet  wurde,  und  unter 
dessen  Nachfolger  Johannes  seit  1089  wurde  diese  Kirche  vom 
Metropoliten  Johann  IL  unter  Assistenz  von  vier  Bischöfen  und 
vielen  Hegumenen  eingeweiht. 

Das  Kiewer  Ilöhlenkloster  stand  im  höchsten  Ansehen  bei 
den  Fürsten,  beim  Clerus  und  beim  Volke,  man  hielt  es  für  die 
Mutter  aller  Klöster;  von  diesem  Kloster  aus  erhielten  die  übri- 
gen Klöster  ihre  Vorsteher  (Hegumene)  und  die  Diözesen  ihre 
Bischöfe.  Die  Vorsteher  des  Kiewer  Höhlenklosters  hiessen 
in  dieser  Periode  Hegumene,  erst  um  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hundertes  führten  sie  den  Namen  Archimandrite. 

15* 


228 

§•37. 

Die    Ordensregel. 

Ohne  sich  in  die  nähere  Erörterung  dieser  Frage  einzu- 
lassen, wird  hier  nur  in  allgemeinen  Umrissen  von  der  Ordens- 
regel der  russischen  Klöster  jener  Periode  die  Rede  sein.  Die 
älteste  Ordensregel  des  Orientes  rührt  vom  heiligen  Basilius  her, 
und  daher  nennen  sich  bis  auf  den  heutigen  Tag  alle  Ordens- 
männer der  griechischen  Kirche  aus  Verehrung  für  diesen  gros- 
sen Kirchenlehrer  Basilianer.  Indessen  hat  die  Kegel  des  heiligen 
Basilius  im  Laufe  der  Zeiten  manche  Veränderungen  erlitten. 
Die  ersten  Mönche  Russlands,  welche  übrigens  Griechen  waren, 
befolgten  die  in  Griechenland  übliche  Regel,  und  es  ist  von 
ihnen  sonst  wenig  bekannt.  Vom  ersten  Gründer  der  russischen 
Klöster,  dem  heil.  Antonius,  war  das  Ordensleben  nach  der  Regel 
des  Klosters  vom  Berge  Athos  eingerichtet,  und  es  herrsehte 
anfänglich  das  Eremitenleben  vor;  erst  Theodosins  begründete 
das  gemeinschaftliche  Klosterleben  inRussland,  und  nach  seinem 
Muster  wurden  auch  die  anderen  Klöster  eingerichtet.  Theodo- 
sins aber  nahm  die  von  den  Studiten  beobachtete  Ordensregel 
an,  welche  er  aber  in  vielen  Sachen  änderte  und  denVerhältnissen 
anpasste.  Der  Inhalt  dieses  Statutes  war  folgender:  In  das  Kloster 
ist  Jeder  aufzunehmen,  der  darum  bittet.  Die  Ordensleute  waren 
in  vier  Klassen  eingctheilt,  nämlich:  Wer  in  das  Kloster  neu 
eingetreten  ist  (Novize),  trug  die  frühere  weltliche  Kleidung,  bis 
er  sich  an  die  Klosterordnung  angewöhnte;  dann  gab  man  ihm 
das  schwarze  Ordenskleid,  und  er  musste  sich  nun  in  dem  Klo- 
sterdienste  üben;  später  erhielt  er  die  Tonsur  und  bekam  den 
Ordensmantel  (mantia);  und  in  dieser  Klasse  blieb  er  po  lange 
bis  er  sieh  als  einen  würdigen  Ordensmann  erwiesen  hat,  und 
da  kam  er  in  die  vierte,  die  höchste  Klasse,  wo  er  das  mit  den 
Abbildungen  der  Leiden  Christi  versehene  Kleid  (nahlavnik)  er- 
hielt. Die  Regel  verordnete  ferner,  dass  im  Kloster  jedes 
Werk  erst  nach  dem  erhaltenen  »Segen  des  Hegumens  und  nach 
Verrichtung  eines  Gebetes  anzufangen  ist.  Vom  Gebete  heisst 
es,  dass  das  gemeinsame  Gebet  einen  grossen  Vorrang  vor  dem 
Zellengebet  habe,  welche  Ansichl  sich  im  Höhlenkloster  so  be- 
lästigte, dass  der  frühere  Mönch,  nachmalige  Bischof  Simeon, 
sich  äusserte:    „Wenn  du  in  der  Zelle  zwölf  Psalmen  singst,   so 


229 

hat  das  nicht  so  einen  Werth,  als  wenn  du  beim  gemeinsamen 
Gebete  einmal  „Herr  erbarme  dich"  (hospody  pomiluj)  sagst. 
Das  Statut  verordnet  ferner,  dass  sich  jeder  Ordensmann  mit 
Wissenschaften  oder  Handarbeiten  befasse,  und  das  war  der 
Grund,  dass  Nestor  die  Chronik  schrieb,  welche  dann  von  ande- 
ren Brüdern  fortgesetzt  wurde;  dann  war  vorgeschrieben,  dass 
alle  Ordensleu tc  gemeinsamen  Tisch  haben  und  beim  Essen 
musste  sich  Jeder  still  und  fromm  benehmen,  und  auf  die  Lesung, 
die  immer  stattfand,  aufmerken;  mehr  als  drei  Gänge  war  es  un- 
erlaubt zu  geben.  Ohne  Erlaubniss  des  Hegumens  war  es  Nie- 
mandem gestattet,  ausserhalb  des  Refektoriums  etwas  zu  essen 
oder  zu  trinken,  noch  Brod  oder  Wasser  in  der  Zelle  zu  haben, 
oder  im  Felde  Erdbeeren  zu  essen.  Alle  Mönche  hatten  gemein- 
sames Eigenthum  und  gemeinsame  Kleider.  Wenn  in  der  Nacht 
ein  langer  Gottesdienst  gehalten  wurde,  so  war  es  ihnen  erlaubt, 
Nachmittags  nach  der  Vesper  auszuruhen.  In  den  Zellen  hatten 
sie  sich  mit  Wissenschaften  oder  Handarbeiten  zu  beschäftigen 
und  dabei  Psalmen  zu  singen.  Nach  dem  Completorium  durfte 
Keiner  zum  Anderen  gehen,  noch  mit  Jemandem  sprechen,  auch 
war  es  ohne  Erlaubniss  des  Hegumens  unerlaubt,  aus  dem  Kloster 
hinauszugehen. 

Diese  Regel  wurde  im  Kiewer  Höhlenkloster  vom  ehrwürd. 
Thcodosius  eingeführt,  und  weil  dieses  allen  anderen  Klöstern 
in  Russland  zum  Muster  diente,  überall  beobachtet. 

Die  einzelnen  Klöster  der  damaligen  Periode  waren  von 
einander  unabhänging,  doch  wurde  das  Höhlenkloster  von  allen 
als  Mutter  geehrt,  und  der  Hegumen  dieses  Klosters  hatte  vor 
allen  anderen  den  Vorrang. 

§.38. 
Verbreitung  der  Klöster.    Die   berühmtesten  Mönche. 

Schon  gleichzeitig  mit  der  Enstehung  des  Höhlenklosters, 
besonders  aber  nach  der  Einführung  der  Studitenregel  sind  in 
Russland  viele  Klöster  in  den  verschiedensten  Gegenden  entstan- 
den. Nestor  spricht  an  vielen  Orten  von  Mönchen  und  von  Hegu- 
menen,  und  nennt  auch  ausdrücklich  einige  Klöster.  Von  Jaroslaw\s 
Regierung  sagt  dieser  Chronist  (cap.  55),  dass  dieser  Fürst  im 
J.  1037  zwTei  Klöster,  das  zum  heil.  Georgius  und  zur  heil.  Irene, 


230 

gründete,  und  dass  „sich  damals  die  Mönche  zu  mehren  und  die 
Kloster  zu  entstehen  anfingen",  und  dass  Jaroslaw  „die  Priester, 
vorzüglich  aber  die  Mönche  liebte."  Es  sind  also  unter  Jaroslaw's 
Regierung  mehrere  Klöster  entstanden,  und  ihre  Zahl  vermehrte 
sich  immer  mehr,  wiewol  sie  namentlich  nicht  bekannt  sind.  Der 
Grossfürst  Isjaslav-Demeter  war  auch  ein  eifriger  Beförderer  des 
Klostcrlebens,  und  Nestor  spricht  beim  J.  1072,  dass  bei  der 
Uebertragung  der  Reliquien  der  Heiligen  Borys  und  Illib  ausser 
den  Bischöfen  noch  die  Hcgumenen  Theodosius  vom  Höhlen - 
kloster,  Sophronius  vom  Michaelkloster,  Germanus  aus  dem  Klo- 
ster des  Heilandes,  Nikolaus  vom  Percjaslawschen  Kloster,  und 
ralle  Hegumene^  zugegen  waren;  beim  J.  1074  spricht  Nestor 
(cap.  68)  von  einem  Kloster  zur  Muttergottes  bei  Tschernigow, 
das  vom  heil.  Antonius  gegründet  wurde.  Der  Grossfürst  Isjaslaw 
gründete  1062  auch  ein  Kloster  zum  heil.  Demctrius,  und  sein 
Nachfolger  Wsewolod  gründete  1086  ein  Kloster  zum  heil.  An- 
dreas, in  welches  auch  seine  Tochter  Namens  Janka  getreten  ist, 
und  ein  Nonnenkloster  stiftete,  und  so  mehrte  sich  die  Zahl  der 
Klöster  mit  jedem  Jahre,  wozu  vorzüglich  der  Umstand  viel  bei- 
trug, dass  die  Bischöfe  auch  aus  dem  Ordensstande  hervorgingen. 
Bei  der  Stiftung  der  neuen  Klöster  diente  das  Kiewer  Höhlen- 
klostcr  als  Muster,  die  Lebensweise  und  die  Beschäftigungen  der 
Mönche  waren  also  überall  dieselben,  wobei  noch  erwähnt  zu 
werden  verdient,  dass  sich  manche  Mönche,  namentlich  im  Kiewer 
llöhlenkloster,  auch  mit  der  Arzneikunde  hefassten,  so  besonders 
Alympius  (1087),  Agapei  (1095)  und  Andere. 

Durch  besondere  Äscese  zeichneten  sich  in  dieser  Periode 
ausser  den  Genannten  noch  aus:  Damian  (Nestor  Chr.  c.  68)  ein 
Ordenspriester,  welcher  mit  Eifer  den  heil. Theodosius  nachahmte, 
und  sein  ganzes  Leben  sich  nur  mit  Brod  und  Wasser  nährte. 
Ihm  hat  der  selige  Theodosius  vorzüglich  die  Krankenpflege  an- 
vertraut. In  derselben  Zeit  lebte  auch  Jeremias)  welchem  Gotl 
die  Sehergahe  schenkte,  und  ein  ( rreis,  Namens  Matthaeus,  welcher 
durch  strenge  Ascese  vieler  Gnaden  von  Gott  theilhaftig  wurde. 
Zu  den  hervorragendsten  Ordensmännern  dieser  Periode  gehörte 
auch  Isacius,  früher  ein  reicher  Kaufmann,  Namens  Cern,  der 
vom  heil.  Antonius  ins  Kloster  aufgenommen  wurde,  und  vor- 
züglich durch  die  Versuchungen,  denen  er  von  Seiten  des  bösen 
Feindes  ausgesetzt  war,   berühmt  wurde.  Schon  im  hohen  Alter 


231 

stehend,  nahm  er  ein  härenes  Hemd  und  übte  die  strengste  Ascese, 
welche  er  bis  zum  Grade  steigerte,  dass  er  sich  um  Christi  willen 
dumm  stellte,  und  so  der  Vorläufer  einer  Art  von  Asceten  war, 
die  in  späteren  Zeiten  in  Russland  mehrere  Männer  geübt  haben 
und  „stulti  propter  Christum"  (jurodywyji)  genannt  wurden.  Nestor 
(Chronik  c.  68)  erzählt  von  ihm,  dass  er  verschiedene  Thorheiten 
beging  und  dabei  die  niedrigsten  Dienste  versah.  Die  Laienbrüder 
verlachten  ihn.  Dann  fing  er  an,  in  der  Welt  herumzugehen  und 
benahm  sich  wie  ein  Narr  sowol  gegen  den  Hegumen  und  die 
Brüder,  als  auch  gegen  die  Laien,  weswegen  er  oft  harte  Strafen 
erlitten  hat.  Dann  begab  er  sich  in  die  Höhle,  wo  früher  der 
heil,  Antonius  lebte,  versammelte  Kinder  um  sich,  und  kleidete 
sie  in  Mönchskleider,  wess wegen  er  wieder  vom  Hegumen  und 
von  den  Eltern  der  Kinder  gestraft  wurde.  Und  das  Alles  ertrug 
er  geduldig,  um  sich  von  den  Verfolgungen  des  bösen  Feindes 
zu  befreien  und  die  ewige  Seligkeit  zu  erlangen,  und  als  er  sich 
von  den  Nachstellungen  des  bösen  Geistes  frei  sah,  beobachtete 
er  wieder  die  Ordensregel,  und  endete  fromm  sein  Leben.  Schliess- 
lich verdient  zu  den  hervorragendsten  Ordensmännern  zugezählt 
zu  werden  Swiatoslaw,  auch  Swriatoscha  genannt,  Sohn  desWla- 
dimirer  Fürsten  David,  welcher  im  Februar  1106  in  den  Ordens- 
stand getreten  und  sich  in  demselben  durch  Frömmigkeit,  Demuth 
und  Gehorsam  ausgezeichnet  hat. 

Solche  herrliche  Blüthen  des  christlichen  Lebens  sind  dem 
vor  kurzer  Zeit  noch  unfruchtbaren  Boden  Ilusslands  entsprossen. 
Die  Mönche,  diese  stärkste  und  mächtigste  Schutzwehr  der 
Kirche,  breiteten  den  wahren  Glauben  aus,  verdrängten  von  ihren 
kleinen  Zellen  aus  die  heidnischen  Finsternisse,  sie  lehrten  das 
Volk,  unterwiesen  es  in  Wissenschaften,  Gewerben  und  anderen 
Künsten  und  führten  es  zur  zeitlichen  und  ewigen  Seligkeit  nicht 
nur  durch  ihrWort,  sondern  auch  durch  ihr  lebendiges,  von  Gott 
gesegnetes  musterhaftes  Leben,  und  sie  waren  hier,  wie  in  allen 
anderen  Ländern  „Das  Salz  der  Erde,  das  Licht  der  Welt." 


IL  Zeitraum. 


Die  Kirche  Kurlands  von  der  (*Ianbensgemcinschaft  mit 

der    römischen    Kirche    überwiegend    getrennt    bis  zur 

Wiederherstellung    der    kirchlichen     Union    mit    Koni 

(1104—1595.) 

§.39. 
Allgemeine    Charakteristik    dieses    Zeitraumes 

Durch  die  von  Konstantinopel  abhängigen  und  vom  Patri- 
archen eingesetzten  Kiewer  Metropoliten  hat  das  orientalische 
Schisma  in  diesem  Zeiträume  allmälig  in  Russland  Eingang  ge- 
funden, und  breitete  sich  unter  dem  Einflasse  der  Griechen  immer 
weiter  aus,  so  dass  gegen  das  Ende  dieses  Zeitraumes  ganz  Russ- 
land dem  orientalischen  Schisma  huldigte.  Der  heilige  Stuhl 
hat  zu  wiederholten  Malen  Unionsversuche  unternommen,  und 
es  schien,  dass  unter  dem  Halitscher  König  Daniel  wenigstens 
Südrussland,  und  nach  dem  Florentiner  Concil  ganz  Rassland 
zur  Union  zurückkehren  wird;  doch  alle  diese  Versuche  blieben 
erfolglos,  bis  endlich  am  Ende  des  16.  Jahrhundertes  ein  Theil 
der  Ruthenen  zur  Union  mit  Rom  zurückkehrte. 

An  der  Spitze  der  Kirchenverwaltung  stand  auch  in  diesem 
Zeiträume  durch  volle  zwei  Jahrhunderte  ehr  Kiewer  Metropolit; 
seitdem,  aber  Kiew  durch  politische  Wirren  -ein.'  Bedeutung 
verloren  hat,  und  besonders  als  es  von  den  Tataren  verwüstet 
worden  ist,  verlegtem  die  Kiewer  Metropoliten  ihre  Residenz  auf 
i  ine  kurze  Zeit  nach  Wladimir  an  der  Klasma  und  dann  nach 
Moskau.  Dies,  sowie  der  Umstand,  dass  Russland  damals  unter 
drei  Herren  getheilt  war,  gab  den  Anlass,  dass  die  früher  einige 
Kiewer  Metropolie  in  zwei,  dann  drei,  nämlich  in  die  Litauische, 
Halitscher  und  Moskauer  Metropolien  getheilt  wurde,  bis  endlich 


233 

die  Halitscher  Metropolie  ihre  Selbständigkeit  verloren  hat, 
und  (1458)  die  ehemals  einige  Kiewer  Metropolie  in  die  Kiewo- 
Halitschcr  und  Moskauer  Metropolie  definitiv  getheilt  wurde. 
Diese  Zweitheilung  war  für  die  Folgezeit  von  sehr  grosser  Be- 
deutung, denn  während  die  Moskauer  Metropolie  im  Schisma  er- 
starrte, bewahrten  sich  in  der  Kie  wo  -Halitscher  Metropolie  noch 
immer  Erinnerungen  an  die  Union,  bis  endlich  Gottes  Vorsehung 
diese  Metropolie  zur  Erkenntniss  der  Wahrheit  und  zur  Wieder- 
herstellung der  Union  mit  der  katholischen  Kirche  gebracht  hat. 
Die  Kirche  Russlands  wurde  seit  dem  zweiten  Jahrhun- 
dertc dieses  Zeitraumes  von  vielen  und  schweren  Prüfungen 
heimgesucht.  Auf  dem  ganzen  Lande  lastete  das  schwere  Tata- 
renjoch, die  verblendeten  Fürsten  zerfleischten  ihr  eigenes 
Vaterland;  in  Folge  dessen  kam  Sittenverderbniss,  Unwissenheit 
und  Rohheit,  welche  Gebrechen  auch  die  Welt- und  Ordensgeist- 
lichkeit heimgesucht  und  eine  trostlose  Lage  geschaffen  haben. 
Der  Norden  Russlands,  der  sich  vom  Mittelpunkte  der  Wahrheit 
immer  mehr  entfernte,  bietet  ein  trauriges  Bild  einer  weltlichen 
Zwecken  dienenden  Kirche.  Traurig  war  auch  die  Lage  der 
Kirche  im  Süden  Russlands;  doch  hier  hat  eben  die  Einsicht  und 
Erkenntniss  dieser  traurigen  Lage  die  ruthenischen  Prälaten  er- 
mahnt, nach  der  Wahrheit  zu  streben,  das  kirchliche  Leben  auf 
richtige  Bahnen  zu  lenken,  und  sie  selbst  sind  zu  der  Einsicht 
gekommen,  dass  sie  nur  in  Vereinigung  mit  der  Lehrerin  der 
Wahrheit,  mit  der  heiligen  katholischen  Kirche  den  vorhan- 
denen Uebelständen  abhelfen  und  das  Heil  der  ihnen  anvertrau- 
ten Heerde  sichern  können;  und  sie  haben  sich  mit  der  römi- 
schen Kirche  vereinigt 

Einleitung. 

Kurze  Darstellung;  der  politischen  Geschichte  Russlanfls  in  diesem 

Zeiträume. 

§.  40. 

U  e  b  e  r  b  1  i  c  k. 

Der  innige  Zusammenhang  der  Kirchengeschichte  Russ- 
lands mit  dessen  politischer  Geschichte  macht  es  nothwendig, 
hier  auch  die  letztere  wenigstens  in   ganz  allgemeinen  Umrissen 


234 


zu  schildern,  weil  sonst  sehr  viele  Begebenheiten  der  Kirchen- 
geschichte dunkel  und  unverstandlich  bleiben  würden.  Mit  Kück- 
sicht  auf  die  mannigfaltigen  Umwälzungen  und  Veränderungen, 
welche  das  russische  Staatengebilde  in  diesem  Zeiträume  erfah- 
ren hat,  werden  wir  bei  dieser  übersichtlichen  Darstellung  der 
politischen  Geschichte  in  Befolgung  des  natürlichen  Ganges  der 
Ereignisse  so  verfahren,  dass  wir  vorerst  die  Geschichte  des 
KiewrerGrossfürstenthums  bis  zu  dessen  Untergange  (im  J.  1169), 
dann  des  an  des  früheren  Stelle  getretenen  Susdaler  Gross- 
fürstenthums  (1169  — 1328)  und  zuletzt  des  neu  entstandenen 
Moskauer  Grossfürstenthums  (v.  1328)  darstellen  werden. 

Die  anderen  kleineren  Theilfürstenthümer  bleiben  unbe- 
rücksichtigt, weil  ihre  Schicksale  für  unsere  Kirchengeschichte 
von  untergeordneter  Bedeutung  sind;  nur  die  Geschichte  von 
West-  und  Südrussland,  vorzüglich  aber  des  Gebietes,  welches 
nun  unter  dem  Namen  Galizien  und  Lodomerien  bekannt  ist, 
wird  uns  eingehender  beschäftigen,  weil  dieses  Land  schon  seit 
dem  11.  Jahrhunderte  ganz  besondere  Schicksale  hatte,  und  eine 
gewisse  Selbstständigkeit  bewahrte,  in  Folge  dessen  auch  die 
Kirchenangelegenheiten  in  diesem  Lande  einen  vom  Norden 
Jiusslands  verschiedenen  Gang  genommen  haben.  Während  sich 
nämlich  der  in  Ost-  und  Nordrussland  gelegene  Theil  unserer 
Kirche  dem  Katholizismus  immer  mehr  entfremdete,  und  um 
das  Jahr  1461  sich  auch  förmlich  von  Rom  lossagte,  blieb  der 
in  den  genannten  Gebieten  gelegene  Theil  unserer  Kirche  dem 
Katholizismus  wenigstens  theilweise  treu  und  ergeben,  die  Bezie- 
hungen mit  Rom  wurden  nicht  abgebrochen,  im  Gegentheile, 
wiewol  auch  dieser  Theil  dem  Schisma  nicht  fremd  war,  gab  es 
doch  viele  Anhänger  der  Union,  und  zu  wiederholten  Malen 
wurden  Versuche  einer  dauernden  und  klaren  Vereinigung  ge- 
macht, bia  endlich  am  Ende  des  16,  Jahr  hunder  tes  die  Union  mit 
Rom  feierlich  abgeschlossen  wrurde.  Weil  nun  die  jedesmaligen 
Regenten  dieser  Länder  auf  den  besonderen  Gang  der  Kirchen- 
angelegenheiten mannigfaltigen  Einfluss  ausübten,  so  ist  die 
übersichtliche  Darstellung  der  politischen  Geschichte  dieser 
Gebiete  gerechtfertigt. 


235 

§•41. 

I.     Geschichte  des  Kiewer  Gros  sfürs  tenthums  bis  zu 
dessen  Untergange  1104 — 1169. 

Am  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes  sass  auf  dem 
Kiewer  Grossfürstenstuhle  seit  1093  der  unfähige  Grossfürst 
Swiatopolk-Michael,  welcher  nach  seinem  im  Jahre  1113  erfolg- 
ten Tode  das  Land  in  der  traurigsten  Anarchie  hinterlassen  hat. 
(Vgl.  §.  22.) 

Nach  Swiatopolk's  Tode  entsendeten  die  Kiewer  eine  Ge- 
sandtschaft an  den  Tschernigower  Fürsten  Wladimir  Monomach 
mit  der  Bitte,  class  er  den  erledigten  grossfürstlichen  Sitz  ein- 
nehme. Er  weigerte  sich  auch  nun  darauf  einzugehen,  und  erst, 
nachdem  er  von  der  in  Kiew  herrschenden  Anarchie1)  erfahren 
hatte,  begab  er  sich  auf  wiederholte  und  dringende  Bitten  der 
Kiewer  nach  Kiew,  wo  er  unter  dem  Namen 

Wladimir  Monomach  Basil{\  11 3—1 125)  als  Grossfürst  regierte. 
Ohne  hier  auf  die  Kriege,  welche  dieser  Grossfürst  sowol  mit 
einheimischen  Rebellen,  als  auch  mit  auswärtigen  Völkern 
glücklich  führte,  einzugehen,  wird  hier  nur  dessen  gedacht,  was 
er  in  kultureller  Beziehung  für  den  Staat  erspriessliches  geleistet 
hat.  Zu  seinen  ersten  Regierungsgeschäften  gehörte,  dem  uner- 
träglichen Wucher wesen  Einhalt  zu  thun,  daher  verordnete  er, 
dass  ein  Gläubiger,  welcher  dreimal  die  sog.  Drittelzinsen  *)  von 
seinem  Schuldner  erhalten  hat,  auf  das  Kapital  keinen  Anspruch 


1)  Unter  dem  vorigen  Grossfürsten  Swiatopolk-Michael  sind  nach  Russ- 
land die  Juden  gekommen,  welche  das  Volk  durch  Wucher  und  andere  ähn- 
liche Geschäfte  aussaugten,  durch  unredliche  Spekulationen  Theurungen  veran- 
lassten und  überhaupt  schon  damals  manches  Elend  in  diesen  Ländern  verur- 
sachten. Die  Chronisten  beschuldigen  den  Swiatopolk,  dass  er  auch  mit  den 
Juden  schacherte  und  zur  Verarmung  des  Volkes  beitrug;  als  er  nun  gestorben 
war,  warf  sich  das  erbitterte  Volk  auf  die  Juden  und  plünderte  ihr  Hab  und 
Gut,  was  die  besser  Gesinnten  mit  Furcht  erfüllte,  und  deswegen  riefen  sie  den 
Wladimir  herbei,  damit  er  dieser  Anarchie  ein  Ende  mache.  Es  war  auch  ein 
kräftiger  Fürst  dringend  nothwendig,  weil  die  aufgeregten  Massen  auch  die 
grossfiirstlichen  Kassen    plündern  wollten. 

2)  Das  Jaroslaw'sche  Rechtsbuch  verordnete  diesbezüglich  im  Art.  27, 
dass  es  zweierlei  Zinsen  gibt,  monatliche  und  Drittelzinsen.  Es  ist  nicht  bekannt, 
wie  Karamsin  (IT.  62.)  sagt,  wie  hoch  diese  Zinsen  waren,  es  scheint  aber,  dass 
die  letzteren  den  dritten  Theil  des  vorgeschossenen  Betrages  ausmachten. 


236 

mehr  hat,  und  hat  diese  Verordnung  dem  in  ganz  Russland  gilti- 
gen Jaroslaw*  sehen  Rechtsbuche  einverleibt.  Dadurch  wollte  er 
der  Ausbeutung  des  Volkes  durch  gewissenslose  Wucherer  und 
den  daraus  entstehenden  Ausschreitungen  des  Volkes  vorbeugen. 
Im  J.  1115  feierte  der  Grossfürst  mit  den  anderen  Fürsten  die 
zweite  feierliche  Uebertragung  der  Reliquien  der  Heiligen  Borys 
und  Hlib  in  die  neue  in  Wysehorod  erbaute  Kirche.  Er  hat  noch 
als  Fürst  von  Perejaslawl  den  silbernen  Sarg  dieser  Heiligen 
mit  Gold  und  edlen  Metallen  verzieren  lassen  und  legte  eine 
schöne  grosse  Kirche  zu  Ehren  dieser  Heiligen  an,  und  als  Alles 
vorbereitet  war,  berief  er  aus  allen  Gegenden  Russlands  die 
Fürsten,  den  Klerus  und  die  Bojaren  und  feierte  am  2.  Mai  1115 
diese  Uebertragung  der  Reliquien  der  genannten  zwei  Märtyrer. 
—  Mit  den  Griechen  scheint  Wladimir  Monomach  einige  Zeit 
Krieg  geführt  zu  haben,  hat  aber  die  Feindseligkeiten  eingestellt, 
als  ihm  der  griechische  Kaiser  Alexius  Comnenus  durch  den 
Epheser  Metropoliten  Neophyt  bedeutende  Geschenke  nach  Kiew 
geschickt  hat.  Diese  Geschenke  waren:  eine  Partikel  des  heili- 
gen Kreuzes,  ein  Kelch  von  Karneol  des  Caesar  August,  eine 
Krone,  eine  goldene  Kette  und  ein  Krünungsmantcl  des  griechi- 
schen Kaisers  Constantin  Monomach.  Der  Epheser  Metropolit 
Neophyt,  welcher  diese  Geschenke  überbrachte,  bewog  den  Gross- 
fürsten zum  Friedenschluss  mit  den  Griechen  und  krönte  ihn 
zum  russischen  König  (Zar).  Die  Glaubwürdigkeit  dieser  An- 
gaben wird  vielfach  in  Zweifel  gezogen,  es  ist  aber  wahrscheinlich, 
dass  Wladimir  Monomach  wirklich  die  genannten  königlichen 
Insignien  von  dem  griechischen  Kaiser  erhalten  hat,  denn  schon 
im  10.  Jahrhunderte  haben  die  ehrgeizigen  russischen  Gross- 
fürsten die  königlichen  Insignien  von  Konstantinopel  verlangt8) 
und  im  14.  Jahrhunderte  haben  die  Moskauer  Grossfürsten  ihren 
Nachfolgern  derartige  von  Griechenland  stammende  Insignien 
vermacht*).  Indessen  haben  Monomach's  Nachfolger  den  Titel 
„König  =  Zar"   nicht  geführt,    sie  nannten  sich  wie  ihre    Vor* 


3)  Vgl.  Constantinua  Porphyr,  bei  Banduri  T.  1.  pag.  63. 

*)  Jeder  Grossfürsl  hinterliess  seinem  ältesten  Sohne  eine  goldene  Kette 
mit  dem  Kreuze,  eine  goldene  Krone  und  den  Krönungsmantel.  Herberstein,  in 
Her.     Moscov.    Commentario    p.  5,  sagt,    dass  die  russischen  Kaiser  mit  Mon< 

mach's  Insignien  gekrönt  werden. 


237 

ganger  Grossfürsten,  und  zwar  wie  alte  Chroniken  erzählen, 
deswegen,  weil  Wladimir  Monomach  befürchtete,  dass  dieser 
Titel  zu  neuen  Bürgerkriegen  Anlass  geben  könnte  und  des- 
wegen verordnete,  dass  man  wohl  die  genannten  Insignien  sorg- 
fältig aufbewahre,  dass  aber  keiner  von  seinen  Nachfolgern  zum 
König  gekrönt  werde,  bis  sich  die  Verhältnisse  so  gestalten  wer- 
den, dass  keine  Bürgerkriege  zu  befürchten  sein  werden.  Den 
Titel  rZar"  haben  die  Moskauer  Grossfürsten  bedeutend  später, 
und  zwar  endgiltig  im  inneren  Verkehr  erst  im  J.  1547  ange- 
nommen, und  es  ist  möglich,  dass  die  Ueberlieferung  von  der 
Krönung  des  Kiewer  Grossfürsten  Wladimir  Monomach  durch 
den  Epheser  Metropoliten  Neophyt  erst  damals  entstanden  und  in 
die  Chroniken  aufgenommen  worden  ist.  Von  anderen  Thaten 
Monomach's  verdienen  hier  noch  zwei  hervorgehoben  zu  werden, 
und  zwar  die  Gründung  der  Stadt  Wladimir  an  der  Klasma  im 
Susdalschen  Gebiete  und  sein  Testament.  Die  Stadt  Wladimir 
gründete  er  im  J.  1114,  und  diese  Stadt  wurde  dann  in  späterer 
Zeit  die  Residenz  der  Grossfürsten,  und  einige  Zeit  residirten 
dort  auch  die  Kiewer  Metropoliten.  Das  Testament  Wladimir 
Monomach's  5)  ist  eigentlich  eine  Belehrung,  welche  der  Gross- 
fürst seinen  Söhnen  schriftlich  hinterlassen  hat,  und  sie  zeigt 
von  seinem  religiösen  Sinne,  grosser  Erfahrung  und  besonderer 
Sorgfalt  für  das  Wohl  der  Kirche  und  des  Staates.  An  der  Spitze 
der  russischen  Kirche  standen  unter  der  Regierung  des  Gross- 
fürsten Wladimir  Monomach  zuerst  der  Grieche  Nikifor  I. 
(1104—1119)  und  dann  Nikifa  (Nicetas)  1120  —  1126.  Wladimir 
Monomach  ist  am  19.  Mai  1125  im  73.  Lebensjahre  gestorben 
und  hat  nach  sich  das  Andenken  eines  frommen,  barmherzigen, 
weisen  und  siegreichen  Fürsten  hinterlassen. 

Nun  folgte  Mstyslaw  1125  —  1132,  welcher  in  die  Fuss- 
stap fen  seines  berühmten  Vaters  und  Vorgängers  tretend,  für 
sein  Land  segensreich  wirkte.  Nach  dem  Tode  Monomach's, 
welchen  die  Polowzer  anzugreifen  fürchteten,  glaubten  diese, 
dass  sie  nun  das  russische  Land  wieder  ungestraft  werden 
plündern  können  und  machten  daher  einen  neuen  Einfall,  wur- 
den aber  besiegt  und  über  die  Wolga  getrieben;    ausserdem  be- 


')  Abgedruckt  in  Nestor's  Chronik,  cap.  80. 


238 

schuftigten  diesen  Grossfürsten  innere  Bürgerkriege  und  Kämpfe 
mit  den  Tschuden  und  Litauern  und  er  endete  sein  Leben  am 
15.  April  1132.  Am  Kiewer  Metropolitanstuhl  sass  damals 
Michael  IL  (1130  — 1145).  Es  folgte  als  Grossfürst  Jaropolk 
(1132 — 1139),  Bruder  des  vorigen  Grossfürsten,  unter  welchem 
sich  die  missvergnügten  kleineren  Fürsten  gegenseitig  bekämpf- 
ten, und  weil  der  Grossfürst  zu  schwach  war,  diesen  Bürger- 
kriegen Einhalt  zu  thun,  das  Land  verwüsteten  und  ins  Elend 
brachten.  Der  von  allen  Seiten  bedrängte,  unfähige  Grossfürst 
wollte  schon  bei  den  Polowzcrn  Hilfe  suchen,  wurde  aber  zum 
Friedensschluss  bewogen  und  starb  im  J.  1139.  zYuf  ihn  folgte 
Wsewolod  (1139  —  1 14G  ),  welcher  sich  des  grossfürstlichen  Sitzes 
mit  Gewalt  bemächtigte  und  weil  ihn  die  anderen  Fürsten  als  ihr 
Oberhaupt  nicht  anerkennen  wollten,  mit  denselben  viele  Kämpfe 
zu  bestehen  hatte,  welche  seine  ganze  Regierungszeit  ausfüllen 
und  das  Kiewer  Grossfürstenthum  dem  Untergange  immer  näher 
bringen.  Nach  Wsewolod's,  im  J.  1146  erfolgten  Tode  bestieg 
sein  Bruder  llior  den  grossfürstlichen  Thron,  wurde  aber  noch  in 
demselben  Jahre,  1146  gestürzt  und  in  ein  Gefängniss  geworfen, 
und  des  Grossfürstcnthums  bemächtigte  sich 

Isjaslaw-Mstyslawitsch  (1146  — 1154);  das  zerrüttete  Land 
hatte  von  ihm  viel  Gutes  erwartet;  doch  vergeblich,  denn  die 
Geschichte  seiner  ganzen  Regierungszeit  weiss  nur  von  unseligen 
inneren  Fehden  und  Bürgerkriegen  zu  erzählen,  wiewol  er  selbst 
von  den  Chronisten  als  ein  guter,  für  das  allgemeine  Wohl  be- 
sorgter Fürst  geschildert  wird.  In  steine  Regicrun^szeit  fällt  die 
Wahl  des  neuen  Metropoliten  Clemens  I..  welche  im  J.  1147  ohne 
Intervention  des  Konstantinopler  Patriarchen  vorgenommen  wurde, 
wie  davon  später  ausführlich  die  Rede  sein  wird. 

Nach  Isjaslaw's  Tode  folgte  Rostislaw-  Michael  (1  154  —  1 155), 
doch  wurde  er  nicht  allgemein  anerkannt,  entfernte  sich  deswegen 
bald  nach  Tschernigow,  und  den  Kiewer  Thron  bestieg  Georg 
Dolhoruki  (1155  -1157),  welcher,  damals  schon  hoch  bejahrt,  seine 
alten  Tage  im  Frieden  zubringen,  und  mit  den  Antheilfiirsten 
Frieden  schliescn  wollte.  Doch  die  verdrängten  Isiaslawitschen 
Hessen  sich  nicht  besänftigen,  es  kam  zu  neuen  Fehden,  und  ge- 
rade als  Geörg's  Feinde  gegen  ihn  einen  gemeinsamen  Angriff 
beschlossen  hatten,  st arb  er  am  15.  Mai  1157.  [n  kirchlicher  Bezie- 
hung ist  hier  zu  erwähnen,  dass  der  Grossfürst  auf  Anstiften  des 


239 

Nowhoroder  Bischofs  Nifont  den  Kiewer  Metropoliten  Clemens  I., 
welcher  unabhängig  von  Konstantinopel  gewählt  worden  war,  ver- 
drängte und  von  Konstantinopel  einen  neuen  Metropoliten  annahm. 
Das  Kiewer  Grossfürstenthum  schritt  seinem  Untergänge 
entgegen.  Nach  Georgs  Tode  bestieg  wohl  Isjaslaw-Daioidowitsch 
1157  den  Kiewer  Thron,  allein  ihm  blieb  nur  der  leere  Titel,  da 
sich  alle  anderen  Fürsten  von  seiner  Oberherrschaft  emanzipirten, 
und  ausser  dem  Halitscher  Fürstenthume,  welches  schon  damals 
fast  selbständig  war,  trat  im  Norden  das  Wladimiro-Susdaler 
Fürstenthum  in  den  Vordergrund,  und  dort  regierte  in  dieser 
Zeit  Andreas  Boliolvbski  (seit  1157).  Die  Kiewer  Fürsten  führten 
noch  den  Titel  der  Grossfürsten;  allein  sie  hatten  nicht  mehr  die 
Macht  der  früheren  Grossfürsten,  ihre  Macht  erstreckte  sich  nun- 
mehr nur  über  das  Kiewer  Gebiet  und  einige  Städte  im  Tscherni- 
gowschen  Gebiete;  dagegen  waren  die  Fürstenthümer  Perejaslawl, 
Nowhorod,  Smolensk,  Turow  und  das  ganze  Westrussland  unab- 
hängig. Kiew  behauptet  noch  als  Metropole  der  Kirche  den  Vor- 
rang, doch  sein  Glanz  fällt  merklich,  und  an  dessen  Stelle  erhebt 
sich  Wladimir  an  der  Klasraa,  welches  bald  zur  Hauptstadt  wird. 
Noch  zu  Lebzeiten  Georgs  Dolhoruki  begab  sich  sein  Sohn  An- 
dreas im  J.  1 155  ins  SusdalscheGcbiet,  erweiterte  und  verschönerte 
die  von  WTadimir  Monomach  (im  J.  1114)  an  der  Klasma  ge- 
gründete StadtWladimir,  gründete  in  derselben  viele  Kirchen  und 
Klöster,  und  nach  dem  Tode  seines  Vaters  Georg  wurde  er  1157 
von  den  Einwohnern  der  Susdaler  und  Rostower  Fürstenthümer, 
welche  zu  Georg's  Lebzeiten  durch  Statthalter  verwaltet  wurden, 
einstimmig  als  Fürst  anerkannt.  Es  wäre  ihm  leicht  gewesen, 
Kiew  zu  erobern,  doch  er  wünschte  im  Frieden  zu  leben,  des- 
wegen Hess  er  das  Kiewer  Schein- Grossfürstenthum  noch  be- 
stehen, gründete  aber  hier  das  neue  Susdaler  oder  Wladimirer 
Grossfürstenthum,  welches  bald  auch  förmlich  an  die  Stelle  des 
Kiewer  Grossfürstenthums  getreten  ist.  Isjaslaw-Dawidowitsch 
sass  unterdessen  noch  in  Kiew,  bis  er  1159  von  Kiew  vertrieben 
wurde,  und  an  seine  Stelle  trat  der  im  J.  1155  vertriebene 
Rostislaw- Michael  und  behauptete  sich  in  Kiew  1159  — 1167.  Er 
wurde  in  Kiew  mit  Freuden  begrüsst,  hatte  aber  mit  dem  ver- 
triebenen Isjaslaw  viele  Kämpfe  zu  bastenen,  welcher  ihm  noch 
andere  Feinde  verschaffte,  und  endlich  den  Rostislaw  1161  zur 
Flucht  zwang.  Nach  Isjaslaw's  Tode  (6.  März  1161)  kehrte  Rostis- 


240 

law  nach  Kiew  zurück,  wo  er  einige  Zeit  Ruhe  fand.  Doch  bald 
entstanden  neue  Unruhen,  es  kamen  die  Polowzcr,  denen  der 
Grossfürst  nicht  gewachsen  war,  und  ohne  etwas  auszurichten,  von 
einem  gegen  sie  unternommenen  Zuge  un verrichteter  Sache  zu- 
rückkehrte. Am  Abende  seiner  Lebenstage  wollte  er  noch  das 
Erbe  seiner  Kinder  sicherstellen,  begab  sich  deswegen  nach 
Nowhorod,  und  starb  auf  dem  Rückwege  am  14.  März  11(37.  Er 
wird  von  den  Chronisten  als  ein  frommer,  friedliebender,  aber 
schwacher  Fürst  geschildert.  An  der  Spitze  der  russischen  Kirchs 
standen  in  diesen  Zeiten  die  Kiewer  Metropoliten  Constantin  I., 
(1156— 1159),  Theodor  (1160— 1163),  Johann  IV.  (1164— 1166) 
und  Constantin  II.  (1167 — 1175). 

In  Kiew  folgte  nun  der  letzte  Kiew  er  Grossfürst  Ihtyslaw- 
Isjaüawitsch  (1167  — 1169),  früher  Fürst  von  Wolynien.  Die 
Kiewer  gelobten  ihm  unverbrüchliche  Treue,  und  man  erwartete 
allgemein  bessere  Zeiten.  Doch  vergeblich.  Bald  störte  die  Ruhe 
AVladimir  von  Wysehorod,  welcher  den  Grossfürsten  nicht  an- 
erkennen wollte,  und  als  er  als  .Meineidiger  von  Allen  verlassen 
wurde,  floh  er  zum  Susdalcr  Fürsten  Andreas,  welcher  ihm  das 
Gebiet  von  Räsan  zum  Wohnorte  angewiesen  hat.  Der  Grossfürst 
veranstaltete  unterdessen  einen  grossen  Ileercszug  gegen  die 
Frbfeinde,  die  Polowzer,  welche  im  J.  1168  wieder  die  Gegenden 
am  Dniepr  zu  plündern  anfingen.  Viele  Fürsten  folgten  dem 
Aufrufe  des  Grossfürsten,  und  am  2.  .März  11(38  wurden  die 
Polowzer  vollständig  geschlagen,  und  die  Verbündeten  kehrten 
mit  reicher  Beute  in  ihre  Länder  zurück.  Gross  war  die  Freude, 
und  man  sah  schon  die  ehemaligen  glücklichen  Zeiten  Kicw's 
wiederkehren,  als  ein  unbedeutender  Vorfall  dessen  end giltigen 
Fall  herbeiführte.  Die  im  Kriege  gc^cn  die  Polowzer  gemachte 
Beute  haben  die  Fürsten  unter  einander  gelheilt;  nun  aber  ver- 
dächtigten einige  den  Grossfürsten,  dass  er  ihnen  einen  Theil  der 
Beute  vorenthalten  hat,  was  eine  Verstimmung  hervorgerufen  hat. 
ha/u  kam  aber  noch,  dass  zwei  Bojaren,  welche  der  Grossfürst 
wegen  Diebstahls  von  seinem  Hofe  vertrieben  hatte,  aus  Rache- 
Bucht  den  Rostislawitschcn  David  und  Kurik  beibrachten,  dass 
sie  der  Grossfürst  heimlich  ins  Gefangniss  weilen  will.  Die  Ver- 
stimmung steigerte  -ich,  und  die  vor  kurzer  Zeit  verbündeten 
Fürsten  schieden  als  erbitterte  Feinde  von  einander,  und  der 
Grossfürt  sah  sich  von  allen  Bundesgenossen  verlassen.  —  Dazu 


241 

gesellte  sich  endlich  die  Feindschaft  mit  dem  Susdaler  Fürsten 
Andreas,  zu  welcher  die  Nowhoroder  die  Veranlassung1  gegeben 
haben.  Die  Nowhoroder  haben  nämlich  im  J.  1 167  ihren  Fürsten 
Swiatoslaw  vertrieben,  welcher  beim  Andreas  von  Susdal  Schutz 
und  Hilfe  gefunden  hat,  und  mit  dessen  Hilfe  er  nach  Nowhorod 
zurückzukehren  hoffte.  Doch  die  trotzigen  Nowhoroder  verspot- 
teten alle  diesbezüglichen  Anträge  des  Susdaler  Fürsten  Andreas, 
und  sie  verlangten,  dass  ihnen  der  Kiewer  Grossfürst  einen  Sohn 
zum  Fürsten  gebe.  Mstyslaw  zögerte  damit  lange  Zeit,  endlich 
schickte  er  seinen  Sohn  Roman  nach  Nowhorod,  welcher  an  den 
Feinden  Nowhorod's,  besonders  an  den  Fürsten  von  Polozk, 
Rache  übte.  Dies  erbitterte  den  Susdaler  Fürsten  Andreas,  er  sah 
darin  vielleicht  eine  erwünschte  Gelegenheit,  sich  Kiew's  zu  be- 
mächtigen und  sich  zum  Haupt  der  russischen  Fürsten  zu 
erheben.  Er  arbeitete  deswegen  am  Sturze  des  Grossfürsten.  Ins- 
geheim verbündete  ersieh  mit  eilf  Fürsten,  und  bestimmte  Wyse- 
horod  zum  Sammelpunkt.  Mstyslaw  scheint  davon  sonderbarer- 
weise nichts  gewusst  zu  haben,  denn  er  hatte  keine  Vertheidi- 
gungsanstalten  getroffen,  und  erst  als  die  Feinde  vor  den  T hören 
Kiew's  standen,  raffte  er  seine  Hilfskräfte  zusammen,  widerstand 
zwei  Tage  den  anstürmenden  Feinden,  musstc  aber  der  Ueber- 
macht  erliegen,  und  am  8.  März  1169  haben  die  unter  dem  Sus- 
daler Fürsten  Andreas  verbündeten  russischen  Fürsten  Kiew  mit 
Sturm  eingenommen,  und  diese  ihre  Mutterstadt  durch  drei  Tage 
geplündert,  wobei  sie  Alles,  was  bei  den  Einwohnern,  in  Kirchen 
und  Klöstern  zu  finden  war,  raubten  und  vernichteten.  An  diesem 
Raubkriege  haben  sich  nur  die  Halitscher  Fürsten  nicht  be- 
theiligt. Mstyslaw  entfloh  nach  Wolynien,  Andreas  aber  übergab 
Kiewr  als  Theilfürstenthum  seinem  Bruder  Hlib,  und  nannte  sich 
selbst  den  Grossfürsten  von  Russland.  So  ist  also  das  Kiewer 
Grossfürstenthum  nach  287jährigem  Bestände  gefallen, 

§.42. 

11.  Geschichte  des  Susdaler  Grossfürstenthums 
(1169-1328). 

Auf  die  oben  angegebene  Weise  ist  das  Susdaler  Gross- 
fürstenthum mit  der  Hauptstadt  Wladimir  an  der  Klasma  an  die 
Stelle    des    früheren   Kiewer   Grossfürstenthums    getreten,    und 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  ]  f, 


242 


während  nun  Kiew  als  von  Susdal  abhängiges  Fürstenthum 
mannigfaltigen  Wechselfällen  ausgesetzt  war,  behauptete  sich 
das  neuentstandene  Susdaler  Grossfürstenthum  in  seinen  ursprüng- 
lichen Grenzen  durch  82  Jahre  (1169 — 1250),  dann  aber  verlor 
es  durch  die  Tataren  den  ganzen  Westen,  und  bestand  noch 
78  J.  (1250  —  1328)  als  selbständiges  Grossfürstenthum  im 
Osten  des  Dniepr,  bis  es  endlich  im  J.  1328  nach  IGOjährigem 
Bestände  vom  Moskauer  Grossfürstenthum  verdrängt  worden  ist. 

Wir  wollen  nun  die  Geschichte  dieses  Grossfürstenthums, 
insoferne  sie  zum  Vers  tändniss  der  Kirchengeschichte  uothwendig 
ist,  ganz  kurz  überblicken.  Der  erste  Grossfürst  von  Susdal  war 

Andreas  mit  dem  Beinamen  Boholubski,  von  1157  — 1169 
als  Fürst  und  1169  —  1174  Grossfurst  von  Susdal.  Der  neue 
Grossfürst,  welcher  sich  durch  Intriguen  zum  Haupte  von  Russ- 
land gemacht  hatte,  wurde  nicht  bald  als  solches  anerkannt,  und 
er  konnte  sieb  nur  mit  Gewalt  auf  dem  Throne  behaupten.  Vor 
allen  anderen  Fürsten  war  es  der  vertriebene  Kiewer  Grossfürst 
Mstyslaw,  welcher  Unruhen  herbeiführte,  indem  er  mit  Hilfe  des 
Halitscher  Fürsten  Jaroslawr  zuerst  an  den  Verbündeten  des  Sus- 
daler Andreas  Rache  nahm  und  dann  im  Jahre  1171  Kiew  wieder 
eingenommen  hat,  und  dann  Wysehorod  belagerte.  Da  verliesscn 
ihn  die  Verbündeten,  er  musste  die  Belagerung  aufheben  und 
nach  Wolynien  zurückkehren,  wo  ersieh  zu  einem  neuen  Kri 
rüstete,  aber  unterdessen  im  wolynischen  Wladimir  in  demselben. 
Jahre  gestorben  ist.  —  Der  Grossfürst  Andreas  wollte  nun,  nach- 
dem er  die  bisherige  Hauptstadt  Kiew  unter  seine  Herrschaft 
gebracht  hatte,  auch  das  stolze  Nowhorod,  welches  immer  zu  Un- 
ruhen und  zur  Empörung  bereit  war,  demüthigen;  er  schickte 
deswegen  seinen  Sohn  Mstyslaw  mit  bedeutenden  Streitkräften 
gegen.  Nowhorod,  wo  des  letzten  Kiewer  Grossfürsten  Sohn 
Roman  herrschte,  und  alle  Vertheidigungsanstalten getroffen  hat 
Die  Susdaler  verwüsteten  das  Nowhoroder  Gebiet,  als  sie  aber 
Nowhorod  selbst  belagerten,  wurden  sie  aufs  Haupt  geschlagen, 
ein  Theil  gefangen  genommen,  der  andere  aber  vernichtet.  Zum 
Andenken  an  diesen  glänzenden  Sieg,  welchen  die  Nowhoroder 
dem  Beistande  der  seligsten  Jungfrau  zuschrieben,  hat  der  dortige 
Erzbischof  Johann  ein  Dankfest  angeordnet,  das  alljährlich  am 
27.  November  gefeiert  werden  sollte.  Nach  diesem  misslungenen 
Versuche,  die  Nowhoroder  zu  unterwerten,  hat  Andreas  Boholubski 


243 

mit  ihnen  Frieden  geschlossen,  in  welchem  er  alle  ihre  Freiheiten 
bestätigt  und  anerkannt  hat.  —  So  wurde  Nordrussland  beruhigt, 
im  Süden  aber  plünderten  die  Polowzer,  denen  der  schwache 
Kiewer  Fürst  Hüb  (1169  — 1172)  nicht  widerstehen  konnte,  und 
als  dieser  gestorben  war,  folgte  ihm  Roman,  Sohn  des  ehemaligen 
Grossfürsten  Rostislaw  (1172),  der  aber  bald  vom  Andreas  ver- 
trieben und  durch  dessen  Bruder  Michael  ersetzt  wurde,  welchen 
wieder  die  erbitterten  Rostislawitschen  vertrieben,  und  Rurik,  ihren 
Bruder,  einsetzten.  Die  Folge  davon  war,  dass  sich  alle  russischen 
Fürsten  1173  in  zwei  feindliche  Lager  thellten,  das  eine  unter  Füh- 
rung des  Susdaler  Grossfürsten  Andreas,  das  andere  der  Familie 
der  Rostislawitschen.  Nur  der  Halitscher  Fürst  Jaroslaw  blieb 
neutral.  Es  kam  zum  Kriege,  die  Partei  des  Andreas  nahm  Kiew 
ein  und  belagerte  Wysehorod,  wurde  aber  geschlagen,  und  Kiew 
kam  wieder  an  einen  anderen  Fürsten.  Während  dieser  Verwir- 
rungen wurde  der  erste  Susdaler  Grossfürst  Andreas  Boholubski 
am  29.  Juni  1174  von  seinen  eigenen  Bojaren  erschlagen,  und 
auf  ihn  folgte  sein  Bruder 

Michael  (1174—1176)  und  nach  dessen  kurzer  und  unbe- 
deutender Regierung  der  zweite  Bruder 

Wsewolod  III.  (1176  —1212)  Er  wird  von  den  Historikern 
als  einer  der  besten  Regenten  geschildert,  wiewol  die  Chronisten 
von  vielen  Grausamkeiten,  die  er  verübt  hat,  erzählen.  Seine 
lange  Regierungszeit  war  übrigens  auch  mit  fast  ununterbro- 
chenen Bürgerkriegen  ausgefüllt,  ausserdem  hatte  er  mit  den 
Polowzern,  Bulgaren  und  anderen  Völkern  zu  kämpfen,  von  denen 
die  ersteren  im  Jahre  1204  furchtbar  plünderten.  Er  ist  am 
15.  April  1212  gestorben,  und  auf  ihn  folgte  sein  Sohn 

Georg  (1212—1216).  Gleich  nach  dem  Tode  Wsewolod's  III. 
theilte  sich  das  Susdaler  Grossfürstenthum  in  zwei  Theile,  denn 
Georg  regierte  in  Wladimir  an  der  Klasma  und  Susdal,  sein  Bruder 
Konstantin  aber  in  Rostow,  und  jeder  wollte  zur  Alieinherrschaft 
gelangen.  Es  kam  zum  Bürgerkriege.  Georg  wurde  vertrieben, 
und  an  seine  Stelle  kam  sein  Bruder  Konstantin  (1216 — 1219), 
der  sich  aber  mit  Georg  aussöhnte  und  denselben  zu  seinem  Nach- 
folger bestimmte;  nach  seinem  Tode  (2.  Februar  1219)  kehrte 
deswegen  Georg  wieder  auf  den  grossfürstlichen  Thron  in  Susdal 
zurück,  auf  dem  er  sich  von  1219 — 1238  behauptete.  Gleich  in 
den  ersten  Jahren  haben  ihm  die  unruhigen  Nowhoroder  viel  zu 

iß* 


244 

thun  gegeben,  die  inneren  Unruhen  dauerten  noch,  als  von 
Osten  her  ein  furchtbarer  Feind,  die  Tataren,  in  Russland  er- 
schienen sind. 

In  der  weiten  Hochebene  Central-Asiens  lebten  die  noma- 
dischen Stamme  (Orden)  der  Mongolen  oder  Tataren  unter  erb- 
lichen fast  unumschränkten  Häuptlingen  (Chanen\  die  von  ein- 
ander wahrscheinlich  unabhängig  waren  ;  doch  gegen  Ende  des 
12.  Jahrhundertes  gelangte  einer  von  ihnen,  Namens  Esukaj 
Bagadur  zu  einer  gewissen  Oberherrschaft  über  die  anderen 
Chane,  und  hinterliess  seine  Macht  seinem  Sohne  Temutscliin, 
welcher  im  Jahre  1206  zum  Tscliinkis-chan,  d.  i.  Chan  aller  Chane, 
erhoben  wurde.  Temutschin,  welcher  bis  nunzu  von  China  ab- 
hängig gewesen  zu  sein  scheint,  eroberte  bald  einen  Theil  des 
nördlichen  China,  vertrieb  im  Westen  Mohamed  III.,  den  Sultan 
der  Chowaresimer  und  dehnte  so  seine  Herrschaft  von  China  bis 
an  den  Kaukasus  und  das  kaspische  Meer  aus.  Auf  die  Kunde, 
dass  in  China  ein  Aufstand  ausgebrochen  ist,  beschloss  er  dahin 
zurückzukehren,  um  den  Aufstand  zu  unterdrücken,  hielt  sich 
aber  einige  Zeit  in  Samarkand  auf  und  befahl  seinen  zwei  Heer- 
führern Sudaj  Bajadur  und  Tschepnowian  (nach  Anderen  hiessen 
sie  Sujda  und  Gubbe),  dass  sie  die  Gegenden  des  kaspischen 
Meeres  durchziehen  und  sich  mit  ihm  in  Samarkand  vereinigen. 
In  Befolgung  dieses  Auftrages  überfielen  sie  die  genannten  Gegen- 
den, nahmen  1223  die  Stadt  Schamacha  ein,  wurden  aber  dann 
von  den  verschiedenen  dortigen  Völkerschaften,  unter  denen  auch 
die  Polowzer  waren,  umzingelt,  und  retteten  sich  nur  dadurch, 
dass  sie  die  Polowzer  durch  die  Vorspiegelung,  als  seien  sie  ihre 
Stammesverwandte,  zum  Abzüge  bewogen  haben.  Als  sie  aber 
die  anderen  Völkerschaften  besiegten,  fielen  sie  in  die  Gegenden 
der  Polowzer  ein  und  plünderten  dieselben,  wobei  sie  eigentlich 
nur  darauf  ausgingen,  um  sich  mit  Proviant  und  mit  Pferden  zu 
versehen.  An  eine  Eroberung  dieses  Land«-,  so  wie  an  einen  Ein- 
fall in  Russland  scheinen  sie  damals  nicht  gedacht  zu  haben.  Die 
Polowzer  vertheidigten  sich  nach  Möglichkeit,  als  sie  aber  von 
den  Tataren  überall  besiegt,  und  bis  an  den  unteren  Dniepr  ver- 
folgt wurden,  flohen  sie  nach  Russland  und  brachten  hier  die 
erste  Kunde  von  dem  herannahenden  neuen  furchtbaren  Feinde. 
Diese  Kunde  machte  in  Russland  eine  furchtbare  Aufregung, 
viele  Pursten  versammelten  sich  in  Kiew,  und  beschlossen   dem 


245 

Feinde  mit  vereinigten  Kräften  entgegen  zutreten.  Im  Früh- 
jahr 1224  versammelte  sich  eine  ansehnliche  Macht  am  Dniepr,  zu 
welcher  auch  der  Susdaler  Grossfürst  ein  kleines  Kontingent 
lieferte,  und  zu  der  auch  die  Polowzer  gestossen  waren.  Die 
Tataren  wichen  einem  Zusammenstoss  anfänglich  aus,  ja  in 
kleineren  Treffen  wurden  sie  besiegt;  als  aber  die  vereinigten 
Russen  bis  an  den  Fluss  Kalka  vorrückten,  kam  es  am  31.  Mai  1224 
zur  blutigen  Schlacht,  in  welcher  die  Tataren  den  vollständigsten 
Sieg  davontrugen,  dann  das  Land  verwüsteten,  Städte  und  Dörfer 
zu  Schutthaufen  verwandelten  und  dann  plötzlich  verschwanden. 
Der  Grossfürst  Georg  und  manche  andere  russischen  Fürsten 
blieben  dabei  fast  ganz  unthätig.  Die  Tataren  begaben  sich  nach 
dem  fernen  Osten,  und  als  Temutschin  1227  gestorben  war, 
wurde  sein  unermessliches  Reich  unter  seine  drei  Söhne  getheilt, 
welche  die  Eroberungen  in  Asien  fortsetzten;  sein  Enkel  Baty 
aber,  welcher  die  Gegenden  am  Ural  und  an  der  Wolga  erhalten 
hatte,  brach  gegen  Europa  auf.  Die  russischen  Fürsten,  welche 
diesmal,  wiewol  besiegt,  doch  dem  Joche  der  Tataren  noch  ent- 
gingen,fingen  unterdessen  an  wieder  neue  Bürgerkriege  zu  führen, 
zu  denen  der  Grossfürst  selbst  die  Veranlassung  gab.  Dazu  ge- 
sellte sich  noch  die  Pest,  der  Hunger  und  andere  Unglücksfälle, 
und  schon  im  J.  1229  verbreitete  sich  die  Nachricht  von  dem 
abermaligen  Heranrücken  der  Tataren.  Der  Chan  Baty  unter- 
jochte 1237  das  Bulgarenland  an  der  Wolga  und  rückte  im 
Frühjahr  1238  gegen  Russland  heran  und  forderte  im  Räsanschen 
Gebiete  den  zehnten  Theil  alles  Eigenthums  für  sich  und  seine 
Horde.  Die  russischen  Fürsten  widersetzten  sich  einzeln,  nicht 
vereinigt,  den  Tataren,  konnten  aber  nirgends  widerstehen,  und 
die  Tataren  eroberten  und  verwüsteten  nach  einander  die  ein- 
zelnen Fürstentümer.  Die  Fürsten  flehten  den  Grossfürsten  Georg 
um  Hilfe,  allein  der  übermüthige  Mann  glaubte,  dass  er  allein 
mit  den  Tataren  fertig  sein  wird,  und  verweigerte  jede  Hilfe- 
leistung. Unterdessen  nahmen  die  Tataren  das  Gebiet  von  Räsan, 
verbrannten.  Moskau,  und  erschienen  am  2.  Februar  1238  vor 
Wladimir,  der  Residenz  des  Grossfürsten,  erstürmten  diese  Stadt, 
so  wie  Susdal,  verwüsteten  dann  die  Gegend,  und  als  sich  ihnen 
der  Grossfürst  Georg  am  Flusse  Syta  gegenüberstellte,  schlugen 
sie  sein  Heer  und  Georg  fiel  selbst  in  dieser  Schlacht  am 
4.  März  1238.  Seit  der  Zeit  hatten  die  Tataren  eigentlich  keinen 
Widerstand  mehr  zu  befürchten. 


246 

Auf  Georg  folgte  im  Susdalschcn  Grossfürs tenthura  Ja- 
roslaw  II.  (1238-1246),  welcher  bei  seinem  Regierungsantritte 
nur  Trümmer  vorgefunden  hat.  Die  Tataren  zogen  unterdessen 
nach  Süden  und  erschienen  1240  vor  Kiew,  welche  Stadt  sie  am 
6.  Dezember  1240  erstürmten  und  in  Schutthaufen  verwandelten. 
Von  da  zogen  sie  nach  dem  jetzigen  Galizien,  erstürmten  1241  die 
Städte  Kolodiazyn,  Wladimir  und  Ilalitsch,  plünderten  und  ver- 
wüsteten Alles  und  metzelten  die  Einwohner  ohne  Unterschied 
nieder,  so  dass  sie  hinter  sich  nur  Leichen  und  Schutthaufen 
Hessen.  Von  Halitsch  zog  Baty  weiter  nach  Westen,  schlug  die 
Polen  bei  Krakau  und  war  bald  Herr  von  Ungarn,  wobei  er  das 
Land  zur  Wüste  machte  und  die  Einwohner  vernichtete.  Ein 
anderer  Haufe  der  Tataren  drang  durch  Polen  in  Schlesien  ein 
und  besiegte  Herzog  Heinrich  den  Frommen  bei  Wahlstatt 
(1241),  wandte  sich  aber,  als  die  Böhmen  heranrückten,  nach 
Süden,  um  sich  mit  dem  Hauptheer  zu  vereinigen,  und  erlitt  auf 
dem  Zuge  durch  Mahren  eine  solche  Niederlage  bei  Olmütz,  dass 
er  schnell  nach  Ungarn  entwich.  Von  hier  aus  wollten  die  Ta- 
taren noch  einmal  nach  Oesterreich  vordringen,  als  sie  aber  ein 
starkes  christliches  Heer  heranrücken  sahen,  kehrten  sie  zurück 
und  räumten  auf  die  Nachricht  von  dem  Tode  ihres  Gross-Chans 
(Tschingis-Chans),  auch  Ungarn.  Dadurch  war  Ungarn,  Polen 
und  das  Abendland  gerettet,  Russland  aber  blieb  von  nun  an  fast 
200  Jahre  unter  dem  Joche  der  Tataren. 

Der  Chan  Baty  kehrte  an  die  Wolga  zurück  und  beherrschte 
von  dort  die  Länder  der  Polowzer,  die  Tauris,  die  Kaukasuslän- 
der nnd  alle  angrenzenden  Gebiete.  Das  im  Osten  des  Dniepr 
gelegene  Russland  beeilte  sich  nun,  anstatt  sich  zum  gemein- 
samen Widerstände  zu  rüsten,  die  Oberherrschaft  des  Chans 
anzuerkennen.  Mit  gutem  Beispiele  ging  der  Susdalcr  Gross- 
fürst Jaroslaw  II.  voran.  Er  schickte  seinen  Sohn  Constantin  In 
die  Tatarei  zum  Gross-Chan  Oktaj,  um  diesem  seine  Unterwerfung 
anzubieten,  selbst  aber  begab  er  sich  zum  Baty  an  die  Wolga, 
von  welchem  er  in  Lehnspflicht  genommen  und  wenigstens  zum 
Scheine  als  Grossfürst  von  Ost-Russland  anerkannt  worden  ist. 
Das  Beispiel  des  Grossfürsten  befolgten  andere  Fürsten,  und  so 
verlor  Russland  schon  im  J.  1243  seine  Selbständigkeit,  indem  die 
schwachen,  sich  gegenseitig  befehdenden  Fürsten  sich  freiwillig 
dem  Joche  der  Tataren  ergaben.  Als  der  Gross-Chan  Oktaj  gestor- 


II 


247 

ben  war,  war  der  Grossfürst  Jaroslaw  II.  genöthigt,  sich  persönlich 
vor  dessen  Nachfolger  Hajuk  zu  stellender  begab  sich  deswegen  nach 
Asien,  wurde  in  Frieden  entlassen,  starb  aber  auf  dem  Rückwege 
wahrscheinlich  in  Folge  der  Vergiftung  am  30.  September  1246. 
Es  folgte  nun  im  Susdaler  Grossfürstenthume  Swiatoslaw 
(1247  — 1249).  Die  zwei  Söhne  des  verstorbenen  Jaroslaw  II. 
Andreas  und  Alexander  mussten  sich  gleich  ihrem  Vater  vor  den 
Gross-Chan  in  Asien  persönlich  stellen,  von  dem  sie  als  Fürsten 
anerkannt  wurden,  jedoch  so,  dass  Andreas  zum  Fürsten  im 
Susdalschen  Wladimir,  Alexander  Newski  aber  zum  Fürsten  von 
Südrussland  mit  Kiew  designirt  wurde.  Im  Susdalschen  Wladi- 
mir folgte  also  nun  Andreas  (1249  — 1252)  als  ein  von  den  Ta- 
taren abhängiger  Fürst.  Sein  Bruder  Alexander,  mit  dem  Bei- 
namen Newski  regierte  aber  unter  Aufsicht  der  Tataren,  welche 
in  den  russischen  Städten  ihre  Baskaken,  d.  i.  Aufseher  hatten, 
und  sein  Name  war  mehr  als  anderer  Fürsten  bekannt,  wesswegen 
auch  Papst  Innocenz  IV.  ein  Schreiben  an  ihn  richtete,  wovon 
am  entsprechenden  Orte  die  Rede  sein  wird.  Indessen  hat  der 
Grossfürst  Andreas  den  Zorn  der  Tataren  gereizt,  welche  des- 
wegen in  sein  Gebiet  einfielen,  und  was  ihnen  in  die  Hände  kam, 
raubten.  Andreas  entfloh  nach  Schweden.  In  diese  Zeiten  fällt 
die  Theilung  Russlands  in  Ost-  und  Westrussland.  In  Ostruss- 
land, d.  i.  in  den  Gegenden  östlich  vom  Dniepr  standen  unter 
tatarischer  Botmässigkeit  die  Susdaler  Fürsten  an  der  Spitze; 
Westrussland  aber,  d.  i.  alle  westlich  vom  Dniepr  gelegenen 
Gegenden  gehörten  seit  1250  zu  den  Halitscher  Fürsten;  und 
diese  Eintheilung,  die  von  den  Tataren  gemacht  worden  ist,  hat 
sich  bis  zum  Ende  des  18.  Jahrhundertes  erhalten.  Ostrussland 
führte  entweder  wegen  der  grösseren  Ausdehnung  oder  des- 
wegen, weil  dort  die  Grossfürsten  regierten,  den  Namen  Gross- 
russland und  die  dortigen  Einwohner  hiessen  Grossrussen,  auch 
einfach  Russen;  der  westliche  Theil  aber  führte  den  Namen 
Kleinrussland  und  die  Einwohner  wurden  Kleinrussen  oder  Ru- 
tlienen  genannt.  Uebrigens  kann  diese  Eintheilung  keine  zufällige 
genannt  werden,  es  bestand  zwischen  den  Gross-  und  Klein- 
russen sowol  in  sprachlicher  Beziehung  als  auch  in  der  ge- 
schichtlichen Entwickelung  ein  bedeutender  Unterschied,  am 
meisten  divergirten  sie  aber  in  religiöser  Beziehung;  denn  wäh- 
rend   Grossrussland    schon    damals    im   orientalischen    Schisma 


248 

immer  mehr  erstarrte,  unterhielt  Kleinrussland  noch  eine  ge- 
raume Zeit  gute  Beziehungen  zu  Rom,  das  Schisma  nahm  zwar 
auch  hier  Ucberhand,  vermochte  aber  in  diesem  Zeiträume  nur 
auf  kurze  Zeit  die  Vereinigung  mit  Rom  ganz  zu  verdrängen. 

Nach  der  Vertreibung  des  Susdaler  Grossfürsten  Andreas 
folgte  sein  Bruder  Alexander  Newski  (1252  — 1263),  welchem  es 
gelungen  ist,  die  Tataren  zu  besänftigen  und  zum  Abzüge  zu 
bewegen  und  in  seinem  Lande  die  Ruhe  herzustellen.  Nachdem 
er  die  in  Nowhorod  ausgebrochenen  Unruhen  gedämpft  hatte, 
musste  er  sich  in  die  tatarische  Horde  begeben,  wo  damals  grosse 
Veränderung  geschehen  ist.  Batv  ist  gestorben  und  dessen  Sohn 
Sartak  wurde  von  einem  Verwandten  Namens  Beriet  ermordet, 
welcher  im  Einverständnisse  mit  dem  Gross-Chan  an  Baty's 
Stelle  1257  getreten  ist  und  die  Oberaufsicht  über  Russland 
seinem  Statthalter  Ulavtschi  anvertraut  hat.  Vor  diesem  Tataren 
ist  Alexander  Newski  erschienen,  um  dessen  Gunst  zu  erlangen. 
Die  Tataren  haben  damals  (1257)  das  Volk  in  Ostrussland  ge- 
zählt und  mit  einer  Steuer  belegt,  von  welcher  Steuer  nur  der 
Clcrus  befreit  war;  und  bald  verpflichteten  sie  die  Fürsten,  auf 
die  erste  Aufforderung  des  Chans  Kriegsmannschaften  zu  stellen. 
Auf  diese  Weise  wurde  das  Joch  der  Tataren  immer  schwerer 
und  fühlbarer.  Nur  die  Nowhoroder  widersetzten  sich  der 
neuen  Abgabe,  mussten  sich  aber  in  das  Unvermeidliche  endlich 
tilgen.  Der  Grossfürst  Alexander  begab  sich  noch  einmal  zum 
Chan  in  seine  Residenzstadt  Saraj  an  der  Wolga,  wo  er  lange 
Zeit  bleiben  musste,  und  als  er,  schon  schwach,  den  Rückweg  an- 
getreten hat,  starb  er  am  26.  November  1263. 

Unter  der  Regierung  Alexanders  sind  im  Tatarischen 
Chanat  an  der  Wolga,  d.  i.  in  der  Kaptschakschen  Orde  einige 
Misshelligkeiten  entstanden,  welche  in  späteren  Zeiten  deren 
Untergang  herbeiführten.  Ein  Heerführer,  Namen  Nogaj,  wollte 
nämlich  die  Oberherrschaft  des  Chan  nicht  anerkennen,  er- 
gründete sich  in  den  Gegenden  am  schwarzen  Meere  eine  selb- 
ständige Herrschaft,  und  seil  der  Zeit  ist  wahrscheinlich  der 
Name  der  nogaischen  Tataren  entstanden.  Doch  damals  waren 
die  Tataren  noch  sehr  stark  und  dehnten  ihre  Herrschaft  immer 
weiter  aus. 

In  Susdal  folgte  nun  Jaroslaw's  Sohn  Jaroslaw  (1263  — 
1272),    unter  welchem  die  Tataren  weitere  Fortschritte  in  der 


249 

Bedrückimg  des  Volkes  machten;  dann  sein  Bruder  Basil 
(1272 — 1276),  unter  welchem  Nowhorod  durch  Bürgerkriege 
zerrüttet  wurde  und  die  Tataren  unter  ihrem  Chan  Mangu-Ti- 
mur  Litauen  und  Russland  verheerten.  Nach  Basil's  Tode  folgte 
Demeter  (1276-1294)  Sohn  des  Alexander  Newski,  unter  wel- 
chem das  Gute,  was  seine  unmittelbaren  Vorgänger  stifteten, 
zerstört  wurde.  Viele  russischen  Fürsten  leisteten  dem  Chan 
Mangu-Timur  Dienste  in  seinem  Kriege  gc^n  die  kaukasischen 
Völkerschaften,  wofür  sie  reichlich  belohnt  wurden,  der  Gross- 
fürst aber  bekämpfte  zuerst  die  Nachbarn  der  Nowhorodcr,  und 
führte  dann  einen  Bürgerkrieg  mit  seinen  Bruder  Andreas, 
welcher  sich  des  Susdaler  Grossfürstenthums  bemächtigen  wollte, 
und  den  Chan  für  sich  gewonnen  hat.  Die  Tataren  kamen  ihm 
zur  Hilfe,  aber  um  sich  schadlos  zu  halten,  verwüsteten  sie  1281 
dieses  ganze  Land.  Demeter  floh,  als  aber  die  Tataren  abzogen, 
kehlte  er  zurück,  um  sein  Fürstenthum  wieder  zu  erobern.  An- 
dreas suchte  wieder  bei  den  Tataren  Hilfe,  welche  ihm  diese 
leisteten,  aber  dafür  das  Susdal'sche  Gebiet  abermals  verwüsteten. 
Der  vertriebene  Grossfürst  Demeter  wandte  sich  an  Nogaj,  wel- 
cher am  schwarzen  Meere  herrschte,  und  wurde  von  diesem  auf 
seinen  Thron  wieder  eingesetzt,  und  zwar  nicht  durch  Waffen- 
gewalt, sondern  durch  einen  einfachen  Befehl,  welchem  selbst 
der  neue  Kaptschaksche  Chan  Tudan-Mangu  aus  Furcht  vor 
Nogaj's  Macht  zu  widerstehen  nicht  wagte.  Jetzt  hat  sich  auch 
Andreas  seinem  Bruder  Demeter  unterworfen,  sann  aber  nur  auf 
eine  passende  Gelegenheit,  um  ihn  zu  stürzen,  und  eine  solche 
Gelegenheit  war  in  damaligen  Zeiten  sehr  leicht  zu  finden.  De- 
meter verdankte  seine  Restitution  dem  mächtigen  Nogaj,  an  ihn 
wagte  sich  also  Andreas  nicht  direkt  zu  wenden ;  aber  er  ver- 
dächtigte den  Grossfürsten  bei  Nogaj's  Verwandten  und  brachte 
es  dahin,  dass  dieser  1293  den  Heerführer  Diuden  mit  einer 
grossen  Heeresmacht  nach  Russland  schickte,  scheinbar  deswegen, 
um  den  Andreas  auf  den  grossfürstlichen  Stuhl  zu  setzen,  in 
der  That  aber  deshalb,  um  Russland  zu  berauben  und  zu  ver- 
wüsten, wobei  er  an  Andreas  gar  nicht  dachte.  Denn  es  war  den 
Tataren  gleichgiltig,  wer  in  den  einzelnen  Fürstentümern  re- 
gierte, wenn  sie  nur  ihre  Raubzüge  ungehindert  ausführen 
konnten;  ja,  die  Bürgerkriege  der  Fürsten  waren  ihnen  sehr  er- 
wünscht,   denn    sie    kamen    gewöhnlich    als    Protektoren    einer 


250 

Partei  und  beraubten  dann  alle.  Die  Fürsten  aber  waren  so  ver- 
blendet, dass  .sie  sich  nicht  zum  gemein  amen  \\  id  erstände  auf- 
raffen konnten,  wiewol  damals  dazu  günstige  Gelegenheit  war, 
weil  zwischen  den  Tataren  innere  Zwistigkeiten  ausgebrochen 
waren.  Die  Tataren  also,  welche  unter  Djudcn  scheinbar  zum 
Schutze  des  Andreas  gekommen  waren,  verwüsteten  ganz  Ost- 
und  Nordrussland  und  kehrten  mit  reicher  Beute  in  ihre  Sitze 
heim.  Der  Grussfürst  Demeter  irrte  unterdessen  hilfesuchend 
umher,  bis  er  1294  gestorben  ist,  und  nun  folgte  sein  oftgenann- 
ter Bruder  Andreas  (1294  — 1301),  welcher  aber  in  Folge  seines 
Vorlebens  weder  auf  die  Achtung  der  Fürsten,  noch  auf  die 
Liebe  des  Volkes  Anspruch  erheben  konnte,  wiewol  ihm  Nie- 
mand das  Grossfürs tenthum  streitig  machte.  Nach  kurzer  Ruhe 
entstanden  innere  Zwistigkeiten,  zu  deren  Schlichtung  der  da- 
malige Chan  Tochta  einen  Gesandten  nach  Wladimir  schickte, 
der  sich  dafür  gut  bezahlen  Hess,  ohne  etwas  ausgerichtet  zu 
haben.  Doch  endlich  kam  zwischen  den  Fürsten  ein  Ausgleich 
zu  Stande,  welcher  bis  zum  Tode  des  Andreas  dauerte.  In  dieser 
Zeit  tritt  das  Moskauer  Fürstenthum  in  den  Vordergrund,  be- 
sonders seitdem  der  dortige  Fürst  Daniel  das  Gebiet  von  Pere- 
jaslawl  an  sich  gerissen  hat  und  sich  immer  mehr  unabhängig 
stellte  und  seinem  Sohne  Jurij  (Georg)  nach  seinem  Tode  (1302) 
ein  bedeutendes  Fürstenthum  hinterlassen  hat.  Der  Grossfürst 
Andreas  wollte  dieses  Fürstenthum  mit  Hilfe  der  Tataren  an  sich 
reissen,  allein  die  Dekrete  (Jarlik)  des  Chans  Tochta  haben  ihm 
nichts  geholfen.  Nach  seinem  Tode  folgte  Michael  (1304  1319), 
gegen  welchen  sich  aber  der  Moskauer  Fürst  Georg  erhoben 
hatte  und  das  S usdaler  Grossf ürs tenthum  an  sich  reissen  wollte. 
Michael  erwirkte  i'i'w  sieh  die  Bestätigung  des  Chans,  und  weil 
er  wusste,  dass  Georg  seine  Ansprüche  freiwillig  nicht  aufgehen 
wird,  wollte  er  ihn  mit  Waffengewalt  dazu  zwingen,  er  belagerte 
Moskau,  aber  ohne  Frfolg;  dagegen  wuchs  die  gegenseitige  Er- 
bitterung, welche  für  beide  Thcile  verderblich  wurde.  W^v  Mos- 
kauer Fürst  verübte  viele  Grausamkeiten.  Um  sich  Kasans  zu 
bemächtigen,  Hess  er  den  dortigen  rechtmässigen  Fürsten  Con- 
stantin  ermorden,  doch  vergeblich,  denn  dieses  Fürstenthum  er- 
hielt des  ermordeten  Fürsten  Sohn  Jaroslaw.  Der  Grossfürst 
Michael  residirte  in  Twer  und  verwaltete  Wladimir  und  Nowhorod 
durch  seine  Statthalter.  Die  Nowhoroder  empörten  sich,  als  ihnen 


251 

aber  Michael  die  Zufuhr  der  Lebensmittel  abgeschnitten  hatte, 
schickten  sie  1312  ihren  Erzbischof  David  zum  Grossfürsten  mit 
der  Bitte  um  Frieden,  welcher  auch  wirklich  zu  Stande  kam. 
Der  Grossfürst  begab  sich  schleunig  in  die  Residenz  des  Chans, 
denn  Tochta  war  gestorben,  und  es  war  noth wendig,  sich  die  Gunst 
des  neuen  Chan  Usbek,  des  eifrigen  Beförderers  des  Mahomeda- 
nismus,  zu  erwerben.  Der  Grossfürst  Michael  nahm  von  den 
Nowhorodern  viel  Silber,  gab  ihnen  die  früheren  Statthalter  und 
begab  sich  zum  Chan,  wo  er  zwei  Jahre  verweilte.  Die  Abwesen- 
heit Michael's  benutzte  der  hinterlistige  Moskauer  Fürst  Georg, 
er  begab  sich  nach  Nowhorod,  wo  er  1315  sich  der  fürstlichen 
Gewalt  bemächtigte.  Doch  bald  wurde  er  vor  den  Chan'schen 
Richterstuhl  berufen,  und  als  er  sich  dahin  begeben  hatte,  rückte 
schon  Michael  mit  tatarischen  Uilfstruppen  gegen  Nowhorod 
heran,  welches  er  13 IG  bezwungen  und  zur  Unterwerfung  ge- 
nöthigt  hat.  Der  Moskauer  Fürst  Georg  lebte  unterdessen  drei 
Jahre  lang  am  Hofe  des  Chan  Usbek,  welchen  er  endlich  (1318) 
durch  Geld  dahin  brachte,  dass  er  ihn  zum  ersten  Fürsten  der 
Russen  erhoben  und  ihm  seine  Schwester  Kontschaka  zur  Ge- 
malin  gegeben  hat.  So  wurde  der  Moskauer  Fürst  Georg  ein 
Schwager  des  Tataren-Chans,  des  grössten  Feindes  Russlands. 
Nun  wünschte  er  zuerst  den  Grossfürsten  Michael  zu  stürzen 
und  begab  sich  —  er  der  natürliche  Beschirmer  Russlands  —  mit 
tatarischen  Streitkräften,  welche  Kavgadi  anführte,  nach  Russland. 
Michael  wollte  dem  Grossfürstenthum  freiwillig  entsagen  und 
nur  in  Twer  und  Nowhorod  bleiben,  doch  Georg  Hess  das  Ge- 
biet von  Twer  plündern  und  verwüsten.  In  dieser  Noth  ent- 
schloss  sich  Michael  zum  äussersten  Widerstände,  und  er  hat  im 
Dezember  1318  den  Georg  und  dessen  tatarische  Hilfstruppen 
vollständig  geschlagen  und  viele,  darunter  den  Führer  der  Ta- 
taren, Kavgadi,  gefangen  genommen.  Georg  entfloh  nach  Nowho- 
rod, wro  ihm  Hilfe  zugesagt  wurde,  und  es  drohte  ein  neuer  blu- 
tiger Bürgerkrieg.  Michael  wollte  das  verhüten,  er  schlug  also 
dem  Moskauer  Fürsten  vor,  dass  die  Sache  dem  Chan  Usbek  zur 
Entscheidung  vorgelegt  werde.  Georg  willigte  ein  und  begab  sich 
schleunig  nach  Saraj,  um  sich  durch  Bestechung  ein  günstiges 
Urtheil  zu  erwirken;  später  kam  auch  Michael  dahin,  wurde  zwar 
zum  Verhör  zugelassen,  aber  auf  Georgs  Anstiften  bald  verur- 
theilt  und  nach  vielen  Qualen  und  Misshandlungen  auf  einem 
öffentlichen  Platze  im  November  1319  hingerichtet. 


252 

Auf  solche  Weise  gelangte  Georg  von  Moskau  zur   Würde  des 
Ghrossfürsten  (131 9)j  doch  schon  nahte  auch  sein  Untergang.    Er 

nahm  1319  von  Wladimir  Besitz,  machte  sich  1320  den  Räsaner 
Fürsten  unterthänig,  und  bereitete  sich  zum  Angriffe  auf  T wer, 
den  Erbtheil  der  Sühne  des  ermordeten  Michael.  Der  Twerer 
Fürst  Demeter  aber  schickte  zum  Georg  den  Bischof  Barsono 
fius  mit  200O  Kübeln  und  mit  der  Versicherung,  dass  er  ihm  das 
Grossfürstenthum  nicht  streitig  machen  wird,  in  Folge  dessen 
Georg  den  Zug  gegen  Twer  für  jetzt  aufgegeben  und  sich  nach 
Nowhorod  begeben  hat.  Hier  wurden  ihm  bald  zwei  sehr  un- 
angenehme Nachrichten  gebracht,  erstens  das  ein  Gesandter  des 
Usbek,  Namens  Achmvl  unter  dem  Scheine,  als  wollte  er  im 
Grossfürstenthum  die  Ordnung  herstellen,  daselbst  grosse  Grau- 
samkeiten verübt  hatte,  und  mit  reicher  Beute  nach  Sara j  zurück- 
kehrte; dann,  dass  der  Sohn  des  früheren  Grossfürsten  Michael, 
der  Twerer  Fürst  Demeter,  vom  Chan  Usbek  zum  Grossfürsten 
erhoben  wurde.  Vergebens  flehte  Georg  die  Nowhoroder  um 
Hilfe  an,  er  floh  nach  Pskow,  wo  er  zwar  Aufnahme,  aber  keine 
Hilfe  gefunden  hat.  Dann  kehrte  er  nach  Nowhorod  zurück  und 
begab  sich  1324  nach  Saraj  zum  Chan  Usbek.  Dorthin  kam 
1325  auch  Demeter  an,  und  als  diese  beiden  Fürsten  vor  dem 
Chan  erschienen  waren,  um  ihre  Sache  zu  verfechten,  gerieth 
Demeter  in  eine  solche  Aufregung,  dass  er  den  treulosen  Georg 
im  Angesichte  des  Chans  (im  November  1325)  mit  seinem 
Schwerte  durchbohrt  hat.  Demeter  sah  seinem  Ende  entgegen, 
und  wurde  im  September  1326  auf  Befehl  des  Chans  erschlagen. 
Als  Grossfürst  wurde  vom  Chan  Demetcr's  Bruder  Alexander 
(1327)  bestellt.  Noch  in  demselben  Jahre  erschien  in  Twer 
Schcwkal,  Gesandter  des  Chan  Usbek,  um  neue  Steuern  zu  er- 
heben. Das  verarmte  Volk  klagte  über  die  neuen  Lasten,  war 
aber  zu  deren  Abgabe  bereit ;  als  es  aber  ruchbar  wurde,  dass 
Schcwkal  selbst  auf  den  grossfürstlichen  Thron  sich  erheben, 
und  alle  Russen  zum  Mohamedanismus  zwingen  will,  entstand 
eine  furchtbare  Aufregung,  in  Folge  deren  Schcwkal  und  alle 
Tataren  erschlagen  wurden.  Diese  verzweifelte  Thal  erfüllte  die 
Tataren  mit  Furcht,  denn  sie  glaubten,  das-  sich  ganz  Russland 
erhoben  bat;  als  sich  aber  diese  Befürchtung  als  grundlos  erwie- 
sen hatte,  beschloss  Usbek  furcht  bare  Hache  zu  nehmen,  und 
zwar  nicht   persönlich,   sondern  durch  Vermittlung  eines  russi- 


253 

sehen  Fürsten.  Ein  williges  Werkzeug  fand  er  im  Moskauer  Für- 
sten Johann,  den  er  dafür  zum  Grossfürsten  zu  erheben  verspro- 
chen hat.  Johann  hat  die  ihm  auferlegte  Aufgabe  zur  vollen 
Zufriedenheit  seines  Herrn  gelöst,  er  verwüstete  mit  Hilfe  der 
ihm  zu  Hilfe  gegebenen  Tataren  Russland  besser  und  gründli- 
cher, als  es  die  Tataren  selbst  zu  thun  vermocht  hätten,  und 
wurde  zum  Lohn  dafür  im  Jahre  1328  vom  Chan  Usbek  zum 
Grossfürsten  erhoben.  So  ist  das  auf  hinterlistige  Weise  entstan-. 
dene  Susdaler  Grossfürstenthum  nach  160jährigem  und  unglück- 
lichem Bestände  von  dem  noch  schmählicher  gegründeten  Mos- 
kauer Grossfürstenthum  verdrängt  und  gestürzt  worden. 

§.  43. 

HL  Geschichte  des  Moskauer  Gross  fürsten  thums 

(1328—1598). 

Weil  unsere  Kirchengeschichte  auch  mit  der  Geschichte  des 
Moskauer  Grossfürstenthums  in  vielfältige  Berührungen  kommt, 
erscheint  es  angezeigt,  auch  den  Verlauf  der  Geschichte  des  Mos- 
kauer Grossfürstenthums  hier  zu  überblicken.  In  Moskau  regierten 
in  der  Zeit  von  1328  bis  1598  eilf  Grossfürsten  ausRurik's  Stamme 
welcher  mit  Theodor  I.  dem  letzten  der  genannten  Grossfürsten 
nach  736jährigem  Bestand  im  J.  1598  ausgestorben  ist.  Die  Mos- 
kauer Grossfürsten  waren  lange  Zeiten  den  Tataren  unterthan; 
doch  nachdem  sie  dieselben  1380  besiegt  hatten,  versuchten  sie 
dann  öfters  das  tatarische  Joch  abzuschütteln,  was  ihnen  endlich 
unter  Johann  III.  im  Jahre  1502  gelungen  ist,  und  seit  dieser 
Zeit  war  Ostrussland  von  den  Tataren  unabhängig.  Der  erste 
Moskauer  Grossfürst  war  Johann  Kaiita  (1328  — 1340). 

So  lange  der  letzte  Susdaler  Grossfürst  Alexander  lebte, 
konnte  sich  Johann  in  seiner  neuen  Würde  nicht  sicher  fühlen, 
daher  sann  er  auf  Mittel,  um  diesen  gefährlichen  Rivalen  zu  be- 
seitigen. Er  verweilte  sehr  oft  am  Hofe  des  Kaptschakscher 
Chans  Usbek,  wo  er  sich  durch  Geld  und  Versprechungen  Freunde 
warb,  und  den  Alexander  als  Feind  der  Tataren  schilderte.  In 
Folge  dieser  Bestrebungen  Johann's  Hess  Usbek  den  Fürsten 
Alexander  zu  sich  berufen,  und  der  hinterlistige  Moskauer  Jo- 
hann wollte  ihn  zu  dieser  Reise  durch  den  Nowhoroder  Erz- 
bischof Moses  bereden.  Doch  die  dem  Alexander  treuen  Pskower 
riethen  davon  ab,    weil  sie  schlimme  Folgen  befürchteten,    und 


254 

sie  versprachen,  ihren  Fürsten  mit  Waffengewalt  zu  vertheidigen. 
Johann  schickte  sich  wirklich  an,  sie  zu  bekriegen,  doch  in  An- 
betracht ihrer  drohenden  Stellung  stand  er  davon  ab,  und  ergriff 
ein  anderes  Mittel,  um  zu  seinem  Ziele  zu  gelangen;  er  beweg 
den  damaligen  Metropoliten  Theognost,  dass  dieser  über  die 
Pskower  den  Bann  aussprach  und  sie  mit  dem  Interdikt  belegte 
auf  so  lange,  bis  sie  den  Alexander  zum  Chan  schicken.  Dies 
schreckte  die  Pskower,  allein  sie  wollten  auch  jetzt  ihren  Fürsten 
nicht  ausliefern.  Da  entsagte  dieser  grossmüthig  ihrer  Hilfe, 
und  begab  sich  nach  Litauen,  wo  er  beim  Gedimin  freundliche 
Aufnahme  gefunden  hat  und  dort  bis  1332  geblieben  ist.  Da 
kehrte  er  abermals  nach  Pskow  zurück,  und  wurde  mit  Freude 
begrüsst,  und  damit  er  ganz  selbständig  herrsche,  sagten  sich 
die  Pskower  von  Nowhorod  los,  und  wählten  sogar  zu  ihrem 
eigenen  Bischof  den  Arsenius,  und  schickten  ihn  zur  Consekra- 
tion  zum  Metropoliten,  der  damals  in  Wolynien  verweilte.  Doch 
der  Metropolit  weigerte  sich,  in  Pskow  eine  neue  Diözese  zu  er- 
richten, er  konsekrirte  zum  Nowhoroder  Erzbischof  einen  gewis- 
sen Basilius,  unter  dessen  Jurisdiktion  auch  Pskow7  gehörte. 
Der  Moskauer  Johann  beutete  diese  Zeit  dazu  aus,  um  von  den 
reichen  Nowhorodern  Geld  zu  erpressen,  und  als  ihm  das  theil- 
weise  gelungen  ist,  begab  er  sich  (1333)  mit  reichen  Geschenken 
nach  Saraj,  wo  er  den  ehemaligen  Grossfürsten  Alexander  wieder 
verleumdete,  welcher  nun  abermals  vom  Chan  berufen,  und  1336 
wider  Johanns  Erwarten  von  demselben  begnadigt  und  in  sein 
ererbtes  Fürstenthum  Twer  restituirt  wurde.  Das  ärgerte  den 
Moskauer  Johann,  er  konnte  aber  vor  der  Hand  nichts  dagegen 
unternehmen,  er  trachtete,  sich  im  Inneren  zu  befestigen,  und  als 
ihm  das  durch  Gewalt  t  heil  weise  gelungen  ist,  begab  er  sich 
(1339)  zum  Usbek,  bei  dem  er  durch  Verleumdung  und  Beste- 
chung dahin  brachte,  dass  Alexander  sich  wieder  mit  seinem  jun- 
gen Sohne  Theodor  in  Saraj  stellen  musste,  wo  diese  beiden 
Fürsten  im  November  1339  enthauptet  wurden.  So  hatte  Jo- 
hann von  Moskau  seinen  Rivalen  beseitigt.  Am  Ende  seines 
Lebens  schickte  Johann  Kaiita  noch  seine  Truppen  gegen  Smo- 
lensk,  um  (liest'  Stadt  den  Tataren  zu  unterjochen,  doch  diese 
Expedition  war  misslungen,  und  Johann  starb  im  April  1340. 

Auf  ihn   folgte  sein  Sohn  Simeon  der  Stolze  (1340     1353), 
welcher  durch  reiche  Geschenke  die  Anerkennung  des  Kaptscha- 


255 

ker  Chans  sich  erkauft  hat.  Gegen  die  Chane  war  dieser  Fürst 
sehr  unterthänig,  gegen  die  Russen  aber  streng  und  hochmüthig. 
deswegen  wird  er  der  Stolze  beigenannt.  In  diesen  Zeiten  (1341) 
ist  der  Kaptschaker  Chan  Usbek  gestorben.  Usbek  stand  in  viel- 
fachen Beziehungen  mit  dem  Papst  Benedikt  XII.  (1334-1342), 
weicher  diesen  Chan  zum  Christentimm  zu  bekehren  hoffte,  und 
von  dessen  Gemalin  viele  Geschenke  erhalten  hat;6)  doch  Usbek 
blieb  Mohamedaner,  wiewol  er  es  gestattete,  dass  unter  den  ihm 
ergebenen  Jassen  ein  lateinischer  Missionär  Namens  Jonas  Va- 
lens wirkte  und  viele  zum  Christentimme  bekehrte.  Usbek's 
Nachfolger,  Tschanibek,  blieb  auch  dem  Islam  treu.  Als  er  nach 
Ermorderung  zweier  Brüder  den  Kaptschak'schen  Thron  bestie- 
gen hat,  mussten  vor  ihm  die  russischen  Fürsten  mit  ihrem  Me- 
tropoliten Theognost  (1342)  erscheinen  und  für  ihre  Bestäti- 
gung reichen  Tribut  erlegen.  Der  Metropolit  selbst  rnusste  600 
Silberrubel  zahlen,  worauf  er  in  Gnaden  entlassen  wurde.  Aus 
den  weiteren  Regierungsjahren  dieses  Grossfürsten  sei  noch  er- 
wähnt, dass  damals  die  furchtbare  Pest,  der  sog.  schwarze  Tod 
(1346)  von  China  eingeschleppt  wurde,  und  später  in  ganz 
Europa  furchtbare  Verwüstungen  angerichtet  hat.  In  Russland 
erschien  diese  Pest  in  Pskow  im  Jahre  1352  und  raffte  zwei 
Drittheile  der  Bevölkerung  hin,  darunter  auch  den  Nowhoroder 
Erzbischof  Basilius,  welcher  sich  unter  anderen  dadurch  bemerk- 
bar machte,  dass  er  in  einem  Brief  an  den  Twerer  Bischof  Theo- 
dor zu  beweisen  suchte,  dass  „das  Paradies  und  die  Hölle  wirk- 
lich auf  der  Erde  existiren,  und  dass  man  sich  diese  Orte  nicht 
als  übersinnliche  zu  vorstellen  hat,  wie  es  die  neuen  Häretiker 
thun."  Das  Paradies  suchte  er  am  weissen  Meer,  und  behauptete, 
dass  es  von  einigen  Nowhorodern  gesehen  wurde.  Der  schwarze 
Tod  verbreitete  sich  von  Pskow  in  ganz  Russland  und  richtete 
überall  gleiche  Verwüstungen  an.  Der  Grossfürst  Simeon  be- 
suchte indessen  oft  den  Chan,  bei  dem  er  sich  in  besondere 
Gunst  zu  setzen  wusste,  und  er  nannte  sich  „Fürst  aller  Russen", 
und  starb  im  Jahre  1353.  In  derselben  Zeit  ist  auch  der  Metro- 
polit Theognost  gestorben,  worauf  Alexius  folgte. 

Auf  den  Moskauer  Stuhl  wurde  Johann  II.  (1353  -1359), 
Sohn  des  ersten  Moskauer  Grossfürsten,    daher  Johannowitsch 


'*)    RajnaLl,  annales  a.  1338  und  1340. 


256 

genannt,  vom  Chan  Tschanibek  eingesetzt.  Unter  diesem  schwa- 
chen Fürsten  wuchs  die  Macht  der  Litauer  unter  ihrem  Fürsten 
Olgerd,  im  Inneren  Russlands  aber,  namentlich  in  Murom,  Twer 
und  Xowhorod  wütbeten  Bürgerkriege,  ja  in  Moskau  selbst 
wurden  die  höchsten  Beamten  straflos  gemordet.  Auch  in  kirch- 
licher Beziehung  herrschte  hier  damals  eine  heillose  Verwirrung, 
wovon  später  die  Rede  sein  wird.  Die  Verhältnisse  verschlim- 
merten sich  noch  mehr,  als  der  Chan  Tschanibek  (1357)  von 
seinem  eigenen  Sohne  Berdibek  erschlagen  wurde,  und  dieser, 
wiewol  anfangs  durch  den  Metropoliten  Alexius  besänftigt,  bald 
Russland  zu  verwüsten  anfing,  in  welcher  Zeit  auch  Johann  II. 
(am  19.  November  1359)  gestorben  ist.  Während  der  Regie- 
rungszeit dieses  Grossfürsten  sind  an  der  Donau  die  selbstän- 
digen Fürstentümer  Moldau  und  Walachei  enstanden,  welche 
später  in  vielfältigen  Beziehungen  zur  russischen  Kirche  standen. 
In  Moskau  folgte  Demeter  Konstantinowit seh  (1359  — 1362). 
Fast  gleichzeitig  mit  Johann  II.  ist  auch  der  Kaptschaker  Chan 
Berdibek  gestorben,  und  auf  ihn  folgte  Kulna)  dessen  zwei  Söhne 
Johann  und  Michael  Christen  (wahrscheinlich  römisch-katholisch) 
waren,  doch  Kulna  wurde  nach  fünf  Monaten  von  Xawrus  mit 
den  beiden  Söhnen  erschlagen,  welcher  min  als  Chan  folgte  und 
da-  Moskauer  Grossfürstenthum  nach  seiner  Willkür  dem  Sus- 
daler  Fürsten  Demeter  übergab.  Demeter  wollte  das  Susdal'sche 
Wladimir  wieder  erheben,  und  auch  den  Metropoliten  Alexius 
bewegen,  dass  er  von  Moskau  nach  Wladimir  zurückkehre,  was 
dieser  aber  verweigerte.  Von  Xowhorod  aber  wurde  Demeter 
als  Grossfürst  anerkannt  und  unterstützt;  dagegen  machte  der 
Litauer  Fürst  Olgerd  weitere  Eroberungen  in  Russland.  Im 
Kaptschaker  Chanat  wütheten  unterdessen  innere  Kriege,  der 
Chan  Nawrus  wurde  vom  Heerführer  Chidyr  erschlagen,  welcher 
nun  als  Chan  auftrat,  aber  schon  136J  von  seinem  eigenen  Sohne 
Temicliorza  erschlagen  wurde,  der  aber  nach  »>  Tagen  verdrängt 
wurde,  bis  da-  Kaptschaker  Chanat  in  zwei  Theile  zerfiel.  Die 
russischen  Fürsten  betrachteten  indessen  den  Saraj sehen  Chan 
Murut  als  ihren  Oberherrn.  Als  deswegen  um  das  Grossfürsten- 
thum Zwistigkeiten  ausgebrochen  waren,  begaben  sich  die  Riva- 
len 1362  zu  diesem  Chan,  welcher  den  Susdaler  Demeter  ent- 
setzte, und  den  Sohn  Johanns  II.  Demeter  von  Moskau  zum 
Grossfürsten  einsetzte,    welcher  seinen     Vorgänger    vertrieben, 


257 

und  als  Demeter  Donski  (1363—1389)  den  grossfürstlichen  Thron 
in  Moskau  bestiegen  hat.  Das  Hauptbestreben  dieses  Fürsten 
war,  die  Macht  der  Theilfürstenthümer  so  viel  als  möglich  zu 
schwächen  und  die  des  Grossfürstenthums  zu  heben,  um  dann 
desto  eher  das  Joch  der  Tataren  abzuschütteln;  und  in  beiden 
Beziehungen  hat  er  wenigstens  den  Anfang  gemacht.  Gleich 
seinem  Vater  bestrebte  er  sich,  mit  den  Tataren  im  guten  Ein- 
vernehmen zu  bleiben,  was  damals  desto  schwieriger  war,  als 
die  Macht  der  Tataren  zwischen  die  Chane  Murut  und  Abdul 
getheilt  war;  indem  er  nun  mit  Beiden  im  guten  Einvernehmen 
leben  wollte,  hat  er  Beider  Gunst  verloren.  Zwar  war  der  Zorn 
der  Chane  jetzt  nicht  mehr  so  furchtbar,  da  sie  einander  ununter- 
brochen verdrängten,  und  deswegen  nicht  mit  ganzer  Macht  ihr 
Ansehen  geltend  machen  konnten,  doch  war  ihre  Feindschaft 
immerhin  mit  Gefahren  verbunden,  und  sie  beschäftigen  diesen 
Fürsten  wirklich  im  Laufe  seiner  ganzen  Regierung.  Schon  Mur- 
tuk's  Nachfolger  Azis  wollte  ihn  stürzen  und  den  vertriebenen 
Demeter  Konstantinowitsch  (1365)  restituiren,  aber  ohne  Erfolg, 
weil  dieser,  zu  schwach,  dem  Moskauer  Fürsten  zu  widerstehen, 
dem  Grossfürstenthume  freiwillig  entsagte.  Dem  Moskauer  De- 
meter drohte  aber  vom  Chan  Azis  eine  neue  Gefahr,  und  er  be- 
reitete sich  vor,  derselben  zu  begegnen,  indem  er  seine  Macht  zu 
konsolidiren  und  die  inneren  Zwistigkeiten  beizulegen  trachtete. 
Zum  Unglück  erschien  die  Pest  wieder  in  Russland,  und  raffte 
in  den  Jahren  1365—1366  sehr  viele Menscben hin,  und  wüthete 
z.  B.  in  Smolensk  dreimal  so  furchtbar,  dass  das  dritte  Mal  (1387) 
nur  fünf  Menschen  am  Leben  geblieben  sind;  dann  wurde  Mos- 
kau 1366  von  einem  grossen  Brande  heimgesucht,  und  zu  dem 
gesellten  sich  noch  die  Einfälle  der  Litauer  unter  Olgerd,  wel- 
cher 1368  bis  Moskau  vorgedrungen  ist,  und  diese  Stadt  plün- 
derte. Unterdessen  erholten  sich  die  Tataren  wieder;  Mamaj  hat 
die  sog.  goldene  oder  Saraj'sche  Orde,  wo  Azis  herrschte,  und 
seine  an  der  Wolga  vereinigt  (1371),  erhob  den  Mamant-Saltan 
zum  Chan  und  herrschte  in  dessen  Namen,  und  bestimmte  zum 
Grossfürsten  den  Twerer  Fürsten  Michael,  der  sich  aber  nicht 
behaupten  konnte,  und  nach  Litauen  floh.  Da  erschien  Olgerd 
zum  zweiten  Mal  vor  Moskau  (1370),  wurde  aber  zum  Waffen- 
stillstand und  zum  Abzüge  bewogen,  und  Demeter  entschloss 
sich  (1371),  mit  reichen  Geschenken  sich  zum  Mamaj  nach  Saraj 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  17 


258 

zu  begeben,  wo  er  gnädig  aufgenommen  und  als  Grossfürst  be- 
stätigt wurde.  Nach  Moskau  zurückgekehrt,  fand  Demeter  einen 
neuen  Feind,  den  Räsaner  Fürsten  Oleg,  welcher  sich  ihm  mit 
Waffengewalt  widersetzte,  aber  zurückgeschlagen  wurde,  und 
im  Jahre  1372  wurde  llussland  wieder  von  den  Litauern  über- 
fallen, und  Olgerd  rückte  wieder  gagen  Moskau  heran,  wurde 
aber  zum  Frieden  vermocht,  und  versprach  Moskau  nicht  mehr 
zu  beunruhigen.  Ein  neuer  Sturm  drohte  von  Osten  von  Seite 
der  Tataren.  Im  J.  1374  wurden  die  Gesandten  des  Mamaj  in 
Russland  getödtet,  und  dieser  schwur  nun  den  Demeter  zu  ver- 
nichten. Einige  Zeit  wurde  er  durch  die  in  seinem  Reiche 
wüthende  Pest  von  einem  Rachekriege  gagen.  Russland  abge- 
halten, doch  im  J.  1377  liess  er  in  Russland  einbrechen.  Die 
Tataren  vernichteten  das  russische  Heer  am  Flusse  Piana,  zer- 
störten Städte  und  Dörfer,  verbrannten  Nieder- Nowhorod,  nah- 
men Räsan  ein,  und  zogen  dann  1378  gegen  den  Grossfürsten 
Demeter,  von  welchem  sie  aber  (im  August  1378)  geschlagen 
wrurden.  Mamaj  ergrimmte  auf  die  Kunde  von  dieser  Niederlage, 
brach  mit  grossen  Haufen  ins  Räsan'sche  Gebiet  ein,  und  nach- 
dem er  dieses  ganz  verwüstete,  kehrte  er  an  die  Wolga  zurück. 
Mit  diesem  Rachezuge  war  Mamaj  noch  nicht  zufriedengestellt, 
er  verstärkte  sich  nur,  um  den  Grossfürsten  selbst  zu  überfallen, 
und  nachdem  er  alle  Anstalten  getroffen  hatte,  zog  er  1380  ge- 
gen Russland.  Am  Don  kam  es  zur  Schlacht,  in  welcher  die  Tataren 
vollständig  geschlagen  wurden,  viele  von  ihnen  fanden  ihren  Tod 
in  der  Schlacht,  der  Rest  wurde  in  die  Flucht  gejagt.  Demeter 
erhielt  in  Folge  dieses  Sieges  am  Don  den  Reinamen  Donski. 

Dieser  grosse  Sieg  über  die  Tataren  hatte  doch  nicht  die  er- 
wünschten Folgen,  im  Gegentheile,  die  Tataren  waren  bald  wieder 
den  Russen  furchtbar.  Mamaj  rüstete  sich  zum  neuen  Rachezug«', 
wurde  aber  noch  in  demselben  Jahre  von  Tochtamysch gestürzt,  und 
dieser  berief  (1381)  die  russischen  Fürsten  zu  sich,  damit  sie  ihm, 
als  ihrem  neuen  <  >berherm  huldigen.  Der  Grossfürst  folgte  nicht, 
daher  fiel  Tochtamysch  ^13cS2)  in  Russland  ein,  wobei  ihm  Oleg, 
Fürst  von  Räsan,  als  Wegweiser  diente,  und  der  Grossfürst  ent- 
floh nach  Kostroma,  welches  Beispiel  auch  der  Moskauer  Metro- 
polit Cyprian  I.  befolgte  und  sich  nach  Twer  flüchtete,  Tochta- 
mysch belagerte  Moskau,  welches  er  (im  September)  1382  ein- 
nahm   und  gräulich  verwüstete,   dann  auch  andere  Städte  plün- 


259 

derte,  und  zuletzt  in  sein  Chanat  zurückkehrte.  Nach  dem  Ab- 
züge der  Tataren  kehrte  Demeter  Donski  nach  Moskau  zurück, 
entsetzte  den  Metropoliten  Cyprian  I.  deswegen,  dass  er  vor  den 
Tataren  geflohen  ist,  wiewohl  er  selbst  früher  floh,  und  setzte  an 
seine  Stelle  einen  gewissen  Pimen  ein,  den  er  später  auch  ver- 
trieb. In  den  letzten  Regierungsjahren  wurde  Demeter  noch  von 
Bürgerkriegen  heimgesucht,  und  starb  1389.  Unter  seiner  Re- 
gierung wurden  die  Permier,  welche  zwischen  der  Dwina  und 
dem  Ural  wohnten,  zum  Christenthum  bekehrt. 

Zum  Nachfolger  wurde  vom  Chan  der  Sohn  des  Vorgängers 
Basil  I.  (1389 — 1425)  eingesetzt,  und  seit  dieser  Zeit  blieb  das 
Grossfürstenthum  im  Hause  der  Moskauer  Fürsten  erblich,  und 
wurde  ihnen  von  Niemandem  streitig  gemacht.  Ohne  auf  seine 
Regierung  näher  einzugehen,  sei  nur  bemerkt,  dass  er  während 
seiner  langen  Regierung  vorzüglich  drei  Ziele  zu  erreichen 
strebte,  nämlich  a)  das  Tatarische  Joch  abzuschütteln  oder 
wenigstens  erträglicher  zu  machen,  b)  Litauen  von  Russland 
fernzuhalten  und  c)  die  Theilfürstenthümer  mit  Moskau  zu 
vereinigen,  und  so  ein  mächtiges  Reich  herzustellen.  Doch  ver- 
fuhr er  dabei  sehr  vorsichtig,  und  hat  in  jeder  Beziehung  nur 
massige  Erfolge  erreichen  können.  Die  Tataren  wurden  mehr  als 
je  furchibar  unter  Tamerlan,  welcher  (1395)  Ostrussland  ver- 
wüstete, dann  aber,  ohne  in  das  Innere  Russlands  vorzudringen, 
Asov  beraubte,  und  nach  Zerstörung  des  Kaptschakschen  Cha- 
nats,  das  sich  aber  wieder  erhoben  hat,  nach  Asien  zurückkehrte. 
In  Russland  herrschte  ausserdem  eine  sehr  grosse  Verwirrung, 
Pest,  Hunger  und  Kriege  verursachten  ein  grosses  Elend,  und  als 
1402  ein  grosser  Komet  erschienen  ist,  glaubte  man  in  Russ- 
land allgemein,  dass  das  Ende  der  Welt  nahe  ist,  da  alle  von 
Christus  dem  Herrn  vorhergesagten  Vorzeichen  des  jüngsten 
Tages,  als:  Zeichen  am  Himmel,  Hunger,  Pest,  Kriege  und  Feh- 
den u.  s.  w.,  damals  eingetroffen  waren,  und  in  dieser  Verwirrung 
starb  Basil  im  März  1425. 

Es  folgte  sein  lOjähriger  Sohn  Basil  IL  der  Blinde, 
(1425 — 1462),  gegen  welchen  sich  seine  Verwandten  erhoben 
und  ihn  nicht  anerkennen  wollten,  wiewol  er  vom  Chan  bestätigt 
wurde,  und  so  zu  neuen  Bürgerkriegen  Anlass  gaben,  in  Folge 
deren  Basil  von  seinen  Feinden  (1446)  geblendet  wurde.  Wäh- 
rend seiner  Regierungszeit  lebte  der  Metropolit  Kardinal  Isidor, 

17* 


260 


welcher  sich  auf  der  Florentiner  Synode  berühmt  machte,  daher 
werden  wir  von  Basil  II.  noch  später  sprechen.  Die  Tataren  plün- 
derten auch  jetzt  Russland,  und  nahmen  einmal  sogar  denGross- 
fürsten  gefangen.  Nach  seiner  Befreiung  und  Blendung  sorgte 
er  mehr  für  sein  Reich,  nahm  seinen  lOj 'ährigen  Sohn  Johann 
(1450)  zum  Mitregenten  an,  um  ihm  auf  diese  Weise  die  Nach- 
folge zu  sichern,  und  nachdem  er  über  sein  Land  viele  Unglücks- 
fälle herbeigeführt,  und  aus  Habsucht  viele  Fürsten  beraubt  hatte, 
starb  er  im  März  1462,  und  auf  ihn  folgte  sein  Sohn  Johann  als 
Johann  III.  (1462—1505). 

Er  ist  einer  der  bedeutendsten  Moskauer  Grossfürsten;  er 
hat  die  Einheit  des  russischen  Reiches  neu  begründet,  das  Tata- 
renjoch abgeschüttelt  und  sich  um  sein  Vaterland  vielfach  ver- 
dient gemacht.  Hier  mögen  nur  einige  wichtigeren  Begeben- 
heiten aus  seiner  langen  Regierung  hervorgehoben  werden.  Als 
zwölfjährigen  Jüngling  hat  ihn  schon  sein  Vater  mit  Maria,  Toch- 
ter des  Twercr  Fürsten,  verheiratet,  und  schon  im  18.  Lebens- 
jahre hatte  er  einen  Sohn  Johann,  und  im  22.  Lebensjahre  ge- 
langte er  zur  Herrschaft,  welche  er  drei  Jahre  in  Frieden  aus- 
übte. Doch  schon  1465  bedrohte  der  Chan  Achmat  Russland, 
welches  damals  wegen  der  Furcht  vor  dem  herannahenden  Ende 
der  Welt  und  durch  die  Pest  in  grosser  Aufregung  war.  Die 
Tataren  fielen  diesmal  in  Russland  nicht  ein,  denn  Achmat  wurde 
vom  Krimschen  Chan  Azi-Girtschej  am  Don  angegriffen  und  in 
sein  Land  getrieben.  Die  innere  Verwirrung  wuchs  noch  mehr, 
als  der  Moskauer  Metropolit  Theodosius  seinen  Sitz  verlassen 
hat,  und  an  seine  Stelle  der  Susdaler  Bischof  Philipp  eingesetzt 
worden  ist,  weil  das  Volk  zum  neuen  Metropoliten  kein  Zutrauen 
hatte.  Um  den  gesunkenen  Muth  der  Küssen  zu  heben,  unter- 
nahm Johann  111.  Kriegszüge  gegen  Perm  und  Nowhorod, 
welche  Gebiete  er  eroberte,  und  das  letztere  1  195  dem  Moskauer 
Grossfürs tenthume  einverleibte,  und  so  der  Nowhoroder  Selb- 
ständigkeit ein  Ende  machte,  Line  wichtige  Begebenheit  im  Leben 
Johannes  III.,  der  unterdessen  verwitwete,  war  seine  Heirat  mit 
Sophie)  einer  griechischen  Prinzessin,  welche  ihn  mit  dem  römi- 
schen Stuhle  in  vielfache  Beziehungen  brachte.  Der  letzte  griechi- 
sche Kaiser  Konstantin  Palaeolog  hatte  zwei  Brüder,  Demeter 
und  Thomas,  von  denen  der  erstere  sich  dem  Sultan  Mohamed  II. 
ergeben  und  diesem  seine  Tochter  gegeben  hat,  der  letztere  aber 


261 

beim  Papst  Pius  II.  Zuflucht  suchte,  die  ihm  gern  gewährt  und 
er  in  Rom  iu  grossen  Ehren  bis  zu  seinem  Tode  gehalten  wurde. 
Seine  Söhne  Andreas  und  Manuel  lebten  von  der  Gnade  des 
Papst  Paul  IL,  welche  Gnade  sie  aber  nicht  verdienten,  da  sie 
einen  leichtsinnigen  Lebenswandel  führten.  Ganz  anders  benahm 
sich  ihre  Schwester  Sophie,  welche  der  Papst  ganz  besonders 
bevorzugte,  und  weil  er  alle  christlichen  Mächte  gegen  die 
Türken  zu  erheben  suchte,  wollte  er  auch  durch  diese  Prinzessin 
einen  christlichen  Fürsten  für  seine  Pläne  gewinnen.  Er  richtete 
sein  Augenmerk  auf  den  Moskauer  Grossfürsten  Johann  IIL, 
welchen  er  durch  diese  in  der  zu  Florenz  beschlossenen  Union  er- 
zogene Prinzessin  sowol  für  die  Union  zu  gewinnen,  als  auch 
zum  Kriege  gegen  Mohamed  IL,  den  Räuber  des  Reiches  der 
Sophie,  zu  bewegen  hoffte.  Deswegen  schickte  der  Kardinal 
Bessarion  (1469)  nach  Moskau  einen  Gesandten,  Namens  Georg, 
welcher  dem  Grossfürsten  diese  Heirat  vorschlagen  sollte.  Diese 
Gesandtschaft  war  Johann  III.  sehr  erwünscht,  er  hoffte  durch 
diese  Ehe  die  Rechte  der  griechischen  Kaiser  zu  erlangen.  Um 
sich  aber  über  den  wahren  Stand  der  Sache  besser  zu  informiren, 
entsendete  er  den  in  Moskau  lebenden  Venezianer  Johann  Fre- 
sinus  nach  Rom,  welcher  nach  seiner  Rückkehr  die  Prinzessin 
nicht  genug  loben  konnte,  und  vom  Papste  Briefe  mitbrachte, 
worin  Johann  III.  aufgefordert  wurde,  dass  er  zum  Abholen  der 
Prinzessin  Gesandte  schicke,  was  dieser  auch  wirklich  gethan  hat. 
Im  Jahre  1472  kamen  diese  in  Rom  an,  und  weil  unterdessen 
Papst  Paul  IL  gestorben  war,  wurden  sie  von  dessen  Nachfolger 
Sixtus  IV.  freundlich  empfangen,  und  als  sie  ihm  das  fürstliche 
Beglaubigungsschreiben  überreichten,  lobte  der  Papst  den  Mos- 
kauer Grossfürsten  dafür,  dass  er  die  Florentiner  Synode  nicht 
verwirft,  die  Metropoliten  von  Konstantinopel  nicht  annimmt, 
und  dem  heiligen  Stuhle  seine  Ergebenheit  bezeigt.  Im  Juni 
1472  wurde  in  der  Peterskirche  die  Verlobung  der  Sophie  mit 
dem  Moskauer  Fürsten  durch  dessen  Stellvertreter  gefeiert.  Der 
Papst  gab  der  Prinzessin  Sophie  eine  reiche  Aussteuer,  und  nach- 
dem ihm  die  Moskauer  Gesandten  nochmals  die  Ergebenheit 
ihres  Fürsten  betheuerten,  wurden  sie  vom  Papste  mit  der 
Prinzessin  entlassen,  und  gingen  nach  Moskau.  Im  Gefolge  der 
Sophie  war  auch  ein  päpstlicher  Legat  Antonius,  welchem  beim 
Einzüge  in  Moskau  ein   silbernes  Crucifix  vorgetragen  werden 


262 

nullte.  Dic>  wurde  aber  durch  den  Moskauer  Metropoliten  Phi- 
lipp verhindert,  welcher  dem  Grossfürsten  drohte,  dass  wenn 
dem  päpstlichen  Legaten  das  Kreuz  vorgetragen  werden  sollte, 
er  Moskau  verlassen  wird.  Der  Fürst  hat  nachgegeben,  und  nach- 
dem er  die  Hochzeit  mit  Sophie  gefeiert  hatte,  kümmerte  er  sich 
wenig  um  die  dem  Papste  gegebenen  Versprechungen.  Der  rö- 
mische Legat  Antonius  drang  darauf,  dass  der  Grossfürst  und 
der  Metropolit  die  Beschlüsse  der  Florentiner  Synode  annehme, 
als  er  aber  alle  Versuche  fruchtlos  sah,  kehrte  er  1473  nach  Koni 
zurück.  Es  ist  nicht  einmal  sicher,  ob  die  Prinzessin  Sophie  der 
Union  treu  geblieben  war.  Durch  diese  Ehe  hat  der  Moskauer 
Grossfürst  bei  auswärtigen  Völkern  viel  an  Ansehen  gewonnen. 

Im  Jahre  1473  kam  zwischen  Johann  III.  und  dem  Krim  - 
sehen  Chan  ein  Friedensschluss  zu  Stande,  welcher  für  Russland 
deswegen  sehr  nützlich  war,  weil  es  sich  desto  leichter  vom  Joche 
der  Kaptschak'schen  Chane  befreien  konnte.  Als  Unterhändler 
beim  genannten  Friedensschluss  diente  ein  reicher  Jude,  Namens 
Chosi  Kokos  und  sein  Schwager  Isup.  —  Der  Grossfürst  verwei- 
gerte den  Tataren  den  üblichen  Tribut;  Achmat  zog  daher  1478 
mit  einer  grossen  Heeresmasse  nach  Russland,  die  Feinde  standen 
sich  lange  Zeit  gegenüber,  aber  kein  Theil  wagte  den  Angriff, 
Achmat  kehrte  an  die  Wolga  zurück,  und  seit  1480  war  Russ- 
land von  den  Tataren  unabhängig.  Achmat  wurde  bald  ermordet 
und  das  vom  Baty  gegründete  Chanat  in  Saraj  war  sehr  zerrüt- 
tet und  geschwächt,  bis  es  im  Jahre  1502  vom  Taurischen  Chan 
Mengli-Girej  für  immer  vernichtet  wurde.  So  ist  das  ehemals 
mächtige  und  furchtbare  Kap t schaker  Chanat,  diese  Geissei 
Russlands,  durch  eigene  innere  Feinde  untergegangen. 

Auf  Johann  III.  folgte  sein  Sohn  Basil  III.  (1505 — 1533  . 
welcher  gleich  seinem  Vater  auf  Ländererwerb,  Demüthigung 
der  Nachbarn  und  Befestigung  der  Regierung  bedacht  war,  und 
mit  rücksichtsloser  Strenge  die  widerstrebenden  Elemente  be- 
handelte, und  sogar  seinen  Neffen  Demeter,  der  ihm  als  Sohn 
seines  älteren  Bruders  den  Thron  streitig  machen  konnte?,  ins 
Gefängniss  werfen  und  darin  sterben  liess.  Er  bat  Pskow  den 
letzten  Rest  ron  Unabhängigkeit  entrissen  und  dasselbe  (1510) 
dem  Reiche  einverleibt,  Dasselbe  Schicksal  hatte  auch  das 
Fürstenthum  Rjäsan  und  Sjeverien  (1517).  Kr  wollte  sich  auch 
Kiew  unterwerfen,  wurde  aber  daran  durch  den  Krieg  mit  Kasan, 


263 

dessen  Fürst  den  christlichen  Glauben  angenommen  und  die 
Schwester  Basil's  III.  geheiratet  hat,  und  mit  der  Krim  abge- 
halten. Der  Chan  von  Krim  fiel  in  Russland  ein,  und  dieses 
musste  sich  ihm  auf  eine  kurze  Zeit  unterwerfen  und  ihm  Tribut 
zahlen,  befreite  sich  aber  (1521)  bald  davon  und  erlangte  wieder 
seine  Unabhängigkeit.  Doch  kosteten  die  wiederholten  Einfälle 
der  Krim'schen  Tataren  Russland  viele  Hunderttausende  von 
Menschen.  Weil  die  Tataren  hiebei  im  Einverständnisse  mit  den 
Polen  handelten,  so  fiel  ßasil  III.  in  Litauen  ein,  nahm  Smo- 
lensk  ein,  wurde  aber  an  der  weiteren  Ausbeutung  seines  Sieges 
durch  den  tapferen  polnischen  Führer  Konstantin  Ostrowski  ver- 
hindert. Dieser  Grossfürst  trat  auch  mit  den  Kaisern  Maximilian  I. 
und  Karl  V.  in  friedliche  Berührung  und  unterhielt  auch  mit 
den  Päpsten  freundliche  Beziehungen.  Papst  Leo  X.  schickte  zu 
ihm  einen  Genueser,  Namens  Paul,  welcher  durch  Russland  einen 
neuen  Handelsweg  nach  Ostindien  ins  Leben  rufen  sollte,  allein 
dieser  Versuch  misslang,  weil  Basil  ihn  nicht  unterstützen  wollte. 
Paul  kehrte  mit  der  grossfürstlichen  Antwort  nach  Rom  zurück, 
wo  damals  schon  Papst  Hadrian  regierte,  und  begab  sich  1525 
mit  einem  Schreiben  Papst  Clemens  VII.  abermals  nach  Moskau, 
um  den  Grossfürsten  zum  Kriege  gegen  die  Türken  und  zur 
Union  zu  bewregen,  wofür  ihm  der  Papst  die  königliche  Krone 
angetragen  hat.  Doch  diese  Gesandtschaft  hatte  nicht  den  ge- 
wünschten Erfolg,  und  der  päpstliche  Gesandte  Paul  kehrte  nach 
Rom  zurück.  Auch  die  weiteren  Versuche  des  Papstes,  den  Mos- 
kauer Grossfürsten  zur  kirchlichen  Union  zu  bewegen,  blieben 
erfolglos. 

In  Moskau  folgte  nun  Basil's  vierjähriger  Sohn  Johann  IV., 
der  Grausame  (1533  — 1584).  Die  Regentschaft  übernahm  seine 
Mutter  Helene,  Tochter  des  litauischen  Helden  Glinski,  welche 
dazu  unfähig  war  und  durch  verkehrte  Massregeln  einen  Auf- 
ruhr hervorgerufen  hätte,  wenn  sie  nicht  bald  (1538)  vergiftet 
worden  wäre.  Nun  entstand  ein  stürmisches  Ringen  um  die  Re- 
gentschaft, und  als  Johann  die  Zügel  der  Regierung  selbst  über- 
nommen hat,  bewies  er  sich  bald  als  Schrecken  seines  Landes, 
welches  er  der  Familie  der  Glinski  zur  Tyrannisirung  überlie- 
ferte. Da  brach  in  Moskau  (1547)  ein  furchtbarer  Brand  aus,  und 
das  empörte  Volk  schob  die  Schuld  auf  die  verhasste  Glinski- 
sche  Familie  und  verfolgte  und  mordete  sie  als  Zauberer;  und  in 


264 

diesen  schweren  Zeiten  gelobte  Johann  feierlich,  sich  zu  bessern.  Er 
berief  deswegen  die  Stände  nach  Moskau,  wo  er  für  das  Vergan- 
gene Genugthuung  leistete  und  eine  allgemeine  Amnestie  ver- 
kündete. Er  umgab  sich  mit  gewissenhaften  Männern,  Hess  das 
von  Johann  III.  angelegte  Gesetzbuch  einer  sorgfältigen  Revi- 
sion unterziehen,  verlieh  seinen  Unterthanen  einige  politische 
Rechte  und  errichtete  in  jeder  Stadt  einen  Rath  „der  Aeltesten", 
der  die  Behörde  in  Prozesssachen  zu  unterstützen  hatte.  Ergrün- 
dete Schulen  und  eine  Druckerei  in  Moskau  und  berief  deutsche 
Künstler,  Aerzte  und  Handwerker.  Den  Bischöfen  aber,  mit  denen 
er  ganz  willkürlich  verfuhr,  befahl  er  die  Sitten  der  Geist- 
lichkeit und  die  gottesdienstlichen  Einrichtungen  zu  verbessern 
und  dabei  namentlich  einige  Missbräuche  abzustellen.  Dahin  ge- 
hörte z.  B.:  Bier,  Mehl,  Brod  und  das  erste  Hemd  des  neugebor- 
nen  Kindes  auf  den  Altar  zu  legen;  die  heilige  Nacht  mit  Trinken 
und  Tanzen,  die  Pfingstnacht  mit  Jammern  und  Weinen  auf  den 
Kirchhöfen  zuzubringen,  am  grünen  Donnerstag  Stroh  zu  ver- 
brennen und  Todte  zu  beschwören;  gemeinsam  zu  baden  und 
sich  den  Bart  abzunehmen,  „ein  Frevel,  den  nicht  einmal  das  Blut  der 
Märtyrer  sühnen  kann,  denn  Der,  welcher  sich  den  Bart  abnimmt, 
handelt  gegen  den  Willen  Gottes,  der  den  Menschen  nach 
seinem  Ebenbilde  erschaffen  hatu.  Auch  im  Militärwesen  hat  er 
zeitgem'ässe  Veränderungen  gemacht  und  führte  die  mit  Ecucr- 
gewehren  versehenen  Strelitzen  (d.  i.  Schützen)  ein.  Mit 
Hilfe  der  Don'schen  Kosaken,  welche  grösstenteils  von  fahnen- 
flüchtigen Russen  abstammten  und  von  freige wählten  Hctmanen 
befehligt  wurden,  eroberte  Johann  IV.  im  Jahre  1552  Kasan  und 
machte  diesem  Reiche  ein  Ende,  wesswegen  er  Retter  der 
Christenheit  benannt  wurde.  Bald  darauf  (1555)  eroberte  er 
Astrachan  und  brach  auch  die  Macht  des  Chans  der  Krim  voll- 
5 tändig.  Er  kämpfte  auch  mit  den  Schwertrittern  um  den  Besitz 
von  Liwland,  und  es  gelang  ihm  nach  manchen  Wechselfällen, 
sich  dieses  Landes  zu  bemächtigen. 

Der  Tod  seiner  ersten  Gemalin  Anastasia  (1560)  und  eine 
schwere  Krankheit,  sowie  die  auf  die  Thronfolge  abzielenden 
Umtriebe  trübten  seine  Vernunft,  und  als  er  genesen  ist,  kehrte 
er  zu  seiner  früheren  Rohheit  und  Wildheit  zurück,  wobei  er 
aber  die  üblichen  Andachtsübungen  nicht  unterlioss,  ja  in  den- 
>»  lben  noch  einen  grösseren  Eifer  zeigte.    Ueberall  sah  er  Ver- 


265 

schwörungen  und  artete  in  die  wildeste  Grausamkeit  aus.  Sein 
guter  Rathgeber,  der  Mönch  Sylvester,  welcher  ihn  auf  bessere 
Wege  geleitet  hatte,  wurde  verbannt,  und  an  seinem  Hofe  fingen 
an  Schmeichler  und  elende  Spione  zu  wimmeln.  Um  seinen 
Schmerz  über  den  Verlust  der  ersten  Gemalin  zu  lindern,  wur- 
den schamlose  Gelage  gehalten,  an  denen  die  Bischöfe  theil- 
nehmen  mussten,  um  dieselben  zu  heiligen,  und  dann  fing  Jo- 
hann an,  gegen  alle  Reichen  und  Tugendhaften  zu  wüthen. 
Weil  er  in  Moskau  nur  Verräther  sah,  ging  er  mit  allen  Civil- 
und  Militärbcamten  nach  Alexandrowo  mit  dem  Entschluss,  nach 
Moskau  nie  mehr  zurückzukehren.  Aus  den  Fürsten  und  Bojaren 
wählte  er  sich  6000  Männer  aus,  welche  ihm  ewige  Treue 
schwören  mussten  und  dafür  mit  der  eingezogenen  Habe  von 
1200  Familien  belohnt  wurden.  Als  Abzeichen  trugen  sie  an 
ihrem  Sattel  einen  Hundskopf  und  eine  Schaufel  zum  Zeichen, 
dass  sie  die  Feinde  des  Zaren  beissen  und  auskehren  sollen.  Mit 
dieser  Leibgarde  beging  er  nun  unglaubliche  Grausamkeiten.  In 
Alexandrowo  hat  er  an  einem  Tage  hundert  Menschen  mit  eigener 
Hand  gemordet,  ächtete  ganze  Städte  und  Hess  alle  Einwohner 
ertränken;  in  Moskau  Hess  er  am  15.  Juli  1570  auf  einem  öffent- 
lichen Platze  fünfzehn  Galgen,  Folter,  einen  Scheiterhaufen  und 
einen  grossen  Kessel  aufstellen,  erschien  in  voller  Parade  und 
Hess  bei  400  unschuldige  Leute  ermorden.  Dazu  mussten  alle 
Moskauer  erscheinen  und  ihm  Beifall  klatschen. 

Während  dieser  Zeit  hat  er  (1561)  geheiratet,  und  zwar  die 
Tochter  eines  tscherkessischen  Häuptlings,  und  als  ihm  auch  die 
zweite  Frau  gestorben  ist,  heiratete  (1571)  er  die  Tochter  eines 
Nowhoroder  Kaufmanns,  Namens  Martha,  welche  er  unter  2000 
Mädchen  auserkoren  hat,  doch  diese  starb  bald  an  Abzehrung, 
in  Folge  dessen  Johann  wieder  in  neue  Wuth  gerathen  ist  und 
abermals  heiratete,  bis  er  zur  achten  Frau  gekommen  ist.  ]n 
seiner  Wuth  hat  er  (1582)  seinen  eigenen  Sohn  Johann  mit 
einer  eisernen  Keule  erschlagen.  Das  Land  wurde  unterdessen 
von  auswärtigen  Feinden  geplündert.  Im  J.  1571  fiel  der  Krim- 
sche  Chan  Devlct  Girej  in  das  Moskauer  Gebiet  sengend  und 
brennend  ein  und  120.000  Menschen  wurden  niedergemetzelt;  im 
J.  1572  entbrannte  wegen.  Liwland  ein  Krieg  mit  dem  sieben- 
bürgischen  Fürsten  Stephan  Bathory  und  im  Vertrag  von 
Kiwerowa-Hora  (1580)  ging  Liwland  verloren;    und  auch  Polen 


266 

und  Schweden  errang  nun  neue  Vortheile.  Weil  die  Finanzen 
sehr  zerrüttet  waren,  suchte  Johann  der  Grausame  hei  der  Geist- 
lichkeit Hilfe,  und  es  wurde  auf  einer  in  Moskau  im  Jahre  1580 
abgehaltenen  Synode  heschlossen,  dass  die  von  den  Fürsten  an 
Kirchen  und  Klöster  verliehenen  Besitzungen  wieder  an  die 
Krone  zurückfallen  sollen  und  dass  der  Klerus  von  nun  an  keine 
unbeweglichen  Güter  erwerben  dürfe,  ,,denn,  wie  man  im  Auf- 
trage des  Zars  sagte,  die  Truppen  sind  arm  und  elend,  und  die 
Klöster  werden  immer  reicher".  Die  Synode  Hess  das  Alles  ge- 
schehen. Während  nun  in  Europa  die  Kriege  sehr  schlecht  ab- 
liefen, gelang  es  dem  Johann  (1583)  Sibirien  zu  erobern,  und 
bald  darauf  ist  er  (1584)  gestorben. 

Es  folgte  sein  Sohn  Theodor  I.  (1584  — 1598),  ein  schwacher 
und  unfähiger  Regent,  welcher  sich  vom  ehrgeizigen  Borys  Go- 
dunof  leiten  Hess.  Dieser  Mann  war  zum  Guten  und  zum  Bösen 
gleich  fähig  und  bereit.  Er  erhielt  das  Reich  in  Ruhe,  schaffte  die 
Missbräuche  der  vorigen  Regierung  ab,  besiegte  die  auswärtigen 
Feinde,  eroberte  Georgien  und  brachte  in  das  Land  einen  Wohl- 
stand, wie  er  hier  schon  lange  nicht  bekannt  war.  Er  ermordete 
aber  auch  den  einzigen  Bruder  Theodor's  I.  Namens  Demeter, 
und  Hess  sagen,  dass  sich  derselbe  selbst  entleibte.  Mit  dieser 
Regierungszeit  trat  Russland  schon  als  eine  europäische  Macht 
auf,  mit  welcher  sich"  die  "europäischen  Mächte  zu  verbinden 
trachteten.  Die  Päpste  bemühten  sich  vergeblich,  den  Zar  zur 
Annahme  der  Union  zu  bewegen,  die  -Moskauer  Kirche  trennte 
sich  auch  von  Konstantinopel,  indem  im  J.  15S9  der  Moskauer 
Metropolit  Job  zum  Patriarchen  erhoben  wurde,  nachdem  der 
herumirrende  Konstantinopler  Patriarch  Jeremias  eine  reiche  Be- 
lohnung erhalten  hat.  In  derselben  Zeit  ist  auch  in  der  rutheni- 
schen  Kirche  eine  grosse  Veränderung  eingetreten;  während 
nämlich  die  Moskauer  oder  grossrussische  Kirche  zum  Mittel- 
punkte des  orientalischen  Schisma  wurde,  hat  sich  die  ruthenische 
oder  kleinrussische  Kirche  mit  Rom  vereinigt.  Hier  schliessen 
wir  daher  den  CJeberblick  der  grossrussichen  Geschichte  und 
übergehen  zur  übersichtlichen  Darstellung  der  politischen  Ge- 
schichte Kdeinrusslands,  Insbesondere  des  Halitsch- Wladimirer 
Fürstenthums. 


267 


§■44. 

IV.  Geschichte  von   Halitsch  uud  Wladimir. 

Bis  zur  Unterjochung  Russlands  durch  die  Tataren  be- 
standen hier  wohl  seit  Jaroslaw's  Zeiten  sehr  viele  Fürsten- 
thümer,  allein  alle  Theilfürsten  haben  den  Kiewer,  und  seit 
1169  den  Susdaler  Grossfürsten  als  ihr  Oberhaupt  anerkannt,  so 
dass  man  von  einem  einigen  Russland  sprechen  konnte.  Durch 
die  Tataren  aber  sind  hier  grosse  Veränderungen  geschehen,  hie 
haben  nach  der  Unterjochung  Russlands  dasselbe  in  Ost-  und 
Westrussland  getheilt,  so  dass  sie  im  J.  1243  über  das  im  Osten 
vom  Dniepr  gelegene  Russland  den  Susdaler  Grossfürsten  Ja- 
roslaw  IL,  über  das  im  Westen  vom  Dniepr  gelegene  Russland 
aber  im  J.  1250  den  Halitscher  Fürsten  Daniel,  beide  unter  ihrer 
Botmässigkeit  anerkannten,  welche  Zweitheilung  für  die  weitere 
Fntwickelung  dieser  Länder  von  ungemeiner  Wichtigkeit  war. 
Die  Geschicke  Ostrusslands  haben  wir  oben  geschildert;  es  er- 
übrigt nun  noch  eine  kurze  Darstellung  der  Geschichte  von 
West-  oder  Kleinrussland  zu  geben. 

Kleinrussland  war  auch  in  mehrere  Fürstentümer  gefheilt, 
toelche  aber  seit  1250  vom  Halitscher  Fürsten  abhängig  waren, 
und  deswegen  nach  aussen  ein  Ganzes  bildeten.  Aber  in  der 
ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhundertes  wurde  auch  Kleinrussland 
in  zwei  Theile,  nämlich  in  das  Halitscher  und  Litauer  Russland, 
geschieden;  der  Litauerfürst  Gedimin  hat  nämlich  im  J.  1320 
den  grössten  Theil  Kleinrusslands  erobert,  und  mit  seinem  Reiche 
vereinigt,  während  nur  das  Halitscher  und  Wladimirer  Fürsten- 
thum  noch  einige  Zeit  unabhängig  geblieben  ist,  bis  es  im 
Jahre  1349  durch  den  Polenkönig  Kasimir  III.  erobert  und  dem 
polnischen  Königreiche  einverleibt  worden  ist.  Das  von  Gedimin 
eroberte  Kleinrussland  gehörte  seit  1320  zum  Grossfürstenthum 
Litauen,  welches  auch  nach  der  im  J.  1386  geschehenen  Ver- 
einigung mit  Polen  seine  politische  Selbständigkeit  behauptete 
und  erst  im  J.  1569  in  der  Lubliner  Union  dem  Königreiche 
Polen  als  Provinz  einverleibt  wurde.  Seit  der  Zeit  gehörte  also 
ganz  Kleinrussland  zum  Königreiche  Polen.  In  Befolgung  der 
angegebenen  Hauptereignisse  werden  wir  nun  die  politische 
Geschichte  Kleinrusslands  überblicken. 

Das  Gebiet,  in  welchem  später  das  Fürstenthum  Halitsch 
entstanden  ist,  wurde  von  dem  heil.  Wladimir  seinem  Sohn  Wse- 


268 

wolod,  welcher  im  wolynischen  Wladimir  wohnte,  übergeben. 
Das  erste  Fürstenthuni  in  dieser  Gegend  also,  von  welchem  das 
ganze  Gebiet  abhing,  war  Wladimir. 

Auf  Wsewolod  folgte  Swiatoslaw,  welcher  vom  ruchlosen 
Kiewer  Grossfürsten  Swiatopolk  (1016)  erschlagen  wurde,  bei 
welcher  Gelegenheit  auch  die  sog.  tscherwen'schen  Städte  an 
Polen  verloren  gingen.  Nach  des  Grossfürsten  Jaroslaw's  Tode 
(1054)  kam  das  wolynische  Wladimir  zuerst  an  dessen  Sohn  Ihor 
und  bald  darauf  an  Rostislaw,  Jaroslaw's  Neffen,  von  welchem  die 
nachmaligen  Fürsten  von  Peremyschl,  Terebowla  (Trembowla) 
und  Halitsch  stammten  und  Rostislawitschen  genannt  wurden. 
Rostislaw  war  mit  seinem  Erbtheil  nicht  zufrieden,  er  begab  sich 
(1064)  nach  Tmutorokan,  und  im  Besitze  des  Fürstenthuni- Wla- 
dimir blieben  seine  drei  Söhne  Rurik,  Wolodar  und  Wassilko 
bis  zum  Jahre  1078.  Der  in  diesem  Jahre  aufgetretene  Kiewer 
Grossfürst  Wsewolod  wollte  aber  dieses  Fürstenthuni  seinen 
näheren  Verwandten  geben,  woraus  Bürgerkriege  entstanden,  in 
Folge  deren  im  Jahre  1086  da  <*  früher  eiivge  Wolynisch-Wladimiv- 
sche  Fürstenthum  in  zwei  Fürstentümer,  nämlich  in  das  Pere- 
■my  schier  mit  den  tscherwenischen  Städten  und  das  Wladimirer  ge- 
theiltwurde.  DasWladimirer  Fürstenthum  erhielt  (1086)  Jaropolk, 
das  Peremyschler  aber  behielten  die  genannten  drei  Rostislavit- 
schen,  welche  nach  Rurik's  Tode  dieses  Fürstenthuni  auch 
t heilten,  so  dass  Wolodar  in  Peremyschl  und  Wassilko  in  Tere- 
bowla als  Fürst  regierte,  welche  Zweitheilung  von  der  im 
Jahre  1097  in  Lubetsch  bei  Kiew  abgehaltenen  Fürstenvcr- 
sanimlung  bestätigt  wurde.  Doch  der  Kiewer  Grossfürst  Swi- 
atopolk-Michael  handelte  an  den  Rostislawitschen  treulos,  er 
Hess  den  Tcrebowler  Wassilko  blenden,  es  tntstanden  neue 
Bürgerkriege,  in  denen  sich  der  tapfere  Wolodar  im  Besitze  von 
Peremyschl  und  Terebowla  behauptete,  und  nach  Beinern  Tode 
(1124)  sein  ziemlich  gros>c>  Land  seinen  Nachfolgern  hinterliess, 
unter  denen  sieh  besonders  sein  Sohn  Wladimiiko  auszeichnete, 
welcher  im  J.  1141  die  Fürstentümer  Peremyschl,  Terebowla 
und  das  inzwischen  (am  Flusse  Bilka)  entstandene  Zwenihorod 
vereinigte,  seine  Residenz  von  Peremyschl  nach  der  schon  lange 
am  Dniestr  bestehenden  Stadt  Halitsch  übertrug,  und  so  da:;  Ha 
Uf  scher  Fürstenthum  gründete.  Wladimiiko  bat  es  verstanden,  -ich 
eine  gewisse  Selbständigkeit  zu  erringen  und  sein  Fürstenthuni 


269 

erblich  zu  machen.  Es  bestanden  nun  hier  nebeneinander  zwei 
grössere  Fürstenthümcr:  das  Halitscher  und  das  Wladimirer. 

In  Halitsch  folgte  auf  Wladimirko  (1141 — 1152)  sein  Sohn 
Jaroslaw  Osmomysl  (1152 — 1187),  ein  weiser  und  umsichtiger 
Fürst,  welcher  keine  Eroberungen  suchte,  sondern  für  den  inneren 
Wohlstand  seines  Fürstenthums  besorgt  war,  und  deswegen  vom 
Volke  geliebt,  von  den  Nachbarn  geachtet  wurde.  Er  hatte  aber 
einen  missgerathenen  Sohn  Wladimir ,  welcher  wider  die  Anord- 
nung seines  Vaters  (1187)  ihm  nachfolgte,  doch  schon  im  folgen- 
den Jahre  vom  Wladimirer  Fürsten  Roman  verdrängt  wurde, 
und  (1188)  nach  Ungarn  entflohen  ist,  wo  er  beim  König  Bela 
Hilfe  suchte.  Dieser  leistete  wohl  die  erbetene  Hilfe,  vertrieb  aus 
Halitsch  den  Wladimirer  Fürsten  Roman,  restituirte  aber  nicht  den 
flüchtigen  Wladimir,  sondern  Hess  ihn  ins  Gefängniss  werfen  und 
setzte  im  J.  1189  seinen  Sohn  Andreas  zum  König  von  Halitsch  ein. 
Dem  Wladimir  gelang  es  indessen  zu  entfliehen,  und  er  begab 
sich  zum  deutschen  Kaiser  Friedrich  Barbarossa,  der  aber  damals 
mit  Rüstungen  zumKreuzzugc  beschäftigt  war  und  ihm  keine  Hilfe 
leisten  konnte,  aber  den  polnischen  König  Kasimir  II.  den  Ge- 
rechten aufforderte,  dass  er  dem  Wladimir  Hilfe  leiste,  was  dieser 
auch  that,  den  ungarischen  Prinzen  Andreas  vertrieb  und  den  Wla- 
dimir einsetzte,  welcher  nun  1190—1198  in  Halitsch  ruhig  regierte, 
da  ihn  auch  der  Susdaler  Grossfürst  Wsewolod  unterstützte. 

Im  Wolynischen  Wladimir,  welches  im  J.  1086  Jaropolk  er- 
halten hatte,  geschahen  unterdessen  mancherlei  Umwälzungen, 
verschiedene  Fürsten  befehdeten  sich  um  dieses  Fürstenthum,  und 
in  der  Zeit  zwischen  1086  -1188  haben  hier  15  Regierungswechsel 
stattgefunden,  bis  der  schon  obenerwähnte  Roman  (1189 — 1205) 
abermals  zur  Regierung  gelangte,  und  nachdem  der  Halitscher 
Fürst  Wladimir  (1188)  ohne  Erben  gestorben  war,  mit  Hilfe  der 
Polen  das  Halitscher  und  Wladimirer  Fürstenthum  vereinigte,  und 
beide  Fürstentümer  bis  zu  seinem  Tode  beherrschte.  Dieser 
Fürst  suchte  die  Macht  der  Bojaren  einzuschränken,  was  ihm 
auch  theilweise  gelungen  ist,  befestigte  sein  Reich,  führte  viele 
Kriege,  vertrieb  den  Kiewer  Grossfürsten  Rurik,  und  schickte 
ihn  ins  Kloster,  gerieth  dann  in  einen  Krieg  mit  den  Polen,  in 
welchem  er  an  der  Weichsel  (1205)  seinen  Tod  fand. 

Der  Tod  Romans  war  für  das  Halitscher  Fürstenthum  von 
den  traurigsten  Folgen  begleitet ,  indem  die  unruhigen,  vom  Roman 


270 

In  Zaum  gehaltenen  Bojaren  ihre  Häupter  wieder  kühn  erhoben, 
und  das  Halitschcr  Fürstenthum  auswärtigen  Fürsten  antrugen, 
in  Folge  dessen  dieses  schöne  Land  zum  Zankapfel  zwischen  den 
Polen,  Ungarn  und  nördlichen  russischen  Fürsten  wurde.  Dieser 
unglückliche  Zustand,  welcher  in  der  Geschichte  des  Halitscher 
Fürstenthums  das  Interregnum  bildete,  dauerte  'M  Jahre,  und  wah- 
rend dieser  Zeit  wurden  in  Halitsch  die  Regenten  18  Mal  geändert. 

Roman  hinterliess  zwei  minderjährige  Söhne  Daniel  und 
Wassilko,  von  denen  der  erstere  von  den  Halits ehern  als  Fürst 
anerkannt  wurde,  allein  bald  wurde  er  vertrieben,  und  nun  wech- 
selten in  llalitscli  die  Kegenten  fast  jedes  Jahr,  unter  denen  sich 
der  ungarische  Prinz  Coloman,  und  dann  der  russische  Fürst 
Mstislaw  verhältnissmässig  am  längsten  gehalten  haben.  Dieser 
Mstislaw  war  es,  welcher  die  russischen  Fürsten  auf  die  Kunde 
von  dem  Heranrücken  der  Tataren  in  Kiew  versammelte  und 
zum  gemeinsamen  Vorgehen  gegen  dieselben  vermochte  und  an 
der  unglücklichen  Schlacht  an  der  Kalka  (1224)  theilgcnommen 
hat.  Er  erhielt  sich  dann  in  Halitsch  bis  zu  seinem  Tode  (1228), 
worauf  hier  wieder  verschiedene  Kegenten  einander  ablösten,  bis 
endlich  die  Söhne  Romans,  Daniel  und  Wassilko,  im  J.  1242  ihr 
Erbe  fremden  Händen  entrissen  und  dem  unseligen  Interregnum 
ein  Ende  gemacht  haben;  und  nun  regierte  Daniel  ^1242 —  12G4) 
in  Halitsch,  und  sein  Bruder  Wassilko  (1242  — 1271)  in  Wladimir. 

Anmerkung;.  Es  würde  zu  weit  führen,  die  Halitscher  Ereig- 
nisse jener  Zeiten  speziell  zu  behandeln,  deswegen  wird  nur  die 
Reihenfolge  der  damaligen  Regenten  von  Halitsch  kurz  angegeben. 

Nach  Roman's  Tode  (1205),  welcher  eine  Witwe  und  zwei 
minderjährige  Söhne  Daniel  und  Wassilko  hinterlassen  hat,  folgte 
in  <]'T  Regierung  von  Halitsch: 

1.  Roman's  Sohn  Daniel  (1205),  ein  kaum  vierjähriges  Kind, 
welches  die  für  Roman  begeisterten  Halitscher  als  ihren  Herr- 
scher ausgerufen  haben;  doch  bald  hatte  der  von  Roman  ins  Klo- 
ster   gesteckte    Rurik     das    Ordenskleid    abgelegt     und    sich     des 

Fürstenthums  Kiew  bemächtigt  und  neue  Unruhen  gestiftet.  Die 
Witwe  Roman's  entfloh  zuerst  nach  Wladimir  in  Wolynien,  und 
dann  nach  Krakau  zum  dortigen  Pursten  Leszek  (Leschek  dem 
Weissen)  Bialy.    Nun  gelangten  zur  Herrschaft 

2.  Wladimir  ( L206),  Ehor's  Sohn,  und  sein  Bruder  Roman  in 
Zwcnihorod.  Doch  der, letztere  beneidete  -einen  Bruder  Wladimir 


271 

um  den  Besitz  von  Halitsch,  erwirkte  sich  beim  ungarischen  Kö- 
nige Andreas  Hilfstruppen,  mit  denen  er  seinen  Bruder  von  Ha- 
litsch vertrieben  hatte,  und  so  folgte  in  der  Herrschaft  von  Halitsch 

3.  Roman  Ihorewitsch  (1209),  welcher  mit  Halitsch  auch 
das  neuentstandene  Fürstcnthum  Zwenihorod  vereinigte.  Daniel's 
Sohn,  Wassilko,  aber  ist  in  demselben  Jahre  (1209)  Fürst;  von 
Brest  und  Beiz  geworden.  Doch  die  unruhigen  Halitscher  Bo- 
jaren waren  Roman's  Regierung  bald  überdrüssig,  sie  riefen  zu 
dessen  Sturze  die  Ungarn  herbei,  und  der  ungarische  König 
setzte  in  Halitsch  seinen  Wojewoden 

4.  Benedikt  (1210)  als  Statthalter  ein.  Doch  nun  vereinig- 
ten sich  die  entzweiten  Brüder  Roman  und  Wladimir  (Ihors 
Söhne),  vertrieben  den  Benedikt,  und  es  folgte  in  Halitsch 

5.  Wladimir  (1210)  zum  zweiten  Male.  Doch  seine  Regie- 
rung war  sehr  kurz;  der  ungarische  König  beschloss  den  legiti- 
men Fürsten  Daniel,  welcher  sich  an  seinem  Hofe  als  Flüchtling 
aufhielt,  auf  dessen  ererbten  Thron  zu  setzen,  es  kam  zur  Schlacht 
am  Flusse  Luta,  in  welcher  die  Ungarn  und  die  mit  ihnen  ver- 
einigten mit  den  I  höre  witschen  missvergnügten  Halitscher  Sieger 
blieben,  und  in  Folge  dessen  wurde 

6.  Daniel  (1211)  zum  zweiten  Male  als  Fürst  von  Halitsch 
eingesetzt.  Die  Ihorewitschen,  welche  die  Herrschaft  von  Halitsch 
und  ganz  Wolynien  an  sich  weissen  wollten,  wurdon  von  den 
Ungarn  gefangen  genommen,  aber  dann  den  Halitscher  Bojaren 
ausgeliefert,  welche  dieselben  hinrichten  Hessen.  Der  ungarische 
König  Andreas  handelte  edel  und  grossmüthig  mit  den  unschul- 
dig verfolgten  Söhnen  des  berühmten  Halitscher  Fürsten  Roman, 
er  hat  (1211)  mit  Hilfe  der  Polen  dessen  älteren  Sohn  Daniel 
zum  Fürsten  von  Halitsch  feierlich  eingesetzt.  Doch  auch  jetzt 
konnte  sich  der  erst  10jährige  Daniel  nicht  lange  halten.  Den. 
unruhigen  Halitscher  Bojaren  war  eben  keine  Regierung  gut, 
siü  wollten  nur  ihren  Willen  als  Gesetz  anerkennen,  deswegen 
empörten  sie  sich  bald  gegen  Daniel,  vertrieben  ihn  mit  der 
Mutter  und  beriefen  den  Fürsten 

7.  Mstülaw  (1212)  auf  den  Halitscher  Fürstenthron.  Auf 
die  Kunde  davon  rüstete  sich  der  ungarische  König  Andreas  zur 
Züchtigung  der  Halitscher  Bojaren,    als  plötzlich  (1213)  in  Un- 


•279 


garn  eine  grosse  Revolution  ausgebrochen  ist,  welche  den  König 
verhinderte,  die  schon  im  Zuge  befindliche  Expedition  nach  Ha- 
litsch  auszuführen.  Diese  Wirren  benutzte  ein  aus  dem  Gefäng- 
nisse in  Ungarn  entsprungener  politischer  Häftling 

8.  Wladislaw  (1213),  welcher  mit  seinen  Gesinnungsge- 
nossen nach  Halitsch  entflohen  ist,  und  sich  des  Halitscher  Für- 
stenthrones bemächtigt  hat.  Die  unglückliche  Witwe  Roman's 
begab  sich  nach  Krakau,  wo  sie  mit  ihrem  Sohne  Daniel  aber- 
mals beim  Leschek  dem  Weisen  freundliche  Aufnahme  gefun- 
den hat,  und  von  dort  ging  sie  nach  Kamenez  (in  Galizien),  wo 
sie  von  ihrem  Sohne  Wassilko  mit  Freude  aufgenommen  wurde. 
Um  den  Usurpator  Wladislaw  aus  Ualitsch  zu  vertreiben,  ver- 
einigten sich  die  Anhänger  der  Sühne  Roman's  mit  dem  Krakauer 
Fürsten  Leschek,  und  besiegten  zwar  den  Usurpator  am  Flusse 
Bobrka  (1213),  konnten  ihn  aber  aus  Halitsch  nicht  vertreiben. 
Da  entsendete  der  Krakauer  Fürst  Leschek  an  den  ungarischen 
König  Andreas  eine  Gesandtschaft  mit  dem  Antrage,  damit  der 
König  von  Ungarn  seinen  Sohn  Koloman  (5  Jahre  alt)  mit  des 
Krakauer  Fürsten  Tochter  Salomea  (3  Jahre  alt)  verlobe,  und 
damit  dieses  junge  (künftige)  Ehepaar  auf  den  Thron  von  Ha- 
litsch erhoben  werde.  Der  ungarische  König  billigte  diesen  An- 
trag, beide  Regenten  kamen  in  der  Zips  (im  jetzigen  Oberungarn) 
zusammen,  wo  sie  die  gegenseitigen  Verpflichtungen  näher  be- 
sprachen, in  Folge  dessen  mit  vereinigten  Kräften  gegen  Halitsch 
aufbrachen,  den  Wladislaw  gefangen  nahmen  und  ins  Gefängniss 
warfen,  wo  er  bald  seinen  Tod  gefunden  hat.  Nun  folgte  der 
ungarische  Prinz 

9.  Koloman  (1214  1218)  auf  den  Fürstenthron  in  Halitsch. 
Der  ungarische  König  Andreas,  welchem  die  schwierigen  Ver- 
bältnisse von  Halitsch  wohl  bekannt  waren,  wollte  seinen  Sohn 
auf  diesem  Throne  nach  Möglichkeit  befestigen.  Er  wendete  sich 
deswegen  an  den  berühmten  Papst  Ennocenz  111.  mit  der  Bitte 
um  Verleihung  der  königlichen  Krone  für  seinen  Sohn  und  nun- 
mehr  igen  Fürsten  von  Halitsch,  Koloman.  In  seinem  Gesuche  an 
den  Papst,  sagt  König  Andreas:  „quod  Ualicienses  prineipes  et 
populi  nostrae  ditioni  subjeeti,  humiliter  postularunt,  ut  filiura 
nostrum  Colomanum  ipsis  in  regem  praeficeremus«,  und  da 
versprochen  halten,  „in  unitate  et  obedienfia  sacrosanetae  Roma- 
nae  Ecclesiae  perseveraturos  in  posterum  salvo   tarnen   eo,  quod 


273 

fas  Ulis  sit,  a  ritu  proprio  non  recedere".  Papst  Innocenz  III.  will- 
fahrte diesem  Gesuche  und  beauftragte  den  Erzbischof  von  Gran, 
damit  er  den  Koloman  zum  Könige  von  Halitsch  kröne.  Der 
Graner  Erzbischof  kam  wirklich  (1214)  nach  Halitsch,  Koloman 
wurde  zum  Könige  von  Halitsch  gekrönt.  Auf  diese  Weise  wurde 
das  von  Wladimirko  {1141)  gegründete  Haitischer  Fürstentum 
durch  Vermittlung  des  ungarischen  Königs  vom  Papste  zum  König- 
reiche (1214)  erhoben.  Nach  dieser  feierlichen  Handlung  wurde 
das  Gebiet  von  Halitsch  und  Wolynien  so  getheilt,  dass  Kolo- 
man als  König  Halitsch  mit  dem  Zugehör,  der  Krakauer  Regent 
Leschek  Peremyschl  mit  dem  dazu  gehörigen  Gebiete,  und 
Daniel  mit  Wassilko  (Roman's  Söhne)  das  Fürstentum  Wla- 
dimir in  Wolynien  erhalten  haben.  Diese  Massregel,  dass  ein 
ungarischer  Prinz  zum  Herrscher  von  Halitsch  eingesetzt  wurde, 
war  für  das  Land  wohlthätig,  und  dabei  hat  besonders  der 
ungarische  König  Andreas  edelmüthig  gehandelt,  weil  bei 
den  damaligen  Zuständen  dies  das  einzige  Mittel  war,  um  in 
diesem  schönen  und  gesegneten  Lande  geordnete  Verhältnisse 
zu  schaffen.  Doch  Koloman's  Stellung  in  Halitsch  war  eine  sehr 
schwierige:  ob  dazu  Koloman's  unvorsichtige  Rathgeber  bei- 
trugen, welche  nicht  nur  den  katholischen  Glauben  ausbreiten, 
sondern  auch  den  griechischen  Ritus  verdrängen  wollten,  oder 
ob  die  ewig  unzufriedenen  Halitscher  Bojaren  die  Veranlassung 
gegeben  haben,  mag  hier  ununtersucht  bleiben;  das  ist  aber 
sicher,  dass  so  lange  Königs  Andreas  mächtige  Hand  den  Kolo- 
man beschirmte,  er  sich  halten  konnte,  als  aber  König  Andreas 
den  Kreuzzug  angetreten  hatte,  fiel  der  Nowhoroder  Fürst  Msti- 
slaw  in  Halitsch  ein  und  riss  die  Regierung  des  vielgeplagten 
Landes  an  sich.  So  folgte 

10.  Mstislaw  (1218)  in  der  Regierung  von  Halitsch,  nach- 
dem er  von  Seite  der  Ungarn  keinen  Widerstand  gefunden  hat. 
Mstislaw  versöhnte  sich  auch  mit  dem  legitimen  Halitscher 
Fürsten  Daniel,  indem  Daniel  Mstislaw's  Tochter  Anna  heiratete. 
Doch  bald  wurde  Mstislaw  von  den  mit  den  Polen  vereinigten 
Ungarn  vertrieben,  und 

11.  Koloman  (1219)  gelangte  zum  zweiten  Male  zur  Herr- 
schaft in  Halitsch.  Doch  der  vertriebene  Mstislaw  ruhte  nicht, 
er  rief  die  Polowzer  zu  Hilfe,  belagerte  Halitsch,  welche  Stadt  er 
eingenommen  und  sogar  den  König  Koloman  mit  seiner  Frau 
Salomea  gefangen  genommen  hat,  und  so  bestieg 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  18 


274 


12.  Mstislaw  (1221  1227;  zum  zweiten  Male  den  Hali- 
tscher  Thron,  und  Hess  sich  riauli  einigen  Berichten  mit  Kolo- 
man's  Krone  zum  König  von  Halitsch  krönen.  Um  den  gefange- 
nen Koloman  zu  befreien,  entsendete  König  Andreas  eine  Ge- 
sandtschaft nach  Halitsch,  und  es  kam  ein  Frieden  zu  Stande,  dem 
zufolge  Koloman  mit  Salomea  befreit  wurde,  und  zwischen  Msti- 
slaw's  Tochter  Anna  und  des  ungarischen  Königs  Andreas  gleich- 
namigen Sohne  eine  Heirat  verabredet  wurde,  und  Mstislaw  hat 
seinem  Schwiegersohn  Andreas  das  Gebiet  von  Percmyschl  als 
Mitgift  bestimmt.  So  war  der  ersehnte  Frieden  zu  Stande  ge- 
kommen, welchem  auch  die  Wladimirer  Fürsten  Daniel  und 
Wassilko,  so  wie  der  polnische  Fürst  von  Krakau  beigetreten 
sind.  Mstislaw  lebte  nun  ruhig  in  Halitsch,  als  bald  nachher  die 
schreckliche  Kunde  von  den  Tataren  nach  Kussland  kam.  Msti- 
slaw eilte  nach  Kiew,  um  alle  Fürsten  zum  gemeinsamen  Vor- 
gehen gegen  die  Tataren  zu  vermögen;  allein  er  konnte  dieses 
Vorhaben  nicht  ganz  ausführen,  es  kam  zur  denkwürdigen 
ScJtlacht  an  der  Kolka  (1224),  in  welcher  Mstislaw  mit  seinen 
Kriegern  grosse  Tapferkeit  bewiesen  hat,  und  nach  deren  un- 
glücklichem Ausgange  mit  kleinen  Uebcrresten  seines  Heeres 
nach  Halitsch  zurückkehrte.  Nun  sah  Mstislaw  ein,  dass  er  sich 
nicht  mehr  halten  kann,  er  erneuerte  mit  dem  ungarischen  Kö- 
nige die  schon  1221  angebahnten  Verhandlungen,  gab  dem  unga- 
rischen Prinzen  Andreas  IL  seine  Tochter  zur  Frau,  und  setzte 

13.  Andreas  (1227)  zum  Fürsten  in  Halitsch  ein.  Mstislaw 
lebte  noch  einige  Zeit  in  Zurückgezogenheit,  nahm*  dann  das 
Ordenskleid,  und  ist  1223  gestorben.  Nach  Mstislaw's  Tode  ent- 
standen in  Halitsch  neue  Unruhen,  deren  Folge  war,  dass  An- 
dreas vertrieben,  und 

14.  Daniel  (Roman's  Sohn)  1229  zum  dritten  Male  den 
Thron  seines  Vaters  Roman  bestiegen  hat,  Doch  noch  weit  ent- 
legen war  das  Ende  der  traurigen  Balitscher  Verwirrung,  die 
Bojaren  zettelten  neue  Unruhen  an,  sie  wollten  die  jungen  Für- 
sten Daniel  und  Wassilko  heimlieh  ermorden,  aber  die  Verschwö- 
rung wurde  zufällig  entdeckt  und  unschädlich  gemacht.  Die  ent- 
flohenen Verschworenen  (namentlich  Alexander  Fürst  von  Beiz) 
bewogen  alter  die  Ungarn   zu  einem  Kriege  gegen   Daniel,   in 

Folge  dessen 


275 

15.  Andreas  (1231)  abermals  zur  Herrschaft  in  Halitsch  ge- 
langte, welche  er  bis  zu  seinem  Tode  (1234)  behauptete.  Nun  kam 

16.  Daniel  (1234)  zum  vierten  Male  auf  den  Halitscher 
Thron;  doch  wiewol  er  nun  von  Seite  der  Ungarn  Ruhe  hatte, 
konnte  er  diese  von  Seite  der  russischen  Fürsten  noch  nicht  fin- 
den. Nachdem  der  unruhige  Fürst  Alexander  von  Beiz  gefangen 
und  unschädlich  gemacht  worden  war,  zettelte  Michael  Fürst 
vonTschernigow  neue  Unruhen  an,  und  ihm  ist  es  auch  gelungen, 
den  Daniel  zu  vertreiben,  und 

17.  Michael  (1235)  ward  Fürst  von  Halitsch,  und  suchte 
sich  auch  die  anderen  benachbarten  Fürstentümer  unterthan 
zu  machen.  Der  legitime  Fürst  von  Halitsch  hatte  unterdessen 
verschiedene  kriegerische  Unternehmungen  ausgeführt.  Er  be- 
kriegte mit  Wassilko  die  Jatwiagen,  dann  kämpfte  er  ohne  Grund 
mit  den  deutschen  Rittern,  welche  der  polnische  Fürst  Konrad 
von  Masovien  in  seinem  Gebiete  angesiedelt  hat,  dann  eroberte 
er  das  ihm  von  den  Polen  entrissene  Peremyschl,  und  begab 
sich  in  demselben  Jahre  zur  Krönung  des  ungarischen  Königs 
Bela  IV.  Hier  mischte  er  sich  in  die  Angelegenheiten  des  Her- 
zogthums  Oesterreich  zum  Schutze  des  letzten  Babenbergers, 
Friedrich's  des  Streitbaren,  hat  aber  dieses  Unternehmen  auf  den 
Rath  des  ungarischen  Königs  Bela  IV.  aufgegeben.  In  dieser  Zeit 
wurde  Nordrussland  von  den  Tataren  furchtbar  verwüstet,  und 
bei  den  dabei  wüthenden  Bürgerkriegen  hat  sich  der  Halitscher 
Fürst  Michael  des  Fürstenthums  Kiew  bemächtigt,  und  in 
Halitsch 

18.  Rostislaw  (1237)  seinen  Sohn  zum  Fürsten  eingesetzt, 
welcher  auch  Peremyschl  an  sich  gerissen  hat.  Einige  Zeit  blieb 
Rostislaw  im  Besitze  von  Halitsch,  als  er  aber  (1240)  einen  Zug 
gQgen  die  Litauer  unternommen  hat,  fiel  Daniel  in  Halitsch  ein, 
und  wurde  dort  mit  Freude  begrüsst.  Um  dieselbe  Zeit  nahm 
Daniel  auch  das  von  den  Tataren  (1240)  verwüstete  Kiew  ein, 
musste  noch  einmal  vor  den  Tataren  fliehen,  und  dem  Rostislaw 
das  Halitscher  Fürstenthum  lassen,  kehrte  aber  im  Jahre  1242 
wieder  zurück,  und  behauptete  sich  hier,  wie  weiter  erzählt 
werden  wird,  bis  zu  seinem  Tode. 

Durch  glückliche  Kriege  hat  sich  Daniel  nicht  nur  im  Be- 
sitze seines  ererbten  Fürstenthums  Halitsch  befestigt,  sondern 
auch  die  Grenzen  seines  Reiches  bedeutend  erweitert,  so  dass  er 

18* 


276 

um  das  Jahr  1249  über  Wolynien,  Podolien,  Halitsch,  einen 
Theil  des  Kiewer  Fürstenthums  —  herrschte,  sein  Fürstenthum 
sich  demnach  zwischen  dem  westlichen  Buh,  Narva,  Dniepr, 
dann  den  östlichen  Buh,  Prut  bis  an  die  Karpathen  ausdehnte, 
und  ausserdem  waren  die  Fürsten  von  Pinsk  und  Thernigow  von 
ihm  abhängig.  So  ein  mächtiger  Fürst  könnte  bei  geordneten 
Verhältnissen  die  weiteren  Geschicke  von  ganz  Kleinrussland 
bestimmen,  doch  in  den  damaligen  Zeiten,  wo  die  Einfälle  der 
Tataren  jeden  Tag  zu  befürchten  waren,  musste  Daniel' 8  ganz»1 
Thätigkeit  darauf  gerichtet  werden,  um  sich  im  Besitze  des  Ge- 
wonnenen zu  behaupten.  In  jenen  Zeiten  gab  es  nur  zwei 
Mächte,  welche  der  Halitscher  Fürst  zu  befürchten  hatte,  nämlich 
der  römische  Papst,  von  welchem  alle  Fürsten  bis  an  die  Kar- 
pathen und  bis  an  den  westlichen  Buh  abhängig  waren,  und  die 
Tataren,  welche  in  Europa  bis  an  den  Dniepr  unumschränkt 
hausten.  In  der  Mitte  behauptete  nun  dass  grosse  Halitscher 
Fürstenthum  bis  jetzt  seine  Unabhängigkeit,  die  es  aber  jeden 
Tag  zu  verlieren  fürchten  musste.  Mit  Waffengewalt  konnte 
Daniel  vernünftiger  Weise  nichts  ausrichten,  er  nahm  deshalb 
zur  Politik  seine  Zuflucht,  welche  bekanntlich  in  der  Auswahl 
der  Mittel,  die  dem  angestrebten  Ziel  dienlich  zu  sein  scheinen, 
nicht  gar  skrupulös  zu  sein  pflegt.  Daniel  trat  sowol  mit  den 
Päpsten  als  auch  mit  den  Tataren  in  freundschaftliche  Unter- 
handlungen, wobei  er  aber  nur  auf  sein  eigenes  Interesse  be- 
dacht war,  und  die  mit  beiden  Theilen  eingegangenen  Verpflich- 
tungen so  lange  und  in  so  weit  erfüllte,  als  es  sein  Vortheil  er- 
heischte. Dass  er  besonders  dem  Papste  gegenüber  unredlich 
verfahren  hat,  kann  nicht  in  Abrede  gestellt  werden.  Wir  wollen 
nun  sein  diesbezügliches  Verfahren  in  Kürze  schildern. 

Seitdem  sich  die  Tataren  unter  Baty  nach  wiederholten 
Verwüstungen  zu  Herren  von  Ostrussland  bis  an  den  Dniepr 
gemacht  haben,  und  dort  die  Fürsten  nach  ihrer  Willkür  ein- 
und  absetzten,  wollten  sie  auch  in  dem  westlich  vom  Dniepr  ge- 
legenen Russland,  namentlich  in  Halitsch,  das  gleiche  Hecht  aus- 
Üben;  und  Baty  Hess  deswegen  den  Halitscher  Fürsten  Daniel 
mehrmals  auffordern,  dass  er  vor  ihm 'in  Saraj  erscheine  und 
ihm  Huldigung  leiste.  Daniel  zögerte  lange  dieser  Aufforde- 
rung nachzukommen,  endlich  musste  er  sich,  der  letzte  unter 
allen   russischen  Pursten,  ins  Unvermeidliche  fügen,  begab  sich 


277 

im  Jahre  1250  nach  Saraj,  der  Residenz  der  Kaptschak'schen 
Chane,  wo  er  wider  alles  Erwarten  freundlich  aufgenommen  und 
nach  einem  18tägigen  Aufenthalte  als  ein  von  Baty  abhängiger 
Fürst  in  Gnaden  entlassen  wurde.  Daniel  hat  sich  dadurch  zum 
Vasallen  des  Baty  gemacht;  allein  diese  durch  die  damaligen 
Umstände  gebotene  Unterwürfigkeit  war  für  den  ehrgeizigen 
und  verhältnissmässig  mächtigen  Fürsten  eine  schwere  Bürde, 
und  er  sann  auf  Mittel,  um  sich  von  derselben  bei  der  nächsten 
Gelegenheit  zu  befreien. 

Die  einzige  Macht,  welche  ihm  damals  dabei  behilflich  sein 
konnte,  war  der  heilige  römische  Stuhl,  der  Mittelpunkt  des 
ganzen  westeuropäischen  Staatensystems,  indem  die  Päpste  die 
einzigen  waren,  welche  das  christliche  Abendland  zum  Kampfe 
gegen  das  anstürmende  asiatische  Heidenthum  ermahnten  und 
aufforderten.  Dem  Daniel,  welcher  an  den  katholischen  Höfen 
von  Ungarn  und  Polen  erzogen  war,  konnte  das  nicht  unbekannt 
sein;  und  anderseits  haben  auch  die  römischen  Päpste,  wahr- 
scheinlich über  Aufregung  der  genannten  Höfe,  ihr  Augenmerk 
auf  das  aufstrebende  Halitscher  Fürstenthum  gerichtet,  und  sich 
desselben  zur  Bekämpfung  der  Tataren  bedienen  wollen.  Die 
Folge  dessen  war,  dass  Daniel  in  Rom  gegen  das  verhasste  Tata- 
renjoch Hilfe  suchte,  und  durch  Rom  auch  sein  Ansehen  bei  den 
Nachbarn  heben  wollte,  und  dies  konnte  er  desto  eher  unter- 
nehmen, als  ihm  die  Geschichte  seines  Vaters  Roman  dazu  einen 
Anhaltspunkt  gegeben  hat. 

Schon  der  grosse  Papst  Innocenz  III.  hatte  im  Jahre  1204 
(oder  1205)  dem  Halitscher  Fürsten  Roman  die  königliche  Krone 
angetragen;  allein  aus  nicht  näher  zu  ermittelnden  Ursachen 
haben  die  diesbezüglichen  Verhandlungen  nicht  zum  erwünsch- 
ten Resultate  geführt.  Aehnliches  wiederholte  sich  nun  nach 
einem  halben  Jahrhunderte,  und  zwar  mit  einem  günstigeren  Er- 
folge. Der  Halitscher  Fürst  Daniel  hatte  sich  um  das  Jahr  1245 
an  den  Papst  Innocenz  IV.  mit  der  Bitte  um  Hilfe  gegen  die  Ta- 
taren und  um  Verleihung  der  königlichen  Krone  gewendet,  und 
im  Einverständnisse  mit  seinen  Bischöfen  den  Primat  des  Papstes 
anzuerkennen  versprochen.  Papst  Innocenz  IV.  hat  das  Aner- 
bieten Daniel's  angenommen,  er  nahm  den  Daniel  in  seinen  Schutz 
und  trug  seinem  Legaten,  dem  preussischen  Erzbischofe  auf,  dass 
er  russische  Bischöfe  ordinire,  und  entsendete  ausserdem  mehrere 


278 


Dominikaner  in  das  Fürstenthum  Ilalitscli  mit  dem  Auftrage. 
dass  sie  am  Hofe  Daniels  leben  sollen.7)  In  seinem  Schreiben 
vom  11.  Mai  124(5  nennt  Papst  Innocenz  IV.  den  Daniel  »Rexai 
doch  Daniel  wurde  erst  mehrere  Jahre  später  zum  Könige  ge- 
krönt; das  angeführte  Schreiben  wird  deswegen  so  zu  verstehen 
sein,  dass  der  Papst  dem  Halitscher  Fürsten  Daniel  die  Königs- 
krone verspricht,  wie  aus  den  Worten  „cum  te  ac  regnum  tu  um 
special!  prerogativa /?ro^oraamMs  prosequi",  hervorgellt.  Der  Papsl 
wollte  sich  nämlich,  wie  selbstverständlich,  zuerst  die  Gewissheil 
verschaffen,  ob  es  dem  Daniel  mit  seinem  Anerbieten  ernst  ist, 
und  deswegen  schickt  er  zuerst  seine  Legaten  nach  Ilalitscli 
und  will  den  Fürsten  und  das  Volk  zur  Annahme  der  Union  zu- 
erst vorbereiten,  und  erst  dann  erhebt  er  den  Halitscher  Fürsten 
zum  König.  Dass  sich  die  Sache  so  verhält,  nämlich,  dass  Daniel 
nicht  im  Jahre  1246  zum  Könige  gekrönt  wurde,  sondern,  dass 
damals  nur  die  diesbezüglichen  Unterhandlungen  im  Zuge  waren, 
geht  ausser  anderen  Umständen  daraus  hervor,  d>ss  Daniel  im 
Jahre  1250  den  Cyrillus  nach  Griechenland  zum  Patriarchen 
schickte,  damit  er  dort  zum  Kiewer  Metropoliten  geweiht  werde. 
Wenn  aber  Daniel  schon  1246  den  Primat  des  Papstes  anerkannt 
hätte,  so  hätte  er  den  Cyrill  nicht  nach  Konstantinopel,  sondern 
nach  Rom  oder  zum  päpstlichen  Legaten  zur  Weihe  geschickt. 
Die  Unterhandlungen  nahmen  einen  günstigen  Verlauf,  im 
Jahre  1247  weilte  der  päpstliche  Gesandte  an  die  Tataren,  Car- 
pinus,  auf  seiner  Reise  am  Hofe  des  Halitscher  Fürsten  Daniel, 
und  der  Fürst,  die  Bischöfe,  die  Klosteroberen  und  die  Bojaren 
versicherten  ihn,  dass  sie  alle  geneigt  sind,  den  heiligen  Vater  als 
Haupt  ihrer  Kirche  anzuerkennen,  wiesiees  durch  ihren  eigenen 


')  ßegi  Russiae  [lins tri,  Inno'centiua  Bervua  Bervoruni  Dei 
—  Cum  te  ac  regnum  tuum,  utpote  plantatlonera  novellam,  proponamua  proee- 
ijiü  special  i  praerogativa,  votia  tuia  libenter  annuimus,  ot  petitionee  fcuaa 
«in, intimi  ciiin  Deo  poseumua  favorabiliter  exaudimua.  Tui-  itaque  supplicatio- 
aibue  inclinati  personam  tuam  et  regnum  praedictum  eub  beati  Petri  et  noatra 
tione  Buscipimua  <-t  praesentia  Bcripti  patrocinio  nommunimus.  Null!  ergo 
nmnino  bominum  lioeal  hanc  paginam  tiostrae  protectionia  infringere,  vel  ei 
auMi  temerario  oontraire.  Si  ojuia  autem  hoc  attemptare  preauroserit,  indig- 
nationem  Dei  omnipotentis,  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  ejus  et 
nostrao  rit  incurrere.  Datum  Lugduni  V.  Nonaa  Maji  anno  tertio  (1246) 

In  Tungenevii,  historica  Russiae  Monumenta,  t.  I.  >*.  Ol  und  63. 


279 

Gesandten  dem  Papste  versprochen  hatten;  und  im  Jahre  1248 
hatte  Papst  Innocenz  IV.  seinem  Legaten,  dem  Erzbischofe  von 
Preussen,  Liwland  und  Estland  in  einem  Schreiben  von  Lyon 
vom  September  1248  aufgetragen,  damit  er  sich  nach  Halitsch 
begebe  und  den  König,  den  Clerus  und  die  Bojaren  mit  der 
heiligen  römischen  Kirche  versöhne  und  sie  in  dieselbe  auf- 
nehme8). In  Folge  dessen  hat  sowol  Daniel,  als  auch  sein  Bruder 
Wassilko,  Fürst  von  Wladimir,  mit  ihrem  Clerus  und  dem  Volke 
sich  mit  Born  vereinigt,  und  der  Papst  richtete  im  September 
1248  an  Daniel  ein  Schreiben,  in  welchem  er  dessen  Anhänglich- 
keit an  die  Kirche  belobt,  (cum  te  de  cetero  specialem  inter  de- 
votas  Ecclesiae  reputemus)  und  den  Ritus  der  Ruthenen,  insoweit 
er  dem  katholischen  Glauben  nicht  widerstreitet,  bestätigt9).  Nun 
konnte  die  Krönung  Daniel's  schon  vorgenommen  werden  ;  allein 
er  wollte  auch  mit  den  Tataren  nicht  verderben,  daher  begab  er 
sich,  nachdem  er  im  Inneren  seines  Reiches  geordnete  Verhält- 
nisse geschaffen  hat,  (1250)  zum  Chan  Baty  nach  Saraj,  und  erst 
fünf  Jahre  nach  seiner  Rückkehr  wurde  er  vom  päpstlichen  Le- 
gaten Opiso  im  Drohitschin,  einer  Stadt  am  Buh,  im  Jahre  1255 
schon  nach  dem  Tode  Papst  Innocenz  IV.  (f  7.  Dezember  1254) 
zum  Könige  gekrönt. 

Auf  diese  Weise  hat  sich  Daniel  schon  um  das  Jahr  1250 
sowol  von  Seite  der  Tataren  sicher  gestellt,  als  auch  die  Gunst 
des  Papstes  erworben,  und  die  Folge  war,  dass  sich  nun  seine 
nahen  und  entfernten  Nachbarn  um  seine  Freundschaft  zu  be- 
werben anfingen.  Gleich  nach  seiner  Rückkehr  von  Saraj  (1250) 
hat  der  ungarische  König  Bela  mit  ihm  Frieden  geschlossen,  und 
zur  Bekräftigung  des  Bundes  Daniel's  Sohne  Leo  seine  jüngere 
Tochter  Konstantia  zur  Frau  gegeben;  und  auch  die  polnischen 
Fürsten  lebten  von  nun  an  mit  Daniel  in  Frieden.  Jetzt  erachtete 


8)  Bei  Raynald,  annales  ad  a.  1248. 

9)  „Danieli  regi  Russiae  illustri.  Cum  te  de  cetero  inter  devotos  Eccle- 
siae reputemus,  petitiones  tuas,  quantum  cum  Deo  possumus,  libenter  ad  gra- 
tiam  exauditionis  admittimus,  et  votis  tuis  favorem  benevolum  impartimur. 
Eapropter  charissime  in  Christo  tili  tuis  supplicationibus  inclinati,  episcopis  et 
aliis  presbyteris  de  Russia,  ut  liceat  eis  more  suo  ex  fermentato  conficere,  et 
alios  ritus,  qui  fidei  catholicae,  quam  Ecclesia  Romana  tenet  non  obviant,  ob- 
servare,  auetoritate  praesentium  indulgemus.  Datum  Lugduni  YI.  kalend.  Sep- 
tembris  anno  V."  (1248.) 


280 

Daniel  die  Zeit  für  passem!,  um  sieb  vom  Joche  der  Tataren, 
denen  er  bis  nun  zu  sich  ergeben  zeigte,  zu  befreien.  Aber  auch 
die  Tataren  waren  auf  die  Kunde  von  Daniel's  Köni&rskrönungr 
erbittert,  und  fielen  schon  im  Jahre  1256  in  Halitsch  ein  und 
verwüsteten  unter  ihrem  Heerführer  Kuremsa  die  Gegend  um 
Kremenez,  welche  befestigte  Stadt  sie  aber  nicht  einnehmen 
konnten,  und  kehrten  beim  herannahenden  Winter  in  ihre  Sitze 
zurück.  Daniel  war  in  derselben  Zeit  in  einen  Krieg  mit  den 
Litauern  verwickelt,  konnte  also  nicht  persönlich  gegen  die  Ta- 
taren auftreten,  sondern  schickte  nur  seinen  Sohn  Leo  gegen 
dieselben;  als  er  aber  mit  den  Litauern  Frieden  geschlossen 
und  mit  Hilfe  der  ihm  befreundeten  polnischen  Fürsten  die  Jat- 
wiagen  (1256)  unterjocht  hatte,  beschloss  er  (1257)  gegen  die 
Tataren  offensiv  vorzugehen.  Er  sah  sich  nach  Bundesgenossen 
um,  und  ersuchte  ohne  Zweifel  auch  den  Papst  um  Hilfe;  als 
aber  die  erbetene  Hilfe  nicht  kam,  brach  Daniel  alle  Beziehungen 
mit  Rom  ab  und  vernichtete  so  die  kaum  wiederhergestellte 
Union  der  Kirche  Südrusslands  mit  Rom  (1257),  behielt  aber 
den  von  Rom  erhaltenen  Königstitel  auch  ferner,  und  bis  zu 
seinem  Tode  bei.  Papst  Alexander  IV.  ermahnte  den  treubrüchi- 
gen König  zum  Gehorsam10),  und  forderte  die  Bischöfe  von  Olniütz 
und  Breslau  auf,  dass  sie  den  ungehorsamen,  eidvergessenen 
König  mit  kirchlichen  Zensuren,  wenn  es  anders  unmöglich 
wäre,  zum  Gehorsam  zurückführen.  Doch  vergeblich;  Daniel 
kehrte  zum  Schisma  zurück,  bei  dem  er  auch  blieb. 

Mit  ansehnlichen  Streitkräften  überfiel  Daniel  (1258)  die  ta- 
tarische Kolonie  Woswiahla,  wofür  ihn  der  tatarische  Heerführer 
Kuremsa  zu  züchtigen  beschloss,  und  (1259)  in  sein  Reich  mit 
grossen  Streitkräften  eingefallen  ist,  aber  ohne  etwas  auszurichten, 
bald  zurückkehren  musste  und  kurz  hernach  gestorben  Ist.  Ea 
war  aber  vorauszusehen,  dass  die  Tataren  sich  für  diese  Misser- 
folge werden  schadlos  halten  wollen,  daher  erneuertete  Daniel 
das  schon  im  J.  1255  mit  den  Litauerfürsten  Mindovg  eingegan- 
gene Schutz-  und Trutzbündniss,  um  sich  sowol  gegen  die  Polen 
als  auch  gegen  die  Tataren  vertheidigen  zu  können-  An  die 
Stelle  des  verstorbenen  Tatarenführers  Kuremsa  trat  Burundaj, 


i°)  Bei  Raynald  a«l  an.  1257.  §.  26—28. 


281 

ein  kühner  und  stolzer  Heerführer,  welcher,  von  den  Litauern 
gereizt,  im  J.  1260  mit  einer  grossen  Heeresmacht  gegen.  Litauen 
heranrückte.  Von  der  Grenze  schickte  er  Boten  an  Daniel  mit 
der  Aufforderung,  damit  er  in  Folge  des  1250  in  Saraj  be- 
schworenen Abhängigkeitsverhältnisses  seine  Streitkräfte  mit  den 
Tataren  vereinige  und  gegen  Litauen  ziehe.  Burundajs  Zweck 
war  kein  anderer,  als  den  Daniel  mit  den  Litauern  zu  entzweien, 
und  so  beide  entweder  den  Tataren  ganz  zu  unterwerfon,  wie  es 
ihnen  mit  den  Fürsten  Nordrusslands  schon  seit  langer  Zeit  ge- 
lungen ist,  oder  wenigstens  beide  Reiche  zu  schwächen  und  für 
immer  unschädlich  zu  machen.  Daniel  befand  sich  nun  in  einer 
kritischen  Lage.  Vom  Papste  konnte  er  sich  leicht  lossagen,  denn 
er  hatte  von  ihm  keine  physische  Uebermacht  zu  befürchten; 
hier  standen  die  Sachen  anders.  Er  musste  entweder  dem  erst 
neulich  bestärkten  Bündnisse  entsagen,  und  gegen  seinen  Freund 
kämpfen,  oder  sich  den  Tataren  widersetzen  und  sich  deren 
ganze  Heeresmacht  auf  den  Hals  laden.  Da  entschloss  er  sich 
auch  jetzt,  wie  schon  früher,  das  beschworene  Bündniss  zu  bre- 
chen, und  um  in  den  Augen  der  Tataren  Gnade  zu  finden, 
schickte  er  seinen  Bruder  Wassilko  mit  einem  starken  Heere 
gegen  die  Litauer,  welche  nichts  weniger,  als  einen  Angriff  von 
dieser  Seite  befürchteten.  Burundaj  war  damit  zufrieden,  und  er 
nahm  den  Wassilko  gnädig  auf  und  unterordnete  ihn  seinem 
Oberbefehle,  verwüstete  Litauen  und  kehrte  nach  dessen  völliger 
Niederwerfung  in  seine  Heimat  zurück. 

So  hat  Burundaj  sein  Ziel  zum  grosseren  Theile  erreicht, 
er  bestrafte  und  verwüstete  Litauen  und  vernichtete  das  ihm 
lästige  Bündniss  zwischen  Halitsch  und  Litauen,  es  blieb  ihm 
nur  noch,  auch  den  Daniel  zu  demüthigen  und  zu  schwächen.  Im 
J.  1261,  als  Wassilko  gerade  die  Hochzeit  seiner  Tochter  feierte, 
erschienen  plötzlich  in  Wladimir  Boten  des  Burundaj,  der  mit 
einer  starken  Macht  heranrückte  und  forderten  die  Fürsten 
Daniel  und  Wassilko  auf,  dass  sie  den  Burundaj  als  Freunde  zu 
begrüssen  eilen,  da  sie  sonst  als  Feinde  behandelt  werden. 
Daniel,  der  an  einen  so  plötzlichen  Ueberfall  nicht  gefasst  war, 
traute  sich  nicht  vor  Burundaj  zu  erscheinen,  er  schickte  zu  ihm 
nur  seinen  Bruder  Wassilko,  seinen  Sohn  Leo  und  den  Chelmer 
Bischof  Johann,  welchem  er  kostbare  Geschenke  mitgegeben  hat. 
Burundaj  war  über  das  Nichterscheinen  Daniels  sehr  erbosst,  er 


282 

verlangte  von  den  beiden  erschienenen  Fürsten,  dass  sie  zum 
Zeichen  ihrer  Anhänglichkeit  an  die  Tataren  ihre  festen  Plätze 
zerstören,  was  sie  auch  thun  mussten.  Wassilko  zerstörte  Beine 
Festung  Kremenec,  welche  Baty  und  Kuremsa  nicht  einnehmen 
konnten,  und  Luzk  (Luceoria),  Leo  aber  that  dasselbe  mit  seinen 
Festungen  Daniilow  (Danielsstadt),  Stozek  und  Lwow  (Leostadt, 
Leinberg,  welche  Stadt  von  Daniel  erbaut  und  nach  dessen  Sohne 
Leo  benannt  wurde),  und  beraubten  sich  so  ihrer  letzten  Ver- 
theidigungsmittel  in  der  Hoffnung,  dass  sie  dadurch  die  Wuth 
des  Tataren  besänftigen  werden.  Als  Daniel  davon  durch  den 
Bischof  Johann  benachrichtigt  wurde,  suchte  er  durch  schleunige 
Flucht  nach  Ungarn  sich  selbst  in  Sicherheit  zu  bringen.  Burun- 
daj  aber  war  damit  noch  nicht  zufrieden,  er  zog  gegen  Wladimir, 
und  verlangte  vom  Wassilko,  dass  er  seine  eigene  Hauptstadt  zer- 
störe, was  er  auch  befolgte,  und  seine  Hauptstadt  in  Asche  legte. 
Hernach  wollte  Burundaj  auch  die  von  Daniel  erbaute  Stadt 
Cholm  vernichten,  als  aber  diese  einen  starken  Widerstand  leistete, 
zog  er  gegen  Tiden,  überschritt  die  Weichsel  und  erstürmte  San- 
domir,  wo  er  alle  Einwohner  niederhauen  Hess,  plünderte  dann 
noch  die  Gegend,  und  zog  mit  reicher  Beute  beladen  über  den 
Dniepr  in  seine  Sitze  ab.  Daniel  war  unterdessen  flüchtig.  Nach 
dem  Abzüge  der  Tataren  schickte  zu  ihm  sein  Bruder  Wassilko 
einen  Boten,  Namens  Boris  nach,  welcher  ihn  in  Tylicz,  einer 
Stadt  an  der  ungarischen  Grenze,  einholte,  und  zur  Rückkehr 
einlud.  Daniel  kehrte  bald  zurück,  und  nahm  noch  (1262)  an 
einem  in  Tarnow  (bei  Krakau)  in  diesem  Jahre  gehaltenen  Kon- 
gresse der  polnischen  und  ruthenischen  Fürsten,  auf  welchem  es 
sich  wahrscheinlich  um  G-renzberichtigungen  handelte,  (Daniel 
von  Halitsch  mit  seinen  Söhnen  Leo  und  Schwarno,  Wassilko 
von  Wladimir  mit  seinem  Sohne  Wladimir  und  Boleslaw, 
Fürst  von  Krakau)  theil,  erkrankte  bald  darauf  und  starb  im 
Jahre  L264 

1  >aniel  hat  im  Furstenthume  Halitsch  und  Wladimir  mehrere 
in  der  Folgezeil  bedeutende  Städte  gegründet,  unter  denen  beson- 
ders Lemberg  und  Cholm  zu  nennen  sind,  bei  dieser  Gelegenheit 
sind  aber  nach  dem  Berichte  der  einheimischen  Quellen  (Ipa- 
tiew'sche  Chronik)  viele  fremde  Elemente,  namentlich  Deutsche, 
Juden  und  Armenier  in  dieses  Land  gekommen,  und  diese  bilde- 
ten bald  den  überwiegenden  Theil  der  Städtebevölkerung.  Auch 


283 

haben  sich  die  einheimischen  Bojaren  zu  grosser  Macht  emporge- 
schwungen, während  das  Volk  sich  in  einer  ziemlich  misslichen 
und  gedrückten  Stellung  befunden  hat.  König  Daniel  wird  von 
den  Chronisten  als  ein  guter,  weiser,  tapferer,  listiger  und  für 
das  Wohl  seines  Landes  besorgter  Fürst  geschildert,  welche 
Eigenschaften  man  ihm  nicht  abstreiten  kann.  Zu  bedauern  ist 
nur,  dass  er  das  mit  Rom  eingegangene  Bündniss  so  leichtfertig 
aufgegeben  hat,  denn  wenn  er  diesem  treu  geblieben  wäre,  konnte, 
er  der  ganzen  späteren  Geschichte  und  Entwicklung  seines 
Landes  eine  andere  Richtung  geben.  Weil  er  aber  überall  auf 
halbem  Wege  stehen  blieb,  und  mit  allen  Bündnisse  schloss,  die 
er  bald  aufgab,  und  überhaupt  keine  feste  und  zielbevvusste 
Politik  befolgte,  hat  er  eine  solche  auch  seinen  Nachfolgern  nicht 
hinterlassen,  und  sein  mächtiges  Reich  wurde  bald  zum  Zankapfel 
der  Nachbarn,  bis  es  seine  Unabhängigkeit  für  immer  verloren  hat. 

Auf  ihn  folgte  in  Halitsch  sein  Sohn  Schwamo  (1264  1268), 
wahrend  Daniel' s  Bruder  Wassilko  in  Wladimir  und  sein  Sohn 
Leo  in  Percmyschi  regierte.  Kurz  vor  DanieFs  Tode  ist  auch 
der  litauische  Fürst  Mindowg  gestorben,  und  nach  einigen  Wech- 
selfällen wurde  Schwamo,  Mindowg's  Schwiegersohn,  auf  den 
litauischen  Thron  berufen,  auf  welchem  er  sich  aber  nicht  lange 
behaupten  konnte,  und  vomTrojden  verdrängtem  J.1270gestorben 
ist.  Nun  konnte  sich  der  über  seine  Hintansetzung  missvergnügte 
Daniel's  Sohn  Leo  in  den  Besitz  der  Länder  seines  Vaters  setzen, 
und  es  folgte  in  Halitsch 

Leo  (1268  —  1301).  Der  Litauerfürst  Trojden  plünderte  die 
dem  Leo  gehörige  Stadt  Drohitschyn,  weswegen  sich  dieser  an 
die  Tataren  um  Hilfe  wandte.  Der  Tataren-Chan  Mengu-Timur 
leistete  wohl  die  zugesagte  Hilfe,  verwüstete  aber  dabei  das  Ge- 
biet von  Halitsch,  und  so  hat  Leo,  anstatt  an  den  Litauern  Rache 
genommen  zu  haben,  sein  eigenes  Land  dem  Verderben  zuge- 
führt. Der  Krieg  mit  den  Litauern  dauerte  indessen  fort,  bis  end- 
lich (1276)  Trojden  mit  den  llalitscher  Fürsten  Frieden  schloss. 
Doch  dieses  Bündniss  beunruhigte  die  Tataren,  denn  sie  sahen 
ihren  Vortheil  darin,  dass  die  Litauer  mit  Halitsch  und  Wladimir 
in  Feindschaft  bleiben,  daher  erschien  bald  darauf  in  Halitsch 
eine  Gesandtschaft  vom  Chan,  welcher  die  llalitscher  und  Wla- 
dimirer Fürsten  zum  Kriege  gegen  die  Litauer  aufforderte.  Leo 
achtete  nicht  auf   das  kurz  vorher   geschlossene  Bündniss,   zog 


284 

(1277)  gegen  die  Litauer,  kehrte  aber  mit  Schande  bald  zurück. 
Die  Tataren,  welche  ihre  Absicht,  nämlich  Ilalitsch  mit  Litauen 
zu  entzweien,  erreichten,  kehrten  In  ihre  Ländereien  mit  Beute 
zurück.  Kurz  nachher  (1279)  ist  der  Krakauer  Fürst  Boleslaw 
der  Schamhafte  gestorben,  und  der  unfähige  aber  habsüchtige 
Leo  erhob  Ansprüche  auf  Krakau,  ohne  sich  dabei  an  irgend 
ein  Recht  stützen  zu  können.  Weil  er  sich  aber  zu  schwach  fühlte, 
ersuchte  er  die  Tataren  um  Hilfe,  zog  mit  ihnen  gegen  Krakau, 
wurde  aber  von  den  Polen  sammt  den  Tataren  vollständig  ge- 
schlagen, und  kehrte  wieder  (1280)  mit  Schande  bedeckt  in  sein 
Land  zurück.  Dieser  U eberfall  der  Polen  hatte  für  das  Fürsten- 
tum Ilalitsch  traurige  Folgen,  denn  er  zerriss  die  damals  be- 
standenen freundschaftlichen  Beziehungen  der  Polen  und  der 
Ituthenen  und  veranlasste  die  Polen  zu  Feindseligkeiten  gegen 
Ilalitsch  und  Wladimir.  In  den  weiteren  Regierungsjahren  Leo's 
dauerten  gleiche  Unruhen  an,  das  Reich  Daniel's  wurde  immer 
mehr  geschwächt,  und  nach  Leo's  Tode  folgte  sein  Sohn 

Georg  I.  (Jurij)  (1301 —  1316),  welcher  die  Fehler  seines 
Vaters  wohl  kennend,  nicht  auf  Eroberungen  ausging,  sondern 
nur  in  seinem  Erbe  sich  zu  befestigen  und  dasselbe  gegQti  aus- 
wärtige Feinde  zu  sichern  trachtete.  Im  Anfange  seiner  Regie- 
rung wütheten  im  benachbarten  Polen  innere  Fehden,  an  denen 
aber  Georg  I.  wahrscheinlich  keinen  Antheil  genommen  hat,  und 
bald  gelang  es  ihm  auch,  das  Fürstenthum  Wladimir,  welches 
bis  jetzt  einen  zwar  von  Halitsch  einigermassen  abhängigen,  sonst 
aber  selbständigen  Fürsten  hatte,  mit  Halitsch  zu  einem  Reiche 
zu  vereinigen  und  seine  Macht  bedeutend  zu  verstärken.  Jetzt 
nahm  er  den  Titel  „König"1')  an,  und  trachtete  nun  auch  in 
kirchlicher  Beziehung  sein  Reich  zu  heben  und  in  seiner  Residenz 
einen  eigenen  Metropoliten  zu  haben.  Die  Ilalitscher  Fürsten 
haben  schon  im  vorigen  Jahrhunderte  auf  die  Wahl  des  Kiewer 
Metropoliten  einen  grossen   Einflusa  ausgeübt.   So    hatte    schon 


")  Auf  einem   grossen  Siegel,    welches    man   an    wichtige   Aktenstücke 
anzuhängen  pflegte,  sieht  man  auf  einer  Seite  den  König  Georg  auf  dem  Throne, 

mit  '1<t  Krone  am  Haupt  und  dein  Szeptec  in  der  rechten  Hand,  und  die  Um- 
schrift lautet:  „Domini  Qeorgi  Regia  Russiaeu :  auf  der  anderen  Seite  ßieht  man 
-■inen  Reiter  in  Panzer,  mit  einem  Schilde  und  einer  Fahne,  und  die  Umschrift 
lautet:  „Domini  Greorgi  Principis  Ladimeiiae."  Dieser  Siegel  hiess  „Sigillum 
majestaticum." 


285 

Daniel  im  J.  1250  den  Metropoliten  Cyrill  zur  Weihe  nach  Kon- 
stantinopel geschickt,  welcher  aber  nach  seiner  Rückkehr  in 
Wladimir  an  der  Klasma  und  in  anderen  Städten  Nordrusslands 
residirte.  Sein  Nachfolger  Maxim  residirte  bis  1299  in  Kiew,  be- 
gab sich  aber  nach  Kiew's  Verwüstung  auch  nach  Wladimir  an 
der  Klasma,  wo  er  1305  gestorben  ist.  Die  mächtigen  Halitscher 
Fürsten  sahen  es  ungern,  das  ihre  Bischöfe  von  einem  in  Nord- 
russland residirenden  Metropoliten  abhängig  waren,  sie  setzten 
deswegen  alle  Mittel  in  Bewegung,  um  in  ihrem  Reiche  einen 
eigenen  Metropoliten  zu  haben,  welche  Bestrebungen  endlich 
zur  Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  führten,  von  welcher 
später  ausführlich  gehandelt  wird.  —  Bei  diesen  Bestrebungen 
suchte  Georg  I.  seinem  Lande  den  Frieden  zu  erhalten,  und  sein 
Land  war  bis  1311  glücklich  und  gesegnet.  Im  genannten  Jahre 
aber  zeigten  sich  schon  die  Vorboten  des  herannahenden  Un- 
glücks dieses  Landes.  Der  deutsche  Ritterorden  lebte  schon  seit 
langer  Zeit  mit  den  Litauern  in  blutiger  Fehde,  der  Schauplatz 
ihrer  Kriege  hat  aber  bis  nnuzu  die  Grenzen  des  von  Halitsch 
abhängigen  Russlands  nicht  überschritten.  Erst  im  J.  1312  über- 
schritten die  Ritter  den  Fluss  Niemen,  und  Georg  wurde  wider 
seinen  Willen  in  diesen  Krieg  verwickelt,  wobei  er  sich  auf  die 
Seite  des  deutschen  Ritterordens  stellte  und  die  Litauer  beun- 
ruhigte, was  zu  einem  Kriege  zwischen  Litauen  und  Georg  I. 
führte.  Im  Jahre  1315  brach  der  Litauerfürst  Witenes  gegen  die 
Ordensritter  auf,  und  Gedimin  zog  gegen  Georg  L,  nahm  seine 
festen  Plätze  Drohitschyn  und  Brest  ein,  und  belagerte  Wladimir, 
Georg's  I.  Residenz.  Georg  eilte  mit  tatarischen  Hilfstruppen  zum 
Entsätze,  es  kam  zu  einer  blutigen  Schlacht,  in  welcher  Georg  I. 
gefallen  ist.  Gedimin  kehrte  nun  nach  Litauen  zurück,  um  den 
durch  Witenes's  plötzlichen  Tod  (vom  Blitze  erschlagen  1315)  ver- 
waisten litauischen  Thron  einzunehmen.  —  In  Halitsch  und  Wla- 
dimir folgten  nun  die  beiden  Söhne  Georg' s  I. 

Andreas  und  Leo  IL  (1316 — 1324),  so  dass  Andreas  in  Wla- 
dimir und  Leo  II.  in  Halitsch  residirte,  und  beide  zusammen  die 
beiden  Fürstenthümer  nach  aussen  vertraten  und  repräsentirten, 
und  sich  in  öffentlichen  Urkunden  „  Dei  gratia  Duces  totlus  Rus- 
sie  Galicie  et  Lademirie"  nannten.  Später  aber  theilten  sie  sich  in 
das  Reich,  so  dass  Leo  IL  in  Halitsch  und  Andreas  in  Wladimir 
als   „Dei  gratia  Dux  Ladimiriae  et  Dominus  Russiae"   regierte. 


286 

Der  .Litauerfürst  Gedirain  hat  sich  nach  Georg* s  I.  Tode  In  den 
Besitz  der  Stadt   Brest   und  des  Fürstentums  Pinsk  und  Turow 

■i/i,  und  die  beiden  Fürsten  Andreas  und  Leo  Ii.  beschlossen 
(1316)  mit  Hilfe  der  Preussen  diese  <  rebiete  wieder  zu  erobern, 
welche  Bestrebungen  aber  nicht  den  erwünschten  Erfolg  hatten. 
Ja  Gedimin  hatte  im  J.  1320  Kiew  mit  vielen  anderen  Städten 
erobert  und  sich  so  zum  Herrscher  Südrusslands  mit  Ausnahme 
von  Halitsch  und  Wladimir  gemacht.  Die  beiden  Fürsten  Leo  II. 
und  Andreas  behaupteten  sich  hier  bis  zu  ihrem  um  dass  J.  1324 
erfolgten  Tode.  Es  blieben  aus  dieser  Familie  in  gerader  Linie 
nur  zwei  Sprossen,  und  zwar  Andreas  hinterliess  einen  Sohn, 
Namens  Georg  und  Leo  II.  eine  Tochter  Namens  Maria,  welche 
an  Trojden,  Fürsten   von  Masovien   verheiratet  war.  In  Halitsch 

und  AVladimir  folffte  nun 

o 

Georg  II.  (1324—1336),  welcher  diese  Fürs tentbümer,  deren 

Macht  und  Ausdehnung  freilich  bedeutend  kleiner  war,  als 
selbständiger  Fürst  beherrschte.  Er  nannte  sich,  wahrscheinlich 
seit  dem  J.  1328,  wo  sich  Nordrussland  als  Russia  major  unter 
Johann  Kaiita  zu  vereinigen  anfing,  „Dei  grafia  natus  Dux  t.clus 
Russiae  Minoris",  oder  auch  nur  einfach  ?:Dci  gratia  natus  Dux 
Russiae«,  gebrauchte  aber  nicht  mehr  die  unter  seinen  Vor- 
gängern üblichen  oben  angeführten  Titel.  Georg  IL  ist  im 
.Jahre  1336  oder  1337  ohne  Erben  gestorben,  mit  ihm  ist  auch 
die  Dynastie  der  Halitscher  und  Wladimirer  Fürsten  erloschen, 
und  er  hinterliess  eine  Tochter,  welche  an  den  Litauerfürsten 
Demeter  Lubarf,  Sohn  Gcdimin's  verheirathet  war,  welcher  des- 
wegen von  den  Bojaren  als  Fürst  von  Halitsch  anerkannt  (1337 
worden  ist.  Doch  wurde  er  bald  von  Boleslaw  Trojdenow tisch, 
Enkel  Leo's  IL,  Sohn  Marias  und  Trojdens,  verdrängt,  welchen 
die  Halitscher  als  ihren  Herrn  anerkannten.  Unter  seiner  Elegie 
rung  (1337  — 1340)  sind  in  (<  )stgalizien)  Halitsch  viele  masovsche 
(Masuren)  Kolonien  entstanden.  Er  (Boleslaw)  machte  sich  bald 
verhasst,  und  wurde  (1340;  von  den  Halitscher  Bojaren  vergiftet. 
Da  fiel  Kasimir  III.  König  von  Polen  in  Halitsch  ein,  eroberte 
die  Hauptstadt  Lembcrg,  und  unterwarf  sich  das  ganze  Fürsten- 
thum.  Doch  schon  in  folgenden  Jahre  (1341)  gelang  i  -  dem  De- 
meter-Lubartj  dieses  Fürstenthum  mit  Hilfe  der  Tataren  wieder 
zu  erobern)  und  er  behauptete  sieh  darin  acht  Jahre  lang,  bis 
Kasimir  inj  .1.   1349  dieses  Fürstenthum  wieder  eroberte.  Nach 


287 

Kasimirs  III.  Tode  1370  folgte  in  Polen  Ludwig  der  Grosse 
(1370—1382)  König  von  Ungarn,  welcher  den  Ladislaus  Opolski 
zum  selbständigen  Fürsten  von  Hallüch  (1371)  einsetzte,  welcher 
aber  dieses  Fürstenthum  dem  Könige  Ludwig  gegen  eine  Ent- 
schädigung (1379)  zurückstellte,  worauf  es  mit  Ungarn  vereinigt 
wurde.  Ludwig  der  Grosse  hinterliess  (1382)  nur  zwei  Töchter, 
Maria  in  Ungarn,  und  Hedwig  in  Polen.  Die  letzte  vermalte  sich 
(1386)  mit  dem  Litauerfürsten  Jagello,  und  dieser  hat  das  Fürsten- 
thum Halitsch  (1387)  den  Ungarn  entrissen  und  mit  Polen  ver- 
einigt. Seit  der  Zeit  waren  die  beiden  Fürstenthümer  Halitsch 
und  Wladimir  dem  Königreiche  Polen  unterthan,  bis  sie  nach 
mannigfachen  Wechselfällen  unter  dem  Namen  Galizien  und 
Lodomerien  im  J.  1772  unter  Oesterreich  gekommen  sind. 

Anmerkung.  1.  Die  nachmalig« n  Herrscher  von  Halitsch  und 
Wladimir  (Galizien  und  Lodomerien)  bis  zum  Abschlüsse  des  zweiten 
Zeitraumes  unserer  Kirchengeschichte  waren  folgende:  Wladislaw  II. 
Jagello  (1387— 1434),  Wladislaw  III.  Varnensis  (1434—1444), 
Kasimir  IV.  (1444—1402),  Johann  I.  Albrecht  (1492—1501), 
Alexander  (1501-  1506),  Sigmund  1.  (1506  — 1549),  Sigmund  IL 
(1548-  1572),  dann  war  Interregnum  bis  1574,  Heinrich  (1574  bis 
1575),  Stephan  Bathory  (1575  —  1586),  und  Sigmund  III.  Wasa 
(1587 — 1632),  zu  dessen  Zeiten  die  Union  der  ruthenischen 
Kirche  mit  Rom  wiederhergestellt  wurde. 


Kirchengeschichte. 


§•45. 

Ein  th  eilung. 

Nach  dem  kurzen  Ueberblick  der  politischen  Geschichte 
übergehe  ich  nun  zur  Kirchcngeschichtc,  welche  sich  um  die 
Geschichte  der  Kiewer  Metropolie  gruppiren  wird.  Durch  fast 
drei  Jahrhunderte  bildete  nämlich  die  Kiewer  Metropolie  auch 
in  diesem  Zeiträume  den  Mittelpunkt  des  kirchlichen  Lebens  in 
Russland.  Doch  als  das  Kiewer  Gross fürstenth um  (1169)  ge- 
fallen und  an  dessen  Stelle  das  Susdaler  Grossfürstenthum 
getreten  ist,  war  vorauszusehen,  dass  sich  in  Kiew  auch  die  Me- 
tropolie nicht  lange  halten  wird.  Diese  Stadt  ging  ihrem  Unter- 
gange augenscheinlich  entgegen,  sie  wurde  zu  wiederholten 
Malen  von  russischen  Fürsten  verwüstet,  und  noch  trauriger 
gestaltete  sich  ihr  Schicksal,  seitdem  Russland  von  den  Tataren 
unterjocht  wurde.  Dazu  kam  noch  der  Umstand,  dass  die  neu 
entstandenen  Susdaler  Grossfürsten  den  Metropoliten  an  ihrem 
Sitze  in  Wladimir  an  der  Klasma  haben  wollten,  und  in  Folge 
dieser  Umstände  hat  der  Kiewer  Metropolit  Maximus  Kiew  im 
Jahre  1299  verlassen  und  sein«'  Residenz  in  Wladimir  an  der 
Klasma  aufgeschlagen,  von  wo  sie  bald  (1328)  nach  Moskau 
verlegt  wurde.  Dieses  Aufgeben  des  altehrwürdigen  Kiewer  Me- 
tropolitansitzes, sowie  andere  Verhältnisse  politischer  und  kirch- 
licher Natur,  haben  bald  zur  Zweitheilung  der  bis  damals  einzigen 
Metropolie  geführt.  Die  mächtigen  Halitscher  Fürsten  nämlich, 
welche  schon  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhundcrtes  auf  die  Wahl 
des  Kiewer  Metropoliten  einen  grossen  Einfluss  ausübten,  wollten 
es  nicht  dulden,  dass  sie  in  kirchlicher  Beziehung  von  dem  in 
Wladimir  an  der  Klasma  und  dann  in  Moskau  residirenden   Mc- 


289 

tropoliten  abhängen  sollten,  sie  bewirkten  demnach,  dass  im 
Anfange  des  14.  Jahrhundertes  in  Halitsch  eine  selbständige 
Mctropolie  errichtet  wurde.  Diese  Metropolie  hat  sich  wohl  nicht 
lange  erhalten,  aber  die  Zweitheilung  der  Mctropolie  dauerte  an, 
denn  nachdem  Halitsch  seine  Abhängigkeit  verloren  hat,  und 
das  Süd-  und  Westrussland  an  Polen  und  an  Litauen  kam, 
wollten  auch  die  neuen  Beherrscher  nicht  dulden,  dass  die  ihnen 
untergebenen Ruthenen  von  den  Moskauer  Metropoliten  abhängen, 
und  da  trat  an  die  Stelle  der  Halitscher  die  Litauische  Metropolie. 
Lange  Zeit  blieb  diese  Angelegenheit  unentschieden  und  unauf- 
geklärt, die  beiderseitigen  Metropoliten  legten  sich  neben  ihrem 
besonderen  Titel  auch  den  Titel  des  Kiewer  Metropoliten  bei, 
und  auch  die  Grenzen  ihrer  Metropolien  waren  unbestimmt,  bis 
endlich  im  Jahre  1458  Papst  Pius  II.  die  Grenzen  der  Litauischen 
Diözese  genau  bestimmte,  und  seit  dem  Jahre  1461  wurde  die 
ehemalige  Kiewer  Metropolie  endgiltig  in  zwei  Metropolien,  in 
die  Moskauer  und  in  die  Litauer  Metropolie,  getheilt.  Die  erstere 
erstarrte  immer  mehr  im  Schisma  und  erhob  sich  zum  Mittel- 
punkt desselben,  in  der  letzteren  hatte  sich  die  Union  wenigstens 
theilweise  erhalten,  bis  es  hier  endlich  im  J.  1595  zur  Wieder- 
herstellung der  Union  mit  Rom  gekommen  ist.  Diesem  Gange  der 
Ereignisse  gemäss  theile  ich  den  zweiten  Zeitraum  in  zwei 
Perioden: 

I.  Geschichte  der  russischen  Kirche  unter  den  Kiewer 
Metropoliten  bis  zur  definitiven  Zweitheilung  dieser  Metropolie 
(1104—1461),  welche  Periode  wieder  in  zwei  Zeitabschnitte  zer- 
fällt, nämlich : 

A)  Vom  Anfange  des  12.  Jahrhundertes  bis  zur  Ueber- 
tragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach  Wladimir  an  der 
Klasma  (1104—1299). 

B)  Von  den  Anfängen  der  Zweitheilung  der  Kiewer  Me- 
tropolie bis  zu  deren  endgiltigen  Theilung  in  die  Moskauer  und 
Litauer  Metropolie  (1299—1461). 

II.  Von  der  definitiven  Zwreitheilung  der  Kiewer  Metro- 
polie bis  zur  Wiederherstellung  der  Union  mit  Rom  (1461—1595). 

In  beiden  Perioden  wird  die  Geschichte  der  bis  jetzt  der 
Union  treu  gebliebenen  Halitscher  Kirchenprovinz  besonders 
berücksichtigt  werden. 


Pelesz,  Geschichte  der  Union.  19 


290 

Erste  Periode. 

Geschicke  der  russischen  Kirche  bis  zur  defiiiitiyeiiTheilui)£  der 
Kiewer  Metropolie  (1104-1461). 

Erstes  Capitel. 
Regierung  der  Kirche  und  Verbreitung  des  Christenthunis. 

I.  ZeitaTbsclmitt. 
Vom  Anfange   des  12.  Jahrhundertes  bis  zur  Ueber- 
tragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach  Wladi- 
mir an  der  Klasma  (1104—1299). 

§•  46. 
Die   Kiewer  Metropolitendes  12.  Jahrhundertes. 

Der  eiste  Kiewer  Metropolit  dieser  Periode  war  der  schon 
oben  genannte  Grieche 

Nikifor  (1104  — 1119).  Er  ist  nach  Nestor  (chronica  cap.  87) 
am  6.  Dezember  1104  nach  Kiew  gekommen  und  wurde  am 
18.  Dezember  desselben  Jahres  feierlich  inthronisirt.  Dieser 
Metropolit  ist  der  Erste,  von  welchem  man  mit  ziemlicher 
Sicherheit  sagen  kann,  dass  er  dem  von  Michael  Cerularius  er- 
neuerten Schisma  zugethan  war  und  demselben  auch  nach  Russ- 
land den  Weg  bahnte,  wenn  dies  schon  nicht  durch  seinen  Vor- 
gänger Nikolaus  theilweise  geschehen  ist.  Ueber  seine Thätigkeit  in 
kirchlicher  Beziehung  erfahren  wir  noch  aus  Nestor's  Chronik, 
dass  er  im  Jahre  1105  drei  Bischöfe,  nämlich  den  Amphilochius 
im  wolynischen  Wladimir,  den  Lazarus  in  Perejaslawl  und  den 
Michael  in  Polozk  angestellt  hat;  ferner,  dass  er  auf  Betreiben 
des  Ilegumcns  des  Kiewer  llühlenklosters  TheoktNt  angeordnet 
hat,  damit  der  selige  Theodosius  in  allen  Kirchen  Russlands  als 
Heiliger  verehrt  werde.  Unter  seiner  Mitwirkung  geschah  auch 
die  /weite  Uebertragung  der  Reliquien  der  heiligen  .Märtyrer 
Roman  und  David  (Borys  und  II Hb)  in  die  in  Wysehorod  zu 
ihren  Ehren  erbaute  Kirche.  Die  frühere  hölzerne  Kirche,  in 
welcher  diese  Reliquien  seit  1072  ruhten,  war  nämlich  dem  Ver- 
falle nah.',  daher  erbaute  der  dortige  Fürst  Oleg,  wie  das  Stufen- 
buch erzählt,  noch  im  J.  1112  auf  seine  Kosten  eine  schöne  stei- 
nerne  Kirche;  weil  sieh  aber  der  damalige  Grossfiirsl  Swiatopolk 


291 

der  Uebertragung  der  Reliquien  widersetzte,  so  hat  diese  erst 
unter  dem  nachfolgenden  Kiewer  Grossfürsten  Wladimir  Mono- 
mach  am  2.  Mai  1115  stattgefunden.  Zu  Zeiten  des  Metropoliten 
Nikifor  ist  nach  Nowhorod  ein  gelehrter  Mönch,  Namens  Anton, 
gekommen,  welcher  vom  dortigen  Bischof  Nikita  (Nicetas)  und 
von  der  Stadt  an  den  Ufern  des  Wolchow  eine  Ortschaft  erhalten 
hat,  in  welcher  er  ein  Kloster  gründete,  das  zu  den  ältesten  russi- 
schen Klöstern  gehört.1)  Zu  den  Lebzeiten  Nikifor's  hören  wir 
auch  von  den  ersten  russischen  Pilgern  in  das  heilige  Land,  wie 
oben  erwähnt  worden  ist.  Ob  Nikifor  an  den  Massregeln  des 
Grossfürsten  Monomach  zur  Beseitigung  des  unter  seinem  Vor- 
gänger durch  die  Juden  eingerissenen  Wucherwesens  irgend 
einen  thätigen  Antheil  genommen  hat,  wird  nicht  berichtet, 
scheint  aber  bei  der  damaligen  Stellung  der  Metropoliten  wahr- 
scheinlich. 

Ein  Umstand  verdient  noch  aus  dieser  Zeit  hervorgehoben 
zu  werden,  nämlich  die  angebliche  Krönung  Wladimir  Mono- 
mach's  zum  „Zar"  (König)  von  Russland.  Eine  neuere  Quelle2) 
erzählt  nämlich,  dass  der  griechische  Kaiser  Alexius  Comnenus, 
welcher  1031  — 1118  regierte,  vom  Grossfürsten  Wladimir  Mo- 
nomach bekriegt,  und  nicht  im  Stande,  demselben  zu  widerstehen, 
ihn  durch  die  Krönung  zum  „Zar"  für  sich  gewinnen  wollte  und 
ihm  deswegen  durch  den  Epheser  Metropoliten  Neophytdie  ent- 
sprechenden Insignien  übersendete,  welcher  Metropolit  den  Mo- 
nomach in  der  Kiewer  Sophienkirche  unter  Assistenz  des  Bischofs 
von  Mytilene  gekrönt  hat.  Nun  gehörte  aber  das  Recht,  den 
Grossfürsten  zu  salben,  zum  Kiewer  Metropoliten,  wenn  daher 
auch  der  griechische  Kaiser  zu  dieser  in  Russland  neuen  feier- 


J)  Von  diesem  Antonius,  welchen  die  Küssen  den  „Römer"  (Rimla- 
niii)  nannten,  wird  in  den  Kirchenbüchern  erzählt,  dass  er  auf  eine  wunderbare 
Weise  von  Rom  nach  Nowhorod  gekommen  ist,  dass  er  verschiedene  kostbare 
Kirchengeräthschaften  auf  ebenso  wunderbare  Weise  nach  Nowhorod  brachte, 
dass  er  1122  eine  schöne  Kirche  bei  dem  schon  früher  gegründeten  Kloster  er- 
baute, und  1147  im  79.  Lebensjahre  gestorben  ist.  Seine  Reliquien  soll  man 
1597  gefunden  haben  und  hat  dieselben  in  einem  silbernen  Sarg,  später  (1731) 
in  einem  mit  Silber  beschlagenen  Zypressensarg  gelegt.  Von  ihm  sollen  sich  auch 
zwei  auf  die  Gründuug  des  Klosters  und  der  Kirche  bezügliche  Urkunden  er- 
halten haben.  Vgl.  Karamsin  Note  210  zum  IT.  Bd. 

2)  Stufenbuch,  T.   2-17. 

19* 


liehen  Handlung  einen  eigenen  Legaten  entsendet  hätte,  so  wäre 
es  angemessen  gewesen,  dass  auch  der  Kiewer  Metropolit  dabei 
wenigstens  mitgewirkt  hätte.  Nun  berichtet  man  wohl  von  der 
Assistenz  eines  fremden  Bischofs,  vom  Kiewer  Metropoliten, 
welcher  bei  dieser  Handlung  zu  interveniren  berechtigt  war, 
geschieht  keine  Erwähnung,  und  das  macht  die  ganze  Erzählung 
verdächtig.  Man  kann  demnach  mit  ziemlicher  Wahrscheinlich- 
keit annehmen,  dass  diese  ganze  Krönungsgeschichte  eine  Erfin- 
dung jener  Zeiten  ist,  wo  es  sich  wirklich  um  die  Erhebung  der 
Moskauer  Grossfürsten  zu  Zaren  handelte ;  da  konnte  es  leicht 
geschehen,  dass  man  zur  Rechtfertigung  dieser  Neuerung  einen 
Präcedenzfall  haben  wollte,  und  weil  ein  solcher  nicht  vorhanden 
war,  ihn  auf  eine  passende  Weise  ersonnen  hat. 3) 

Vom  Metropoliten  Nikifor  haben  sich  auch  zwei  Schriften 
erhalten,  nämlich  eine  über  die  Kirchenspaltung,  die  andere  von 
dem  Fastengebot,  welche  beide  Schriften  an  den  Kiewer  Gross - 
fürsten  Monomach  gerichtet  waren.  Die  erste  Schrift  beginnt  mit 
den  Worten:  „Du  hast,  erlauchter  Fürst,  gefragt,  auf  welche 
Weise  die  Lateiner  von  der  heiligen  orthodoxen  Kirche  ausge- 
schlossen wurden,  und  getreu  meinem  Versprechen  zähle  ich  ihre 
(der  Lateiner)  Fehler  auf."  Hieraufzählt  er  die  bekannten  ceru- 
liarischen  Vorwürfe  auf,  und  schliesst  mit  den  Worten:  rLese 
das,  o  Fürst,  nicht  einmal,  nicht  zweimal,  sondern  viele  Male,  du, 
o  Fürst,  und  deine  Söhne."  Diese  Schrift  widerlegt  zur  Genüge 
die  Ansicht4),  dass  Nikifor  dem  Katholizismus  zugethan  war;  sie 
liefert  aber  auch  den  ferneren  Beweis,  dass  die  russische  Kirche 
bis  zum  Ende  des  12.  Jahrhundertes  dem  Schisma  fremd  war. 
Wir  haben  im  ersten  Zeiträume  gesehen,  dass  die  Grossfürsten, 
besonders  Isjaslaw  und  Swiatopolk,  Monomach's  Vater,  mit  dem 
Papste  freundschaftliche  Beziehungen  unterhalten  haben;  Wla- 
dimir Monomaeh  ist  unter  diesen  Verhältnissen  und  mit  denselben 
Ansichten  erzogen  worden,  und  es  war  gewiss  sein  Wunsch,  auch 
nachdem  er  Herrscher  geworden  war,  die  Freundschaft  mit 
dem  Papste  zu  erhalten.  Nun  kommt  von  Konstantin opel  der 
neue  Metropolit  Nikifor,    ein   der  ceruliarischen  Spaltung  zuge- 


■    Qeber  andere   Widersprüche   in   den    diesbezüglichen    Berichten   vgl, 

Karainsiri  Bd.  II.   Note  220. 

4)  Kulc/.ynski,  Specimen  Eccl.  ruth.  und  andere. 


293 

tlianer  Grieche,  und  streut  den  Samen  der  Zwietracht  in  der 
russischen  Kirche  aus.  Dem  gebildeten  Grossfürsten  konnte  das 
nicht  fremd  bleiben,  er  fragt  deswegen  den  Metropoliten  Nikifor, 
wie  dieser  in  seinem  Sendschreiben  gesteht,  um  den  Grund  dieser 
Zerwürfnisse,  und  dieser  eifrige  Anhänger  des  Cerularius  erörtert 
ihm  diezwischen  der  griechischen  und  römischen  Kirche  obwalten- 
den Streitfragen,  und  ermahnt  ihn  ernstlich,  dass  er  das  von  ihm 
Erörterte  beherzige  und,  selbstverständlich,  sich  zu  den  Ansichten 
der  Schismatiker  bekehre.  Was  für  einen  Erfolg  dieses  Send- 
schreiben des  Nikifor  gehabt  hat,  kann  beim  Abgange  der  dies- 
bezüglichen Quellen  nicht  gesagt  werden;  man  kann  aber  mit 
ziemlicher  Wahrscheinlichkeit  behaupten,  dass  es  dem  Nikifor 
nicht  gelungen  ist,  mit  seinen  Ansichten  ganz  durchzugreifen, 
denn  Wladimir  Monomach  eifert  in  seinem  Testamente  nicht 
gegen  die  römische  Kirche,  wozu  er  hinlänglich  Gelegenheit 
gehabt  hätte,  da  er  in  dieser  Schrift  sehr  oft  von  der  Kirche  und 
deren  Vorstehern  spricht;  und  es  vergehen  dann  wenige  Jahre, 
wo  die  Bischöfe  Russlands  ohne  Intervention  des  Konstantinopler 
Patriarchen  ihren  Metropoliten  wählen,  und  ein  hernach  von 
Konstantinopel  geschickter  Metropolit  Russland  verlässt  und  in 
dasselbe  nicht  mehr  zurückkehrt,  wie  bald  erzählt  werden  wird. 
In  der  zweiten  Schrift  ergeht  sich  Nikifor  in  theologischen  und 
philosophischen  Erörterungen,  welche  er  mit  dem  Lobe  Mono- 
mach's  schliesst,  vermuthlich,  um  ihn  für  die  dogmatischen  An- 
sichten seiner  ersten  Schrift  zu  gewinnen.  Aus  dem  Gesagten 
schliesse  ich,  dass  Nikifor  der  erste  Kiewer  Metropolit  war, 
welcher  für  das  orientalische  Schisma  in  der  russischen  Kirche 
offen  wirkte,  dass  er  aber  mit  seinen  Ansichten  wohl  nicht  durch- 
gedrungen ist,  aber  seinen  gleichgesinnten  späteren  Nachfolgern 
die  Wege  ebnete  und  vorbereitete.  Auf  ihn  folgte 

Nikita  (Nicetas)  1120 — 1126,  ein  Grieche,  über  dessen 
Wirksamkeit  keine  Nachrichten  vorhanden  sind.  Einige  sagen, 
dass  er  erst  zwei  Jahre  später  (1122)  nach  Kiew  gekommen  ist, 
und  Kulczyriski  (a.  a.  0.)  lässt  ihn  gar  erst  1126  nach  Kiew 
kommen,  was  offenbar  unrichtig  ist,  da  er  nach  den  Chroniken 
am  9.  März  1126  gestorben  ist.5)  Es  scheint  übrigens  ein  unbe- 
deutender Mann  gewesen  zu  sein,  und  auf  ihn  folgte 


6)  Nach  der  Nowhoroder  Chronik, 


294 

Michaeln.  (1130  oder  1131 — 1145)«),  von  welchem  auch 
sehr  wenig-  bekannt  ist.  Zu  seiner  Zeit  sind  mehrere  fromme 
Stiftungen  errichtet  worden,  darunter  eine  vom  Grossfürsten 
Mstislaw  zu  Gunsten  des  Nowhoroder  St.  Georgklosters,  und  die 
bezügliche  Schenkungsurkunde  hat  sich  bis  jetzt  erhalten.  Dieser 
Metropolit  ist  bei  den  damaligen  Verwirrungen  und  Bürger- 
kriegen auch  als  Friedensstifter,  aber  mit  wenig  Erfolg,  aufgetreten. 
Als  nämlich  inNowhorod  im  J.  1134  neue  Unruhen  ausgebrochen 
waren,  hat  Michael  II.  nach  dem  Berichte  der  Xikonschcn  Chro- 
nik diese  Stadt  mit  dem  Interdikte  belegt,  um  sie  zur  Untertä- 
nigkeit zu  zwingen.  Da  kamen  zu  ihm  die  Gesandten  der  Now- 
horoder, unter  denen  ein  Mönch  Jesaias  war,  und  vermochten  ihn 
zum  Aufheben  des  Interdiktes  und  sogar  dazu,  dass  er  sich  per- 
sönlich nach  Nowhorod  begeben  hat.  Doch  dort  wurde  ihm  ein 
schlechter  Empfang  bereitet,  er  wurde  fast  einen  Monat  gefangen 
gehalten,  und  erst  (im  Februar  1136)  nach  der  Beilegung  ihrer 
Streitigkeiten  freigelassen.  Im  J.  1145  begab  sich  der  Metropolit 
Michael  II.  nach  Griechenland,  von  wo  er  nicht  mehr  zurückkehrte 
und  dort  im  J.  1147  gestorben  ist.  Was  ihn  zum  Verlassenseines 
Metropolitansitzes  veranlasst  hatte,  ist  nicht  näher  bekannt;  im 
Kataloge  der  Bischöfe7)  heisst  es,  dass  er  aus  Aerger  über  die 
fortwährenden  Fehden  der  russischen  Fürsten  seinen  Sitz  (1145) 
verlassen  hat,  und  dass  der  Metropolitanstuhl  mehr  als  ein  Jahr 
unbesetzt  blieb.  Lc  Quien  Iässt  diesen  Metropoliten  an  einer 
1150  in  Konstantinopel  unter  dem  Patriarchen  Lucas  Chriso- 
bergea  zelebrirten  Synode  theilnehmen8),  wiewol  Michael  II. 
damals  nicht  mehr  lebte,  und  in  Kiew  schon  seit  lange  ein 
anderer  Metropolit  war;  und  in  den  vielgenannten  Katalogen  der 
russischen  Bischöfe  wird  erzählt,  dass  diesem  Metropoliten  der 
Chan  (hr  krimschen  Tataren  alljährlich  eine  Summe  (leides  ge- 
zahlt hat  dafür,  dass  dieser  Metropolit-Chans  Mutter  geheilt  hatte, 


"  Nach  Anderes  (1126  u  16),  doch  unrichtig;  denn  die  Kiewer  Chro- 
nik sagt,  dase  er  1130  oder  1131  nach  Kiew  gekommen  ist,  und  an. Ion«  Chro- 
nisten berichten,  dass  es  im  J.  i  r_>7  in  Kiew  keinen  Metropolit  en  bat, 
In  den  Katalogen   der  Bischöfe  aber,   auf  die  man   .-ich   nichl  verlassen  kann. 

•    ,  das!    Michael    II.    1'.)  Jahre  die    Kirche    Etusslands  leitete   und    111.')   -ich 

nach  Konstantinopel  begab,   Demnach   hätte  er  1126  den  Kiewer  Metropolitan- 
stuhl  bestiegen.  Vgl.  Karamsin  II.  Note  261. 

Im  der  Synodalbibliothek  von  Petersburg  Nr.  7  1. 
b)  Vgl  Bollandistae,  Ana  SS.  I.  c.  §.  7.  n,  73, 


295 

obwol  damals  die  Tataren  in  Europa  noch  gar  nicht  bekannt 
waren.  Während  Michael' s  IL  Abwesenheit  hat  die  Kiewer  Metro- 
polie  Onuphrius,  Bischof  von  Tschernigow,  administrirt,  und  auf 
seine  Veranlassung  wurde 

Clemens  (1147  — 1155)  ein  Russe  zum  Kiewer  Metropoliten, 
und  zwar  ohne  Intervention  des  Konstantinopler  Patriarchen, 
erwählt.  Auf  Betreiben  des  Tschernigower  Bischofs  Onuphrius 
berief  der  damalige  Grossfürst  Isjaslaw  die  Bischöfe  —  nämlich 
ausser  dem  genannten  Onuphrius  die  Bischöfe:  Theodor  von 
Bilhorod,  Damian  von  Jurjew,  Theodor  von  Wladimir  in  Woly- 
nien,  Niphont  von  Nowhorod,  Manuel  von  Smolensk,  Euphemius 
von  Perejaslawl,  Joachim  von  Turow  und  Cosmas  von  Polozk 
—  nach  Kiew,  welche  nach  gemeinsamer  Beratschlagung  den 
Beschluss  fassten,  dass  sie  selbst  das  Recht  haben,  sich  den  Metro- 
politen zu  wählen  und  zu  konsekriren,  und  zu  dieser  Würde 
haben  sie,  wahrscheinlich  auf  des  Grossfürsten  Anregung,  den 
frommen  und  gelehrten  russischen  Mönch  Clemens,  welcher 
wegen  seiner  Abstammung  von  Smolensk  Smolatin  genannt  wird, 
auserkoren.  In  der  Wahl  scheinen  alle  Bischöfe  einig  gewesen  zu 
sein,  es  handelte  sich  nun  um  die  Konsekration,  und  da  zeigte 
sich  eine  Meinungsverschiedenheit.  Während  nämlich  die  meisten 
Bischöfe  mit  Onuphrius  an  der  Spitze  die  Ansicht  vertraten,  dass 
ihnen  das  Recht  zusteht,  ihren  Metropoliten  zu  konsekriren,  vertrat 
der  Nowhoroder  Bischof  Niphont,  ein  Grieche,  mit  Manuel  von 
Smolensk,  gleichfalls  einem  Griechen,  die  Ansicht,  dass  der  Me- 
tropolit nur  vom  Patriarchen  eingesetzt  werden  kann,  und  sie 
verweigerten  ihren  Gehorsam  einem  Metropoliten,  welcher  seinen 
Sitz  ohne  Segen  des  Patriarchen  einnehmen  würde.  Da  machte 
Onuphrius  den  versammelten  Bischöfen  den  Vorschlag,  man  solle 
den  Clemens  zum  Bischof  weihen  und  ihn  in  seine  Metropolitan- 
würde  durch  die  Einsegnung  mit  den  Reliquien  des  heil.  Papstes 
Clemens  I.,  welche  seit  Wladimir  des  Grossen  Zeiten  in  Kiew 
waren,  erheben.  Dieser  Vorschlag  wurde  angenommen,  man 
konsekrirte  den  Mönch  Clemens,  und  legte  ihm  die  Reliquien  des 
heil.  Clemens  auf  das  Haupt  und  erhob  ihn  dadurch  zum  Kiewer 
Metropoliten.  Alle  waren  damit  einverstanden,  nur  Niphont  von 
Nowhorod  und  Manuel  von  Smolensk  widerstrebten  und  wollten 
sich  nicht  fügen.  Fragt  man  nun  nach  der  Ursache,  warum  der 
Metropolit  Clemens  ohne  Intervention  des  Pariarchen  zum  Metro- 


296 

politen  erhoben  worden  Ist,  so  begegnet  man  zwei  entgegen- 
gesetzten Ansichten,  die  Einen9)  sagen,  dass  damals  am  Patri- 
archalstuhle  in  Konstantinopel  eine  arge  Verwirrung  geherrscht 
hat,  und  dass  es  damals  in  Konstantinopel  keinen  Patriarchen  ge- 
geben hat.  Denn  der  Patriarch  Michael  IT.  Oxyta  hat  im  J.  1146 
seiner  Würde  entsagt,  sein  Nachfolger  Cosmus  II.  wurde  im 
Februar  1147  wegen  seiner  Vorliebe  für  die  Bugomilen  Ver- 
stössen, und  sein  Nachfolger  Nikolaus  IV.  Musalon  bestieg  er-t 
im  Dezember  1147  den  Patriarchenstuhl.  Es  war  also  unmöglich, 
sich  nach  Konstantinopel  um  einen  Metropoliten  zu  wenden,  da- 
her hat  der  Grossfürst  Isjaslaw  im  Einvernehmen  mit  den 
Bischöfen  das  Beispiel  Jaroslaw's  I.  nachgeahmt  und  die  Wahl 
des  neuen  Metropoliten  ohne  Intervention  des  Patriarchen  veran- 
lasst. Andere  ,0)  aber  meinen,  dass  damals  die  russischen  Bischöfe 
erfahren  haben,  dass  das  photianische  Schisma  in  Griechenland 
sein  Haupt  wieder  erhebt  und  deswegen  auf  einer  Synode  in 
Kiew  beschlossen  haben,  von  Konstantinopel  keinen  Metropoliten 
anzunehmen;  sie  wählten  daher  selbst  ihren  Metropoliten,  und 
legten  aufsein  Haupt  zum  Zeichen  ihrer  Abneigung  gegen  das 
Schisma  und  ihrer  Anhänglichkeit  an  den  wahren  Glauben  die 
Reliquien  des  heil.  Papstes  Clemens.  Und  daraus  schliessen  die 
Bollandisten  (a.  a.  0.),  dass  die  Russen  auch  unter  den  vorher- 
gehenden drei  Metropoliten  der  katholischen  Kirche  treu  geblie- 
ben waren.  Prüft  man  diese  zwei  entgegenstehenden  Ansichten, 
so  kann  man  keine  von  beiden  in  ihrem  ganzen  Umfange  gelten 
lassen,  denn  was  die  erstere  Ansicht  anbelangt,  dass  man  nämlich 
wegen  der  am  Patriarchalstuhle  herrschenden  Unordnungen  von 
dort  keinen  Metropoliten  erhalten  konnte  oder  keinen  haben 
wollte,  so  ist  sie  kaum  gegründet.  Denn  der  frühere  Metropolit  ist 
1147  gestorben,  und  in  demselben  Jahre  bestieg  den  Patriarchen- 
stuhl Nicolaus  IV.  Musalon,  und  an  ihn  hat  sich  der  Widersacher 
des  Metropoliten  Clemens  mit  einer  Klage  gewendet,  es  konnten 
sich  daher  auch  alle  russischen  Bischöfe  an  ihn,  wenn  auch  nach 
einer  kurzen  Sedisvacanz,  mit  der  Bitte  um  einen  neuen  Metro- 
politen wenden,    was    aber  nicht  geschehen  i-t.     Uebrigens    hätte 


'■>)  Philaret,  Gesch.  «1er  ross.  Kirche,  l.  '.'>>.  Karamsin,  II.  232.  u.  a. 
1 "    Eulczynski,    Specialen  Eecl«   ruth.   und    nach   ihm   Bollandistae,    in 
dissertatio  <!<■  conversione  et  fide  Russorum  u.  a. 


297 

sich  der  Grossfürst  wenigstens  nach  den  dortigen  Verhältnissen 
erkundigen  lassen,  wovon  aber  nichts  berichtet  wird.  Bedenkt 
man  ferner,  dass  die  Bischöfe  sich  dem  Niphont  gegenüber,  der 
sich  nur  einem  vom  Patriarchen  angestellten  Metropoliten  unter- 
werfen will,  nirgends  darauf  berufen,  dass  es  ja  unmöglich  ist, 
einen  Metropoliten  von  Konstantinopel  zu  bekommen,  weil  es 
dort  keinen  Patriarchen  gibt,  womit  sie  Niphont's  Widerstand 
am  leichtesten  widerlegen  konnten,  so  muss  man  zum  Schlüsse 
gelangen,  dass  die  angeführte  Ansicht  nicht  bestehen  kann. 

Etwas  mehr  Wahrscheinlichkeit  hat  für  sich  die  zweite 
Ansicht,  nach  welcher  man  in  Russland  deswegen  keinen  Metro- 
politen von  Konstantinopel  haben  wollte,  weil  man  vernommen 
hat,  dass  sich  dort  das  orientalische  Schisma  immer  mehr  aus- 
breitet. Denn  als  der  griechische  Kaiser  Manuel  I.  (1143  —  1180) 
mit  dem  Papste  in  Unterhandlungen  getreten  war,  haben  sich  die 
schon  sehr  zahlreichen  Anhänger  des  Schisma  dagegen  erhoben 
und  das  konnte  wirklich  zur  Kenntniss  der  russischen  Bischöfe 
gekommen  sein;  ob  sie  aber  das  veranlasst  hat,  die  Beziehungen 
zu  Konstantinopel  abzubrechen,  dürfte  kaum  bewiesen  werden, 
wreil  sie  ja  selbst  einen  dem  Schisma  ergebenen  Metropoliten, 
den  Nikifor,  kurz  vorher  gehabt  haben.  Es  mögen  wohl  unter  den 
Bischöfen  Russlands  einige,  besonders  die  einheimischen, 
Gegner  des  Schisma  gewesen  sein,  allein  es  gab  auch  dessen 
Anhänger,  zu  denen  namentlich  die  von  Griechenland  importir- 
ten  Bischöfe,  in  diesem  Falle  Niphont  und  Manuel  zu  zählen  sind, 
und  es  ist  möglich,  dass  die  Gegner  des  Schisma  jetzt  in  der  Mehr- 
zahl waren,  und  von  den  schismatischen  Griechen  keinen  Metro- 
politen anzunehmen  beschlossen;  allein  das  sind  Behauptungen, 
die  man  quellenmässig  nicht  nachweisen  kann,  und  man  kann 
aus  dem  Umstände,  dass  der  Metropolit  Clemens  ohne  Interven- 
tion des  Patriarchen  zum  Kiewer  Metropoliten  erhoben  wurde, 
auf  dessen  Katholizität  nicht  mit  solcher  Sicherheit,  wie  die  Ver- 
treter der  zweiten  Ansicht  thun,  schliessen.  Auch  der  Umstand, 
dass  man  dem  neuerwählten  Metropoliten  die  Reliquien  des  heil. 
Clemens  auf  den  Kopf  legte,  und  ihn  dadurch  zu  seiner  neuen 
Würde  heiligte,  ist  von  keinem  grossen  Belange.  Man  ahmte  da- 
durch vielmehr  nach  dem  Antrage  des  Tschernigower  Bischofs 
Onuphrius  die  Konstantinopler  Patriarchen  nach,  bei  deren  Kon- 
sekration man  in  gleicher  Weise  die  Reliquien  des  heil.  Johannes 


298 

des  Täufers  gebrauchte.  Näher  liegt  zur  Erklärung  dieser  That- 
sache  die  Vermuthung,  dass  der  Grossfürst  Isjaslaw,  den  Griechen 
und  ihrem  Schisma  abgeneigt,  die  Kirche  seines  Landes  von 
Konstantinopel  unabhängig  machen  wollte,  aber  bei  den  inneren 
Zwistigkciten  nicht  im  Stande  war,  dieses  Ziel  zu  erreichen. 
Wie  sich  nun  die  Sache  verhalten  haben  mag,  Thatsache  ist, 
dass  der  Metropolit  Clemens  ohne  Intervention  des  Patriarchen 
erwählt  und  als  solcher  vom  Grossfürsten  und  von  den  Bischöfen, 
mit  Ausnahme  des  Griechen  Niphont,  anerkannt  worden  ist. 
Dieser  Niphont  richtete  bald  nach  der  Wahl  des  neuen  Metro- 
politen ein  Schreiben  an  den  Patriarchen,  worin  er  die  Legitimi- 
tät des  neuen  Metropoliten  bestritten  hat,  wofür  ihn  der  Patri- 
arch belobte,  „seine  hohe  Weisheit  und  Standhaftigkeit  rühmte 
und  ihn  den  heiligen  Kirchenvätern  der  ersten  christlichen  Jahr- 
hunderte gleichstellte".  Dadurch  übermuthig  geworden,  erlaubte 
er  sich  unehrerbietige  Aussprüche  gQgQn  den  Metropoliten, 
wurde  deswegen  im  Jahre  1149  nach  Kiew  berufen  und  dort  so 
lange  in  Haft  gehalten,  bis  sich  sein  Freund  und  Gönner  Georg- 
Fürst  von  Susdal  Kiew's  bemächtigte  und  ihn  befreite.  Niphont 
ruhte  nicht,  er  sann  immer  auf  Mittel,  um  den  Metropoliten  zu 
stürzen,  allein  so  lange  der  Grossfiirst  Isjaslaw  lebte,  konnte  er 
nichts  ausrichten,  und  auch  in  Konstantinopel  wagte  man  nicht, 
für  Kiew  einen  anderen  Metropoliten  zu  designiren.  Als  aber 
Isjaslaw  (1154)  gestorben  ist,  und  Hoffnung  vorhanden  war,  dass 
Georg  von  Susdal  den  grossfürstlichen  Thron  besteigen  wird, 
beeilte  man  sich  in  Konstantinopel,  nach  Kiew  einen  neuen  Me- 
tropoliten, den  Griechen  Constantin,  zu  entsenden,  wicwol  Cle- 
mens noch  lebte.  Doch  diese  Entsendung  war  etwas  vorzeitig, 
denn  es  bestieg  den  Kiewer  Thron  nicht  Georg,  sondern  Rostis- 
law-Michael  (1154 — 1155),  welcher  den  Metropoliten  Clemens  I. 
beschützte;  erst  als  sich  Rostislaw  von  Kiew  zurückgezogen,  und 
Georg  von  Susdal  sich  Kiew's  bemächtigt  hatte,  da  ist  für  den 
schon  vor  zwei  Jahren  ernannten  Metropoliten  die  Zeit  ge- 
kommen, er  begab  sich  nach  Kiew,  wo  er  als 

Constantin  I.  (1156  —  1159)  Metropolit  wurde,  nachdem 
man  den  Clemens  I.  vertrieben  hat.  Niphont  eilte  auf  die  Kunde 
von  diesen  Veränderungen  von  Nowhorod  nach  Süden,  um  den 
neuen  Metropoliten  zu  begrüssen,  allein  diese  Freude  war  ihm 
versagt,  er  ist  noch  vor  der  Ankunft  Constantin's  I.  in  Kiew  (im 


299 

April  1156)  gestorben.  An  diesen  Bischof  Niphont  hat  ein 
Mönch,  Namens  Kirik,  verschiedene  auf  das  kirchliche  Leben 
bezügliche  Fragen  gerichtet,  durch  deren  Beantwortung  er  sich 
bemerkbar  machte.11)  Der  neue  Metropolit  fand  mit  Hilfe  des 
ihm  gleich  gesinnten  Grossfürsten  bald  zahlreiche  Anhänger,  und 
seine  erste  That  war,  den  verstorbenen  Grossfürsten  Isjaslaw, 
Clemens  I.  Gönner,  zu  verdammen  und  alle  kirchlichen  Hand- 
lungen und  Verordnungen  des  vertriebenen  Metropoliten  Cle- 
mens I.  für  null  und  nichtig  zu  erklären,  besann  sich  aber  bald 
eines  Besseren,  desavouirte  den  Rath  seiner  Stammgenossen, 
der  Bischöfe  Manuel  von  Smolensk  und  Cosmas  von  Polozk,  und 
erlaubte  den  von  Clemens  I.  ordinirten  Priestern  und  Diakonen, 
die  geistlichen  Funktionen  zu  verrichten.  Von  der  weiteren 
Thätigkeit  dieses  Metropoliten  berichtet  die  Nowhoroder  Chronik, 
dass  er  einige  Bischöfe  anstellte,  darunter  (1156)  den  Cosmas 
in  Halitsch,  welcher  nach  Einigen  der  erste  Halitscher  Bischof 
gewesen  sein  soll.  Von  demselben  Metropoliten  wurde  ferner 
der  Susdaler  Bischof  Nestor  entsetzt,  weil  er,  wie  die  Nikon'sche 
Chronik  schreibt,  an  den  Festtagen  des  Herrn,  wenn  diese  an 
einem  Mittwoch  oder  Freitag  fielen,  die  Fleischspeisen  zu  essen 
verboten  hat.  Die  Stellung  Constantin's  I.  wurde  erschüttert, 
als  sein  Gönner  Georg  1157  gestorben  und  an  seine  Stelle  zu- 
erst Isjaslaw  Dawidowitsch,  und  bald  darauf  (1159)  der  (1155) 
vertriebene  Rostislaw  gekommen  ist,  welchem  seine  Verbündeten, 
die  Söhne  Mstislaw's  des  Gönners  des  Metropoliten  Clemens  L, 
die  Bedingung  stellten,  dass  er  den  vertriebenen  Clemens  I.  re- 
stituire,  und  den  Constantin  L,  welcher  ihren  Vater  nach  dessen 
Tode  verdammte,  vertreibe.  Doch  Rostislaw  wollte  darauf  nicht 
eingehen,  und  es  kam  endlich  ein  Vergleich  zu  Stande,  demzu- 
folge keiner  von  den  genannten  Metropoliten  in  Kiew  bleiben 
sollte,  und  sie  ersuchten  in  Konstantinopel  um  einen  neuen  Me- 
tropoliten, von  wo  wirklich  ein  Grieche 

Theodor    (1160  — 1163)    gekommen    ist.     Der    vertriebene 
Metropolit    Clemens  I.    lebte  wahrscheinlich    im    Wolynischen 


1 ')  Den  Niphont  haben  seine  Zeitgenossen  beschuldigt,  dass  er  die 
Schätze  der  Nowhoroder  Sophienkirche  zusammenraffte  und  mit  ihnen  nach 
Konstantinopel  durchgehen  wollte.  Diese  Beschuldigung  widerlegt  aber  der 
Nowhoroder  Chronist.     Vgl.  Karamsin,  a,  a.  O.  II,  296. 


300 

"Wladimir  am  Hofe  des  dortigen  Fürsten,  der  vertriebene 
Constantin  I.  aber  begab  sich  nach  Tschernigow,  wo  er  bald 
nachher  gestorben  ist  und  der  Nachwelt  ein  sonderbares  Testa- 
ment hinterlassen  hat.  Dieses  Testament  übergab  er  versiegelt 
dem  Tschernigower  Bischof  Antonius,  welchen  er  eidlich  ver- 
pachtete, dasselbe  zu  erfüllen.  Als  dasselbe  vom  Bischöfe  in 
Gegenwart  des  Fürsten  eröffnet  wurde,  fand  man  darin  die 
Worte:  „Begrabet  mich  nicht,  sondern  werfet  meine  Leiche 
ausserhalb  der  Stadt  den  Hunden  zum  Verzehren  vor."  Der  Bi- 
schof wagte  seinen  Eid  nicht  zu  brechen,  aber  der  Fürst,  der 
durch  keinen  Eid  gebunden  war,  Hess  den  verstorbenen  Metro- 
politen anständig  begraben.  Der  neue  Metropolit  Theodor,  über 
dessen  Wirken  nichts  berichtet  wird,  ist  im  Jahre  1163  gestor- 
ben, und  nun  wollte  der  Kiewer  Grossfürst  Rostislaw  den  schon 
längst  entsetzten  Metropoliten  Clemens  I.  nach  Kiew  zurück- 
berufen, und  entsendete  den  Bojaren  Georg  Tusemkowitsch 
nach  Konstantinopel,  um  dazu  die  Einwilligung  des  Patriarchen 
zu  erwirken.  Allein  der  Patriarch  wrar  nicht  säumig,  er  entsen- 
dete schon  einen  anderen  Griechen  nach  Kiew,  und  der  gross- 
fürstliche Gesandte  begegnete  diesem  Metropoliten,  Namens 
Johann,  in  Olescha,  und  kehrte  deswegen  nach  Kiew  zurück. 
Rostislaw  war  damit  sehr  unzufrieden,  aliein  die  vielen  und  kost- 
baren Geschenke,  welche  der  neue  Metropolit  vom  griechischen 
Kaiser  Manuel  mitgebracht  hat,  bekehrten  ihn  zu  einer  anderen 
Ansicht,  er  nahm  den  neuen  Metropoliten  auf,  welcher  nun  als 
Johann  IV.  (1164 — 1166)  folgte.  Der  Grossfürst  liess  aber 
in  Konstantinopel  sagen,  dass  wenn  noch  einmal  ein  Metropolit 
ohne  Einvernehmen  mit  dem  Grossfürsten  dort  ernannt  sein 
wird,  so  wird  er  alle  Beziehungen  zu  Konstantinopel  abbrechen 
und  den  Kiewer  Metropoliten  ganz  selbständig  ernennen.  Der 
Metropolit  Johann  hat  den  Nowhoroder  Bischof  Johann  (1165) 
zum  Erzbischof  erhoben,  und  Nowhorod  war  nach  der  Kiewer 
Metropolie  das  erste  Erzbisthuni  in  Russland.  Dieser  Metropolit 
hat  an  den  Papst  ein  Schreiben  gerichtet,  welches  von  Kulczyriski 
(a.  a.  0.)  zum  Beweise  seiner  Katholizität  angeführt  wird.  Damals 
regierte  nämlich  in  Griechenland  Kaiser  Manuel,  welcher  mit  Koni 
in  nähere  Beziehungen  getreten  ist  und  für  die  Union  thätig  war; 
weil  nun  Johann  IV,  in  jener  Zeit  vom  Kaiser  nach  Russland 
geschickt  worden  ist,    so  wird  er  für  einen  Katholiken  gehalten. 


301 

Er  liat  nun  bald  nach  seiner  Ankunft  ein  Schreiben  an  den  Papst 
gerichtet,  von  welchem  Kulczyriski12)  sagt:  „Per  epistolam  red- 
didit  obedientiam  Alexandro  III.  P.  ita  exigente  Rostislao  prin- 
cipe." Dieses  Schreiben  existirt  wirklich,  es  ist  in  lateinischer 
Uebersetzung  bei  Herberstein13)  abgedruckt,  und  ausserdem  hat 
es  sich  in  zwei  aus  dem  15.  Jahrhunderte  stammenden  Hand- 
schriften1*) erhalten.  Allein  in  beiden  Handschriften  wird  der 
Papst,  an  welchen  dieses  Schreiben  gerichtet  ist,  Clemens  ge> 
nannt;  zu  Zeiten  des  Metropoliten  Johann  IV.  lebte  aber  kein 
Papst  Clemens,  denn  Papst  Clemens  II.  ist  im  Jahre  1047  ge- 
storben, und  Papst  Clemens  III.  regierte  von  1187  bis  1191,  also 
in  einer  Zeit,  wo  der  Metropolit  Johann  IV.  nicht  mehr  lebte 
(f  1166).  Aus  dem  Grunde  kann  man  dieses  Schreiben  Jo- 
hanns IV.  an  den  römischen  Papst  mit  gutem  Grunde  für  unecht 
erklären.  Doch  wenn  man  auch  zugeben  wollte,  dass  hier  etwa 
in  der  Benennung  des  Papstes  ein  Irrthum  unterlaufen  ist,  so  ist 
der  Inhalt  dieses  Schreibens  so  geartet,  dass  man  daraus  schlies- 
sen  muss,  dass  Johann  IV.  ein  frommer,  nach  Erkenntniss  der 
Wahrheit  strebender  Bischof  war,  aber  dabei  ein  unbedingter 
Anhänger  des  Patriarchen  blieb,  und  den  Papst  wegen  der  Ver- 
einigung der  beiden  Kirchen  an  den  Konstantinopler  Patriarchen 
verwiesen  und  sich  dessen  Entscheidung  unbedingt  zu  unter- 
werfen versprochen  hat.  Er  schreibt  nämlich:  „Ich  weiss  nicht, 
wie  in  dem  von  Gott  geoffenbarten  Glauben  Irrlehren  entstanden 
sind;  ich  begreife  nicht,  wie  uns  die  Römer  für  falsche  Christen 
halten  können.  Wir  befolgen  nicht  ihr  Beispiel  und  halten  sie 
für  unsere  Brüder,  obwol  wir  sehen,  dass  sie  in  Vielem  irren." 
Dann  sucht  er  die  Üebereinstimmung  der  Lehre  der  Griechen 
mit  der  Lehre  der  Apostel  zu  beweisen,    fordert  den  Papst  zur 


l2)  A.  a.  O.  S.  114.,  der  aber  eine  falsche  Jahreszahl  hat,  wie  er  über- 
haupt in  der  Chronologie  sehr  unrichtig  ist.     Kojalowicz,  die  Bollandisten  u.  a. 

,3)    Herum  Moscov.  Coram.  p.  22. 

14)  Nach  Karamsin,  Gesch.  Russl.  II.  Note  415.  befindet  sich  das  grie- 
chische Manuskript  in  der  Petersburger  Synodal-Bibliothek  unter  Nr.  153,  und 
das  slavisehe  Manuskript  unter  Nr.  164,  das  erstere  unter  den  griechischen 
Manuskripten,  das  letztere  im  Buche  unter  dem  Titel:  „Send-  (Hirten-)  Schrei- 
ben der  russischen  Metropoliten." 


302 

Wiederherstellung  der  Einheit  in  dem  Glauben  auf  und  sehliesst 
mit  den  Worten:  „Wenn  es  dir  beliebt,  so  wende  dich  an  den 
heil.  Patriarchen  von  Konstantinopel  und  die  dortigen  Metropo- 
liten, und  verhandle  mit  ihnen  über  diese  Sachen;  und  dann, 
wenn  es  dir  gefallen  wird,  schreibe  alles  auch  (mir)  dem  Niedrig- 
sten unter  allen.  Ich  grüsse  dich,  ich  Johann  demütliiger  Me- 
tropolit von  Russland,  und  alle  deine  Untergebenen,  die  Kleriker 
und  die  Laien.  Es  grüssen  euch  auch  alle  unsere  Bischöfe  und 
Hegumene  (Klostervorsteher)  und  unsere  Kirclicnleute.  Die  Gnade 
des  heiligen  Geistes  sei  mit  dir  und  mit  allen  deinen.  Amen." 
Aus  diesen  Absätzen  des  in  Rede  stehenden  Schreibens  sieht 
man,  dass  der  Metropolit  Johann  IV.,  wenn  dieses  Schreiben  von 
ihm  ausgegangen  ist,  nichtsweniger  als  ein  den  Primat  des  Papstes 
anerkennender  Bischof  sich  zeigt,  indem  nicht  er  sich  zur  Lehre 
der  römischen  Kirche  bekehren  will,  sondern  im  Gegentheile 
den  Papst  für  seine  —  der  Griechen-Lehre  gewinnen  will;  im 
Uebrigen  aber  die  endgiltige  Entscheidung  dem  Konstantinopler 
Patriarchen  und  seinem  Rathe  überlässt.  Aus  dem  Gesagten 
folgt,  dass  erstens  die  Echtheit  des  angeführten  Schreibens  nicht 
bewiesen  ist,  und  zweitens,  wenn  man  auch  die  Echtheit  zugeben 
wollte,  dass  man  auf  Grund  dieses  Schreibens  den  Metropoliten 
Johann  IV.  den  katholischen  Bischöfen  so  lange  nicht  zuzählen 
kann,  bis  es  den  Verfechtern  des  Katholizismus  Johann's  IV.  ge- 
lingen wird,  ein  dessen  katholische  Gesinnung  unwiderleglich 
darstellendes  Schreiben  an  Papst  Alexander  III.  oder  andere 
Beweise  anzuführen.  Diesem  Metropoliten  wird  von  einigen 
Schriftstellern  das  beim  Metropoliten  Johann  II.  erwähnte  Werk 
„Die  kirchliche  Regel«  zugeschrieben;  allein  auch  unrichtig, 
denn  die  Tataren,  von  denen  in  dieser  Schrift  die  Rede  ist,  waren 
auch  jetzt  in  Russland  noch  nicht  bekannt. 

Nach  Johanna  [V.  kurzer  Regierung  folgte  Constantin  IL 
(1167 — 1 17ö),  auch  ein  Grieche.  Nach  den  Chronisten  wurde 
dieser  Metropolit  vom  ( rrossfürsten  Rostislaw  ernannt,  aber  keine 
Chronik  sagt,  dass  er  sich  nach  Konstantinopel  zur  Weihe  begehen 
hat,  es  ist  also  wahrscheinlich,  dass  er  auch  ohne  Intervention  des 
Patriarchen KiewerMetropolit  geworden  ist.  1  nter  ihm  erneuerten 
sich  die  Streitigkeiten  wegen  des  Fastengebotes,  von  denen  später 
im  Zusammenhange  die  Rede  sein  wird,  und  ausserdem  ereignete 
sich  ein  Aegerniss  im  Bisthum  Rostow  aus  A.nlass  des  dortigen 


303 

Bischofs  Theodor,  den  die  Chronisten  einen  Uebelthäter  nennen. 
Sie  erzählen  nämlich,  dass  der  Grossfürst  einen  Kiewer  Mönch, 
Namens  Theodor,  zum  Bischof  in  Rostow  ausersehen,  und  dem- 
selben aufgetragen  hat,  dass  er  sich  behufs  der  Konsekration 
nach  Kiew  zum  Metropoliten  begebe,  was  dieser  zu  thun  verwei- 
gerte, und  nach  anderen  Berichten  in  Konstantinopel  konsekrirt 
wurde.  Doch  abgesehen  davon  hat  er  diesen  nach  dem  damali- 
gen Stande  der  Dinge  ungerechten  Schritt  nicht  nur  nicht  ver- 
bessert, sondern  sich  durch  Erpressungen,  Misshandlungen  des 
Clerus  seiner  hohen  Würde  unwürdig  gezeigt.  Ausserdem  wird 
ihm  vorgeworfen,  dass  er  häretische  Lehren  propagirte  und  die 
„seligste  Jungfrau  Maria"  schmähte;  er  wurde  deswegen  vor  das 
Tribunal  des  Metropoliten  gestellt,  welcher  ihm  die  Zunge  ab- 
schneiden, die  rechte  Hand  abhauen  und  die  Augen  ausstechen 
liess.15)  Der  Metropolit  Constantin  II.  lebte  in  einer  sehr  stür- 
mischen Zeit,  damals  ist  (1169)  das  Kiewer  Grossfürstenthum 
gefallen,  und  im  neuerstandenen  Susdaler  Grossfürstenthum 
herrschten  auch  sehr  verworrene  Zustände,  und  das  war  die  Ur- 
sache, dass  nach  Constantin's  IL  Tode  der  Kiewer  Metropolitan- 
stuhl  sieben  Jahre  lang  unbesetzt  blieb;  erst  dann  folgte 

Nikifor  IL  (Nicephorus)  1182  —  1198,  ein  Anhänger  des 
Patriarchen  von  Konstantinopel,  wie  eine  neuere  Quelle16) 
berichtet,  während  Kulczyiiski  und  andere  abendländischen 
Schriftsteller  ihn  als  einen  dem, Papste  ergebenen  Prälaten  schil- 
dern, von  dessen  Wirksamkeit  aber  sonst  wenig  bekannt  ist. 
Nach  ihm  soll  nach  Tatischtschew  Johann  V.  (1198)  Metropolit 
gewesen  sein,  der  aber  anderen  Historikern  unbekannt  ist. 


,5)  Die  Nikon'sche  Chronik  erzählt  von  diesem  Bischöfe,  dass  er  die 
Bojaren  des  damaligen  Susdaler  Grossfürsten  Andreas  marterte,  Weiber  in  Kes- 
seln kochte,  oder  ihnen  die  Nasen  und  Ohren  abschnitt,  und  dass  er  ein 
Schrecken  aller  guten  Leute  war.    Vgl.  Karamsin,  Note  30.  zum  III.  Bde. 

,6)  Eine  slavische  Handschrift  aus  dem  17.  Jahrhunderte,  welche  sich 
auf  polnische  Quellen,  namentlich  Stryjkowski  beruft,  und  in  der  kaiserlichen 
Hofbibliothek  in  Wien  unter  dem  Titel:  „Fragmenta  historica  russica"  unter 
Nr.  88  aufbewahrt  wird,  die  aber  im  Ganzen  voll  Irrthümer  ist.  Vgl.  Can.  Pe- 
truszewiez  Abhandlung  im  ruthenischen  Kalender  des  Stauropigianschen  Insti- 
stuts  für  das  J.  1876.  S.  173  —  186. 


304 


§•  47. 


Die    Kiewer    Metropoliten     des     XIII.    Jahrhundertes 
Matthäus,  Cyrill  I.  und  Joseph  I.  (1200—1240). 

Gleichzeitig  mit  dem  Anfange  dieses  Jahrhundertes  hat  die 
Leitung  der  russischen  Kirche  der  neue  Metropolit  Matthaeus 
(1200 — 1220)  übernommen.  Bald  nach  seiner  Erhebung  zum 
Metropoliten  ist  in  Konstantinopel  eine  grosse  Umwälzung  ge- 
schehen, welche  auch  auf  das  zu  Griechenland  in  sehr  vielen  Be- 
ziehungen stehende  Russland  nicht  ohne  Rückwirkung  bleiben 
konnte;  auf  Anstiften  des  greisen  und  listigen  Dogen  von  Venedig, 
Heinrich  Dandolo,  haben  sich  die  Kreuzfahrer  des  sog.  vierten 
Kreuzzuges  in  die  Palastrevolution  des  griechischen  Kaisei  thums 
verwickelt,  und  nach  einer  Reihe  von  Wechselfällen  Konstanti- 
nopel (am  12.  April  1203)  erobert  und  daselbst  das  lateinische 
Kaiserthum  (1203  —  1261)  errichtet,  als  dessen  erster  Kaiser  Bal- 
duin  Graf  von  Flandern  ausgerufen  wurde.  Zu  gleicher  Zeit  wurde 
in  Konstantinopel  auch  ein  lateinischer  Patriarch  eingesetzt,  und 
man  fing  nun  an,  nicht  blos  aus  Eifer  für  die  Religion,  sondern 
auch  aus  politischen  Gründen  an  der  Zurückführung  der  Schis- 
matiker zum  Gehorsam  der  wahren  Kirche  zu  arbeiten.  Doch  die 
Kirchenspaltung  konnte  nicht  ausgerottet  werden,  denn  sie  fand 
ihren  Rückhalt  an  jenen  Staaten,  die  sich  bald  auf  den  Trümmern 
des  griechischen  Reiches  erhoben.  Unter  allen  diesen  Staaten  ist 
hier  besonders  das  von  Theodor  Lascaris  in  Nicaea  gegründete 
griechische  Kaiserthum  zu  nennen,  weil  sich  dorthin  auch  der 
griechische  Patriarch  begeben  hat,  und  dort  die  Rechte  des  Kon- 
stantinopler  Patriarchen  auszuüben  fortfuhr.  Es  handelte  sich  nun 
darum,  welchen  Patriarchen  der  Kiewer  Metropolit  mit  seinen 
Bischöfen  als  ihr  Oberhaupt  anerkennen  wird,  und  es  fehlt  nicht 
an  Stimmen,  welche  nach  Kulczyiiskis  Vorgange  behaupten,  dass 
der  Metropolit  Matthaeus  den  lateinischen  Patriarchen  anerkannt 
hat,  was  sich  aber  quellenmässig  nicht  beweisen  lässt,  im  Gegcn- 
theilc,  aus  den  Chroniken  geht  hervor,  dass  die  Russen  mit  dem 
griechischen  Patriarchen  von  Nicaea  kommunizirten,  wiewol  sie 
auch  der  damalige  grosse  Papst  Innocenz  III.  mit  der  wahren 
Kirche  zu  vereinigen  trachtete.  P.  Innocenz  III.  richtete  nämlich 
zuerst  sein  Augenmerk  auf  den  mächtigen  Fürsten  von  Halitsch, 
Roman,  zu  welchem  er  im  Jahre  1204  oder  1205  einen  Legaten 


305 

entsendete,  um  ihn  zur  Annahme  der  kirchlichen  Union  zu  be- 
wegen, wofür  er  ihm  die  Königskrone  versprochen  hat.  Doch 
haben  diese  Verhandlungen  aus  nicht  näher  bekannten  Gründen 
zum  gewünschten  Resultate  nicht  geführt;  vielleicht  deswegen, 
weil  Roman  seine  Bischöfe  zur  Annahme  der  Union  zu  bewegen 
nicht  vermochte17).  Da.  erliess  Papst  Innocenz  III.  im  J.  1208  ein 
Schreiben  an  die  ruthenischen  Bischöfe,  in  welchem  er  ihnen 
sagt,  dass  sich  die  Griechen  mit  Rom  vereinigt  haben,  und  sie 
deswegen  auch  zur  Union  auffordert,  und  ihnen  zu  dem  Zwecke 
seinen  Legaten  schickt18).  Doch  auch  diese  Aufforderung  des 
Papstes  scheint  ohne  Erfolg  gewesen  sein,  denn  wir  vernehmen 
von  den  einheimischen  Chronisten,  dass  der  Nachfolger  des 
Metropoliten  Matthäus  in  Nicaea  geweiht  wurde.  Es  lässt  sich  aber 
nicht  leugnen,  dass  es  wenigstens  in  Südrussland  im  Fürsten- 
thume  Halitsch  unter  den  Bojaren  und  unter  dem  Volke  viele 
gegeben  haben  muss,  welche  sich  mit  Rom  zu  vereinigen  trachte- 
ten, wie  aus  einem  im  Jahre  1214  an  den  Papst  Innocenz  III. 
gerichteten  Schreiben  des  ungarischen  Königs  Andreas  zu  erse- 
hen ist.  Während  der  Verwirrung  nämlich,  welche  im  Halitscher 
Fürstenthum  seit  Roman's  Tode  (1205)  herrschte,  haben  sich 
auch  die  Ungarn  in  die  Angelegenheiten  dieses  Landes  einge- 
mischt, und  nach  manchen  Wechselfällen  ist  es  dem  ungarischen 
Könige  Andreas  mit  Hilfe  der  Polen  seinen  5jährigen  Sohn 
Coloman,  der  mit  der  3jährigen  Tochter  des  Polenfürsten  Le- 
schek  des  Weissen  verlobt  war,  auf  den  Halitscher  Thron  zu  er- 


17)  Zubrycki  a.  a.  O.  III.  30.  f. 

18)  Dieses  Schreiben  fängt  an:  „Archiepiscopis,  Episcopis  etc. 
per  Rutheniam  constitutis.  Licet  hactenus  elongati  fueritis  ab  uberibus 
matris  vestrae  tarn  quam  filii  alieni,  nos  tarnen  qui  sumus  in  officio  pastorali  a 
Deo  licet  immeriti  constituti  ad  dandam  scientiam  plebi  suae,  non  possuraus 
affectus  paternos  exuere,  quin  vos  sanis  exhortationibus  et  doctrinis  studeamus 
tamquam  rnembra  vestro  capiti  conformare,  ut  Ephraim  convertatur  ad  Judam, 
et  ad  Jerusalem  Samaria  revertatur'  •  •  Ut  autem  ad  praesens  de  reliquis  tace- 
amus,  cum  Graecorum  imperium  et  Ecclesia  pene  tota  ad  devotionem  Aposto- 
licae  Sedis  redierit,  et  ejus  humiliter  mandata  suseipiat  et  obediat  jussioni, 
nonne  absonum  esse  videtur,  ut  pars  toti  suo  non  congruat  et  singularitas  a  suo 
discrepet  universo?"  Dann  benennt  er  seinen  Legaten  „filium  nostrum  G.  tituli  s. 
Vitalis  Presbyterum  Cardinalem,  virum  genere  nobili,  litterarum  soientia  prae- 
ditum"  •  •  •  Datum  Viterbii,  Nonis  Octobris  anno  X.  (d.  i.  7.  Okt.  1208.)  Vgl. 
Karamsin  Note  149  zum  III.  Bd. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  20 


306 

heben,  und  um  dessen  Stellung  zu  befestigen,  wandte  sich  König 
Andreas  an  den  Papst  Innocenz  III.  mit  der  Bitte19),  dass  dieser 
sein  Sohn  zum  Könige  erhoben  und  in  Stellvertretung  des 
Papstes  vom  Graner  Erzbischof  gekrönt  werde.  In  diesem 
Schreiben  sagt  nun  der  König,  dass  die  Halitscher  Fürsten  und 
das  Volk  in  Zukunft  der  heiligen  römischen  Kirche  treu  bleiben 
wollen,  was  er  unmöglich  behaupten  könnte,  wenn  es  hier  keine 
Anhänger  der  Union  gegeben  hätte.  Die  Krönung  Coloman's 
hat  wirklich  (1214)  stattgefunden,  doch  konnte  sich  Coloman,  der 
erste  Halitscher  König,  nicht  lange  auf  seinem  Throne  behaupten, 
denn  als  zwischen  ihm  und  seinem  Schwiegervater  Leschek 
Streitigkeiten  ausgebrochen  waren,  rief  der  letztere  den  Nowho- 
roder  Fürsten  Mstislaw  herbei,  welcher  die  Ungarn  aus  Halitsch 
verdrängte  und  sich  selbst  zum  Halitscher  Fürsten  machte  (im 
J.  1219),  so  dass  König  Coloman  nicht  volle  5  Jahre  in  Halitsch 
herrschte;  bald  wurde  er  zwar  wieder  restituirt  (noch  1219), 
allein  (1221)  eroberte  Mstislaw  Halitsch  von  Neuem  und  nahm 
sogar  den  König  Coloman  mit  seiner  Frau  gefangen,  die  er  erst 
nach  dem  Friedensschlüsse  mit  den  Ungarn  freigelassen  hat, 
selbst  aber  in  Halitsch  blieb  und  sich  nach  neueren  Berichten 
mit  Coloman's  Krone  krönte.20) 


19)  Sanctissimo  in  Christo  patri  Innocentio,  Dei  gratia  sacro- 
sanctae  Romanae  Ecclesiae  summo  Pontifici.  Andreas  eadem  gratia  Hun- 
gariae,  Dalmatiae,  Croatiae,  Romae,  Serviae,  Halitiae  Lodomeriaeque  rex  salu- 
tem  et  filialem  devotionem. 

Consuevit  sedes  apostolica  se  justa  petentibus  exhibere  facilem  et  in 
explendis  honestis  petentium  desideriis  non  minus  effioacem.  Hinc  est,  quod 
super  negotiis  nostris  justis,  apud  paternitatis  vestrae  manMirtudinem  promo- 
vendis,  non  immerito  fiduciam  nobis  repromittiinus.  Noverit  igitur  sanctitas 
vestra,  quod  Hallicienses  principes  et  populus,  nostrae  ditioni  subjecti, 
liumiliter  a  nobis  postulaiunt,  ut  filiuin  nostrum  Coloinanwm  ipsis  in  regem 
praefieeremus,  in  unitate  et  o  bedien  tia  sacrosanctae  Romanae 
ecclesiae  per  severaturis  in  posterum;  salvo  tarnen  eo,  quod  las  illis 
sit,  a  ritu  proprio  non  decedere.  Verum  ne  tarn  expediens  nobis  et  vobis  illo- 
rum  propositum,  ex  dilatione  sustineat  impedimentum,  quod  quidem  multis  ex 
caueis  accidere  posse  constat,  si  legatum  ad  hoc  exequendum  a  latere  restro 
praestolamur,  a  Sanctitate  Vestra  postulamus,  quatenus  venerabili  in  Christo 
patri  nostro  Strigoniensi  Archiepiscopo  detis  in  mandatis,  ut  apostolica  fretus 
anthoritate  dictnm  filium  nostrum  eis  in  regem  inungat,  et  sacramentum  super 
obedientia  sacrosanctae  Romanae  Ecclesiae  exhibenda  ab  eodem  rectpiat.11  Bei 
Raynald,  annales  eccl.  t.  XIII. 

*°)    Miechovita,  liist.   Polon,  und  Strykowski. 


so? 

Ob  an  allen  diesen  Ereignissen  der  damalige  Metropolit 
Matthäus  irgend  einen  thätigen  Antheil  genommen  hat,  und  ob 
die  Regierung  des  Königs  Koloman  für  die  Vereinigung  der 
Kirchen  von  irgend  einem  Nutzen  war,  ist  unbekannt.  Nach 
einerneueren  Chronik-')  soll  König  Andreas,  nachdem  er  (1214) 
seinen  Sohn  Coloman  zum  König  erhoben  hat,  demselben  latei- 
nische Priester  gegeben,  dagegen  die  (früheren  ruthenischen) 
Bischöfe  und  Priester  verjagt  haben.  Doch  diese  Angabe  ist 
offenbar  falsch,  denn  der  König  Andreas  schreibt  selbst  in  seinem 
Briefe  an  den  Papst,  dass  die  Halitscher  wohl  mit  der  römischen 
Kirche  vereinigt  leben,  aber  dabei  ihren  Ritus  behalten  wollen ; 
ferner  ist  es  unmöglich  anzunehmen,  dass  ein  erfahrener  König, 
wie  es  Andreas  war,  der  seinem  Sohn  ein  neu  gewonnenes  Reich 
sichern  will,  gleich  im  Anfange  dessen  Regierung  sich  das  Volk 
durch  die  Verjagung  der  Bischöfe  und  Priester  desselben  sich 
entfremdet  hätte.  Diese  Beschuldigung  ist  eine  Erdichtung  der 
späteren  Zeit,  allein  anderseits  scheint  es  auch  wahrscheinlich 
zu  sein ,  dass  die  wiederholten  Bestrebungen  Papst  Inno- 
cenz's  III.,  die  Russen  mit  Rom  zu  vereinigen,  erfolglos  waren. 
In  den  Fürstenfhümern  Halitsch  und  Wladimir  befanden  unter  der 
Regierung  des  Metropoliten  Matthäus  vier  Diözesen,  nämlich  im  Wo- 
lynischen  Wladimir,  in  Per emy sohl  {Prz°.mysV),  Halitsch  und  Uho- 
resk  oder  Uhrowesk.  Die  ziveit  älteste  von  allen  diesen  Diözesen  — 
denn  in  Wladimir  war  schon  früher  ein  Bisthum  —  war  die 
wahrscheinlich22)  am  Ende  des  eilften  Jahrhundertes  gegründete 
Peremyschler  Diözese,  deren  Sitz  aber  unter  dem  Sohne  des 
Gründers  des  Halitscher  Fürstenthums  Wladimirko  um  das  Jahr 
1141  nach  Halitsch  übertragen  wurde,  und  auf  diese  Weise  ist 
diese  Diözese  auf  einige  Zeit  untergangen;  erst  jetzt  (1218) 
sprechen  die  Chronisten  von  einem  Peremyschler  Bischof  Anto- 
nius, welcher  seit  dem  Jahre  1212  Erzbischof  von  Nowhorod,  im 
Jahre  1218  vom  Metropoliten  Matthäus  als  Bischof  von  Pere- 
inyschl  eingesetzt  wurde,  wo  er  bis  1226  blieb,  dann  aber  wieder 
nach  Nowhorod  zurückkehrte.  Die  Halitscher  Diözese  wurde,  wTie 
oben  gesagt,  nach  dem  Jahre  1141  gegründet,  und  als  ihr  erster 


21)  Karamsin,  a.  a.  O.  Note  177.  zum  III.  Bde. 

22)  Vgl.  dieser  Schrift  §.  26.  Note  39. 

2(i: 


308 

Bischof  wird  von  Tatischtschew23)  ein  gewisser  Cosinas  genannt 
welcher  1156  in  Kiew  zum  ersten  Halitscher  Bischof  geweiht 
worden  sein  soll.  Die  einheimische  Ipatiew'sche  Chronik  nennt 
diesen  Halitscher  Bischof  Cosmas  unter  dem  Jahre  1165,  wo  sie 
von  ihm  erzählt,  dass  er  den  griechischen  Prinzen  Andronikus 
Commenus,  welcher  beim  Halitscher  Fürsten  Schutz  suchte,  be- 
gleitet hat.  Allein  in  einer  neueren  Handschrift24)  wird  gesagt, 
dass  dieser  Cosmas  einen  Vorgänger,  Namens  Alexius  hatte.  Es 
ist  also  wahrscheinlich,  dass  dieser  Alexius  früher  Bischof  von 
Peremyschl  war,  und  nach  seiner  Uebersiedlung  nach  Halitsch 
als  erster  Halitscher  Bischof  aufgetreten  ist,  und  weil  er  schon 
Bischof  war,  sich  zur  Weihe  nach  Kiew  zu  begeben  nicht  nöthig 
hatte;  weswegen  man  den  Cosmas  den  ersten  in  Kiew  für  Ha- 
litsch geweihten  Bischof  nennen  kann.  Das  Bisthum  in  der  Stadt 
ühoresk  25),  welche  Daniel  nach  der  Ipatiew'schen  Chronik  nach 
dem  Jahre  1214  gründete,  wurde  von  demselben  Fürsten  ge- 
stiftet, später  aber,  als  Daniel  um  das  Jahr  1220  die  Stadt  Chelm 
gründete,  und  in  dieser  seine  Residenz  aufschlug,  hat  er  das 
Uhoresker  Bisthum  im  Jahre  1223  nach  Cholm  (Chelm)  ver- 
setzt, und  der  erste  Chelmer  Bischof  wird  von  dem  Chronisten 
Johann  genannt. 

Ausser  der  Uhrowsker  Diözese  ist  unter  dem  Metropoliten 
Matthäus  auch  in  Nordrussland  eine  neue  Diözese  für  Susdal  und 
Wladimir  an  der  Klasma  entstanden.  Dieses  Gebiet  gehörte  früher 
zur  Rostower  Diözese,  und  die  Bischöfe  von  Rostow  benannten  sich 
mit  dem  Titel  „Bischof  von  Susdal,  Rostow  und  Wladimir".  Nun 
hat  im  Jahre  1214  der  Rostower  Bischof  Johann  auf  sein  Bis- 
thum resignirt  und  ist  ins  Kloster  getreten.  Da  schickte  der 
damalige  Rostower  Fürst  Constantin  seinen  Beichtvater  Pacho- 
mius  zum  Metropoliten  Matthäus,  welcher  ihn  zum  Bischöfe  von 
Rostow,  Susdal  und  Wladimir  (an  der  Klasma)  ordinirtc.  Als 
nun  dieser  Pachomius  im  folgenden  Jahre  (1215)  von  Kiew  als 


*■)  Kussischer  Gouverneur  von  Astrachan,  f   1750,  seine   Werke  wurden 
herausgegeben  in  den  .Jahren    1768 —  177  1. 

■*)    Welche    sich   in    der  Bibliothek  des  Peremyschler  gr.-kath.  Capitels 
befindet  und  aus  dem  18.  Jahrhunderte  stammt. 

*6)    Vhrowsk   oder  Uhoresk    liegt  am  Flusse  Wepr,    nordwestlich  von 
Chelm.     Der  l'hrow'sker  Bischof  hiess  Asaph. 


309 

Bischof  zurückkehrte,  wollte  ihn  der  Susdaler  Grossfürst  Georg 
aus  Hass  gegen  seinen  Bruder  Constantin  nicht  anerkennen,  und 
verlangte  vom  Metropoliten,  dass  er  ihm  für  Susdal  und  Wladi- 
mir einen  selbständigen  Bischof  gebe,  weicher  Forderung  der 
Metropolit  willfahrte  und  für  Wladimir  und  Susdal  den  Mönch 
Simon  weihte.  So  war  die  früher  einige  Diözese  Rostow  nun- 
mehr in  die  Rostower  und  in  die  Susdalo- Wladimirer  getheilt 
worden,  und  in  dieser  letzteren  Diözese  haben  die  Kiewer  Metro- 
politen nach  dem  Jahre  1299  einige  Zeit  residirt. 

Auf  besondere  Erwähnung  verdienen  hier  auch  die  dama- 
ligen Zustände  der  Nowhoroder  Erzdiözese.  Im  Jahre  1165  wurde 
der  Nowhoroder  Bischof  Johann  zum  Erzbischof  erhoben,  wel- 
cher 1186  gestorben  ist,  und  an  seine  Stelle  wurde  1187  Ga- 
briel, Bruder  des  vorigen,  vom  Metropoliten  eingesetzt,  nach 
dessen  Tode  (1193)  ein  Mönch,  Martyrius,  folgte,  welcher  sich 
durch  die  Erbauung  von  vielen  Kirchen  bemerkbar  machte,  und 
1200  gestorben  ist.  Es  folgte  Mitrofan,  mit  ihm  waren  aber  die 
Nowhoroder,  welche  ihre  Fürsten  und  Bischöfe  nach  eigenem 
Gutdünken  ein-  und  absetzten,  unzufrieden,  sie  vertrieben  ihn 
deswegen  1212  ohne  Wissen  des  Metropoliten  und  setzten  an 
seine  Stelle  den  Dobrynia  Jadrenkowitsch,  welcher,  früher  ein 
angesehener  Bürger,  kurz  vorher  in  Konstantinopel  Mönch  ge- 
worden ist.  Zum  Erzbischof  gewählt,  begab  er  sich  nach  Kiew 
zum  Metropoliten  zur  Weihe,  von  wo  er  als  Erzbischof  Antonius 
zurückkehrte.  Im  Jahre  1218  aber  wurde  er  vom  Metropoliten 
nach  Peremyschl  übersetzt,  und  Mitrofanes  kehrte  nach  Nowho- 
rod  zurück,  wo  er  im  J.  1223  gestorben  ist,  worauf  von  den  Now- 
horodern  ein  Mönch  Namens  Arsenius,  zum  Erzbischof  erwählt 
wurde;  er  blieb  aber  nicht  lange,  denn  es  wird  angegeben,  dass 
1226  der  frühere  Erzbischof  Anton  nach  Nowhorod  zurück- 
berufen wurde,  aber  1228  in  das  Kloster  zu  Chutin  eingetreten 
ist,    daher  riefen  die  Nowhoroder  wieder  den  Arsenius  zurück. 

Der  Metropolit  Matthäus  ist  im  August  1220  gestorben. 
Wenn  man  nun  am  Ende  die  Frage  aufstellt,  ob  er  das  Schisma 
begünstigte,  oder  dem  Rufe  des  Papstes  folgend,  sich  dem  römi- 
schen Stuhle  unterworfen  hat,  so  kann  man  dem  Gesagten  zu- 
folge dem  oft  genannten  Kulczyriski,  welcher  den  Matthäus  einen 
eifrigen  Katholiken  nennt,  nicht  unbedingt  beipflichten.  Er  stützt 
sich  zum  Beweise  darauf,    dass  damals  die  Patriarchen  von  Kon- 


310 


stantinopel  katholisch  waren,  und  ferner,  dass  zu  seinen  Zeiten 
der  ungarische  Prinz  Coloman  zum  Könige  von  Halitsch  von 
dem  Papste  erhoben  worden  ist.  Allein  was  den  ersteren  Grund 
anbelangt,  so  ist  er  nicht  stichhältig,  denn  auch  die  schismati- 
schen  Griechen  hatten  ihren  Patriarchen  in  Nicaea,  mit  welchem 
.Matthäus  kommuniziren  konnte,  üebrigens  ist  .Matthäus  noch  vor 
der  Errichtung  des  lateinischen  Patriarchats  Metropolit  geworden, 
auf  seine  Wahl  konnte  also  dieses  keinen  Einfluss  gehabt  haben. 
Dem  Kulczynski  und  seinen  Nachfolgern  konnte  dieser  Grund 
plausibel  erscheinen,  denn  er  setzt  den  Anfang  der  Metropolie 
des  Matthäus  in  das  Jahr  1206,  was  aber  unrichtig  ist.  Die  That- 
sache  ferner,  dass  der  ungarische  Prinz  Coloman  mit  Einwilli- 
gung des  Papstes  von  dem  Graner  Erzbischof  zum  König  von 
Halitsch  gekrönt  worden  ist,  beweist  auch  nicht,  dass  Matthäus 
ein  Katholik  war,  denn  es  wird  nirgends  erzählt,  dass  er  dabei 
mitgewirkt  oder  irgend  einen  Antheil  genommen  hätte.  Wenn 
man  aber  anderseits  erwägt,  dass  es  nirgends  ausdrücklich  beisst, 
dass  der  Metropolit  Matthäus  dem  Schreiben  des  Papstes  an  die 
ruthenischen  Bischöfe  sich  widersetzt  hat,  was  er  wahrscheinlich 
gethan  hätte,  wenn  er  ein  eifriger  Anhäger  der  orientalischen 
Kirchenspaltung  gewesen  wäre;  —  ferner,  dass  er  gegen  die 
Königskrönung  Coloman's  durch  einen  lateinischen  Prälaten 
nicht  reklamirte,  im  Gegentheile  in  eine  von  Coloman  abhängige 
Stadt  (Peremyschl  1218)  einen  Bischof  (Antonius)  schickte,  wel- 
cher dort  Aufnahme  gefunden  hat  —  endlich,  da--  er  einen 
Mann  (Dobrynia  in  Nowhorod),  welcher  damals  in  Konstanti- 
nopel, wo  die  Union  wieder  hergestellt  war,  Mönch  geworden  ist, 
zum  Bischet'  weihte;  —  wenn  man  dies«-  1  mstände  erwägt,  so 
kann  man  auch  nicht  sagen,  dass  der  Metropolit  Matthäus  ein 
Parteigänger  des  Schisma  war.  Die  Frage  also,  ob  er  ein  Katho- 
lik war  oder  nicht,  kann  nicht  mii  Bestimmtheit  beantworte! 
werden. 

In  eine  schwierige  und  stürmische  Zeit  fiel  die  Regierung 
seines  Nachfolgers 

Cyrill  I.  (1224—1233).  Nach  Matthäus  blieb  der  Metropo- 
litanstuhl  vier  Jahre  verwaist,  und  ersl  am  L8.  J&nner  1224 
wurde  Cyrill,  nach  der  Chronik  „ein  in  den  theologischen  Bü- 
chern belesener  und  gewandter  Mann-  auf  den  Metropolitan- 
Btuhl    erhoben.     Nach    der    Nowhoroder    Chronik    war    er    ein 


311 

Grieche,  und  ist  von  Nicaea  nach  Russland  gekommen.  Bald  nach- 
dem er  Metropolit  geworden  ist,  haben  die  russischen  Fürsten  an 
der  Kalka  eine  harte  Niederlage  von  den  Tataren  erlitten,  und 
anstatt  sich  nun  zu  vereinigen  und  dem  furchtbaren  Feinde  mit 
vereinten  Kräften  entgegenzutreten,  befehdeten  sie  sich  unterein- 
ander, wesswegen  sie  dann  von  den  Tataren  mit  leichter  Mühe 
unterjocht  wurden.  Der  Metropolit  suchte  die  entzweiten  Fürsten 
zu  versöhnen,  er  ging  von  einem  Ende  Russlands  zum  anderen, 
um  Frieden  zu  stiften;  allein  in  vielen  Fällen  vergeblich.  Im 
Jahre  1226  gelang  es  ihm,  den  Susdaler  Grossfürsten  Georg  mit 
Oleh  von  Kursk  zu  versöhnen,  worauf  er  mit  dem  Grossfürsten 
nach  Wladimir  an  der  Klasma  zurückkehrte;  im  Jahre  1228  be- 
gab sich  Cyrill  I.  nach  Wladimir  in  Wolynien,  um  die  Fürsten 
von  Wladimir  und  Halitsch  zu  versöhnen,  was  ihm  nicht  gelun- 
gen ist;  als  sich  im  Jahre  1230  wegen  Nowhorod  der  Grossfürst 
Georg  mit  dem  Tschernigow'schen  Fürsten  entzweite,  eilte  der 
Metropolit  nach  Wladimir  in  Susdal  in  Begleitung  des  Tscher- 
nigow'schen Bischofs  Porphyrius,  und  nur  mit  schwerer  Mühe 
ist  es  ihm  gelungen,  die  hadernden  Fürsten  vom  Bürgerkriege 
abzuhalten.  Ueberhaupt  war  seine  ganze  Regierungszeit  ein 
Zeuge  von  solchen  inneren  Feindschaften  und  Zwistigkeiten. 

Von  dem  Metropoliten  Cyrill  I.  sagt  Kojalowicz,  dass  er 
dem  Papste  ergeben  war,  weil  um  jene  Zeit  auch  der  grie- 
chische Kaiser  Michael  Palaeologus  am  Concil  zu  Lyon  (1245) 
dem  Papste  die  Obedienz  leistete  und  in  Konstantinopel  der  katho- 
lische Patriarch  Joannes  Veccus  die  Kirche  leitete.  Doch  diesen 
Grund  kann  man  von  Cyrill  I.  nicht  gelten  lassen,  weil  er  be- 
deutend früher  gestorben  ist,  als  alle  diese  Sachen  geschehen 
sind;  das  könnte  eher  von  Cyrill  II.  gelten,  wenn  nicht  ein  an- 
derer wichtiger  Umstand,  nämlich,  dass  er  in  Nicaea  geweiht 
wurde,  dagegen  streiten  würde.  Kulczyriski  aber  (a.  a.  0.  S.  115) 
meint:  „Cyrillus  I.  electus  ab  episcopis  russis,  qui  una  cum  ipso 
expedivere  post  biennium  legatos  ad  P.  Honorium  III.  petentes 
ministros  apostolicos,  qui  in  Russia  verbum  Dei  praedicarent." 
Diese  Angabe  kann  richtig  sein,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass 
die  Gesandten  der  russischen  Bischöfe  nicht  nach  Rom,  sondern 
zum  päpstlichen  Legaten  gekommen  sind  und  ihn  um  Belehrung 
ersuchten,    wie  aus  dem  folgenden  Schreiben  des  Papstes  Hono- 


312 

rius  III.  erhellt.  Dieses  Schreiben  lautet:*6)  „Universis  regibus 
Russiae.  Gaudemus  in  Domino,  quod  sicut  audivimus,  nuntii  ve- 
stri  ad  venerabilem  fratrem  nostrum  Mutinensem  episcopum  A. 
S.  L.  a  latere  nostro  transmissi,  eum  humiliter  rogaverunt,  ut 
partes  vestras  personaliter  visitaret,  quia  cupientes  sana  doctrina 
salubriter  instrui,  pavati  estis  omnes  errores  penitus  abnegare,  quos 
propter  defectum  praedicatorum,  sieut  dicitur  incurristis,  et  pro 
quibus  iratus  contra  vos  Dominus  permisit  vos  hactenus  multi- 
pliciter  tribulari,  tribulandos  aciius,  nisi  de  via  erroris  ad  viam 
properaveritis  veritatis,  cum  quanto  diutius  duraveritis  in  errore, 
tanto  timere  possitis  angustias  duriores;  quia  etsi  non  irascitur  per 
singulos  dies  Dominus,  in  eos  tarnen,  qui  converti  contemnunt, 
suac  tandem  vibrat  gladium  ultionis. 

Per  vos  itaque  certificari  volentes,  an  velitis  habere  ab 
Ecclesia  Romana  legatum,  ut  ejus  salutaribus  monitis  informati, 
catlwlicae  fidei,  sine  qua  nemo  salvatur,  amplectamini  veritatem, 
universitatem  vestram  rogamus,  monemus,  et  hortamur  attente. 
quatenus  super  hoc  voluntatem  vestram  nobis  per  literas  et  fide- 
les  nuntios  intimetis.  Interim  autein  pacem  cum  christianis  de 
Livonia,  et  Estonia  firmam  habentes,  non  impediatis  profectum 
fidei    christianae,*7)    ne  divinam  et    apostolicae  sedis  incurratis 


26)  Bei  Raynaldus,  annales  I.   586. 

27)  Um  das  zu  verstehen,  ist  es  nothwendig,  Einiges  über  die  Beziehun- 
gen der  Russen  zu  Lievland  und  Estland  zu  erzählen.  Zu  diesen  heidnischen 
Völkerschaften  soll  das  Christen thum  (um  1158)  durch  Vermittlung  der  Kauf- 
leute aus  Bremen  und  Lübeck  gekommen  sein  ;  einen  wirklichen  Bekehrungs- 
versuch machte  aber  erst  der  Canonicus  Meinhard  aus  dem  Kloster  Siegehert  im 
Holsteinischen  (1186).  Er  erbaute  eine  Kirche  zu  Yxkiill  an  der  Düna;  darauf 
besiegte  er  mit  Hilfe  seiner  Neubekehrten  die  heidnischen  Lievländer,  ging  nach 
Rom,  und  winde  dort  zum  Vxküller  Bischof  konsekrirt,  fand  aber  nach  seiner 
Rückkehr  die  Lievländer  gegen  Bich  feindlich  gesinnt  (1196).  Papst  Coelestin  III. 
veranlasste  einen  Kreuzzug  gegen  sie,  welchen  der  neuernannte  Vxküller  Bischof 
Berthold  v<>n  Loocum  leitete,  welcher  nach  Besiegung  der  Lievländer  (1198)  in 
der  Schlacht  gefallen  ist.  Man  bat  nun  die  Lievländer  getauft,  allein  nach  dem 
Abzüge  des  Kreuzheeres  fielen   sie   in   das   Heidenthum   zurück.   An  Berthold's 

Stelle   wurde   nun   Albert    von   Ai'eldein.    Domherr  in    Bremen,  ernannt,  der  ein 

/weite.-  Kreuzheer  anführte  und  den  Bischofsitz  (1200)  nach  dem  neuerbauten 
Riga  verlegte.  Zum  Schutze  der  Mission  Btiftete  er  (1202  den  Orden  der 
Schwertbrüder,  und  mit  diesen  geriethen  die  Russen  in  mannigfache  Be- 
rührungen. Die  Russen    betrachteten  sieh   nämlich   auch  als   Herren    VOU    Lievland, 

und  so  wussten  die  Lievländei  eigentlich  nicht,  wem  sie  gehorchen  sollen.   Der 


313 

offensam,  quae  facile  de  vobis  potest,  quando  vult,  sumere  ultio- 
nem,  sed  potius  Domino  largiente  per  veram  obedientiam,  et 
gratae  devotionis  obsequia  utriusque  mereamini  gratiam  et  favo- 
rem.  Datum  Lateran.  XVI.  kal.  Feb.  pont.  nostri  anno  XI. 
(d.  i.  1227).  x\us  diesem  Schreiben  des  Papstes  Honorius  III. 
ersieht  man,  dass  damals  in  Russland  wirklich  manche  Irrthiimer 
(errores)  vorhanden  waren,  zu  deren  Ablegung  der  Papst  die 
Fürsten  ermahnt,  und  unter  diesen  Irrthümern  kann  füglich 
nichts  anderes,  als  die  Irrthiimer  des  orientalischen  Schisma  ver- 
standen werden.  Deswegen  kann  man  daraus  auf  die  Katholizität 
des  Metropoliten  Cyrill  I.  nicht  schliessen,  zumal  es  nicht  aus- 
gemacht ist,  ob  die  fragliche  vom  Papste  erwähnte  Gesandtschaft 
vom  Metropoliten  ausgegangen  ist.  Aus  den  unten  dargestellten 
Beziehungen  der  Nowhoroder  und  Pskower  Russen  scheint  es 
vielmehr,  dass  nur  von  dort  Gesandte  an  den  päpstlichen  Legaten 
geschickt  wurden,  deswegen  will  sich  der  Papst  zuerst  über  den 
wahren  Stand  der  Sache  genauer  informiren,  bevor  er  einen  Le- 
gaten nach  Russland  entsendet. 

Während  der  Regierungszeit  des  Metropoliten  Cyrill  I. 
wirkte  in  Russland  der  vom  heil.  Stuhle  entsendete  heil.  Hyazinth 
mit   einigen  Dominikanern,   allein    diese  Missionsthätigkeit  war 


Bischof  Albert  bestritt  nicht  die  Rechte  der  Russen,  indem  er  behauptete,  dass 
er  nur  die  Heiden  bekehren  will.  Doch  bald  kam  es  zum  Kriege  zwischen  den 
Rittern  und  dem  Polozker  Fürsten  Wladimir,  aus  welchem  die  ersteren  durch 
die  Hilfe  Waldemar's,  Königs  von  Dänemark,  siegreich  hervorgingen,  und  bald 
darauf  anfingen,  die  Russen  aus  Lievland  zu  verdrängen,  und  bald  wurden  sie 
Herren  von  Südlievland,  nachdem  sie  den  dortigen  russischen  Fürsten  Wsewolod 
in  Hersik  (Kreuzburg)  zu  ihrem  Vasallen  gemacht  haben.  Nordlievland  war 
noch  unabhängig,  und  dieses  wollte  sich  der  damalige  Nowhoroder  Fürst  Mstis- 
law  (um  1212)  unterthänig  machen,  und  weil  auch  die  Schwertbrüder  dasselbe 
anstrebten,  kam  es  (1216)  zwischen  beiden  zum  Kriege,  der  für  die  ersteren 
unglücklich  endete.  Später  wurden  noch  mehrere  Kriege  geführt,  bis  endlich 
(1227)  die  Russen,  namentlich  die  Pskower  und  Nowhoroder,  mit  den  Schwert- 
brüdern Frieden  geschlossen  haben,  und  mit  dem  Riga'er  Bischöfe  in  einem 
intimen  Verkehr  standen.  (Vgl.  Dr.  Alzog,  Universal-Kirchengeschichte, 
Mainz  1867.  II.  138.  Karamsin,  Gesch.  Russl.  III.  145  ff.)  Indem  also  der 
Papst  in  dem  oben  angeführten  Schreiben  den  russischen  Fürsten  sagt,  dass  sie 
„pacem  cum  christianis  de  Livonia  et  Estonia  Armani  habentes"  den  Aufschwung 
des  christlichen  Glaubens  nicht  verhindern,  so  ist  das  von  dem  zuletzt  zwischen 
den  Russen  und  Schwertbrüdern  geschlossenen  Frieden  und  von  den  früheren 
Fehden  zu  verstehen. 


314 

nicht  von)  gewünschten  Erfolge  begleitet,  weil  der  heil.  Hyazinth 
zum  lateinischen  Ritus  gehörte  und  bald  vor  den  Tataren  zu 
Hieben  genöthigt  war. 

Schliesslich  ist  hier  noch  ein  Schreiben  des  Papstes  (iro- 
gor  IX.  zu  erwähnen,  welches  er  (1231)  an  einen  russischen 
Fürsten  gerichtet  hat.  Es  lautet:*8)  „Gregorius  etc.  illustri  regi 
Russiae.  Domino  in  evangelio  docente  didieimus,  quod  unum  est 
ovile,  ac  ctiam  unus  pastor,  et  quod  suarum  ovium  Christus  custo- 
dem  specialem  et  praeeipuum  b.  Petrum  esse  constituit,  dum  quo- 
dam  singulari  privilegio,  draditis  ei  clavibus  regni  coelestis,  ligandi 
atque  solvendi  illi  contulit  potestatem,  singulariter  ac  tertio  ei 
dicens:  Pasce  ovesmeas,  Porro  ab  hoc  ovili  videtur  extraneus,  et 
a  grege  Domini  alienus,  qui  Christi  vicario,  successori  videlicet 
b.  Petri  subesse  contempserit,  achumiliter  obedire,  qui  assumptus 
est  in  potestatis  plenitudinem,  ceteris  in  partem  solicitudinis 
evocatis,  et  pro  quo  Christus  in  Petro  Patrem  rogavil,  ut  non 
deticeret  tides  ejus.  Propter  quod  merito  deviare  creduntur,  qui 
opinantur  de  ipso  contrariura,  et  contumaciter  ab  ejus  obedientia 
recessisse  probantur.  Unde  cum  venerabili  fratre  nostro  episcopo 
Rtitenorum  referente  et  intellexerimus  esse  prineipem  christianum,  sed 
observantem  Graecorum  ac  Rutenorum  mores  et  rituSy  ac  facientem 
in  regno  tuo  ab  aliis  observari,  divina  tarnen  gratia  inspirante, 
volentem  decedere  ad  devotionem  et  obedienfiam  Apostolicae  Sedis  et 
nostram,  nos  intimis  affectibus  sitientes  animae  tuae  salutem, 
tuumque  profectum  commodum  et  honorem,  serenitatem  tuam 
monemus  et  hortamur  in  Domino,  quatenus  sanam  doctrinam  non 
abnuens  venerabiliter  amplexari  ritus  et  mores  christianorum  lati- 
norum  devote  suseipias  et  observes,  te  regnumque  tuum  pro  amore 
Christi  submittendo  suavi  dominio  Romanae  Ecclesiae  matris  uni- 
versorum  tidelium,  quae  tc  ut  magnum  in  ecclesia  Dei  prineipenu 
habere  proponit,  et  diligere  ut  iilium  specialem:  uberius  enim 
erga  te  Benties  gratiam  Apostolicae  sedis  et  nostram,  si  relin- 
quens  her  devium  per  ostensam  tibi  viain  reotiludinis  gradiaris, 
nosfjiif  tibi  et  regno  tuo  benigni  favoris  praesidium  efficaciter 
impendamus.    Dat.  Reate  XV.  kal.  Aug.  pont.  nost.  an.  V." 

W  <il  in  diesem  Schreiben  weder  der  Bischof,  auf  dessen 
Bericht  dieses  Schreiben  erlassen  wurde,  noch  der  Fürst,  an  den 


»•)    Bei  Kaynald,  ad.  an.  1231. 


315 

es  gerichtet  wurde,  genannt  ist;  so  bestehen  darüber  verschie- 
dene Meinungen.  Einige  kombiniren  dieses  Schreiben  mit  der 
Lebensgeschichte  des  heil.  Hyazinth,  welcher  um  1231  nach 
Südrussland  gekommen  war,  und  mit  der  Missionsthätigkeit  der 
in  jene  Gegenden  (um  1222)  gekommenen  Dominikaner,  und 
meinen,  dass  dieses  Schreiben  an  den  Fürsten  nachmaligen  Kö- 
nig von  Halitsch  Daniel  gerichtet  war,  unter  dem  ruthenischen 
Bischof  aber  sei  hier  der  auf  des  heil.  Hyazinth's  Antrag  zum 
Bischof  für  Ixussland  ernannte  Dominikanerprovinzial  Gerardi 
zu  verstehen.  Es  ist  wohl  wahr,  dass  der  heil.  Hyazinth  hier  vier 
Jahre  wirkte,  und  er  soll  auch  zwei  Klöster  seines  Ordens  in 
Kiew  und  Halitsch  gestiftet  haben;  auch  regierte  Daniel  einige 
Jahre  bis  zum  Jahre  1231  noch  in  Halitsch.  Ferner  nennt  Papst 
Innocenz  IV.  in  seinem  Schreiben  den  Daniel  einen  „specialem 
inter  devotos  ecclesiae",  und  erlaubt  ihm  bei  sonstiger  Ergeben- 
heit, gegen  den  römischen  Stuhl  den  griechischen  Ritus  zu  be- 
halten. Fasst  man  das  Alles  zusammen,  so  kann  man  wirklich 
annehmen,  dass  dieser  Brief  des  Papstes  Gregor  IX.  an  Daniel 
gerichtet  war.  Der  Halitscher  Fürst  Daniel  war  an  den  katho- 
lischen Höfen  in  Ungarn  und  Polen  erzogen,  man  kann  daher 
annehmen,  dass  er  mit  der  katholischen  Lehre  und  deren  Ritus 
vertraut,  und  denselben  nicht  feindselig  gesinnt  war;  als  er  daher 
nach  manchen  Wechselfällen  auf  den  Thron  seines  Vaters  Ro- 
man getreten  ist,  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  dass  er  sich  den 
damals  in  Südrussland  wirkenden  Dominikanern  gegenüber 
freundlich  erwies,  dass  diese  deswegen  den  Papst  auf  ihn  auf- 
merksam machten,  und  dass  in  Folge  dessen  der  Papst  an  ihn 
das  fragliche  Schreiben  richtete.  In  diesem  Schreiben  nun  er- 
mahnt ihn  der  Papst  zur  Annahme  des  lateinischen  Ritus,  was 
Daniel  vielleicht  nicht  wollte  oder  nicht  konnte,  und  als  deswegen 
später  (1246)  die  diesbezüglichen  Verhandlungen  aufgenommen 
wurden,  erlaubt  ihm  Papst  Innocenz  IV.  die  Beibehaltung  des 
griechischen  Ritus.29) 


29)  Ganz  unwahrscheinlich  ist  die  Meinung,  dass  dieses  Schreiben  Papst 
Gregor's  IX.  an  den  Grossfürsten  Georg  gerichtet  war;  denn  der  Umstand,  dass 
liier  der  fragliche  Fürst  „illustris  rex  Russiae"  genannt  wird,  welcher  Titel  nur 
einem  Grossfürsten  gegeben  werden  konnte,  beweist  nichts;  denn  Papst  Hono- 
rius  III.  nennt  alle  russischen  Fürsten  „reges". 


316 

Nach  einer  anderen  Ansicht30),  die  auch  nicht  ganz  unwahr- 
scheinlich ist,  wäre  dieses  Schreiben  des  Papstes  Gregor  s  IX.  an  den 
Nowhoroder  Fürsten  Jaroslaw  gerichtet.  Kurz  vorher  ist,  wie  oben 
beim  Schreiben  des  Papstes  Honorius  III.  erzählt  worden  ist,  zwi- 
schen den  PskowernundNowhorodern  und  den  deutschen  Schwert- 
brüdern ein  Einverständniss  erzielt  worden,  und  es  haben  sich 
sogar  Einige  an  den  damaligen  päpstlichen  Legaten  in  Riga,  den 
Modenaer  Bischof  Guilelmus  wegen  Annahme  des  katholischen 
Glaubens  gewendet,  worauf  der  Papst  sich  im  Schreiben  „Gau- 
demus  in  Dominino"  vor  jeder  weiteren  Entscheidung  um  die 
wahre  Sachlage  erkundigte.  Es  ist  nun  möglich,  dass  der  Fürst 
von  Nowhorod  in  Beantwortung  dieser  Aufforderung  seine  Be- 
reitwilligkeit zur  Annahme  des  katholischen  Glaubens  erklärte, 
worauf  dann  der  nachfolgende  Papst  Gregor  IX.  das  fragliche 
Schreiben  n  Domino  in  evangelio  docenteu  erlassen  hat. 

Wie  sich  übrigens  die  Sache  auch  verhalten  haben  mag, 
das  Eine  ist  gewiss,  dass  man  auf  Grund  dieses  Schreibens  nicht 
behaupten  kann,  dass  der  Metropolit  Cyrill  I.,  und  mit  ihm  ganz 
Russland,  damals  katholisch  war ;  man  kann  höchstens  annehmen, 
dass  die  Meinungen  in  Russland  getheilt  waren,  und  dass  die 
Einen  —  vielleicht  auch  aus  politischen  Gründen,  um  gegen  die 
herannahenden  Tataren  durch  Vermittlung  des  Papstes  eher 
Hilfe  zu  erhalten  —  für  eine  Verständigung  mit  dem  Papste 
waren,  während  die  Anderen  derselben  widerstrebten.  Von  einem 
einigen  Vorgehen  kann  ja  bei  dem  damaligen  Hader  der  vielen 
russischen  Fürsten  nicht  einmal  die  Rede  sein. 

Was  schliesslich  die  Frage  nach  der  Orthodoxie  des  Metro- 
politen Cyrill  I.  anbelangt,  so  kann  es  bei  dem  Umstände,  dass  er 
nach  der  Nowhoroder  Chronik  aus  Nicaea  nach  Russland  ge- 
kommen ist,  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  er  ein  Anhänger  des 
orientalischen  Schisma  war.  Er  ist  im  Jahre  1233  gestorben,  und 
es  folgte31) 

Joseph  I.  (1237  — 1240).  Er  ist  kurz  vor  dem  ersten  Ein- 
falle der  Tataren  nach  Russland  gekommen,  seine  Regierung  fiel 


30)  Karanisin,  Note  341   /.um  III.  Bd. 

31)  Nach  polnischen  Quellen  folgte  Cyrill  II.  (1233  —  1236),  von  dessen 
"Wirksamkeit  aber  sonst  nichts  bekannt  ist,  und  nach  russischen  Quellen  scheint 
die  Metropolie  i  Jahre  verwaist  gewesen  zu  sein. 


317 

also  in  eine  Zeit,  wo  von  irgend  einer  politischen  oder  kirchlichen 
Ordnung  in  Russland  keine  Rede  sein  kann.  Zu  seinen  Zeiten 
wurde  Kiew  (1240)  von  den  Tataren  furchtbar  verwüstet,  und  es 
ist  nicht  bekannt,  ob  er  unter  den  Trümmern  von  Kiew  begraben 
wurde,  oder  anderswo  gegangen,  und  dort  gestorben  ist.  Seit  der 
Zeit  wird  von  ihm  nirgends  berichtet.32) 

§.48. 

Fortsetzung.    Metropoliten    des    XIII.    Jahr  hu  nd  ertes 
Cyrill  II.   (1243—1280)  und  Maximus  (1280—1304).   An- 
fänge  der  Uebertragung  des  Metropolitansitzes  nach 
dem  Sus  dal  sehen  Wladimir. 

Nach  dem  wahrscheinlich  bei  der  Verwüstung  Kiew's  (1240) 
durch  die  Tataren  umgekommenen  Metropoliten  Joseph  hat  der 
Cholmer  Bischof  Joasaph  die  Verwaltung  der  Metropolie  über- 
nommen, weil  er  das  aber  ohne  Zustimmung  der  Fürsten  gethan 
hat,  wurde  er  auch  seines  Bischofsitzes  enthoben.33)  Wahrschein- 
lich gleichzeitig  haben  die  Fürsten  Südrusslands,  unter  denen 
der  Halitscher  Daniel  der  mächtigste  war,  den  Chelmer  Bischof 
Cyrill  zum  Kiewer  Metropoliten  erhoben,  welcher  nun  als 

Cyrill  7/.3*)  (1243  —  1280)  den  Kiewer  Metropolitanstuhi 
in  einer  sehr  schwierigen  Zeit  bestiegen  hat,  und  während  seiner 
langen  Regierung  nach  seiner  Möglichkeit  für  das  Wohl  der 
Kirche  thätig  war.  Die  erste  Nachricht  über  diesen  Metropoliten 
finden  wir  in  der  Wolynischen  Chronik  beim  Jahre  1243,  was  so 
zu  verstehen  ist,  dass  er  von  Daniel,  als  dem  mächtigsten  Fürsten 
Südrusslands,  wo  sich  der  Metropolitansitz  befunden  hat,  zum 
Metropoliten  ernannt,  aber  von  der  kompetenten  kirchlichen  Be- 
hörde, wie  wir  bald  sehen  werden,  noch  nicht  als  solcher  aner- 
kannt   war,    und   gewiss   nicht  unterlassen    hat,    die    kirchliche 


32)  Alles,  was  von  diesem  Metropoliten  der  oft  genannte  Kulczynski 
(in  seinem  Specimen  eccl.  ruth.)  erzählt,  als,  dass  unter  ihm  eine  Gesandtschaft 
der  Ruthenen  vom  Halitscher  Fürsten  Daniel  zum  Papst  Innocenz  IV.  nach 
Lyon  geschickt  wurde  u.  s.  w.  ist  unrichtig,  denn  Joseph  I.  ist  allem  Anscheine 
nach  1240  in  Kiew  untergangen,  weil  von  ihm  seit  der  Zeit  nichts  bekannt 
ist.  Kulczynski  meint,  dass  er  bis  1250  gelebt  hat. 

33)  Philaret,  Geschichte  der  Kirche  Russl.  I.  199. 

3*)  Nach  anderen  Cyrill  III.,  wenn  man  den  Cyrill  II.  annimmt. 


318 

Weihe  zu  seiner  Stellung  zu  erlangen.  Das  war  aber  bei  der  da- 
maligen politischen  Constellation  eine  schwierige  Sache.  Der 
mächtigste  Fürst  Südrusslands,  Daniel  von  Halitsch,  spielte  seit 
der  Wiedereinnahme  seines  ererbten  Fürstenstuhles  (1242),  von 
den  Umständen  gedrängt,  eine  zweideutige  Rolle,  auf  der  einen 
Seite  unterhandelte  er  mit  dem  römischen  Stuhle,  auf  der  anderen 
Seite  wollte  er  auch  mit  den  dem  Papste  feindlich  gesinnten  Ta- 
taren nicht  verderben,  und  in  Folge  dessen  entstand  vielleicht  die 
Frage,  wohin  sich  der  neuernannte  Kiewer  Metropolit  behufs 
Erlangung  der  Metropolitanjurisdiktion  begeben  soll,  nach  Kon- 
stantinopel zum  dortigen  (damals)  katholischen  Patriarchen  oder 
nach  Nicaea  zum  schismatischen  Patriarchen.  Bei  dieser  Sachlage 
ist  es  nicht  unmöglich,  dass  man  erst  einige  Zeit  abwarten  wollte, 
bis  sich  die  Verhältnisse  geklärt  haben  werden,  und  diese  Ver- 
muthung  findet  ihre  Bestätigung  darin,  dass  wir  vom  einheimi- 
schen Chronisten  erst  sieben  Jahre  später  (1250)  hören,  dass  sich 
der  ernannte  Metropolit  Cyrill  II.  zum  Patriarchen  begibt. 

Unterdessen  haben  sich  im  Halitscher  Fürstenthum  manche 
wichtige  Begebenheiten  zugetragen,  unter  denen  in  kirchlicher 
Beziehung  der  rege  Verkehr Daniel's  mit  dem  Papst  [nnocenz  [V . 
am  wichtigsten  war.  Daniel  hatte  an  Papst  Innocenz  IV.  eine  Ge- 
sandtschaft mit  einem  Schreiben  abgesendet,35)   und  den  Papst 


35)  Innocentius  etc.  Archiepisco  po  Prnssiae,  Livoniaeel  Estoniae, 
Apost.  sedis  legato.  Sicut  oranes,  quos  extra  aroam  invenit  düuvium, 
perierunt;  ita  omnes,  qui  sunt  extra  communionem  Ecclesiae,  nisi  oonversi  ad 
ejus  unitatem  redierint,  in  aetemae  damnationis  supplicium  deportantur.  Elac 
siquidem  induetus  charissimus  in  Christo  filius  noster  Daniel  res  Russiae 
illustris,  cujus  mentem  Dominus,  qui  non  vult  mortem  peocatoris,  sed  ut  oon« 
vertatur  et  vivat,  sua  mji&ericordia  illustravit,  per  literas  speciale«  et  nun 
cios,  quos  propter  hoc  transmisit  nuper  ad  nostram  praesentiam, 
(Mim  humilitate  ac  instantia  post  ulavit  a  nobis,  ut  ipsuni  et  tot  am  gen- 
tem  ac  regnum  ejus,  hactenus  a  fide  et  anione  praecisos,  ad  unitatem 
ecclesiast  ioa  m  et  devotionem  Eccleeiae  Romanae,  quae  aliarum 
omnium  caput  est  et  magistra,  reeipere  de  benignitate  aolita  curare mus. 
Quoeirca  mandamus,  quatenus  personaliter  ad  partes  illas  acoedens,  bj  praefatus 
res  in  tani  Baneto  proposito  perseverans,  tarn  ipse quam  archiepiscopi et episcopi 
et  alii  magnates  regni  sui  schismate  quolibel  penitus  abjurato  promiserint,  et 
juraverint  se  de  eetero  in  unitate  Bdei,  quam  Eccl.  Romana  praedioal  et  obser- 
vat,  ejusdemque  Ecclesiae  Romanae  devotione  perpetuo  permanauros;  eoe  auc- 
toritate  nostra  reconcili.-.  ei  tamquam  speciales  et  devotosiil  los  ineorpores  prae- 


319 

ersucht,  damit  er  ihn  (Daniel)  und  sein  Volk  in  die  Gemeinschaft 
der  römischen  Kirche  aufnehme,  und  der  Papst  richtete  bald 
darauf  (1248)  an  Daniel  ein  Schreiben,  worin  er  seinen  Eifer  für 
den  wahren  Glauben  belobt  und  seinen  Bitten  Folge  leistet,  und 
ihm  erlaubt,  den  griechischen  Ritus  beizubehalten.36)  Gleich- 
zeitig trägt  der  Papst  seinem  Legaten  auf,  dass  er  sich  behufs  Her- 
stellung der  kirchlichen  Union  nach  Halitsch  begebe  und  das 
Nöthige  anordne.  Es  war  nun  zu  hoffen,  dast  der  feierliche  Akt 
der  Vereinigung  der  ruthenischen  Kirche,  wenigstes  in  Südruss* 
land,  bald  erfolgen  wird,  denn  es  unterliegt  keinem  Zweifel, 
dass  der  päpstliche  Legat  das  ihm  von  Papst  Innocenz  IV.  auf- 
getragene Werk  eifrig  betrieben  hat.  In  Südrussland  hielt  die 
der  Union  günstige  Stimmung  an,  und  sie  wurde  später  noch 
bestärkt,  als  der  Halitscher  Fürst  Daniel  mit  dem  königlichen 
ungarischen  Hofe  in  nähere  verwandtschaftliche  Verbindung  ge- 
treten ist,  indem  sein  Sohn  Leo  die  Tochter  des  ungarischen 
Königs  Bela  geheirathet  hat,  und  bei  diesem  Anlasse  hören  wir 
wieder  von  dem  Metropoliten  Cyrill  II. 

Doch  bis  das  geschehen  ist,  haben  sich  hier  noch  andere 
wichtige  Ereignisse  zugetragen,  welche  das  Benehmen  des  Hali- 
tscher Fürsten  Daniel  dem  Papste  gegenüber  verdächtig  zu  ma- 
chen geeignet  waren.  Daniel  befand  sich  damals  in  einer  kriti- 
schen Lage,  einerseits  wollte  er  den  Papst  für  sich  gewinnen, 
und  ist  deswegen  mit  ihm  in  Unterhandlungen  getreten ;  ander- 
seits wurde  er  von  den  Tataren  immer  härter  bedrängt,  welche 
nach  Unterjochung  Nordrusslands  auch  den  noch  widerstreben- 
den Halitscher  Regenten  unter  ihr  Joch  zu  bringen  suchten,  und 
immer  ungestümer  verlangten,  dass  sich  der  säumige  Halitscher 
Fürst  vor  den  Chan  stelle  und  ihm  in  Saraj  huldige.  Daniel 
hat  die  Erfüllung  dieser  lästigen  Pflicht  so  lange  als  möglich  auf- 
geschoben, endlich  aber  musste  er  sich  ins  Unvermeidliche 
fügen,  er  begab  sich  (1250)  nach  Saraj,  wo  er  als  ein  gewand- 
ter Politiker  sich  die  Gunst  der  Mutter  des  Chans  zu  erwerben 


dictae  Romanae  Ecclesiae,  quae  mater  est  omniura?  unitatl;  idque  per  loca  et 
regna,  in  quibus  expedire  videris,  publices  et  facies  etiam  publicari.  Dat.  Lugd. 
VII.  id.  Septem,  an.  V.** 

36)  Das  Schreiben  an  Daniel  siehe  oben  bei  der   politischen   Geschichte 
von  Halitsch.  S-  279. 


320 


wusste  und  vom   Chan  Ikty    in  Gnaden  entlassen  wurde     Das 
war  bei  der  damaligen  politischen  Sachlage  für  Daniel  ein  -ros- 
ser Gewinn.  Als  er  aus  der  tatarischen  Hauptstadt  zurückkehrte 
und  von  dort  ungeachtet  seines  früher  gegen  die  Tataren  an  den 
Tag  gelegten  Trotzes  nicht  nur  in  Gnaden,    sondern  gewisser- 
maßen als  Oberherr  von  Südrussland  entlassen  wurde,    beeilten 
sich  die  benachbarten  Regenten  von  Polen  und  Ungarn,  mit  Da- 
niel, den  sie  als  Bundesgenossen  der  Tataren  betrachtet  haben 
sich  mit  ihm  in  ein  freundschaftliches  Einvernehmen  zu  setzen 
Namentlich  war  es  der  König  der  Ungarn,  Bela,  welcher  ohnedem 
mit  Daniel  schon  früher  bekannt,  mit  ihm  in  engere  Berührun- 
gen kommen  wollte,  und  Daniel's  Sohne  Leo  seine  Tochter  Con- 
stanfa  zur  Gemalin  angetragen  hat,    was  er  früher  zu  thun  ver- 
wehrte.   Die  Sache  scheint  nicht  gleich  den  erwünschten  Er- 
folg gehabt  zu  haben,    ist  aber  endlich  durch  Vermittlung  des 
ernannten    Metropoliten    Cyrill  II.    zu  Stande  gekommen    Die 
Fürsten  Daniel  und  Wassilko  haben  damals  den  von  ihnen  zum 
Metropoliten  von  Kiew  ernannten  Cyrill  zur  Weihe  zum  Patri 
archen  geschickt,  welcher  sich  dahin  durch  Ungarn  begeben  hat") 
Es   entsteht   nun  die  Frage,  bei  welchem  Patriarchen  Cyrill 
um  dte  Einsetzung  in  die  Metropolitanwürde  angesucht  hat,  ob  beim 
kath0l'Scben  Barchen  in  Konstantinopel  oder  beim  schisma- 

m».  •  '?    ver  WOlfiSChe  Chr°niSt  erzähIt:    -,n  *«»"">•»  Ähre  schickte  der 
ung  rs  h    K  d      Wycki   und  ^     ^   ^ 

urie„ te^C0;  a  "  fÜrCh'ete  "'"  (dCn  Dan^  ~"  M  »'''^ienwar 
u.,1  den  Rosnslaw  m,t  den  Ungarn  besiegte.  (In  der  Schlacht  bei  JaroS..,„  i„ 
Galu.en.  Dieser  (Daniel)  überlegte  die  Sache  mit  seinem  Bruder  (Wassilko), 
»nd  traute  mcht  se.nen  (des  ong.rl.chea  Konig.)  Worten:  denn  sehen  früher 
h»<  er  (der  ungarische  König)  sein  Wort  gebrechen,  »1«  er  seine  Techter  (den, 
Lee)  z,,r  l.r„„  zu  geben  versprochen  hat.  Denn  (vielleicht:  „Da")  es  ging  ,1er 
Metropolit  von  Daniel  und  Waseilke  .„,  Motropolitananstel.ung  d.  i!  „r  ,.;,, 
«ngung  d,r  Metropolitan-Jurisdiktion)  entsendet,  und  „..,  er    bei»  Konig,  war 

vtle'w  7  a  ? "ig  V°"  Unga"'  b6S"C,'t,')'  äber2ea«te  ih"  *«  Konig  durch 
n*  Werte  and  durch   Geschenke  und  versi,berto  ihn,    d«.  er  ihn  J   Ehren 

;",  ;  "";rh™  •*»-  -K    —   er  (Daniel)   mit  mir  (,, „,„;,   v„„ 

mSS  7    T ''■ "" k""" der  Metropo,it  <kehrt«  "■'"-  ";"ii-" 

nuek)  nnd  sagte   zun,  Daniel,:    Nim,»  sei„e  Tochter  .„r  0.,«.    deine.    (Da- 

«I.)  Sohne*   Und  Wassüko  fugte  hei:    Geh.  ,u  ihm,    d ■  ,,  ,,„  Chri.t. 

,7  '  ""lel;  ""'  ''<'"'  Süh"c  Leo  und  ,„it  de,»  Metropoliten  ,.»,,,  Konige 
a~h  Ievolin  (Altoehl),  nnd  sein  (Daniel's)  Sohn  „ahm  dessen  (Bei.'.)  Tochter 
(Ut    trau,     ....    „hl,«  ,,,.;,.,,,.„   ,„;,  ;,„„    „„,,   ^^  ^   &  ^^  ^ 


tischen  in  Nicaea?  Darüber  bestehen  zwei  Meinungen,  die  Einen 
sagen,  dass  er  vom  Nicaeer  Patriarchen  Manuel  zum  Metropoli- 
ten eingesetzt  wurde,  die  Anderen  glauben,  dass  Cyrill  IL  vom 
Constantinopler  Patriarchen  seine  Metropolitanjurisdiktion  er- 
halten hat.  Jene  berufen  sich  bei  der  Lösung  dieser  Frage  auf 
die  eben  (N.  37.)  angeführte  Stelle  der  Wolynischen  Chronik, 
und  behaupten,  dass  Cyrill  sich  nach  Nicaea  begeben  hat;  allein 
die  Chronik  sagt  das  nicht,  sie  spricht  nur  ganz  einfach  von  «den 
Griechen«,  unter  denen  man  füglich  sowohl  die  Konstantinopler, 
als  auch  die  Nicaeer  verstehen  kann.  Auf  Grund  dieser  Nachricht 
kann  also  die  Frage  nicht  gelöst  werden.  Allein  ein  anderer  Um- 
stand macht  es  wahrscheinlich,  dass  Cyrill  sich  wirklich  nach  Nicaea 
begeben  hat.  Die  Chronik  erzählt  nämlich,  dass  der  ungarische 
König  dem  ernannten  Metropoliten  ein  ehrenvolles  Geleite  zu 
den  Griechen  versprochen  hat,  wenn  er  den  Daniel  zum  Frieden 
mit  Ungarn  bewogen  wird.  Nun  konnte  Bela  IV.  dem  Metropo- 
liten ohne  Zweifel  nach  Konstantinopel  ein  sicheres  Geleite  ge- 
ben, weil  er  aber  darauf  ein  besonderes  Gewicht  legt,  und  dem 
Metropoliten  ein  ehrenvolles  Geleite  verspricht,  so  erscheint  es 
wahrscheinlich,  dass  er  zu  der  betreffenden  Regierung  der  Grie- 
chen in  einem  näheren  Verhältnisse  stand,  und  weil  Bela  IV. 
durch  seine  Gemalin  Maria  Lascaris  ein  Schwager  des  griechi- 
schen Kaisers  Johann  Ducas  (Vatazes)  war,  so  ist  ein  Grund  vor- 
handen zu  behaupten,  dass  der  ungarische  König  den  Metropo- 
liten Cyrill  nach  Nicaea  zu  geleiten  versprochen  hat.  Er  konnte 
dies  in  jener  Zeit  auch,  ohne  seiner  katholischen  Gesinnung  nahe 
zu  treten,  thun,  weil  gerade  damals  zwischen  dem  heiligen  Stuhle 
und  den  disunirten  Griechen  von  Nicaea  wegen  Vereinigung 
der  letzteren  mit  Rom  Unterhandlungen  im  Zuge  waren. 

Die  Unterhandlungen  mit  dem  römischen  Stuhle  nahmen 
unterdessen  einen  günstigen  Verlauf  und  sie  führten  zu  der 
(1255)  durch  den  päpstlichen  Legaten  Opiso  in  Drohitschin  voll- 
zogenen Krönung  DanieVs  zum  Könige  von  Halitsch.  Bei  dem  An- 
lasse wurde  auch  die  Kirche  Südrusslands  mit  Rom  vereinigt, 
doch  scheint  diese  Union  von  Seite  Daniel's  nicht  aus  Ueber- 
zeugung,  sondern  blos  aus  politischen  Motiven  eingegangen 
worden  sein,  denn  es  steht  fest,  dass  er  bald  von  der  Union  ab- 
gefallen ist.  Was  ihn  dazu  bewogen  hat,  ob  etwra  die  Furcht 
vor  den  Tataren,   gegen  welche    er    von    Seite    des  römischen 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  21 


322 

Stuhles  vergeblich  auf  Hilfe  wartete,  oder  ob  hier  religiöse  Mo- 
tive massgebend  waren,  kann  nicht  mit  Sicherheit  entschieden 
werden;  dass  er  aber  wirklich  von  der  Union  bald  abgefallen 
Ist,  beweist  das  Schreiben  des  Papstes  Alexander' s  IV.  an 
König  Daniel,  worin38)  es  unter  Anderen  heisst:  rSed  tu 
(Daniel),  sicut  ad  audientiam  nostram  non  sine  cordia  tur- 
batione  pervenit,  tarn  spiritualium,  quam  temporalium  benefi- 
ciorum  immemor,  tantaeque  gratiae  prorsus  ingratus,  praestiti 
juramcnti  religione  contempta,  id,  quod  circa  obedientiam  ejus- 
demEcclesiae  ac  praedictae  Observationen!  tidei  promisisse  digno- 
sceris,  observare  postmodum  non  curasti  in  animae  tuae  pericu- 
lum,  ipsius  injuriam  tidei,  Ecclesiae  praedictae  contemptum  et 
opprobrium  Jesu  Christi-  •  •  "  So  war  also  die  kaum  angebahnte 
Union  der  ruthenischen  mit  der  römischen  Kirche  von  einer  sehr 
kurzen  Dauer. 

Fast  gleichzeitig  war  Hoffnung  vorhanden,  dass  es  auch 
in  Nor dr us stand  zur  Union  mit  Rom  kommen  wird,  und  zwar  durch 
die  Grossfürsten  von  Susdal,  Jaroslaw  II.  und  seinen  Sohn  und 
Nachfolger  Alexander  Newski.™)  Der  Grossfürst  Jaroslaw  II. 
hatte  nämlich  dem  von  Tatarien  zurückkehrenden  päpstlichen 
Gesandten  Johannes  von  Carpino  eröffnet,  dass  er  in  die  katho- 
lische Kirche  aufgenommen  zu  werden  wünscht,  hatte  vor  dem- 
selben auch  das  Glaubensbekenntniss  abgelegt  und  wurde  von 
ihm  in  die  katholische  Kirche  aufgenommen.  Ohne  Zweifel 
wollte  er  auch  sein  Volk  zur  Vereinigung  mit  Rom  bringen; 
allein  er  musste  sich  vor  den  Chan  stellen,  von  wo  er  nicht  mehr 
zurückkehrt*'  und  demnach  sein  Vorhaben  nicht  ausführen  konnte. 
Papst  Innocenz  IV.  richtete  demnach  an  Jaroslaw'a  II.  Sohn 
Alexander  Newakj  ein   Schreiben,40)    in    welchem   er    ihn    zur 


»•)  Bei  Raynald,  ad  an.   L257. 

3-')  Wie  aus  dem  (sub.  10)  nachfolgenden  Schreiben  I'.  [nnocenz  IV. 
erhellt. 

i0)  „Innocentius  etc.  Nobili  viro  Alexandra  duci  Susdaliensi. 
Pater  futari  Baeculi,  princeps  pacis,  Beminator  casti  consilii,  r-Mlemtor  noster 
dominus  Jesus  Christus  menti  olarae  memoriae  Jaroslai  progenitoris  tui  rorem 
raae  benedictionis  inrudit:  ac  [dem  inaestimabilem  Buae  notitiae  gratiam  admi- 
rabili  largitate  concedens,  viam  sibi  praeparavit  in  eremo,  per  quam  [pae  fuit 
ad  "\il*'  reductua  dominicum,  velal  ovis  quae  1  < » t i ^ < >  tempore  oberraverat  per 
dcsertum.  <t>uia  sicut  dlleeto  tili"  fr.  Joanne  de  Piano  Carpino  <!<•  ordine  fratrum 


SÖ3 

Union  mit  Rom  auffordert,  und  ihn  ausserdem  ermahnt,  dass  er 
von  dem  eventuellen  Einbrüche  der  Tataren  die  deutschen 
Ordensritter  in  Kenntniss  setze,  damit  man  gegen  diese  wilden 
Horden  mit  vereinigten  Kräften  vorgehen  könne.  Doch  Alexan- 
der Newski  ist  auf  das  Anerbieten  des  Papstes  nicht  eingegan- 
gen, ja  er  soll  dem  Papste  kurzweg  geantwortet  haben,  dass  er 
von  der  Lehre  der  römischen  Kirche  nichts  wissen  will.  Der 
Biograph  Alexander's  erzählt  nämlich,  er  habe  dem  Papste  ge-' 
antwortet,  und  darin  unter  Anderen  gesagt,:  »Von  Adam  bis  zur 
Sündflut,  von  der  Sündflut  bis  zur  Sprachverwirrung,  und  bis 
zum  Abraham  und  zum  Uebergange  der  Israeliten  durch  das 
rothe  Meer-  •  •  •  vom  ersten  bis  zum  siebenten  allgemeinen  Con- 
cil  ist  uns  Alles  wohlbekannt,  aber  von  euch  nehmen  wir  die  Lehre 


Minorum  poenitentiario  nostro,  ad  gentem  Tartaricam  destinato,  referente  didi- 
cimus,  idem  pater  tuus  novum  hominem  affectans  iuduere,  de  conscientia  cujus- 
drm  milhis  consiliarii  sui  obedientiae  Romanae  Ecclesiae  matris  suae  in  ejus- 
dem  fratris  manibus  devote  ac  humiliter  se  devovit,  quod  quidem  confestira 
blaruisset  hominibus,  nisi  tarn  subito  quam  infeliciter  mortis  eventus  eum  de 
medio  subduxisset.  Unde  cum  ipse  praesentis  saeculi  cursum  tarn  felici  termino 
consummarit,  pie  credendum  est,  et  omni  ambiguitate  semota  tenendum,  quod 
justorum  aggregatus  consortio  in  aeterna  beatitudine  requiescat,  ubi  lux  fulget, 
quam  non  capit  locus,  redolet  odor,  quem  non  spargit  flatus  ;  et  charitatis  viget 
amplexus,  quem  satietas  non  divellit. 

Cupientes  itaque  te  una  cum  ipso  tantae  beatitudinis  participem  fieri 
qui  in  paterna  haeredidate  suus  haeres  legitimus  exstitisti,  ad  instar  illius  evan- 
gelicae  mulieris,  quae  lucernam  accendit,  ut  drachmam  perditam  inveniret,  viam 
exquirimus,  apponimus  Studium,  et  diligentiam  adhibemus,  ut  ad  hoc  te  pru- 
denter  possimus  inducere,  quod  tui  patris  vestigia  salubriter  imiteris  cunotis 
temporibus  imitandi;  ita  quod  sicut  corde  sincero,  et  mente  non  ficta  se 
ad  suscipienda  mandata  et  documenta  Romanae  Ecclesiae  dedicavit,  sie  tu 
relicto  perditionis  invio,  quod  ad  aeternae  mortis  damnationem  perducit, 
unitatem  ejusdem  Ecclesiae  per  obedientiam  amplexeris,  quae  per  direc- 
tionis  semitam  suos  eultores  proeul  dubio  dirigit  ad  salutem.  Nee  est  in  Lac 
nostra  certe  a  te  repudianda  petitio,  quae  nostrum  adimplens  officium  tuis  est 
profutura  commodis :  quia  cum  a  te  solummodo  postulemus,  ut  Deum  timeas,  et 
ex  tota  ipsum  mente  diligens  ipsius  mandata  conserves,  profecto  sani  spiritum 
non  videreris  habere  consilii,  si  tuam  in  hoc  nobis,  immo  Deo,  cujus  vices  licet 
immeriti  obtinemus  in  terris,  negares  obedientiam  impertiri.  In  hac  autem  obe- 
dientia  nullius  quantumeunque  potentis  honor  minuitur,  sed  ex  hoc  omnis  pote- 
stas  et  libeitas  temporalis  augetur:  quia  illi  digne  populorum  praesunt  regimini, 
qui  sicut  ipsi  alios  praecellere  cupiunt,  sie  divinae  student  excellentiae  famulari. 

Hinc  est,  quod  nobilitatem  tuam  rogamus,  monemus  et  hortamur  attente, 
quatenus  Romanam  Ecclesiam  matrem  recognoscere    et   ipsius  Pontifici  obedire, 

»1» 


824 

nicht  an.41)  Daraus  so  wie  aus  dem  Umstände,  dass  sieb  Alexan- 
der zum  Chan  begeben  hat,  obwohl  ihn  der  Papst  aufforderte, 
dass  er  sich  den  Tataren  widersetze,  ersieht  man,  dass  liier  keine 
Union  mit  Rom  zu  Slande  gekommen  ist,  und  dass  Alexander 
Newski  das  Beispiel  seines  Vaters  nicht  nachgeahmt  hat. 

Was  nun  die  ThäHgkeit  des  Metropoliten  Cyrill  II.  nach  dem 
Jahre  1250  anbelangt,  so  erzählen  die  Chronisten,  dass  er  vorerst 
alle  Diözesen  zu  bereisen  anfing,  so  kam  er  (im  Herbste  1250) 
nach  Wladimir,  begab  sich  dann  (nach  der  Nikon'schen  Chronik) 
nach  Kiew,  Tschernigow  und  nach  Susdal,  wo  er  von  den  Fürsten 
und  Bojaren  mit  grossen  Ehrenbezeugungen  aufgenommen  wurde. 
Hierauf  begab  er  sich  mit  dem  Rostower  Bischöfe  Cyrill  nach 
Nowhorod,  wo  er  den  Erzbischof  Dalmatus  anstellte.  Einige 
Jahre  später  (1261)  erlaubte  Baty's  Nachfolger  der  Chan  Berko 
den  Russen  in  seiner  Residenz  Saraj  freien  Aufenthalt  und  freie 
Religionsübung,  und  in  Folge  dessen  errichtete  Cyrill  IL  in  Saraj 
eine  neue  —  die  Saraj  sehe  Diözese  (1261),  zu  deren  ersten  Bischof 
er  den  Mitrophanes  konsekrirte.  Später  wurde  diese  Diözese  mit 
der  Perejaslawler  Diözese  vereinigt,  denn  im  Jahre  1269  wurde, 
nachdem  Mitrophanes  ins  Kloster  getreten  ist,  Theognost  zum 
Bischof  von  Perejaslawl  und  Saraj  bestellt. 

Bei  der  Visitation  der  verschiedenen  Diözesen  hat  der  Me- 
tropolit Cyrill  II.  viele  Unordnungen  im  kirchlichen  Leben,  sowie 
manche  Abweichungen  von  den  Kirchengesetzen  wahrzunehmen 
Gelegenheit  gehabt:  so  sah  er,  dass  die  Simonie  überall  wucherte, 
dass  man  in  den  Clerikalverband  Leute  aufnahm,   welche  dazu 


ac  ad  Apostolicae  Sedis  obedientiam  subditos  tuos  efficaciter  studeas  tnvit&re 
ita  quod  ex  hoc  in  aeterna  beatitudine  fruetum  eonsequi  valoas.  qui  nun  perit ; 
scituriis,  quod  si  in  hoc  nostris,  immo  Dei  potius,  beneplacitis  te  eoaptes,  te 
ioter  oeteros  oatbolicos  prinoipes  reputabiimis  specialem,  <•!  ad  tui  [ncrementum 
honoris  Stempel  <liliu«'iiti  studio  Lntendemus.  Ceterum  quia  pericula  po&sunl  fa- 
cilius  evitari,  si  contra  ipsa  per  pro\identiae  clypeum  munimur,  pro  Bpeciali 
munere  petimus,  ui  quam  cito  tibi  constiterit,  quod  Tartarorum  exercitus  ver- 
sus Christianos  dirigal  gresaus  buos.  id  quantocyus  fratribus  de  domo  Theu- 
tonica  in  Livonia  oommorantibus  intimare  prooures.  u1  cum  Istud  per  cosdem 
fratres  ad  notitiam  uostram  pervenerit,  qualiter  ipsis  Tartaris  viriliter  cum  Dei 
adjutorio  resistamus,  maturius  cogitare  possimus.  Super  eo  autem,  quod  collum 
iiium  Doluisti  Bubderu  jugo  Tartarieae  feritatis,  prudentiam  tuam  «1  iirni <  in  Do- 
mino landibus  oommendamus.  Datum  Lugdun.  X.  kal.  Februar,  an,  V  ■• 
«')  Hei  Karamsin,  IV.  Note  85. 


325 

nichts  weniger  als  befähigt  und  würdig  waren,  dass  die  Bischöfe 
ihre  Diözesen  fast  niemals  visitirten,  dass  abergläubische  und  sünd- 
hafte Gebräuche  und  Gewohnheiten  geübt  wurden,  und  abgesehen 
von  anderen  Gebrechen,  war  sogar  die  Kenntniss  der  Kirchen- 
satzungen  eine  seltene  Ausnahme  geworden,  indem  es  wenige 
Priester  gegeben  hat,  welche  der  griechischen  Sprache,  in  welcher 
sie  abgefasst  waren,  mächtig  wären.  Um  diesen  Uebelständen  ab- 
zuhelfen, war  der  Metropolit  zuerst  bemüht,  eine  genaue  und  kor- 
rekte Abschrift  der  Kirchensatzungen  in  einer  für  seinen  Clerus 
verständlichen   Sprache  zu  erhalten,    und  wirklich  hat  er    eine 
solche  (1263)  aus  Bulgarien,  von  Swiatoslaw  dem  Statthalter  des 
bulgarischen  Fürsten,  mit  denCommentaren  desZonaras  erhalten. 
Um  diese  Kirchensatzungen  ins  Leben  zu  rufen,  beabsichtigte  er 
eine  Nationalsynode  zu  halten.  Allein  die  schwierigen  Verhält- 
nisse der  damaligen  Zeit  erlaubten  nicht  gleich  diese  Absicht  aus- 
zuführen. Erst  im  Jahre  1274  ist  es  dem  Metropoliten  gelungen, 
mehrere  Bischöfe  seiner  Kirchenprovinz  zu  einer  Synode  in  Wla- 
dimir zu  versammeln.  In  diesem  Jahre  wurde  nämlich  Serapion 
zum  Bischof  von  Wladimir  geweiht,  und  diese  Gelegenheit  be- 
nutzte der  Metropolit,  um  eine  Synode  zu  halten.  Zugegen  waren 
die  Bischöfe:   Dalmatus   von  Nowhorod,   Ignatius   von  Rostow, 
Theognost  von  Perejaslawl,  und  Simeon  von  Polozk.  Nach  einer 
entsprechenden  Anrede  des  Metropoliten   wurden  die  vorherr- 
schenden Uebelstände  aufgezählt  und  nach  reiflicher  Erwägung 
entsprechende  Verordnungen  erlassen,  welche  sich  in  einem  fast 
gleichzeitigen  Manuskript  in  der  Petersburger  Synodalbibliothek 
erhalten  haben.42) 

Unter  den  vielen  Bischöfen,  welche  von  dem  Metropoliten 
Cyrill  IL  geweiht  worden  sind,  verdient  besonders  Cyrill  von 
Rostow  hervorgehoben  zu  werden,  dessen  Frömmigkeit  und  Ge- 
lehrtheit von  den  Chronisten  gerühmt  wird.  Er  ist  im  hohen 
Alter  (1262)  gestorben. 

In  den  letzten  Regierungsjahren  CyriH's  II.  haben  sich  die 
Griechen  am  zweiten  Lyoner  Concil  (1274)  mit  der  römischen  Kirche 
vereinigt,  und  der  Patriarch  Johannes  Veccus  suchte  diese  Ver- 
einigung zu  befestigen.    Ob  in  Folge  dessen  auch  Cyrill  II.  der 


42)  Diese  Beschlüsse  in  lateinischer  Uebersetzung,   wie  sie  sich  bei  Kul- 
czyriski  im  Anhange  befinden,  folgen  weiter  unten. 


326 

Union  beigetreten  ist,  kann  nicht  entschieden  werden,  so  wie  man 
im  Allgemeinen  nicht  bestimmt  sagen  kann,  ob  er  die  Union  mit 
Rom  begünstigte  oder  derselben  feindlich  gesinnt  war.  Kulczvii- 
ski  u.  a.  halten  ihn  für  einen  Katholiken,  und  berufen  sich  auch 
auf  die  eben  angeführten  Beschlüsse  der  unter  seinem  Vorsitze 
gehaltenen  Wladimirer  Synode.  Weil  aber  in  diesen  Dekreten 
von  der  Lehre  der  römischen  Kirche  keine  Rede  ist,  so  kann 
man  sie  weder  für,  noch  gegen  die  Orthodoxie  CyriH's  II.  an- 
führen. Berücksichtigt  man  aber  die  Ereignisse  der  damaligen 
Zeit,  namentlich  das  Benehmen  Cyrill's  mächtigen  Gönners, 
Daniels,  so  dürfte  man  zu  der  Annahme  berechtigt  sein,  dass 
auch  der  Metropolit  Cyrill  II.  in  dieser  Beziehung  eine  unent- 
schiedene und  unklare  Stellung  eingenommen  hatte.  Da  man  so- 
wol  in  Russland  als  auch  in  Griechenland  wegen  Vereinigung 
mit  Rom  unterhandelte,  und  da  die  Union  wenigstens  theilweise 
zu  Stande  gekommen,  dann  aber  wieder  aufgegeben  worden 
ist,  so  mochte  auch  Cyrill  IL,  als  Haupt  der  russischen  Kirche, 
das  gleiche  Verfahren  beobachtet  haben,  und  es  ist  deswegen  un- 
möglich, Denjenigen  beizustimmen,  welche  ihn  als  einen  dem 
römischen  Stuhl  treu  ergebenen  Prälaten  schildern.  Unter  ihm 
wurde  auch  in  Twer  eine  neue  Diözese  (um  1280)  gegründet  und  als 
erster  Bischof  Simeon  angestellt.  Der  Metropolit  Cyrill  IL43)  ist  im 
Dezember  1280  im  Susdalschen  Perejaslawl  gestorben,  von  wo 
seine  Leiche  nach  Kiew  gebracht  und  in  der  dortigen  Kathedral- 
kirche beigesetzt  worden  ist. 


43)  Es  seien  hier  noch  einige  kleinere  Ereignisse,  welche  sich  auf  die 
kirchliche  Thätigkeit  Cyrill's  II.  beziehen,  angeführt.  Im  J.  1*213  begibt  ersieh 
mit  dem  Fürsten  Daniel  aua  Furcht  vor  den  anrückenden  Tataren  von  Cholm 
nach  dem  wolynischen  AVladimir,  wo  er  wahrscheinlich  längere  Zeit  verweilte, 
denn  erst  1250  begibt  er  sich  nach  Griechenland  zur  Metropolitanweihe,  bei 
welcher  Gelegenheit  er  /wischen  Daniel  und  dem  ungarischen  Könige  Bela  IV. 
Frieden  stiftete.  Nach  -einer  Rückkehr  von  Griechenland  begab  er  sich  in 
mehrere  nördliche  Diözesen,  vorzüglich  nach  Nowhorod,  wo  er  den  Dalmatua 
/um  Bischof  weihte,  ebenso  weihte  er  in  den  folgenden  Jahren  mehrere 
Bischöfe.  *<>  i'ür  Roslow,  Saraj  und  Perejaslawl,  Nowhorod  und  für  die  Ha- 
litscher  Diözesen  Peremyschl,  Halitsch,  Wladimir,  Cholm  und  Luzk.  Zu  seinen 
Zeiten  hat  der  Kiewer  Fürst  Wladimir  die  Stadt  Kameneo,  nachher  Bisthum, 
erhallt  und  in  seinem  Testamente  die  bischöflichen  Kirchen  von  Peremyschl, 
Tsohernigow,  Wladimir  in  Wolynien,  Luzk  reich  beschenkt.  Unter  der  Regie- 
rung  dieses  Metropoliten  werden  auch  die  Domkapitel  (krylos  oder  klyros) 
als  Senat  der  Bischöfe  genannt,  wovon  später  die  Rede  sein  wird. 


327 

Weil  der  Metropolit  Cyrill  II.  aus  Anlass  seiner  vielen 
Visitationsreisen  in  Kiew  selten  residirte,  und  oft  im  Susdal'schen 
Wladimir  verweilte,  so  hat  er  den  ersten  Anstoss  zur  nachmali- 
gen Uebertragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach  Wladi- 
mir an  der  Klasma  gegeben. 

Auf  dejn  Kiewer  Metropolitanstuhle  folgte 

Maximus  (1283—1305),  welcher  (ein  Grieche)  nach  neueren 
Quellen44)  vom  katholischen  Patriarchen  Johannes  Veccus  im 
Jahre  1283  nach  Russland  geschickt  sein  soll,  und  deswegen  für 
einen  Anhänger  des  römischen  Stuhles  gehalten  wird.  Weil 
aber  Johannes  Veccus  (im  Dezember  1282)  von  dem  dem  Schisma 
huldigenden  Kaiser  Andronikus  IL  verdrängt  wurde,  so  müsste 
die  Einsetzung  des  Kiewer  Metropoliten  Maximus  schon  früher 
(1282)  erfolgt  sein,  und  dieser  Annahme  widerstreitet  nicht  die 
einheimische  Chronik,  denn  in  dieser  (Nikon'sche  Chronik)  heisst 
es,  dass  Maximus  (1283)  zum  Chan  reiste,  es  wird  also  voraus- 
gesetzt, dass  er  schon  früher  Metropolit  war,  oder  wenigstens 
schon  (1282)  zum  Metropoliten  eingesetzt  war.  In  was  für  einer 
Angelegenheit  er  sich  zum  Chan  begeben  haben  mochte,  ist 
nicht  näher  bekannt,  die  Chronik  erzählt  dann  nur,  dass  er  im 
Jahre  1284  seine  Suffraganbischöfe  nach  Kiew  berufen  hat,  gibt 
aber  auch  nicht  an,  was  für  einen  Zweck  und  welchen  Erfolg 
diese  Versammlung  hatte;  auch  wird  ferner  berichtet,  dass  Ma- 
ximus den  Sarajer  Bischof  Theognost  dreimal  zum  Patriarchen 
und  zum  griechischen  Kaiser  Michael  Palaeologus  mit  Schriften 
und  mit  Geschenken  geschickt  hatte.  Aus  diesem  regen  Ver- 
kehre mit  den  Griechen,  welche  damals  wieder  ins  Schisma  zu- 
rückgefallen sind,  ergibt  sich,  dass  Maxim  ein  Anhänger  der 
Kirchenspaltung  war,  und  dass  folglich  die  ziemlich  allgemeine 
Annahme,  dass  er  mit  Rom  vereinigt  war,  unbegründet  ist. 
Ueber  seine  Thätigkeit  ist  übrigens  nicht  viel  zu  berichten;  die 
Chronisten  erzählen,    dass  er  mehrere  Bischöfe  geweiht  hat,45) 


44)  Kulczyriski  a.  a.  O.  Fragmenta  historica  russioain  der 
Wiener  Hofbibliothek,  wie  oben  citirt. 

45)  So:  1288  die  Bischöfe  Jakob  für  Wladimir  und  Tarasius  für  Rostow, 
der  Letztere  entzweite  sich  aber  mit  dem  Rostower  Fürsten,  von  welchem  er 
in  Haft  genommen  wurde,  und  an  seine  Stelle  wurde  1295  Simeon  (Semen) 
eingesetzt;  1300  konsekrirte  er  in  Nowhorod  für  dieses  Erzbisthum  den  The- 
okti^t.  Zu  seinen  Zeiten  ist  (1303)  der  Einsiedler  Procopius,  stultus  propter 
Christum  gestorben. 


328 

im  Jahre  1301  einer  Synode  in  Konstantinopel  beiwohnte,  und 
auf  seiner  Hinreise  Wolynien  besuchte,  und  dass  er  (1303)  als 
Friedensstifter  zwischen  den  entzweiten  russischen  Fürsten 
aufgetreten  und  im  Dezember  1305  gestorben  ist. 

Dos  wichtigste  Ereigniss  seiner  Regierungszeit  aber  war 
die  Uebertragung  der  Metropolitanresidenz  von  Kiew  nach  Wladimir 
an  der  Klasma.  Schon  sein  Vorgänger  Cyrill  II.  hat  oft  Wladi- 
mir zu  seinem  Aufenthaltsorte  gewählt;  aber  er  betrachtete  Kiew 
immer  als  seinen  Sitz.  Als  aber  im  Jahre  1299  das  schon  oftmals 
geplünderte  Kiew  durch  die  Tataren  abermals  überfallen  und 
fast  ganz  verödet  wurde,  und  die  Einwohner  vor  der  Gewalt  und 
Grausamkeit  der  Tataren  nach  allen  Seiten  hin  entflohen,  be- 
schloss  auch  der  Metropolit  Maxim,  diese  altehrwürdige  Residenz 
zu  verlassen,  er  begab  sich  zuerst  nach  Brjansk  und  verlegte 
dann  den  Metropolitansitz^  von  Kiew  nach  Wladimir  an  der 
Klasma,  und  so  hat  Kiew,  nachdem  es  durch  beinahe  311  Jahre 
(988  — 1299)  die  Metropoliten  Russlands  beherbergte,  faktisch 
aufgehört  der  Mittelpunkt  der  höchsten  Behörde  der  russischen  Kirche 
zu  sein.  Die  Metropoliten  fingen  nun  (1299)  an  in  Wladimir  zu 
residiren,  wo  sie  aber  nicht  lange  blieben  und  weiter  nach  Nor- 
den, nach  Moskau,  zogen;  den  Titel  »Kiewer  Metropolit"  behiel- 
ten sie  aber  bei.  Mit  diesem  Uebertragen  des  Metropolitansitzes 
von  Kiew  nach  dem  Susdal'schen  Wladimir  war  aber  auch  der 
Grund  zur  Theilung  der  bisher  einheitlichen  obersten  Verwal- 
tung der  russischen  Kirche  gelegt;  es  entstanden  zwei,  ja  drei 
Mttropolien,  und  lange  Zeit  war  es  unbestimmt,  zu  welcher  Me- 
tropolie  die  einzelnen  Diözesen  eigentlich  gehören.  Dieser  Zu- 
stand dauerte  über  hundert  Jahre,  bis  es  endlich  zur  definitiven 
Theilung  der  Kiewer  Metropolie  in  zwei  Metropolien  gekommen 
ist.  Die  Uebertragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach 
Wladimir,  dann  nach  Moskau,  hatte  aber  noch  eine  zweite  sehr 
wichtige  Folge;  denn  indem  sich  Südrussland,  sowol  unter  seinen 
eigenen  Fürsten,  als  auch  später  unter  litauischen  und  polnischen 
Regenten,  in  politischer  und  kirchlicher  Beziehung  von  Nord- 
nissland  immer  mehr  lostrennte  und  durch  seinen  steten  Ver- 
kehr  mit  den.  katholischen  Abendlande  nach  manchen  Wechsel- 
fällen zur  dauernden  Union  mit  Rom  gekommen  ist;  —  sagte 
sich  Nordrussland  im  Bunde  mit  dem  aufstrebenden  Moskauer 
Grossfürstenthum  vom  katholischen  Abendland  immer  mehr  los, 


329 


so  dass  es  hier  nie  zur  Union  kommen  konnte,  und  als  sich  Nord- 
russlands Herrscher  in  späteren  Zeiten  (im  18.  Jahrhunderte) 
Südrusslands  bemächtigten,  auch  von  hier  die  Union  verdrängten. 


II.  Zeita/bsclmitt. 
Von  den  Anfängen  der  Theilung  der  Kiewer  Metropolie 
bis  zur  definitiven  Zweitheilung  derselben  (1299—1461). 

I.  Die  Moskauer  und  die  Litauer  Metropoliten. 

§.49. 

Der  Metropolit  Petrus  (1308—1326).  Der  Metropolitan- 
sitz wird  nach  Moskau  übertragen.  Erste  Nachrichten 
über  die  Halit  scher  Metropolie. 

Die  Uebertragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach 
dem  nördlichen  Wladimir  hatte  die  Fürsten  des  Südens  ver- 
stimmt, und  dies  desto  mehr,  als  der  Metropolitansitz  bald  nach 
Moskau  verlegt  worden  ist,  und  sie  sahen  sich  dadurch  bewogen, 
zu  trachten,  damit  sie  in  ihrer  Mitte  wieder  einen  Metropoliten 
haben.  Weil  aber  Südrussland  damals  in  Halitsch  und  Wladi- 
mir noch  eigene  und  unabhängige  Fürsten  hatte,  ein  grosser 
Theil  Südrusslands  mit  Kiew  aber  den  Litauern  gehorchte,  so 
geschah  es,  dass  sowohl  die  Halitscher  als  auch  die  Litauer  Für- 
sten für  ihre  Länder  einen  eigenen  Metropoliten  haben  wollten, 
und  in  Folge  dessen  sind  aus  der  vor  1299  einheitlichen  Kiewer 
Metropolie  im  14.  Jahrhunderte  drei  Metropolien  entstanden, 
nämlich:  a)  die  Halitscher  mit  dem  Sitze  in  Halitsch,  welche  aber 
bald  seit  1375  untergangen  und  mit  der  litauischen  vereinigt 
worden  ist;  b)  die  Kiewo-litauische  mit  der  Residenz  in  Kiew,WTilno 
oder  Nowogrodek,  mit  welcher  später  die  Halitscher  Metropolie 
vereinigt  wurde,  und  in  welcher  Metropolie  (1595)  die  Union 
geschlossen  wurde,  und  c)  die  Moskauer  Metropolie,  deren  Vorste- 
her sich  lange  auch  den  Titel  der  Kiewer  und  ganz  Russlands 
Metropoliten  beilegten.  Weil  die  geschichtliche  Entwickelung 
der  drei  genannten  Metropolien  im  engen  Zusammenhange  steht, 
so  ist  es  nothwendig,  die  Geschichte  aller  dieser  drei  Metropolien 
gleichzeitig  darzustellen  bis  zum  Zeitpunkte  (1461),  wo  sie 
ganz    selbständig    und    von     einander    unabhängig    auftreten, 


330 

und  deswegen  werden  bei  der  Geschichte  der  Moskauer  Metro- 
polie  aucli  die  wichtigsten  Momente  aus  der  Geschichte  der  bei- 
den anderen  Metropolien  hervorgehoben,  dann  aber  die  Ge- 
schichte der  Halitscher  Metropolie  auch  besonders  und  im 
Zusammenhange    behandelt. 

Schon  zu  den  Lebzeiten  des  Metropoliten  Maxim,  welcher 
seit  1299  in  Wladimir  an  der  Klasma  residirte  und  dort  im  De- 
zember 1305  gestorben  ist,  hatte  ein  junger  Mönch  Namens  Petrus, 
in  Wolynien  auf  sich  die  Aufmerksamkeit  gezogen.  Er  stammte 
aus  einer  armen  Familie,  sein  Vater  Theodor  verschaffte  ihm  aber 
doch  die  Mittel  dazu,  dass  er  im  siebenten  Lebensjahre  im  Lesen 
und  Schreiben  unterrichtet  wurde.  Im  12.  Lebensjahre  trat  er  ins 
Kloster,  wo  er  sich  durch  Gehorsam,  Fleiss  und  Frömmigkeit 
auszeichnete  und  sich  in  freien  Augenblicken  mit  der  Malerei 
beschäftigte  und  darin  ein  besonderes  Talent  zeigte.  Als  der  Me- 
tropolit Maxim  (um  1301)  in  Wolynien  verweilte,  hatte  ihm  der 
junge  Ordensmann  Petrus  ein  von  ihm  selbst  gemaltes  Mutter- 
gottesbild verehrt,  welches  der  Metropolit  gerne  aufgenommen 
und  bis  zu  seinem  Tode  in  Ehren  gehalten  hatte.  Petrus  verliess 
nach  einiger  Zeit  mit  Erlaubniss  der  Obern  sein  Kloster,  und 
gründete  am  Flusse  I\ata  in  Wolynien  ein  neues  Kloster  mit 
einer  Kirche,  wurde  dann  zum  Priester  geweiht  und  zum  Vor- 
steher (Hegumen)  dieses  Klosters  erwählt,  und  weil  er  gute 
Werke  und  Thaten  zu  verrichten  nicht  aufhörte,  wurde  er  bald 
bei  den  Fürsten  und  beim  Volke  allgemein  bekannt  und  geachtet. 

Nach  dem  Tode  des  Metropoliten  Maximus  bemächtigte 
sich  ein  gewisser  Klostervorsteher  Gerontius  der  bischöflichen 
Insignien  des  verstorbenen  Metropoliten  und  eilte  nach  Konstan- 
tinopel, um  sich  zum  Metropoliten  weihen  zu  lassen.  Der  damalige 
Fürst  von  Wolynien  und  Halitsch  wellte  aber  nicht  nur  auf  die 
W  ahl  des  neuen  Metropoliten  seinen  Einfluss  ausüben,  sondern 
bei  dieser  Gelegenheit  einen  eigenen  Metropoliten  erhalten,  und 
das  Bisthum  Halitsch  zur  Metropolie  erheben,  deswegen  bewog  er 
den  frommen  Ordensmann  Petrus,  dass  sich  dieser  zum  Patri- 
archen Athanasius  begeben  hat,  und  von  demselben  (1308)  zum 
„Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland M  erhoben  worden  ist 
An  der  Spitze  der  Kirche  stand  also  nun 

Petra»  (1308— 1326),  welcher  bald  nach  seiner  Konsekration 
»eh  nach  Kiew  I  L308)  und  dann  (1309)  nach  Wladimir  begeben 


331 

hat,  ohne  Halitsch  zu  berühren.  Der  Wunsch  des  Halitscher 
Fürsten  Georg's  L,  das  Bisthum  Halitsch  zu  einer  Metropolie  zu 
erheben,  ist  also  nicht  in  Erfüllung  gegangen,  denn  Petrus  ist 
zwar  Metropolit  geworden,  aber  nicht  „von  Halitsch",  sondern 
„von  Kiew  und  ganz  Russland".  Als  Petrus  in  seine  Residenz 
von  Konstantinopel  zurückgekehrt  war,  wurde  er  von  den 
Bischöfen,  vom  Clerus  und  vom  Volke  mit  Freude  aufgenommen, 
und  er  hat  beim  Antritte  seiner  Regierung  an  alle  Versammelten 
eine  entsprechende,  vom  heiligen  Eifer  für  das  Heil  der  Seelen 
zeugende  Anrede  gehalten.  Doch  gleich  am  Anfange  waren  dem 
neuen  Metropoliten  auch  Kränkungen  und  Hindernisse  bereitet. 
Andreas,  Bischof  von  T wer,  fing  an  den  neuen  Metropoliten  münd- 
lich zu  verleumden,  und  ausserdem  verklagte  er  ihn  schriftlich 
beim  Konstantinopler  Patriarchen.  Der  Patriarch,  der  hier  eine 
Verleumdung  vermuthete,  schickte  einen  Gesandten  nach  Russ- 
land mit  dem  Auftrage,  die  Sache  an  Ort  und  Stelle  zu  unter- 
suchen. Der  Gesandte  berief  eine  Versammlung  nach  der  Stadt 
Perejaslawl,  und  es  erschienen  dort  ausser  dem  Bischöfe  Simeon 
von  Rostow,  der  Hegumen  des  Kiewer  Höhlenklosters,  die  Söhne 
des  Grossfürsten,  die  Bojaren,  viele  Cleriker  und  Mönche.  Der 
mit  seinem  Anhange  gleichfalls  erschienene  Rostower  Bischof 
Andreas  wurde  der  lügnerischen  Verleumdung  überwiesen  und 
mit  Kirchenstrafen  belegt;  aber  Petrus  hat  ihm  sein  Vergehen 
nachgesehen  und  ihn  in  seine  frühere  Würde  eingesetzt. 

Bald  nachher  (1311)  hat  der  Metropolit  Petrus  den  Ismael 
Bischof  von  Saraj  aus  nicht  näher  bekannten  Gründen  abgesetzt, 
und  an  seine  Stelle  den  Barsonophius  zum  Biscbof  von  Saraj 
eingesetzt.  Gleichzeitig  hat  ein  Häretiker  Namens  Seit  falsche 
Lehren  auszubreiten  angefangen,  wesswegen  er  vom  Metropoliten 
Petrus  verurtheilt  wurde  und  bald  verschollen  ist. 

Im  folgenden  Jahre  (1313)  sah  sich  der  Metropolit  veran- 
lasst, sich  mit  dem  Susdaler  Grossfürsten  Michael  zum  neuen 
Chan  Usbek  nach  Saraj  zu  begeben.  Es  war  nämlich  seit  der 
Unterjochung  Russlands  durch  die  Tataren  Sitte  geworden,  dass 
wrenn  im  Chanat  ein  Regierungswechsel  stattgefunden  hat,  alle 
untergebenen  Fürsten  dem  neuen  Chan  persönlich  huldigen 
mussten,  von  welchem  sie  dann  entweder  abgesetzt,  oft  getödtet, 
oder  durch  neue  Urkunden  (Jarlik)  in  ihrer  Stellung  belassen 
wurden.  Früher  war  es  nicht  üblich,  dass  sich  bei  dieser  Gelegen- 


332 

heit  auch  die  Metropoliten  zum  Chan  zu  begeben  hätten,  denn 
die  Tataren  haben  die  kirchlichen  Einrichtungen  und  Güter  nicht 
angegriffen;  seitdem  aber  unter  Usbek's  Vorgänger  die  Tataren 
den  Islam  angenommen  haben  und  dieser  selbst  den  Islam  zur 
Staatsreligion  erhoben  hat,  fingen  sie  an,  die  Christen  zu  verfolgen, 
der  Metropolit  erachtete  es  deswegen  für  nothwendig,  sich  per- 
sönlich zum  neuen  Chan  Usbek  zu  begeben,  um  von  ihm 
gnädige  Jarliks  zu  erlangen.  Das  wird  auch  in  der  Rostower 
Chronik  als  Ursache  der  Reise  des  Metropoliten  Petrus  zum 
Chan  Usbek  angegeben.  Dieselbe  Chronik  gibt  aber  noch  eine  an- 
dere Ursache  an,  sie  schreibt:  „Im  Jahre  6821  (1313)  ging  der 
Metropolit  Petrus  mit  dem  Grossfürsten  Michael  Jarosla witsch  in 
die  Horde  (d.  i.  zu  den  Tataren),  und  zwar  wegen  der  der  Kirche 
von  schlechten  Menschen  zugefügten  Unbilden-  •  •  und  deswegen, 
um  beim  Zar  (d.i.  Chan)  vor  den  deutschen  Gesandten  und  vor  Mathias, 
dem  Bischof e  des  römischen  Papstes,  zu  erscheinen."  Es  scheint  also, 
dass  zwischen  Petrus  und  dem  Papste  kein  gutes  Einvernehmen 
war,  wie  es  Kulczynski  haben  will,  denn  Petrus  wollte  früher 
beim  Chan  erscheinen  und  sich  bei  demselben  gegen  etwaige 
Anklagen  des  römischen  Gesandten  sicherstellen.  Nach  dem  Be- 
richte der  eben  angeführten  Chronik  war  die  Reise  des  Metro- 
politen Petrus  von  einem  günstigen  Erfolge  begleitet,  denn  er 
hat  von  Usbek  einen  Jarlik  erhalten,  welcher  seine  Rechte  und 
Besitzungen  sicherstellte.46)  Dieser  Gnadenbrief  (Jarlik)  fängt 
an  mit  den  Worten:  »»Durch  des  allerhöchsten  und  unsterblichen 
Gottes  Willen  und  Kraft,  durch  seine  Majestät  und  Barmherzig- 
keit. Usbek's  Befehl  an  alle  grossen,  mittleren  und  niederen  Für- 
sten, Feldherrn,  Schriftkundige,  Baskaken,  Schreiber,  Durch- 
reisende, Gesandte,  Falkoniere  und  Jäger  in  allen  unseren 
Lagern  und  Ländern,  die  durch  des  unsterblichen  Gottes  Macht 
in  unserer  Gewalt  stehen,  und  in  denen  unser  Wort  herrscht." 
Dann  wird  verordnet,  dass  Niemand  der  Ilauptkirche  des  Metro- 
politen Petrus,  noch  seinen  Leuten  und  Clcrikern  irgend  eine 
Unbill  zuzufügen  wage,  dass  die  der  Kirche  und  dem  Metropo- 
liten gehörigen  Städte,  Gaue,  Dörfer,  Länder,  Jagdreviere, 
Bienenstöcke,  Wiesen,  Wälder,  Weinberge,  Gärten,  Mühlen, 
Meiereien   und  Viehhcerden  von  allen  Abgaben  und  Zöllen  frei 


,fi    Vgl.  Karamsin,  IV.  X.  245. 


S3B 

sein  sollen,  denn  „alles  dies  ist  Gottes."  Alle  diese  Personen  und 
Sachen  sollen  zufolge  der  alten  kirchlichen  Satzungen  (welche 
in  den  Constitutionen  Wladimir' s  des  Grossen  und  Jaroslaw's 
enthalten  sind,  und  auf  welche  hier  offenbar  angespielt  wird) 
und  kraft  der  früheren  Erlässe  (Jarlik's)  der  Chane  unter  der 
Gerichtsbarkeit  des  Metropoliten  verbleiben.  Der  Metropolit 
soll  (in  ruhiges  und  stilles  Leben  führen,  damit  „er  mit  frommen 
Herzen  und  ruhigen  Gemüthe  zu  Gott  bete  für  uns,  unsere 
Kinder  und  unseren  Stamm."  Den  Uebertretern  dieses  Gnaden- 
briefes wurde  mit  der  Todesstrafe  gedroht.  Gezeichnet  ist  dieser 
Gnadenbrief  so:  „Gegeben  im  Lager,  im  Hasenjahre,  im  ersten 
Herbstmonate  am  vierten  alten  Tage"  (d.  i.  am  4.  Tage  nach  der 
Abnahme  des  Mondes,  denn  die  Tataren  theilten  die  Tage  des 
Mondes  in  die  alten  und  neuen,  das  ist  in  die  Tage  der  Zunahme 
und  der  Abnahme  des  Mondes.)  (Bei  Theiner,  Neueste  Zustände, 
S.  87  ff) 

Nach  der  Rückkehr  vom  Chan  visitirte  Petrus  oftmals  die 
ihm  untergebenen  Diözesen,  behielt  aber  nach  dem  Beispiele 
seines  Vorgängers  seinen  Sitz  in  Wladimir  an  der  Klasma;  als 
sich  aber  durch  die  Bänken  des  Moskauer  Fürsten  Georg  das 
Susdaler  Grossfürstenthum  seinem  Untergange  näherte,  und  als 
der  genannte  Fürst  von  Moskau  nach  Beseitigung  Michael's  von 
Susdal  von  den  Tataren  zum  Grossfürsten  von  Russland  erhoben 
wurde,  sah  sich  auch  der  Metropolit  Petrus  in  Wladimir  an  der 
Klasma  nicht  sicher,  und  wahrscheinlich  vom  Moskauer  Fürsten 
überredet,  verlegte  er  (um  das  Jahr  1325)  seine  Residenz  nach 
Moskau,  wo  er  im  Jahre  1326  gestorben  ist. 

Was  schliesslich  die  Orthodoxie  dieses  Metropoliten  anbe- 
langt, so  behaupten  Einige  nach  dem  Vorgange  Kulczyriski's,  dass 
Petrus  in  der  Union  mit  dem  Papste  lebte.  Kulczyiiski  sagt  dies- 
bezüglich (a.  a.  0.):  „Ceterum  hunc  sanetum  primatem  vixisse  in 
unione  cum  Romana  Ecclesia  indubium  est,  tum  quod  cum  lati- 
nis  episcopis,  ex  ordine  praedicatorum  in  Lituania  ac  Russia  re- 
center  institutis,  optimam  pacem  coluerit,  tum  quod  legatos  a 
Sede  apostolica,  Bartholomaeum  episcopum  Electensem  et  Ber- 
nardum  abbatem,  cum  professione  fidei  orthodoxae  in  Russiam 
missos,  devotissime  exceperit,  ut  scribit  Kwiatkicwicz  in  annali- 
bus  Lituaniae  ad.  an.  1324."  Doch  die  hier  angeführten  Gründe, 
welche  zum  Beweise  der  Katholizität   des  Metropoliten  Petrus 


334 

dienen  sollen,  sind  nicht  genug  bewiesen,  ja  aus  den  damaligen 
Zuständen  in  Russland  kann  man  sie  in  Zweifel  ziehen.  Es  ist 
wohl  wahr,  dass  damals  in  Südrussland  Dominikaner  thätig  waren, 
allein  es  wird  nirgends  berichtet,  dass  Petrus  mit  ihnen  irgendwie 
verkehrt  hätte,  was  auch  schwierig  war,  weil  er  zuerst  in  Wla- 
dimir an  der  Klasma  und  zuletzt  in  Moskau  residirte,  wohin  die 
Dominikaner  nicht  gekommen  sind.  Die  erwähnte  Gesandtschaft 
aber  war  an  die  den  Russen  feindlich  gesinnten  Litauer  vom 
Papste  Johann  XXII.  (1316 — 1334)  entsendet  worden,  es  will 
also  nicht  einleuchten,  wie  und  wo  Petrus  Gelegenheit  gehabt 
hätte,  sie  zu  empfangen.  Berücksichtigt  man  ferner,  dass  die 
Kirchenspaltung  damals  in  Konstantinopel  von  Neuem  sich  aus- 
zubreiten begonnen  hatte,  und  dass  Petrus  vom  Konstantinopler 
Patriarchen  instituirt  worden  ist  und  mit  demselben  immer  ver- 
kehrte; ferner,  dass  er  Südrussland,  wo  man  damals  für  die  Ver- 
einigung der  beiden  Kirchen  thätig  war,  verlassen  und  sich 
nach  Nordrussland  begeben  hat,  so  kann  man  nicht  umhin,  zu 
gestehen,  dass  Petrus  der  Union  mit  Rom  fremd  war.  Hiemit 
wird  seine  Frömmigkeit,  die  von  seinem  Biographen47)  gelobt 
wird,  nicht  in  Abrede  gestellt,  bezüglich  seiner  Heiligkeit  aber 
bemerke  ich  nur,  dass  er  von  den  katholischen  Ruthenen  den 
Heiligen  nicht  zugezählt  wird. 

§.  50. 

Die  Moskauer  Metropoliten  Theognost  (1328-1353)  und 
Alexius  (1354 — 1378),    sowie  die  gleichzeitigen  Metro- 
politen Theodor  und  Antonius  von  Halitsch,    und  Theo- 
dor et  und  Cyprian  von  Litauen. 

Nach  dem  Tode  des  Metropoliten  Petrus  blieb  der  Metro- 
politansitz ein  ganzes  Jahr  unbesetzt,  und  erst  1328  ist  von  Kon- 
stantinopel der  neue  Metropolit 

Theognost  (1328 — 1353)  nach  Kiew48)  gekommen,  von  wo 
er  sich  gleich  nach  \\  ladimir  an  der  Klasma  und  nach  Moskau 
begeben  hat,  wo  er  gleich  seinem  Vorgänger  seinen  Sitz  aufge- 
schlagen hat.  Wiewol  die  Halitscher  Fürsten  schon  seit  geraumer 


47)  Seine  Biographie  schrieb  der  nachmalige  Metropolit  von  (Kiew  and) 
Moskau,  Cyprian  (1 .189  — 1406). 

48)  Nach  der  Nikon'sehen  Chronik  zu  «liesem  Jahre. 


335 

Zeit  sich  von  der  nordrussischen  Metropolic  zu  trennen  ver- 
suchten, und  wirklich  schon  früher,  und  zwar  gleich  nach  der 
Uebersiedlung  der  Metropoliten  nach  Wladimir  an  der  Klasma 
ihren  Metropoliten  wenigstens  eine  kurze  Zeit  gehabt  zu  haben 
scheinen,  und  wiewol  ferner  auch  die  litauischen  Fürsten,  seit- 
dem sie  einen  grossen  Theil  von  Süd-  und  Westrussland  (unter 
Gedimin  1320)  unter  ihre  Herrschaft  gebracht  haben,  gleichfalls 
wünschten,  damit  die  ihrer  Herrschaft  untergebenen  Russen  vom 
Moskauer  Metropoliten  unabhängig  seien,  so  hat  sich  doch  Theog- 
nost  als  alleinigen  Metropoliten  von  ganz  Russland  betrachtet 
und  in  allen  Diözesen  seine  Metropolitanrechte  geltend  gemacht, 
und  hat  den  Titel:  „Metropolit  von  Kiew  und  Eparch  von  ganz 
Russland"  geführt. 

Bald  nach  seiner  Erhebung  zum  Metropoliten  begab  sich 
Theognost  nach  Wolynien,  wo  er  längere  Zeit  (zwischen  1329 
und  1331)  verweilte  und  im  wolynischen  Wladimir  einen 
Bischof  für  Nowhorod  weihte.  Der  Nowhoroder  Erzbischof  Moses 
ist  nämlich  ins  Kloster  getreten,  und  die  Nowhoroder  wählten  an 
seine  Stelle  einen  Priester  Namens  Gregor  Kalika,  welchen  sie 
dann  (1331)  nach  Wolynien  zum  Metropoliten  Theognost  zur 
Weihe  schickten,  und  dort  wurde  der  genannte  Priester  vom  Me- 
tropoliten Theognost  unter  Assistenz  der  Bischöfe  von  Polozk, 
Wladimir  in  Wolynien,  Halitsch,  Peremyschl  und  Chelm  kon- 
sekrirt,  worauf  er  sich  zu  seiner  Heerde  begeben  hat.  Fast  um 
dieselbe  Zeit  hat  der  Metropolit  Theognost  auch  einen  Bischof 
für  Twer,  Namens  Theodor,  geweiht.  —  Bald  nachher  unternahm 
Theognost  eine  Reise  nach  Konstantinopel  und  nach  Saraj,  von 
wo  er  1333  zurückgekehrt  war. 

Wichtiger  sind  die  gleichzeitigen  Begebenheiten,  welche  sich 
avf  die  Geschichte  der  Hallt  scher  Metropolie  beziehen.  Schon  früher 
haben  die  Halitscher  Fürsten  einen  eigenen  Metropoliten  haben 
wollen;  dasselbe  Verlangen  hegte  auch  Lubart  (Demeter)  Gedi- 
minowitsch,  welcher  in  Halitsch  von  1337  — 1338  und  dann 
1341 — 1350  regierte,  und  in  diese  Periode  fällt  die  historisch 
sichere  Gründung  der  Halitscher  Metropolie,  und  zwar  mit 
Approbation  des  Konstantinopler  Patriarchen  Johann  XIV.,  wo- 
von unten  genauer  die  Rede  sein  wird.  Die  Kunde  von  der  Er- 
richtung der  Halitscher  Metropolie  hat  sowol  den  Metropoliten 
Theognost,  als  auch  den  Moskauer  Grossfürsten  Simeon  erbittert, 


336 

sie  schickten  im  J.  1346  an  den  Patriarchen  eine  Gesandtschaft, 
durch  welche  sie  den  neuernannten  Halitscher  Metropoliten  Theo- 
dor verschiedener  Verbrechen  anklagten,  und  ersuchten,  dass 
die  neukreirte  Metropolie  von  Halitsch  aufgelassen  werde.  Die 
damaligen  Umstände  begünstigten  das  Unternehmen  der  Mos- 
kauer, denn  gleichzeitig  (im  Jänner  1347)  bestieg  Johannes  Can- 
tacuzenus  den  griechischen  Thron  und  entsetzte  den  Patriarchen 
Johann  XIV.  wegen  angeblicher  Häresie  und  setzte  an  seine 
Stelle  den  Isidor  Buchir  ein,  und  dieser  hat  zur  Rache  an  seinem 
Vorgänger,  der  ihn  wegen  seiner  Anhänglichkeit  an  den  Palama 
exkommunizirt  hatte,  alle  Anordnungen  desselben  umgestürzt. 
Auf  seine  Anregung  erliess  der  griechische  Kaiser  —  also  nicht 
der  Patriarch,  wie  man  in  kirchlichen  Sachen  mit  Recht  ersvarten 
könnte  —  (im  August  1347)  eine  goldene  Bulle,  in  welcher  er 
die  Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  eine  Neuerung  nennt, 
und  verordnet,  dass  in  Zukunft  alle  Bisthümer  von  Kleinrussland, 
nämlich  die  Diözesen  Halitsch,  Wladimir  in  Wolynien,  Chelm, 
Peremyschl,  Luck  und  Turow,  gleich  allen  übrigen  Diözesen 
Russlands  dem  Metropoliten  von  Kiew  und  Exarchen  von  ganz 
Russland  unterthan  sein  sollen.  Eine  gleiche  Verordnung  erliess 
auch  der  Patriarch,  und  so  ist  die  kurz  vorher  zum  zweiten  Male 
errichtete  Halitscher  Metropolie  in  Folge  der  Umtriebe  des  Mos- 
kauer Grossfürsten  und  seines  Metropoliten  untergegangen  und 
der  Halitscher  Metropolit  Theodor  vor  das  Konstantinopler  Tri- 
bunal zitirt  worden.  Was  für  ein  Urtheil  über  ihn  gefällt  worden 
ist,  ist  nicht  bekannt.  Nachdem  dem  Theognost  auf  diese  Weise 
abermals  die  obengenannten  sechs  Diözesen  zugesprochen  waren, 
begab  er  sich  gleich  zu  deren  Visitation,  von  wo  er  1348  nach 
Moskau  zurückkehrte,  wo  er  im  März  1353  gestorben  ist.  Dass 
er  ein  treuer  Anhänger  der  orientalischen  Kirchenspaltung  war, 
braucht  kaum  erinnert  zu  werden. 

Noch  zu  Lebzeiten  des  Metropoliten  Theognost  hat  sich 
ein  Mönch,  Namens  Theodoretim  Jahre  1352  nachConstantinopel 
zum  Patriarchen  begeben,  und  mit  der  falschen  Angabe,  dass 
Theognost  gestorben  ist,  den  Patriarchen  um  Einsetzung  in  die 
Metropolitanwürde  ersucht;  weil  aber  dieser  seinem  Ansuchen 
nicht  willfahren  wollte,  so  begab  er  sich  zum  bulgarischen  Patri- 
archen nach  Ternowo,  welcher  ihn  zum  Metropoliten  von  Russ- 
land einsetzte.    Ob  das  im   Einverständnisse    mit    irgend    einem 


SB? 

Regenten  von  Südrussland  geschehen  ist,  wird  nicht  berichtet, 
ist  aber  sehr  wahrscheinlich,  und  zwar  scheint  dabei  der  EinfLuss 
des  litauischen  Grossfürsten,  zu  dem  damals  der  grösste  Theil 
Südrusslands  gehörte,  obgewaltet  haben, so  dass  man  diesen  Theo- 
doret  mit  Recht  als  den  ersten  litauisch-russischen  Metropoliten 
annehmen  kann.  Zur  Entschuldigung  dieser  Ordination  sagte  der 
Ternower  Patriarch,  dass,  nachdem  sich  die  Metropoliten  eigen- 
mächtig von  Kiew  nach  Moskau  entfernt  haben,  der  Metropolitan- 
sitz von  Kiew  erledigt  wurde,  und  es  deswegen  recht  und  billig 
war,  ihn  zu  besetzen.  Indessen  säumte  auch  der  Moskauer  Gross- 
fürst nicht,  diese  Massregeln  der  Litauer  zu  verhindern.  Auf  sein 
Betreiben  wurde  in  Konstantinopel  (1354)  zum  Nachfolger  des 
inzwischen  verstorbenen  Metropoliten  Theognost's 

Alexius  (1354 — 1378)  zum  Metropoliten  von  Kiew  und  ganz 
Russland  ernannt,  und  hiermit  die  vom  Ternower  Patriarchen 
vollzogene  Einsetzung  des  Theodoret  zum  Metropoliten  von 
Kiew  annullirt.  Theodoret  hat  aber  nichtsdestoweniger  seinen 
Sitz  in  Kiew  aufgeschlagen,49)  und  sich  um  die  über  ihn  vom 
Patriarchen  Philotheus  ausgesprochene  Absetzung  nicht  weiter 
gekümmert.  Alexius  begab  sich  nach  seiner  Ernennung  zur 
kanonischen  Institution  nach  Konstantinopel,  legte  dort  dem 
Patriarchen  die  Gründe,  welche  die  Transferirung  des  Metro- 
politansitzes von  Kiew  nach  dem  Susdal'schen  Wladimir  veran- 
lassten, dar,  und  verklagte  den  'Theodoret,  welcher  ohne  Rück- 
sicht auf  den  Ausspruch  des  Patriarchen  seine  Rechte  auf  die 
Kiewer  Metropolie  nicht  aufgeben  wollte.  Auf  das  hin  erliess 
der  Patriarch  im  Jahre  1354  folgendes  Schreiben:  «Unsere  De- 
muth  hat  nach  gemeinschaftlicher  Berathung  mit  den  bei  uns 
anwesenden  heiligsten  Bischöfen,  unseren  im  Herrn  geliebten 
Brüdern  und  Mitdienern  die  vollste  Ueberzeugung  gewonnen, 
dass  es  für  die  heilig-s te  Metropolie  von  Russland  keinen  anderen 
(ausser  Wladimir  an  der  Klasma)  Aufenthaltsort  und  Zufluchts- 
ort gibt,  und  dass  der  Metropolit  dort  (in  Kiew)  absolut  keine 
Mittel  zur  Deckung  seiner  unumgänglich  nothwendigen  Bedürf- 
nisse und  zur  treuen  Verwaltung  seines  Amtes  hat,  während  er 
hier  (in  Wladimir  an  der  Klasma)  eine  genügende  Ruhe  und  Frei- 
heit in  der  Verwaltung  (seines  Amtes)  finden  kann.    Und  des- 


49)  Vgl.  Acta  Patriarch  atus  Constantinopolitani,  ed.    Miklosich,    Vindo- 
bonae  1860.  I.  350. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  22 


338 

wegen  befehlen  wir  im  heiligen  Geiste  durch  diesen  Conciliar- 
erlass,  damit,  gleich  diesem  heiligsten  Metropoliten  von  Russland, 
auch  alle  seine  Nachfolger  in  Wladimir  (an  der  Klasma)  residiren, 
und  damit  sie  Wladimir  als  ihren  unanfechtbaren  und  unveränder- 
lichen  Kathedralsitz  betrachten.  Es  soll  aber  auch  Kiew  als  ihr  eige- 
ner Sitz  und  erste  bischöfliche  Katheder  angesehen  werden,  wenn 
diese  Stadt  ganz  (nicht  zerstört)  bleibt,  und  nach  Kiew  und  mit 
ihm  (d.  i.  mit  Kiew)  soll  die  heiligste  Episkopie  in  Wladimir 
die  zweite  Katheder  des  russischen  Metropoliten  sein,  in  welcher 
er,  so  lange  es  die  Noth  erheischt,  ohne  Hindernisse  die  Weihe 
der  Lektoren,  Subdiakone,  die  Ordination  der  Diakone  und 
Presbyter,  und  alles  Andere,  was  nach  den  Kirchensatzungen 
zum  Ordinarius  gehört,  vornehmen  soll.  Wenn  aber  mit  Gottes 
Hilfe  Kiew  in  den  früheren  Stand  versetzt  und  Theodoret  von 
dort  vetrieben  sein  wird,  so  dass  der  Metropolit  dort  einen  ruhigen 
Zufluchtsort  haben  können  wird,  so  soll  auch  dann  Wladimir 
(an  der  Klasma)  die  Eigenschaft  einer  den  Metropoliten  eigenen 
Kathedralkirche  behalten,  nur  soll,  wie  oben  gesagt,  Kiew  ihr 
erster  Sitz  und  ihre  erste  Katheder  sein."  50)  Durch  dieses  De- 
kret wurde  die  Verlegung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach 
Wladimir,  welche  faktisch  vor  55  Jahren  geschehen  war,  kano- 
nisch bestätigt  und  Wladimir  zur  zweiten  Metropolitankatheder 
erhoben.  Sonderbar  scheint  hier  nur  der  Umstand,  dass  das 
Dekret  des  Patriarchen  von  Moskau  nichts  spricht,  wiewol  die 
Metropoliten  seit  dem  Jahre  1325  faktisch  ihren  stabilen  Site 
dort  hatten.  Dass  dem  Patriarchen  dieser  Umstand  unbekannt 
geblieben  wäre,  kann  nicht  angenommen  werden;  es  scheint 
daher,  dass  man  Wladimir  deswegen  zur  Metropolitankatheder 
wählte,  weil  diese  Stadt  näher  von  den  südrussischen  Diözesen 
gelegen  war,  als  Moskau,  dass  man  also  dadurch  auch  die  süd- 
russischen Kegenten,  welche  den  Metropoliten  in  ihrer  Nähe 
haben  Wollten,  zu  befriedigen  und  die  Einheit  der  Metropolie 
erhalten  wollte.  Doch  hat  diese  Massregel  die  einmal  in  Angriff 
genommene  Theilung  der  Metropolie  nicht  verhindern  können. 
Was  mit  dem  Kiewer  Metropoliten  Theodoret  geschehen 
ist,  wird  nicht  weiter  berichtet.  Der  Litauer  Grossfürst  Olgerd 
wollte  aber  den  Alexius  nicht  als  Metropoliten  anerkennen,   und 


50)    Acta   Patr.  Const.  I.  351—353, 


339 

schickte  deswegen  einen  gewissen  Roman  nach  Konstantinopel 
mit  der  Bitte,  damit  man  ihn  dort  zum  russischen  Metropoliten 
weihe.51)  Roman  kam  nach  Konstantinopel  gerade  damals,  als 
Alexius  bereits  zum  Metropoliten  geweiht  war;  doch  gelang  es 
durch  Geschenke  und  gute  Worte,  den  Patriarchen  Philoteus  zu 
vermögen,  dass  auch  Roman  zum  Metropoliten  über  die 
den  Litauern  untergebenen  Diözesen  geweiht  wurde.  So  hat  der 
Patriarch  selbst  zwei  Metropoliten  für  Russland  eingesetzt,  und' 
Beide  kehrten  missvergnügt  in  ihre  Heimat  zurück,  indem  sich 
Beide  in  ihren  Rechten  verkürzt  sahen.  Nach  Russland  zurück- 
kehrt, wollte  Roman  die  Metropolitankatheder  von  Kiew  in  Be- 
sitz nehmen,  wurde  aber  dort  nicht  angenommen,  und  auch  der 
Bischof  von  Twer  verweigerte  die  Gesandten  Romans  zu  empfan- 
gen. Es  kam  zwischen  den  beiden  Metropoliten,  deren  Bezirke 
vielleicht  nicht  ganz  genau  abgegrenzt  waren,  wegen  gegensei- 
tiger Eingriffe  in  die  Jurisdiktion  zu  argen  Streitigkeiten,  welche 
den  Roman  zu  einer  Reise  (1356)  nach  Konstantinopel  bewogen 
haben,  um  sich  dort  über  den  Moskauer  Metropoliten  Alexius 
zu  beschweren.  Dahin  wurde  (1356)  auch  Alexius  berufen,  und 
nachdem  Beide  ihre  Klagepunkte  vorgetragen  hatten,  wurde  mit 
Zustimmung  des  Kaisers  entschieden,  dass  Alexius  auch  ferner- 
hin „Metropolit  von  Kiew  und  ganz  Russland«  bleiben  soll  — 
unter  die  Jurisdiktion  des  Litauer  Metropoliten  Roman  aber 
sollen  die  in  Litauen  gelegenen  zwei  russischen  Diözesen  von 
Polozk  und  Turow  Nowogrodek,  so  wie  die  Wolynischen  (im 
Fürstenthume  Halitsch  und  Wladimir)  Diözesen  von  Wladimir, 
Chelm,  Halitsch,  Peremyschl  und  Luck  gehören,  und  zugleich 
wurde  verordnet,  dass  die  beiden  Metropoliten  die  Grenzen 
ihrer  Bezirke  genau  beobachten  und  ihre  gegenseitigen  Rechte 
nicht  angreifen.  Alexius  fügte  sich  dieser  Entscheidung  der 
Patriarchalsynode  und  kehrte  mit  den  bezüglichen  Dokumenten 
in  seine  Heimat  zurück;  Roman  aber  wollte  sich  diesem  Be- 
schlüsse nicht  unterwerfen,  er  wollte  die  diesbezüglichen  Urkun- 
den nicht  annehmen,  und  nach  Litauen  zurückgekehrt,  achtete  er 
nicht  die  Grenzen  seiner  Jurisdiktion,  sondern  drang  in  die  Diö- 
zesen des  Moskauer  Metropoliten,  so  nach  Kiew  und  Brjansk  ein, 
und  suchte  auch  den  Litauer  Grossfürsten  Olgerd  zu  Feindselig- 


5«)    Acta  Patr.  CP.  I.  525—527.  II.  12—13. 

22* 


340 

keiten  gegen  die  Moskauer  und  deren  Unterthanen  zu  bewegen. 
Es  kam  nun  abermals  zu  Klagen  und  Rekriminationen,  welche 
der  Patriarch  durch  Mahnungen  zu  beseitigen  trachtete,  und  um 
den  Roman  zu  befriedigen,  demselben  zuletzt  auch  die  Brjansker 
Diözese  zuwies.  Doch  auch  jetzt  blieb  Roman  widerspenstig 
und  kam  1360  in  die  dem  Alexius  untergebene  Twcr'sche  Diö- 
zese. Der  dortige  Bischof  wollte  ihn  nicht  empfangen,  desto 
grössere  Ehrenbezeugungen  erwiesen  ihm  aber  die  dortigen 
Fürsten,  welche  als  Olgerd's  Verwandte  mit  dem  Moskauer 
Grossfürsten  in  Feindschaft  lebten.  Alexius  wandte  sich  mit 
neuen  Klagen  an  den  Patriarchen,  welcher  deswegen  (1360) 
zwei  Gesandte,  einen  Metropoliten  und  den  Diakon  Georgius 
Perdikos  nach  Russland  entsendete,  damit  sie  die  Handlungs- 
weise Romanos  von  ihm  selbst  oder  von  seinem  Bevollmächtigten 
und  in  Gegenwart  der  Fürsten  und.  der  Bischöfe  an  Ort  und 
Stelle  erkennen  und  die  von  den  genannten  Personen  gefertigten 
Untersuchungsakten  dem  Kaiser  und  dem  Patriarchen  zur  Ent- 
scheidung vorlegen.  Doch  bald  darauf  (1362)  ist  Roman  gestor- 
ben, und  so  wurde  diesen  Zwistigkeiten  ein  Ende  gemacht.  Der 
Patriarch  Philotheus,  welcher  nach  des  Callistes  Entsagung 
den  Patriarchalstuhl  zum  zweiten  Male  bestiegen  hatte,  erliess 
(1362)  ein  Sendschreiben  an  die  Fürsten  Russlands,  in  welchem 
er  sie  ermahnte,  dass  sie  alle  den  Alexius  als  ihren  Metropoliten 
anerkennen,  und  sagt:  „Wir  verordnen,  damit  das  litauische 
Land  sich  für  alle  nachfolgenden  Zeiten  aus  keinerlei  Ursachen 
der  geistlichen  Regierung  des  Kiewer  Metropoliten  entziehe, 
denn  ein  ähnlicher  Fall  hat  schon  Verwirrung  und  vielfache 
Mi9sstände  verursacht.  Demnach  haben  alle  Anordnungen  des 
gegenwärtigen  und  der  nachfolgenden  Metropoliten,  wie  sie  in 
den  ihm  unterordneten  Diözesen  gebräuchlich  sind,  auch  für  die 
litauischen  Diözesen  gesetzliche  Kraft"")  Doch  dieses  Dekret 
scheint  an  seine  Adresse  nicht  expedirl  worden  zu  sein,  denn  in 
den  Akten  ist  es  durchstrichen,  und  zwar  aus  dem  Grunde,  weil 
man  voraussehen  mochte,  dass  es  erfolglos  bleiben  wird,  welche 
Befürchtung  die  späteren  Regebenheiten  ganz  rechtfertigten. 

Bevor  wir  auf  den  weiteren  Gang  der  Streitigkeiten   über 
die  Metropolie  übergehen,    seien   hier  noch  andere  kleinere  Be- 


äeta   Patr.  CP.   I.  525  ss. 


341 

gebenheiten  der  Zeit  des  Metropoliten  Alexius  erwähnt.  Beson- 
ders ärgerlich  waren  die  Ereignisse  in  Nowhorod.  Schon  unter 
Theognost  beschwerten  sich  die  Nowhoroder  beim  griechischen 
Kaiser  und  beim  Patriarchen  über  die  Erpressungen  der  Metro- 
politen, welche  dem  Clerus  schwere  Lasten  auferlegten  und 
diese  mit  dem  wohllautenden  Namen  der  freiwilligen  Gaben  be- 
schönigten. So  scheibt  z.  B.  die  Nowhoroder  Chronik  beim 
Jahre  1341  f  „Gekommen  ist  im  Winter  nach  Nowhorod  der  Me- 
tropolit Theognost,  ein  Grieche,  mit  vielen  Leuten:  und  der  Erz- 
bischof sowie  die  Klöster  hatten  eine  schwere  Last  der  Verpfle- 
gung und  der  Geschenke  (zu  tragen)."  Die  Nowhoroder  Gesandten 
wurden  in  Konstantinopel  sehr  gnädig  aufgenommen  und  kehr- 
ten vom  Kaiser  Johann  Cantacuzen  und  vom  Patriarchen  Philo- 
theus  mit  freundschaftlichen  Urkunden,  die  mit  goldenen  Siegeln 
versehen  waren,  zurück.  „Der  Inhalt  dieser  Urkunden  ist  unbe- 
kannt, doch,  wie  Karamsin  (IV.  296)  meint,  es  scheint,  dass  Phi- 
lotheus,  als  ein  listiger  Grieche,  die  Gesandten  nur  mit  schönen 
Worten  abgefertigt  hatte:  denn  er  wollte  sich  mit  den  russischen 
Metropoliten,  welche  nach  Konstantinopel  niemals  ohne  reiche 
Geschenke  gekommen  sind,  nicht  verfeinden."  Um  aber  auch  mit 
dem  Nowhoroder  Erzbischof  Moses  nicht  zu  verderben,  schickte 
er  ihm  eine  Auszeichnung,  das  sogenannte  Polystaurion.  Da- 
durch war  aber  das  Ansehen  des  Metropoliten  in  den  Augen  der 
Nowhoroder  sehr  gesunken,  und  Tatischtschew  will  wissen,  dass 
sie  sich  vom  Metropoliten  ganz  losreissen  wollten.  —  Zu  beson- 
deren Ehren  ist  der  Metropolit  Alexius  nach  der  Angabe  des 
Stufenbuches  bei  den  Tataren  gekommen.  Es  erkrankte  nämlich 
Tajdula,  eine  Gemalin  des  Chan  Tschanibek,  und  weil  sie  nir- 
gends Hilfe  finden  konnte,  liess  sie  den  Alexius  zu  sich  rufen. 
Der  Chan  schrieb  deswegen  an  den  Moskauer  Grossfürsten: 
„W7ir  haben  vernommen,  dass  der  Himmel  das  Gebet  eueres 
Hauptpriesters  niemals  unerhört  lässt:  er  möge  demnach  die  Ge- 
nesung für  meine  Frau  erbitten.«  Alexius  begab  sich  im  August 
1357  zum  Chan,  und  als  Tajdula  die  Gesundheit  wiedererlangte, 
suchte  sie  sich  dem  Alexius,  dessen  Gebeten  sie  ihre  Genesung 
zuschrieb,  auf  jede  Weise  dankbar  zu  erweisen.  Doch  bald 
nachher  wurde  der  Chan  Tschanibek  von  seinem  eigenen  Sohne 
Berdibek  erschlagen,  und  Alexius  konnte  sich  nur  durch  schleu- 
nige Flucht  nach  Moskau  retten.    Der  neue  Chan  Berdibek  ent- 


342 

sendete  gleich  einen  Gesandten  nach  Russland  mit  Drohungen 
und  ungemessenen  Forderungen.  Die  Fürsten  zitterten,  da  ent- 
schloß sich  Alexius  zu  einer  nochmaligen  Reise  nach  der  Residenz 
der  [Captschakschen  Chane,  und  durch  Vermittlung  Tajdula's, 
der  Mutter  des  Chan  Berdibek,  ist  es  ihm  gelungen,  den  Chan  zu 
besänftigen  und  so  seinem  Vaterlande  einen  wichtigen  Dienst  zu 
leisten.  Bei  dieser  Gelegenheit  soll  Alexius  vom  Chan  Berdibek 
einen  Gnadenbrief  (Jarlik)  erhalten  haben,  worin  ihm  dieselben 
Rechte  und  Privilegien,  wie  seinem  Vorgänger  Theognost,  er- 
theilt  und  zugesichert  worden  sind53).  Imfolgenden  Jahre  (1358) 
begab  sich  Alexius  nach  Kiew,  von  wo  er  erst  1360  (nach  dem 
Stufenbuche)  nach  Moskau  zurückgekehrt  war.  Bei  dieser  Gele- 
genheit aber  wurde  Alexius  vom  litauischen  Grossfürsten  Olgerd 
gefangen  genommen  und  konnte  sich  nur  mit  fremder  Hilfe 
durch  Flucht  retten. 

Seit  der  Zeit  scheint  Alexius  Südrussland  aus  Furcht  vor 
Olgerd's  Nachstellungen  gemieden  zu  haben,  wess wegen  sich 
Olgerd  beim  Patriarchen  beschwerte,  dass  die  seiner  Herrschaft 
untergebenen  Russen  von  ihrem  geistlichen  Oberhirten  vernach- 
lässigt werden.  Der  Patriarch  Callist  ermahnte  deswegen  den 
Alexius,  dass  er  ganz  Russland  visitire  und  alle  Fürsten  liebe 
und  sie  als  seine  Sühne  betrachte,  so  werden  sie  ihn  auch  als 
ihren  Vater  lieben  und  verehren.  Unter  Einem  verständigt  der 
Patriarch  den  Alexius,  dass  er  auch  an  Olgerd  geschrieben  hat, 
damit  er  den  Metropoliten  ehre  und  achte  und  ihm  mit  schuldi- 
ger Ehrerbietung  begegne.  Doch  alle  diese  Belehrungen  und 
Ermahnungen  hatten  keinen  Erfolg  und  wurden  von  Niemandem 
befolgt51).  Die  Streitigkeiten  erneuerten  sich  im  Gegentheile, 
und  breiteten  sich  immer  mehr  aus,  indem  sich  in  die  Sache  nun 
auch  der  polnische  König  Kasimir  einmischte. 

Zuerst  erhob  sich  gegen  Alexius  der  Fürst  von  Twer,  ein 
Freund  Olgerd's  von  Litauen,  und  beschwerte  sich  (1371)  gegen 
den  Metropoliten  beim  neuen  Patriarchen  Philotheus,  welcher  im 
September  desselben  Jahres  (1371)  den  Alexius  nach  Konstan- 
tinopel vor  sein  Tribunal  berufen  hat,  wozu  auch  Michael,  Fürst 
von  Twer,  seine  Bevollmächtigten  zu  entsenden  versprochen  hat. 


":    Kamm. -in.    IV.    tfoti 
r-<    A  P.  I.  320. 


343 

Doch  bald  änderte  der  Patriarch  seinen  Beschluss,  er  suchte  nun 
den  Fürsten  Michael  mit  dem  Metropoliten  zu  versöhnen.  „Wel- 
cher Fürst  hat  je  mit  dem  Metropoliten  gerechtet?"  —  schrieb 
Philotheus  an  Michael  —  „bitte  ihn  (den  Metropoliten)  um  Ent- 
schuldigung, und  bezeige  deine  Reue,  damit  er  dich  mit  Liebe 
aufnehme-  •  •  Ich  habe  auch  zu  deinem  Metropoliten  geschrieben, 
und  wenn  du  Busse  thun  wirst,  wird  er  dich  lieb  gewinnen  und 
wird  dich  mehr  lieben  als  vorher"55).  Gleichzeitig  gelangten  nach 
Konstantinopel  auch  von  dem  Metropoliten  Alexius  und  vom 
Moskauer  Grossfürsten  Entschuldigungen  und  Klagen  gegen 
Olgerd  nnd  seine  Anhänger,  der  Litauer  Grossfürst  Olgerd  aber 
säumte  auch  nicht,  seine  wirklichen  oder  eingebildeten  Rechte 
in  Konstantinopel  zn  verfechten;  er  ertrug  es  schwer,  dass  seine 
russischen  Unterthanen  seit  Roman's  Tode  (1362)  keinen  eigenen 
Metropoliten  hatten,  und  verlangte  daher  in  einem  Schreiben 
(1371)  an  den  Patriarchen  ganz  kategorisch:  „Gebe  uns  einen 
anderen  Metropoliten  für  Kiew,  Smolensk,  Twer,  für  Kleinruss- 
land (d.  i.  die  Diözesen  Halitscb,  Chelm,  Wladimir,  Luck,  Turow 
und  Peremyschl),  für  Nowosil  und  für  Niznij-Nowhorod."  Dieses 
Schreiben  des  Olgerd  hat  der  Patriarch  dem  Metropoliten  Ale- 
xius (im  August  1371)  mitgetbeilt  mit  der  Aufforderung,  damit 
er  persönlich  oder  durch  Bevollmächigte  in  Konstantinopel  er- 
scheine und  der  diesbezüglichen  Berathung  beiwohne56). 

Alle  diese  Begebenheiten  konnten  dem  damaligen  Beherr- 
scher des  jetzigen  Königreiches  Galizien  und  Lodomerien,  (Ha- 
litsch  und  Wladimir)  dem  polnischen  Könige  Kasimir  III.  nicht 
unbekannt  bleiben,  zumal  sowol  der  Litauer  als  auch  der  Mos- 
kauer Grossfürst  seine  (Kasimir's)  ruthenischen  Unterthanen 
unter  ihrer  Metropoliten  geistliche  Oberherrschaft  zu  bringen 
trachteten.  Er  konnte  selbstverständlich  die  Anmassungen  und 
Bestrebungen  der  beiden  genannten  Regenten  mit  Rücksicht  auf 
seine  Unterthanen  aus  politischen  Gründen  nicht  billigen,  und 
weil  ihm  die  Geschichte  des  von  ihm  beherrschten  ruthenischen 
Landes  in  dieser  Beziehung  selbst  an  die  Hand  ging,  weil  ja 
schon  früher  die  in  Rede  stehenden  Länder  ihren  eigenen  Metro- 


55)  Acta  I.  586.  590. 

5«)  Acta  Patr.  CP.  I.  580.  584. 


344 

politen  hatten,  so  schickte  er  im  Jahre  1371 57)  an  den  Patriarchen 
Philotheus,  durch  den  Halitscher  Bischof  Antonius  ein  Schreiben, 
in  welchem  er  ersuchte,  damit  dieser  Antonius  zum  Metropoliten 
von  Halitsch  erhoben  werde.  Die  Sache  wurde  (1371)  vor  die 
Patriarchalsynode  in  Konstantinopel  gebracht,  und  nach  einge- 
hender Berathung  wurde  Antonius  zum  Halitscher  Metropoliten  er- 
hoben und  ihm  die  Diözesen  Chelm,  Peremyschl  und  Wladimir  als 
Suffvoganien  unterordnet. 58)  Indem  der  Patriarch  auf  diese  Weise 
(1371)  die  Halitscher  Metropolie  restituirte,  fühlte  er  wohl,  wie 
schmerzlich  diese  Anordnung  für  den  Moskauer  Grossfürsten  und 
seinen  Metropoliten  Alexius  sein  wird,  daher  suchte  er  den 
Letzteren  zu  trösten  und  schrieb  ihm  unter  Anderen:  „Deiner 
Heiligkeit  ist  es  bekannt,  mit  welcher  Liebe  und  Wohlwollen 
ich  dir  zugethan  bin.  Auch  im  vorigen  Jahre  habe  ich  dir  ge- 
schrieben, dass  ich  dich  von  Anfang  an  als  meinen  Freund  be- 
trachtete, und  auch  jetzt  als  solchen  verehre-  •  •  Doch  ich  war 
sehr  betrübt,  als  ich  über  deine  Heiligkeit  vernommen  habe,  dass 
du  alle  Christen,  welche  dort  die  verschiedenen  Gegenden  von 
Russland  bewohnen,  verlassen  hast,  und  dich  an  einem  Orte  auf- 
hältst, die  Anderen  dagegen  ohne  Regierung,  Belehrung  und 
geistliche  Beaufsichtigung  gelassen  hast.  Wie  unsere  Demuth  von 
Gott  zum  Hirten  und  Lehrer  des  ganzen  Erdkreises  einge- 
setzt ist,  so  habe  auch  ich  deine  Heiligkeit  zum  Vater  und  Lehrer 
des  ganzen  russischen  Volkes  instituirt,  damit  du  Alle  lehren,  um 
Alle  gleiche  Sorge  tragen,  gegen  Alle  gleiche  Freundschaft  und 
Liebe  haben  mögest.  Es  sei  dir  bekannt,  dass  so  wie  du  eine  so 
lange  Zeit  Kleinrussland  vernachlässigt  und  dasselbe  nicht  visi- 
tirt  hattest,  der  polnische  König  Kasimir  zu  unserer  Demuth  mit 
anderen  Fürsten  einen  Bischof  mit  einem  Schreiben  geschickt 
hat.  (Hier  führt  er  das  Schreiben  Kasimirs  III.,  das  bei  der  Ge- 
schichte der  Halitscher  Metropolie  unten  wiedergegeben  wird.) 


57)  Bezüglich  der  Chronologie  ist  hier  zu  bemerken,  dass  die  Russen 
vom  Anfange  des  XIV.  Jahrhundertes  das  Jahr  vom  1.  September  a.  St  vis  zu 
zählen  anfingen.  Wiewol  also  Kasimir  am  :>.  November  1370  gestorben  ist,  und 
die  auf  die  Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  bezügliche  Urkunde  im  J.  1371 
zum  Kasimir  gekommen  ist,  so  ist  hier  kein  Widerspruch,  denn  die  Lateiner 
hatten  noch  das  Jahr  1370,  die  Russen  zählten  aber  schon  seit  September  das 
Jahr   1371. 

Uta.  Patr.  <  P.  T.  578. 


345 


Was  blieb  uns  zu  thun  übrig?  Wir  rufen  dich  als  Richter  an, 
was  wirst  du  sagen?  Sollten  wir  etwa  den  zu  uns  geschickten 
Bischof  entlassen  und  das  Volk  Gottes  ohne  Beaufsichtigung  und 
ohne  geistliche  Vorsorge  lassen,  wie  du  gethan  hast?  Unmöglich: 
denn  wir  würden  bei  Gott  in  grosse  Strafe  und  bei  den  Menschen 
in  viele  Klagen  und  Beschuldigungen  verfallen.  Anders  möchte 
sich  die  Sache  verhalten,  wenn  der  Herrscher  jenes  Landes  ortho- 
dox und  unseres  Glaubens  wäre,  dann  möchten  wir  ihn  vielleicht 
einschränken  und  seinem  Wunsche  nicht  genugthun,  wiewol  das 
nicht  ganz  gut  wäre;  da  er  aber  nicht  unser  ist,  sondern  ein  La- 
teiner, konnten  wir  ihm  etwa  widersprechen?  Dabei  beabsichtigte 
er  eine  besondere  lateinische  Metropolie  einzusetzen  und  die  Ru- 
thenen  zum  lateinischen  Glaubenzu  bekehren. Bedenke  also  selbst, 
ob  es  gut  wäre,  wenn  es  so  geschehen  wäre?  Ich  danke  Gott, 
dass  er  das  nicht  gethan  hat,  sondern  von  uns  einen  Metropoliten 
verlangte.  Durch  diese  Umstände  genöthigt,  haben  wir  diesen 
(zum  Metropoliten)  ordinirt,  den  er  geschickt  hat.  Wir  übertrugen 
ihm  Halitsch  als  Metropolie  und  dazu  die  Bisthümer:  Wladimir, 
Peremyschl,  und  Chelm,  welche  sich  unter  der  Herrschaft  des 
polnischen  Königs  befinden.  Mehr  ausser  diesem  haben  wir  ihm 
nicht  gegeben,  weder  Luck,  noch  irgend  etwas  anders.  Ich  weiss 
übrigens,  dass  deine  Heiligkeit  trauern  wird,  dass  dem  so  ge- 
schehen ist;  doch  es  war  kein  Grund  vorhanden,  anders  zu  verfügen. 
Wie  konnten  wir  die  Sache  unentschieden  lassen,  nachdem  du 
dir  ein  so  wichtiges  Vergehen  zu  Schulden  kommen  liessest,  in- 
dem du  die  dortigen  Christen  ohne  jegliche  Sorge  so  lange  Zeit 
gelassen  hast.  In  Folge  der  schwierigen  Umstände  mussten  wir 
so  verfahren,  und  dich  soll  das  nicht  betrüben  deswegen,  weil 
du  selbst  der  schuldige  Theil  bist."  59) 

Der  günstige  Erfolg  der  Bestrebungen  Kasimirs  veran- 
lasste den  Litauerfürsten  Olgerd,  die  Erledigung  seines  Gesuches 
um  Einsetzung  eines  eigenen  Metropoliten  für  die  litauischen 
Diözesen  desto  eifriger  zu  betreiben.  Der  Patriarch  Philotheus 
schickte  deswegen  nach  Russand  seine  Gesandten,  den  Johannes, 
Syncellus  der  Konstantinopler  Kirche  und  den  Mönch  Cyprian, 
einen  Serben  von  Geburt,  mit  dem  Auftrage,  die  gegenseitigen 
Klagen  des  Grossfürsten  Olgerd  und  des  Metropoliten  Alexius 


5t>)  Acta.  Palr.  T.  582. 


346 

zu  untersuchen  und  wo  möglich  die  streitenden  Parteien  zu  ver- 
söhnen. Cyprian  aber  hatte  andere  Absichten,  er  wollte  den  Ale- 
xius  absetzen  und  selbst  seinen  Sitz  einnehmen,  und  um  in  seinem 
Vorhaben  auf  keine  Hindernisse  zu  stossen,  entfernte  er  von  sich 
den  anderen  Gesandten  des  Patriarchen,  begab  sich  zum  Metro- 
politen Alexius,  mit  welchem  er  die  Stadt  Twer  und  andere  Städte 
besuchte,  und  ihn  versicherte,  dass  er  von  Konstantinopel  nichts 
befürchte,  und  dorthin  nicht  reise,  denn  er  (Cyprian)  wird  für 
ihn  Alles  thun.  So  hat  der  listige  Mönch  den  alten  Alexius  für 
sich  gewonnen,  wurde  von  demselben  reich  beschenkt  und  begab 
sich  nach  Litauen.  Hier  verweilte  Cyprian  längere  Zeit  und 
wusste  sowol  den  Olgerd,  als  auch  alle  anderen  litauischen  Fürsten 
für  sich  zu  gewinnen,  bereitete  dann  falsche  Berichte  über  an- 
gebliche Verbrechen  des  Alexius  und  fertigte  selbst  von  den 
Litauer  Fürsten  Briefe  an  den  Patriarchen  aus,  in  denen  sie  um 
die  Einsetzung  Cyprian's  in  die  Metropolitanwürde  bitten,  im 
Gegentheile  aber  drohen,  dass  sie  beim  Papste  um  einen  Metro- 
politen bitten  werden.  Philotheus  schenkte  diesen  falschen  Be- 
richten vollen  Glauben  und  ordinirte  im  J.  1376  den  Cyprian 
zum  Metropoliten  von  Kiew  und  Litauen  mit  dem  Rechte  der 
Nachfolge  in  der  Metropolie  yor  ganz  Russland,  sobald  Alexius 
gestorben  sein  wird.  So  wurden  vom  Patriarchen  drei  Metro- 
polien  in  Russland  errichtet.  Ob  bei  der  Erhebung  Cyprian's 
übrigens  nur  die  Sorge  für  das  Wohl  der  Kirche,  oder  auch  die 
bei  solchen  Anlässen  unausbleiblichen  Geschenke  in  die  Wag- 
schale fielen,  bleibe  dahingestellt;  jedenfalls  ist  das  ein  sehr 
problematischer  Beweis  von  der  umsichtigen  Leitung  der  wich- 
tigsten Kirchenangelegenheiten  von  Seite  der  Konstantinopler 
Patriarchen.  Cyprian  war  auch  mit  der  auf  so  eine  unwürdige 
Weise  erlangten  Würde  nicht  zufrieden,  er  wollte,  dass  Alexius 
abgesetzt  werde,  was  er  aber  nicht  erreichen  konnte,  und  so  ge- 
zwungen war,  den  Tod  des  greisen  Metropoliten  abzuwarten. 

Nach  dem  neuen  litauischen  Metropoliten  Cyprian  kamen 
nach  Russland  auch  Bevollmächtigte  des  Patriarchen,  welche 
über  die  von  Cyprian  gegen  Alexius  vorgebrachten  Beschuldi- 
gungen Erhebungen  pflegen  und  darüber  dem  Patriarchen  einen 
genauen  Bericht  erstatten  sollten;60)  und  sie   berichteten  nach 


60)  Acta.  Patriar.  II.  12. 


347 

Konstantinopel,  dass  alle  von  Cyprian  vorgebrachten  Beschuldi- 
gungen falsch  und  erlogen  sind,  dass  gegen  Alexius  nicht  nur 
keine  Ankläger  auftreten,  sondern  im  Gegentheile  ihn  alle  als 
ihren  Vater  verehren.  Doch  dies  war  schon  spat,  und  nun  konnte 
an  der  Sache  nichts  mehr  geändert  werden.  —  Cyprian  suchte 
sich  unterdessen  in  den  verschiedenen  Diözesen  Russlands  Ein- 
gang zu  verschaffen,  so  schickte  (1376)  er  seine  Anstellungs- 
urkunde nach  Nowhorod,  von  wo  er  aber  die  Antwort  erhalten  hat, 
dass  wenn  er  in  Moskau  als  Metropolit  anerkannt  werden  wird, 
er  auch  in  Nowhorod  Aufnahme  finden  wird.  Cyprian  hat 
sich  aber  (nach  der  Nowhoroder  Chronik)  an  den  Moskauer 
Grossfürsten  nicht  gewendet,  sondern  begab  sich  nach  Kiew, 
von  wo  er  die  litauischen  Diözesen  leitete  und  den  Tod  des  Ale- 
xius abwartete.  Nach  der  Ansicht  Karamsin's  aber  (V.  57.)  hat 
sich  Cyprian  zuerst  an  den  Moskauer  Grossfürsten  gewendet, 
welcher  aber,  unwil'ig  darüber,  dass  man  ohne  sein  Vorwissen 
einen  Metropoliten  für  ganz  Russland  einsetzte,  ihn  nicht  auf- 
nehmen wollte,  weil  er  zum  Nachfolger  des  Alexius  schon  einen 
Anderen  ausersehen  hat.  Alexius,  welcher  sein  nahes  Ende  sah, 
wollte  zu  seinem  Nachfolger  einen  gewissen  Sergius  haben, 
als  aber  dieser  die  ihm  angetragene  Würde  nicht  annehmen 
wollte,  trachtete  der  Grossfürst,  seinen  Liebling  Mitjaj  zum  Me- 
tropoliten zu  erheben.  Dieser  Mitjaj  war  früher  Seelsorger  am 
Lande,  weil  er  sich  aber  durch  Talent,  Beredsamkeit  und  andere 
Vorzüge  auszeichnete,  wurde  er  vom  Grossfürsten  Demeter 
Donski  als  Hofcaplan  nach  Moskau  berufen,  und  wurde  ausserdem 
zum  grossfürstlichen  Siegelbewahrer  erhoben.  Sein  Ansehen 
wuchs  mit  jedem  Tage,  man  pries  ihn  wie  den  Fürsten  selbst,  er 
führte,  wie  die  Chronik  erzählt,  ein  Leben  mit  grossartigem  Auf- 
wände und  unterhielt  eine  ganze  Menge  von  Dienern.  So  ver- 
gingen einige  Jahre,  und  der  Grossfürst  wollte  ihn  noch  mehr 
heben,  deswegen  machte  er  ihm  den  Vorschlag,  dass  er  an  die 
Stelle  des  abgetretenen  Archimandriten  des  Heilandklosters 
trete.  Der  listige  Mitjaj  schlug  dieses  Anerbieten  aus,  denn  er 
sah  ein,  dass  so  eine  grelle  Ueberschreitung  der  Kirchensatzun- 
gen ein  Aergerniss  verursachen  wird.  Um  deswegen  sich  rein  zu 
waschen,  liess  er  sich  Gewalt  anthun,  er  wurde  ins  Kloster  ge- 
waltsam gebracht  und  zum  Mönche,  so  wie  unter  Einem  zum 
Archimandriten  erhoben.  Das  Volk  und  der  Clerus  murrte,  aber 


348 

Niemand  wagte  gegen  den  listigen  und  ehrgeizigen  Höfling  auf- 
zutreten. In  dieser  Eigenschaft  nun  p rasen tirte  der  Grossfürst 
seinen  Günstling  dem  greisen  Metropoliten  Alexius,  und  ersuchte 
ihn,  dass  er  den  Mitjaj  zu  seinem  Nachfolger  designiren  möge. 
Lange  widerstrebte  Alexius.  endlich  aber  sagte  er:  „Mir  steht 
nicht  das  Recht  zu,  den  Mitjaj  zu  segnen;  doch  er  werde  Metro- 
polit, wenn  das  Gott,  der  heil.  Mutter  Gottes  und  dem  Patriarchen 
mit  seiner  Synode  genehm  sein  wird."  Bald  darauf  (im  Februar 
1378)  ist  Alexius  gestorben,  und  Mitjaj  beeilte  sich  gleich  als 
sein  Nachfolger  aufzutreten. 

Es  erübrigt  nun  noch  über  die  Orthodoxie  des  Metropo- 
liten Alexius  einige  Worte  zu  sagen.  Kulczyiiski  und  nach  ihm 
viele  andere  Schriftsteller,  welche  aus  Mangel  an  sicheren  Quellen 
hier  sowie  bei  vielen  anderen  Metropoliten  Irrthümliches  berich- 
ten, meinen,  dass  Alexius  ein  Katholik  war,  und  nonschenius 
(ad  diem  12.  Februarii)  zählt  ihn  den  Heiligen  bei.  Dass  aber 
Alexius  ebenso  wie  sein  Vorgänger  in  Glaubenssachen  dem  Pa- 
triarchen unbedingt  ergeben  und  der  römischen  Kirche  feind- 
selig gesinnt  war,  geht  aus  dem  Gesagten  deutlich  hervor.  Es 
sei  hier  zum  Beweise  nur  hervorgehoben,  dass  der  Patriarch  in 
seinem  Schreiben  an  Alexius  den  polnischen  König  Kasimir  aus- 
drücklich einen  Andersgläubigen  nennt,  und  dass  man  in  dieser 
Zeit  als  besonders  wichtigen  Grund,  um  für  die  litauischen  und 
kleinrussischen  Diözesen  einen  eigenen  Metropoliten  zu  erhalten, 
den  Umstand  anzuführen  pflegte,  dass  man  sieh  im  Vcr Weige- 
rungsfälle von  den  Lateinern  einen  Metropoliten  erbitten  wird, 
welche  Drohung  auch  immer  vom  gewünschten  Erfolge  begleitet 
war.  Anders  würden  sich  die  Sachen  verhalten,  wenn  Kurland 
damals  mit  Rom  vereinigt  gewesen  wäre.  Was  schliesslich  die 
Verehrung  des  Alexius  als  Heiligen  anbelangt,  so  ist  hier  zu  be- 
merken, dass  er  bei  den  katholischen  Jiuthencn  den  Heiligen 
nicht  zugezählt  wird. 

§.  .-,i. 

Die  Moskauer  Metropoliten:  Mitjaj  (1378),   Pimen 
(1379—1389)  und  Cyprian  L  (1389—1406). 

Unmittelbar  nach  des  Metropoliten  Alexius  Tode  beeilte 
sich  der  vom  Grossfürsten  zum  Metropoliten  designirte  Mitjaj, 
seine  neue  Würde  in  Besitz  zu  nehmen.    Ohne  auf   irgend  eine 


849 

geistliche  Institution  zu  warten,  bekleidete  er  sich  mit  dem  Me~ 
tropolitanmantel,  legte  die  weisse  Mitra,  als  Abzeichen  des  Me- 
tropoliten, an,  eignete  sich  den  Hirtenstab,  das  Siegel  und  die 
Kirchenparamente  des  verstorbenen  Metropoliten  an  und  begann 
gleich  Abgaben  zu  erheben.  Den  Grossfürsten  aber  suchte  er  zu 
überreden,  dass  er  ihn  durch  einheimische  Bischöfe  zum  Bischöfe 
weihen  lasse.  Der  Grossfürst  berief  alle  seine  Bischöfe  nach  Mos- 
kau, doch  keiner  wagte  dem  Ansinnen  des  mächtigen  Mitjaj  zu 
widersprechen,  nur  Dionysius,  Bischof  von  Susdal,  wollte  darauf 
nicht  eingehen,  und  behauptete  fest  und  entschieden,  dass  nur 
dem  Metropoliten  das  Recht,  einen  Bischof  zu  konsekriren,  zu- 
steht. Der  Grossfürst  vertrat  lange  die  Sache  Mitjaj's,  endlich 
aber  gab  er  sie  auf,und  billigte  zum  grossen  Leidwesen  Mitjaj's  die 
Ansichten  des  Dionysius.  Esbrachnunzwischen  Mitjaj  und  Diony- 
sius eine  bittere  Feindschaft  aus,  welche  die  bei  grossen  Herren 
unentbehrlichen  Schmeichler  und  Heuchler  fleissig  schürten. 
Mitjaj  warf  dem  Dionysius  vor,  dass  er  zu  ihm  nicht  um  den 
Segen  zu  bitten  gekommen  ist,  worauf  Dionysius  erwiederte:  „Ich 
bin  ein  Bischof,  du  aber  nur  ein  einfacher  Priester;  wie  kannst 
du  mich  also  segnen?"  Da  drohte  ihm  Mitjaj,  dass  er  ihn  nach 
seiner  Rückkehr  von  Konstantinopel  nicht  einmal  als  einfachen 
Priester  lassen  wird,  und  dass  er  ihn  mit  eigenen  Händen  von 
den  bischöflichen  Insignien  entblössen  wird.  Mitjaj  rüstete  sich 
zur  Reise  nach  Konstantinopel,  aber  Dionys  wollte  ihm  zuvor- 
kommen, da  wurde  er  aber  vom  Grossfürsten  unter  Wache  ge- 
stellt, so  dass  er  schon  keine  Hoffnung  hatte,  nach  Konstantinopel 
zu  kommen.  Da  musste  List  helfen.  Dionys  verpflichtete  sich  eid- 
lich an  eine  Reise  nach  Konstantinopel  nicht  zu  denken  und 
stellte  den  Archimandriten  Scrgius  als  Bürgen.  Kaum  fühlte  er 
sich  aber  frei,  eilte  er  schleunig  nach  Konstantinopel.  Dies  ver- 
anlasste auch  den  Mitjaj,  seine  Abreise  nach  Konstantinopel  zu 
beschleunigen,  und  sich  vom  Patriarchen  in  der  Metropolitan- 
würde,  die  er  faktisch  schon  18  Monate  bekleidete,  bestätigen  zu 
lassen.  Der  Grossfürst  crtheilte  ihm  die  weitgehendsten  Voll- 
machten, er  gab  ihm  dazu  unbeschriebene,  von  ihm  gefertigte  und 
mit  dem  grossfürstlichen  Siegel  versehene  Blanquette,  welche  er 
zu  etwa  nothwendigen  Schriften  an  den  Patriarchen  oder  an  den 
Kaiser  oder  im  Nothfalle  zu  Schuldscheinen  für  nothwendige 
Summen    benutzen    konnte.    Mit   reichen    Geldmitteln  und  mit 


350 

einem  glänzenden  Gefolge  wurde  endlich  im  Juli  1379  die  Reise 
nach  Konstantinopel  angetreten.  Im  Gefolge  des  Mitjaj  befanden 
sich  drei  Archimandriten,  unter  ihnen  Pinien  von  Perejaslawl, 
dann  viele  höhere  Priester  und,  wie  die  Chronik  sagt,  ein  ganzes 
Regiment  von  allerlei  Dienern  unter  dem  Kommando  eines  gross- 
fürstlichen Bojaren.  Der  Zug  gelangte  an  die  Oka  und  wurde 
von  den  Tataren  bald  aufgehalten;  allein  Mitjaj  verstand  den 
ChanschenWojewoden  Mamaj  für  sich  zu  gewinnen,  und  erlangte 
von  dem  damals  neuerhobenen  Chan  Tjulubek  einen  Gnaden- 
brief, worin  den  Metropoliten  die  ihnen  früher  von  den  Tataren 
ertheilten  Privilegien  von  Neuem  bestätigt  wurden.  Von  da  ge- 
langte man  nach  der  Tauris,  und  in  Kaffa  bestieg  Mitjaj  mit 
seinem  Gefolge  die  Schiffe,  doch  er  sollte  Konstantinopel  nicht 
sehen.  Kaum  hat  er  das  Schiff  bestiegen,  erkrankte  er  plötzlich 
und  ist  bald  gestorben.  Ob  er  eines  natürlichen  oder  gewaltsamen 
Todes  gestorben  ist,  kann  nicht  entschieden  werden;  mit  Rück- 
sicht auf  seinen  masslosen  Stolz,  sowie  auf  die  vielen  Feinde,  die 
er  sich  dadurch  verschafft  hatte,  kann  die  Möglichkeit  eines  ge- 
waltsamen Todes  nicht  ausgeschlossen  werden.  Mitjaj's  Gefolge 
wartete  nun  nicht  auf  neue  Anordnungen  des  Grossfürsten,  son- 
dern beschloss  einen  von  den  anwesenden  Geistlichen  zum  Me- 
tropoliten weihen  zu  lassen.  Einige  wollten  zu  dieser  Würde  Jo- 
hann den  Archimandriten  vom  Peterkloster  erheben,  aber  die 
meisten  Stimmen  vereinigten  sich  auf  Mitjaj's  Reisegefährten,  den 
Perejaslawler  Archimandriten  Firnen,  während  Johann,  welcher 
alle  beim  Grossfürsten  anzuklagen  drohte,  in  Fesseln  gelegt 
wurde. 

Pimen  untersuchte  Mitjaj's  Hinterlassenschaft  und  ent- 
deckte darunter  die  von  dem  Grossfürsten  ausgestellten  Blan- 
quette,  welche  ihm  jetzt  sehr  erwünscht  waren.  Kr  fingirte  auf 
einem  dieser  Blanquette  ein  Schreiben  an  den  Patriarchen,  in 
welchem  der  Grossfürst  ersucht,  damit  der  Archimandrit  Pimen, 
als  der  Beste  und  Würdigste  unter  Allen,  zum  Metropoliten  er- 
hoben werde.  —  Zu  derselben  Zeit  befand  sich  aber  in  Konstan- 
tinopcl  auch  der  zum  Metropoliten  von  Litauen  und  zum  Nach- 
folger des  Alexius  bestimmte  Oyprian,  Er  hatte  sich  nämlich  bald 
nach  dem  Tode  des  Alexius  nach  Moskau  begeben,  um  kraft  der 
patriarchalischen  Anordnung  als  Metropolit  von  ganz  Russland 
anerkannt  zu  werden.    Doch  schon  vorher  war  der  Patriarch   für 


351 

Mitjaj  gewonnen,  er  schrieb  deshalb  nach  Moskau,  dass  man  den 
Cyprian  nicht  annehmen  soll61);  als  nun  Cyprian  am  3.  Juni 
1378  sich  Moskau  näherte,  wurde  er  ergriffen,  verhöhnt  und  aus- 
geraubt und  konnte  kaum  durch  Flucht  aus  dem  Kerker  sein 
Leben  retten.  Er  verfluchte  den  Mitjaj,  auf  dessen  Anstiften  das 
geschehen  war,  und  begab  sich  im  Frühjahr  1379  nach  Konstan- 
tinopel, wo  er  einer  Synode,  auf  welcher  der  Patriarch  Macarius, 
ein  Gönner  Mitjaj's,  abgesetzt  wurde,  beiwohnte.  Cyprian  befand 
sich  also  in  Konstantinopel  gerade  zu  der  Zeit,  als  die  Gesandten 
des  Moskauer  Grossfürsten  dorthin  anlangten,  und  nach  Mitjaj's 
unerwartetem  Tode  durch  gefälschte  Briefe  Pimen  als  den  vom 
Grossfürsten  erkorenen  Metropoliten  dem  Patriarchen  präsentir- 
ten.  Der  Kaiser  Johann  V.  Paläolog  und  der  Patriarch  Nilus 
waren  dem  Cyprian  zugethan,  und  mit  Recht,  denn  er  wurde 
schon  früher  zum  Metropoliten  von  Litauen  mit  dem  Rechte  der 
Nachfolge  in  ganz  Russland  geweiht,  und  weil  Alexius  gestorben 
ist,  konnte  er  mit  Recht  seine  Ansprüche  geltend  machen.  Pimen 
mit  seinem  Anhange  hatte  wenig  Aussichten,  bei  diesen  Um- 
ständen etwas  auszurichten,  da  leisteten  aber  die  vom  Moskauer 
Grossfürsten  ausgestellten,  nun  in  Schuldscheine  verwandelten 
Blanquette  einen  sehr  guten  Dienst.  „Der  Patriarch",  sagt  der 
russische  Historiograph  Karamsin  (V.  63.),  n  erweicht  durch  den 
Vortheil,  sprach:  «Ich  weiss  nicht,  ob  man  den  russischen  Ge- 
sandten glauben  kann;  doch  unser  Gewissen  ist  rein",  und  er 
konsekrirte  den  Pimen  in  der  Basilika  der  heiligen  Sophia".  So 
war  also 

Pimen  (1379  —  1389)  „Metropolit  von  Kiew  und  Grossruss- 
land" geworden,  während  gleichzeitig  auch  Cyprian  schon  seit 
1376  auf  dieselbe  Würde  Rechte  und  Ansprüche  hatte.  In  der 
Anstellungsurkunde62)  wird  er  Metropolit  von  Kiew  und  Gross- 
russland genannt,  von  Moskau  aber  wird  nichts  gesagt,  wiewrol 
die  Metropoliten  dort  schon  seit  einem  halben  Jahrhunderte  resi- 
dirten.  Als  der  Moskauer  Grossfürst  von  allem  Geschehenen  er- 
fahren hatte,  war  er  über  Pimen  sehr  erbittert,  und  dachte  gar 
nicht  darauf,  ihn  als  Metropoliten  anzunehmen;  im  Gegentheile 
schickte  er  an  Cyprian,  der  unterdessen  nach  Kiew  zurückgekehrt 


61 )  Acta  Patr.  Const.  II.  120. 
•*)    Acta  Patr.  CP.  II.  15. 


352 

war,  eine  Gesandtschaft  mit  der  Einladung,  damit  er  den  erledig- 
ten Metropolitanstuhl  von  Grossrussland  einnehme.  Cyprian 
säumte  nicht,  dieser  Einladung  Folge  zu  leisten,  er  begab  sich 
nach  Moskau,  wo  er  am  Christi  Himmelfahrtsfeste  1381  vom 
Grossfürsten  mit  grossen  Ehren  und  Auszeichnungen  als  Metro- 
polit begrüsst  und  empfangen  wurde.  Als  bald  hernach  verlau- 
tete, dass  auch  Pimen  nach  Moskau  zieht,  befahl  ihn  der  Gross- 
fürst Demeter  in  Kolomna  aufgreifen,  von  allen  Insignien  der 
Metropolitanwürde  entblössen  und  ins  Exil  abführen;  desgleichen 
wurden  auch  alle  Genossen  und  Freunde  Pimen's  in  die  Ver- 
bannung geschickt.  Dieses  strenge  Verfahren  gegen  Pimen 
fand  seine  Rechtfertigung  theils  in  dem  schmählichen  Betrüge, 
den  sich  Pimen  mit  seinem  Anhange  zu  Schulden  kommen  Hess, 
theils  auch  darin,  dass  der  Grossfürst  von  Moskau,  wie  Karamsin 
(V.  62.)  sagt,  jahrelang  die  grosse  Menge  Silbers,  welches  Pimen 
und  sein  Anhang  auf  die  grossfürstlichen  Blanquette  bei  italieni- 
schen und  orientalischen  Kaufleuten  aufgenommen  hat,  abzu- 
zahlen nicht  im  Stande  war.  Zweifellos  liess  sich  der  Constan- 
tinopler  Patriarch  den  o bangeführten  Ausspruch:  „Ich  weiss 
nicht,  ob  man  den  russischen  Gesandten  Glauben  schenken  soll; 
aber  unser  Gewissen  ist  rein",  —  gut  bezahlen.  Pimen  wurde 
also  wohl  zum  Metropoliten  von  Kiew  und  Grossrussland  von  dem 
Patriarchen  eingesetzt,  musste  sich  aber  etwas  gedulden,  bis  es 
ihm  möglich  war,  die  mit  der  erkauften  Würde  verbundenen 
Rechte  auszuüben. 

Unterdessen  fielen  (1382)  die  Tataren  unter  Tochtamysch 
in  Grossrussland  ein,  Demeter  floh,  und  seinem  Beispiele  folgte 
auch  der  Metropolit  Cyprian;  als  aber  dann  der  Grossfürst  De- 
meter nach  dem  Abzüge  der  Tataren  nach  Moskau  zurückkehrte, 
vertrieb  er  zuerst  den  kurz  vorher  angenommenen  Metropoliten 
Cyprian  dafür,  dass  er  seine  Heerde  in  der  grössten  Gefahr  ver- 
lassen hat,  und  berief  (  L383)  den  verbannten  Pinien  auf  den  Me- 
tropolitanstuhl  von  Moskau  und  Grossrussland.  Gyprian  aber 
begab  sich  nach  Kiew,  wo  damals  Olgerd's  Sohn  Wladimir 
herrschte,  und  ihn  freundlich  aufgenommen  hat.  Doch  auch 
Pimon  sollte  sieh  in  Moskau  nicht  lange  halten.  Der  Grossfürst 
Demeter  Donski  hat  den  Pimen  nur  aus  Mass  gegen  Cyprian 
nach  Moskau  berufen,  trachtete  aber  unterdessen,  einen  anderen 
Metropoliten  zu   bekommen,   und  für  diese  Würde  wurde  nun 


353 

sonderbarer  Weise  Dionysius,  Bischof  von  Susdal,  ausersehen, 
derselbe,  welcher  vor  der  Abreise  Pimen's  in  Haft  genommen 
wurde,  dem  es  aber  gelungen  ist,  nach  Konstantinopel  zu  entflie- 
hen, wo  er  beinahe  drei  Jahre  lang  verweilte.  Im  J.  1382  kehrte 
er  nach  Russland  zurück,  und  im  folgenden  Jahre  (1383)  schickte 
ihn  der  Grossfürst  Demeter  nach  Konstantinopel  mit  Schriften, 
worin  er  den  Patriarchen  Nilus  ersuchte,  dass  er  den  Dionysius 
zum  Metropoliten  erhebe,  und  Nilus  hat  ihn  wirklich  (1384) 
zum  Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland  geweiht.  So  hat 
also  der  Patriarch  gleichzeitig  drei  Metropoliten  für  Kiew  und 
ganz  Russland  gemacht,  nämlich  Cyprian  (1376),  Pimen  (1379) 
und  Dionysius  (1384).  Doch  wurde  Dionysius  auf  der  Rückreise 
von  Konstantinopel  in  Kiew  vom  dortigen  Fürsten  Wladimir 
gefangen  genommen,  und  ist  im  folgenden  Jahre  (im  Okt.  1385) 
im  Gefängnisse  gestorben;  und  so  blieben  nunmehr  nur  zwei 
Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland:  Cyprian  und  Pimen. 
Doch  gegen  Pimen  wurde  schon  früher  eine  Untersuchung 
von  Konstantinopel  her  angeordnet,  und  im  Jahre  1384  erschie- 
nen in  Moskau  zwei  mit  dieser  Angelegenheit  betraute  Metropo- 
liten, welche  den  Pimen  schuldig  befunden  und  abgesetzt  haben. 
Pimen  wrar  aber  mit  diesem  Urtheil  unzufrieden,  er  appellirte  an 
das  Tribunal  des  Patriarchen,  und  begab  sich  im  Mai  1385  nach 
Konstantinopel.  Der  Patriarch  erwartete  seine  Gesandten,  welche 
bald  mit  dem  Metropoliten  Cyprian  angekommen  sind.  Im  künf- 
tigen Jahre  (1386)  erschien  auch  Theodor,  Hofkaplan  des  Mos- 
kauer Grossfürsten  Demeter,  wahrscheinlich  mit  Anklagen  ge- 
gen Cyprian.  Dieser  wurde  im  Mai  1387  vom  griechischen 
Kaiser  nach  Westrussland  entsendet,  nachdem  er  sich  verpflichtet 
hatte,  sich  vor  dem  Patriarchaltribunal  zu  stellen.63)  Unterdessen 
hatte  sich  Pimen  mit  dem  grossfürstlichen  Gesandten  Theodor 
von  Konstantinopel  heimlich  entfernt,  und  die  Aufforderungen 
des  Kaisers  und  des  Patriarchen,  dass  sie  sich  vor  das  Gericht 
stellen,  mit  Hohn  erwiedert,  und  ist  im  Jahre  1388  nach  Mos- 
kau zurückgekehrt.  Den  genannten  Theodor  hat  Pimen  inzwi- 
schen zum  Bischof  von  Rostow  geweiht.  Pimen  wurde  vom 
Grossfürsten  angenommen;  allein  bald  scheinen  zwischen  ihnen 
Zwistigkeiten  ausgebrochen  zu  sein,    denn  im  J.  1389  entfernte 


63)    Acta  Patr.  CP.  II.  98    124. 
Pelesz,  Geschichte  der  Union,  23 


354 

sich  Pimen  heimlich  nach  Konstantinopel,  wohin  auch  derGross- 
fiirst  den  genannten  Bischof  Theodor  von  Rostow  entsendet  hat. 
Doch  am  schwarzen  Meere  wurde  Pimen  von  seinen  Asov'schen 
Gläubigern,  bei  denen  er  sich  aus  Anlass  seiner  Erhebung  zur 
Metropolitanwürde  verschuldet  hatte,  aufgegriffen,  und  erst  nach 
Begleichung  der  Schuld  aus  der  Haft  entlassen.  Kurz  nachher 
(im  September  1389)  ist  Pimen  auf  der  Reise  nach  Konstantino- 
pel in  Chalcedon  gestorben,  nachdem  er  einige  Monate  vorher 
(im  Februar  1389)  von  der  Patriarchalsynode  unter  dem  Vor- 
sitze des  neuen  Patriarchen  Antonius  abermals  abgesetzt  worden 
war.  Dieselbe  Synode  hat  auch  verordnet,  dass  Cyprian  Metro- 
polit von  Kiew  und  ganz  Russland  sein  soll,  und  dass  auch  alle 
seine  Nachfolger  dieselben  Rechte  haben  sollen.01)    So  ist 

Cyprian  I.  (1389-1406)  Metropolit  von  Kiew  und  ganz 
Russland  geworden,  nachdem  er  schon  vor  13  Jahren  in  diese 
Würde  eingesetzt  worden  wrar.  Die  litauische  Metropolie  wrurde 
mit  der  Moskauer  vereinigt,  und  daneben  behauptete  sich  noch 
die  im  J.  1371  wiederhergestellte  Halitscher  Metropolie  unter 
dem  Metropoliten  Antonius,  der  vielleicht  noch  einen  Nachfolger 
hatte,  dessen  Name  aber  unbekannt  ist.  Aber  im  J.  1391  war 
die  Halitscher  Metropolie  erledigt,  denn  im  August  dieses  Jahres 
schrieb  der  Patriarch  an  einen  gewissen  Mönchpriester  Simeon, 
dass  er  die  Verwaltung  der  Halitscher  Kirche  übernehme,  bis 
für  diese  Kirchenprovinz  ein  eigener  Oberhirt  eingesetzt  werden 
wird.  Die  diesbezüglichen  Verhandlungen  zogen  sich  in  die 
Länge;  Cyprian  und  seine  Nachfolger  wollten  sich  Halitscb  un- 
terwerfen, die  polnischen  Könige  aber,  denen  dieses  Land  unter- 
than  war,  wollten  nicht  zulassen,  dass  dir  Halitscher  Metropolie 
einem  fremden  Prälaten  unterthan  sei,  und  so  kam  es,  dass  die 
Halitscher  Metropolie  bis  ins  15.  Jahrhundert  hinein  sich  erhal- 
ten hat,  obwohl  ihre  Grenzen  mit  der  Zeit  sehr  beschränkt  wur- 
den, indem  zu  dieser  metropolie  zuletzt  wahrscheinlich  nur  das 
IVremvschler  Bisthuffl  gehörte,  alle  übrigen  Suffraganbisthümer 
aber,  die  früher  zu  der  Halitscher  Metropolie  gehörten,  als: 
AVladimir  in  Wolvnicn,  Chclm,  Luzk,  Turow  von  derselben  los- 
gerissen wurden.  Endlich  um  das  Jahr  1414  fiel  die  Halitscher 
Metropolie,   und    Halitsch   hatte  seit   der  Zeit  nicht  einmal  einen 


')   Act«  i'ati.  CP.  II.  in;—  129, 


355 

eigenen  Bischof,  sondern  wurde  nur  durch  Vikarieh  der  Kiewer 
Metropoliten  verwaltet,  bis  endlich  1539  der  polnische  König 
Sigismund  I.  das  Halitscher  Bisthummit  dem  Sitze  in  Lemberg 
(Lwow)  restituirte,  wo  dann  nach  beinahe  drei  Jahrhunderten 
(1809)  vom  österreichischen  Kaiser  Franz  I.  die  alte  Halitscher 
Metropolie  restituirt  wyorden  ist.  Das  Nähere  darüber  wird  unten 
erzählt  werden. 

Die  vielen  simonistischen  Weihen  gaben  den  Anlass  zum 
Entstehen  der  Sekte  der  StrigolniJcs,  welche  aus  Eifer  gegen  die 
simonistischen  Priester  grosse  Verwirrung  verursachten,  die 
erst  nach  längerer  Zeit  gedämpft  werden  konnte. 

Der  Metropolit  Cyprian  reiste  von  Konstantinopel  im 
Oktober  1389  ab,  und  kam  im  Februar  1390  nach  Kiew  und 
dann  nach  Moskau  mit  einem  grossen  Pomp,  denn  es  begleiteten 
ihn  drei  griechische  Metropoliten,  dann  Theodor,  Bischof  von 
Rostow,  Eupbrosinus  Erzbischof  von  Susdal,  Michael  Bischof 
von  Smolensk,  Isaak  Bischof  von  Tschernigow,  und  der  Bischof 
von  Räsan  und  eine  grosse  Menge  von  Priestern  und  anderem 
Gefolge.  In  Moskau  wrurde  er  vom  Grossfürsten  Basil  I.  mit  den 
grössten  Ehrenbezeugungen  empfangen,  und  er  hat  gleich  den 
Vorgängern  seinen  Sitz  in  Moskau  aufgeschlagen.  Cyprian 
trachtete  mit  den  Fürsten  das  beste  Einvernehmen  zu  unterhalten, 
und  wrusste  sich  immer  ihren  Wünschen  anzupassen,  wesswegen 
er  besonders  beim  Moskauer  Grossfürsten  Basil  I.  im  grossen 
Ansehen  stand,  und  man  gibt  an,  dass  dieser  Grossfürst  zu  Gun- 
sten Cyprian's  eine  Constitution  erlassen  hat,  mit  welcher  er  die 
obangeführten  Constitutionen  Wladimirs  des  Heiligen  und  des- 
sen Sohnes  Jaroslaw  bestätigte,65)  doch  es  wird  die  Echtheit 
dieser  Urkunde    in    Zweifel    gezogen.    Cyprian    hat    sich     die 


651  Die  Constitution  lautet:  „Ich  Grossfürst  Basil  Dimitrije witsch  be- 
rieth  mich  mit  meinem  Vater  Cyprian,  Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russ- 
land, und  crliess  nach  altem  Brauche  Verordnungen  über  die  kirchliche  Ge- 
richtsbarkeit, und  zwar  auf  Grund  des  aufgefundenen  alten  Nomokanon's,  der 
von  meinem  Ahne,  dem  Grossfürsten  Wladimir  dem  Grossen  und  dessen  Sohne 
Jaroslaw,  herausgegeben  worden  ist so  haben  auch  wir  angeordnet,  da- 
mit das  (die  genannten  Constitutionen)  unangetastet  bleibe,  weder  eine  Erwei- 
terung, noch  eine  Einschränkung  erleide,  sondern  so  unveränderlich  bleibe,  wie 
es  diese  heiligen  Fürsten  aufgeschrieben  und  bestätigt  haben.  Gegeben  in 
Moskau  G911   (d.  i.   1403)."     Bei  Karamsin  V.  Note  2:53. 

23* 


Angelegenheiten  aller  Diözesen  Russlands  mehr  als  seine  Vor- 
gänger angelegen  sein  Lassen,    er  visitirte  auch  die  Diözesen  von 
Süd-  und  Westrussland,    wobei  er  manche  Gehrechen  entdeckte 
und   die    Schuldigen   zur  Rechenschaft  gezogen  hat.    Gleich  im 
J.  1390  begab  sich  Cyprian  über  Ansuchen  des  Moskauer  Gross- 
fürsten Basil  T.  nach  Twer,  um  über  den  dortigen  Bischof  Euphe- 
mius,   gegen  welchen  von  dem  Fürsten,    von  Bojaren   und   vom 
Clerus  schwere  Beschuldigungen  vorgebracht  wurden,    zu  Ge- 
richte zu  sitzen.    Der  Bischof  Euphemius  wurde  schuldig  befun- 
den und  abgesetzt,  und  an  dessen  Stelle  wurde  Cyprian's  Archi- 
diakon   Arsenius    zum    Bischöfe  von  Twer   eingesetzt.    Welche 
Verbrechen   dem  Bischof  Euphemius    zur  Last  gelegt  wurden, 
wird  vom  Chronisten  nicht  angegeben,  es  wird  nur  erzählt,  dass 
Euphemius  in  eine  Zelle  des  Tschudow'schen  Klosters  verwiesen 
wurde.    Ein  gleiches   Schicksal  traf  den  Turower  Bischof  Anto- 
nius, und  zwar  über  Auftrag   des   litauischen  Grossfür.-ten    Wi- 
towt;  Antonius  wurde  (1404)  der  bischöflichen  Würde  beraubt 
und    im   Simonow'sehen    Kloster    in   Moskau   eingesperrt.    Drei 
Jahre  früher  (1401)  wurde  ein  anderer  Bisehof  vom  litauischen 
Russland,    Sabbas,  von  Luzk  nach  Moskau  berufeu,  dort  vor  ein 
aus  neun  Bischöfen  bestehendes   Tribunal  gestellt  und  zur  Ent- 
sagung seiner    bischöflichen   Würde  genöthigt;    wahrscheinlich 
auch  deswegen,    weil  er  sich  die  Ungnade  seines  Fürsten  zuge- 
zogen hat.    Cyprian   hatte   wahrscheinlich    diesen   Sabbas    auch 
beim  Patriarchen  verklagt,    allein  der  Patriarch  hat  seinen  An- 
klagen kein    Gehör  schenken   wollen,    denn  er  schreibt:     „Was 
den   Luzk  er  Bischof  Sabas  (Iläßa  im  Original86)  anbelangt,    so 
wisse,  dass  in  Bezug  auf  ihn  nichts  weiter  veranlasst  werden  ist, 
noch  auch  geschehen  wird.    Wenn  du  nicht  alles  vmi  ihm  wvisst, 
so  soll  er  sich  über  die  gegen  ihn  vorgebrachten  Beschuldigun- 
gen entschuldigen      und  du  schreibe   uns  darüber,    und   berichte 
uns  alles  ihn  Betreffende,  wozu  du  nun  desto  mehr  Gelegenheit 
hast,  als  -ich  dort  jetzt  der  Erzbischof  von  Bethlehem  befindet" 
Unter  Einem  äussert  der  Patriarch  dem  Cyprian  sein  Missfallen 
darüber,  dass  er  gewagt  hat,  einen  Bisehof  für  die  Diözese  Pere- 
mvschl  (Przemysl)  zu  konsekriren,  offenbar  deswegen,    weil   da- 
mals die  Halitscher  Metropolie  zu  Recht   bestanden  i>t.  und  die 


ftb)    Act.i    I'at,.    CP.    II.    284 


357 

Konsekration  des  Peremy schier  Suffraganbischofs  nur  vom  Hali- 
tscher  Metropoliten  rechtmässig  vorgenommen  werden  konnte. 

Cyprian  wird  übrigens  von  den  Chronisten  als  ein  frommer 
und  gelehrter  Bischof  geschildert,  er  liebte  die  Einsamkeit  und 
verweilte  in  seinen  letzten  Lebensjahren  sehr  gerne  in  dem  bei 
Moskau  gelegenen  Dorfe  Holeschtschinew,  wo  er  sich  mit  der 
Uebersetzung  der  Schriften  der  heiligen  Väter  aus  dem  Griechi- 
schen ins  Kirchenslavische  und  mit  dem  Abfassen  der  Biogra- 
phie des  ersten  Moskauer  Metropoliten  Petrus  befasste.  Er  sorgte 
auch  für  die  Bekehrung  der  Heiden,  und  ihm  war  die  Freude  zu 
Theil,  dass  drei  angesehene  tatarische  Magnaten:  Bachty,  Chidyr 
und  Mamat  sich  zum  Christenthum  bekehrt  und  die  heil.  Taufein 
Moskau  empfangen  haben  und  in  clerTaufe  mit  den  Namen  Ananias, 
Asarias  und  Michael  benannt  wurden.  Am  Abende  seiner  Tage  ver- 
fasste  er  eine  ergreifende  Abschiedsrede  an  die  Fürsten  und  Bojaren, 
den  Clerus  und  das  Volk,  welche,  nachdem  er  im  September  1407 
gestorben  war,  bei  seiner  Leichenfeier  von  dem  Rostower  Erz- 
bischof Gregor  gelesen  wurde,  und  „seit  der  Zeit  haben  alle 
späteren  Moskauer  Metropoliten  diese  Schrift  abgeschrieben  und 
sie  bei  ihrer  Beerdigung  lesen  lassen"*7).  —  Kulczyiiski  (a.  a. 
O.)  zweifelt  nicht  an  der  Katholizität  Cyprian's  und  zählt  ihn  den 
Heiligen  bei.  Was  das  Erstere  anbelangt,  so  könnte  man  bei  dem 
Umstände,  dass  er  von  Konstantinopel  angestellt  war,  und  mit 
dem  Patriarchen  immer  verkehrte,  ja  in  seinen  letzten  Lebens- 
jahren fast  immer  von  den  Abgeordneten  des  Patriarchen  beglei- 
tet wurde,  ihn  nur  dann  für  einen  Katholiken  halten,  wenn  es 
feststände,  dass  auch  die  damaligen  Patriarchen  von  Konstanti- 
nopel mit  Rom  vereinigt  waren,  was  nicht  der  Fall  ist.  Was  aber 
seine  Heiligkeit  anbelangt,  so  ist  nur  zu  bemerken,  dass  er  von 
den  katholischen  Ruthenen  den   Heiligen   nicht  zugezählt  wird. 

§•52. 

Der  Moskauer  Metropolit  Photius  (1408—  1431)  und  die 

Litauer  Metropoliten   Gregor  I.  Semivlac  (1416  —  1419) 

und  Hera s im  (1433  — -1435). 

Nach  dem  Tode  Cyprian's  wurde  von  Konstantinopel  ein 
aus  Morea  gebürtiger  Grieche  Namens 


67)  Karamsin,  V.  227. 


358 

Photius  (1408-1431),  welcher  noch  (1393)  zu  Lebzeiten  Cy- 
prian's  zum  Metropoliten  von  ganz  Russland  durch  den  Patriarchen 
Antonius  geweiht  wurde,  als  Metropolit  nach  Moskau  geschickt. 
Aber  auch  der  Litauer  Grossfürst  Witold  (oder  Witowt)wollte  bei 
der  Wahl  des  neuen  Metropoliten  seinen  Einfluss  geltend  machen, 
er  schickte  deswegen  gleich  nach  dem  Tode  Cyprian's  den  Polozker 
Bischof  Theodosius  nach  Konstantinopel  mit  einem  Schreiben, 
worin  er  den  Kaiser  und  den  Patriarchen  ersuchte,  das  dieser 
Theodosius  zum  Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland  er- 
hoben werde.  Doch  der  damalige  Patriarch  Matthäus  wollte  dem 
Verlangen  Witold's  nicht  nachkommen,  und  schickte  den  schon 
seit  vielen  Jahren  bereit  gehaltenen  Photius68)  als  Metropoliten 
nach  Russland,  welcher  im  September  1409  in  Kiew  eingetroffen 
ist.  Witold,  durch  die  Weigerung  des  Patriarchen  erbittert,  nahm 
den  Photius  nur  unter  der  Bedingung  an,  dass  sieh  dieser  eidlich 
verpflichtete,  Kiew  öfters  zu  visitiren,  und  überhaupt  sich  um 
das  Wohl  der  Kiewer  Kirchenprovinz  eifrig  zu  kümmern.  Photius 
verweilte  dann  über  sieben  Monate  in  Kiew  und  begab  sich  dann 
nach  Moskau,  wo  er  im  April  1410  eingetroffen,  und  gerade  am 
Osterfeste  von  dem  Grossfürsten  empfangen  worden  ist.  In  den 
folgenden  Jahren  visitirte  Photius  die  südlichen  Diözesen,  und 
zwar  war  er  1411  in  Kiew,  wo  er  einen  Bischof  für  Smolensk 
weihte,  1412  in  Luzk,  wo  er  einen  Bischof  für  Turow  weihte, 
und  kehre  1413  von  Halitsch  nach  Moskau  zurück.  Seit  der  Zeit 
kümmerte  er  sich  um  die  südlichen  Diözesen  nur  insoferne,  dass 
er  ihnen  schwere  Abgaben  auferlegte  und  deren  pünktliche 
Einzahlung  verlangte69).  Ausserdem  beklagten  sich  die  Bischöfe 
der  südrussischen  Diözesen,  dass  Photius  verschiedene  Kostbar- 
keiten von  Kiew  nach  Moskau  entführt,  und  das  veranlasste  den 
litauischen  Grossfürsten  Witold  darauf  zu  dringen,  dass  für 
Kiew  ein  anderer  Metropolit  eingesetzt  werde. 

Witold  berief  im  Jahre  1414  eine  Versammlung  der 
Bischöfe  seines  Ländergebietes  nach  Nowogrodek,  stellte  ihnen 
vor,  wie  Photius  sich  nicht  nur  wenig  um  den  Süden  bekümmere, 
sondern  denselben  noch  durch  Abgaben  plündere,  und  verlangte, 
dass  sich  die  Bischöfe  vom  Photius  lossagen,    sich   einen   neuen 


68)  Philaret,  Geschichte  I.  238. 

*''•)  Käramsin,  Gesch.  '1.  ru&s.  Reiches.  V.  229. 


359 

Metropoliten  erwählen  und  diesen  zur  Weihe  nach  Konstanti- 
nopel senden.  Die  Bischöfe  wollten  aus  Achtung  vor  den  Anord- 
nungen des  Patriarchen  darauf  lange  nicht  eingehen,  endlich 
fügten  sie  sich  und  erwählten  den  gelehrten  Gregor  Samvlak 
(Semivlac),  welcher,  ein  Serbe  von  Geburt,  von  seinem  Ver- 
wandten, dem  vorigen  Metropoliten  Cyprian  nach  Russland  be- 
rufen worden  ist,  ihn  aber  nicht  mehr  lebend  angetroffen  hat. 
Gregor  wurde  nun  nach  Konstantinopel  zur  Weihe  gesendet, 
aber  der  damalige  Patriarch  Euthymius  (1410 — 1416)  verwei- 
gerte ihm  entschieden  die  Weihe,  wahrscheinlich  auch  deswegen, 
weil  der  griechische  Kaiser,  ein  Verwandter  des  Moskauer  Gross- 
fürsten, zu  Gunsten  des  Photius  wirkte.  Die  abermalige  Weige- 
rung des  Patriarchen  erbitterte  den  Witold  aufs  Aeusserste,  er 
berief  die  Bischöfe  seines  Reiches  (Theodosius  von  Polozk,  Isaa- 
kius  von  Tschernigow,  Dionysius  von  Luzk,  Herasim  vom  woly- 
nischen  Wladimir,  Cbariton  von  Chelm,  Euthymius  von  Turow, 
und  nach  der  Nikon'schen  Chronik  auch  den  Johann  von  Halitsch, 
Paul  von  Peremyschl  und  Sebastian  von  Smolensk)  zu  einer 
Synode  nach  Nowogrodek  (1414),  legte  ihnen  die  Erfolglosigkeit 
seiner  wiederholten  Gesandtschaft  nach  Konstantinopel  dar,  be- 
klagte sich  über  den  Kaiser  und  den  Patriarchen,  dass  sie  nur 
gegen  eine  gute  Bezahlung  die  Metropoliten  anstellen,  so  wie 
über  den  Photius,  der  sich  um  die  Kirchen  Südrusslands  nicht 
kümmert,  sondern  dieselben  nur  plündert,  und  fügte  hinzu:  „Ich 
will  nicht,  dass  man  von  mir  spreche:  „Sehet,  wir  haben  einen  an- 
dersgläubigen Regenten,  deswegen  geht  unsere  Kirche  zu 
Grunde",  und  verlangte,  dass  die  versammelten  Bischöfe  sich 
selbst  den  Metropoliten  weihen.  Die  Bischöfe  wollten  sich  an- 
fangs nicht  gegen  den  Patriarchen  auflehnen,  endlich  aber 
stimmten  sie  ihm  zu,  verfassten  eine  Klageschrift  gegen  Photius, 
dass  er  sich  um  seine  geistliche  Heerde  nicht  kümmert,  die  Kir- 
chen beraubt,  und  erklärten  dem  Grossfürsten  Witold,  dass  sie 
selbst  das  Recht  haben,  ihren  Metropoliten  zu  weihen,  wie  es 
solche  Beispiele  in  Russland  schon  früher  gegeben  hat.  Sie 
einigten  sich  aber  darin,  sich  noch  einmal  an  den  Patriarchen  zu 
wenden  und  ihm  zu  erklären,  dass,  wenn  man  ihnen  für  das 
litauische  Russland  einen  eigenen  Metropoliten  nicht  geben  wird, 
sie  selbst  einen  Metropoliten  wreihen  werden.  Die  Gesandten  be- 
gaben sich  im  März   1415  nach  Konstantinopel,    und  sie  hatten 


360 

den  Auftrag-,  auf  die  Antwort  bis  zum  20.  Juli  zu  warten,  welche 
Frist  dann  bis  zum  15.  August,  und  auf  die  Bitte  der  damals 
von  Moskau  zurückkehrenden  kaiserlichen  Gesandten  bis  No- 
vember 1415  verlängert  wurde. 

Auf  die  Kunde  von  den  Vorgängen  in  Xowogrodek  eilte 
Photius  nach  Litauen,  um  sich  wo  möglich  mit  Olgerd  zu  ver- 
söhnen oder  sich  von  dort  direkt  nach  Konstantinopel  zu  be- 
geben. Unterwegs  erpresste  er  von  den  Kirchen  und  Priestern, 
die  er  berührte,  schwere  Abgaben,  Hess  aber  vorsichtshalber 
seine  Kasse  in  Smolensk,  und  eilte  nach  Iforoden,  wo  Witold  da- 
mals verweilte.  Doch  von  Witold  wurde  er  nicht  empfangen, 
ausserdem  wurde  ihm  in  Smolensk  die  Kasse  abgenommen,  und 
er  kehrte  mit  schwerem  Herzen  nach  Moskau  zurück. 

Unterdessen  ist  die  dem  Kaiser  und  dem  Patriarchen  ze- 
setzte  Frist  abgelaufen,  und  als  von  Konstantinopel  keine  Ant- 
wort kam,  berief  Witold  abermals  die  Bischöfe  seines  Reiches 
nach  Nowogrodek,  und  forderte  sie  auf,  dass  sie  den  Gregor  Se- 
mivlac  zum  Metropoliten  weihen,  was  sie  auch  wirklich  thaten 
(am  16.  November  1416).  Zur  Rechtfertigung  ihrer  Handlungs- 
weise erliessen  die  Bischöfe  ein  Synodalschreiben ;  desgleichen 
hat  auch  Witold  aus  demselben  Anlasse  ein  Dekret  erlassen, 
welche  beide  unten70)  angeführt  werden. 


70)  Epistola  synodalis  episcoporum  ruthenorum  ditionis  Lituanicae 
in  Novogrodek  a.  1-11G  in  causa  Photii  metropolitae  congregatorum  ad  Caesarera 
ac  Patriarchate  missa. 

I.  Donum  perfectum,  descendens  a  patre  luminum,  pervenit  et  ad  nos 
Immiles,  quo  nos  illuminati,  in  multis  nostris  aerumnis,  et  peculiaribue  de  matre 
aostra  Ecciesia  curis,  singulare  invenimus  solatium.  Nos  Ltaque  humiles  Episcopi 
Russiae,  et  confratres  in  Spiritu  saneto,  Theodosius  Archiepiscopus  Polooensis 
ac  Lituaniae,  Isacius  Czerniho viensis,  Dionisius  Luceoriensis,  Gerasimus  Uladimi- 
i  i'i.-i-.  <  telasius  Premysliensis,  *)  Sebastianus  Smolenscensis,  » lhariton  ( Ihelmensis 
ac  Euthymius  Turoviensis:  videntes  Bcclesiaai/Riovien6em,  quae  est  capul  totius 
te,  pessumire  per  Photium  Metropolitana,  et  gregem  Christi  In  ruinam  per- 
ditionemque  vergöre,  afligebamur  hac  super  re,  et  nimis  contristabamur,  habentes 
utpote  pastorem  nomine  sed  non  opere;  nee  enim  ipse  residebal  ad  propriam 
EccleBiam  datam  sibi  a  Deo,  nee  plebemDei  pascebat,  utconvenil  Metropolitae, 
sed  ooacervans  proventus  Ecclesiasticos,  vivebal  a!il»i,infringendo  antiqua 
suetudines,  et  decorem  Sedis  Kioviensis  turpiter  obscurando. 


*)  Tn  der  Nikon'schen  Chronik  (V.  59)  heisst   es  ni  Hiscliof  von 

Czerven." 


361 

Auf  diese  Weise  ist 

Gregor  I.  Semivlac  (1416 — 1419)  Metropolit  von  Kiew  und 
Litauen  geworden.  Auch  Photius  liess  an  Rekriminationen  gegen 
Gregor  und  die  litauischen  Bischöfe  nicht  mangeln,  er  über- 
häufte die  südrussischen  Fürsten  und  Bojaren  mit  Schriften, 
worin  er  die  Erhebung  Gregors    als  gesetzwidrig  und   als  ein 


II.  Quamobrem  nobis  vehementer  maerentibus,  excitavit  misericors  Deus 
cor  magni  Ducis  Alexandri,  dicti  Yitoldi,  Lituaniae  et  multarum  Russiae  Ter- 
rarum  Domini,  qui  pulso  Photio,  miserat  Constantinopolim  ad  Caesarem  et  Patri- 
archam,  orans,  ut  alius  Metropolita  substitueretur,  qui  foret  regendae  plebi  Dei 
idoneus:  verum  quia  Caesar  Emanuel  ob  injustam  hierum  noluit  audire  justam 
magni  ducis  petitionem.  ideo  hie  pius  noster,  et  revera  religiosissimus  Princeps 
convoeavit  ex  tota  Lituania,  Russia,  caeterisque  provineiis  sibi  subjeetis  omnes 
Duces,  magnates  ac  nobiles;  cum  quibus  et  nos  sponte  ac  unamini  volunta'e 
convenientes,  assistentibus  Archimandritis,  Hegumenis,  devotis  monachis,  atque 
Presbyteris,  inchoavimus  Synodum  in  hac  ci  vi  täte  Novogrodo,  in  Templo  beatae 
Deiparae:  et  invocato  saneto  Spiritu,  per  gratiam  ab  eodem  nobis  datam,  ele- 
gimus  ac  eonsecravimus  Metropolitam  sanetae  Kioviensis  Ecclesiae  et  totius  Rus- 
siae, nomine  Gregorium,  idque  feeimus;  tum  quia  habemus  Canones  Apostolorum, 
in  quibus  traditur  per  duos  aut  tres  Episcopos  posse  ordinari  Metropolitam;  tum 
quia  praedecessores  nostri  similiter  fteerunt  sub  Izaslao  magno  Duce,  nam  con- 
vocata  Synodo,  canonice  dementem  Metropolitam  constituerunt:  tum  quod  et 
Bulgari  nostri  consanguinei,  et  Serbi  ejusdem  linguae  nobiscum,  coacto  Epis- 
coporum  Concilio,  Primatem  sibi,  creaverunt  judicantes,  quod  id  egerint  juxta 
canones  traditionesqne  Äpostolicas.  Et  sane  Primas  in  Serbia  per  Episcopos 
indigenas  electus  vivit  usque  in  hodiernum  diem,  habetque  non  paueos  Suffra- 
ganeos,  etsi  Russia  magno  nostro  Domino  Vitoldo  subjeeta  Ionge  sit  amplior, 
quam  Serbia. 

III.  Sed  quid  addueimus  Bulgaros  et  Serbos?  sufficit  nobis  Sanctorum 
Apostolorum  constitutio.  Aequaliter  in  omnibus  orthodoxis  Episcopis  operatur 
gratia  Spiritus  saneti;  Apostoli  enim  a  Domino  ordinati,  ordinarunt  suos  succes- 
sores,  hie  vero  alios,  et  alii  successive  alios,  atque  hoc  modo  gratia  ejusdem 
Spiritus  Saneti  pervenit  usque  ad  nos  humiles.  Unde  nos,  utpote  Apostolorum 
diseipuli,  prout  habemus  facultatem  examinandi,  inquirendi,  Synodos  convocandi, 
et  patriae  nostrae  dignum  pastorem,  quem  Deus  voluerit,  dandi,  atque  creandi: 
ita  pariter  praediti  sumus  hac  potestate  a  Domino,  ut  si  quid  ligaverimus  in 
terra,  maneat  ligatum  in  Coelo,  et  si  quid  solverimus  in  terra,  sit  solutum 
in  Coelis. 

IV.  Si  quis  vero  dixerit,  eo  quod  ipsimet  nobis  eligamus  Metropolitam, 
nos  a  saneta  fiele  recedere,  talis  insipiens  esto:  enimvero  traditiones  Äpostolicas 
servamus,  definitiones  Sanctorum  Patrum  amplectimur,  Orthodoxiam  profitemur, 
omnes  haereses  damnamus,  maxime  vero  in  haeresim  Simoniacam  vendentem 
pro  auro  ac  argento  dona  Saneti  Spiritus  anathema  dieimus:  sed  et  sanetissimum 
Patriarch  am  Oonstantinopolitanum  veneramur  ut  patrem,    eique  subjeetos  Metro* 


3G2 

Werk  des  „andersgläubigen  (d.  i.  lateinischen)  Verfolgers" 
schilderte,  er  schrieb  unter  Anderen:  „Wir  betrachten  diesen 
Saniblak  (Semivlac)  nach  dem  göttlichen  und  kirchlichen  Ge- 
setze als  abgesetzt,  exkommunizirt  und  verdammt;  ebenso  auch 
alle  Bischöfe,  die  an  jener  unwürdigen  Versammlung  theilge- 
nommen  haben-  •  •  Und  wer  den  Samblak  für  einen  Priester  hält 


politas  ac  Episcopos  tanquam  nostros  in  Domino  confrafcres  excipimus.  Jam  vero 
violentum  Caesaris  in  Ecclesia  Dei  dominium  pati  non  possumus,  nee  enim  per- 
mittitui  saneto  Patriarchae  ac  sacro  ejus  Consistorio  alium  creare  Metropolitam, 
nisi  quem  Caesar  velit  ac  jubeat:  et  haue  ob  causam  venditur  emitur  que  donum 
Spiritus  Sancti ;  prout  et  pater  ejus  fecerat  in  diebus  nostris  Ecclesiae  Kioviensi, 
cui  praefecto  legitime  Cypriano  Metropolita,  Pimaenum,  Dionysium,  et  alios 
ii  vasores  submiserat,  non  honorem  Ecclesiae,  sed  auri  argentique  copiam  respi- 
ciens,  erumpentibus  inde  multis  scissionibus,  scandalis,  immo  et  homieidüs,  quae 
Sedem  Kioviensem  turpi  arfecerant  ignominia.  Hanc  ob  causam  consideravimus 
et  decrevimus  esse  rem  indignam  atque  injustam,  ut  talessuscipiamus  Metro- 
politas,  qui  non  juxta  voluntatem  Patriarchae,  ejusque  sacri  Consistorii,  sed  per 
simoniam  a  Caesare  homine  laico  creantur:  ideoque  convenimus  unanimiter  in 
hac  Syi.odo,  et  per  gratiam  nobis  a  sanetissimo  Spiritu  concessam  elegimus  dig- 
nmn  Kutheuicae  Ecclesiae  Pastorem,  die  XV.  Novembris,  in  festo  SS.  mart.  Guriae 
Samonae  et  Abybi,  An.  MOCCCXV. 

Y.  Nos  itaque  Episcopi  Ecclesiae  Metropolitanae  Kiovienais  suffraganei, 
tibi  Photio  quondam  totius  Russiae  Metropolitae  dieimus,  quod  etsi  te  experti 
semper  fuerimus  transgressorem  Apostolicarum  traditionum,  ac  violatorem  sa- 
crorum  canonum,  toleravimus  te  tarnen,  utpote  nostrum  Primatem,  expeetantes 
tuam  emendationem.  Sed  postquam  audivimus,  et  evidenter  deduetum  cogno- 
virnus  quoddam  crimen  tuum,  quod  meretur  non  jam  depositionem,  sed  et  ex- 
communicationem,  prout  nee  tc  latebit,  si  conscientiam  tuam  consulueris,  nos 
enim  illud  hie  non  propalamus,  nolentes  te  ignominia  afFicere:  ideo  decernimus 
ac  pronuntiamus  te  a  nobis  non  haberi  Kpiscopum  seeundum  canones:  et  hoc 
<-t  nostrum  ad  te  verbum  finale. 

DECRETUM. 
In  causa  ejusdom  Photii  ab  Alex  and  ro  Vitoldo  magno  Duce 
Lituaniae  in  praefata  Synodo  Novogrodensi  Latum,  et  Bpistolae 
ab  Episcopis  Ruthenis  Con stantinopolim  transmissae  insertum. 
I.  Notum  facimu8  omnibus  Russis  Ecclesiae  Metropolitanae  Kioviensi 
Bubjectis,  qualiter  jam  quidem  consideravimus,  et  clare  perspeximua  praefatam 
Eccleeiam  non  bene  gubernari,  immo  in  dies  collabi  et  pessumire :  nam  et  nostra 
aHute  nonnulli  Metropolitae  alienigenae  non  it;i  eam  rexerunt,  ut  antiquitue 
.•rat.  sed  onmes  proventus  Ecclesiasticos  expilaverunt,  et  in  axteras  partes 
transportaverunt  ae  alienaverur.t;  thesauros  ejusdera  Ecclesiae,  sacrasque  Reli- 
quias,  tum  praeoipue  tabulas  passionis  Christi,  seeptrum  Banctae  Deiparae,  ohla- 
mydem  ao  sandalia  ejusdem,  imagines  varias  laminis  aureis  obduetas,  calioee  e 
lapide  jaspide    elaboratos   ac  auro  ymmisque   affabre  ornatos,  et  alia  plurima 


363 

und  mit  ihm  irgendwie  kommunizirt,  sei  es  ein  Bischof  oder 
Priester  oder  ein  Laie,  der  sei  verdammt-  •  •  und  ich  bitte  euch, 
rechtgläubige  Christen,  dass  ihr  mit  diesen  (d.  i.  die  er  exkom- 
munizirt)  nicht  verkehret,  und  zwar  in  keiner  Handlung,  weder 
beim  Essen  noch  beim  Trinken  u.  s.  w."  Diese  Wuthausbrüche 
des  Photius  hatten  aber  sonst  keinen  Erfolg.  Gregor  war  als  ge- 


pretiosissima  ac  prope  inaestimabilia  ornamenta  a  magnis  Russiae  Ducibus  olim 
coniparata,  et  ad  perpetuam  memoriam  Deo  ac  Deiparac  donata,  abstulerunt,  et 
in  alienam  terram  evexerunt.  Quamvero  ingentes  auri  argentique  cumulos  coa- 
cervaverint,  et  quanta  damna  Ecclesiae  Kioviensis  possessionibus  intulerint,  quis 
poterit  enumerare? 

II.  Ideo  Nos  hisce  omnibus  perspectis,  post  obitum  Cypriani  Metropolitae, 
misimus  Constatinopolim  Theodosium  Polocensem  Episcopum,  rogantes  Caesarem 
ac  Patriarchat,  ut  ipsum  nobis  Metropolitain  constituerent,  qui  sederet  juxta 
primaevam  consuetudinem  in  Sede  Kiovensi,  et  regeret  primam  Russiae  Ecclesiam, 
tan  quam  nostcr  indigena.  Verum  Caesar  ac  Patriarcha  praestare  nobis  hanc 
gratiam  nolentes,  rejccto  Theodosio,  miserunt  ad  nos  Photium  Graecum,  quem 
nos  minime  acceptare  voluimus,  et  nunquam  ipsum  admisissemus,  nisi  habiturum 
se  assiduam  residentiam  ad  Ecclesiam  Kioviensem,  et  invigilaturum  optimo  ejus 
regimini,  sacrosancte  appromisisset.  Sed  admissus  a  nobis  ad  sedem,  illico  homo 
malus  detexit  suam  perversitatem,  nam  raro  manens  Kioviae,  frequentius  vero 
excurrens  in  Graeciam,  majorem  longe,  quam  sui  praedecessores,  desolationem 
fecit,  quam  nos  ulterius  pati  nolentes,  inito  cum  nostris  fratribus  Ducibus  Ruthenis 
consilio,  consentientibus  immo  petentibus  Episcopis,  pepulimus  ex  sede  Metro- 
politana Kioviensi  Photium,  et  misimus  Constantinopolim  ad  Caesarem  ac  Patri- 
archam,  exponentes  omnia  praefati  Photii  delicta,  illataque  ab  eo  ingentia 
Ecclesiae  Kioviensi  damna:  tum  etlam  rogantes,  ut  electum  a  nobis  Gregorium 
in  Metropolitam  confirmarent.  Sed  cum  ipsi  noluissent  nobis  id  facere,  illico 
optime  intelleximus  mentem  ipsorum,  quod  nimirurn  vellent  semper  obtrudere 
Russis  Metropolitas  proprio  arbitrio  et  pro  pecunia.  Quis  vero  sutf'iciat  submini- 
strare  ipsis  aurum  sive  argentum? 

III.  Hanc  igitur  ob  causam  convocavimus  nostros  Episcopos  ac  Archiman- 
dritas  et  diximus  eis:  Quid  nobis  nunc  faciendum?  dolemus  enim  valde  inspici- 
entes  damna  vestrae  Ecclesiae,  et  quanquam  non  simus  in  vestra  Religione, 
veremur  tarnen,  ne  exterae  Nationes  dicant:  Princeps  non  est  Ritus  Ruthenici 
sed  Latini,  et  idcirco  Ruthenorum  Ecclesia  collabitur.  Itaque  ne  hoc  dicatur  de 
nobis,  ecce  vestro  consilio  proponimus,  quidnam  agendum?  Delicta  Photii  ne- 
minem latent,  imo  omnibus  innotescunt  ejus  perditi  moreiL,  pessimum  regimen, 
expilatio  thesauri,  et  desolatio  Ecclesiae.  Ad  haec  responderunt  nobis  Episcopi. 
Ita  est,  nee  enim  tantum  audimus,  sed  et  oculis  nostris  videmus  abominandam 
Ecclesiae  Kioviensis  devastationem;  cum  vero  nunquam  speremus,  ut  Caesar  et 
Patriarcha  dent  nobis  bonum  Rectorem:  ideo  licet  nobis  per  Synodum  eligere  ac 
consecrare  juxta  Canones  Metropolitam,  habemus  enim  domi  exemplum,  dum  sub 
Izaslao  magno  duce  acta  Synodo  Kioviae  nostri   praedecessores  Episcopi  elege- 


364 

Lehrter  und  frommer  Mann  geehrt  und  blieb  im  ruhigen  Besitze 
der  Metropolitan  würde  bis  zu  seinem  Tode.  In  jenen  Zeiten  war 
in  Konstanz  ein  Concil  gehalten,  welches  ausser  der  Beseitigung 
des  päpstlichen  Schisma  auch  das  orientalische  Schisma  beheben 
wollte.  Vielleicht  wurden,  wie  Hefele71)  meint,  die  Griechen 
förmlich  nach  Konstanz  eingeladen;    gewiss  ist  wenigstens,    dass 


runt  ac  consecrarunt  Metropolitana  Cletnentem,  prout  testantur  Annales  Russiae. 
Ad  haec  verba  Episcoporum,  praemissa  inter  nos  ac  ipsos  cousultatione,  sie 
reposuimus.  Adhuc  mittemus  Constantinopolim  a<l  Caesarera  et  Patriarcham: 
prout  ipso  facto  misimus  Legates  nostros,  jubentes  eos  talia  verba  loqui.  Si  modo 
nobis  non  dederitis  Metropolitana,  quem  volumus,  nos  eum  eligemus  synodaliter 
ac  ranonice,  ut  jam  olim  factitatum  fuit  in  Russia,  testantibus  Annalibus. 

IV.  Porro  legatis  nostris  mense  Martio  in  Graeciam  expeditis,  praefiximus 
terminum  reditus  eorum,  nee  non  electionis  novi  Metropolitae  pro  feste  S.  Eliae: 
deinde  eundem  terminum  prorogavimus  ad  festem  Dormitionis  sanetae  Deiparae. 
Tandem  pervenerunt  ad  nos  Disipatus  Caesaris  et  Gabriel  Arehimandrita  Patri- 
archae  legati,  qui  rogavevunt  nos  humillime,  ut  adhuc  terminum  prorogaremus 
ad  festem  S.  Philippi  Apostoli,  donec  ipsi  redirent  in  Graeciam,  et  causam  Gae- 
sari  ac  Patriarohae  exponerent.  Nos  annuentes  ipsorum  petitioni,  concessimus 
prorogationem  termini,  quo  jam  elapso,  nee  tarnen  praefatis  Legatis  hactenus 
comparentibus,  convoeavimus  ad  hanc  Civitatem  fratres  nostros  Duces  Ruthenos. 
et  nostros  Episcopos  ac  Archimandritas  cum  multo  clero,  qui  in  praesenti  Syno- 
do  elegerunt  unanimiter  Metropolitana  Kioviensem  ae  totius  Russiae  Gregnrium 
virum  religiosissimum. 

V.  Ouamobrem  notificamus  vobis  omnibus  Russis,  et  scire  vos  volumus 
de  iis,  quae  sunt  acta  et  statuta  in  praesenti  Synodo.  Si  qus  velit  antiquam 
consuetudinem  sequi,  et  vivere  sub  regimine  ac  j urisdictione  electi  Metropolitae 
Kioviensis,  bene  faciet:  si  quis  autem  nolit,  agat  ut  placet  Notum  tarnen  Bit 
omnibus,  nos  non  esse  vestri  Ritus  Ruthenici:  Si  vero  nobis  luberet,  ut  religio 
vestra  in  nostris  ditionibus  imminueretur  e.i  decresceret,  Vcstraeque  Ecclesiae 
ad  inopiam  redigerentur,  nos  utique  nullam  hao  in  parte  curam  haberemus: 
immo  vacantibus  post  obitum  sive  Metropolitae  sive  alieujus  Episcopi  sedibus, 
introduceremus  in  bona  nostros  administratores,  et  fruetus  omnes  proventusque 
Ecolesiastioos  pro  benepla<  it..  nostro  nobis  applicaremus,  Sed  absit  a  nobis,  ut 
optemus  Religion!  vestrae  diminutionem :  ime  cupimusenixe  ae  Btudiose  promo- 
vemus  optimum  regimen  vestrarum  Eeclesiarum.  Et  ideo  in  praesenti  Synodo 
operam  omnem  contulimus,  ut  evecto  probatae  virtutis  viro  ad  Sedem  Metro- 
politanam,  Ruthenici  nominis  gloria,  Eeclesiarum  que  libertas,  pristinum  decorem 
ei  tinnani  integritatem  retineant.  Prout  vero  Bulgari  ei  Serbi  ipsimet  sibi 
creare  solent  Primatem  indigenara,  ita  et  nos  simili  modo  feeimus,  ut  noster 
Metropolita  cum  omnibus  suis  privilegiis  Bedeaf  honorifice  in  Bua  sede  Kioviensi. 
juxta  primaevum  jus  ao  consuetudinem.    (Aus    Kulczynski,    appendis   ad   spec, 

ecd.   rutli.i 

:i  Hefele.  Conciliengeschicbte,  siebenter  Band  I.  Abth.,  Freiburg  in 
Br.  1860.  S.  342. 


365 

am  19.  Februar  1418  eine  Gesandtschaft  des  Kaisers  und  des  Pa- 
triarchen von  Konstantinopel  in  Konstanz  eintraf.  Ausser  meh- 
reren weltlichen  Herren  waren  es  19  Bischöfe  des  griechischen 
Ritus,  der  Erzbischof  Georg  von  Kiew  in  Kleinrussland  an  ihrer 
Spitze.  Ein  Augenzeuge,  Gunzo  de  Zwola,  versichert  in  einem 
Brief  an  das  Domcapitel  von  Prag,  diese  Gesandten  hätten  aus- 
gedehnte Vollmachten  zur  Abschliessung  der  Union  mitgebracht, 
allein  es  ist  zu  keinem  Resultate  gekommen.  Zu  der  Konstanzer 
Kirchenversammlung  wurde  also  auch  der  Metropolit  Gregor 
(denn  einen  Georg  hat  es  nicht  gegeben,  es  liegt  hier  eine 
Namensverwechslung  vor),  geschickt,  um  wegen  Abschluss  der 
Union  mit  Rom  zu  unterhandeln.  Andere  geben  an,  dass  Gregor 
auch  nach  Rom  geschickt  worden  ist,  was  aber  unwahrscheinlich 
ist.  Aus  diesem  erhellt  aber,  dass  er,  wenn  nicht  Katholik,  wenig- 
stens der  Union  mit  Rom  geneigt  war,  wiewol  es  ihm  nicht  ge- 
lungen war,  dieses  Werk  zu  vollenden.  Im  September  1419 
kehrte  Gregor  nach  Litauen  zurück  und  wurde  kurz  darauf  in 
Kiew  von  der  damals  wüthenden  Pest  hin  weggerafft.  Dieser  Me- 
tropolit hat  das  Fest  der  heil.  Parascevia  von  Ternowo  in  Bulga- 
rien auf  den  14.  Oktober  (alt.  St.)  eingeführt  und  ihre  Biographie 
sowie  mehrere  belehrende  Schriften  verfasst. 

Nach  dem  Tode  Gregor's  I.  versöhnte  sich  Photius  mit 
Witold  und  wurde  von  diesem  1420  als  Metropolit,  von  Kiew 
und  ganz  Litauen  anerkannt.  Bald  begab  er  sich  nach  dem  litaui- 
schen Nowhorod,  wo  er  mit  Witold  zusammen  gekommen  ist, 
begab  sich  dann  nach  Kiew  und  Halitsch  und  kam  wieder  zu 
Witold.  Im  J.  1421  besuchte  Photius  Lcmbcrg,  von  wo  er  nach 
dem  wolynischen  Wladimir  und  nach  Wilno  abreiste,  und  dann 
nach  Moskau  zurückkehrte.  Im  Jahre  1423  kam  er  nach  Smo- 
lensk,  und  war  dann  später  (1430)  bei  der  Fürstenversammlung 
in  Troki,  von  wo  er  erst  nach  Witold's  Tode  (27.  Oktober  1430) 
sich  nach  Moskau  begab,  wto  er  am  1.  Juli  1431  gestorben  ist. 

Gleich  nach  dem  Tode  des  Photius  ernannte  der  Moskauer 
Grossfürst  den  Räsaner  Bischof  Jonas  zum  Metropoliten,  doch  es 
vergingen  viele  Jahre,  bis  er  in  diese  W7ürde  eingesetzt  wurde. 
Denn  inzwischen  begab  sich  Herasim,  Bischof  von  Smolensk,  nach 
Konstantinopel,  von  wto  er  im  Jahre  1434  als  Metropolit  von 
Kiew  und  ganz  Russland  zurückkehrte.    Auf  Photius  folgte  also 

Herasim  (1433  —  1435).    Er  ist  nach  der  Pskower  Chronik 


366 

im  Frühjahre  1434  von  Konstantinopel  nach  Smolensk  gekom- 
men,   wo  er  einen  gewissen  Euphymius  zum   Erzbischofe    von 

Nowhorod  konsekrirte,  wollte  aber  wegen  der  in  Moskau  wüthen- 
den  Bürgerkriege  sich  nicht  dahin  begeben,  fand  dagegen  an- 
fangs beim  litauischen  Grossfürsten  Swidrigajlo  freundliche  Auf- 
nahme, und  berathschlagte  sich  mit  dem  Grossfürsten  über  die 
Art  und  Weise,  wie  das  schon  unter  Gregor  I.  angebahnte  Werk 
der  Vereinigung  der  russischen  Kirche  mit  Rom  am  besten  durch- 
geführt werden  könnte,  und  der  Grossfürst  spricht  in  einem 
Briefe  an  Papst  Eugen  IV7.  mit  grosser  Anerkennung  von  diesem 
löblichen  Eifer  seines  Metropoliten.  Doch  bald  zog  sich  Hcrasim 
den  Zorn  Swidrigajlo's  zu,  dadurch,  dass  er  heimlich  mit  dessen 
Feinde  Sigmund  verkehrte.  Swidrigajlo  Hess  den  Metropoliten 
Herasim  (nach  Angabe  der  Pskower  Chronik)  1435  in  Smolensk 
ergreifen  und  gefesselt  nach  Witebsk  bringen,  wo  er  ihn  im  Juli 
1435  verbrennen  Hess. 

§.  53. 

Metropolit   von  ganz  Russland  Isidor    (1437  — 1440), 

später  Kardinal  der  h eil.  r ö m i sehe n  Kirche. 

Nachdem  unter  den  beiden  letzten,  der  Union  zugethanen 
Metropoliten,  der  Weg  zur  Wiedervereinigung  der  russischen 
mit  der  römischen  Kirche  angebahnt  war,  betrat  nun  den  Metro- 
politanstuhl  von  ganz  Kussland  ein  Mann,  welcher  unter  den 
Vorkämpfern  der  Vereinigung  der  durch  das  photianische 
Schisma  getrennten  Kirchen  einen  der  ersten  Plätze  einnahm, 
und  vom  heil,  römischen  Stuhle  mit  den  grössten  Vollmachten 
versehen,  die  Kirche  Russlands  (hin  Mittelpunkte  der  kirchlichen 
Einheit  zuzuführen  trachtete;  und  es  war  zu  erwarten,  dass  nun, 
nachdem  sich  auch  die  Griechen  mit  Rom  vereinig!  haben,  auch 
in  Kussland  der  Glaube  des  heiligen  Wladimir  des  Grossen  zur 
vollen  Herrschaft  gelangen  wird.  Doch  es  sollte  anders  gesche- 
hen. Das  im  moskauischen  Nordrussland  durch  griechische  ftfe 
tropoliten  und  zahlreiche  Emissäre  stark  befestigte  Schisma  stei- 
gerte sich  nun  l>is  zum  Fanatismus,  und  hat  nicht  nur  in  Moskau 
die  Union  keinen  Haltpunkl  linden  lassen,  sondern  übte  auch 
auf  die  der  Union  mehr  geneigten  Diözesen  von  Süd-  und  West- 
russland einen  nachtheiligen  Einfluss,  so  dass  auch  hier  die  Union 
erst  bedeutend  später  tosten  Fuss  fassen  konnte. 


367 

Gleich  nacli  des  Metropoliten  Herasim  unglücklichem  Eude 
meldete  sich  der  schon  genannte  Metropolit  Jonas  zur  kanoni- 
schen Institution  in  Konstantinopel,  doch  hier  wurde  schon  frü- 
her vom  Kaiser  Johann  "VII.  und  dem  Patriarchen  Joseph,  welche 
beide  für  die  Vereinigung  der  getrennten  Kirchen  thätig  waren, 
ein  ihren  Ansichten  und  Bestrebungen  treu  ergebener  gelehrter 
Bulgare  Isidor  zum  Metropoliten  von  ganz  Russland  eingesetzt; 
als  deswegen  Jonas  nach  Konstantinopel  gekommen  ist,  bedeu- 
tete man  ihm,  dass  er  sich  verspätet  hat,  versprach  ihm  aber, 
dass  man  ihn  nach  Isidor  zum  Metropoliten  einsetzen  wird. 
So   war 

Isidor  (1437  —  1440)  Metropolit  von  Kiew  und  ganz  Russ- 
land geworden.  Er  begab  sich  in  Begleitung  des  Jonas  nach 
Russland,  wo  er  1437  in  Moskau  eingetroffen  ist  und  vom  Mos- 
kauer Grossfürsten  Basil  II.  aufgenommen  wurde.  Isidor  ist  aber 
nicht  lange  in  Russland  geblieben,  denn  er  erachtete  es  für  seine 
oberhirtliche  Pflicht,  sich  zu  dem  damals  vom  Papst  Eugen  IV. 
nach  Ferrara    berufenen  allgemeinen  Concil  zu  begeben. 

Der  griechische  Kaiser  Johann  VII.,  ein  naher  Verwandter 
des  Moskauer  Grossfürsten,  hat  mit  dem  Konstantinopler  Patriar- 
chen Joseph  den  ernstlichen  Beschluss  gefasst,  die  griechische 
Kirche  mit  der  römischen  zu  vereinigen,  wozu  er  ausser  der  reli- 
giösen Motive  auch  durch  drohende  politische  Lage  seines  Rei- 
ches veranlasst  war.  Die  Türken  nahmen  nämlich  unter  Amu- 
rat  II.  eine  immer  drohendere  Stellung  an,  und  Johann  VII. 
hoffte  durch  eine  ehrliche  Vereinigung  beider  Kirchen  das 
ganze  Chris tenthura  gegen  den  gemeinsamen  Feind  zu  vereini- 
gen. Der  Kaiser  berieth  sich  mit  den  Patriarchen  und  allen 
Bischöfen,  und  alle  stimmten  diesem  Unternehmen  bei,  und  weil 
der  Papst  die  Kosten  der  Reise,  sowie  der  Erhaltung  des  ganzen 
Gefolges  des  griechischen  Kaisers  übernommen  hat,  begab  sich 
Kaiser  Johann  VII.  mit  seinem  Bruder  Demeter,  mit  dem  Patri- 
archen Joseph  und  700  kirchlichen  Würdenträgern  am  24.  Novem- 
ber 1437  unter  lautem  Beifall  des  zahllos  versammelten  Volkes 
nach  Ferrara.  Isidor  war  unterdessen  in  Moskau  und  rüstete 
sich  auch  zur  Reise  nach  Ferrara.  Anfangs  ist  er  auf  Hinder- 
nisse gestossen,  endlich  aber  erhielt  er  vom  Grossfürsten  Basil  II. 
die  Bewilligung  zur  Reise,  und  machte  sich  am  8.  September 
1437  auf  den  Weg  nach  Italien,  und  zwar  mit  dem  Susdal'schen 


3C8 

Bischof  Abramius  und  mit  einem  Gefolge  von  100  Personen, 
welches  aus  kirchlichen  und  weltlichen  Würdenträgern  bestand. 
Von  Moskau  begleitete  ihn  der  Nowhorodcr  Erzbischof  Euphy- 
mius  nach  Nowhorod,  und  Boris,  Fürst  von  Twer,  schickte  mit 
dem  Metropoliten  seinen  Magnaten  Thomas  nach  Italien.  Auf 
der  Reise  durch  die  Pskower  und  Nowhoroder  Diözese  wurde 
der  Metropolit  überall  vom  Clerus  und  von  dem  Volke  mit  der 
grössten  Freude  und  Ehrenbezeugungen  begrüsst  und  empfan- 
gen. In  Licwland  angelangt,  wurde  er  von  dem  lateinischen  Bi- 
schöfe von  Derpt  und  von  den  dortigen  ruthenischen  Priestern 
(denn  es  gab  dort  zwei  ruthenische  Kirchen"),  sowie  auch  später 
von  dem  Erzbischof  von  Riga  mit  Ehren  empfangen.  Dort  er- 
hielt Isidor  vom  Grossmeister  des  deutschen  Ritterordens  die 
Einladung,  dass  er  durch  das  Gebiet  des  Ordens  seinen  Weg 
einschlagen  möge;  allein  Isidor  wählte  den  Seeweg,  bestieg  das 
Schiff  und  langte  am  19.  Mai  1438  in  Lübeck  ein,  von  wo  er 
durch  Lüneburg,  Braunrchweig, Leipzig,  Erfurt,  Bamberg,  Nürn- 
berg, Augsburg  und  Tirol  nach  Italien  seinen  Weg  fortsetzte 
und  am  18.  August  1438  in  Ferrara  eingetroffen  ist.  Hier  waren 
schon  seit  längerer  Zeit  der  Kaiser  Johann  VII.  mit  dem  Patri- 
archen Joseph, dann  Gesandte  von  Trapezunt,Iberien,  Armenien 
und  der  Walachei  gekommen,  und  nach  Schlichtung  der  Zere- 
monielstreitigkeiten  wurde  das  Concil  (am  8.  April  1438)  eröff- 
net. Doch  weil  noch  nicht  alle  Berufenen  erschienen  waren,  und 
namentlich  der  Vertreter  der  russischen  Kirche  noch  fehlte, 
konnte  die  erste  Hauptsitzung  erst  am  8.  Oktober  1438  abge- 
halten werden.  Es  handelte  sich  um  die  vier  Streitpunkte,  näm- 
lich über  den  Ausgang  (processio)  des  heil.  Geistes  vom  Vater 
und  vom  Sohne,  über  das  Fegefeuer,  welches  die  Griechen  nicht 
anerkennen  wollten,  von  dem  gesäuerten  und  ungesäuerten  Brod 
bei  der  heil.  Eucharistie  und  vom  Primat  des  Papstes.  Zur  ge- 
nauen Besprechung  dieser  Fragen  wurden  von  beiden  Seiten 
die  besten  Theologen  erwählt,  und  zwar  von  lateinischer  Seite 
der  Cardinal  .Julian  Cesarini,  Andreas,  Erzbischof  von  Rhodus 
und  Ludwig,  Erzbischof  von  Forli  und  Andere;  von  griechischer 
Seite  aber  Bessarion,  Erzbischof  von  Nicaea,  Isidor,  Metropolit 
von  Russland  und  Marcus  von  Ephesus.  Nach  langen  und  ein- 
gehenden  Disputationen,    deren   getreues    Bild    in   den  Schriften 


369 

des  berühmten  Bessarion  7~)  vorhanden  ist,  und  nachdem  das  Con- 
cil  von  Ferrara  nach  Florenz  übertragen  worden  war,  kam  end- 
lich eine  Einigung  zu  Stande,  zu  welcher  vorzüglich  das  ernste 
Mahn  wort  des  sterbenden  Konstantinopler  Patriarchen  Joseph73) 
viel  beigetragen  hat,  und  es  wurden  folgende  Beschlüsse  von  den 
versammelten  Vätern  angenommen:  1.  Vom  heiligen  Geiste:  Quod 
„Spiritus  Sanctus  ex  Patre  et  Filio  aeternaliter  est,  et  essentiam 
suam,  suumquc  esse  subsistens  habet,  ex  Patre  simul  et  Filio,  et 
ex  utroque  acternnliter  tamquam  ab  uno  principio  et  unica  spira- 
tione  procedit."  Zugleich  wurde  erklärt,  dass  die  Zugabe  der 
Worte  „filioque"  zum  Symbol  aus  vernünftigen  Gründen  ge- 
schehen ist.  Ferner  2.  von  dem  Gebrauche  des  gesäuerten  und  un- 
gesäuerten Brodes  bei  der  heil.  Eucharistie:  „Definimus  —  in 
azymo  sivc  fermentato  pane  triticeo  corpus  Christi  veraciter  con- 
fici",  und  in  Bezug  auf  die  Form  des  heil.  Altar  Sakramentes  haben 
die  Griechen  feierlich  anerkannt,  dass  die  Einsetzungsworte 
Christi  {Hoc  est  corpus  und  Hie  enim  est  calix  •  •)  die  Form  die- 
ses heiligsten  Sakramentes  bilden.  3.  Ueber  das  Fegefeuer:  „Si 
vere  poenitentes  in  Dei  charitate  decesserint,  antequam  dignis 
poenitentiae  fructibus  de  commissis  satisfecerint  et  ommissis,  eo- 
rum  animas  poenis  purgatoriis  post  mortem  purgari:  et  ut  a  poe- 
nis  hujusmodi  releventur,  prodesse  eis  fidelium  vivorum  suffragia, 
Missarum  scilicet  sacrificia,  orationes  et  eleemosynas  et  alia  pie- 
tatis  oficia,  quae  a  fidelibus  pro  aliis  fidelibus  fieri  consueverunt, 
seeundum    Ecclesiac    instituta."'     4.    Vom    Primat    des  römischen 


72)  Bessarionis  opera  omnia,  ed.  Migne  Paris.  1866  in  Patrol.  grae- 
cae  tom.  161. 

T3)  „Joseph,  durch  Gottes  Barmherzigkeit  Erzbischof  von  Kon- 
stant ino  p  el,  dem  neuen  Rom,  und  ökumenischer  Patriarch.  Da  ich  an 
das  Ende  meines  Lebens  gekommen  bin,  und  die  allgemeine  Schuld  des  mensch- 
lichen Geschlechtes  entrichten  muss,  so  will  ich  mit  Gottes  Gnade  meine  Mei- 
nung zum  Besten  aller  meiner  (geistlichen)  Söhne  offen  schreiben  und  unter- 
schreiben. Alles  nun,  was  die  k  atho  lisch  d  und  apostolische  Kir  che  unseres 
Herrn  J.  Chr.  im  alten  Rom  bekennt  und  lehrt,  das  bekenne  auch 
ich  und  versichere  heilig,  dass  ich  all  diesem  auch  gehorche: 
Ich  erkenne  auf  das  festeste  den  heil,  Vater,  den  grössten  Hohenpriester,  den 
Stellvertreter  unseres  Herrn  J.Chr.,  den  Papst  des  alten  Roms,  ebenso  den 
Reinigungsort.  Zum  Zeugniss  dessen  unterschrieben  am  9.  Juni  14B9  der  zweiten 
Indiktion.  (Aus  Dr.  Älzog,  Kirchengeschichte.  Mainz  1867.  IL  Bd.  S.  196. 
Note    1. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  24 


370 

Papstes'.  „Definimus,  s.  Apostolicam  Sedem  et  Romanum  Ponti- 
ticem  in  Universum  orbem  tenerc  Primat  um,  et  ipsum  Pontificem 
Romanum  successorem  esse  b.  Petri  Principis  Apostolorum,  et 
verum  Christi  Vicarium,  totiusque  Ecclesiae  eaput,  et  omnium 
christianorum  Patrem  et  Doctorem  exsistere."  :l)  Diese  Dekrete 
wurden  von  allen  Griechen  mit  Ausnahme  des  Marcus  von  Ephe« 
sus  unterschrieben,  und  Papst  Eugen  IV.  feierte  (am  G.  Juli  1439) 
den  Abschluss  dieser  Vereinigung  mit  allen  Anwesenden  durch 
einen  feierlichen  Gottesdienst,  und  der  Papst  verkündete  die  er- 
folgte Vereinigung  mit  den  ergreifenden  Worten:  „Frohlocket 
ihr  Himmel,  und  juble,  o  Erde!  Denn  gefallen  ist  die  Scheide- 
wand, welche  die  orientalische  und  occidentalische  Kirche  ge- 
trennt hat;  Friede  kehrte  zurück  zum  Ecksteine  Christi,  zwei 
Völker  sind  einig  geworden,  verschwunden  ist  der  Nebel  des 
Leidens  und  der  Spaltung,  und  wieder  leuchtet  der  heitere  Glanz 
ersehnter  Einheit.  Es  frohlocke  unsere  Mutter  Kirche,  da  sie 
ihre  lang  getrennten  Kinder  durch  gegenseitige  Liebe  vereinigt 
sieht,  sie  danke  Gott,  der  ihre  bittere  Thränen  gestillt  hat.  Thi- 
abet-, gläubige  Söhne  der  christlichen  Welt,  bezeuget  eueren 
Dank  der  katholischen  Kirche  dafür,  dass  die  Väter  von  Osten 
und  Westen  ohne  Furcht  vor  den  Gefahren  einer  langen  [leise 
sich  grossmüthig  allen  Beschwerden  unterzogen,  um  dieser  hei- 
ligen Versammlung  beizuwohnen,  und  die  Liebe,  welche  sich 
von  den  Christen  entfernt  hatte,  wieder  zu  erwecken. ':  Das 
Dekret  der  Union  wurde  vom  Papste  Eugen  IV.  und  von  latei- 
nischer Seite  von  8  Cardinälen,  2  Patriarchen,  8  Erzbischöfen, 
50  Bischöfen  und  anderen  Würdenträgern,  von  griechischer 
Seite  aber  vom  Kaiser,  drei  Vertretern  des  Konstantinopler 
Patriarchats  (weil  Joseph  gestorben  ist),  17  Metropoliten  und  vielen 
Anderen  unterschrieben;  nur  Marcus  von  Ephesus  wollte  der 
Union  nicht  beitreten,  er  entfloh  heimlich  von  Florenz,  und 
hatte  durch  Tücke  und  Intriguen  die  Ausführung  der  Beschlüsse 
ilcv  Florentiner  Synode  in  Griechenland  verhindert,  wie  aus  der 
allgemeinen  Kirchengeschichte  bekannt  ist. 

Der  Metropolit  Isidor  hatte  die   Dekrete  der    Florentiner 
Synode  unterschrieben  mit  den  Worten:    „Isidorus  Metropolita 


: '     Vgl.  über  diese  Definitionen    Acta  Conc.    Flor,    bei    Man.-i.    < 
Conc.  t.  31. 


371 

Kioviae  et  totius  Russiae,  locum  tenens  Apostolicae  Sedis  sanctis- 
simi  Patriarchae  Antlochiae  Dorothei,  lubens  subscripsi",  wurde 
vom  Papst  Eugen  IV.  zum  Legaten  des  apostolischen  Stuhles  r5) 
für  Kussland,  Litauen,  Lievland  und  Polen  ernannt,  und  begab 
sich  in  seine  Heimat.  Im  September  1439  verliess  Isidor  Florenz 
und  gelangte  über  Kroatien  nach  der  ungarischen  Hauptstadt 
Buda  (Ofen),  von  wo  er  an  die  Gläubigen  von  Russland,  Polen, 
Lievland  und  Litauen  folgendes  Pastoralschreiben  erlassen  hat : 
„Isidor,  durch  Gottes  Barmherzigkeit  Erzbischof  von  ganz  Russ- 
land und  apostolischer  Legat  a  latere  für  Lievland,  Litauen, 
jedem  und  allen  Gläubigen  Frieden  und  Heil  im  Herrn!  Freuet 
euch  und  frohlocket  heute,  denn  die  Kirche  des  Orients  und  des 
Occidents,  so  lange  Zeit  getrennt  und  einander  feindselig,  sind 
nun  durch  wahre  Vereinigung  zu  ihrer  ursprünglichen  Einheit, 
Frieden  und  Liebe  zurückgekehrt.  Nehmet  deshalb  ihr  alle 
christlichen  Völker,  Lateiner  und  Griechen,  und  ihr  Alle,  die  ihr 
der  Konstantinopler  Kirche  unterthan  seid,  Russen,  Serben  und 
Wolochen  (Rumänen),  und  alle  Christen  diese  heiligste  Vereini- 
gung mit  geistlicher  Freude  und  Frohlocken  auf.  Vor  Allem 
bitte  ich  euch  um  unseres  Herrn  Jesu  Christi  Willen,  der  uns 
seiner  Gnade  gewürdigt  hat,  damit  unter  euch  keine  Trennung 
von  den  Lateinern  stattlinde,    denn  ihr  seid  alle  Diener  unseres 


75)  Eugenius  Episcopus  venerabili  fratri  Isidoro,  Kievu  ac  totius 
Russiae  Mctropolitae,  in  Lithuanie,  Livonie  et  Russie  provineiis  ac  in  civitati- 
bus,  dioecesibus,  terris  in  locis  Lechie  (Pulen),  quae  tibi  jure  metropolitico  su- 
besse  noseuntur,  Apostolice  Sedis  Legato  salutom-  •  Cum  itaque  juxta 
desiderium  cordis  nostri  Graccorum  Eeclesia  nobiscum  unita  sit,  ita  ut  deineeps 
unum  ovile  et  unicum  eis  pastorem  oves  Christi  fidelium  recognoscere  habeant. 
Nos  cupientes,  ut  longinque  et  exterc  nationes  hujus  unitatis  suavitatem  sen- 
tiant  •  •  •  Te,  cujus  virtus  et  diligentia  in  hac  s.  unione  admodum  cognoseimus 
profuis^e»  •  •  in  Lithuanie,  Livonie  et  totius  Russie  provineiis,  nee  non  in  civi- 
tatibus,  diocesibus,  terris  et  locis  Lechie,  quae  tibi  jure  metropolitico  subesse 
noseuntur,  de  vencrabilium  l'ratrum  nostrorurn  S.  R.  E.  Cardinalium  consilio 
pro  statu  universalis  Ecclesic,  at^uc  nostro,  nostrum  et  Apostolice  sedis 
Legatuni  de  latere  cum  plana  potestate,  auetoritate  amplificamus,  consti- 
tuimus  et  etiam  ordinamus.  Tibi  nihilominus  in  iisdem  provineiis  et  locis  aedi- 
Seandi,  plantandi,  reiormandi,  oorrigendi  et  statuendi  omnia  et  singula,  que  ad 
extirpationem  heresum  exaltationein  atque  augmentum  catholice  fidei  •  •  •  pro- 
futura  cognoveris  •  •  •  •  Datum  Florentie  anno  incarnationis  Dominice  1439 
XVI.  kal.  Septembris,  Pontif  nostri  an.  IX.  (Aus  „Annales  Ecclesiae  Ruthenae 
auet.  Dr.  Mich,  llarasiewicz",  Leopoli  1862  pag.  74  in  nota.) 

24* 


372 

Herrn  Jesu  Christi,  getauft  in  seinem  Namen.  Und  ihr  Völker 
des  lateinischen  Ritus  umfasset  die  Christen  des  griechischen 
Ritus  mit  derselben  Liebe,  denn  sie  Alle  sind  getauft,  und  ihre 
Taufe  ist  jener  der  römischen  Kirche  gleich,  es  sollen  deswegen, 
unter  euch  in  dieser  Beziehung  keine  Bedenken  obwalten  •  •  •  ■ 
Wenn  sich  die  Griechen  in  lateinischen  Ländern  aufhalten,  sol- 
len sie  den  lateinischen  Gottesdienst  besuchen,  und  dem  heilig- 
sten Altarssakrament  dieselbe  Ehre  erweisen,  wie  sie  es  in  ihren 
Kirchen  thun;  auch  die  Beicht  sollen  sie  bei  den  lateinischen 
Priestern  verrichten  und  bei  ihnen  kommuniziren.  Desgleichen 
sollen  die  Lateiner  in  griechische  Kirchen  gehen,  die  heilige 
Messe  hören  und  das  allerheiligste  Sakrament  gläubig  verehren, 
denn  in  demselben  ist  wirklich  und  wahrhaft  Christus  gegen- 
wärtig, ob  nun  dieses  Sakrament  vom  griechischen  Priester  auf 
gesäuertem  oder  vom  lateinischen  auf  ungesäuertem  Brodc  kon- 
sekrirt  worden  ist-  •  •  Die  Lateiner  sollen  auch  zu  den  griechi- 
schen Priestern  zur  Beicht  gehen  und  von  ihnen  die  heil.  Com- 
munion  empfangen,  denn  beides  (d.  i.  die  Communion  der  Grie- 
chen und  der  Lateiner)  ist  eins  und  dasselbe,  denn  so  hat  das 
Concil  in  öffentlicher  Sitzung  in  Florenz  im  Jahre  des  Heiles 
1439  am  6.  Juli  entschieden."  7(i) 

Von  Buda  begab  sich  Isidor  durch  Ungarn  und  die  Kar- 
pathen  nach  Galizien,  und  wurde  inSandez  (Sacz)  vom  Krakauer 
Bischöfe  Cardinal  Zbigniew  Olesnicki  am  Charfreitag  111')  mit 
grossen  Ehrenbezeugungen  empfangen,  worauf  Isidor  in  der 
Sandezer  lateinischen  Muttergotteskirche  ein  feierliches  Hoch- 
amt nach  dem  griechischen  Ritus  zelebrirte,  was  er  auch  in  Kia 
kau  in  der  Kathedralkirche  am  Wawel  gethan  hat.  Von  Krakau 
begab  sich  Isidor  nach  Lemberg,  und  weil  er  erfahren  hat,  dass 
ich  der  polnische  König  Wlauislaw  111.  in  Sande/,  befindet, 
kehrte  er  wieder  nach  Sandoz  zurück,  von  wo  er  nach  längerer 
Beratliung  mit  dem  Könige  nach  ('heim  abreiste,  wo  er  vom 
Clerus  und  vom  Volke  ehrerbietig  empfangen  wurde,  und  von 
wo  er  unter  dem  27.  Juli  1440  an  die  Chelmer  Wojewodcn  und 
Kastellane  im  Interesse  eines  gewissen  Priesters  Babvlas  ein 
Schreiben  erlassen  hat.77)    Von  Chelm  begab  sich  [sidor  durch 


7"     \ i . 1 1  1 1  -      Eccl,  Ruthenae.  p.  77,  im  Original. 

\iiiial<-s  Eccl,  mtli.  s.  7.">,   in  der  Note. 


373 

Wolynien  nach  Kiew,  wo  er  vom  Clerus  mit  allen  seiner  hohen 
Würde  gebührenden  Ehren  empfangen  wurde,78)  und  langte 
endlich  im  Frühjahr  1441  in  Moskau  ein.  Noch  früher  entsen- 
dete Isidor  einen  Archimandriten  nach  Pskow,  um  den  dortigen 
Bischof  zur  Annahme  der  Union  zu  bewegen,  wobei  aber  der 
Gesandte  auf  Hindernisse  gestossen  ist.  Schwieriger  aber  gestal- 
tete sich  die  Mission  Isidor's  in  Moskau.  Isidor  sah  die  Schwie- 
rigkeiten, die  ihm  bevorstanden,  voraus,  aber  in  der  Hoffnung 
auf  Gottes  Hilfe  und  die  gute  Sache,  erschien  er  vor  dem  Gross- 
fürsten und  übergab  ihm  das  an  denselben  gerichtete  päpstliche 
Schreiben,  worin  Papst  Eugen  also  schreibt:  „Eugen  Bischof, 
Diener  der  Diener  Gottes,  dem  erlauchten  Fürsten  Basil  Basilie- 
witsch----  Heil  und  apostol.  Segen!  Wir  danken  Gott  dem 
Allerhalter,  dass  nun  nach  vielen  Mühsalen  mit  Hilfe  der  Gnade 
des  heil.  Geistes,  die  orientalische  Kirche  mit  uns  einig  ist-  •  •  • 
und  zu  dieser  Vereinigung  hat  unser  verehrte  Bruder  Isidor, 
Metropolit  von  Kiew  und  ganz  Russland  und  des  apostolischen 
Stuhles  Legat,  sehr  viel  beigetragen-  •  •  •  Und  deswegen  ist  es 
nöthig,  dass  ihm  Jedermann  in  allen  seinen  Unternehmungen, 
namentlich  aber  in  jenen,  welche  sich  auf  kirchliche  Angelegen- 
heiten beziehen,  behilflich  sei;  und  wir  bitten  um  unseres  Herrn 
Jesu  Christi  Willen,  deine  Hoheit,  dass  du  diesen  Metropoliten 
Isidor  empfangest-  •  •  und  dass  du  ihm  mit  deiner  ganzen  Macht 
Hilfe  leistest,  wofür  dir  von  den,  Völkern  Lob  und  Ehre,  von  uns 
der  Segen  und  von  Gott  die  ewige  Seligkeit  beschieden  werde. 
Gegeben  in  Florenz  im  9.  Jahre  unseres  Pontih'kats  (1440'  79). 
Isidor  sollte  in  Moskau  bei  einem  feierlichen  Gottesdienste  über 
die  Resultate  der  Florentiner  Synode  Bericht  erstatten.  Eine  un- 
zählige Menschenmenge  erwartete  mit  dem  Fürsten  Basil  IL,  mit 
Bischöfen,  Bojaren  und  dem  Clerus  auf  den  feierlichen  Augen- 
blick. Allein  schon  der  Einzug  Isidor's  in  die  Kirche,  wobei  ihm 
das  päpstliche  Legatenkreuz  vorangetragen  wurde,  verstimmte 
die  Moskauer,  noch  unangenehmer  war  ihnen,  als  sie  beim  Gottes- 
dienste den  Namen  des  Papstes  vernommen  haben,  weil  das  bis- 
her nicht  üblich  war.  Nach  der  Liturgie  bestieg  Isidor's  Diakon 
den  Ambon  (die  Kanzel)  und  publizirte  die  florentinische  Union. 


7H)  Karamsin,  Gesch.  V.  290. 

79)  Karamsin,  Gesch.  V.  Note  306. 


374 

Die  Gewissheit,  dass  diese  Beschlüsse  vom  Kaiser  und  von  allen 
griechischen  Bischöfen  unterschrieben  waren,  erlaubte  Nieman- 
den sich  dagegen  zu  erheben.  Da  erhob  sich  der  Grossfürst, 
nannte  den  Isidor  einen  falschen  Hirten,  Seelenmörder  und  Hä- 
retiker, berief  hierauf  seine  Bischöfe,  denen  er  den  Auftrag,  die 
Florentiner  Dekrete  zu  prüfen,  gegeben  hat,  und  weil  sie  selbst- 
verständlich dem  Grossfürsten  willig  gehorchten  und  ihn  als  Hort 
des  wahren  Glaubens  preisend,  die  Florentiner  Dekrete  verwarfen, 
Hess  Basil  II.  den  Metropoliten  Isidor  in  strenge  Klosterhaft 
bringen,  wobei  ihm  allem  Anscheine  nach  der  Feuertod  zuge- 
dacht war.  Doch  dem  Isidor  ist  es  gelungen,  aus  dem  Kerker  zu 
entfliehen,  er  begab  sich  nach  Twer  zum  Fürsten  Borys,  von  wo 
er  nach  Litauen  ging  und  in  Kiew,  wo  er  sich  vor  den  Verfol- 
gungen der  Moskauer  sicher  fühlte,  längere  Zeit  verweilte.  Hier 
gab  es  auch  viele  Anhänger  des  Schisma,  allein  der  Einfluss  des 
Metropoliten,  sowie  die  katholische  Landesregierung  Hessen 
hoffen,  dass  hier  die  Union  prosperiren  wird.  Der  damalige  pol- 
nische König  Wladislaus  III.  erliess  im  J.  1443  zu  Gunsten  der 
ruthenischen  Hierarchie  von  Buda  aus  ein  Diplom,80)    womit  er 


80)  „In  nomine  Domini  amen.  Ad  perpetuam  rci  memoriara.  No 
gestarum  notitia  rerum  ab  humana  evanescat  memoria,  cautum  est,  actiones  le- 
gitimatas,  quae  recordii  indigent,  per  scripti  continentiam  et  testiam  annotatio- 
nem  in  notitiam  transmitti  posterorum.  Proinde  nos  Vladislaus  Dei  gratia 
Hungariae,  Poloniae  •  •  •  Rex  nee  non  terrarum  Cracoviae*  •  •  •  Lithuaniaeque 
Princeps  Bupremus,  Pomeraniae  Russiaeque  dominus  et  ba<  r< &  Significamus 
tenore  praesentium,  quibus  expedit,  universia  praesentibus  et  i'uturis  harum  no- 
titiam habituris:  Quod  dum  in  mente  nostra  crebrius  revolvimus,  et  aequo 
rationis  libramine  coelestia  pensamus  cum  terrenis,  non  aliud  per  vehementiam 
laboriosae  meditationis  aeeipimus,  quam  quod  spretis  mundi  fallaciis,  et  aecre- 
scentis  Baeculi  seduetriee  gloria  prorsus  evulea  mentis  aciem  ad  coelestia  figamue, 
ubi  candor  lucis  aeternae  eunetorum  fidelium  mentes  illustrat,  corda  concilial  et 
extinetie  odiorum  flammis  universorum  efficit  animorum  voluntates  unanimes: 
Quamquam  autem  ex  assumpto  dignitatis  officio  ßingulorum  regimini  nostro 
Bubjectorum  utilitati  intendere  teneamur,  cura  tarnen  efficacior  nos  Bollicitat,  ut 
ad  ea,  quae  divini  eultua  ampliationem,  decus  et  gloriam  ac  laudem  aediumque 
aacrarum  Unionem  Btatumque  felicem  et  quietum  respiciunt,  conycrtamua  ani- 
niiiin,  disponamus  et  mentem,  nam  in  coelestes  thesauros  reponi  eo  indubiua 
confidimus,  quidquid  ad  magnificandum  Deum  ei  s.  ecelesiarum  augmentum 
ipso  Largiento  ordinamus:  Cum  igitur  Spiritus  sanoti  cooperante  dementia  eede- 
Bia  orientalis  ritus  videlicet  graeci  et  Ruthenorum,  quae  longis  heu  temporibus 
in  diaparitate  quadam  ei  Bcissura  fidei  b.  ei  divinorum  Sacramentorum,  non  sine 


375 

derselben  viele  Rechte  und  Privilegien  ertheilte.  Doch  Isidor 
blieb  nicht  lange  in  Kiew,  er  begab  sich  nach  Rom,  wurde  vom 
Papste  Eugen  IV.  zum  Cardinal  der  heil,  römischen  Kirche  er- 
hoben. Von  Rom  ging  er,  nachdem  er  zum  Bischof  von  Sabina 
(1452)  präconisirt  wurde,  als  apostolischer  Legat  nach  Konstan- 
tinopel, um  für  die  Befestigung  der  Union  zu  wirken,  als  aber 
diese  Stadt  von  den  Türken  eingenommen  wurde,  flüchtete  er  in 
eine  Kirche,  wo  er  die  Kleider  eines  erschlagenen  Sklaven  an- 
zog und  so  den  Händen  seiner  Verfolger  entgangen  ist  und  nach 
Rom  zurückkehrte.  Den  Titel  des  Metropoliten  scheint  Isidor 
bis  zum  Jahre  1458  geführt  zu  haben,  denn  bei  Rajnald  wird  er 
beim  Jahre  1458  Metropolit  von  Russland  und  Bischof  von 
Sabina  genannt;  erst  jetzt  hat  er  in  die  Hände  des  Papstes 
Calistus  seine  Metropolitanwürde  niedergelegt,  wurde  vom 
Papst  Pius  IL  zum  Patriarchen  von  Konstantinopel  erhoben,  und 
ist  am  27.  April  1463  in  Rom  gestorben,  wo  er  in  Vatican  be- 
graben worden  ist. 

Die  Folgen  der  Florentiner  Synode   und  namentlich  der 
Mission  Isidor1  s  waren,  dass  in  Süd-  und  Westrussland  der  Weg 


multorum  salutis  dispendio  ab  unione  ?.  Rom.  Ecclesiae  fluetuare  videbatur,  et 
quam  unionem  Tatres  nostri,  immo  tota  plebs  catholica  temporibus  nostris  vi- 
dere  cupiebat,  modo  jam  miserante  Domino  decretis  ssmi  Dni  Eugenii  Nostri 
Pnpae  IV.  et  aliorum  Patrum  plurimorum  fidei  s.  zelatorum,  cum  ipsa  s.  Romana 
ac  Universali  Ecclesia  redueta  sit  ad  identitatem  dudum  desideratae  unionis: 
pro  tanto,  ut  ipsa  Ecclesia  Orientalis  Praelatique  et  Clerus  universus  ejusdem 
ritus  graeci  et  Ruthenorum  in  amplitudine  Dominiorum  nostrorum  et  ditioni 
nostrae  subjeetorum,  ubilibet  consistentes,  qui  alias  staute  hujusmodi  disparitate 
et  scissura,  quandam  depressionem  sustinebant,  restituta  ipsis  libertate  divino 
eultui  insistcre  possint,  et  Salvatoris  nostri  clementiam  pro  salvandis  fidelium 
animabus.  et  s.  fidei  conservando  statu  in  pacis  dulcedine  uberius  exorare  vale- 
ant,  ad  laudem  et  gloriam  Dei  •  •  •  •  universis  ecclesiis  earumque  episcopis  seu 
Vladicis,  praelatis,  clero,  et  ceteris  personis  ecclesiasticis  ejusdemque  ritus 
graeci  et  Ruthenorum  haec  omnia  jura  et  libertates,  modos,  consuetudines  et 
immunitates  universas  duximus  in  perpetuum  concedenda?,  et  praesentibus  con- 
cedimus,  quibus  omnes  ecclesiae  regnorum  nostrorum  Poloniae  et  Hungariae 
etc  earumque  Archiepiscopi,  Episcopi,  Praelati  et  ceterae  personac  ecclesiasticae 
consuetudinis  romanae  Ecclesiae  l'ruuntur  atque  gaudent.  Volumus  insuper  et 
praesentibus  decernimus,  quod  a  modo  nullus  dignitariorum,  capitaneorum, 
officialium,  et  ceterorum  subditorum  nostrorum  eujuseunque  status  aut  condi- 
tionis  existunt,  et  praeeipue  regni  nostri  Poloniae  praedicti,  singulariter  autem 
terrarum  nostrarum  Russiae  et  Podoliae  et  aliarum  ipsis  annexarum  de  jurisdic- 


370 

zur  Wiederherstellung  der  Union  noch  mehr  vorbereitet  wurde, 
wahrend  in  dem  Moskauer  Gebiete  sich  das  Schisma  besonders 
durch  den  nachfolgenden  Metropoliten  Jonas  fast  zum  Fanatismus 
steigerte.  Die  ruthenische  Kirche  aber  wurde  in  dieser  Zeit  durch 
die  dem  Kiewer  Metropoliten  verliehene  Kardinalwürde  geehrt, 
welcher  hohen  Würde  erst  nach  vier  Jahrhunderten  ein  anderer 
ruthenischer  Erzbischof  (1856)  theilhaftig  wurde. 

§.54. 

Der  Moskauer  Metropolit  Jonas  (1443  —  1461).  Definit  ive 

The ilung  der  Kiewer  Metropolie  in  die   Moskauer  und 

in  die  Litauer  Metropolie. 

Nach  der  Entfernung  Isidor's  Hess  der  Grossfürst  Basil  II. 
den  schon  längst  zum  Metropoliten  von  Moskau  ernannten  I\ä- 
saner  Bischof  Jonas  abermals  wählen  und  schickte  1443 
seinen  Gesandten  Polyeuchtes  nach  Konstantinopel  mit  einem 
Schreiben  an  den  Kaiser  und  an  den  Patriarchen,  worin  er  um 
Einsetzung  des  Jonas  zum  Metropoliten  ersuchte.  Doch  dieser 
Gesandte  scheint  bis  Konstantinopel  nicht  gekommen  zu  sein, 
oder  wahrscheinlicher  hat  er  dorr  nichts  ausrichten  können,  da 
der  Kaiser  der  Union  noch  treu  war,  und 

Jonas  (1443—1461')  wurde  Metropolit  von  Moskau,  ohne 
von  irgend  einer  kirchlichen  Obrigkeit  dazu  erhoben  worden  zu 


tione  praefatorum  Episooporum,  Vladicarum  et  Praelatoruni  eju&dem  ritus  graeci 
et  Kuthenorum.  t-ed  neque  <K'  judieiis  sacerdotum  seu  plebanorum  ipsorum,  Uno 
>-3e  causi-  raatrimonii  aut  divortiorum  se  deineeps  impediant  quoquo  modi 
obstante  quavis  consuetudine  ad  bactenus  in  terrid  praesoripUs  quomodolibet  in 
contrarium  observata.  Praeterea  ut  iidem  Episcopi  scu  Vladicae  ceterique  Prae- 
lati  et  eccl.  personae  saepe  dicti  ritus  Ruthenorum  vitae  adminiculis  sustentati, 
ad  laudes  Deo  exsolvcndas  eo  commodius  mtendere  possint,  ip~i~  o  eorum 
Er.clesiia  univerds  ir.  dominus  no?tris  ubieunque  existentibus  omnes  rillas  ei 
siones  quaslibet,  quibuseunque  nominibus  censeantur,  quae  ab  äntiqüo  ad 
:         Gcclesias  pertinere  videbantur,    et    per  qüascunquc  |  et  in  quibus- 

eunque terris  et  districtibus   nostris  in    pra<  bltas,    cum    omnibus   eorum 

juribus  i>ia  mansuetudine  duximus   restituendas,    et    restituimüs    per  pra< 
temporibus  in  aevum  successuris,  barum,  quibus  Bi'gillum  nostrum  appensum  est, 
teetimonio  literarum,         actum  et  datura  Budae,   feria  sexta  proxima  ante  D 
minicam  Oculi,  anno  1».  1443.**  aus  Annale*  Eccl.  rutb.,  S.  78  bs.  Diese 

Urkunde  wufde  von  den  polnischen  Königen  in  späterer  Zeit    zu    wiederholten 
Malen  erneuert  und  bestätigt,  bo;  in  den  Jahren   1504,  1543,   Ml. 


377 

sein.  In  Südrussland  aber  wurde  um  dieselbe  Zeit  Gregor  zum 
Metropoliten  von  Kiew  ernannt  und  vom  Papste  Pius  II.  1458  ein- 
gesetzt. Jonas  wollte  aber  auch  die  Diözesen  von  Litauen  und 
Südrussland  sich  unterwerfen,  und  bedrängte  den  in  Kiew  resi- 
direnden  Gregor  IL  auf  jede  mögliche  Weise,  und  dieser  konnte 
sich  nur  mit  Hilfe  des  polnischen  Königs  Kasimir  IL,  zu  welchem 
auch  Litauen  gehörte,  behaupten.  Als  dies  nach  Rom  berichtet 
wurde,  erliess  Papst  Pius  IL  im  Sept.  1458  ein  Brcve,  worin  er 
sagt,  dass  der  Metropolit  Isidor  seine  Würde  (1458)  in  die  Hände 
des  Papstes  Calistus  niederlegte  und  dass  an  dessen  Stelle  der 
Ärchimandrit  Gregor  eingesetzt  worden  ist;  und  dann  verordnet, 
dass  zur  Metropolie  von  Kiew  die  Diözesen  Polozk,  Brest,  Snio- 
lensk,  Luzk  (Luceoria),  Wladimir  in  Wolynien,  Chelm,  Pere- 
myschcl  (Premislia),  Halitsch  und  Turow  gehören  sollen.  Seit 
der  Zeit  führten  die  Metropoliten  von  Nordrussland  den  Titel: 
..Metropolit  von  Moskau  und  ganz  Russland";  die  Metropoliten 
des  Südens  aber  benannten  sich:  „Metropolit  von  Kiew,  Halitsch 
und  ganz  Kusslandu.  Die  Ersteren  wohnten  beständig  in  Moskau, 
die  Letzteren  aber  entweder  in  Kiew,  oder  in  Vilna  oder  Nowo- 
grodek.  Der  Streit  über  die  Theilung  der  Kiewer  Metropolie 
wurde  auf  diese  Weise  durch  die  Entscheidung  des  Papstes 
definitiv  entschieden.  —  Der  Moskauer  Metropolit  Jonas  ist  1461 
gestorben. 

Wir  sind  nun  zum  Schlüsse  der  ersten  Periode  des  zweiten 
Zeitraumes  unserer  Kirchengeschichte  gekommen,  bevor  wir 
aber  weiter  übergehen,  wollen  wir  hoch  die  Geschichte  der  11a- 
litscher  Metropolie,  welche  bis  jetzt  der  Union  mit  Koni  treu  ge- 
blieben ist,  im  Zusammenhange  darstellen. 

II.  Die  Halitscher  Metropolie. 

§.  55. 

Errichtung  der  Halitscher  Metropolie,- und  die  ersten 
Metropoliten  Niphon  (1299—1305),  Petrus  (1305— 1326), 
Gabriel,  Theodor  (1326  —  1329  und  1331  bis  um  1338).  Ka- 
nonische Erection  der  Halitsch  er  Metropolie  (1345)  und 
A  u  f  h  e  b  u  n g  d  e r  s  e  1  b  e  n  1 347. 

Es  wurde  schon  oben  erwähnt,  dass  das  Land,  weiches  ur- 
sprünglieh  liothrussland,  dann  Fürstenthum  Halitsch  und  Wla- 


378 


dimir  mit  den  davon  abhängigen  kleineren  Fürstenthümern,  als: 
Peremyschl,  Terebowla,  Zwenihorod,  Beiz,  genannt  wurde,  und 
jetzt  unter  dem  Namen  des  Königreiches  Galizien  und  Lodo- 
merien  eine  Provinz  des  österreichischen  Kaiserstaates  ausmacht, 

dass  dieses  Land  wahrscheinlich  früher  als  alle  anderen  von  den 
Russen  bewohnten  Gebiete  vom  Lichte  des  Christen thu ras  be- 
strahlt worden  war.  Man  kann  nämlich  vermuthen,  dass  sich  die 
apostolische  Thätigkeit  der  heil.  SlavenapostelCyrillund  Method 
wenigstens  indirekt  auch  auf  das  jetzige  Westgalizicn,  wo  heut- 
zutage die  Peremyschler  Diözese  gelegen  ist,  ausgedehnl  hat,  und 
dass  in  diesen  Gebieten,  besonders  im  Peremyschler  Gebiete,  der 
christliche  Glaube  schon  im  Zeitalter  der  heil.  Cyrill  und  Method 
wenigstens  durch  Vermittlung  der  mährischen  und  pannonischen 
Gläubigen  ausgestreut  war.81)  Als  daher  in  derdamaligen  russischen 
Hauptstadt  Kiew  sich  das  Kreuz  Christi  erhoben  hatte,  kann  man 
mit  ziemlicher  Sicherheit  annehmen,  dass  das  Christenthum  in 
dem  jetzigen  Galizien  und  Lodomerien  willige  Aufnahme  ge- 
funden hat.  Als  dann  diese  Gebiete  nach  Wladimirs  und  beson- 
ders Jaroslaw's  Tode  (1054)  eigene  Fürsten  erhalten  hat,  ent- 
standen in  diesen  Gebieten  auch  eigene  Bisthümer,  und  zwar  zu- 
erst im  wolynischen  Wladimir  schon  zu  Wladimir's  des  Grossen 
(t  1015)  Zeiten,  und  dann  wahrscheinlich  unter  dem  Pere- 
myschler Fürsten  Woledar  (1086—1124)  oder  schon  früher  in  Pe- 
remyschl (Przemvsl).  Als  dann  unter  dem  Rostislawitsch  Wladi- 
mirko  (1141)  die  Fürstentümer  Peremyschel,  Zwenihorod  und 
Terebowla  (Trcmbowla)  zu  einem  Fürstenthum  vereinigt,  und 
aus  ihnen  das  Halitscher  Fürstenthum  mit  der  Residenz  Halitsch 
gebildet  wurde,  übertrug  Wladimirko  den  bischöflichen  Sit/  xon 
Peremyschl  nach  Halitsch,  und  so  ist  das  Halitscher  Bisthum  in 
d<-r  Zeit  zwischen  1141  und  L153  entstanden,  Peremyschl  aber 
hörte  nun  auf  einige  Zeit  auf,  ein  eigenes  Bisthum  zu  sein. 

Als  erster  Bischof  von  Halitsch  wird  Cosinus  genannt,  xon 
welchem  die  wolynischc  «  [gaticw'sche)  Chronik  beim  Jahre  1 1 1 ^ r> 
erzählt,   dass   er   den   griechischen    Prinz  Andronicus  Comnenus, 


81  Der  beil.  Methodiua  hat  seine  Qlaubensboten  in  diese  Gegenden,  be- 
sonders .ii  einem  heidnischen  Fürsten  an  der  "Weichsel  ausgesendet,  and  der 
genannte  Fürst  wurde  auch  getauft.  Zivol  s.  töethodia,  vydal  I\  Safaifik. 
Praha  1851. 


379 

Sohn  des  Isaakius,  begleitet  hat.  In  diesem  Jahre  (1165)  nämlich, 
ist  dieser  Prinz  nach  Ilalitsch  entflohen,  wo  er  beim  Fürsten 
Aufnahme  gefunden  hat,  bis  er  vom  griechischen  Kaiser  Manuel 
begnadigt  und  durch  zwei  nach  Ilalitsch  entsendete  Metropoliten 
zur  Rückkehr  eingeladen  wurde.  Als  Andronicus,  der  Einladung 
Felge  leistend,  nach  Konstantinopel  aufgebrochen  war,  Hess  ihn 
der  Halitscher  Fürst  durch  einige  Bojaren  und  den  Halitscher 
Bischof  Cosmas  dahin  beglei'cn,  und  diesen  Cosmas  betrachtet 
man  als  den  ersten  Bischof  von  Ilalitsch.  Zur  Bestätigung  dessen 
wird  auch  Tatischtschcw  zitirt,  welcher  in  seiner  Geschichte 
sehreibt,  dass  im  Jahre  1156  in  Kiew  ein  gewisser  Cosmas  zum 
ersten  Bischof  von  Ilalitsch  konsekrirt  wurde.  Es  befindet  sich 
aber  in  der  Bibliothek  des  griechisch-katholischen  Capitels  zu 
Peremyschl  eine  Handschrift  aus  dem  18.  Jahrhundertc,  welche 
aber  „ex  charta  antiqua"  abgeschrieben  ist,  in  welcher  gesagt 
wird,  dass  der  genannte  Cosmas  einen  Vorgänger  Namens  Alexius 
hatte,  demnach  wäre  Alexius  der  erste  und  Cosmas  der  zweite 
Bischof  von  Halitsch.  Und  diese  Ansicht,  (welche  unter  Anderen 
vom  Herrn  Dr.  Joseph  Delkiewicz,  Professor  der  Kirchenge- 
schichte an  der  k.  k.  Lemberger  Universität,  vertreten  wird),  ist 
höchst  wahrscheinlich.  Denn  berücksichtigt  man  die  verhältniss- 
massig  grosse  Macht  des  damaligen  Halitscher  Fürsten  Wladi- 
mirko,  ferner  den  Umstand,  dass  damals  jeder  halbwegs  selb- 
ständige Fürst  aus  politischen  und  religiösen  Gründen  einen 
eigenen  Bischof  in  seiner  Residenz  zu  haben  strebte,  so  scheint 
es  fast  unmöglich,  anzunehmen,  dass  der  mächtige  Wladimirko 
nicht  dasselbe  Prinzip  befolgt  hätte.  Dem  widerstreitet  nicht  die 
gewiss  auf  ältere  Quellen  basirte  Nachricht  des  Historikers  Ta- 
tischtschew,  dass  Cosmas  als  der  erste  Halitscher  Bischof  in  Kiew 
konsekrirt  worden  war;  denn  man  kann  mit  Recht  annehmen, 
dass  Alexius  früher  (vor  1 141)  Bischof  von  Peremyschl  war,  und 
dass  er,  nachdem  Halitsch  zur  Hauptstadt  des  neuen  Fürstenthums 
erhoben  wurde,  einfach  dahin  transferit  wurde,  und  da  er  schon 
Bischof  war,  sich  zur  Weihe  nach  Kiew  zu  begeben  nicht  nöthig 
hatte.  Ob  das  mit  oder  ohne  Einwilligung  des  Kiewer  Metro- 
politen geschehen  ist,  kann  aus  Mangel  an  Quellen  nicht  gesagt 
werden,  es  wäre  aber  auch  nicht  zu  verwundern,  dass  die  Cre- 
irung  des  Halitscher  Bisthums  vom  Metropoliten  erst  später  gut- 
geheissen  wäre,  weil  ähnliche  Beispiele  aus  jenen  Zeiten  nicht  zu 


880 

den  Seltenheiten  gehören.  Es  kann  also  angenommen  werden, 
dass  der  Peremyschler  Bischof  Alexius  um  das  J.  1141  nach  Ha- 
litsch versetzt  wurde,  wo  damals  ein  eigenes  Bisthum  gegründet 

worden  ist,  und  dass  Cosmas  sein  Nachfolger  (seit  1156)  war. 

Von  den  nachfolgenden  Bischöfen  von  Halitsch  sind  nur  die 
Namen  bekannt,  und  auch  diese  sind  nicht  sicher.  Nach  dem  ober- 
wähnten Manuskript8")  folgten  in  Halitsch  die  Bischöfe:  Jonas, 
Gerontius,  Ephremus,  Joannes,  Antonius,  Artemius,  von  welchem 
in  der  Ipatiew'schen  Chronik  bei  den  Jahren  1235  und  1241  die 
Rede  ist,  dann  Meletius,  Athanasius,  Soziinas,  Xiphon,  Ignatius  und 
Dorotheus,  welche  alle  bis  zum  Ende  des  13.  Jahrhundertes  ge- 
lebt haben  sollen. 

Nun  begegnen  wir  den  ersten  Spuren  der  Haitischer  Metropolie, 
und  zwar  in  einem  Schreiben  des  polnischen  Königs  Kasimir  an 
den  Konstantinopler  Patriarchen,  worin  er  um  Einsetzung  eines 
gewissen  Antonius  zum  Metropoliten  von  Halitsch  bittet.  Dieses 
Schreiben8*)  bezieht  sich  zwar  auf  eine  spätere  Zeit,  weil  es  aber 
über  die  ersten  Ilalitscher  Metropoliten  Aufschluss  gibt,  so  muss 
es  hier  zuerst  angeführt  werden.  Es  lautet:  „An  den  heiligsten 
Patriarchen  von  Konstantinopel  •  •  'Von  Kasimir  König  von  Lechien 
(Polen),  Kleinrussland  und  von  den  Fürsten  Russlands,  welche 
sich  zum  christlichen  Glauben  bekennen  und  von  den  russischen 
Bojaren  viele  Verbeugungen.  Wir  suchen  bei  Dir  unseren  Bischof. 
Pas  ganze  Land  geht  zu  Grunde  deswegen,  weil  das  Gesetz 
^kirchliche)  verschwindet.  Seit  lange  her  (im  Texte:  Bl$  aiatvoc 
o.iorsoj'/)  rühmte  sich  Halitsch  nach  allen  Seiten  mit  der  ftfetro- 
pölie,  und  war  Sitz  des  Metropoliten  seit  jeher  (im  Texte:  sf 
aiebvoe  aio)va)v)  der  erste  Metropolit  unseres  Glaubens  (sO/ejrrO 
war  Niphon,  der  zweite  Metropolit  Petrus,  der  dritte  Metropolit 
Gabriel,  der  vierte  Theodor.  Sie  alle  sassen  auf  diesem  Stuhle 
in  Halitsch.  Die  Fürsten  Rnsslands  waren  an  sine  Verwandten,  und 


i'  heissl  in  dieser  Handschrift:  „Episcopi  Haticienses  taliter 
numerantur:  Alexius,  Cosmas,  Jonas,  Gerontius,  Ephrem,  Joannes,  Antonius, 
Meletius,  Athanasius,  Zosimas,  Niphon,  [gnatius,  Dorotheus."  Nach  der  Meinung 
des  gelehrten  Lembergcr  Domherrn  PetruSevic,  [in  Zoria  Halizka,  Lemberg, 
Jahrgai  L85  .  S.  96)  Btammt  diese  Handschrift  \<m  demgr.-kath.  Metropoliten 
Leo  Kiszka  (1711  —  1728),  welcher  die  Namen  der  aufgezählten  Bisehöfe  aus 
alten  Quellen  entnommen  hat. 

Acta.  Patriarch,  ( lonstant.  I.  .'>77 


381 

diese  russischen  Fürsten  sind  (ohne  männliche  Nachkommen)  ge- 
storben, und  das  Land  verwaiste.  Dann  habe  ich,  König  von 
Lechien,  das  russische  Land  erworben.  Jetzt,  heiliger  Patriarch 
der  ökumenischen  Synoden,  suchen  (bitten)  wir  von  Dir  unseren 
Bischof  (Metropoliten),  und  wir  erwählten  dazu  einen  würdigen, 
guten  Menschen  von  guten  Sitten  und  frommen  Herzen,  den  ge- 
heiligten Bischof  Antonius.  Damit  ist  unsere  Gläubigkeit  einver- 
standen. Und  um  Gottes,  unser  und  der  heiligen  Kirchen  willen 
komme  euer  Segen  auf  diesen  Menschen  herab,  ordinirt  ihn 
namentlich  zum  Metropoliten,  auf  dass  das  Gesetz  (Glauben)  der 
Ruthenen  nicht  untergehe,  auf  dass  dasselbe  nicht  vernichtet 
werde.  Sollte  aber  dieser  Mensch  der  Barmherzigkeit  Gottes  und 
eueres  Segens  nicht  theilhaftig  werden,  so  zürnet  dann  nicht  über 
uns,  wenn  sich  die  traurige  Notwendigkeit  ergeben  wird,  die 
Ruthenen  zum  Glauben  der  Lateiner  zu  taufen  (bekehren),  weil 
es  in  Russland  keinen  Metropoliten  gibt,  und  ein  Land  ohne 
Gesetz  nicht  bestehen  kann." 

Diese  Urkunde  hat  die  lange  Zeiten  streitige  Frage  über 
den  alten  Ursprung  der  Halitscher  Metropolie,  welche  viele 
Verfechter  und  Gegner  gehabt  hat,  endtril tiir  entschieden.  Dem- 
nach  ist  es  sicher,  dass  die  HaHtscher  Metropolie  am  Ende  des 
13.  Jahrhundertes  errichtet  worden  ist.  Den  Anlas*  dazu  gab  die 
im  Jahre  1299  geschehene  Verlegung  des  Metropolitansitzes  von 
Kiew  nach  Wladimir  an  der  Klasma.  Diese  Thatsache  musstedie 
Fürsten  von  Halitsch  und  Wladimir  sowol  aus  kirchlichen,  als 
auch  aus  politischen  Gründen  peinlich  berühren;  denn  in  ersterer 
Beziehung  sahen  sie  ihr  Volk  von  dem  geistlichen  Oberhirten, 
welcher  sich  in  das  weit  entlegene  Susdal'sche  Gebiet  entfernt 
hatte,  und  daher  die  Gläubigen  des  Südens  nicht  so  oft  beauf- 
sichtigen konnte,  gewissermassen  verlassen;  in  politischer  Be- 
ziehung aber  sahen  sie  sich  durch  die  Entfernung  des  Oberhirten 
der  russischen  Kirchenprovinz  in  das  Gebiet  des  ihnen  feindlich 
gesinnten  nördlichen  Fürsten  nicht  nur  hintangesetzt,  sondern 
sie  konnten  mit  Recht  befürchten,  dass  der  nun  in  Nordrussland 
residirende  Metropolit  durch  seinen  mächtigen  Einfluss  ihnen 
gefährlich  werden,  und  trachten  kann,  auch  Südrussland  unter 
die  Botmässigkeit  der  Susdaler  Grossfürsten  zu  bringen.  Es  ist 
also  wahrscheinlich,  dass  gleich  nach  Verlegung  des  Metropo- 
litansitzes  von  Kiew  nach  Wladimir  an  der  Klasma  in  Plalitsch 


382 

eine  eigene  Metropolie  errichtet,  und  als  der  erste  Metropolit  Ni- 
phon eingesetzt  wurde.  Dieser  Niphon  ist  aber  eine  den  einhei- 
mischen Chronisten  ganz  unbekannte  Persönlichkeit;  weil  ei- 
nher in  der  obangeführten  Urkunde  der  erste,  und  Petrus  der 
zweite  Metropolit  genannt  wird,  so  muss  seine  Regierungszeit  in 
die  Jahre  swischen  1299  und  1305  gesetzt  werden.  Als  der  zweite 
Halitscher  Metropolit  wird  Petrus  genannt,  unter  weichem  wohl 
jener  Petrus  zu  verstehen  sein  wird,  welcher,  wie  oben  gesagt, 
auf  Veranlassung  des  Halitscher  Fürsten  in  Konstantinopel  zum 
Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland  eingesetzt  wurde. 
Petrus  kann  also  nur  in  dem  Sinne  Metropolit  von  Halitsch  ge- 
nannt werden,  dass  er  der  Kirche  von  ganz  Kussland,  also  auch 
jener  von  Halitsch,  vorstand.  Es  kann  aber  nicht  nachgewiesen 
werden,  dass  er  in  seinem  Titel  auch  den  des  Metropoliten  von 
Halitsch  geführt  hat.  —  Der  dritte  Metropolit  von  Halitsch  wird 
in  der  genannten  Urkunde  Gabriel,  eine  gleichfalls  sonst  ganz 
unbekannte  Persönlichkeit,  genannt.  Weil  aber  Petrus  im 
Jahre  1326  gestorben  ist,  und  bei  den  Jahren  1331  und  1334  ein 
grewisser  Theodor  als  Bischof  von  Halitsch  genannt  wird,  und  in 
der  Zeit  von  1329-1331  der  Kiewer  Metropolit  in  Halitsch  Me- 
tropolitanrechte ausübte,  so  kann  Gabriel  nur  in  der  Zeit  von 
1326  bis  1329  Halitscher  Metropolit  gewesen  sein.  Der  vierte 
Metropolit  endlich  wird  Theodor  genannt 

Vergleicht  man  nun  die  Angabe  über  die  genannten  vier 
Metropoliten  mit  der  Geschichte  der  damaligen  Kiewer  Metro- 
politen, so  ergibt  sich  Folgendes:  Niphon  kann  wirklich  als 
Metropolit  von  Halitsch  (1299 — 1305)  angenommen  werden, 
denn  damals  hat  der  Kiewer  Metropolit  Maxim  Kiew  verlassen 
und  sich  nach  Wladimir  an  der  Miasma  begeben,  was  den  Ha- 
litscher Fürsten  Leo  Danilo witsch  zur  Errichtung  einer  eigenen 
Metropolie  in  Halitsch  veranlass!  hat.  Vom  Patriarchen  war  aber 
diese  .Metropolie  noch  nicht  anerkannt,  wenigstens  iindet  sich  da- 
für kein  Beweis  vor,  aber  der  Halitscher  Fürs!  Georg  Lwowitsch 
wollte  diese  Anerkennung  erwirken  und  schickte  deswegen 
(1308)  den  wolynischen  Hegumcn  Petrus  zum  Patriarchen 
mit  der  Bitte,  dass  Petrus  zum  Halitscher  Metropoliten  eingesetzt 
werde,  Petrus  wurde  in  Folge  dessen  zum  Metropoliten,  aber 
nicht  von  Halitsch,  sondern  von  Kiew  und  ganz  Russland  ein- 
gesetzt,   so   dass  es  in   Halitsch   in   der  Zeit   von    1305  bis  1326 


383 

keinen  besonderen  Metropoliten  gegeben  hat.  Dass  dem  so  sei, 
erhellt  daraus,  dass  sich  Petrus  mit  den  Angelegenheiten  der 
Kirche  in  dem  Fürstenthum  Halitsch  und  Wladimir  befasste,  und 
dass  ein  anderer  Halitscher  Metropolit  in  dieser  Zeit  nirgends 
erwähnt  wird.  —  Wahrscheinlich  nach  des  Petrus  Tode  (1326) 
oder  schon  früher,  als  er  seinen  stabilen  Sitz  in  Nordrussland 
aufgeschlagen  hat,  wurde  von  dem  Halitscher  Fürsten  Georg  IL 
(oder  noch  dessen  Vorgänger  Leo)  der  obgenannte  Gabriel  zum 
Halitscher  Metropoliten  ernannt,  der  sich  aber  nicht  behaupten 
konnte,  weil  unter  ihm  und  seinem  Nachfoger  Theodor  der  Metro- 
polit Theognost  von  Kiew  und  ganz  Kussland  die  Diözesen  der 
Halitscher  Metropolie  visitirt  hatte,  was  er  nicht  hätte  thun 
können,  wenn  damals  in  Halitsch  ein  eigener  Metropolit  gewesen 
wäre.  So  hören  wir,  dass  sich  Theognost  in  den  Jahren  1329 
bis  1331  im  wolynischen  Wladimir  aufgehalten,  und  dort  einen 
Bischof  für  Nowhorod  geweiht  hatte,  wobei  ausser  Anderen  die 
Bischöfe  von  Halitsch,  Peremyschl,  Chelm  und  Wladimir  assi- 
stirten;  also  lauter  Suffraganbischöfe  des  Halitscher  Metropoliten. 
Wäre  damals  in  Halitsch  ein  eigener  Metropolit,  so  würden  sie 
einem  fremden  Metropoliten  gewiss  nicht  assistirt  haben.  Daraus 
folgt,  dass  es  in  Halitsch  wenigstens  in  der  Zeit  von  1329  bis 
1331  keinen  eigenen  Metropoliten  gegeben  hat.  Wenn  also  Ga- 
briel wirklich  eine  historische  Person  ist,  was  man  füglich  nicht 
bestreiten  kann,  wiewol  er  den  einheimischen  Chronisten  unbe- 
kannt ist,  so  müsste  er  in  die  Zeit  nach  dem  Tode  des  Metropo- 
liten Petrus  (oder  in  dessen  letzte  Regierungsjahre)  und  die  nach- 
folgenden Jahre  bis  1329  gesetzt  werden,  denn  im  J.  1331  wird 
schon  Theodor  als  Bischof  von  Halitsch  genannt,  jedoch  so,  dass 
er  wohl  zum  Halitscher  Metropoliten  ernannt,  aber  vom  Patriar- 
chen nicht  bestätigt  war.  Andere  vermuthen,  dass  Gabriel  und 
Theodor  nur  Vikarien  des  Kiewer  Metropoliten  waren  und  von 
dem  Könige  Kasimir  unrichtig  Metropoliten  genannt  werden. 

Bis  jetzt  konnten  die  Halitscher  P^ürsten  die  Errichtung 
einer  selbständigen  Metropolie  bei  dem  Konstantinopler  Patriar- 
chen nicht  erwirken,  die  Halitscher  Metropolie  war  bis  jetzt  nur 
von  den  Fürsten  eingesetzt;  nun  aber  ist  es  gelungen,  dazu  auch 
die  Bestätigung  des  Patriarchen  zu  erwirken.  In  Konstanti- 
nopel war  damals  der  Patriarch  Johann  XIV.,  und  er  hat  die  Ha- 
litscher Metropolie  kanonisch  instituirt,  und  allem  Anscheine  nach 


384 


den  schon  genannten  Theodor  zum  Metropoliten  eingesetzt  und  ihm 
die  Bischöfe  von  Wladimir  in  Wolynien,  Chelm,  Peremysckl,  Luzlc 
und  Turow  als  Suffragane  unterordnet  Die  Erektionsurkunde 
isl  nicht  vorhanden,  ihr  Verlust  ist  Leicht  erklärlich,  weil  damals 
in  Konstantinopel  heftige  kirchliche  Streitigkeiten  wütheten,  in 
Folge  deren  der  Patriarch  Johann  XIV.  (1347)  abgesetzt,  wurde, 
und  sein  Nachfolger  Isidor  Buchir  alle  seine  Einrichtungen  und 
Verordnungen  für  null  und  nichtig  erklärte.  Obwol  aber  die 
Erektionsurkunde  nicht  vorhanden  ist,  so  bestätigen  die  Kon- 
stantinopler  Ereignisse  vom  Jahre  1347,  dass  die  Halitscher  Me- 
tropolie,  welche  schon  früher  durch  weltliche  Verordnung  ins 
Leben  gerufen  wurde,  nun  auch  kanonisch  erigirt  worden  ist. 
Als  nämlich  die  Kunde  von  der  kanonischen  Erektion  der  Ha- 
litscher Metropolic  nach  Moskau  gekommen  war,  fühlte  sich  so- 
wol  der  Moskauer  Grossfürst  Simeon,  als  auch  sein  Metropolit 
Theognost  aus  leicht  begreiflichenGründen  schmerzlich  getroffen, 
und  Beide  beschlossen,  die  kanonisch  neuerrichtete  Halitscher 
Metropolic  in  ihrem  Entstehen  zu  vernichten.  Sie  schmiedeten 
zuerst  Beschuldigungen  gegm  di-w  neuernannten  Halitscher  Me- 
tropoliten, welche  Beschuldigungen  aber  zur  Kenntnis*  der 
Nachwelt  nicht  gekommen  sind.  Im  Jahre  1346  entsendeten  sie 
eine  Botschaft  nach  Konstantinopel,  durch  welche  sie  sich  iowol 
über  die  Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  beschwerten,  als 
auch  den  Metropoliten  verklagten.  Hie  Umstände  haben  sieh  in 
Konstantinopel  zu  ihren  Gunsten  geändert  Kaiser  Johann  Can- 
taeuzenus,  welcher  im  Jänner  1347  den  Thron  bestiegen  hatte, 
liess  <lm  Patriarchen  Johann  XIV.  absetzen  und  erhob  an  dessen 
Stelle  Isidor  Buchir,  welchen  Johann  XIV.,  als  einen  Anhänger 
des  Palama,  exkommunizirt  hat.  Isidor  begann  sein  Kirchen- 
reerimenl  mit  der  (Jmffestaltung  aller  Einrichtungen  und  Ver 
Ordnungen  seines  Vorgängers;  als  demnach  die  Klage  des  Mos- 
kauer Grossfürsten  Simeon  und  seines  Metropoliten  'Theognost 
gegen  die  Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  eingelangl  war, 
erHess  der  griech' sehe  Kaiser  im  August  I-'ilT  eine  goldene  Bulle,  in 
welcher  er  die  "Errichtung  der  Halitscher  Metropolie  eine  n  Neuerung ä 
nennt)  welche  neulich  während  der  in  Konstantinopel  stattgefundenen 
Streitigkeiten  geschehen  ist,  und  verordnet,  dass  von  nun  an  „die 
heiligsten  Episcopien  von  Kleinrussland,  genannt  Wolynien, 
namentlich  die  Halitscher,  Wladimirer,  Chclmer,   Peremyschler, 


385 

Luzker  und  Turower  (Diözese)  wieder  der  heiligsten  Metropolie 
von  Kiew  und  ganz  Russland  unterthan  sein  sollen,  und  dass 
diese  Verordnung  auf  Ersuchen  des  Grossfürsten  Simeon  und 
anderer  Fürsten,  sowie  auf  Grund  des  althergebrachten  kirchli- 
chen Gebrauches,  endlich  mit  Rücksicht  auf  das  fromme  und  gott- 
gefällige L^bcn  des  Kiewer  Metropoliten  und  sehr  verehrten 
Exarchen  von  ganz  Russland,  Theognost,  erlassen  worden  ist"8*). 
Eine  gleichartige  Verordnung  wurde  auch  vom  Patriarchen  er- 
lassen und  bestimmt,  dass  sie  auch  für  alle  Nachfolger  im  Kon- 
stantinopler  Patriarchate  bindend  sein  soll.  Von  dieser  Verordnung 
wurde  sowol  der  Moskauer  Grossfürst  Simeon,  als  auch  Theog- 
nost in  Kenntniss  gesetzt,  und  der  Letztere  überdiess  aufgefordert, 
damit  er  entweder  persönlich  oder  durch  Bevollmächtigte  bei 
dem  über  Theodor  von  Halitsch  zusammengesetzten  Tribunale  er- 
scheine. Diese  Aufforderung  blieb  aber  ohne  Erfolg,  und  was  mit 
dem  Halitscher  Metropoliten  geschehen  ist,  ist  auch  unbekannt. 
Es  blieb  aber  noch  der  damalige  Fürst  von  Halitsch,  De- 
meter Lubart,  welcher  sich  für  die  Errichtung  der  Halitscher 
Metropolie  am  lebhaftesten  interessirte,  und  es  handelte  sich  nun 
darum,  die  erwähnte  Entscheidung  auch  ihm  mundgerecht  zu 
machen.  Der  Kaiser  richtete  deswegen  an  Lubart  ein  Schreiben, 
in  welchem  es  heisst:  „du  weisst,  dass  seitdem  das  russische  Volk 
Gott  erkannt  und  durch  die  heil.  Taufe  erleuchtet  wurde,  durch 
Gewohnheit  und  Gesetz  festgesetzt  worden  ist,  damit  in  ganz 
Russland,  sowol  Gross-  als  Kleinrussland,  nur  ein  Metropolit  in 
Kiew  sei,  und  dass  er  für  alle  Bisthümer  die  Bischöfe  ordinire, 
und  dass,  wenn  Einige  diese  Ordnung  zu  stören  versuchten,  sie 
ihr  Vorhaben  nicht  zu  Ende  führen  konnten,  denn  kaum  dass  die 
Störung  vorgefallen  war,  folgte  gleich,  wie  euch  bekannt  ist,  die 
Wiederherstellung  der  früheren  Ordnung  und  des  früheren  Ge- 
brauches.85) Inzwischen  hat  der  Halitscher  Bischof  ohne  Rücksicht 
darauf,  dass  gegen  ihn  Klagen  erhoben   waren,  über  welche   er 


8*J  Acta  Patr.  CP.  T.  261  ff.  Aus  dieser  Urkunde  geht  hervor,  dass  die 
Halitscher  Metropolie  vor  dem  J.  1346  etwa  im  .1.  1345  kanonisch  errichtet 
worden  ist.  Denn  im  J.  1346  richteten  die  Moskauer  ihre  Klage  nach  Konstanti- 
nopel, wahrscheinlich  bald,  nachdem  die  Kunde  von  der  Erektion  der  Halitscher 
Metropolie  zu  ihnen  gekommen    ist, 

85)  Damit  wird  auf  die  früheren  Versuche,  in  Halitsch  eine  eigene  Me- 
tropolie zu  gründen,    namentlich  vielleicht,  wie  Malinowski  a.   a.  O.  vermuthet, 

Pelcsz,  Gesc'iichtft  der  Union.  2o 


386 

sich  beim  heil.  Metropoliten  von  Kiew  und  sehr  verehrten  Exar- 
chen von  ganz  Russland,  Thcognost,  verantworten  sollte,  sich  bei 
seinem  hiesigen  Aufenthalt  die  damalige  liier  ort  ige  OrdnungslosigLeif 
zu  Xutzen  gemacht.  Er  begab  sich  zum  gewesenen  Patriarchen  von 
Konstantinopel,  welcher  in  seiner  schlechten  Gesinnung  auch 
vieles  andere  gegen  das  göttliche  und  kirchliche  Gesetz  An- 
stössige  verrichtet  hat,  hinterging  auch  andere  Personen,  weh- In1 
das  Reich  schlecht  und  müssig  verwalteten  und  an  der  genannten 
Unordnung  mitschuldig  waren,  deswegen  weil  sie  sich  nicht  um 
das  allgemeine  Wohl,  sondern  um  ihre  persönlichen  Wünsche 
kümmerten  —  dieser  Haitischer  Bischof  ivurde  zum  Metropoliten 
erhoben  und  erhielt  unter  seine  Jurisdiktion  auch  andere  in  Klein- 
russland befindlichen  Diözesen.  Weil  aber  nun  mit  Gottes  Segen 
die  Ordnung  wiederhergestellt,  der  gewesene  Patriarch  seiner 
Katheder  entsetzt  und  ein  neuer  ökumenischer  Patriarch  einge- 
setzt worden  ist,-  •  •  •  wurde  gleichfalls  alles  vom  früheren  Patri- 
archen gegen  das  göttliche  Gesetz  und  die  heil.  Canone  Ange- 
ordnete verworfen:  und  es  wurde  durch  meine  kaiserliche  Entschei- 
dung und  Synodalverordnung /^s^ese/z',  damit  die  Bisthümer  von 
Halitsch  und  andere  wieder  der  heil. Kiewer Metropolic  wie  ehedem, 
untergeordnet  seien;  dass  der  Halitscher  Bischof  hier  erscheine, 
damit  man  nach  der  Untersuchung  seiner  Angelegenheit  über 
ihn  das  verfüge,  was  nach  den  heil.  Canonen  gerecht  und  ent- 
sprechend sein  wird.  Meine  kaiserliche  Majestät  gibt  dir  deswegen 
kund,  dass  du  die  Absendung  und  Hieherstellung  des  Halitscher 
Bischofs  besorgst.  Und  den  heiligsten  Metropoliten  von  Kiew,  den 
sehr  verehrten  Exarchen  von  ganz  Russland  empfanget  von  nun  an 
als  den  wahren  und  gesetzlichen  Metropoliten,  er  soll  in  Bezug  auf 
diese  Bisthümer  und  deren  Bischöfe  Alles  ausüben,  was  den  heili- 
gen Canonen  entsprechend  ist  und  was  früher  üblich  war.  Und  wenn 
ihr  als  ('brist,  im  Gefühle  der  Frömmigkeit  und  Demuth,  und  der 
beil.  Kirche  ( rottes  gehorsam,  willig  empfangen  habet  die  kirchlichen 
Urkunden,  welche  besagten,  dass  der  Haltischer  Bischof  zum  Metropo- 
liten erhobfn worden  ist ;  empfanget  auch  jetzt,  wo  diese  heil.  Kirche 
erklärt,  und  meine  kaiserliche  Majestät  entscheidet,  dass  die  frühere 
Ordnung  wiederhergestellt  werde,  auch  diese  Verordnung    mit 


auf  die  Zeiten  des  Metropoliten  Petras  angespielt,  ha- ist  aber  auch  ein  fernerer 
Beweis,  «las-  <lit>  tfalitseher  Metropolie  Bchon  früher  (vor  1347)  bestand. 


387 

Freude  als  euere  Schuldigkeit,  und  als  das  für  euer  Seelenheil 
Nützliche.  Es  geschehe  Alles,  wie  euch  meine  Majestät  kund  thut." 

Was  für  einen  Eindruck  dieses  übermässig  übermüthige 
Schreiben  auf  den  Fürsten  Lubart  gemacht  hat,  ist  nicht  bekannt, 
ebenso  wie  auch  über  die  weiteren  Schicksale  der  Halitscher 
Metropolic  bis  zum  Jahre  1370  nichts  bekannt  ist. 

Anmerkung.  1.  Die  Reihenfolge  der  Halitscher  Metropoliten 
wird  von  Anderen  in  einer  bedeutend  früheren  Zeit  angefangen, 
und  zwar  sagt  diesbezüglich  Harasiewicz^)  nachdem  er  die 
Kicwer  Metropoliten  bis  1331  aufgezählt  hat,  Folgendes:  „Series 
et  chronologia  Metropolitarum  II aliciensi um  hueusque  exaete 
erui  haud  potuit.  Monumenta  hueusque  deteeta  commemorant  se- 
quentes  Metropolitas  Halicienses:  Galacteonem  (1240),  Josephum 
(1292),  Gregorium  (1301)";  und  ein  anderer  ruthenischer  Dom- 
herr, B.  Lewicki,  zählt  zu  ihnen  noch  den  Cosmas,  Arthemius, 
Petrus  und  Antonius,  und  die  Genannten  werden  in  folgender 
Ordnung  zusammengestellt:  Cosmas,  Galaktion  (1240),  Artemius, 
Petrus,  Erzbischof  um  1244,  Joseph,  Metropolit  um  1292,  Antonius, 
Metropolit  um  1295,  und  Gregor,  Metropolit  (1301).  —  Allein 
diese  Zusammenstellung  ist  eine  ganz  willkürliche  und  kann 
nicht  historisch  bewiesen  werden.  Vom  Cosmas  war  schon  oben 
die  Rede,  und  man  kann  ihn  mit  gutem  Grund  als  den  zweiten 
Halitscher  Bischof  (um  1156)  annehmen.  Galaktion  aber,  welchen 
Harasiewicz  in  das  Jahr  1240  versetzt,  scheint  nach  der  Ansicht 
des  gelehrten  Lemberger  ruthenischen  Domherrn  Anton  Petru- 
szewiez 87),  ebenso  wie  der  oben  genannte  Erzbischof  Petrus, 
wenn  sie  überhaupt  historische  Personen  sind,  nicht  ein  grie- 
chisch-ruthenischer,  sondern  ein  lateinischer  Bischof  gewesen  zu 
sein.  Die  Domheivn  Harasiewicz  und  Lewicki  berufen  sich  auf 
eine  Schenkungsurkunde  des  Halitscher  Fürsten  Roman,  welche 
er  im  Jahre  1240  zu  Gunsten  des  Höhlenklosters  erlassen  haben 
soll,  in  welcher  Urkunde  Galaktion  als  Halitscher  Metropolit 
genannt  wird.  Allein  diese  Urkunde  ist  unecht,  zuerst  wegen  der 
Neuheit  der  Sprache  und  dann  deswegen,  weil  es  1240  in  Halitsch 
keinen  Fürsten  Roman  gegeben  hat;  deswegen  entbehrt  auch  die 


86)  Annales  Eccl.  Ruth.  pag.  12. 

S7)    In  seiner  Abhandlung  in  Zoria  halicka,    Lemberg  185.'>,  S.  107  ff., 
wo  die  diesbezüglichen  Urkunden  abgedruckt   sind. 

25* 


388 

Nachricht  vom  Metropoliten  Galaktion  einer  jeden  Grundlage. — 
Nicht  besser  verhält  sicli  die  Sache  mit  dem  Erzbischof  Petrus. 
Man  beruft  sich  auf  le  Quien88),  welcher  sag!:  „Tot  illos  Russia 
Mctropolitas  (i.  e.  Kiovicnses)  recensii,  ex  illius  gentis  annalibus 
aeeeptos,  in  quibus  tarnen  unurn  omissum  observo,  cui  Petrus 
nomen  fuit.  Jlunc  mihi  suppeditat  excerptum,  ex  nescio  quo 
autore,  quod  in  schedis  meis  reperi,  in  quibus  haec  lego:  „Anno 
1244  quidam  Archiepiscopus  de  Russia  Petrus  nomine,  vir  ut 
aestimari  potuit  honestus  et  fidedignus,  a  Tartaris  exterminatus, 
et  ab  Archiepiacopatu  suo,  imo  ab  ipso  effugatus  ad  partes  se 
transtulit  Cisalpinas,  consilium  et  auxilium  et  de  sua  tribulatione 
consolationcm  adeplurus,  ut  sibi  dante  Deo,  Ecclesia  Romana,  et 
prineipium  clemens  forte  gratia  subveniret.  Requisitus  igitur  de 
conversatione  ipsorum  Tartarorum,  quam  expertus  est,  inquisito- 
ribus  sie  respondit.  Reliquias  ipsos  credo  fuisse  Madianitarum  fu- 
gientium  a  facic  Gedeonis  usque  ad  remotissimas  Subsolani  et 
Boreae  piagas  et  sese  reeipientium  in  loco  horroris  et  vastissimae 
solitudinis  Erron  dicitur."  In  catalogo  Metropolitarum,  qui  ad  nie 
i  I  !I.  D.  Delisse  transmissus  est,  nullus  Petrus  nomine  circa  an. 
1244  Russiae  Ecclesiae  praefuisse  legitur."  Weil  nun  von  diesem 
Petrus  in  den  einheimischen  Chroniken  nirgends  die  Rede  ist,  da- 
gegen aber,  wie  aus  der  Geschichte  der  Kiewer  Metropoliten  er- 
sichtlich ist,  in  Kiew  seit  1243  Cyrill  1.  Metropolit  war,  welcher 
am  Hofe  der  damaligen  Halitscher  Fürsten  oft  verweilte,  und  von 
ihnen  zur  Metropolitanwürde  erhoben  war,  so  folgt,  dass  Petrus 
weder  den  Halitschern,  noch  den  Kiewern  Metropoliten  zuge- 
zählt werden  kann.  Wenn  «t  deswegen  iiberhaupl  eine  histori- 
sche Persönlichkeil  ist,  so  muss  man  annehmen,  dass  er  ein 
lateinischer  Missionär  in  Russland  war,  was  le  Quien's  Worte: 
n ad  partes  se  transtulit  Cisalpinas,  consilium  el  auxilium  el  de 
sua  tribulatione  consolationem  adepturus«  zu  bestätigen  scheinen. 
Petrus  wurde  nämlich  wahrscheinlich  von  dort  (partes  cisalpi 
nae)  als  Missionär  nach  Russland  entsendet  und  hat  sich  dorthin 
vor  dem  Andränge  der  wilden  Tataren  geflüchtet  Dass  es  damals 
in  Russland  lateinische  Missionäre  gegeben  hat,  ist  zweifellos; 
besonders  wurden  sie  dahin  vom  Papst  Gregor  [X.  auf  Grund- 
lage der  Pulle  „Cum  messis  multa"  ddto  Anagnia  Calend.  Sep- 
temb.  1  234  entsendet. 


\:  Oriens  Cliristianus,  Paris.    1740.  t,   I.  j>.    1-271. 


389 

Was  ferner  den  Arfemius  anbelangt,  so  wird  er  in  der  [pa- 
tiew'schen  Chronik  als  Bischof  von  Halitsch  in  der  Zeit  von 
1235—1241  genannt, 

Die  Existenz  der  lialitscher  Metropoliten  Joseph  und  Gregor 
will  man  aus  zwei  angeblichen  Urkunden  des  Plalitscher  Fürsten 
Leo  (1268  — 1301)  beweisen.  Der  Dominikanermönch  Clemens 
Chodykiewicz  hat  nämlich  in  seiner  Schrift:  „Dissertationes  hi- 
storico  criticae  de  Archiepiscopatu  Metropolitano  Kioviensi  et 
Haliciensi^  zwei  angebliche  Urkunden  des  genannten  Fürsten 
veröffentlicht,  und  zwar  aus  der  ersten  Urkunde  führt  er  nur 
folgende  Worte  an:  „Ecce  ego  Leo,  Dux  terrarum  Rus«iae,  filius 
Danielis  regis,  consilio  capto  cum  Senatu  meo-  •  •  •  in  praesentia 
venerabüis  Metropolitae  Haliciensis  Josephi  de  Krylos89),  Andreae 
ducis  Jaroslavicz,  ducis  Waszko  et  aliorum  plurimorum  fide  dig- 
norum,  circa  praemissa  existentium.  Scriptae  sunt  hae  litterae 
Leopoli  feria  sexta,  die  octava  mensis  Octobris  anno  6800(1292)." 
—  In  der  zweiten  Urkunde  ddto  Halitsch  am  8.  März  6809  (d.  i. 
1301)  sagt  Fürst  Leo,  Sohn  des  Königs  Daniel,  dass  er  nach  dem 
Vorgange  seines  Ahnes,  des  heil.  Wladimir,  der  lialitscher  Me- 
tropolie  und  allen  Erzbischöfen,  Bischöfen  und  Klöstern  der 
orthodoxen  griechischen  Religion  das  geistliche  Gesetz  (Nomo- 
canon),  welches  die  Kiewer  Kirche  beobachtet,  gegeben  und  be- 
stätigt hat.  (Es  ist  hier  die  Constitutio  Vladimiri  et  Jaroslai  zu 
verstehen.)  Dann  zählt  er  die  Rechte  und  Privilegien,  welche  er 
dem.  lialitscher  Metropoliten  Gregor  und  dessen  Nachfolgern  für 
ewige  Zeiten  übergibt,  auf,  und  sagt,  dass  dabei  als  Zeuge  der 
Peremyschler  Bischof  Hilarion  und  der  Kiewer  Metropolit  Cy- 
prian  anwesend  war.  Diese  Urkunde  wird  aber  von  den  Gelehrten 
für  unecht  erklärt,  und  zwar  aus  verschiedenen  Gründen,  aus 
denen  besonders  die  Neuheit  der  Sprache  und  der  Umstand  her- 
vorgehoben werden  muss,  dass  im  Jahre  1301  nicht  Cyprian, 
sondern  Maxim  Kiewer  Metropolit  war.  Demnach  ist  die  Annahme, 
dass  um  1301  Gregor  Metropolit  von  Halitsch  war,  unbegründet, 
und  dies  desto  mehr,  als  in  dem  historisch  beglaubigten  oban- 
geführten  Briefe,  des  polnischen  Königs  Kasimir  an  den   Kon- 


89)  Krylos  h\  ein  Dorf  bei  Hilitsch,  das  jetzt  zu  den  Tafelgütern  des 
gr.-kath.  lialitscher  Metropoliten  gehört,  und  wo  früher  die  Metropoliten 
residirten. 


390 

stantinopler  Patriarchen  von   den  genannten  Metropoliten  kein 
Wort  gesagt  wird    und  ganz  andere   Namen  angeführt  werden. 

§.56. 

Zweite   canonisclie    Erektion    der  Halitscher 
Metropolie  (1371). 

Im  Jahre  1347  wurde  die  kurz  vorher  canonisch  errichtete 
Halitscher  Metropolie  durch  einen  Synodal beschluss  oder  eigent- 
lich über  Auftrag  des  Kaisers  unterdrückt,  und  weil  nach  dieser 
Zeit  in  Halitsch  grosse  Unruhen  und  Verwirrungen  herrschten, 
so  ist  kaum  anzunehmen,  dass  irgend  Jemand  die  Hechte  der 
Halitscher  Metropolie  vertheidigt  hätte,  und  weil  über  diese  Zeit 
(1347  — 1370)  keine  diesbezügliche  Nachrichten  vorliegen,  so 
kann  man  auch  über  die  Schicksale  der  Halitscher  Metropolie 
in  dieser  Zeit  nichts  sagen.  Unterdessen  aber  haben  sich  die  po- 
litischen Zustände  in  Halitsch  verändert,  König  Kasimir  III.  von 
Polen  hat  sich  endgiltig  in  den  Besitz  von  Halitsch  gesetzt,  und 
um  sich  diesen  Besitz  zu  sichern,  trachtete  er  seine  neuen  Unter- 
thanen  auch  in  kirchlicher  Beziehung  von  jeder  Abhängigkeit 
von  einer  ausländischen  Macht  zu  befreien  und  für  sie  die  schon 
vor  vielen  Jahren  errichtete  Halitscher  Metropolie  wieder  herzu- 
stellen. Angeregt  wurde  er  dazu  nicht  nur  durch  seine  persönli- 
chen politischen  und  religiösen  Motive,  sondern  auch  durch  die 
gleichzeitigen  Ereignisse  in  Litauen,  wo  der  Grossfürst  Olgerd 
für  seine  ruthenischen  Unterthanen  einen  eigenen  Metropoliten 
zu  erwirken  trachtete.  Kasimir  richtete  deswegen  im  J.  1370  (nach 
der  damaligen  russischen  Computation  1371)  das  oben  (im  vori" 
gen  $.)  angeführte  Schreiben  an  den  Patriarchen  in  Komtanti- 
nopel,  in  welchem  er  ganz  entschieden  um  die  Einsetzung  des 
mitgeschickten  Antonius  zum  Halitscher  Metropoliten  ersuchte. 
In  Konstantinopel  mag  das  Schreiben  auf  viele  Schwierigkeiten 
gestossen  sein,  allein  nichtsdestoweniger  wurde  der  Bitte  Kasi- 
mirs willfahrt  und  Antonius  zum  Haiti  scher  Metropoliten  erhoben. 
Die  diesbezügliche  Urkunde90)  tautot:  nConciliarverhandlung  bezüg- 
lich des  von,  Kleinrussland  gekommenen,  zum  Haitischer  Metropoliten 
eingesetzten  Herrn  Antonius.  Weil  die  heil.  Metropolie  von  Halitsch 


" '    Acta  radiäre]!.  CP.  I.  578  -  580, 


391 

schon  seit  langer  Zeit  vakant  ist  und  keinen  eigenen  Oberhirten 
hat,  und  es  unumgänglich  nothwendig  war,  dieselbe  zur  Befesti- 
gung des  göttlichen  Gesetzes  Christi-  •  •  •  mit  dem  Metropoliten 
zu  versehen,  so  hat  unsere  Massigkeit  zusammen  mit  der  heil. 
Synode  dies  berücksichtigt  und  für  diese  Metropolie  einen  Me- 
tropoliten einzusetzen  für  nothwendig  befunden.  Und  weil  der 
von  dort  (Halitsch)  hier  angekommene  gottgefällige  Bischof  Herr 
Antonius,  welcher  in  der  langen  Zeit  seines  hierortigen  Verwei- 
lens  seine  Orthodoxie  bewiesen  hat,  nach  der  mit  ihm  durchge- 
führten genauen  Prüfung  durch  Synodalbeschluss  erwählt,  und 
des  Primates  und  Vorsitzes  an  der  heil.  Halitscher  Metropolie 
für  würdig  erkannt  worden  ist:  so  wurde  er  vom  Bischöfe  zum 
Metropoliten  dieser  Metropolie  erhoben,  und  zwar  durch  Synodal- 
beschluss der  heil,  und  verehrungswürdigen  Bischöfe  von  Herak- 
lia,  Nicaea,  Brussa,  Athen-  •  •  deswegen  soll  er  diese  heil.  Metro- 
polie regieren,  deren  Namen  an  Orten  und  Kathedern,  welche 
sich  bei  der  heil.  Synode  befinden,  führen,  und  überall  in  den 
Diptychen,  wie  es  die  Canone  und  Rubriken  verordnen,  genannt 
werden;  er  soll  in  der  Kirche  auf  dem  für  ihn  bereiteten  heiligen 
Stuhle  sitzen,  die  Lektoren  und  Hypodiakonen  einsetzen,  die 
Diakone  und  Presbyter  ordiniren,  und  ungehindert  alle  heiligen 
Funktionen  verrichten,  wie  ein  wirklicher  und  wahrer  Bischof. 
Ausserdem  soll  er  alle  ihm  bei  dieser  Kirche  zustehenden  Rechte 
geniessen  und  Niemandem,  sei  es  einem  benachbarten  Bischof 
eder  Jemandem  anderen,  irgend  welche  von  seinen  Rechten  an- 
zugreifen gestatten.  Er  allein  ist  Vorsteher  und  Bischof  dieser 
Kirche,  sowie  der  Verwalter  ihres  Eigenthums  und  Herr  (Vla- 
dyka).  Und  weil  er  von  der  katholischen  und  apostolichen  Kirche 
zum  Lehrer  und  Hüter  der  Christen  eingesetzt  ist,  so  soll  er  die- 
selben in  allem  Heilsomen  überzeugen  und  belehren,  und  sie  zum 
Guten,  das  zur  ewigen  Seligkeit  führt,  anleiten,  (wohl  wissend), 
dass  er  für  sie  am  Tage  des  Gerichtes  Gott  Rechenschaft  zu  geben 
hat.  Es  werden  ihm  unterordnet  die  Bisthümer  von  Chelm, 
Turow,  Peremyschl  und  Wladimir,  damit  die  jetzt  dort  herr- 
schenden Unordnungen  aufhören  und  Friede,  sowie  Beilegung 
der  Skandale  eintrete;  er  soll  in  ihnen  das  christliche  Volk 
Gottes  lehren,  in  denselben  die  Lektoren  und  Hypodiakone  ein- 
setzen, die  Diakone  und  Presbyter,  sowie  auch  die  Bischöfe  ordi- 
niren.   Wenn  er  aber   bei  sich  (d.  i.  in    seiner  Provinz)    keine 


392 

Bischöfe  hat,  mit  denen  er  andere  (Bischöfe)  ordiniren  könnte, 
so  boII  er  nach  seiner  Ankunft  in  die  Kirche  den  ihm  als  würdig 
Scheinenden  erwählen,  und  sich  zum  ungarisch-walachischen 
Metropoliten  begeben,  und  mit  jenem  die  Präconisalion  und  die 
Ordination  der  Bischöfe  vornehmen.  Bei  seiner  Anwesenheit 
sowohl  in  der  ihm  gehörigen  Kirche  (d.  i.  der  Halitscher  Diözese) 
als  auch  im  Gebiete  der  obgenannten  Bisthümer  sollen  ihm  alle 
Vorsteher  des  Säcular-  und  Regularclerus,  die  Regenten  und  das 
ganze  christliche  Volk  Ehre  mit  Demuth  und  dem  schuldigen 
Gehorsam  erweisen  und  als  ihrem  Bischof,  Lehrer  und  Hirten, 
welcher  mit  ßeschluss  der  heil.  Synode  und  unserer  Bestätigung 
erwählt  und  eingesetzt  worden  ist,  sollen  sie  ihm  folgsam  und 
gehorsam  sein  in  Allem,  was  er  ihnen  zum  Nutzen  und  Seelen- 
heil  vortragen  wird,  denn  die  ihm  erwiesene  Ehre  soll  sich  zum 
Gott  erheben,  dessen  Bild  der  Bischof  trägt.  —  Zur  Bestätigung 
dessen  wurde  dem  erwählten  heil.  Halitscher  Metropoliten  und 
unserem  hochgeehrten  geliebten  in  Christo  Bruder  und  Mit- 
diener unsere  gegenwärtige  Synodalentscheidung  und  Verhand- 
lung gegeben  im  Monate  Mai  im  neunten  lndikt  6879  (d.  i.  1371)." 

So  wurde  die  Halitscher  Metröpolie  zum  zweiten  Male 
canonisch  errichtet  und  zum  Metropoliten 

Antonius  (1371-  1391?)  eingesetzt.  Diese  Massregel  er* 
bitterte  den  Moskauer  Fürsten  Simeon  und  seinen  Metropoliten 
und  veranlasste  mehrere  Korrespondenzen  zwischen  Moskau  und 
Konstantinopel,  von  denen  oben  die  Bede  war.  In  llalitsch 
stand  unterdessen  bis  1391  ein  eigener  Metropolit  an  dev  Spitze 
der  Halitscher  Kirche  —  ob  Antonius  bis  1391  lebte,  oder  bis 
zu  diesem  .Iahte  noch  «inen  Nachfolger  hatte,  ist  unbekannt  — 
um  das  Jahr  1391  war  aber  die  Halitscher  Metröpolie  schon  er- 
ledigt, denn  in  diesem  Jahr  schrieb  der  Patriarch  an  einen  ge- 
wissen Mönch  Simeon,91)  damit  er  nach  dem  Tode  des  Halitscher 
Hierarchen  die  Verwaltung  dieser  Kirche  übernehme,  bis  für 
llalitsch  ein  eigener  Metropolit  eingesetzt  werden  wird,     ünter- 


y|)  „In  demselben  Monate  (August  1 391)  erging  ein  Patriarch  abschreiben 
•in  den  Ordensprie  ter  Simeon  in  Kleinrussland,  damil  er  nach  dem  Tode  des 
Halitscher  (Metropoliten)  diese  Kirche  übernehme,  bis  darüber  unserem  heiligsten 
ökumenischen  Patriarchen  berichtet,   und  dort  ein  Metropolit    i  werden 

wird."   (Acta   l'ati.  I  T.   1 1.    I  .'7. 


393 

dessen  ist  in  Halitsch  ein  gewisser  Schwindler  Namens  Tagaris 
erschienen,  welcher  sich  wahrscheinlich  für  einen  Bevollmäch- 
tigten des  Patriarchen  ausgab  und  den  Simeon  zum  Bischof 
weihte.  Als  aber  Simeon  den  Betrug  entdeckte,  entsagte  er  der 
bischöflichen  Würde  und  verdammte  den  Tagaris.92) 

Zwei  Jahre  (1393)  später  erschien  in  Konstantinopel  Johann 
Bischof  von  Luzk  mit  einem  Schreiben  des  polnischen  Königs, 
worin  er  den  Patriarchen  ersuchte,  dass  dieser  Johann  zum  Ha- 
litscher  Metropoliten  erhoben  werde.  Doch  dieser  Johann  war 
schon  früher  vom  Kiewo-Moskauer  Metropoliten  Cyprian  wegen 
irgend  welcher  Verbrechen,  die  er  dem  Wladimirer  Bischof 
gegenüber  begangen  haben  soll,  beim  Patriarchen  verklagt. 
Der  Patriarch  beschloss  deswegen  zuerst  die  Streitfrage 
zwischen  Johann  und  dem  Wladimirer  Bischof  zu  entscheiden, 
und  erst  dann  die  Bitte  des  polnischon  Königs  in  Erwägung  zu 
ziehen,  und  entsendete  im  Juli  1 393  den  Erzbischof  von  Bethlehem 
nach  Russland,  wobei  er  ihn  mit  der  Vollmacht  zur  Ausübung 
einiger  bischöflicher  Rechte  ausstattete.93)  Der  Bischof  Johann 
wartete  aber  nicht  auf  die  Entscheidung  des  Patriarchen,  sondern 
begab  sich  von  Konstantinopel  auf  die  Insel  Pharos,  von  wo  er 
auf  die  wiederholte  Aufforderung  des  Patriarchen,  dass  ersieh  vor 
den  in  seiner  Angelegenheit  niedergesetzten  Richterstuhl  stelle, 
antwortete:  „Mir  hat  der  König  Halitsch  (d.  i.  die  Halitscher 
Metropolie)  gegeben,  welcher  der  Besitzer  und  Herrscher  dieses 
Landes  ist,  und  es  fehlte  mir  nur  der  Segen  des  Patriarchen,  und 
ich  kam  und  habe  diesen  empfangen,  und  sonst  ist  mir  nichts 
mehr  nöthig.  Zu  welchen  Zweke  soll  ich  wieder  vor  die  Synode 
(gehen?)  Ich  begebe  mich  nach  Halitsch  zu  meiner  Kirche."  Un- 
ter dem  Segen,  welchen  Johann  empfangen  zu  haben  behauptet, 
verstand  er,  wie  der  Patriarch  sagt,  den  Segen,  welchen  er  gleich 
jedem  anderen  Christen,  der  zum  Patriarchen  kommt,  erhielt. 
Davon  hat  nun  der  Patriarch  sowol  den  polnischen  König,  als 
auch  den  Metropoliten  Cyprian,  zu  dessen  Metropolitanjurisdiktion 
die  Luzker  Diözese  gehörte,   in    Kenntniss    gesetzt9*)  und  den 


92)  Acta  Patr.  CP.  IL   158. 

93)  Daselbst  II.  171. 

9*)  Das  diesbezügliche  Schreiben  lautet:  „Geheiligtester  (ispebzaTZ)  und 
verehrtester  Metropolit  von  Kiew  und  ganz  Russland,  geliebtester  Bruder  unserer 
Bescheidenheit  (uerptÖTr,^  und  Mitdiener.  Gnade  und  Frieden  sei  mit  deiner 


394 

König  ersucht,  damit  er  den  Bischof  Johann  von  Luzk  in  Ha- 
litscfa  nicht  aufnehme,  dem  Metropoliten  aber  aufgetragen,  damit 
er  diesen  Bischof  als  exkommunizirt  ansehe  und  an  dessen  Stelle 
einen  anderen  einsetze. 

Die  Folge  dieses  Schreibens  war,  dass  der  Metropolit 
( Jyprian  den  genannten  Bischof  Johann  seines  Bisthums  entsetzte, 
denn  in  Luzk  erscheint  hald  ein  anderer  Bischof  Namens  Theo- 
dor; allein  der  polnische  König  beachtete  wahrscheinlich  nicht 
das  Schreiben  des  Patriarchen,  sondern  nahm  den  Johann  an, 
welcher  nun  faktisch  Metropolit  von  Ilalitsch  gewesen  zu  sein 
scheint,  wiewol  er  vom  Patriarchen  nicht  anerkannt  worden  ist. 
Es  herrschten  hier  aber*-  nichtsdestoweniger  ungeordnete  Verhält- 
nisse, und  es  kam  so  weit,  dass  sogar  Personen,  welche  keine 
Weihen  erhalten  haben,  geistliche  Funktionen  verrichteten.  Die 
Kunde  davon  veranlasste  den  Konstantinopler  Patriarchen  im 
Jahre  1397,  den  schon  oben  genannten  Michael,  Erzbischof  von 
Bethlehem,  als  einen  mit  den  Sitten  und  Gebräuchen  dieses  Lan- 
des schon  bekannten  und  der  Landessprache  kundigen  Mann 
wieder  nach  Russland  zu  entsenden.  Dem  Erzbischof  trug  er  auf, 
das  Volk  in  den  Kirchen  zu  lehren  und  dasselbe  in  dem  Glauben, 
welchen  er  (der  Konstantinopler  Patriarch)  und  die  Patriarchen 
von  Alcxandrien,  Antiochien  und  Jerusalem  lehren  und  beken- 


Heiligkeit  (cSOOTTj^)  Der  Bischof  von  Luzk  ist  hergekommen  und  brachte 
auch  Schriften  vom  Könige  (oLTth  TOV  xpdÄy]\  in  welchen  um  dessen  des 
Bischofs  von  Luzk)  Einsetzung  zum  Metropoliten  vonHalitsch  ersucht  wird.  Die 
deswegen  versammelte  Synode  hat  nun  das  Schreiben  untersucht,  welches 
deine  Heiligkeit  bezüglich  seiner  Ankunft  nach  Konstantinopel  schickte,  und  es 
schien  Alles  in  gutem  Gange,  weil  auch  der  Bischof  von  Wladimir  kommen 
wird-  •  •  Doch  dieser  (Bischof  von  Luzk)  ist  entflohen  •  •  •  und  begab  sich 
nach  Pharos,  von  wo  er  trotz  öfterer  Aufforderungen  nicht  zurückkehren 
wollte  •  •  •  deswegen  schreiben  wir  deiner  Heiligkeit  von  ihm.  damit  da  das 
Geschehene  kennst  und  darüber  auch  dem  Könige  berichtest,  und  Keiner  soll 
ihn  aufnehmen,  bis  in  seiner  Angelegenheit  das  Urtheil  gesprochen  werden  wird." 
Dann  schreib!  der  Patriarch,  wie  sich  Johann,  als  er  vor  das  Tribunal  berufen 
wurde,  benommen  hat,  zitirl  die  obangeführte  Antwort  Johann's,  sagt,  dass  er 
ihm  keim;  schriftliche  Anerkennung  gegeben  hat,  bemerkt,  dass  er  ein  gleich- 
lautendes Schreiben  auch  an  den  König  schickt,  und  fordert  schliesslich  den 
Metropoliten  auf,  dass  er  für  Luzk  einen  anderen  Bischof  ordinire  (Acta,  II.  180  i\ 
\'i~  diesem  Schreiben  folgt  mit  der  grössten  Bestimmtheit,  dass  im  J,  i.v.i.'l 
die  Efalitscher  Metropolie  zu  Recht  bestand,  und  dass  es  -ich  ;n  diesem  Jahre 
nicht  um  deren  Bestand,  sondern  nur  um  die  Person  des  Metropoliten  handelte. 


395 

nen,  zu  bestärken,  ferner,  wenn  es  nothwendig  sein  wird,  wür- 
dige Priester  zu  ordinircn,  Kirchen  zu  weihen  und  alle  sonstigen 
kirchlichen  Funktionen  zu  verrichten,  nur  die  Ordination  der 
Bischöfe  war  ihm  vorbehalten.  Dann  werden  alle  Priester, 
Mönche,  Regenten  und  das  ganze  christliche  Volk  aufgefordert, 
damit  sie  ihm  mit  gebührender  Ehrerbietung  und  Liebe  begeg- 
nen und  ihm  jeglichen  Schutz  angedeihen  lassen. 

Gleichzeitig  (im  Jänner  1397)  richtete  der  Patriarch  ein 
Schreiben  an  den  polnischen  König,  in  welchem  er  sagt,  dass  er  den 
Erzbischof  von  Bethlehem  nach  Halitsch  schickt,  und  bemerkt, 
dass  wenn  der  Luzker  Bischof  Johann  Verzeihung  erlangen  will, 
so  soll  er  gleich  nach  der  Ankunft  des  Patriarchalgesandten 
Halitsch  verlassen,  welches  dem  genannten  Gesandten  zu  über- 
geben ist,  und  soll  sich  zu  seinem  Metropoliten  begeben  und  von 
diesem  Verzeihung  erflehen;  und  wenn  dieser  ihn  losspricht,  so 
soll  er  sich  nach  Konstantinopel  begeben,  wo  für  ihn  das  gethan 
werden  wird,  was  der  König  verlangen  wird.  Sollte  aber  Jo- 
hann vom  Metropoliten  nicht  losgesprochen  werden,  und  der  Kö- 
nig wird  einen  anderen  tauglichen  Menschen  haben,  so  möge  er 
diesen  mit  dem  Erzbischof  von  Bethlehem  sammt  den  nöthigen  Ur- 
kunden nach  Konstantinopel  schicken;  wenn  aber  der  König 
einen  tauglichen  Menschen  bei  sich  nicht  hätte,  so  wird  in  Kon- 
stantinopel  ein  Hirt  für  Halitsch  erwählt  werden. 

Auch  an  den  Metropoliten  Cyprian  richtete  der  Patriarch  in 
derselben  Angelegenheit  ein  Schreiben,  worin  er  das  Verlangen 
Cyprian's,  die  Halitscher  Metropolie  zu  unterdrücken,  verweigert, 
und  sagt:  „Bezüglich  der  heil.  Halitscher  Metropolie  ist  es  deiner 
Heiligkeit  bekannt,  wie  dieselbe  errichtet  und  zum  Range  der 
Metropolie  erhoben  worden  ist,  und  welche  Schreiben  deswegen 
vom  Patriarchen  Philotheus  an  Alexius  nach  Russland  gerichtet 
waren,  damals,  wo  du  noch  nicht  Bischof  warst.  x\lles  das  wurde 
wegen  Sicherheit  in  die  heil.  Codices  eingetragen.  Bei  dieser 
Sachlage  liegt  unserer  Bescheidenheit  und  der  heiligen  Synode 
die  Sorge  für  diese  Metropolie  ob,  und  wir  wollen  für  sie  einen 
eigenen  Oberhirten  besorgen,  wenn  es  Gottes  Willen  sein  wird 
und  die  Umstände  zulassen.  Deswegen  ist  das,  was  nach  deinem 
Berichte  für  sie  (die  Halitscher  Metropolie)  von  dir  gethan  ist, 
nämlich,  dass  du  einen  Bischof  dieser  Metropolie  ordinirt  hast, 
schlecht    gethan."    Im    Jahre    1397    bestand    daher    die    Hall- 


396 

tscher  Metropolie  noch  mit  allen  ihren  Rechten,  es  war  aber  noch 
immer  kein  Metropolit  für  dieselbe  kanonisch  instituirt. 95) 

Ob  nun  der  vielgenannte  Bischof  Johann  sich  vor  des  Metro- 
politen Richterstuhl  stellte,  oder  nicht,  ist  unbekannt;  vom  pol- 
nischen König  Wladyslaw  Jagello  wurde  er  aber  nicht  verlassen, 
dieser  König  übergab  ihm  (1398)  die  Hali tscher  Metropolie,  was 
aber  vom  Patriarehen  nicht  bestätigt  wurde.  Um  das  Jahr  1414 
war  nach  der  Nikon'schen  Chronik  in  Halitsch  ein  Johann  (ob  der- 
selbe oder  ein  anderer,  ist  unbekannt),  er  wird  aber  nur  Bischof, 
nicht  Metropolit,  genannt.  Die  Halitscher  Metropolie  erhielt  sich 
wohl  noch  einige  Zeit,  allein  ihr  Gebiet  beschränkte  sich  nur  auf 
die  Diözesen  Halitsch  und  Pcremyschl.  Endlich  ist  diese  Metro- 
polie ganz  untergangen  und  wurde  mit  der  Kiewer  Metropolie 
vereinigt,  und  die  dortigen  Metropoliten  führten  in  ihrem  Titel 
auch  den  des  Metropoliten  von  Halitsch.  Die  Stadt  Halitsch  ver- 
lor aber  nicht  nur  den  Metropoliten,  sondern  auch  den  Bischof- 
sitz, und  wurde  nur  von  Vikarien  der  Kiewer  Metropoliten  ver- 
waltet, bis  endlich  (1539)  der  polnische  König  Sigismund  III.  in 
L-inberg  ein  Bisthum  errichtet  hat. 

Fasst  man  nun  das  Gesagte  kurz  zusammen,  so  ergibt  sich, 
dass  die  Halitscher  Metropolte  aus  Anlass  der  Entfernung  der 
Metropoliten  von  Kiew  nach  Wladimir  an  der  Klasma,  um  das 
Jahr  1299  entstanden  ist,  aber  damals  noch  nicht  die  kirchliche 
Bestätigung  erhalten  konnte;  erst  um  das  Jahr  1345  wurde  sie 
von  dem  Patriarchen  Johann  XIV.  canonisch  errichtet,  aber  bald 
nachher  (1347)  unterdrückt.  Nichtsdestoweniger  scheint  sie  sich 
mit  Hilfe  des  weltlichen  Armes  erhalten  zu  haben,  bis  es  endlich 
(1371)  dem  polnischen  Könige  Kasimir  gelungen  ist,  deren  canoni- 
sche Wiederherstellung  in  Konstantinopel  zu  erwirken,  seit 
welcher  Zeit  sie  sich  bis  in  das  15.  Jahrhundert  erhalten  hat. 

Die  Reihenfolge  der  Halitscher  Metropoliten  jener  Zeiten  war 
folgende: 

1.  Niphon  (1299  —  1305)? 

2.  Petrus  (1305 — 1326),  der  aber  Metropolit  von  Kiew  und 
ganz  Russland  war; 

:;.  Gabriel  \  1326      1329)? 
!.  Theodor  (seit  1331); 


Acta  Tun-.  CP.  II.  278     285. 


397 

5.  Unbekannter  (seit  1347)  (Isidor); 

6.  Antonius  (1371  —  1391)?  oder  es  waren  vieleicht  mehrere 
Metropoliten  in  dieser  Zeit ; 

7.  Simeon  (1391—1393)  Administrator; 

8.  Johann  (1393 — 1414)?  der  aber  die  Bestätigung  des 
Patriarchen  nicht  erlangen  konnte  und  in  der  Chronik  Bischof 
genannt  wird. 

§.  57. 

Die  Diözesanverwal  tung,  Domcapitel  und  neue 
Diöz  esen. 

Die  Grundsätze  der  Kirchenregierung  sind  dieselben,  wie 
im  ersten  Zeiträume  geblieben,  weil  sich  aber  die  Kirche  nun 
weiter  ausdehnte,  waren  auch  mehr  und  neue  Organe  nothvvendig, 
als  dies  früher  der  Fall  war.  Während  man  in  dem  ersten  Zeit- 
räume nur  vom  Metropoliten,  den  Bischöfen  und  Priestern  sowie 
Diakonen,  also  nur  von  den  auf  göttlicher  Anordnung  beruhenden 
hierarchischen  Stufen  hört,  erscheinen  nun  auch  andere  hierar- 
chische Stufen,  welche  als  Bevollmächtigte  der  Bischöfe  einzelne 
Zweige  des  kirchliclien  Dienstes  versehen. 

An  der  Spitze  der  ganzen  Kirche  von  Russland  stand  auch 
in  diesem  Zeiträume  der  Metropolit  von  Kiew,  und  wurde  als 
solcher  allgemein  anerkannt,  so  lange  er  in  Kiew  residirte.  Als 
sich  aber  die  Kiewer  Metropoliten  (1299)  nach  Nordrussland 
entfernten,  trennten  sich  von  ihnen  zuerst  die  in  den  Fürsten- 
thümern  Halitsch  und  Wladimir  befindlichen  Bisthümer,  und 
gehorchten  mit  einigen  Unterbrechungen  vom  Ende  des  13.  bis 
zum  Anfange  des  15.  Jahrhunderts  den  Halitscher  Metropoliten; 
dann  trennten  sich  vom  ehemaligen  Kiewer  Metropoliten  auch  die 
den  Litauern  unterthänigen  Bischöfe,  welche  auch  nach  mannig- 
fachen, oben  geschilderten,  Wechselfällen  eine  eigene  Metropolie 
erhielten,  mit  welcher  später  auch  die  Halitscher  Mctropolie  ver- 
einigt worden  ist.  Trotzdem  aber  die  Kiewer  Metropolie  seit  dem 
Jahre  1299  faktisch  nicht  mehr  bestand,  haben  sich  sovvol  die 
Moskauer  als  auch  die  Litauer  Metropoliten  den  altehr würdigen 
Titel  der  Kiewer  Metropoliten  beigelegt,  bis  endlich  im  J.  1458 
die  ehemalige  Kiewer  Metropolie  definitiv  getheilt  wurde  und  die 
Moskauer  Metropoliten  sich  den  Titel  „Metropolit  von  Moskau 


398 

i 

und  ganz  Russland"  beilegten,  während  den  Litauer  Metropoliten 
der  Titel  „Metropolit  von  Kiew,  Halitsch  und  ganz  Russland" 
beigelegt  wurde. 

Die  Macht  der  Metropoliten  war  in  den  ihnen  unterthänigen 
Diözesen  dieselbe  wie  im  vorigen  Zeiträume:  der  Metropolit  konse- 
krirte  die  Bischöfe,  übte  über  dieselben  die  Gerichtsbarkeit,  visi- 
erte die  Diözesen  der  Suffraganbischöfe,  entschied  die  Streitig- 
keiten in  zweiter  Instanz  u.  s.  w.  Dass  die  Visitationsreisen  der 
Metropoliten  sehr  erwünscht  waren,  kann  nicht  in  Abrede  ge- 
stellt werden,  wiewol  man  die  Klagen  der  litauischen  und  polni- 
schen Fürsten  über  die  diesbezügliche  Nachlässigkeit  einiger 
Metropoliten  nicht  gerade  so  auffassen  muss,  dass  die  Fürsten 
diese  Visitationsreisen  der  Metropoliten  in  rein  kirchlicher  Be- 
ziehung für  wünschenswertl)  hielten.  Nein,  es  handelte  sich  da 
mehr  um  die  politische  Ueberlegenheit,  wobei  der  Metropolit 
damals  eine  sehr  wichtige  Rolle  spielte.  Diese  Visitationsreisen 
scheinen  aber  auch  mit  sehr  grossen  Lasten  verbunden  worden 
sein,  denn  der  Metropolit  pflegte  ein  glänzendes  Gefolge  mit  sich 
zu  führen,  und  die  Verpflegung  musste  von  den  betreffenden 
Kirchen,  d.  i.  vom  Clerus  und  von  den  Gemeinden  bestritten 
werden,  wozu  noch  die  sehr  bedeutenden  gewöhnli  hen  Abgaben 
an  den  Metropolitanstuhl  in  Betracht  zu  ziehen  sind.  Daher  ist  es 
gar  nicht  auffallend,  dass  der  Nowhoroder  Chronist,  gar  nicht  aus 
Ungcbundenheit,  wie  der  Tschernigower  Philaret  in  seiner 
Geschichte  (I.  209.)  meinen  will,  sondern  aus  wirklicher  Noth 
sicli  beim  J.  1341  anlässlich  der  Visitationsreise  des  Metropoliten 
Theognost  äussert,  dass  die  Vtrpfleyung  und  die  Gaben  (an  den 
Metropoliten  und  sein  Gefolge)  an  Bischöfe  und  an  den  Klöstern 
schwer  lasteten.  Dies  ist  so  weit  gekommen,  dass  sich  die  Nowho- 
roder gegen  den  Metropoliten  offen  auflehnten  und  von  ihm  keine 
Verordnungen  annehmen  wollten,  und  weil  sie  auch  mit  dem 
Grossfürsten,  welcher  ihnen  schwere  Steuern  auferlegte,  in  Streit 
gcriethen,  kam  ea  zum  Krieg,  in  Folge  dessen  sich  diu  Nowho- 
mder  (1893)  bequemen  mussten,  die  ihnen  auferlegten  Steuern 
für  den  Fürsten  und  für  den  Metropoliten  zu  zahlen. 

///  den  einzeln»  u  Diözesen  übten  die  Bischöfe  die  ihnen  zu- 
stehende Gewalt  aus,  hatten  aber  in  dieser  Periode  auch  andere 
Organe,  deren  sie  sich  bei  der  Kirchenregierung  bedienten.    So 


399 

namentlich  wird  der  Capitel  (krylos)96)  an  mehreren  Orten  ge- 
dacht. So  erzählt  die  wolynische  Chronik,  dass  der  Wladimirer 
Bischof  Eusegnius  (1290)  mit  dem  ganzen  krylos,  d.  i.  mit  dem 
ganzen  Capitel  zur  Beerdigung  des  Fürsten  Wladimir,  welcher 
den  Kirchen  grosse  Wohlthaten  erwiesen  hatte,  gekommen  ist.  Im 
Jahre  1299  begab  sich  der  Metropolit  Maxim  mit  seinem  krylos 
und  seinem  ganzen  Gefolge  nach  Wladimir  an  der  Klasma; 
der  Metropolit  Theognost  schreibt  in  einem  Hirtenschreiben,  dass 
zu  ihm  der  Räsancr  Bisch  f  mit  seinen  Domherrn  (krylosane)  ge- 
kommen ist97).  Ausdrücklich  wird  von  den  Capiteln  auch  in  den 
oft  genannten  Constitutionen  Wladimirs  des  Grossen  und  Jaros- 
law's  I.  gesprochen,  und  wiewol  die  Echtheit  dieser  Urkunden 
bestritten  wird,  so  stammen  sie  jedenfalls  aus  einer  sehr  alten 
Zeit,  woraus  folgt,  dass  auch  die  Capitel  eine  alte  Einrichtung 
der  ruthenischen  Kirche  sind.  Was  insbesondere  die  Capitel  von 
Ha'itsch  und  Peremyschl  (Przemysl)  angelangt,  so  reicht  ihr  Ur- 
sprung in  eine  sehr  ferne  Zeit.  Von  dem  Capitel  der  Halitscher 
Mctropolie  wird  in  der  Urkunde  des  Halitscher  Fürsten  Leo  ddto 
Halitsch  am  8.  März  1301  gesprochen.  Die  Echtheit  dieser  Ur- 
kunde mag  berechtigten  Zweifeln  unterliegen;  jedenfalls  aber 
ist  sie  sehr  alt,  denn  sie  wurde  von  den  polnischen  Königen 
St.phan  ddto  Varsoviae  in  generalibus  regni  comitiis  die  ultima 
mensis  Januarii  1581  und  von  Sigmund  IH.  die  1.  Octobris  1592 
Varsoviae  in  comitiis  regni  generalibus  bestätigt.  Der  König 
Stephan  sagt  in  seinem  Edikte:'  nStephanus  etc.  Significamus  etc. 
produclas  fuisse  apud  nos  per  venerabilem  Gedeonem  Balaban 
Haliciens.  et  Leopoliens.  litferas  vetustas:  Leonis  filii  regis  Da- 
nielis,  habentes  sigillum  appensum  corruptum,  seu  potius  sigilli 
speciem  in  serico  pendentem,  continentesque  concessioaes  quas- 
dam  per  Ducem  eundem  Leonem  Kcclesiae  Haliciensi  ritus  graeci 


9(i)  Das  Capitel  des  Bischofs  wird  seit  den  ältesten  Zeiten  ruthenisch 
„krylos"  oder  „klyros",  und  die  einzelnen  Domherrn  „krylosanin"  oder 
„klyrosanin"  genannt.  Der  Name  „klyros",  sowie  „klyrosanin"  stammt  vom 
griechischen  Worte  „XAfl,O0C'S  und  bezeichnet  Männer,  welche  per  excellen- 
tiam  „de  sorte  Domini  sun  tvocati".  —  Der  Name  „krylos"  und  „krylo- 
sanin"  aber  ist  von  dem  Orte,  wo  die  Domherrn  in  der  Kirche  ihre  Sitze  hatten, 
entnommen,     und  ist  gleichbedeutend    mit    der    deutschen    Benennung     „Chor- 


400 

ejasque  Metropolitae  Gregorio  facta?,  tum  etiam  Jurisdictionen) 
in  sui  ordinis  homincs,    hocest  ecclesiarum  rectores  et  ministros, 

(jiiod  in  i])sis  iisdem  literis  copiosius  habetur  descriptum,  suppli- 
catumque  nobis  fuit  praedicti  Vladicae  (d.  i.  Bischof),  nomine, 
(juo  litteras  easdem,  ut  quae  propter  vetustatem  ad  corruptionem 
speetare  videantur,  innovare,  easdemcjiie  auetoritate  nostra  appro- 

bare  et  coniirmnre  dignaremur Nos  igitur  Rex  Stephanus 

admissa  benigne  et  clementer  ea,  cujus  supra  mentionem  feeimus, 
supplicatione,  litteras  easdem  hie  insertas  ob  carum  vetustatem 
innovandas  esse  duximus,  innovamusque  per  praesentes,  atque 
easdem  et  quidquid  in  illis  continetur,  quatenus  illae  usu  sint 
comprobatae,  et  juris  publici  ratio  permittit,  approbamus  ratifica- 
mus  et  confirmamus. u  Weil  nun  diese  Urkunde  im  Jahre  1581 
alt  genannt  wurde,  so  folgt,  dass  das  llalitscher  Mctropolitan-Ca- 
pitel  auch  schon  seit  lange  existirte. 

Dass  auch  das  P er emy schier  Capitel  bei  der  dortigen  Kathe- 
dralkirche zum  heil.  Johann  schon  in  dieser  Periode  existirte, 
bezeugt  eine  alte  Urkunde  aus  dem  Jahre  1378 08),  welche  einen 
zwischen  einigen  Bojaren  und  den  Domherrn  der  Kirche  zum 
heil.  Johann  abgeschlossenen  Kaufvertrag  enthält,  und  somil  den 
Bestand  des  Peremyschler  Capitels  bestimmt  beweist.  Dass  es 
übrigens  dem  Gesagten  zufolge  bei  jeder  Kathedralkirche  ein 
(  Kapitel  gegeben  hat,   kann  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden. 

Schliesslich  isl  hier  zu  erwähnen,  dass  in  dieser  Periode 
mehrere  neue  Bisthümer  errichtet  worden  sind;  und  zwar  in  \\  oly- 
nien  die  Bisthümer  von  Chelm  um  das  Jahr  1225,  als  der  Sitz 
des  1  hrovsker  Bischofs  nach  ('heim  übertragen  wurde,  und  in 
Jjuzk  (Luceoria)  in  der  zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderte-.  In 
Nordrussland  wurde  1215  vom  Susdalschen  Grossfürsten  Georg 
für  die  Gebiete  von  Wladimir  an  der  Klasma  und  Susdal,  welche 
früher  zum  Rostover  Bischöfe  gehörten,  eine  eigene  Diözese 
gegründet  Als  aber  die  Kiewer  Metropoliten  (1299J  Wladimir 
an  der  Klasma  zu  ihrer  Residenz  wählten,  wurde  diese  Diözese 
auf  da-  Susdalsche  Gebiet   beschränkt,    und   Wladimir    an    der 


**  \ki.i  grodzkie  i  zieraskie  z  czasöw  rzeczypospolitej  polskiej  z  A.rchi- 
vuna  tak  zwanego  Bernadyiiskiego  we  Lwowie,  tom.  II.  Btr.  15  16.  Lw<Sw 
)-7<».  Vgl.  Mich.  Malinowski,  Abhandlung  über  diesen  Gegenstand  in  der 
ruthenischen  Zeitschrift    „Sionu,  Lemberg   1876.  S.  97-    102. 


401 

Klasma  zum  zweiten  Sitz  des  Metropoliten  erhoben.  Ausserdem 
entstand  1261  das  Bisthum  Saraj  in  der  Residenz  der  Tataren; 
um  1271  in  Twer,  als  das  gleichnamige  Fürstenthum  sich  von 
Susdal  trennte;  in  Kolomna  um  das  Jahr  1353,  in  Brjansk  um 
1354,  in  Zwenihorod  bei  Moskau  um  1391  und  gegen  das  Ende 
des  14.  Jahrhundertes  die  Permer  Diözese.  —  Unter  den 
Bischöfen,  welche  im  Jahre  1414  vom  Litauer  Grossfürsten 
Wi*old  zur  Wahl  und  Konsekration  eines  eigenen  litauischen 
Metropoliten  nach  Novogrodek  berufen  wurden,  wird  auch  Paul, 
Bischof  von  Czerwen  (Tscherwen)  genannt.  Es  wirdvermuthet,99) 
dass  diese  Diözese  später  von  der  Stadt  Beiz  in  Galizien  die 
Beizer  Diözese  genannt,  und  mit  der  Chelmer  Diözese  vereinigt 
worden  ist.  Desgleichen  meint  man,  dass  schon  im  13.  Jahrhun- 
derte auch  in  Sambor  in  Galizien  ein  eigener  Bischof  war,  und 
es  werden  aus  dem  13.  Jahrhunderte  drei  Samborer  Bischöfe 
namentlich  aufgezählt  und  behauptet,  dass  dieses  Bisihum  schon 
vor  dem  Jahre  1244  bestand.  Seit  1522  ist  Sambor  mit  der  Pere- 
myschler  Diözese  vereinigt. 

Zur  Hilfe  in  der  Diözesenverwaltung  hatten  die  Bischöfe 
in  kleineren  Bezirken  Vorsteher  (Dekane,  desiatniki)  eingesetzt, 
und  diese  hatten  zur  Erledigung  der  Schriftstücke  eigene 
Schreiber.  Weil  aber  zur  Gerichtsbarkeit  der  Bischöfe  auch  ver- 
schiedene weltliche  Sachen  gehörten,  und  weil  auch  die  ökono- 
mische Verwaltung  der  Kirchengüter  viel  Zeit  in  Anspruch 
nehmen  musste,  so  erscheinen  auch  zuerst  beim  Erzbischofe  von 
Novhorod,  dann  beim  Metropoliten  und  endlich  bei  allen  Bischöfen 
auch  eigene  Schatzmeister,  Tischaufseher,  Heerführer  und 
verschiedenes  andere  Gefolge. 

§•58. 
Beziehungen  der  Tataren  zum  Christenthum. 

Nachdem  die  Tataren  (nach  1237)  den  grössten  Theil 
Russlands  unterjocht  hatten,  sahen  die  Christen  der  Zukunft  mit 
bangen  Herzen  entgegen,  denn  sie  konnten  mit  Recht  befürchten, 
dass  die  Tataren  sich  an  die  Ausrottung  des  Christen thums 
machen  werden.  Indessen  ist  es  so  weit  niemals  gekommen.    Die 


")  Domherr  Petruszevicz,  a.  a.  O.  S.  75. 

Pelesz,   Geschichte  der  Union..  26 


402 

Tataren  bedrückten  zwar  die  Kirche,  allein  nicht  aus  Hass 
gegen  die  Religion,  sondern  vielmehr  aus  Habsucht,  indem  sie 
sich  m  t  den  Kirchengütern  bereichern  wollten.  Von  einer 
eigentlichen  Christen  Verfolgung  durch  die  Tataren  wird,  \nn 
einzelnen  Fallen  abgesehen,  nicht  belichtet.  Die  Beziehungen 
der  Tataren  zum  Christenthume  waren  übrigens  zu  verschie- 
denen Zeiten  verschieden,  wählend  nämlich  !ie  heidnischen 
Tataren  das  Christenthum  sogar  ehrten  und  gewissermassen 
bevorzugten  und  die  Kirchen  Vorsteher  sammt  den  Kirchen- 
gütern in  besonderen  Schutz  nahmen,  änderte  sich  das  Verhält- 
niss,  und  zwar  zu  Ungunsten  der  Christen,  als  die  Tataren  den 
Islam  zur  herrschenden  Religion  erhoben  hatten. 

Die  heidnischen  Tataren  glaubten,  wie  aus  den  Jarliks  der 
Chane  hervorgeht,  an  „einen  allerhöchsten  und  unsterblichen 
Gott",  wobei  sie  freilich  auch  andere  Götter  verehrten,  und 
Tsehingis-Chan  verordnete,  dass  man  sowtl  die  bösen  Geister 
als  auch  die  Götter  eines  jeden  Volkes  ehren  soll,  und  die  Tn- 
taren verehrten  ausser  dem  allerhöchsten,  unsterblichen  Gölte 
auch  verschiedene  Götzen,  Sterne  und  Elemente,  namentlich 
das  Feuer,  sie  achteten  aber  die  Priester  eines  jeden  Volkes,  und 
daraus  ist  es  zu  erklären,  dass  sie  d  n  russischen  Metropoliten  zu 
wiederholten  Malen  Gnadenbriefe  ertheiltcn, und  im  Allgemeinen 
nicht  als  prinzipielle  Gegner  des  Christentums  auftraten.  Dass 
sie  auf  ihren  Raubzügen  Kirchen  und  Klöster  nicht  verschonten, 
lässt  sich  nicht  läugnen;  aber  das  thaten  sie  nicht  aus  Hass 
gegan  das  Christenthum,  sondern  aus  Raubgier.  Auch  ist  es 
wahr,  dass  einige  russische  Fürsten  von  den  Tataren  ausserhalb 
des  Krieges  umgebracht  wurden;  doch  bei  weitem  nicht  als 
christliche  Märtyrer,  sondern  als  Opfer  der  elenden  Intriguen 
von  Seite  anderer  Fürsten,  wie  aus  der  Gerchichte  der  Susdaler 
Grossfürsten  zur  Genüge  erhellt. 

Schwieriger  gestalteten  sich  die  Verhältnisse,  als  die  Tata- 
ren unter  dem  Chan  Usbck  (seit  1313)  den  Islam  allgemein  ange- 
nommen haben.  Zu  der  angebornen  Grausamkeit  und  Raubsucht 
der  Tataren  gesellte  sich  nun  noch  der  mahomedanische  Fanatis- 
mus, und  nun  kommen  wirklich  Fälle  vor,  dass  die  mahomeda- 
nischen  Tataren  versuchten,  die  Russen  zum  Islam  zu  verleiten. 
Auch  Fürstenmorde  kommen  nun  vor,  die  man  aber  wieder  nicht 
so  dem  Fanatismus,  als  vielmehr  der  Habsucht  der  Chane  und 


403 

den  frevelhaften  Intriguen  der  Moskauer  Grossfürsten  zuschrei- 
ben muss.  Als  erstes  Opfer  ist  Michael,  Fürst  von  Twer  (1318) 
gefallen,  und  zwar,  wie  oben  erzählt  wurde,  avf  Anstiften  des 
ränkesüchtigen  Begründers  des  Moskauer  Grossfürstenthums 
Georg.  Aus  dem  gleichen  Grunde  wurde  auch  MichaeTs  Sohn, 
Demeter,  Fürst  von  Twer,  im  Jahre  1326  von  den  Tataren  um- 
gebracht. (Vgl-  oben  §.  42).  Einen  offenen  Angriff  gQgen  das 
Christcnthum  scheinen  die  Tataren  im  Jahre  1327  im  Twerer 
Gebiete  versucht  zu  haben,  als  Schewkal,  Gesandter  des  Chan 
Usbek  dahin  gekommen  war,  und  es  verlautete,  dass  er  selbst  den 
grossfürstlichen  Thron  besteigen  und  alle  Russen  zum  Islam 
bekehren  will.  Im  Volke  entstand  eine  furchtbare  Aufregung, 
in  welcher  Schewkal  mit  allen  Tataren  umgekommen  ist.  Freilich 
hat  Chan  Usbek  diesen  Aufstand  bald  durch  den  Moskauer 
Grossfürsten  Johann  Kaiita  gestraft.  Bald  nachher  ent-tanden 
unter  den  Tataren  innere  Zwistigkekcn,  die  Chane  lösten  einan- 
der durch  Mord  ab,  und  die  so  geschwächten  Tataren  wagten  die 
Christen  nicht  zu  verfolgen,  sie  suchten  bei  ihnen  im  Gegen- 
theile  oft  Hilfe  und  Unterstützung. 

Später  haben  sich  manche  Tataren  zum  Christenthume 
bekehrt,  und  die  Anzahl  der  in  Saraj  lebenden  Christen  ist  so 
bedeutend  geworden,  dass  schon  im  Jahre  1261  an  der  Wolga 
die  Sarajsche  Diözese  gegründet  wurde.  So  kann  man  von  den 
Beziehungen  der  Tataren  zum  Christenthume  im  Allgemeinen 
sagen,  dass  sie  nicht  als  prinzipielle  Gegner  des  Christentums 
auftraten,  dass  die  heidnischen  Chane  im  Gegentheil  die  Bischöfe, 
besonders  den  Metropoliten  ehrten  und  das  Kirchengut  anzu- 
greifen unter  Todesstrafe  verboten  haben.  Trotzdem  aber  lastete 
das  Joch  der  Tataren  auch  auf  der  Kirche,  indem  die  wilden 
tatarischen  Horden  bei  ihren  Raubzügen  die  diesbezüglichen 
Verordnungen  der  Chane  sehr  oft  übertreten  und  in  ihrer  wil- 
den Raubsucht  Kirchen  und  Klöster  beraubten  und  oft  auch 
kirchliche  Personen  niedermetzelten. 

Die  Tataren  haben  überhaupt  die  Gesetze  und  Einrichtun- 
gen Russlands  nicht  aufgehoben,  und  sie  tasteten  deswegen  auch 
die  Vorrechte  der  russischen  Geistlichkeit  rieht  an.  Chan  Usbek 
befiehlt  in  seinem  Jarlik  (1313)  ausdrücklich:  „Es  wage  Niemand, 
die  Kathedralkirche  des  Metropoliten  Petrus,  noch  seiner  Kir- 
chenpersonen anzugreifen;    keine    Abgaben    weder    an    Leuten, 

26* 


404 


noch  an  Gut  dürfen  von  ihnen  erhoben  werden;  dein  Metropo- 
liten bleibe  die  Gerichtsbarkeit  unangetastet:  Niemand  wage 
diesen  unseren  Jarlik  zu  übertreten,  und  wer  es  thun  sollte,  der 
verfällt  in  Gottes  Zorn,  und  wir  werden  ihn  mit  dem  Tode 
bestrafen."  Doch  bei  der  allgemeinen  Unsicherheit  der  damali- 
gen Zustände  ist  es  leicht  begreiflich,  dass  trotz  der  wiederholten 
Gnadenbriefe  der  Chane  die  Kirchen  guter  von  den  Tataren  oft 
angegriffen  und  geplündert  wurden,  und  erst  gegen  das  Ende 
der  Mongolenherrschaft  konnten  die  Kirchen  bedeutenderes 
Vermögen  erwerben,  insoferne  sie  wieder  von  der  christlichen 
Staatsgewalt  in  dieser  Beziehung  nicht  gehindert  wurden. 


§.Ö9. 

Ausbreitung  des  Christen  thums  in  dieser  Periode. 

Das  Wort  Gottes,  welches  beim  Abschlüsse  des  vorigen 
Zeitraumes  beinahe  in  allen  eigentlich  russischen  Gebieten 
eifrige  Bekenner  gefunden  hat,  wiederhallte  in  dieser  Periode 
auch  in  den  weiter  gegen  Osten  und  Norden  gelegenen  Ländern 
und  fand  in  jenen  sturmbewegten  Zeiten  auch  dort  wenigstens 
eine  t  heil  weise  Annahme. 

Zuerst  sind  hier  die  Polowzer  zu  nennen,  welche  am  Ende 
des  11.  und  am  Anfange  des  12.  Jahrhunderte*  Kussland  verwü- 
steten. In  den  Jahren  1091 — 1094  plünderten  sie  die  um  Kiew 
gelegenen  Städte,  tödteten  die  Christen  und  führten  ganze  Hau- 
fen in  die  Sklaverei  ab.  Im  .fahre  1095  verwüsteten  sie  Kiew  und 
besonders  das  dortige  Ilöhlenkloster,  endlich  wurden  sie  im 
Jahre  1111  besiegt,  und  seit  der  Zeit  haben  sich  einige  von  ihnen 
zum  Christenthum  bekehrt.  So  kam  (1147.  von  den  Polowzern 
ein  Gesandter  Namens  Basil  nach  Kiew,  und  ausserdem  haben 
mehrere  polowzische  Fürstinnen,  die  sieh  mit  russischen  Fürsten 
vermalten,  den  christlichen  Glauben  angenommen.  Zu  einer  all- 
gemeinen Bekehrung  der  Polowzer  aber  ist  es  nie  gekommen. 

Auch  unter  den  Buh/uren,  welche  mit  den  Russen  in  man- 
nigfachem Verkehr  standen,  haben  sieh  einige  zum  Christen- 
thume  bekehrt.  Namentlich  zu  Zeiten  da^  Susdaler  Grossfürsten 
Andreas  Boholubski  (llfii)  — 1174)  wurden  viele  Bulgaren  ge- 
tauft, dies  veranlasste  aber  die  mohamedanischen  Bulgaren  zu 
einer  blutigen    Verfolgung  der  in   ihren    Gebieten    wohnenden 


405 

Christen.  Die  Chronik  erzählt  besonders  von  einem  reichen  bul- 
garischen Kaufmanne  Abraham,  welcher  (1229)  von  den  moha- 
medanischen  Bulgaren  aus  Hass  gegen  das  Christenthum  getöd- 
tet  wurde. 

Auch  im  äussersten  Norden,  namentlich  bei  den  Tschuden, 
Wotjaken  und  Tscheremifsen,  hat  sich  das  Kreuz  Christi  in  dieser 
Periode  erhoben.  Im  Jahre  11 74  hatten  nämlich  einige  Bewohner 
des  Nowhoroder  Gebietes  theils  wegen  Ueberbevölkerung,  theils 
wegen  der  fortwährenden  inneren  Unruhen  ihre  Heimat  verlas- 
sen und  sich  an  der  Wolga  bis  in  das  Stromgebiet  des  Flusses 
Kama  begeben,  wo  sie  sich  ansiedelten.  Bald  kamen  sie  mit  den 
Wotjaken  in  Berührung,  welche  sie  unterjochten.  Später  dran- 
gen sie  zum  Flusse  Wjatka  vor,  wo  sie  auch  ein  Städtchen  vor- 
fanden, und  nachdem  sich  die  dortigen  Einwohner  in  die  umlie- 
genden Wälder  geflüchtet  hatten,  dasselbe  einnahmen  und  mit 
dem  Namen  Nikulizina  benannt  hatten.  Dort  gründeten  sie  eine 
Kirche  unter  der  Anrufung  der  heil.  Borys  und  Hlib.  Ein  ande- 
rer Theil  begab  sich  zu  den  Tscheremissen  an  der  Wjatka,  nahm 
deren  Stadt  Kokseharow  ein  und  setzte  sich  dort  fest.  Hernach 
gründeten  sie  eine  neue  Stadt,  Chlynow, welche  sie  mit  verschie- 
denen nordischen  Stammesgenossen  bevölkerten,  und  nach  Art 
der  Nowhoroder  eine  Republik  gründeten,  welche  sich  278  Jahre 
unabhängig  erhalten  hat.  Sie  wählten  sich  selbst  ihre  A7orsteher, 
welchen  sie  so  wie  der  Geistlichkeit  gehorchten.  Die  Tschu- 
den,  Wotjaken  und  Tscheremissen  beunruhigten  diese  kleine 
Republik;  allein  sie  wurden  immer  zurückgeschlagen,  und  viele 
von  ihnen  wurden  zum  Christenthum  bekehrt. 

Erspriesslicher,  als  bei  den  genannten  Völkerschaften, 
war  die  Wirksamkeit  der  christlichen  Prediger  bei  den  Kareiern, 
welche  einen  Theil  des  jetzigen  Finnlands  bewohnten.  Von 
Nowhorod  aus  wurden  (1227)  in  das  den  Nowhorodern  unter- 
thane  Kardien  Priester  geschickt,  welche  den  grössten  Theil 
der  dortigen  Bewohner  zur  Annahme  der  heil.   Taufe  bewogen. 

Die  vielfachen  Beziehungen  der  Tataren  zu  den  christli- 
chen Russen  konnten  die  Hoffnung  rege  machen,  dass  auch  bei 
diesem  wilden  Volke  der  christliche  Glaube  Eingang  finden 
wird,  zumal  auch  die  Päpste  zu  den  Tataren  Missionäre  entsen- 
det hatten.  Doch  die  stolze  Zuversicht  dieses  wilden  Volkes  auf 
seine  Waffen,    namentlich  aber  der  im  14.  Jahrhunderte  ange- 


406 

nonmiene  islamitische  Fanatismus  Hessen  nicht  zu,  dass  hier  das 
Chris tenthum  zur  Herrschaft  gelange.  Nur  einzelne  'Tataren  haben 
den  christlichen  Glauben  angenommen.  Wohl  wurde  für  das  Saraj- 
sche  Gebiet  eine  eigene1  Diözese  (1261)  errichtet,  allein  es 
scheint,  dass  nur  sehr  wenige  Tataren  Christen  waren,  und  dass 
dieser  Bischof  eigentlich  nur  für  die  dort  lebenden  Russen  ein- 
gesetzt war.  Indessen  war  diese  Kathedralkirche  eine  Pflanz- 
schule  des  Christenthums  unter  den  Tataren,  von  denen  sich 
manche  zum  ( Ihristenthum  bekehrten,  wie  aus  einem  Schreiben 
des  Bischofs  von  Saraj  (1301)  an  den  Patriarchen  bezüglich  der 
Taufe  der  Tataren  hervorgeht.  Zu  Zeiten  des  Chan  Bcrka  ist  der 
Rostower  Bischof  Cyrill  in  die  Horde  gekommen  und  hat  auf 
Berka's  Sohn  einen  so  tiefen  Eindruck  gemacht,  dass  sich  dieser 
(Sohn  Berka's)  heimlich  nach  Rostow  begehen  hat,  dort  auf  den 
Namen  Petrus  getauft  wurde,  ein  Kloster  gründete  und  in  dem- 
selben als  Mönch  gestorben  ist.  Zu  derselben  Zeit  (1262)  hat 
sich  auch  ein  tatarischer  ßaskak  Noga  taufen  lassen,  und  der 
Fürst  Theodor  von  Jaroslaw  heiratete  die  Tochter  des  Chans 
Mengu-Timur,  die  in  der  Taufe  den  Namen  Anna  angenommen 
und  sich  durch  besondere  Frömmigkeit  ausgezeichnet  hat.  Zu 
Zeiten  des  Moskauer  Grossfürsten  Johann  Kaiita  ist  nach  Russ- 
land der  tatarische  Prinz  Tschet  gekommen,  welcher  sich  auch 
zum  Christentum  bekehrte  und  in  der  Taufe  der,  Namen 
Zacharias  angenommen  hat.  Er  ist  der  Stammvater  der  nach- 
mals berühmten  Godunow's.  —  Um  das  Jahr  1360  waren  zwei 
Söhne  des  Chans  Kulna  Christen,  doch  wahrscheinlich  von  latei- 
nischen Missionären  bekehrt.  Man  konnte  hoffen,  dass.  wenn  sie 
zur  Herrschaft  gelangen  werden,  sich  das  Christen th um  freier 
entfalten  wird;  doch  diese  beiden  Prinzen  Johann  und  Michael 
wurden  zusammen  mit  ihrem  Vater  Kulna  von  Nawrus  erschla- 
gen, und  so  wurde  das  Christenthum  einer  sehr  starken  Stütze 
beraubt.  Noch  von  anderen  angesehenen  Tataren  wird  erzahlt, 
da—  sie  sieb  zum  Christenthum  bekehrt  hatten,  und  man  kann 
annehmen,  dass  auch  unter  dc\i  niederen  Volksklassen  Bekeh- 
rungen stattgefunden  hatten:  doch  diese  Bekehrungen  waren  nur 
sporadisch,  die  Massen  blieben  dem  [leiden thum  oder  dem  Mo- 
hamedanismua  ergeben. 

Im  13.  Jahrhunderte  hatten  auch  einige  Litauer  von  Russ- 
land  aus  den  christlichen  Glauben  angenommen.  Zu  den  hervor- 


407 

rasendsten  Christen  gehörte  hier  Wojschelk,  Sohn  des  Grossfür- 
sten Mindowg,  welcher  um  das  Jahr  1252  in  der  litauischen 
Stadt  Nowogrodek  die  heil.  Taufe  annahm,  seine  Städte  des 
Halitscher  Fürsten  Daniel's  Sohne  Roman  ühergab  und  selbst  in 
ein  Basilianerkloster  eingetreten  ist  und  später  am  Ufer  des 
Flusses  Niemen  bei  Nowogrodek  ein  neues  Kloster  gründete. 
Nachdem  aber  sein  Vater  Mindowg  (1263)  erschlagen  wurde, 
vcrliess  er  das  Kloster,  stellte  in  Litauen  die  Ordnung  wieder 
her,  und  übergab  die  Regierung  seinem  Schwager,  dem  Halit- 
scher Prinzen  Schwarno,  wodurch  ganz  Litauen  unter  die  Herr- 
schaft eines  christlichen  Fürsten  gekommen  ist.  Um  dieselbe 
Zeit  waren  viele  Litauer  von  den  durch  Wojschelk  aus  Pskow 
herbeigerufenen  Priestern  getauft,  und  ein  litauischer  Fürst 
Dowmont  hat  mit  300  litauischen  Familien  in  Psköw  die  heilige 
Taufe  angenommen.  Trojden,  Schwarno's  Nachfolger  in  Litauen, 
bewahrte  die  heidnischen  Sitten,  aber  nichtsdestoweniger  waren 
seine  eigenen  Brüder  und  sehr  viele  Litauer  Christen.  Uebrigens 
trugen  die  vielfachen  ehelichen  Verbindungen  der  litauischen 
und  russischen  Fürsten  auch  viel  zur  Christianisirung  Litauens 
bei.  Schon  Gedimin's  (1305 — 1341)  Sühne  Koriat-Michael  und 
Lubart-Demcter  (seit  1337  Fürst  von  Wolynien)  waren  Chri- 
sten; aber  Gcdimins  Nachfolger  Olgerd  (1341  — 1377)  war  ein 
starrer  Heide  und  verfolgte  sogar  die  Christen.  Drei  angesehene 
Litauer  und  Lieblinge  Olgerd's,  Kumez,  Neschilo  und  Kruglcz, 
bekehrten  sich  zum  Christenthum  und  haben  in  der  heil.  Taufe 
die  Namen  Eustathius,  Johann  und  Antonius  erhalten.  Olgerd 
suchte  sie  zuerst  durch  Ueberredung,  dann  durch  harte  Strafen 
zum  Abfall  vom  Christenthum  zu  bewegen:  als  aber  alle  seine 
Bemühungen  fruchtlos  blieben,  Hess  er  sie  hinrichten,  und  zwar 
den  Antonius  am  14.  April,  den  Jobann  am  24.  April  und  den 
Eustathius  am  13.  Dezember  1342  in  Wilna.  Das  Andenken 
dieser  drei  heiligen  Märtyrer  wird  von  den  katholischen 
Ruthenen  am  14.  (26.)  April  gefeiert.  Am  Abende  seiner 
Tage  liess  sich  endlich  auch  Olgerd  mit  seinen  Söhnen  nach 
griechischen  Ritus  taufen.  Sein  Sohn  und  Nachfolger  Jagello, 
welcher  mit  seiner  Gemalin  Hedwig  die  polnische  Krone  erhal- 
ten hat,  nahm  den  lateinischen  Ritus  an,  und  seit  der  Zeit  wur- 
den auch  die  bis  damals  noch  heidnischen  Litauer  von  römischen 
Missionären  zum  Christenthum  bekehrt. 


408 


Endlich  fällt  in  diese  Periode  auch  die  Bekehrung  der 
Permier  zum  Christenthume.  Die  Permier  bewohnten  das  ausge- 
dehnte Gebiet  Zivi  sehen  dem  Flusse  Dwina  und  dem  Ural,  sie  waren 
lange  Zeit  den  Russen  unterthan,  zahlten  denselben  regelmässig 
den  Tribut  und  wurden  deswegen  bei  ihren  alten  Sitten  und  Ge- 
bräuchen belassen.  Da  entbrannte  ein  junger  Mönch  Namens 
Stefan  von  der  Begierde,  diesen  Götzendienern  das  Wort  Gottes 
zu  verkünden  ;cr  erlernte  zuerst  die  permische  Sprache, erfand  für 
dieselbe  ein  eigenes  Alphabet  und  übersetzte  in  diese  Sprache 
die  wichtigsten  Kirchenbücher.  ,0°)  So  ausgerüstet,  erbat  er  sich 
von  dem  Kolomnaer  Bischöfe  Herasini  den  Segen,  und  raitgross- 
fürstlichen  Urkunden  versehen  begab  er  sich  nach  Penn.  Hier 
begann  er  Christum  zu  predigen,  und  bald  fanden  sich 
einige,  welche  seinen  Worten  Gehör  schenkten  und  sich  zum 
Christenthum  bekehrten.  Andere  dagegen  begegneten  ihm  mit 
dem  grössten  Misstrauen, und  zwar  nicht  nur  aus  Anhänglichkeit 
an  den  Götzendienst,  sondern  auch  deswegen,  dass  der  neue,  dazu 
junge  und  unerfahrene  Lehrer  von  Russland,  welches  die  Permir 
seit  langen  Zeiten  bedrückt,  gekommen  ist.  Doch  Stephan  war 
vor  offener  Gewalt  durch  die  grossfürstlichen  Geleitbriefe  ge- 
schützt, er  arbeitete  deswegen  weiter  an  der  Bekehrung  der  Per- 
mier, erbaute  eine  Kirche  an  der  Mündung  des  Flusses  Wym,  wo 
erden  Gottesdienst  in  permischer  Sprache  verrichtete.  Die  Hei- 
den bewunderten  alle  diese  Einrichtungen,  blieben  aber  noch 
immer  ihren  Götzen  treu.  Zu  den  Hauptgötzen  der  Permier  ge- 
hörte die  „Zolota  babau  (d.  i.  goldenes  Weib),  welche  ein  altes 
Weib  mit  zwei  Kindern  darstellte,  undWojnel.  An  diesen  Götzen 
hingen  die  heidnischen  Permier  noch  mit  ganzer  Seele  und  ver- 
trauten auf  ihre  Stärke.  Um  den  Heiden  die  Nichtigkeit  ihrer 
Götzen  zu  zeigen,  verbrannte  Stephan  einen  Tempel  ihres  Haupt- 
götzen. Das  Volk  stand  betroffen  da,  und  der  Hauptgötzendiener, 
welcher  dem  erstaunten  Volke  die  Macht  des  auf  diese  \\  <  i  < 
verhöhnten  Götzen  beweisen  wollte,  erbot  sich,  dass  er  durch 
Wasser  und  Feuer  un\  ersehrt  gehen  wird,  und  forderte  den  Stephan 
auf,  dasselbe  zu  thun.  Der  christliche  Prediger  sprach:  „Ich  habe 
keine  Machl   über    die  Elemente,    doch    gross    ist    der  Gott    der 


10°)  In  K  a  r;i  in> i n '>  Qesohichte  desruss.  Reiches, V.  Bd.  Note  125,  Bind 
<li<:  2  l  Buchstaben  des  permischen  Alphabets  abgebildet, 


409 

Christen;  ich  gehe  mit  dir."  Da  zitterte  Pama,  der  Götzendiener, 
welcher  durch  seinen  Antrag  nur  den  Stephan  zu  schrecken  be- 
absichtigte; Pama  weigerte  sich,  die  Probe  zu  bestehen.  Stephan 
benützte  diese  günstige  Gelegenheit,  und  das  von  der  Nichtigkeit 
seiner  Götzen  überzeugte  Volk  zerstörte  dieselben  und  nahm  die 
heil.  Taufe  mit  Freude  an.  Stephan  erbaute  noch  zwei  Kirchen 
und  legte  bei  ihnen  Schulen  an  und  begab  sich  dann  nach  Moskau, 
wo  er  um  Errichtung  eines  Bisthums  für  Perm  ersuchte.  Der 
damalige  Moskauer  Metropolit,  Pimen,  weihte  den  Stephan  zum 
Bischof  von  Perm,  worauf  sich  der  neue  Bischof  zu  seiner  Heerde 
begab  und  für  dieselbe  in  jeder  Beziehung  wohlthätig  wirkte. 
Gegen  das  Ende  seines  Lebens  begaber  sich  nach  Moskau,  wo  er 
nach  der  Nowhoroder  Chronik  im  J.  1398  gestorben  ist. 

Am  Schlüsse  der  abgehandelten  Periode  war  demnach  der 
christliche  Glaube  so  ziemlich  bei  allen  an  Russland  grenzenden 
Stämmen  wenigstens  theilweise  verbreitet. 

§.60. 

Geschichte  der  ruthenischen  Kirche  in  Ungarn. 

Noch  vor  der  Ankunft  der  Magyaren  in  das  jetzige 
Ungarn  hat  sich  ein  Theil  der  Russen  unter  anderen  slavischen 
Völkerschaften  in  Pannonien  angesiedelt,  und  es  ist  wahrschein- 
lich, dass  dieser  Theil  schon  zu  Cyrill  und  Method's  Zeiten  zum 
Christenthuni   bekehrt    war.    Nach    der  Angabe  des  anonymen 


&' 


y 


Schriftstellers  des  ungarischen  Königs  Bela  hat  bei  der  Ankunft 
der  Magyaren  in  jenes  Gebiet  in  der  Stadt  Ung  der  russische 
Purst  Laborcz  regiert.  Der  anonyme  Schriftsteller  sagt,  dass 
dieser  Fürst  Laborcz  russisch  Duka  genannt  wurde ;t()I)  weil 
aber  der  Name  Duka  nicht  slavisch  ist,  so  meinen  Einige,  dass 
der  Fürst  wahrscheinlich  „Wladyka",  d.  i.  Herr,  Gebieter  ge- 
nannt wurde,  welchen  Namen  der  fremde  Schriftsteller  in  Duka 
veränderte.  Die  Zahl  der  Russen  vermehrte  sich  noch  mehr,  als 
die  Magyaren  in  Pannonien  erschienen,  indem  sie  durch  Russ- 
land zogen,  und  viele  Russen  mit  sich  genommen  und  an  der 
Grenze  des  von  ihnen  eroberten  Landes  angesiedelt  haben.  Wei- 


ioi)  Vgl.  Baludiunski,   Kirchengeschichte,    Wien  1852  (ruthenische  Aus- 
>e)  S.  203  ff. 


410 

terc  Haufen  der  Russen  kamen  nach  Ungarn  zu  Zeiten  der  un- 
garischen Könige  Andreas  I.  (1046—1061)  und  Koloman  (1095 
-1114),  sowie  auch  zu  Zeiten  der  Könige  Andreas  II.  (1205  — 
1235),  Bela  IV.  (1235-1270)  und  LadMaus  IV.,  des  Rumänen 
(1272-1290).  Alle  diese  Russen  waren  Christen  und  bekannten 
sich  zum  griechischen  Ritus,  welcher  bekanntlich  in  Ungarn  vor 
Stephan  I.,  dem  Heiligen  (997  — 1038)  allgemein  verbreitet  war, 
weil  die  Ungarn  selbst  durch  griechische  Missionäre  zum  Chri- 
stenthum  bekehrt  waren.'02)  Die  bedeutendste  Einwanderung 
der  Ruthenen  nach  Ungarn  aber  hat  unter  der  Regierung  des 
ungarischen  Königs  Ludwig  des  Grossen  (1342 — 1382)  stattge- 
funden.   Damals  sind  nämlich  die  Ruthenen  unter  Führung  des 


102)  Als  die  Magyaren  nach  Pannomen  gekommen  waren,  waren  die 
dortigen  Völkerschaften  durch  die  Bemühungen  der  heiligen  Slavenapostel  Cy- 
rill  und  Metbod  bereits  zum  Christenthum  bekehrt,  und  sie  haben  dort  schon 
geregelte  kirchliche  Verhältnisse  vorgefunden.  So  wurde  der  heil.  Methodius 
vom  Papst  Johann  VIII.  zum  Erzbischofe  der  pannonischen  Kirchenprovinz  er- 
hoben, und  nach  dem  Zeugnisse  des  Passauer  Bischofs  Piligrin  in  dessen  Briefe 
an  Papst  Benedikt  VII.  (980)  bestanden  in  Pannonien  noch  vorder  Ankunft  der 
Magyaren  sieben  Bisthümer,  und  zwar  alle  des  griechisch-slavi;chen  Ritus, 
welcher  hier  dem  heil.  Methodius  sein  Entstehen  verdankte,  Als  sich  die  Ma 
gyaren  in  Pannonien  niedergelassen  haben,  wurden  viele  von  ihnen  zum  Chri- 
stenthum bekehrt,  und  zwar  durch  den  Verkehr  mit  den  dortigen  Christen. 
Eine  weitere  Bekehrung  der  Magyaren  geschah  durch  die  magyarischen  Heer- 
führer Bulcsu  und  Gyula,  welche  in  Konstantinopel  getauft  wurden  und  mit 
sich  viele  griechische  Priester,  darunter  auch  den  vom  Patriarchen  Theophylakt 
zum  Bischöfe  der  Magyaren  ordinirten  Hierotheus  mitbrachten  (um  940).  Unter 
diesem  Bischof  haben  sich  viele  Magyaren  zum  Christenthume  bekehrt.  Durch 
seine  Gemalin  bewogen,  hatte  sich  auch  der  Grossherr  Geysa  (972  —  997) 
taufen  lassen,  und  zwar  in  einer  Zeit,  wo  schon  der  grössere  Theil  der  Magya- 
ren Bich  zum  Christenthum  bekannte  und  den  griechischen  Ritus  befolgte,  da- 
bei aber  mit  Rom  vereinigt  war,  weil  damals  das  photianische  Schisma  schon 
längöl    verschwunden   war.     Doch    schon    unter  Geysa    waren    aussei  mährischen 

und  böhmischen  Priestern  auch    deutsche  Missionäre   nach    Ungarn   gekommen, 

und  als  Geysa'e  Sohn  und    Nachfolger  Wojk   in   der  Taufe  Stephan  genannt,  die 

baierische  Prinzessin  Gisela  heiratete, berief  er  viele,  deutsche  Priester  nach  Un- 
garn, welche  hier  den  christlichen  Glauben  verbreiteten  und  den  lateinischen 
Ritua  einführten.     „Ritura  graecum,   sagt  Alexius  Horanyi   (in  commentario   de, 

s.  reg.   Hungariae  Corona  p.  36),   Hungari  ab    Hierotheo    aeeeperunt,     riuis  vero 

latinus  induotus  es!  ah  illi-,  qui  cum  Gisela  uxore  Stephani  ex  Germania  in 
Hungariam  venerunt."  Seit  der  Zeit  wurde  der  griechische  Ritus  aus  Ungarn 
verdrängt,  und  bei  diesem  Ritus  blieben  nur  die  dortigen  Ruthenen.  Vgl.  Balu- 
dianski  a,  a,  Q,  $•  189-203,  wo  viele  diesbezügliche  Beweise  angeführt  werden. 


411 

Fürsten  Theodor  Korjatowicz  in  grosser  Anzahl  nach  Ungarn  ge- 
kommen, und  der  König  hat  diesem  Fürsten  die  Herrschaft  von 
Munkacs  und  Makovica  verliehen,  wo  sich  die  eingewanderten 
Ruthenen  niedergelassen  haben  und  bis  nunzu  ihre  Sitze  haben. 
Die  Ursache  dieser  Einwanderung  war  folgende.  Der  ruthenische 
Fürst  Theodor  Korjatowicz  in  Podolien  wollte  dem  litauischen 
Grossfürsten  den  üblichen  Tribut  nicht  entrichten,  weswegen 
er  seiner  Herrschaft  beraubt  wurde,  und  deswegen  beim  unga- 
rischen Könige  Ludwig  I.  Hilfe  suchte.  Unterdessen  wurde  Lud- 
wig I.  auch  auf  den  polnischen  Thron  berufen,  und  weil  er  dem 
Fürsten  Korjatowicz  dcs?en  Erbe  zurückzustellen  nicht  im 
Stande  war,  so  schenkte  er  ihm  die  genannten  ausgedehnten 
Herrschaften  in  Ungarn,  bei  welcher  Gelegenheit  auch  viele 
Ruthenen- nach  Ungarn  gekommen  sind.  Fürst  Korjatowicz  sorgte 
für  die  religiösen  Bedürfnisse  seiner  Unterthanen,  und  machte 
verschiedene  Stiftungen,  von  denen  namentlich  die  Stiftung  des 
ruthenischen  Basilianerklosters  bei  Munkacs  erwähnt  zu  werden 
verdient.  In  der  Stift ungs Urkunde  ddto  Munkacs  am  8.  März  1360 
sagt  der  Fürst:  „Nos  Theodorus  Koriatovich  Dei  gratia  Dux  de 
Munkacs-  •  •  •  Universis  et  Singulis,  tarn  praesentibus,  quam  fu- 
turis  praesentes  literas  visuris  harum  serie  patefaeimus.  Quod 
Nos  pro  salute  animae  nostrae  feeimus  construere  et  aedificarc 
monasterium  Sancti  Nicolai  Episcopi  et  Confessoris,  prope  Oppi- 
dum  nostrum  Munkacs,  quod  ad  ritum  et  morem  Graecorum  vel 
Ruthenorum  consecrare  et  ad  idem  monachos  Ruthenos  consti- 
tuimus,  qui  in  perpetuum  ibi  Domino  serviant,  et  ad  sustenta- 
tionem  eorundem  Monachoruni  Ruthenorum  de  nostris  propriis 
bonis  dedimus  et  donavimus  duas  possessiones  etc."  (es  wird  die 
Dotation  des  Klosters  genau  angegeben).  Auch  die  Gemalin  des 
FürstenKorjatowicz  hat  ein  ruthenisches  Nonnenkloster  gestiftet, 
das  aber  in  späteren  Zeiten  zerstört  worden  ist.  —  In  dieser 
Periode  erscheinen  auch  die  ruthenischen  Bischöfe  von  Munkacs; 
so  wird  im  Jahre  1491  der  Archimandrit  des  von  Korjatowicz  ge- 
stifteten Klosters,  Namens  Johann,  Bischof  von  Munkacs  genannt. 
Uebrigens  waren  die  ungarischen  Ruthenen  den  lateinischen 
Bischöfen  untergeordnet,  und  wir  werden  darauf  im  weiteren 
Verlaufe  unserer  Geschichte  im  dritten  Zeiträume  zurückkommen. 


412 


§.61. 


Errichtung  der  lateinischen  B  i  s  t  h  Li  m er  und  desarmc- 
nischen  Erzbisthums  in  den  Fürstentümern  Halitsch 

und  W 1  a  d  i  m  i  r. 

1.  Wegen  der  vielfachen  gegenseitigen  Beziehungen  der 
Polen  und  der  Iiuthcnen  erscheint  es  nothwendig,  hier  auch  von 
der  Errichtung  der  lateinischen  Bisthümer  und  der  ganzen  latei- 
nischen hierarchischen  Ordnung  in  den  ursprünglich  nur  von  den 
Kuthenen  bewohnten  Fürstenthiimern  Halitsch  und  Wladimir,  so 
wie  in  den   dazugehörigen  Gebieten  in  Kürze  zu  erzählen. 

Schon  in  jenen  Zeiten,  wo  diese  ruthenischen  Fürstenthümer 
unter  ihren  eigenen  Fürsten  unabhängig  waren,  haben  sich  in 
jenen  Gegenden  deutsche  und  polnische  Kolonien  befunden.  Die 
Polen  kamen  in  diese  Länder  entweder  freiwillig  oder  sie  waren 
dazu  durch  die  inneren  Kriege  und  Zerwürfnisse,  welche  in 
Polen  im  12.  Jahrhunderte  wütheten, gezwungen,  und  viele  Land- 
leute welche  (wie  Chodyniecki,  historya  miasta  Lwowa  S.  358 
sagt)  von  den  polnischen  Herrn  mit  verschiedenen  Steuern  und 
Abgaben  gedrückt  wurden,  verliessen  ihren  väterlichen  Herd  und 
begaben  sich  in  diese  Gegenden,  wo  sie  unter  den  Kuthenen  ein 
besseres  Schicksal  zu  finden  hofften.  Die  Zahl  der  unter  den 
Iiuthcnen  wohnenden  Polen  vermehrte  sich  auch  durch  die  Kriegs- 
gefangenen, welche  die  ruthenischen  Fürsten  in  ihren  Kriegen  mit 
den  Polen  gemacht  haben,  und  die  dann  oft  hier  angesiedelt 
wurden.  Weil  nun  alle  Polen  sich  zum  lateinischen  Ritus  be- 
kannten, so  war  in  den  ruthenischen  Ländern  schon  am  Anfange 
des  13.  Jahrhundertes  eine  ziemlieh  ansehnliche  Anzahl  der 
Katholiken  des  lateinischen  Ritus,  für  deren  religiöse  Bedürfnisse 
gesorgt  werden  musste,  und  wie  die  Quellen  berichten,  haben  die 
ruthenischen  Fürsten  diesen  unter  den  Kuthenen  wohnenden 
Katholiken  des  lateinischen  Pilus  freie  Religionsübung  zugestan- 
den. Diese  Katholiken  wurden  durch  Heinrich  den  Bärtigen, 
Pursten  von  Breslau,  welcher  im  Namen  des  minderjährigen  Boles- 
law  V.  (1227  — 1271»  einige  Zeit  die  Regentschaft  führte,  der 
Jurisdiction  des  Bischofs  von  Lebus  (oder  Lubusz  an  der  Oder) 
unterordnet  Einige  wollen  wissen,  dass  der  genannte  Fürst  Hein- 
rich der  Bärtige  in  der  Zeit  zwischen  1227  und  12i>8  einen 
eigenen  Bischof  für  die  polnischen  Katholiken  in  den  ruthenischen 


413 

Fürstentümern   haben   sollte,  und  dass  er   dazu   den  Abt  des 
Klosters  von  Opatow  ausersehen  hat;  doch  wenn  das  auch  wahr 
wäre,  so  konnte  dieser  Opatower  Abt  nur  ein  Titularbiscbof  sein, 
weil  es  sicher  ist,  dass  damals,  wie  eben  erwähnt  wurde,  die  Juris- 
diktion des  Bischofs  von  Lebus  anerkannt  wurde.  Um  die  Ru- 
thenen  mit  der  katholischen  Kirche  zu  vereinigen,  wozu  damals 
gegründete    Aussichten  vorhanden  waren,    bildete   Papst   Inno- 
cenz  IV.  im  Jahre  1244  die  sogenannte  „Societas  fratrum  pere- 
grinantium«    aus  Dominikanern  und  Franciskanern,  unter  denen 
sich  auch  Titularbischöfe  und  Erzbischöfe   befunden  haben,  und 
dieser  Umstand  hat  zu  der  irrthümlichen  Behauptung  Anlass  ge- 
geben, dass  es  in  den  ruthenischen  Fürstenthümern  schon  ein 
Jahrhundert  vor  dem  polnischen  Könige  Kasimir  dem  Grossen 
lateinische    Bisthümer    mit    einem     Erzbisthum     gegeben    hat. 
Das  ist  aber  unrichtig,  und  es  ist    sichergestellt,   dass  die  Ein- 
richtung der  polnischen  Hierarchie  in  den  ruthenischen  Ländern 
erst  von  dem   polnischen  Könige  Kasimir  d.  Gr.  begründet  und 
von  dessen  Nachfolger  Ludwig  dem  Grossen  ausgeführt  worden 
ist.    Dass    dem  so  sei,    beweisen  am   besten   die  entsprechenden 
päpstlichen  Bullen.   So  nimmt  Papst  Gregor  IX.  im  J.   1234  die 
lateinischen  Katholiken  in  Kiew  in  den  Schutz  Petri  und  richtet 
sein  Schreiben  an  die  Gläubigen  selbst,  offenbar  aus  demGrunde, 
weil  weder  in  Kiew,  noch  in  ganz  Südrussland  ein  lateinischer 
Bischof  war  (Theiner,  Monumenta  Poloniae,  I.  N.  55  und  56); 
im  Jahre   1257   ertheilt  Papst  Alexander  IV.  dem  Bischof  von 
Lebus  die  schon  früher  von  demselben  in  Anspiuch  genommene 
Jurisdiktion  über  die  lateinischen  Katholiken  in  Russland  (Thei- 
ner a.  a.  0.  S.  73.  N.    144).  Im  Jahre  1320,  wo  Kiew  von  den 
Litauern  erobert  wurde,  ernennt  Papst  Johann  XXII.  den  Lektor 
der  Dominikaner  von  Porvalle,  Heinrich,  zum  Bischöfe  von  Kiew 
(Theiner  a.  a.  O.  S.   162  N.  252)  und  schreibt  ihm:   „Sane  pro 
parte  tua  nostro  fuit  apostolatui  reservatum,    quod  ecclesia  Kyo- 
viensis  in  confinibus  Ruthenorum  et  Tartarorum,  qui  antiquitus 
Galathe  vocabatur,  elapsis  centum  annis  et  amplius  propter  scisma, 
quod,  instiganlc  maligno  spiritu,  in  Ulis  partibus  inolevit,  infeli- 
citcr  caruit  pastore  proprio,  clero  et  populo  christianis."    Diesen 
Heinrich  hatte  schon  früher  der  Bischof  von  Lebus  in  Folge  der 
ihm  vom  Papst  Alexander  IV.  ertheilten  Jurisdiktion  zum  Bischöfe 
von  Kiew  ernannt,  weil  er  aber  an    der  Rechtmässigkeit  dieser 


414 

Einsetzung  zweifelte,  wandte  er  sieh  an  Papst  Johann  XXIL, 
welcher  ihn  nun  unmittelbar  einsetzte  und  ihm  1321  den  Auf- 
trag- gab  (Theiner  a.  a.  ( ).  I.  N.  250),  seinen  Sitz  einzunehmen. 
Bald  darauf  beklagte  sich  (1327)  der  Bischof  Stephan  von  Leims 
am  päpstlichen  Hofe  zu  Avignon,  dass  ihm  die  Jurisdiktion  über 
die  Kirche  in  Halitsch  und  Wladimir  streitig-  gemacht  wird,  und 
im  Jahre  1351  richtete  Papst  Clemens  VI.  an  diegesammte  polni- 
sche Geistlichkeit  ein  Schreiben,  in  dem  es  heisst:  „Pro  parte 
regis  Cazimiri  per  eertos  ipsius  nuntios  propositum  extitit  coram 
nobis,  idem  rex,  divino  mediante  auxilio,  nön  sine  gravibus 
sumtibus  et  expensis  infidelium  Ruthenoruni  terras  sive  ducatus, 
in  quibus  possunt  constitui  et  creari  septem  diffusi  episcopatus 
cum  suo  Metropolitano,  suc  potestati  et  dominio  jam  subjeeit." 
(Theiner  a.  a.  0.  I.  Nr.  702).  Vor  Kasimir's  Zeiten  hat  es  also  in 
den  ruthenischen  Ländern  keine  geordnete  lateinische  Hierarchie 
gegeben,  und  erst  dieser  König,  welcher  auch  in  Konstantinopel 
die  Wiederherstellung  der  ruthenischen  Metropolie  von  Halitsch 
erwirkt  hatte,  bcschloss  der  lateinischen  Kirche  in  den  von 
ihm  auf  Grundlage  seiner  Erbansprüche  erworbenen  ruthenischen 
Ländern  eine  geregelte  Hierarchie  zu  geben.  Aber  schon  vorher 
scheint  in  Peremyschl  (Przemysl)  ein  lateinisches  Bisthum  ge- 
wesen zu  sein,  denn  als  sich  der  König  Kasimir  an  den  Papst  mit 
der  Bitte  um  Errichtung  der  lateinischen  Bisthümer  in  den  ru- 
thenischen Fürsten  thümern  gewendet  hatte,  ist  der Peremyschler 
lateinische  Bischof  Ivanus  (Johann),  welcher  unmittelbar  unter 
dem  heiligen  Stuhle  gestanden  war,  gestorben,  und  an  dessen 
Stelle  hatte  Papst  Clemens  VI.  den  Nikolaus,  einen  Ruthenen, 
und  Prior  des  Dominikanerkonventes  in  Sandomir,  zum  Bischöfe 
ernannt,  welcher  von  Papst  Innocenz  VI.  mit  dem  Schreiben  ddto 
Avignon  XV.  kalendas  Februarii  1353  konfirmirt  und  von  dem 
Bischof  Johann  von  Oarminium  in  der  päpstlichen  Curie  konse- 
krirt  worden  ist.  (Theiner  a.  a.  ( >.  I.  N.  N.  720,  7:>f>  und  73Ü), 
Ausseid. 'in  bestanden  schon  früher  lateinische  Bisthümer  wenig- 
stens dem  Namen  nach  in  Wladimir  und  in  Halitsch;  allein  diese 
Bisthümer  waren  allem  Anschein  nach  nurTitularbisthümer,  wobei 
sie  oft  mit  ruthenischen  Bisthümern  verwechselt  werden.  Dies 
beweist  am  besten  der  Umstand,  dass  (\cv  Papsl  vom  Könige  Kasi- 
mir um  die  Errichtung  der  lateinischen  Bisthümer  in  dt^n  ru- 
thenischen Ländern  ersucht  wurde,  was  nicht  nothwendig  gewesen 


415 

wäre,    wenn    dort    schon    vor    Kasimir  Bisthümer    mit    stabilen 
Bischofssitzen  vorhanden  wären. 

Kasimir  Hess  sich  aber  durch   ^!ie  ersten  Schwierigkeiten 
nicht  abschrecken.    Er  richtete  (1361)  abermals  ein   Schreiben 
an  den   Papst  mit  der  Bitte,    dass  in   Lemberg  ein  lateinisches 
Erzbisthum  errichtet  werde;  doch  ohne  Erfolg.  Papst  Urban   V. 
fragte  in  einem  (von  Avignon  April   1363  datirtcn)  Breve  den 
Erzbischof  von  Gnesen  an,    ob  in   Lemberg  („in  terra  Russiae, 
quae  nullius  dioecesis  existit")  eine  Kathcdralkirche,  wie  es  Kasi- 
mir wünscht,  errichtet  werden  könne  (Theiner  a.  a.  0.1.  N.  826) 
und  Kasimirs  Verlangen  kam  nicht  zur  Ausführung.  Erst  nach  de  n 
Tode  Kasimirs  wurde  sein  Plan   ausgeführt.    Um  den  etwaigen 
Remonstrationen  des  Lebuser  Bischofs,    zu  dessen  Jurisdiktion 
die  in  den   ruthenischen  Ländern  lebenden   lateinischen   Katho- 
liken von  Rechtswegen  gehörten,    zu   begegnen,    richtete  Papst 
Gregor  XI.  (von  Avignon  IL  Idus  Julii  1372)  ein  Schreiben  an 
die  polnischen  Bischöfe  von  Gnesen,  Krakau  und  Plozk  mit   der 
Anfrage,  ob  in  Halitsch,  Peremyschl,  Wladimir  und  Chelm  latei- 
nische Kathedralkirchen  je  vorhanden  waren,  denn,  sagt  der  Papst 
rlntelleximus.  •  •  •  Ecclesias  ipsas  (d.  i.  die  vier  genannten)   non 
cathedrales,  sed  dumtaxat  parochiales  existere.    Nos  de  premissis 
certam  notitiam  non  habentes  fraternitati  vestre,  •  •  •  -    mandamus, 
qualenus  de  his,  videlicet  an  prefate  Ecclesic  cathedrales  vel  dum- 
taxat parochiales  existant,  et  an  populum  Chrisfianum  habeaut,  nos 
diligenter  informare  curetis".  Und  in  einem  anderen  Breve  (Avig- 
non XIV.  kal.  Aug.  1372)  an  den  Bischof  von  Krakau  verordnet 
derselbe  Papst,  welcher  überhaupt  über  die  galizHohen  Verhält- 
nisse nicht  hinreichend  informirt  worden  zu  sein  scheint,    dass 
die  schismatischen  Bischöfe  von  ihren  Kathedern  entfernt  werden. 
„Nos  fraternitati  tue    •  •  mand;unus,  heisst  es  in  dem  bezogenen 
Breve,  quatenus  omnes  et  singulos  Episcopos  predicte  terre  Russie, 
quos  per  summariam  informationem  seismaücos  esse  repereris  ab 
eorum  Ecclesiis    et    Episcopatibus  auetoritate  apostolica  prorsus 
amoveas  et  prives."  Offenbar  hat  man  den  Papst  dahin  informirt, 
dass  die  schismatischen  Bischöfe,    unter  denen  hier  die  rutheni- 
schen Bischöfe  zu  verstehen  sind,    sich  die  geistliche  Jurisdiktion 
über  die  lateinischen  Katholiken  anmassen,oder  dass  gar  selbstän- 
dige von  den  ruthenischen  Bischöfen  verschiedene  schismatische 
Bischöfe  hier  aufgetreten  sind,  welche  der  Papst  zu  entsetzen  und 


41«; 

zu  entfernen  gebietet.  —  Nachdem  die  obangeführtc  Anfrage 
von  Seite  der  lateinischen  Bischöfe  beantwortet  wurde,  und  als 
sich  der  Suche  auch  Viadislaus  von  Oppcln  und  König  Ludwig 
der  Grosse  angenommen  hat,  erliess  Papst  Gregor  XI.  (von  Avig- 
non  Idibus  Febr.  1375)  eine  Bulle,  mit  welcher  er  in  Halitsch 
ein  lateinisches  Erzbisthum  errichtete  und  demselben  die  Bis- 
thümer  von  Peremyschl  (Przemysl),  Wladimir  und  Clielm  als 
Suffraganien  unterordnete.  (Theiner  a.  a.  0.  I.  N.  964).  Dem  Lem- 
berger  lateinischen  Erzbischofe  wurde  zur  Kathedralkirche  die 
dortige  ruthenische  Kirche  gegeben,  und  die  Kuthenen  mussten 
sifh  eine  andere  Pfarrkirche  bauen  (Dlugosz  ad  a.  1375.  Cho- 
dyniecki  historya  miasta  Lwowa  S.  342),  und  ebenso  wurde  in 
Przemysl  die  lateinische  Kathedralkirche  aus  dem  Material  der 
dortigen  niedergerissenen  ruthenischen  Kathedralkirche  erbaut. 
(Dlugosz  ad  a.  1412.)  Das  Halitscher  Erzbisthum  wurde  von 
Wladislaus  Opolski  aus  dessen  eigenen  Gütern  reich  dotirt,  und 
ausserdem  wurden  demselben  sowie  den  anderen  lateinischen  Bis- 
thümern  viele  Güter  der  ruthenischen  Bischöfe  als  Dotation  ge- 
geben. (Dlugosz  ad  a.  1375.)  Das  Halitscher  lateinische  Erzbis- 
thum wurde  später  vom  Papsl  Johann  Will,  mit  Bulle  vom 
24.  Dezember  1414  nach  Lemberg  übersetzt,  wo  es  sich  bis  auf 
unsere  Tage   befindet. 

2.  Das  armenische  Erzbisthum  in  Lemberg. 

Bald  nach  der  Gründung  der  Stadt  Lemberg  (Lwow,  Leo- 
polis)  sind  noch  im  13.  Jahrhundertc  auch  die  Armenier  in  diese 
Stadt  gekommen,  wo  sie  wahrscheinlich  schon  damals  ihr  eigene 
Bisthum  hatten,  (Annales  Eccl.  Ruth.  p.  74),  welches  auch  vom 
polnischen  Könige  Kasimir  dem  Grossen  bestätigt  wurde.  Damals 
haben  die  Armenier  (1367)  unter  ihrem  Bischof  Gregor  den  Bau 
einer  Kathedralkirche  in  Angriff  genommen,  und  unterdessen 
wurde  ihnen  zur  Verrichtung  <!<•<  Gottesdienstes  eine  Kapelle 
beim  dortigen  Franziskanerkloster  eingeräumt  (Qhodyniecki  a. 
a.  ( ).  S.  350  ff.)  Es  scheint,  das>  die  galizischen  Armenier  da- 
mals mit  Rom  vnvinigt  waren,  denn  sons!  hätte  man  ihnen  eine 
katholische  Kirch«'  nicht  zum  Gottesdienste  eingeräumt  Ausser- 
(h'in  befindel  sich  in  der  armenischen  Kathedralkirche  beim 
Altai-  der  seligsten  Jungfrau  Maria  das  Grabmal  des  ehemaligen 
Patriarchen    von    Gross-Armenien,    Stephan,    welcher    auf  sein 


417 

Patriarchat  resignirt,  sich  nach  Rom  begehen  und  dem  Papste 
unterworfen  hat,  worauf  er  nach  Lemberg  gekommen  ist,  und 
seit  1535  armenischer  Erzbischof  war.  Er  ist  1551  gestorben,  und 
auf  dem  Grabmal  befindet  sich  die  Inschrift:  „Hoc  sepulchrum 
est  Revercndissimi  Patris  Stephani,  Patriarchae  majoris  Arme- 
niae,  qui  Romae  fuit,  et  Leopolim  adveniens,  animam  suam  Deo 
reddit  1551."  Im  Laufe  der  Zeit  sind  aber  die  Armenier  von  der 
katholischen  Kirche  abgefallen,  und  erst  der  armenische  Patri- 
arch Melchisedek  hat  sich  nach  Rom  begeben  und  sieb  mit  der 
römischen  Kirche  vereinigt.  Von  Rom  ist  er  nach  Lemberg  ge- 
kommen und  verwaltete  einige  Zeit  das  dortige  armenische  Erz- 
bisthum;  dann  (1626)  weihte  er  den  Nikolaus  Torosowicz  zum 
armenischen  Erzbischof  unter  der  Bedingung,  dass  er  zur  Union 
zurückkehren  wird.  Doch  bevor  Torosowicz  noch  im  Stande  war, 
diesen  Entschluss  auszuführen,  ist  (1630)  ein  Gesandter  des 
schismatischen  armenischen  Patriarchen,  ein  gewisser  Chri- 
stophor,  Bischof  von  Aspahan,  nach  Lemberg  gekommen, 
welcher  die  Armenier,  die  mit  Torosowicz  ohnehin  unzufrieden 
waren,  gegen  die  Vereinigung  mit  der  katholischen  Kirche 
hetzte.  Doch  der  armenische  Erzbischof  wurde  in  seinem  Vor- 
satze, sich  mit  Rom  zu  vereinigen,  von  Elias,  Prior  der  Karme- 
liter, bestärkt  und  er  hat  mit  zwei  armenischen  Priestern,  einem 
Diakon  und  einem  Kleriker  am  24.  Oktober  1630  in  der  Kirche 
der  Karmeliter  zu  Lemberg  das  feierliche  Glaubensbekenntniss 
abgelegt.  Der  genannte  Gesandte  des  Patriarchen  hörte  nicht  auf, 
die  schismatischen  Armenier  gegen  ihren  Erzbischof  aufzuwiegeln, 
bis  er  gezwungen  wurde,  das  Land  zu  verlassen.  Dies  beruhigte 
aber  die  Armenier  nicht,  sie  sperrten  die  Kathedralkirche  zu, 
und  beschlossen  den  Erzbischof  in  die  Kirche  nicht  einzulassen. 
Da  wurde  die  Kirche  auf  Befehl  des  Magistrats  gewaltsam  ge- 
öffnet und  dem  Erzbischofc  übergeben.  Es  entstanden  heftige 
Streitigkeiten,  die  aber  allmälig  beigelegt  wurden.  Der  Erzbischof 
Nikolaus  Torosowicz  begab  sich  dann  nach  Rom  zum  Papst  Ur- 
ban  VIII.,  von  welchem  er  in  seiner  Würde  bestätigt  wurde,  und 
kehrte  nach  einigen  Jahren  nach  Lemberg  zurück,  und  zwar  in 
Gesellschaft  der  Theatincr,  denen  er  die  Bildung  seines  Clcrus 
anvertraut  hat.  Das  armenische  Erzbisthum,  das  nur  aus  einigen 
Pfarren  besteht,  hat  sich  bis  jetzt  in  Lemberg  erhalten. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  27 


418 

Zweites  Capitel. 
Der  Glaube  und  der  Cultus. 

§.62. 

Die  Kirche  Russlands  war  in  dieser  Periode  mit  sehr 
geringen  Ausnahmen  von  Rom  getrennt. 

Nach   dem  Vorgange    des    ruthenischen    Basilianerordens- 
priesters  Ignaz  Kulczyriski  haben  viele  Gönner  der  Union  der 
Ruthenen  mit  Rom  zu  beweisen  versucht,    dass  die  Kirche  Russ- 
lands auch  in  der  hier  abgehandelten  Periode  ihres  Bestehens 
mit  der  römischen  Kirche  vereinigt  war.    Indessen  sind  die  Be- 
weise,   welche   zur  Bekräftigung  dieser  Behauptung  gewöhnlich 
angeführt  werden,    nichts  weniger  als  stichhältig,    und  es  würde 
zu   weit  führen,  auf  dieselben    näher  einzugehen.    Es    ist    wohl 
sicher,  dass  das  orientalische  Schisma  sich  in  Russland  nur  lang- 
sam einbürgerte  und  geltend  machte,    und  dass  es  besonders  im 
Anfange  dieser  Periode  in  Russland  noch  viele  Prälaten,    Prie- 
ster und  Laien  gegeben  hat,    welche  der  katholischen  Kirche 
treu  blieben  ;    als  aber  in  Konstantinopel  die  Kirchenspaltung 
erstarkte  und  jegliche  Gemeinschaft  mit  Rom  abgebrochen  wurde, 
war  es  nicht  anders  möglich,    als  dass  derselbe  Geist  bald  auch 
die  russische  Kirche  beherrschen  musste.  Denn  Russland  hat  das 
Abhängigkeitsverhältniss  von  dem  Konstantinopler  Patriarchen 
nicht  abgeschüttelt,  obwol  ihm  die  zwischen  Rom  und  Konstanti- 
nopel   ausgebrochenc    Spaltung    nicht    unbekannt    sein  konnte. 
Anfangs,  besonders  zu  Cerularius'  Zeiten,  mochten  die  russischen 
Bischöfe  mit  gutem  Grunde  glauben,    dass  die  Konstantinopler 
Streitigkeiten   bald    beigelegt  werden,    dass  sie  demnach  unbe- 
schadet ihrer  religiösen  üeberzeugung  in  ihrem  Abhängigkeits- 
verhältnisse von  Konstantinopel  bleiben  können,  und  ihr  Beneh- 
men hatte  der  baldige  Sturz  des  Cerularius  und  die  Herstellung 
der  alten  Beziehungen  zwischen  Rom  und  Konstantinopel  voll- 
kommen gerechtfertigt.    Sie  blieben   den  Patriarchen  unterthan, 
verkehrten  aber  auch  mit    den    Päpsten,    wie  am  Schlüsse  des 
ersten  Zeitraumes   unserer  Kirchengeschichtc  bewiesen  worden 
ist.    Auf  die  Dauer  war  aber  dieser  Zustand  unhaltbar,    und  weil 
die  russische  Kirche  mit  der  griechischen  eng  verbunden    war, 
dagegen  mil   Rom,    beim  Abgänge  irgend  welcher  nähcr-T  Be- 


419 

Ziehungen,  nur  insoweit  die  Glaubensgemeinschaft  bewahrte,  als 
es  auch  ihre  Mutterkirche  in  Konstantinopel  that,  so  war  die 
russische  Kirche  nothwendiger  Weise  in  die  Schicksale  der 
griechischen  Kirche  verwickelt.  In  Russland  war  man  seit  jeher 
gewohnt,  den  Kiewer  Metropoliten  als  obersten  Lehrer  und  Hir- 
ten zu  ehren  und  demselben  in  Allem  zu  gehorchen,  so  dass  er 
der  Repräsentant  des  Glaubens  der  russischen  Kirche  war  Die 
Metropoliten  kamen  aber  von  Konstantinopel,  und  seitdem  in 
Konstantinopel  das  Schisma  erstarkte,  schickte  man  von  dort 
nacli  Kiew  gewiss  nur  solche  Männer,  auf  deren  den  Päpsten 
feindselige  Gesinnung  man  sich  mit  Sicherheit  verlassen  konnte; 
und  wir  sehen  wirklich,  dass  schon  der  erste  Metropolit  dieser 
Periode,  Nikifor,  in  einem  Rom  feindseligen  Geiste  thätig  auftritt. 
Auf  einmal  konnte  freilich  das  Schisma  hier  nicht  feste  Wurzeln 
fassen,  doch  die  Macht  der  Metropoliten  war  gross,  und  sie 
haben  es  verstanden,  den  Samen  der  Spaltung  bald  in  Halme 
schiessen  zu  lassen.  In  der  Geschichte  der  Metropoliten  wurde 
bereits  gesagt,  was  von  der  Katholizität  der  einzelnen  Metropo- 
liten zu  halten  ist,  deswegen  ist  es  nicht  nothwendig,  darauf 
noch  einmal  zurückzukommen. 

Zum  Beweise  aber,  dass  es  auch  in  dieser  Periode  in  Russ- 
land Anhänger  der  Union  gegeben  hat,  sei  Folgendes  angeführt: 

Am  x\nfange  des  12.  Jahrhundertes  ist  nach  Nowhorod  ein 
Mönch  Namens  Antonius,  welcher  unter  dem  Namen  Antonius 
der  Römer  (Antonij  Rimlanin)  'bekannt  ist,  von  Italien  gekom- 
men, wurde  von  dem  Nowhoroder  Bischöfe  Nikita  (Nicetas)  und 
von  den  Stadtältesten  freundlich  empfangen,  erbaute  (1122)  am 
Flusse  Wolchow  eine  Kirche  und  dann  ein  Kloster,  und  starb 
im  Rufe  der  Heiligkeit  im  J.  1147  im  79.  Lebensjahre.  Dieser 
Antonius  wird  gewöhnlich  angeführt  als  Beweis,  dass  Russland 
im  12.  Jahrhunderte  mit  Rom  vereinigt  war;  doch  man  will 
damit  viel  beweisen,  denn  aus  dieser  Thatsache  kann  man  höch- 
stens darauf  schliessen,  dass  in  jenen  Zeiten  die  Nowhoroder  von 
der  Union  noch  nicht  abgefallen  sind.  Man  kann  nämlich  anneh- 
men, dass  Antonius,  der  von  Italien  kam,  ein  Katholik  war,  und 
es  wird  auch  nirgends  berichtet,  dass  er  vom  Katholizismus 
abgefallen  wäre;  weil  er  nun  von  dem  Nowhoroder  Bischöfe  und 
von  der  Stadtobrigkeit  mit  Ehren  aufgenommen  wurde,  und 
dort  eine  Kirche  und  ein  Kloster  gründen  konnte,  so  scheint  es, 

27* 


420 

dass  zwischen  ihm  und  den  Nowhorodern  keine  Glaubensver- 
schiedenheit herrschte,  weil  man  ihm  sonst  kaum  erlaubt  hätte, 
dort  eine  Kirche  und  ein  Kloster  zu  gründen.  Demnach  kann 
man  schliessen,  dass  das  Schisma  in  der  ersten  Hälfte  des  12. 
Jahrhundertes  in  Nowhorod  noch  keine  Anhänger  gefunden  hat. 

Eine  gl' iche  Erscheinung  begegnet  uns  am  Ende  des  12. 
Jahrhundertes  in  Polozk,  und  zwar  in  den  zwei  heiligen  Jung- 
frauen Euphrosina  und  Parascevia.  Beide  stammten  von  dem 
Polozker  Fürstengesch  lochte  ab  und  waren  Vorsteherinnen  des 
Klosters  zum  göttlichen  Heiland  (s.  Spas),  welches  Euphrosina 
gestiftet  hat.  Euphrosina  unternahm  mit  ihrem  Bruder  David  und 
der  Schwester  Euphrasia  eine  Pilgerfahrt  in  das  heilige  Land, 
und  zwar  in  einer  Zeit,  als  Jerusalem  von  den  Kreuzfahrern  ein- 
genommen war,  und  ist  dort  am  23.  Mai  1173  gestorben.  Paras- 
cevia (auch  Praxeda  genannt)  begab  sich  zur  Zeit  der  ersten 
Tatareneinfälle  nach  Born,  wo  sie  bis  an  das  Ende  ihres  Lebens 
(1239)  geblieben  ist.  Sie  wTurde  vom  P.  Gregor  X.  feierlich  den 
Heiligen  Gottes  beigezählt.103)  Dass  diese  beiden  heiligen  Jung- 
frauen katholisch  waren,  beweist  ausser  anderen  der  Umstand, 
dass  sich  Euphrosina  gerade  damals  nach  Jerusalem  begeben 
hatte,  als  diese  Stadt  von  den  Kreuzfahrern  eingenommen  und 
von  den  Schismatikern  gemieden  war;  die  Katholizität  der  heil. 
Parascevia  beweist  am  besten  deren  Canonisation  durch  P.  Gre- 
gor X.  Daraus  folgt  aber,  dass  es  in  Polozk  noch  am  Ende  des 
12.  und  am  Anfange  des  13.  Jahrhundertes  Anhänger  der  Union 
mit  Born  gegeben  hat. 

Anders  verhält  sich  die  Sache  mit  dem  Kiewer  Metropoliten 
Clemens  (1147  — 1155),  dessen  unabhängig  vom  Patriarchen  er- 
folgte Wahl  gewöhnlich  als  Beweis  angeführt  wird,  dass  damals 
ganz  Bussland  der  Union  mit  Born  zugethan  war.  Dies  kann 
aber,  wie  oben  l»ci  der  Geschichte  dieses  Metropoliten  gesagt 
worden  ist,  nicht  bewiesen  werden,  und  es  scheint,  dass  dabei 
mehr  politische  als  religiöse  Gründe  massgebend  waren.  Wenn 
man  aber  auch  annehmen  wollte,  dass  der  Grossfürsf  und  die  rus- 
sischen Bischöfe  nur  aus  Abneigung  gegen  das  orientalische 
Schisma  diesen  Metropoliten  anabhängig  vom  Patriarchen  erho- 
ben hatten,   so  wäre  das  nur  ein  Beweis,    dass  damals  noch  viele 


ätebelski,  Zywoty  bs.  Ewfrozyny  i  Parascewü,  Lwdw   1866. 


421 

Bischöfe  Russlands  an  der  Union  festhielten,  während  sich  an- 
dere offen  zum  Schisma  bekannten.  Ueber  die  ferneren  Bezie- 
hungen der  russischen  Kirche  zu  Rom  war  schon  bei  der  Ge- 
schichte der  Metropoliten  die  Rede;  es  bleibt  also  nur  noch 
kurz  nachzuweisen,  dass  die  russische  Kirche  in  der  in  Bede  ste- 
henden Periode  überwiegend  dem  orientalischen  Schisma  zuge- 
ihan  war. 

Der  Kiewer  Metropolit  Ntk'for  I.  (1104— 1 1 19)  betrachtet  in 
seinem  Schreiben  an  den  Grossfürsten  Wladimir  Monomach  die 
Lateiner  als  von  der  orientalischen  Kirche  Excommunicirte,  und 
Nikifor  war  der  eigentliche  Begründer  der  Spaltung  der  russi- 
schen Kirche. 

Der  von  ihm  ausgestreute  Same  der  Zwietracht  fand  an- 
fangs wenige,  dann  immer  mehr  Anhänger,  bis  endlich  fast  die 
ganze  Kirche  Russlands  dem  Schisma  zum  Opfer  gefallen  war; 
als  daher  im  13.  Jahrhunderte  der  römische  Stuhl  in  einen  rege- 
ren Verkehr  mit  den  russischen  Fürsten  getreten  war,  wird  in 
den  diesbezüglichen  Korrespondenzen  von  den  Russen  als  von 
Schismatikern  gesprochen.  Aus  diesen  Briefen  der  Päpste  ist 
auch  ersichtlich,  wann  das  Schisma  in  Russland  aufgekommen 
ist.  Bald  nach  der  Einnahme  von  Konstantinopel  durch  die 
Kreuzfahrer  entsendete  (1207)  Papst  Innocenz  III.  einen  Legaten 
nach  Russland  mit  einem  Schreiben,  worin  er  die  Bischöfe  zur 
Union  auffordert.  Er  schreibt:  r)Archiepiscopis)  Episcopis  et  uni- 
versis  tarn  clericis  quam  laicis  per  Rutheniam  constitutis.  —  Licet 
hactenus  elongati  fueritis  ab  uberibus  matris  vestrae  tamquam  filii 
alieni)  nos  tarnen,  qui  sumus  in  officio  pastorali  a  Deo  licet  imme- 
riti  constituti  ad  dandam  scientiam  plebi  suae,  non  possumus 
affectus  paternos  exuere,  <{uin  vos  sanis  exhortationibus  et  doc- 
trinis  studeamus  tancjuam  membra  vestro  capiti  conformare,  ut 
Efraim  convertatur  ad  Judam  et  ad  Jerusalem  Samaria  revertatur. 

Utinam  intelligere  velitis qui  dudum  post  greges  sodalium 

evagando,  vos  ejus  pertinaciter  magisterio  subduxistisiq\iQm.  Salva- 
tor  noster  universalis  Ecclesiae  caput  constituit."  Ein  gleiches 
Schreiben  hat  Papst  Innocenz  III.  noch  früher  an  den  Halitscher 
Fürsten  Roman  gerichtet.  Diese  beiden  Schreiben  waren  nicht 
gleich  vom  erwünschten  Erfolge  begleitet,  allein  vielleicht  in 
Folge  dessen  haben  sich  die  Halitscher  entschlossen,  zur  Union 
mit  der  römischen  Kirche  zurückzukehren,    denn  als  es  sich  um 


422 

die  Krönung  des  ungarischen  Prinzen  Koloman  (1214)  zum 
Könige  von  Halitscli  handelte,  schrieb  der  ungarische  König  An- 
dreas an  Papst  Innocenz  III.,  dass  die  Bojaren  und  das  Volk  von 
Halitsch  sich  zur  Union  bekehren  wollen.  «Noverit  sanctitas  ve- 
stra,  quod  Galicie  principes  et  populus  nostre  ditioni  subiecti  hu- 
militer  a  nobis  postularunt,  ut  filium  nostrum  Colomanum  ipsis 
in  regem  praeficeremus,  in  unitate  et  obedien'ia  sancte  Romane 
ecclesie  perseveraturis  in  posferum,  salvo  tarnen  eo,  quod  fas  illis 
sit  alias  a  ritu  proprio  non  recedere" ,(H).  Im  Jahre  1227  erliess 
Papst  Honorivs  III.  das  oben  (§.  47)  angeführte  Schreiben  an  die 
russischen  Fürsten,  worin  er  unter  Anderen  sagt,  dass  sie  „pa- 
rati  sunt  omnes  errores  penitus  abnegare"  und  sie  ermahnt,  „ut 
catholicae  fidei  amplectamini  veritatem".  Die  Verhandlungen 
zwischen  dem  Papste  Innocenz  IV.  und  dem  Halitscher  Könige 
Daniel  wurden  oben  genau  beschrieben,  und  aus  ihnen  folgt 
auch,  dass  Russland  damals  dem  Schisma  ergeben  war  und  dass 
die  wiederhergestellte  Union  von  sehr  kurzer  Dauer  war. 

Noch  ungünstiger  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  im 
14.  Jahrhunderte,  wie  aus  der  Geschichte  jener  Zeiten  ersicht- 
lich ist,  und  daher  schrieb  Papst  Johann  XXII.  im  Jahre  1320 
an  den  zum  Bischof  von  Kiew  ernannten  Dominikanermönch 
Heinrich:  „Sanepro  parte  tua  nöstro  fuit  apostolatui  reservatum, 
quod  Ecclesia  Kyoviensis  in  confinibus  Ruthenorum  et  Tartaro- 
rum,  qui  antiquitus  Galathe  vocabatur,  elapsis  centum  annis  et 
amplius  propter  scisma,  quod  instigante  maligno  spiritu  in  illis 
partibus  inolevit,  infelicitcr  caruit  pastore  proprio,  clero  et  po- 
pulo  christianis" ,05).  Im  Jahre  1327  crflosscn  zwei  päpstliche 
Schreiben  bezüglich  der  Iiusscnbekehrung106),  worin  es  vom 
Bolcslaw  Trojdcnowitsch,  welcher  in  Halitsch  einen  Antheil  an 
der  Regierung  hatte,  heisst,  dass  er  war  „ritu  scismatico,  qui  ab 
universal]  saneta  Romana  matre  ecclesia  dampnabiliter  proh  dolor 
(cum)  divisit  ad  hactenus".  Und  von  der  Ermordung  dieses  Für- 
sten heisst  es  in  einem  päpstlichen  Schreiben'07)   „Cum  dudum 


,0*)   A  u  <;.  Theiner,    Vetera   monumenta    bistorica  Elungariam  sacran» 
illustrantia.  Bomae   1859.  t.  I.  pag.  1. 

105)   Theiner,  Monumenta  Toloniac.  I.   L62. 
'<>•)   Theiner,  a,  a.  O.  I.  209. 
»0»)    Tlieincr,  a.  a.  0.  I.    13  1. 


423 

gens  scismatica  Ruthenorum  quondam  Boleslaum  ducem  Russiae 
ipsius  regis  consanguineum  germanum  de  fidelibus  procreatum 
parentibus,  veneno  impie,  ac  nonnullos  alios  Christi  fideles  eidem 
duci,  dum  viveret,  obsequentes  immaniter  occidissent«  •  -a  —  Im 
Jahre  1351  nennt  Papst  Clemens  VI.  die  Halitscher  Ruthenen 
kurzweg  „infideles«,  indem  er  an  die  polnische  Geistlichkeit 
schreibt:  „Pro  parte  regis  Cazimiri  per  certos  ipsius  nuntios  pro- 
positum  extitit  coram  nobis,  idem  rex,  divino  mediante  auxilio, 
non  sine  gravibus  sumptibus  et  expensis  infidelium  Ruthtnorum 
tevras  sive  ducatus,  in  quibus  possunt  constitui  et  creari  septem 
diffusi  episcopatus  cum  suo  Metropolitana,  sue  potestati  et  dominio 
jam  subjeeit."108) 

Der  Zustand  der  russischen  Kirche  in  den  folgenden  Zeiten 
(bis  1461)  wurde  oben  hinlänglich  gezeigt,  und  demnach  gelange 
ich  zum  Schlüsse,  dass  es  in  dieser  Periode  (1104 — 1461)  in  Russ- 
land wohl  einige  Anhänger  der  Union  gegeben  hat,  dass  aber  die 
ganze  russische  Kirche  im  Ganzen  und  Grossen  immer  mehr  dem 
Schisma  zusteuerte  und  von  der  Glaubensgemeinschaft  mit  Rom 
getrennt  war. 

§.  63. 
Irrlehrer. 

Gleich  in  den  ersten  Jahren  dieser  Periode  ist  (um  1123) 
nach  der  Nikonschen  Chronik  in  Kiew  ein  Ketzer  Demetrius 
aufgetreten,  welchen  der  Metropolit  Nikita  in  Haft  halten  liess. 
Wie  schon  oben  (§.  29)  erwähnt  wurde,  ist  die  Lehre  dieses 
Häretikers  nicht  näher  bekannt,  er  wird  vom  Chronisten  ein 
schlimmer  Ketzer  genannt,  und  es  scheint,  dass  er  der  Sekte  der 
Bogomilen  angehörte. 

Um  das  Jahr  1312  Avird  ein  anderer  Ketzer,  Namens  Seit 
genannt,  aber  auch  seine  Lehre  wird  nicht  näher  angegeben,  es 
heisst  nur,  dass  er  der  Kirche  fremde  Lehren  vorgetragen  hat, 
aber  vom  Metropoliten  Petrus  widerlegt  und  verdammt  wurde, 
worauf  er  untergangen  ist.  Der  Name  dieses  Ketzers  ist  nicht 
russisch,  aber  erscheint  ein  Christ  gewesen  zu  sein,  undTatisch- 
tschew  hält  ihn  für  einen  Nowhoroder  Prälaten  (Protopop  =■ 
Protopresbyter)  und  erzählt,    dass  Seit  die    Mönche    verhöhnte 


*08)   Theiner,  a.  a.  O.  I.  532. 


424 

und  dass  einige  Mönche,  von  ihm  bethört,  das  Kloster  verlassen 
und  gebeirathet  haben.109) 

Zu  Zeiten  des  Moskauer  Metropoliten  Alexius  ist  inPskow 
und  Xowhorod  die  Sekte  der  Striyolnik's  entstanden.  Ihr  Entste- 
hen verdankte  diese  Sekte  der  Simonie,  welche  damals  unter  dem 
russischen  Clerus  an  der  Tagesordnung  war.  Ein  gewisser  Karp 
Strigolnik  (Haarscherer)  und  ein  Diakon  Nice'as  haben  auf  diese 
Missbräuche  hingewiesen  und  erklärt,  dass  die  russischen  Priester, 
welche  die  heil.  Weihen  um's  Geld  erhalten,  Räuber  dieses 
Standes  sind,  und  dass  die  wahren  Christen  mit  solchen  Priestern 
gar  nicht  verkehren  sollen.  Sic  fanden  bald  Anhänger,  welche 
den  Kirchenbesuch,  den  Empfang  der  heil.  Sakramente  und 
überhaupt  alle  gottesdienstlichen  Funktionen,  welche  von  diesen 
Priestern  verrichtet  wurden,  ganz  unterliessen.  Diese  Behauptun- 
gen des  Karp  und  Nicetas,  welche  im  Jahre  1371  in  Pskow  zu- 
erst veröffentlicht  wurden,  fanden  bald  auch  in  Nowhorod  viele 
Anhänger.  Der  Xowhoroder  Erzbischof  entsetzte  1375  den  Ni- 
cetas von  dem  Amte  und  schloss  denselben  sowie  den  Karp  Stri- 
golnik aus  der  Kirchengemeinschaft  aus;  und  unmittelbar  darauf 
entstand  unter  dem  Volke  eineGährung  gegen  die  Anhänger  des 
Karp  Strigolnik  und  des  Nicetas,  in  Folge  deren  diese  beiden 
Männer  mit  einem  dritten  Genossen  (1375)  im  Flusse  Wolchow 
ertränkt  wurden.  Diese  gewaltsame  Beseitigung  der  Haupträdels- 
führer vermochte  aber  die  Sekte  nicht  auszurotten,  im  Gegen- 
theile,  die  Zahl  der  Anhänger  vermehrte  sich  im  Stillen  mehr 
als  früher.  In  dieser  Noth  wandte  sich  der  Xowhoroder  Erz- 
bischof an  den  Patriarchen  Xilus,  welcher  den  Susdalcr  Erz- 
bischof Dionisius  mit  der  Schlichtung  dieser  Angelegenheit  beauf- 
tragte. Dionisius  kam  im  Jahre  1382  nach  Xowhorod  mit  einem 
Schreiben  des  Patriarchen,  worin  der  Patriarch  die  Zahlungen, 
welche  die  Ordinandcn  an  den  ordinirenden  Bischof  zu  zahlen 
verpflichtet  waren,  zu  rechtfertigen  suchte.  In  Pskow  scheinen 
sich  nun  die  Unruhen  etwas  gelegt  zu  haben;  allein  Xowhorod 
empörte  sich  und  wurde  vom  Moskauer  Grossfürsten  mit  einem 
starken  Heere  angegriffen  und  unterworfen.  Die  Sekte  der  Stri- 
golnik's  dauerte  aber  noch  an;  da  kam  im  Jahre  L394  Michael, 
Erzbisehof  von  Bethlehem,  nach  Nowhorod  mit  einem  Schreiben 


'"")    K;>  rarasi  d  a.  a.  I ».  IV.  N.  244. 


425 

des  Patriarchen  Antonius,  worin  die  Behauptungen  der  Strigol- 
niks  abermals  widerlegt  wurden.  Der  Patriarch  führt  den  Stri- 
golniks zu  Gemüthc,  dass  wer  sich  von  der  Kirche  trennt,  sich 
dadurch  auch  von  Christo  losreisst.  Er  ermahnt  sie  zum  Gehor- 
sam, auf  dass  sie  nicht  vom  Schicksale  Dathan's  und  Abiram's  er- 
eilt werden.  Er  fragt  sie  dann,  woher  sie  einen  würdigen  Priester 
erhalten  wollen,  wenn  sie  den  Patriarchen,  den  Metropoliten  und 
die  Bischöfe  für  unwürdig  halten.  Und  meint  ferner:  „Wie 
wagt  ihr  den  Bischöfen  einen  Vorwurf  wegen  der  kirchlichen 
Sportein  zu  machen,  wenn  der  Apostel  sagt:  dass  die  Opferer 
vom  Opfer  essen,  und  die  dem  Altare  dienen,  vom  Altare  leben 
sollen?  Die  Strigolniks  werfen  sich  selbst  zu  Lehrern  auf,  aber 
sie  gedenken  nicht  der  Worte  Christi,  dass,  wer  nicht  zur  Thüre 
in  den  Schafstall  geht,  sondern  anderswo  hineinsteigt,  ein  Dieb 
und  Mörder  ist.  Diebe  und  Mörder  tödten  die  Menschen  durch 
Waffen,  ihr  Strigolniks  aber  bringt  die  Leute  durch  den  geisti- 
gen Tod  um."  Dann  sucht  der  Patriarch  noch  zu  beweisen,  dass 
die  Strigolniks  kein  Recht  haben,  die  Aufführung  der  Geistlich- 
keit zu  tadeln,  dass  ihnen  nicht  zusteht,  über  die  Verwendung 
der  Kirchengüter  zu  urtheilen,  vergleicht  die  Strigolniks  mit 
den  Pharisäern  und  fordert  sie  zur  Busse  und  Bekehrung  auf.  — 
Die  Gährung  hatte  sich  nun  in  Nowhorod  auch  gelegt,  allein  die 
Sekte  wurde  nicht  ausgerottet,  und  inPskow  sind  die  Strigolniks 
noch  im  15.  Jahrhunderte  unter  dem  Moskauer  Metropoliten 
Photius  offen  aufgetreten. 

Cultus. 

§.  64. 

Die  der  russischen  Kirche  eigen thümlichen  Heiligen 
dieser  Periode. 

Zu  den  Heiligen,  deren  Verehrung  bei  den  katholischen 
Ruthenen  aus  dieser  Periode  stammt,  gehören: 

1.  Die  heiligen  Jungfrauen  Euphrosina  und  Parascevia. 
Beide  stammten,  wie  oben  erzählt  worden  ist,  vom  Polozkischen 
Fürstengeschlechte  ab  und  waren  Vorsteherinnen  des  dortigen 
Nonnenklosters  zum  göttlichen  Heiland  (sv.  Spas).  Sie  lebten  in 
der  Union  mitRom,  und  die  Erstere  ist  auf  der  Pilgerreise  in  Je- 
rusalem (11 73), die  Letzterein  Rom  (1239) gestorben,  und  wurde 


1:Y, 

vom  Papst  Gregor  X.  (1273)  canonisirt.  In  unseren  Menologien 
aber  haben  sie  kein  Officium. 

2.  Die  drei  litauischen  Märtyrer  Antonius,  Joannes  und  Eu- 
stathius,  welche  im  J.  1342  in  der  litauischen  Stadt  Wilno  das 
Martyrium  erlitten  haben,  und  von  den  katholischen,  mit  Rom 
vereinigten  Kuthenen  am  14.  April  (jul.  Kai.)  unter  dem  Namen 
^der  neuerschienenen  Märtyrer-  verehrt  werden.  Ihre  Verehrung 
wurde  zu  Zeiten  des  Metropoliten  Alexius  von  dem  Patriarchen 
Philotheus  im  J.  1364  angeordnet. 

Kulczynski  führt  in  seinem  oft  genannten  Werke  (Specimen 
eccl.  ruth.)  noch  viele  andere  russische  Heiligen  aus  dieser 
Periode  an,  so  namentlich:  am  12.  Februar  den  Metropoliten 
Alexius,  welcher  1354 — 1378  in  Moskau  lebte;  am  26.  April  den 
Bischof  von  Perm,  Stephan;  am  23.  Mai  Leontius,  Bischof  von 
Rostow,  am  27.  Mai  Cyprian,  Metropolit  von  Russland  (t  1406); 
am  26.  Juni  Dionisius,  Erbischof  von  Susdal,  welcher  im  Auftrage 
des  Patriarchen  die  Strigolniks  bekämpfte,  am  20.  September 
Michael  Fürst  von  Tschernigow  mit  seinem  Diener  Theodor, 
welche  von  den  Tataren  erschlagen  waren;  am  14.  Oktober 
Nikolaus  Swatoscha,  welcher  Prinz  im  Ordensstandc  sein  Leben 
abschloss;  am  21.  Dezember  Petrus,  Metropolit  von  Russland 
(f  1326),  und  ausserdem  noch  viele  andere  Mönche  des  Höhlen- 
klosters in  Kiew.  Allein  alle  Genannten  werden  wohl  von  den 
nichtunirten  Russen  als  Heilige  verehrt,  aus  deren  Katalogen  sie 
Kulczynski  wahrscheinlich  ausgeschrieben  hat,  in  den  Menologien 
der  mit  Rom  vereinigten  Kuthenen   kommen  sie  aber  nicht  vor. 

Anmerkung.  Weil  man  sich  bei  der  Bestimmung  der  der  russi- 
schen  Kirche  eigenen  Heiligen  vorzüglich  auf  die  sog.  Capponiani- 
schen  Tafeln  (tabulae  ruthenae  Caponianae)  zu  berufen  pflegt,  so  ist 
es  angezeigt,  hier  derselben  Erwähnung  zu  thun.  Ein  griechischer 
Priester,  Hcrasim  Foka,  welcher  Beichtvater  Peter's  des  Grossen, 
Zara  von  Russland,  gewesen  Bein  soll,  hat  von  diesem  Kaiser  eine 
Abbildung  aller  russischen  Heiligen  auf  fünf  kleinen  Tafeln,  auf 
denen  bei  jedem  Heiligen  der  Tag  und  Monat  ihres  Andenkens 
angegeben  ist,  zum  Geschenke  erhalten.  EJerasim  starb  bald  da- 
rauf in  Konstantinopel,  und  sein  Bruder,  welcher  diese  Tafeln 
erbte,  hat  dieselben  dem  Marquis  Alexander  Oapponius  um 
300  Dukaten  verkauft,  und  Capponius  schenkte  die«1  Tafeln  der 
Vaticanischcn  Bibliothek,    wo   sie    sich   bis  jetzt  befinden.    Man 


427 

glaubte  nun,  class  diese  Tafeln  sehr  alt  sind,  Kulczyriski  meinte, 
dass  sie  aus  den  Zeiten  des  beil.  Wladimir's  des  Grossen  stammen, 
Assemani  aber  (Calend.  Eccl.  univ.  I.  1.  ss.)  hielt  sie  für  ein 
Denkmal  aus  dem  13.  Jahrhunderte,  und  zwar  aus  dem  Grunde, 
weil  an  diesen  Tafeln  kein  Heiliger  des  14.  Jahrhundertes  abge- 
bildet ist.  Indessen  stammen  diese  Tafeln  nach  Karamsin's 
(III.  Note  258)  Ansicht  aus  dem  17.  Jahrhunderte,  haben  also 
nicht  diese  Bedeutung,  welche  ihnen  beigelegt  wird.  Der  Um- 
stand, dass  an  diesen  Tafeln  nur  die  Heiligen  der  ersten  dreizehn 
Jahrhunderte  abgebildet  sind,  beweist  hier  nichts,  denn  auch  in 
bedeutend  späteren  Jahrhunderten  hat  man  in  Russland  solche 
Tafeln  angefertigt  und  nur  die  Heiligen  der  dreizehn  Jahr- 
hunderte auf  denselben  verzeichnet. 

§•  65. 

Cultstätte  und  Kirchenbücher. 

Der  fromme  Sinn  der  Russen,  welcher  sich  im  vorigen 
Zeiträume  durch  Stiftungen,  namentlich  aber  durch  Gründung 
und  reiche  Ausstattung  der  Gotteshäuser  so  glänzend  mani- 
festirt  hatte,  hat  auch  in  dieser  Periode  nicht  aufgehört,  zur  Ver- 
herrlichung Gottes  nach  Kräften  beizutragen.  Inmitten  der  vielen 
Bürgerkriege,  welche  diese  Länder  vor  dem  Einfalle  der  Tataren 
verwüsteten,  bestrebten  sich  Fürsten  und  Bojaren  Bisthümer, 
Klöster  und  Kirchen  zu  gründen  und  dieselben  reich  zu  dotiren, 
wie  bei  der  Geschichte  der  einzelnen  Fürsten  bemerkt  worden  ist. 
Die  Chroniken  der  damaligen  Zeiten  sind  überfüllt  mit  Nach- 
richten von  der  Gründung  und  Ausschmückung  der  Kirchen  in 
den  verschiedensten  Gegenden  Russlands.  Schwieriger  gestalteten 
sich  die  Verhältnisse  seit  dem  Einfall  der  Tataren:  Städte,  Kirchen 
und  Klöster  sanken  in  Staub  und  Asche^  und  ganz  Russland  stellte 
eine  traurige,  verwüstete,  mit  Leichen  bedeckte  Ebene  dar.  Die 
schönsten  Schöpfungen  der  vorigen  Jahrhunderte  fielen  in  die 
Händeder  raubsüchtigen  wilden  Horden,  wr eiche  Alles,  was  sie  nicht 
mitschleppen  konnten,  vernichteten.  Doch  nachdem  es  gelungen 
war,  wenigstens  eine  zeitweilige  Ruhe  zu  erlangen,  und  seitdem  die 
Chane  durch  ihre  Jarlik's  die  Kirchen  wenigstens  grundsätzlich 
in  Schutz  nahmen,  erstanden  in  Russland  bald  neue  Städte  mit 
neuen  Kirchen.    Vorzügliche  Verdienste    hat  sich  in  dieser  Be- 


428 

Ziehung  in  dein  jetzigen  Galizien  und  Lodomerien  der  wolyni- 
sche  Fürst  Wladimir  (f  1289)  erworben,  welcher  die  Stadt 
Kamenez  gründete  und  die  bischöflichen  Kirchen  in  Percmyschl, 
Luck  undWladimir   mit  kostbaren  Gerätschaften  versehen  hat. 

Der  Gottesdienst  wurde  in  dieser  Periode  ebenso,  wie  im 
ersten  Zeiträume,  in  der  dovenischen  Sprache  verrichtet,  wobei 
jedoch  der  Umstand  von  Bedeutung  ist,  dass  jetzt  schon  alle 
Kirchenbücher  aus  dem  Griechischen  in  das  Kirchenslavische  über- 
setzt waren.  Der  wolvnischc  Chronist,  welcher  von  Schenkungen 
des  eben  genannten  Fürsten  Wladimir  an  verschiedene  Kirchen 
erzählt,  sagt,  dass  er  in  der  Luboml,  wo  er  am  10.  Dezember  1289 
gestorben  ist,  die  Kirche  zum  heil.  Georg  erbaut  und  derselben 
folgende  geschriebene  Kirchenbücher  gegeben  hat:  ein  reich  ge- 
schmücktes Evangelienbuch,  das  Epistelbuch,  einen  Parameinik, 
einen  Prolog  für  zwölf  Monate  (d.  i.  Betrachtungen  auf  alle 
Festtage  des  ganzen  Jahres,  grösstenteils  aus  den  Schriften  der 
heil.  Väter  zusammengestellt),  ferner  das  Menologion  (Minea)  für 
das  ganze  Jahr,  Triodion,  Oktoich  und  Irmologion,  das  Officium 
des  heil.  Georg,  und  ein  Gebetbuch.110)  Demnach  befanden  sich 
in  der  russischen  Kirche  am  Ende  des  13.  Jahrhundertes  fast 
alle  diese  Kirchenbücher,  welche  noch  jetzt  gebraucht  werden, 
und  welche  den  ganzen  Gottesdienst  enthalten.  Doch  nicht  jede 
Kirche  besass  alle  diese  Bücher,  und  zwar  deswegen,  weil  ihre 
Herbeischaffung  mit  sehr  grossen  Kosten  verbunden  war.  So  z.  B. 
hat  der  genannte  Fürst  Wladimir  nach  der  angeführten  Quelle 
für  das  Gebetbuch  allein  50  Griven  in  Marderfellen,  (d.  i.  mehr 
als  100  f\.  ö.  W.)  gezahlt.  Die  anderen  Bücher,  welche  Wladimir 
den  Kirchen  zum  Geschenke  machte,  hatte  er  entweder  selbst 
abgeschrieben  oder  abschreiben  lassen,  doch  hat  er  nicht  allen 
Kirchen  alle  diese  Bücher  gegeben. 

Es  hat  also  in  Kussland  damals  alle  notwendigen  Kirchen- 
bücher in  kirchenslavischer  Uebersetzung  gegeben;  allein  in 
dieselben  haben  sich  in  der  langen  Zeit  bei  den  Abschriften  viel.' 
Irrthümer  und  Verschiedenheiten  eingeschlichen.  Dies  war  beim 
fortwährenden  Abschreiben  auch  nicht  anders  möglich,  und  da- 
zu kam  noch  der  Umstand,  dass  die  verschiedenen  Oflicicn  in 
verschiedenen  Zeiten  verfassl  und  übersetzt  wurden,  weswegen 


io]  Wolynisclie  Chronik  zum  J.  1289  und  1290. 


429 

sich  nicht  nur  in  den  Büchern  selbst,  sondern  auch  im  Gang  des 
Gottesdienstes  selbst  Verschiedenheiten  zeigten,  so  dass  z.  B.  nach 
einigen  Büchern  bei  gewissen  Gottesdiensten  mehr  Psalmen  zu 
lesen  waren,  als  nach  anderen  u.  d.  gl.  Ausserdem  sind  Gebete 
und  Gesänge  in  Uebung  gekommen,  deren  Ursprung  sehr  ver- 
dächtig war  und  welche  leicht  zu  Irrlehren  Anlass  geben  konnten. 
Diese  Uebelstände  bewogen  den  Metropoliten  Cyprian  eine  durchgrei- 
fende Verbesserung  der  vielfach  verunstalteten  Kirchenbücher  zu  unter' 
nehmen,  er  bemühte  sich,  Einklang  in  den  Gottesdienst  zu  bringen 
und  die  Kirchenbücher  zu  ihrer  ursprünglichen  Norm  zurück- 
zuführen. Auf  seinen  Visitationsrerscn  hatte  er  hinlängliche 
Gelegenheit,  zu  erfahren,  dass  in  den  verschiedenen  Kirchen- 
büchern der  einzelnen  Kirchen  del  Falsches  Platz  gefunden 
hat,  dass  Manches  zum  Unheile  für  unwissende  Priester 
und  Diakone  von  den  Häretikern  ausgestreut  wurde,  dass 
in  Gebetbüchern  abergläubische  Gebete  gegen  Fieber  und 
andere  Krankheiten  vorgeschrieben  waren ;  deswegen  be- 
sorgte er  sich  authentische  Kirchenbücher,  welche  er  genau  ab- 
schreiben Hess  und  an  einzelne  grössere  Kirchen  schickte  mit 
dem  Auftrage,  damit  sie  anderen  kleineren  Kirchen  als  Muster 
und  Norm  dienen.  Auf  diese  Weise  hat  Cyprian  sein  Möglichstes 
für  die  Verbesserung  der  Kirchenbücher  gethan:  allein  dem 
Uebel,  welchem  er  vorbeugen  wollte,  war  wenig  geholfen.  Denn 
Cyprian  war  nicht  im  Stande,  die  alten,  in  allen  Kirchen  vor- 
findlichen  Bücher  durch  seine  verbesserten  Abschriften  zu  ver- 
drängen, weil  er  sogar  den  grössten  Kirchen  nur  zu  einem  Exem- 
plare der  kleineren  Kirchenbücher  geben  konnte;  dazu  kam 
noch  der  Umstand,  dass  Cyprian  ein  Serbe  war  und  sich  bei  der 
vorgenommenen  Revision  und  Verbesserung  der  Kirchenbücher 
an  serbische  Exemplare  gehalten  hat,  welche  aber  auch  manche 
Eigentümlichkeiten  hatten,  und  so  kamen  zu  den  bisherigen 
griechischen  und  russischen  Varianten  in  den  Kirchenbüchern 
auch  noch  die  serbischen  hinzu.  Die  gute  Absicht  Cyprian's  wurde 
deswegen  von  keinem  nennenswerthen  Erfolg  gekrönt,  die  Ver- 
schiedenheiten und  Abweichungen  in  den  Kirchenbüchern 
wurden  nicht  gehoben,  und  es  musste  einmal  eine  gründliche 
Revision  in  dieser  Beziehung  vorgenommen  werden. 


430 


§  66. 


Feier  der  heil.  Liturgie.  A usspendung  der  heil.  Sakra 

er  diesbc 
Fragen. 


mente.  Entscheidung  der  diesbez  ü  glich  au  f  getauchten 


Die  mit  der  Einführung  des  Christenthums  von  Griechen- 
land angenommene  Gottesdienstordnung  wurde  selbstverständ- 
lich auch  in  dieser  Periode  befolgt.  Allein  es  konnte  nicht  fehlen, 
dass  sich  hier  mit  der  Zeit  nicht  nur  manche  Eigentümlichkeiten 
entwickelten,  sondern  dass  Streitfragen  und  Zweifel  entstehen 
mussten,  wie  in  diesem  oder  jenem  Falle  zu  verfahren  sei. 

Interessant  sind  in  Bezug  auf  die  Ausspendung  der  heil. 
Sakramente  vorzüglich  die  Fragen  eines  Mönchpriesters  Kyriak 
mit  den  Antworten  des  Nowhoroder  Bischofs  Niphon,  dann  die 
Beschlüsse  der  vom  Metropoliten  Cyrill  II.  (1274)  in  Wladimir 
abgehaltenen  Synode,  ferner  die  Entscheidung  des  Patriarchen 
Johann  auf  die  Fragen  des  Saraj  sehen  Bischofs  Theognost  und 
die  Sendschreiben  des  Metropoliten  Cyprian. 

Der  Mönch  Kyriak  lebte  in  der  Hälfte  des  12.  Jahrhun- 
dertes,  in  der  Zeit  des  Metropoliten  Clemens,  und  er  richtete  an 
den  Nowhoroder  Bischof  Niphon,  einen  Gegner  des  genannten 
Metropoliten,  mehrere  Fragen,  welche  nicht  nur  den  damaligen 
Gottesdienst,  sondern  vielfach  auch  die  damaligen  Sitten  beleuch- 
ten. Bezüglich  der  Taufe  fragte  er,  ob  man  ein  neugeborenes 
Kind  taufen  könne,  wennes  nicht  so  krank  ist,  dass  es  die  Mutter- 
brust nicht  zu  nehmen  vermag  :  worauf  ihm  geantwortet  wurde, 
dass  man  ein  in  der  Gefahr  des  Todes  befindliches  Kind  jeder- 
zeit taufen  kann  und  taufen  soll.  In  Bezug  auf  die  Ceremonien 
bei  der  heil.  Taufe  resolvirte  Niphon  die  Fragen  Kyriak's  derart, 
dass  dabei  vier  Katcehumen engebete,  die  Abschwörung  des  Satans 
mit  gegvn  Himmel  erhobenen  Händen,  die  Segnung  dos  Tauf- 
wassers und  das  dreimalige  Untertauchen  des  Täuflings  zu  beob- 
achten  sind.  —  Das  heil.  Sakrament  der  Firmung  wurde  auch 
jetzt  unmittelbar  nach  der  Taufe  in  Verbindung  mit  der  heil. 
Eucharistie  gespendet,  und  aus  den  Fragen  Kyriak's  geht  hervor, 
dass  die  Getauften  nach  dem  Empfange  der  heil.  Taufe  und  der 
Firmung  an  den  acht  folgenden  Tagen  der  heil.  Liturgie  bei- 
wohnten und  jeden  Tag  die  heil.  Communion  empfingen.  Durch 
diese  achl  Tage  wurde  der  Getaufte  als  gebunden  angesehen,  und 


431 

zwar  entweder  deswegen,    dass    er    an    diesen    acht  Tagen    die 
weisse  Taufkleidung  zu  tragen  verpflichtet  war,  oder,  wie  Andere 
meinen,    deshalb,    weil  er  acht  Tage  lang  an  den  Körpertheilen, 
wo  er  mit  dem  heil.  Chrisam  gesalbt  wurde,  verbunden  war.  Erst 
am  achten  Tage  wurde  der  Getaufte  unter  Gebet  und  beim  Ab- 
waschen des  Gesichtes  entbunden,  d.  i.  es  wurde  ihm  wahrschein- 
lich sowol  das  weisse  Kleid  als  auch  der  Verband  abgenommen. 
Wenn  ein  Katholik  zum  Schisma  abgefallen  ist,  so  hat  man  ihm 
das  Sakrament  der  Firmung  gespendet.    (Philaret  a.  a.  0.  I.  68.) 
Ausführlicher  handeln  die  Fragen  Kyriak's  von  der  heil. 
Eucharistie,    Da    wird    zuerst    entschieden,    wer    das    Opferbrod 
(Prosphora)  zu  bereiten  hat,    dann  gesagt,  dass  zur  heil.  Liturgie 
regelmässig    mehrere  Prosphoren  nothwendig  seien,    dass  man 
sich  aber  im  Nothfalle  auch  mit  einer  begnügen  kann.  Besonders 
aber  lenkte  er  die  Aufmerksamkeit  darauf,  wem  dieses  heil.   Sa- 
krament zu  spenden  und   wem    es    zu    versagen    sei.    Aus    den 
Fragen  Kyriak's  geht  hervor,    dass  es  damals  noch  viele  fromme 
Christen  gegeben  hat,    welche  oft  zum  Tische  des  Herrn  traten, 
dass  es  aber  auch  an  Solchen  nicht  mangelte,  denen  man  zurufen 
musste,  dass  sie  wenigstens  einmal  im  Jahre  kommuniziren  sollen, 
weil  sie  sonst  für  Nichtchristen  gehalten  werden.    Ferner  sieht 
man  aus  diesen  Fragen,    dass  es  damals  Priester  gegeben  hat, 
welche  sich  die  ganze  Nacht  hindurch  durch  Singen  und  Beten 
auf  die  Feier  der  heil.  Liturgie  vorbereiteten,  denn  Kyriak  fragt, 
ob  es  erlaubt  sei,  den  Gottesdienst  zu  verrichten,    wenn  Jemand 
die  Nacht  nicht  geschlafen,  sondern  mit  Singen  und  Beten  zuge- 
bracht   hat,    worauf  ihm  geantwortet    wurde:    Was    ist    besser, 
schlafen  oder  zu  Gott  beten?    Die  auf  das  heil.  Sakrament  der 
Busse    bezüglichen    Fragen    sind    besonders    geeignet,    um    die 
damaligen  sittlichen  Zustände  des  russischen  Volkes  zu  beleuch. 
ten.  Da  sagt  er  z.  B.  bezüglich  der  Wucherer:  Wenn  ein  Priester 
Wucher  treibt,  so  ist  er  unwürdig,  in  seinem  Amte  zu  bleiben,  ist 
es  aber  ein  Laie,    so    soll    man    ihm  davon    abrathen,    und    der 
Bischof  Niphon    bemerkt  dazu:  Wenn  sie  das  nicht  unterlassen 
können,  so  sage  ihnen:  seid  barmherzig  und  begnüget  euch  mit 
kleinen  Zinsen,    wenn  ihr  zu  5  Prozent  ausgemacht    habet,    so 
nehmet  3  oder  4.  —  Dann  sagt  Kyriak,  dass,  wenn  Jemand  eine 
Pilgerreise  nach  Jerusalem  unternehmen  wollte,  er  ihm  das  unter- 
sagte, mit  dem  Auftrage,  dass  er  zu  Hause  fromm  lebe:  und  dafür 


432 

Jjat  ihn  Xiphon  belobt.  (Vielleicht  stand  das  im  Zusammenhange 

mit  der  damaligen  Abneigung  der  Schismatiker  gegen  den  Be- 
such der  heiligen  Orte,  welche  sich  seit  109i>  in  den  Händen  der 
Kreuzfahrer  befunden  haben.)  —  Dann  fragte  Kyriak,  ob  das  ein 
Mord  ist,  wenn  die  Leute  zu  sich  ins  Bett  Kinder  nehmen  und 
sie  im  Schlafe  ersticken;  worauf  Niphon  antwortete:  Wenn  sie 
nüchtern  waren,  so  ist  dieses  Vergehen  leichter  zu  behandeln, 
waren  sie  aber  betrunken,  so  sind  sie  des  Mordes  schuldig.  Ferner 
hören  wir  von  Kyriak  von  einem  sonderbaren  Aberglauben;  wenn 
nämlich  ein  Weib  sich  die  Liebe  des  Mannes  nicht  anders  er- 
werben konnte,  so  hat  es  sich  gewaschen  und  das  zum  Waschen 
verwendete  Wasser  dem  Manne  zum  Trinken  gegeben,  u.  s.  w. 
—  In  Bezug  auf  das  Verfahren  mit  den  Büssendcn  erfahren 
wir,  dass  manche  Priesfer  einen  Menschen,  welcher  sich  viele 
Sünden  zu  Schulden  kommen  lie^s,  gar  nicht  zur  Beicht  zulassen 
wollten,  welches  Verfahren  aber  getadelt  und  der  Grundsatz  aus- 
gesprochen wurde,  dass  man  grosse  Sünder  im  Gegentheile  durch 
Milde  und  leichte  Busswerke  zur  Bekehrung  heranziehen,  und 
ihnen  erst  dann  schwere  Busswerke  auferlegen  soll,  wenn  sie  in 
der  Busse  schon  merkliche  Fortschritte  gemacht  haben.  Sonder- 
bar ist  wohl  die  folgende  Frage  in  Bezug  auf  die  Gcnugthuung, 
so  wie  die  darauf  erfolgte  Antwort:  »Müssen  sich  Ehegatten  in 
Erfüllung  der  Epitimie  gegenseitig  helfen?  Das  ist  wünschens- 
werth,  muss  aber  freiwillig  geschehen.  Wie  Brüder  einander 
helfen,  so  sollen  es  auch  die  Ehegatten."  Kyriak  erwähnt  auch 
von  einem  Buche,  in  welchem  es  biess,  dass  10  Liturgien,  die  man 
zum  Ersätze  der  Epitimie  persolviren  lässt,  auf  vier  Monate  ven 
Sünden  befreien;  20  Liturgien  die  Sünden  von  acht  Monaten, 
30  Liturgien  aber  die  Sünden  eines  ganzen  Jahres  tilgen,  und 
der  Tscbernigower  Erzbischof  Phüarct  (a.  a.  0.  1.  73)  macht  da- 
zu die  Bemerkung:  „Das  ist  etwas  in  der  Art  der  lateinischen 
[ndulgenzen",  womit  er  unwiderleglich  beweist,  dass  er  von  der 
Lehre  der  katholischen  Kirche  von  den  Ablässen  keinen  Begriff 
hatte.  —  Auch  der  letzten  Oelung  geschieht  in  diesen  Fragen  Er- 
wähnung, und  zwar  wurde  dieses  heil.  Sakrament  damals  so  wie 
jetzt  verwaltet.  Bezüglich  der  Leichcnb  tstattung  war  angeordnet, 
dass  sie  nicht  nach  Sonnenuntergang  geschehe,  ferner  war  es  ge- 
stattet, auch  für  kleine  Kinder  das  Todtenamt  zu  halten.  „Wenn 
das  Kind  auch  in  der  Stunde  der  Taufe  Belbsi  gestorben  wäre, 


433 


heisst  es  dort,  so  halte  das  Todtenamt,  denn  nicht  um  Ihrer  Sün- 
den willen  beten  wir  über  den  Todten,  sondern  wie  über  einen 
Heiligen,  denn  wir  müssen  jeden  Christen  für  heilig  halten,  Gott 
aber  richtet  Alle."  Uebrigens  war  es  üblich  und  gewissermassen 
Pflicht  für  die  Verstorbenen,  während  40  Tagen  das  Todtenamt 
zuhalten;  ein  offenbarer  Beweis  des  Glaubens  an  die  Existenz 
des  Fegefeuers. 

Diese  und  ähnliche  Fragen  beschäftigten  die  russischen 
Kirchenvorsteher  im  Laufe  des  12.  Jahrhundertes,  und  die  Folge 
war,  dass  dadurch  sowol  im  Gottesdienste  als  auch  in  der  Seelen- 
führung ein  einheitliches  Vorgehen  erzielt  wurde. 

Eine  plötzliche  und  ungeheuere  Störung  und  Vtrwirrung  sowol 
im  staatlichen  als  auch  im  kirchlichen  Leben  verursachten  aber  die 
Tataren.  Kirchen  und  Klöster  wurden  in  Schutthaufen  verwan- 
delt, die  Kirchengeräthe  und  die  Kirchenbücher  wurden  ent- 
weder geraubt  oder  vernichtet,  Priester  und  andere  Kirchen- 
diener wurden  entweder  getödtet  oder  in  die  Gefangenschaft 
abgeführt,  und  es  schien  fast,  als  ob  das  ganze  Land  und  mit  ihm 
das  Christcnthum  dem  Verderben  und  Untergange  geweiht  wor- 
den wäre.  Da  änderten  aber  die  Tataren-Chane  ihre  Politik,  sie 
befahlen  die  Kirchen  und  die  Geistlichkeit  zu  schonen  und  be- 
drohten in  ihren  Jarliks  die  Zuwiderhandelnden  mit  der  Todes- 
strafe. Unleugbar  war  das  für  die  Kirche  eine  grosse  Wohlthat, 
und  es  fingen  sich  nun  an,  die  Kirchen  aus  den  Trümmern  zu 
erheben,  und  der  althergebrachte  Gottesdienst  wurde  wieder 
verrichtet.  Doch  auf  jedem  Schritte  begegnete  man  grossen  Hin- 
dernissen, es  zeigte  sich  ein  grosser  Priestermangel,  es  gab  we- 
nig oder  keine  Kirchenbücher  und  Kirchengeräthschaften;  Alles 
musste  von  Neuem  hergestellt  werden.  Alle  diese  Bedürfnisse 
sah  der  damalige  Metropolit  Cyrill  IL,  und  um  ihnen  durch  ge- 
meinsames Vorgehen  abzuhelfen,  berief  er  die  Bischöfe  zu  einer 
Synode,  welche  in  Wladimir  1274  abgehalten  wurde,  und  deren 
Dekrete  Cyrilldann  veröffentlichte.  Sie  lauten  in  der  lateinischen 
Uebersetzung  bei  Kulczyiiski,  in  appendice  ad  Specimen  Eccle- 
siae  ruthenicae  folgendermassen:  Synodus  celebrata  per  Cyrillum 
(nach  dem  Originale:  „Regulae  Cyriili  Metropolitae.")  Meiropo- 
litam  Russiae,  et  per  Episcopos  Dalmalum  Novogrodensem^gnatium 
Rostoviensem,  Theognostum  Perejaslaviensem,  Simeonem  Polocensem, 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  28 


434 

qui  fuerant  congreyati  pro  consecratione  Serapionis  Episcopi  Vladi- 
mir iensis. 

I.  Optimus  Deus  noster  invcstigabilis  in  suis  judiciis,  sa- 
pientissime  oninia  disponit  ad  salutem  nostram,  et  cooperantc  spi- 
ritu  suo  sancto,  largitur  Ecclesiae  suae  dignos  antistites,  qui  su- 
blimi  hacce  reverenter  suscepta  dignitate,  oustodiunt  diligenter 
sanctas  leges  a  sanctissimis  Apostolis  et  sacris  Patribus  nostris 
latas,  his  vero  legibus,  et  salutaribus  praeceptis  ac  constitutioni- 
bus,  tanquam  admirandis  quibusdam  circumvallati  propugnaculis, 
regunt  Ecclesiam  Dei  in  petrae  soliditate  fundatam,  contra  quam, 
promittente  Christo,  nee  portae  inferi  praevalebunt. 

II.  Ego  itaque  Cyrillus  bumilis  Metropolita  totius  Russiae, 
videns  mulia  in  nostris  Ecclesiis  scandala,  varias  dissensiones, 
et  pravos  abusus,  quae  omnia  iirepserunt  sive  per  negligentiani 
pastorum,  sive  per  ignorantiam  Cleri,  sive  per  contemptum  sa- 
crorum  eanonum;  indolui  vehementer;  si  enim  olim  baec  aliquan- 
do  contingebant  non  callentibus  nostris  idioma  Graecanicum, 
nunc  certe  excusabiles  band  sumus,  habemus  enim  omnia  fere 
sanetorum  Patrum  Graecorum  seripta  nosfro  patrio  sermone  versa, 
quae  ignorantiae  tenebras  propellunt,  et  sumine  intelligentiae 
mentes  nostras  illustrant.  In  reliquo  utinam  Deus  custodiat  nos 
ab  eadem  ignorantia,  et  dimissis  peccatis  nostris  per  ipsam  com- 
missis,  doceat  adimplere  praeeepta  sua,  et  sanetorum  Patrum 
statuta,  ut  nunquam  transgredientes  paterna  mandata,  aeternam 
consequamur  mercedem.  Et  sane  dum  projeeimus  post  tergum 
divin as  leges,  quaenam  exinde  lucra  conquisivimus?  nonne  dissi- 
pavit  nos  Deus  per  Universum  terrarum  orbem?  nonne  captae 
sunt  ae  excisae  urbes  nostrae?  nonne  corruerunt  sub  vindice  gla- 
dio  fortissimi  duces  nostri?  nonne  abduxit  bostis  in  captivitatem 
filios  nostros?  nonne  impletae  sunt  cladibus  ac  ruinis  sanetae 
Ecclesiae  nostrae?  nonne  persequntur  nos  etiamnum  impii  ac 
barbari  Tartari  ?  Hae  nobis  aeeidunt,  quia  non  custodimus  cano- 
nes  sanetorum  Patrum  nostrorum.  Quamobrem  ego  explorata  a 
praesenti  saneta  Synodo,  et  a  venerabilibus  Episcopis  sententia, 
proposui  statuere  ac  promulgare  quaedam  decreta,  ad  tollendos 
varios  abusus. 

III.  Pervenit  imprimis  fama  ad  aures  nostras,  quod  nonnulli 
e  confratribus  nostris  ausi  fuerint  vendere  sacros  ordines,  obliti 
Canonis  Apostolorum XXIXf  qui  jubiil,ut  deponatur  et  ordinanset 


435 

ordlnatus  pro  pretio.  Item  legatur  Canon  XXII.  Sextae  Oecumenicae 
Synodij  quae  in  Trullo  celebraia  faxt.  Videatur  pariter  Canon  II. 
Concilii  Chalcedonensis,  ubi  habetur,  quod  si  quis  ordinaverit 
Ostiarium  pro  pretio,  juxta  suum  gradum  punlatur:  concurrentes 
vero  ad  talem  ordinationem,  si  fuerint  clerici,gradu  suo  amovean- 
tur:  si  homines  saeculares  aut  monachi,  exconimunicationi  subja- 
ceant.  Nemo  sane  gratiam  Dei  vendere  praesumat,  scriptum  est 
enim,  gratis  accepistis,  gratis  et  date.  Legistisnc?  quam  acriter  in- 
crepaverit  Petrus  Simonem  magum,  dicens:  argentum  tuumsittibi 
in  perditionem,  quoniam  gratiam  Deisperas  divitiis  consequi.  Eliseus 
etiam  dixit  Gezae.  Suscepisti  argentum  ac  vestes  Neemani,  sed  et 
lepra  ejus  tibi  ac  semini  tuo  adhaerebit  in  aeternum.  Non  possumus 
certe  servire  Dco  et  mamonae.  Detcstanda  est  nobis  haeresis 
Macedonii,  qui  cum  suis  asseclis  blaspbemans  contra  Spiritum 
sanctum,  eundem  et  Deo  et  sibi  famulum  impie  constituebat. 
Venales  qui  faciunt  sacras  ordines,  aequiparantur  Judae  Iscarioti, 
et  habent  partem  cum  ipso,  adeoquc  sint  alieni  ab  omni  mini- 
sterio  altaris,  miseri  ac  maledicti.  Jam  vero  fratres  intellectis 
his  Omnibus,  custodiamus  eanones  divinos,  sumus  enim  redempti 
a  corruptione  hujus  saeculi  non  auro  aut  argento,  sed  sanguine 
precioso  immaculati  ac  purissimi  agni  Dei  Christi  Domini.  Se- 
quamur  Evangelica  Apostolica  ac  sanctorum  Patrum  praecepta, 
et  prout  credimus,  ita  loquamur  ac  operemur. 

IV.  Ab  hoc  itaque  tempore,  si  quis  in  posterum  ex  Episco- 
pis  sanetae  nostrae  praesentis  Synodi,  caeterisque  absentibus, 
inventus  fuerit,  qui  aliquem  aut  ex  regulari  aut  ex  saeculari  cle- 
ro  in  Hegumenum  benedixerit,  aut  laicum  in  Presbyterum  ac 
Parochum  alieujus  Ecclesiae  ordinaverit,  et  ab  ipsis  pretium  ali- 
quod  pereeperit;  deponatur,  mediatores  vero  ad  tales  promotiones 
intervenientes  exeommunicationi  subjaceant. 

V.  Episcopus  volens  ordinäre  Presbyterum  aut  Diaconum 
examinet  prius  diligenter  vitam  ordinandi  ac  mores,  quomodo 
nimirum  vixerit  in  saeculo,  vocenturque  ad  hoc  testes,  qui  sint 
ejus  noti  ac  vicini,  et  qui  ipsum  a  puero  noverint,  ut  docet  Canon 
VII.  Theophili  Archiepiscopi  Alexandrini.  Exploret  quoque  Episco- 
pus sententiam  Cleri  sui,  et  perspecto  unanimi  assensu,  manum 
ordinando  imponat. 

VI.  Quoniam  vero  advenae  et  vagabundi  sacros  ordine? 
quanto  que  suffurantur:   statuimus,  ne  homines  nobis  ignoti  ordi- 

28* 


43(3 

nentur,  juxta  Concili  Canonem  VI.  Servus  itidem  aut  subditus  ne 
quaquam  admittatur  ad  ministerium  altaris,  nisi  prius  illum  Do- 
minus a  Servitute  dimiserit,  et  coram  multis  testibus  per  libellum 
plenam  ei  libertatem  in  perpetuum  donaverit. 

VII.  Unusquisque  ordinandus  hoc  modo  examinari  debet. 
An  vi  tarn  castam  in  juventute  duxerit?  an  virginem  intactam 
in  uxorem  sibi  copulaverit?  an  habeat  sufficientem  scientam? 
an  non  sit  scurrilitatibus,  dolis,  crapulae,  periuriis  aut  rixis  assue- 
tus?  utrum  turpis  alicujus  vitii  habitum  aliquando  contraxerit ? 
utrum  peccatum  sodomiticum  aut  bestialitatis  aut  mollitiei  frc- 
quenter  commiserit?  utrum  ante  nuptias  cum  legitima  uxore 
virginitatera  suam  corruperit?  utrum  cum  variis  mulieribus  con- 
cubuerit,  aut  in  statu  conjugali  adulterium  expleverit?  utrum 
falsum  testimonium  aliquando  praebuerit,  aut  homicidium  sive 
voluntarium  sive  involuntarium  patraverit?  utrum  operariia  mer- 
cedem  negaverit,  vim  alicui  intulerit,  aut  veneficia,  superstitiones 
que  exercuerit?  Si  quis  autem  vel  unico  ex  praedictis  impedi- 
mentis  innodatus  fuerit,  talis  nee  presbyter  nee  diaconus  nee 
clericus  esse  potest.  Porro  si  quem  Pater  spiritualis,  et  septem 
alii  Presbyteri  ad  examinandum  clerum  deputati  invenerint  nulla 
ex  dictis  causa  impeditum,  statuant  eum  coram  Episcopo,  qui 
tonsum  ordinandum,  ac  Clero  adscriptum,  tradat  seniori  Cathe- 
dralis  Ecclesiae  Presbylero,  ut  hujus  sub  diseiplina  ministeria 
ordinum  minorum  exerceat,  donec  ad  majores  promoveatur.  Qui 
ordinatur  in  diaconum,  vigintiquinque,  qui  in  presbyterum,  iri- 
ginta  annos  aetatis  habere  debet.  Prout  vero  ego  Metropolita 
constitui  in  mea  Archidioecesi,  ita  servetur  in  omnibus  Episco- 
porum  nostrorum  Ecclesiis,  hoc  est,  Clerus  Cathedralis  <>t  Canto- 
res  aeeipiant  a  Presbyteris  et  Diaconis  septem  minas,  nee  aliud 
quidquam.  Nemini  igitur  liceat  plus  aliquid  supra  nostrum  man- 
datum  pereipere  sive  a  diacono,  sive  a  Presbytero,  sive  ab  1 1 e- 
gumeno. 

\'I1I.  [nsuper  quoniam  innotuit  nobis,  non  sine  animi  nostri 
dolore,  quod  nonnulli  misceant  sacrum  chrisma  cum  oleo  cate- 
ebumenorum,  et  utroque  simul  mixto  totum  corpus  illius,  qui 
baptizatur,  ungant;  ideo  tollentes  hunc  pravum  abusum  ex  igno- 
rantia  provenientem,  statuimus,  ut  in  sacrariis  seorsive  magnum 
chrisma  et  oleum  Catechumenorum  serventur:  nam  prius  lcgun- 
tur    exorcismi    super   Catechumenumj    qui    deinde  uogjtur  "!<'<> 


437 

olivarum  benedicto,  cum  his  verbis:  Ungitur  Servus  Dei  oleo  laeti- 
tiae  in  nomine  Patris,  et  Filii,  et  sancti  Spiritus,  Amen.  Nee  est 
ungendum  totum  corpus,  sed  tantum  frons,  oculi,  aures,  nares, 
et  labia,  ut  praescribitur  in  sermonibus  sancti  Patris  Cyrilli  de 
Catechumenis ;  haec  enim  prima  unetio  est  signum  laetitiae,  qua 
exultant  Cateehumeni,dum  vere  vocari  Christiani  ineipiunt.  Post- 
quam  vero  is,  qui  baptizatur,  immersus  fuerit  ter  in  sacro  fönte 
cum  hac  forma:  Baptizatur  servus  Dei  in  nomine  Patris,  et  FiHi} 
et  sancti  Spiritus,  Amen:  tunc  ungitur  magno  oleo  seu  chrismate, 
per  quam  unetionem  reddit  nos  Spiritus  sanetus  praemunitos  ab 
insidiis  diaboli,  ne  ipse  trahat  ad  illicita  sensus  nostros  externos, 
auditum,  visum,  gustum,  et  odoratum.  Omnibus  autem  baptizatis  ac 
confirmatis  detur  sacrae  Eucharistiae  communio. 

IX.  Kursus  delatum  est  nobis  vigere  etiamnum  pessimam 
impiamque  Ethnicorum  consuetudinem,  juxta  quam  multi  belluo- 
nes  in  festis  solernnioribus  speetacula  quaedam  cliabolicaexbibent, 
et  cum  ingenti  clamore  ad  duella  sese  invicem  provocantes, 
usque  ad  necem  fustibus  pugnant,  et  victoris  examinata  cadavera 
vestibusque  exuta  in  arena  relinquunt.  Hoc  vero  sit  in  oprobrium 
sanetarum  festivitatum,  et  in  contumeliam  divinarum  Ecclesiarum, 
imo  in  contemptum  ipsiusmet  Salvatoris  nostri,  qui  nos  liberavit 
a  Servitute  mortis,  et  captivitate  diaboli,  laetificans  corda  nostra 
sanetis  et  venerandis  solemnitatibus,  ut  recogitemus  semper  di- 
vina  ejus  mysteria,  eademque  colamus  in  saeris  templis  psalmis 
hymnis  ac  sacrifieiis.  Injungimus  igitur  venerabilibus  Episcopis, 
ut  praefata  impia  speetacula  et  duella  extirpare  curent.  Si  quis  ex 
dictis  belluonibus  mandatis  nostris  non  paruerit,  expellatur  ab 
Ecclesia,  et  sit  tanquam  Etbnicus,  ita  ut  nee  oblationes  ab  ipso 
aeeipiantur,  careatque  post  mortem  orationibus  fidelium,  sacrifi- 
eiis sacerdotum,  caeterisque  piis  suffragiis,  et  sepultura  in  loco 
sacro.  Percuntes  vero  in  duello  pro  exeommunicatis  habeantur 
tarn  in  praesenti  quam  in  futuro  saeculo:  ideoque  si  quis  Pres- 
byter cadaveribus  horum  exeommunicatorum  funus  Christianum 
impendere  praesumpserit,  privetur  suo  beneficio. 

X.  Item  audivimus  in  Dioecesi  Nowogrodensi  abusum  hunc 
invaluisse,  quod  Diaconus  intrans  in  sanetum  Bema,  aeeipit  pros- 
pboram  seu  hostiam,  et  super  eadem  praeparationem  ad  sacram 
Liturgiam  facit,  quam  praeparationem  superveniens  postmodum 
Presbyter  complet.    Id  vero  est  contra  canones,    quibus  inbibetur 


438 

nc  diaconüs  ante  Presbytern  in,  et  Presbyter  ante  Episcopum  in- 
gredi  sanctum  Bema  audeat.  Concilii  Nicaeni  Canon  XXII.  haec 
habet :  Audivimus  nonnullos  diaconos  ante  Episcopos  Eucharisüam 
sumere :  praecipimus  itaque,  ut  abhinc  diaconi  post  Presbyteros  com- 
municent.  Obtemperantes  et  nos  huic  sacrosancto  Concilio,  sta- 
tuinius,  ut  hostia  in  sacrilicio  consecranda  eximatur  ex  prosphora 
scu  pane  non  per  diaconos,  sed  per  Presbyteros.  Volumus  autem, 
ut  servari  faciat  boe  nostrum  mandatum  Episcopus  illius  loci  sub 
pocna  depositionis,  cui  si  contradixerint  diaconi,  deponantur  om- 
ncs;  si  vcro  plebs  tumultum  excitare  praesumpserit,  intcrdicto 
subjaceat. 

XI.  Accepimus  pariter,  quod  in  iisdem  partibus  Presbyter! 
cacterique  clerici  nimium  crapulae  indulgeant,  maxime  diebus 
sanctioribus,  ita  ut  a  dominica  palmarum  usque  ad  dominicam 
oinnium  sanctorum  orTicia  divina,  et  sacramentorum  administratio, 
fre([uenter  negligantur  ac  praetermittantur.  Nos  itaque  inhae- 
rentes  decretis  Conciliorum,  quae  jubent  sacerdotcs  ebrietati 
deditos  suspcndi,  aut  etiam  deponi,  injungimus  ac  demandanius 
Venerabilibus  Episcopis,  ut  animadvertant  in  Presbyteros  caete- 
rosque  clericos  vitio  tcmulcntiae  obnoxios:  quisinon  resipuerint, 
omnes  deponantur:  melius  enim,  si  fuerit  unus  dignus  altaris  mi- 
nister, quam  millc  indigni  ac  iniqui.  Si  vero  populus  per  clericos 
belluones  concitatus  huic  nostro  mandato  contradicere,  et  sedi- 
tionem  movere  praesumpserit,  interdicto  subiieiatur. 

XII.  Ccrtiores  redditi  denique  sumus,  (juod  in  quibusdam 
partibus  nonnulli  clerici  ordincsaccrdotali  nondum  initiati  audent 
benedicere  fruetus  terrae,  et  alias  oblationes,  quae  otferuntur  Ec- 
clesiis.  Praecipimus  itaque,  ut  praefati  clerici,  imo  et  diaconi,  ab- 
stineant  a  similibus  benedictionibus,  ita  enim  decrevit  Concilium 
Nicaenum  canone  XVIII.  Item  juxta  Canonem  XV.  Conc.  Laodicaeni 
nulli  clerico  liceat  canere  aut  legere  aut  verbuni  Dei  praedicare 
ex  ambone,  nisi  habuerit  iiniini  ex  ordinibus  majori bus,  ei  tacul- 
tatem  a  proprio  Episcopo  obtinucrit.  Diaconüs  ennat  in  ambone 
vestibus  sacria  buo  ordini  propriis  indutus.  Laicus  nee  epistolam 
in  Bolemnibus  liturgiae  Legat,  nee  in  sanctum  Bema  ingrediatur. 
Cantor,  etsi  fuerit clericus,  nc  tarnen  tangat  Sacra  vasa,  neveporri- 
gal  incensum  Sacerdoti,  utrumque  enim  hoc  raunus  est  Diaconi. 
SanctO  Bemati  non  inferantur  variae  oblationes  fidelium,  nee  pa- 
teat  ad  illud  facilis  Laicia  accessus,    imo  nee  ipsimet  Presbyter  ac 


439 

Diaconus  adeant  frequenter  et  absque  causa  idem  sanctum  Bema, 
seu  magnurn  altare,  ne  videatur  contemni  sanctior  prae  reliquis 
in  templo  locus. 

SERMO 
Ejusdem  Cyrilli  II.  Metropolitae  ad  venerandos  Sacerdotes. 

Audi  Sacerdotum  sancta  Congregatio,  ad  vos  enim  verba 
facio:  vos  nuncupati  estis  terrestres  angeli,  et  homines  coelestes: 
vos  una  cum  Angelis  assistitis  Altari  Dominico:  vos  cum  Sera- 
phim gestatis  Dominum:  vos  deducitis  Spiritum  sanctum  e  caelo, 
et  transmutatis  panem  in  corpus,  ac  vinum  in  sanguinem  Christi, 
mysterium  hominibus  invisibile,  quod  tarnen  multi  sancti  viderunt, 
et  modo  digni  vident:  Vos  illuminatis  homines  divino  baptis- 
mate:  vos  ligatis  in  terra,  et  Deus  non  solvit  in  Coelo,  solvitis  in 
terra,  et  Deus  minime  ligat  in  Coelo:  per  vos  perficit  Deus  my- 
sterium redemptionisgeneris  humani:  vos  ipse  constituit  custodes 
ac  pastores  suarum  ovium,  pro  quibus  effudit  sanguinem  suum 
pretiosissimum:  vobis  concredidit  suum  talentum,  quod  a  vobis 
requiret  in  suo  secundo  adventu,  indagabitque,  utrum  multiplica- 
veritis  datum  vobis  donum?  utrum  custodiveritis  sanctitatem  ve- 
stram  immaculatam?  utrum  non  scandalizaveritis  fideles  vestrae 
curae  commissos?  dictum  enim  a  Domino,  expedire  homini,  ut 
potius  alligato  ad  Collum  saxo  demergatur  in  profundum  maris, 
quam  ut  scandalizet  unum  e  parvulis.  Et  sane  si  una  anima  supe- 
rat  pretio  totum  mundum,  qui  scandalizaverit  multas  animas, 
nonne  proiicietur  in  ignem  inextinguibilem?  cum  peccaverit 
simplex  ac  ignarus  homo,  pro  unica  sua  unima  Deo  respondebit: 
peccans  autem  sacerdos,  scandalizat  multos,  pro  quorum  animabus 
judicabitur  a  Deo.  Abhinc  itaque  custodite  vos  ab  omni  peccato, 
nolite  facere  desideria  carnis,  abiicite  temulentiam  ac  gullam,  ca- 
vete  a  rixis  et  altercationibus,  ab  odiis  etdetractionibus,  asuperbia 
et  multiloquio,  ac  omni  turpitudine  et  iracundia,  a  perjuriis  et 
mendaciis,  ab  avaritia,  invidia,  fraudulentia  ac  malignitate.  Haec 
et  alia  diaboli  opera  sunt  vobis  detestanda,  a  quibus  etiam  custo- 
dite fideles  vestrae  curae  commissos,  ut  statuatis  eos  immaculatos 
in  tremendo  judicio  Domini,  et  ut  unusquisque  vestrum  dicere 
tunc  queat:  Ecce  ego,  et  filii,  quos  mihi  dedit  Deus.  Studete 
igitur,  o  sacri  ministri,  multiplicare  talentum  vobis  a  Domino 
collatum :  ego  enim,  licet  peccator,  vester  tarnen  Archiepiscopus, 


440 

omnia  dixi  vobis,  et  nihil  occultum  servavi:  ?i  negligenter  opus 
Dei  exerccre  pcrrexcritis,  horrendam  sutnmi  Judicis  scntentiam 
non  evitabitis.  Libros  prohibitos  nun  legite,  haereticorum  collo- 
quia  declinate,  veneficos  fugite,  loquentiura  iriiqua  ac  blasphema 
os  comprimitc.  Si  dubium  aliquod  babueritis,  nie  interrogate,  nee 
enim  nie  piget  vos  docere.  Si  quis  insurrexerit  contra  vestram 
reetam  doctrinam,  nuntiate  mihi,  ego  ipsum  objurgabo,  et  ab  Ec- 
clesia  expellam.  Scitote,  qua  methodo  dirigatis  fili<>-  vestros  j-i- 
rituales,  nee  nimiuni  indulgentcr,  nc  laxatis  fraenis  in  vitia  pro- 
rumpant:  nee  valde  rigide,  nc  Iractati  dure  in  desperatiooem 
vergant:  sed  eunetos  poenitentes  benigne  excipite,  ac  absolvite, 
nuliam  prorsus  exigentes  mercedem.  Pcrpenditc  quoque  pruden- 
ter,  si  quem  aliquando  velitis  vel  separare  a  sumptionc  Euchari- 
stiae,  vel  arcerc  ab  ingressu  Ecclesiae,  vel  absei ndere  a  commu- 
nione  fidelium:  unde  si  quis  ex  vobis  canones  non  bcnc  calluerit, 
quaerere  aliuni  doctiorem  non  erubescat,  exquirens  enim  semitam 
reetam,  facile  eam  et  aliis  monstrabit,  qui  autem  negligil  boc 
facere,  ambulat  caecus  et  caecos  in  foveam  ducit.  Trcmendum  sa- 
crificium  cum  timorc  ac  reverentia  peragite,  nunquam  accedite 
ad  altare  liabentes  aliquam  inimicitiam  cum  proximo:  volentcs 
autem  öftere  Deo  bostiam  sanetam  ac  purissimam,  non  in  vani- 
loquiis  tempus  terite,  sed  elevata  in  coelum  mente,  meditationi  ac 
orationi  ineumbite,  et  tum  celebrate  cum  omnimoda  attentione,  ut 
fidelea  divinae  rei  astantes,  majori  accendantur  devotione.a 

Durch  diese  Beschlüsse  wollte  der  Metropolit  vorzüglich 
einen  guten  Clcrus  heranbilden,  weil  nur  da  zu  hoffen  war,  dass 
das  gestörte  kirchliche  Leben  zur  richtigen  Norm  zurückgeführt 
werden  wird,  und  es  scheint  wirklich,  dass  die  Bemühungen 
CvrilTs  nicht  ganz  ohne  Erfolg  geblieben  sind. 

M  itere  Zweifel  in  Bezug  auf  den  Gottesdienst  ergaben  sich, 
als  in  Saraj,  der  Hauptstadt  der  Tataren,  ein  neues  Bisthum  er- 
richtet worden  war.  Eg  isl  selbstverständlich,  dass  man  inmitten 
d.r  Tataren  alle  diesbezüglichen  Kegeln  und  Vorschriften  nicht 
genau  einhalten  konnte;  der  Saraj' sehe  Bischof  Theognost  hatte 
deswegen  im  Jahre  1B01  der  Konstantinopolitanischen  Synode, 
bei  welcher  auch  der  Kiewer  Metropolit  Maxim  anwesend  war, 
einige  Fragen  über  die  Ordnung  des  Gottesdienstes  vorgelegt  welche 
unter  Vorsitz  des  Patriarchen  Johann  erörtert  und  sodann  mit 
Rück  sich  1  auf  die  dortigen  Verhältnisse  beantwortet  wurden.  Ich 


441 

erwähne  nur,  dass  man  dem  Theognost  erlaubte,  bewegliche 
Altäre  (altaria  portatilia)  einrichten  und  gebrauchen,  ferner,  dass 
man  gestattete,  wenn  durchaus  kein  Wein  zu  finden  sein  sollte, 
frische  Weintrauben  auszupressen  und  den  Saft  zur  Feier  der 
Liturgie  zu  gebrauchen;  (nicht  aber  trockene  Trauben,  wie  Theog- 
nost haben  wollte),  dann  dass  am  Charfrcitag  die  Liturgie  (Messe) 
nicht  zelebrirt  werden  kann;  dass  ein  Priester,  welcher  im  Kriege 
einen  Menschen  getödtet  hat,  hernach  den  Gottesdienst  nicht 
verrichten  darf.  In  Bezug  auf  die  Taufe  wurde  verordnet:  „Wenn 
Tataren  sich  bekehren  und  die  Taufe  verlangen,  aber  weder  ein 
grosses  Gefäss,  noch  ein  Fluss  oder  ein  Teich  vorhanden  ist,  wo 
man  sie  untertauchen  könnte,  so  begiesse  man  sie  unter  dreimali- 
ger Wiederholung  der  Worte:  im  Namen  des  Vaters,  des  Sohnes 
und  des  heiligen  Geistes.  (Ein  Beweis,  dass  die  griechische  Kirche 
das  Untertauchen  des  Täuflings  nichtfüressentiell  hält.) Im  Noth- 
falle  ist  es  auch  dem  Kirchendiener  erlaubt,  die  Taufhandlung 
zu  vollziehen.  An  Nestorianern  und  Jakobiten  wird  die  Salbung 
mit  dem  Chrisam(Firmung)  vorzunehmen  geboten, doch  unter  der 
Bedingung,  dass  sie  sich  vorher  von  ihrer  Lehre  und  ihren  Leh- 
rern feierlich  lossagen."  Ausserdem  wurdcgestattet,dass,wenn  ein 
Priester  viele  Kinder  zu  taufen  hat,  es  genügt,  dass  er  die  Gebete 
über  alle  nur  einmal  spreche,  aber  jedes  Kind  besonders  unter- 
tauche und  die  Taufworte  dreimal  ausspreche.  Diese  Entschei- 
dungen waren  ursprünglich  nur  für  die  Sarajsche  Kirche  er- 
lassen, gelangten  aber  später  zur  allgemeinen  Geltung  und  wur- 
den in  das  Kirchengesetzbuch  (kormtschaja  kniha)  aufgenommen. 
Endlich  befasste  sich  in  dieser  Periode  auch  der  Me'ropolit 
Cyprian  mit  der  Entscheidung  einiger  Zweifel  in  Bezug  auf  den 
Gottesdienst,  und  zwar  in  einem  Sendschreiben  an  die  Bewohner 
von  Pskow  und  in  seinen  Antworten  auf  die  Fragen  eines  ge- 
wissen Klostervorstehers  Athanasius.  Seine  besondere  Sorgfalt 
aber  wendete  er,  wie  oben  erwähnt  worden  ist,  der  Verbesserung 
der  Kirchenbücher  zu. 

§•67. 
Streitigkeiten  über  das  Fastengebot  am  Mittwoch  und 

Freitag. 

In  der  russischen  Kirche  wurde  seit  ihrer  Entstehung  in 
jeder  Woche  der  Mittwoch  und  Freitag  als  Fasttag  beobachtet, 


442 


und  ausserdem  gab  es  noch  andere  längere  Fastenzeiten,  n'ämlich 
die  Quadragesima,  das  Fasten  vor  dein  Feste  der  heiligen  Apostel 
Peterund  Paul  (vom  ersten  Sonntage  nach  Pfingsten  bis  zum 29. 
Juni),dann  vordem  Feste  Maria  Himmelfahrt  (vom  l.bis  15-August), 
ferner  am  Feste  der  Enthauptung  des  heil.  Johannes  des  Täufers 
(29  August),  am  Feste  der  Erhöhung  des  heil.  Kreuzes  (14  Sep- 
tember), und  vor  dem  Feste  Christi  Geburt  (vom  15.  November 
bis  24.  Dezember  nach  dem  Julianischen  Kalender),  und  diese 
Fastenzeiten  werden  bis  jetzt  beobachtet.  Dann  gibt  es  schon 
seit  jenen  Zeiten  auch  solche  Tage  und  Wochen,  an  denen  das 
Fastengebot  ganz  aufgehoben  ist,  so:  1.  Vom  Christi  Geburts- 
tage bis  zur  Vigilie  des  Epiphaniefestes  (vom  25.  Dezember 
bis  16.  Jänner);  2.  Eine  Woche  vor  der  (Juadragesima;  3.  Die 
erste  Woche  nach  dem  Osterfeste;  4.  Die  erste  Woche  nach  dem 
Pfingstfeste.  In  diesen  Zeiten  ist  auch  am  Mittwoch  und  am 
Freitag  kein  Fasten,  und  ausserdem  heben  die  Festtage  Christi 
Geburt  und  Erscheinung  des  Herrn,  wenn  sie  an  einen  Mittwoch 
oder  Freitag  fallen,  das  Fastengebot  auf.  Alle  anderen  Festtage 
aber,  wenn  sie  auf  einen  Mittwoch  oder  Freitag  fallen,  heben  das 
Fastengebot  nicht  auf.  Darüber  sind  nun  in  der  Mitte  desl2.Jahr- 
hundertes  Streitigkeiten  entstanden,  indem  nämlich  Einige  be- 
haupteten,dass,wenn  ein  Festtag  auf  einen  Mittwoch  oder  Freitag 
fällt,  damals  das  Fastengebot  nicht  verpflichtet,  während  Andere 
der  gegenteiligen  strengeren  Ansicht  huldigten.  Beide  Parteien 
beriefen  sich  auf  alte  Vorschriften,  und  zwar  die  Anhänger  der 
laxeren  Disziplin  auf  das  Statut  der  Studiten,  die  anderen  aber 
auf  spätere  Kirchensatzungen.  Schon  in  den  ältesten  diesbezüg- 
lichen Vorschriften  war  nämlich  der  Mittwoch  und  Freitag  als 
Fasttag  angesehen,  und  nur  aus  Anlass  der  hohen  Feiertage 
wurde  an  diesen  Tagen  vom  Fastengebote  dispensirt.  Mit  der 
Zeit  mehrten  sich  aber  die  Feiertage*  und  da  entstand  die  Frage, 
wie  man  mit  dem  Fasten  halten  soll,  wenn  diese  späteren  Feier- 
tage an  einen  Mittwoch  oder  Freitag  fallen.  Einige  meinten  nun, 
dass  man  an  den  genannteil  Tagen  nur  dann  vom  Fastengebote 
dispensiren  kann,  wenn  das  schon  früher  der  Fall  gewesen  ist, 
Andere  aber  dehnten  die-«'  Erlaubniss  auch  auf  die  spater  ent- 
standenen Festtage  aus,  und  so  entstanden  diesbezüglich  in  ver- 
schiedenen Zeiten  verschiedene  Vorschriften.  Die  russischen 
Bischöfe  also,  welche  im  12.  Jahrhunderte  darüber  in  Streit 
gerathen    waren,    mochten    verschiedene    Satzungen    in    li'dn- 


443 

den  gehabt  haben,  auf  deren  Grund  sie  auch  ihre  widerspre- 
chenden Behauptungen  mit  gutem  Rechte  verfechten  konnten , 
indem  die  Einen  nur  dann  am  Mittwoch  und  Freitag  vom  Fasten 
dispensirten,  wenn  dies  wegen  eines  hohen  Feiertages  schon  in 
den  ältesten  Satzungen  bewilligt  war,  Andere  dagegen  auch 
dann,  wenn  auf  diese  Tage  ein  später  eingeführter  Festtag  ge- 
fallen ist.  Die  erste  Kunde  von  diesen  Streitigkeiten  in  Russland 
datirt  aus  dem  Jahre  1156.  In  diesem  Jahre  wurde  der  Rostower. 
Bischof  deswegen  vertrieben,  weil  er  seinen  Gläubigen  am  Mitt- 
woch und  Freitag  das  Fleischessen  nicht  gestatten  wollte,  wenn- 
gleich auf  diese  Tage  ein  hoher  Festtag  war.  Gegen  Nestor  agi- 
tirte  ein  griechischer  Mönch  Theodor,  welcher  behauptete,  dass 
man  am  Mittwoch  und  Freitag  nicht  nur  dann,  wenn  auf  diese 
Tage  ein  Festtag  des  Herrn,  sondern  auch  dann,  wenn  auf  die- 
selben ein  Festag  eines  grösseren  Heiligen  fällt,  vom  Fasten- 
gebot dispensiren  kann.  Die  Sache  kam  vor  den  Kiewer  Metro- 
politen, dann  vor  den  Patriarchen,  und  Beide  billigten  die  An- 
sicht und  das  Verfahren  Nestor's,  und  bestimmten,  dass  man  am 
Mittwoch  und  Freitag  nur  aus  Anlass  eines  auf  diese  Tage  fallen- 
den hohen  Festtages  des  Herrn,  als:  Christi  Geburt,  Epiphanie, 
vom  Fasten  dispensiren  kann.  Unterdessen  hatte  der  Nachfolger 
Nestor's,  Bischof  Leon  von  Rostow,  die  Ansicht  Nestors  noch 
mehr  verschärft,  und  behauptet,  dass  man  vom  Fasten  am  Mitt- 
woch und  Freitag  niemals  dispensiren  kann.  Das  betrachtete 
man  als  Häresie,  und  manche  Historiker  nennen  Leon  den  ersten 
russischen  Häretiker.  Es  enntbrannte  ein  heftiger  Streit,  an 
welchem  sich  namentlich  der  inzwischen  zum  Bischof  von  Susdal 
erhobene  Verfechter  der  laxeren  Ansicht,  Theodor,  betheiligte. 
Leon  wurde  in  Russland  verurtheilt,  ging  nach  Griechenland,  um 
dort  seine  Sache  zu  verfechten,  wurde  aber  auch  dort  abgewiesen. 
Fast  gleichzeitig  entbrannte  dieser  Streit  in  Kiew,  wo  Polykarp 
Vorsteher  des  Höhlenklosters,  an  Mittwochen  und  Freitagen  das 
Fleischessen  auch  dann  gestattete,  w7enn  an  diesen  Tagen  das 
Andenken  eines  ausgezeichneteren  Heiligen  gefeiert  wurde.  Die 
Ansicht  Polykarp's  billigten  einige  Bischöfe  und  der  Fürst  von 
Tschernigow,  es  widersetzte  sich  ihm  aber  der  Metropolit  und 
Antonius.  Bischof  von  Tschernigow,  wofür  der  Letztere  vom 
Fürten  Swiatoslaw  vertrieben  wurde.  Doch  auch  die  Ansicht  des 
Polykarp  konnte  sich  nicht  behaupten, er  wurde  zum  Gefängnisse 


444 

verurtheilt,  und  so  wurde  sowol  die  strenge  Praxis  Leo  n's,  welcher 
an  Mittwochen  und  Freitagen  keine  Dispensation  vom  Fasten- 
gebote zulassen  wollte,  als  auch  die  laxe  Ansicht  Theodors  und 
Polykarp's,  welche  an  den  genannten  Tagen  auch  dann  eine 
Dispensation  zuliossen,  wenn  an  dieselben  das  Andenken  eines 
ausgezeichneteren  Heiligen  gefeiert  wird,  missbilligt  und  verwor- 
fen, und  es  wurde  die  Ansicht  Nestors  angenommen,  der  zufolge 
die  in  Rede  stehende  Fastendispensation  nur  aus  Anlass  der 
hohen  Feiertage  des  Herrn  stattfinden  kann.  Die  Gegner  be- 
kehrten sich  wohl  nicht  gleich  zu  dieser  Ansicht,  allein  die 
Streitigkeiten  haben  ihr  Ende  erreicht. 

Drittes  Capitel. 
Das  religiöse  und  sittliche  Leben.*) 

§.68. 

Zustand   der  Volksbildung. 

Die  verhältnissmässig  vielen  Schulen  und  Bildungsanstal- 
ten, welche  nach  dem  Vorgange  der  ersten  christlichen  Pursten 
Russlands  von  deren  Nachfolgern,  sowie  besonders  von  dem 
Basilianerorden  gestiftet  wurden,  Hessen  erwarten,  dass  das  Volk 
bald  auch  in  kultureller  Beziehung  erwünschte  Fortschritte 
machen  wird.  Und  in  der  That  blieb  der  ausgestreute  Samen 
nicht  ohne  Früchte,  das  Volk  nahm  an  geistiger  und  religiöser 
Bildung  zu,  es  wurde  im  christlichen  (Hauben  befestigt,  dem  es 
auch  in  den  furchtbaren  Tatarenstürmen  treu  geblieben  ist.  Ohne 
Zweifel  war  die  gedeihliche  Entwickelung  der  Volksbildung 
schon  vor  dem  Einfalle  der  Tataren  durch  die  vielen  blutigen 
Bürgerkriege  beeinträchtigt,  aber  auch  in  jenen  Zeiten  haben 
sowol  einzelne  Fürsten,  als  auch  besonders  die  Mönche  die  Wis- 
senschaften gepflegt  und  verbreitet.  Zu  den  Fürsten  des  12.  Jahr- 
hundertes,  welche  sich  um  die  Volksbildung  und  um  das  Schul- 
wesen besonders  verdient  gemacht  haben,  gehören  besonders  der 
Grossfürst  Wladimir  Monomach  (f  1125),  der  Fürst  von  Smo- 
lcnsk    Rostislaw  (-;•    1180),    der    Ifalitscher  Fürst  JarosUvw   der 


*)  Von  der  Ordensthätigkeit  wird   am   Schlüsse   des    II.   Zeitraumes   im 
Zusammenhange  <Hc  Rede  sein. 


445 

Scharfsinnige  (f  1187)  und  der  Fürst  von  Rostow,  Constantin 
(t  1218). 

Trauriger  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  mit  dem  Ein- 
falle der  Mongolen,  welche  beinahe  alle  Denkmale  der  damaligen 
Bildung  vernichteten,  und  nicht  nur  für  jene  Zeiten  einen  Still- 
stand in  der  Aufklärung,  ja  einen  gewaltigen  Rückschritt  zur 
Rohheit  und  Barbarei  verursachten,  sondern  auch  der  Nachwelt 
fast  alle  Quellen  raubten,  aus  denen  man  die  damaligen  Zustände, 
und  Begebenheiten  genauer  erkennen  und  beurtheilen  im  Stande 
wäre.  Am  längsten  blieben  noch  die  Halltscher  Fürstentümer 
von  dem  Tatarenjoche  verschont,  und  dem  Umstände  ist  es  zu 
verdanken,  dassJiier  noch  aufgeklärte  Fürsten  das  Volk  regier- 
ten und  dass  die  Bildung  hier  merkliche  Fortschritte  machte,  zu 
einer  Zeit,  wo  in  Nordrussland  die  tatarische  Raubwirthschaft 
bereits  fast  alle  Spuren  der  ehemaligen  Aufklärung  vertilgt  hat. 
Doch  auch  Halitsch  sammt  Wladimir  blieb  von  den  Tataren 
nicht  verschont,  und  so  verbreitete  sich  über  das  ganze  russische 
Ländergebiet  eine  traurige  Finsterniss,  inmitten  welcher  nur 
einige  Versuche  zur  Wiederherstellung  der  früheren  Zustände 
gleichsam  als  Anzeichen  einer  erfreulicheren  Zukunft  auftraten. 
(Zum  Verfalle  der  Volksaufklärung  seit  dem  13.  Jahrhunderte 
trug  auch,  und  ganz  besonders  der  Verfall  der  Klöster  bei,  wel- 
che in  dem  11.  und  12.  Jahrhunderte  fast  die  einzigen  Lehrer 
und  Aufklärer  des  Volkes  waren.)  Zu  diesen  müssen  gezählt  wer- 
den die  wenigen  literarischen  Erzeugnisse,  welche  sich  aus  jenen 
Zeiten  erlulten  haben.  Dass  Vieles  zu  Grunde  gegangen  ist, 
braucht  nicht  einmal  bemerkt  zu  werden. 

Von  den  literarischen  Denkmälern,  welche  sich  aus  jenen 
Zeiten  erhalten  haben  und  religiösen  Inhaltes  sind,  mögen  fol- 
gende angeführt  werden: 

Die  Schriften  des  Kiewer  Metropoliten  Niktfor:  a)  Von  der 
Kirchenspaltung,  worin  er  in  einem  der  römischen  Kirche  feind- 
lichen Sinne  dem  Kiewer  Grossfürsten  Wladimir  Monomach  die 
Streitpunkte,  welche  zwischen  der  griechischen  und  der  römi- 
schen Kirche  obwalten,  auseinandersetzt  und  ihn  zum  unbeding- 
ten Fürsvahrhalten  der  griechischen  Lehre  eindringlich  ermahnt, 
b)  Von  dem  Fastengebot.  Da  sagt  der  Verfasser,  dass  dieses  Gebot 
eine  Folge  der  Sünde  Adams  ist,  erörtert  dann  die  Seelenver- 
mögen des  Menschen  nach   byzantinischen  Mustern    und  knüpft 


446 

daran  verschiedene  Ermahnungen,  80  wie  Lobpreisungen  des 
genannten  Grossfürsten.  rDer  Verstand,  sagt  er  unter  Anderen, 
ist  das  hellleuclitende  Auge  der  Seele,  welche  im  Kopfe  ihren 
Sitz  hat.  Gleichwie  du,  als  weiser  Herrscher,  auf  dem  Throne 
sitzend,  durch  deine  Wojewodcn  das  Volk  regierst,  so  regiert  die 
Seele  vermittelst  der  fünf  Sinne  den  Körper.  Ich  brauche  nicht 
viele  Worte  zu  reden:  denn  scharfsinnig  ist  dein  Verstand  und 
erkennt  den  Sinn  eines  jeden  Wortes.  Oder  kann  ich  dir  Vor- 
schriften geben  zur  Mässigung  deiner  sinnlichen  Freuden. da  du, 
aus  fürstlichem  und  kaiserlichem  Stamme  entsprossen,  Herr  eines 
mächtigen  Reiches,  dein  Haus  kaum  kennst,  und  immer  auf  Rei- 
sen auf  blosser  Erde  schläfst  und  nur  bei  wichtigen  Staatsange- 
legenheiten deinen  Hof  betrittst, und  indem  du  Andere  bewirtliest, 
selbst  die  Speisen  nur  anschaust?  Kann  ich  auch  deine  anderen 
Tugenden  lobpreisen?  u.  s.  w.u 

Die  Sendschreiben  des  Kiewer  Metropoliten  Johann  IV.  an 
den  Papst  bezüglich  der  Vereinigung  der  griechischen  mit  der 
römischen  Kirche  und  an  einen  Mönch  Jakob.  Besonders  aber 
die  Schriften  CyrilVs,  Bischofs  von  Turow.  Cyrill  war  ein  Sohn 
reicher  Eltern,  entsagte  aber  seiner  reichen  Erbschaft  und  trat 
in  ein  Kloster  in  Turow  ein,  worauf  er  sich  in  eine  Säule  ein- 
schloss  und  das  Leben  der  Styliten  führte.  Später  wurde  er  zum 
Bischöfe  in  Turow  erwählt,  welcher  Würde  er  aber  (1182)  ent- 
sagte und  im  folgenden  Jahre  (1183)  gestorben  ist.  Er  war 
besonders  als  Redner  berühmt,  und  von  ihm  haben  sich  Reden 
auf  die  Festtage  des  Herrn  erhalten.  Diese  Reden  zeichnen  sich 
durch  schöne  Darstellung  und  besondere  Wärme  aus.  Von  dem- 
selben Cyrill  stammt  auch  eine  Erzählung  von  dem  Weifgeistlichen, 
die  er  für  einen  Mönch  geschrieben  hat,  und  ein  Busscanon,  wel- 
cher wegen  seines  tiefen  und  frommen  Sinnes  der  grosse  Canon 
genannt  wird.  Schliesslich  gehören  hier  auch  die  oben  genannten 
Fragen  des  Kyriak  mit  den  Antworten  des  Bischofs  Niphon. 

Aus  den  folgenden  Jahrhunderten  dieser  Periode  verdienen 
hier  ausser  den  schon  genannten  Schriften  der  Metropoliten 
(  \  rill  II.  und  Cyprian  besonders  die  Chroniken  genannt  zu  wer- 
den, welche  nach  den  Städten,  wo  sie  verfasst  wurden,  benannt 
sind.  Die  Chronographen  waren  Priester,  und  sie  schreiben  sehr 
oft,  besonders  wenn  sie  sich  in  Betrachtungen  einlassen,  mit  den 
Worten    der    heiligen    Schrift.    Jede  Chronik  erzählt  übrigens 


447 

überwiegend  nur  von  den  Ereignissen,  welche  ihre  engere  Hei- 
math näher  berührten;  so  beschreibt  der  Susdalsche  Chrono- 
graph die  Begebenheiten  von  Nordrussland,  der  wolynische  aber 
erzählt  besonders  und  ausführlich  die  Ereignisse,  welche  sich  in 
Südrussland,  namentlich  aber  in  Wolynien  zugetragen  haben. 
Der  wolynische  Chronograph  zeigt  nicht  nur  eine  genaue 
Kenntniss  der  heiligen  Schrift  und  der  Kirchenväter,  sondern 
auch  der  griechischen  Klassiker.  Seine  Chronik  schliesst  er  mit 
dem  Jahre  1291  ab.  —  Ausser  den  genannten  Denkmälern  der 
kirchlichen  Literatur  haben  sich  noch  andere  kleinere  Schriften 
aus  dieser  Periode  erhalten;  und  sie  beweisen,  dass  man  auch  in 
jenen  stürmischen  Zeiten  für  die  Hebung  der  intellektuellen 
Bildung  thätig  war,  und  es  kann  nicht  bezweifelt  werden,  dass 
man  wenigstens  an  einigen  Orten  sowol  durch  den  Unterricht 
in  den  Schulen,  als  auch  besonders  in  den  Kirchen  sowie  auch 
durch  entsprechende  Schriften  für  die  Volksbildung  wirkte; 
doch  hat  die  Ungunst  der  Zeiten  nur  einen  ganz  kleinen  Bruch- 
theil  der  diesbezüglichen  Schriften  der  Nachwelt  gelassen. 

§.  69. 

Das  religiöse  und  sittliche  Leben  des  Volkes. 

Trotzdem  die  christliche  Religion  schon  im  vorigen  Zeit- 
räume auf  die  Sitten  des  russischen  Volkes  ihre  veredelnde  Wir- 
kung geäussert  hat,  so  blieben  doch  noch  viele  heidnischen  Sitten 
und  Gebräuche,  welche  nicht  gleich  ausgerottet  werden  konnten. 
Die  Anhänger  des  Heidenthums  verschwanden  immer  mehr, 
und  das  Volk  erstarkte  im  christlichen  Bewusstsein,  von  welchem 
es  sowol  zur  Zeit  der  blutigen  Bürgerkriege,  als  auch  in  den 
tatarischen  Stürmen  geleitet  und  getröstet  wurde.  Das  Volk 
bewahrte  den  Glauben  sowohl  damals,  als  es  von  seinen  eigenen 
Fürsten  in  den  Bürgerkriegen  sein  Blut  vergossen  hat,  als  auch 
später,  wo  es  unter  dem  tatarischen  Joche  seufzte.  Freilich  haben 
die  Tataren  die  christliche  Religion  grundsätzlich  nicht  verfolgt, 
sie  zeigten  auch  keine  Lust,  sich  in  Russland  anzusiedeln,  ihr 
Hauptzweck  war  Raub,  und  sie  waren  zufrieden,  wenn  sie  von 
Russland  Silber  und  andere  Kostbarkeiten  regelmässig  erhielten. 
Indess  ist  das  tatarische  Joch  nicht  ohne  demoralisirende  Wir- 
kung auf  die  Sitten   und   den  Charakter  des  russischen  Volkes 


448 

geblieben.  Die  tatarischen  Gesandten  und  Baskaken,  ja  sogar  die 
hausirenden  tatarischen  Kauflcutc  verfuhren  in  Russland  ganz 
despotisch,  sie  wollten  keinen  Widerstand  dulden;  und  die  Folge 
davon  war,  dass  das  Volk,  welches  auch  von  den  eigenen  Fürsten 
auf  gleiche  Weise  behandelt  wurde,  sich  an  die  Knechtschaft 
gewöhnte,  und  damit  auch  sklavische  und  niedrige  Gesinnungen 
sich  aneignete.  Wie  ein  gehetzter  Sklave  suchte  es  sich  vor  sei- 
nen Verfolgern  entweder  durch  Zahlungen  oder  durch  List  zu 
schützen,  lernte  aber  dadurch  sich  auch  im  Verkehre  mit  seinen 
Stammes-  und  Glaubensgenossen  der  List  und  des  Truges  zu 
bedienen.  Weil  die  Russen  von  allen  Seiten  bedrückt  und  ausge- 
beutet wurden,  entwickelte  sich  auch  in  ihnen  bald  der  Hang  zur 
Heuchelei,  Habsucht  und  anderen  ähnlichen  Gebrechen;  und 
weil  der  gemeine  Mann  von  Niemandem  geachtet  wurde,  war 
sein  Gefühl  gewöhnlich  bald  für  alle  edleren  Gefühle  erstorben, 
ihm  war  Ehre  oder  Schande  eine  ganz  gieichgiltige  Sache. 
(Karamsin,  a.  a.  0.  V.  368.)  Das  Volk  beugte  sich  vor  der  Macht, 
durch  die  tägliche  Erfahrung  belehrt,  sah  es,  dass  nicht  das 
Recht,  sondern  die  Macht  die  Herrschaft  ausübt;  es  war  deswe- 
gen ganz  natürlich,  dass  Gewaltthaten,  Raub  und  Diebstähle  ganz 
gewöhnliche  Dinge  waren.  Und  es  konnte  nicht  anders  sein  in 
jenen  Zeiten,  wo  ein  Fürst  den  anderen  aus  dessen  Erbe  verjagte 
und  oft  tödtete,  wo  die  Bojaren  —  besonders  in  Halitsch  —  die 
Fürsten  wie  Kleider  wechselten,  wo  die  Moskauer  Fürsten  selbst 
gegren  einander  die  räuberischen  Tataren  zu  Hilfe  riefen  und 
einander  durch  die  elendesten  Ränken  um  Thron  und  Leben 
brachten.  Um  diesen  schrecklichen  Erscheinungen  Einhalt  zu 
thun,  wurde  in  Nordrussland  unter  dem  Grossfürsten  Demeter 
die  Todesstrafe  eingeführt.  Früher  belegte  man  die  Verbrecher, 
namentlich  die  Diebe,  mit  Geldstrafen,  im  14.  Jahrhunderte 
bestimmte  man  strengere  Strafen;  die  Diebe  wurden  das  erste 
Mal  gestempelt,  dann  gehängt,  die  Staatsverbrecher  wurden  mit 
Prügeln  bedacht. 

Ein  anderes  Gebrechen  jener  Zeiten  war  der  Aberglaube, 
welcher  sich  auf  die  verschiedenste  Weise  bemerkbar  machte. 
So  hielt  man  es  für  eine  Sünde,  einen  durch  Blitzstrahl  verur- 
sachten Brand  zu  löschen;  die  Tataren  betrachtete  man  als 
gerechte  Strafe  Gottes,  und  Viel«'  meinten,  man  dürfe  sich  gegen 
dieselben  nicht  einmal  erheben,  u.  s.  w.    Dazu  gesellte   sich   der 


449 

Umstand,  dass  der  Clerus  immer  mehr  verdummte,  die  Mönche 
der  späteren  Jahrhunderte  in  die  Klöster  nicht  aus  Frömmigkeit, 
sondern  mehr  wegen  zeitlicher  Genüsse  strömten,  die  Schulen 
verschwanden,  und  das  Volk,  fast  ohne  alle  Belehrung-  gelassen, 
in  den  Morast  der  sittlichen  Verkommenheit  immer  mehr  versank. 
Doch  ungeachtet  dieser  traurigen  Zustände  bewahrte  sich 
im  Volke  der  Glaube,  und  nur  dem  starken  Glauben  ist  es  zuzu- 
schreiben, dass  es  auch  inmitten  der  grössten  Stürme  der  Kirche 
treu  blieb,  an  Gottesdiensten  eifrig  theilnahm  und  in  Zeiten  der 
Gefahr  bei  Gott  Schutz  und  Hilfe  suchte.  „Vielleicht,  sagt  der 
russische  Geschichtschreiber  Karamsin  (V.  369)  von  den  Gross- 
russen, hat  sich  noch  im  heutigen  Charakter  der  Russen  der  von 
den  Mongolen  aufgedrückte  Stempel  erhalten." 


Pelesz,  Geschichte  der  Union  ,  <J9 


Zweite  Periode. 

Von  der  definitiven  Tneilnng  der  Kiewer  Metropolie  bis  znr  Wiciler- 
oerstellnui  der  Unioii  mit  Rom,  (1461-1595.) 

Erstes  Capitel. 

Regierung  der  Kirche  und  Verbreitung  des  Christentlinms. 

§•  70. 

Eintheilung. 

Mit  der  im  Jahre  1458  durch  Papst  Pius  IL  sanktionirten 
Theilung  der  ehemaligen  Kiewer  Metropolic  in  die  Moskauer 
und  in  die  Litauer  Metropolie  hörte  jede  nähere  Verbindung  und 
Berührung  zwischen  den  genannten  Mefropolien  auf,  sie  waren 
von  einander  ganz  unabhängig  und  befolgten  auch  verschiedene 
Richtungen,  indem  die  Litauer  Metropoliten  noch  eine  geraume 
Zeit  der  florentinischen  Union  zugethan  blieben,  während  in 
Moskau  seit  des  Metropoliten  Isidor's  Vertreibung  das  Schisma 
immer  mehr  erstarkte,  so  dass  es  nicht  nur  die  späteren  von  den 
Päpsten  unternommenen  Bekehrungsversuche  vereitelte,  sondern 
mit  der  Zeit  auch  die  der  Union  geneigte  Litauer  Metropolic 
zum  völligen  Abfalle  brachte.  Wiewol  also  die  Geschichte  der 
folgenden  Zeiten  der  Moskauer  Metropolie  eigentlich  zu  unserer 
Geschichte  nicht  mehr  gehört,  weil  diese  Metropolie  seit  damals 
bis  auf  die  Gegenwart  im  Schisma  geblieben  ist,  so  erscheint  es 
dennoch  nothwendig,  auch  sie  wenigstens  in  ganz  allgemeinen 
Umrissen  zu  behandeln,  und  zwar  sowol  wegen  der  dort  ge- 
machten Vercinigungs-Versuche,  als  auch  wegen  des  schädlichen 
Einflusses,  welchen  sie  auf  die  Litauer  Metropolio  ausgeübt  Latte, 
Deswegen  wird  liier  zuerst  von  der  Moskauer,  dann  von  der 
Litauer  Metropolie  die  Kode  sein. 


451 


I,  Moskauer  Metropolis. 

§.71. 
Die  Metropoliten:    Theodor sius  (1461—  1465),    Philipp  I. 
(1467-1473),  G er ontius (1473-1489), Z osimas(\A90-U94), 
und  Simon  (1495—1511). 
Nachdem  der  letzte  Metropolit  der  vorigen  Periode,  Jonas, 
ohne    kirchliche   Bestätigung    den    Moskauer    Metropolitanstuhl 
eingenommen  hatte,  verwandelte  sich  die  Kirche  Grossrusslands 
in  eine  Staatsanstalt,    indem  die  Moskauer  Regenten   die  oberste 
Kirchen  würde  ihres  Reiches  nach  ihrem  Willen  solchen  Männern 
verliehen,  von  denen  sie  überzeugt  waren,  dass  sie  an  denselben 
willige  Werkzeuge  finden    werden.    Diese  Absicht    hatten    die 
Moskauer  Zaren  schon  früher  klar  gezeigt,  konnten  sie  aber,  so 
lange  noch  alle  russischen  Diözesen  unter  einem  Metropoliten 
standen,    nicht  durchsetzen;   jetzt  aber,  wo  sich  die    unter    der 
polnischen    und    litauischen    Herrschaft    lebenden    Russen    von 
Moskau  ganz  trennten    und  zur   Moskauer  Metropolie  nur  ihre 
Unterthanen  gehörten,    stand    ihren   Zwecken    nichts    mehr    im 
Wege.  Die  Moskauer  Metropoliten,  welche  früher  vom  Patriarchen 
eingesetzt  wurden,  trennten  sich  auch   von  Konstantinopel  los, 
und  Isidor  war  der  letzte  Metropolit,  welcher  nach  Moskau  von 
Konstantinopel  geschickt  worden  war.  Die  Ursache  dieser  Tren- 
nung aber  lag  sowol  in  der  Autokratie  der  Zaren,  als  auch  darin, 
dass  sich  Konstantinopel  damals  zur  Union  mit  Rom  hinneigte. 
Anfangs  wollten  die  Moskauer  Zaren  auf  gütlichem  Wege  beim 
Patriarchen  erwirken,    dass   der  Moskauer  Metropolit  von    den 
Landesbischöfen  unabhängig  vom  Patriarchen    erwählt    werde; 
sie  wiesen  auf  die  Unbequemlichkeiten  hin,  welche  daraus  ent- 
stehen,   wenn  ein  der  Landessprache  unkundiger  Grieche  zum 
Metropoliten  eingesetzt  wird,  ferner  beklagten  sie  sich,  dass  von 
Konstantinopel  ein  Isidor  gekommen  ist,  welcher  „uns  der  wegen 
Ketzerei  von  der  Gemeinschaft  ausgeschlossenen  Kirche  Rom's 
habe  unterwerfen  wollen",    und  als  Konstantinopel  (1453)  in  die 
Hände  der  Türken,  gefallen  war,  fügten  sie  noch  —  und  das  war 
ihnen  sehr  gelegen  —  hinzu,  dass  sie  einen  vom  Sultan  abhän- 
gigen Patriarchen  als  ihr  geistliches  Oberhaupt  nicht  anerkennen 
wollen.    So  kam  es,    dass  schon  Jonas    ohne  Einwilligung    des 
Patriarchen  Moskauer  Metropolit  wurde,  und  ebenso  wurde  auch 
dessen  Nachfolger 

29* 


452 

Theodosius  (1461  — 1465)  auf  den  Moskauer  Metropolitan- 
stuhl  erhoben.  Er  blieb  aber  nicht  lange  in  dieser  Würde,  und 
zwar  aus  folgendem  Grunde.  Damals  hatte  sich  allgemein  die  An- 
sicht verbreitet,  dass  bald  das  Ende  der  Welt  kommen  wird.  Da 
drängte  sich  nun  Alles  in  die  Kirchen,  die  Einen  machten  fromme 
Stiftungen  und  bauten  viele  Kirchen,  die  Anderen  wolltenMönche 
oder  Priester  werden,  und  weil  sie  ohne  jede  Auswahl  ange- 
nommen wurden,  so  waren  die  Kirchen  bald  mit  unfähigen  und 
unwürdigen  Dienern  überfüllt.  Theodosius  wollte  diesem  Uebel 
steuern,  er  versammelte  oft  die  Priester,  versuchte  die  Unwissen- 
den zu  belehren  und  die  Lasterhaften  zu  bessern,  weil  aber  mit 
den  Meisten  nichts  auszurichten  war,  stiess  er  Viele  aus  dem 
geistlichen  Stande  aus.  In  Folge  dessen  zeigte  sich  ein  grosser 
Priestermangel,  die  Ausgestossenen  verursachten  gegen  Theodosius 
einen  Aufruhr,  und  er  sah  sich  genöthigt,  abzudanken,  und  ging 
in  ein  Kloster,  in  welchem  er  bis  zu  seinem  Tode  lebte.  Zum 
Nachfolger  wurde  der  Susdaler  Bischof 

Philipp  I.  (1467  — 1473)  erwählt,  gleich  seinen  Vorgängern 
ein  hartnäckiger  Schismatiker,  welcher  gegen  jeden  Unions- 
versuch entschieden  auftrat.  Zu  seinen  Zeiten  haben  sich  die 
Nowhoroder  für  die  Union  erklärt,  wurden  aber  vom  Moskauer 
Fürsten  mit  Waffengewalt  unterworfen,  und  Philipp  vereitelte 
jeden  weiteren  Schritt  zur  Vereinigung  der  Nowhoroder  mit 
der  römischen  Kirche.  In  seinem  Schreiben  an  die  Nowhoroder 
führte  er  ihnen  zu  Gemüthc,  dass  Konstantinopel  nur  deswegen 
von  den  Türken  erobert  wurde,  weil  es  sich  mit  Rom  vereinigte. 
Vor  dieser  grossen  Sünde  mögen  sie  sich  deswegen  hüten! 
Diesem  Manne  ist  es  auch  vorzüglich  zuzuschreiben,  dass  auch 
der  vom  Papste  Paul  IL  unternommene  Unionsversuch  erfolglos 
geblieben  ist,  wie  (oben  §.  43.)  bei  der  Regierung  des  Moskauer 
Grossfürsten  Johann's  III.  erzählt  wurde.  Bis  an  sein  Ende  blieb 
Philipp  ein  unerbittlicher  Gegner  der  Union,  welche  in  seinen 
Augen  ärger  als  das  Ileidenthuni  war.  Nach  einem  grossen 
Brande,  welcher  auch  das  Mctropolitanpalais  zerstörte,  erkrankte 
Philipp  und  ist  im  April  1473  gestorben.  Noch  im  Juni  desselben 
Jahres  folgte  der  Bischof  von  Kolomna, 

Gerontius  (1473-1489).  Unter  ihm  wurde  in  Moskau  die 
grossartige  Kathedralkirche  unter  Leitung  des  Bologneser 
Architekten  Alberto  Aristo tile  erbaut  und  im  August  1479  ein- 


453 

geweiht.  In  den  folgenden  Jahren  hat  der  Grossfürst  Johann  III. 
auch  andere  italienische  Architekten  nach  Moskau  berufen, 
welche  dort  viele  grossartige  Bauten  aufgeführt  haben.  Zu  den 
Zeiten  des  Gerontius  hat  in  Moskau  die  Judensekte,  welche  in 
Nowhorod  entstanden  ist,  Anhänger  gefunden,  ohne  dass  sie  vom 
Metropoliten  gehindert  werden  konnte.  Denn  Gerontius  hatte 
sich  aus  Anlass  eines  Streites  über  die  bei  der  Einweihung  einer 
Kirche  zu  beobachtende  Ordnung  den  Zorn  des  Grossfürsten  zu- 
gezogen, hatte  also  am  Hofe  keine  Bedeutung,  während  sich  die 
Anhänger  der  Judensekte,  zu  denen  auch  der  Nachfolger  des 
Gerontius  gehörte,  die  Gunst  des  in  kirchlichen  Sachen  mass- 
gebenden Hofes  zu  erwerben  wussten  und  daher  ihre  falsche 
Lehren  desto  erfolgreicher  ausbreiten  konnten.  Gerontius  wollte 
der  Metropolitanwürde  entsagen  und  entfernte  sich  wirklich  auf 
längere  Zeit  in  ein  Kloster,  endlich  aber  versöhnte  er  sich  mit  dem 
Grossfürsten  und  ist  im  Mai  1489  als  Metropolit  gestorben.  Zu 
seinem  Nachfolger  wurde 

Zosimas  (1490 — 1494),  ein  geheimes  Mitglied  der  Juden- 
sekte, durch  die  Bemühungen  seiner  einflussreichen  Genossen, 
erhoben.  Der  eigentliche  Verbreiter  der  Judensekte,  nämlich 
der  Priester  Alexius,  wurde  vom  Grossfürsten  Johann  III.  im 
Jahre  1480  nach  Moskau  berufen  und  zum  ersten  Prälaten  bei 
der  Kathedralkirche  erhoben,  und  weil  er  eine  besondere  Fröm- 
migkeit zur  Schau  trug,  hat  er  sich  beim  Grossfürsten  zur  be- 
sonderen Geltung  emporgeschwungen,  und  das  benutzte  er  dazu, 
um  seinem  Gesinnungsgenossen  Zosimas  den  Weg  zum  Metro- 
politanstuhle  zu  bereiten,  was  er  auch  erreichte,  denn  (1490) 
wurde  Zosimas,  Archimandrit  des  Simonow'schen  Klosters,  zum 
Metropoliten  erhoben.  «Und  so  erblickten  wir,  schreibt  Joseph, 
ein  Zeitgenosse,  an  dem  Throne  der  Heiligen  Gottes  einen 
räuberischen  Wolf  im  Kleide  eines  friedlichen  Hirten."  Der 
verkappte  Jude  hat  sich  einige  Jahre  dennoch  gehalten,  und 
unter  ihm  wurde  1491  auf  Befehl  des  Grossfürsten  in  Moskau 
eine  Synode  gehalten,  um  für  das  achte  Jahrtausend,  das  nach 
der  byzantinischen  Rechnung  mit  dem  1.  September  7001  =  1493 
anfing,  die  Paschalia  zu  ermitteln  und  überhaupt  den  Kalender 
für  die  kirchliche  Computation  festzustellen.  Zu  dem  Zwecke 
wurden  vom  Grossfürsten  die  Bischöfe  Gennadius  von  Nowhorod, 
Tychon  Erzbischof  von  Rostow,  Niphont  von   Susdal,    Simeon 


454 

von  Räsan  und  Murom,  Wassian  von  Twer,  Abrahamius  von 
Kolomna,  Pröchor  von  Saraj,  Philo  theus  von  Penn  und  viele 
Klostcrvorsteher  nach  Moskau  berufen,  wo  sie  unter  dem  Vor- 
sitze des  Metropoliten  Zosimas  eine  Synode  hielten.  Die  Zusam- 
menstellung des  Kirchenkalenders  wurde  dem  Nowhoroder  Erz- 
bischofe  Gennadius  übertragen,  welcher  seiner  Arbeit  eine  Ein- 
leitung voranschickte,  in  welcher  er  auf  die  Grundlosigkeit  des 
damals  allgemein  verbreiteten  Glaubens,  dass  mit  dem  Ende  des 
siebenten  Jahrtausendes  die  Welt  untergehen  wird,  hingewiesen 
hat,  und  unter  Anderen  so  schrieb:  „Wir  sollen  nicht  nach  den 
dem  menschlichen  Verstände  verborgenen  Geheimnissen  forschen, 
sondern  Gott  um  die  Wohlfahrt  der  Welt  und  der  Kirche  an- 
flehen." Die  Paschalia  wurde  von  Gennadius  vorerst  auf  20  Jahre 
ausgearbeitet,  vom  Permer  Bischof  durchgesehen,  und  als  diese 
Arbeit  richtig  befunden  wurde,  hatte  Gennadius  den  Cvclus  der 
Sonne,  des  Mondes  u.  s.  w.  bis  zum  Jahre  7980  (=  2472)  be- 
stimmt. 

Die  Gegner  der  Judensekte  ruhten  unterdessen  nicht,  und 
namentlich  war  es  Gennadius,  Erzbischof  von  Xowhorod,  welcher 
sich  der  Sache  ernstlich  angenommen  hat.  Er  sammelte  alle 
Zeugnisse,  welche  er  gegen  die  Judensekte  in  Nowhorod  finden 
konnte,  machte  ein  Verzeichniss  der  Sektirer,  zu  denen  besonders 
viele  Priester  und  Diakonegehürten,  nannte  später  derenMoskauer 
Anhänger,  namentlich  den  Metropoliten  Zosimas  und  einen  ein- 
flussreichen Hofmann  des  Grossfürsten,  NamensTheodorKurizyn, 
und  sendete  die  Anklageschrift  an  den  Grossfürsten.  Dieser  be- 
rief sechs  Bischöfe  seines  Reiches  und  viele  Klostervorsteher  und 
Priester  zu  einer  Synode,  welche  diese  Angelegenheit  entscheiden 
sollte.  Der  Metropolit  betheuerte  seine  Unschuld,  und  wagte 
nicht,  seine  Gesinnungsgenossen  zu  vertheidigen,  ebenso  leug- 
neten auch  die  anderen  Mitschuldigen.  Indessen  hatte  man  sie 
der  Häresie  überwiesen,  und  verlangte,  dass  sie  streng  bestraft 
werden;  doch  der  Grossfürst  dekretirte  nur  ihre  Verbannung. 
Der  Metropolit  aber  und  der  genannte  Theodor  Kurizyn,  welchen 
der  (i rossfürst  zu  verschiedenen  Gesandtschaften  verwendete, 
blieben  unbehelligt,  und  es  ist  wahrscheinlich,  dass  die  Juden- 
sektirer  nur  ihnen  die  gelinde  Strafe  zu  verdanken  hatten,  wo- 
gegen  man  allgemein  murrte  und  eine  strengere  Strafe  verlangte. 
Doch  auch  Zosimas  konnte;  sich  nicht  mehr  lange  halten.    Die 


455 

ihm  noch  übrige  Zeit  verwendete  er  dazu,  um  dem  Christenthum 
zu  schaden,  indem  er  entweder  die  heil.  Schrift  falsch  erklärte 
oder  angebliche  Widersprüche  in  derselben  entdeckte,  ja  manch- 
mal sogar  die  ganze  christliche  Lehre  verwarf,  und  sogar  die 
Auferstehung  der  Leiber,  die  Unsterblichkeit  der  Seele  und  die 
Existenz  des  Himmels  leugnete.  Im  gleichen  Sinne,  aber  auf 
einem  anderen  Felde  wirkte  Theodor  Kurizyn  mit  seinen  An- 
hängern, Alle  aber  suchten  die  Anhänglichkeit  an  den  christlichen 
Glauben  allmälig  zu  schwächen  und  mit  der  Zeit  ganz  auszu- 
rotten. Es  war  eine  geheime  Gesellschaft,  deren  Mittelpunkt  sich 
im  Mctropolitanpalais  in  Moskau  befand  und  welche  durch  den 
Metropoliten  ihre  Gegner  bitter  verfolgte.  Zosimas  hat  viele 
eifrige  Gegner  der  Judensekte  von  ihrem  Amte  entfernt,  indem 
er  nach  der  Angabe  seines  Zeitgenossen,  des  Mönches  Joseph, 
zu  sagen  pflegte;  „Man  darf  gegen  die  Häretiker  nicht  mit  Groll 
auftreten;  die  geistlichen  Hirten  sollen  nur  denFrieden  predigen." 
Diese  Heuchelei  des  Metropoliten  wagten  wahrscheinlich  die 
Bischöfe,  welche  den  Zorn  des  Grossfürsten  fürchteten,  nicht  zu 
entlarven,  desto  muthiger  trat  gegen  ihn  der  genannte  Joseph 
auf,  welcher  den  Zosimas  in  einem  Schreiben  an  den  Susdaler 
Bischof  Niphont  ausdrücklich  und  offen  bekämpfte  und  den 
Niphont  aufforderte,  damit  er  dem  Grossfürsten  die  Augen  öffne 
und  diesen  skandalösen  Metropoliten  vertreibe.  Der  Grossfürst 
mochte  nun  eingesehen  haben,  dass Zosimas  nicht  mehr  zuhalten 
sei,  er  gab  ihm  deswegen  im  Jähre  1494  zu  verstehen,  dass  er 
sich  freiwillig  entferne.  Zosimas  gab  nun  Krankheit  vor,  und 
ging  in  ein  Kloster.  Eine  Chronik  sagt,  dass  Zosimas  deswegen 
abgetreten  ist,  weil  er  für  die  Kirche  wenig  sorgte  und  den  Wein 
liebte.  Die  wahre  Ursache  des  Sturzes  dieses  Metropoliten  liess 
Johann  III.  ohne  Zweifel  deswegen  verheimliche^  dass  es  ihm 
wenig  Ehre  gebracht  hätte,  wenn  es  allgemein  bekanntgeworden 
wäre,  dass  er  einen  Ungläubigen  zum  Metropoliten  gemacht  hat. 
Zum  Nachfolger  ernannte  der  Grossfürst  den  Klostervorsteher 
Simon  (1495—1511).  Schon  die  Wahl  der  früheren  Metro- 
politen war  vom  Grossfürsten  einzig  und  allein  abhängig,  es 
wurde  aber  bei  ihrer  Thronbesteigung  doch  noch  der  Schein  ge- 
wahrt, als  ob  sie  von  den  Bischöfen  des  Reiches  in  diese  Würde 
eingeführt  würden.  Bei  diesem  Metropoliten  war  es  ganz  anders, 
er  wurde  vom  Grossfürsten  in  die  Metropolitanwürde  instituirt. 


456 

Als  nämlich  Simon  zum  Metropoliten  ernannt  wurde,  begab  sich 
der  Grossfürst  Johann  III.  mit  seiner  Familie  und  einem  grossen 
Gefolge  in  die  Kathedralkirche,  und  nachdemSimon  zum  Bischof 
geweiht  worden  war  und  den  ihm  gebührenden  Metropolitansitz 
einnehmen  sollte,  erhob  sich  der  Grossfürst  und  sprach:  „Die 
allmächtige  und  lebendmachende  heilige  Dreifaltigkeit,  welche 
uns  die  Herrschaft  über  ganz  Russland  gegeben  hat,  verleiht 
dir  durch  die  Consecration  der  Erzbischöfe  und  Bischöfe  unseres 
Reiches  diesen  erhabenen  bischöflichen  Thron.  Empfange  also 
den  Hirtenstab,  besteige  im  Namen  Gottes  denMetropolitanstuhl; 
bitte  Gott  für  uns  —  und  Gott  schenke  dir  Gesundheit  auf  viele 
Jahre  !u  Der  Metropolit  bedankte  sich  beim  Grossfürsten  und 
wurde  so  von  der  obersten  weltlichen  Macht  in  die  oberste 
kirchliche  Würde  eingesetzt. 

Der  neue  Metropolit  suchte  die  Judensekte  auszurotten, 
vermochte  aber  den  Grossfürsten  zu  strengeren  Massregeln  gegen 
dieselben  nicht  zu  bewegen,  und  einer  von  den  Häuptern  dieser 
Sekte,  Theodor  Kurizyn,  blieb  nach  wie  vor  ein  Günstling  des 
Grossfürsten.  Im  Jahre  1504  war  der  Nowhoroder  Erzbischof 
Gennadius  gezwungen,  sein  Amt  niederzulegen,  endlich  aber 
wurde  im  Dezember  desselben  Jahres  in  Angelegenheit  der 
Judensekte  ein  Concil  gehalten,  welchem  der  Thronfolger 
Basilius  beiwohnte.  Die  Sache  wurde  geprüft  und  erwogen, 
endlich  beschloss  der  Grossfürst,  dass  einige  Sektirer  dem  Feuer- 
tode zu  übergeben  sind,  anderen  die  Zunge  ausgeschnitten 
werden  soll,  die  meisten  aber  in  Klöstern  einzusperren  sind.  So 
wurde  diese  Sekte  wenigstens  äusserlich  vernichtet,  indem  manche 
derselben  noch  im  Stillen  zugethan  blieben. 

Unter  dem  Metropoliten  Simon  war  noch  ein  anderes 
Concil  in  Angelegenheiten  des  Kirchenvermögens  gehalten.  Der 
Grossfürst  Johann  III.  hatte  nämlich  im  Jahre  1500  die  Now- 
horoder Kirchengüter  den  Bojarenkindern  übergeben,  indem  er 
meinte,  dass  es  für  den  Clerus  nicht  gut  ist,  damit  er  sich  mit  der 
Verwaltung  der  vielen  Güter  befasse,  indem  er  dadurch  von 
seinen  geistlichen  Pflichten  abgezogen  wird.  Diese  seine  Ansicht 
legte  er  einer  unter  dem  Vorsitze  des  Metropoliten  tagenden 
bischöflichen  Versammlung  zur  Krwägung  vor.  Johann  III.  kam 
nicht  zu  dieser  Versammlung.  Es  war  zu  erwarten,  dass  die 
Bisehöfe  auf  den  Antrag  des(  Irossfürsten  nicht  eingehen  werden, 


457 

und  in  der  That  haben  sie  beschlossen,  gegen  diesen  Antrag  Vor- 
stellungen zu  machen,  in  Folge  dessen  der  Metropolit  folgendes 
Schreiben  an  Johann  III.  richtete:  „Dein  Vater,  der  Metropolit 
Simon,  die  Bischöfe  und  die  ganze  heilige  Versammlung  spricht, 
dass  von  den  Zeiten  des  Apostelgleichen  grossen  Kaisers  Con- 
stantin  bis  auf  die  Gegenwart  die  Bischöfe  und  die  Klöster 
Städte  und  Dörfer  besassen,  und  dieConcilien  haben  das  niemals 
untersagt,  sie  verboten  nur,  die  unbeweglichen  Güter  zu  ver- 
kaufen. Auch  unter  deinen  Vorgängern,  dem  Grossfürsten 
Wladimir,  Jaroslaw,  Andreas  Boholubski,  Wsewolod  ...  bis  auf 
unsere  Zeiten  hatten  die  Bischöfe  und  die  Klöster  ihre  Städte 
und  Besitzungen,  Ländereien  und  Dörfer,  Verwaltungen,  Gerichts- 
barkeit, Zölle,  Besoldungen  und  kirchliche  Abgaben.  Haben 
denn  nicht  der  heilige  Wladimir  und  der  grosse  Jaroslaw  in 
ihren  Constitutionen  erklärt:  Wer  von  meinen  Kindern  oder 
Nachfolgern  dieses  Statut  übertreten,  oder  wer  das  Kirchenver- 
mögen und  den  bischöflichen  Zehent  angreifen  wird,  der  sei  ver- 
flucht in  diesem  und  im  künftigen  Leben?  Sogar  die  Tartaren- 
chane  verschonten  aus  Furcht  Gottes  das  Eigenthum  der  Klöster 
und  der  Bischöfe;  sie  wagten  nicht,  das  Unbewegliche  anzutasten. 
.  .  .  Und  deswegen  wagen  wir  nicht  und  wollen  nicht  dasKirchen- 
gut  auszuliefern:  denn  es  ist  Gottes  und  unantastbar."  Der 
Grossfürst  wagte  nicht,  mit  Gewalt  vorzugehen,  und  so  blieben 
die  Kirchengüter  bei  ihren  Eigenthümern. 

Im  Jahre  1503  beripf  Johann  III.  wieder  eine  Synode  in 
Sachen  der  verwitweten  Priester  und  Diakone,  und  es  wurde  diesen 
Personen  die  Verrichtung  der  kirchlichen  Funktionen  untersagt. 
«Denn,  heisst  es  in  dem  Dekrete,  Viele  von  ihnen  hielten  sich 
Concubinen,  die  man  Halb-Priesterfrauen  (polu-popadia)  nannte. 
Von  heute  an  erlauben  wir  ihnen,  wenn  sie  ein  fleckenloses 
Leben  führen,  im  Chor  zu  singen  und  im  Altare  zu  communiziren 
und  den  vierten  Theil  der  Kircheneinkünfte  zu  beziehen;  wenn 
sie  aber  unenthaltsam  sind,  so  sollen  sie  als  Laien  leben  und 
Laienkleider  tragen.  Ausserdem  verordnen  wir,  damit  Mönche 
und  Nonnen  niemals  beirammen  leben,  sondern  dass  die  Männer- 
und  Nonnenklöster  getrennt  seien."  Dieselbe  Synode  untersagte 
auch  den  Bischöfen,  von  den  Ordinirten  irgend  eine  Zahlung  zu  for- 
dern, und  weil  der  Nowhoroder Erzbischof  Gennadius  die  üblichen, 
vom    Patriarchen    gutgeheissenen  Abgaben  zu  fordern  fortfuhr, 


458 

wurde  er  von  Johann  III.  abgesetzt  und  in  ein  Kloster  verwiesen, 
wo  er  sein  Leben  abgeschlossen  hat.111) 

Der  Metropolit  Simon  ist  im  April  1511  gestorben. 

§•72. 

Die  Moskauer  Metropoliten:  Warlaam  (1511 — 1521),  Daniel 
(1522—1539),  Joasaph  (1539-1543),  Macarius  (1543— 1563), 
Athanasius  (1564—1566).  German  und  Philipp  IL  (1566  — 15G9). 

Bald  nach  dem  Tode  Simon's  wurde  der  Archimandrit 
Warlaam  (1511  —  1521)  zum  Metropoliten  erhoben.  Während  der 
Regierung  dieses  Metropoliten  wurde  von  Rom  aus  ein  neuer 
Vereinigungsversuch  in  Moskau  gemacht.  P.Leo  X.  (1513— 1521) 
hat  mit  dem  Moskauer  Grossfürsten  Basil  III.  (1505  — 1533)  einen 
freundlichen  Verkehr  unterhalten,  und  zwar  wegen  eines  Land- 
weges nach  Indien,  doch  die  diesbezüglichen  Unterhandlungen 
blieben  erfolglos,  weil  der  Grossfürst  einem  Ausländer  die  Han- 
delswege Russlands  nicht  öffnen  wollte.  Der  päpstliche  Gesandte 
Paul  hatte  den  Auftrag,  den  Grossfürsten  zur  Annahme  der 
florentinischen  Beschlüsse  zu  bewegen  suchen,  wofür  ihm  der 
Papst  die  königliche  Krone  angeboten  hat,  doch  auch  dieser  Ver- 
such blieb  erfolglos,  unterdessen  hatte  sich  der  Metropolit 
Warlaam  den  Zorn  des  Grossfürsten  zugezogen,  weil  er  gewagt 
hat,  demselben  einen  Eidbruch  vorzuhalten,  wesswegen  er  abge- 
setzt und  ins  Gefängniss  geworfen  wurde.  An  dessen  Stelle  erhob 
Basil  III.  seinen  jungen  Günstling 

Daniel  (1522—1539).  Der  römische  Stuhl  hat  trotz  des 
Misslingens  der  Versuche  Leo's  X.,die  Hoffnung,  Moskau  zur  An- 
nahme der  Union  zu  bewegen,  noch  nicht  aufgegeben,  daher  ent- 
sendete Papst  Clemens  VII.  im  Jahre  1525  den  mit  russischen 
Verhältnissen  bekannten,  schon  von  Leo  X.  verwendeten  Paul 
abermals  zu  Basil  III.  mit  einem  Schreiben,  worin  er  den  Gross- 
fürsten zum  Kriege  $<wn  die  Türken  und  zur  Annahme  der 
Florentiner  Union  aufforderte  und  ihm  die  königliche  Krone  an- 
getragen hat.  Der  Grossfürst  uahm  den  päpstlichen  Gesandten 
sehr  freundlich  auf,  behielt  ihn  zwei  Monate  an  seinem  Hofe  und 
schickte  dann  mit  ihm  seinen  Gesandten  Demeter  Herasimov  nach 

IM)  Vgl.  Karamsin,  Gesch.  VT.  Regierung  Johanna  TIT. 


459 

Rom.  Dieser  übergab  dem  Papste  das  Schreiben  des  Gross- 
fürsten, welcher  erklärte,  dass  er  mit  dem  Papste  in  Freundschaft 
leben  und  gegenseitige  Gesandtschaften  unterhalten  will,  dass  er 
ferner  zum  Kampfegegendie  Ungläubigen  immer  bereit  sei,  äusserte 
sich  aber  gar  nicht  über  die  Florentiner  Union.  Man  erwartete, 
dass  vielleicht  der  russische  Gesandte  diesbezügliche  Aufträge  hat, 
als  aber  dieser  erklärte,  dass  er  vom  Grossfürsten  zu  keinen 
Unterhandlungen  ermächtigt  sei,  sah  man,  dass  der  Unionsversuch 
gescheitert  ist,  und  Demeter  kehrte  im  Juli  1526  mit  einem  an- 
deren päpstlichen  Legaten,  dem  Bischöfe  Johannes  Franciscus, 
welcher  zwischen  Russland  und  Litauen  Frieden  stiften  sollte, 
nach  Moskau  zurück. 

Aus  jenen  Zeiten  sind  noch  die  Schicksale  eines  gelehrten 
Griechen  Maxim,  welcher  für  die  Verbesserung  der  Kirchenbücher 
thätig  war,  zu  erwähnen.  Maxim  war  aus  Albanien  gebürtig, 
widmete  sich  in  Paris  und  in  Italien  den  Studien  und  wurde  vom 
Grossfürsten  im  Einverständnisse  mit  dem  Metropoliten  Warlaam 
nach  Moskau  berufen,  um  die  fürstliche  Bibliothek,  in  welcher 
sich  viele  griechische  Bücher  befanden,  zu  ordnen,  das  Beste  in's 
Slavische  zu  übersetzen  und  die  Kirchenbücher  nach  den  grie- 
chischen Originalen  und  den  ältesten  slovenischen  Ueber- 
setzunsren  zu  verbessern.  Maxim  fand  die  russischen  Kirchen- 
bücher  sehr  fehlerhaft,  als  er  sich  aber  darüber  äusserte,  zog  er 
sich  auch  die  Excommunication  und  viele  Verfolgungen  zu,  in- 
dem die  damals  in  grober  Unwissenheit  befindlichen  Prälaten,  zu 
denen  auch  der  Metropolit  Daniel  gehörte,  mit  Maxim' s  Arbeiten, 
als  mit  einer  Aenderung  des  Althergebrachten,  unzufrieden  waren, 
oder  eigentlich,  wie  wir  darüber  noch  später  sprechen  werden, 
keinen  Sinn  dafür  hatten.  Daniel  wurde  im  Jahre  1539  von  den 
Bojaren  abgesetzt,  und  es  folgte 

Joasaph  (1539 — 1543)  als  Moskauer  Metropolit,  Die  Lage 
der  nun  folgenden  Moskau  er  Metropoliten  war  eine  traurige,  denn  sie 
lebten  unter  der  Regierung  Johann"s  des  Grausamen  (1534  — 1583), 
und  wurden  entweder  verbannt  oder  ermordet,  oder  auf  andere 
Weise  verfolgt,  wenn  sie  sich  der  Tyrannei  des  Wütherichs  zu 
widersetzen  wagten.  In  den  ersten  Regierungsjahren  Johann's  IV. 
mussten  sich  die  Metropoliten  dem  Willen  der  Bojaren  fügen, 
und  diese  waren  es,  welche  den  Archimandriten  Joasaph  an  die 
Stelle  des  in  ein  Kloster  gesteckten  übermüthigen  DaniePs  zum 


460 

Metropoliten  erhoben  haben.  Doch  er  konnte  sich  nicht  lange 
halten,  im  Jahre  1542  zettelten  die  Bojaren  einen  neuen  Aufruhr 
an,  und  weil  sich  Joasapb  auf  die  Seite  des  jungen  Grossfürsten 
gestellt  hatte,  vertrieben  sie  ihn  in  ein  Kloster  und  beriefen  an 
seine  Stelle  den  Erzbischof  von  Nowhorod, 

Ma carius  (1543  — 1563).  In  seinen  ersten  Regierungsjahren 
dauerte  n^ch  die  zügellose  Bojarenherrschaft,  allein  im  Jahre 
1547  übernahm  Johann  IV.  selbst  die  Regierung  und  machte 
der  Bojarenwirthschaft  ein  Ende.  Er  berief  den  Metropoliten  zu 
sich,  eröffnete  ihm,  dass  er  sich  auf  eine  feierliche  Weise  krönen 
will,  und  als  diese  feierliche  Handlung  vollzogen  war,  trat 
Johann  IV.  als  eigentlicher  Regent  auf.  Allein  Johann  führte 
nur  den  Namen  des  Regenten,  eigentlich  regierte  aber  die 
Glinskischc  Familie,  und  der  junge  Zar  ergab  sich  Ausschweifun- 
gen aller  Art.  Da  ist  es  endlich  den  Bemühungen  des  Metro- 
politen Macarius  gelungen,  den  jungen  Zar  aufbessere  Wege  zu 
bringen.  Johann  IV.  sprach  in  einer  grossen  Versammlung  fol- 
gende Worte  zum  Metropoliten:  „Heiliger  Vater!  ich  kenne 
deinen  Eifer  im  Guten  und  deine  Liebe  zum  Vaterland,  werde 
deshalb  mein  Helfer  in  meinen  guten  Absichten.  Frühzeitig  habe 
ich  die  Eltern  verloren;  und  die  Bojaren  kümmerten  sich  nicht 
um  mich,  denn  sie  wollten  Selbstherrscher  sein;  in  meinem 
Namen  haben  sie  Aemter  und  Würden  an  sich  gerissen,  sie  be- 
reicherten sich  durch  Ungerechtigkeit  und  bedrückten  das  Volk, 
und  Niemand  widersetzte  sich  ihnen.  In  meiner  traurigen  Kind- 
heit war  ich  wie  taub  und  blind;  ich  hörte  nicht  das  Wehklagen 
der  Armen,  und  kein  Wort  des  Tadels  war  in  meinem  Munde. 
Ihr  (Bojaren)  habet  gethan,  was  ihr  wolltet,  ihr  böse  Rebellen, 
ungerechte  Richter!  Was  für  eine  Antwort  könnt  ihr  heute 
geben?  wie  viel  T/hränen  habt  ihr  erpresst,  wie  viel  Blut  ver- 
gossen? Ich  bin  unschuldig  an  diesem  Blute!  Euch  aber  wartet 
ein  furchtbares  Ilimmelsgericht!"  Seit  der  Zeit  war  die  Regierung 
Johann'e  IV.  für  den  Staat  und  für  die  Kirche  wohlthätig,  und  er 
bat  in  dieser  Zeit  (1548-1560)  wirklich  manches  Gute  gestiftet. 
In  diese  Periode  fallen  auch  manche  wichtige  Ereignisse  in  der 
Geschichte  der  Moskauer  Kirche. 

Dazu  gebort  zuerst  die  Moskauer  Synode  vom  Jahre  1551, 
zu  welcher  vom  Zar  Johann  der  Metropolit,  neun  Bischöfe,  alle 
Archimandriten,  Ilegumene,  Bojaren   und  die  höchsten  Beamten 


461 

berufen  wurden.  Die  Versammlung  eröffnete  der  junge  Fürst 
mit  einer  Ansprache,  in  welcher  er  erörterte,  wie  die  Reiche  durch 
weise  Regierungen  erhöht  werden,  dagegen  durch  unfähige 
Regierungen  zu  Grunde  gehen,  schilderte  die  traurigen  Zustände, 
in  denen  sich  Russland  während  seiner  Minderjährigkeit  befunden 
hat,  erwähnte  der  Zügellosigkcit  der  Bojaren,  die  er  aber  nun 
der  Vergessenheit  anheimstellen  will,  und  eröffnete  seine  Absicht, 
dass  er  zum  Wohle  des  Staates  und  der  Kirche  feste  und  un- 
wandelbare Gesetze  geben  will.  Er  legte  dann  näher  auseinander, 
was  in  kirchlicher  Beziehung  geordnet  und  geregelt  werden  soll; 
namentlich  legte  er  den  versammelten  Bischöfen  an's  Herz,  damit 
sie  die  Kirchenbücher  verbessern  und  den  Gottesdienst  ordnen, 
dass  sie  ferner  für  den  Clerus  Disciplinargesetze  erlassen,  damit 
der  Clerus  den  Laien  als  Muster  der  Frömmigkeit  voranleuchte, 
dann  dass  das  Klosterleben  geordnet  werde;  ausserdem  dass 
Schulen  angelegt  werden,  in  denen  die  fähigeren  Priester  Unter- 
richt ertheilen  sollten.  Diese  letztere  Anordnung  war  desto  not- 
wendiger, als  es  in  der  Moskauer  Metropolie  damals  viele  Priesttr 
gegeben  hat,  welche  kaum  die  Buchstabirkunst  kannten  und  des- 
wegen den  Gottesdienst  nur  auswendig  verrichteten.  ,12)  Ent- 
sprechend diesen  Anordnungen  wurden  dann  die  vorgelegten 
Verordnungen  erlassen,  und  weil  das  ganze  Gesetz  aus  100 Kapi- 
teln bestand,  wurde  es  Stoglav  (d.  i.  Hundertcapitel)  genannt. 
Aus  diesem  Gesetzbuche  seien  hier  einige  Verordnungen  ange- 
führt. Es  heisst  dort:  In  Moskau  und  im  ganzen  Reiche  sollen 
sich  Diöcesanälteste  (starosta)  und  Dekane  (desiatski),  welche 
aus  besseren  Priestern  zu  wählen  sind,  zur  Beaufsichtigung  des 
Gottesdienstes  und  der  Sitten  der  Geistlichkeit  befinden.  Es 
ist  streng  darauf  zu  achten,  dass  sich  in  den  Kirchenbüchern  keine 
Fehler  befinden,  und  dass  die  Bilder  nach  alten  Mustern  der 
Griechen  und  anderen  berühmten  Künstlern  gemalt  werden.  Mit 
dieser  Sache  dürfen  sich  nur  solche  Leute  befassen,  welche  dazu 
vom  Fürsten  und  von  den  Bischöfen  für  fähig  und  würdig  aner- 
kannt worden  sind.  Dann  folgen  Verordnungen  in  Bezug  auf  die 
Verrichtung  des  Gottesdienstes,  und  es  wird  ferner  gesagt,  dass 
Niemand,  welchen  Standes  er  auch  sein  möge,  in  die  Kirche  mit 
bedecktem  Haupte  eingehen  soll;  in  den  Altar  soll  man  weder 


l)   Karamsin,  VIII.  115. 


402 

Bier,  noch  Meth, noch  Brod,  sondern  nur  die  Prosphoren(Opferbrod) 
hineintragen.  Dann  spricht  der  Stoglavvon  den  Sitten  des  Clerus: 
„Die  Missbräuche  und  Aergernisse  verderben  die  Sitten  des 
Clerus.  Und  was  sehen  wir  in  den  Klöstern?  Die  Leute  suchen 
dort  nicht  das  Heil  der  Seele,  sondern  leibliche  Ruhe  und  Ge- 
nüsse. Die  Archimandritcn  und  die Hegumene  kennen  nicht  die 
gemeinsame  Tafel,  sie  bewirthen  ihre  weltlichen  Freunde  in 
ihren  Zellen ;  die  Mönche  halten  bei  sich  Jünglinge,  empfangen 
ohne  Scham  auch  Weiber  und  Mädchen,  sie  unterhalten  sich  und 
verwüsten  die  Klosterdörfer.  Von  heute  an  soll  in  allen  Klöstern 
nur  ein  Tisch  (Refektorium)  für  alle  sein:  Die  Mönche  sollen  die 
jungen  Diener  entfernen,  Weiber  nicht  einlassen,  keinen  Wein 
und  auch  keinen  starken  Meth  bei  sich  halten,  sie  dürfen  in 
Städten  und  Dörfern  nicht  den  Unterhaltungen  nachrennen,  die 
Uebertreter  sind  abzusetzen  oder  zu  exkommuniziren.  Dieses 
Gesetz  gilt  für  alle  Priester,  Diacone  und  Kirchenangehörige." 
Dann  verbietet  der  Stoglav  den  ohnehin  reichen  Klöstern,  sich 
mit  Bittgesuchen  um  Almosen  an  den  Fürsten  zu  wenden  ;  es 
wird  den  Bischöfen  und  Klöstern  erlaubt,  den  Landleuten  und 
Bürgern  Geld  zu  leihen,  aber  ohne  Prozente.  Im  weiteren  Ver- 
laufe kommt  der  Stoglav  auf  die  Armen-  und  Krankenhäuser, 
und  verordnet,  dass  in  diese  Anstalten  nur  wirkliche  Anne  und 
Kranke  aufgenommen,  die  Faullenzer  aber  weggejagt  werden. 
Dann  wendet  sich  dieses  Gesetzbuch  gegen  jene  Leute,  welche 
unter  dem  falschen  Vorgeben,  dass  sie  zukünftige  Dinge  offen- 
baren können,  mit  heiligen  Bildern  im  Lande  herumziehen  und 
bei  Leichtgläubigen  Geld  erschwindeln;  auch  wird  verboten^ 
Kirchen  und  Kapellen  ohne  ausdrückliche  Erlaubniss  des 
Bischofs  zu  bauen,  und  der  Geistlichkeit  aufgetragen,  dass  sie  die 
noch  vorhandenen  heidnischen  Sitten  und  Gebräuche  auszurotten 
trachte.  Solche  Gebräuche  waren  /..  B.,  wenn  die  streitenden 
Parteien  sicli  zur  Verfechtung  ihrer  Sache  zum  Kampfe  stellen, 
da  kommen  gleich  Wahrsager,  beschallen  die  Sterne  und  andere 
Sachen,  und  prophezeien,  wer  den  Sieg  davontragen  wird;  Viele 
halten  bei  sich  verschiedene  abergläubische  Bücher,  aus  denen 
sie  die  Zukunft  zu  erkennen  hoffen;  am  Vorabende  der  Geburt 
Christi  und  des  heil.  Johanne-  des  Täufers,  vor  dem  Feste  der 
Erscheinung  des  Herrn  und  vor  Christi  Beschneidung  kommen 
viele    Leute    zusammen    und    verbringen    die    ganze  Nacht  mit 


403 

Spielen,  Trinken,  Tanzen;  am  Gründonnerstage  in  der  Früh  ver- 
brennen sie  Stroh  und  rufen  die  Todten,  und  die  Priester  legen 
an  diesem  Tage  Salz  am  Altar,  welches  sie  dann  zu  Heilungen 
verwenden;  Männer  und  Weiber  baden  sich  beisammen  und 
auch  Mönche  und  Nonnen  schämen  sich  nicht,  dasselbe  zu  thun. 
Viele  befolgen  die  Sitten  der  Lateiner  und,  nehmen  sich  den  Bart  ab, 
was  eine  so  furchtbare  Sünde  ist,  dass  ne  nicht  einmal  mit  dem 
Blute  der  Märtyrer  gesühnt  werden  kann;\Jie\e  wagen  ausländische 
Kleidung  anzulegen,  fluchen,  und  was  am  ärgsten  ist,  Viele 
begehen  die  sodomitische  Sünde. 

In  Bezug  avf  die  Anstellung  der  Pfarrer  heisst  es:  „die  Pfarr- 
linge  wählen  sich  die  Priester  und  Diacone ;  die  ersteren 
müssen  wenigstens  dreissig,  die  letzteren  wenigstens  25  Jahre 
alt,  dabei  sittlich  und  schriftkundig  sein:  wer  von  den  Ge- 
wählten nicht  gut  lesen  oder  schreiben  kann,  der  soll  zuerst 
in  die  Schule  geschickt  werden,  damit  er  das  Erforderliche 
erlerne."  Es  wurde  auch  angeordnet,  wie  man  das  heil.  Kreuzes- 
zeichen machen  soll:  die  „Protopopen;  Priester,  auch  Diacone, 
sollen  das  Kreuzeszeichen  über  sich  kreuzförmig  und  nach  der 
vorgeschriebenen  Ordnung  machen,  so  wie  sie  alle  Christen 
kreuzförmig  segnen,  wie  die  heil.  Väter  überliefert  haben. 
Gleichermassen  sollen  sie  ihre  Kinder,  alle  rechtgläubigen 
Christen  lehren  und  unt.Twcisen,  dass  sie  sich  nach  der  Ord- 
nung kreuzförmig  bezeichnen  mögen."  Das  .,ungeberdige  Wedeln 
des  Gesichtes  mit  der  Hand"  wird  verboten,  ücbrigens  wurde 
geboten,  zum  Kreuzzeichen  nicht  drei,  sondern  nur  zwei  Finger 
zusammen  zu  legen.  Auf  dieser  Synode  wurde  den  Bischöfen 
und  Klöstern  verboten,  ohne  ausdrückliche  Bewilligung  des 
Fürsten  Erbgüter  anzukaufen.  —  So  waren  die  Verordnungen 
der  im  Jahre  1551  gehaltenen  Synode  geartet,  sie  enthielten 
wirklich  viele  sehr  nützliche  Anordnungen,  obwol  auch  manches 
Naive  mit  unterlaufen  ist;  am  meisten  aber  sind  sie  interessant  des- 
wegen, weil  man  aus  ihnen  den  sittlichen  und  intellektuellen 
Zustand  der  damaligen  Moskauer  Geistlichkeit  sicher  erkennen 
und  beurtheilen  kann. 

Der  Metropolit  Macarius  richtete  sein  Hauptaugenmerk  den 
Kirchenbüchern  zu.  Die  erwähnte  Synode  verordnete  zwar,  dass 
man  nur  fehlerfreie  Bücher  in  den  Kirchen  gebrauchen 
dürfe,    dies    war    aber    bei    Manuscripten  fast   unmöglich.     Die 


404 

meisten  Bücher,  welche  man  in  Moskau  bekommen  konnte, 
waren  nach  dem  Ausdrucke  der  Zeitgenossen  von  den  Abschrei- 
bern verdorben,  welche,  unwissend  und  geistcsbeschr'änkt,  nur 
inkorrekt  schreiben  konnten,  der  grösste  Theil  dieser  Bücher 
musste  deswegen  verbrannt  werden.  Da  entschloss  man  sich,  die 
Litauer  Metropolie  nachzuahmen  und  die  handschriftlichen 
Bücher  mit  den  gedruckten  zu  vertauschen,  und  Macarius  bewog 
den  Grossfürsten,  dass  dieser  1553  in  Moskau  die  erste  Buch- 
druckerei errichten  liess.  Doch  die  ersten  Versuche  waren 
misslungen,  denn  man  hatte  mit  zu  kleinen  undeutlichen  und 
unförmlichen  Lettern  zu  drucken  angefangen,  deswegen  ist  in 
Moskau  das  erste  gedruckte  Buch  »die  xYpostelgeschichte  und  die 
Briefe  der  Apostel"  erst  unter  dem  folgenden  Metropoliten  (1564) 
erschienen.  Ausserdem  war  Macarius  auch  in  anderer  Beziehung 
für  die  Hebung  der  Wissenschaften  in  Russland  thätig;  er  Hess 
das  griechische  Menologion  insSlavische  übersetzen  und  schaltete 
in  dasselbe  die  Lebensgeschichte  und  die  Ofricien  der  russischen 
Heiligen  ein;  unter  seiner  Anleitung  wurde  auch  das  als  Quelle 
über  die  früheren  Zeiten  oft  citirte  Stufenbuch  (steppennaja  kniha) 
verfasst.  In  diesem  Buche  wurde  die  Geschichte  der  Beherrscher 
Russlands  von  Rurik  an  bis  auf  Johann  IV.  (bis  zum  Jahre  1559) 
fortgeführt.  Lange  Zeit  hatte  er  die  Freude,  dass  der  Grossfürst 
sich  dem  Wohle  des  Staates  und  der  Kirche  widmete,  doch 
im  Jahre  1560  fing  die  Schreckensperiode  in  Johanns  IV.  Regie- 
rung an,  und  bald  darauf  (1563)  ist  Macarius  im  hohen  Alter 
gestorben. 

Im  folgenden  Jahre  (1564)  versammelten  sich  alle  Bischöfe 
der  Moskauer  Metropolic  in  Moskau  zur  Wahl  eines  neuen 
Metropoliten,  bevor  sie  aber  an  den  Wahlakt  oder  eigentlich  an 
die  Konsekration  schritten,  da  die  Wahl  vom  Zar  abhing,  dekre- 
tirten  sie  auf  Befehl  Johann's,  dass  die  künftigen  Metropoliten 
weisse  Kopfbedeckung  (Klobuk-Kaputze)  tragen  sollen,  und  nach 
einigen  Tagen  wurde  ein  Mönch  des  Tschudower-Klosters, 

Athanasius  (1564 — 1566)  zum  Metropoliten  erhoben.  Bei 
seiner  Inthronisation  beobachtete  Zar  Johann  denselben  Vor- 
gang, wie  es  Johann  III.  bei  der  Inthronisation  des  Metropoliten 
Simon  gethan  hat.  Athanasius,  welcher  früher  Beichtvater 
Johann'e  IV.  war,  verdankte  nur  ihm  allein  seine  Würde,  und 
die  gleichzeitigen  Nachrichten  werfen  ihm  namentlich  vor,  dass 


465 

er  nur  kurze  Zeit  dem  Ordensstande  angehörte.  Er  hatte  übrigens 
von  Johann  viele  Widerwärtigkeiten  zu  ertragen.  Athanasius 
widersetzte  sich  namentlich  der  Zulassung  der  Protestanten, 
denen  Johann  gestattete,  in  Moskau  einen  Tempel  zu  gründen, 
und  der  Metropolit  wurde  vom  Zar  sogar  wegen  Beleidigung 
eines  Protestanten  zu  einer  grossen  Geldstrafe  verurtheilt,  und 
Athanasius  sah  sich  genöthigt,  im  Mai  1566  der  Metropolitan- 
würde  freiwillig  zu  entsagen  und  sich  in  ein  Kloster  zu  begeben. 
Athanasius  wollte  gleich  seinem  Vorgänger  den  grausamen 
Johann  zu  einem  besseren  Leben  zu  bekehren,  doch  ist  ihm  das 
völlig  misslungen.  Man  schritt  nun  zur  neuen  Wahl,  und 
Johann  IV.  bestimmte  zum  Metropoliten  den  Erzbischof  von 
Kasan,  German,  und  berief  die  Bischöfe  zur  feierlichen  Inthroni- 
sation des  neuen  Metropoliten.  German  weigerte  sich  aber  mit 
Rücksicht  auf  das  Verfahren  Johann's  diese  Würde  anzunehmen; 
endlich  aber  entschied  er  sich  für  die  Annahme  derselben  und 
bezog  schon  die  Mctropolitanwohnung.  Vorerst  ersuchte  er  aber 
den  Grossfürsten  noch  um  eine  Privatbesprechung,  bei  welcher 
er  dem  Fürsten  von  der  Sünde,  dem  Tode,  dem  Weltgerichte 
und  der  Hölle  gesprochen  hat,  offenbar  in  der  Absicht,  um 
ihn  zur  Besserung  des  Lebens  zu  bewegen.  Da  ergrimmte 
Johann  IV.  und  Hess  den  ernannten  Metropoliten  German  aus 
dem  Metropolitanpalais  wegjagen  und  suchte  sich  einen  anderen 
ihm  genehmeren  Metropoliten.  Es  lebte  damals  in  einem  Kloster 
am  weissen  See  ein  frommer  Mönch  Namens  Philipp,  welcher 
dem  Grossfürsten  bekannt  war  und  von  demselben  auch  oft  für 
das  dortige  arme  Kloster,  dessen  Vorsteher  er  war,  Unter- 
stützungen erhalten  hat.  Diesen  Philipp  nun  hat  Johann  IV. 
nach  German's  Vertreibung  trotz  des  heftigen  Widerstandes  der 
Bischöfe  und  der  Mönche  zum  Metropoliten  ausersehen  und 
berief  ihn  nach  Moskau.  Mit  bangem  Herzen  verliess  der  fromme 
Mönch  sein  stilles  Kloster,  auf  der  Heise  nach  Moskau  begrüssten 
ihn  ehrerbietig  die  Nowhoroder  und  ersuchten  ihn  um  Fürbitte 
bei  dem  schrecklichen  Herrscher.  In  Moskau  wurde  Philipp  vom 
Zar  mit  grossen  Ehren  empfangen  und  trug  ihm  die  Metropoli- 
tanwürde  an.  Philipp  wollte  diese  mit  grossen  Gefahren  verbun- 
dene Würde  anfangs  nicht  annehmen,  dann  wollte  er  dies  nur 
unter  gewissen  Bedingungen  thun,  namentlich,  dass  der  Zar  die 
Theilung  des  Reiches  widerrufe,  endlich  aber  erklärte  er  sich 
mit    dem    Wunsche    des    Zars    einverstanden,    und    folgte     als 

Peleez,  Geschichte  der  Union.  30 


466 

Philipp  IL  (15GG — 1569)  auf  dem  Moskauer-Metropolitan- 
stuhle.  Von  dem  neuen  Metropoliten  hatte  man  viel  Gutes 
erwartet,  besonders  hoffte  man,  dass  er  den  Grausamkeiten 
Johanns  ein  Ende  zu  machen  im  Stande  sein  wird.  Doch  ver- 
geblich; die  Zügellosigkeit  und  Grausamkeit  Johann's  kannte 
nun  keine  Grenzen  mehr,  er  ergötzte  sich  nur  an  Ausschweifun- 
gen und  Massenmorden.  Die  unglücklichen  Unterthanen  suchten 
Trost  beim  Metropoliten,  doch  dieser  konnte  ihnen  nicht  helfen. 
Zu  dem  gesellte  sich  noch  der  Umstand,  dass  der  Metropolit 
auch  unter  den  Bischöfen  und  unter  dem  Clerus  viele  Feinde 
hatte,  welche  an  Johanns  Ausschweifungen  gern  theilnahmen 
und  den  Metropoliten  beim  Zar  verdächtigten.  Der  Zar  sah  nun 
den  Metropoliten  nur  in  der  Kirche,  und  verstieg  sich  bis  zu  dem 
Grade  der  Gottlosigkeit,  dass  er  den  Metropoliten  in  der  Kirche 
zu  verhöhnen  beschloss.  An  einem  Sonntage  kam  Johann  IV. 
mit  seinem  zahlreichen  Gefolge  in  die  Kirche,  und  zwar  Alle  in 
geistlicher  Kleidung,  deswegen  versagte  ihm  der  Metropolit  den 
üblichen  Segen,  und  sprach,  als  man  ihn  auf  die  Gegenwart  des 
Grossfürsten  aufmerksam  machte,  die  Worte:  „In  dieser  Gestalt, 
in  dieser  fremden  Kleidung  erkenne  ich  nicht  den  rechtgläubigen 
Fürsten;  ich  erkenne  ihn  auch  nicht  in  den  Staatsakten-  •  •  •  O 
Fürst!  wir  bringen  hier  Gott  Opfer  dar,  und  hinter  dem  Altare 
wird  unschuldiges  christliches  Blut  vergossen.  Seitdem  die  Sonne 
am  Himmel  leuchtet,  hat  man  nicht  gesehen,  nicht  gehört,  dass 
die  rechtgläubigen  Fürsten  ihr  eigenes  Reich  so  schrecklich  ver- 
wüsteten! Sogar  in  den  heidnischen  Reichen  gibt  es  Gesetze, 
Gerechtigkeit  und  Barmherzigkeit  —  in  Russland  sind  sie  nicht! 
das  Vermögen  und  das  Leben  der  Bürger  sind  schutzlos.  Ueberall 
Räubereien,  überall  Morde  —  und  zwar  im  Namen  des  Fürsten! 
Du  bist  hoch  am  Throne;  doch  es  ist  noch  unser  und  Dein 
allerhöchster  Richter.  Wie  wirst  du  vor  sein  Tribunal  treten? 
befleckt  mit  unschuldigem  Blut,  betäubt  vom  Wehklagen  der 
Leidenden?  Denn  sogar  die  Steine  unter  deinen  Füssen  rufen 
um  Rache  zum  Himmel!.  .  .  Fürst!  ich  spreche  als  Seelcnhirt. 
Ich  fürchte  Gott."  Johann  ergrimmte  und  rief:  „Mönch,  bis  jetzt 
habe  ich  euch  Rebellen  geschont;  von  nun  werde  ich  das  sein, 
was  ihr  mich  nennt",  und  entfernte  sich  Rache  schnaubend.  Am 
folgenden  Tage  wurden  alle  vornehmeren  Beamten  Philipp* 8  11. 
arretirtj  man  quälte  sie  und  wollt«*  aus  ihnen  herausbringen,   was 


467 

der  Metropolit  heimlich  thue,  mit  wem  er  verkehre ;  doch  man 
konnte  nichts  erfahren.  Johann  wagte  noch  nicht  an  den  Metro- 
politen gewaltsame  Hand  anzulegen,  beschloss  aber  ihn  sobald 
als  möglich  zu  stürzen.  Unterdessen  beging  er  neueFrevelthaten. 
Im  Juli  1568  liess  er  durch  seine  Bande  viele  vornehme  Frauen 
in  der  Nacht  entführen,  mit  denen  er  auf  die  unverschämteste 
Weise  sein  Unwesen  trieb  und  sie  dann  heimschickte.  Am 
28.  Juli  desselben  Jahres  kam  er  mit  seinem  wilden  Gefolge  in 
die  Kirche,  und  als  der  Metropolit  einige  vom  fürstlichen  Gefolge 
mit  bedecktem  Haupte  erblickte,  und  dies  dem  Fürsten  sagte, 
wurde  das  geläugnet  und  als  eine  Gehässigkeit  des  Metropoliten 
dargestellt,  worauf  Johann  den  Metropoliten  öffentlich  in  der 
Kirche  einen  Lügner,  Rebellen,  Dieb  u.  s.  w.  nannte.  Damit 
noch  nicht  zufrieden,  suchte  er  falsche  Zeugen  wider  den  ver- 
hassten  Metropoliten.  Auf  den  Katli  seines  BcichtvatersEustafius 
schickte  der  Zar  den  Susdaler  Bischof  Paphnutius  mit  dem  Ar- 
chimandriten  Theodosius  und  dem  Fürsten  Temkin  in  das 
Solovkische  Kloster,  wo  Philipp  früher  Vorsteher  war,  mit  dem 
Auftrage,  dort  irgend  welche  Vergehen  des  Metropoliten  zu  ent- 
decken. Alle  Mönche  waren  aber  einstimmig  im  Lobe  Philipp's, 
nur  der  Hegumen  Paesius  sah  darin  eine  günstige  Gelegenheit, 
zu  höheren  Würden  zu  gelangen,  und  erdichtete  verschiedene 
Vergehen  und  Verbrechen,  die  Philipp  begangen  haben  soll. 
Vergnügt  mit  dem  Resultate  ihrer  Reise,  kehrten  sie  nachMoskau 
zurück,  wo  der  Zar  eine  Versammlung,  vor  welcher  der  Metro- 
polit abgeurtheilt  werden  sollte,  allsogleich  berufen  hat.  Der 
Metropolit  prolestirte  geg^n  die  ihm  zur  Last  gelegten  Verbrechen, 
legte  seine  Insignien  ab,  und  wollte  sich  entfernen;  doch  der 
Grossfürst  hatte  ihm  eine  grössere  und  öffentliche  Verhöhnung 
zugedacht.  Er  befahl  ihm,  dass  er  noch  am  Feste  des  heil.  Erz- 
engels Michael  (8.  November  1569)  ein  feierliches  Hochamt 
halte,  und  als  der  Metropolit  im  vollen  Pontificalornat  beim 
Altare  stand,  erschien  im  Auftrage  des  Fürsten  ein  Bojare  mit 
mehreren  Soldaten,  verkündigte  öffentlich  die  Absetzung  Philipp's, 
worauf  von  ihm  die  bischöflichen  Kleider  heruntergerissen 
wurden  und  er,  in  eine  ärmliche  Kleidung  gesteckt,  mit  Besen 
aus  der  Kirche  verjagt  wurde.  Philipp  wurde  dann  vom  Fürsten 
zur  lebenslänglichen  Haft  verurtheilt  und  in  einem  Kloster  in 
Twer  eingesperrt,  und  dann  auf  Befehl  des  Grossfürsten  erdrosselt. 

30* 


468 

Das  Volk  beweinte  den  Metropoliten,  die  klerikalen Intriguanten 
aber,  welche  dem  Philipp  niemals  zugeihan  waren,  freuten  sich 
über  seinen  Sturz,  weil  sie  selbst  eine  Promotion  erhofften. 

§.  73. 

Die  letzten  Moskauer  Metropoliten:  Cyrill  (1570-1577), 

Anton    (1577  —  1580),    Dionysius    (1581  —  1586)     und    Job 

(1586  — 1589)  dann  erster  Patriarch  von  Moskau. 

Die  Hoffnungen  der  Gegner  Philipps  waren  vereitelt,  denn 
Johann  IV.  erhob  den  Archimandriten 

Cyrill  (1570—1577)  auf  den  Metropolitanstuhl,  einen 
Mann,  welcher  sich  in  seiner  neuen  Stellung  wohl  und  bequem 
fühlend  zu  allen  Unthaten  Johann's  schwieg,  und  daher  von 
ihm  nicht  belästigt  wurde.  Eine  gleiche  Politik  beobachtete 
auch  der  nachfolgende  Metropolit  Anton  (1577  — 1580),  auf 
welchen  dann  Dionysius  (1581  — 1586)  folgte,  welcher  den 
Tyrannen  überlebte.  Bei  seiner  Inthronisation  wurde  die  seit 
Johann  III.  befolgte  Weise  der  Institution  beobachtet,  und  ausser- 
dem wurde  verordnet-,  was  für  ein  Gottesdienst  dabei  zu  verrichten 
ist.  Gleich  am  Anfange  der  Begierungszeit  dieses  Metropoliten 
hatte  der  römische  Stuhl  in  Moskau  einen  neuen  Vereinigungs- 
versuch gemacht.  Zar  Johann  der  Grausame  führte  einen  Krieg 
mit  dem  polnischen  Könige  Stephan  Batory,  und  weil  die  Polen 
Sieger  blieben,  und  Johann  das  Aergste  befürchtete,  wandte  er 
sich  an  P.  Gregor  XIII.  mit  der  Bitte  um  Friedensvermittlung. 
Der  Papst  sendete  den  berühmten  Jesuiten  Anton  Posstvin  als 
Gesandten  nach  Polen  und  Russland.  Possevin  kam  am  19.  Juni 
1581  mit  dem  päpstlichen  Schreiben  an  den  König  von  Polen  in 
Wilna  an,  und  der  König,  betroffen  über  dieses  Benehmen  des 
Zars,  versprach,  dass  er  Frieden  schliessen  will,  wenn  der  Zar 
auf  annehmbare  Bedingungen  eingehen  wird.  Es  kamen  die 
russischen  Gesandten  an  das  königliche  Lager  in  Diana,  allein 
Batory  verwarf  ihre  Bedingungen.  Da  begab  sich  Possevin  nach 
Russland,  wo  er  vom  Zar  auf  das  ehrenvollste  empfangen  wurde 
(8.  August  1581).  Bei  einem  zu  Ehren  Posse  vin's  gegebenenMale 
nannte  Zar  Johann  IV.  unter  Anderen  den  Antonius  Possevin, 
„einen  Gesandten  des  heiligen  Vaters  und  P.  Gregor  XIII.,  der 
vom  Himmel  als  Oberhirte  der  römisch-katholischen  Kirche   be- 


469 

stellt  worden  ist.  Wir  Legen  tiefe  Verehrung  gegen  ihn  und 
erkennen  ihn  als  Stellvertreter  Jesu  Christi  an."  Dann  schritt 
man  zu  Unterhandlungen,  wobei  Possevin  in  erster  Linie  den 
Frieden  vermitteln,  dabei  aber  auch  den  Zar  zur  Union  mit  Rom 
bewegen  wollte.  Der  Frieden  kam  endlich  zu  Stande,  zur  Union 
aber  war  der  Zar  nicht  zu  bewegen,  er  erlaubte  aber  den  päpst- 
lichen Nuntien  freien  Durchzug  durch  das  russische  Reich,  so 
wie  freie  Ausübung  des  Gottesdienstes  für  die  lateinischen  Geist- 
lichen und  Handelsleute,  wollte  aber  nicht,  dass  die  Russen  in 
die  lateinischen  Kirchen  und  Kapellen  zugelassen  werden.  Anton 
Possevin  kehrte  sodann  im  Jahre  1582  nach  Rom  zurück. I13) 

Nach  der  Vertreibung  des  Metropoliten  Dionysius  folgte 
Job  (1586 — 1589)  als  Metropolit  von  Moskau.  Das  wichtigste 
Ereigniss  jener  Zeiten  wrar  die  Errichtung  des  Moskauer  Patri- 
archats. Nach  dem  Tode  des  grausamen  Zars  Johann  IV.  folgte 
sein  unfähiger  Sohn  Theodor  L,  in  dessenNamen  sein  ehrgeiziger 
Schwager  Boris  Godunov  regierte,  und  dieser  war  es,  welcher 
die  Errichtung  des  Patriarchats  durchsetzte.  Den  Anlass  dazu 
gab  die  Anwesenheit  des  Konstantinopler  Patriarchen  Jeremias 
II.  in  Russland.  Seit  dem  Falle  Konstantinopels  sind  oft  ver- 
schiedene griechische  Prälaten  und  sonstige  Würdenträger  nach 
Russland  um  Almosen  gekommen.  So  war  1586  in  Moskan  der 
Patriarch  von  An tiochien,  Joachim,  welchem  ein  reiches  Almosen 
gegeben  wurde,  und  im  Jahre,  1588  kam  zu  gleichem  Zwecke 
der  Patriarch  von  Konstantinopel,  Jeremias  II.,  im  Gefolge  von 
zwei  Metropoliten.  Der  Patriarch  wurde  seiner  hohen  Würde 
entsprechend  aufgenommen,  und  es  wurden  ihm  reiche  Geschenke 
zugesagt,  aber  unter  der  Bedingung,  dass  er  den  russischen  Me- 
tropoliten zum  Range  des  Patriarchen  erheben  wird.  Unter  an- 
deren Umständen  wäre  der  griechische  Patriarch  darauf  gewiss 
nicht  eingegangen;  jetzt  aber,  wo  Konstantinopel  sich  in  türkischen 
Händen  befunden  hat,  und  wo  die  Moskauer  Metropolie  seit 
1451  von  dem  Patriarchen  ohnedem  ganz  unabhängig  war,  es 
sich  also  eigentlich  nur  um  eine  Namensänderung  handelte,  trug 
Jeremias  kein  Bedenken,  die  gewünschte  Rangerhöhung  gegen 
eine  gute  Bezahlung  zu  bewilligen,   ja  er  belobte  sogar  diesen 


113)  Vergl.     Ant.    Possevin i,     Commentarii    de    rebus     Moscoviticis, 
Vilnae  1586.  —  Negotiatio  nomine  Pontificis  in  Moscovia  1586. 


470 

Wunsch  der  Moskauer  Herrscher.  Man  schritt  also  zur  Aufstel- 
lung der  Kandidatenliste,  obwol  die  Wahl  des  bisherigen  Mos- 
kauer Metropoliten  Job,  der  sich  in  Allem  sehr  gefügig  und 
dienstfertig  erwiesen  hat,  keinem  Zweifel  unterlag.  Man  stellte 
dem  Zar  drei  Kandidaten  vor,  nämlich  Job,  Alexander,  Erzbischof 
von  Nowhorod,  und  Warlaam  von  Rostow,  und  Zar  Theodor  er- 
wählte den  Job,  welcher  dann  zum  Patriarchen  eingeweiht,  und 
vom  Zar  durch  Uebergabe  der  Isignien  in  die  Patriarchen  würde 
(1589)  eingesetzt  wurde.  Dann  verfasste  man  die  Erektionsur- 
kunde, in  welcher  es  heisst,  dass  das  alte  Rom  durch  die  Häresie 
der  Apollinaristen  gefallen  sei,  das  neue  Rom  aber,  oder  Kon- 
stantinopel sich  in  den  Händen  der  Ungläubigen  befinde,  daher 
trete  nun  Moskau  als  das  dritte  Rom  auf.  Dann  wird  dekretirt, 
dass  anstatt  des  falschen  Hirten  der  abendländischen  Kirche  nun 
der  erste  ökumenische  Patriarch  der  von  Konstantinopel,  der 
zweite  der  von  Alexandrien,  der  dritte  der  von  Moskau,  der  vierte 
der  von  Antiochien  und  der  fünfte  der  von  Jerusalem  sei.  Dann 
werden  die  Ehrenrechte  des  neuen  Moskauer  Patriarchen  be- 
stimmt, und  schliesslich  wird  verordnet,  dass  zu  dem  Moskauer 
Patriarchat  vier  Metropoliten,  sechs  Erz  bischöfe  und  acht  Bischöfe 
Russlands  gehören.  Der  Konstantinopler  Patriarch,  Jeremias  IL, 
welcher  zu  dieser  Errichtung  des  Moskauer  Patriarchats  seinen 
Namen  hergegeben  hat,  aber  dabei  sonst  nicht  mitwirken  konnte, 
unterschrieb  das  Dekret,  und  als  die  ausbedungene  Summe 
Geldes  in  Konstantinopel  richtig  eingezahlt  wurde,  schickte  er 
dem  Zar  Theodor  im  Jahre  1591  durch  den  Metropoliten  von 
Ternowo  in  Bulgarien  auch  die  schriftliche  Bestätigung  des 
Moskauer  Patriarchats  von  Seite  der  Konstantinopler  Patriar- 
chalsynodc.  An  der  Sache  selbst  geschah  dadurch  keine  Aende- 
rung,  wie  früher  die  Metropoliten,  so  waren  jetzt  die  Patriarehen 
von  Moskau  ganz  von  den  Zaren  abhängig. 

Nach  diesem  Ueberblickc  der  Geschichte  der  Moskauer 
Metropolie  übergehen  wir  zur  Geschichte  der  anderen  russischen 
Mctropolie,  welche  seit  der  Florentiner  Synode  in  der  Union 
merkliche  Fortschritte  machte  und  deswegen  unsere  Kirchen- 
geschichtc  eigentlich  fortspinnt. 


471 

II.  Metropolie  Ton  Kiew  und  Halitsch. 

§.  74. 

Die  Metropoliten   Gregor   Bulgar    (1458  —  1472),    Misael 

Druckt  (1474-1477),  Simeon (1478-1 488),  Jonas  I.  Hlezna 

(1489  —  1494)  und  Macarius  I.  (1495—1497). 

Der  Metropolit  Isidor  hat  noch  längere  Zeit  den  Titel  des 
Metropoliten  von  Kiew  und  ganz  Russland  ge fuhrt,  und  erst  als 
ihm  vom  Papste  der  Titel  des  Patriarchen  von  Konstantinopel 
verliehen  wurde,  resignirte  er  auf  die  Kiewer  Metropolie  und 
stellte  an  seine  Stelle  seinen  Schüler  Gregor,  einen  Bulgaren, 
welcher  früher  die  Würde  des  Archimandriten  des  Demetrius- 
klosters  in  Konstantinopel  bekleidete,  zu  seinem  Nachfolger  vor, 
welcher  zu  dieser  Würde  vom  Papst  Calixt  III.  bestimmt  wurde. 
Gregor  wurde  dann  unter  Papst  Pius  II.  1458  in  Rom  vomKon- 
stantinopler  Patriarchen  Gregor  IV.  Mamma  konsekrirt,  und 
kam  als 

Gregor  II.  (1458 — 1472)  als  Metropolit  von  Kiew  und  Ha- 
litsch und  ganz  Russland  zum  polnischen  Könige  Kasimir  IV. 
mit  einem  Schreiben  des  Papstes  Pius  IL,  welcher  ihn  zum  Metro- 
politen aller  innerhalb  der  Grenzen  des  polnisch-litauischen 
Reiches  befindlichen    Bisthümer  einsetzte114).   Unter  die  Juris- 


n4)  Das  Breve  lautet:  „Pius  Papa  II.  ♦  •  •  Dilecto  Gregorio 
Electo  Kioviensi  Lithuaniae  et  totius  Russiae  inferioris  salutem.  Decens 
reputamus  et  congruum,  ut  provisiones  Ecclesiarum  praeeipue  Cathedraliuuj, 
quae  de  certa  scientia  Romani  Pontificis  jus  eesserunt,  licet  ejus  superveniente 
obitu  Literae  Apostolicae  confeetae  nori  fuerint,  super  Ulis  Apostolicae  sedis 
interveniente  praesidio  plenutn  sortiantur  effectum.  Dudum  felicis  recordationis 
Calixtus  Papa  III.  praedecessor  noster  provida  consideratione  attendens,  quod 
iniquitatis  et  perditionis  filius,  Jonas  de  Asciscentia  Monaclius  S.  Basilii 
M.  Schismaticus,  ad  dignitates  et  honores  Ecclesiasticos  ambitiöse  aspirans, 
spiritu  rebellionis  assumptus  se  pro  Archiepiscopo  Ruthenensi  ausu  sacrilego 
regere  et  nominare:  ac  Venerabili  fratre  nostro  Isidoro  Episcopo  Sabinensi,  et 
ex  dispensatione  Apostolica  A  Eppo  Ruthenensi,  a  sede  sua  Ruthenensi  ejeeto  in 
Archieppatum  praedictum  non  xaeantem  temeritate  propria,  se  de  facto  intrudere, 
et  Archi  Eppatum  praedictum  Ruthenum,  in  animae  suae  periculum,  ac  sedis 
Apostolicae  vilipendium  indebite  detinere  praesumpserat.  Idem  praedesessor 
volens,  quantum  sibi  ex  acto  praemissum  fuerat,  animarum  periculis  et  tantae 
praesumptioni  congruis,  quibus  poterat,  remediis,  obviare,  de  Venerabilium 
Fratrum  suorum,  de  quorum  numero  tunc  eramus,  consilio,  et  A  postolicae  pleni- 


472 

diktion  des  Metropoliten  Gregor  IT.  gehörten  also  neun  Diözesen, 
nämlich  Briansk,  Smolcnsk,  Polozk,  Turow,  Luzk,  Wladimir  in 
Wolynicn,  Chelm,  Pereniyschl  und  Halitsch. 

In  dem  Schreiben,  welches  der  Papst  dem  Metropoliten 
Gregor  II.  an  den  polnischen  König  mitgegeben  hat,  empfiehlt 
er  den  neuen  Metropoliten  dem  Schutze  und  der  Gnade  des 
Königs  und  ersucht  ihn,  dass  er  ihm  gegen  die  Uebergriffe  der 
Schismatiker  behilflich  sei.  Gregor  II.  suchte  auch  den  Moskauer 
Mctropolitanstuhl  mit  dem  Kiewer  zu  vereinigen;  weil  er  aber 
mit  Korn  vereinigt  war,  und  in  Moskau  das  Schisma  schon  lief 
eingewurzelt  war,  konnte  er  das  nicht  durchführen.  Der  Moskauer 
Metropolit  Jonas  machte  ihm  sogar  den  Kiewer  Stuhl  streitig 
und  wiegelte  die  Suffragane  gegen  ihn  auf,  aber  nach  des  Jonas' 
Tode  (1461)  hörten  die  Moskauer  Metropoliten  auf,  sich  den  Titel 
des  Kiewer  Metropoliten  beizulegen,    und  in  beiden  Metropolien 


tudinc  potestatis,  ac  ejusdem  Isidori  AEppi  expresso  consensu,  Provinciam 
Ruthenensem  Superiorem  dumtaxat  illam  videlicet,  quae  per  Schismaticum, 
ac  Inferiorem,  quae  per  Catholicum,  scilicet  Charissimum  in  Christo  filium 
nostrum  Casimirum  Poloniae  Illustrem  Hegern  gubernatur,  in  duas  partes 
authoritate  Apostolica  divisit,  nee  non  eadem  Ruthenorum  Ecclesia  quoad  reliqua 
sub  regimine  et  gubernatione  ejusdem  Isidori  \Eppi,  qui  etiam  partem  regiminis 
et  administrationis  suae  1  eclesiae  ante  dietae  ad  effectum  infra  scriptum  sponte 
cessit,  remanente  in  parte  inferiori  Ruthenensi  Kioviensi:  Ecclesiam  cum  Li- 
tlmaniae  et  totius  Russiae  inferioris  partibus,  illis  duntaxat,  inquibus  seeundum 
ritum  Graecorum,  sub  obedientia  AEppi  Ruthenensis  degentium  vivitur,  et 
quae  sub  dominio  praefati  Regis  Poloniae  existunt,  in  Metropolitanam  cum 
insigniis  et  privilegiis  et  honoribus  Ecclesiae  Metropolitanae  de  jure  vel  consue- 
tudine  laudabili  competentibus  eadem  authoritate  erexit,  eamque cum  inferioribus 
partibus  antedictis  per  proprium  AEppum  regendam  et  gubernandam  fore,  de 
ipsorura  fratrum  consilib  statu it,  decrevit,  ac  etiam  ordinavit,  ibique  Brestensem 
(eigentlich  Brianscensem),  Smolenscensem,  Polocensem,  Turoviensem,  Luceori- 
ensem,  Vlodimiriensem,  Premisliensem,  Chelmensem  et  Haliciensem  Eoelesias 
>iua>  - » i »  eadem  Ruthenensi  Ecclesia,  authoritate  praefata  c\  eerta  seientia 
dismembravit,  separavil  atque  divisit,  in  Suffraganeas  assignavi+ij  ac  Jonam 
praedictum  (Metropolit  von  Moskau),  et  quemlibet  alium  [peius  succesorem 
ejusdemque  Ecclesiae,  e!  partium  praedietarum  detentorem  sententialiter amovit, 
ac  ad  promotionem  ipsius  Ecclesiae  Kioviens.  oelerem  et  felicem,  de  qua 
nullus  praeter  ipsum  Praedecessörem  ea  vice  se  intromittere  poterat,  ne  prolixae 
vacationis  exponeretur  Encommodis,  Paternis  et  sollicitis  studiis  intendens,  post 
deliberationem,  quam  de  praefioienda  eidem  Ecclesiae  Kijoviensi  persona  u tili 
ac    etiam     fractuosa    cum    Liedern    fratribue   habuit,   diligentem,   demum   ad  te 


473 

wurden  von  nun  an  die  Metropoliten  ganz  selbständig  und  un- 
abhängig gewählt. 

Nachdem  die  Halitscher  Metropolie  schon  seit  längerer 
Zeit  untergangen  ist,  und  die  ehemaligen  Suffraganien  der  Ha- 
litscher Metropolie  nunmehr  der  Kiewer  Metropolie  untergeordnet 
wurden,  haben  die  Kiewer  Metropoliten  den  Titel  „von  Kiew, 
Halitscli  und  ganz  Russland"  geführt.  Halitsch  verlor  in  jenen 
Zeiten  (wahrscheinlich  im  Anfange  des  15.  Jahrhunderts)  auch 
den  Bischofssitz,  und  dieser  ausgedehnte  Kirchensprengel  w7urde 
von  Vikarien  der  Kiewer  Metropoliten  verwaltet.  Diese  waren 
aber  keine  Bischöfe,  und  deswegen  waren  die  Halitscher  genbthigt 
sich  in  geistlichen  Angelegenheiten  zu  den  Kiewer  oder  auch  zu 
den  Moldauischen  Metropoliten,  welche  einige  Zeit  in  Suczawa 
(in  der  Bukowina)  residirten,  zu  begeben,  was  offenbar  mit  grossen 
Schwierigkeiten  verbunden  war,  und  zu  verschiedenen  Unord- 
nungen Anlass  gegeben  hat.  Die  Vikarien  der  KiewerMetropoliten 


Abbatem  Monasterii  S.  Demetrii  Constantinopolitanum  dicti  ordinis  s.  Basilii 
in  presbyteratus  ordine  constitutum,  de  cujus  religionis  zelo,  literarum  scientia, 
vitae  tnunditia,  honestate  morum,  spirituaüum  circumspectione,  aliisque  multi- 
plicum  virtutum  donis,  apud  eum  fide  digna  testimonia  perexhibita  existerunt, 
direxit  ooulos  suae  mentis.  Quibus  omnibus  debita  meditatione  pensatis  de  per- 
sona tuasibi,  et  ejusdem  fratribus  ob  dictorum  tuorum  exigentiam  meritorutn  ac- 
cepta,  eidem  Kioviensi  Ecclesiae  et  partibus  inferioribus  antedictis  de  fratrum  eo- 
rundem  consilio,  videlicet  duodeeimo  kalendas  Augusti,  Pontificatus  sui  anno 
quarto  (1458)  authoritate  Apostolica  providit,  teque  illi  praefecit  in  Archi- 
episcopum  et  pastorem,.  curam  et  administrationera  ipsius  Ecclesiae  Kijoviensis  et 
partium  praedietarum  tibi  in  spiritualibus  et  temporalibus  plenarie  commit- 
tendo:  Cum  itaque  postmodum  idem  praedecessor  literis  Apostolicis  super 
provisione  hujusmodi  non  confectis,  sicut  Domino  placuit,  rebus  fuerit  humanis 
exemptus,  nos  Divina  favente  dementia  ad  apicem  summi  Apostolatus  assumpti, 
volentes  ut  quod  a  praedecessore  praedicto  actum  exstitit,  plenum  sortiatur  effec- 
tum,  ac  sperantes,  quod  Kioviensis  dieta  Lithuaniae  et  Russiae  inferioris  Ecclesia 
una  cum  suffraganeis  praedictis,  sub  tuo  felici  Regimine,  gratia  tibi  assistente 
divina,  regetur  utiliter,  et  prospere  dirigetur,  ac  grata  in  eisdem  spiritualibus  et 
temporalibus  reeipiet  incrementa,  discretioni  vestrae  per  apostolica  scripta  man- 
damus,  quatenus  jugum  Domini  tuis  impositum  humeris  prompta  devotione 
suseipiens,  curam  et  administrationem  praedietas  sie  exercere  studeas  sollicite, 
feliciter  et  prudenter,  quod  ipsa  Kioviensis  Ecclesia  gubernatori  provido,  et 
fruetuosö  administratori  gaudeat  se  commissam,  tuque  praeter  aeternae 
retributionis  proemium  nostram  et  dietae  sedis  benedictionem  et  gratiam  exinde 
uberius  sonsequi  merearis.  Datum  Romae  apud  s.  Petrum  sub  annulo  Piscatoris 
Anno  1458  tertio  Nonas  Septembris,  Pontificatus  nostri  anno  primo." 


474 

residirten  anfangs  in  Krylos,  einem  Dorfe  bei  Halitsch  so  Ignatius 
Krechowiez  (um  1413),  dann  in  Lemberg,  und  von  den  Letzteren 
sind  namentlich  bekannt  Joasaph  (f  1493),  ßasil  Pletyriski,  Jo- 
achim Gdaszczynski,  Johann  Sikora,  Jakint  Krischka  und  Maca- 
rius  Tuczapski,  welcher  nach  der  Errichtung  (1539)  des  Lem- 
berger  ruthenischen  Bisthums  zum  ersten  Lemberger  Bischof 
(1540)  konsekrirt  worden  ist.  Die  Vikarien  führten  den  Titel 
«von  Halitsch,  Lemberg  und  Kamenez  in  Podolien",  welcher 
Titel  dann  auf  die  Lemberger  Bischöfe  übergangen  ist. 

Die  Kiewer  Metropoliten  residirten  übrigens  jetzt  grössten- 
theils  in  Nowogrodek  und  in  Wilno. 

Der  neue  Kiewer  Metropolit  Gregor  II.  war  ein  treuer  An- 
hänger der  Union,  und  es  scheint,  dass  er  im  Ganzen  in  seiner 
Metropolic  eine  der  Union  nicht  abgeneigte  Stimmung  vorgefun- 
den hat,  wiewol  es  gewiss  auch  an  eifrigen  Anhängern  des 
Schisma,  welche  an  den  Moskauer  Metropoliten  Jonas  und  Theo- 
dosius  eifrige  Beschützer  hatten,  nicht  mangelte.  Doch  konnten 
die  Moskauer  hier  das  Schisma  nicht  öffentlich  propagiren,  weil 
die  Landesregierung  der  Union  ihren  Schutz  und  Hilfe  ange- 
deihen  Hess.  Im  Leben  des  heil.  Kasimir115)  wird  erzählt,  dass 
über  sein  Verwenden  der  polnische  König  Kasimir  der  Ja- 
gellonide  ein  Gesetz  erlassen  hat,  dass  die  Schismatiker  keine 
neue  Kirchen  bauen  und  die  alten  nicht  restauriren  dürfen,  damit 
das  Schisma  auf  diese  Weise  aufhöre  und  alle  zur  kirchlichen 
Einheit  zurückkehren. 

In  jenen  Zeiten  schien  es  auch,  dass  Xowhorod  in  Nordruss- 
land zur  Union  zurückkehren  wird.  Diese  Republik  hatte  sich 
nämlich  im  Jahre  1471  der  Herrschaft  des  polnischen  Königs 
Kasimir  II.  unterworfen  und  als  ihr  geistliches  Oberhaupt  den 
unirten  Metropoliten  von  Kiew  anerkennen  wollen.  Doch  der 
Moskauer  Grossfürst  Johann  III.  zwang  Xowhorod  zur  Unter- 
werfung, und  der  Moskauer  Metropolit  Philipp  I.  schilderte  den 
Xowhorodern  die  Union  als  das  grösste  Verbrechen,  dessen  sie  sich 
schuldig  machen  könnten,  und  stellte  ihnen  vor,  dass  Konstanti- 
nopel von  Gott  in  die  Hände  der  Türken  gegeben  wurde  zur 
Strafe  dafür,  dass  die  Griechen  auf  der  Elorentiner  Synode  die 


nß)  Bei     den     B  oll  and  isten,     t.     I.     Martii,     —     Skarga,    Zywoty 
4wio,tych,  Wiedetf  1*G0.  I.  159. 


475 

Union  mit  Rom  angenommen  haben.  Ob  diese  Argumentationen 
überzeugend  genug  waren,  bleibe  dahingestellt;  seit  dem  Falle 
Nowhorod's  und  dessen  vollständiger  Unterjochung  durch  Mos- 
kau konnte  hier  von  der  Union  nicht  mehr  die  Rede  sein.  —  Ob 
und  inwiefern  die  Union  in  der  Kiewer  Metropolie  selbst  Fort- 
schritte gemacht  hat,  ist  unbekannt,  sicher  ist  aber,  dass  Gregor  IL 
bis  an  sein  Lebensende  der  Union  treu  geblieben  ist.  Er  ist  in 
Nowogrodek  1472  gestorben. 

Auf  ihn  folgte 

Misael  Drucki  (1474—1477),  früher  (seit  1454)  Bischof 
von  Smolcnsk.  Er  soll  aus  der  fürstlichen  Familie  der  Pstruge 
abstammen.  Er  wurde  vom  Konstantinopler  Patriarchen  in  seine 
Würde  eingesetzt.  Bemerkenswert!)  ist  hier  der  Umstand,  dass 
während  die  Moskauer  Grossfürsten,  welche  am  griechischen 
Schisma  festhielten,  ihre  Metropoliten  ganz  unabhängig  von  dem 
griechischen  Patriarchen  erwählten  und  einsetzten,  die  katholi- 
schen polnischen  Könige  es  zuliessen,  dass  die  ihnen  unterthanen 
Kiewer  Metropoliten  beim  Konstantinopler  Patriarchen  um  die 
canonische  Institution  nachsuchen  durften.  Indessen  lässt  sich  die 
Sache  so  erklären.  In  Moskau  wusste  man,  dass  die  damaligen 
Konstantinopler  Patriarchen  noch  an  der  Union  festhalten,  und 
diesen  Umstand  benutzte  man,  um  sich  von  der  Gewalt  des 
Patriarchen  ganz  zu  emanzipiren  und  im  Metropoliten  ein  ge- 
fügiges Werkzeug  zu  allen  Plänen  und  Absichten  zu  haben,  wras 
man  auch  vollständig  erreichte.  Anders  haben  sich  die  Sachen  im 
Königreiche  Polen  verhalten.  Nach  der  Verkündigung  der 
Florentiner  Union  erliess  der  polnische  König  (1443)  zu  Gunsten 
der  mit  Rom  vereinigten  Ruthenen  ein  Dekret,  welches  sie  in 
Schutz  genommen  hat,  und  sie  bei  ihrem  Ritus  belassend  nur  die 
Untertänigkeit  gegen  den  Papst,  und  treues  Festhalten  an  den 
Florentinischen  Beschlüssen  verlangte.  Die  ganze  hierarchische 
Ordnung  der  Ruthenen  war  aber  durch  die  Florentiner  Synode 
nicht  angetastet,  und  es  war  selbstverständlich,  dass  die  Kiewer 
Metropoliten  nach  wie  vor  ihre  Bestätigung  beim  griechischen 
Patriarchen  nachzusuchen  haben.  Es  stand  also  nichts  im  Wege, 
sondern  war  im  Gegen theile  ganz  in  der  Ordnung,  dass  sich  auch 
der  neue  Metropolit  Misael  um  die  Bestätigung  nach  Kon- 
statinopel  wandte.  Die  Türken  verfolgten  zwar  die  mit  Rom 
vereinigten  Patriarchen,  setzten  sie  ab  und  substituirten  an  ihre 


476 

Stelle  schismatische  Patriarchen,  nicht  etwa  aus  Vorliebe  für  das 
Schisma,  sondern  einzig  und  allein  deswegen,  weil  sie  in  den 
Päpsten  und  deren  Anhängern  ihre  ärgsten  Feinde  sahen,  indem 
die  Päpste  das  ganze  christliche  Europa  zum  Kampfe  gegen  die 
Türken  aufforderten.  Die  Kiewer  Metropoliten  konnten  also 
einige  Zeit  gar  nicht  wissen,  oh  in  Konstantinopel  ein  katholi- 
■m  her  oder  ein  schismati scher  Patriarch  sei,  und  sie  konnten  sich, 
weil  das  weder  von  dem  Florentiner  Concilium,  noch  vom  Papst 
Pins  II.  in  seiner  obgenannten  Erektionsurkunde  (vom  J.  1458) 
verboten  war,  ungeachtet  ihrer  treuen  Anhänglichkeit  an  die 
Union  um  die  Bestätigung  in  der  Metropolitan  würde  nach  Kon- 
stantinopel wenden.  Uebrigens  drohte  jetzt  der  Union  der  Ru- 
thenen  mit  Rom  nicht  so  von  Kostantinopel,  als  vielmehr  von 
Moskau  die  nächste  und  grösste  Gefahr.  —  Dass  übrigens  der 
Metropolit  Misael  der  Union  treu  ergeben  war,  beweist  eine 
Gesandtschaft,  welche  er  im  J.  1476  an  Papst  Sixtus  IV.  abordnete 
mit  einem  von  ihm,  nebst  vielen  Archimandriten,  Fürsten  und  an- 
deren litauischenDignitären  unterschriebenen  Briefe,  worin  er  den 
Papst  ersuchte,  dass  er  für  die  Kiewer  Metropolie  im  folgenden 
Jahre  den  feierlichen  Jubiläum-Ablass,  welcher  im  Abendlande 
im  vorigen  Jahre  1475gefeiert  wurde,  ertheilen  möge.  "6)  In  dem- 


llfi)  K  ul  c  /  yi'iski ,  Specimen  bei  diesem  Metropoliten.  Ein  Fragment 
dieses  Schreibens  befindet  sicli  in  nithenischer  und  lateinischer  Sprache  im 
Archive  der  griech.-kath.  Metropolie  von  Lemberg,  und  es  lautet:  „Legatio  ad 
Pontificem  Romanum  Xistum  IV.  a  Gero,  Principitras  et  Magnatis  Ruthenis. 
Wilna  anno  1  1 7 1 i  mensis  martii  14.  die.  Per  Legates  in  hao  epistola  infra 
nominatos.  Sanetorum  Stmi  Excelsique  Dei  numine  afflati  haue  Sanctitati 
Vestrae  conscripsimus  Epistolam.  Aecumenico  Papae  magno  soli,  totius  orbis 
terrae  Candelabro,  Ecclesiae  Lumini,  Sanetorum  Sanctissimo,  Patram  Patri  et 
Supremo  Pastorum  Pastori,  ßeato  Xisto,  Sanctae  universalis  Bcolesiae  Christi 
Vicario:  qui  summe  in  praesidentir  Sacrorum  splendore  praecellens,  altissimaque 
intelligentia  a  Sanctissimo  et  Summo  omnium  lumine  super  Cherubim  illustrativ 
in  animae  mirabili  Candore,  ordinisque  celsitudine  quamdam  ferene  micantium 
-hierum  imaginera  etc.."  Das  ganze  Schreiben  hatte  ich  nicht  unter  der  Hand, 
aber  schon  aus  diesem  Titel  ersiehl  man.  dasa  Misaei  den  Primat  des  Papstes 
anerkannte.  Unterschrieben  haben  diese  Adresse:  Misael,  erwählter  Metropolit, 
Johann,  Archimandrit  des  Kiewer  Höhlenklosters,  Macarius,  Metropolit  von 
Wilno  (später  Metropolit),  Fürst  Michael,  Bruder  des  Königs  Kasimir,  Fürst 
Theodor  von  Biala,  Fürst  Demeter  Wiazemski,  Senator  Johann  Chodkiewicz. 
Marschall  des  Grossfürstenthums  Idtauen  und  Oberfeldherr  der  ganzen  Armee, 
Pawel    Castellan    von    Kamencz,    und  viele  andere  angesehene  Persönlichkeiten, 


477 

selben  Schreiben  erkennt  Misael  den  Primat  des  Papstes  aus- 
drücklich an  und  bittet  denselben  um  gerechte  Richter  zur  Ent- 
scheidung einiger  Streitigkeiten  zwischen  dem  lateinischen  und 
ruthenischen  Clerus.  Der  Metropolit  Misaöl  ist  also  der  Union 
treu  geblieben,  im  Lande  waren  aber  viele  Anhänger  des  Schisma, 
denn  vor  ungefähr  zwanzig  Jahren  hat  der  polnische  König 
Kasimir  IL  an  den  sei.  Johann  Kapistran  ein  Schreiben117)  ge- 
richtet, in  welchem  er  ihn  bittet,  dass  er  in  sein  Reich  zur  Be- 
kehrung des  schismatischen  Ruthenen  komme.  rDie  Bekehrung 
der  Ruthenen,  schreibt  er,  wäre  nicht  so  schwierig,  denn  es  ist  ein 
Volk,  das  alles  Gute  zu  erkennen  sucht,  sie  sind  mit  den  welt- 
lichen Lehren  noch  unbekannt,  sie  sind  in  ihren  Irrthümern  nicht 
hartnäckig,  und  nur  die  Sitte  und  die  natürliche  Liebe  zu  ihrem 
Ritus  hält  sie  von  der  Anerkennung  des  Papstes  und  von  der 
Einheit  des  Glaubens  ab."  Wenn  also  um  das  Jahr  1451  so  viele 
Schismatiker  unter  den  Ruthenen  waren,  so  ist  kaum  anzunehmen, 
dass  ihre  Zahl  zu  Misael' s  Zeiten  bedeutend  abgenommen  hätte. 
Zudem  muss  noch  bemerkt  werden,  dass  es  beim  Lesen  des  an 
Papst  Sixtus  IV.  gerichteten  Schreibens  des  Metropoliten 
Misael  auffällt,  dass  es  nur  vom  Metropoliten  und  von  einigen 
Archimandriten,  dagegen  nicht  von  den  Bischöfen  der  Kiewer 
Metropolie  unterschrieben  ist;  daraus  könnte  man  schliessen,  dass 
die  Bischöfe  der  Union  abgeneigt  waren.  Noch  zu  MisaeTs  Leb- 
zeiten ist  nach  Litauen  ein  gewisser  Spiridon,  der  im  Auftrage  des 
Sultans  vom  Patriarchen  auf  simonistische  Weise  zum  Kiewer 
Metropoliten  ordinirt  wurde,  gekommen;  allein  er  wurde  nicht 
aufgenommen,  begab  sich  dann  nach  Moskau,  wo  er  um  1488  in 
einem  Kloster  gestorben  ist.  Nach  Misael 's  Tode  folgte 

Simeon  (1477  —  1488),  von  dem  ges  agt  wird,  dass  er  gleich 
seinen  Vorgängern  ein  treuer  Anhänger  der  Union  war.  Einige 
geben  ihm  nur  ein  Jahr  der  Regierung,  aber  unrichtig,  denn  in 
einer  Chronik  wird  erzählt,  dass  er  (1487)  den  Bischof  Wassian 
für  Wladimir  in  Wolynien  und  Brest  ordinirt  hat.  (Karamsin  IV. 
Note  629.) 


unter  denen  sich  auch'  der  nachmalige  Kiewer  Metropolit  Joseph  Soltan  befindet. 

Vgl.  rViHMKiM  HCTopmiecKi«  CöopHHKi.  .li ki.  Bhni.  III.  1860.  S.    52  und    Note    55. 

(Abhandlung    des    A.    fetruszewiez     von     den     ruthenischen  '  Metropoliten     von 
Halitsch.) 

11 7)  Rajnald,  ad.  an.  1451. 


478 

Jonas  1.  Hlezna  (1488  —  1494),  von  welchem  erzählt11*) 
wird,  dass  er  in  grosser  Freundschaft  mit  dem  polnischen  Könige 
Kasimir  II.  lebte,  und  weil  dieser  ein  eifriger  Katholik  war,  auch 
Jonas  kein  Feind  der  Union  sein  konnte.  Von  Kulczyriski  und 
von  Papebrochius  (zum  15.  Juni)  wird  dieser  Metropolit  für  heilig 
gehalten,  doch  irrthümlich.  Papebrochius  wurde  zu  diesem  Irr- 
thum  durch  ein  in  Moskau  gedrucktes  Menologion  verleitet,  wo- 
rin allerdings  unter  den  Heiligen  ein  Metropolit  Jonas  vor- 
kommt, unter  welchem  aber  der  Moskauer  Metropolit  Jonas,  der 
heftigste  Feind  der  Union  (t  1461),  nicht  aber  Jonas  Hlezna  zu 
verstehen  ist.  Die  Moskauer  verehren  jenen  Jonas  als  Heiligen, 
nicht  aber  die  katholischen  Buthenen.  Unter  diesem  Metropoliten 
sind  in  der  Halitscher  Kirche  auch  schon  gedruckte  Bücher  er- 
schienen ;  so  wurde  in  Krakau  (1491),  wo  sich  ruthenische 
Kirchen  befunden  haben,  der  Psalter,  dann  ein  Euchologion,  das 
Hexaemeron  oder  die  Homilien  des  heil.  Basilius  über  das  He- 
xaemeron  und  dieTrioden,  in  Tschernogoricn  (1494)  der  Oktoich 
und  nach  ihm  (1495)  der  Psalter  mit  Hinzufügung  des  Rituale  für 
die  einzelnen  Gottesdienste  herausgegeben;  die  Kiewer  Metro- 
polie  hatte  also  schon  gedruckte  Kirchenbücher,  während  in  Mos- 
kau das  erste  gedruckte  Kirchenbuch  erst  1564  erschienen  ist. 
Nach  Jonas  IL  folgte 

Macarius  I.  (1495 — 1497),  welcher  als  Archimandrit  von 
Wilno  das  im  Jahre  1476  von  Misael  an  Papst Sixtus  IV.  gerich- 
tete Schreiben  unterfertigt  hat.  Im  Jahre  1495  versammelten  sich 
(nach  der  Kiewer  Chronik  bei  Karamsin  VI.  X.403)  die  Bischöfe: 
Wassian  von  Wladimir,  Lucas  von  Polozk,  Wassian  von  Turow, 
Jonas  von  Luzk,  und  ordinirten  den  Archimandriten  Macarius 
mit  dem  Beinamen  ('ort  zum  Metropoliten,  und  schickten  dann 
einen  gewissen  Dionysius  und  einen  Mönch,  German,  zum  Patri- 
archen um  den  Segen.  Der  Patriarch  Niphon  schickte  darauf 
seinen  Gesandten  Isaph  mit  der  Confirmationsurkunde,  so  wie  mit 
Briefen  an  di'n  litauischen  Grossfürsten  und  an  die  Bischöfe  und 
die  Gläubigen  der  Kiewer  Metropolie.  Der  Gesandte  des  Patri- 
archen verlangte  aber  von  den  ruthenischen  Bischöfen,  dass  sie 
künftig  zuerst  um  den  Segen  bitten,    bevor  sie  zur  Ordination 


"'     Stebelski  a.  a.  0.  S.  41.  Kulczyriski  bei  diesem  Metropoliten. 


Theiner,  Neueste  Znst&ndi 


479 

des  Metropoliten  schreiten,  was  diese  auch  zusagten;  das  jetzige 
Verfahren  aber  damit  entschuldigten,  dass  auf  dieselbe  Weise, 
d.  i.  ohne  vorherigen  Segen  des  Patriarchen,  auch  der  Metropolit 
Gregor  I.  Semivlac  ordinirt  worden  war.  Daraus  sieht  man,  dass 
die  Kiewer  Metropoliten  immer  um  die  Bestätigung  des  Patriarchen 
ersuchten.(Kiew.Chron.)Macarius  wurde  auf  einer  Reise  nach  Kiew 
im  Dorfe  Skryholovy  von  den  Tataren  gefangen  und  enthauptet. 

§.  75. 
Der  Kiewer  Metropolit  Joseph  IL  Soltan  (1498  —  1517). 

Nach  dem  Tode  des  Macarius  ernannte  der  Litauer  Gross- 
fürst Alexander  den  bisherigen  Bischof  von  Smolensk 

Joseph  IL  Soltan  (1498  —  1517)  zum  Metropoliten  von  Kiew. 
Joseph  Soltan  stammte  aus  einer  angesehenen  litauischen  Familie, 
war  ein  gebildeter  und  in  Geschäften  gewandter  Mann,  welcher 
als  Kiewer  Metropolit  für  die  ruthenisehe  Kirche  viel  Gutes 
und  Erspriessliches  geleistet  hat,  und  seine  Regierung  ist  un- 
streitig die  wichtigste  in  dieser  Periode.  Besonders  berühmt 
machte  er  sich  dadurch,  dass  er  seit  Gregors  IL  Zeiten  der  erste 
Kiewer  Metropolit  war,  welcher  mit  allen  Kräften  für  die  Aus- 
breitung und  Befestigung  der  Union  in  seiner  Metropolie  wirkte. 
Er  wandte  sich  um  die  Bestätigung  in  der  Metropolitanwürde 
zum  Patriarchen  Niphon  nach  Konstantinopel,  und  trug  dem 
Patriarchen  auch  seine  Bedenken  bezüglich  der  Florentiner  Union 
vor,  und  zwar  aus  Anlass  der  häufigen  Uobertritte  der  Ruthenen 
zum  lateinischen  Ritus.  Der  Patriarch  bestätigte  ihn  in  seiner 
Würde,  rieth  ihm  aber,  der  Florentiner  Union  treu  zu  bleiben, 
indem  er  schilderte,  was  für  ein  Unglück  über  Konstantinopel 
nach  dem  Zerreissen  der  Einheit  mit  dem  katholischen  Abend- 
lande hereingebrochen  ist.  „Accepimus,  schreibt  der  Patri- 
arch119), litteras  dilectionis  tuae,  scriptas  humilitati  nostrae,  qui- 
bus  significas  Romanae  Ecclesiae  episcopos  ruthenos  et  Lithuanos 
vobis  molcstos  esse,  vosque  compellere  ad  unitatem  ecclesiasti- 
cam  Florentiae  decretam,    unde  metuis  ingentia  pericula,  amissi- 


119)  Bei  Theiner,  Neueste  Zustände  der  kath.  Kirche  beider  Ritus  in 
Polen  und  Russland,  Augsburg  1841.  S.  62  Note  70.  —  Der  gelehrte  Strahl 
meint  in  seiner  Gesch.  der  Russ.  Kirche,  dass  der  Metropolit  Joseph  II.  des- 
wegen „Soltan«  genannt  wurde,  weil  er  die  Schismatiker  verfolgte;  ohne 
Zweifel  war  dem  Strahl  unbekannt,  dass  dieser  Metropolit  aus  der  gräflichen 
Familie  der  „Soltan"  abstammte. 


480 

oneni  privilegiorum  et  libertatis,  quae  illo  tempore,  quando  unio 
decreta  est,  a  regibus  Poloniac  vobis  concessa  sunt.  Po  st  u  las  ita- 
que  a  nobis  auxilium,  et  ad  vestrum  potentissimum  Kegem  com- 
mcndatitia  desideras  ;  insuper  scire  de  hac  synodo,  quomodo  fue- 
rit  transacta,  ut  possis  rationem  reddere  omnibus  persequentibus 
vos  et  compellentibus  «ad  unionem.  Scias  igitur  synodum  illam 
fuisse  legitime  congregatam;  idque  praesentibus  illustri  impera- 
tore  nostro  Joanne  Palaeologo  et  ss.  Patriarcha  b.  m.  Josepbo,  non 
ita  pridemante  nos  sedente,  et  vicariis  seu  legatis  fratrum  nostro- 
rum  patriarcharum,  archiepiscoporum  et  prineipum  Orientalem 
Ecclesiam  repraesentantium  (plane  repraesentantibus)  praesente- 
que  Episcopo  Romano  cum  aliis.  Caetcrum  quia  nunnulli  gentis 
nostrae,  qui  domi  remanserant,  noluissent  decretum  unionis  am- 
plecti,  forte  ex  odio  in  Latinos;  ideo  apud  nos  confusio  et  nullus 
ordo  est,  quando  oves  nobis  concreditae  Imperium  et  arbitrium  in 
nos  usurpant,  quorum  pervicaciae  resistere  non  possumus.  Al 
quis  seit,  si  ideirco  divinae  iraeundiae  furor  in  nos  non  desaevir. 
et  in  dies  desaevire  non  intermittit,  quod  sanetam  unitatem  re- 
spuerimus;  ut  praetermittam,  quod  subsidia  Latinorum  non  tan- 
tum  amiserimus,  sed  eos  etiam  offenderimus ?  Quamobrem  neque 
mirari  oportet,  si  etiam  vobis  sint  dirViciles :  quamvis  non  injus- 
tam excusationem  habeas,  quod  inscio  Patriarcha  CPolitano  quid- 
quam  tibi  Heere  dicis-  •  •  Ergo  illi  minimede  nobis  conquerantur, 
sed  potius  calamitatibus  nostris  compatientes,  Deum  nobis  propi- 
tium  reddant,  ut  a  Tyraunica  Servitute  überall,  denuo  uniamur, 
Divina  favente  dementia.  Tu  veru  ne  nimium  relucteris;  sed 
amice  cum  Latinis  versare.  Namet  nostris  sacerdotibus  in  Dominio 
Veneto  degentibus  nos  utique  injunximus,  ut  una  cum  iisdem 
Latinis,  servato  tarnen  ecclesiae  Orientalin  ritu,  simul  orent  et 
congregentur.  Sed  ritus  patrios  observa.  Namque  Majores  nostri 
non  prius  consenserunt  in  Florentinern  Unionem,  quam  privilegia 
nostra  coniirmata  essen t,u 

In  Folge  dessen  beschloss  Joseph  Sultan  die  Dekrete  der 
Florentiner  l  nion  anzunehmen,  in  welchem  Beschlüsse  er  von 
dem  lateinischen  Wilno'er  Bischöfe  Albert  bestärkt  wurde,  und 
schickte  (1500)  an  den  römischen  Tapst  Alexander  VI.  als  Pro- 
curator  seinen  Verwandten  Johann  Sapieha,  welcher  dem  Papste 
alles  Nothwendige  mündlich  auseinandersetzen  und  namentlich 
bitten  sollte,   damit  der  Papst  den  Joseph  Soltan  als  Metropoliten 


481 

anerkenne,  ferner  ihn  bevollmächtige,  bei  gewissen  Feierlich- 
keiten Ablässe  zu  ertheilen,  dann,  dass  es  den  Ruthenen  erlaubt 
sei,  Kirchen  vom  harten  Material  zu  bauen  u.  s.  w.,  und  gab  dem 
genannten  Ruthenen,  Johann  Sapieha,  auch  das  folgende  Schrei- 
ben t20)  an  den  Papst  Alexander  VI.  mit. 

„Omnium  sanctorum  s.  magni  Dei  providentia  totius  mundi 
principi  magno,  soli  universi  orbis  candelabro,  ecclesie  lumini, 
Sacrosanctissimo  patrum  pairi,  originali  pastorum  pastori,  beato 
ac  beatissimo  Alexandro  Sacrosancte  Romane  ac  Universalis  ca- 
tholice  ac  apostolice  ecclesie  Pontifici  maxinio,  clignissimo  Vica- 
rio  Christi,  scdenti  in  Trono  principis  Apostolorum  Petri,  in  vo- 
luntate  gratuita  omnipotentis  dei  ac  patris  collocantis  te  super 
eodem  solio  ad  imaginem  divini  Vcrbi  sui,  largitorem  gratie  sanc- 
tissimi  paracliti  Spiritus  toto  orbc  cunctis  ecclesie  sacris  ordinibus 
h'dem  suscipientibus  iuxta  dignitatem  graduum,  eeterisque  christi- 
colis  in  Christum  crcdentibus,  unicuique  sccundum  mensuram 
virtutis  et  meritorum,  credentibus  verum  filium  Dei  Christum, 
quibus  largiris  pacem,  misericordiam  et  salutarem  benedictioncm, 
virtute  concessa  ab  omnipotente  eterno  immortali  Dco,  in  salutem 
omnium  animarum:  taiis  cnim  decebat,  ut  nobis  esset  Pontifex 
sanclus,  inocens,  impollutus,  segregatus  a  peccatoribus,  regene- 
ratus  luce  immense  claritatis,  que  illuminat  omnem  hominem  ve- 
rientem  in  mundum,  assistens  continuo  Trono  maiestatis  magni 
Dei  ad  perficiendum  obsequium  seeundum  formam  tibi  per  spiri- 
tum  divinitus  monstratam.  Sacratissime  Pater,  non  in  Sinai,  sed 
in  s.  celesti  monte  ad  serviendum  sanetis  et  Tabernaculo  vero,  per 
solum  Deum,  non  hominem  facto,  offerre  digne  Sacrificium  vivum, 
sanetum,  placens  Deo  pro  semet  ipso  et  rx*o  populo.  0  beatissime 
Patriarcharum  Pater,  sie  magnus,  sie  bcatificatus  incomparabili 
dignitate  apud  Deum!  Quis  enim  hominum  explicare  potest  admi- 
rabilem  magnitudinem  Sanctitatis  tue,  qua  per  solum  Deum  de- 
coratus  fulges  pre  cunctis  filiis  hominum,  gloria  et  honore  coro- 
natus,  maxime  pastor,  orbis  doctor,  alter  Moyses,  plusquam  Aaron 
glorificatus  fortior  Josue,  introducens  nos  in  terram  promissionis, 
non  transitoriam,  sed  eternam,  fidelior  Samuele  inter  prophetas, 
unetus  oleo  et  coronatus  diademate  felicius,  quam  David,  augendo 


120)  Aug.  Theiner,  Monumenta  Poloniae  et  Lithuaniae,  Romae  1861. 
T.  II.  pag.  2G7.  s.  Nr.  296. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  31 


482 

doctrine  magnitudine  Imperium  Romanum  magis,  quam  illc  bel- 
lando  Hierosolimitanum,  amictus  vestimento  glurie  plus  Salo- 
mone?  Quid  plura?  omnino  verbum  nulluni  ex  nobis  inveniri 
potest  ad  explicandum  laudes  Sanctitatis  vestre:  quam  enim  glo- 
riam  nos  immeriti  affere  possimus  ei,  qui  est  ab  altissimo  Deo 
super  omnes  glorificatus?  Beatissime  Pater,  lianc  minimani  lau- 
dem  offerimus  tibi  ex  cordis  affectu  et  ardore  fidei  et  caritatis, 
quam  gerimus  erga  tuam  Sancti  tatem,  quoniam  ab  omnipotenti 
Deo  fidelium  animarum  pater  designatus  et  Spiritus  sancti  rege- 
neratione  Papa  orbis  nomin atus,  et  sancte  magne  Universalis  Ca- 
tliolice  et  Apostolice  EcclesiePontifex  maximus,  reformatio  iidei, 
Turris  fortitudinis  a  facie  inimici,  amicus  Dei  ad  offerendum  Deo 

sacrificium ut  sis  unus  omnium  Summus  Pastor.    Ego  enim 

credo  et  confiteor  te  esse  omnium  fidelium  pastorem,  et  Universalis 

ecclesie  ac  omnium   sanctorum   Patrum   ac  Patriarcharum  Caput, 

cui  humiliamus  et  inclinamus  Caput  nostrum  cum  omni  obedientia 

bone  voluntatis,    non  compulsione  vel  necessitate,    sed  desiderio 

lidci  et  cliaritate  cordis,  cupientes  a  Sancti  täte  tua  Sacratlssimam 

benedictionem,  quoniam  tibi  traditc  sunt  claves  regni  celorum  li- 

gandi  atque  solvendi,    propterea  ex  nunc  nos  tue  Sanctitati  sup- 

plicamus:  Sis  pius  nobis  longe  in  Septentrionalibus  oria  habitan- 

tibus,  ubi  sunt  regiones  Russie  sub  rhu  et  observacione  Orientalis 

Eeclesie:  tenentes  et  observantes  septem  sanctaa  1  niversales  Si- 

nodos  cum  eisdem  pariter  octavam  Floren tinam  Sinodum,  etque- 

cumque  in  eis  per  s.  Patres  decreta  sunt,  comprobantes,  adorantes 

universara  et  individuam  Trinitatem  Bio  credimus,  el  bic  confite- 

mur  unum  Dcuni   Patrem  omnipotentem,    absque  initio  eternum 

ac  ingenitum,  et  unum  dominum  [hesum  Christum  tili  um  Dei  uni- 

genitum,    ex   dicto  Patre  natum  in  divinitate  ante  omnia  sccula, 

Deum  de  Deo,  lumen  de  lumine,  Deum  verum  de  Deo  vero, geni- 

tum  non  factum,    consubstantialem  Ratri,    per  quem  omnia  facta 

3unt,    qui  propter  nos  homines  el  propter  nostram  salinem  des- 

cendil  de  celis,  el  incarnatua  esl  de  Spiritu  saneto  ex  .Maria  Vir- 

gine,    el   reliqua  seeundum  Nicerium  simbolum.    Credimus  el   in 

Spiritura  sanetum  ex  Deo  Patre  procedentem  aimiliter  et  a  Filio 

una  Bpirationc,    qui  locutua  est  per  prophetas,    Credimus  unam 

Sanctam  Catliolicam  el  A.postolicam  Ecclesiam.  Confiteor  unum 

baptisma  in  remissionem  peccatorum  etc.    Haec  esl   fidea  nostra, 

Beatissime  Pater,  big  confitemur,  el  ita  credimus  ac  tenemus    De 


483 

ceteris  Sanctitati  vestre  specialiter  referendis  non  scripsimus,  sed 
commisimus  filio  et  fratri  ac  consanguineo  nostro  generoso  Jo- 
hanni,  de  quo  Sanctitati  vestre  supplicamus,  rogantes  humiliter, 
quatenus  intuitu  precum  nostrarum  dignetur  ipsum  in  omnibus 
referendis  benigne  exaudire,  et  ea  nobis  gratiose  largiri.  Confi- 
dimus  magne  sapientie  Sanctitatis  vestre,  quod  intelligendo  no- 
strum  ardens  desiderium,  supplicationem  nostram  cum  genuflexi- 
one  et  capitis  ad  terram  inclinatione  Sanctitas  vestra  non  despi- 
ciat,  deosculationem  quoque  meam  sanctissimorumpedum  suorum 
acceptabit,  desiderium  cordis  nostri  adimplebit,  et  non  molesta- 
bitur,  unde  ego  una  cum  omnibus  filiis  meis  letari  et  exultare  va- 
leam  de  talibus  consolationibus  Sanctitatis  vestre.  Confidimus 
enim,  Beatissime  Pater,  auctoritati  eiusdem  Sanctitatis  vestre  a 
Deo  concesse,  quod  Sanctitas  vestra,  quecumque  velit,  eadem  po- 
test,  nos  in  tristitia  degentes  consolabitur,  et  spritualibus  donis 
adimplebit,  nee  repeilet  sub  suam  protectionem  confugientem:  vi- 
dendo  vero  nos  a  Sanctitate  vestra  benedictionem  aeeepisse 
multi  extranei  cognoscent  immortalem  Deum  et  unigenitum  eius 
Ihesum  Christum,  largitorem  Sanctitati  vestre  tantam  potestatem 
super  homines  in  Universo  mundo  magna  et  mirabiliadisponendi. 
Scripte  et  date  Vilne  anno  ab  origine  mundi  VM  VIII,  Incarnationis 
vero  dominice  Anno  MD.  XX.  mensis  Augusti,  Indictione  tertia." 

(Ad  hoc  Pontifex  nichil  rescribere  voluit  Metropolitano  : 
„quia  vero  Albertus  Episcopus  Vilnensis  scripserat  ad  Pontificem 
in  eodem  negocio,  misit  Pontifex  dicto  Episcopo  Breve."). 

Papst  Alexander  VI.  wollte,  wie  bei  dem  Dokumente  an- 
gemerkt ist,  dieses  Schreiben  des  Metropoliten  Josef  Soltan  gar 
nicht  beantworten;  warum,  wird  nicht  gesagt;  vielleicht  aus 
dem  Grunde,  weil  er  den  Antrag  des  Metropoliten  für  nicht  ernst- 
gemeint hielt  und  sich  keinen  Erfolg  versprochen  hat.  Weil  aber 
gleichzeitig  auch  der  lateinische  Wilno'er  Biscliof  Albert  in  der- 
selben Angelegenheit  an  den  Papst  geschrieben  hat,  und  weil 
auch  von  dem  litauischen  Grossfürsten  Alexander  zur  Betreibung 
derselben  Angelegenheit  durch  seinen  Gesandten  Erasmus  Vitel- 
lius,  der  mit  Johann  Sapieha  gekommen  war,  an  den  Papst  ein 
Schreiben  richtete,  so  erliess  Alexander  VI.  folgendes  Breve  121) 
an  den  lateinischen  Bischof  Albert  von  Wilno: 


,21)  Theiner,  Monum.  Polon.  II.  280—282.  Nr.  300. 

31* 


484 

„Venerabili  fratri  Alberto  Episcopo  Vilncnsi. 
Alexander  P.  P.  VI.  Venerabilis  frater  salutem  etc.  Magnam 
nobis  letitiam  littere  tue  attulerunt,  quibus  tuum  erga  catholicam 
fidem  et  banc  sanctam  sedem  zelum  ardentissimum,  et  vehemens 
Studium  in  rcducendis  ad  unitatem  sancte  Romane  ecclesie  istius 
magni  ducatus  Litbnanie,  et  precipue  inMctropoli  Chyovyensi  ei 
Russie  babitantibus  populis  nobis  declaras,  ciusque  rci  conficiende 
affirmas  non  potuisse  meliorem  occasionem  offeri  ea,  quam  nunc 
nactus  es,  quandoquidem  Johannes  Joseph,  quem  Chyovyenses  et 
Russie  populi  ut  pastorem  et  directorcm  tenent  et  secuntur,  sese 
tibi  offerat  pro  nobis  et  Romana  ecclesia  veram  obedientiam  prae- 
stiturum;  quod  etiam  nobiscum  per  litteraset  nuncium  suum  egit, 
et  alios  ex  dictis  populis  pro  viribus,  ut  id  faciant,  inducturum 
iuxta  tenorem  sacri  concilii  Florentini.  Proinde  petis,  ut  Johannem 
Sopega  (richtig:  Sapieha)  dilecti  filii  nobilis  viri  Alexandri 
magni  ducis  Lithuanie  in  cancellaria  Ruthenica  secretarium  et  capi- 
taneum  super  hiis  audire,  et  tibi  quod  in  hac  re  agendum  sit,  res- 
pondere  velimus".  Dann  belobt  P.  Alexander  VI.  den  frommen 
Eifer  des  genannten  Bischofs  Albert,  sagt,  dass  er  glaubt,  dass 
der  Antrag  des  Metropoliten  Joseph  wirklich  aufrichtig  ist;  allein 
in  Anbetracht  der  Nachstellungen  des  bösen  Feindes  muss  man 
dabei  sehr  vorsichtig  sein,  denn  es  ist  besser,  in  der  Kirche  Gottes 
nur  die  reinen  und  unversehrten  Schafe  zu  erhalten,  als  durch 
die  Zulassung  solcher,  welche  auf  irgend  eine  Weise  befleckt  sind, 
die  ganze  Heerde  zu  verunreinigen.  Ferner  sagt  der  Papst,  dass 
es  ihm  sehr  lieb  wäre,  wenn  der  Metropolit  Joseph  und  seine  (Ge- 
sinnungsgenossen in  die  Kirche  aufgenommen  werden  könnten, 
um  aber  in  dieser  Sache  nicht  irre  zu  gehen,  schickt  er  dem 
Albert  das  Florentinische  Dekret  mit  dem  Auftrage,  damit  er 
genau  erforsche,  wie  Diejenigen,  welche  dem  römischen  Stuhle 
ihre  Ergebenheit  antragen,  dieses  Dekret  verstehen,  bekennen 
und  beobachten,  und  führt  dann  so  fort:  „Accepimus  etiam  a  non- 
nullis,  quod  de  processione  Spiritus  saneti,  <|iü  ex  Patre  Filioque 
procedit,  neque  in  simbolo,  neque  in  divinis  otferendis  eorum 
professionem  aliquam  faciant.  De  sacramento  quoque  eucaristie, 
quod  in  fermentato  pane,  sed  sub  indebita  et  vili  forma,  et  similiter 
et  sanguinem  sub  alio  liquoro  quam  vini  consecrent,  et  sub  utra- 
que  specie  per  commixtionem  panis,  id  est  corporis,  et  vini,  id  est 
sanguinis  Christi  domini  nostri  iuxta  ritus  eorum  consecrati  etiam 


485 

pueros  communicent,  quod  nephas  est  dicere,  nobis  relatum  est. 

De  purgatione  etiam  ignis  purgatorii  et  suffragiis  mortuorum  au- 

divimus  illos  a  concilio  dissentire.  Quod  beatus   Petrus  a  domino 

nostro  Jhesu  Christo  primatum    in    Universum   orbem  et  supra 

omnem  ecclesiam,  ac  plenitudinem  potestatis  ligandi  et  solvendi 

acceperit,  illamque  in  successores  suos  transtulerit,  ac  Romanus 

pro  tempore  pontifex  beati  Petri  successor,  et  verus  Christi  vica- 

rius  totius  ecclesie  caput,  omniumque  christianorum  pater  et  doctor 

existat,  a  predictis  populis  pertinaciter  negari  intelleximus;  quin 

etiam  fidei  nostre  sacramenta  ad  salutem,  robur  et  propagationem 

in  Christo  credentium  instituta  sint,  in  eisque  requirantur  forma, 

jnateria  et  minister,  attente  perspicitur,  sub  quibus  materia,  forma 

et  quibus  ministris  apud  istos  Chyovyenses  et  Ruthenos  sacramenta 

predicta  fiant,  et  an  celebrantes,  vel  alio  modo  utentes  sacramentis 

r  secundum  ritum  Romane  ecclesie  abhorreanr,  et  ab  ecclesiis  ac 

corum  celebrationibus  quasi  prophanoset  ethnicos  excludant,  illo- 

rum  communionem  devitent.  Ceterum  supplicavit  nobis  Johannes 

Sopega  secretarius  predictus,  quod  Johannem  Joseph    prefatum, 

ut   verum    Archiepiscopum   Metropolitanum    ac    primatem  iuxta 

ritum  Grecorum  dilecto  filio  Alexandro  duci  Lithuanie  prefato 

commendaremus,  ac  illi  facultatem  indulgentias  concedendi  inte- 

rcssentibus  divinis  officiis  per  eum   celebrandis  tarn  Grecis  quam 

Latinis  concedere  dignaremur.  Nos  libenter  desideriis  suis  annu- 

cremus,  quandoquidem  nobis  persuadeamus,  ipsum  corde  sincero 

ad  rectitudinem  fidei  nostre  conversum,  ad  unitatem  sanctam  cum 

Romana  ecclesia  tendere.   Verum  cum  patriarcham  Constantino- 

politanum,  sub  cuius  ditione  Metropolis  Chyovyensis  est  consti- 

tuta,   apud  Romanam  ecclesiam  iam  quinquaginta  annis  moram 

traxisse  viderimus,  ignoramus  quo  pacto  ad  Metropolim  istam  sine 

nostro  aut  dicti  patriarche  consensu  pervenire  potuerit,  nee  pos- 

sumus  eidem  tamquam  Metropolitano  de  huiusmodi  petitionibus 

morem  gerere,  nisi  provisionem  de  Metropoli  predicta,  renuntiato 

per  eum   provisioni  vel  prefectioni,   quam  aliunde  habuisset,   a 

nobis  et  sede  apostolica  aeeeperit.  Petiit  etiam  idem  Johannes  per 

nos  sibi  concedi,  quod  baptizati  secundum  ritum  Grecorum,  veni- 

entes  ad  obedientiam  Romane  ecclesie,    nont  debeant  rebaptizari, 

hoc  si  nobis,  sub  qua  forma  et  quibus  ministris  baptizati  fueriut, 

explicabitur,    facilius  peticioni  sue  complacere  curabimus.    Quod 

autem  etiam  postulavit  de  edificandis  de  muro  ecclesiis  Ruthe- 


486 

norum,  et  de  admittcndis  ad  obedientiam  sedis  apostolice  et  Ro- 
mane ecelesie  quibuscunque,  qui  ritus  Grccorum  sequi  volucrint: 
~i  intellexerimus,  eos  decreta  concilii  Florentini  servare,  nee  in 
sacramentis  ecelesie,  aut  aliis  articulis  fidei  a  Romana  ecelesia 
discreparc,  cognoscent  piam  mentem  nostram,  esse,  ut  aeeipiamus 
paterna  caritate  volentes  ad  gremium  Romane  ecelesie  redire. 
Tua  igitur  fraternitas  prefatum  Johannem  Joseph,  et  cum  eo  de 
tide  nostra  et  Romane  ecelesie  recte  sentientes  hortabitur,  ut  cum 
videant  martirii  beatorum  Petri  et  Pauli  fulgorem,  quo  Romana 
ecelesia  illustrata  est,  ubique  eollueere,  non  putent  agnum  comedi 
posse,  nisi  in  una  domo,  Romana  et  apostolica  ecelesia,  nec  extra 
ipsam  agnum immolari «  •  •  ..  Uli  ergo  ad  illam  confugiant,  ad  illam, 
sequentes  patres  suos  in  concilio  Florentino  congregatos,  conver- 
tantur,  illam  venerentur.  Nos  quoque,  •  •  •  •  illos  in  visceribus 
eliaritatis  ■  •  •  complcctemur.  Et  insuper  dabis  solcrtein  operam, 
prout  in  sapientia  tua  confidimus,  quod  de  premissis  omnibus  et 
aliis,  in  quibus  Ruthenorum  ritus  a  Romana  ecelesia  discrepant, 
veram  notitiam  habcas,  ita  ut  nos  de  illis  certiores  redderc  possis, 
sieque  habita  relatione  tua  illarum  provinciarum  oves  hactenus 
dispersas,  ad  nostrum  et  Romane  ecelesie  ovile  reducerevaleamus. 
In  quo  et  a  deo  omnipotenti,  cuius  causa  agitur,  meritas  et  a 
nobis,  quas  poterimus,  gratias  expeetare  tibi  licebit.  Datum  Rome 
apud  sanetum  Petrum  sub  annulo  piscatoris  die  vigesima  sexta 
Aprilis,  Millesimo quingentesimo  primo,  Pontificatus  aostri  Anno 
Nono.u 

In.  derselben  Angelegenheit  erliess  Papst  Alexander  VI. 
aucli  an  den  Litauer  Grossfürsten  Alexander  folgendes  Breve: 
„Dilecto  filio  Nobili  vivo  Alexandra  Magno  JJuci  LUhuanie.  AU 
xander  P.  P.  VJ.  salutein  et  apostolicam  benedictum»  m.  Accepimus 
litteras  tuas  in  cömmendationes  Johannis  Joseph,  quem  Kyovi- 
enses  et  Russie  pojnili  u(  pastorem  et  directorem  tenent  et  se- 
quuntur.  Audiviraus  quoque,  quod  dilectus  filius  Krasmus  Vitel- 
lius,  ei  Johannes  Sopyeha  (Sapieha)  Rutenus,  Secretarius  tuup 
eiusdem  Johannig  'Joseph  consanguineus  et  procuratur,  de  op 
tima  ipsius  mente  in  materia  reduetionis  sue  et  populi  sibi  crediti 
ad  obedientiam  aostram,  et  apostolice  sedis  reverenciam  iuxta 
Concilii  Florentini  dil'tinitioncm  nobis  retulerunt,  commendantes 
plurimum  officium  tuum  et  eiusdem  Johannis  Joseph  bonam 
mentem:  affeetamus  enim  sumrao  desiderio,quod  oves  pascue  do- 


487 

mini  nostri  Jhesu  Christi  eius  Vicarium  recognoscentes,  suumque 
pastorem  verum  sectantes,  salutis  viam  et  ad  eternam  beatitu- 
dinem  iter  ingrediantur.«  Dann  sagt  der  Papst,  dass  er  die  Sache 
zuerst  reiflich  erwägen  muss,  bis  er  den  Metropoliten  Johann 
Joseph  anerkennen  und  dessen  im  vorigen  Breve  genannten 
Bitten  wird  willfahren  können.  Und  schreibt  dann  weiter:  „Cum 
enim  Constantinopolitanus  Patriarcha  vere  nullus  alius  sit  hodie 
quam  Venerabilis  frater  noster  Johannes  Episcopus  Portuensis 
Cardinalis  sancti  Angeli,  qui  post  Ruthenum,  Nicenum  et  Cre- 
tensem  Prelatos  huic  dignitati  iure  prefectus  est,  nesciinus  quo- 
nam  pacto  promotio  facta  per  illum  Joachinum  hercticum,  consti- 
tutum violenta  manu  in  sede  Constantinopolitana  per  tirannum 
Turcorum,  a  nobis  in  hac  sanctissima  sede  debeat  quoquomodo 
approbari.  Si  autem  ipse  Johannes  Joseph  paratus  est  recipere 
decretum  concilii  Florentini,  et  alias  ycomenicas  sinodos  admit- 
tere,  et  in  nullo  a  catholica  fide  deviare,  •  •  •  contentabimus  ab 
omnibus  preterilis  oifensionibus  et  maculis  predictum  Johannem 
Joseph  absolvere,  et  tunc  in  dignitate  Mctropolitica  per  nos  con- 
firmare,  aut  per  dictum  Johannem  Constantinopolitanum  confir- 
inari  facere,  dum  promittat,  et  quantum  in  sc  fuerit,  cooperetur  et 
enitatur,  quod  clerus  et  populus  Ruthenus  et  Grecus  sibi  obe- 
diens  decreta  concilii  Florentini  cum  effectu  suscipiat,  et 
omnibus  erroribus  ab  ecclesia  universali  in  dicto  concilio  et 
aliis  ycomenicis  dampnatis  abrenunciet,  et  perpetuo  abrenun- 
ciare  proponat:  •  •  •.  Huiusmodi  ergo  reali  adhesione  et  obedi- 
entia  per  eundem  primatem  et  eos,  quantum  in  eo  fuerit,  s. 
Romane  ecclesie  et  nobis  prestita  et  data,  omnibus  articulis  de 
processione  Spiritus  sancti  a  Patre  et  Filio,  de  unitate  ecclesie  in 
obedientiaprimatus  Apostolici  et  troni  Romane  sedis,  depurgatorio 
et  premio  ac  premiis  et  penis  bonorum  et  malorum  post  mortem, 
hiis  omnibus  capitulis  intellectis  et  acceptatis,  quod  baptizati  in 
tercia  persona  sub  ritu  Grecorum,  premisso  nullo  alio  canonico 
obstaculo  impediente,  non  debeant  rcbaptizari,  et  quodEucaristie 
sacramentum  in  fermentato  confici,  et  sub  utraque  specie  et  secu- 
laribus  per  eos  in  suis  ecclesiis  exhiberi  possit,  et  quod  sacerdotes 
Greci  uxores  ante  sacros  ordines  susceptas  possint  retinere,  per- 
mittimus,  dum  tarnen  in  hiis  et  aliis  articulis  ritibus  Latine 
ecclesie  •  •  •  fundatis,  minime  detrahere  presumant,  sed  unitate 
fidei  et  ecclesie  in  omnibus  membris  Christi  presupposita,  in  riti- 
bus et  ceremoniis  non  substantialibus  licitum  sit  mores  patrios 


488 

cuilibet  ecclesie  servare.  Hec  omnia  cum  eoclem  Johanne  Joseph 
communicabis,  ascito  etiam  tecum  Venerabiii  fratre  Episcopo 
Vilnensi,  et  de  omnibus,  <jiie  tractaveris  et  concludes,  facies  nos 
certiores,  ut  iuxta  informationem  tuam,  vel  de  aliquo  Nuncio  mit- 
tendo  cum  pleoa  auctoritate  nostra  ad  integram  reductionera  ad- 
mittendam,  vel  de  bullis  et  facultatibus  prcdictis  in  persona 
prefati  Episcopi  Vilnensis,  prout  melius  expedire  videbitur,  pro- 
videamus.  Datum  Korne  apud  sanctum  Petrum  sub  annulo  pisca 
toris  die  VII.  Mali  MDL  Pontifieatus  nostri  Anno  Nono."  ■«). 

Auf  welche  Weise  dann  der  Metropolit  Joseph  Soltan  vom 
Papste  anerkannt  worden  ist,  ob  durch  einen  besonderen  Legaten 
oder  durch  den  genannten  Bischof  Albert,  ist  nicht  bekannt;  wahr- 
scheinlich wurde  er  im  Auftrage  des  Papstes  durch  denWilna'cr 
Bischof  Albert  versöhnt,  nachdem  er  dem  Wunsche  des  Papstes 
gemäss  auf  seine  Würde  vorerst  resignirt  hatte.  Sicher  ist  aber, 
dass  er  seit  der  Zeit  als  treuer  Anhänger  der  Union  für  deren 
Ausbreitung  und  Befestigung  eifrig  wirkte.  Selbst  der  russische 
Historiograph Karamsin  schreibt:123)  „Joseph  führte  überall  den 
Beweis,  dass  der  römische  Papst  wirklich  das  Haupt  des  ganzen 
Christenthums  ist."  —  In  jenen  Zeiten  wurde  auch  der  Streit  be- 
züglich der  Gütigkeit  der  nach  dem  griechischen  Ritu*  gespendeten 
Taufe  durch  Papst  Alexander  VI.  entschieden.  Der  lateinische 
Clerus  hatte  nämlich  die  Taufe,  welche  nach  dem  griechischen 
Ritus  unter  Aussprechung  der  Worte:  „Baptisatur  servus  Dei 
N.  in  nomine  Patris,  et  Filii  et  Spiritus  saneti,  amen«  gespendel 
worden  ist,  für  ungiltig  angesehen,  und  wenn  ein  so  getaufter 
Ruthcne  in  die  Gemeinschaft  der  römischen  Kirche  aufgenommen 
zu  werden  wünschte,  so  wurde  er  zuerst  von  Neuem  getauft.  Es 
scheint,  dass  man  darüber  auch  nach  Rom  unrichtig  berichtet  hat, 
denn  Papsl  Alexander  äussert  sich  in  den  obangeführten  Sehr,  ihn, 
dass  er  dem  Ansuchen  des  Metropoliten  Joseph,  damit  die  Ru- 
thenen  bei  ihrer  Annahme  in  die  Gemeinschaft  der  römischen 
Kirche  nicht  wieder  getauft  werden,  erst  dann  wird  willfahren 
können,  wenn  er  genau  wissen  wird,  was  für  eine  Form  bei  der 
Taufe  der  Ruth  enen  gebrauchl  wird,  und  wer  bei  ihnen  die  Taufe 
spendet.  Wäre  dem  Pap-;     bekannt  gewesen,  dass  die  Ruthenen 


Theiner,  Mon.  Poloniae.  II.  283  -    N 
»«^  K  a  ramsin,  a.  a.  O.  V.  296. 


489 

in  dieser  Beziehung  die  obangeführte  Firm  gebrauchen,  so 
konnte  die  Giltigkeit  der  Taufe  der  Ruthenen  wohl  keinem 
Zweifel  unterliegen.  Dem  scheint  aber  nicht  so  gewesen  zu  sein, 
und  erst,  als  man  in  dieser  Beziehung  vollkommenere  Klarheit 
erlangt  hatte,  hat  Papst  Alexander  VI.  im  August  1501  die  Bulle 
„Altitudo  divini  consilii«  erlassen,  in  welcher  er  die  Wiedertaufe 
der  Ruthenen  bei  ihrer  Rückkehr  zur  Union  verbietet124)  und 


124)  Weil  diese  Bulle  auch  für  die  sonstigen  Zustände  der  Kiewer  Me- 
tropolic  von  Interesse  ist,  so  lasse  ich  sie  hier  nach  Theiner,  Mon.  Pol.  II.  205 
Nr.  319  folgen:  „Alexander  Episcopus  Servus  Servorum  Der.  Ad  per- 
petuain  rei  in  ein  ori  am.  Altitudo  divini  consilii,  quod  humana  nequit  ratio 
comprehendere,  ex  sue  immense  bonitatis  cssentia  aliquid  semper  ad  salutem 
human i  generis  pullulans  tempore  congruo,  et  soli  suo  secreto  misterio,  quod 
ipse  deus  novit,  opportune  producit  et  manifestat,  ut  cognoscant  homines  ex 
Luis  meritis  tanquam  ab  ipsis  nichil  proficere  posse,  sed  eorum  salutem  et  omne 
donum  gratie  ab  ipso  summo  deo  et  patre  luminum  provenire.  Sane  non  sine 
grandi  et  spirituali  mentis  nostre  leticia  aeeepimus,  quod  nonnulli  Ruthen!  in 
dneatu  Lithuanie  et  alii  ritu  greco  viventes,  fidem  tarnen  chrlstianam  alias  pro- 
fitentes,  qui  Vilnensem,  Kyoviensem,  Luceoriensem  et  Medriczensem  civitates 
et  dioceses,  ac  alia  loca  eiusdem  ducatus  inhabitant,  Sancto  Spiritu  cooperantc 
illustrati,  nonnullos  errores,  quos  hactenus  ritu  et  more  Grecorum  viventes  ob- 
servarunt,  penitus  ab  eorum  mentibus  et  cordibus  abdicare,  et  unitatem  fidei 
catholice  latine  Romane  ecclesie  amplecti,  et  seeundum  ritum  eiusdem  latine  et 
Romane  ecclesie  vivere  desiderant  et  proponunt;  sed  quia  more  Grecorum, 
scilicet  in  tercia  persona  baptisati  fuerunt,  et  nonnulli  asserunt  eos  de  novo 
baptisari  debere,  predicti,  qui  ritu  greco  hactenus  vixerunt  et  adhuc  vivunt, 
tanquam  antea  rite  baptisati  renuunt  et  recusant  de  novo  baptisma  suseipere: 
Noe  igitur,  •  •  •  attendentes,  quod  per  fei.  rec.  Eugenium  PP.  IV.  predecessorem 
nostrum  in  Concilio  pereum  Florencie  celebrato,  et  in  quo  Greci  atque  Armeni 
una  cum  Romana  ecclesia  sencientes  interfuerunt,  diffinitum  fuit,  formam  huius 
sacramenti  baptismatis  existere:  Ego  te  baptizo  in  nomine  Patris  et  Filii  et 
Spiritus  saneti,  amen;  ac  etiam  per  illa  verba:  Baptizetur  talis  servus  Christi 
in  nomine  Patris  et  Filii  et  Spiritus  saneti,  vel:  Baptizatur  manibus  meis  talis 
in  nomine  Patris  et  Filii  et  Spiritus  saneti,  verum  perfici  baptisma:  quoniam 
cum  principalis  causa,  ex  qua  baptisma  virtutem  habet,  sit  saneta  Trinitas,  in- 
strumentalis  autem  sit  minister,  qui  tradit  exterius  sacramentum,  sie  exprimitur- 
actus,  qui  per  ipsum  exercetur  ministrumj  cum  sanete  Trinitatis  invocatione 
perficitur  sacramentum^  et  propterea  huiusraodi  sacramenti  sie  in  tercia  persona 
collati  reiteracionem  necessariam  non  existere,  habita  eciam  cum  fratribus  nos- 
tris  super  hoc  deliberacione  matura,  auetoritate  apostolica  •  •  •  •  tradita  tenore 
presencium  decernimus  atque  declaramus,  omnes  et  singulos  sie  in  tercia  per- 
sona baptizatos,  volentes  a  ritu  greco  ad  ritum  et  morem  latine  et  s.  Romane 
ecclesie  venire,  simpliciter  et  sine  alia  condicione,  aut  etiam  obligatione  et  coac- 
tione,  quod  interim   rebaptizentur,   etiam    cum    intencione,    quod    alias   ritus 


490 

dem  Wilna'er  Bischöfe  Albert  die  ausgedehntesten  Vollmachten 
bezüglich  der  Aufnahme  der  schismatischen  Ruthenen  in  die 
katholische  Kirche  ertheilt.  Es  wurde  oft  bestritten,  dass  man  die 
Ruthenen  bei  deren  Rückkehr  zur  katholischen  Kirche  wieder- 
getauft hat;  die  hier  angeführte  päpstliche  Entscheidung  war 
aber  dabei  entweder  ausser  Acht  gelassen,  oder  gar  nicht  bekannt. 


per  orien  tales  ecclesias  observari  solitos  hcreticam  pravitatem 
rion  eoncernentes  observare  possint,  facta  prius  tarnen  per  eos  otnnium 
errorum  rituum  Grecorum  a  latina  et  Romana  ecclesia  et  illius  ritu  ac  sanetis 
institucionibus  deviantium  abiuracione,  admittendos  fore,  exhortantes  etiam  per 
viscera  misericordie  dei  nostri  omnes  et  singulos,  qui  predicto  modo  baptizati 
sunt,  et  ritu  greco  vivunt,  ut  abnegata  omnium  errorum  (observatione),  quos 
Becundum  morem  et  ritum  Grecorum  hactenus  observarunt,  quique  ab  Immacu- 
lata et  saneta  catholica  latina  et  Romana  ecclesia  et  illius  sanetoram  patram 
institucionibus  approbatis  deviant,  velint  eidem  catholice  ecclesie  illiusque  salu- 
bribus  documentis  proanimarum  suarum  salute  et  veri  dei  rocognicione  adherere. 
Et  ne  eorum  sanetum  propositum  quovismodo  retardari  possit,  Venerabili  fratri 
nostro  episcopo  Vilnensi  in  virtute  sanete  obediencie  committimus  etmandamus, 
(jiiatenus  omnes  et  singulos  sie  baptizatos,  et  ad  unitatem  prefate  latine  ecclesie 
venire  et  errores  predictos  abiurare  volentes,  ad  prefate  latine  ecclesie  unitatem 
et  errorum  huiusmodi  abiuracionem  per  se  vel  alium  seu  etiam  alioa  seculares 
prefatos  ecclesiasticos,  seu  Predicatorum  aut  Minorum  ordinum  regularis  obsor- 
vancie  professores,  doctos  et  proboa  ac  alios  idoneos,  quibua  id  duxerit  commit- 
tendum;  reeipiat  et  admittat,  ac  tarn  sibi,  quam  illi  vel  illis.  cui  vel  quibus, 
quociens  expedicrit,  id  duxerit  committendum,  singulos  prefatos  sie  venientes 
ab  exoessibua  propter  observacionem  huiusmodi  errorum,  ac  heretica  pravitate 
inde  proveniente,  nee  non  exeommunicacionis  sentencia  aliisque  censuria  ei  penis 
ecclesiasticis,  quas  quomodolibel  propterea  Lncurrerunt,  diota  apostolica  aueto- 
ritate  absolvendi,  ac  eis  pro  modo  eulpe  penitenciam  salutarem  iniungendi,  alia- 
que  in  premissis  necessaria  faciendi  plenam  et  liberam  licenciam  et  facultatem 
concedimua  per  presentes.  Verum  quia  forsan  difficile  foret  presentes  nostraa 
litteras  ad  singula  loca,  ubi  opus  fuerit,  deferre,  volumua  et  eadem  apostolica 
auetoritate  decernimus,  quod  earundem  litterarum  transumpto  manu  alieuiua  no- 
taiü  publici  Bubscripto,  et  sigillo  prefati  Vilhensi8  jeu  alieuiua  alterius  Episcopi 
vel  prelati  ecclesiastici  munito,  eadem  fidee  prorsus  adhibeatur  in  iudioio  et  ex- 
tra, vel  alias  ubilibet,  ubi  fueril  exbibitum  \d  ostensum,  Bicul  ipsis  literis  ori- 
ginalibue  adhiberetur,  bj  forenl  exhibite  vel  ostense.  Non  obstantibus  constitu<- 
cionibua  et  ordinaoionibua  apostolicia  ceterisque  contrariis  quibusounque,  Nulli 
mnino  hominum  lioeai  haue  paginam  nostre  constitucionis,  declaracionis, 
exhortacionis,  commissionis,  mandati,  concessionis,  voluntatia  et  decreti  infrin- 
gere,  \el  ei  ausa  temerario  contraire.  Si  quia  autem  hoc,  attentare  presumpserit, 
indignationem  omnipotentia  dei  ac  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se 
noverii  inoursurum.  Datum  Rome  apud  S.  Petrum  Anno  Inoarnacionia  dominice 
MI>I.  \.  Kalcmla-  Septembris.  Anno  Nono.u 


491 

Anderseits  aber  nruss  hier  bemerkt  werden,  was  übrigens  auch  an 
anderen  Stellen  unserer  Geschichte  hervorgehoben  wurde,  dass 
auch  die  russischen  Schismatiker  in  der  Moskauer  Metropolie 
solche  Leute,  welche  vom  Katholizismus  zum  Schisma  übertraten, 
tauften. 

Nachdem  diese  wichtige  und  principielle,  schon  von  der 
Florentiner  Synode  ausgesprochene  dogmatische  Enscheidung 
von  P.  Alexander  VI.  speziell  mit  Rücksicht  auf  die  Ruthenen 
promulgirt  wurde,  und  der  Metropolit  Joseph  Soltan  in  Folge 
der  in  der  Bulle  „Altitudo  divini  consilii"  dem  Bischof  Albert 
verliehenen  Vollmachten  wahrscheinlich  vor  demselben  die 
Obedienz  dem  heiligen  römischen  Stuhle  geleistet  hat,  widmete 
er  sich  ganz  der  oberhirtlichen  Sorgfalt  für  seine  ausgedehnte 
Kirchenprovinz.  Schon  im  Jahre  1499  soll  er  von  dem  litauischen 
Grossfürsten  Alexander  die  Bestätigung  der  Constitution  des  ehe- 
maligen Kiewer  Grossfürsten  Jaroslaw  (f  1051)  erwirkt  haben, 
womit  die  kirchliche  Gerichtsbarkeit  geregelt  wurde,  und  im 
Jahre  1504  hatte  derselbe  unterdessen  zum  polnischen  Könige 
erhobene  Alexander  das  (1443)  zu  Gunsten  der  mit  Rom  ver- 
einigten Ruthenen  erlassene  Dekret  erneuert  und  von  Neuem 
bestätigt.  „Nos  igitur",  schreibt  er,  „preeibus  permoti,  easdem 
Literas  innovandas,  roborandasque  et  confirniandas  duximus,  et 
ob  id  potissimum,  quod  ad  res  ecclesiasticas  pertinet,  praesentibus 
Literis  innovamus,  roboramus,  et  confirmamus,  decernentes  eas 
robur  perpetuae  firmitatis  obtincie.  In  cuius  rei  testimonium 
sigillum  nostrum  est  appensum  praesentibus.  Actum  in  conven- 
tione  generali  Petricoviensi,  feria4a.  ante  Dominicam  Oculi,  anno 
Domini  1504.  Regni  nostri  tertio."   125) 

Auf  seinen  Visitationsreisen  konnte  dem  Metropoliten 
Joseph  Soltan  nicht  unbekannt  bleiben,  dass  sich  in  die  kirchliche 
Disciplin  viele  Gebrechen  eingeschlichen  haben,  und  um  dieselben 
zu  beseitigen,  zelebrirte  er  im  Jahre  1509  eine  Provinzialsynode  in 
Wüno,  auf  welcher  betreffs  der  Disciplin  folgende  Dekrete  er- 
lassen wurden:  1.  Niemand  wage  auf  simonistische  Weise  zur 
bischöflichen  Würde  gelangen  zu  wollen,  und  wenn  sich  ein 
Bischof  untersteht,  simonistische  Priester  zu  ordiniren,  so  soll  er 
seines    Amtes    entsetzt    werden.  2.  Fremde  Diözesanangehörige 


,25)  Annale«  Eccl.  Kuthenae,  pag.  SO. 


492 

dürfen  zu  den  Weihen  nicht  zugelassen  werden.  3.  Zu  Priestern 
sollen  nur  würdige  .Männer  geweiht  werden,  und  wenn  selbst  der 
Landesherr  einen  Unwürdigen  zur  Weihe  schicken  sollte,  so  ist  es 
Pflicht  des  Bischofs  und  des  Metropoliten,  sich  zum  Landesherrn 
zu  begeben  und  die  Unwürdigkeit  des  betreffenden  Kandidaten 
zu  beweisen,  und  ihn  zu  d.n  Weihen  nicht  zuzulassen.  4.  Priester, 
welche  einen  ärgerlichen  Lebenswandel  führen,  sollen  von  dem 
geistlichen  Stande  ausgeschlossen  werden.  5.  Zu  kirchlichen 
Funktionen  ist  kein  fremder  Priester  zuzulassen,  bis  er  sich  nicht 
mit  dem  Zeugnisse  seines  Ordinarius  ausweist.  6.  Wrwitv. 
Priester  dürfen  die  geistliehen  Funktionen  nicht  »her  ausüben, 
als  bis  sie  in  den  Ordensstand  eingetreten  sind.  7.  Priester  und 
Klostervorsteher  dürfen  ohne  Schuld  von  ihren  Kirchen  nicht 
entfernt  werden.  8.  Wenn  ein  Fürst  oder  ein  Bojareinen  Priester 
unschuldiger  weise  von  dessen  Kirche  entfernt,  so  soll  man  ihm 
keinen  anderen  Priester  geben,  bis  jenem  Priester  Genugthuung 
geleistet  worden  ist.  9.  Ein  Fürst  oder  ein  Bojar  darfeine  Kirch«' 
nicht  länger  als  drei  Monate  ohne  Priester  lassen,  nach  Ablauf 
dieser  Frist  gibt  ihm  der  Bischof  nach  seinem  Ermessen  einen 
Priester.  10.  Das  Kirchenvermögen  ist  unantastbar.  11.  Wenn 
ein  Priester  sein  Amt  nur  in  Folge  der  Berufung  von  Seite  eines 
weltlichen  Herrn  ausübt,  und  dazu  vom  Bischöfe  keine  Mission 
hat,  so  soll  er  abgesetzt  werden.  12.  Die  Bischöfe  sollen  sich  mit 
weltlichen  Angelegenheiten  nicht  befassen^  dagegen  fleißig  Kirche n- 
v  er  sammhingen  halten.  Schliesslich  wird  gesagt:  13.  „Wenn  der 
Landesherr  oder  die  Bojaren  oder  eine  andere  weltliche  Macht 
von  dem  Metropoliten  oder  einem  Bischöfe  verlangen  sollte,  dass 
irgend  eines  dieser  nach  den  apostolischen  Regeln  gegebenen 
Gesetze  verletzt  werde,  und  ihr  Wille  geschehe,  so  wage  Nie- 
mand darauf  einzugehen,  sondern  Alle  sollen  gleich  beim  Metro- 
politen zusammenkommen  und  den  Landesherrn  demüthig  bitten 
und  fest  dafür  einstehen,  dass  nicht  ein  nach  göttlichen  und  apo- 
stolischen Pegeln  gegebenes  Gesetz  verletzt  werde."  —  Wie 
ganz  anders  lauten  diese  Beschlüsse,  als  die  übrigen-  -ehr  /.«  i 
mässen  obangeführten  des  Moskauer  Stoglav:  man  hört  hier  nicht 
von  der  groben  Unwissenheit  des  Clerus,  von  der  grenzenlosen 
Ausschweifung  der  Mönche  und  Nonnen  u.  8,  w..  und  ganz  beson- 
ders, man  sieht  hier  über  kirchlich.'  Angelegenheiten  kirchliche 
Männer  berathen,  welche,  von  ihrer  hohen    Stellung   überzeugt, 


493 

sich  nicht  als  willenlose  Werkzeuge  der  weltlichen  Macht  beneh- 
men, sondern  die  volle  Achtung  und  Untertänigkeit  gegen  den 
Landesherrn  mit  ihren  Pflichten  gegen  die  Kirche  in  schönen 
Einklang  zu  bringen  wissen.  Auch  für  die  Hebung  der  Wissen- 
schaften war  der  Metropolit  Joseph  II.  thätig,  zu  seinen  Zeiten 
wurden,  wie  schon  oben  erwähnt,  mehrere  Kirchenbücher  gedruckt 
und  Schulen  errichtet. 

Inwiefern  seine  Bemühungen  um  die  Ausbreitung  und 
Befestigung  der  Union  von  Erfolg  waren,  kann  nicht  gesagt 
werden.  Dass  es  ihm  nicht  gelungen  ist,  das  Schisma  aus  seiner 
Metropolie  zu  verdrängen,  ist  gewiss;  allein  unrichtig  ist  auch 
die  Anklage  des  Erzbischofs  von  Gnescn,  Johannes  de  Lasko, 
welcher  im  Jahre  1514  vor  dem  Papste  Leo  X.  alleRuthenen  als 
Schismatiker  verklagte.  Damals  wurde  nämlich  die  Tarbatenser 
Diöcese  von  den  Moskauern  verwüstet,  was  den  genannten  Erz- 
bischof so  erbitterte,  dass  er  alle  Ruthenen  Schismatiker  nannte, 
worunter  aber  eigentlich  nur  die  Moskauer  zu  verstehen  sind, 
zu  deren  Bekämpfung  P.  Leo  X.  in  seinem  Breve  vom  10.  Mai 
1514  zum  Kampfe  aufgefordert  und  den  Theilnehmern  Ablässe 
verliehen  hat.  ,26)  Die  Regierung  des  Metropoliten  Joseph  IL 
war  dem  Gesagten  zufolge  thatenreich,  und  wenn  auch  seine 
Nactfolger  im  gleichen  Sinne  gewirkt  hätten,  so  hätte  sich  die 
Union  schon  damals  in  der  ganzen  Kiewer  Metropolie  befestigt, 
indessen  ist  es  durch  den  Einfluss  des  Moskauer  Hofes  anders 
gekommen.  Joseph  Soltan  wurde  von  den  Moskauern  wegen 
seiner  Anhänglichkeit  an  die  Union  „Latynian"  (d.  i.  Lateiner) 
genannt. 

§.76. 

Die   Kiewer  Metropoliten:    Jonas    II.    (1519  —  1523),  Jo- 
seph III  (1524-1534),  Macarius  II.  (1538-1555),  Sylvester 
(1556—15(38),    Jonas  III.  (1568-1577),   Elias  (1577-1579) 
und  Onesiphor  (1579— 1588). 

Seit  dem  Florentiner  Conzil  sassen  auf  dem  Kiewer  Metro- 
politanstuhle  drei  Prälaten,  welche  der  Union  treu  ergeben  waren, 
und    für    deren    Ausbreitung  und  Befestigung  wirkten,  nämlich 


,26)  Theiner,  Mon.  Polor.iae  II.  349.  Nr.  376. 


494 

der  nachmalige  Kardinal  Is  lor,  Gregor  II.  und  Joseph  IL:  von 
den  anderen  Metropoliten  kann  man  wenigstens  mit  einem 
gewissen  Grade  von  Wa  rscheinlichkeit  behaupten,  dass  sie 
wenigstens  keine  Feinde  der  Florentiner  Dekrete  waren.  Nach 
dem  Tode  des  Metropoliten  Joseph  II.  ändert  sich  aber  voll- 
ständig die  Lage  der  Dinge,  auf  den  Kiewer  Metropolitanstuhl 
wurde 

Jonas  II.  (1519 — 1523),  ein  offener  und  entschiedener 
Feind  der  Union,  durch  den  Einfluss  des  Moskauer  Grossfürsten 
erhoben,  welcher  mit  Hilfe  der  Moskauer  Emmissäre,  die  an  der 
Witwe  Alexander's,  der  Königin  Helena,  eine  mächtige  Stütze 
hatten,  die  Union  ganz  zu  verdrängen  suchte.  Der  Litauer  Gross- 
fürst, nachher  (1501  — 1506)  König  von  Polen,  hatte  nämlich,  um 
den  fortwährenden  Kriegen  mit  Russland  ein  Ende  zu  machen, 
Helena,  die  Tochter  des  Zars  Basil  III.  geheiratet,  in  der  Hoff- 
nung, dass  er  auf  diese  Weise  von  Russland  nicht  mehr  beun- 
ruhigt werden  wird.  Doch  es  geschah  das  gerade  Gegentheil, 
diese  Heirat  hat  zu  neuen  Zwistigkeiten  und  Kriegen  Anlass 
gegeben,  denn  dcrGrossfiirst  Alexander  war  ein  eifriger  Katholik, 
Helena  dagegen  war,  wie  ihr  Vater  eine  eifrige  Anhängerin 
des  Schisma,  und  ihr  Vater  hatte  ihr  noch  beim  Abschiede  ganz 
besonders  aufgetragen,  „damit  sie  die  lateinischen  Kirchen 
(Basil  III.  nennt  hier  die  lateinischen  Kirchen  „Synagogen") 
nicht  besuche,  sondern  nur  in  die  griechische  Kirche  gehe:  nur 
aus  Neugierde  kann  sie  eine  lateinische  Kirche  ein-  oder  zweimal 
anschauen.  Sollte  sie  von  ihrer  Schwiegermutter  zum  Mitgehen 
in  die  lateinische  Kirche  eingeladen  werden,  so  möge  sie  dieselbe 
bis  zur  Kirchcnthür  begleiten  und  dann  in  ihre  Kirchegehen. u  l87) 
Ausserdem  musste  Alexander  versprechen,  dass  er  für  Helena 
eine  russische  Kirche  erbauen  und  dass  sich  in  ihrer  Umgebung 
ihre;  Glaubensgenossen  befinden  werden.  Alexander  hat  alle  diese 
Bedingungen  angenommen  und  erwirkte  beim  1*.  Alexander  VI. 
die  erforderliche  Dispense,  wobei  ihm  nur  die  eine  Bedingung 
gestellt  wurde,  damit  er  die  Helena  mit  (]iiv  Lehre  der  katho- 
lischen Kirche  bekann!  zu  machen  trachte,  auf  dass  sie  sich  dann 
freiwillig  zur  katholischen  Kirche  bekehre.  Alexander  suchte 
nun  den  beiderseits  eingegangenen  Bedingungen  nachzukommen) 


'«»)  K.i,  unsin,  a.   a.  <  >.   VI.   25 


495 

verwickelte  sich  aber  dabei  in  immer  grössere  Hindernisse,  indem 
ZarBasillll.  fortwährend  über  angebliche  Verfolgungen,  welche 
dessen  Tochter  Helena  des  Glaubens  wegen  zu  erdulden  hatte, 
klagte,  obwrol  diese  selbst  die  angeblichen  Verfolgungen  in  Ab- 
rede stellte.  Alexander  sah  endlich  ein,  dass  man  eine  Bekehrung 
der  Helena  gar  nicht  erhoffen  kann,  deswegen  erwirkte  er  vom 
Papste  die  Befreiung  von  der  diesbezüglichen  ihm  vom  P.  Ale- 
xander VI.  auferlegten  Verpflichtung  128).  Helena,  oder  eigentlich 
ihre  Umgebung,  hatte  nun  freie  Hand  und  auch  Mittel  genug, 
der  Union  entgegenzuwirken,  und  weil  sich  Alexander's  Nach- 
folger, der  polnische  König  Sigmund  I.  um  das  Gedeihen  der 
Union  nicht  viel  kümmerte,  konnte  sie  Altes  erwirken,  und  wahr- 
scheinlich ihren  Bemühungen  ist  es  zu  verdanken,  dass  der  eifrige 
Schismatiker  Jonas  auf  den  Metropolitanstuhl  erhoben  wurde. 
In  Folge  dessen  hat  sich  daher  seit  1520  in  der  Kiewer  Metro- 
polie  das  Schisma  immer  mehr  ausgebreitet.  Die  beiden  Könige 
von  Polen,  Sigmund  I.  (1506 — 1548)  und  Sigmund  II.  August 
(1548  — 1572)  haben  tlieils  durch  ihre  Sorglosigkeit,  theils  durch 
ihre  Schwäche  der  abendländischen  Ketzerei  und  dem  orienta- 
lischen Schisma  Thür  und  Thor  geöffnet,  und  Polen  war  damals 
der  Zufluchtsort  sogar  solcher  Häretiker,  welche  nicht  einmal 
in  Wittenberg,  Genf,  Jena,  Oxford  geduldet  wurden.  Unter 
solchen  Umständen  konnte  auch  das  Schisma  in  der  Kiewer 
Metropolie  immer  festeren  Fuss  fassen.  Dazu  kamen  auf  den 
Kiewer  Metropolitanstuhl  Männer,  welche  nicht  nur  dem  Sehisma 
huldigten,  sondern  dazu  noch  unwissend  waren  und  oft  ein  ärger- 
liches Leben  führten.  Auf  Jonas  II.  folgte 

Joseph  III.  (1524  —  1534),  früher  Bischof  von  Polozk,  von 
welchem  Manche  ,29)  meinen,  dass  er  ein  Anhänger  der  Union 
war;  denn  König  Sigismund  I.  hat  auf  dem  Landtage  in  Grodno 
1522  und  in  Wilno  1529  ein  Gesetz  erlassen,  dass  kein  Schis- 
matiker  zu  Kirchen  würden  zugelassen  werden  darf.  Darauf 
gestützt,  meint  man,  dass  Joseph  III.  nicht  Metropolit  werden 
könnte,  wenn  er  der  Union  abgeneigt  worden  wäre.  Das  ist  aber 
kein    stichhältiger    Grund,    \\q\[  es  bekannt  ist,  dass  man  die  in 


,28j  Die   diesbezüglichen   Dokumente    sind    bei    The  in  er,    documenta 
Poloni.  et  Lithu.  II,  NN.  .'510,  311,  .512,  351. 

I29)  Kulczyriski  a.  a.  O.  bei  diesem  Metropoliten. 


49G 

Lemberg  residirenden  Vikarien  des  Metropoliten  als  Schisma. Iker 
betrachtete,  und  weil  es  gewiss  ist,  dass  unter  Joseph  III.  Nach- 
folger 

Macarius  IT.  (1538—  1555)  dos  Schisma  allgemein  verbrei- 
tet war.  Unter  diesem  Metropoliten  wurde  auf  die  Bitten  des  Cle- 
rus  und  der  Gläubigen  der  ehemaligen  Ilalitscher  Diözese  von 
dem  Könige  Sigismund  I.  im  Jahre  1539  das  Halitscher  Bisthum 
mit  dem  Sitze  in  Lemberg  wieder  errichtet  und  zum  ersten  Bi- 
schof der  bisherige  Metropolitan -Vikar  Macarius  Tuczapski 
(1539 — 1549)  erhoben  und  vom  Kiewer  Metropoliten  Macarius 
II.  nach  einigem  Widerstreben  konsekrirt.  Kulczyriski  vermuthet, 
dass  auch  Macarius  II.  ein  Anhänger  der  Union  war,  aber  offen- 
bar falsch,  wie  unter  Anderen  aus  den  Schreiben  hervorgeht, 
welche  der  Clerus  und  die  Bürger  u.  s.  w.  von  Lemberg  und 
Podolien  an  diesen  Metropoliten  in  Sachen  des  Lemberger  Bi<- 
thums  richteten,  und  in  welchen  sie  sich  über  die  Bedrückung 
ihres  Glaubens  von  Seite  der  Polen,  namentlich  des  lateinischen 
Erzbischofs  von  Lemberg,  beklagen.  Dieser  Metropolit  scheint 
übrigens  sehr  unwissend  gewesen  zu  sein,  wenn  es  wahr  ist,  dass 
von  ihm  die  kuriosen  Geleitbriefe  ,3°)  für  die  Verstorbenen  ausge- 


130)  Th  einer,  Neueste  Zustände  S.  90  zitirt  aus  einer  englischen  Quelle 
folgendes  interessante  Dokument:  „Macharias,  Dei  Gratia  Kiovriensis, 
Halieiensis  et  Universae  Russiae  Arehiepiscopus,  Do  min« 
amico  nostro  S.  Pctr  o  D  e  i  om  nipo  tent  is  j  anitor  i.  Signiticanms  tibi  hoc 
tempore,  diern  suum  obiisse  quemdam  Dei  servuin  Principem  Feodor  W"lo<li- 
mirski,  quam  obrem  praeeipimus  tibi,  ut  illum  sine  omni  impedimento 
et  eunetatione  recte  intromittas  in  regnum  Dei.  Absolvimus  eum  ab 
omnibus  suis  peccatis,  et  dedimus  ei  benedictionem.  Itaque  nihil  eorum  trans- 
«redieris.  atque  ne  secus  liat  dedimus  ei  bae  Literas  absolutionis.  Datum  in  no- 
stro CJaustro  in  Ki<  \>ia  SO.  Juh'i  1541. u  Aehnliehe  Freibriefe  wurden  bei  den 
Nichtunirten  noch  im  18.  Jahrhunderte  ausgestellt,  und  Theiner  führt  aus  einer 
franzosischen  Quelle  ein  Formular  aus  dem  in.  Jahrhunderte  au,  das  bo  lautet: 
«Je  soussigne  Eveque,  ou  Pretre  de  N.  reconnois  ei  certifie,  que  N.  porteur  de 
ces  lettres,  a  toujours  veeu  parmi  nous  en  bon  Chretien,  faisant  profession  de  la 
religion  Greque,    et  quo!  qu'il  ait  quelquefois  peche,    il  s'ei  en  a 

reeu  labsulutiuii  et  la  Communion,  en  remission  de  ses  peches;  il  a  honore 
I>i<iu  et  ses  Saints ;  il  a  jeune  et  prie  aux  heures  et  saisona  oidonnces  par  l'E- 
glise,  il  s'est  fort  bien  gouverne  avec  moi  qui  9uia  son  confesseur,  en  sort  que 
je  n'ai  point  fait  difficulte  de  l'absoudre  de  ses  peches,  et  n'ai  pas  Bujet  de  me 
plaindre  de  lui,  en  temoin  de  qaoi,  lui  avoxvi  «pedie  le  present  oertifioat;  afin 
que  S.  Pierre  le  voyant.  lui  ouvre  la  porte  de  la  joye  eternelle."    Diese  < i^leit- 


497 

stellt  wurden,  in  denen  dem  heil.  Petrus  kurz  und  bündig  aufge- 
tragen wurde,  dass  er  den  Vorzeiger  des  Geleitbriefes  in  den 
Himmel  einlasse.  Aehnliches  haben  wir  in  der  russischen  Kirche 
schon  im  vorigen  Zeiträume  gesehen,  nur  mit  dem  Unterschiede, 
dass  man  damals  den  Todten  nicht  solche  Geleitbriefe,  sondern 
Entbindungsgebete  in  das  Grab  mitzugeben  pflegte. 

Unter  den  nachfolgenden  Metropoliten  Sylvester  Bielkiewicz 
(1556-1568),  Jonas  III.  Protasowicz  (1568  —  1577)  und  Elias 
Kucza  (1577  — 1579)  befand  sich  die  Kiewer  Metropolie  in  der 
traurigsten  Lage.  Sylvester  Bielkiewicz  war  vorher  Schatzmei- 
ster von  Litauen,  trat  dann  in  das  Kloster  ein,  wurde  Archiman- 
drit  eines  Klosters  in  Wilno,  worauf  er  dann  auf  den  Kiewer 
Metropolitanstuhl  erhoben  wurde.  Er  wird,  so  wie  sein  Nachfol- 
ger, Protasowicz,  als  ein  roher  und  unwissender  Mann  geschildert. 
Sie  waren  zur  Leitung  der  Metropolie  unfähig,  und  daher  brei- 
tete sich  auch  unter  dem  Clcrus  Unwissenheit  und  Sorglosigkeit 
immer  mehr  aus,  und  die  Kirchenstellen  wurden  nicht  von  den 
Bischöfen,  sondern  von  Fürsten  und  Herren  nach  deren  Gutdün- 
ken vergeben.  Damals  ist  auch  ein  grosser  Theil  der  Kirchen- 
und  Klostergüter  verloren  gegangen,  indem  die  Herren  oft  damit 
ihre  Schulden  zahlten  oder  dieselben  an  ihre  Diener  und  Ver- 
wandte vertheilten.  Nicht  besser  gestalteten  sich  die  Verhältnisse, 
als  den  Kiewer  Metropolitanstuhl  Onesiphor  Diwoczka  Petrowicz 
(1579  —  1588)  bestiegen  hat. 

Dieser  Metropolit  wird  als  ein  lasterhafter  Mensch  geschil- 
dert, doch  scheinen  diese  Anklagen  übertrieben  zu  sein.  Wenig- 
stens muss  man  anerkennen,  dass  dieser  Metropolit  für  die  Er- 
haltung der  Kirchengüter  thätig  war,  und  seinen  Bemühungen 
ist  es  zu  verdanken,  dass  der  polnische  König  Sigismund  III.  im 
Jahre  1589  ein  Dekret  erlassen  hat  (welches  unten  angeführt 
wird),  mit  welchem  die  Kirchen-  und  Klostergüter  der  Ruthenen 
in  Schutz  genommen  wurden.  Auch  scheint  es,  dass  er  der  Union 
nicht  abgeneigt  war,  weswegen  er  dann  (1588)  vom  Patriarchen 
Jeremias  II.  abgesetzt  wurde,  wobei  man  freilich  zur  Rechtferti- 
gung andere  Gründe  angeführt  hat.    Der  Patriarch  muss  aber  in 


briefe  in  den  Himmel  bildeten  eine  ergiebige  Quelle  der  Nebeneinkünfte,  indem 
sie  besonders  von  den  Reichen  gut  bezahlt  werden  mussten.  Das  erstere  Doku- 
ment wurde  1840  aus  dem  Russischen  in  London  übersetzt. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union  32 


493 

der  Kiewer  Metropolie  bereits  eine  bedeutende  Neigung  zur 
Union  vorgefunden  haben,  denn  er  hatte  sich  nach  anderen 
Mitteln  umgesehen,  um  dieser  dem  Schisma  abholden  Strömung 
entgegenzuarbeiten.  Als  die  geeignetsten  Mittel  dazu  hat  er 
kirchliche  Bruderschaften  und  einige  Klöster  ausersehen.  So  be- 
stand in  Lemberg  schon  seit  dem  15.  Jahrhunderte  eine  solche 
Bruderschaft  bei  der  Kirche  zur  Himmelfahrt  der  Mutter  Gottes, 
welche  nun  (1587)  vom  Patriarchen  Jeremias  II.  mit  verschie- 
denen Privilegien  versehen,  und  bald  nachher  (1593)  zum  Range 
einer  Stauropiegie131)  erhoben  und  von  dem  Bischof  für  unab- 
hängig erklärt  wurde.  Zu  den  vorzüglichsten  Pflichten  solcher 
Stauropigien,  welche  auch  in  Kiew,  Wilno  und  Luzk  errichtet 
wurden,  gehörte,  für  die  Reinheit  des  griechischen  Glaubens  zu 
sorgen,  das  heisst,  unter  den  damaligen  Umständen  sich  der  Union 
zu  widersetzen;  deswegen  wurden  die  Stauropigien  von  der 
Oberaufsicht  der  Bischöfe  eximirt,  und  dem  Patriarchen  unmittel- 
bar unterstellt.  Auf  gleiche  Weise  wurden  auch  besser  dotirte 
Klöster  in  jeder  Diözese,  so  namentlich  in  Wilno,  Sluck,  Kre- 
chow  von  der  bischöflichen  Gewalt  eximirt  und  zu  Stauropigien 
erhoben.  ,32)  Auf  diese  Weise  wollte  der  Konstantinopler  Patri- 
arch die  Kiewer  Metropolie  beim  Schisma  erhalten;  doch  Gott 
erbarmte  sich  des  ruthenischen  Volkes,  dass  es  zur  Erkenntuiss 
der  Wahrheit  gekommen,  und  durch  die  Wiederherstellung  der 
Union  mit  Rom  zu  seiner  Mutter  und  Lehrerin  der  Wahrheit, 
der  heiligen  katholischen  Kirche,  zurückgekehrt  ist. 

§.77. 

Motive    und   vorbereitende  Ursachen  der   Wiederher- 
stell  u  ng  der  U  nion. 

Bevor  wir  nun  zur  Schilderung  des  Abschlusses  der  Union 
der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  übergehen,  wollen  wir  noch 
kurz  darlegen,    wodurch  dieser  epochemachende  Akt  vorbereitet 


131)  Als  Zeichen  ihres  Vorranges  wurde  solchen  Bruderschaften  «las 
Rechl  ertheilt,  an  ihren  Kirchen  «las  Patriarohalkreuz  aufzurichten  und  «las 
«gleich«'  Kreuz  auch  bei  feierlichen  Umgängen  voranzutragen,  und  von  diesem 
Umstände  wurden  solche   Bruderschaften  n  Stauropigien",    «1.   i.  Kreuztragende, 

genannt. 

»«*)  Armales  Ecol.  Kuth.  p.   123. 


499 

und  veranlasst  wurde.  Die  Gegner  der  Union  sind  da  um  die 
Antwort  nicht  verlegen,  und  indem  sie  Thatsachen  fälschen  und 
verdrehen,  das  Eine  verschweigen  oder  in  ihrem  Sinne  deuten, 
das  Andere  aber  erdichten,  erklären  kurz  und  bündig,  dass  die 
Union  der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  der  Willkür  und  Ge- 
walttätigkeit der  Päpste  und  der  polnischen  Könige,  ganz  be- 
sonders aber  den  Intriguen  der  Jesuiten  ihren  Ursprung  ver- 
danke. So  schreibt  z.  B.  der  schismatische  Erzbischof  Philaret133) 
mit  dem  Ansehen  der  vollsten  Ueberzeugung:  „Etliche  Jahrhun- 
derte hindurch  hat  der  Papst  theils  durch  Gewalttätigkeiten, 
theils  durch  List  darnach  gestrebt,  die  russische  Kirche  seiner 
Autorität  zu  unterwerfen,  jedoch  ohne  Erfolg.  Die  tiefe  Ueber- 
zeugung von  der  Reinheit  des  morgenländischen  Glaubens,  der 
weltliche  Sinn  der  römischen  Hierarchie  wie  aller  ihrer  Institu- 
tionen haben  jedesmal  die  Versuche  des  Papstes  mit  Unwillen 
zurückweisen  lassen.  Da  nun  Russland  dem  Altertümlichen 
mit  solcher  Liebe  anhing  und  die  Willkür  Roms  hasste,  so 
blieb  dem  Papste  nur  übrig,  die  Sache  mit  grösserem  Ernste  zu 
betreiben  und  ein  Mittel  zu  ersinnen,  das  ihn  —  ohne  den  einen 
oder  den  anderen  Glauben  direkt  anzutasten  —  doch  zu  dem 
beabsichtigten  Zwecke  führen  könnte  —  und  dieses  Mittel  war 
die  Union."  Dann  ergeht  sich  dieser  von  blindem  Hass  und  Fana- 
tismus erfüllte  Erzhirte  in  der  Schilderung  der  Intriguen  und 
Schliche  der  Jesuiten,  und  nachdem  er  den  Abschluss  der  Union 
auf  seine  Art  erzählt  hatte,  nennt  er  sie  „einen  Kampf  welt- 
licher Gesinnung  mit  der  Lauterkeit  des  Gewissens."  So  urtheilt 
über  die  Union  ein  Mensch,  welcher  den  Photius,  den  Vater  des 
orientalischen  Schisma,  »den  heiligen  Photius"  nennt.  Und  man 
muss  gestehen,  dass  Philaret  unter  seinen  Glaubensgenossen  noch 
der  Gemässigteste  zu  nennen  ist. 

Die  Sachen  haben  sich  indessen  ganz  anders  verhalten,  und 
jeder  ehrliche  Ruthene  muss  gestehen,  dass  die  Union  die  Kirche 
und  die  Nationalität  der  Ruthenen  vor  dem  gänzlichen  Unter- 
gange gerettet  hat. 

Wir  wollen  nun  in  Kürze  anführen,  welchen  Umständen  es 
zu  verdanken  ist,  dass  in  der  Kiewer  Metropolie  damals  die  Union 
mit  Rom  loiederherge stellt  worden  ist.  Die  vorzüglichsten  waren: 


l)  Gesch.  der  Kirche  Russlands,  II.  58. 

32* 


500 

Die  traurige  und  zerrüttete  Lage,  in  welcher  sich  die  rutheni sehe 
Kirche  damals  befunden  hat.  Die  Bischöfe,  der  Clerus  und  die 
Ordensgeistlichkeit  waren  überwiegend  nicht  nur  unwissend, 
sondern  auch  verdorben,  und  das  Volk,  welches  von  allen  Seiten 
bedrückt  und  ausgebeutet  wurde,  war  roh  und  abergläubisch. 

Die  Bischöfe  gelangten  zu  ihrer  Würde  grösstenteils  auf 
simonistische  Weise  und  suchten  sich  dann  an  ihren  unterge- 
benen Priestern  schadlos  zu  halten.  In  Folge  dessen  verloren  sie 
fast  alles  Ansehen,  und  weil  sie  überdies  mit  der  Verwaltung 
ihrer  oft  bedeutenden  Güter  beschäftigt  waren,  kümmerten  sie 
sich  nicht  um  die  ihrer  Obsorge  anvertrauten  Diözesen.  „ Wahr- 
haft würdige  Männer,  sagt  ein  russischer  Historiker, l84)  gelangten 
sehr  selten  zur  bischöflichen  Würde.  Uebrigens  bildeten  die 
ruthenischen  Bischöfe  eine  Art  Magnaten;  sie  verwalteten  aus- 
gedehnte Kirchengüter;  sie  waren  zu  viel  beschäftigt,  es  kam 
ihnen  deswegen  schwer,  sich  mit  kirchlichen  Angelegenheiten 
zu  befassen,  ihnen  behagte  mehr  ein  leichtes  sorgloses  Leben." 
Auf  welche  Weise  damals  die  Bisthümer  besetzt  wurden,  mögen 
folgende  Beispiele  beleuchten.  Die  polnischen  Könige  ernannten 
oft  zu  Bischöfen  und  Aebten  Laien  aus  vornehmen  Familien, 
welche  zum  geistlichen  Stande  gar  nicht  passten  und  in  demselben 
nur  ihren  Unterhalt  suchten;  und  oft  ist  es  vorgekommen,  dass 
noch  nicht  erledigte  Bischofsitze  vergeben  wurden,  oder  dass 
einzelne  Bisthümer  jahrelang  von  Laien  verwaltet  wurden,  und 
manchmal  wurden  für  denselben  Bischofsitz  gleichzeitig  zwei 
Bischöfe  ernannt.  So  wurde  1563  ein  gewisser  Edelmann  Johann 
Jackowicz  Borzobohaty-Kraseriski  zum  Bischöfe  von  Wladimir 
und  Brest  ernannt,  und  15(J9  führte  ein  gewisser  Andreas Joano- 
wiez,  Unterkapitän  von  Luzk,  den  Titel  ernannter  Bischof  von 
Brest  und  Turow,  und  wollte  sich  noch  den  Luzker  Bischofstuhl 
kaufen,  was  ihm  aber  nicht  gelungen  ist,  und  er  ist  15T9  als  er- 
nannter Bischof  im  Laienstande  gestorben.  In  der  Zeit  zwischen 
1561  und  1567  wird  Marcus  Zdrawnicki  als  ernannter  Bischof 
von  Luzk  und  Ostrog  genannt,  welcher  diese  Diözese  als  Laie 
regierte.  Solche  Nominate  verkauften  manchmal  die  Ernennungs- 
urkunde an  andere  Kandidaten:   so  verkaufte  am  24.  April  1580 


,34j  M.  Kojatowicz,  Vorlesungen  über  die  Geschichte  von  Westrussland, 

Moskau   1864.  S.  •_>  1  l  (russisch), 


501 

Stanislaus  Zo'lkiewski  seine  Ernennung  zum  Bischöfe  von 
Wladimir  und  Brest  an  den  Wladimirer  Bischof  Meletius 
Chreptowicz.  Im  Jahre  1565kauften  zwei  Bewerber  die  königliche 
Ernennung  für  den  Bischofsiiz  von  Wladimir,  Johann Kraseiiski, 
ein  verarmter  Edelmann,  und  Theodosius  Lazowski,  Bischof  von 
Chelm,  der  Erste  wollte  mit  dem  Kirchengut  sein  Vermögen  auf- 
bessern, der  Letztere  dagegen  seinen  armen  Sprengel  gegen  das 
einträgliche  Bisthum  von  Wladimir  und  Brest  vertauschen. 
Beide  beeilten  sich  von  dem  Bisthum  Besitz  zu  ergreifen,  und 
Kraseiiski  war  der  erste  am  Platze.  Da  rückte  aber  Lazowski  am 
12.  September  1565  mit  einer  ansehnlichen  Heeresmacht  (200 
Lanzentr'ägern  und  300  Reitern)  heran,  belagerte  den  Gegner, 
welchen  er  endlich  vertrieb.  Kraseiiski  reichte  nun  eine  Klage 
gegen  den  Besitzstörer  ein,  und  zur  Schlichtung  des  Streites 
wurde  ein  königlicher  Kommissär  abgesandt,  welcher  aber  vom 
Bischöfe  misshandelt  und  verjagt  wurde,  und  Lazowski  blieb  nun 
im  unangefochtenen  Besitze  seines  Bisthums.  Der  andere  Mitbe- 
werber aber  hat  ein  königliches  Diplom  auf  das  Bisthum  Luzk 
erhalten,  und  er  verwaltete  das  Bisthum  sechs  Jahre  lang,  ohne 
die  bischöfliche  Weihe  zu  empfangen,  und  erst  auf  vielseitiges 
Drängen  Hess  er  sich  1571  vom  Metropoliten  Jonas  III.  weihen. 
Doch  auch  als  Bischof  sorgte  er  nicht  für  das  Wohl  der  Kirche, 
imGegentheile,  er  plünderte  die  Diözese.  Seine  Söhne  durchzogen 
mit  Waffengewalt  die  Diözese,  plünderten  die  Kirchen,  ver- 
trieben die  Mönche,  brandschatzten  die  Priester,  und  wenn  ein 
Priester  zahlungsunfähig  war,  so  wurde  dessen  Kirche  mit  dem 
bischöflichen  Siegel  gesperrt.  Seinem  Treiben  machte  endlich 
der  polnische  König  Stephan  Bathory  ein  Ende,  indem  er  diesen 
Räuber  1583  absetzte  und  mit  Gewalt  vertreiben  liess.  Aehnliche 
Brandschatzungen  sind  auch  an  anderen  Orten  vorgekommen, 
und  sogar  nach  dem  Abschlüsse  der  Union  in  den  Diözesen, 
welche  der  Union  nicht  beigetreten  sind,  so  in  Lemberg,  wo  die 
bischöfliche  W'ürde  im  Hause  Balaban  forterbte,  und  der  Name 
Balaban  zum  Schimpfworte  wurde.135)  Wenn  nun  die  bischöf- 
lichen Sitze  auf  diese   Weise  besetzt  wurden,    kann  leicht   ge- 


135)  Vgl.  Annales  Ecclesiae  Ruthenae,  S.  114  ff.  in  der  Note,  und 
Jos.  Spillmann,  S.  J.  Abhandlung  „Union  von  Brest"  in  der  Zeitschrift 
„Stimmen  aus  Maria •Laach"  Freiburg  in  Br.  1876.  Heft  4.  S.  432  ff. 


502 

schlössen  werden,    welche  grenzenlose  Verwirrung  in   den  Diö- 
zesen geherrscht  haben  mnss. 

Dazu  gesellte  sich  die  Unwissenheit  und Sittenlosigkeit  mancher 
Metropoliten  und  Bischöfe.  Zum  bischöflichen  Amte  durften  nach 
den  Satzungen  der  griechischen  Kirche  nur  ehclose  oder  solche 
Priester  zugelassen  werden,  welche  nur  einmal  verheiratet  waren 
und  dann  enthaltsam  lebten;  jetzt  aber  sehen  wir  auf  den  bischöf- 
lichen Stühlen  Männer  mitWeib  und  Kind  und  einer  zahlreichen 
Sippschaft,  ja  oft  mit  Concubinen  leben.  Von  der  Unwissenheit 
mancher  Prälaten  haben  wir  schon  heim  Metropoliten  Maearius 
11.  gehört;  übrigens  braucht  dieser  Umstand  gar  nicht  bewiesen 
werden,  nachdem  wir  gesehen  haben,  dass  zur  bischöflichen 
Würde  oft  Männer  befördert  wurden,  welche  vorher  beimMilitär 
oder  in  einem  anderen  Stande  in  Verwendung  waren  und  sich 
mit  der  Theologie  lebenslang  nie  beschäftigt  haben.  Wie  es 
diesbezüglich  mit  der  Klostergeistlichkeit  bestellt  war,  wird 
weiter  unten  in  der  Geschichte  des  Mönchwesens  gesagt  werden, 
und  der  Seelsorgeclerus  kann  nach  den  Bischöfen  leicht  beur- 
theilt  werden.  Der  Clerus  war  von  allen  Seiten  gedrückt  und 
fast  ohne  jede  Bildung.  Der  Vater  lehrte  seinen  Sohn  die  ge- 
wöhnlichen gottesdienstlichen  Funktionen,  und  das  war  hin- 
reichend, um  ihn  zu  einem  Priester  ordiniren  zu  lassen,  wenn  er 
nur  Mittel  besass,  um  beim  Bischöfe  und  beim  Palron  das  Ge- 
forderte zu  zahlen.  So  zahlte  der  Bischof,  der  Priester  und  Hinken 
für  die  Anstellung,  und  Alle  suchten  sich  dann  in  gehöriger 
Reihenfolge  und  Abstufung  so  schnell  als  möglich  schadlos  zu 
halten,  indem  sie  nicht  wussten,  ob  sie  schon  in  der  nächsten  Zeit 
nicht  vertrieben  werden,  <\v\w\  es  war  fast  an  dev  Tagesordnung, 
man  Bischöfe  und  Priester  nach  Willkür  ein-  und  absetzte, 
dass  heute  zwei  Bezirk«  zu  einem  Bischof  und  morgen  schon  zu 
zwei  Bischöfen  gehörten.  Haben  schon  diese  und  ähnliche  Um- 
stände  die  ruthenische  Kirche  tief  zerrüttet,  so  trugen  auch  die 
verschiedenen  [rrlehrer,  welche  sich  in  Polen  herumtummelten, 
zum  Verfalle  derselben  bei.  Cyrillus  Lucaris  war  ein  Freund  di'> 
mächtigen  Fürsten  Constantin  Ostrogski,  und  in  Wilno  stand  der 
häretische  Stephan  Zizania  als  Lehrer  im  hohen  Ansehen;  d<>i' 
polnische  und  ruthenische  Adel  besuchte  die  auswärtigen  prote- 
stantischen Lehranstalten  und  fiel  dann  schaarenweise  zum 
Protestantismus   ab.    Diese    traurige   Lage   wurde  aucli   von   dm 


503 

Zeitgenossen  anerkannt  und  bitter  beklagt.    Im  Jahre  1583  ver- 
sammelte sich  der  ruthenische  Adel  in  Halitsch  und  überreichte 
dem  Kiewer  Metropoliten  Onesiphor  Diwoczka  eine  Adresse,  in 
welcher  es  heisst:  „Wir  müssen  es  als  ein  grosses  Uebel  betrachten, 
dass  wir  unter  Ihrer  Leitung  weinen  und  irren,  hingewürgt  wie 
vom  Hirten  verlassene  Schafe-  •  Euer  Erzb.  Gnaden  erfüllt  Ihre 
Pflicht  nicht;    sie  will  nicht  die  Mittel  ergreifen,    um  den  Misse- 
thaten,    wie  man   sie  grösser  niemals  sah,    Einhalt  zu  gebieten. 
Seit  Ihrer  Thronbesteigung  sind    die  Kirchen    der  Schauplatz 
vieler  Gewalttaten  und  Verbrechen  gewesen;    der  Gottesdienst 
wurde  gestört,    die  Kirchen    wurden    unter  Siegel    gelegt,   die 
Priester  wie  Räuber  vom  Hause  Gottes  weggeschleift,  ...  in  den 
Klöstern  sieht  man  statt  wahrer Hegumenen  und  Mönche  erlogene 
Hcgumenen,    die  mit  Weib  und  Kind  leben;    man  plündert  die 
Schätze  der  Kirche,  und  die  Gaben,  die  zur  Ehre  Gottes  gegeben 
wurden,    missbraucht   man    zu   Sakrilegien.  .  .    Unwürdige    em- 
pfangen die  bischöfliche  W^eihe  und  leben  ohne  Scham  mit  ihren 
Frauen  und  Kindern.  Und  noch  so  viele  andere  Aergernisse,  so 
viele  andere  Ausschreitungen    ohne  Zahl!  .  .  .    Unserer  Pflicht 
gemäss  haben  wirEucr  .  .  .  gemahnt,  und  fügen  unsererMahnung 
dringende  Bitten  bei.  Im  Namen  Gottes  erinnern  Sic  sich  an  die 
Heiligen,    die  Ihre  Vorgänger  auf  dem  Stuhle  von  Kiew  waren; 
schauen  Sie  auf  ihre  Frömmigkeit  und  zürnen  Sie  nicht  auf  uns. 
Ihre  Seele  und  Ihr  Gewissen  flösst  uns  Mitleid  ein;  denn  wir  wis- 
sen, welche  Rechenschaft  Sie  Gott  ablegen  müssen."  136)  Und  die 
ruthenischen  Bischöfe,  welche  sich  1593  zurBerathung  bezüglich 
des  Abschlusses  der  Union  in  Brest  versammelten,  sagen  in  ihrem 
Deliberations  Dekret,    nachdem  sie  ihren  Vorsatz,  sich  mit  Rom 
zu  vereinigen,  ausgesprochen  haben,  so:  „dies  ist  um  so  nötbiger 
in  unseren  so  unglücklichen  Zeiten,  wo  so  viele  und  so  verschie- 
dene Irrlehren  unter  den  Menschen  wuchern,  ob  denen  Viele  von 
dem  wahren  und  orthodoxen  christlichen  Glauben  abfallen,  unser 
Gesetz  verlassen    und  sich  von  der  Kirche  Gottes  und  von  der 
wahren  Verehrung  der  heiligen  Dreieinigkeit  trennen." 

Der  edlere  und  bessere  Theil  des  Clerus  und  der  Laien- 
welt fühlte  also    den    traurigen  Zustand,    in    welchem    sich    die 


,36)  Aus  Soloviev     histoire   de  Russie,   angeführt  von  Spillmann  a.  a. 
0.  S.  435, 


504 

ruthenische  Kirche  befand,  und  sie  suchten  Hilfe;  doch  wo  war 
diese  zu  finden?  Die  Metropoliten,  von  denen  man  in  erster 
Linie  Abhilfe  erwarten  durfte,  waren  dazu  unfähig;  der  Metro- 
politanstuhl  musste  im Gegentheile  zuerst  von  unwürdigen  Hirten 
befreit  werden.  Dann  wäre  es  Aufgabe  der  Patriarchen,  von 
denen  die  Kiewer  Metropoliten  abhängig  waren,  hier  bessere 
Zustände  zu  schaffen.  Doch  das  war  unmöglich,  weil  in  Konstan- 
tinopel selbst  eine  vielleicht  noch  grössere  Zerrüttung  und  Ver- 
wirrung herrsehte.  Damals  kämpften  verschiedene  Bewerber  um 
den  Konstantinopler  Patriarchalstuhl.  Mit  Jeremias  II.  stritten 
seit  1572  um  den  Besitz  dieses  Stuhles  der  vertriebene  Metro- 
phanes  III,  sein  Vorgänger,  dann  Pachomius  und  Theolept; 
und  alle  vier  buhlten  um  die  Gunst  des  Harems,  von  welchem 
ihr  Schicksal  abhängig  war.  Als  Metrophanes  (1580)  gestorben 
ist,  schienen  für  Jeremias  IL  glücklichere  und  ruhigere  Zeiten 
eintreten  zu  wollen,  als  plötzlich  Thcopempt,  Schwestersohn  des 
Metrophanes,  der  ihn  vor  seinem  Tode  ohne  jede  Beobachtung 
der  kirchlichen  Intcrstitien  in  drei  aufeinander  folgenden  Tagen 
zum  Diakon,  Priester  und  Metropoliten  von  Philippopoli  gemacht 
hatte,  gegen  ihn  erhob,  und  ihn  beim  Sultan  des  Majestäts-Ver- 
brechens anklagte.  Jeremias  wurde  entsetzt  und  ins  Gefängniss  ge- 
worfen, aus  welchem  er  aber  bald  befreit  und  auf  den  Patriarchal- 
stuhl restituirt  wurde.  Da  gelang  es  aber  den  Feinden  des  Jere- 
mias, ihn  wieder  zu  stürzen  und  an  seine  Stelle  einen  verworfenen 
Mönch  Pachomius  zu  erheben.  Jeremias  musste  in'sExil  auf  die  Insel 
Khodus  gehen.  Doch  auch  Pachomius  hat  sich  nicht  lange  ge- 
halten: Der  schon  genannte  Theolept  verklagte  ihn  beim  Sultan, 
welcher  ihn  in  Ketten  gefesselt  in's  Exil  abführen  Wess^  und 
Jeremias  bestieg  zum  dritten  Male  den  Thron.  Doch  Theolept 
ruhte  nicht,  er  stürzte  den  Jeremias  abermals  und  erkaufte  sich 
seihst  den  Patriarchalstuhl.  So  hatte  die  griechische  Kirche 
gleichzeitig  drei  Häupter,  Jeremias,  Pachomius  und  Theolept; 
endlich  aber  ist  es  dem  Jeremias  gelungen,  sich  den  Alleinbesitz 
des  Patriarchalstuhles  zu  erkaufen,  er  bezahlte  seinen  beiden 
Rivalen  eine  jährliche  Pension  von  500  Dukaten  in  Gold  und 
suchte  -ic  noch  durch  verschiedene  Auszeichnungen  an  sich  zu 
ziehen.  Doch  all'  das  war  mit  grossen  Auslagen  verbunden,  und 
der  Patriarch  ist  in  grosse  Schulden  gcrathen.  Um  sich  zu  er- 
holen, beschloss  er,  bei  seinen  Glaubensgenossen  Hilfe  zu  suchen 


505 

und  schickte  seine  beiden  Mitbewerber  nacli  Osten  und  Süden, 
selbst  aber  begab  er  sich  mit  den  Bischöfen  Dorotheus  von 
Monembasia  und  Arsenius  vonElisson  nach  Russlnnd,  um  Almosen 
zu  bitten.  In  solcher  Lage  befand  sich  also  damals  der  Patriar- 
ehalstuhl,  es  war  also  nicht  zu  erwarten,  dass  von  demselben 
etwas  zum  Wohle  der  Kiewer  Metropolie  geschehen  wird;  und 
dieser  Umstand  war  eine  der  Hauptursachen,  welche  die  ruthe- 
nischen  Bischöfe  zum  Abschlüsse  der  Union  mit  Rom,  von  wo 
noch  Hilfe  zu  erwarten  war,  führte.  Denn  man  sah  wohl  ein, 
dass  die  Patriarchen  ihre  Oberherrlichkeit  über  die  Kiewer  Me- 
tropolie nur  dazu  gebrauchen,  um  durch  Erpressungen  ihre 
materielle  Lage  zu  bessern,  dass  ihnen  aber  um  das  Wohl  der 
Kirche  nicht  zu  thun  war.  Um  sich  aber  im  Besitze  dieser  reichen 
Erwerbsquelle  zu  sichern,  sorgten  die  Patriarchen  dafür,  dass  in 
der  Kiewer  Metropolie  jede  Hinneigung  zur  Union  bei  Zeiten 
unterdrückt  werde,  und  alsMittel  dazu  haben  sie  die  schon  längst 
bestehenden  kirchlichen  Bruderschaften  und  einige  Klöster  auser- 
sehen, welche  sie  zu  dem  Zwecke  mit  ausserordentlichen  Privi- 
legien ausstatteten.  Die  Bruderschaften,  zu  denen  fast  alle  ange- 
seheneren Laien  gehörten,  haben  sich  ohne  Zweifel  um  die 
Kirche  und  um  die  ruthenische  Nation  sehr  verdient  gemacht; 
denn  sie  bauten  Kirchen,  gründeten  Schulen  und  verschiedene 
Wohlthätigkeits-Anstalten,  verlegten  Bücher  und  sorgten  für 
die  Bildung  des  Volkes.  Diese  edlen  Bestrebungen  waren  gewiss 
löblich  und  verdienstlich,  und  man  war  berechtigt,  von  diesen 
Vereinen  noch  mehr  zu  erwarten.  Doch  mit  dem  allmäligen 
Sinken  der  bischöflichen  Gewalt  begannen  diese  Vereine  sich 
ganz  selbständig  zu  fühlen,  sie  mischten  sich  in  rein  kirchliche 
Angelegenheiten,  wozu  sie  kein  Recht  hatten,  es  kam  einZwiespalt 
zwischen  den  Bischöfen  und  diesen  Vereinen,  welcher  durch  den 
Patriarchen  Jeremias  II.  noch  erweitert  wrurde  dadurch,  dass  er 
einige  Bruderschaften  zu  Stauropigien  erhoben  und  sie  von  den 
Bischöfen  ganz  unabhängig  machte.  Die  religiösen  Bruderschaften, 
welche  eigentlich  dazu  berufen  waren,  um  den  Bischöfen  behilflich 
zu  sein,  wurden  zu  Aufsehern  über  die  Bischöfe  gemacht,  und  sie 
unterliessen  nicht,  nun  die  ihnen  vom  Patriarchen  eingeräumte 
Macht  zu  benützen;  sie  verklagten  oft  die  Bischöfe,  warfen  ihnen 
verschiedene  Vergehen  vor  und  sassen  sogar  durch  ihre  Vertreter 
zu  Gerichte  über  die  Bischöfe.    So  wurden  die  Bruderschaften 


606 

ihrer  eigentlichen  Aufgabe  entrückt  man  bestellte  sie  von  Kon- 
stantinopel zu  Hütern  des  Schisma  und  beleidigte  auf  eine  offen- 
kundige Weise  die  Bischöfe,  welche,  wiewol  grösstenteils  un- 
fähig und  unwürdig,  doch  so  eine  Herabwürdigung  schwer  er- 
trugen und  auf  Mittel  sinnen  mussten,  um  diesem  unerträglichen 
Zustande  ein  Ende  zu  machen. 

Es  herrschte  also  eine  allgemeine  Unzufriedenheit  mit  den 
herrschenden  Zuständen;  allgemein  war  man  bestrebt,  diesen  Zu- 
ständen ein  Ende  zu  machen,  und  dies  konnte  nur  durch  eine 
höhere  Autorität  geschehen.  Von  Konstantinopel  war  nichts  zu 
erwarten,  die  Moskauer  Regierung  gab  sich  wohl  alle  Mühe, 
ihre  Herrschaft  wenigstens  in  kirchlicher  Beziehung  auch  über 
die  Ruthenen  auszudehnen,  und  man  betheilte  eifrige  Anhänger 
des  Schisma  mit  Unterstützungen137),  weil  man  Geld  für  das  ge- 
eignetste und  wirksamste  Bekehrungsmittel  zu  halten  sich  ge- 
wöhnt hat:  doch  an  einen  Anschluss  an  Moskau  war  nicht  zu 
denken,  sowohl  aus  politischen  Rücksichten,  als  auch  deswegen, 
weil  dort  eine  noch  grössere  Verdorbenheit  l38)  als  in  der  Kiewer 
Mctropolie  herrschte.  So  blieb  nur  noch  ein  Mittel  übrig,  nämlich 
der  enge  Anschluss  an  Rom  und  die  Erneuerung  der  Union,  und  zu 
diesem  Entschlüsse  ist  man  desto  schneller  gekommen,  als  die 
Union  für  die  Ruthenen  nicht  neu  war  und  man  sich  noch  wohl 
erinnern  konnte,  dass  damals,  als  die  Ruthenen  mit  Rom  ver- 
einigt waren,  in  ihrer  Kirche  glückliche  und  geregelte  Zustände 
herrschten. 


1  37)    Vgl.  Karamsir»,  russ.  Geschichte  X.  Note  -IT»'). 

1 38)  Die  Unsittlichkeit  und  Verdorbenheit  des  Moskauer  Clerus  wurde 
schon  oben  geschildert,  hier  seien  noch  folgende  Verordnungen  des  Moskauer 
Stoglaw  angefühlt:  „Da  nach  den  geistlichen  Vorschriften  and  den  Beschlüssen 
der  versammelten  Väter  den  Welt-  und  Klostergeistlichen  untersagt  ist,  in  die 
Gasthäuser  zu  gehen,  sich  zu  besauten,  unnützes  Zeug  zu  schwatzen  und  unanstän- 
dig zu  schimpfen,  so  sollen  die  Aufseher  darauf  Behen,  dass  in  Moskau  diese  Ver- 
ordnungen he  folgt  werden.  Sollten  aber  Popen,  Diakon. ■  und  Mönche  die  Furcht 
Gottes  bei  Seite  setzen  und  die  heiligen  Vorschriften  der  Kirche  nicht  befolgen, 
Wirthshäuser  besuchen,  Bich  betrinken  und  so  in  den  Häusern  und  auf  den 
Strassen  herumtaumeln    «-der   sonsl  andere    Unflätereien    treiben   und  den  Laien 

dadurch  zum    Anst08Se    werden,   Meli   prügeln    und   schelten,    U.  S.    W.,    so  sollen   sie. 

Solche,  die  Mönche  in  ihr  Kloster   zu  ihren  Archimandriten  und  Hegumen    zur 

Bestrafung,    die     Popen     und     Diakonen   aber  ZU  den    Priester- Aeltesten  bringen, 

die  sie  zu  richten  haben." 


507 

So  bildeten  sich  gegen  das  Ende  des  16.  Jahrhundertes  in 
der  Kiewer  Metropolie  zwei  Strömungen.  Die  kirchlichen  Bruder- 
schaften arbeiteten  über  Aufregung  des  Patriarchen  für  das 
Schisma,  die  Anhänger  der  Union  aber  suchten  die  Wiederher- 
stellung der  Union  herbeizuführen,  und  unter  den  Letzteren 
hatte  sich  besonders  der  berühmte  Jesuit  Antonius  Possevinus  und 
Petrus  Skarga  verdient  gemacht.  Antonius  Possevinus,  Mitglied 
der  Gesellschaft  Jesu,  wurde  von  den  Päpsten  zu  mehreren  wich- 
tigen Gesandtschaften  gebraucht,  und  ist,  wie  schon  erzählt  wurde, 
auch  nach  Moskau  gekommen.  Dort  hatten  seine  Bemühungen 
nicht  den  gewünschten  Erfolg,  aber  er  hat  doch  einige  Vortheile 
für  die  katholische  Religion  erwirkt;  so  hatte  Zar  Johann  IV. 
allen  katholischen  Fremden,  sowie  deren  Priestern  freie  Religions- 
übung zugestanden.  Noch  wichtiger  aber  war  das,  was  er  für  die 
Ruthenen  gethan  hatte.  Auf  seiner  Rückkehr  von  Moskau  grün- 
dete er  in  Litauen  mehrere  Kollegien,  welche  b;Jd  zu  gesegneten 
und  einflussreichen  Unterrichtsanstalten  für  die  ruthenische 
Jugend  wurden;  so  hatte  er  in  Wilno  ein  eigenes  Seminar  für  die 
ruthenische  Jugend  errichtet,  auf  seinen  Rath  gründete  Papst 
Gregor  XIII.  das  griechische  Kollegium  in  Rom,  und  auch  in 
anderen  Anstalten  wurden  junge  Ruthenen  herangebildet  und 
allmälig  von  ihren  Irrthümern  abgebracht.  In  richtiger  Beur- 
theilung  der  Sachlage  schrieb  Possevin  an  Papst  Gregor  XIII., 
dass  man  zuerst  die  Kiewer  Metropolie  zur  Annahme  der  Union 
zu  bewegen  versuchen  soll,  weil  erst  dann  auch  in  Moskau  dieses 
^\  erk  mit  einiger  Hoffnung  auf  Erfolg  unternommen  Averden 
kann.  „Maximi  ponderis",  schreibt  Possevin  an  den  Papst,  „futurum 
sit  ad  Moscoviam  convertendam,  si  Episcopi  sive  Vladicae  Regiae 
Russiae  sese  ad  catholicam  Ecclesiamaggrcgarent",  daher  ersucht 
er  den  Papst,  dass  er  ein  Schreiben  an  die  ruthenischen  Bischöfe 
richte  und  sie  zur  Rückkehr  zur  Union  auffordere.  Dabei  aber 
gibt  er  auch  die  Art  und  Weise  an,  wie  man  dabei  verfahren  soll, 
er  meint,  dass  die  Männer,  welche  vom  Papste  mit  diesem  Werke 
betraut  sein  werden,  „die  Heiligen  der  ruthenischen  Kirche,  ihre 
Bilder,  Fasten  und  den  Ritus  ehren  und  beobachten,  und  dass 
der  Papst  den  Ruthenen  seine  Gnade  und  seinen  Schutz  ver- 
spreche." In  diesem  edlen  und  wahrhaft  christlichen  Geiste 
wirkte  der  berühmte  Possevin  und  seine  Ordensbrüder,  beson- 
ders der  gefeierle  Redner  P.  Petrus  Skarga.  Dieser  hat  bereits 


508 

im  Jahre  1576  in  Wilno  eine  Schrift  unter  dem  Titel:  „üeber 
die  Einheit  der  Kirche  Gottes  unter  einem  einzigen  Hirtenu  ver- 
öffentlicht und  der  Einführung  der  Union  den  rechten  Weg 
vorgezeichnet.  Man  solle  die  Ruthenen  nicht  zwingen,  sagt  er, 
den  ihnen  so  theuren  und  von  der  Kirche  gebilligten  slavischen 
Ritus  zu  verlassen  und  zu  dem  lateinischen  überzutreten,  es 
genüge  ja,  dass  sie  zur  rlorentinischen  Union  übertreten.  Diese 
Schrift  Skarga's  erregte  selbstverständlich  die  Wuth  der  Prote- 
stanten und  Schismatiker,  welche  alle  Exemplare,  deren  sie  hab- 
haft werden  konnten,  ankauften  und  vernichteten;  dennoch 
erreichte  sie  seinen  Zweck,  sie  wurde  gelesen  und  trug  viel  zur 
Aufklärung  der  Sache  bei. 

Auf  diese  Weise  wurde  die  aus  inneren  Gründen  entstan- 
dene Hinneigung  der  Ruthenen  zur  Union  mit  Rom  befestigt 
und  immer  mehr  ausgebreitet. 

Schliesslich  waren  noch  folgende  zwei  gleichzeitige  Ereignisse 
nicht  ohne  Einfluss  auf  den  Abschluß*  dtr  Union  der  ruthenischen 
Kirche  mit  Rom,  nämlich  die  Gründung  des  Moskauer  Patriarchats 
(1589)  und  der  Kampf  der  ka'holischeu  Kirche  in  Polen  gegen  die 
Häresie.  Die  Geschichte  der  Entstehung  des  Moskauer  Patriarchats 
ist  uns  schon  bekannt,  und  daraus  konnte  und  musste  jeder  den- 
kende Ruthene  einsehen,  dass  die  russische  Kirche  zu  einer  blossen, 
vom  Willen  des  jeweiligen  Regenten  abhängenden  Staatsanstalt 
herabgewürdigt  wurde.  —  Eine  andere  Erscheinung  bot  die  ka- 
tholische Kirche  in  Polen  und  Litauen  dar.  Bald  nach  dem  Auf- 
treten Luther1  s  hat  dessen  Lehre  auch  im  Königreiche  Polen 
Anhänger  gefunden,  und  zwar  zuerst  in  Danzig  und  in  den 
deutschen  Reichstheilen,  dann  auch  unter  den  Polen  und 
Litauern.  Unter  Sigismund  I.  konnte  sich  die  Häresie  nicht 
so  schnell  verbreiten,  aber  unter  der  schwachen  Regierung 
des  letzten  Jagelloniden  Sigismund  II;  August  (1548  —  1572)  war 
Polen  ein  Tummelplatz  der  verschiedensten  radikalsten  Sektirer. 
Alle  diese  Sektirer  haben  einander  heftig  bekämpft,  nur  im  Hasse 
gegen  Rom  waren  sie  einig,  und  schlössen  deshalb  einen  Religions- 
frieden (Pax  dissidentium),  in  Folge  dessen  sie  bei  allen  wichti- 
geren Staatsangelegenheiten  als  eine  geschlossene  Phalanx  handel- 
ten und  die  katholische  Kirche  bekämpften.  In  Polen  wurde  die 
Macht  der  Protestanten  durch  die  vom  Kardinal  Hosius  berufenen 
(1564)  Mitglieder  der  Gesellschaft  Jesu  gebrochen,  besonders  seit- 
dem der  mächtigste  Beschützer  der  Protestanten,  Fürst  Nicolaus 


509 

Radziwill  gestorben    war    und  Stephan  Bathory    (1576  — 1586) 
auf  den  polnischen  Thron  erhoben   wurde.    Aber  noch  grössere 
Verwüstungen  hat  die  Häresie  in  Litauen  angerichtet,    hier  fand 
man  sowohl  unter  dem  niederen  als  auch  dem  höheren  lateinischen 
Clcrus  offene  Apostaten.    Nicolaus  Patz,    Erzdiakon  von  Wilno, 
verliess  seine  Pfründe,  trat  in  dieReihen  der  Lutheraner  und  ver- 
öffentlichte mehrere  Schriften  gegen  die  katholische  Kirche,  blieb 
aber  dabei  immer  ein  Günstling  des  Königs  Sigismund  \l.  welcher 
ihm  noch  dazu  die  Herrschaft    von  Brest  verliehen  hat.    Georg 
Albinus,  Weihbischof  von  Brest,  erklärte  sich  offen  gegen  Rom, 
las  die  Messe  in  polnischer  Sprache    und  vollzog  den  Abfall  nur 
formell  nicht,    und   zwar    aus  Furcht    vor  dem  Verluste    seiner 
Pfründe.    Jakob  Ukanski  und  der  Bischof  Drohojewski  wollten 
ein  von  Rom  unabhängiges  polnisches  Patriarchat  haben;  Georg 
Petrowodski,    Bischof  von  Samogitien,  bekannte  sich  offen  zum 
Lutheranismus,    und  nach  dem  Beispiele   des  Pfaners  Golubka 
von  Chydlow  übergaben  alle  Priester  jener  Diözese,  einzig  sieben 
ausgenommen,    ihre  Kirchen  den  Calvinisten;    und  der  Adel  ist 
fast  sämmtlich    von    der  katholischen  Kirche  abgefallen. 139)  Da 
waren  wieder  die  Jesuiten,    welche  der  Häresie  entgegentraten. 
Sie  fanden  Gelegenheit,  die  Liebe  des  Volkes  zu  gewinnen,  und 
ihre  hochmüthigen  Gegner  entwaffneten  sie  durch  ihre  Demuth. 
Im  Jahre  1571  ist  nämlich  in  Litauen  eine  pestartige  Seuche  aus- 
gebrochen,   die  namentlich  in  Wilno  wüthete.    Da  suchten   die 
zahlreichen  häretischen  Prediger  das  Weite,  und  auch  hochge- 
stellte Glieder  des  katholischen  Clerus  suchten  in  der  Flucht  ihre 
Rettung;    nur  die  Jesuiten  blieben  standhaft   und  ihrem  Berufe 
treu,     sie    trösteten    die    Kranken    und    versahen    sie    mit    den 
heiligen  Sakramenten;    und  manche  erlagen   der  Pest,    aber  die 
Gesellschaft  hat  dadurch  zahlreiche  Verehrer  und  Anhänger  ge- 
funden, und  ihr  Collegium  nahm  einen  schnellen  und  glänzenden 
Aufschwung.  Bald  (1573)  kam  nach  Wilno  der  berühmte  Prediger 
Petrus  Skarga,    welcher   durch    seine  Beredtsamkeit    viele    Be- 
kehrungen bewirkte;    und  allmälig    triumphirte  in  Litauen  die 
katholische  Kirche.  —  Solche   wichtigen   Ereignisse  geschahen 
nun  in  jenen  Zeiten,    wo  die  Ruthenen  den  tiefen  Verfall  ihrer 
Kirche  zu  beklagen  hatten,  und  sie  konnten  an  ihnen  nicht  unbe- 


'*■')  Vgl.  Spillmann,  S.  J.  a.  a.  0.  Heft  6.  S.  79.  f. 


510 

merkt  vorübergehen,    sie  niussten  ihnen   im  Gegentheile  zeigen, 
wo  die  Wahrheit  zu  finden  ist. 

Fassen  wir  nun  das  Gesagte  kurz  zusammen,  so  ergibt  sich, 
dass  die  Gründe,  welche  die  ruthenischen  Bischöfe  zur  Annahme 
der  Union  bewogen  haben,  in  der  Natur  der  Sache  selbst,  näm- 
lich in  dem  tiefen  Verfall  der  ruthenischen  Kirche  gelegen  wa- 
ren. Die  Noth  war  allgemein  anerkannt,  und  weil  man  von  Kon- 
stantinopel keine  Abhilfe  erwarten  konnte,  weil  man  ferner  aus 
eigener  Erfahrung  wusste,  dass  sich  die  ruthenische  Kirche  da- 
mals, wo  man  der  Union  treu  war,  in  weit  besseren  Zuständen 
befunden  hat,  so  entschloss  man  sich  zur  Union  zurückzukehren, 
in  welchem  Entschlüsse  die  Ruthenen  durch  die  Arbeiten  der 
Mitglieder  der  Gesellschaft  Jesu,  sowie  durch  die  gleichzeitigen 
Ereignisse  in  der  polnischen  und  russischen  Kirche  bestärkt  und 
erhalten  wurden.  Dass  die  polnischen  Könige  Stephan  Bathory 
und  besonders  Sigismund  III.  (1587 — 1632)  die  Union  begün- 
stigten, hatte  seinen  Grund  sowol  in  ihrer  religiösen  Ueberzeu- 
gung,  als  auch  in  politischen  Rücksichten.  Denn  die  Ruthenen 
wurden  schon  zu  Posscvin's  Zeiten  verdächtigt,  dass  sie  zu  Russ- 
land gravitiren,  ,4°)  und  nach  der  Errichtung  des  Moskauer  Pa- 
triarchats konnten  die  Könige  wirklich  von  dieser  Seite  eine 
Gefahr  für  ihr  Reich  befürchten;  für  sie  war  deswegen  die  Union 
schon  aus  dem  Grunde  erwünscht,  dass  ihre  ruthenischen  Unter- 
thanen  dadurch  fremden  Einflüssen  entrückt  und  in  ein  freund- 
liches Einvernehmen  mit  dem  einheimischen  katholischen  Clerus 
gebracht  wurden.  Dass  man  sich  später  nicht  immer  an  diese 
ursprünglichen  Grundsätze  gehalten  hat,  lässl  sich  nicht  Läugnen, 
und  im  Verlaufe  der  Geschichte  werden  wir  noch  darauf  zurück- 
kommen; allein  es  ist  eine  grundfalsche  Ansicht,  wenn  die  Ein- 
führung der  Union  der  Herrschsucht  der  Jesuiten  und  der  Will- 
kür der  polnischen  Könige  zugeschrieben  wird,  denn  wenn  das 
wirklich  d<r  Fall  gewesen  wäre,  d.i.  wenn  die  polnischen  Könige 
nur  aus  politischen  Motiven  /um  Abschlüsse  der  Union  bei«;»' 
tragen  hätten,  so  wäre  es  viel  einfacher  und  zweckmässiger,  nach 


,4°)  „Senatus  ei  rei  imprimis",  Bchreibl   Posse  vi  n,    „qui  eorum  fidem    bu 
peetam  babent,  cupil  eo*  oatholicos  fieri:    etenim  incolae  ipai  in  schismate  töo- 
bcMs  adhaerentes,  oomperti  Mint  orationea  publice  facere  pro  victoria  eorum  con- 
tra Polonos." 


511 

dem  Beispiele  der  Moskauer  Regierung  ein  Kiewer  Patriarchat  zu 
gründen,  wozu  der  geldbedürftige  Patriarch  Jeremias  IL  gewiss 
gegen  eine  anständige  Remuneration  seine  Einwilligung  ertheilt 
hätte.  14»)  Man  kann  demnach  billigerweise  dem  polnischen  Kö- 
nige Sigismund  III.  hier  keinen  Vorwurf  machen;  anders  aber 
muss  der  polnische,  ruthenische  and  litauische  Adel,  so  wie  ein 
Theil  des  polnischen  Clerus  beurtheilt  werden,  was  sich  übrigens 
im  weiteren  Verlaufe  der  Geschichte  von  selbst  ergeben  wird. 

§•78. 

Nächste  Veranlassung  zum  Abschlüsse  der  Union. 
Der  Kiewer  Metropolit  Michael  Rahoza  (1588  —  1599). 
V  orberathungen  bezüglich  der  Annahme  der  Union 
vom  Jahre  1590,  und  Diplom  des  polnischen  Königs 
Sigismund  III.  (1592). 

Der  Weg  zum  Abschlüsse  der  Union  war  angebahnt,  und 
es  handelte  sich  nun  um  die  Ausführung  dieses  grossen  Werkes. 
Nach  dem  Plane  Skarga's  und  der  Gesellschaft  Jesu  sollte  man 
zuerst  durch  Erziehung  des  ruthenischen  Clerus  dahin  wirken, 
dass  dieser  selbst  zur  Erkenntniss  der  Wahrheit  gelange  und 
sich  dann  mit  den  Bischöfen,  die  ohnehin  zur  Union  hinneigten, 
für  die  Annahme  der  Union  erkläre.  Dieser  Weg  war  gewiss  der 
sicherste,  wiewol  nicht  der  nächste;  und  weil  die  Umstände  eine 
Verzögerung  nicht  rathsam  erscheinen  Hessen,  so  entschloss  man 
sich  zu  einem  rascheren  Handeln.  Die  Beförderer  der  Union  be- 
schlossen daher,  zuerst  Privatbesprechungen  mit  den  ruthenischen 
geistlichen  und  weltlichen  Dignitären  zu  veranstalten,  und  die- 
selben zur  Annahme  der  Union  zu  bewegen.  Der  mächtigste 
unter  den  ruthenischen  Fürsten  war  Constantin  von  Ostrog,  es 
handelte  sich  daher  zuerst,  ihn  für  die  Union  günstig  zu  stimmen, 
indem  man  mit  Recht  erwartete,    dass  er  durch  seinen  mächtigen 


141)  "Wie  die  orientalischen  Patriarchen  milde  Gaben  zu  schätzen  wussten, 
beweist  die  Geschichte  des  Moskauer  Patriarchats  und  folgende  Aeusserung  des 
Patriarchen  von  Jerusalem:  „Auf  den  Zar  wie  auf  den  ehemaligen  griechischen 
Kaiser  blickend,  erfreute  sich  mein  Geist  •  •  •  da  seine  durchlauchtige  Freigebig- 
keit mich  beschenkt  und  reich  gemacht  und  Almosen  und  milde  Gaben  von  den 
zarischen  Schätzen  mich  bereichert  haben."  Vgl.  Spillmann  a.  a.  O.  S.  85  im 
6.  Hefte. 


512 

Einfluss  der  Union  sehr  förderlich  aber  auch  sehr  schädlich  sein 
kann.  Schon  Skarga  hat  das  eingesehen,  und  hat  diesem  mäch- 
tigen Fürsten,  •**)  welcher  als  der  natürliche  Schutzherr  der 
ruthenischen  Kirche  galt,  sein  im  Jahre  1576  in  Wilno  veröffent- 
lichtes Werk  „Ueber  die  Einheit  der  Kirche  Gottes  unter  einem 
einzigen  Hirten"  gewidmet,  und  auch  Possevin  hatte  mit  dem 
Fürsten  Ostrogski  unterhandelt.  Auf  diesen  Fürsten  hatte  daher 
auch  der  polnische  König  Sigismund  III.  sein  Augenmerk  ge- 
richtet, und  in  dessen  Auftrage  wandte  sich  an  den  Fürsten  der 
lateinische  Bischof  von  Luzk,  Bernard  Maciejowski.  Fürst  Con- 
s tantin  Ostrogski  kannte  den  traurigen  Zustand  der  ruthenischen 
Kirche  am  besten,  und  ihm  war  daher  Alles  erwünscht,  was  den 
Uebelständen  abhelfen  könnte;  allein  er  war  ein  zu  eifriger  An- 
hänger des  Schisma,  als  dass  er  sich  von  demselben  so  leicht 
trennen  könnte;  er  wies  deswegen  die  TJnionsanträge  nicht 
gerade  ab,  stellte  aber  solche  Bedingungen,  welche,  wie  wir 
sehen  werden,  unausführbar  waren,  und  zeigte  sich  so  gleich  von 
Anbeginn  als  Gegner  der  Union.  Man  konnte  übrigens  von 
einem  Manne,  der  den  berüchtigten  Cyrillus  Lucaris  zum  Kektor 
der  Ostroger  Akademie  berufen  hat,  kaum  etwas  anderes  er- 
warten. 

Unterdessen  hat  sich  in  der  Kiewer  Metropolie  ein  Ereigniss 
zugetragen,  das  zum  Abschluss  der  Union  der  ruthenischen 
Kirche  mit  Rom  die  unmittelbare  Veranlassung  gegeben  hat. 
Wir  haben  schon  gehört,  in  welchem  Zustande  sich  in  jenen 
Zeiten  das  Konstantinopler  Patriarchat  befunden  hat  und  auf 
welche  Weise  das  Moskauer  Patriarchat  entstanden  ist.  Auf  der 
Rückreise  von  Moskau  nun  kam  der  griechische  Patriarch 
Jeremias  II.  auch  in  die  Kiewer  Metropolie,  wo  tr  längere  Zeit 
verweilte,  angeblich  um  die  eingerissenen  Unordnungen  zu 
beseitigen,  eigentlich  aber,  um  auch  hier  einiges  Geld  einzutrei- 
ben. Vom  polnischen  Könige  Sigismund  III.  wurde  der  Patriarch 
mit    den    grössten    Ehrenbezeugungen  aufgenommen    und    auch 


l**)  Der  Fürst  Constantin  von  Ostrog  konnte  aus  seinen  eigenen  Leuten 
ein  Heer  von  '20.000  Mann  aufstellen;  in  seinem  Dienste  standen  mehr  als 
2000  Edelleute,  und  ein  Senator  des  Königreiches  Polen  war  sein  Hofmarschall j 
er  war  Patron  von  über  nahe  au  1000  Kirchen,  stiftete  Akademien  und  Uueh- 
druokereien,  und  er  war  um  die   rathenische    Kirche   und    Nation    hochverdient. 


513 


reichlich  beschenkt,  vom  Grafen  Johann  Zamojski  selbst  hat  er 
2000  Goldgulden,  eine  für  jene  Zeiten  sehr  ansehnliche  Summe, 
erhalten.  Mit  dem  Patriarchen  setzte  sich  auch  Fürst  Ostrog- 
ski  in's  Einvernehmen  und  forderte  ihn  auf,  dass  er  eine 
Synode  berufe,  auf  der  die  Ruthenen  und  Lateiner  die  Wege 
und  Mittel  einer  Union  berathen  sollten.  Dem  Fürsten  war  es 
um  die  Union  nicht  zu  thun,  und  er  machte  diesen  Vorschlag 
nur  deswegen,  um  sich  dem  Könige  gegenüber  nicht  so  hart- 
näckig zu  zeigen,  er  wusste  aber  wohl,  dass  der  Patriarch  darauf 
nicht  eingehen  wird,  weil  er  sich  der  reichen,  aus  der  Kiewer 
Metropolie  iiiessenden  Hilfsquellen  nicht  berauben  wolien  wird. 
Und  wirklich  ist  die  Synode  nicht  zu  Stande  gekommen.  Dagegen 
unternahm  der  Patriarch  manche  Veränderungen  und  Verord- 
nungen zu  treffen,  wodurch  er  das  Schisma  in  der  Kiewer  Metro- 
polie befestigen  wollte.  Zuerst  setzte  er  den  Metropoliten 
Onesiphor  Diwoczka  wegen  Bigamie  ab,  und  zwar  auf  Veran- 
lassung der  kirchlichen  Bruderschaften,  zu  denen  der  Adel  und 
ein  Theil  des  Clerus  gehörte,  welche  mit  der  höheren  Hierarchie 
nicht  im  Einklänge  lebten.  An  die  Stelle  des  abgesetzten 
Onesiphor  wurde 

Michael  Rahoza  (1588  —  1599),  der  auf  Seite  der  Bruder- 
schaften stand  und  dem  Fürsten  von  Ostrog  ergeben  war,  zum 
Metropoliten  von  Kiew  und  Halitsch  erhoben.  Michael  Rahoza 
war, wie  allgemein  berichtetwirdj.ein  zwar  guter,  aber  schwacher 
Mann,  und  sich  selbst  überlassen,  hätte  er  kaum  etwas  für  die 
ihm  untergebene  Kirche  gethan,  und  nur  den  Umständen,  so 
wie  der  Mithilfe  seiner  Suffraganbischöfe  ist  es  zu  verdanken, 
dass  das  Werk  der  Wiedervereinigung  der  getrennten  Kirchen 
nicht  in's  Stocken  gerathen  war.  Dann  wollte  der  Patriarch  auch 
den  Bischof  von  Luzk  und  Ostrog,  Cyrill  Terlecki  absetzen,  doch 
bald  änderte  er  seinen  Sinn,  und  beschloss  aus  diesem  jungen 
Bischöfe  eine  besondere  Stütze  des  Schisma  in  der  Kiewer 
Metropolie  zu  machen.  Weil  er  nämlich  unter  den  ruthenischen 
Bischöfen  Unionsgelüste  bemerkte,  so  bestätigte  er  zuerst  den 
Bruderschaften  von  Lemberg  und  Wilno  das  ihnen  schon  von 
Joachim  von  Antiochien,  der  dort  vor  zwei  Jahren  Almosen 
sammelte,  verliehene  Privilegium  der  Stauropigie  und  verlieh 
dasselbe  Recht  auch  einigen  anderen  Klöstern  und  Bruder- 
schaften,   welche  so  der  bischöflichen  GewTalt  entzogen  und  dem 

Fei  es/,  Geschichte  der  Uaiou.  33 


514 

Patriarchen  unmittelbar  unterstellt  wurden.  Um  aber  auch  unter 
den  Bischöfen  »'in.'  sichere  Stütze  des  Schisma  zu  haben,  führte 
er  in  der  Kiewer  Metropolie  ein  Exarch at  ein,  und  ernannte  mit 
Dekret  vom  6.  August  1589  den  genannten  Bischof  Cyrill  Ter- 
lecki  zum  Exarchen  oder  Patriarch al vi kar  und  gab  ihm  den  Auf- 
trag, die  verfallene  Kirchenordnung  wieder  herzustellen  und  die 
Vollmacht,  die  Nachlässigen  zu  ermahnen,  suspendiren,  ja  sogar 
abzusetzen.  In  dem  Dekrete  wird  Cyrill  Terlecki  als  ein  weiser 
und  in  Kirchensachen  gewandter  Bisehof  geschildert.  ,43)  So 
glaubte  der  Patriarch  Alles  gethan  zu  haben,  um  die ruthenische 
Kirchenprovinz  in  seiner  Abhängigkeit  zu  erhalten. 

Der  Patriarch  wollte  nun,  nachdem  er  der  Kiewer  Metro 
polie  einen  neuen  Metropoliten  gegeben,  und  andere  Anord- 
nungen, so  namentlich,  dass  die  Bischöfe  jedes  Jahr  eine  Synode 
halten,  getroffen  hat,  in  seine  Heimat  zurückkehren,  und  verlangte, 
dass  ihm  der  neuernannte  Metropolit  10.000  Gulden  (nach  Anderen 
14.000  Goldgulden)  zahle,  damit  der  Patriarch  dem  Sultan  den 
Tribut  erlegen  könne.  Diese  Summe  wollte  aber  oder  konnte  der 
.Metropolit  iVIicbael  Rahoza  nicht  zahlen;  da  wurde  er  gleich  vom 
Patriarchen  für  unwürdig  erklärt,  und  es  wurde  ihm  mit  d<'V 
Absetzung  und  Excommunikation  gedroht.  Dies  war  aber  der 
letzte  Grund,  dass  die  ruthenischen  Bischöfe  ohne  alle  Ver- 
zögerung den  grenzenlosen  Erpressungen  der  orientalischen 
Patriarchen  ein  Ende  zu  machen  beschlossen.  Denn  nicht  nur 
von  Konstantinopel,  auch  von  den  anderen  orientalischen  Patri- 
archalstühlen  wurden  solche  Abgaben  von  den  ruthenischen 
Bischöfen  gefordert,  und  weil  sie  voraussehen  mussten,  dass  man 
bald  von  einer  oder  von  der  anderen  Seite  mit  einem  ähnlichen 
Ansinnen  an  sie  herantreten  wird,  so  beschlossen  sie,  dieses  lästige 
Joch  so  schnell  als  möglich  abzuschütteln.  Die  ruthenischen 
Bischöfe  hofften,  dass  sie  in   der   Union  mit   Koni  ein    besseres 


,43)  Annales  Eccl.  Ruthenae  p.  122,  Es  i-t  auffallend,  wie  Philaret 
a.  a.  O.  II.  55,  <1<t  «Ich  Patriarehen  Jeremias  sonst  mit  Lobeserhebungen  über- 
schüttet, ungeachtet  derselbe  Patriarch  den  Cyrill  Terlecki  so  auszeichnete,  von 
i lim  schreiben  kann:  „Der  Bischof  von  Luzk,  Cyrillus  Terletzky,  führte  das 
Leben  eines  römischen  Prälaten,  hatte  ebenfalls  ewei  Frauen  gehaM 
und  war  verschiedener  Vergehen  bezichtigt,  anter  denen  selbst  Criminalver- 
brechen  genannt  wurden."  Und  doch  ernennl  'In-  heiligste  gottesfürchtige 
Patriarch,  wie  ihn  Philaret  nennt,  so  einen  Menschen  zum  Stellvertrete]  und 
stattet  ihn  mit  den  grössten  Vollmachten  aus! 


515 

Schicksal  erleben  werden.  „Besser  Ist  es",  schrieb  später  der  Bischof 
Cyrill  Terlecki  an  den Lemberger  Bischof  Gedeon  Balaban,  unter 
einem  höchsten  Hirten,  als  unter  5  oder  6  zu  leben,  und  im  Frieden 
und  in  Liebe  mit  den  Römern  zu  bleiben,  von  denen  mit  Gottes  Hilfe 
Schutz  unsererKirchen  und  eine  bessere  Ordnungzu  er  warten  ist."144 
Von  dieser  Zeit  an  beginnen  die  vorbei  athenden  Versammlungen 
der  ruthenischen  Bischöfe  bezüglich  der  Wiederherstellung  der  Union, 
Dabei  mussten  aber  die  Bischöfe  sehr  vorsichtig  verfahren,  denn 
sie  hatten  viele  Gegner  sowohl  unter  dem  Clerus,  dem  Adel  und 
dem  Volk,  als  auch  unter  den  Bischöfen  selbst,  deswegen  unter- 
suchten sie  zuerst  die  Unbilden,  denen  die  Ruthenen  deswegen, 
dass  sie  Schismatiker  waren,  von  Seite  der  Polen  ausgesetzt 
waren,  und  legten  diese  dem  Könige  vor,  der  Abhilfe  versprochen 
hat,  wenn  die  Union  zu  Stande  kommen  wird;  und  dann  beriethen 
sie  die  Art  und  Weise,  wie  und  unter  welchen  Bedingungen  die 
Union  einzuführen  sei.  Diese  Vorsicht  war  desto  nothwendiger, 
als  man  sich  nicht  der  Ueberzeugung  verschliessen  konnte,  dass 
die  Ruthenen  mit  Recht  über  manche  Ungerechtigkeiten,  die 
ihnen  von  Seite  der  Polen  zugefügt  wurden,  klagten;  wenn  man 
daher  diese  stillschweigend  übergehen  würde,  so  könnten  die  der 
Union  zugethanen  Bischöfe  leicht  als  Verräther  verschrieen  wer- 
den, welche  Anklagen  gegen  sie  trotzdem,  wie  wir  sehen  werden, 
von  Seite  der  Gegner  der  Union  bald  erhoben  wurden.  Ferner 
mussten  auch  die  Bedingungen,,  unter  denen  die  Ruthenen  die 
Union  annehmen,  sehr  genau  formulirt  werden,  denn  es  war  be- 
kannt, dass  der  kirchliche  Ritus  der  Ruthenen  unter  den  Polen, 
namentlich  unter  dem  zum  lateinischen  Ritus  übergetretenen  ruthe- 
nischenAdel  viele  Gegner  hatte;  hätte  man  deswegen  nicht  Alles 
ganz  genau  formulirt,  so  könnten  die  Gegner  der  Ruthenen,  wel- 
che sich  übrigens  mehr  von  politischen  Motiven  leiten  Hessen,  die 
Annahme  der  Union  von  Seite  der  Ruthenen  als  das  Aufgeben  des 
Ritus  und  der  Nationalität  derselben  deuten  können,  was  aber 
weder  die  ruthenischen  Bischöfe,  noch  der  König,  noch  der 
Apostolische  Stuhl  wünschen  konnte.  Diese  Erwägungen  hatten 
die  ruthenischen  Bischöfe  vor  Augen,  als  sie  an  den  Abschluss 
der  Union  herangetreten  waren.  145)  Sie  versammelten  sich  zuerst 


1U)   Annales  Eccl.  Kuthenae  pag-,  123  s. 
,45)  Annales  Eccl.  Ruth.  p.  124-160. 

33 


516 

im  Jahre  .1590  in  Brest,  einer  Stadt  in  Litauen,  zu  einer  Synode. 
Hier  wurde  die  Frage  besprochen,  und  als  zur  Sprache  kam,  dass 
der  Patriarch  Jeremias  IL  von  dem  Metropoliten  die  ungeheure 
Summe  von  10.000  polnischen  Gulden  (nacli  Anderen  14.000 
Goldgulden)  verlangt,  wurde  von  den  Bischöfen  die  Frage 
erörtert,  ob  sie  gesonnen  sind,  inZukunft  dem  Jeremias  IL,  oder 
dem  Metrophanes,  welche  Beide  gleichzeitig  Patriarchen  von 
Constantinopel  waren,  zu  gehorchen.  Die  versammelten  Bischöfe 
aber  beschlossen  sich  dem  Papste  zu  unterwerfen  und  verfassten 
darüber  folgende  Urkunde:  vIm  Namen  Gottes,  Amen.  Wir  unter- 
fertigten Bischöfe  erklären,  dass  es  unsere  Pflicht  sei,  sowol  für 
unser,  als  auch  für  das  Seelenheil  des  christlichen  Volkes,  der 
Heerde  und  der  Schafe  Christi,  die  uns  von  Gott  anvertraut  ist, 
Sorge  zu  tragen  und  sie  zur  Eintracht  und  Vereinigung  zu 
führen,  deswegen  wollen  wir  mit  Gottes  Hilfe  einen  Oberhirten, 
den  wahren  Stellvertreter  des  heil.  Petrus  auf  dem  römischen 
Stuhle,  den  allerheil.  Papst  als  unseren  Hirten  und  als  unser 
Haupt  anerkennen,  und  ihm  immer  unterthan  und  gehorsam  sein, 
denn  wir  erkennen,  dass  das  viel  zur  Vermehrung  der  Ehre 
Gottes  in  seiner  heiligen  Kirche  beitragen  wird,  und  weil  wir 
das  nicht  mehr  auf  unserem  Gewissen  haben  wollen,  haben  wir 
den  Entschluss  gefasst,  dem  höchsten  Vater,  dem  römischen  Papste 
Gehorsam  zu  leisten.  Dabei  aber  bedingen  wir  uns  aus,  damit 
uns  von  Seite  des  heiligen  römischen  Papstes  die  Ceremonien 
und  alle  Funktionen,  das  ist  der  Gottesdienst  und  die  ganze 
kirchliche  Ordnung,  wie  das  in  unserer  heil,  orientalischen  Kirche 
seit  jeher  beobachtet  wird,  unverändert  und  unangetastet .gelassen 
werde;  und  dass  uns  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  unsere 
Freiheiten  durch  Privilegien  gewahrt  und  in  den  Artikeln,  die 
wir  vorlegen  werden,  gesichert  werden.  Wir  aber  versprechen 
gegen  eine  solche  Versicherung  und  Bestätigung  durch  die 
Privilegien  Seiner  Heiligkeit  des  Papstes  und  Seiner  Majestät 
unseres  gnädigen  Herrn  und  Königs,  und  verpflichten  uns  mit 
diesem  Schreiben  die  Oberherrschaft  des  heil.  Vatersund  Papstes 
von  Rom  anzuerkennen.  Dieses  vor  Gott  dem  Dreieinigen 
erklärend,  übergeben  wir  dieses  von  uns  eigenhändig  gefertigte 
mit  unseren  Siegeln  versehene  Schreiben  unserem  älteren 
Bruder,  dem  ehrw.  Vater  Cyrill  Terlecki,  Exarchen  und  Bischof 
von   Luzk  und  Ostrog.  Gegeben  in  Brest  (Brzesc*)  im  Jahre  des 


517 

Herrn  1590  am  24.  Juni.  (Unterschriften  und  vier  Siegel)  Cyrill. 
Terlecki,  von  Gottesgnaden  Bischof  von  Luzk  und  Ostrog  m.  p. 
Leontius  Pclc^'cki,  Bischof  von  Pinsk  und  Turow  m.  p.,  Gedeon 
Balaban,  Bischof  von  Leinberg,  Halitsch  und  Kamenez  in  Podo- 
lien  m.  p.,  Dionisius  Zbirujski,  Bischof  von  Chelm  und 
Beiz,  m.  p.«  146) 

So  war  also  der  erste  Schritt  gethan,  man  hatte  sich  von 
dcmKonstantinopler Patriarchen  losgesagt,  und  derBischof  Cyrill 
Terlecki,  welcher  vom  Patriarchen  Jeremias  II.  zum  Hüter  der 
Rechte  des  Patriarchats  bestellt  war,  zeigte  sich  als  der  eifrigste 
Beförderer  der  Union  mit  Rom,  und  ihm  wurde  auch  diese  Er- 
klärung übergeben,  damit  er  die  weiteren  Schritte,  welche  zur 
Sicherstellung  des  griechischen  Ritus  und  der  Privilegien  der 
ruthenischen  Kirche  von  Seite  des  Papstes  und  des  polnischen 
Königs  erforderlich  waren,  thue,  und  von  dem  Resultate  die  an- 
deren Bischöfe  in  Kenntniss  setze.  Bis  nun  zu  waren  aber,  wie 
aus  dem  obangeführten  Dokumente  ersichtlich  ist,  nur  vier 
Bischöfe  der  Union  beigetreten,  und  unter  ihnen  finden  wir  noch 
nicht  den  Metropoliten,  welcher  sich  damals  noch  von  dem  Für- 
sten Ostrogski  leiten  Hess;  dagegen  gehörte  zu  den  ersten  An- 
hängern der  Union  der  Lemberger  Bischof  Gedeon  Balaban, 
welcher  dann  von  der  Union  abgefallen  ist  und  gegen  das  obzi- 
tirte  Schreiben  protestirte  und  dasselbe  für  eine  Fälschung  (1595) 
erklärte.  Dagegen  hat  der  Bischof  Cyrill  Terlecki  nachgewiesen, 
dass  dieses  Schreiben  mit  Wissen  des  Gedeon  Balaban  verfasst 
worden  ist147). 

Nach  der  vorberathenden  Versammlung  vom  J.  1590 
wandte  sich  Bischof  Terlecki  an  den  polnischen  König  Sigis- 
mund  III.,  welcher  die  Erklärung  der  Bischöfe  mit  Freuden  be- 
grüsste    und  am  18.  März  1592  ein  Diplom148)  in  ruthenischer 


146)  Annales  Eccl.  ßuthenae.  p.  162—163, 

147)  Annales  Eccl.  Ruth.  p.  125. 

148)  Das  Diplom  lautet:  „Sigismund  III.,  von  Gottes  Gnaden  König 
von  Polen  •  •  •  Wir  machen  mit  diesem  Schreiben  kund  •  •  •  dass,  weil  Wir  die 
Bischöfe  von  Luzk,  Lemberg,  Pinsk  und  Chelm  zur  Union  geneigt  sehen,  indem 
sie  zu  Uns,  als  ihrem  Herrscher,  ihre  Abgeordneten  schickten  mit  dem  Antrage, 
dass  sie  unter  der  Obrigkeit  und  dem  Segen  eines  Hirten,  unseres  heiligsten 
Vaters,  des  römischen  Papstes,  leben,  und  dessen  Primat  und  Jurisdiktion  aner- 
kennen wollen,  wobei  sie  sich  aber  die  Ordnung  und  die  Ceremonien  ihrer  Kirche 


518 

Sprache  erlassen  hat,  womit  er  den  ruthenisclien  Bischöfen,  wenn 
sie  die  Union  schliessen,  gleiche  Rechte  und  Privilegien  mit  den 
lateinischen  Bischöfen  zusicherte.  Dieses  Diplom  hat  überdies  die 
der  Union  geneigten  Bischöfe  vor  den  Verfolgungen  der  Schis- 
matiker, namentlich  aber  vor  den  Bannflüchen  des  Patriarchen 
und  des  Metropoliten,  welcher  damals  noch  der  Union  abgeneigt 
war,  in  Schutz  genommen,  und  es  wurde  ihnen  zugesichert, 
dass,  wenn  man  sie  wegen  ihrer  Bestrebungen  in  Sachen  der 
Union  von  welcher  Seite  immer  anklagen  sollte,  sie  von  ihren 
bischöflichen  Sitzen  nicht  entfernt  werden.  Dieser  Schutz  war 
ihnen  desto  nothwendiger,  als  die  Schismatiker  an  dem  Fürsten 
von  Ostrog,  dem  dazu  auch  der  Metropolit  gehorchte,  einen 
mächtigen  Beschützer  hatten,  und  weil  man  mit  Sicherheit  vor- 


wahren  —  dass  Wir  ihren  (der  Bischöfe)  Entschluss,  der  zum  Heile  nothwendig 
ist,  mit  Freude  aufnehmen,  und  damit  sie  für  dieses  ihr  Vorhaben  unserer  lan- 
desherrlicheu  Gnade  versichert  seien,  versprechen  wir  mittelst  dieses  Unseres 
Privilegiums  den  genannten  Bischöfen,  Priestern  und  dem  gesammten  Clerus 
der  orientalischen  Kirche,  und  versichern  ihnen  mit  Unserem  königlichen 
Worte,  und  versprechen  ihnen  in  Unserem  und  Unserer  durchlauchtigsten 
Nachkommen,  der  polnischen  Könige  Namen,  dass,  wenn  auch  gegen  Unsere 
genannten  Bischöfe  nach  dem  Erlasse  dieses  Privilegiums  von  den  Patriarchen 
und  Metropoliten  was  immer  für  Anklagen  erhoben  oder  Exkommunikationen 
ausgesprochen  werden  sollten,  dass  das  Alles  diesen  Bischöfen  und  ihrem  ge- 
sammten Clerus  gar  nichts  schaden  soll  —  und  Wir  versprechen  ihnen  mit 
Unserem  königlichen  Worte,  dass  sie,  wenn  gegen  sie  auch  welche  immer  An- 
klagen erhoben  werden  sollten,  •  ■  •  von  ihren  bischöflichen  Sitzen,  die  sie 
jetzt  einnehmen,  nicht  entfernt,  und  dass  diese  (Sitze),  so  lange  sie  leben,  nicht  an 
andere  Personen  vergeben  werden,    sondern  dass  Wir  sie  unversehrt    im  Besitze 

ihrer  Bisthümer    erhalten  werden,    als  Unsere    treuen   LJnterthanen und 

Wir  werden  ausserdem  ihnen  (d.  i.  den  -«•nannten  vier  Bischöfen)  und  Jedem, 
•ler  zur  Union  beitreten  wird,  dieselben  Freiheiten  ertheilen,  welche  die  ehr- 
würdigen römischen  Geistlichen  gemessen.  Ucbcrdies  versprechen  Wir  ihnen 
noch  andere  Privilegien  zu  geben,  und  ihnen  mit  der  Vermehrung  Unserer 
landesherrlichen  Gnade  zu  Theil  werden  lassen;  und  dies  Alles  versprechen  Wir 
für  Ins  und  Unsere  Nachkommen,  den  genannten  Bischöfen,  Cyrill  Tcrlecki 
\on  Luzk,  G  ilaban  von  Lemberg,   Leontius  Pelczycki  von  Pinsk,  Dio- 

uisius  Zbirujski  von  Chelm,  Und  zur  Bekräftigung  dieser  Sache  haben  Wir 
ihnen  Privilegium   gegeben,   das   Wir  eigenhändig  unterschrieben  und 

demselben   den  Kronsiege]  aufzudrücken   befohlen  haben.  Gegeben  in  Krakau, 
M    nate   Mi      .  am    18.  Tag,  im  Jahre  nach  der  Geburt  Chr.  1592.  Sigismund, 
König".        'Annale.-  BooL  Ruth.  pag.  163 — 166.)  Aus  diesem  Diplom  geht  auch 
hervor,   dasa  der  Lemberger  Bischof  Balaban  die  Urkunde  vom  J.  1500  unter- 
ben  hat. 


519 

aussetzen  konnte,  dass  der  Konstantinopler  Patriarch,  sobald  er 
vom  Geschehenen  erfahren  wird,  über  die  genannten  Bischöfe 
die  Absetzung  und  Exkommunication  aussprechen  wird.  Aus  den 
eben  angeführten  Urkunden  ist  auch  ersichtlich,  dass  die  von 
deutschen  und  anderen  abendländischen  Schriftstellern  ver- 
flochtene Ansicht,  als  ob  der  Metropolit  Michael  Rahoza  den  ersten 
(1590)  Anstoss  zum  Abschlüsse  der  Union  gegeben  hätte,  ganz 
falsch  ist.  Das  war  nicht  der  Fall;  Michael  Rahoza  war  damals 
noch  dem  Schisma  zugethan  und  spielte  bei  der  ganzen  Sache 
bis  dazumal  nur  eine  passive  Rolle.  Er  wurde  vom  Patriarchen 
zur  Erlegung  einer  grossen  Geldsumme  aufgefordert,  was  er  nicht 
rundweg  abzuschlagen  wagte;  dieser  ärgerliche  Umstand  wurde 
aber  von  anderen  Bischöfen  in  Erwägung  gezogen,  und  von  ihnen 
ist  bei  diesem  Anlasse  (1590)  der  erste  Schritt  zum  Abschlüsse 
der  Union  gemacht  worden. 

§.79. 

Verhandlungen    des  Hipatius  Pociej   mit  dem  Fürsten 

Constantin  Ostrogski  in  Sachen  der  Union  (1593). 

Nun  schritt  man  weiter  auf  dem  angebahnten  Wege  der 
Einigung,  und  da  ist  ein  neuer  fälliger  und  gewandter  Förderer 
des  Unionswerkes  in  der  Person  des  ruthenischen  Bischofs  in 
Wladimir,  Hipatius  Pociej  hinzugekommen.  Damals  nämlich  ist 
der  Wladimirer  Bischof  gestorben,  und  an  dessen  Stelle  wurde 
über  Verwendung  des  Fürsten  Constantin  von  Ostrog  der  Ca- 
stellan  von  Brest,  Adam  Pociej  zum  Bischöfe  von  Wladimir  und 
Brest  erhoben.  Adam  Pociej  stammte  aus  einer  angesehenen 
Senatorenfamilie,  hatte  an  deutschen  x\kademien  seine  Studien 
gemacht,  von  wo  er  dann  zurückkehrte  und  am  polnischen  Hofe 
eine  bedeutende  Stellung  hatte.  Er  war  Witwer,  und  seiner 
Kirche  und  dem  Ritus  derselben  treu  ergeben;  der  Fürst  Ostrog- 
ski glaubte  daher  an  ihm  eine  Stütze  gegen  die  auflebende  Union 
zu  finden,  und  veranlasste  ihn,  der  Senatorenwürde  zu  entsagen 
und  das  Bisthum  von  Wladimir  und  Brest  zu  übernehmen.  Pociej 
willigte  ein,  empfing  die  heiligen  Weihen,  wobei  er  den  Namen 
Hipatius  annahm,  und  wurde  (1593)  zum  Bischof  von  Wladimir 
und  Brest  erhoben. 

Fürst  Constantin  von  Ostrog,  an  welchen  man  sich  zuerst  in 
Sachen  der  Union  gewendet  hat,    ist  nun  seit  dem  Auftreten  des 


520 

Bischofs  Terlecki  in  den  Hintergrund  gedrängt  worden,  was 
dieser  mächtige  Herr  gewiss  mit  Unwillen  ertragen  hat.  Als  nun 
Pociej  Bischof  wurde,  trat  er  wieder  in  den  Vordergrund,  und 
zwar  anscheinend  als  Freund  und  Beförderer  der  Union,  in  der 
Wahrheit  aber  deren  entschiedener  Gegner.  Denn,  wie  wir  sehen 
werden,  er  erklärte  sich  zur  Annahme  der  Union  bereit,  aber 
unter  der  Bedingung,  dass  dasselbe  auch  die  Moskauer  und  alle 
orientalischen  Patriarchen  thun  werden,  was  aber  bei  den  damali- 
gen Umständen  offenbar  unmöglich  war,  und  auf  diese  Weise 
wollte  er  auch  die  Union  der  Ruthenen  mit  Rom  hintertreiben. 
Fürst  Constantin  von  Ostrog  richtete  von  Lublin  aus 
am  21.  Juni  1593  an  den  Bischof  HipatiusPociej  ein  Schreiben,1*9) 
in  welchem  er  zuerst  mit  Rücksicht  darauf,  dass  ein  jeder  Mensch 
nach  seinen  Kräften  zur  Ehre  Gottes  und  zum  Wohle  der  Kirche 
beitragen  soll,  erklärt,  dassauch  er  bei  seinen  vielen  anderweitigen 
Sorgen  zu  diesem  Zwecke  behilflich  sein  wollte,  damit  die  heil, 
orientalische  Kirche  zu  ihrem  ehemaligen  Glänze  zurückkehre, 
dann  sagt  er  „die  MachtGottes  wirkt  auch  durch  Schwache,  und 
was  den  Menschen  unmöglich  ist,  das  ist  bei  Gott  möglich,  und 
diese  Worte  überlegte  ich,  nicht  um  von  der  Welt  gelobt  zu 
werden,  sondern  aus  Mitleid  über  den  Verfall  der  Kirche,  und 
wegen  des  Hohnes  der  Häretiker  und  der  abgefallenen  Römer, 
welche  ehemals  unsere  Brüder  waren.  Ich  habe  auch  mit 
Possevin,  dem  Gesandten  des  römischen  Paptes,  über  einige  noth- 
wendige  Sachen  ••  •  disputirt.  Aber  weil  das  Gott  nicht  wollte 
(nämlich,  dass  eine  Einigung  erzielt  worden  wäre),  obzu  unserem 
Wohle  oder  zu  unserem  Nachtheil,  weiss  ich  nicht."  Dann 
schreibt  der  Fürst,  dass  er  zur  Herstellung  seiner  Gesundheit 
eine  Reise  nach  Italien  unternehmen  will,  und  bittet  den  Bischof, 
dass  er  auf  der  Synode  mit  den  anderen  Bischöfen  eine  solche 
Art  der  Vereinigung  der  beiden  Kirchen  ausfindig  mache,  damit 
auch  er  dazu  mitwirken  könne.  Vorzüglich  aber  legt  er  dem 
Bischöfe  Pociej  an's  Herz,  damit  er  mit  dem  Moskauer  Gross- 
fürsten eine  Einigung  erzielen  und  zu  dem  Zwecke  eine  Reise 
nach  Moskau  unternehmen  möge.  Schliesslich  aber,  und  was  das 
Wichtigste  ist,  theilte  Fürst  Ostrogski  dem  Pociej  folgende 
Punkte  mit,  die  er  eigenhändig  geschrieben  hat  und  auf  Grund 


'":  a  anale  6  Bcol.  Kuth.  ]>.  ioe>    -170. 


521 

deren  er  die  Union  anzunehmen  versprochen  hat.    Diese  Artikel 
sind:    1.   Vor  Allem,    dass  uns  unser  Ritus,    wie  er  in  der  orien- 
talischen Kirche  beobachtet  wird,  belassen  werde.  2.  Damit  diö 
Herren  Römer  unsere  Kirchen  und  Stiftungen  für  ihre  Kirchen 
nicht  verwenden.    3.  Damit  nach    dem  Abschlüsse    der    Union 
Niemand,    der  von  unserem  Ritus    zum  lateinischen  übertreten 
wollte,    dort    aufgenommen    werde,    und  dass  man  dazu  unsere 
Ritusgenossen  auch  bei  den  Ehen  nicht  zwinge,    wie  das  zu  ge- 
schehen pflegt.    4.  Damit  unsere  Geistlichen  dieselbe  Ehre  wie 
die  ihrigen  geniessen,    und  dass  namentlich  der  Metropolit  und 
die  Bischöfe  im  Senate  und  im  Landtage  ihre  Plätze  haben,  wenn 
auch  nicht  alle.  5.  Es  ist  nothwendig,  auch  an  die  Patriarchen  eine 
Gesandtschaft  zu  schicken,  damit  sie  sich  zur  Union  bekehren,  auf 
dass  wir  Alle  mit  einem  Herzen  und  einem  Munde  Gott  loben. 
Man  soll  auch  nach  Moskau  und  zu    den   Wolochen  (Moldau)  Ge- 
sandte schicken,  damit  sie  sich  mit  uns  vereinigen.  6.  Es  ist  noth- 
wendig, einige  Sachen  in  unserer  Kirche  zu  verbessern,  namentlich  was 
die  Sakramente  und  andere  Menschensatzungen  betrifft.    7.  Man  soll 
trachten,    dass  Schulen  errichtet  und  freie  Studien    eingeführt 
werden,    damit  wir  gelehrte  Priester  und  gute  Prediger  haben, 
denn    deswegen,    dass  es  keine  Studienanstaiten  gibt,   herrscht 
unter  dem  Clerus  eine  grosse  Unwissenheit."    Unter  diesen  Be- 
dingungen hatte  sich  Fürst  Constantin  von  Ostrog  zur  Annahme 
der  Union  bereit  erklärt,    wiewol  er  selbst  einsehen  musste,  dass 
die  Ausführung  des  fünften  Artikels  unmöglich  war,    und  dazu 
hat  er  im  sechsten  Artikel  wahrscheinlich  unter  dem  Einflüsse 
des  von  ihm  hochgeehrten  Cyrillus  Lucaris,  eine  häretische  For- 
derung gestellt,    indem  er  die  Sakramente  mit  Menschensatzun- 
gen in  gleiche   Kategorie    stellte    und  deren   Reformation  ver- 
langte.   Man  kann    mit    ziemlicher    Sicherheit   annehmen,    dass 
diese  Artikel  von  Cyrill  Lucaris,    der  das  Schisma  ebenso  wie 
den  Katholizismus  hasste,    eingegeben  waren,    um  dadurch  das 
Unionswerk  zu  vereiteln,  oder  wenigstens  zu  erschweren,  und  in 
dem  Zwiespalt  Anhänger  für  die  Häresie  zu  werben. 

Diese  Versammlungen  haben  zu  keiner  Einigung  geführt 
denn  es  wird  nirgends  berichtet,  dass  der  Bischof  Hipatius  Pociej 
eine  Reise  nach  Moskau  unternommen,  viel  weniger,  dass  er  sich 
in  dieser  Angelegenheit  an  die  orientalischen  Patriarchen  ge- 
wendet hätte,    indem  es  ja  den  Anhängern  der  Union  klar  sein 


522 

rausste,  dass  von  dort  nur  der  heftigste  Widerstand  zu  erwarten 
ist,  was  die  nächste  Zukunft  bestätigte.  Der  Fürst  Consta ntin 
Ostrogski  aber  trat  nun  immer  offener  als  Gegner  der  Union  auf, 
gegen  die  er  dann  sogar  mit  den  Protestanten  eine  Verbindung 
anstrebte. 


§.  80. 

Deliberations-Dekret  der  r  u  t h  e  n  i  s  c  h e  n  B is ehöfe   vom 
2.  Dezember  1594. 

Nachdem  die  Verhandlungen  mit  dem  Fürsten  Constantin 
von  Ostrog,  als  dem  Repräsentanten  der  Gegner  der  Union, 
zu  keinem  Resultate  geführt  hatten,  traten  die  Bischöfe,  welche 
bis  jetzt  ausFurcht  vor  den  Gegnern  derUnion  ihreBerathungen 
heimlich  abhielten,  offen  auf,  und  Bischof  Cyrill  Terlecki  war 
der  Erste,  welcher  sich  öffentlich  für  die  Union  mit  Rom  erklärte. 
Er  beschloss  im  Einverständnisse  mit  dem  Wladimirer  Bischöfe 
Hipatius  Pociej  eine  Reise  nach  Rom  zu  unternehmen,  um  dort 
das  Werk  der  Vereinigung  zu  betreiben;  weil  er  aber  zur  Be- 
streitung der  Reisekosten  keine  Mittel  hatte,  so  erschien  er  am 
21.  Mai  1594  mit  seinem  Capitel  vor  dem  Wladimirer  Tribunal 
und  verpfändete  das  bischöfliche  Gul  Wodyrady  an  einen  ge- 
wissen Stanislaus  Kandyba,  von  welchem  er  ein  Darlehen  von 
2000  polnischen  Gulden  erhalten  hat.  In  der  Schrift,  womit  er 
seine  Schuld  bekennt  und  die  Ursache  des  Anlehens  angibt, 
sagt  er,  dass  die  orientalische  Kirche  sieh  am  Florentiner  Concil 
mit  der  oeeiden talischen  Kirche  vereinigt  und  den  Primat  des 
Papstes  anerkannt  hat,  ui  d  dass  er  zur  Wiederherstellung  dieser 
Union  mit  Hipatius  Pociej  eine  Reise  nach  Rom  unternehme, 
und  deswegen  das  bischöfliche  Gut  Wodyrady  verpfände. 

I  m  ferner  beim  Abschlüsse  der  Union  mit  Rücksicht  auf 
die  Staatsgesetze  des  Königreiches  Polen  eine  sichere  Grundlage 
zu  haben,  erwirkte  er  in  Luzk  die  [ngrossirung  eines  Auszuges 
aus  den  Lern  berger  Akten,  in  denen  sich  das  Diplom,  welches 
vom  polnischen  Könige  dem  C  heim  er  Bischof  im  Jahre  1564 
gegeben,  und  womit  das  vom  Könige  Wladislaus  I1T.  am 
J'J.  März  141:5  zu  Gunsten  der  unirlcn  Iuithenen  ertheilteDekret 
bestätigt  wurde,  befunden  hat;  damit,  sowie  mit  dem  vom  Könige 
Sigismund  III.  im  Jahre  1592  dem  Terlecki  gegebenen  Diplom 


523 

hat  derselbe  die  Rechte  und  Privilegien  der  Ruthenen,  welche 
sich  der  Union  anschliessen  würden,  nach  seinen  besten  Kräften 
gesichert,  und  nun  konnte  er  ruhig  zur  Vollendung  des  begon- 
nenen Werkes  schreiten. 

Unterdessen  haben  sich  auch  andere  Bischöfe,  und  auch  der 
MetropolitMichaelRahoza  für  dieUnion  erklärt.  Am24. Juni  1594 
versammelten  sieh  die  ruthenischen  Bischöfe  abermals  zu  einer 
Berathung  über  die  Wiederherstellung  der  Union;  doch  konnte 
diese  Versammlung  nicht  den  Charakter  einer  Synode  haben, 
denn  der  polnische  König  Sigismund  III.  war  damals  in  Schweden, 
und  ein  Gesetz  vom  Jahre  1593  verordnete,  da-s  in  Abwesenheit 
des  Königs  weder  ein  Landtag  noch  eine  Synode  abgehalten 
werden  darf;  deswegen  wurde  die  bischöfliche  Versammlung  vom 
24.  Juni  1594  von  dem  Lemberger  Bischof  Gedeon  Balaban  und 
von  Cyrill  Terlecki  selbst  nicht  als  eine  Synode  anerkannt. 
Nichtsdestoweniger  wurde  auch  an  einem  anderen  Orte  eine 
Versammlung  der  Bischöfe  gehalten,  und  zwar  am  27.  Juni  1594 
in  Sokal  (in  der  jetzigen  Peremyschler  Diözese),  wo  die  Bischöfe 
Michael  Kopestynski  von  Peremyschl  und  Dionisius  Zbirujski 
von  Chelm  zusammenkamen  und  an  den  Metropoliten  ein 
Schreiben  richteten,  um  ihn  mit  einigen  kirchlichen  Personen, 
namentlich  aber  mit  dem  Lemberger  Bischöfe  Gedeon  Balaban, 
den  er  wegen  eines  Streites  mit  der  Lemberger  Bruderschaft 
abgesetzt  hatte,  zu  versöhnen. 

Ausserdem  ertheilten  vier  Bischöfe  auch  in  diesem  Jahre 
dem  Luzker  Bischöfe  Cyrill  Terlecki  die  Vollmacht,  in  ihrem 
Namen  sich  beim  Könige  und  bei  den  Senatoren  über  die  LTn- 
bilden  und  Ungerechtigkeiten,  welche  den  Ruthenen  zugefügt 
werden,  zu  beklagen,  und  gaben  ihm  zu  dem  Zwecke  von  ihnen 
gefertigte  und  gesiegelte  unbeschriebene  Bögen,  auf  denen  die  in 
Rede  stehenden  Beschwerden  niedergeschrieben  werden  sollten.150) 
—  Unterdessen  beriethen  sich  dieBischöfe  über  die  Art  und  Weise 
der  Wiederherstellung  der  Union  und  formulirten  dann  ihre 
Wünsche  und  Bedingungen,  unter  denen  sie  die  Union  anzu- 
nehmen erklärten,  in  folgendem  Deliberations-Dekrete:  151) 


15°)  Annales  Eccl.  Ruthenae  p.  171  —  172. 

151)    Daselbst   p.    173   ss.    aus   Baronius,   ad   calcem   t.  VII.    ed.    Ro- 
manae  1597  fol. 


524 


Decretum  deliberationis  et  conclusionis  reverendisnmorvm 
dominorum  Archi"j)iscopi  et  Episcnporum  Ruthenorum  de  recipienda 
et.  suscipienda  communione  sanctae  Romanae  Ecclesiac,  factum  die 
secunda  mensis  Decembris  anno  Domini  millessimo  quingentesimo 
nonagesimo  quarto. 

„In  nomine  sanctae  vivificantis  et  individuae 
Tri n i t a tis  Patris  et  Filii  e  t  S  p  i  r  i  t  u  s  s a n c t i. " 

»Nos  infra  nominatac  personae,  quae  huic  scripto  nostro 
subscripsimus,  quod  introspicientes  diligenter  vocationes  et  offi- 
cium nostrum,  quod  est  hujusmodi,  ut  nosmetipsos,  et  hominum 
Christianorum  gregem  ovium  Christi  nobis  a Christo  commissum, 
ad  concordiam  et  unionem  promoveremus,  prout  nos  Salvator 
noster  Christus  Jesus  edoeuit,  eamque  doctrinam  sanguine  suo 
obsignavit.  Ac  potissimum  his  infelicissimis  temporibus  nostris, 
quibus  mullae  ac  variae  haereses  inter  homines  grassantur,  ob 
quas  plurimi  recedentes  a  vera  et  orthodoxa  fidechristiana,  legem 
nostram  deserunt,  et  ab  Ecclesia  Dei,  veroque  in  Trinitate  illius 
eultu  se  ipsos  separant.  Quod  non  alia  de  cuisa  aeeidit,  quam  ob 
dissensionem  nostram  cum  dominis  Romanis,  cum  quibus  cum 
simus  unius  Dei  homines,  et  tamquam  unius  matris  sanctae  Eccle- 
siae  Catholicae  filii,  ab  iis  divisi  sumus;  unde  mutuo  auxilioprae- 
sidioque  invicem  nobis  prodesse  nequimus.  Et  quamvis  assidue 
Deum  pro  unione  in  fide  orationibus  nostris  precemur:  nihilo- 
minus  quonam  pacto  haec  unio  inter  nos  stabiliatur,  aliquando 
numquam  nobis  serio  curae  fuit,  speetando  semper  Superiores 
nostros,  et  expeetando  si  de  hac  ipsa  unione  ineiperent  esse 
solliciti." 

„Verum  cum  nostra  spes  hac  in  re,  ut  hoc  eorum  cura,  et 
studio  perfici  possit,  in  dies  minuatur,  non  ob  aliam  rem,  quam 
quod  isti  Servitute  Paganorum  oppressi,  etiamsi  fortasse  vellent, 
non  possunt.  Igitur  ex  inspiratione  Spiritus  saneti,  cujus  haec 
sunt  opera,  et  non  hominum,  considerantes  cum  igenti  dolore 
nostro  quanta  impedimenta  homines  habeant  ad  salutem  absque 
hac  unione  EcclesiarumDei,  in  qua  ineipiendo  a  Christo  Salvatore 
nostro  et  sanetis  illius  Apostolispraedecessoresnostri  perstitcrunt, 
ac  unum  summum  pastorem  primumque  antistitem  in  Ecclesia 
I>«'i  hie  in  terris  (prout  ea  de  re  Concilia  et  canones  manifestos 
habemus,)  et  non  quempiam  aliuni  praeter  sanetissimum  Papam 
Komanum  profitebanlur,  ilique  parebant  in  omnibus:  ac  quamdiu 


525 

id  uniformiter  in  suo  robore  permansit;  semper  in  Ecclesia  Dei 
ordo,  cultusque  divini  incrementum  fuit:  inde  consecutum  est,  ut 
difficillimum  foret  haereticis  sua  disseminare  prava  dogmata.  Post- 
quam  autem  multi  Superiores  esse  coeperunt,  eam  sibiauctoritatem 
potestatemque  arrogantes:  nunc  clare  cernimus,  ad  quantas  discor- 
dias  et  Schismata  ob  pluralitatem  Superior um  Ecclesia  Dei  devenit: 
ex  quo  fit,  ut  haeretici  tantas  sumant  vires." 

„Itaque  nolentes  ut  conscientiae  nostrae  tanto  pondere 
aggravarentur,  si  animarum  salus  multarum  ob  eas  in  religione 
discordias  diutius  periclitaretur  (licet  liac  in  ipsa  de  re  nos  prae- 
decessoresque  nostri  meditati  fuerint,  idque  tcntaverint)  videntes 
institutum  consilium  intermissum  esse,  proposuimus,  auxiliante 
Deo,  mutuo  isto  vinculo  nos  ipsos  ad  prosequendumlioc  negotium 
excitare  et  confirmare;  ut  quemadmodum  antea,  eodem  labro  et 
eodem  corde  possemus  laudare  et  glorifioare  venerandum  et  mag- 
nificum  nomen  Patris  et  Filii  et  Spiritus  sancti  cum  fratribus 
nostris  cbarissimis  dominis  Romanis,  permanentes  sub  eodem 
Pastore  visibilis  Ecclesiae  Dei,  cui  haec  praeeminentia  semper 
debebatur." 

„Quocirca  id  nobis  mutuo  promittentes  coram  Deo  quantum 
in  nobis  fuerit,  corde  sincero  et  candido  ac  diligentia  in  hujusmodi 
negotlo  necessaria  ac  debita,  nos  omnem  daturos  operam  sponde- 
mus  in  communi,  et  quilibet  per  se,  adhibitis  mediis  convenienti- 
bus,  ut  fratribus  nostris  Ecclesiaticis,  communiquc  plebi  ad  ineun- 
dam  unionem  et  concordiam  simus  auctores,  idque  divina  adju- 
vante gratia  perficiamus." 

„Ut  autem  majus  incitamentum  ad  finiendum  habeamus, 
quoque  major  a  nobis  cura  et  sollicitudo  impendatur:  scriptum 
praesens  conficimus,  quo  sinceram  promptamque  voluntatem 
nostram  ad  amplectendam  cum  Ecclesia  Romana  unionem  et 
consensum  testamur.  Et  Dcus  omnipotens  largitor  omnium  bono- 
rum, auctorque  ad  concordiam  sit  dux,  et  protector  tarn  sancti 
negotii  bujus:  cui  uti  corda  nostra,  ita  et  eam  voluntatem  praesenti 
scripto  testantes,  manu  proprla  subscribimus:  salvis  tarnen  et  in 
integrum  observatis  caerimonüs  et  ritibvs  cul'us  divini  peragendi  et 
sanctorum  sacramentorum  juxta  consuetudinem  ecclesiae  orün- 
talis,  correctis  tantummodo  iis  articulis,  qui  ipsam  unionem  im- 
pedirent,    ut  more  anfiquo  fierent  omnia,    aicut  olim,  unione  durante7 


526 

fuerwif.    Datum  anno  Domini  milUsimo  quingentesimo  nonagesimo- 
qvartOj  die  secunda  Decemhi is.  • 

«Locus  sigillorum. 

Deinde  sequuntur  subscriptiones,  videlicot: 

Michael  Metropolita  Kioviensis,  Haliciensi*,  et  totius  Russiae, 
manu  proprio. 

Ipation  Dei  gratia  Protothroniu*  Episcopus  Volodimirieasis, 
Brestensisque  manu  projn-ia. 

Cyrillus  Terlecki  Exarcha  Metropolitae  Kiovien.  Episcopus 
Luceoriensis,  Ostroviensisque  manu  propria. 

Gregorius  nominatus  Archiepiscopus  Vladica  Polocensis,  Yiteb- 
scensisquc  manu  proprio. 

Dionysius  Zbiruiski  Episcopus  Chetmensis,  Behensisque  manu 
propria. 

Leontius  Pekzycki  Episcopus  PinsctnsisTuroviensisque  manu 
proprio. 

Jonas  Hoho!  Archi in andr ita  Kobrinensis  Ecclesiae  S.  Sahatoris, 
manu  propria. 

Idem  Jonas  nominatus  Episcopus  Pinscensis,  Turovie.nsisque 
manu  propria  haue  concordiam  fratrum  meorutn  subscripsi." 

In  diesem  Dekrete,  welches  von  dem  Metropoliten  und 
sechs  Bischöfen  unterschrieben  ist,  legen  die  Bischöfe  in  schlichten, 
aber  edlen  und  heiligen  Worten  die  Gründe  ihres  Entschlu- 
der  christlichen  AVeit,  namentlich  ihren  Glaubensgenossen  dar. 
und  aus  diesem  Dekrete  ist  zu  ersehen,  dass  auch  die  ruthenischen 
Bischöfe  auf  die  Häresien,  welche  damals  die  Kirche  Gottes  ver- 
heerten, ein  wachsames  Auge  richteten,  und  deswegen  im  Bunde 
mit  der  heiligen  römischen  Kirche  geg^n  dieselben  wirken, 
und  auch  aus  dem  Grunde  sieh  mit  der  römischen  Kirche 
vereinigen  wollten.  Vergleicht  man  dieses  in  würdevoller  Sprache 
verfasste,  vom  Geiste  der  Wahrheit  und  vom  Eifer  für  das  Seelen- 
heil beseelte  Dekret  mit  den  grässlichen  Flüchen,  welche  der 
erste  Moskauer  Patriarch  Job  mit  seinen  Erzbischöfen  und 
Bischöfen  ^^cti  die  ruthenischen  Bischöfe  ausgestossen  hat,  so 
wird  man  auch  die  jetzigen  unionsfeindlichen  Historiker,  welche 
in  der  Union  nur  „Lug und  Trug"  erblicken,  dabei  aber  den  histo- 
rischen Dokumenten  vorsichtig  aus  dem  Wege  gehen,  nach  ihrem 
wahren  Werthe  beurtheilen  können.  Das  im  Jahre  1594  erlassene 


527 

Deliberatlons -Dekret  bildete  die  Grundlage  der    weiteren  Ver- 
handlungen. 

§•  81. 

Verhandlungen  des  Jahres  1595. 

In  ihrem  Deliberations-Dekrete  vom  2.  Dezember  1594 
haben  sich  sechs  ruthenische  Bischöfe  mit  ihrem  Metropoliten 
für  die  Annahme  der  Union  erklärt;  es  handelte  sich  nun  aber 
noch  um  die  specialisirte  Feststellung  der  Bedingungen,  unter 
welchen  sie  mit  ihrem  Clerus  und  mit  ihrem  Volke  die  Union  an- 
zunehmen entschlossen  sind.  Diese  Bedingungen  waren  aber 
naturgemäss  zuerst  kirchlicher,  dann  auch  politischer  Natur,  und 
deswegen  wurden  diese  Bedingungen  zuerst  von  den  ruthenischen 
Bischöfen  formulirt  und  dann  dem  apostolischen  Nuntius  und 
dem  Könige  vorgelegt.  Von  Seite  der  ruthenischen  Bischöfe 
wurde  mit  diesen  Verhandlungen  der  gewandte  Cyrill  Terlecki 
betraut,  es  wurden  ihm  gemessene  Aufträge  gegeben,  nach  denen 
er  sich  zu  richten  hatte,  und  er  hatte  die  Forderungen  der 
Rulhenen  am  gehörigen  Orte  zu  vertreten,  weswegen  ihm  auch 
die  oberwähnten  Blanquette  gegeben  wurden. 

1.  Der  Bischof  Cyrill  Terlecki  setzte  sich  nun  (1595)  mit 
Wissen  des  Königs  und  der  Senatoren ' v-)  mit  dem  lateinischen 
Clerus  ins  Einvernehmen,  und  legte  die  Punkte  dar,  unter  denen  die 
ruthenischen  Bischöfe  die  Union  '  anzunehmen  gesonnen  sind.  Als 
Grundlage  dienten  selbstverständlich  die  Beschlüsse  des  ökume- 
nischen Florentiner  Concils;  doch  ausserdem  mussten  hier  mit 
Rücksicht  auf  die  besonderen  Verhältnisse  der  Ruthenen  im 
Königreiche  Polen  noch  viele  andere  Angelegenheiten  geordnet 
und  geklärt  werden.  Zu  dem  Zwecke  begab  sich  der  genannte 
Bischof  nach  Warschau,  und  nachdem  er  dem  versammelten 
lateinischen  Clerus  seineBeglaubigungsschreiben  vorgelegt  hatte, 
wurden  die  einzelnen  Punkte  in  Erwägung  gezogen,  und  es  kam 
über  folgende  Punkte  eine  Einigung  zwischen  dem  lateinischen 
und  dem  durch  Terlecki  vertretenen  ruthenischen  Clerus  zu 
Stande:  der  Primat  des  Papstes  wird  von  den  Ruthenen  aner- 
kannt,   und  der    neue  (Gregorianische)  Kalender    angenommen, 


13-J  Annales  Ecclesiae  Ruth.  p.  175  ss. 


528 

aber  die  Ceremonien  und  der  ganze  Ritus  der  ruthenischen 
Kirche  bleibt  unverändert;  die  ruthenischen  Bischöfe  erhalten 
im  Landtage  und  im  Senate  ihre  Sitze,  und  nach  dem  Abschlüsse 
der  Union  wird  ein  ruthenischer  Bischof  in  einer  lateinischen 
Kirche  in  Gegenwart  des  Königs  die  heilige  Messe  in  slavischer 
Sprache  zelebriren.  Den  ruthenischen  Priestern  wird  erlaubt 
sein,  in  lateinischen,  und  den  lateinischen  Priestern  in  ruthenischen 
Kirchen  zu  zelebriren.  Von  dem  Ausgange  des  heiligen  Geistes 
wird  erklärt,  dass  in  diesem  Punkte  zwischen  den  Griechen  und 
Römern  kein  Unterschied  obwaltet,  nur  dass  sie  sich  bisher  nicht 
verständigen  konnten;  die  anderen  streitigen  Punkte,  als  die 
Communion  unter  beiden  Gestalten  u.  s.  w.  werden  der  Ent- 
scheidung des  Papstes  anheimgestellt,  und  es  soll  in  Zukunft 
darüber  kein  Streit  mehr  bestehen.  Die  Kirchengüter,  welche 
den  Ruthenen  auf  welche  Weise  immer  entrissen  wurden,  sollen 
ihnen  zurückgestellt  und  deren  Besitz  gesichert  werden.  Ferner 
sollen  die  ruthenischen  Mönche  und  Priester  von  allen  Abgaben 
befreit  und  in  den  Besitz  der  ihnen  zustehenden  Rechte  und 
Freiheiten  wieder  eingesetzt  werden;  die  ruthenischen  Laien 
aber  werden  zu  allen  Aemtern  zugelassen.  Gleichfalls  steht  den 
Ehen  der  Ruthenen  mit  den  Polen  nichts  im  Wege.  Schliesslich 
wurde  ausgesprochen,  dass  alle  genannten  Artikel  durch  einen 
Landtagsbeschluss  bestätigt  und  in  die  Constitution,  d.  i.  in  das 
Gesetzbuch,  aufgenommen  werden. 

2.  Nachdem  diese  Vereinigung  zustande  gekommen  ist, 
formulirte  Cyrillus  Terlccki  alle  Forderungen  in  folgendem 
Schreiben,  welches  er  an  den  Apostolischen  Nuntius  in  Krakau 
richtete:  „Articuli  sive  conditiones  quas  nos  Adamus  Hipatius  Po- 
ciey  Vladimiriensis  et  Cyrillus  Luceoriensis  Vladicae  nos.tr  o  et  con 
fratrum  nostrum  nomine  a  CaUiolica  Ho  Diana  Ecchsia  prius  quam 
ad  ipsius  Unionem  accedamus,  requirimus." 

„Cum  interRomanae  etGraecae  Religionis  ac  fidei  homines 
de  processu  Spiritus  S.  contentio  sit,  quae  unionem  et  consen- 
sionem  plurimum  impediat  et  nun  aliam  penc  ob  causam,  quam 
quod  mutuo  inter  se  intelligi  nolimus;  postulamus  itaque,  ne  ad 
aliam  confessionem  stringamur,  sed  sequamur,  quam  in  Evangelii 
et  Doctorum  Sanctorum  Religionis  graecae  scriptis  traditam 
habemus,  nimirum  Spiritum  S.  non  ex  duobus  prineipiis  nee 
duplici  processu,  sed  ex  uno  prineipio  veluti  ex  tonte  ex  Patre  per 


629 

Filium  procedere  secundum  illud  prouti  in  Concilio  Florentino 
Patres  religionis  graecae  sufFragiis  suis  comprobarunt  et  attestati 
sunt  in  baec  verba:    Occidentalium    et    Orientalium  Sanctorum 
Scripta  diligenter    ausoultavimus,    quorum   alia  Spiritum  S.    ex 
Patre  Filioque,  alia  vero  ex  Patre  per  Filium  procedere  testantur, 
quae  quidera  omnia  tametsi  significent  idem,    nos  tarnen  illud  ex 
Filio  postponentes  Spiritum  S.    ex  Patre  per  Filium  ab  aeterno 
substantialiterque  ut  ab  uno  principio  vel  ab  unica  causa  proce- 
dere profitemur,    quando  quidem  praepositio   per   in  Spiritus  S. 
processione  causam  significat.  Cultus  divinus  omnesque  orationes 
matutinae,  vesperae  et  nocturnae  ut  nobis  integrae  constent  secun- 
dum   morem    et    consuctudinem    receptam   Orientalis    Ecclesiae 
nominatim   vero   liturgiae   tres,    Basilii,    Chrysostomi,    Gregorii, 
quod  fit  tempore  quadragesimali  cum  praesanctificatis  donis,  simi- 
liter  ut  aliae  omnes  ceremoniae  Ecclesiae  nostrae,  quibus  hucus- 
que  usi  sumus:  siquidem  et  Romae  sub  obedientia  Summi  Ponti- 
ficis  idem  observatur.  Sacramenta  Sanctissimi  corporis  et  Sangui- 
nis Domini    Nostri    Jesu    Christi    ut     nobis    ita    quemadmodum 
bucusque  usi  fuimus,  sub  utraqne  specie  panis  et  vini  temporibus 
perpetuis  integre   inviolabiliterque   conserventur.    Sacramentum 
baptismi  et  forma  ipsius  ut  nobis  intregre  prout  in  hunc  usque 
diem  durat,  sine  omni  additamento  constet.  De  purgatorio  nullam 
litem  movemus,    sed  volumus  doceri  ab  Ecclesia  Sancta  Romana. 
Calendarium  novum,    si  secundum  morem  antiquum  fieri  possit, 
suscipimus,    verum  ea  conditione,    ut  Festa  Paschae  et  aliorum 
Sanctorum  Ritus  nostri  quemadmodum  durante  concordia  fuerunt, 
integra  ac  inviolabilia  nobis  constent  et  mancant.  Habemus  enim 
nonnulla  festa  peculiaria,  quibus  Romana  Ecclesia  caret,   utpote 
pro  die  6  Januarii,    qua  anniversaria  celebritate  representamus 
baptismum  Jesu  Christi  ad  primam  revelationem  Dei  in  Trinitate 
unius,  quod  nostri  vulgo  Bohojavleruje,  acsi  dicas  divina  revelatio 
vocant,  ad  cujus  diei  adventum  solemnes  caeremonias  liabemus  circa 
benedictioncm  aquae.  Adprocessionem  pro  feste  Corporis  Christi 
faciendam  ne  adigamur,;  hoc  est,  ne  simili  rationc  processionis  cum 
Sacramento  faciendo  nobis  necessitas  imponatur,    quandoquidem 
apud  nos  alius  est  modus  et  usus  Sacramentorum.    Tum  et  ante 
festum   Paschae   ad    consecrationem  ignis  ac  etiam  pulsationem 
asseribus  compactis  loco  campanae,  et  alias  caeremonias,    quibus 
bucusque  caruimus,  ne  compellamur,  quin  potius  secundum  ritum 

Pelesz,  Geschichte  der  Uuion.  34 


530 

et  consuetudinem  Ecclesiae  nostrae  integre  conservemur.  Matri- 
monia  Sacerdotalia,  ut  integra  constent,  exceptis  bigamis.  Propter 
literas  confirmationis  Romain  ut  Eppi  r.  g.  non  mutant,  sed  cum 
aliquem  S.  Regia  majestas  in  Eppatum  nominaverit,  Metropolita 
sive  Archieppus  more  antiquo  unumquemque  ejusmodi  consecrare 
debet.  Nihilominus  tarnen  ipsemet  Metropolita,  qui  huic  ipsi 
officio  Metropolitac  successurus,  propter  literas  Confirmationis 
ad  Pontificem  Maximum  mittere  debet,  qucmadmodum  allatis  con- 
firmationis Roma  literis  Eppi  r.  g.  duo  aut  ad  summum  tres  suo 
jure  consecrent  et  bencdicant.  Si  vero  aliquem  Eppum  in  Metro- 
polit am  suceedere  contigerit,  is  propter  Sacrae  literas  mittere  non 
debet,  quandoquidemjam  habet  literas  Sacrae  per  dignitatem  eppa- 
lem,  saltem  obedientiam  Summo  Pontifici  coram  Reverendissimo 
Archieppo  Gnesnensi  non  tanquam  coram  Archieppo  sed  tan- 
quam  coram  Regni  Primate  praestare  potest.  Et  ut  major  penes 
nos  esset  auctoritas  et  ovibus  nostris  majori  venerationi  et  obser- 
vantiae  essemus,  contendimus  a  Summo  Pontifice,  velit  benigne 
ad  S.  R.  Majestatem  Dnum  nostrum  clementissimum  et  ordines 
Regni  tarn  spirituales  quam  saeculares  intercedere,  ut  in  ordine 
Senatorio  locum  habere  posscmus,  idque  ob  multas  justasque  eau- 
sas,  siquidem  aequalem  dignitatem  et  officium  cum  ritus  Romanae 
Ecclesiae  Eppis  gerimus.  Eam  potissimum  ob  causam,  cum  all- 
quis  nostrum  super  dignitatem  senatoriam  juramentum  praestite- 
rit,  proeul  dubio  et  super  obedientiam  Summo  Pontifici  jura- 
mentum praestare  potest,  ne  etiam  dissidium  tale  fiat,  quäle  post 
obitum  Isidori  cujusdam  Mctropolitae  Kijoviensis  quondam  fac- 
tum fnit.  Td(jue  eam  ob  causam,  cum  Eppi  r.  g.  nulla  jurisjurandi 
religione  tencrentur  atque  locorum  intervallo  disjuneti  facile  ab 
unione  in  s)-nodo  Florentina  facta  defecerunt.  Sed  cum  juramento 
3enatorio  obligatus  fuerit,  difficile  ut  quispiam  de  dissidio  et 
dissensione  quidquam  moliri  audeat.  Literae  ad  comitia  regni 
generalia  et  particulares  convenlus  ut  ad  nos  mittantur.  Ad  caere- 
monias  et  religionem  Romanae  Ecclesiae  profitendam  nemo  adli- 
gatur,  si  quidem  omnes  unum  erimus  sub  obedientia  unius  pastoris 
Ecclesiae  Dei.  Matrimonia  inter  romanae  et  graecae  religionis 
homines  libera  sint,  ne  personae  matrimonio  junetae  invicem  ad 
capessendam  religionem  Bese  compellant.  Archimandritae,  Ihu- 
tnenij  Monachi  vulgo  Czerncy  et  coenobia  illorum,  ut  seeundum 
morem  «'i  consuetudinem  antiquara  sub    obedientia  et  potestatc 


531 

Epporum  in  cujuslibet  dioecesi  sint.  Pulsationes  campanarum  in 
templis  nostris  pro  die  veneris  S.  prohibeantur  et  vetentur.  Cum 
sacratissimo  Sacramento  aegrotos  secundum  morem  et  consue- 
tudinem  nostram  ut  liberum  sit  nobis  publice  visitare  tum  et  cum 
proeessionibus  diebus  festis  atque  solemnibus  sine  omni  impedi- 
mento  prögredi.  Monasteria  et  templa  nostra,  quae  ad  hanc  prae- 
sentem  unionem  in  nostro  ritu  et  religione  perseverant,  ne  ad 
templa  religionis  Romanae  convertantur.  Si  quis  etiam  pro  perpa- 
trato  aliquo  facinore  ab  Eppis  suis  fuerit  excommunicatus,  is  ne 
ad  Romanae  Ecclesiae  religionem  suscipiatur  imo  ut  excommuni- 
cetur.  Eodem  modo  nos  etiam  contra  eos,  qui  ab  Ecclesia  Romana 
excommunicati  fuerint,  processuros  et  facturos  pollicemur.  Quodsi 
ita  Deo  favente  aliquando  reliqua  etiam  pars  orientalis  Ecclesiae 
r.  g.  ad  eam  unionem  cum  occidentali  Ecclesia  accederet  ac  sub- 
sequenti  tempore  communi  consensu  totius  universalis  Ecclesiae 
aliquid,  quod  ad  ordinem  et  reformationem  ejusdem  Ecclesiae 
graecae  attineret,  sanciretur  et  constitueretur,  in  eo  ut  communis 
esset  omnium  participatio,  tanquam  unius  religionis  ovicularum, 
sub  uno  Pastore  existentium." 

Darauf  erwiederte  der  Nuntius: 

„Quae  Reverendissimi  Dni  Vladicae  suo  ac  Suorum  con- 
fratrum  nomine  pro  Ecclesiae  graecae  in  tota  Russia  serenissimo 
Regi  subjecta  cum  Sacrosancta  Esia  Catholica  Romana  Unione 
petunt,  nonnulla  a  Summo  Pontificc,  nonnulla  vero  a  Regia  Ma- 
jestate  Poloniae  dependent.  Ex  illis,  quae  a  Summo  Pontifice 
petuntur,  quacdam  pertinent  ad  divina  dogmata  quaedam  vero  ad 
jus  humanuni  spectant.  Quantum  adeaigitur,  quae  divini  dogmatis 
sunt,  cum  omnia  quae  petuntur,  sint  sacrosancte  fidei  catholicae 
consona,  non  humana  voluntate  sed  ex  divina  revelatione  de- 
prompta  et  ut  talia  ab  oecumenico  Concilio  Florentino  toti  Eccle- 
siae credenda  proponantur,  certum  absque  ulla  dubitatione  est, 
Summum  Pontificem  illa  approbaturum  et  acceptaturum.  Quantum 
ad  ea  vero,  quae  ad  jus  humanuni  spectant,  licet  non  ita  simplici- 
ter  asserere  possimus,  Summum  Pontificem,  cujus  legatione  fun- 
gimur,  eis  consensurum  eo,  quod  ipsius  expressus  animus  nobis 
non  constat,  ex  ejusdem  tarnen  praesumpta  voluntate  intrepide 
affirmamus,  Beatitudinem  suam  libenti  animo  consensum  praebi- 
turam.  Cum  enim  ea,  quae  in  hoc  genere  proponuntur,  a  rectae 
fidei  norma  non  discrepent,  quin  potius  rationi  consentanea  sint 

34* 


532 

et  ex  ejus  voluntate  dependant;  dubium  nulluni  est,  quin  plus  ac 
elemens  Pater,  cui  nihil  in  hac  vita  charius  esse  potest,  quam  salus 
animarum  sibi  a  Christo  Dno  commissarum,  charissimis  filiis  ad 
se  suppliciter  accedentibus  illa benigne  concessurus  sit.  Postremo 
circa  ea,  quae  aR.Majestate  petuntur,  id,  quod  nos  praestare  possu- 
mus,  bona  fiele  promittimus,  nimirum  totis  viribus  curaturos  nos 
apud  Serenissimum  Regem  tum  apud  inelytam  Regni  Poloniae 
Magnique  ducatus  Lithvaniae  Rempublicam,  ut  ea,  quae  a  dictis 
Rdissimis  Dominis  proponuntur,  pro  tanto  unionis  bono  Christi- 
ane ac  liberaliter  sicut  dignum  ac  justum  est,  concedantur.  I  t 
autem  id  facilius  impetrari  possit,  Serenissimo  Domino  Nostro  ob- 
nixe  supplicabimus,  ut  literis  commendatitiis  suam  etiam  hac  in 
parte  auetoritatem  interponat.  Quod  Beatitudinem  suam  libenter 
et  ex  anirno  facturam  non  dubitamus.  In  quorum  igitur  omniura 
fidem  Las  literas  nostra  propria  manu  subscriptas  nostroque  Si- 
gillo  munitas  dedimus.  Datum  Cracoviae  die  prima  Augusti 
1595." 

3.  Der  apostolische  Nuntius  batte  in  dem  angeführten 
Schreiben  nicht  nur  versichert,  dass  die  Forderungen  und  Bedin- 
gungen der  ruthenischen  Bischöfe  beim  heiligen  Stuhle  keine 
Hindernisse  finden  werden,  sondern  überdies  zugesagt,  dass  er 
Alles  in  seinen  Kräften  Gelegene  thun  wird,  damit  die  Bitten  der 
ruthenischen  Bischöfe  auch  von  dem  Könige  erhört  werden. 
Daher  wurden  von  den  ruthenischen  Bischöfen  ferner  jene  Arti- 
kel, welche  der  königlichen  Bestätigung  bedurften,  folgender- 
massen  formulirt: 

„Articuli  sive  conditiones,  quas  a  S.  Regis  Majestate  conßr- 
rnari  petimus"1. 

„Metropolitarum  et  Epporum  reliquarumque  Spiritualium 
dignitatuin  Ritus  nos  tri  Graeci  ne  alterius  nationis  vel  Religionis 
praeterquam  Ruthenicae  hominibus  conferantur.  Quoniam  autem 
canonibus  nostris  id  cautum  habeamus,  ut  tarn  Metropolitae  quam 
Eppi  aliique  ejusmodi  Officiiles  prius  a  Spiritualibus  quam  a  sae- 
cularibus  ordinibus  eligantur,  petimus  itaque  a  S.  Regia  Majestate. 
ut  libera  pencs  nos  maneal  eligendi  potestas,  salva  tarnen  S.  R. 
Majestatis  pro  libitu  cuivis  ex  electis  conferendi  authoritate.  Post 
obitum  enini  alieujus  ex  supradictis  Officialibus  quatuor  nobis 
eligendos  petimus,  ex  quibus  uni,  qui  idoneus  ad  officium  illud 
obeundum  videbitur,  S.  R.  Majestas  confercl  Lac  vel  peculiari  ad- 


533 

jecta  conditione,  ut  obedientitiam  Summo  Pontifici  praestare 
teneatur  sitque  adstrictus.  Qaodsi  vero  alicui  ejusmodi  dignitas 
conferretur,  is  infra  trium  mensium  decursum  Ordines  suscipere 
tcnebitur  sub  privatione  ejusdem  beneficii,  ut  legibus  a  Serenis- 
pimo  olim  p.  m.  Sigismundo  Augusto  de  suscipiendis  ordinibus 
nobis  gratiose  collatis  et  per  S.  R.  Majestatem  D.  N.  C  modernum 
confirmatis  satisnat.  Postulamus  etiam,  ut  locum  in  senatu  regio 
habeamus  non  aliqua  commodorum  ratione  et  ambitione  ducti, 
verum  ut  oves  nostrae,  quarum  curam  gerimus,  majori  nos  obser- 
vantia  colant  et  observent,  cum  ea  dignitate  Eppatus,  qua  et  cae- 
teri  Romanae  religionis  homines  fungamur.  Cum  vero  juramentum 
Senatui  praestiterimus,  simile  etiam  Summo  Pontifici  super  obe- 
dientiam  juramentum  praestare  tenebimur.  Ex  Graecia  si  quas 
forte  factiones  vel  excommunica'iones  per  literas  illius  nationis 
homines  moliantur,  eas  omnino  prohiberi  petimus,  ne  hinc  ista 
Unio  divelli  ob  diversa  in  vulgo  excitatastudia  possit:  cum  adhuc 
multi  pertinaciter  huic  rei  resistant.  Hoc  vero  perquam  diligenter 
cavendum  est,  ne  extranei  Eppi  vel  Presbyter!,  qui  S.  R.  Eccle- 
siae  obedientiam  recusaverint,  in  qualibet  dioecesi  nostra  aliquid 
negotii  habeant  et  commorentur.  Similiter  quoque  nationis  nostrae 
homines,  qui  rebelles  et  contradicentes  huic  unioni  nostraeque 
obedientiae  fuerint,  ne  quidquam  spiritualium  negotiorum  agere 
audeant,  alioquin  mulctenur.  Quoniam  vero  multorum  ecslesiasti- 
corum  bonorum  per  Antecessores  nostros  nescitur,  quo  jure  amis- 
sorum,  possessione  exclusi  sumus,  quibus  nonnisi  eo  usque  quoad 
Antecessores  nostri  vixissent,  carere  debuerlmus,  petimus  ut  bona 
liaec  Ecclesiis  restituantur.  Siquidem  tanta  inopia  et  egestate 
sumus  constricti,  ut  non  solum  necessitatibus  Ecclesiarum  non 
providere,  sed  etiam  sufficientem  victum  nobis  suppeditare  non 
possumus.  Inposterum  autem  ne  bona  Ecclesiae  sine  consensu 
Epporum  totiusque  Capituli  conferantur,  a.  S.  R.  M.  contendimus. 
Privilegia  nostra  super  bonis  Ecclesiis  Cathedralibus  attributa,  in 
quorum  possessione  pacifica  hucusque  existunt,  ut  vires  et  robur 
suum  perpetuae  firmitatis  obtineant.  Post  mortem  Metropolitae  et 
Epporum  ne  Capitanei  atque  Thesaurarii  se  in  bona  Ecclesiastica 
ingerant,  sed  more  et  ordinc  Romanae  Ecclesiae  Capitulum,  quoad 
alter  electus  non  fuerit,  ea  bona  administret.  In  bonis  autem  et 
facultatibus  Eppi  defuncti  propriis  consanguinei  ipsius,  ne  ullam 
injuriam  patiantur  pro  more  et  consuetudine  Romanae  Ecclesiae 


534 

quod  quidem  ctsi  privilegio  jam  eautuni  habeamus,  id  tarnen  con- 
stitutionibus  regni  publicis  confirmari  nobis  petimus.  Archiman- 
ditae,  Hegumeni,  Monaclri,  vulgo  Czerncj  et  monasteria  eorum 
obedientiae  Epporum,  qui  in  dioecesi  cujuslibet  fuerint,  pristino 
more  subsint.  Ad  judicia  Tribunalis  regni  more  et  consuetudine 
Regni  duosquoque  ex  Spiritualibus  Religionis  nostrae  deputandos 
esse  petimus,  qui  tanquam  dcfensores  jurium  etlibertatum  nostra- 
rum  sint.  Archimandritae,  Hegumeni,  Presbyteri,  Diaconi  alii- 
que  Spirituales  eodem  honore  ac  reverentia  ab  hominibus,  quo 
caeteri  Religionis  Romanae  homines  prosequantur,  iisdemque  liber- 
tatibus  ac  praerogativis  fruantur  et  gaudeant  secundum  Privile- 
gium Serenissimi  olini  D.  Vladislai  Regis.  Praeterea  a  contribu- 
tionibus  Regni  publicis,  quas  hucusque  unusquisqiie  nostrum 
officialium  Spiritualium  pendebamus,  ut  temporibus  perpetuis, 
exceptis  bis,  qui  bonis  haereditariis  utuntur,  liberi  et  immunes 
simus,  idque  Constitutionibus  Regni  publicis  sanciri  et  describi 
petimus.  Monasteria  et  templa  ritus  graeci  ne  ad  templa  Romani 
ritus  convertantur.  Oollegia  sive  Confraternitates  speciales  non 
ita  pridem  a  Patriarchis  constitutae  et  a  S.  R.  Majestate  confir- 
matae,  quemadmodumVilnae,  Leopoli,  Brestae  et  alibi  ut  integrae 
et  illaesae  mancant  ita  tarnen,  ut  obedientiam  Sunjmo  Pontifici 
nobisque  Eppis  Religionis  Graecae  praestare  teneantur  sintque 
astricti.  Scholas,  Seminaria  graecae  Slavicae  Linguae  extruere  ul»i 
commodiua  videbitur,  ut  liberum  nobis  sit,  sie  et  officinas  impri- 
mendorum  librorum,  quae  quidem  omnia  sub  obedientia  Epporum 
sint.  Porro  quoniam  Presbyteri  Religion!  nostrae  dediti  nobis  de- 
bitam  obedientiam  praestare  recusant,  petimus,  ut  libera  penes 
nos  maneat  cos  puniendi  potestas  in  eoque  a  Capitaneis  S.  R. 
Majestatis  ne  impediamur.  Homines  saeculares  ne  se  in  curam 
Ecclesiarum  ritus  nostri  ingerant,  sed  hae  potestati  ac  Juris- 
diction} Spiritualium  subjaceant,  praeeipue  vero  Cathedralo 
Ecclesiae.« 

Auf  dieses  Gesuch  erliess  der  König  Sigismund  III.  in 
Krakau  zwei  Diplome,  das  erste  am  30.  Juli  1595,  welches  mit 
dem  oben  (Note  148)  angeführten  fast  gleichlautend  ist,  daa 
zweite  am  2.  August  15i)5,  welches  die  einzelnen  Punkte  der 
erwähnten  Bittschrift  speciell  nennt  und  darüber  entscheidet. 
Nachdem  die  Veranlassung  dieses  Diploms  angegeben  wurde, 
werden  die  Gesuche  der  Bischöfe,  dass  nur  Männer  ruthenischer 


535 

Nation,  griechisch -ruthenischen  Ritus  zu  Kirchendignitäten 
befördert  werden,  ferner  dass  ihnen  freistehe,  vier  Kan- 
didaten zu  wählen,  und  dass  der  aus  diesen  vier  vom  Könige 
Ernannte  innerhalb  von  drei  Monaten  in  sein  Amt  einge- 
führt werde  —  willfahrt  unter  der  Bedingung,  dass  sie  die 
Union  annehmen.  Bezüglich  der  Zulassung  der  ruthenischen 
Bischöfe  in  den  Senat  und  in  den  Landtag  sagt  der  König,  dass 
er  nach  dem  Abschlüsse  der  Union  darüber  mit  den  Senatoren 
und  der  Republik  verhandeln  wird.  Ferner  verspricht  der  König 
den  unirten  Ruthenen  allen  Schutz  gQgen.  die  Machinationen  der 
einheimischen  und  auswärtigen  Feinde  der  Union,  und  verspricht 
auch,  dass  er  die  Kirchengüter  der  Ruthenen  in  Schutz  nehmen 
wird,  und  dem  ruthenischen  Clerus  sichert  er  nach  der  Annahme 
der  Union  gleiche  Ehrenrechte  wie  dem  lateinischen  Clerus  zu. 
In  Hinsicht  darauf  aber,  dass  «die  ruthenischen  Klöster  und 
Kirchen  nicht  in  lateinische  Kirchen  verwandelt  werden",  sagt 
der  König,  dass  er  dies  in  den  königlichen  Gütern  verbieten 
wird,  „aber  auf  den  Besitzungen  des  Adels  können  wir  das  nicht 
thun."  Die  Macht  des  polnischen  Königs  war  eben  damals  dem 
Adel  gegenüber  ohnmächtig.  Dann  garantirt  der  König  den  Be- 
stand der  ruthenischen  Bruderschaften,  so  aber,  dass  sie  der  Juris- 
diktion des  Metropoliten  und  der  Bischöfe  unterliegen,  und  erlaubt 
die  Stiftung  der  Schulen,  der  Seminarien  und  Errichtung  von 
Buchdruckercien,  jedoch  unter  der  Bedingung,  dass  nichts 
Glaubenswidriges  gedruckt  werde,  auch  gestattet  der  König,  dass 
die  Bischöfe  ihre  widerspenstigen  Geistlichen  strafen  können, 
und  dass  sie  dabei  von  Niemandem  gehindert  werden  dürfen. 
Schliesslich  erklärt  der  König,  dass  sich  in  Kirchenangelegen- 
heiten Niemand  mischen  darf,  und  verspricht  den  Ruthenen  noch* 
andere  Gnaden  und  Privilegien,  wenn  sie  nur  die  Union  mit  Rom 
abschliessen  werden. 

4.  Unterdessen  haben  die  ruthenischen  Bischöfe  am  12.  Juni 
1595  eine  Synode  in  Brest  celebrirt,  und  weil  man  versichert  war, 
dass  die  Verhandlungen  mit  dem  päpstlichen  Nuntius  und  mit 
dem  Könige  zum  erwünschten  Resultate  führen  werden, 
beschlossen  die  versammelten  Bischöfe  auf  dem  Wege  zur  Ver- 
einigung der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  den  letzten  Schritt 
zu  thun.  Sie  erwählten  den  Wladimirer  Bischof,  Hipatius  Pociej, 
welcher  unbestimmt  wann  zum  Protothronius  erhoben  war,  und 


536 


den  Luzkcr  Bischof,  Cyrill  Terlecki,  zu  ihren  Abgeordneten, 
welche  im  Namen  des  ruthenischen  Episkopats,  des  Clerus  und 
des  Volkes  sich  nach  Rom  begeben  und  von  dem  Papste  die 
Aufnahme  der  Ruthen en  in  den  Schoos  der  heiligen  katholischen 
Kirche  erbitten  sollten.  Auf  derselben  Synode  verfassten  die 
ruthenischen  Bischöfe  ausserdem  folgendes  Schreiben  an  den 
heiligen  Vater,  welches  sie  ihren  beiden  Abgeordneten  mitge- 
geben haben.  Das  Schreiben  lautet : 

„Sanctissime  Pater,  Domine  et  Pastor  supremae  Ecclesiae 
Christi,  Domine  Clementissime!u 

„Repetentes  memoria  consensum  in  omnibus  atque  unioncm 
Orientalis  et  occidentalis  Ecclesiae,  quam  majores  nostri  sub 
obedientia  et  regimine  sanctae  sedis  Apostolicae  Roman ae  colue- 
runt:  ex  altera  vero  parte  perpendentes  animis  dissensiones  et 
Schismata,  quae  hodie  invaluerunt:  non  potuimus  propterea  mm 
maximo  dolore  non  affici:  deprecabamurque  assidue  Dominum, 
ut  nos  aliquando  in  unitate  fidei  aggregaret;  exspectantcs,  si  forte 
Superiores  et  pastores  nostri  Orientalis  Ecclesiae,  sub  quoruni 
obedientia  hucusque  fuimus,  de  ineunda  unitate  et  concordia, 
quam  in  liturgiis  quotidie  a  Deo  efflagitant,  cogitare  serio,  atque 
diligenter  in  eam  rem  et  curam  incumbere  vellent.  Sed  cum 
videremus  frustra  tale  quippiam  sperari  ab  illis,  non  tarn  malc- 
volentia  et  temeritate  fortasse  eorum,  quam  quod  sub  gravissimo 
servitutis  jugo  crudelissimi  tyranni  et  a  religione  Christiana  alieni 
gemant,  tentare  id  quod  maxime  vellent,  nullo  modopossunt:  nos 
nihilominus,  qui  in  his  partibus  sub  dominio  Serenissimi  Poloniac 
et  Sueciae  Regis  et  magni  Ducis  Lithuaniae  constituti  sumus, 
liberisque  nobis  propterea  esse  licet,  attcndentes  officium  nostrum 
neque  nobis  ipsis  et  ovibus  gregis  Christi,  quarum  cura  ad  nos 
spectat,  obesse,  conscientiasque  hac  in  parte  n ostras  tot  animarum 
interitu,  qui  ex  dissensionibus  his  provenit,  gravare  volentes, 
adjuvante  Domino,  ad  unionem  quacantca  inter  Orientalem  p]ccle- 
siam  viguit,  inque  Florentina  Synodo  ab  anteeessoribus  nostris 
constituta  est,  accedere  decrevimus:  nt  vinculo  hujus  unionis 
adstricti,  sub  obedientia  atque  regimine  Sanctitatis  vestrae,  uno 
ore  et  corde  glorificemus  et  laudemus  omnes  divinissimüm  et  sanc- 
tissimum  nomen  Patris  el  Filii  et  Spiritus  sancti. 

Ac  proindo  sciente  volenteque  domino  nostro  Sigismundo 
Tertio    Dei    gratis    Poloniae    et  Sueciae  Hege,  Magnoque  Duce 


537 


Lithuaniae,  cujus  etiam  singulare  ac  sapientissimum  Studium  in 
hac  re  enituit:  mittimus  ad  Sanctifatem  vestram  charissimos 
fratres  nostros  reverendos  in  Christo  Hypatium  Pociei  Proto- 
ihronium  atquc  Episcopum  Volodimiriensem,  Brestensemque,  et 
Cyrillum  Terlecki  Exarcham  atque  Episcopum  Luceoriensem 
Ostrosiensemque;  quibus  mandavimus,  ut  sanctatem  vestram 
adeant,  ac  (siquidem  Sanctitas  vestra  administrationem  sacramen- 
torum,  ritusque  et  caerimonias  Orientalis  Ecclesiae  integre,  inviola- 
biliter,  atque  eo  modo  quo  tempore  unionis  Ulis  utebamur,  nobis  con- 
servare,  confimareque  pro  se  et  successoribus  suis,  nihil  in  hac  parte 
innovaturis  umquam  dignetur)  suum  et  omnium  nostrum  Archiepis- 
copi  et  Episcorum,  totiusque  rCcclesiastici  nostri  status,  et  ovium 
commissarum  nobis  divinitus  nomine  Sedi  S.  Petri  et  Sanctitati 
vcstrac  uti  summo  Pastori  Ecclesiae  Christi  debitam  obedientiam 
deferant. 

Quae  omnia  petita  a  nobis  si  obtinuerimus,  Sanctitati  veslrae 
cum  omnibus  successoribus  suis  nos  et  successores  nostri  dicto 
audientcs,  subqueregimineSanctitatis  vcstrac  seraper  esse  volumus. 
Iu  quorum  majorem  fidem  litteras  praesentes  manibus  nostris 
subscripsimus,  atque  munivimus  sigillis.  Data  ex  Regno  Poloniae 
et  magno  Ducatu  Lithuaniae  die  12.  Junii,  anno  Domini  MDXCV. 
juxta  Kalendarium  vetus. 

Sanctitatis  veslrae 

humillimi  apud  Deum  oratores  et  servi 
subscriptiones  cum  sigillis. 

Michael  Dei  gratia  Archiepiscopus  Metropolita  Kioviensis, 
Halicienbisque  ac  totius  Russiae,  manu  proprio. 

Ipation  Dei  gratia  Protothronius  Episcopus  Vlodimiriensis, 
Brestensisque  manu  propria. 

Cyrillus  Terlecki  Dei  gratia  Exarcha  Episcopus  Luceoriensis 
Ostroviensisque  manu  propria. 

Gregorius  nominatus  Archiepiscopus  Vladika  Polocensis 
Vitebscensisque  manu  propria. 

Michael  Kopesiynski  Episcopus  Premisliensis,  Samborensisque 
manu  propria. 

Gedeon  Dalaban  Episcopus  Leopoliensis  manu  propria. 

Dionysius  Zbirujski  Episcopus  Chelmensis  manu  propria. 

Leontius  Pelczycki  Episcopus  Pinscensis,  Turoviensisque  manu 
propria. 


538 

Jonas  Hvhol  Archimandrita  Kobrinensis  ecclesiae  S.  Salvatoris 
manu  propria  subscripsi 

Idem  Jonas  Hohol  nominatus  Episcopus  Pinscensis,  Tarovien- 
sisque  manu  proprio." 

So  haben  sich  also  alle  Bischöfe  der  Ruthenen  feierlich  auf 
einer  Synode  für  die  Union  erklärt,  ,53)  und  mit  Sehnsucht 
erwarteten  sie  den  Augenblick,  wo  dieses  grosse  Werk  vollendet 
sein  wird.  Von  Seite  der  ruthenischen  Bischöfe  war  Alles  gethan, 
was  ihnen  ihre  Stellung  und  ihr  Gewissen  auferlegte,  und  nun 
sollten  ihre  Abgeordneten  zum  Abschlüsse  der  Union  nach  Rom 
reisen.  Doch  die  Sache  hat  wieder  eine  Verzögerung  erlitten, 
und  zwar  durch  die  gleichzeitigen  Unterhandlungen  mit  dem 
Fürsten  Constantin  Ostrogski. 

Während  nämlich  die  Bischöfe  die  letzten  Anstalten  zur 
Wiederherstellung  der  Union  trafen,  und  ihr  Vorhaben  öffentlich 
und  allgemein  bekannt  war,  hat  sieh  Hipatius  Pociej  zum  Fürsten 
Ostrogski  begeben,  um  ihn  zur  Annahme  der  Union  zu  bewe- 
gen. Sie  kamen  in  Lublin  zusammen,  und  nachdem  sie  diese 
Sache  besprochen  hatten,  einigten  sie  sich  dahin,  dass  man  vorerst 
den  König  Sigismund  III.  bitten  soll,  er  möge  noch  eine  Synode 
zu  berufen  erlauben,  auf  welcher  aber  nicht  nur  die  Bischöfe, 
sondern  auch  der  übrige  Clerus  sowie  die  Laien  anwesend  sein 
sollen,  und  erst  diese  Synode  solle  die  Bedingungen  der  Union 
berathen  und  feststellen. 

Der  Bischof  Pociej  begab  sich  nach  Krakau  und  legte 
dieses  Ansinnen  des  Fürsten  dem  Könige  vor;  doch  der  König 
wollte  darauf  nicht  eingehen,  sondern  verlangte,  dass  sich  die 
beiden  Bischöfe  gleich  nach  Rom  begeben,  so  wie  sie  früher 
selbst  beabsichtigten.  Sie  wollten  nämlich  mit  Ende  des  Monats 
Juli   1595  nach  Rom  abreisen,  nun  aber  wollten  sie  ihre  Reise 


,53)  Gegen  seine  Unterschrift  hat  mir  der  aus  seinen  Streitigkeiten  mit 
den  Lemberger  Basilianern  berüchtigte  Lemberger  Bischof  Gedeon  I  alaban  pro- 
testirt,  indem  er  am  I.  Juli  1595  vor  dem  Fürsten  Constantin  Ostrogski  er- 
klärte, dass  er  seine  Unterschrift  nicht  zu  diesem  Briefe  an  den  Papst,  sondern 
zu  einem  anderen  Zwecke  gegeben  habe;  aber  Cyrill  Terlecki  roplizirte,  dass 
die  Verhandlungen  in  Sachen  der  Lnion  ilcm  Balaban  nicht  unbekannt  waren. 
(Vgl.  Annales  EccL  Ruth,  p.  1  '•'•">  und  dann  17  I  —  105,  wo  alle  oben  angeführten 
Dokumente  vorkommen.)  Es  scheint,  dass  Balaban  nur  ans  Furcht  vor  dem 
Fürsten  gegen  die  Union  protestirte. 


539 

etwas  aufschieben,  in  der  Hoffnung,  dass  sich  der  Fürst  von 
Ostrog  vielleicht  noch  zur  Union  bewegen  lassen  wird.  Der  König 
gab  dazu  seine  Einwilligung  und  entliess  die  Bischöfe  in  ihre 
Heimat  aber  unter  der  Bedingung,  dass,  wenn  der  König  erfahren 
wird,  dass  der  Fürst  von  Ostrog  der  Union  nicht  widerstrebe, 
sondern  nur  die  nochmalige  Berufung  einer  Synode  verlange, 
er  dazu  seine  Einwilligung  geben  wird,  widrigenfalls  aber  sollen 
die  Bischöfe  nach  Verlauf  von  vier  Wochen  inKrakau  erscheinen, 
um  dann  nach  Rom  abzureisen.  Gleichzeitig  richtete  der  König 
ein  Schreiben  an  den  Fürsten  von  Ostrog  und  schickte  dasselbe 
mit  zwei  Senatoren,  welche  den  Fürsten  für  die  Union  geneigt 
machen  sollten.  Da  wiederholte  der  Fürst  das  schon  früher 
geäusserte  Verlangen,  damit  eine  neue  Synode  berufen  werde, 
zu  welcher  aber  auch  die  „Evangelischen",  welche  gerade  damals 
in  Torun  eine  Versammlung  abhielten,  eingeladen  und  zugelassen 
werden  sollen;  und  ausserdem  richtete  er  durch  seinen  Höfling 
Laskowski  am  12.  August  1595  an  den  König  ein  Schreiben  mit 
der  Erklärung,  dass  er  mit  fünfzehn-  oder  zwanzigtausend  Men- 
schen zur  Verfechtung  der  allgemeinen  Angelegenheit  zur 
Synode  erscheinen  wird.  Daraus  war  zu  ersehen,  dass  der  Fürst 
an  die  Annahme  der  Union  nicht  dachte,  dass  er  vielmehr  die 
Sache  verschleppen,  auf  jede  Weise  zu  erschweren  und  eventuell 
sogar  vielleicht  mit  Gewalt  zu  hintertreiben  gesonnen  war.  Die 
Bischöfe  sahen  das  nun  ein  und  begaben  sich  ohne  weitere  Ver- 
zögerung nach  Rom,  nachdem  Cyrill  Terlecki  zur  Bestreitung 
der  Reisekosten  noch  weitere  Schulden  zu  machen  genöthigt 
war.   ,54) 

Bald  nachher  erliess  derKönigSigismund  am  24.  September 
1595  ein  Manifest,  in  welchem  er  erklärte,  dass  es  sein  innigster 
Wunsch  sei,  damit  alle  seine  Unterthanen  unter  einem  obersten 
Hirten  Gott  mit  einem  Munde  und  mit  einem  Herzen  loben,  und 
alle  Katholiken  aufforderte,  dass  sie  Gott  für  die  Vereinigung 
ihrer  Brüder  mit  Freude  danken.  Schliesslich  erklärt  er,  dass  die 
abgesandten  Bischöfe  den  Papst  bitten  werden,  damit  er  den 
orientalischen  Ritus  unverändert  lasse,  was  der  Papst  gewiss 
thun  wird.  —  Der  Metropolit  Michael  Rahoza  aber,  der  als  Haupt 


,54)  Annales  Eccl.  Kuth.  p.  106  — 1974    Es  ist  also  unrichtig,  dass  der 
König  die  Reisekosten  bestritten  hat,  wie  gewöhnlich  angegeben  wird. 


540 

der  ruthenischen  Kirche  jetzt  in  dem  entscheidenden  Augen- 
blicke besonders  berufen  war,  seiner  Heerde  mil  gutem  Beispiele 
voranzulcuchten,  zeigte  sich  abermals  schwach,  indem  er  in 
seinen  Schreiben,  welche  er  am  12.  August  und  28.  Sep- 
tember 1595  von  Nowogrodek  an  den  Fürsten  Constantin 
Ostrogski  richtete,  erklärte,  dass  er  an  die  Union  nicht  denke. 
Anderseits  aber  unterhandelte  er  mit  einigen  ruthenischen 
Adeligen,  wie  man  in  diesen  schwierigen  Verhältnissen  ver- 
fahren soll.   155) 

§.  82. 
Wiederherstellung1  der  Union  (23.  Dezember  1595). 

Am  Stuhle  des  heil.  Petrus  sass  damals  Papst  Clemens  VIII. 
(1592—1605),  welcher  früher  selbst  als  Legat  in  Polen  gewirkt 
hatte,  und  somit  die  Wichtigkeit  der  Union  der  Ruthenen  am 
besten  beurtheilen  konnte;  denn  wenn  es  gelungen  wäre,  das 
ruthenische  Volk  wahrhaft  mit  der  katholischen  Kirche  zu  ver- 
einigen, so  mussten  dadurch  nicht  nur  die  Häretiker  aller  Farben 
in  den  Hintergrund  gedrängt  werden,  sondern  es  war  auch  eine 
starke  Vormauer  gegen  die  orientalische  Kirchenspaltung  und 
besonders  gegen  die  Türken  geschaffen.  Gross  war  deswegen  die 
Freude  des  Papstes,  als  ihm  am  15.  November  1595  die  Ankunft 
der  ruthenischen  Abgesandten  gemeldet  wurde.  Schon  am  dritten 
Tage  nach  ihrer  Ankunft  wurden  die  ruthenischen  Bischöfe  Cy  rill 
Terlecki  und  Hipatius  Pociej  von  dem  Papste  empfangen,  und 
überreichten  seiner  Heiligkeit  die  Schreiben  des  Königs  und 
einiger  Senatoren.  Ueber  die  Art  ihres  Empfanges,  sowie  über  die 
freundliche  Behandlung,  welche  den  beiden  Bischöfen  in  Koni  zu 
Theil  wurde,  schrieben  sie  am  29.  Dezember  1595  an  den  Lem- 
berger  Bischof156)    Gedeon  Balaban   wohl  zu  dem  Zwecke,    um 


,55)  Annale-  Eccl.  Ruth,  p,   197  8. 

,56)  „Ehrwürdiger  Herr  Bischof  und  geliebter  Bruder  im  Herrn.  Wir 
berichten  Euer  Ehrw.  von  uns.  und  von  der  uns  von  Ihnen  anvertrauten  hei- 
ligen Angelegenheit  (der  Union).  Nach  Ueberwindung  grosser  Beschwerden  der 
weiten  Reise  Bind  wir  in  sieben  Wochen  nach  unserer  Abreise  von  Krakau  am 
15.  November  in  Rom  angekommen,  und  am  Mittwoch  (18,  Nov.)  wurden  wir 
von  Seiner  Heiligkeit  zweimal  empfangen,  wobei  wir  die  Briefe  des  Königs  und 
einiger  Senatoren   Seiner   Heiligkeit  übergeben  haben.    Der  Papst   hat    uns    als 


541 

auch  ihn  zur  Annahme  der  Union  zu  bewegen,  indem  er  sich 
zwar  auch  für  die  Union  erklärte,  aber  bald  zu  den  Gegnern 
der  Union  übergangen  war. 

Bald  nach  der  Ankunft  der  ruthenischen  Abgeordneten 
wurden  Berathungen  der  Kardinäle  gehalten,  welche  nicht  lange 
Zeit  in  Anspruch  nahmen,  weil  schon  Alles  vom  Apostolischen 
Nuntius  vorbereitet  war.  Der  Papst  billigte  vollständig  die  Zu- 
geständnisse, welche  der  Apostolische  Nuntius  in  Krakau  den 
Ruthenen  zugesagt  hatte;  es  wurde  von  den  Ruthenen  nicht 
einmal  verlangt,  dass  sie  das  Wort  „Filioque"  in  ihr  Symbolum 
aufnehmen,  indem  sich  der  Papst  mit  dem  Versprechen  der 
Bischöfe  begnügte,  dass  sie  die  katholische  Lehre  vom  Ausgange 
des  heiligen  Geistes,  vom  Vater  und  Sohne,  als  einem  Prinzipe, 
lehren  wollen;  und  nachdem  Alles  abgethan  war,  wurde  das 
feierliche  Consistorium  zum  Abschlüsse  der  Union  der  Ruthenen  mit 
Rom  auf  den  23.  Dezember  1595  anberaumt. 


Yater  seine  Kinder  mit  unbeschreiblicher  Liebe  und  Gnade  aufgenommen. 
Wohnung.  Man  hat  uns  zur  Wohnung  ein  schönes  Palais  zugewiesen,  •  •  • 
auch  haben  wir  aus  Gnade  Seiner  Heiligkeit  Alle:.-:,  Was  zum  Leben  nothwendig 
ist,  im  Ueberflusse  •  •  •.  Auf  unsere  Bitten  hat  uns  der  Papst  eine  Audienz  zur 
Ablegung  unseres  Glaubensbekenntnisses  ertheilt,  und  zwar  am  23.  Dezember, 
in  der  grossen  Halle  Constantins,  wo  der  Papst  die  höchsten  Fürsten  zu  em- 
pfangen pflegt;  dort  geruhte  Seine  Heiligkeit  sich  auf  seinen  Thron  niederzu- 
lassen, und  ihn  umgaben  die  Kardinäle,  Erzbischöfe,  Bischöfe,  besonders  aber 
die  Gesandten  des  Königs  von  Frankreich  und  anderer  Staaten  •  •  • .  Dabei 
waren  auch  viele  geistliche  Herren,  römische  Fürsten  und  Adelige.  Als  man  uns 
dort  mit  Ehren  eingeführt  hatte,  küssten  wir  die  Füsse  Seiner  Heiligkeit  und 
überreichten  Ihre  (der  ruthenischen  Bischöfe)  Schreiben,  welche  Euer  Ehrw.  mit 
mir,  Bischof  von  Luzk,  verfasst  hat,  welche  dann  der  ehrw.  Herr  Eustaphius 
Wolowicz  laut  gelesen  hat;  weil  aber  hier  mit  Ausnahme  unserer  polnischen 
und  litauischen  Herren,  deren  es  hier  genug  gibt,  Niemand  ruthenisch  verstanden 
hat,  so  hatten  wir  eine  lateinische  Uebersetzung  bereit  gehalten,  und  als  Wolo- 
wiez  geendigt  hat,  wurden  die-e  Schreiben  gleich  lateinisch  gelesen.  Nachdem 
die  Adresse  gelesen  wurde,  da  hat  Seine  Heiligkeit  an  uns  durch  einen  von 
seinen  Unterkämmerern  eine  wunderschöne  Ansprache  gehalten,  in  welcher  ei- 
serne Freude  über  unsere  Ankunft  und  Bekehrung  ausgesprochen  und  uns  Alles 
(d.  i.  den  Ritus)  zu  bewahren  und  für  ewige  Zeiten  zu  bestätigen  versprochen 
hat.  Darauf  haben  wir  in  unserem  Namen  und  im  Namen  des  hochw.  Metropo- 
liten und  aller  unserer  Bischöfe  das  bereit  gehaltene  Glaubensbekenntniss  ge- 
lesen, und  zwar,  ich  Wladimirer  Bischof  lateinisch  und  ich  Luzker  Bischof 
ruthenisch,  und  dann  haben  wir  auf  das  heil.  Evangelium  in  aller  Bischöfe  und 
unserem  Namen,  den  Kid  geleistet  und  eigenhändig  unterschrieben,    und  Seine 


542 

An  diesem  für  unsere  Kirche  hochwichtigen  Tage  ver- 
sammelten sich  die  Kardinäle  mit  vielen  Erzbischöfen  und 
Bischöfen  so  \\ie  einer  grossen  Anzahl  des  Clcrus  in  der  grossen 
Constantinischen  Halle  im  Vatican;  es  erschienen  auch  die  Ge- 
sandten der  fremden  Mächte,  viele  römische  Fürsten  und  Ade- 
lige und  eine  bedeutende  Anzahl  von  polnischen  und  litauischen 
Herren,  die  damals  in  Rom  verweilten,  und  nachdem  Seine  Heilig- 
keit Papst  Clemens  VIII.  nach  üblicher  Begrüssung  von  Seite 
der  Anwesenden  sich  auf  dem  Stuhle  des  heiligen  Apostelfürsten 
Petrus  niedergelassen  hat,  begann  der  feierliche  Akt  der  Wieder- 
vereinigung der  Ruthcncn  mit  der  heil,  römischen  katholischen 
Kirche.  Die  ruthenischen  Ablegaten  Hipatius  Pociej  und  Cvrill 
Terlecki  wurden  zuerst  zum  Fusskusse  Seiner  Heiligkeit  zuge- 
lassen   und  übergaben  dann  das  Synodalschreiben  des   rutheni- 


Heiligkeit  Hess  uns  näher  herantreten,  neigte  sieh  zu  uns,  und  sprach  väterlich 
einige  Zeilen,  worunter  auch  diese  Worte  waren:  „Ich  will  nicht  Euer  Herr- 
scher sein,  sondern  Euere  Schwachheit  und  Unvollkommenheit  auf  meine  Schul- 
tern nehmen."  Und  am  folgenden  Tage,  das  ist  am  24.  Dezember,  am  Vorabende 
der  Geburt  Christi,  feierte  Seine  Heiligkeit  die  Vesper  in  der  neuen  Peterskirche, 
der  wir  mit  einer  grossen  Anzahl  des  Clerus,  mit  Kardinälen,  Erzbischüfen  und 
Bischöfen  in  unserem  ganzen  Ornat  beiwohnten  und  den  päpstlichen  Segen 
empfingen.  Man  bestimmte  uns  den  Platz  vor  allen  Bischöfen,  und  dann  führte 
man  uns  noch  näher  zu  Seiner  Heiligkeit.  In  Gegenwart  Seiner  Heiligkeit  dür- 
fen die  Kardinäle  nicht  die  kostbaren,  mit  Gold  verzierten  Kronen  tragen  •  •  • 
nur  wir  haben  unser  kostbares  Ornat  tragen  dürfen.  Für  diese  Union,  sowie  da- 
für, dass  uns  unsere  Liturgie  und  unser  Ritus  unangetastet  belassen  worden  ist, 
sei  Gott  Ehre  und  Preis.  Während  unseres  langen  Aufenthaltes  in  Rom  haben 
wir  den  Gottesdienst  in  der  griechischen  Kirche  zum  heil.  Athanasius  gefeiert. 
Diese  Kirche  ist  mit  grossen  Kosten  erbaut  und  mit  allen  Paranicnten  reichlich 
versehen,  und  der  Gottesdienst  wird  wie  bei  uns,  aber  in  griechischer  Sprach«' 
gehalten •  bei  dieser  Kirche  ist  ein  Collegium  von  50  Personen,  welche  in  Allem 
griechisch  unterrichtet  werden.  In  dieser  Kirche  haben  wir  auch  zelebrirt,  und 
zwar,  ich  Wladimirer  Bischof  zu  Weihnachten,  und  ich  Bischof  von  Luzk  am 
Feste  des  heil.  Stephanus,  und  mit  uns  zelebrirten  ihre  (griechische)  Priester, 
welche  so  wie  wir,  den  Gottesdienst  verrichten  und  sich  in  nichts  geändert 
haben,  es  ist  demnach  besser,  unter  einem  höchsten  Hirten  zu  leben,  als  unter 
fünf  oder  sechs,  und  dabei  Eintracht  und  Liebe  zu  bewahren  mit  den  römischen 
Geistlichen,  von  denen  Liebe  und  Schutz  für  die  heil.  Kirchen,  und  mit  Gottes 
Hilfe  auch  eine  bessere  Ordnung  zu  erwarten  ist.  Das  haben  wii  Euer  Ehrw. 
schriftlich  mitzutheileu  für  billig  gehalten,  und  nach  unserer  Rückkehr  werden 
wir  von  Allem  ausführlich  erzählen.  Geschrieben  in  Rom  1695  am  l'9.  Dezem- 
ber, Hipatius,  Bischof  von  Wladimir  und  Brest,  Cyrill,  Bischof  von  Luzk  und 
Ostrog."  —  Annalee  Eccl.  Ruth.  p.  199-  201  in  der  Note. 


543 

sehen  Episcopats  vom  12.  Juni  1595,  welches  vom  Priester  Eu- 
staphiusWoIowicz,  lateinischen  Domherrn  vonWilno,  in  rutheni- 
scher  und  lateinischer  Sprache  verlesen  wurde.  Dann  übergaben 
die  beiden  ruthenischen  Abgesandten  die  oben  angeführten 
Artikel,  welche  vom  Apostolischen  Nuntius  in  Krakau  geprüft 
und  gutgeheissen  waren,  welche  auch  zuerst  in  ruthenischer 
Sprache  und  dann  in  lateinischer  Uebersetzung  gelesen  wurden. 
Hierauf  hielt  der  Cardinal- Staatssekretär  Silvius  Antoniani  im 
Auftrage  des  Papstes  eine  Anrede,157)  worin  er  die  Abgesandten 
der  Buthenen  herzlich  begrüsste,  ihr  ernstes  Ringen  nach  der 
Vereinigung  mit  der  wahren  Kirche  in  begeisterten  Worten  er- 
hob, und  mit  der  Aufforderung  schloss,  jetzt  dieselbe  in  feier- 
licher Weise  durch  die  Ablegung  des  Glaubensbekenntnisses  zu 
vollziehen.  Nun  haben  die  beiden  ruthenischen  Bischöfe  das  für 
die  Griechen  vom  heiligen  Stuhle  vorgeschriebene  Glaubensbe- 
kenntniss  vor  dem  Papste  in  ihrem  und  im  Namen  des  Kiewer 
Metropoliten  und  der  übrigen  ruthenischen  Bischöfe  abgelegt, 
den  Eid  auf  das  heil.  Evangelium  geleistet  und  den  Akt  eigen- 
händig unterschrieben,  worauf  sie  mit  dem  Metropoliten  und  den 
übrigen  Bischöfen,  mit  dem  Clerus  und  dem  ganzen  ruthenischen 
Volke  in  die  Gemeinschaft  der  Einen,  heiligen,  katholischen  und 
apostolischen  Kirche  vom  heiligen  Vater  Clemens  VIII.  aufge- 
nommen wurden. 

Tiefgerührt  richtete  dann.P.  Clemens  VIII.  an  die  rutheni- 
schen Abgeordneten  folgende  Worte: ,58)  »Die  Freude  unseres 
Herzens,  die  uns  heute  wegen  euerer  Rückkehr  zur  katholischen 
Kirche  erfüllt,  vermögen  keine  Worte  auszudrücken.  Besonderen 
Dank  sagen  wir  dem  unsterblichen  Gotte,  der  durch  seinen 
heiligen  Geist  eueren  Sinn  dahin  leitete,  dass  ihr  euere  Zuflucht 
zu  der  heiligen  römischen  Kirche,  euerer  und  aller  Gläubigen 
Mutter,  nähmet,  welche  euch  den  Schooss  ihrer  Liebe  aufschloss 
und  euch  wieder  aufnimmt.  Wir  begrüssen  und  empfangen  euch 
also,  eueren  Metropoliten,  euere  Mitbischöfe  und  die  gesammte 
ruthenische  Nation  in  aufrichtiger  Freude  unseres  Herzens,  voll- 
kommen überzeugt,  dass  ihr  in  Wahrheit  und  aus  innerem  An- 
triebe Gottes,  welcher  das  Herz  durchforscht,  zu  uns  gekommen 


,87)  Die  Ansprache  siehe  im  Anhange  Nr.  T. 

,58)  Aus  Baronius  bei  Theiner.  Neueste  Zustände  8.  104. 


544 

seid  und  den  katholischen  Glauben  angenommen  habt.  Erkennet 
nun,  Brüder!  die  Gnade  Gottes,  und  erhaltet  euch  das  Geschenk 
der  göttlichen  Erbarmung.  Gehorchet  dieser  euerer  liebevollsten 
Mutter,  welche  mit  glühender  Sehnsucht  euer  Seelenheil  sucht 
und  keinen  irdischen  Lohn  von  euch  verlangt.  Seid  demüthig 
und  werdet  nicht  übermüthig  in  euerer  Gesinnung,  denn  Gott,  wie 
ihr  wisset,  gibt  den  Demüthigen  Gnade,  den  Stolzen  widersteht 
er.  So  verlor  auch  das  bemitleidenswerthe  Griechenland,  dessen 
Unglück  wir  tief  betrauern,  seines  Stolzes  wegen  das  Licht  der 
Wahrheit  und  seufzet  unter  dem  härtesten  Joche  knechtischer 
Erniedrigung.  Ehret  daher  die  Demuth,  und  hänget  getreu  der 
katholischen  Kirche  an.  Wir  werden  stets  für  eueren  Vortheil,  so 
viel  wir  mit  Gottes  Beistand  vermögen,  nichts  crmangeln  lassen, 
und  ertheilen  euch,  die  ihr  gegenwärtig  seid,  wie  auch  eueren 
abwesenden  Brüdern   den  Apostolischen  Segen." 

So  wurde  der  feierliche  Akt  der  Vereinigung  der  ruthe- 
nischen Kirche  mit  Rom  würdig  geschlossen. 

Die  Union  wurde  auf  Grundlage  des  ökumenischen  Floren- 
tiner Concils  geschlossen.  Der  heilige  Stuhl  erkannte  den 
Ruthenen  alle  Rechte,  Freiheiten  und  Privilegien  zu,  die  sie  bis- 
her genossen  hatten,  und  bestätigte  ihnen  alle  kirchlichen  Ge- 
bräuche bei  der  Verwaltung  der  Sakramente  und  Verrichtungen 
der  gottesdienstlichen  Handlungen,  welche  bei  ihnen  üblich 
wraren,  insofernc  solche  den  Glaubenslehren  der  katholischen 
Kirche  nicht  zuwider  waren. 

Gleich  nach  dem  Abschlüsse  der  Union  wurden  auch  die  dies- 
bezüglichen J)< kumente  ausgefertigt.  Den  Akt  der  Union  selbst  ver- 
ewigte P.Clemens  Vin.  in  der  an  demselben  Tage  ausgefertigten 
Bulle  »Magnus  Dominus,  et  laudabilis«  ,5"),  in  welcher  der  Hergang 
der  Union  und  die  im  feierlichen  Consistorium  erfolgte  Aufnahme 
der  ruthenischen  Bischöfe  sammt  allen  Feierlichkeiten,  die  dieselbe 
hegleitet  hatten,  ausführlich  dargestellt  ist.  Kurz  nachher  (am 
7.  Februar  1590)  richtete  P.  Clemens  \  III.  an  den  ruthenischen 
Episcopat  das  Breve  „Benedietus  sil  Pastor  ille  bonus",'60)  in 
welchem  er  die  bei  dem  Abschlüsse  der  Union  beobachtete  Wei-e 
in  Kürze  angibt,    und  den  Metropoliten  auffordert,    dass  er  eine 


'  ■■'    Im.  Anhange  Nr.  III 
'«<»)  Im  Anhange  Nr.  IV. 


Synode  berufe,  auf  welcher  die  übrigen  Bischöfe  das  von  den 
beiden  ruthenischen  Abgeordneten  abgelegte  Glaubensbekennt- 
nis» ablegen  sollen.  Zugleich  wird  der  Metropolit  in  Kenntniss 
gesetzt,  dass  der  Papst  alle  Bitten  und  Forderungen  derRuthenen 
bewilligt  und  dass  er  sich  für  sie  auch  beim  polnischen  Könige 
in  einem  besonderen  Schreiben  verwendet  hat.  —  Gleichzeitig 
richtete  der  Papst  an  den  polnischen  König  und  an  mehrere 
Dignitäre  im  Königreiche  Polen  mehrere  Schreiben,161)  in  denen 
er  sie  aufforderte,  dass  sie  die  unirtcn  Ruthenen  in  ihren  Schutz 
nehmen  und  ihnen  zu  Würden  und  Auszeichnungen  verhelfen. 
Endlich  erliess  P.  Clemens  VIII.  am  23.  Februar  1596  die  Bulle 
„Decet  Romanum  Ponlificem" ,  (im  Anhang  Nr.  V.)  womit  dem 
Metropoliten  der  Besitz  seiner  alten  Jurisdictionsrechte  bestätigt 
wurde.  In  dieserBulle  erwähnt  der  Papst  in  Kürze  die  vollzogene 
Union,  beruft  sich  dabei  auf  die  Bulle  „Magnus  Dominus  et 
laudabilis",  und  sagt  ferner,  dass  er,  um  den  Ruthenen  weitere 
Beweise  seiner  väterlichen  Gnade  zu  geben,  bewilligt,  dass  der 
Metropolit  von  Kiew  und  IJalitsch  alle  seine  Suifraganbischöfe 
im  Namen  des  heiligen  Stuhles  confirmire  und  instituire,  sobald 
sie  zu  dieser  Würde  ernannt  sein  werden.  In  Bezug  auf  den  Me- 
tropoliten von  Kiew  und  Halitsch  aber  verordnet  die  Bulle,  dass 
jener,  welcher  rechtmässig  zum  Metropoliten  erwählt  oder  er- 
nannt sein  wird,  beim  heiligen  Stuhle  durch  den  jeweiligen 
Nuntius  um  die  Confirmation,  Institution  und  um  die  Bewilligung 
der  Consecration  ansuche.  Dabei  verordnet  Papst  Clemens  VIII. 
ausdrücklich,  dass  alle  diesbezüglichen  Urkunden  von  der  Curie 
im  geheimen  Wege  und  taxfrei  erledigt  werden.  In  Folge  dieser 
Bulle  sollte  die  Wahl  des  Metropoliten  auf  folgende  Weise  ge- 
schehen: Von  dem  Tode  des  jeweiligen  Metropoliten  hatte  der 
Nuntius  unverzüglich  den  heiligen  Stuhl  in  Kenntniss  zu  setzen, 
und  er  erhielt  durch  die  Propaganda,  welcher  der  ruthenische 
Episcopat  unterordnet  war,  die  päpstlichen  Vollmachten,  die  ihn 
ermächtigten,  für  die  Administration  der  vakanten  Metropolie 
und  für  die  Wahl  des  Metropoliten  so  schnell  als  möglich  zu 
sorgen.  Der  Nuntius  übertrug  nun  die  Administration  der  er- 
ledigten Metropolie  einem  Bischöfe  und  berief  die  Suffragan- 
bischöfe,denProtoarchimandriten  und  die  angesehensten  Prälaten 

16')  Vgl.  Annales  EccI.  Ruth.  p.  223. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  35 


546 

aus  dem  Welt-  und  Klostcrclerus  zur  Wahl  des  neuen  Metro- 
politen, welche  unter  seinem  Vorsitze  stattgefunden  hat.  War  die 
Wahl  erfolgt,  so  schickte  der  Nuntius  die  Prozessakten  nach 
Rom  an  die  Propaganda,  welche  diese  dem  heiligen  Vater  zur 
Bestätigung  vorlegte.  Nach  der  Genehmigung  des  heil.  Vaters 
erfolgte  die  Präconisirung  des  Metropoliten  im  Consistorium,  und 
hierauf  wurde  vermittelst  der  Propaganda  die  Confirmationsbulle 
ausgefertigt. 

Papst  Clemens  VIII.  Hess  schliesslich  einige  Zeit  nachher 
(159G)  zum  Andenken  an  die  Vereinigung  der  rutheniseben 
Kirche  mit  Rom  eine  Medaille  prägen,  auf  deren  Vorderseite 
sieh  um  das  Bild  des  Papstes  die  Worte:  „Clemens  VIII.  Pfex 
Max."  befanden,  auf  der  Rückseite  aber  die  vor  dem  päpstlichen 
Throne  knieenden  Ruthenen  dargestellt  waren  mit  der  Inschrift 
„Ruthenis  reeeptis,  1596." lfi2) 

So  ist  also  die  Union  mit  Gottes  Hilfe  zu  Stande  gekommen, 
und  es  handelte  sich  nun  um  deren  Promulgation  in  der  Kiewer 
Metropolie  selbst,  und  damit  werden  wir  den  zweiten  Zeitraum 
unserer  Kirchengeschichte  abschliessen. 

§.83. 

Promulgation  der  Union  in  der  Kiew  er  Metropolie. 

CJegen  Ende  Februar  1596  verliessen  die  rutheniseben  Ab- 
gesandten die  ewige  Stadt,  und  ihr  Herz  überströmte  vor  gott- 
genehmer  Freude  über  das  glücklich  vollzogene  Werk  der  Ver- 
einigung ihrer  Kirche  mit  dem  Mittelpunkte  der  ewigen  Wahr- 
heil; anderseits  aber  musste  sie  auch  eine  gewisse  Beklemmung 
ergreifen,  weil  ihnen  wohl  bekannt  war,  dass  sie  in  ihrerlleimath 
heftige  Gegner  der  Union  finden  werden.  Wenn  sie  auch  das 
Schicksal  des  Cardinais  Isidor  nicht  zu  befürchten  brauchten, 
weil  sie  einem  katholischen  Regenten  unterthan  waren,  so 
mussten  sie  dennoch  auf  vielfache  und  vielseitige  Verfolgungen 
und  Verleumdungen  gefassl  sein;  denn  sie  vertraten  ja  die  Wahr- 
heit, welche  nach  göttlichem  Ausspruche  immer  ihre  Gegner 
findet.  Doch,  getröstet  und  gestärkt  mit  dem  apostolischen  Segen 
des  heiligen  Vaters,  wankten  sie  nicht  in  ihrem  Vorhaben,   und 

,fia)  Baronius  a.  n.  0.  p,  681, 


547 

schritten  muthig  an  die  Vollendung  und  Ausführung  des  so 
glücklich  und  feierlich  vollzogenen  Unionsaktes. 

Nach  dem  Auftrage  des  Papstes  sollten  sich  dieruthenischen 
Bischöfe  unter  Vorsitz  ihres  Metropoliten  zu  einer  Synode  ver- 
sammeln, und  dort  das  von  den  beiden  Abgesandten  in  Rom  im 
Namen  aller  Committenten  abgelegte  Giaubensbekenntniss  auch 
persönlich  ablegen,  worauf  dann  die  Union  feierlich  promulgirt 
werden  sollte.  Dies  war  also  die  erste  Aufgabe,  welche  die  beiden 
ruthenisehen  Abgeordneten  zu  erfüllen  trachteten,  und  wirklich 
wurde  dem  erwähnten  Auftrage  des  Papstes  im  Laufe  des  Jahres 
1596  Folge  geleistet.  Unterdessen  aber  sind  manche  Ereignisse 
vorgefallen,  welche  hier  wenigstens  kurz  erwähnt  werden  müssen. 

Während  die  Bischöfe  Hipatius  Pociej  und  Cyrill  Terlecki 
in  Rom  im  Auftrage  und  im  Namen  der  übrigen  Bischöfe  die 
Union  zum  Abschlüsse  brachten,  ruhten  auch  die  Gegner  der 
Union  nicht,  und  namentlich  suchte  Fürst  Ostrogski  Alles  in  Be- 
wegung zu  setzen,  um  die  Vereinigung  der  ruthenisehen  Kirche 
mit  Rom  zu  verhindern.  Noch  vor  der  Abreise  der  genannten 
Bischöfe  nach  Rom  erliess  Fürst  Constantin  von  Ostrog,  mit 
welchem  die  der  Union  ergebenen  Bischöfe  jede  weitere  Unter- 
handlung abgebrochen  haben,  ein  Manifest,  welches  den  Clerus 
und  das  Volk  zum  Kampfe  gegen  die  Union  aufforderte.  „Unsere 
falschen  flirten,  heisst  es  in  diesem  Aktenstücke,163)  der  Metro- 
polit und  die  Bischöfe,  haben,  verblendet  von  dem  Glänze  der 
Welt  und  verleitet  von  ihrem  Ehrgeize,  unsere  heiligen  Patri- 
archen verlassen  und  sind  zu  den  Lateinern  übergelaufen.  Noch 
verbergen  sie  ihre  Wolfsnatur  und  wollen  ihre  Absicht  nicht 
offen  eingestehen,  aber  schon  haben  sie  sich  die  Hand  gegeben, 
um  alle  orthodoxen  Christen  dieses  Landes  mit  in  das  Verderben 
zu  verstricken,  wie  Judas  sich  mit  den  Juden  verband,  um 
Christum  zu  verkaufen.  Da  die  Mehrzahl  der  Einwohner  dieses 
Landes  und  namentlich  die  orthodoxen  Christen  mich  gewisser- 
massen  als  Haupt  der  Orthodoxie  betrachten,  und  da  ich  mich 
vor  Gott  und  euch,  vielgeliebte  Brüder,  fürchte,  irgend  eine  Mit- 
schuld auf  mein  Haupt  zu  laden,  theile  ich  Allen  insgesammt  und 
Jedem  insbesondere  mit,  dass  ich  im  Bunde  mit  euch  fest  einzu- 


1  b3)  Vgl.  Jos.  Spillmann  a.  a,  O.  S.  385    nach  Actes    de  *a  Kussie  occi- 
dentale  von  Dom.  Guepin  I.  CLII. 

35* 


548 

stellen  gedenke  gegen  diese  gefährlichen  Feinde  unseres  Heiles. 
Was  kann  C3  Schamloseres,  was  Ungerechteres  geben,  als  diese 
sechs  oder  sieben  Menschen,  die  sich  wie  Strauchdiebe  im  Ge- 
heimen verbünden,  die  unsere  Hirten,  die  Patriarchen,  verlassen. 
die  uns  ohne  eine  Anfrage  in  diesen  Vcrrath  verstricken  —  uns, 
die  Orthodoxen,  als  wären  wir  stumme  Hunde!  Wozu  noch 
Leuten  von  solchem  Schlage  gehorchen?  Wenn  das  Salz  schal 
geworden  ist,  so  werfe  man  es  hinaus  und  trete  es  mit  Füssen!" 
Dieses  Manifest  war  nur  eine  fernere  Konsequenz  der  von  des 
Fürsten  häretischen  Freunden  sorgfältig  gepflegten  unionsfeind- 
lichen Gesinnung  desselben,  wobei  er  sich  aber  noch  eine  offenbare 
Lüge  erlaubt,  indem  er  behauptet,  dass  er  als  Haupt  der  Ortho- 
doxie gar  nicht  befragt  wurde,  während  es  sattsam  bekannt  ist, 
dass  mit  ihm  die  meisten  Unterhandlungen  und  ßerathungen  ge- 
pflogen wurden,  welche  freilich  wegen  seiner  excentrischen 
Forderungen  zu  keinem  Resultate  führen  konnten.  —  Doch 
dieser  Aufruf  des  mächtigen  Fürsten  blieb  nicht  ohne  Erfolg, 
und  sogar  der  Metropolit  Michael  Rahoza,  der  am  12.  Juni  1595 
eine  Ergebenheitsadresse  an  den  Papst  entsendet  hatte,  erklärte 
in  seinen  von  Nowogrodekam  12.  iVugust  und  28.  September  IT)'.».*) 
datirten  Schreiben,  dass  er  an  die  Union  gar  nicht  denke. 
Indessen  bekehrte  sich  der  schwache  Metropolit  wieder  zu 
seiner  vorigen  Ansicht,  nur  der  Lemberger  Bischof  Gedeon 
Balaban,  welchem  der  Fürst  in  dessen  ungerechten  Streite  mit 
dem  dortigen  Basilianerklostcr  seinen  Beistand  versprochen  hat, 
widerrief  seine  Unterschrift,  die  er  auf  die  Ergebenheitsadresse  ge- 
setzt hatte,  und  beschuldigte  überdies  den  Luzker  Bischof  Ter- 
lecki,  als  ob  dieser  seine  Unterschrift  missbraucht  hätte.  Das  Bei- 
spiel des  Balaban  befolgte  auch  der  Peremyschler  Bischof 
Michael  Kopestynski,  und  Beide  fielen  von  der  Union  noch  vor 
deren  Abschlüsse  ab. 

Im  Frühjahre  1590  hat  König  Sigismund  III.  den  Landtag- 
berufen,  und  diese  Gelegenheit  benutzte  der  der  Union  abgeneigte 
ruthenische  Adel  zu  einer  Demonstration,  und  zwar  gewiss  nicht 
auseiner  grossen  Vorliebe  zum  Schisma,  sondern  nur  aus  Opposition 
und  aus  Aerger  darüber,  dass  die  Bischöfe  es  gewagt  haben,  in 
Kirchensachen  selbständig  zu  handeln.  Der  oft  genannte  Purst 
Constantin  von  Ostrog  verbündete  sich  nun  mit  dem  Fürsten 
( ieorg  Drucki  Ilorski,    und  an  sie    schloss    sich    der    zahlreiche 


549 

ruthenische  Adel  zur  gemeinsamen  Bekämpfung  der  Union,  Die 
Verbündeten  verfasslen  eine  Adresse  an  den  König,  in  welcher 
sie  verlangten,  dass  die  der  Union  ergebenen  Bischöfe  abgesetzt, 
und  an  deren  Stelle  eifrige  Anhänger  des  Schisma  eingesetzt 
werden,  und  diese  Adresse  hat  Fürst  Ostrogski  dem  Könige  per- 
sönlich überreicht.  Am  Schlüsse  des  Landtages  erklärten  die 
Gegner  der  Union,  dass  sie  den  Hipatius  Pociej  und  Cyrill 
Terlecki  als  Bischöfe  nicht  anerkennen  werden,  und  ausserdem 
wollten  sie  eine  von  ihnen  gegen  die  Bedrückungen  der  rutheni- 
schcn  Nation  verfasste  Beschwerdeschrift  in  Gegenwart  des 
Königs  zum  Vortrage  bringen;  allein  die  Stände  stimmten  dage- 
gen, und  die  Protestation  wurde  erst  später  den  Akten  einver- 
leibt. Ausserdem  wurden  auch  die  Kosaken  gegen  die  Union 
aufgehetzt,  und  sie  verübten  viele  Grausamkeiten,  von  denen 
später  die  Rede  sein  wird.  Bei  dieser  Sachlage  sah  sich  der  König 
vor  die  Alternative  gestellt,  entweder  die  Union  fallen  zu  lassen, 
oder  sich  mit  einem  Theil  des  ruthenischen  Adels  zu  verfeinden. 
Er  cntschloss  sich  zur  Verteidigung  der  Union,  und  „wenn  der 
lateinische  AdelundClerus  nur  in  etwa  hierin  seinemBeispiele  ge- 
folgt wäre,  so  hätten  die  ruthenischen  Unirten  nicht  jene  bitteren 
Kämpfe  zu  bestehen  gehabt,  die  ihnen  kleinliche  nationale  Eifer- 
sucht gerade  von  dieser  Seite  bereitete." 16*)  Seine  Heiligkeit  der 
Papst  und  der  polnische  König  waren  für  die  mit  Rom  vereinig- 
ten Ruthenen  von  den  besten  Intentionen  beseelt,  doch  manche 
Bitten  des  Papstes  waren  erfolglos,  und  zwar  durch  das  Wider- 
streben des  Senates.  „Was  auch  immer  von  unseren  Historikern, 
sogt  ein  polnischer  Schriftsteller, 165)  zur  Erklärung  dieser  Er- 
scheinung angeführt  wrird,  ist  zu  unbedeutend,  als  dass  es  einer 
näheren  Beachtung  werth  wäre,  auch  die  grösste  Beredtsamkeit 
wird  niemals  im  Stande  sein,  namentlich  die  lateinischen  Bischöfe 
in  dieser  Beziehung  zu  entschuldigen." 

Der  König  aber  hat  sich  der  Union  ehrlich  und  redlich  an- 
genommen und  erliess  am  29.  Mai  1596  ein  Manifest  an  seine 
Unterthanen,  worin  er  ihnen  die  vollzogene  Union  verkündete 
und  hinzufügte:    „die  Bischöfe  haben  von   Rom  nichts  Neues, 


164)  Jos.  Spillmann  S.  J.  a.  a.  O.  S.  387. 

165)  Ks.  Edw.  Likowski,   historya  Uiiii  kosciola   ruskiego  z.   kosciolem 
rzymskim,  Poznan  1875.  S.  64. 


550 

nichts  euerem  Heile  Widriges,  keine  Neuem ng  eueres  kirch- 
liehen Ritus  gebracht,  sondern  alle  euere  Dogmen  und  euer  Ritus 
ist  euch  unangetastet  geblieben,  konform  den  Satzungen  der 
Apostel,  der  Concilien  und  der  Lehre  der  heiligen  griechischen 
Väter,  die  ihr  ehret  und  deren  Festtage  ihr  feiert."  ,6°)  Dieses 
Manifest  war  dringend  noth wendig,  um  die  durch  die  Wühlereien 
des  Fürsten  Constantin  Ostrogski  irregeleiteten  und  eingeschüch- 
terten Gemüther  zu  belehren  und  zur  Ausdauer  in  dem  heil- 
samen Vorsatze  der  Union  zu  bestärken. 

Nun  hat  der  Metropolit  auf  den  6.  Oktober  1596  eine  Synode 
nach  Brest  beruf en^  auf  welcher  die  Union  promulgirt  werden  sollte. 
Nach  dem  Wunsche  des  Königs  konnte  sich  zu  dieser  Synode 
Jeder,  der  es  wollte,  einfinden,  allein  unbewaffnet  und  mit  Aus- 
nahme der  Protestanten,  und  auf  der  Synode  durfte  nur  die  Union 
den  Berathungsgegenstand  bilden.  Wirklich  versammelte  sich  in 
Brest  am  festgesetzten  Tage  eine  grosse  Anzahl   der  Anhänger 


i  / 


und  der  Gegner  der  Union.  Sehr  rührig  zeigte  sich  Fürst  Ostrogsh 
mit  allen  Gegnern  der  Union.  Er  umgab  sich  mit  der  ganzen  Pracht 
seiner  fürstlichen  Macht,  und  mit  ihm  erschien  Fürst  Alexander 
Polubenski  Kastellan  von  Nowogrodek,  und  viele  Adelige:  dann 
gehörten  zu  seiner  Partei  die  beiden  Bisehöfe  Gedeon  Balaban 
von  Lemberg  und  Michael  Kopestyriski  von  Peremyschl,  ferner 
Nestor  Kozmycz  Exarch  des  Kiewer  Metropoliten,  Nicefor  Tur 
Archimandrit  des  Kiewer  HöhlenklosterSj  Hilarion  Masalski 
Archimandrit  von  Suprasl,  Eliscus  Archimandrit  von  Pinsk,  und 
mehrere  Ilegumcne ;  und  um  der  Partei  ein  grösseres  Ansehe:) 
zu  geben,  berief  man  auch  den  Griechen  Nicephor,  als  Vertreter 
des  Kons  tantin  opler  Patriarchen,  und  sogar  der  berüchtigte  Häre- 
tiker (Calvinist)  Cyrillus  Lucaris  wurde  zum  Protosyncellus  des 
alexandrinischen  Patriarchen  erhoben  und  von  den  Gegnern  der 
Union  zur  Synode  berufen. 

Von  Seite  der  Unirten  erschienen  ausser  dem  Metropoliten 
Michael  Rahoza,  die  Bischöfe  Hipatius  Pociej  von  Wladimir  und 
Brest,  Cyrill  Terlecki  von  Luzk  und  Ostrog,  Hermogenes  Zagorski 
Erzbischof  von  Polozk,  Dionysius  Zbirujski  von  Chclin  und  Beiz, 
Johann  Hohol  von  Pinsk  und  Turow,  und  viele  Archiniandriten, 
Hegumene,  Dekane,  Pfarrer  und  Diakone.  Als  Vertreter  des  heiligen 


fifi)  A-nnalea    Bccl    Ruth.  p.  227. 


551 

Stuhles  erschienen:  DemetriusSolikowski  Erzbischof  von  Lemberg, 
Bernard  Maciejowski  Bischof  von  Luzk,  und  Stanislaus  Gorao- 
liriski,  Bischof  von  Chelm,  und  &\s  Vertreter  des  Königs  erschienen: 
Fürst  Christophor  Radziwill,  Leo  Sapieha  Kanzler  von  Litauen, 
undDemetriusChalecki  Vice-Schatzmeister  desGrossfürstenthums 
Litauen.  Zugegen  war  auch  P.  Skarga,  welcher  für  das  Zu- 
standekommen der  Union  die  meisten  Verdienste  hatte. 

Gleich  nach  dem  Zusammentritte  der  Synode  stellte  Fürst 
Ostrogski  folgende  vier  Bedingungen:  1G7)  1.  Die  Bischöfe,  die  sich. 
vom  Patriarchen  von  Konstantinopel  lossagten,  müssen  abgesetzt 
werden;  2.  die  Synode  von  Brest,  welche  ohne  Genehmigung 
des  Patriarchen  zusammenberufen  wurde,  kann  über  die  Union 
mit  der  abendländischen  Kirche  nichts  beschliessen;  3.  die  ruthe- 
nische  Kirche  in  Polen  hat  von  der  polnischen  Regierung  Privi- 
legien erhalten,  welche  durch  Conföderationen  und  Eidschwüre 
der  Könige  bestätigt  sind;  daher  soll  sie  in  ihrem  Verhältnisse 
zum  Patriarchen  und  bei  ihrem  Ritus  belassen  werden ;  4.  der 
alte  Kalender  ist  beizubehalten.  Diese  vier  Punkte  haben  die 
Gegner  der  Union  als  solche  hingestellt,  von  denen  sie  nicht 
ablassen  werden,  damit  war  aber  auch  jede  weitere  Unterhand- 
lung vereitelt,  indem  die  drei  ersten  Punkte  im  direkten  Gegen- 
satze zur  Union  standen  und  dieselbe  einfach  unmöglich  mach- 
ten. Der  vierte  Punkt  aber  ist  gegenstandlos  geworden,  weil  auch 
die  Freunde  der  Union  den  Plan,  den  neuen  Kalender  anzu- 
nehmen, aufgegeben  haben.  Nichtsdestoweniger  konstituirten  sich 
die  Gegner  der  Union  in  einem  Privathause  zu  einer  Aftersynode, 
und  Fürst  Ostrogski  hat  zu  dieser  Versammlung,  in  welcher  ein 
griechischer  Ueberläufer  Nicephorus  und  ein  zum  Protosyncell 
des  alexandrinischen  Patriarchen  beförderter  Calvinist  Cyrillus 
Lucaris  das  grosse  Wort  führten,  auch  den  Metropoliten  einge- 
laden, wohl  nicht  zu  einem  anderen  Zwecke,  als  um  ihn  dem 
öffentlichen  Hohne  preiszugeben.  Doch  der  Metropolit,  welcher 
für  die  Feier  der  Synode  die  Brester  Kirche  zum  heil.  Nicolaus 
bestimmt  hatte,  weigerte  sich  dieser  Einladung  Folge  zu  leisten. 
Als  demnach  der  Metropolit  auf  die  wiederholte  Einladung  (vom 
6.  und  7.  Oktober)  sich  in  die  Versammlung  der  Gegner  der 
Union  nicht  begeben  wollte,  erklärten  sie  am  8«   Oktober,  dass 


,6')  Annale s  Eccl.  Ruth.,  p.  232. 


552 

sie  Ihn  nicht  mehr  als  ihren  Metropoliten  anerkennen.  Vergeblich 
waren  die  Bemühungen  der  königlichen  Kommissäre,  welche  die 
Gegner  der  Union  aufforderten,  dass  sie  ihren  Widerstand  auf- 
geben und  der  Union  beitreten.  Sic  antworteten,  „dass  sie  sich 
dem  Könige,  welcher  die  Union  wünscht,  nicht  widersetzen 
wollen.  Weil  aber  die  Geschichte  lehrt,  dass  alle  Bemühungen, 
dieUnion  wiederherzustellen,  scheiterten,  weil  man  dieses  grosse 
Werk  ohne  gehörige  Vorsicht  unternommen,  und  nicht  die  zweck- 
mässigen Mittel  gewählt  hat,  damit  die  Union  dauerhaft  sein 
könne;  weil  sie  ferner  sehen,  dass  nun  das  Unionswerk  ohne  Vor- 
wissen der  orientalischen  Patriarchen  und  ohne  gehörige;  Vorsicht 
verhandelt  wird,  so  müssen  sie  an  dem  guten  Erfolge  zweifeln. 
Damit  es  aber  nicht  den  Anschein  habe,  dass  sie  den  Willen  des 
Königs  gering  schätzen,  so  erklärten  sie,  dass  sie  bereit  seien,  der 
Union  beizutreten,  wenn  man  zuerst  die  Einwilligung  der  orien- 
talischen Patriarchen  einholen  und  die  Streitpunkte  bezüglich 
der  Dogmen  und  des  kirchlichen  Ritus  beilegen  wird,  und  for- 
mulirten  ihre  Forderungen  wieder  in  folgenden  drei  Punkten: 
1.  Die  Bischöfe,  welche  sich  von  den  orientalischen  Patriarchen 
lossagten,  werden  abgesetzt;  2.  der  König  wird  ersucht,  dass  die 
Kechte  und  Privilegien  der  ruthenischen  Kirche  in  ihrer  Kraft 
bleiben,  und  die  Bedrückungen  der  Kuthencn  aufhören;  3.  man 
muss  den  gesammten  ruthenischen  Adel  auffordern,  dass  er  am 
Landtage,  beim  Könige  und  bei  den  Senatoren  dahin  wirke,  dass 
diese  Beschlüsse  ausgeführt  werden.«  Diese  Forderungen  wurden 
dem  Konige  vorgelegt  und  im  Lande  ausgebreitet,  aber  der  Bre- 
ster Kapitän  Chalecki  verweigerte  deren  Entgegennahme,  und  so 
scheiterten  die  Verhandlungen  mit  den  Gegnern  der  Union.168) 
Nachdem  so  jede  Hoffnung  der  Vereinigung  der  Gegner  ge- 
schwunden war,  wurde  die  Brester  Synode  am  8.  Oktober  1596  in 
der  Kirche  des  heil.  Nicolaus  abgehalten.  In  feierlicher  Procession 
begab  sich  der  Metropolit  mit  den  Bischöfen  und  dem  Clerua  in 
die  genannte  Kirche,  wo  sieh  auch  die  Vertreter  des  heil.  Stuhles 
und  (\(iri  Königs  versammelten.  Es  wurde  ein  feierliches  Dankamt 
zelebrirt,  und  nach  dem  Gottesdienste  bestieg  der  Polozker  Erz- 
bischof Herrn o gen ea  den  Ambon  und  promulgirte  die  päpstliche 
Unionsbulle,   Der  feierliche  Akt  wurde  mit   der  Dankhymme  auf 


Itt8)  Annales  Eccl.  Kuth.  p.  226     229. 


553 

eine  würdige  und  erhebende  Weise  abgeschlossen.  Die  Versam- 
melten begaben  sich  hierauf  in  die  lateinische  Kirche  der  Mutter 
Gottes,  wo  man  den  Hymnus  „Te  Deum  Laudamus"  sang;  am 
folgenden  Tage  (Sonntag)  war  wieder  in  der  ruthenischen  Kirche 
des  heil.  Nicolaus  ein  feierlicher  Dankgottesdienst,  dem  auch  die 
lateinischen  Bischöfe  beiwohnten,  und  bei  welchem  der  berühmte 
Redner  P.  Skarga  die  Predigt  „Von  der  Einheit  der  Kirche 
Gottes"  gehalten  hat. 

Die  Gegner  der  Union  ergrimmten  bei  dieser  hehren  Feier- 
lichkeit, sie  sagten  sich  von  ihren  rechtmässigen  Bischöfen  los, 
und  der  Metropolit  Michael  Kahoza  entsetzte  und  exkommunizirte 
die  abtrünnigen  Bischöfe  Gedeon  Balaban  und  Michael  Kopes- 
tyiiski  (am  9.  Oktober  1596),  sowie  die  der  Union  feindlichen 
Geistlichen  (am  10.  Oktober  1596)  und  erliess  dann  das  folgende 
Synodalschreiben,  womit  die  Union  der  ruthenischen  Kirche  mit 
Rom  in  der  ganzen  Metropolie  promulgirt  wurde  169). 

„Im  Namen  Gott  des  Dreieinigen.  Zu  seinem  Lob  und 
Preis  und  zum  Heile  der  Seelen,  so  wie  zur  Bekräftigung  und 
Erhöhung  des  heiligen  christ-katholischen  Glaubens,  thun  wir 
auf  der  gesetzmässigen  Synode  in  Brest  im  Jahre  des  Heils 
1596  am  8.  Oktober  nach  dem  alten  Kalender  in  der  Kathedral- 
kirche des  heil.  Nicolaus  versammelten  unterfertigten  Metropolit 
und  Bischöfe  des  griechischen  Ritus,  Allen,  denen  das  zu  wissen 
nöthig  ist,  zum  ewigen  Andenken  kund;  dass  wir  einsehen,  dass 
die  höchste  Gewalt  der  Kirche  "Gottes  im  Evangelium  und  mit 
den  Worten  unseres  Herrn  Jesu  Christi  gestiftet  und  befestigt 
ist,  auf  dass  die  Kirche  Christi  auf  dem  Petrus  wie  auf  einem 
Felsen  stehend  von  Einem  regiert  und  geleitet  werde,  auf  dass 
dieser  über  einen  Körper,  als  Ein  Haupt  und  in  Einem  Hause,  als 
ein  Herr  und  Verwalter  der  Gaben  Gottes  Bestellte  für  die  Ord- 
nung und  für  alles  Gute  für  Alle  sorge,  welche  Ordnung  der  Kirche 
Gottes  von  den  Zeiten  der  Apostel  an  durch  alle  Jahrhunderte  an- 
dauerte, indem  alle  Patriarchen  beim  Nachfolger  des  heil.  Petrus, 
das  ist  beim  römischen  Papst,  inGlaubenssachen,  in  Appellationen 
ihre  Zuflucht  suchten,  wie  das  aus  den  Concilien  und  den  Regeln 
(Satzungen)  der  heiligen  Väter  zu  ersehen  ist-,  was  ferner  auch 


,69)   Auch   der  König  Sigismund  III.   hat  am    15.  Dezember   1506    den 
Abschluss  der  Union  in  einem  Universal  kundgemacht. 


554 

die  aus  dem  Griechischen  übersetzten  alten  slavischen  Kirchen- 
bücher beweisen,  und  die  heiligen  Väter  der  orientalischen 
Kirche  bezeugen,  welche  diesen  Stuhl  und  Primat  des  heiligen 
Petrus  und  seine  Macht  über  die  Bischöfe  der  ganzen  Welt 
kennen,  da  ja  auch  die  Konstantinopler  Patriarchen,  von  denen 
dieses  ruthenische  Land  den  heiligen  Glauben  angenommen  hat, 
den  Primat  des  römischen  Stuhles  des  heiligen  Petrus  durch  eine 
geraume  Zeit  kannten  und  sich  ihm  unterordneten  und  von  dem- 
selben sich  den  Segen  erbaten;  —  und  obwohl  sie  von  dem  hei- 
ligen Stuhle  oftmal  abfielen,  haben  sie  doch  immer  sich  mit  dem- 
selben versöhnt  und  sind  zum  Gehorsam  zurückgekehrt,  —  so 
sind  sie  das  letzte  Mal  auf  der  Florentiner  Synode  im  Jahre  des 
Heils  1438  unter  dem  Patriarchen  Joseph  und  dem  Kaiser 
Johann  Paläolog  vollständig  zu  diesem  Gehorsam  zurückgekehrt, 
und  haben  den  römischen  Papst  als  Vater,  Lehrer  und  Hirten 
des  ganzen  Christenthums  und  als  rechtmässigen  Nachfolger  des 
heiligen  Petrus  anerkannt;  und  auf  der  genannten  Florentiner 
Synode  war  auch  unser  Erzbischof  und  Metropolit  von  Kiew  und 
ganz  Russland,  und  er  hat  diese  Vereinigung  des  Konstantinopler 
Patriarchats  sowie  aller  zu  demselben  gehörigen  Kirchen  auch 
zu  uns  gebracht  und  dieses  ruthenische  Land  im  Gehorsame  der 
römischen  Kirche  befestigt;  in  Folge  dessen  dann  die  pol- 
nischen Könige  und  die  litauischen  Grossfürsten,  namentlich  aber 
Wladislaus,  König  von  Polen  und  Ungarn,  und  andere  Regenten 
der  Geistlichkeit  des  griechisch-ruthenischen  Ritus  Privilegien, 
und  auf  einem  allgemeinen  Landtage  alle  Freiheiten,  welche  die 
römisch-katholischen  Geistlichen  geniessen,  gegeben  haben.  — 
Als  aber  die  Konstantinopler  Patriarchen  von  der  Union  abfielen 
und  unter  heidnische  und  türkische  Gewalt  gekommen  sind, 
haben  sich  viele  Irrthünier.  Acrgernisse  und  Vernachlässigung 
der  gebührenden  Aufsicht  und  eine  arge  Simonie  geltend  gemacht, 
und  hernach  breiteten  sich  Irrlehren  aus,  welche  fast  ganz  Russ- 
land überschwemmten,  die  Kirchen  verheerten  und  den  Gottes- 
dienst beeinträchtigten.  Weil  wir  nun  nicht  wollten  uns  dieser 
schweren  Sünde  schuldig  machen,  und  nicht  gesonnen  waren, 
ihnen  (d.  i.  den  Patriarchen)  beim  Zcrreissen  de-  kirchlichen 
Einheit  behilflich  zu  sein,  und  in  Fürsorge  für  das  Seelenheil, 
welches  die  sich  jetzt  ausbreitenden  Häresien  gefährden,  haben 
wir   im    vorigen    Jahre    die    hochw.    Bischöfe    Hipatius    Pociej, 


555 

Protothronius  und  Bischof  von  Wladimir  und  Brest,  und  Cyrill 
Terlecki,  Exarch  und  Bischof  von  Luzk  und  Ostrog  mit  Wissen 
und  Willen  unseres  allerdurchlauchtigsten  Herrn  und  Königs 
von  Polen  und  Grossfürsten  von  Litauen,  Sigismund  III.,  dem 
Gott  eine  glückliche  und  lange  Regierung  schenken  möge,  zum 
heiligsten  Vater  dem  römischen  Papste  Clemens  VIII.  als  unsere 
Gesandten  geschickt  mit  der  Bitte,  dass  uns  der  Papst,  als  der 
höchste  Hirt  der  allgemeinen  katholischen  Kirche,  in  seine 
Obedienz  aufnehme  und  uns  von  der  Abhängigkeit  vom  Kon- 
stantinopler  Patriarchen  befreie  und  entbinde,  damit  uns  aber 
dabei  der  Ritus  und  die  Ccremonien  der  griechisch-ruthenischen 
Kirche  belassen,  in  unseren  Kirchen  keine  Veränderungen  vor- 
genommen, sondern  Alles  nach  der  Tradition  der  heiligen  grie- 
chischen Väter  für  ewige  Zeiten  gelassen  werden  möge,  was  uns 
der  heilige  Vater  wirklich  zugestanden  und  diesbezüglich  Privi- 
legien und  Schriften  geschickt  hat,  mit  dem  Auftrage,  dass  wir 
auf  einer  zu  dem  Zwecke  berufenen  Synode  das  Glaubensbekennt- 
niss  ablegen,  und  dem  römischen  Stuhle  des  heiligen  Petrus, 
dem  P.  Clemens  VIII.  und  seinen  Nachfolgern  Obedienz  leisten. 
Das  haben  wir  heute  auf  dieser  Synode  gethan,  wie  es  unsere 
eigenhändig  gefertigten,  mit  unseren  Siegeln  versehenen  Urkun- 
den beweisen,  welche  Urkunden  wir  den  zu  dieser  Synode  dele- 
girten  Abgesandten  des  heiligen  Vaters  P.  Clemens,  nämlich  den 
hochw.  Herren  Johann  Demctrius  Solikowski,  Erzbischofe  von 
Lemberg,  Bernard  ITacicjowski,' Bischöfe  von  Luzk,  und  Stanislaus 
Gomolinski,  Bischöfe  von  Chelm  eingehändigt  haben,  und  zwar 
in  Gegenwart  der  Gesandten  Seiner  Majestät  des  Königs  Sigis- 
mund III.,  des  durchlauchtigsten  Fürsten  Nikolaus  Christophor 
Radziwill,  des  hochwohlg.  Herrn  Leo  Sapieha  Kanzlers  des 
Grossfürstenthums  Litauen,  und  seiner  Gnaden  des  Herrn 
Demctrius  Chalccki,  Unter-Schatzmeisters  des  litauischen  Gross- 
fürsten thums  und  Kastellans  von  Brest,  und  in  Gegenwart  vieler 
anderer  geistlichen  und  weltlichen  auf  dieser  Synode  versammel- 
ten Personen. 

Gegeben,  wie  oben  erwähnt,  mit  unseren  eigenhändigen  Un- 
terschriften. Michael  Rahoza,  von  Gottes  Gnaden  Erzbischof,  Metro- 
polit von  Kiew,  Halitsch  und  ganz  Russland  m.  p.,  Hipatius  Pociej, 
von  Gottes  Gnaden  Bischof  von  Wladimir  und  Brest  m.  p.,  Cyrill 
Terlecki,    von  Gottes  Gnaden  Exarch,    Bischof  von    Luzk    und 


556 

Ostrogm.  p.,  Gregor  German  (Hermogen),  Erzbischof  von  Polozk, 
Bischof  von  Witebsk  und  Mstislavl,  in.  p.,  Dionysius  Zbirujskivon 
Gottes  Gnaden  Bischof  vonChehn  und  Beiz  m.  p.,  Jona*- (Johann) 
Hohol  von  Gottes  Gnaden  Bischof  von  Pinsk,  und  Turow,  Archi- 
mandrit von  Kobryn  in.  p.,  Bohdan  (^Theodor)  Leszczynski;170)  — 
Clemens,  Archimandrit  von  Braclaw,  und  Horodno  in.  p.,  Gedeon 
Brolnicki,  Archimandrit  von  Lawryszow  in.  p.,  Paesius,  Archi- 
mandrit von  Minsk  m.  p." 

So  war  denn  das  grosse  Werk  mit  Gottes  Hilfe  vollbracht. 
Nach  langen  traurigen  Jahren  hat  ein  Theil  des  ruthenischen  Volles 
den  Irrweg  verlassen.  Die  traurige  Lage,  in  welcher  die  ruthenische 
Kirche  schmachtete,  ermahnte  deren  edlere  Söhne,  und  sie  beschlossen 
zurückzukehren  zum  Glauben  ihrer  Väter,  zu  diesem  Glauben,  welcher 
die  ruthenische  Kirche  unter  dem  heiligen  apostelgleichen  Wladimir 
und  dessen  weisen  Sohne  und  Nachfolger  Jaroslaw  I.  gross  und 
herrlich  machte,  zu  diesem  Glauben,  welchen  der  erste  Metropolit  der 
Russen,  Michael  I.,  predigte.  Sie  kehrten  zurück  zum  Felsen  des 
Glaubens,  wie  sich  Silvius  Antoniani  ausdrückt,  auf  den  Christus 
der  Herr  seine  Kirche  gebaut,  zum  heiligen  Berge,  auf  dem  es  Gott 
zu  wohnen  gefallen  hat,  zur  Mutter  und  Lehrerin  aller  Kirchen,  der 
heiligen  römischen  Kirche.  Sie  beschlossen  nach  Ablegung  der  Finster- 
nisse das  Licht  zu  sehen,  nach  Einheit  und  Frieden  zu  streben,  auf 
dass  in  Erfüllung  gehe  das  Wort  des  Herrn:  „Es  wird  eine  Heerde 
und  ein  Hirt  sein.u 

Die  Diö<'c$anYerwaltiiit£,  Domkapitel. 

§.84. 

I.    1  n  der   Kiewer  Metropolie.    Gründung  des  rutheni- 
schen Bisthuins  in  Lemberg.   Domkapitel   inLemberg 
und  Peremyschl. 

/.  Zu  der  Kiewer  Metropolie  gehörten  in  dieser  Periode  ur- 
sprünglich acht  Diöcesen,  nämlich  die  von  Wladimir,  Peremyschl, 
Chelm,  Luzk,  Turow,  Tschernigow,  Polozk  uud  Smolensk.  In 
llalitsch  bestand  schon  seit  längerer  Zeit  kein  Bisthum,  und  die 
geistlichen  Angelegenheiten  der  ehemaligen  Ilalitscher  Metro- 
polie wurden  durch  Vikarien  der  Kiewer  Metropoliten  verwaltet, 


70)  Ist  sonst  nicht  bekannt. 


557 

insoferne  es  sich  nicht  um  bischöfllicne  Funktionen  handelte, 
welche  sie  nicht  ausüben  konnten,  weil  sie  nicht  Bischöfe  waren. 
Zu  der  Weihe  und  wegen  anderen  bischöflichen  Funktionen 
mussten  sich  die  Halitscher  entweder  zum  Kiewer  Metropoliten, 
der  gewöhnlich  in  Wilno  oder  in  Nowogrodek  in  Litauen  resi- 
dirte,  oder  zu  dem  in  Sutschawa  in  der  Bukowina  residirenden 
walachischen  Metropoliten  begeben.  Das  war  aber  mit  grossen 
Schwierigkeiten  verbunden.  Die  genannten  Vikarien  des  Kiewer 
Metropoliten  residirten  anfangs  in  dem  Dorfe  Krylos  beiHalitsch, 
dann  in  Lemberg.  Da  erhob  sich  zwischen  dem  Lemberger  pol- 
nischen Erzbischofe  Bernardin  Wilczek  und  dem  Marschall  des 
Königreiches  Polen,  Slanislaus  de  Chodecz,  ein  Streit  über  das 
Präsentationsrecht  dieser  Vikarien,  welcher  Streit  vom  Könige 
Sigismund  I.  im  Jahre  1509  zu  Gunsten  des  Lemberger  lateini- 
schen Erzbischofs  entschieden  wurde  ,71).  Der  König  stützt  sich 
in  seiner  Entscheidung  auf  päpstliche  Dekrete,  welche  ihm  die 
Pflicht,  für  die  Ausbreitung  der  Union  unter  den  Ruthenen 
zu  wirken,  übertragen,  und  verordnet,  dass  die  genannten 
Vikarien  des  Kiewer  Metropoliten  von  dem  lateinischen  Erz- 
bischof von  Lemberg  instituirt  und  constituirt  werden  sollen, 
damit  sie  so  mehr  unter  dem  Einflüsse  des  lateinischen  Erzbi- 
schofs bleiben  und  sich  eher  zur  Union  bekehren.  Die  Vikarien 
residirten  nun  in  Lemberg,  aber  die  Unbequemlichkeiten,  wrelche 
sich  seit  der  Aufhebung  des  Halitscher  Bisthums  fühlbar  mach- 
ten, dauerten  an,  darum  petitionirte  der  Clerus  und  die  Bürger 
von  Lemberg  wiederholt,  damit  in  Lemberg  ein  ruthenischesBis- 
thum  errichtet  werde.  Durch  diese  Bitten  bewogen,  erliess  der 
j)olnische  König  Sigismund  I.  am  23.  Oktober  1539  in  Krakau  ein 
Dekret,  womit  er  das  ehemalige  Halitscher  Bisthum  restituirte  und 
den  damaligen  Vikar  und  Archimandriten  des  Lemberger  St. 
Georg-Klosters,  Macarius  Tuczapski  zum  Bischof  ernannte,  wel- 
cher dann  1540  von  dem  Kiewer  Metropoliten  Macarius  IL  zum 
Bischof  konsekrirt  worden  ist.  Das  Diplom  des  Königs  Sigmund  I. 
lautet:  175J) 

„Nos  Sigismundus  Dei  Gratla  Rex  Poloniae-  •  •  •    Significa- 
mus  tenore  praesentium-  •  •  QuiaNos  ad  supplicationem  humilera 


171)  Annales  Eccl.  Ruthenae,  pag.  93 
,72j  Annales  Eccl,  Ruthenae  p.  94—90. 


558 

certorum  apud  Nos  factam-  •  •  •  querebantur  emm,  quod  corum, 
Spirituales  cogerentur  aliunde  ex  tcrris  Russiac  et  Poloniae  pro 
ordinibus  aeeipiendis  in  Moldaviam  et  alia  loca  externa  sc  con- 
ferre  et  negotia  sua  spiritualin,  nti  divortia  et  Separation  es  matri- 
moniorum,  quotics  ex  causis,  uti  dicebant,  legitimis  eveniebant, 
agere,  item  Synagogarum  et  Ecclesiarum  ipsorum  consecrationes 
impetrare,  eo  quoil  eorundem  Locumtenens  honorabilis  Maca- 
rius  Tuczampski  vulgari  nomine  Namyestnik  (d.  i.  Statthalter) 
dictus,  qui  hactenus  Metropolitani  ipsorum  Arcbiepiscopi  Hali- 
eiensis  loeum  administrare  et  tenere  dicitur,  non  Laberet  eam 
facultatem,  praemissa  omnia  juxta  ritnm,  consvetudinem  et  neces- 
sitatem  fidei  eorum  Graecae  administrandi,  supplicaruntque  Nobis 
debita  cum  instantia,  ut  illis  in  praemissis  oranibus,  de  dementia 
nostra  Regia  prospicere,  et  ex  eodem  Locumtcnente  Haliciensi, 
et  Sancti  GeorgiiLeopoliensi,  nee  non Camenecensi,  Podoliaeque 
praefato  lionorabili  Macario  Tuczampski  Vladicam  eis  insignire, 
dare  et  constituere  dignaremur,  in  iis  proventibus  et  introitibus, 
in  quibus  idem  Locumtenens  Haliciensis  hactenus  mansit,  et 
praesidebat.  Quorum  quidem  subditorum  nostrorum  spiritualium 
et  secularium  ritus  Ruthenici  petitionibus  permoti,  annuentes  eun- 
dem  bonorabilem  Macarium  Tuczampski  Locumtenentem,  in  Vla- 
dicam eis  dandum  et  constituendum  esse  duximus  damusque  et 
constituimus  praesentibus,  ut  a  Metropolitano  suo  Kiioviensi  ad 
eam  dignitatem  Vladicatus  insignitus  possit praemissa  omnia,  quae 
ad  ritum  fidei  eorum  pertinere  videbuntur  eis  administrare,  hoc 
est,  ut  deineeps  ex  terris  Russiae  et  Podoliae  districtibus  ipsorum 
videlicet  Haliciensi,  Leopoliensi,  Camenecensi,  Snyatiniensi,  Tr<  in 
bovliensi,  Spirituales  eorum  ordines  suos  juxta  ritum  ipsorum, 
apud  eundem  Vladicam  suum  seeipiant,  el  ad  externas  partes  pro 
reeipiendis  illis  se  deineeps  non  conferant.  Item  quod  dictus 
eorum  Macarius  Vladica  Ecclesias  eorum  et  Synagogas  consecrare 
aliasque  omnes  actiones  Ecclesiasticaa  prout  et  alii  Vladicae  ad- 
ministrare, divortia  ei  separatio nes  Matrimoniorum  inter  saecu- 
lares  lidei  sitae  facere  possii  el  valeat.  Cui  quidem  Vladicae  Ma- 
cario, sub  potestatem  illius  daraus  et  conferimus  omnes  et  singulos 
spirituales,  Popones  eorumque  Ecclesias,  Synogogas  ei  Monasteria 
in  terria  Russiae  et  Podoliae  et  districtibus  supranominatia  Hali- 
ciensi, Lcopoliensi,  Camenecensi,  Sniatynensi,  Trebovoliensi  sitas 
videlicet  Ecclesiam   Haliciensem   Metropolitanam,    in  qua    quon 


559 

dam  Archieplscopus  alias  Metropolitanus  praesidebat,  quae  nunc 
eorum  linqua  vulgari  Krylos  dicitur.  Item  Monas tcrium  Unieiow 
(Uniow),  quod  in  honorem  et  titulum  Ssimae  Dominae  Nostrae 
Assumptionis  Mariae  Virginis,  a  praedecessoribus  Nostris  funda- 
tum  est  et  alia  omnia  quibuscumque  nominibus  vocata  ejusdem 
Vladicae  Jurisdiction!  annectimus  et  adscribimus:  Quoque  idem 
Vladica  praefatus  Macarius  modernus  et  alii  pro  tempore  existen- 
tes more  aliorum  Vladicarum  Clerum  suum  praefatum  in  omnibus 
actionibus  eorum  quoad  ritum  etconsuetudinem  fidei  eorumGrae- 
cae  administrabit,  et  disponet,  sucessoresque  sui  gerent,  admini- 
strabunt,  et  disponent  (Saeculares  autem  non  administrabunt  — 
videtur  additum  esse  a  monachis  S.  Basilii  M.)  Ex  singulis  Po- 
ponibus  in  Vladicatu  suo  constitutis  duodecim  grossos  (per  sex 
florenos  in  allis  transumptis)  ratione  contributionis  Kunyczne  dic- 
tae  prout  et  alii  Vladicae  in  suis  Vladicatibus,  singulis  annis 
habebit,  et  percipiet,  eorum  Poponum  actiones  et  negotiain  spiri- 
tualibus,  nee  non  errorcs  et  excessus  corriget  et  emendabit,  prout 
ad  officium  suum  Vladicatus  pertinere  et  speetare  videbitur.  In 
cujus  rei  testimonium  sigillum  nostrum  est  appensum.  Datum 
Cracoviae  feriaquintapost  festumUndecimMilliavirginumproxima 
(22.  Octobris)  Anno  Dni  1539  Regni  vero  Nostri  Anno  33." 

Der  Kiewer  Metropolit  Macarius  II.  wollte  den  vom  Könige 
Sigismund  I.  zum  Bischof  von  Halitsch  und  Lemberg  ernannten 
Macarius  Tuczapski  nicht  konsekriren,  indem  er  behauptete,  dass 
dies  der  König  ohne  seine  Zustimmung  zu  thun  kein  Recht  hatte, 
aber  der  Clerus  und  viele  angesehene  Laien  ersuchten  den  Me- 
tropoliten, dass  er  den  Tuczapski  konsekrire  und  schickten  den- 
selben mit  einem  sicheren  Geleite  nach  Nowogrodek  in  Litauen 
zum  Metropoliten,  wo  er  am  22.  Februar  1540  den  Eid  ablegte, 
und  sich  verpflichtete,  dass  er  die  Hälfte  der  Einkünfte  an  den 
Metropoliten  abliefern  und  sich  niemals  die  Halitscher  Metropolie 
aneignen  wird,  dass  er  die  Anteminsien  im  Namen  des  Metropo- 
lften  unterschreiben  wird,  und  zwar:  „sub  poenis  privationis  a 
beneficio,  exeommunicationis  et  mille  florenorum  Regi,  quinqua- 
gentorum  Metropolitae  exsolutionis«,  worauf  er  dann  zum 
Bischof  geweiht  wurde 173)-  Auf  diese  Weise  wurde  das  ehemalige 
Halitscher  Bisthum  restituirt,    aber  der  erste  Bischof  wurde  von 


"*)  Annales  Eccl.  Ruth.  p.  99. 


5G0 

dem  Metropoliten  gewissermassen  nur  als  ein  Vikar  mit  bischöf- 
lichem Charakter  angesehen,  und  mit  Rücksicht,  dass  in  Halitsch 
früher  eine  Metropolie  bestand,  hat  der  Kiewer  Metropolit  den 
neuen  Bischof  eidlich  verpflichtet,  dass  er  nicht  an  die  Wieder- 
herstellung- der  Flalitscher  Metropolie  denke.  Der  neuernannte 
Halitscher  Bischof  führte  den  Titel:  „Bischof  von  Halitsch,  Lem- 
berg  und  Kamenec  in  Podolicn",  und  seit  der  Zeit  war  in  Lem- 
berg  immer  ein  ruthenischer  Bischof.  Bis  zum  Ende  dieser  Peri- 
ode waren  in  Lemberg  folgende  Bischöfe:  Macarius  Tuczapski 
(1539—1547),  Arsenius  Balaban  (1549—1565)  und  Gedeon  Ba- 
laban  (1566  — 1607).  Im  16.  Jahrhunderte  verminderte  sich  die 
Zahl  der  der  Kiewer  Metropolie  untergeordneten  Diözesen,  in- 
dem die  Diözese  Tschernigow  schon  vor  dem  Jahre  15(J9  und  die 
von  Smolensk  nach  der  Eroberung  dieser  Stadt  durch  den  Zar 
Basil  III.  der  Moskauer  Metropolie  zugetheilt  wurden.  Am  Ende 
dieser  Periode  gehörten  zur  Kiewer  Metropolie  die  Bisthümer 
von  Wladimir,  Luzk,  Polozk,  Chelm,  Turow,  Halitsch  und  Pere- 
mvschl. 

2.  Das  Grundgesetz  der  Kirchenverfassung  war  in  der  Kiewer 
Metropolie  auch  in  dieser  Periode  die  »kormtschaja  kniha" 
(Nomocanon),  und  ausserdem  hat  der  Metropolit  Joseph  IL  Sol- 
tan  (1499)  bei  dem  litauischen  Grossfürsten  Alexander  die  Be- 
stätigung der  Constitution  des  Kiewer  Grossfürsten  Jaroslaw  L, 
sowie  später  die  Erneuerung  des  im  Jahre  1443  zu  Gunsten  der 
unirten  Ruthenen  von  dem  polnischen  König  Wladislaus  III.  er- 
lassenen Urkunde  erwirkt.  Zur  Regelung  und  Hebung  der 
kirchlichen  Disciplin  wurde  überdies  1509  vom  Metropoliten 
Joseph  II.  in  Wilno  eine  Synode  gehalten,  deren  Beschlüsse 
auch  zur  Richtschnur  in  der  Kirchenverwaltung  dienen  sollten. 

3.  Den  Senat  der  Bischöfe  bildeten  auch  in  dieser  Penode  die 
Domcapitel  (krylosy  oder  klyrosy).  Däss  bei  den  zur  Kiewer  Me- 
tropolie gehörenden  Bisthümcrn  auch  in  dieser  Periode  Dom- 
capitel bestanden,  unterliegt  keinem  Zweifel.  Ohne  nun  auf  diese; 
Sache  näher  einzugehen,  werden  hier174)  nur  einige  historische 
Dokumente  in  Kürze  angeführt. 


,74)   Aus  Annales    Ecclesiae  Kuthenae   pag.   100—110,  und  Domherr 
Michael  Malinowski,   Abhandlung   über  die  Capitel   in   <l<u-   ruthenischen 

Zeitschrift  „Siori",  Lemberg  1876, 


561 

a)  Das  Domcapitel  von  Hallt  seh  und  Lemberg.  Von 
diesem  Capitel  war  schon  oben  (§.  57.)  die  Rede;  dass  es 
auch  in  dieser  Periode  bestand,  also  unter  der  polnischen 
Herrschaft  nicht  aufgehoben  wurde,  beweisen  folgende  That- 
sachen:  aus  dem  Jahre  1472  hat  sich  eine  Schenkungsurkunde 
„Capitanei  Haliciensis  Stanislai  de  Chodecz  data  Haliciae  feria 
tertia  undeeim  millia  Virginum.  A.  D.  1472  in  rem  Canonici  ru- 
theni  Haliciensis  Iwan  seu  Joannis  et  ejus  successorum"  erhalten, 
in  welcher  es  heisst:  .,  Attendentes  insufficientiam  honorabilis 
Joannis  Canonici  in  Krylos  (ein  Dorf  bei  Halitsch,  wo  auch  die 
Halitscher  Metropoliten  einige  Zeit  residirten)  et  suiCanonicatus, 
maxime  tarnen,  quia  dictus  Iwan  in  suo  Canonicatu  Magnum  de- 
fectum  in  pratis  et  foena  passus  est,  et  habuit,  ideo  volentes  sibi 
in  dictos  defectus  subvenire,  eumque  aliqualiter  consolari,  sibi  et 
suis  successoribus  perpetuo  et  in  aevum  prata  dieta  Czyhanow 
ibidemque  sub  Krylos  jacentia,  quae  ab  antiquo  ad  suam  aream 
et  Canonicatum  dictum  speetabant,  dedimus,  et  cum  istis  niwami 
(Wiesen),  quae  ad  ipsius  aram  speetabant  ex  antiquo  etpertinebant, 
ipsum  Iwan  et  suos  successores  tenendum,  habendum  paeifice  et 
quiete  possidendum,  perpetuis  temporibus  et  in  aevum." 

Diese  Schenkungsurkunde  hat  der  polnische  König  Stephan 
Batory  in  Warschau  am  31.  Januar  1581  auf  die  Bitte  des  Lem- 
berger  Bischofs  GedeonBalaban  bestätigt.  Ferner  werden  in  den 
Bittschriften,  welche  der  Clerus  und  die  Laien  von  Lemberg  und 
der  ganzen  Diözese  im  Jahre  1539  um  die  Ernennung  des 
Macarius  Tuczapski  zum  Vikar  und  dann  um  dessen  Konsekration 
an  den  Kiewer  Metropoliten  Macarius  II.  richteten,  die  Halitscher 
Domherren  ausdrücklich  genannt,  und  endlich  hat  der  erste 
Lcmberger  ruthenische  Bischof  Macarius  Tuczapski  am  16.  No- 
vember 1549  das  Lemberger  Capitel  connrmirt.  In  der  Confir- 
mations-Urkunde  sagt  der  Bischof,  dass  dieses  Capitel  schon  seit 
alten  Zeiten  bestand,  so  wie  es  bei  anderen  Bisthümern  der  Fall 
war,  und  dass  er  dasselbe  vom  Neuen  connrmirt,  und  ihm  die 
Einkünfte  anweist,  sowie  die  Rechte  und  Pflichten  der  Domherren 
bestimmt.  Desgleichen  wrurde  dieses  Capitel  am  20.  Juni  1590 
von  dem  Kiewer  Metropoliten  Michael  Rahoza  bestätigt. 

b)  Das  ruthenische  Domcapitel  in  Peremyschl,  von  welchem 
auch  in  der  vorigen  Periode  dieRede  war,  bestand  auch  in  dieser 
Periode,    wie  aus  einer  späteren  Urkunde    hervorgeht.    Durch 

Pelesz,  Gosohiehte  der  Union,  36 


562 

die  Ungunst  der  Zeiten  bat  nämlich  dieses  Capitel  manche  Ver- 
änderungen erlitten,  daher  musste  es  in  späteren  Zeiten  von 
Neuem  restaurirt  und  reformirt  werden,  was  unter  dem  Pere- 
ni \ -schier  Bischof  Innocentius  de  SasWinnicki  geschehen  ist. In  dem 
diesbezüglichen  Dekrete  dieses  Bischofs  vom  5.  Mai  167!)  heissi 
i  -  unter  Anderen:  „Quando  No>  imperceptibilis  divinae  Provi- 
dentiae  dispositio  in  hac  pervetusta  s.  Joannis  Bapt.  Cathedra 
Premisliensi  collocavit,  in  qua  permulti  pii  Pastores  .  .  .  rationalem 
Christi  gregem  .  .  .  feliciter  ad  coeleste  conduxerunt  Ovile  .  .  . 
et  quando  illi  .  .  .  facti  forma  gregis,  optime  formatam  dircctionis 
Pastoralis,  quam  cum  adhibitis  dignis  labori.s  sui  ex  clero  Coadju- 
toribus  fenebant  in  regimine  Eeclesiae  Dei  et  observabant  Metho- 
dum,  et  illam  nomine  Capituli  ab  aevo  intitularunt :  profecto  Nobis 
succedaneis  Suis  exactum  recti  Regiminis  reliquerant  in  Scripto 
monumentum,  prout  de  hoc  in  antiquis  Xostris  Cathedralibus. 
necnon  Terrestribus  et  Castrensibus  Palatinatus  Russiae  Actis, 
et  insuper  in  privilegiis  Serenissimorum  Regum  ab  annis  150 
frequens  de  hoc  recurrit  mentio.  .  .  .  Sed  quia  per  vicissitudinem 
temporum,  et  aliquoties  iteratum  Civitatis  etCathedrae  conflagra- 
tionem  primaevailla Capituli Nostri  intcriit Erectio,  nee  copiani  ejus 
alieubi  invenimus,  et  in  privilegiis,  aliisque  munimentis  nomina- 
tionem  ejus  a  centum  et  ultra  annis  legimus:  consultum  ergo 
Xobis  visum  est,  qualiter  denuo  ab  ipsa  Metrice,  et  Ecclesiarum 
suprema  hanc  Capituli  normam,  statum  et  ordinem  tamqiiam  a 
fönte  suo  duetum  aquae  salientis  in  vitam,  et  in  mea  Catliedrae 
Premislien,  desolatae  vetusto  disordine  derivare  cisternam  Bupre- 
raam  etc."  Daraus  ist  also  ersichtlich,  dass  das  Peremvschler 
Capitel  in  dieser  Periode  existirte,  dass  es  aberspäter  in  Unordnung 
gerathen  ist,  und  deswegen  von  Neuem  reformirt  werden  musste. 
Ebenso  existiren  historische  Dokumente,  welche  beweisen, 
dass  auch  bei  allen  anderen  Kathedralkirchen  der  Kiewer  Metro- 
polic  Domcapitel  bestanden.  Es  würde  zu  weit  führen,  diese 
Dokumente  liier  auch  nur  ihrem  Inhalte  nach  anzuführen,  daher 
sei  nur  noch  das  Diplom  des  polnischen  Königs  Sigismund  IM. 
vom  23.  April  1589  erwähnt,  in  welchem  der  König  verordnet, 
dass  nach  dem  Tode  der  ruthenischen  Bischöfe  die  bischöflichen 
Guter  von  dem  Domcapitel  verwalte!  werden.  Weil  nämlich  an 
den  König  viele  Klagen  gelangten,  dass  nach  dem  Tode  der 
ruthenischen  Bischöfe  die  bischöflichen  Güter  entweder  devastirl 


563 

werden  oder  oft  auch  ganz  verloren  gehen,  verordnete  er:  «Nos 
itaque  animadvertentes  praefatam  supplicationem  A  Eppi  Metro- 
politae  Kijoviensis,  Epporum  et  totius  Status  spiritualisReligionis 
Graecae  justam,  et  ad  bonum  ordinem  ac  commodum  ecclesiasti- 
cum  necessariam  ....  id  eis  conferimus  et  hoccePrivilegioNostro 
in  omnia  futura  tempora  aviterne  cavemus  sicque  haberi  volumus, 
ut  post  mortem  cujusvis  AEppi  Metropolita  e,  Epporum,  pariter 
Archimandritarum,  Iiegumcnorum  et  omnium  Statuum  spiritua- 
lium  Religionis  graecae,  non  Nos  Re.x,  aut  Tbesaurarii  Nostri, 
nee  Palatini,  Capitanei  vel  eorum  locumtenentes,  nee  quisquam 
alius  ex  Personis  saecularibus,  sed  solummodo  ipsimet  Kryloszanie 
(d.  i.  Domherrn)  cujuslibet  Ecclesiae  cathedraUs,  hoc  est,  Proto- 
presbyter  et  Superiores  cum  eo  Presbyter!,  velut  Hacredes  bono- 
rum et  possessionum  ecclcsiasticarum  Ecclesiam  Cathedralem 
cum  ejus  supcllectili,  et  omnes  alias Ecclesias  oppidanas  et  villanas, 
pariter  bona,  praedia,  villas  etc.  in  Potestatcm,  regimen  et  dispo- 
sitionem  suam  jure  haereditario  aeeipere,  omnia  sufficienter  ad 
Invcntarium  conscripta  in  manibus  suis  lenere,  nihilque  per- 
dentes  succeclano  AEppo,  Mclropolitac  etc.  conservare  et  calcu- 
lum  dare  debebunt  et  tenebuntur.  Dat.  Varsaviae  in  Comitiis  Ge- 
neralibus  Kegni  Anno  a  Nativitate  Filii  Dei  1589.  Mensis  Aprilis 
23  die."  Diese  Urkunde  sagt  ausdrücklich,  dass  es  bei  jeder 
Kathedralkirche  ein  Capitel  gegeben  hat. 

4.  Die  Pflichten  und  Rechte  der  Capitularen  bestanden  darin, 
dass  sie  dem  Bischöfe  sowol  bei  den  Pontificalhandlungen  assi- 
stiren, als  auch  in  der  Regierung  der  Diözese  behilflich  sein 
sollten.  Zu  ihrem  Unterhalte  hatten  sie  liegende  Güter  und  gewisse 
Einnahmen,  welche  in  den  Dekreten  des  ersten  Lemberger 
Bischofs  Macarius  Tuczapski  (vom  Jahre  1549)  und  in  der  Be- 
stätigungs-Urkunde des  Kiewer  Metropoliten  Macarius  II.  (vom 
16.  November  1549)  angeführt  werden,  so  z.  B.  die  Taxen  für 
die  Einweihung  der  Kirchen,  für  die  Ordination,  freiwillige  Ob- 
lationen u.  s.  w.  Nach  denselben  Urkunden  waren  dieDomherren 
verpflichtet  und  berechtigt,  nach  dem  Tode  des  Bischofs  die 
bischöflichen  Güter  während  des  Intercalarjahres  zusammen  mit 
den  Grundbesitzern  ihres  Glaubens  zu  verwalten  und  dann  alle 
Güter  dem  nachfolgenden  Bischof  zu  übergeben.  Der  Bischof 
hatte  kein  Recht,  einen  Domherrn  zu  strafen,  er  konnte  ihn  nur 

von  dem  Gottesdienste  suspendiren. 

36* 


5G4 


5.  Zu  Domherren    wurden    nicht    nur  Mönche,    sondern    auch 


-? 
Weifgeistliche  erhoben.  Das  beweist  die  oftgenannte  Urkunde  des 
Lemberger  Bischofs  Macarius  Tuczapski,  in  welcher  es  heisst, 
dass  «wenn  der  Bischof  den  Sohn  eines  Domherrn  zum  Priester 
weihen  wird,  soll  er  von  ihm  keine  Taxe  verlangen."  Ob  diese 
Domherren  nur  Witwer  oder  gar  verheiratet  waren,  ist  nicht  zu 
ersehen. 

6.  Zur  gedeihlichen  Leitung  der  ganzen  Diözese  wurden 
ausserdem  in  einzelnen  Bezirken  Priestervorsteher  (Dekane) 
angestellt. 

§•  85. 
II.  In   der  Moskauer  Metropolis 

Die  Grundsätze  der  Kirchenverwaltung  waren  hier  wohl 
dieselben,  wie  in  der  Kiewer  Metropolie:  indessen  haben  die 
Bischöfe  selbst  diese  Gesetze  oft  vernachlässigt. 

Im  Jahre  1503  beklagte  sich  der  niedere  Klerus  1T5),  dass 
er  der  unbeschränktenGewalt  weltlicher  Personen  subordinirt  sei, 
und  dass  die  höhere  Geistlichkeit  die  geistlichen  Angelegen- 
heiten und  Personen  auf  eine  „der  bischöflichen  Würde  nicht 
entsprechende"  Art  durch  Bojaren,  Haushofmeister,  Gericht- 
boten und  Fuhrwcrkslenker  verwalte.  Diese  Klagen  führten 
endlich  dazu,  das.^  man  die  Geistlichkeit  vor  der  Willkür  der 
weltlichen  bischöflichen  Beamten  in  Schutz  zu  nehmen  beschloss, 
indem  man  für  die  untere  Verwaltung  neue  Aemter  kreirte  oder 
den  Wirkungskreis  der  schon  bestehenden  näher  bestimmte.  Die 
Moskauer  Synode  vom  Jahre  1551  verordnete:  a)  Dass  dir  geist- 
lichen Bezirksvorsteher  (Dekane)  nur  an  den  Orten  bestehen 
sollen,  wo  sie  schon  seit  langer  Zeit  eingeführt  wurden,  ihr 
Wirkungskreis  wurde  aber  begrenzt,  indem  sie  nicht  mehr  das 
Recht  hatten,  alle  Orte  zu  bereisen,  welche  früher  zu  ihrem 
Bezirke  gehörten;  ihre  Gewalt  wurde  also  nur  auf  den  Ort,  wo 
sie  sich  aufhielten,  beschränkt.  —  b)  Die  Priesterältesten,  welche 
seit  dem  15.  Jahrhunderte  nur  zum  Steuereintreiben  von  den 
Bischöfen  verwendet  wurden,  sollten  nunmehr  auf  die  Sitten  der 
Geistlichkeit  und  die  Ordnung  des  Gottesdienstes  schauen,  dabei 


''5    Philaret,  a.  a.  O.  I.  248. 


565 

mussten  sie  aber,  da  sie  nun  auch  auf  die  Stelle  der  Bezirksvor- 
steher traten,  mit  den  Bezirksältesten  die  bischöflichen  Steuern 
nach  den  Büchern  des  Bischofs  eintreiben,  auch  mussten  sie  den 
Gerichtssitzungen  der  bischöflichen  Bojaren  allwöchentlich  bei- 
wohnen, wobei  sie  die  Akten  zu  vidimiren,  und  wenn  etwas 
Gesetzwidriges  vorgefallen  wäre,  dem  Landesherrn  und  dem 
Metropoliten  anzuzeigen  hatten.  Auch  bei  dem  Gerichte  der 
Bezirksvorsteher,  wo  solche  belassen  wurden,  sollen  die  Priester- 
ältesten  anwesend  sein.  —  c)  Ausserdem  bestand  der  Gerichtshof  des 
grossen  Palastes  aus  den  Bojaren  der  Zaren,  vor  welchen  gericht- 
liche Forderungen  an  Personen  geistlichen  Standes,  besonders 
in  Bezug  auf  Ländereien,  dann  die  Revision  des  Klostereigen- 
thums  gehörten.  Doch  wurde  dieser  Gerichtshof  wenig  beachtet, 
denn  das  Inventar  des  Kareischen  Klosters  ist  nach  dem  Willen 
des  Zars  selbst  aufgenommen  worden,  und  der  Metropolit  Daniel 
hat  zur  Inventuraufnahme  einiger  Klöster  seine  eigenen  Bojaren 
entsendet.  —  d)  Zur  Beaufsichtigung  der  Priesterältesten  und 
der  niederen  Verwaltungsbehörden  war  es  dem  Bischöfe  anheim- 
gestellt, eigene  Bevollmächtigte  zu  entsenden.  —  e)  An  jedem 
Bischofssitze  bestanden  ferner  zwei  Gerichtshöfe,  der  weltliche 
und  der  geistliche,  zu  denen  die  Angelegenheiten  der  ganzen 
Diöcese  gehörten.  —  f)  Endlich  wurden  zur  Schlichtung  solcher 
Angelegenheiten,  welche  die  ganze  Metropolie  angingen  — 
ebenso  wie  in  der  Kiewer  Metropolie  —  Synoden  gehalten.  Auf 
den  Synoden  wurden  die  Metropoliten  gewählt,  doch  hatten  diese 
Wahlen  einen  sehr  problematischen  Werth,  denn  die  Metro- 
politenwahl hing  eigentlich  vom  Grossfürsten  ab,  und  der  Gross- 
fürst Basil  III.  schrieb  in  dieser  Beziehung  an  den  König  von 
Polen:  „Wer  uns  genehm  sein  wird,  der  wird  auch  Metropolit 
sein";  und  es  sind  Fälle  vorgekommen,  wo  der  Grossfürst,  ohne 
die  Bischöfe  auch  nur  befragt  zu  haben,  Metropoliten  einsetzte, 
(z.  B.  den  Zosimas)  dasselbe  galt  auch  in  Bezug  auf  die  Wahl 
der  Bischöfe  und  anderer  höherer  Prälaten. 

§.  86- 
Unterhalt  der  Geistlichkeit. 

1.  In  der  Kiewer  Metropolie  waren  die  Bisthümer,  Klöster 
und  Pfarrkirchen  von  altersher  reich  dotirt,  sie  besassen  grössten- 
teils Ländereien  und  andere  Güter,  und  ausserdem  hatten  die 


566 

Bischöfe  und  Capitel  noch  gewisse  Einkünfte,  welche  an  sie  von 
den  Kirchen  und  von  Priestern  bei  verschiedenen  Funktionen, 
als:  Ordinationen,  Kirchen  weihen  u.  s.  w.  zu  entrichten  waren. 
Der  niedere  Clerus  aber  hatte  aus  den  Einkünften  der  zu  dessen* 
Kirchen  gehörigen  Grundstücke,  so  wie  den  freiwilligen  und 
gewohnheitsmässigen  Oblationen  der  Gläubigen  seinen  Unterhalt 
zu  besorgen.  Anfangs  waren  hier  alle  kirchlichen  Personen 
reich  dotirt,  zumal  es  viele  reiche  und  angesehene  Personen 
gegeben  hat,  welche  oft  ihr  ganzes  Vermögen  zu  Gunsten  der 
Kirchen  und  Klöster  opferten.  Allein  mit  der  Zeit  begann  sich 
das  ruthenische  Kirchenvermögen  im  Allgemeinen  aus  ver- 
schiedenen Ursachen  zu  vermindern,  so  dass  viele  Kirchenper- 
sonen mit  Noth  kämpfen  mussten.  Durch  die  Tatareneinfälle  ver- 
armte das  Volk,  die  Oblationen  mussten  deswegen  entweder 
ganz  ausbleiben,  oder  konnten  nur  spärlich  fliessen,  die  bischöf- 
lichen Güter  aber  sind  auf  verschiedene  Weise  zusammenge- 
schmolzen, wozu  besonders  der  Umstand  beigetragen  hat,  dass 
sie  während  der  Sedisvacanz  von  weltlichen  Herren  verwaltet 
wurden,  wobei  es  sich  oft  ereignete,  dass  der  Nachfolger  nur 
einen  Theil  dessen  erhalten  hat,  was  der  Vorgänger  besessen 
hatte.  Es  kamen  auch  Fälle  vor,  dass  die  Bischöfe  selbst  die 
bischöflichen  Güter  an  ihre  Verwandten  und  Freunde  austlieiUcn, 
und  manches  wurde  auch  von  der  Regierung  eingezogen,  und  zu 
anderen  Zwecken,  namentlich  zur  Dotation  des  lateinischen 
Clerus,  verwendet.  Desgleichen  sind  auch  die  Klöster  theils  durch 
die  Tataren,  theils  durch  andere  Umstände,  ja  nicht  selten  durch 
die  ruthenischen  Bischöfe  selbst  der  Armuth  zugeführt  worden. 
Alles  das  mag  sich  im  kleineren  Massstabe  auch  mit  den  Besitzun- 
gen der  Landpfarreien  zugetragen  haben.  Doch  ungeachtet 
dessen  hatten  die  kirchlichen  Personen  noch  Mittel  genug  zu 
ihrer  Erhaltung,  und  die  polnischen  Könige  haben  zu  wieder- 
holten Malen  den  Besitz  der  ruthenischen  Kirchen  in  ihren 
Diplomen  garantirt  und  sichergestellt,  und  um  der  Beraubung 
der  bischöflichen  und  Kloster^üter  Einhalt  zu  thun,  hat  König 
Sigismund  III.  im  J.  1589  verordnet,  dass  nach  dem  Tode  eines 
Metropoliten,  Bischofs.  Kloster  Vorstehers  und  änderet  geistlicher 
Personen  die  bezüglichen  Güter  nicht  von  den  weltlichen  Stellen 
und  Beamten,  sondern  von  dem  Capitel  verwalte!  und  den  Nach- 
folgern   unversehrt    und  unangerührt  übergeben  werden.  Diese 


567 

Urkunde,  welche  diesbezüglich  auch  für  die  früheren  Zeiten  inte- 
ressant ist,  lautet  t76)  so:  „Sigismundus  III.  Dei  Gratia  Rex 
Poloniae,  Magnus  Dux  Lithvaniae,  Russiae,  Prussiae  etc.  Signifi- 
camus  .  .  .  Exposuerunt  Nobis  petita  Sua  Archieppus  Metropolita 
Kijoviensis,  Haliciensis,  et  totius  Russiae  Rvdus  Onysiphor  Petro- 
wicz,  et  omnes  Episcopi,  Archimandritae,  Hegumeni,  atque  tötus 
Ordo  Spiritualis  Religionis  Graecae  in  Dominus  Nris  existens  et 
cum  magna  afflictione  remonstrabant  Nobis  Principi  suo,  quod 
quas  ab  antiquis  temporibus  Praedecessores  Nri  divae  Memoriae 
reges  Poloniae  et  Magni  Ducatus  Lithvaniae  item  Orthodoxi 
Principes,  Domini,  Nobiles,  atque  piae  vitae  homines  obtulerunt 
et  donarunt  pro  Ecclesiis  Dei  in  Dominus  Nris  plurimas  Arces, 
Oppida,  Bona,  praedia,  Villas  etc.  horum  omnium  in  dies  majores 
a  variis  fiunt  desolationes  E.  idque  his  de  Causis,  quod  cum 
Archieppus  Metropolita  aut  aliquis  Eppus  etc.  ex  hoc  Mundo 
migraverit,  post  eorum  Mortem  Palatini,  Thesaurarii,  Capitanei, 
Bona  Ecclesiastica,  Monasteria,  Ecclesias  necnon  Supellectilem 
Ecclesiasticam,  in  cujus  Palatinatu,  aut  Capitaneatu  aliquid  erit, 
id  totum  statim  in  potestatem,  regimen,  et  dispositionem  suam 
accipiunt,  et  in  Se  convertunt  ad  usque  quousque  hie  Archiep- 
patus,  Metropolia,  aut  Eppatus  etc.  alicui  ex  gratia  Nra  non  fuerit 
collatus,  in  hoc  autem  temporis  Spatio  etc.  non  solum  Bona, 
Praedia  devastant,  Subditos,  Dispositores  et  famuli  eorum  etc. 
depauperant,  et  dispellunt,  sed  et  Privilegia,  Documenta,  Fun- 
dationes  Praedecessorum  Nrum'  tum  Principum,  Dominorum, 
Terrigenarum  ex  causa  eorum  ignotum  quonam  vertantur  et 
depereant:  quapropter  et  Bonorum  Ecclesiasticorum  Diminutio, 
et  Fundorum  per  varias  Personas  intereeptio  consvevit  practicari. 
Cui  malo  ipsi  oecurrere  etc.  supplicarunt  Nobis  Principi,  quatenus 
pro  Aucte  Nra  praemissis  obviantes  Privilegio  Nostro  id  eis 
caveamus  et  confirmemus,  ut  hae  Dignittes  in  Meliori  Ordinc 
futuris  temporibus  essent,  Bonaque  Ecclesiastica  post  decessum 
Archieppi  Metropolitae  Epporum  praesentium  et  futurorum  non 
Palatini  vel  Thesaurarii  Terrestres,  aut  Capitanei  Nostri,  sed 
exemplo  Jurium,  Libertatum,  et  Dignitatum  Spiritualium  Capituli 


176)  Die  Urkunde  ist  im  Original  ruthenisch  geschrieben;  hier  wird  sie 
in  der  lateinischen  Uebersetzung  d<;s  Domherrn  Mich.  Malinowski  im  Lemberger 
„Sionu  1876  S.  602  ff.  gegeben. 


568 

Ecclesiae  Romanae,  Klyroszanie  et  Spirituales  Superiores  ad 
quamlibet  Ecclesiam  Principalem  existentes  omnes  Possessiones, 
Fundationes,  et  Thesauros  Ecclesiasticos  ad  Sc  reeiperent,  et  in 
integro  Succedaneis  Archieppo  Metropolitae,  Eppo  vel  Arcbiman- 
dritae  conservarent  etc.Qua  inreNomine  eorundem  intercedebant 
ad  Nos  etiam  DD.  Senatores  et  omnes  Status  ad  Comitia  ex  Regno 
Poloniae,  et  Magno  Ducatu  Lithvaniae  congregati.  Nos  itaque 
animadvertentes  praefatam  Supplicationem  Archieppi  Metropolitae 
Kijoviensis,  Epporum  et  totius  Status  SpiritualisReligionisGraecae 
justam,  et  ad  Bonum  Ordinem  ac  Commodum  Ecclesiasticum 
Necessariam,  cum  simus  Fundator  acSupremusProtector  Ecclesi- 
arum  Dei  et  Fundationum  earum,  has  Dnitates  Spirituales 
Archieppalem  Metropolitanam,  PCppalem,  Archimandritarum, 
Hegumenorum,  et  totius  Status  Spiritualis  Religionis  Graecae, 
nee  in  Minimo  laedendo,  in  integro  et  circa  plenariam  potesttem 
ac  Authorittem  in  praerogativa  et  Dignitte  sicut  Spirituales 
religionis  Latinae  conservamus,  et  ex  Gratia  Nra  Regia,  Authoritte 
Comitiorum  Praesentium,  ad  postulationem  omnium  Statuum  ad 
haecComilia  congregatorum  id  eis  conferimus  et  hocccPrivilegio 
Nro  in  omnia  futura  tempora  aviterne  cavemus  sieque  haberi 
volumus,  ut  post  mortem  cujusqis  Archieppi  Metropolitae,  Eppo- 
rum, pariter  Archimandritarum,  Hegumenorum  et  omnium 
Statuum  Spiritualium  Religionis  Graecae,  non  Nos  Rex,  aut 
Thesaurarii  Nostri,  nee  Palatini,  Capitanei  vel  eorum  locumte- 
nentes  nee  quisquam  alius  ex  Personis  Saecularibus,  sed  solum- 
modo  ipsimet  Kryloszanie  cujuslibet  Ecclesiae  Cathedralis,  hoc 
est,  Protopresbyter  et  Superiores  cum  eo  Presbyter!,  velut 
Ilaeredes  Bonorum  et  Possessionum  Ecclcsiasticarum  Ecclesiam 
Cathedralem  cum  ejus  Supellectili,  et  omnes  alias  Ecclesias 
Oppidanas  et  Villanas,  pariter  Bona,  Praedia,  Viilas  etc.  in  Potest- 
tem, regimen,  et  dispositionem  suam  jure  haereditario  aeeipere 
omnia  sufficienter  ad  Inventarium  conscripta  in  Manibus  suis 
tenere,  nihilque  perdentes  Succedaneo  Archieppo,  Metropolitae 
etc.  conservare  et  Calculum  dare  debebunt  et  tenebuntur,  Dat. 
Yarsaviae  in  Comitiis  Gnralibus  Regni  Anno  a  Nativitate  Filii 
Dei  1589.  Mensis  Aprilis  23.  Die  Sequitur  Subscriptio  Manus 
Regiae  in  haec  Verba:  Sigismundus  Rex." 

2.  In  der  Moskauer  Met rojwlie1'7)   war  die  materielle  Lage 


•')  IMiilaret.  a.  a.  O,  S.  252  f. 


569 

des  Clerus  ein  Gegenstand  vieler  Streitigkeiten.  Die  Bischöfe 
Hessen  sich  von  den  zu  Ordinirenden  gut  bezahlen,  obwol  sie, 
besonders  die  Metropoliten,  mit  Erdengütern  reichlich  versehen 
waren.  Der  Metropolit  Cyrill  II.  hat  zwar  das  Eintreiben  dieser 
Gebühren  verboten,  und  auf  einer  Moskauer  Synode  im  J.  1503 
wurde  dieses  Verbot  erneuert;  nichtsdestoweniger  wurde  der 
niedere  Clerus  von  den  Bischöfen  bis  aufs  Aeusserste  gepresst, 
und  er  beklagte  sich  (1503),  dass  die  Bischöfe  die  geistlichen 
Angelegenheiten  durch  Bojaren,  Haushofmeister,  Gerichtsboten 
und  Fuhrwerkslenker  verwalten;  ja  die  Priesterältesten,  welche 
ursprünglich  zur  Beaufsichtigung  der  Sitten  der  Geistlichkeit 
und  der  Gottesdienstordnung  eingesetzt  waren,  wurden  von  den 
Bischöfen  zu  Steucreintreibern  herabgewürdigt,  und  im  J.  1551 
dekretirte  man  auf  einer  Synode  in  Moskau,  dass  die  landesübli- 
chen Steuern  von  der  Geistlichkeit  wieder  einzutreiben  sind.  Bei 
solchen  Umständen  konnte  die  Lage  des  niederen  Clerus  keine 
beneidenswerthe  sein.  Indessen  verbesserte  sie  sich  an  einigen 
Orten  etwas  dadurch,  dass  einigen  Kirchen  Deputate,  d.  i.  be- 
stimmte Geld-  und  Getreidelicferungcn  von  einigen  Kirchen- 
patronen bewilligt  wurden,  und  dass  auch  die  Bischöfe  manchmal 
einigen  Kirchen  die  statutenmässigen  Steuern  und  Abgaben 
schenkten. 

Der  Clerus,  besonders  die  Bischöfe  und  Klöster,  besass 
hier  aber  auch  ein  grosses  unbewegliches  Vermögen,  und  dieses 
war  während  der  ganzen  Dauer  der  Tatarenherrschaft  heilig 
und  unantastbar.  Als  sich  aber  die  Moskauer  Grossfürsten  von 
.der  Herrschaft  der  Tataren  befreiten,  begannen  sie  gleich  das 
Kirchenvermögen  allmälig  an  sich  zu  reissen,  welches  Beispiel 
auch  von  den  kleineren  Herren  und  Grundbesitzern  eifrig  nach- 
geahmt wurde;  und  so  kam  es,  dass  die  christlichen  Herren  von 
Moskau  nicht  einmal  das  schonten,  was  die  Tataren  für  heilig 
und  unantastbar  erklärten,  und  dessen  Angriff  sie  unter  Todes- 
strafe verboten  haben.  Die  Klöster  und  andere  kirchlichen 
Corporationen  erbaten  sich  nun  bei  den  Grossfürsten  Freibriefe, 
allein  da  wurde  ihnen  von  der  anderen  Seite  Habsucht  vorge- 
worfen, woraus  viele,  mitunter  ärgerliche  Streitigkeiten,  entstan- 
den sind.  Da  beschlossZar  Johann  III.  den  Streitigkeiten  auf  eine 
radikaleWeisc  ein  Ende  zu  machen.  Nachdem  er  den  Nowhoroder 
Kirchen   und  Klöstern  die    Hälfte  alles  Vermögens    genommen 


570 

und  dieselben  unter  die  Bojarenkinder  vertheilt  hat,  machte  er  1503 
einer  Synode  in  Moskau  den  Vorschlag,  dass  man  auch  alle 
übrigen  Klostergüter  im  ganzen  Reiche  einziehen  soll;  weil  er 
aber  auf  heftigen  Widerstand  gestossen  war,  Hess  er  sein  Projekt 
fallen.  Die  Streitigkeiten  und  Klagen  hörten  aber  nicht  auf,  da 
wurde  1550  über  Johann' s  IV.  Antrag  auf  einer  Synode  be- 
schlossen,dass  künftighin  weder  die  Bischöfe  noch  die  Klöster  ohne 
landesherrliche  Bewilligung  Dörfer  kaufen  können  ;  und  im  J.  1581 
verordnete  eine  Synode,  dass  künftighin  die  Klöster  keine  Erb- 
güter mit  Bauern  (d.  i.  Leibeigenen),  sondern  statt  ihrer  ein 
Aequivalent  in  Geld  annehmen  sollen,  wobei  aber  auch  fest- 
gesetzt wurde,  dass  die  früheren  Schenkungen  weder  verkauft 
noch  weggenommen  werden  durften.  Dieser  Zustand  erhielt  sich 
dann  in  Kussland  bis  zum  18.  Jahrhundertc,  wo  er  gründlich  ge- 
ändert wurde. 

§.87. 
Ausbreitung  des  Chri  stenthu  ms. 

Auch  in  dieser  Periode  haben  von  der  Moskauer  Metropolie 
aus  einige  Bekehrungen  heidnischer  Völker  im  Norden  und 
Osten  Kusslands  stattgefunden. 

1.  Ein  Theil  der  Permier  wurde  schon  in  der  vorigen  Peri- 
ode durch  die  Bemühungen  des  ersten  Permer  Bischofes  Stephan 
zum  Christenthum  bekehrt;  nun  aber  ist  es  gelungen,  auch 
in  Gross-Perm  dem  Christenthum  Eingang  zu  verschaffen  und 
dort  (um  1575)  sogar  ein  Kloster  zu  gründen. 

2.  Unter  den  Lappländern  wurde  im  15.  Jahrhunderte 
durch  einen  Mönch  Theodorct  das  Christenthum  verbreitet,  und 
gegen  2000  Lappen  haben  sich  zum  Christenthum  bekehrt, 
welche  Zahl  dann  im  IG.  Jahrhunderte  durch  die  Predigten  der 
Mönchpriester  Elias  und  Triphon  (-;-  1583)  bedeutend  vermehrt 
wurde. 

3.  Als  Kasan  (nach  1550)  von  Kussland  erobert  wurde, 
haben  hier  viele  Bekehrungen  stattgefunden,  und  in  Kasan  wurde 
(1555)  ein  Erzbisthum  errichtet,  welches  für  die  Bekehrung  des 
ganzem  Landes  sorgen  sollte. 

1.  Bndlieh  nachdem  Astrachan  (1557)  an  Russland  ge- 
kommen  war,  hat  auch  dort  der  christliehe  Glaube  Eingang 
gefunden. 


571 

Zweites  Capitel. 
Der  Glaube  und  der  Cnltus, 

§.88. 

Die  MoskauerMetropolie  war  in  dieser  Periode  immer, 
die  Kiew  er  Metropolie    grösste  ntheils    von    Rom    ge- 
trennt. 

Nachdem  dieser  Punkt  in  der  Geschichte  der  beiden  Me- 
tropolien  hinlänglich  berücksichtigt  worden  ist,  so  bleibt  hier 
wenig  mehr  davon  zu  sogen.  Wir  haben  schon  oben  gesehen, 
dass  die  zur  Moskauer  Metropolie  gehörigen  Bisthümer  am 
Schisma  festhielten  und  dass  auch  die  wiederholten  von  den 
Päpsten  unternommenen  Unionsversuche  erfolglos  blieben.  Nur 
in  der  Nowhoroder  Erzdiözese  gingen  die  Unionsversuche  von 
den  dortigen  Gläubigen  selbst  aus,  sie  wurden  aber  bald  von 
den  Moskauer  Grossfürsten  und  Metropoliten  unterdrückt,  und 
als  Nowhorod  seine  Selbständigkeit  verloren  hat,  konnte  es  an 
eine  Vereinigung  mit  Rom  nicht  mehr  denken,  es  musste  beim 
Schisma  bleiben.  Es  war  hier  auch  kaum  Jemand  vorhanden, 
welcher  diese  Sache  in  Angriff  nehmen  könnte,  nachdem  die 
Moskauer  Zaren  Johann  HI.  und  Johann  IV.  die  meisten 
Kirchen  und  Klöster  zerstört  und  die  Priester  und  Mönche 
entweder  umgebracht  oder  auseinandergetrieben  haben.  Die 
Brutalität  und  Grausamkeit,  mit  welcher  hier  die  Moskauer 
hausten,  übertrifft  beiweitem  die  tatarische  Wildheit,  und  die 
Veranlassung  dazu  war  ausser  anderen  ganz  besonders  die  Hin- 
neigung dieser  Stadt  und  des  dazu  gehörenden  Gebietes  zur 
Union  mit  Rom.  Hat  ja  der  Moskauer  Metropolit  in  seinen 
Briefen  an  die  Nowhoroder  die  Union  mit  Rom  als  das  grösste 
Verbrechen  hingestellt,  wesswegen  auch  Konstantinopel  unter- 
gangen sei;  und  darüber  kann  man  sich  nicht  wundern,  wenn 
man  liest,  dass  eine  Moskauer  Synode  das  Bartabnehmen  eine 
so  furchtbare  Sünde  nannte,  dass  sie  nicht  einmal  das  Märtyrer- 
blut sühnen  kann. 

Etwas  erfreulicher  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  in  der 
Kiewer  Metropolie,  wo  es  in  dieser  Periode  Zeiten  gegeben  hat, 
in  denen  die  Union  erfreuliche  Fortschritte  machte;  so  namentlich 
unter  den  Metropoliten  Gregor  II.,  Misael  und  Joseph  IL  Ob  die 


572 

Nachfolger  Misael's    der  Union  treu  geblieben   sind,  ist  zweifel- 
haft.   Es  werden  wohl  einige  Beweise  dafür  angeführt,  allein  der 
Umstand,    dass  sie  das  Abhängigkeitsverhältniss  von  Konstanti- 
nopel auch  damals  nicht  aufgegeben  haben,    wo  sie   nicht  mehr 
zweifeln  konnten,    dass  die  griechischen  in  Konstantinopel  resi- 
direnden  Patriarchen   von   der  Union  abfielen,    und  die  unirten 
Patriarchen,  wie  aus  dem  obangeführten  Breve  des  Papstes  Ale- 
xander VI.    an   den  Wilnaer  Bischof  Albert  hervorgeht,  in  Rom 
residirten,  dieser  Umstand  macht  die  Orthodoxie  der  Metropoliten 
Simeon,  Jonas  I.  und  Macarius  J.  verdächtig.  Ja  sogar  der  Metro- 
polit Joseph  Soltan,  der  sich  dann  entschieden  der  Union  ange- 
schlossen hat,  scheint  anfangs  dem  Schisma  gehuldigt  zu  haben, 
wie  aus  dem  eben  erwähnten  Breve  zu  ersehen  ist.  Joseph  Soltan 
arbeitete  eifrig  an  der  Ausbreitung  der  Union,  allein  er  wurde  in 
seinem  Wirken    durch    die    zahlreichen    am  Hofe    der  Königin 
Helena  lebenden    schismatischen  Emissäre   gehindert,    und    als 
dann  sein  Nachfolger  sich  offen  für  das  Sehisma  erklärte,  waren 
allmälig  auch  die  letzten  Spuren  der  Union  verschwunden.  Dazu 
kam,  dass  die    damaligen  polnischen  Könige    die  Union    wenig 
beachteten,  und  der  römische  Stuhl  durch  die  lutherischen  Wirren 
gehindert  war,  der  Union  der  Ruthenen  seine  Aufmerksamkeit  zu 
schenken.    Auf   den    Kiewer  Metropolitanstuhl  aber    gelangten 
bald  Männer,    welche  roh  und  ungebildet  und  dazu  noch  laster- 
haft waren,  unter  welchen  deswegen  an  ein  Gedeihen  der  Union 
gar  nicht  zu  denken  war.  So  kam  es,  dass  die  Kiewer  Metropolic, 
in  welcher  seit  den  ältesten  Zeiten  mehr  oder  weniger  Anhänger 
der  Union  vorhanden  waren,  im  IG.  Jahrhunderte  vollständig  zum 
Schisma  abgefallen   war,    bis  endlich  durch  Gottes  Fügung  am 
Ende  dieses  Jahrhundertes  das  zerrissene  kirchliche  Band  wieder- 
vereinigt,   und  die  Kiewer  Metropolie  mit  Ausnahme  der    zwei 
galizischen  Diözesen  mit  der  heiligen  katholischen  Kirche  ver- 
söhnt worden  ist. 

§.  89. 

Irrlehren  in  der  Moskauer  Metropolie. 

1.  Die  Judensekte. 

Der  Stifter  dieser  Sekte  war  der  Jude  Zacharias,  welcher 
im  Jahre  1470  mit  dem  Kiewer  Pursten  Michael  nach  Nowho- 
rod   gekommen    ist.    IV    war    in  den    Naturwissenschaften,    die 


573 

damals  unter  dem  Namen  Alchymie  bekannt  waren,  vertraut,  und 
als  gewandter  Kabbaiist,    wusste  er  die  anscheinenden  Wunder 
der  Alchymie    mit  den  Lehren    der  Kabbalisten    zu    verbinden 
und  so  Viele  zu  Irrthümern  zu  verleiten.  Bald  gewann  er  für  sich 
zwei  Priester,  Dionisius  undAlexius,  wrelche  er  belehrte,  dass  das 
mosaische  Gesetz  das  einzig  wahre  ist,    dass  die  Geschichte  von 
Christus    eine  Erdichtung,    und    das    ganze  Christenthum    eine 
falsche  Religion  ist  u.    s.    w.  Alexius  war  für  die  neue  Lehre  so 
eingenommen,    dass  er  sich  bald  den  Namen  Abraham  beilegte 
und  sein  Weib  Sara  benannte,    und    mit  Hilfe  des  Dionisus  ge- 
lang es  ihm  bald,  mehrere  Priester,   darunter  einen  Erzpriester 
(Protopop)   Gabriel,    und  mehrere  angesehene  Laien,    darunter 
einen  Bojarensohn  Gregor  Tutschin,    für  die  neue  Lehre  zu  ge- 
winnen.   Es  kamen  noch  vier  andere  gleichgcsinnte  Juden  von 
Kiew,    welche  mit    den  hier  gewonnenen  Schülern  die  falsche 
Lehre  weiter  auszubreiten  trachteten.    Als  Hauptbeförderungs- 
mittel diente  diesen  Sektirern  die  jüdische  Kabbala,    mit  deren 
Hilfe    man    im    15.    Jahrhunderte    auch    in    anderen    Ländern 
tiefere  Aufschlüsse  über  gewisse  unbegreifliche   Dogmen,    über 
die  Trinität  u.    s.    w.    zu  erhalten,    namentlich  aber  den  wahren 
Sinn    der    heil.    Schrift    des    alten    und     neuen    Bundes     er- 
forschen zu  können  glaubte.178)  Die  Kabbalisten  rühmten    sich, 
dass  sie  alle  Ueberlieferungen  kennen,    und  sogar,    dass  sie  ein 
Buch  besitzen,  welches  Gott  dem  Adam  gegeben  hat,  dass  ihnen 
alle  Geheimnisse  der  Natur  bekannt  sind,    dass  sie  die  Zukunft 
offenbaren  können,    und  dass  ihnen  auch  die  Geister  zu  Gebote 
stehen.  Diese  und  ähnliche  Prahlereien,  verbunden  mit  magischen 
Gaukeleien,  konnten  bei  ungebildeten  Leuten  nicht  ohne  tiefen 
Eindruck  bleiben,  und  es  ist  deswegen  leicht  erklärlich,  dass  die 
Judensekte  bald  zahlreiche  Anhänger  gefunden  hat,   ja  dass  die 
Sektirer  auch  bei  dem  Moskauer  Grossfürsten  im  hohen  Ansehen 
standen,    und  dass  zuletzt  einer  von    ihnen    auf   den  Moskauer 
Metropolitansthuhl  erhoben  wurde.    Mit  ihrer  Verkehrtheit  und 
Glaubenslosigkeit  haben  diese    Sektirer    auch  eine    grosse  List 
und  Verschlagenheit  vereinigt.  Sie  verachteten  und  verwarfen  im 
Innern  das  ganze    Christenthum  mit  allen  seinen  Gebräuchen, 


178)    Vgl.    Dr.    Albert  Stockt,   Lehrbuch   der   Geschichte    der   Philo- 
sophie, Mainz  1870,  S.  416—419. 


574 

aber  ausser] ich  benahmen  sie  sich  wie  die  eifrigsten  Christen,  sie 
verrichteten  fleissig  ihre  Gebete,  nahmen  regen  Antheil  an  dem 
Gottesdienste,  beobachteten  dasFastengebot, und  ihre  geistlichen 
.Mitglieder  benahmen  sich  ganz  als  musterhafte  Priester.  Durch 
diese  Heuchelei  ist  es  ihnen  gelungen,  dass  die  beiden  ersten 
Anhänger  und  Hauptbeförderer  der  Judensekte,  die  Priester 
Dionisius  und  Alexius,  zur  Belohnung  für  ihre  Frömmigkeit  und 
ihren  Eifer  im  Dienste  der  Kirche  vom  Grossfürsten  (1480)  nach 
Moskau  berufen  und  bei  den  zwei  dortigen  grössten  Kirchen  zu 
Vorstehern  eingesetzt  wurden.  Sic  blieben  auch  in  ihren  neuen 
Aemtern  ihren  Gesinnungen  treu,  und  suchten  nun  auch  in 
Moskau  Anhänger  zu  werben.  Alexius  stand  beim  Grossfürsten 
im  grossen  Ansehen,  er  hatte  zu  demselben  freien  Zutritt,  und 
versäumte  es  nicht,  auch  dem  Grossfürsten  seine  geheimen  Lehren, 
selbstverständlich  vorsichtig,  vorzutragen,  welchen  der  Grossfürst 
mit  Vorliebe  zuhörte.  Bald  gewannen  die  Sektirer  in  Moskau 
viele  Anhänger,  darunter  besonders  einen  Sekretär  des  Gross- 
fürsten, den  Theodor  Kuritzyn,  und  den  Archimandriten  Zosimas. 
Diesen  Letzteren  hat  Alexius  vor  dem  Grossfürsten  immer  sehr 
gelobt,  und  die  Folge  davon  war,  dass  der  Grossfürst  dieses  Mit- 
glied der  Judensekte  1490  zum  Moskauer  Metropoliten  einsetzte. 
Lange  Zeit  blieb  das  Treiben  der  Judensekte  verborgen, 
und  Alexius,  einer  der  Häupter,  ist  bis  zu  seinem  Tode  in  seiner 
Stellung  geblieben,  erst  ein  Zufall  hat  die  Sekte  entdeckt.  Vier 
betrunkene  Sektirer  haben  sich  über  geheim  gehaltene  Dinge 
Vorwürfe  gemacht,  und  als  dies  zur  Kenntniss  des  Nowhoroder 
Erzbischofs  gekommen  war,  Hess  er  die  Sache  untersuchen,  und 
so  hat  man  die  Judensekte  entdeckt.  Gennadius,  Frzbischof  von 
Nowhorod,  hat  die  ganze  Sache  getreu  in  einem  Schreiben  an 
den  Metropoliten  und  an  den  Grossfürsten  geschildert,  und  die 
Schuldigen  nach  Muskau  geschickt.  Im  Februar  1484  wurde 
über  die  vier  Angeklagten  ein  Gericht  abgehalten,  und  drei 
wurden  für  schuldig  erkannt,  der  vierte  aber  losgesprochen. 
Man  schickte  die  Schuldigen  nach  Nowhorod  zurück,  mit  dem 
Auftrage,  dass  Gcnnadius  dieselben  ermahne,  die  Sache  weiter 
erforsche  und  die  Unverbesserlichen  den  weltlichen  Gerichten 
zum  Abstrafen  übergebe.  Man  bat  mit  den  Sektirern  sehr  milde 
verfahren,  weil  sie  am  Hofe  mächtige  Fürsprecher  hatten.  Gcn- 
nadius setzte  nun  die  Untersuchungen  weiter  fort,  und  es  ist  ihm 


575 


gelungen,  besonders  durch  den  Priester  Naum,  der  früher  auch 
ein  Mitglied  der  Sekte  war,  über  die  Judensekte  näheren  Auf- 
schluss  zu  erhalten.  Er  verfasste  einen  ausführlichen  Bericht  und 
schickte  ihn  nach  Moskau  mit  der  Bitte  um  weitere  Weisungen. 
Jetzt  aber  1489  fand  sein  Schreiben  nicht  mehr  so  ein  williges 
Gehör,  wie  früher,  denn  unter  dem  Schutze  desKuritzyn  konnte 
die  Judensekte  in  Moskau  ganz  ruhig  bleiben,  und  der  schon  ge- 
nannte Priester  Dionisius  scheute  sich  nicht,  das  Kreuz  öffentlich 
zu  beschimpfen.  Gennadius  erhielt  keine  Antwort,  da  wandte  er 
sich  an  den  Administrator  der  Moskauer  Metropolie,  den  Sarajer 
Bischof  Prochor,  sowie  an  zwei  andere  Bischöfe  mit  der  Bitte, 
dass  sie  gegen  die  Judensekte  auftreten.  Mittlerweile  ist  Zosimas 
(1491)  Metropolit  geworden,  und  auch  an  ihn  richtete  Gennadius 
ein  Schreiben,  da  er  noch  nicht  wusste,  dass  Zosimas  zu  der 
Sekte  gehört.  Zosimas  hätte  die  ganze  Sache  am  liebsten  todtge- 
sch wiegen,  allein  weil  der  Bericht  des  Gennadius  den  anderen 
Bischöfen  bekannt  war,  so  musste  etwas  gethan  werden.  Es  wurde 
1491  im  Oktober  eine  Synode  gehalten,  welche  die  Judensekte 
verdammte,  und  derGrossfürst  schickte  Einige  in  die  Verbannung, 
Andere  aber  wurden  nach  Nowhorod  zurückgestellt,wo  sie  von  Gen- 
nadius dem  öffentlichen  Spotte  preisgegeben  wurden.  Er  liess  sie 
auf  Pferde  setzen,  so  dass  sie  mit  dem  Rücken  nach  vorne  gekehrt 
waren,  ihre  Kleider  waren  mit  dem  Futter  nach  oben  gekehrt, 
man  gab  ihnen  Mützen  von  Birkenrinde,  mit  Büscheln  aus  Bast 
und  Kronen  von  Stroh  und  mit  der  Aufschrift:  „Das  ist  das 
Heer  des  Teufels."  In  dieser  Kleidung  führte  man  sie  in  den 
Gassen  herum,  das  Volk  verhöhnte  sie  und  spuckte  ihnen  ins 
Angesicht,  und  Alle  riefen:  «das  sind  dieEeinde  Christi«,  und  am 
Ende  hat  man  ihnen  die  Mützen  an  den  Köpfen  verbrannt.  Viele 
waren  aber  auch  damit  nicht  zufrieden,  sie  verlangten,  dass  die 
Häretiker  dem  Feuer tode  überliefert  werden. 

Das  über  die  Judensekte  gesprochene  Urtheil  hatte  aber 
sehr  unbedeutende  Folgen.  Der  Metropolit  Zosimas  verfolgte  die 
Sektirer  nicht,  im  Gegentheilc,  er  bestrafte  deren  heftigste  Gegner, 
„denn,  meinte  er,  man  solle  gegen  die  Häretiker  nicht  mit  Groll 
auftreten,  sondern  nur  den  Frieden  predigen."  Dazu  gesellte  sich 
noch  ein  anderer  Umstand.  Damals  erwartete  man,  als  am  Ende 
des  siebenten  Jahrtausendes  nach  der  byzantinischen  Aera(7000 
byz.  Aera  =   1492  nach  Chr.)    das  Ende    der  Welt,    und    die 


5TG 

Wiederkunft  des  Messias.  Nun  verlief  aber  das  Jahr  1492  ruhig:, 
und  die  AVeit  blieb  in  ihren  Fugen,  und  dies  beutete  die  Juden- 
sekte aus. indem  ihre  Anhänger,  die  Christen  verspottend,  sprachen: 
„ Wenn  Christus  euer  Messias  ist,  warum  kommt  er  denn  nicht 
in  seiner  Herrlichkeit?"  Und  so  nahm  die  Häresie  unter  dem 
Schutze  des  Metropoliten  zu.  Nun  erhob  sich  aber  ein  neuerGeg- 
ner  der  Judensekte,  der  Vorsteher  des  Klosters  in  Wolokolamsk, 
Josef.  Er  schrieb  zuerst  eine  Geschichte  der  Judensekte  von  ihrem 
Entstehen  bis  1491,  und  forderte  den  Bischof  Niphon  von  Susdal 
auf,  dass  er  gegen  den  Metropoliten  Zosimas  offen  auftrete.  Dies 
ist  auch  zu  den  Ohren  des  Grossfürsten  gekommen,  und  er  sah 
sich  genöthigt,  den  Zosimas,  den  er  selbst  zum  Metropoliten 
machte,  zu  entlassen(1494),  und  zwar  in  der  schonendsten  Weise, 
indem  er  ihm  den  Rath  gegeben  hat,  freiwilig  zu  resigniren,  was 
dieser  auch  befolgte.  So  fiel  eine  Hauptstütze  der  Judensekte, 
aber  es  blieb  noch  der  angesehene  Höfling  Theodor  Kuritzyn, 
und  er  hatte  es  vermocht,  einen  Gesinnungsgenossen  Cassian 
zum  Archimandriten  des  Georgklosters  in  Nowhorod  zu  erheben, 
wo  dann  die  Judensekte  ihren  Mittelpunkt  hatte. 

Der  genannte  Mönch  Joseph  rastete  aber  nicht,  er  erschien 
persönlich  vor  dem  Grossfürsten  und  bat  ihn  um  strengeres 
Verfahren  gegen,  die  Häretiker.  Da  wurde  (1594  im  Dezember) 
eine  neue  Synode  in  Sachen  der  Judensekte  zusammenberufen, 
bei  welcher  der  Sohn  des  Grossfürsten  und  dessen  Thronerbe 
Basil  anwesend  war.  Der  Mönch  Joseph  war  auch  unter  den 
Richtern.  Die  Sekte  wurde  wieder  verurtheilt,  und  der  Grossfürst 
verdammte  Einige  zum  Feuertode,  Anderen  wurden  die  Zungen 
ausgeschnitten,  und  noch  Andere  wurden  eingesperrt  oder  ver- 
bannt. So  wurde  die  Judensekte  vernichtet,  aber  nicht  ausgerottet, 
denn  im  Geheimen  hat  sie  sich  noch  lange  erhalten. 

Die  Lehre  der  Judenseite  bestand  wesentlich  im  Folgenden: 
Sie  läugneten  die  Menschwerdung  des  Sohnes  Gottes  und  die 
Auferstehung  Christi  von  den  Todten;  sie  verwarfen  den  Hei- 
ligenkultus sowie  die  Verehrung  der  Bilder;  das  heil.  Sakrament 
der  Eucharistie  betrachteten  sie  als  eine  einfache  Ceremonic, 
glaubten  aber  nicht  an  die  Gegenwart  Christi  unter  den  Gestalten 
des  Brodcs  und  Weine-;  sie  ehrten  nur  die  Bücher  des  alten  Te- 
stamentes, welche  sie  nach  ihrer  Weise  erklärten,  feierten 
die  Ostern  nach  dem  jüdischen  Kalender,    und  beobachteten  am 


57t 

Mittwoch  und  Freitag  kein  Fasten.  Ausserdem  aber  hatten  ihre 
Koryphäen  noch  andere  falsche  Lehren  verbreitet.  Gegen  die 
Judensekte  schrieb  der  genannte  Mönch  Josef,  dessen  Schriften 
auch  die  Geschichte  dieser  Sekte  entlehnt  ist. 

II.  Irrlehre  des  Matthäus Baschkin  und  des  TheodosiusKossoj. 
Diese  zwei  Häretiker  waren  eigentlich  Sozinianer  der  extremsten 
Richtung.  Baschkin,  der  seine  Ansichten  einem  abendländischen 
Apotheker  Matthäus  und  einem  anderen  Abendländer  ver- 
dankte, lehrte:  a)  dass  man  sich  nur  an  die  heilige  Schrift  zu 
halten  und  dieselbe  frei  zu  erklären  hat,  die  Tradition  aber  sei 
ganz  zu  verwerfen;  b)  der  Sohn  Gottes  ist  nicht  dem  Vater 
gleich;  c)  die  Eucharistie  und  die  Busse  sind  keine  Sakramente; 
d)  die  Verehrung  der  Bilder  ist  ein  Götzendienst. 

Noch  weiter  ging  Kossoj,  ein  Schüler  des  Baschkin.  Er 
war  zuerst  Diener  eines  Bojaren  in  Moskau,  und  als  er  diesen 
bestohlen  hatte,  enlioh  er  nach  Belosero,  wo  er  Mönch  wurde. 
Im  Jahre  1555  wurde  er  nach  Moskau  gebracht  und  in  einem 
Kloster  eingesperrt,  von  wo  er  aber  nach  Litauen  entwischte  und 
dort  eine  Jüdin  geheiratet  hat.  Um  1575  ist  er  in  Wolynien  als 
Prediger  der  neuen  Lehre  aufgetaucht.  Kossoj  läugnete  die 
Dreifaltigkeit  sowie  die  Fleisch  werdung  des  Sohnes  Gottes,  stellte 
den  Verstand  als  die  einzige  Quelle  alles  menschlichen  Wissens 
auf,  hehauptete,  dass  der  Tod  nicht  eine  Folge  der  Sünde,  sondern 
in  der  Natur  des  Menschen  gelegen  ist,  und  verlachte  alle  Ein- 
richtungen undCeremonien  derKirchc  als  unsinnig  und  unnöthig. 
—  Uebrigens  konnten  die  Protestanten  in  Moskau  keine  Anhänger 
finden ;  in  Südrussland  aber  haben  sich  zu  ihrer  Sekte  besonders 
viele  Adelige  bekehrt. 

§•  90. 

Der  Cultus. 

In  der  Kiewer  Metropolie  wurden  die  gottesdienstlichen 
Funktionen  auch  in  dieser  Periode  nach  altem  Brauche  verrichtet, 
und  man  hört  hier  nichts  von  besonderen  Veränderungen  in 
dieser  Beziehung. 

Anders  war  es  in  der  Moskauer  Metropolie;  hier  ist  der 
Cultus  in  jenen  Zeiten  sehr  verfallen,  und  aus  Unwissenheit, 
Mangel  an  einem  nur  halbwegs  fähigen  Clerus,  sowie  beim  fast 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  37 


578 

vollständigen  Mangel  an  Kirchenbüchern,  haben  sich  hier  in  den 
Gottesdienst  mannigfache  Irrthümer  eingeschlichen,  welche  hier 
nur  kurz  erwähnt  werden.  Man  hatte  auch  jetzt  neue,  mitunter 
schöne  Kirchen  gebaut,  allein,  wie  auf  der  Moskauer  Synode 
(1551)  gesagt  wurde,  mehr  aus  Ehrgeiz  als  aus  Frömmigkeit,  und 
überhaupt  nur  das  Aeussere  beachtet,  von  dem  inneren  Werthe 
des  Gottesdienstes  aber  und  von  dessen  Bedeutung  keinen  Be- 
griffgehabt. Diesem  Mangel  wollte  der  Grieche  Maxim  abhelfen, 
indem  er  einzelne  Cultakte  erläuterte,  ohne  aber  einen  besonderen 
Erfolg  erzielt  zu  haben.  In  Bezug  auf  die  kirchlichen  Ceremonien 
wurde  damals  in  Moskau  besonders  darüber  gestritten,  in  welcher 
Richtung  man  hei  feierlichen  Prozessionen  gehen  soll,  und  dann  darü- 
ber, wie  man  sich  mit  dem  heiligen  Kreuze  bezeichnen  soll. 

In  ersterer  Beziehung  ist  der  Streit  im  J.  1479,  bei  Ge- 
legenheit der  Einweihung  der  Kathedralkirche  zur  Himmelfahrt 
Mariae  in  Moskau  ausgebrochen.  Bei  diesem  Anlasse  haben 
nämlich  Einige  den  Metropoliten  Gerontius  beim  Grossfürsten, 
den  man  in  Moskau  immer  als  höchste  Instanz  in  kirchlichen 
Sachen  betrachtete,  verklagt,  dass  er  bei  der  feierlichen  Proces- 
sen nicht  nach  dem  Laufe  der  Sonne,  d.  i.  nicht  von  Osten  nach 
Westen,  sondern  in  entgegengesetzter  Richtung  gegangen  ist. 
Der  Grossfürst  machte  deswegen  dem  Metropoliten  bittere  Vor- 
würfe, beschuldigte  denselben,  dass  er  Ursache  des  Zornes  Gottes 
sei,  welcher  Moskau  1474  heimgesucht  hat,  indem  damals  ein 
heftiges  Erdbeben  viele  Gebäude,  darunter  auch  die  im  Baue  be- 
griffene Kathedralkirche  zerstörte,  und  Gerontius  sah  sich  ge- 
nöthigt,  1481  sich  in  ein  Kloster  zu  entfernen,  von  wo  er  aber 
später  zurückberufen  und  ihm  anheimgestellt  wrurde,  die  Rich- 
tung der  Processionen  nach  seinem  Ermessen  zu  bestimmen.  In 
Bezug  auf  die  Kreuzesbezeichnung  aber  stritt  man  im  16.  Jahr- 
hunderte darüber,  ob  man  dabei  zwei  oder  drei  Einger  zusammen- 
legen soll,  und  der  Stoglaw  (1551)  bestimmte  auf  Antrag  des 
Zars  Johann  1  V.  des  Grausamen,  dass  „die  Protopopen,  Priester 
und  Diakone  das  Kreuzeszeichen  über  sich  kreuzförmig  und 
nach  der  vorgeschriebenen  Ordnung  machen,  so  wie  sie  die  Gläu- 
bigen kreuzförmig  segnen  sollen,  wie  das  die  heiligen  Väter 
überliefert  haben.  Auch  sollen  sie  ihre  Kinder,  alle  Christen  be- 
lehren und  unterweisen,  dass  sie  sich  kreuzförmig  bezeichnen 
sollen. u  Ecrncr  verordnete  der  Stoglaw,  dass  das  Kreuzeszeichen 
mit  zwei  zusammengelegten  Fingern  zu  machen  sei. 


579 

Die  meisten  Schwierigkeiten  und  Streitigkeiten  aber  ent- 
standen in  Moskau  in  Bezug  auf  die  Kirchenbücher.  Schon  in  der 
ersten  Periode  dieses  Zeitraumes  sind  in  die  Kirchenbücher  viele 
Irrthümer  eingeschlichen,  und  schon  damals  haben  sich  einzelne 
Metropoliten  bemüht,  diesem  Uebelstande  abzuhelfen,  ohne  aber 
etwas  ausgerichtet  zu  haben.  Die  Kirchenbücher  wimmelten  von 
verschiedenen  Irrthümern,  welche  theils  von  den  Uebersetzern, 
theils  von  den  Abschreibern  herrührten.  So  lange  noch  die  Metro- 
politen der  griechischen  Sprache  mächtig  waren,  konnten  sie 
noch  die  russischen  Kirchenbücher  mit  den  griechischen  Originalen 
vergleichen  und  das  Fehlerhafte  bezeichnen  und  climiniren.  Seit 
Photius  aber  waren  die  Moskauer  Metropoliten  der  griechischen 
Sprache  nicht  mehr  mächtig,  und  so  gab  es  dort  Niemanden 
mehr,  welcher  eineEmendation  der  Kirchenbücher  unternehmen 
könnte,  und  die  Irrthümer  mehrten  sich  in  denselben  immer 
mehr.  Die  Folge  war,  dass  man  auch  dieselben  kirchlichen  Funk- 
tionen, ja  selbst  die  Sakramente  an  verschiedenen  Orten  auf  eine 
verschiedeneWeise  verwaltete.  Die  Metropoliten  und  die  Bischöfe 
mochten  das  wohl  eingesehen  haben,  aber  sie  waren  unfähig,  eine 
Abhilfe  zu  treffen.  Da  wurde  vom  Grossfürsten  Basil  III.  ein  ge- 
lehrter Grieche  Maxiin  nach  Moskau  berufen,  welchem  nebst  der 
Ordnung  der  fürstlichen  Bibliothek  auch  die  Emendation  der 
Kirchenbücher  anvertraut  worden  ist.  Er  übersetzte  die  Psalmen, 
und  als  er  die  anderen  Kirchenbücher  einer  Prüfung  unterzogen 
hat,  fand  er  darin  so  viele  Irrthümer,  dass  er  erklärte,  diese 
Bücher  seien  so  geartet,  als  ob  sie  von  Ketzern  herstammen  wür- 
den« Einiges  war  falsch ^ibersetzt,  das  Andere  falsch  aufgefasst  und 
das  Meiste  schlecht  abgeschrieben,  und  zudem  seien  von  den 
Abschreibern  ganze  Fabel  in  den  Text  hineingeschoben.  Der 
damalige  Metropolit  Warlaam  (1511  — 1522)  war  mit  den  Arbei- 
ten Maxim's  sehr  zufrieden,  aber  nachdem  Warlaam  abgesetzt 
und  an  dessen  Stelle  der  ehrgeizige  und  unwissende  Daniel 
(1522 — 1539)  erhoben  wurde,  da  wurden  die  sehr  verdienstlichen 
Arbeiten  Maxim's  nicht  nur  nicht  geschätzt,  sondern,  weil  man 
für  sie  kein  Verständniss  hatte,  der  Verfasser  selbst  wurde  zuerst 
verdächtigt,  dann  offen  verfolgt.  Anfangs  trauten  sich  die  unwis- 
senden Moskauer  Prälaten  nicht,  den  Maxim  anzugreifen,  weil  er 
beim  Grossfürsten  in  grosser  Gunst  stand;  als  sich  aber  Maxim 
1524  den  Zorn  des  Grossfürsten  zugegezogen  hat,  dadurch,  dass 

37* 


580 

er  dessen  Verlangen,  sieh  von  seiner  treuen  Gattin  zu  trennen 
und  eine  andere  zu  heirathen,  nicht  billigen  wollte,  da  traten 
Maxim's  Gegner  auf,  und  verklagten  ihn,  „dass  er  die  Worte 
der  Kirchenbücher,  und  zwar  nach  eigenem  Gutdünken  und 
nach  seinem  Sinne  verändert,  ohne  Zustimmung  und  Wilhn 
des  Grossfiirsten."  Solehe  Anschuldigungen  wurden  vom  Metro- 
politen Daniel  selbst  ausgesprochen,  womit  er  den  Grossfür- 
sten als  Haupt  der  russischen  Kirche  öffentlich  anerkannte. 
Die  Ankläger  verstanden  freilich  kein  Wort  griechisch,  allein 
man  glaubte  ihnen  doch,  dass  die  Uebersetzungen  und 
Emendationen  Maxims  mit  dem  griechischen  Texte  nicht  über- 
einstimmen, und  Maxim  wurde  als  ein  Ketzer,  der  die  von  Gott 
inspirirten  Bücher  entweiht  hat,  verurtheilt,  man  belegte  ihn  mit 
dem  Banne  und  verbot  ihm  in  die  Kirche  zu  gehen.  Dann  wurde 
er  aus  einem  Klostergefängnisse  in  das  andere  geschleppt,  bis  er 
im  Jahre  1556  in  der  Haft  sein  Leben  abgeschlossen  hat179). 

Das  traurige  Schicksal  Maxim's  schreckte  natürlich  von 
seiner  Nachahmung  ab,  doch  endlich  konnte  man  sich  in  Mos- 
kau nicht  mehr  verhehlen,  dass  die  Sachen  nicht  mehr  so  gehen 
können,  und  dass  man  doeli  etwas  für  die  Emendation  der 
Kirchenbücher  thun  muss.  Man  gelangte  auch  zu  der  Ueberzeu- 
gung,  dass  mit  dem  fortwährenden  Abschreiben  nur  die  Fehler 
vermehrt  werden,  und  entschloss  sich  endlich,  in  Moskau  eine 
Buchdruckerei  zu  gründen  lö°).  Zar  Johann  IV.  hat  schon  1547 
aus  Deutschland  einen  Buchdrucker  berufen,  welcher  in  Moskau 
die  zur  Einrichtung  einer  Buchdruckerei  notwendigen  Anstalten 
treffen  sollte,  und  1553  wurde  daselbst  unter  der  Leitung  zweier 
Männer,  des  Diakons  Johann  Theodorow  und  des  Peter  Mstis- 
lawec  die  erste  Buchdruckerei  errichtet,  in  welcher  1564  das 
erste  Druckwerk  „die  Apostelgeschichte  und  die  Briefe  der 
Apostel"  erschienen  ist.  Es  wurde  beschlossen,  zuerst  alle  Kir- 
chenbücher nach  den  besten  und  sichersten  Handschriften  her- 
auszugeben, und  damit  alle  Kirchen  zu  versehen,  und  auf  diese 
Weise  die  irrthümlichen  Bücher  ganz  zu  beseitigen.  Es  wurde 
dann  in  Moskau  noch  das  Evangelium  herausgegeben,  die  erste 
vollständige  Ausgabe   der  ganzen  Bibel  aber  erschien  nicht  in 


'•((j   Vgl.  Kar;,  m  8  in  a.  B.  0.  VII.    178   ff. 
,ö°)  Derselbe,  n.  a.  O.  IX.  52  f. 


581 

Moskau,  sondern  in  Wolynien,  wo  man  schon  im  vorigen  Jahr- 
hunderte gedruckte  Kirchenbücher  hatte.  Dass  die  ersten  in  Mos- 
kau erschienenen  Kirchenbücher  fehlerhaft  waren,  ist  selbstver- 
ständlich, weil  man  sich  eben  an  fehlerhafte  Handschriften 
geb alten  hat,  und  es  Niemanden  gegeben  hat,  welcher  etwa 
griechische  Originale  zu  Rathe  ziehen  könnte,  weil  Niemand  der 
griechischen  Sprache  mächtig  war.  Doch  es  war  damit  wenigstens 
der  Anfang  gethan,  und  die  Verständigeren  haben  diese  Erschei- 
nung mit  Freuden  begrüsst.  Aber  es  fehlte  auch  nicht  an  zahl- 
reichen sehr  heftigen  Gegnern.  Zu  diesen  gehörte  zuerst  die 
ganze  Gilde  der  Abschreiber,  welche  die  Buchdruckerkunst  brod- 
los zu  lassen  drohte,  und  zu  ihnen  gesellten  sich  die  Obskuran- 
ten, welche  in  dem  Buchdrücken  eine  gottlose  Neuerung,  eine 
strafwürdige  Verirrung  erblickten,  und  die  Typographen  als  Ket- 
zer verschrieen.  Um  sie  desto  sicherer  zu  verderben,  wurden  die 
Typographen  verklagt,  dass  sie  Anhänger  der  Irrlehre  Basch- 
kin's  sind,  es  wurde  ein  Aufruhr  angezettelt,  die  Buchdruckerei 
verbrannt,  und  die  beiden  Männer  Johann  Theodorow  ,81)  und 
Peter  Mstislawec  konnten  ihr  Leben  nur  durch  schleunige 
Flucht  retten.  Sie  kamen  nach  Wolynien  zum  Fürsten  Constan- 
tin  von  Ostrog,  bei  welchem  sie  freundliche  Aufnahme  und  eine 
ihrem  Berufe  entsprechende  Anstellung  gefunden  haben.  Fürst 
Konstantin  gründete  nämlich  in  Ostrog  eine  Buchdruckerei,  be- 
sorgte sich  eine  gute  Uebersetzung  der  heil.  Schrift,  Hess  die- 
selbe mit  dem  von  Konstantinopel  bezogenen  Originaltexte  ver- 
gleichen und  emendiren,  und  im  J.  1581  ist  in  Ostrog  die  erste 
vollständige  Ausgabe  der  heil.  Schrift  in  kirchenslavischer 
Sprache  erschienen.  — ■  Zar  Johann  IV.  Hess  wohl  die  zerstörte 
Buchdruckerei  wieder  aufbauen,  und  1568  wurde  in  Moskau  das 
Psalterion  herausgegeben,  welches  aber,  weil  man  dabei  auf  den 
Urtext  keine  Rücksicht  genommen  hat,  keinen  grösseren  Werth 
hatte,  als  die  1564  erschienene  Apostelgeschichte  und  die  Briefe 
der  Apostel.  —  Seitdem  man  gedruckte  Kirchenbücher  hatte,  kam 


I81)  Johann  Theodorow  kam  zuerst  an  den  Hof  des  polnischen  Königs 
Sigismund  IL,  gründete  dann  in  Lemberg  eine  Buchdruckerei,  in  welcher  er 
1573  die  Apostelgeschichte  und  die  Briefe  der  Apostel  herausgab.  In  dein  An- 
hange zu  diesem  Buche  erzählt  er,  welches  Schicksal  ihn  in  Moskau  ereilte. 
Dann  ging  er  nach  Ostrog  und  gab  1580  das  Psalterion  und  das  neue  Testa- 
ment, lind  1581  die  ganze  Bibel  heraus, 


582 

auch  in  den  Gottesdienst  eine  grössere  Ordnung  und  Einklang, 
und  zwar  in  der  Kiewer  Metropolie  schon  seit  dem  15.  Jahrhun- 
derte, in  Moskau  aber  erst  im  17.  Jahrhunderte. 

Drittes  Capitel. 
Das  religiöse  und  sittliche  Lehen  und  das  Mönehwesen. 

§•  91. 

Das  religiöse  und  sittliche  Leben   und  die  Auf- 
klärung des   Volkes. 

Viele  Umstände  haben  dazu  beigetragen,  dass  sich  in  dieser 
Periode  die  Sitten  des  Volkes    verschlimmerten.    Diese  waren: 

1.  Mangel  an  Schulen,  welche  vorzüglich  in  Nordrussland  fast  un- 
bekannt waren,  nur  hie  und  da  konnte  man  noch  einen  Mönch 
erblicken,  welcher  sich  mit  dem  Unterrichte  der  Kinder  und  an- 
derer Unwissenden  befasste.  Wie  traurig  es  mit  der  Aufklärung 
im  Norden  stand,  beweisen  die  diesbezüglichen  Schilderungen 
des  Nowhoroder  Erzbischofes  Gennadius,  welcher  erzählt,  dass 
man  ihm  sogar  solche  Leute  zur  Priesterweihe  präsentirte,  wel- 
che nicht  einmal  lesen  konnten.  Wenn  aber  die  Priester  so  unge- 
bildet waren,  und  wenn  man  dem  Gennadius  zurufen  konnte: 
„So  ist  das  Land!  Man  kann  Niemanden  ausfindig  machen,  wel- 
cher lesen  und  schreiben  könnte",  so  kann  man  sich  von  der  Un- 
wissenheit des  Volkes  leicht  einen  Begriff  machen.  Diese  allge- 
meine Unwissenheit  war  auch  die  Ursache,  dass  die  Judensekte 
sogar  unter  dem  Clerus  so  leicht  Anhänger  finden  konnte.  Dass 
aber  die  krasse  Unwissenheit  mehr  oder  weniger  mit  der  Sitten- 
losigkeit  Hand  in  Hand  geht,    ist  eine  allgemeine  Erscheinung. 

2.  Der  gänzliche  Verfall  der  Disciplin  beim  Säcular-  -und  Regulär - 
Clerus,  sowie  dessen  grobe  Unwissenheit  und  Sittenlosigkeit.  Im 
Süden  waren  noch  im  15.  Jahrhunderte  ziemlich  gebildete  Prie- 
ster, und  man  hat  dort  damals  Vieles  für  die  Aufklärung  und 
Veredlung  des  Volkes  gethan;  seitdem  aber  auf  den  Kiewer  M<- 
tropolitanstuhl  Leute  kamen,  welche  als  roh  und  unwissend  ge- 
schildert werden,  konnte  sich  auch  beim  niederen  Clerus  und 
beim  Volke  nur  die  Unwissenheit  und  die  Sittenlosigkeit  ver- 
mehren. Und  wie  traurig  es  diesbezüglich  im  Norden  stand. 
wurde  an  anderen  Stellen  gesagt,  und  diesbezüglich  äussert  sich 


583 

die  Moskauer  Synode  vom  Jahre  1551  so:  „Die  Väter  und  Lehrer 
verstehen  selbst  wenig  und  kennen  die  Kraft  der  göttlichen 
Schrift  nicht,  und  überdies  haben  sie  nirgends  Gelegenheit,  etwas 
zu  erlernen."  Dass  dieser  Clerus  ausserdem  sittenlos  war, 
haben  wir  schon  gesehen.  3.  Der  Mangel  der  Predigten.  In  den 
russischen  Kirchen  wurden  nirgends  Predigten  gehalten,  denn 
man  befürchtete,  dass  eine  Predigt  nur  zu  Häresien  führen  kann; 
und  wenn  man  erwägt,  auf  welcher  Bildungsstufe  der  damalige 
Clerus  stand,  so  kann  man  diese  Befürchtung  nicht  ungerecht- 
fertigt nennen.  Anstatt  der  freien  Predigten  war  es  vorgeschrie- 
ben, einzelne  Abschnitte  aus  älteren  Schriften,  die  für  andere 
Verhältnisse  und  andere  Zuhörer  bestimmt  waren,    vorzulesen. 

4.  Die  tatarischen  Laster,  als  Heuchelei,  Falschheit,  Tücke,  Grau- 
samkeit u.  s.  w.,  welche  sich  schon  in  der  vorigen  Periode  gel- 
lend machten,  sind  auch  jetzt  geblieben  und  haben  sich  noch 
mehr  ausgebreitet,  und  diese  Laster  wurden  durch  die  grausamen 
Regierungen,    namentlich  Johann's  IV.,    noch    mehr    gefördert. 

5.  Im  Süden  haben  die  Anhänger  des  Schisma  dem  Volke  einen 
fast  wilden  Hass  gegen  die  Lateiner  und  die  Union  eingeimpft,  was 
auf  dasselbe  nur  demoralisirend  wirken  konnte.  6.  Die  traurige 
Lage,  in  welcher  sich  das  gemeine  Volk  befunden  hat,  indem  es 
in  Leibeigenschaft  lebte,  konnte  dasselbe  nur  in  den  sklavischen 
Gesinnungen  bestärken  und  in  ihm  allen  Sinn  für  alles  Edle 
und  Gute  abstumpfen.  Endlich  kann  hier  7.  der  allgemein  herr- 
schende Aberglaube,  welcher  besonders  aus  Anlass  der  Pest,  der 
verschiedenen  Naturerscheinungen  und  namentlich  in  Folge  des 
allgemein  verbreiteten  Glaubens  von  dem  bevorstehenden  Ende 
der  Welt  in  den  verschiedensten  Abarten  aufgetreten  ist,  genannt 
werden.  Diese  und  andere  Ursachen  veranlassten  einen  tiefen 
Verfall  des  sittlichen  und  religiösen  Lebens  in  dieser  Periode. 
Man  beobachtete  dabei  noch  die  herkömmlichen  religiösen  Ge- 
bräuche und  Ceremonien,  war  ja  doch  der  grösste  Tyrann  jener 
Zeiten,  Johann  IV.,  ein  strenggläubiger  und  religiöser  Mann;  aber 
man  hat  diese  Ceremonien  nur  äusserlich  verrichtet,  ohne  sie  zu 
verstehen  und  ohne  durch  dieselben  erbaut  zu  werden. 

Der  russische  Historiograph  Karamsin  (VII.  212  ff.) 
schildert  die  damaligen  Zustände  folgendermassen:  „Unsere 
Sitten  erschienen  den  fremden  Beobachtern  interessant  und 
schrecklich.   Contarini  schreibt,    dass  die  Moskauer  tagsüber    in 


581 

den  Gassen  herumbummeln  und  den  Tag  in  den  Schenken  ab- 
schliessen.  Ilerberstein  aber  hat  zu  seiner  Verwunderung  gesehen, 
dass  die  Russen  auch  an  Sonntagen  arbeiten.  Den  Russen  war  es 
verboten,  sich  an  Werktagen  zu  betrinken;  nur  die  fremden 
Söldner  waren  davon  ausgenommen.  Man  bemerkte,  dass  die 
Russen  nicht  schlecht  und  nicht  streitsüchtig,  sondern  geduldig, 
aber  im  Handel  zum  Betrüge  geneigt  sind.  Der  Wucher  war 
nicht  entehrend;  die  Wucherer  nahmen  gewöhnlich  20%,  und 
priesen  noch  ihre  Mässigung,  indem  sie  sagten,  dass  man 
früher  40°/0  genommen  hat.  Die  Bauern  waren  Sklaven,  vor- 
züglich jene,  welche  von  gekauften  Sklaven,  von  Kriegsgefange- 
nen und  Verurtheilten  abstammten.  Noch  trauriger  war  die 
Lage  der  freien  Landleute,  welche  bei  den  Bojaren  irgend  ein 
Grundstück  in  Pacht  nahmen  und  dafür  dem  Herrn  über  die 
Kräfte  arbeiten  mussten,  so  dass  ihnen  in  der  Woche  nicht  ein- 
mal zwrei  Tage  für  ihre  eigene  Arbeit  blieben,  und  so  kam  es, 
dass  diese  armen  Leute  trotz  ihrer  übermässigen  Arbeit  nicht 
einmal  so  viel  verdienten,  um  sich  ernähren  zu  können.  Ausser- 
dem wurden  sie  wregen  ihrer  Armuth  allgemein  verachtet,  man 
nannte  sie  „krestjane"  (d.  i.  Christen),  worin  man  die  Tataren 
nachahmte,  welche  den  Namen  Christ  immer  im  verächtlichen 
Sinne  gebrauchten.  Viele  Väter  verkauften  ihre  Kinder,  weil  sie 
dieselben  nicht  ernähren  konnten.  Die  Bojaren,  wenn  sie  auch 
arm  waren,  benahmen  sich  sehr  stolz.  Siegingen  niemals  zu  Fusj, 
weil  sie  sich  dadurch  zu  erniedrigen  glaubten.  Die  jungen 
Frauen  erschienen  selten  vor  fremden  Leuten  und  gingen  auch 
selten  in  die  Kirche;  sie  kümmerten  sich  auch  nicht  um  dasllaus- 
wesen,  sondern  überliessen  das  den  Dienstboten.  Die  Armen  da- 
gegen arbeiteten  nach  Kräften,  aber  sie  hielten  es  für  nicht  er- 
laubt, irgend  ein  lebendes  Wesen  zu  tödten,  und  wenn  sie  etwa 
ein  Huhn  braten  wollten,  mussten  sie  so  lange  vor  der  Thür 
stehen,  bis  Jemand  vorüberging  und  ihnen  dasselbe  schlachtete. 
Obwol  aber  die  Weiber  so  abgeschlossen  lebten,  fehlte  es  nicht 
an  Ehebrüchen,  was  desto  leichter  geschehen  konnte,  als  die 
Ehen  nicht  in  Folge  der  gegenseitigen  Neigung  geschlossen 
wurden  und  die  Männer  sehr  oft  abwesend  waren.  Nicht  der 
Bräutigam  wählte  sich  die  Braut,  sondern  der  Vater  wählte  für 
seine  Tochter  einen  Mann  und  verhandelte  dann  darüber  mit 
dessen  Vater.    Man  bestimmte  den  Tag  der  Verlobung,    und  die 


585 

künftigen  Gatten  kannten  sich  noch  gar  nicht.  Wenn  aber  der 
ungeduldige  Bräutigam  seine  Braut  früher  sehen  wollte,  so  er- 
wiederten  ihm  deren  Eltern:  Frage  bei  guten  Leuten,  wie  sie  ist. 
Die  Mitgift  bestand  in  Kleidern,  Dienern,  Pferden  u.  s.  w.,  und 
was  die  Braut  von  ihren  Verwandten  und  Freunden  an  Ge- 
schenken erhalten  hat,  das  musste  der  Mann  nach  der  Hochzeit 
entweder  zurückgeben  oder  bezahlen.  Herberstein  behauptet, 
dass  ein  russisches  Weib  erst  dann  von  der  Liebe  ihres  Mannes 
überzeugt  ist,  wenn  sie  von  ihm  abgeprügelt  worden  ist,  und 
Karamsin  hält  das  für  wahrscheinlich. 

Uebrigens  waren  die  Russen  gastfreundlich,  man  bewirthete 
die  Ankömmlinge  mit  Meth,  Bier  und  Wein.  x\bends  pflegten  sie 
nicht  zu  essen,  aber  die  Malzeiten  waren  reich  und  ausgiebig. 
Kostbare  Kleider  durften  nur  die  höchsten  Beamten  tragen, 
anderen  Leuten  war  es  nicht  gestattet  solche  Kleider  zu  tragen. 
Die  Einrichtung  der  Häuser  war  sogar  bei  reichen  Leuten  sehr 
einfach,  und  mit  sehr  niederigen  Thüren  versehen.  Die  Russen 
waren  fromm,  und  wenn  sie  schriftkundig  waren,  lasen  sie  gern 
geistliche  Bücher,  aber  sie  wollten,  wie  sich  der  grossfürstliche 
Gesandte  Demeter  in  Rom  ausdrückte,  keine  Predigten  in  der 
Kirche  hören,  denn,  meinten  sie,  die  menschliche  Weisheit  passt 
nicht  zur  Einfachheit  des  evangelischen  Wortes;  sie  ehrten  die 
Gotteshäuser  und  hingen  blind  an  den  kirchlichen  Ceremonien, 
hassten  aber  alle  Andersgläubigen,  namentlich  die  Lateiner,  in 
welchem  Hasse  das  Volk  für  jede  andere  Belehrung  von  den 
ungebildeten  Priestern  bei  jeder  Gelegenheit  bestärkt  wurde. 

Geschichte   des   Basilianerordens    im    II.  Zeiträume.182) 

§.92. 

Vermehrung  der  Klöster. 

Wir  haben  schon  beim  Abschluss  des  ersten  Zeitraumes 
unserer  Geschichte  den  erfreulichen  Aufschwung,  welchen  das 
Ordenswesen  in  Russland  genommen  hat,  gesehen,  und  dessen 
grosse  Verdienste  kennen  gelernt. 


182)  Nach  dem  ruthenischen  Werke:  lIIemaTH3Mi,  1I|)obhhmih  cb.  Cnacm-cia 
HHHa  cb.  BacH.uH  B.  bi  Ta.iHtvH,  .UßoBb  1867  (d.  i.  Schematismus  der  Provinz  des 
heil.  Erlösers  des  Basilianer-Ordens  in  Galizien,  Leinberg  1867). 


586 

Aus  den  Zellen  des  Kiewer  Höhlcnklosters  gingen  fromme 
Ordensm'anner  in  das  ganze  weite  Land,  verbreiteten  den  Glauben, 
veredelten  die  Sitten  und  trugen  in  die  entferntesten  Gegenden 
mit  dem  Glauben  auch  die  Aufklärung  unter  das  noch  auf  einer 
sehr  tiefen  Stufe  der  Kultur  stehende  Volk.  Von  Fürsten,  Bojaren 
und  dem  Volke  geachtet  und  unterstützt,  erkalteten  die  Mönche 
auch  jetzt  nicht  in  ihrem  Eifer,  sie  legten  neue  Klöster  an, 
welche  sie  nach  dem  Muster  des  Mutterklosters  ordneten,  und 
errichteten  bei  den  Klöstern  überall  auch  Schulen,  wohl  ein- 
sehend, dass  sie  nur  auf  diese  Weise  ihre  edle  Aufgabe  zu  lösen 
und  auf  das  Volk  nachhaltig  einzuwirken  im  Stande  sein  werden. 
Die  grossen  Wohlthaten  des  Basilianerordens  wurden  auch  all- 
gemein anerkannt,  und  deswegen  trachtete  Jeder,  dem  es  nur 
möglich  war,  sich  gegon  diesen  Orden  erkenntlich  zu  erweisen. 
Schon  im  eilften  Jahrhunderte  sind  sehr  viele  Klöster  gestiftet 
worden,  ihre  Zahl  vermehrte  sich  aber  nun  noch  mehr.  Nicht 
nur  Fürsten,  sondern  auch  Bojaren  und  andere  angesehene  Laien, 
dann  auch  Bischöfe  und  Mönche  betrachteten  es  als  ein  frommes 
Werk}  nicht  nur  die  schon  bestehenden  Klöster  zu  unterstützen, 
sondern  besonders  neue  Klöster  zu  stiften  und  zu  dotiren,  und 
viele  reiche,  angesehene  Personen,  unter  denen  auch  Fürsten 
und  Fürstinnen  waren,  opferten  alle  ihre  Güter  den  Klöstern  und 
widmeten  sich  selbst  dem  Ordensstande. 

Schon  im  eilften  Jahrhunderte  haben  wir  unter  den 
Mönchen  einige  angesehene  Bojaren  gesehen,  nun  vermehrte  sich 
deren  Zahl  bedeutend,  so  dass  der  Grossfürst  Wladimir  Mononiach 
sich  diesbezüglich  zu  der  Aeusserung  veranlasst  sah:  ..Nicht  das 
Mönchthum  wird  uns  selig  machen,  sondern  gute  Werke." 
Zu  den  Fürsten,  tuclche  im  12.  und  am  Anfange  des  18.  Jahrhunderts 
sich  dem  Ordtnsleben  widmeten,  gehören:  Fürst  Swiatosl au:  Nikolaus 
(1106),  welcher  in  das  Kiewer  Höhlenkloster  eingetreten  ist; 
Ihor  aus  dem  Tschernigower  Fürstengeschlechte  (f  1146),  Fürst 
von  Kiew  Swiatoslaiu  (1194),  David  von  Smolensk  (1197\  David 
von  Murom,  (1228),  Mstislaw  (1228);  —  dann  die  Fürstinnen: 
Predslawa,  Tochter  des  Grossfürsten  Swiatoslaw  (f  1116),  zwei 
Töchter  des  Grossfürsten  Wladimir  Mononiach,  nämlich  Kuthvmia 
(t  1138),  welche  mit  dem  ungarischen  Könige  Koloman  vermalt 
war,  und  Maria  (f  1146)«  Witwe  nach  dem  griechischen  kaiser- 
lichen Prinzen  Leo;  heil.  Euphrosinia,  Fürstin  von  Polozk  (f  1173 


587 

in  Jerusalem),  und  ihre  Schwester  heil.  Parascevia  (gest.  in  Rom); 
dann  viele  andere  verwitwete  Fürstinnen.  Diese  fürstlichen  Per- 
sönlichkeiten  haben  nun  bei  ihrem  Eintritte  in  das  Ordensleben 
die  Klöster  reichlich  beschenkt  oder  neue  Klöster  gestiftet,  so 
die  heil.  Euphrosinia  das  Nonnenkloster  zum  heil.  Erlöser  in 
Poiozk,  dessen  erste  Vorstherin  sie  war.  Ganz  besonders  aber 
vermehrten  die  Fürsten  die  Zahl  der  Klöster,  in  denen  sie  den 
festen  Hort  des  Glaubens  und  die  beste  Kulturstätte  sahen.  Es 
würde  zu  weit  führen  und  hier  auch  von  wenig  Interesse  sein, 
die  einzelnen  Namen  anzuführen,  es  sei  nur  bemerkt,  dass  die 
Chronisten  fast  von  jedem  Fürsten  jener  Zeiten  erzählen,  dass  er 
ein  oder  mehrere  Klöster  gestiftet  hat,  und  es  muss  hervorgehoben 
werden,  dass  das  eilfte  und  zwölfte  Jahrhundert  in  der  Geschichte 
des  Basilianerordens  in  Russland  sowol  mit  Rücksicht  auf  dessen 
Ausbreitung  als  auch  in  Bezug  auf  die  strenge  Beobachtung'  der 
Ordensregel,  das  goldene  Zeitalter  bildet. 

Trauriger  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  vom  dreizehnten 
Jahrhunderte  an.  Bis  nun  zu  haben  die  Basilianer  nicht  nur  in 
kirchlicher,  sondern  auch  in  politischer  Beziehung  eine  grosse 
Rolle  gespielt,  auf  die  bischöflichen  Stühle  kamen  nur  Mönche, 
welches  Vorrecht  ihnen  auch  nun  noch  geblieben  ist;  allein  in 
politischer  Beziehung  traten  grosse  Veränderungen  ein,  die 
Klostervorsteher  waren  auch  inmitten  der  traurigen  Bürgerkriege, 
welche  Russland  seit  Jaroslaw's  I.  Zeiten  zerfleischten,  von  den 
Fürsten  geachtet  und  um  Rath  befragt,  und  oft  ist  es  ihnen 
gelungen,  das  Blutvergiessen  zu  verhindern;  seitdem  aber  Russ- 
land von  den  Tataren  überfluthet  wurde,  konnte  davon  keine  Rede 
sein,  und  in  dem  wilden  Sturme  sanken  viele  schöne  Klöster  in 
Schutt  und  Asche.  Durch  die  tatarischen  Räubereien  verarmte 
dos  ganze  Land,  und  bei  solchen  Zuständen  ist  es  leicht  erklärlich, 
dass  an  das  Wiederaufbauen  der  zerstörten  oder  an  die  Grün- 
dung neuer  Klöster  gar  nicht  zu  denken  war,  und  wirklich  ist 
in  Nordrussland  bis  zum  Ende  des  dreizehnten  Jahrhundertes 
kein  neues  Kloster  entstanden.  Nur  in  dem  jetzigen  Galizien 
und  in  Wolynien  sind  in  jenen  Zeiten  mehrere  Klöster  gestiftet 
worden,  von  denen  besonders  zwei  Klöster  von  Lemberg,  das 
noch  jetzt  bestehende  zum  heil.  Onuphrius  und  ein  anderes  zum 
heil.  Georg  an  der  Stelle,  wo  sich  jetzt  die  ruthenische  Metro- 
politankirche    in    Lemberg    befindet,    zu  erwähnen  sind.  In  der 


588 

zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrhundertes  sind  auch  in  Litauen 
ruthenische  Klöster  gestiftet  worden,  und  zwar  das  erste  am 
Flusse  Xiemen  bei  Nowogrodek  von  dem  litauischen  Fürsten 
Wojschelk,  welcher  der  weltlichen  Herrschaft  entsagte  und  die- 
selbe des  Halitscher  Fürsten  Sohne  Daniel  übergab,  selbst  aber 
sich  dem  Ordensleben  widmete  und  das  genannte  Kloster  grün- 
dete. Seitdem  sind  auch  mehrere  andere  Basilianerklöster  in 
Litauen  entstanden. 

Ausserdem  sind  im  dreizehnten  Jahrhunderte  auch  noch 
andere  Klöster  von  Mönchen  selbst  gegründet  worden,  und 
zwar  in  solchen  Gegenden,  welche  von  den  Tataren  wegen  ihrer 
Armuth  verschont  blieben,  so  namentlich  um  das  Jahr  1255  in 
der  Gegend  der  Tschuden  und  Karelier,  wohin  sich  zwanzig1 
Mönche  zur  Verkündigung  des  Wortes  Gottes  begeben  haben 
und  zwei  Klöster  anlegten;  und  ebenso  sind  im  Norden  noch 
einige  andere  Klöster,  namentlich  in  den  Gegenden  von  Now- 
horod  entstanden,  von  denen  aber  die  meisten  schon  am  Ende 
des  dreizehnten  Jahrhundertes  nicht  mehr  bestanden. 

Günstiger  war  für  die  Basilianerklöster  das  vierzehnte  Jahr- 
hundert, und  damals  sind  besonders  in  dem  Nowhoroder  Gebiete 
und  in  Halitsch  viele  Klöster  entstanden.  In  dem  Moskauer 
Gross fürstenthume  aber,  auf  welchem  das  tatarische  Joch  am 
schwersten  lastete,  und  wo  überdies  grausame  Bürgerkriege 
wütheten  und  die  Fürsten  selbst  bei  den  Mongolen  gegen 
einander  Hilfe  suchten,  war  an  einen  Aufschwung  des  kirch- 
lichen Lebens  nicht  zu  denken.  Die  Tataren  änderten  zwar 
die  bisherigen  Gesetze  und  Einrichtungen  nicht,  ja  sie  nahmen 
in  ihren  Jarliks  das  Christenthum  in  Schutz;  allein  bei  den 
ersten  Einfällen  wurden  viele  Kirchen  und  Klöster  zerstört,  der 
C ler us  aber  ist  entweder  umgekommen  oder  schmachtete  in  der 
Gefangenschaft,  so  dass  es  hier,  wie  schon  an  anderer  Stelle 
gesagt  wurde,  fast  unmöglich  war,  einen  geregelten  Gottesdienst 
zu  halten.  Zu  dem  gesellte  sich,  wie  aus  der  unter  dem  Metro- 
politen Cyrill  (1274)  in  Wladimir  an  der  Klasma  gehaltenen 
Synode  zu  ersehen  ist,  beim  Mangel  an  Schulen  eine  grobe 
Unwissenheit  und  Sittenlosigkeit  des  Clerus,  und  solche  Zustände, 
welche  durch  die  Streitigkeiten  der  Fürsten  noch  verschlimmert 
wurden,  erschwerten  auch  den  Aufschwung  des  Ordenswesens. 
Indessen  trachteten  die  Mönche  auch  hier  in  jenen  traurigen 
Zeiten  ihr  Möglichstes  zur  Hebung  des  religiösen  Geistes  zu  thun 


589 

Einige  befassten  sich  mit  dem  Abschreiben  der  Kirchenbücher, 
Andere  unterrichteten  die  Jugend  in  ihren  Zellen,  weil  es  sonst 
keine  Schulen  gab,  und  noch  Andere  suchten  durch  Predigten 
und  Belehrungen  das  Volk  von  den  Lastern  abzuwenden  und  zur 
Frömmigkeit  anzuleiten.  In  der  zweiten  Hälfte  des  vierzehnten 
Jahrhundertes  endlich  fingen  sich  die  Klöster  im  Moskauer  Gross- 
fürstenthum  übermässig  anzufüllen,  wobei  man  sowol  alte  Klöster 
reich  beschenkte,  als  auch  neue  gründete.  Die  Ursache  dieser 
Erscheinung  aber  war,  abgesehen  von  anderen  Unglücksfällen, 
besonders  die  furchtbare  Pest  (der  schwarze  Tod),  welche  damals 
wüthete.  Anfangs,  erzählen  die  Chronisten,  drängten  sich  die 
verarmten  Leute  an  das  Todeslager  der  Sterbenden,  um  sich  mit 
deren  Verlassenschaft  zu  bereichern;  als  man  aber  erfahren  hat, 
dass  Alles,  was  mit  einem  an  dieser  Pest  Erkrankten  in  Berührung 
gekommen  war,  ansteckend  ist,  verliess  man  die  Sterbenden  hilflos, 
und  Alles  drängte  sich  in  die  Klöster,  vermachte  diesen  ihr  Hab 
und  Gut,  und  wollte  im  Ordensleben  Schutz  und  Hilfe  Gottes 
finden.  Dass  diese  Erscheinung  die  Klöster  bereicherte,  steht 
ausser  allem  Zweifel;  allein  die  Disciplin  hat  dabei  sehr  gelitten, 
wie  wir  später  hören  werden.  In  jenen  Zeiten  findet  man  unter 
den  Mönchen  wieder  zahlreiche  Fürsten,  Bojaren  und  andere 
angesehene  Persönlichkeiten,  von  denen  die  erstgenannten 
grösstentheils  in  den  letzten  Lebenstagen  das  Ordenskleid  zu 
nehmen  pflegten.  Uebrigens  haben  in  Nordrussland  im  14.  Jahr- 
hunderte auch  einzelne  Mönche  neue  Klöster  gegründet ,  und  in  dieser 
Beziehung  hat  sich  besonders  Sergius  hervorgethan.  Er  war 
Sohn  des  Rostower  Bojaren  Cyrill;  begab  sich  in  seiner  Jugend 
nach  Radonesch,  wo  er  in  einer  unwirthbaren  Gegend  sich  eine 
Zelle  baute  und  als  Einsiedler  lebte.  Bald  gesellten  sich  zu  ihm 
viele  Brüder,  und  es  entstand  in  kurzer  Zeit  ein  zahlreich 
bevölkertes  Kloster  mit  der  Kirche  zur  heil.  Dreifaltigkeit, 
weswegen  dieses  Kloster  „Dreifaltigkeitskloster''  183)  genannt 
wurde,  und  bald  für  Nordrussland  dieselbe  Bedeutung,  wie  für 
Südrussland  das  Kiewer  Höhlenkloster,  erlangte.  Sergius  stand 


,83)  Lawra  troicka.  Das  Kloster  heisst  ruthenisch  „monastyr",  nur  die 
zwei  bedeutendsten  Klöster  Russlands,  nämlich  das  Kiewer  Höhlenkloster  und 
dieses  von  Sergius  in  Nordrussland  gestiftete  Kloster  werden  als  Mutterklöster 
„Lawra"  genannt. 


590 

bei  Fürsten  und  beim  Volke  im  hohen  Ansehen,  der  Moskauer 
Metropolit  Alexius  (1354  — 137S)  wollte  den  Sergius  zu  seinem 
Nachfolger  haben,  was  dieser  aber  nicht  annehmen  wollte;  und 
die  Schüler  des  Sergius  haben  in  Nordrussland  zahlreiche  Klöster 
gegründet. 

So  hat  sich  also  am  Ende  des  14.  Jahrhundertes  wieder  eine 
besondere  Neigung  zum  Klosterleben  besonders  in  Nordrussland 
gezeigt,  und  im  15.  Jahrhunderte  mehrten  sich  hier  die  Mönche  und 
Klönt  er  fast  überraschend,  so  dass  hier  in  der  Zeit  von  1420  bis 
1500  mehr  als  50  neue  Klöster  entstanden  sind.  Dazu  hat  aber 
nicht  nur  der  Eifer  der  aus  der  Sergiewschen  Lawra  hervorge- 
gangenen Mönche,  als  ganz  besonders  der  Umstand  beigetragen, 
dass  man  damals  in  Nordrussland  allgemein  das  Ende  der  Welt 
erwartete.  Nach  der  bei  den  Russen  damals  üblichen  Computation 
zählte  man  die  Jahre  von  der  Erschaffung  der  Welt,  und  nun 
näherte  sich  das  Ende  des  siebenten  Jahrtausendes  (7000  byz. 
Aera  =  1492  vor  Chr.),  wo  man  auch  das  Ende  der  Welt  er- 
wartete. Die  Ursache  zu  dieser  Meinung  soll  eine  Anmerkung 
gegeben  haben,  welche  sich  bei  der  Nowhoroder  Paschalia  beim 
Jahre  7000  befunden  hat,  und  so  lautete:  „Hier  ist  Schrecken, 
hier  ist  Kummer  ....  denn  in  diesem  Jahre  erwarten  wir  deine 
Wiederkunft";  und  gleichsam  zur  Bestätigung  dieser  Ansicht 
hat  1474  in  Moskau  und  der  Umgegend  ein  grosses  Erdbeben 
stattgefunden,  welches  viele  Verwüstungen  verursacht  hat.  So 
ist  es  gekommen,  dass  die  Kirchen  und  Klöster  förmlich  belagert 
waren,  und  dass  Jeder,  dem  es  möglich  war,  zur  Versöhnung 
Gottes  Kirchen  und  Klöster  baute,  und  Viele  als  Mönche  ihr 
Leben  abschliessen  wollten.  Die  Klöster  und  Mönche  mehrten 
sich  abermals  in  Nordrussland,  aber  nicht  zum  Nutzen,  sondern 
zum  Verfall  des  Ordcnslebens. 

Auch  in  Südrussland,  das  zum  Königreiche  Pulen  gehörte, 
entstanden  im  14.  und  15.  Jahrhunderte  viele  neue  Klöster,  -wobei 
auch  alte  Klöster  restaurirt  wurden,  hier  aber  hatte  die  Sache 
einen  regelmässigen  und  natürlichen  Verlauf.  Neue  Klöster  ent- 
standen hier  vorzüglich  in  dem  litauischen  Russland,  weniger  in 
Galizien  und  Wolvnien,  weil  hier  die  Tatareneinfälle  noch  fort- 
dauerten, und  die  Bojarenfamilien,  welche  solche  Stiftungen 
machen  konnten,  grösstenteils  untergangen  sind.  Restaurirt 
wurde  1470  das  Kiewer  11  öhlenklostcr,  welches  seit  1240  in 
Trümmern  gelegen  war.    . 


591 

Im  16,  Jahrhunderte  endlich  sind  in  dem  Moskauer  Gross- 
fürstenthum,  das  sich  nunmehr  consolidirte  und  nach  Osten  er- 
weiterte, viele  neue  Klöster,  besonders  in  den  neu  eroberten 
Ländern  Kasan  und  Astrachan  entstanden.  Nur  im  Nowhoroder 
Gebiete  sind  nicht  nur  keine  neuen  Klöster  gestiftet,  sondern 
sogar  viele  früheren  vom  Zar  Johann  dem  Grausamen  zerstört 
worden.  Schon  Zar  Johann  III.  hat  im  Nowhorodschen  viele 
Klöster  und  Kirchen  zerstört,  ihre  Rechte  und  Privilegien  ver- 
nichtet, die  Güter  aber  unter  die  Bojarenkinder  vertheilt.  Aber 
noch  schrecklicher  hauste  hier  Johann  IV.  der  Grausame;  dieser 
wilde  Tyrann  hat  nach  der  Einnahme  Nowhorods  hier  fünf 
Wochen  lang  die  furchtbarsten  Grausamkeiten  verübt.  Er  soll 
während  dieser  Zeit  beinahe  35.000  Menschen,  darunter  500 
Mönche  durch  seine  Leibgarde  theils  ertränkt,  theils  auf  andere 
Weise  umgebracht  haben.184)  Es  blieben  hier  von  den  vielen 
ehemaligen  Klöstern  nur  drei  übrig.  Ein  gleiches  Schauspiel 
wollte  Johann  IV.  der  Grausame  auch  in  Pskow  aufführen,  und 
er  erschien  schon  vor  den  Stadtmauern.  Da  kam  ihm  ein  Mönch 
Nicolaus  entgegen,  und  präsentirte  ihm,  wie  man  erzählt,  ein 
Stück  rohes  Fleisch.  Darauf  entgegnete  der  erstaunte  Zar:  „Ich 
bin  ein  Christ,  und  esse  in  der  Fastenzeit  kein  Fleisch."  „Aber, 
sagte  der  Mönch,  du  trinkst  Menschenblut" ;  und  der  beschämte 
Zar  liess  Pskow  ungeschoren.  Doch  es  kam  über  Pskow  eine 
grosse  Feuersbrunst  (1563),  in  welcher  52  Kloster-  und  Stadt- 
kirchen untergingen  und  nur  8  geblieben  sind. 

Im  litauischen  Russland,  sowie  in  Galizien  und  Wolynien  sind 
im  16.  Jahrhunderte  auch  mehrere  neue  Klöster  entstanden,  allein 
verhältnissmässig  weniger,  als  in  anderen  Zeitaltern,  und  zwar 
aus  dem  Grunde,  weil  hier  dieRegierung  dem  damals  (seit  1519) 
wuchernden  Schisma  abhold  war,  die  meisten  Magnaten  aber, 
welche  dazu  Mittel  hatten,  entweder  zur  lateinischen  Kirche  über- 
traten, oder  zum  Sozinianismus  oder  Protestantismus  abfielen, 
und  daher  selbstverständlich  sich  um  die  ruthenischen  —  hier 
damals  schismatischen  —  Kirchen  und  Klöster  nicht  kümmerten. 
Besonders  in  Galizien  und  Wolynien  wurden  damals  überdies 
viele    alten  Klöster    von    den  Tataren,    Wolochen    und  Türken, 


■8*)  Kam  m  sin,  ms*.  Gesch.  IX.  Note  288—292. 


592 

welche  dieses  Land  nach  einander  verwüsteten,  zerstört,  so  dass 
deren  Spuren  verloren  gingen,  und  erst  im  17.  Jahrhunderte 
haben  sich  einige  von  ihnen  aus  den  Trümmern  erhoben. 

Nach  diesem  Ueberblicke  der  Entwicklungsgeschichte  der 
Klöster  im  Allgemeinen  sei  noch  angeführt,  welche  von  den  jetzt 
in  Galizien  bestehenden  ruthenischen  Basilianerordens-Klöstern 
aus  diesem  Zeiträume  stammen:  a)Das  älteste  ist  nach  derUeber- 
lieferung  das  Kloster  zum  heil.  Onuphrius  in  Podhorce,  dessen 
Stiftung  der  Fürstin  Helena,  Tochter  Wsewolod's,  Fürsten  v.  Beiz 
und  Gattin  des  polnischen  Königs  Kasimir  des  Gerechten,  um 
das  Jahr  1180  zugeschrieben  wird.  Doch  in  der  Tatarenperiode 
wurde  dieses  Kloster  von  Baty  zerstört,  und  es  blieb  nur  eine 
kleine  hölzerne  Kirche  im  benachbarten  Walde  stehen,  bei 
welcher  nur  zeitweise  reisende  Mönche  sich  aufhielten.  Im  Jahre 
1G59  kamen  hier  zwei  Mönche,  für  welche  der  dortige  Patronats- 
herr,  StanislausKoniecpolski,  einKlostcr  baute  und  Grundstücke 
vermachte;  im  Jahre  1675  wurde  das  Kloster  von  den  Kosaken 
unter Doroschenko  beraubt  und  die  Mönche  auseinandergetrieben, 
aber  bald  kamen  die  Mönche  zurück,  welche  mit  Hilfe  des  pol- 
nischen Königs  Johann  Sobieski  (1685)  ein  neues  Kloster  er- 
bauten, und  von  dem  genannten  Könige  einige  Grundstücke  er- 
hielten. 

b)  Das  Kloster  zum  heil.  Onuphrius  in  Pohonia,  welches 
nach  der  Ueberlieferung  schon  unter  dem  Halitscher  Könige 
Daniel  (f  1264)  bestanden  haben  soll;  die  erste  sichere  Kunde 
von  ihm  datirt  aber  aus  dem  Jahre  1634,  wo  der  Krakauer 
Kastelan  Nicolaus  Potocki  für  dieses  Kloster  eine  Stiftung 
machte. 

c)  Das  Kloster  zum  heil.  Onvphrius  in  Lemberg,  welches 
in  einer  Urkunde  des  Halitscher  Fürsten  Leo  vom  Jahre  1292 
erwähnt  wird,  und  nach  der  Ueberlieferung  soll  es  von  Kon- 
stanzia,  Gemalin  dieses  Fürsten,  gegründet  sein.  Im  Jahre  1463 
hat  Stephan  Dropan,  ein  Lcmberger  Bürger,  dieses  Kloster  restau- 
rirt,  dasselbe  dotirt  und  unter  die  Aufsicht  einer  kirchlichen 
Bruderschaft  gestellt,  was  1469  vom  polnischen  Könige  Kasimir 
bestätigt  worden  ist;  im  Jahre  1591  wurde  in  der  Nähe  ein 
Nonnenkloster  erbaut.  Erst  1762  befreite  sich  dieses  Kloster  von 
der  Aufsicht  der  genannten  Bruderschaft  und  ist  jetzt  Sitz  des 
Provinzials  der  G alizischen  Basilianerordens-Provinz. 


593 

d)  Das  Kloster  zum  heil.  Onuphrius  in  Laiorow  wurde  um 
1270  gegründet;  mit  Dekret  vom  3.  Oktober  1291  hat  Fürst 
Leo  von  Halitsch  diesem  Kloster  ausgedehnte  Besitzungen  ge- 
geben, welche  das  Kloster  bis  jetzt  besitzt.  Dieses  Kloster  wurde 
auch  in  späteren  Zeiten  oft  mit  Schenkungen  bedacht. 

e)  Das  Kloster  zur  Verklärung  Christi  in  Hoszow  (Hoschow), 
welches  um  1570  gegründet  worden  ist.  Dieses  Kloster  besitzt 
seit  1737  ein  wunderthätiges  Bild  der  sei.  Mutter  Gottes. 

f)  Endlich  gehört  hier  das  Nonnenkloster  zur  Erhöhung  des 
heil.  Kreuzes  im  Dorfe  Slowita  in  der  Lemberger  Erzdiözese, 
welches  im  16.  Jahrhunderte  gegründet  worden  ist.  Es  wurde 
von  den  Tataren  zerstört  und  1616  von  einigen  Wohlthätern 
restaurirt.  Von  den  vielen  Klöstern,  welche  in  jenen  Zeiten  in 
dem  jetzigen  Galizien  und  Lodomerien  existirten,  haben  sich  auf 
unsere  Tage  nur  die  genannten  sechs  Klöster  erhalten. 

§•  93. 

Drei  Arten    des   Mönchlebens  in  Russland.    Die  Thor- 

heit  um  Christi  willen. 

In  Russland  bestanden  ursprünglich  drei  Arten  des  Mönch- 
lebens, nämlich  die  Eremiten,  die  Styliten  und  die  Coenobiten 
und  ausserdem  haben  hier  einige  Mönche  eine  ganz  eigenthüm- 
liche  Art  von  Ascese,  die  Thorheit  um  Christi  willen  beobachtet. 

1.  Der  erste  russische  Mönch  —  denn  die  früher  in  Kiew 
gewesenen  Mönche  waren  Griechen,  und  haben  nach  den  erhal- 
tenen Nachrichten  geringen  oder  keinen  Einfluss  auf  das  russische 
Mönchwesen  gehabt  —  der  heil.  Antonius  war  ein  Eremit,  und  er 
hat,  nachdem  sich  um  seine  unterirdische  Zelle  mehrere  Brüder 
versammelt,  und  ihn  als  ihren  Vater  betrachtet  hatten,  ihnen 
einen  anderen  Vorsteher  gegeben  und  selbst  bis  zum  Tode  das 
Eremitenleben  geführt.  Bald  nachher  wurde  unter  den  russischen 
Mönchen  das  gemeinschaftliche  Ordensleben  eingeführt;  doch 
auch  nachher  begegnen  wir  in  unserer  Geschichte  zahlreichen 
Eremiten.  So  wird  erzählt,  dass  (1114)  der  Fürst  Rostislaw  reiche 
Geschenke  an  Klöster,  Kirchen  und  Einsiedeleien  vertheilt  hat, 
und  noch  aus  dem  16. und  17. Jahrhunderte  finden  sich  besonders 
in  Galizien  Spuren  von  frommen  Einsiedlern. 

2.  Die  zweite  Art  des  Mönchlebens,  die  Styliten,  hat  in 
Russland  nur  wenige  Anhänger  gefunden.    Zu    den    russischen 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  38 


594 

Styliten  (stolpnik)  geboren:  Cyrill,  nachmaliger  Bischof  von 
Turow  (i  1183)  und  Nikita,  der  aus  einem  reichen  Zöllner  ein 
strenger  Ascet  wurde,  sich  mit  schweren  Ketten  beladen  und 
in  einer  Säule  eingesperrt  hat,  wo  er  von  Räubern,  die  seine 
Ketten  für  silbern  gehalten  haben  sollen,  erschlagen  wurde. 

3.  Die  dritte  und  gewöhnliche  Art  des  Mönchlebens  aber  waren 
die  Coenobiten,  welche,  wie  im  ersten  Zeiträume  gesagt  wurde, 
vom  heil.  Theodosius  ihre  Ordensregel  erhalten  haben.  Der  heil. 
Theodosius  hat  seine  Ordensregel  dem  Statute  der  Studiten  ent- 
lehnt, aber  dabei  auch  manche  Veränderungen  vorgenommen.  Zu 
dem  oben  (§.  37)  Gesagten  ist  hier  noch  hervorzuheben,  dass  er 
verordnete,  dass  die  Mönche  selbst  sich  ihren  Hegumen  (Vor- 
steher) erwählen,  und  ermächtigte  sie  denselben,  wenn  er  sich 
unwürdig  erweisen  sollte,  seines  Amtes  zu  entsetzen.  Nach  ge- 
schehener Wahl  waren  sie  verpflichtet,  den  Bischof  und  den  Für- 
sten zu  benachrichtigen,  wen  sie  zum  Hegumen  erwählt  haben, 
worauf  dann  der  Bischof  mit  Genehmigung  des  Fürsten  den  Er- 
wählten in  sein  Amt  einführte.  Das  war  eine  sehr  weise  Verord- 
nung, und  wir  werden  sehen,  dass  das  Abgehen  von  dieser  Regel 
eine  der  Ursachen  des  Verfalls  der  Klöster  war,  indem  dann 
fremden  Einmischungen  in  die  Klosterangelegenheiten  Thür  und 
Thor  geöffnet  wurde,  was  natürlich  von  anderen  üblen  Folgen 
begleitet  war.  Die  Regel  des  heil.  Theodosius  führte  in  das  Kloster- 
leben die  strengste  Ordnung  ein,  und  solange  man  diese  Regel 
gewissenhaft  beobachtete,  blühten  die  Klöster  in  jeder  Beziehung. 
Auch  die  Klöster  in  Nordrussland,  welche  in  späteren  Zeiten 
das  Sergiew'sche  Dreifaltigkeitskloster  als  ihr  Mutterkloster 
betrachteten,  haben  die  Regel  des  Kiewer  Höhlenklosters  im 
Ganzen  und  Grossen  angenommen. 

4.  Eine  besondere  Art  des  Mönchlebens,  oder  eigentlich  der 
strengen  Ascese,  welcher  man  in  Russland  begegnet,  war  die 
Thorheit  um  Christi  willen.  Wir  haben  schon  im  vorigen  Zeit- 
räume im  Kiewer  Höhlenkloster  einen  Mönch,  Namens  Xicetas 
kennen  gelernt,  welcher  einige  Zeit,  um  sich  von  den  Nach- 
stellungen des  bösen  Geistes  zu  befreien,  dieses  Leben 
befolgte.  Aus  dem  zweiten  Zeiträume  sind  wieder  sechs  solche 
Muriner  bekannt,  welche  die  Thorheit  um  Christi  willen  übten. 
Der  erste  war  Procopius  von  Ustjvg.  Er  war  ein  reicher  Kauf- 
mann in  Xowhorod.  welcher  in  ein  Kloster  eintrat,  weil  ihm  aber 


595 

die  Ordensregel  nicht  streng  genug  erschien,  die  Thorheit  um 
Christi  willen  wählte.  Er  entfernte  sich  nach  Ustjug,  und  hier 
ging  er  am  Tage  als  Alberner  in  der  Stadt  umher,  und  Hess 
Stösse,  Schläge,  Beschimpfungen  und  Gelächter  über  sich  er- 
gehen, die  Nächte  aber  brachte  er  in  Gebeten  an  den  Kirchen- 
thüren  zu.  Almosen  nahm  er  nur  von  den  Armen,  nicht  von  den 
Reichen,  an;  er  hatte  keine  feste  Wohnstätte,  und  oft  sass  er  am 
Flusse  und  betete  für  die  zu  Wasser  Reisenden.  Er  ist  1303  ge- 
storben. —  Aehnliches  Leben  führte  auch  ein  gewisser  Nicolaus, 
derselbe,  der  dem  Zar  Johann  dem  Grausamen  bei  Pskow  ein 
Stück  rohes  Fleisch  angeboten  hat,  und  sein  Leben  in  Nowhorod 
beschlossen  hat.  Dann  war  ein  gewisser  Isidor,  welcher  wahr- 
scheinlich von  Deutschland  abstammte,  sich  nach  dem  Orient  be- 
geben hat  und  dann  in  Rostow  das  gleiche  Leben  führte  (f  1474). 
Michael,  ein  Verwandter  der  Moskauer  Fürsten.  Er  entsagte  dem 
Glänze  der  Welt,  hüllte  sich  in  Lumpen  und  kam  in  ein  Kloster 
bei  Nowhorod,  wo  er  als  Thor  um  Christi  willen  lebte  (f  1452). 
Johann  von  Ustjug  (f  1494),  ßasüius,  welcher  auf  den  Strassen 
Moskau's  wohnte.  Am  Tage  ging  er  aus  einer  Kirche  in  die  an- 
dere, und  die  Nacht  verbrachte  er  in  den  Vorhallen  der  Kirchen. 
Er  mied  den  Umgang  mit  höher  gestellten  Leuten,  und  verkehrte 
nur  mit  dem  armen  Volke  (f  1552  in  Moskau).  Johann,  mit  dem 
Beinamen  die  grosse  Schlafmütze,  marterte  sich  mit  schweren  Ket- 
ten und  Kreuzen,  und  ging  in  Moskau  selbst  im  strengsten  Win- 
ter fast  unbekleidet  umher  (f  1589).  Ausserdem  gab  es  noch 
manche  Andere,  welche  dieses  Leben  der  Thorheit  um  Christi 
willen  wählten,  allein  dabei  nur  Aergerniss  verursachten,  und 
nicht  nur  sich  selbst,  sondern  auch  jenen,  welche  dabei  wirklich 
ein  frommes  Leben  führten,  schadeten  und  diese  Art  von  Ascese 
in  schlechten  Ruf  brachten. 

§•94. 

Blüthezeit  und  Verfall  der  Klöster  und  dessen 

Ursache. 

I.  So  lange  in  den  Klöstern  die  Regel  des  heil.  Theodosius 
streng  und  gewissenhaft  beobachtet  wurde,  gelangte  der  Basili- 
anerorden  zu  immer  grösserem  Ansehen,  die  Zahl  der  Klöster 
vermehrte  sich  fast  mit  jedem  Jahre,  und  der  Orden  hatte  sich  da- 
mals mannigfaltige  Verdienste  um  die  Kirche  und  um  den  Staat 

38* 


596 

erworben.  Die  Ordensmänner  verbreiteten  und  befestigten  da* 
Ohristenthum,  sie  stifteten  die  ersten  Schulen,  in  denen  sie  die 
Jugend  unterrichteten,  in  ihren  Händen  befand  sich  die  Erzie- 
hung und  Bildung  des  Glerus,  aus  ihrer  Mitte  wurden  fast 
ausschliesslich  Bischöfe  und  alle  anderen  höheren  kirchlichen 
DignhUre  gewählt;  die  Mönche  waren  die  ersten  russischen 
Schriftsteller,  und  ihnen  verdanken  wir  auch  alle  unsere  Kennt- 
niss  der  damaligen  Zustände,  indem  die  ältesten  Chroniken  von 
München  geschrieben  waren.  Dieser  blühende  Zustand  der  Basi- 
lianerklöster  dauerte  fast  zwei  Jahrhunderte,  nämlich  bis  zum 
Ende  des  13.  Jahrhundertes. 

II.  Doch  da  beginnt  schon  der  Verfall  der  Basilianerkiösftr, 
welchem  in  Süd-  und  Westrussland  erst  durch  die  Union  mit 
Rom  (1595)  abgeholfen  wurde.  Dieser  Verfall  der  Klöster  war 
durch  mehrere  Ursache?!  veranlasst,  so  namentlich:  1.  Die  erste 
und  luiclüigste  Ursache  war  das  Abgehen  von  der  Ordensregel,  wel- 
ches theils  aus  freiem  Willen  der  Mönche,  theils  durch  äussere 
Umstände  veranlasst  worden  war.  So  hatte  man  schon  am  Ende 
des  12.  Jahrhundertes  angefangen,  die  Regel  des  heil.Theodosius 
in  Bezug  auf  die  Wahl  des  Vorstehers  zu  ändern.  Im  J.  1192 
hat  Warlaam  in  Chutyn  ein  Kloster  gestiftet  und  demselben  eine 
geschriebene  Ordensregel  gegeben,  in  welcher  er  verordnet,  dass 
die  Brüder,  bevor  sie  zur  Wahl  ihres  Oberen  schreiten,  vorerst 
die  Einwilligung  des  Fürsten  einholen,  und  was  die  Klosteran- 
gelegenheiten betrifft,  befahl  er,  dass  der  Ilegumen  sich  darüber 
zuerst  mit  drei  älteren  .Mönchen  berathe.  dann  die  Sache  allen 
Brüdern  vorlege,  und  das  thuc,  was  sie  beschliessen.  —  Im  Jahre 
1226  wurde  nach  dem  Tode  des  Arcliimandriten  des  St.  Georg- 
klosters in  Nowhorod  ein  Weltgeistlicher  gewählt,  welcher  dann 
in  den  Ordensstand  eingetreten  ist  und  nach  sechs  Tagen  zum 
Vorsteher  dieses  grossen  Klosters  erhoben  wurde, ohne  dass  ihm  die 
Ordensregel  bekannt  werden  wäre.  Seit  dem  L 4.  Jahrhunderte 
sind  häutig  Fälle  vorgekommen,  das-  ganz  gemeine  und  ungebil- 
dete Leute  Klöster  stifteten,  und  aus  ihrer  Mitte  einen  ebenso 
ungebildeten  Hegumen,  dem  die  Ordensregel  ganz  unbekannt 
war,  wählten.  Solche  bulle  sind  zuersl  in  Nordrussland,  später 
auch  im  Süden  vorgekommen.  Ausserdem  begegnet  man  in  die- 
sem \\Aa  Jahrhunderte  in  Nordrussland  Klöstern,  wo  von  einer 
Ordensregel   keine    lüde    war,   und    wo  jeder  Mönch   für  seinen 


597 

Unterhalt  sorgen  musste.  Zu  solchen  Klöstern  gehörte  sogar  das 
von  Sergius  gestiftete  Dreifaltigkeitskloster,  in  welchem  anfangs 
das  vom  heil.  Theodosius  gebotene  gemeinschaftliche  Leben  ganz 
unbekannt  war.  Noch  mehr  wurde  in  Nordrussland  die  Regel  des 
heil.  Theodosius  im  15.  Jahrhunderte  vernachlässigt,  indem  ver- 
schiedene Klosterstifter  in  den  neu  gegründeten  Klöstern  das 
gemeinschaftliche  Leben  entweder  ganz  ausschlössen,  oder  es 
wenig  beachteten,  und  von  den  Nowhoroder  Klöstern  des 
16.  Jahrhundertes  heisst  es,  dass  „jeder  Mönch  in  seiner  Zelle 
seinen  Tisch  hatte  und  mit  verschiedenen  weltlichen  Angelegen- 
heiten beschäftigt  war." 

In  Südrussland  hat  man  die  Regel  des  heil.  Theodosius 
noch  mehr  beobachtet,  aber  im  IG.  Jahrhunderte  haben  sogar  die 
Archimandriten  des  Kiewer  Höhlenklosters  das  gemeinschaftliche 
Leben  aufgegeben,  und  mit  den  Klostergütern  ihre  Kinder  und 
Verwandten  unterstützt,  wess wegen  das  Kloster  ganz  verarmte; 
diese  Uebelstände  haben  in  Kiew  so  überhand  genommen,  dass 
sich  der  polnische  König  Sigismund  I.  veranlasst  sah,  dahin  den 
Kiewer  Wojewoden  Friedrich  Proiiski  zu  delegiren,  mit  dem 
Auftrage,  damit  er  in  diesem  Kloster  das  gemeinschaftliche  Leben 
einführe,  das  Inventar  des  Klosters  aufnehme,  und  schriftlich  ver- 
ordne, wie  sich  die  Archimandriten  und  die  Aelteren  im  Kloster 
aufführen  sollen. 

2.  Doch  nicht  nur  die  Mönche  selbst,  auch  Fürsten  und 
Bischöfe  haben  schon  frühzeitig  angefangen,  die  Regel  des  heil.  Theo- 
dosius in  Kiosterangelegenheiten  zu  übertreten.  Theodosius  ver- 
ordnete, dass  sich  die  Brüder  selbst  ihren  Vorsteher  wählen;  die 
Fürsten  und  Bischöfe  aber  wollten  dieses  Recht  an  sich  reissen, 
um  auf  diese  Weise  auch  auf  die  inneren  Klosterangelegenheiten 
einen  grösseren  Einfluss  ausüben  zu  können.  Um  diesem  Uebel- 
stände vorzubeugen,  hat  Antonius  der  Römer,  der  amWolchow  bei 
Nowhorod  aus  eigenen  Mitteln  ein  Kloster  gründete  (um  1125) 
ausdrücklich  verordnet,  dass  die  Brüder  selbst  ihren  Hegumen 
wählen,  wenn  aber  ein  Fürst  oder  ein  Bischof  dem  Kloster  einen 
Hegumen  aufdrängen  sollte,  so  sei  er  verdammt.  Diese  Verord- 
nung hat  Antonius  ohne  Zweifel  nur  deswegen  erlassen,  weil 
schon  damals  Fürsten  und  Bischöfe  gegen  die  Regel  des  heiligen 
Theodosius  ihre  Hegumene  aufdrängten.  Im  13.  Jahrhunderte 
sehen  wir  schon,  dass  die  Klostervorsteher  nicht  von  den  Brüdern, 


59« 


sondern  von  den  Fürsten,  Bischöfen  und  dem  Volke  gewählt 
werden.  So  wurde  1320  in  Nowhorod  für  das  St.  Georgskloster 
ein  gewisser  Arsenius  vom  Fürsten  Jaroslaw,  dem  Bischöfe 
Spindon  und  dem  Volke  zum  Archimandriten  gewählt,  und  in 
späteren  Zeiten  wurden  in  Nordrussland  die  Klostervorsteher 
einfach  von  dem  Moskauer  Grossfürsten  eingesetzt.  „Priores  vero 
monasteriorum,  sagt  Herherstein,185)  omnes  arbitrio  principis, 
cui  nemo  rcsistere  audet,  eliguntur. "  —  In  der  Kiewer  Metropolie 
dagegen  übergaben  die  polnischen  Könige  die  ganze  äussere  und 
innere  Verwaltung  der  Klöster  ganz  in  die  Hände  der  Bischöfe, 
so  im  Jahre  1407  dem  Peremyschler,  und  1539  dem  Lemberger 
Bischöfe,  was  zu  vielen  Unzukömmlichkeiten  und  zu  einem  er- 
bitterten Kampfe  zwischen  den  Klöstern  und  den  Bischöfen 
führte.  So  hat  z.  B.  der  Lemberger  Bischof  Gedeon  Balaban 
(1566—1607)  gleich  nach  seiner  Institution  alle  Arcliiinandrien 
und  Hegumenien  an  sich  gerissen  und  damit  seine  zahlreiche 
Sippschaft  versorgt.  Die  Streitigkeiten,  welche  in  Folge  dessen 
zwischen  Balaban  und  den  Mönchen  ausgebrochen  waren,  führten 
zu  grossen  Aergernissen,  und  viele  Mönche  wurden  von  Balaban 
auseinandergetrieben.  Ausser  den  Bischöfen  und  den  Fürsten 
haben  sich  auch  einzelneLaien  und  besonders  kirchlicheBruder- 
schaften,  wenn  sie  ein  Kloster  stifteten,  die  Verwaltung  und  Be- 
aufsichtigung desselben  vorbehalten,  so  z.  B.  in  Lcmberg  bei 
dem  noch  jetzt  bestehenden  Kloster  zum  heil.  Onuphrius.  Dieser 
Umstand  konnte  selbstverständlich  auf  das  Ordensleben  nur 
demoralisirend  wirken.  —  Das  Abweichen  von  der  durch  Theo- 
dosius  gegebenen  Ordensregel  war  demnach  die  erste  und  wich- 
tigste Ursache  des  traurigen  Verfalles  der  Klöster  in  Russland. 
3.  Dazu  gesellte  sich  in  späteren  Zeiten  als  zweite  Ursache 
der  Umstand,  dass  man  die  verwitweten  Weltgeistlichen  zum  Eintritte 
in  das  Kloster  nöthigte,  wodurch  in  die  Klöster  viele  fremde 
Elemente  kamen,  welche  in  ein  Kloster  gar  nicht  passten,  und 
nur  zum  Verfalle  der  Klöster  beitrugen.  Im  15.  Jahrhunderte 
war  unter  die  Wcltgcistlichkcit  ein  grosses  Sittenverderbniss 
eingerissen.  Viele  Geistliche  verjagten  ihre  Frauen  und  lebten 
mit  Concubinen,  bei  den  Witwern  aber  ist  das  Concubinat  fast 
zur  Regel  geworden.    Die  Bischöfe,    welche  diese  traurigen  Zu- 


l)  Ilerberstcin,  Ketum  Moscov.  comment.  p.  28. 


599 

stände  sahen,  versuchten  verschiedene  Mittel,  um  dem  Verderben 
Einhalt  zu  thun,  endlich  sind  sie  auf  den  unglücklichen  Einfall 
gekommen,  die  Witwer  zum  Ordensleben  zu  verpflichten.  So 
hat  schon  der  Moskauer  Metropolit  Photius  (1406  — 1431)  den 
verwitweten  Priestern  in  Pskow  die  Verrichtung  der  kirchlichen 
Funktionen  untersagt,  und  sein  zweiter  Nachfolger  Theodosius 
(1461 — 1465)  befahl  den  Witwern  in's  Kloster  zu  gehen  und 
entsetzte  die  verheirateten  Priester,  welche  sich  diesbezüglich 
etwas  zu  Schulden  kommen  Hessen,  ihrer  Aemter,  und  auf  der 
Synode  vom  Jahre  1503  wurde  ausdrücklich  verordnet,  dass  die 
Witwer  auch  dann,  wenn  sie  enthaltsam  leben,  nicht  zelebrircn 
dürfen,  bis  sie  nicht  in  den  Ordensstand  eintreten.  In  gleicher 
Weise  verordnete  auch  der  Kiewer  Metropolit  Joseph  Soltan 
(1509),  dass  die  Witwer  zu  gottesdienstlichen  Funktionen  erst 
dann  zugelassen  werden  dürfen,  wenn  sie  in  den  Orden  eintreten. 
Viel  schärfer  waren  endlich  in  Moskau  die  diesbezüglichen  Ver- 
ordnungen des  Stoglaw.  Durch  diese  Verordnungen  nun  wurden 
die  Klöster  mit  zahlreichen  Quasimönchen  bevölkert,  von  denen 
die  meisten  gar  nicht  daran  dachten  als  Mönche  zu  leben,  sondern 
im  Gegentheile  ihren  ärgerlichen  Lebenswandel  fortsetzten,  und 
die  ohnedem  schon  tief  gesunkene  Klosterdisciplin  noch  mehr 
verschlimmerten.  Diese  Verordnungen  waren  in  der  Moskauer 
Metropolie  bis  1667  rechtsgiltig,  in  der  Kiewer  Metropolie  wurden 
sie  mit  der  Annahme  der  Union  aufgehoben. 

3.  Zum  Verfalle  der  Klöster  haben  ferner  in  der  Moskauer 
Metropolie  die  Streitigkeiten  um  die  Kirchengüter,  und  in  der  Kiewer 
Metropolie  die  Streitigkeiten  um  die  Privilegien  beigetragen.  Die 
Tataren  garantirten  in  ihren  Jarliks  den  Kirchen  und  Klöstern 
ihre  Güter,  und  Niemand  durfte  sie,  unter  Todesstrafe,  anrühren; 
als  sich  aber  Nordrussland  von  dem  Tatarenjoche  befreite  und 
unter  die  Moskauer  Herrschaft  kam,  begannen  die  Kirchen  und 
Klöster  ihre  Rechte  und  Privilegien,  welche  ihnen  von  den 
Tataren  gelassen  wurden,  zu  verlieren.  Zar  Johann  III.  hatte 
1478  nach  der  Einnahme  von  Nowhorod  die  Hälfte  der  bischöf- 
lichen und  Klostergüter  an  sich  gerissen  und  diese  sowie  die 
Güter  der  zerstörten  Klöster  und  Kirchen  an  Bojarenkinder  ver- 
theilt,  und  als  er  1503  einer  Synode  erklärte,  dass  alle  Kloster- 
güter eingezogen  werden  sollen,  fingen  auch  die  Bojaren  an,  die 
Kirchen  und  Klöster  zu  berauben  und  sich  mit  deren  Gütern  zu 


600 

bereichern.  Noch  schlimmer  ging  es  dem  Clerus  unter  der  Re- 
gierung Johann' s  des  Grausamen.  Man  legte  dem  Clerus  und  den 
Klöstern  verschiedene  Abgaben  undStcuern  auf,  und  schliesslich 
musste  jeder  Priester  für  die  Weihe  und  für  die  Anstellung,  und 
jeder  Hegumen  für  die  Wahl  und  für  seine  Einsetzung  in  das 
Amt,  zahlen.  Dadurch  hatten  die  Finanzbeamten  fortwährend 
freien  Einlass  in  Klöster,  was  selbstverständlich  zu  grossen  Un- 
ordnungen führen  musste.  Wie  grausam  und  unmenschlich  diese 
Moskauer  Beamten  beim  Eintreiben  der  verschiedenen  Steuern 
mit  den  Mönchen  verfuhren,  erzählt  ein  Zeitgenosse:  „Ich  werde 
zu  Thränen  gerührt,  wenn  ich  an  jene  Mönche  denke.  Ihre 
Hände  sind  von  Schmerzen  gekrümmt,  die  Haut  gesprungen, 
das  Antlitz  verkümmert,  die  Ilaare  auseinandergerissen;  ohne 
Gnade  und  Barmherzigkeit  werden  sie  von  denSteuereinnehmcrn 
herumgezogen  und  geschlagen.  .  .  Und  die  armen  Mönche  haben 
so  viel  Vermögen,  dass  sogar  die  Bettler,  die  bei  ihnen  Almosen 
erbitten,  reicher  sind.  .  .  Ihre  gewöhnliche  Nahrung  ist  Hafer- 
brod,  und  dazu  ungesalzen;  ihr  Getränk  ist  Wasser,  ihr  Gemüse 
ist  Rübe,  Früchte  haben  sie  selten.  Und  von  ihrer  Kleidung  ist 
gar  nicht  zu  sprechen." 

In  ein  solches  Elend  wurden  die  Klöster  Nordrusslands 
unter  der  Moskauer  Regierung  gebracht. 

In  der  Kiewer  Metropolie,  namentlich  in  Podolien,  Ukraine, 
Wolynien  und  Galizien  litten  die  Klöster  im  15.  und  16.  Jahr- 
hunderte durch  die  Einfälle  der  Tataren.  Die  Mönche,  welche 
vor  den  Tataren  zu  entfliehen  im  Stande  waren,  fanden  nach  dem 
Abzüge  derselben  an  der  Stelle  ihrer  Klöster  nur  Trümmer, 
welche  sie  nur  selten  aufbauen  konnten,  und  so  sind  damals  viel»1 
grosse  und  reiche  Klöster  spurlos  verschwunden.  Damals  bestand 
unter  den  einzelnen  Klöstern  kein  Verband,  jedes  Kloster  war 
*  in«'  in  sich  geschlossene  unabhängige  Körperschaft  Die  Auf- 
nahme in  das  Kloster  und  die  ganze  Verwaltung  lag  in  den 
Händen  der  Hegumene,  welche  dazu  von  den  Königen  auf  die 
Lebensdauer  mit  Privilegien  versehen,  gewissermassen  souveräne 
Herren  ihrer  Klöster  waren.  Diese  Unabhängigkeit  der  einzelnen 
Klöster  aber,  welche  seil  Thcodosius  Zeiten  bestand,  hat 
-ich  in  Zeiten  der  Xoth  an  denselben  bitter  gerächt,  denn  es 
war  schwer,  irgend  eine  Hilfe  bei  anderen  Klöstern  zu  finden. 
Die  Mönche  de-  verfallenen  Klosters  waren  auf  sich  selbst  ange- 


601 

wiesen,  sie  mussten  sich  durch  Händearbeit  ihr  Brod  verdienen. 
Solche  herumirrende  Mönche  gewöhnten  sich  gewöhnlich  zu 
einem  faulen,  regellosen  Leben,  und  wenn  sie  dann  in  irgend  ein 
Kloster  aufgenommen  wurden,  haben  sie  grösstenteils  nur  zu 
dessen  Verfalle  beigetragen.  Die  Einfälle  der  Tataren  haben 
noch  einen  anderen  Uebelstand  verursacht.  Die  Klöster  hatten 
nämlich  verschiedene  Güter,  in  deren  Besitze  sie  durch  Urkunden 
und  Privilegien  geschützt  waren.  Nun  gingen  aber  sehr  oft  die 
diesbezüglichen  Dokumente  bei  den  Einfällen  der  Tataren  ver- 
loren. Die  zurückgekehrten  Mönche  konnten  dann  ihre  Rechte 
nicht  beweisen,  und  verloren  so  den  grössten  Theil  ihrer  Güter. 
Es  entstanden  dann  langjährige  Prozesse;  die  Hegumene mussten 
oft  lange  Zeit  in  den  Gerichtsstädten  verweilen,  und  unter- 
dessen war  im  Kloster  keine  Aufsicht  und  die  Disziplin  verfiel 
immer  mehr. 

5.  Endlich  war  im  15.  und  16.  Jahrhunderte  der  Mangel 
an  Schulen  auch  eine  der  wichtigsten  Ursachen  des  Verfalls  des 
Klosterlebens,  besonders  in  der  Moskauer  Metropolie.  Viele  Fürsten 
und  Bojaren  jener  Zeiten  konnten  weder  lesen  noch  schreiben, 
und  wie  traurig  es  mit  dem  Moskauer  Clerus  bestellt  war,  zeigt 
der  Stoglaw  vom  Jahre  1551  und  besonders  der  Nowhoroder 
Erzbischof  Gennadius,  der  so  schreibt:  „Da  bringt  man  mir  einen 
Mann  (zur  Weihe);  ich  lasse  ihm  die  Epistel  lesen,  aber  er  kann 
sich  nicht  einmal  rühren;  —  ich  lasse  ihm  das  Psalterion  geben, 
aber  auch  da  geht  es  schwer.  Ich  verweigere  ihm  die  Weihe,  da 
erhebt  er  wider -mich  die  Anklage:  der  Erzbischof  hat  so  ein 
Land;  hier  ist  es  schwer,  Jemanden  zu  finden,  welcher  schrift- 
kundig w7äre.  Und  so  hat  dieser  Mensch  das  ganze  Land  verhöhnt, 
als  ob  es  hier  Niemanden  geben  würde,  den  man  zum  Priester 
weihen  könnte.  Da  kommen  zu  mir  Leute  und  bitten:  Herr,  lasse 
Unterricht  ertheilen,  da  lasse  ich  das  Alphabet  lernen  —  und  die 
Schüler  verweilen  einige  Zeit,  und  wollen  nicht  weiter  lernen. 
Ich  aber  kann  solche  Ignoranten  nicht  zu  Priestern  weihen." 
Solche  Leute  wollten  damals  Priester  werden,  und  gewiss  waren 
auch  Viele  in  anderen  Gegenden  zu  den  Weihen  zugelassen.  — 
Nicht  viel  besser  stand  es  in  dieser  Beziehung  im  16.  Jahrhunderte 
in  der  Kiewer  Metropolie,  besonders  seitdem  hier  nach  dem 
Metropoliten  Joseph  Soltan  das  Schisma  zur  allgemeinen  Geltung 
gelangte  und  auf  den  Metropolitanstuhl  unwürdige  und  lasterhafte 
Menschen  erhoben  wurden. 


602 

Das  waren  die  Ilauptursachen  des  Verfalles  der  ruthe- 
nischen  Klöster  in  der  zweiten  Hälfte  dieses  Zeitraumes.  Es  ist 
wahr,  dass  auch  in  jenen  traurigen  Zeiten  sich  mitunter  Männer 
erhoben,  welche  dem  um  sich  greifenden  Verderben  Einhai  1  thun 
und  die  Klosterdisziplin  herstellen  wollten,  allein  alle  ihre  Be- 
mühungen blieben  vergeblich.  In  Nordrussland  blieben  die  Klöster 
auch  fernerhin  in  diesem  traurigen  Zustande,  die  Klöster  der 
Kiewer  Metropolie  aber  wurden  durch  die  Union  mit  Rom  refor- 
mirt,  und  seit  der  Zeit  beginnt  für  den  ruthenischen  Basilianer- 
orden  eine  neue  glücklichere  Periode. 


fei® 


Anhang. 


T. 

Rede  des  Cardinais  Silvius  Antoniani,    welche  er  am  23.  De- 
zember  1595    an   die   ruthenischen    Abgeordneten   gehalten 

hat186). 

„Ruthenische  Bischöfe!  Nach  150  Jahren187)  kehret  ihr 
zurück  zum  Felsen  des  Glaubens,  auf  dem  Christus  der  Herr 
seine  Kirche  gebaut,  zum  heiligen  Berge,  auf  dem  es  Gott  zu 
wohnen  gefallen  hat,  zur  Mutter  und  Lehrerin  aller  Kirchen, 
der  heiligen  römischen  Kirche,  und  zwar  durch  die  grosse  und 
besondere  Wohlthat,  die  Gott  euch  und  euerem  Volke  ertlieilt, 
wodurch  unser  heiligster  Vater  von  solcher  Freude  erfüllt  ist, 
dass  weder  der  reichhaltige  Stoff  einer  Rede,  noch  irgend  eine 
andere  Kraft  derBeredtsamkeit  sie  genugsam  zu  schildern  vermag. 
Seine  Heiligkeit  frohlocket  in  Gott  und  preiset  in  gerechtester 
Anerkennung  die  Reichthümer  der  Güte  Gottes,  welche  euere 
Herzen  mit  himmlischem  Lichte  erleuchtet  hat,  damit  ihr  er- 
kennet, dass  jene  keine  Glieder,  im  Körper  sind,  welche  mit  dem 
Haupte  nicht  in  Verbindung  stehen,  dass  vom  Weinstocke  ge- 
trennt, das  Geschoss  keine  Früchte  bringen  könne,  dass  Bäche 
austrocknen,  die  mit  der  Quelle  nicht  verbunden  sind,  dass  end- 
lich Jener  Gott  nicht  zum  Vater  haben  könne,  der  die  Kirche 
nicht  zur  Mutter  hat,  jene  Kirche,  welehe  Eine  ist,  die  allgemeine 
und  apostolische  unter  dem  Einen  sichtbaren  Oberhaupte,  dem 
römischen  Bischöfe,  der  da  ist  der  Vater  der  Väter,  der  Hirt  der 
Hirten,  dem  in  der  Person  des  heiligen  Apostelfürsten  Petrus 
wie  die  Lämmer,  so  auch  die  Schafe  Christi  anvertraut  sind,  und 
der  von  dem  Herrn  den  Auftrag  erhielt,  seine  Brüder,  die 
Bischöfe,  zu  bestärken." 


186)  Bei  Theiner,   Neueste  Zustände  S.  102.  f. 

187)  Ist  mehr  als  Redefiguv  zu  betrachten,     denn    es    ist   bekannt,     dass 
nach  dem  Florentiner  Concil  es  unirte  Bischöfe  gegeben  hat. 


606 

„Es  war  daher  von  euerem  ehrwürdigen  Metropoliten,  von 
euch  und  eueren  Amtsbrüdern  wohl  klug  und  fromm  gethan,  dass 
ihr  nach  der  Einheit  der  katholischen  Kirche,  ausser  der  kein  Heil 
ist,  mit  solchem  Eifer  gerungen,  und  von  so  entferntenGegenden 
hieher  zu  den  heiligen  Gräbern  der  Apostel  gekommen  seid,  um 
dem  gesetzmässigen  Nachfolger  des  heil.  Petrus,  dem  wahren  Stell- 
vertreter Christi  auf  Erden,  den  schuldigen  Gehorsam  zu  leisten, 
und  von  ihm,  nach  Ablegung  euerer  alter  Irrthümer,  die  Echtheit 
des  unverdorbenen  Glaubens  zu  erhalten.  Schreitet  also,  ehrwür- 
dige Bischöfe!  zur  That,  und  da  der  Glaube  des  Herzens  zur  Ge- 
rechtigkeit, das  Bekenntniss  des  Mundes  aber  zum  Heile  führt, 
so  machet  voll  das  Mass  der  Freude,  von  der  Seine  Heiligkeit 
und  dessen  heiliges  und  erhabenes  Kollegium  durchdrungen  sind, 
und  leget  nun  das  katholische  Glaubensbekenntniss  ab.  Schon 
harret  euerer  in  väterlicher  Herzensgüte  Seine  Heiligkeit,  unser 
Herr,  schon  ist  der  Busen  seiner  mildthätigen  Liebe  geöffnet, 
um  euch,  eueren  Metropoliten,  euere  Mitbischöfe  und  euere 
Nation,  die  Ruthenische,  zur  Gemeinschaft  zuzulassen,  und  im 
Verein  mit  seinen  ehrwürdigen  Brüdern,  den  Kardinälen  der 
heil.  Rom.  Kirche,  den  Huldigungsakt  euerer  Treue  und  eueres 
Gehorsams  zu  empfangen.  Seine  Heiligkeit  hoffet  im  Vertrauen 
auf  jenen,  der  da  mächtig  ist,  und  allein  von  Ewigkeit  her  grosse 
Wunder  wirkt,  dass  euer  grossmüthiges  Beispiel  auch  andere 
auffordern  werde  zu  heilsamer  und  eifriger  Nachahmung,  damit 
auch  sie  nach  Ablegung  ihrer  Finsternisse  das  Licht  sehen,  nach 
Einheit  und  Frieden  streben,  und  Ein  Schafstall  und  eine  Heerde 
werde." 

IL 
Das  Glaubensbekenntniss  lautet. 

Sanctissime  ac  Beatissime  Pater! 

„Ego  humilis  Hypatius  Poeiej  Dei  gratia  Protothronius, 
Volodimiriensis  et  Brestensis  Episcopus  in  Russin,  nationis  Rus- 
sorum  seu  Ruthenorum,  unus  ex  procuratoribus  reve.rendorum 
in  Christo  patrum  dominorum  Praelatorum  ejus  dem  nationis 
videlicct  Michaelis  Rahosa  Archiepiscopi  Metropolitae  Kioviensis 
et  Haliciensis,  ac  totius  Russiae,  et  Gregorii  Archiepiscopi  deno- 


607 

minati,  electi  in  Episcopum  Polocensem  et  Vitepscensem,  et 
Jonae  Hohol  electi  in  Episcopum  Pinscensem  et  Turoviensem,  et 
Michaelis  Kopestynski  Episcopi  Praemisliensis  et  Samboriensis, 
et  Gedeonis  Balaban  Episcopi  Leopoliensis,  etDionysii  Zbiruiski 
Episcopi  Chelmensis,  ab  eis  specialiter  constitutus  et  missus  una 
cum  reverendo  in  Christo  Patre  domino  Cyrillo  Terlecki  Exarcha 
Episcopo  Luceoriensi  et  Ostrosiensi  ejusdem  nationis,  altero  ex 
procuratoribus  dictorum  dominorum  Praelatorum,  et  collegameo  ad 
ineundam  et  suseipiendam  unionem  Sanctitatis  vestrae  et  sanetae 
Romanae  Ecclesiae,  atque  ad  deferendam  debitam  obedientiam 
ipsorum  omnium  et  totius  Ecclesiastici  eorum  status  et  ovium  eis 
commissarum  nomine  hie  sanetae  Sedi  beati  Petri,  et  Sanctitati 
vestrae  uti  summo  Pastori  universalis  Ecclesiae,  ad  pedes  ejusdem 
Sanctitatis  vestrae  positus,  ac  infrascriptam  sanetae  Orthodoxae 
fidei  professionem  juxta  formamGraecis  ad  unitatem  dietae  sanetae 
Romanae  Ecclesiae  redeuntibus  praescriptam  facturus  et  emis- 
surus,  tarn  procuratorio  nomine  praedictorum  dominorum  Archie- 
piscopi  et  Episcoporum  Ruthenorum  meorum  prineipalium,  quam 
etiam  meo  proprio,  simul  cum  praedic'o  domino  Cyrillo  Exarcha 
Episcopo  Luceoriensi  et  Ostrosiensi  procuratore  et  collega  meo, 
poilieeor  et  promitto,  quod  ipsi  domini  Archiepiscopus  et  Epis- 
copi illam  ratam  et gratam  habebunt,  ac  suseipient  et  aeeeptabunt, 
et  intra  tempus  competens  ratificabunt  et  confirmabunt,  atque  de 
novo  juxta  praedietam  formam  de  verbo  ad  verbum  facient,  et 
mittent,  et  eorum  manu  subscriptam  et  sigiilo  obsignatam  ad 
Sanctitatem  vestram  et  hanc  sanetam  Apostolicam  Sedem  trans- 
mittent,  prout  sequitur: 

Firma  fide  credo  et  profiteor  omnia  et  singula,  quae  conti- 
nentur  in  Symbolo  fidei,  quo  saneta  Romana  Ecclesia  utitur, 
videlicet: 

Credo  in  unum  Deum  Patrem  omnipotentem,  factorem 
coeli  et  terrae,  visibilium  omnium  et  invisibilium.  Et  in  unum 
Dominum  Jesum  Christum,  Filium  Dei  unigenitum.  Et  ex  Patre 
natum  ante  omnia  saecula.  Deum  de  Deo,  lumen  de  lumine, 
Deum  verum  de  Deo  vero.  Genitum,  non  factum,  consubstan- 
tialem  Patri:  per  quem  omnia  facta  sunt.  Qui  propter  nos  ho- 
mines,  et  propter  nostram  salutem  descendit  de  coelis.  Et  incar- 
natus  est  de  Spiritu  saneto  ex  Maria  Virgine,  et  homo  factus  est. 
Crucifixus  etiam  pro  nobis:  subPontio  Pilato  passus,  et  sepultus 


608 

est    El  resurrexit  tertia  die  seeundum  Scriptüra?.  Et  ascendit  in 

i [um:    sedet  ad  dexteram  Patris.    El  iterum  venturus  esl  cum 

gloria  judicare  vivos,  et  mortuos:  cujus  regni  non  crit  iinis.  Et  in 
Spiritum  sanetum  Dominum,  et  vivificantem:  qui  ex  Patre,  Filioque 
procedit.  Qui  cum  Patre,  etFilio  simul  adoratur,  et  eongloriiicatur: 
qui  locutus  est  per  Prophetas.  Et  unam  s an c tarn  Catholicam  et 
Apostolicam  Eeclesiam.  Coniiteor  unum  baptisma  in  remissionem 
peccatorum.  Et  expecto  resurrectionem  mortuorum.  Et  vi  tarn 
venturi  saeculi  Amen. 

Credo  etiam,  suseipio,  atque  profiteor  ea  omnia,  quae  Sa- 
cra Occumenica  Synodus  Florentina  super  unione  Occidentalis 
et  Orientalis  Ecclcsiae  definivit  et  declaravit,  videlicet;  quod 
Spiritus  sanetus  a  Patre  et  Filio  aeternaliter  est;  et  essentiam 
suam  suumque  esse  subsistens  habet  ex  Patre  simul  et  Filio:  et 
ex  utroque  aeternaliter,  tamquam  ex  uno  prineipio,  et  unica  spi- 
ratione  procedit.  Cum  id  quod  saneti  Doctores  et  Patres  dieunt, 
ox  Patre  per  Filium  procedereSpiritum  sanetura,  ad  hanc  intelli- 
gentiam  tenda\  u<  per  hoc  signiiicetur  Filium  quoque  esse, 
seeundum  Graecos  quidem  causam,  seeundum  Latinos  vero 
prineipium  subsistentiae  Spiritus  saneti,  sicutet  Patrem.  Cumque 
omnia  quae  Patris  sunt,  ipse  Pater  unigenito  Filio  suo  gignendo 
dederit,  praeter  esse  Patrem;  hoc  ipsum  quod  Spiritus  sanetus 
procedit  ex  Filio,  ipse  Filius  a  Patre  aeternaliter  habet,  a  quo 
aeternaliter  etiam  genitus  est.  Illamque  verborum  illorum,  Filio- 
que, explicationem  veritatis  declarandaegratia,  et  imminente  tunc 
neecssitate,  lieite,  ac  rationabiliter  Symbolo  fuisse  appositam. 

Item  in  azymo  sive  fermentato  pane  triticeo  corpus  Christi 
veraciter  confici,  sacerdotesque  in  altero  ipsum  Domini  corpus 
confiecre  debere,  unumquemque  scilicet  juxta  suae  Ecclesiae, 
sive  Occidentalis,  sive  Orientalis  consuetudinem. 

Item  si  vere  poenitentes  in  Dei  charitate  d.eesserint,  an- 
tequam  dignis  poenitentiae  fructibus  de  commissis  satisfecerint 
et  omissis,  eorum  animas  poenis  purgatorii  post  mortem  purgari: 
et  ut  a  poenis  hujusmodi  releventur,  prodesse  eis  Fidelium  vivo- 
iiiiu  suffragia,  Missarum  scilicet  Bacrificia,  orationes,  et  eleemo- 
synas,  et  alia  pietatis  officia,  quae  a  Fidelibus  pro  aliis  Fidelibua 
fieri  clhsueverunt  seeundum  Ecclesiae  instituta.  Lllorumque  ani- 
mas, qui  ]«)>i  baptisma  suseeptum  nullam  omnino peccati maculam 
incurreiunt,  illas  etiam  quae  post  contra«  tarn  peccati  maculam,  vel 


609 

in  suis  corporibus,  vel  eisdem  exutae  corporibus  (prout  superius 
dictum  est)  sunt  purgatae,  in  caelum  mox  recipi,  et  intueri  clare 
ipsum  Deum  trinum  et  unum  sicuti  est,  meritorum  tarnen  diver- 
sitate  alium  alio  perfectius.  Illorum  autem  animas,  qui  in  actuali 
mortali  peecato,  vel  solo  originali  decedunt,  mox  in  infernum 
descendere,  poenis  tarnen  disparibus  puniendas. 

Item  sanctam  Apostolicam  Sedem,  et  Romanum  Pontificem 
in  Universum  Orbem  tcnere  primatum;  et  ipsum  Pontificem  Ro- 
manum successorem  esse  beati  Petri  Principis  Apostolorum,  et 
verum  Christi  Vicarium,  totiusque  Ecclesiae  caput,  et  omnium 
Christianorum  patrem  ac  doctorem  existere;  etipsi  in  bcato  Petro 
pascendi,  regendi,  et  gubernandi  universalem  Ecclesiam  a  Do- 
mino nostro  Jesu  Christo  plenam  potestatem  traditam  esse;  que- 
madmodum  etiam  in  Actis  Oecumenicorum  Conciliorum,  et  in 
sacris  canonibus  continetur. 

Insuper  profiteor  ac  recipio  alia  oinnia,  quae  ex  decretis 
sacrae  Oecumenicae  Generalis  Synodi  Tridentinae  sacrosancta 
Romana  et  Apostolica  Ecclesia,  etiam  ultra  contenta  in  supra- 
dicto  fidei  Symbolo,  pro  fite  nda  ac  recipienda  proposuit  atque 
praescripsit,  ut  sequitur. 

Apostolicas  et  Ecclesiasticas  tradition.es,  reliquasque  ejas- 
dem  Ecclesiae  observationes  et  constitutiones  firmissime  admitto 
et  amplector. 

Item  sacram  Scripturam  juxta  eum  sensum,  quem  tenuit 
et  tenet  sancta  mater  Ecclesia,  cujus  est  judicare  de  vero  sensu 
et  interpretatione  sacrarum  Scripturarum,  admitto,  nee  eam 
umquam  nisi  juxta  unanimem  consensum  Patrum  aeeipiam  et 
interpretabor. 

Profiteor  quoque  Septem  esse  vere  et  proprio  sacramenta 
novae  legis  a  Jesu  Christo  Domino  nostro  instituta,  atque  ad 
salutem  humani  generis,  licet  non  omnia  singulis  necessaria, 
scilicet  Baptismum,  Confirmationem,  Eucharistiam,  Poenitentiam 
Extrcmamunctionem,  Ordinem,  et  Matrimonium;  illaque  gratiam 
conferre:  et  ex  Ins  Baptismum,  Confirmationem,  et  Ordinem  sine 
sacrilegio  reiterari  non  posse. 

Receptos  quoque  et  approbatos  Ecclesiae  Catholicae  ritus 
in  supradictorum  omnium  sacramentorum  solemni  administratione 
recipio  et  admitto. 

Pelesz,  tießchichte  der  Union.  39 


610 

Omnia  et  singula,  quae  de  peccato  originali,  et  de  justifica- 
tione  in  sacrosancta  Tridcntina  Synodo  definita  et  declarata 
fueruntj  amplector  et  recipio. 

Profiteor  pari t er  in  Missa  offerri  Deo  verum,  proprium,  et 
propitiatorium  sacrilicium  pro  vivis  et  defunctis,  atque  in  sanc- 
tissimo  Eucbaristiae  sacramento  esse  vere,  realiter,  et  substanti- 
aliter  corpus,  et  sanguinem  una  cum  anima  et  divinitate  Domini 
nostri  Jesu  Christi;  fierique  conversionem  totius  substantiae  panis 
in  corpus,  et  totius  substantiae  vini  in  sanguinem,  quam  conver- 
sionem Oatholica  Ecclesia  transubstantiationem  appellat. 

Fateor  etiam  sub  altera  tantum  specie  totum  atque  integrum 
Christum,  verumque  sacramentum  sumi. 

Constanter  teneo  purgatorium  esse,  animasque  ibi  detentas 
Fidelium  suffragiis  juvari.  Similiter  et  sanctos  una  cum  Christo 
regnantes  vencrandos  atque  invocandos  esse,  eosqueorationes  Deo 
pro  nobis  offerre,  atque  eorum  reliquias  esse  venerandas. 

Firmissime  assero,  imagines  Christi,  ac  Deiparae  semper 
Virginis,  neenon  aliorum  Sanctorum  habendas  et  retinendas  esse, 
atque  eis  debitum  honorem  ac  venerationem  impartiendam. 

Indulgentiarum  etiam  potestatem  a  Christo  in  Ecclesia  re- 
lictam  fuisse,  illarumque  usum  Christiano  populo  maxime  salu- 
tarem  esse  affirmo. 

Sanctam  Catholicam  et  Apostolicam  Romanam  Ecclesiam 
omnium  Ecclcsiarum  matrem,  et  magistram  agnosco,  Konianoque 
Pontifici  beati  Petri  Apostolorum  Principis  successori,  ac  Jesu 
Christi  Vicario  veram  obedientiam  spondeo  ac  juro. 

Caetera  item  omnia  a  sacris  Canonibus  et  Oecumenicis 
Conciliis,  ac  praeeipue  a  sacrosancta  Tridcntina  Synodo  tradita, 
definita,  et  declarata,  indubitanter  recipio  atque  profiteor:  simulque 
contraria  omnia,  et  Schismata,  atque  haereses  quascumque  ab 
Ecclesia  damnatas  et  rejeetas  et  anathematizatas,  ego  paritcr 
damno,  reiicio,  et  anathematizo. 

IJanc  veram  Catholicam  fidem,  extra  quam  nemosalvus  esse 
potest,  quam  in  praesenti  sponte  profiteor,  et  veracitcr  teneo, 
eamdem  integram  et  Inviolatam  usqueadextremum  vitae  Bpiritum 
constariiissime,  Deo  adjuvante,  retinere  et  confiteri,  atque  a  meis 
subditis,  vel  illis,  quoruin  cura  ad  nie  in  luuncre  meo  speetabit 
teneri,  doceri,  et  praedicari,  quahtum  in  nie  erit,  curaturum.  Ego 
idem    Hypatius   Pociei  Protothroniua   Episcopus   Vladimiriensis, 


eil 

et  Brestensis,  procurator  supradictorum  dominorumArchiepiscopi 
et  Episcoporum  Ruthenorum,  procuratorio  eorum  nomine  et  meo 
proprio,  ut  supra,  spondeo,  voveo,  ac  jnro:  Sic  nie  Deus  adjuvet, 
et  haee  saneta  Dei  Evangelia. 

III. 

Unio  Nationis  Ruthenae  cum  Ecclesia  Romana. 

CLEMENS  EPISCOPUS 

Servus  Servorum  Dei  ad  perpetuam  rei  memoriam. 

Magnus  Dominus,  et  laudäbilis  nimis  in  Civitate  Dei  nostri 
in  monte  sancto  ejus.  Civitas  Dei  supra  montem  posita,  quae 
abscondi  non  potest,in  qua  gloriosa,  etadmiranda  operatur Dens, 
et  ipse  fundavit  eam  Altissimus,  Saneta  est  Ecclesia  una  Catholica, 
et  Apostolica,  aedificata  a  Christo  Domino  supra  Beatissimum  Apo- 
stolorum  Principem  Petrum,qui  est  fundamentum  Ecclesiae,  quod 
positum  est  a  summo  architecto  Christo  Jesu,  qui  cum  sit  prima- 
rium  fundamentum,  et  Lapis  electus,  et  angularis,  qui  portat,  et 
sustentat  omnia  verbo  virtutis  suae,  idem  ipse,  qui  vocat  ea,  quae 
non  sunt,  tanquam  ea  quae  sunt,  et  qui  dixit,  et  facta  sunt, 
Simonem  Jonae  filium  hominem  mortalem,  et  natura  sua  imbe- 
cillem  singularis  gratiae  privilegio  Cepham  voeavit,  hoc  est 
Petrum,  eique  tantam  firmitatem,  et  soliditatem  dedit,  ut  esset  petra 
immobilis,  supra  quam  aedifieavit  Sanctam  Civitatem  suam,  quae 
est  Ecclesia  Dei  viventis,  eamdemque  per  legitimam  Summorum 
Romanorum  Pontificum  successionem,  in  quibus  Beati  Petri 
auetoritas  nunquam  deficit,  aedificat  autem  usque  in  finem  sae- 
culorum.  Itaque  per  omnes  aetates,  et  tempora  ad  hanc  petram 
Fidei,  Spiritu  Sancto  auetore,  confluunt  gentes,  et  in  hanc  Deo 
dileetam  Civitatem  per  salutaris  Baptismi  januam  introdueuntur 
nationes,  et  populi  multi.  Saepe  etiam,  qui  fallaciis  liominum,  et 
Diaboli  insidiis  sedueti  per  devia  aberrantes,  et  perniciosa  Schis- 
mata seetati  inseruerunt  se  doloribus  multis,  et  ab  hac  Saneta 
Civitate  discesserunt,  iidcinDivinae  misericordiae  abundantia  per 
resipiscentiam,  conversionem,  et  poenitentiam  tamquam  ex  fluc- 
tibus  emergunt,  et  erroribus,  ac  schismatibus  damnatis,  et  repudi- 
atis  iterum  in  hanc  sanctam  Civitatem  a  Summo  Romano  Ponti- 
fice,  qui  illius  Claves  habet,  redueuntur,  et  ad  pristinam  unitatem 
magno  Ecclesiae  Catholicae  gaudio  revocantur.    Et  nc  vetcrem 

39* 


612 


antiquitatis  memoriam  repetamus,  novisslme  liis  diebus  nostris 
illustre  reconciliationis,  et  reversionis  ad  Catholicam  Ecclesiam 
cxemplum  extititRuthenorum  Episcoporum:  qua  in  re  abundantes 
divitias  bonitatis  Dei  crga  humilitatem  nostram  agnoseimus,  qui 
cum  ita  disposuerit,  ut  Pontihcatus  Nosler  in  tarn  niultas  Christi- 
anac  Reipublicae  calamitates,  et  tantam  temporum  acerbitatem 
incideret,  saepe  etiani  secundum  multitudinem  dolor  um  in  corde 
nostro  consolationibus  suis  laetificat  animam  nostram.  Antea  siqui- 
deni  Rutheni  Episcopi,  atque  ea  omnis  copiosa,  et  clara  Xatio 
cum  Romana  Ecclesia  omnium  Ecclesiarum  Matre  et  Magistra 
non  communicabat,  sed  propra  sermonis,  atque  idiomatis  usu, 
retento  Graeco  ritu,  vivebat,  et  luctuosum  Graecorum  schisma 
sequebatur:  ex  quo  sanc  sehismate,  quod  intimo  cum  dolore 
commemoramus,  innumerabiles  aerumnae,  et  miseriae  ad  no- 
bilissimam  Graecorum  gcntem  tanquam  a  fönte  quodam  pro- 
manarunt. 

§•!• 
Nuper  vero  Venerabilis  frater  Michael  Arcbiepiscopus,  et 
Metropolita  Kioviensis,  Halieicnsisque,  ac  totius  Russiae,  et  cum 
co  plerique  ejus  Comprovinciales  Episeopi,  videlicet  Venerabilis 
frater  Hypatius  Protothronius  Episcopus  AYlodimiriensis,  et 
Brestensis,  Cyrillus  Exarcha  Episcopus  Luceoriensis,  et  Ostro- 
siensis,  Gregorius  nominatus  Arcbiepiscopus  electusinP^piscopum 
Polocensem,  et  Vitebscensem,  Leontius  Episcopus  Pinscensis,  et 
Turoviensis,  qui  paulo  post  ex  bac  vita  decessit,  et  Dionysius 
Episcopus  Chclmensis,  etBelsensis,  et  deinde  Jonas  Archimandrita 
Kobrinensis  electus  in  Episcopum  Pinscensem,  et  Turoviensem 
in  locum  demortui  Leontii  praedicti,  bi  omnes  divina  Spiritus 
Sancti  luce  eorum  corda  collustrante,  coeperunt  ipsi  secum  co- 
gitare,  inter  se  multa  consultatione,  et  prudenti  adhibita  conferre, 
et  serio  traetare,  se,  et  greges  quos  pascerent,  non  esse  membra 
corporis  Christi,  quod  est  Ecclesia,  qui  visibili  ipsius  Ecclesiae 
capiti  Summo  Romano  Ponfifici  non  cohaererent,  et  propterea 
Bpiritaalis  vitae  influxus  se  non  posse  capere,  neque  crescere  in 
charitate,  cum  ab  co  essent  disjuneti,  ex  quo  secundum  Deum 
pendet  totum  corpus  compactum,  et  connexum  per  omnem 
juneturam  subministrationis  in  mensuram  operationis  uniuscu- 
jusque    membri:    quin  etiam  se    omnibus    animae    periculis,    et 


613 

insidiis  Principis  tenebrarum  tanquam  Leonis  rugientis  propositos 
esse,  qui  intra  ovile  Christi,  intra  Arcam  salutis,  et  intra  Domum 
illam  non  essent,  quae  est  aedificata  supra  petram,  quam  fiumina, 
et  venti  irruentes  nequeunt  prosternere,  in  qua  sola  domo  Agnus 
Ille  ad  vitae  fructum  comeditur,  qui  tollit  peccata  mundi.  Quam- 
obrem  pro  concilio,  et  salutari  deliberatione  inter  se  statuerunt, 
ac  firmirter  decreverunt  redire  ad  suam,  et  omnium  fidelium 
Matrem  Romanam  Ecclesiam,  reverti  ad  Romanum  Pontificem 
Christi  in  terris  Vicarium,  et  totius  populi  Christiani  communem 
Patrem,  et  Pastorem,  longo  quidem  temporis  intervallo  post  annos 
fere  centum  quinquaginta,  et  amplius,  postea  quam  primum  a  piae 
mem.  Eugenio  Papa  IV.  in  Generali  Concilio  Florentino  Graeci 
recepti,  et  reconciliati  Ecclesiae  fuerant.  Hanc  autem  delibe- 
rationem,  et  decretum  scripto  tradiderunt,  et  mandarunt,  cui 
Michael  Archiepiscopus,  et  omnes  supradicti  Episcopi  subscrip- 
serunt,  datumque  est  die  secunda  mensis  Decembris  anno  1594  in 
quo  seipsos  ad  Romanae  Ecclesiae  communionem,  et  unitatem 
procurandam  communi  veluti  vinculo  obstrinxerunt. 

§•  2. 

Quod  igitur  idem  Michael  Archiepiscopus,  et  Coepiscopi 
ejus  supradicti  salutariter  statuerant,  sedulo  exequentes,  duos  ex 
eorum  numero  delegerunt  primarios  Episcopos  Venerabiles  fra- 
tres  Hypatium  Protothronium  .Episcopum  Wlodimiriensem,  et 
Brestensem,  et  Cyrillum  Exarcham  Episcopum  Luceoriensem,  et 
Ostrosiensem  praesta^tes  viros,  et  zelo  Dei  praeditos,  qui  cum 
Romam  advenissent,  secum  decretum  illud  detulerunt,  de  quo 
supra  diximus,  Michaelis  Archiepiscopi,  et  Metropolitae,  et  sua, 
et  aliorum  Episcoporum,  qui  superius  enumerati  sunt,  manu  sub- 
scriptum.  Et  literas  praeterea  ad  Nos  scriptas  attulerunt,  datas  ex 
Regno  Poloniae,  et  Magno  Ducatu  Lithuaniae  die  12.  Junii  anno 
Domini  1595.  juxta  Kalendarium  vetus,  quibus  infrascripti  Epis- 
copi subscripserant,  Michael  Archiepiscopus  Metropolita  Kiovien- 
sis,  et  Haliciensis,  ac  totius  Russiae,  Hypatius  Protothronius 
Episcopus  Wlodimiriensis,  et  Brestensis,  Cyrillus  Exarcha  Epis- 
copus  Luceoriensis,  et  Ostrosiensis,  Gregorius  nominatus  Archi- 
episcopus electus  in  Episcopum  Polocensem,  et  Vitebscensem, 
Leontius  Episcopus  Pinscensis,  et  Turoviensis  postea  defunctus, 
Michael  Episcopus  Premisliensis,    et  Samborensis,  Gedeon  Epis- 


614 

copus  Leopoliensis,  Dionysius  Episcopus  Chelmensis,  et  novissime 
Jonas  Archimandrita  Kobrinensis,  clectus  postmodum  in  Epis- 
copuni  Pinscensem,  et  Turoviensem  loco  praedicti  Leontii  Epis- 
copi,  ut  praefatur,  defuncti. 

§.  3. 

'Cum  igitur  duo  supradicti  Episcopi,  el  Oratores  Hypatius, 
i  I  I  lyrillus  benigne  a  Nobis  in  conspectum,  et  colloquium  no- 
strum  essent  admissi,  easque  literas  ab  ipsis  quoque  subscriptas 
Nobis  reddidissent,  Nostram  aique  Apostolicae  Sedis  gratiam  hu- 
militer  petierunt,  seque  intra  gremium  Oatholicae  Romanac 
Ecclesiae  recipi,  et  tamquam  membra  iterum  capiti  uniri  suppli- 
carunt,  salvis  coruni  ritibus,  et  caeremoniis  in  Divinis  Officiis,  et 
Sacramentorum  administratione,  et  alias  juxta  unionem  celebra- 
tam  in  Concilio  Florentino  inter  Occidentalem,  et  Orientalem 
Graecorum  Ecclcsiam:  vicissim  obtulcrunt  se  paratos  omncs 
hacrescs,  et  Schismata  damnare,  omnesque  errores  detestari,  quos 
damnat,  ef  detestatur  Sancta  Catbolica  Romana  Ecclesia,  et  eos 
praesertim,  quorum  causa  hactenus  ab  eadem  Romana  Ecclesia 
separat],  et  disjuneti  fucrint.  Turn  etiam  Fidei  Oatholicae  pro- 
fessionem  rite  facere,  ac  Xobis  denique  uti  vero  Christi  Vicario, 
el  Sanctae  Apostolicae  Sedi  obedienliam,  et  subjeetionem  debitam 
praestare,  ei  perpetuo  spondere.  Attulerunt  iidem  Episcopi  prae- 
terea  ad  Nos  literas  charissimi  in  Christo  Filii  Nostri  Sigismundi 
Poloniae,  et  Sveciae  Regis,  qui  ut  est  egregie  pius,  et  Oatholicae 
Rcligionis  propagandac  cupidus,  salutare  hoc  negotium  de  Ru- 
thenis  ad  rcconciliationcm,  et  unitatem  Oatholicae  Ecclesiae  reci- 
piendis  magnoperc  Nobis  eommendavit,  quod  et  alii  fratres  Nostri 
Oatholici  Episcopi  Poloni  fecere,  hoc  est  dilectus  filius  Noster 
I  rcorgius  Cardinalis  Racivilius  Episcopus  '  'racoviensis,  .Joannes 
Demetrius  Archiepiscopus  Leopoliensis,  el  Bernardus  Episcopus 
Luceoriensis. 

M- 

Xos  igitur,  <|iii  per  Dei  gratiam  nihil  magis  optamus,  aut 
quaerimus,  quam  animas  Christo  lucrari,  eorum  petitionibus,  et 
oblationibas  intellectis,  ei  consideratis,  eas  etiam  a  Venerabilibus 
fratribus  Nostris  8.  R,  1".  Cardinalibus  Oongregationi  Sanctae 
RomanaCj    et  Universalis   [nquisitionis  praefectis  diligenter  con- 


615 

siderari  jussimus;  cumque  omnia  accurate  excussa,  et  examinata 
essent,  et  duo  Episcopi  supradicti  Hypatius,  et  Cyrillus  tarn  suo 
proprio,  quam  Michaelis  Archicpiscopi,  seu  Metropolitana  et 
Coepiseoporum  suorum  nomine,  quae  ad  haeresum,  errorum,  et 
schismatis  condemnationem,  et  detestationem  pertinebant,  rite 
praestitissent:  item  prompti  essent  publice  fidem  Catholicam  ex 
formula  praescripta  profiteri,  ac  Nobis,  et  SediApostolicae  veram 
obedientiam  exhibere,  ob  eas  causas  statuimus  ad  Dei  gloriam. 
Ruthenos  Episcopos,  et  Nationen!  ad  corporis  Ecclesiae,  etRoma- 
nae  Ecclesiae  communionem,  et  unitatem  admittendos,  et  reci- 
piendos  esse.  Quod  ut  more  magis  solemni,  et  majori  cum  laetitia 
spirituali  fieret,  certo  constituto  die,  hoc  est  hodierno,  qui  est 
tertius  et  vigesimus  mensisDecembris  anni  praesentis  1595  sacro 
Sabathi  quatuor  temporum,  et  vigiliae  Natalis  Domini  NostriJesu 
Christi  geminato  jejunio,  Venerabiles  fratres  nostros  S.  R.  E. 
Cardinales,  eorumque  amplissimum  Collegium  in  Nostrum  Apo- 
stolicum  Palatium,  et  in  Aulam,  quae  dicitur  Constantini,  hujus 
rei  causa  congregaverimus,  quibus  nobiscum  de  more  considen- 
tibus,  multisque  Praesulibus,  Praelatis,  et  Aulicis  honoratis  viris, 
et  familiaribus  nostris  praesentibus,  etastantibus,  duos  supradictos 
Episcopos  Ruthenos  Oratores  introduci  mandavimus,  qui  ad  pedes 
humilitatis  nostrae  provoluti,  se  ad  corporis  Ecclesiae  catholicac, 
et  Romanae  Ecclesiae  unitatem,  et  obedientiam  reeipi,  et  admitti 
iterum  suppliciter  petierunt,  Tu.m  jussu  nostro  leeta  est  deliberatio 
et  decretum  supradictum  Michaelis  Archiepiscopi  Metropolitae, 
etEpiscoporumRuthenorum,  qui  ei  subscripserunt,  quique  supra 
singillatim  nominati  sunt,  de  petenda,  et  quibusvis  impedimentis 
remotis  firmiter  efficienda  cum  Romana  Ecclesia  ejusmodi  recon- 
ciliatione,  et  membrorum  ad  caput  suum  nova  unione.  Lectum  est 
autem  primo  loco  Ruthenico  sermone,  ut  conscriptum  est,  deinde 
leeta  est  versio  latina  ad  verbum.  Tum  leetae  sunt  etiam  literae 
de  eadem  re  ad  Nos  a  praedictis  Michaele  Archiepiscopo  Metro- 
politano,  et  Episcopis  Ruthenis  scriptae,  de  quibus  supra  diximus, 
et  eodem  plane  modo,  primum  quidem  Ruthenico  sermone,  deinde 
ex  latina  versione  ad  verbum  sunt  leetae,  mox  ab  uno  exSecreta- 
riis  nostris  domesticis  clara  voce  ipsis  Episcopis,  et  Oratoribus 
latine  significari  jussimus,  quantam  animus  noster  laetitiam  ca- 
peret,  et  exultaret  spiritus  noster  in  Deo  salutari  nostro  propter 
Ruthenorum  hanc  saluberrimam    deliberationem,    quantum    ipsi 


616 

deberentDeo  bonorum  omnium  auctori,  qui Spiritus  Sancti  afflatu 
haue  eis  nientcm  dedisset,  ut  veteres  errores  agnoscerent,  et 
detestarentur,  et  ad  petram  Fidei,  ad  Romanam  Eeclesiam,  Caput, 
Matrem,  et  Magistram  omnium  Ecclesiarum  redirent. 

§.5. 

Tum  illi  statim  Hypatius,  et  Cyrillus  tarn  suo  proprio  no- 
mine, quam  uti  oratores,  et  Proeuratores  Michaelis Arcbiepiscopi, 
et  Coepiscoporum  suorum  supradictorum  fidem  Catholicam  juxta 
formam  professionis  fidei  orthodoxae  a  Graecis  faciendae  ab  hac 
SanctaSede  praescriptam  integre,  et  de  verbo  ad  verbum  profes^i 
sunt,  Nobis,  et  Apostolicae  Sedi  debitam,  et  perpetuam  obedien- 
tiam,  et  subjeetionem  praes titer unt,  quam  Nos  una  cum  Venera- 
bilibus  fratribus  nostris  S.  R.  E.  Cardinalibus  reeepimus,  atque 
liaec  omniaArchiepiseopum,  etEpiscoposRuthenoseorum  collegas 
ac  Clerum,  et  Populum  rata,  et  grata  habituros,  et  eamdem  fidei 
professionem  facturos,  atque  obedientiam  praestituros,  omnia  de- 
nique  per  ipsos  eorum  Oratores,  et  proeuratores,  atque  et  pro- 
missa  confirmaturos,  et  observaturos  bona  fide,  et  corde  sincero 
coram  Deo,  qui  judicaturus  est  vivos  et  mortuos,  jurejurando 
promiserunt.  Primus  autem  Hypatius  Episcopus  fidei  orthodoxae 
professionem  fecit  latina  lingua,  quod  ipse  latine  nosset,  juxta 
formam  praedietam:  legit  autem  eam  clara  voce  de  scripto  integre 
in  cum,  qui  sequitur  modum. 

§.6. 

Sanctissime,  ac  Bcatissime  Pater.  Ego  humilis  Hypatius 
Pociey  Dei  gratia  Protothronius  Wlodimiriensis,  et  Brestensis 
Episcopus  in  Russia,  Nationis  Russorum,  seu  Ruthenorum,  unus 
ex  Procuratoribus  Reverendorum  in  Christo  Patrum  Dominoruin 
Praelatorum  ejusdem  nationis,  Venorabilis  Michaelis  Rahosa  Ar- 
chiopiscopi  Metropolitae  Kioviensis,  et  Ilaliciensis,  ac  totius 
Russiae,  et  Georgii  Arcliie])iscopi  denominali  electi  inEpiscopum 
Polocensem,  et  Vitebscensem,  et  Jonac  Ilohol  electi  in  Episco- 
pum  Pinscensem,  et  Turovienscm,  et  Michaelcm  Kopystenski 
Episcopi  Premisliensis,  et  Samboriensis,  et  Gedeonis  Balaban, 
Episcopi  Leopoliensis,  el  Dionj  sii  Zbiruiskj  Episcopi  Chelmensis, 
ah  »i-  specialiter  constitutus,  et  missus  una  cum  Reverendo  in 
Christo  Tatre  Domino  Uyrillo  Tcrlecky  Exarcha  EpiseopoLuce- 


617 

oriensi,  et  Ostrosiensi  ejusdem  Nationis  alterö  ex  Procuratoribus 
dictorum  Dominorum  Praelatorum,  et  Collega  meo  ad  ineundam, 
et  suscipiendam  unionem  Sanctitatis  Vestrae,  etSanctaeRomanae 
Ecclesiae,  atque  ad  deferendam  debitam  obedientiam  ipsorum 
omnium,  et  totlus  Ecclesiastici  eorum  Status,  et  ovium  eis  com- 
missarum  nomine,  huic  Sanctae  Sedi  Beati  Petri,  et  Sanctitati 
Vestrae,  uti  Summo  Pastori  Universalis  Ecclesiae  ad  pedes Sanc- 
titatis Vestrae  positus,  ac  infrascriptam  Sanctae  OrthodoxaeFidei 
professionem  juxta  formam  Graecis  ad  unitatem  dictae  S.  R.  E. 
redeuntibus  praescriptam  facturus,  et  emissurus  tarn  procuratorio 
nomine  praedictorum  Dominorum  Archiepiscopi,  et  Episcoporum 
Rutbenorum  meorum  principalium,  quam  etiam  meo  proprio 
simul  cum  praedicto  Domino  Cyrillo  Exarcba  Episcopo  Luceo- 
riensi,  et  Ostrosiensi  Procuratore,  et  Coilega  meo  polliceor,  et 
promitto,  quod  ipsi  D.  Arcbiepiscopus,  et  Episcopi  illam  ratam 
et  gratam  habebunt,  ac  suscipient,  et  acceptabunt,  et  intra  tcmpus 
competens  ratificabunt,  et  confirmabunt,  atque  de  novo  juxta 
praedictam  formam  de  verbo  ad  verbum  facient,  et  emittent,  et 
eorum  manu  Script  am,  et  sigillo  obsignatam  ad  Sanctitatem 
Vestram,  et  hanc  Sanctam  ApostolicamSedem  transmittent,  prout 
sequitur:  (Omittitur  professio  Fidei,  quin  supra  reperitur  impresso). 

Tum  Ruthenica  lingua  conscripta,  et  similiter  ab  ipso  sub- 
scripta  pro  eo  leeta  est  a  dilecto  filioEustacbio  VolovitioCanonico 
Vilnensis  Ecclesiae  ejusdem  linguae  perito.  Deinde  Cyrillus 
Episcopus  eamdem  Orthodoxae  Fidei  professionem  fecit  ad  eandem 
prorsus  formam,  prout  Hypatius  Episcopus  fecerat  Ruthenice 
scriptam,  eo  quod  linguam  latinam  non  calleret.  Sed,  et  latine 
scriptam,  ac  ab  ipso  subscriptam  ejus  nomine  legit  clilectus  filius 
Lucas  Doctorius  Canonicus  Luceoriensis,  hujusmodi  sub  tenore, 
videlicet;  Sanctissime,  ac  Beatissimc  Pater.  Ego  humilis  Cyrillus 
Terlecky  Dei  gratia  Exarcba  Episcopus  Luceoriensis,  et  Ostro- 
siensis  in  Russia,  nationis  Russorum,  seu  Rutbenorum,  unus  ex 
Procuratoribus  Reverendorum  in  Christo  Patrum  Dominorum 
Praelatorum  ejusdem  Nationis,  videlicet  Michaelis  Rahosa  Archi- 
episcopi Metropolitae  Kioviensis,  et  Haliciensis,  ac  totius  Russiae, 
et  Gregorii  Archiepiscopi  denominati  clecti  in  Episcopum  Polo- 
censem,  et  Vitebsccnsem,  et  Jonae  Hohol  electi  in  Episcopum 
Pinscensem  et  Turoviensem,  et  IMichaclis  Kopystensky  Episcopi 


618 

Preraisliensis,  et  Samboriensis,  et  Gcdeoni«  Balaban  Episcopi 
Leopoliensis,  et  Dionisii  Zbiruisky  Episcopi  Chelmensis,  ab  eis 
specialiter  constitutus,  et  missus  una  cum  Rcvcrendo  in  Christo 
Patre  Domino  Hypatio  Pociei  Prolotbronio  Wlodimiriensi,  et 
Brestensi  Episcopo  ejusdem  Nationis,  altero  ex  Procuratoribus 
dictorum  Dominorum  Praelatorum,  et  Collega  meo,  ad  ineundam, 
et  suseipiendam  unionem  Sanctitatis  Vestrae,  et  S.  R.  E.  atque 
ad  deferendam  debitam  obedientiam  ipsorum  omnium  et  totius 
Ecclesiasiici  corum  Status,  et  ovium  eis  commissarum  nomine, 
buic  Sanctae  Sedi  Beati  Petri,  et  Sanctitati  Vestrae,  uti  Summo 
Pastori  Universalis  Ecclesiae  ad  pedes  ejusdem  Sanctitatis  Vestrae 
positus,  ac  infrascriptam  Sanctae  Orthodoxae  Fidei  professionem, 
juxta  formam  Graecis  ad  unitatem  dietae  Sanctae Romanae Eccle- 
siae redeuntibus  praescriptam  facturus,  et  emissurus,  iam  proprio 
nomine  praedictorum  Dominorum  Archiepiscopi,  et  Episcoporum 
Ruthenorum  meorum  prineipalium,  quam  etiam  meo  proprio  simul 
cum  praedicto  Domino  Hypatio  Protothronio  Wlodimiriensi,  et 
Brestensi  Episcopo  Procuratore,  et  collega  meo  polliceor,  et  pro- 
mitto,  quod  ipsi  Domini  Archiepiscopus,  et  Episcopi  illam  ratam, 
et  gratam  habebunt,  ac  suseipient,  et  aeeeptabunt,  et  intratempus 
competens  ratificabunt,  et  confirmabunt  atque  de  novo  juxta  prae- 
dietamformam  de  verbo  ad  verbum  facient,  ei  emittent,  et  eorum 
manu  subscriptam,  etsigillo  obsignatam  ad Sanctitatem  Vestram,  et 
hanc  S an c tarn  Apostolicam  Sedem  transmittent,  prout  sequitur. 
Firma  fide  etc. prout  supra.  (A7.  27.) 

§.  8. 

Quare  Nos  commisimus,  et  mandavimus  dilecto  filio  nostro 
Julio  Antonio  Presbytero  Cardinali  Sanctae  Mariae  Transtibe 
rini  Sanctae  Severinac  Majori  Poenitentiario  nostro,  ul  eosdem 
Hypatium  ei  Cyrillum  Episcopos,  e1  Gratores,  ac  eorum  comites, 
familiäres,  et  domesticos  tarn  Presbyteros,  et  Clcricos,  quam 
etiam  laicos,  et  alias  quascumque  personas  dietae  Nationis  Ru- 
thenorum  Romac  praesentes  a  quibusvis  exeommunicationis, 
suspensionis,  interdicti,  aliisqae  Ecclesiasticis  sententiis,  cen- 
suris,  et  poenis,  in  quaa  propter  praemissa,  bou  schisma,  haereses, 
ei  errores  praefatos,  quibus  forsan  adhaeserint,  quomodolibel 
ineurrerunt,  auetoritate  nostra  in  utroque  i'^v^  absolvai  in  forma 
Ecclesiae  consueta,    nee    non    cum    eisdem   Episcopis,  ac  eorum 


619 

comitibus,  familiaribus,  et  clomesticis,  et  quibusvis  aliis  personis, 
Presbyteri?,  et  Clericis  super  irregularitate  per  eos  praemissorum 
occasione  contracta,  quodque  clericali  cbaractere,  quo  antea  rite  in- 
signiti  fuerunt,  illlusque  privilegiis  uti,  acin  omnibus  etiam  sacris, 
et  Presbyteratus  Orclinibus  antea  rite  susceptis  etiam  in  Altans 
ministerio  ministrare,  seu  dicto  cbaractere,  qui  insigniti  non  sunt, 
insigniri,  et  si  idonei  fuerint,  ad  omnes  etiam  Sacros,  et  Presby- 
teratus Ordines  praedictos  promoveri.  et  quaecumque,  et  qualia- 
cumque  Beneficia  Ecclesiastica  cum  cura,  et  sine  cura,  etiamsi 
canonicatus,  praebendae,  dignitates,  personatus,  administrationes, 
vel  officia  existant,  sive  si  jam  obtineant,  sive  si  eis  alias  in  futurum 
canonice  confcrantur,  recipere,  et  obtinere,  et  quoad  vixerint,  re- 
tinere-  nee  non  cum  eisdem  Episcopis,  ut  Ecclesiis,  quibus  ca- 
nonice praesunt,  seu  praefecti  fuerunt,  praeesse :  et  munere  con- 
secrationis  per  eos  antea  rite  suseepto  uti,  et  ad  alias  similes 
Cathedrales,  vel  etiam  majores  etiam  Metropolitanas  Ecclesias 
transferri,  et  Ulis  praeesse,  libere,  et  licite  possint,  et  valeant  dieta 
auetoritate  dispenset. 

§.  9. 
Ipsis  vero  Hypatio,  et  Cyrillo  Episcopis,  et  Oratoribus  fa- 
cultatem,  et  potestatem  dedimus,  cum  in  Russia  fuerint,  absol- 
vendi  eadem  nostra  Apostolica  auetoritate  eodem  modo  ab  ex- 
communicationis,  suspensionis  ,  et  interdicti,  sententiis,  censuris, 
et  poenis  Micliaelem  Arcbiepiscopum,  et  cetcros  Episcopos  su- 
pradictos.  Ac  similiter  cum  praefatis  Arcliicpiscopo,  et  Episcopis 
super  liujusmodi  irregularitate  praemissorum  occasione  per  eos 
fortassc  contraeta  dispensandl.  Ac  insuper,  ut  iidem  Arebiepis- 
copus,  et  Episcopi  supradicti  sie  absoluti,  et  cum  quibus,  ut 
praefatur,  fuerit  dispensatum,  unusquisque  in  propria  Civitate,  et 
Dioecesi,  vel  in  sua  jurisdictione  omnes,  et  singulos  tarn  Presby- 
teros,  et  Clericos,  quam  alias  quascumque  etiam  laicas  utriusque 
sexus  personas,  qui,  quaeve  ad  bujusmodi  unitatem  S.  R.  E. 
venerint  vel  eam  amplexl  fuerint,  in  praedieta  forma  Ecclesiae 
absolvere,  nee  non  cum  Presbyteris,  et  clericis  praedictis  super 
irregularitate  per  eos,  vel  eorum  aliquem  occasione  praemissorum 
quomodolibet  eontraetam  quoad  Ordinum  exequutionem,  quam 
quorumcum(|ue  beneliciorum  Ecclesiasticorum  retentionem  vel 
assequutionem  dispensare  pariformiter  eadem  nostra    auetoritate, 


620 

possint,  qucmadmodum  etiam  aliis  literis  Nostris  in  forma  Bre vis 
latius  continetur. 

§•  10. 

Ut  igitur  de  Ruthenorum  ad  Roman  am  Ecclesiam  reditu, 
et  rcconciliatione  ad  posteritatis  memoriam  ccrta,  et  perpetua 
extet  testificatio,  hac  nostra  perpetua  constitutione  Venerabiles 
fratres  Miehaelcni  Archiepiscopum  Metropolitana,  et  ceteros 
Episcopos  Ruthenos  supradictos,  qui  decreto  consenserunt,  et 
literis  ad  Nos  raissis  subscripserunt  tarn  praesentes,  quam  ab- 
sentes,  una  cum  omni  eorum  Clero,  et  populo  Nationis  Ruthe- 
nae,  seu  Russae,  quae  ad  temporale  dominium,  et  ditionem 
charissimi  filii  nostri  Sigismundi  Poloniae,  et  Sveciae  Regis 
pertinet,  ad  laudem,  et  gloriam  Sanctae,  et  individuae  Trini- 
tatis,  Patris,  Filii,  et  Spiritus  Sancti,  ad  incrementum,  et  exaltati- 
onem  Fidei  Christianae  inlra  gremium  Ecclesiae  Catholicae,  et 
unitatem  S.  R.  E.,  uti  membra  nostra  in  Christo  recipimus, 
unimus,  adjungimus,  annectimus,  et  incorporamus,  atque  ad  majo- 
rem charitatis  nostrae  erga  ipsos  significationem  omnes  sacros  ritus, 
et  coeremonias  quibus  Rutheni  Episcopi,  et  Clerus  juxta  Sanctorum 
Patrum  Graecorum  instituta  in  Divinis  Officiis,  et  Sacrosanctae 
Missae  sacrificio,  ceterorumque  Sacramentorum  admi?iistrationej  aliisve 
sacris  functionibus  utuniur,  dummodo  veritati,  et  doctrinae  Fidei 
Catholicae  non  adversenfur,  et  communionem  cum  Romana  Ecclesia 
non  excludanf,  eisdem  Ruthenis  Episcopis,  et  Clero  ex  Apostolica 
benignita'e  permittimus}  concedimus,  et  indulgemus. 

§.  u. 

Non  obstantibus  Constitutionibus,  et  Ordinationibus  Apos- 
U  lieis,  ceterisque  contrariis  qiiibuscumque. 

§.  V2. 
Omnes  igitur  unanimes  uno  spiritu  benedicamus  Deum 
eoeli,  el  Patrem  misericordiarum,  qui  facii  mirabilia  magna  solus 
a  Baeculo,  qui  corda  filiorum  ad  patrem  convertit,  oves  Christi 
ad  <>\ilo  red uxit,  membra  capiti  iterum  conglutinavit.  Benedictus 
Deus,  qui  semper  cogilat  cngitationes  pacis  et  vull  omnes  salvos 
ficri,  et  ad  agnitionem  veritatis  venire,  ßenedicti  sint  fratres  nostri 
Michael  Archiepiscopus  Metropolita,  et  Coepiscopi  ejus  Rutheni, 


621 

qui  aures  suas  non  obturaverunt  ad  vocem  Domini,  sed  Uli  ad 
ostium  cordis  stanti,  et  pulsanti  aperuerunt,  per  ipsius  gratiam, 
qui  dat  velle  et  perficere  pro  bona  voluntate.  Det  illis  Deus 
abundantiam  coelestium  donorum,  et  conservet,  et  corroboret  in 
hoc  sancto  proposito  cum  omni  Clero,  et  fideli  populo,  ut  perma- 
neant  in  charitate,  et  obedientia  S.  R.  E.  Matris  suae,  ut  agnos- 
cant,  et  perpetuo  confiteantur  magnitudinemdivinae  misericordiae 
erga  ipsos,  et  ambulent  in  via  Domini  conservantes  unitatem 
spiritus  in  vinculo  pacis  nobiscum,  ut  filii  nostri  dilecti,  quos  sin- 
gulari  nostro  cum  gaudio  suscepimus  in  Domino.  Ita  Christus 
Dominus  pro  sua  immensa  dementia  Ruthenorum  exemplo 
Graecos  omnes  ab  Orthodoxae  Fidei  tramite  aberrantes,  qui  eos 
in  erroribus  sequuntur,  permoveat,  qui  Ruthenis  ipsis  in  Lac 
reconciliatione  praeire  debuerant,  qui  tamdiu  duplici  gravissimo 
jugo  animae,  et  corporis  premuntur,  quorum  calamitatem  dies,  et 
noctes  lugemus,  et  ut  ipsi  sectentur  unitatem,  et  pacem,  ac 
erroribus,  et  tenebris  rejectis  amplectantur  veritatem,  et  lucem, 
et  revertantur  ad  Nos,  qui  intra  cor  nostrum  in  visceribus  Jesu 
Christi  eos  recipere  optamus,  ut  in  omnibus  glorificetur  Deus,  et 
Pater  Domini  Nostri  Jesu  Christi,  et  fiat  unum  ovile,  et  unus 
Pastor.  Amen. 

§.  13. 

Yolumus  autem,  ut  praesentium  literarum  transumptis 
etiam  impressis,  Notarii  publici  manu  subscriptis,  et  sigillo  per- 
sonae  in  dignitate  Ecclesiastica  constitutae  obsignatis  eadem 
prorsus  iides  in  judicio,  et  extra  illud  ubique  locorum  habeatur, 
quae  iisdem  praesentibus  haberetur,  si  forent  exhibitae,  vel 
ostensae. 

§•  14. 

Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  etc.  nos- 
traereceptionis,  unionis,  adjunctionis,  annexionis,  incorporationis, 
permissionis,  concessionis,  et  indulti  infringere  etc. 

Si  quis  autem  etc. 

Datum  Romae  apud  S.  Petrum  anno  Incarnationis  Dominicae 
1595.  Decimo  Knl.  Januar ii  Pontißcatus  nostri  Anno  IV. 


622 


IV 


Breve  Clementis  VIII  ad  Archieppos  et  Eppos  Nationis 

Ruthenae: 

Vcnerabiies  Fratres,  Salutem  et  Apostolicam  benedictionem. 
ßenedictus  sit  Pastor  illc  bonus,  et  princeps  pastorum,  qui  ani- 
mam  suam  posuit  pro  ovibus  suis,  qui  venit,  ut  eas  dispersas  ad- 
duceret,  et  congregaret  ut  oranes  unuiu  sint,  sicut  ipse  et  Pater 
unum  sunt.  Benedictus  sit  ipse,  qui  dives  est  in  misericordia,  et 
sccundum  divitias  bonitatis  suae  fccit  vobiscum,  et  replcvit  nos 
gaudio  spirituali  propter  conversionem  vcstraro  ad  hanc  vestram 
Matrem  carissimam  Sanctam  Romanam  Ecclesiam,  quac  est  Ma- 
gistra,  et  Mater  omnium  Ecclesiarum,  quac  materno  affectu,  jam 
pridem  lioc  expetebat,  et  assiduc  precabatur  a  Patre  Luminum, 
(jui  dat  Spiritum  bonum  et  Sapicntiam  his,  qui  invocant  eum  in 
veritate,  Dens  enim  ipse,  coelestisua  luee,  cordavestra  illustravit, 
ut  vetcrum  errorum  tcnebris  disjcclis  agnosceretis,  quia  unus  est 
Deus  et  una  fides,  et  una  Ecclesia  Catholica,  et  Apostolica,  supra 
unum  Petrum  Apostolorum  Principem  fuodata,  cui  Cbristus  ipse, 
qui  portat  omnia  Verbo  virtutis  suae,  immobilis  petrae  firmita- 
tem  dedit,  cui  oves  suas  et  agnos  credidit,  jussitque  ei,  ut  ipse 
confirmaret  fratres  suos  Episcopos:  qui  in  partem  sollicitudinis 
vocantur,  et  veluti  eaput,  omnia  membra  regeret;  unum  est  enim 
visibile  eaput  ecclesiae  Catholieae,  unus  in  terris  Vicarius,  aeterni 
Sacerdotis  et  Episcopi,  animarum  nostrarum  JESU  Christi,  suin- 
mus  Romanus  Pontifex,  Beati.-simi  Petri  Apostoli  successor,  cui 
qui  non  adhaeret,  longe  a  via  salutis  aberrat,  et  qui  cum  co  non 
colligit,  dispergit.  Rede  igitur  Fratres  et  pie,  ac  prudenter 
Spiritu  Sancto  auetore,  statuistis  venire  ad  montem  Domini,  et 
ad  Domum  Dei  Jacob,  u(  docerel  vos  vias  suas,  et  ambularetis  in 
semitis  ejus,  Misistis  enim  ad  nos  Oratores  vestros,  pios  et  reli- 
giosos  homincs,  et  Dei  zelo  praeditos",  Venerabiies  Fratres,  Elypa- 
tium  Vlodimiriensem,  et  ßrestensem,  et  Cyrillum,  Luceoriensem 
ei  Ostrogiensem  Episcopos,  qui  Literas  vestras  Nobis  reddide- 
runt,  quibus  significatis,  cupere  vos  vehementer,  Corpori  Christi, 
quod  est  Ecclesia  Catholica,  adglutinari,  et  ad  nostram  et  Roma- 
nae  Ecclesiae  communionem,  admitti,  quemadmodum  olim  Majores 
vestri  in  Sacra  generali  Synodo  Florentina  admissi  sunt.  Ac 
propterea,  vos  iisdem  Episcopis  et  procuratoribus  vestris,  mandata 


623 

dedisse,  ut  vestro  et  corum  proprio,  totiusque  cleri,  et  populi  na- 
tionis  vestrac  nomine,  Sanctac  Sedi  et  liumilitati  nostrae,  uti 
suramo  Pastori  Ecclesiae  Christi,  debitam  obedientiam  deferrent. 
Nos  igitur,  qui  pro  nostro  pastorali  officio,  nihil  aliud  quaerimns, 
quam  animas  Christo  lucrari,  et  fidem  Catholicam  propagare, 
eosdem  vestros  Coepiscopos  tanquam  Nuntios  pacis,  omni  cum 
hnmanifate  exccpimus  idque  tanto  impcnsius,  quod  carissimus 
Filius  noster  Sigismundus  Poloniae  et  Sueciae  Rcx,  de  vestra 
salutari  deliberatione  ad  nos  scripserat,  totumque  hoc  conver- 
sionis  Vestrac,  et  membrorum  ad  caput  conglutinationis  pium 
negotium  accurate  commendaverat,  quod  nonnulli  item  Venerabi- 
les  Fratres  nostri,  Poloni  Episcopi  fecerunt:  quare  petitionibus, 
et  oblationibus  vestris  consideratis,  quas  iidem  Episcopi,  et  Pro- 
curatores  Vestri  detulerunt,  et  Omnibus,  gravi  et  prudenti  consnl- 
tatione  cxaminatis,  et  deliberatis,  tandem  ad  laudem  et  gloriam 
Dei  omnipotentis,  ad  Sanctac  Ecclesiae  exaltationem,  et  fidei 
Catholicac  incrementum,  statuimus  vos  et  clerum  populumque 
vestrum  intra  Ecclesiae  Catholicae  gremium*recipere,  et  ad  nos- 
tram  et  Sanctae  Romanae  Ecclesiae  unionem  admittere,  quod  ut 
ritu  magis  solemni  fieret,  certo  praestituto  die,  qui  fuit  tertius  et 
vigesimus,  proximi  mensis  Decembris,  Sacro  quatuor  anni  tem- 
porum  jejunio,  et  vigilia  Natalis  Domini  insignis,  Venerabiles 
Fratres  nostros,  Sanctae  Romanae  Ecclesiae  Cardinales,  eorum 
sacrum  et  amplissimum  Collegium  convoeavimus,  quibus  nobis- 
cum  considentibus,  multis  ctiam  praesentibus  Praelatis  et  viris 
honoratis  Aulac  Romanae,  duos  Episcopos  et  Oratores  vestros 
introduci,  vestrasque  Literas  et  Decretum  de  Unitate  cum  Ro- 
mana Ecclesia  petenda,  et  obedientia  Nobis,  uti  Capiti,  et  summo 
Ecclesiae  Pastori  praebenda,  clara  voce  legi  jussimus,  primum 
Rutheno  vestro  sermone,  deinde  Latino,  mox  iidem  Episcopi  duo, 
Catholicae  fidei  professionem,  de  scripto  fecerunt,  tarn  suo,  quam 
Vestro  nomine,  omnesque  haereses  et  Schismata,  et  errores  dete- 
stati  sunt,  et  eos  praesertim,  qui  vos  hactenus  a  Saneta  Romana 
Catholica  Ecclesia  separarunt  et  disjunxerunt,  et  nobis,  qui  licet 
indigni  et  meritis  imparcs,  Deo  (amen  ita  disponente,  beati 
Petri  locum,  et  auetoritatem  tenemus,  Successoribus  noslris  et 
Sanctae  huic  Apostolicae  Sedi  perpetuam  obedientiam  praesti- 
terunt,  quam  nos,  una  cum  iisdem  Fratribus  nostris  Cardinalibus 
aeeepimus  et  duos  Episcopos  Oratores  vestros,  et  te  Frater  Archie- 


024 

piscope,  et  Vos  omnes  Episcopos  corpore  quidem  absentes,    sed 
spiritu  praesentes,  uli  Fratres,  et  membra  nostra  una  cum  clero 
et  populo  vestro,  complexi  sumus  caritate  sincera  in  visceribus 
intimis  JESU  Christi   tanto  nostro  cum  gaudio,  et  omnium  qui 
aderant,  quantum  ne  cogitatione  quidem   facile  quemquam  aesti- 
mare,  nedumverbis  exprimere satis  licot.  Ergo  inaeternum  bene- 
dicta  sit  sancta  et  individua  Trinitas,  quia  fecit  nobiscum  miseri- 
cordiam  suam.  Fratres  vero  nostros,  Ilypalium  etCyrillum  Epis- 
pos,  Praelatos  nostros  domesticos,  et  Assistentes  feeimus,  qui  sae- 
pius  nobiscum  interfuerunt  ad  Sacrum  et  tremendum  Sacriticium, 
et  solemncs  divinorum  officiorum  funetiones,  et  praeeipue  in  Ba- 
silica  religiosissima,  ad  venerandum  corpus  Principis  Apostolo- 
rum,  ut  verae  unionis  et  communicationis  in  Christo  manifesta 
signa  exstarent.  Eosdcni  autem   cum  opus  fuit,  benigne  ad   nos 
privatim  etiam  admisimus;    et  dum  hie  fuerunt,  omni  cum  huma- 
nitate  traetari  jussimus,   et  discedentes  omni  erga   Vos  et  illos 
benevolentiae  significatione  prosecuti  sumus.  Quaeenim  expetere 
visi  sunt,  Hbenter,  quantum  cum  Domino  lieuit,  concessimus.  Ritus 
cnim  et  ceremonias  vestras,  quae  fidei  Catholicac  integritatem  et 
mutuam  nostram   conjunetionem   nequaquam  impediunt,    eadem 
ratione  et  modo,  quo  a  Concilio  Florentino  permissum  est,  et  nos 
quoque  Vos  retinere  permisimus.    Sigismundo   Kegi,  Filio  nostro 
carissimo,  vos  et  Ecclesias  vestras,  earumque  Bona,  efficaciter 
commendavimus,   atque  ab  eo  petivimus,    ut  non  solum   Vos  et 
vestra  sua  ope  et  auetoritate  tueatur,  sed  etiam  ut  \  os  ornet,  et 
amplificet,  et  Senatoribus  Regni  adscribat,  quamdiu  in  Ecclesiae 
Romanae  obedientia  et  fidei  Catholicae  integritate  permanseritis, 
quod  Dco  auxiliantc  perpetuum  fore  speramus.  Quo  de  negotio 
scripsimus  etiam  diligenter  ad  complures  Elegni  Senatores  Eccle- 
siasticos  et  saeculares.  Denique  quantum  cum  Domino  potuimus, 
operam  dedimus,  ut  viscera  nostra  paterna  Vobis  ostenderemus, 
quod  multo  copiosius  referre    Vobis  poterunl  Episcopi  ipsi  Ora- 
tores  t't  Collegae  Vestri,  qui  visitatis  de  more  Beatorum  ^\po>to- 
Lorum  Petri  et  Pauli  Liminibus,  et  caeteris  almae  hujus  Urbia  Ba 
silicis  et  Sanctorum  Mariynim  Reliquias  pro  eultu   venerati,  ad 
Vos  cum  nostra  benedictione  revertuntur,  quorum  zolum  et  ]>ru- 
dentiam,  et  in  agendo  sedulitatem,  in  Domino  commendavimus. 
Reliquum  nunc  est,  ut  vos,  quae  Romae  acta  sunt,  a  Procuratori- 
büs  vestris  eadem  animi  alacritate  et  sincere  relata  habeatis  et 


626 

confirmetis.  Cujus  rci  causa  volumus,  ut  tu  Frater  Archiepiscope 
nostra  etiam  auctoritate  suffultus,  Synodum  Provincialem  indices, 
et  Episcopos  tuos  convoces,  ut  singuli  profiteamini  in  publico  Con- 
ventu  fidem  Catholicam  ex  eadem  formula  integre,  quemadmodum 
Episcopi  duo  Oratores  vestri  hie  professi  sunt.  Haec  enim  fidei 
professio,  quam  Sancta  Romana  Ecclesia  docet,  fides  est  Petri  et 
Apostolorum,  fides  est  Patrum  et  Orthodoxorum,  quam  nisi  quis- 
quam  fideliter  firmiterque  creditcrit,  salvus  esse  non  poterit,  cum 
eodem  modo  nobis  et  huic  Sanctae  Apostolicae  Sedi,  veram  obe- 
dientiam  spondebitis;  et  de  his  omnibus,  quae  a  vobis  in  Synodo 
acta  erunt,  literas  ad  nos  dabitis,  rite  conscriptas  et  publica  auc- 
toritate communitas,  ut  ad  perfeetae  conversionis  Vestrae  et  ad 
Ecclesiam  Catholicam  Romanam  aggregationis  et  unionis  testifi- 
cationem  et  ad  memoriam  posteritatis  perpetuam  in  nostris  archi- 
vis,  et  Tabulariis  conserventur.  Scripsimus  autem  et  ad  Latinos 
Episcopos,  Fratres  nostros  Archiepiscopum  Leopolis,  et  ad  Epis- 
copos Luceoriensem  et  Chelmensem,  ut  in  eadem  Synodo  vestra 
interesse  velint,  ut  haec  inter  fratres  unio  tanto  profundiores 
caritatis  radices  agat,  et  tanto  firmius  in  Domino  coalescat.  Agite 
igitur  Fratres,  confi  temini  Deo  Coeli,  et  coram  omnibus  viventibua 
date  gloriam  Nomini  Ejus,  qui  fecit  mirabilia  magna  solus,  qui 
Vos  in  viam  pacis  et  salutis  direxit,  et  Vos  nobiscum  conjunxit 
et  statuit  supra  petram  pedes  vestros,  ut  non  essetits  veluti  par- 
vuli  fluetuantes  omnivento  doctorinae,  sed  ut  viri  perfecti  in  ple- 
nitudinem  Christi,  stabiles  essetis  in  fide,  et  nobiscum  una  ambu- 
laretis  in  Domo  Dei,  cum  consensu.  Conservate  hanc  mentem, 
Fratres,  conservate  pacem  et  caritatem,  quae  est  vinculum  perfec- 
tionis,  conservate  Sanctam  humilitatem,  quae  diaboli  machinas 
prosternit,  et  Domino  summopere  placet,  qui  dixit:  Discite  a  me, 
quia  mitis  sum,  et  humilis  corde.  Pascite  gregem  vestrum,  verbo, 
et  exemplo,  et  docete  eum  viam  bonam  et  obedientiam  erga  Apo- 
stolicam  Sedem  et  Komauam  Ecclesiam,  ut  cum  eo  ad  gaudia 
aeterna  perveniatis.  Postrcmo,  orate  pro  nobis,  ut  gravissimum 
hoc  Pastoralis  officii  onus  in  hac  temporum  acerbitate,  ipso  ad- 
juvante, qui  dat  omnem  sufficientiam,  et  infirma  corrobo.at,  ad 
ejus  gloriam  for titer  sustineamus.  Gratia  DEI  sit  vobiscum  Fra- 
trer,quibus  nostram  Apostolicambenedictionemamantissimeimper- 
timur.  Datum  Romae,  apud  Sanctum  Petrum,  sub  Annulo  piscato- 
ris,  die  VlIFebruarij  MDXCVI  pontificatus  nostri  Anno  Quarto. 

Pelesz,  Geschichte  der  Union.  40 


026 

V. 

Metropolitae  Rulhenorum  conceditur  facultas  confirraandi  epis- 

copos  sui  ritus  pro  ecclesiis  vacantibus,  qoi  tarnen  Metropolita 

a  Romano  Pontilice  debeat  conlirmari. 

CLEMENS  EP1SC0PUS 

Servus  Servorum  Dei.  Ad  perpetuam  rei  memoriam. 

Decet  Romanum  Pontificem,  cos,  qui  pravis  Schismatum 
erroribus  relictis,  ad  Sanctae  matris  Ecclesiae  Unitatem  redierunt, 
specialibus  favoribus  prosequi,  ut  illi  in  cjusdem  Ecclesiae  fide, 
et  obedientia  eo  constantlus  pcrsevcrent,  quo  cumulatioribus  benc- 
ficiis  se  affectos  esse  perspexerint. 

§  i. 

Cum  itaque  venerabiles  fratres  Hypatius  Protothronius 
Wlodimiriensis,  et  Brestensis,  ac  Cyrillus  Exarcba  Luceoriensis, 
et  Ostrosiensis,  Episcopi  Nationis  Ruthenae,  seu  Russae,  suo,  et 
venerabilium  fratrum  Michaelis  Archiepiscopi  Metropolitae  Kio- 
viensis,  et  Haliciensis,  ac  totius  Russiae,  Gregorii  Archiepiscopi 
nominati,  clecti  in  Archiepiscopum  Poloccnsem,  et  Vitebscensem, 
Michaelis  Episcopi  Prcmisliensis,  et  Samboriensis,  Gcdeonis 
Episcopi  Leopoliensis,  Dionysii  Episcopi  Chelmensis  et  Belsensis, 
Leontii  Episcopi  Pinscensis,  et  Turoviensis  postea  dcfuncti,  et 
Jonae  Archimandritac  Kobrinensis  Ecclesiae  sancti  Salvatoris, 
deinde  electi  in  Episcopum  Pinscensem,  et  Turoviensem,  loco 
dicti  Leontii  Episcopi  defuncti,  nomine,  qui  antea  cum  Romana 
Ecclesia  non  communicabant,  sed  proprii  sermonis,  et  idiomatis 
usu  retento,  Graeco  ritu  vivebant,  ad  Nos,  et  ad  Sedem  Aposto- 
licam  nuper  aeeesserint,  ac  tarn  privato  amborum,  quam  praedic- 
torum  Michaelis  Archiepiscopi,  et  aliorum  coepiscoporum,  com- 
muni,  et  procuratorio  nomine,  se,  et  illos  in  cjusdem  Ecclesiae 
gremium  reeipi,  et  tamqam  membra  suo  capiti  uniri  supplica- 
verint,  ac  omnes  suos,  et  ipsorum  eirorcs,  haereses,  et  Schismata 
damnaverint,  et  detestati  fuerint,  Fideiqui  Orthodoxae  professi- 
onem  juxta  formam  Graecis  ab  bac  Sancta  Sede  praescriptam, 
integre,  et  ad  verbum  fecerint,  et  emiserint,  Nobisque,  et  Sedi 
debitam  obedientiam,  et  subjeetionero  praestiterint,  et  perpetuo 
praestare  promiscrint:  Nosque  nomine  pii  Patris  ipsos,  Universum- 


G27 

quo  eorum  Clerum,  et  Populum  Ruthenae,  seu  Russae  Nationis 
in  cjusdem  Ecclesiae  gremium  reeeperimus,  et  tamquam  membra 
in  Christo  unitati  Ecclesiae  restituerimus,  et  incorporaverimus, 
ac  praeferea  ad  Nostram  erga  ipsos  charitaUm  vnagis  ostendendani, 
omnes  sacros  rituSj  et  caeremonias,  quibus  idem  Archiepiscopus,  seu 
metropolifa,  Episcopi,  et  Clerus  praedicti  juxta  sanetorum  Patrum 
Graecorum  instifvta  in  divinis  offieiis^  et  sacrosaneto  Missae  sacri- 
ficio,  et  sacramentorum  administratione,  aliisque  sacris  funetionibua 
ufuntur,  dummodo  veritati,  et  fidei  Oatholicae  non  adversewur,  et 
communiunem  cum  Romana  Ecclesia  non  exludant,  ex  apostolica 
benignitate  eisdem  permiserimus,  et  induUerimus,  aliaque  fecerimus, 
quae  in  Nostris  sub  plumbo  confectis  litteris  datis  deeimo  kalend. 
Januarii  praesentis  anni  plenius  continentur. 

§•  2. 
Cupientes  nunc  eosdem  ulterioribus  gratiis  prosequi,  cum 
provincia  Russiae,  seu  Ruthcna.  longo  intervallo  a  Romana  curia 
distet,  et  propterea  Episcopis,  qui  pro  tempore  cligentur  valde 
incommodum  futurum  sit,  ad  Apostolicam  Scdem  pro  suae  elec- 
tionis  confirmatione  accedere,  seu  etiam  alios,  qui  eorum  nomine 
hujusmodi  confirmationem  petant,  ad  earndem  Sedem  transmittere, 
eorum  in  Lac  parte  commodis,  et  indemnitati,  quantum  cum  Domino 
possumus,  consulcre  volentcs;  motu  proprio,  et  ex  certa  scientia 
nostris,  et  Sedis  Apostolicae  po-testatis  plenitudine,  hac  nostra  per- 
petuo  valitura  constitutione,  statuimus,  et  ordinamus,  ut  quando- 
cumque  posthac  aliquas  ex  praedictis  eorum  Cathedrälibus  Eccle- 
siis,  seu  sedibus  Episcopalibus,  Wlodimiriensi  nimirum,  et  Bre- 
stensi  invicem,  Lueeoriensi,  etOstrosiensi  etiam  invicem,  Polocensi, 
et  Vitebscensi  etiam  invicem,  Premisliensi  et  Samboriensi 
similiter  invicem, Chelmensi,  et  Belsensi etiam  invicem, Leopoliensi, 
et  Camenecensi  etiam  invicem  perpetuo,  vel  alias  unitis,  seu 
annexis,  pastoris  solatio  destitui,  aut  quovis  modo  vacare  conti- 
gerit,  is  qui  ad  dietas  Ecclesias  pastoris  solatio  destitutas,  seu 
vacantes,  juxta  morem  eorum,  seu  modum  Ulis  permissum  electus, 
seu  nominatus  -  fucrit,  a  praedicto  Archiepiseopo  Metropolita 
Kioviensi,  ac  Jlalicicnsi  nunc,  et  pro  tempore  existenti,  auetori- 
tate,  et  nomine  Sedis  Apostolicae  confirmari,  vel  institui,  eique 
munus  congelationis  impendi  possit,  et  debeat,  ac  ut  sie  electus, 
seu  nominatus,  et  confirmatus,  vel  institutus,  ab  eodem  Archic- 

40* 


628 

piscopo  Metropolita,  vel  de  ejus  Hcentia  ab  alio  Catholico  Anti- 
stite  ejusdem  Nationis,  gratiam,  et  communionem  Sedis  Apostoli- 
cae  habente,  duobus,  vel  tribus  aliis  communionem  habentibus, 
assistentibus,  munus  consecrationis  hujusmodi  suscipere,  idemque 
antistites  illi  dictum  munus  impendere  valeant.  Super  quo  ipsi 
tarn  in  Episcopum  pro  tempore  electo,  seu  nominato,  et  confirmato, 
quam  Archiepiscopo  Metropolitae  pro  tempore  existen1i  plenam? 
amplam  et  liberam  potestatem,  et  facultatem  per  praesentes  con- 
cedimus,  et  indulgemus. 

§•  3. 

Verum  cum  Sedes  Archiepiscopales,  seu  Metropolitanas 
Ecclesias  Kiovienscm,  et  Haliciensem  praedictas  similiter  invicem 
perpetuo,  vel  alias  sive  annexas  per  obitum  vel  alias  quo  vis  modo, 
quandocumque,  tarn  forsan  in  Romana  Curia,  quam  extra  eam 
ubilibet  pastoris  solaiio  destitui,  seu  vacare  contigerit,  volumus, 
et  pari  motu,  atque  auctoritate  perpetuo  statu imus,  et  ordinamus, 
ut  is,  qui  in  Acbiepiscopum,  seu  Metropolitam,  juxta  eorum  mo- 
rem,  seu  modum  Ulis  permissum  pro  tempore  similiter  electus, 
seu  nominatus  fuerit,  electionis,  seu  nominationis  suae  confirma- 
tionem,  inslitutionem,  seu  provisionem,  nee  non  et  muneris  con- 
secrationis licentiam  a  Nobis,  et  a  Romano  Pontifice  pro  tempore 
existente,  petere,  et  obtinere  omnino  teneatur,  et  debeat. 

§•4. 

Volumusque,  et  similiter  perpetuo  statuimus,  ut  literae  con- 
tirmationis,  seu  institutionis,  et  provisionis  hujusmodi,  et  licentiae 
praedietae  in  eadem  Curia  per  offieiales,  ad  quos  spectat,  per 
viam  secretam  gratis  expediantur.  Decernentes  sie,  et  non  aliter 
per  quoscumque  Judiccs,  et  Commissarlos  quacumque  auctoritate, 
et  dignitate  fulgentes,  sublata  eis  aliter  judicandi,  et  interpre- 
tandi  f'acultate  et  auctoritate,  judicare,  et  definiri  debere,  irritum 
quoque,  et  inane,  si  secus  super  bis  a  quoquam  quavis  auctoritate 
scienter,  vel  ignoranter  contigerit  ättentari. 

§•5. 

Non  obstantibus  quibuscumque  Apostolicis,  ac  in  univer- 
salibus,  Provincialibusque,    et  Synodalibus  Conciliis  editis  gene- 


629 

ralibus,  vel  spccialibus  constitutionibus,  et  ordinationibus  aposto- 
licis,  ceterisque  contrariis  quibuscumque. 

§.  6. 

Volumus  autem,  ut  praesentium  exeraplis  etiam  imprcssis, 
manu  Notarii  publici  subscriptis,  et  sigillo  personae  in  dignitate 
ecclesiastica  constitutae  obsignatis,  eadem  prorsus  lides  in  judi- 
cio,  et  extra  illud  nbique  locorum  habeatur,  quae  haberetur  eis- 
dem  praesentibus,  si  essent  exbibitae,  vel  ostensae.  Nulli  ergo 
bominum  etc.  Nostrorum  Statutorum,  Ordinationis,  Concessionis, 
Indulti,  Decreti,  et  voluntatis  infringere  etc.  Si  quis  etc. 

Datum  Romae  apud  S.  Petrum.  Anno  incarnationis  dominicae 
1595.  VII.  kalend.  Marti},  pontificatus  nostri  anno  quinto. 


Inhalt. 


Seite 

Einleitung. 

Vorgeschichte  des  russischen  Volkes. 

§.     1.  Ueberblick  der  Abhandlung 1 

«      2.  Schauplatz  der  nachmaligen  russischen  Kirchengeschichte, 
und    die    ältesten  Bewohner  nach  den   Berichten   der 

Griechen  und  Römer 2 

„      3.  Die  Slovenen,  Slaven 6 

„      4.  Namen  der  slavischen  Volksstämme;    Slovenen,    Polen, 

Russen,  Ruthenen      •       •       •       • 13 

n      5.  Glaube,  Sitten  und  Gebräuche  der  heidnischen  Russen  •         19 

r      6.  Eintheilung  der  Geschichte 26 

„      7.  Quellen  und  Hilfsmittel 28 

I.  Zeitranm. 

Die  Bekehrung  des  russischen  Volkes  in  Glau- 
bensgemeinschaft mit  der  römischen  Kirche.  (Vom  Zeit- 
alter der  Apostel  bis  zum  Ende  des  XI.  Jahrhundertes.) 

Erste  Periode. 

Die  Bekehr ungs versuche.  (Von  den  ältesten  Zeiten 

bis  auf  Wladimir  den  Grossen,  bis  980.) 

§.     8.  Allgemeine  Charakteristik  dieser  Periode      ....        33 

„      9.  Zeitalter  der  Apostel.  Andreassage 34 

„    10.  Vom  Zeitalter  der  Apostel  bis  zum   Kriegszuge  des  Os- 

kold  und  Dir  (bis  866) 42 

„    11.  Von  den  Zeiten  des  Oskold  und  Dir  bis  auf  die  Gross- 
fürstin Olga  (866— 945)        •         47 

■5    12.  Zeitalter    der  Grossfürstin  Olga  bis  auf  Wladimir  den 

Grossen  (945-980) 67 


632 

Seite 

Zweite  Periode. 

Die  allgemeine  Bekehrung  der  Russen  und  die  Wirksam- 
keit des  Christenthums  unter  Wladimir  dem  Grossen  und 
seinen  Nachfolgern  (980  — 1104). 
§.  13.  Allgemeine  Charakteristik   dieser  Periode     ....         84 

Erstes  Capitel. 
Vollständiger  Sieg  des  Christenthums  und   dessen  Ver- 
breitung in  Russland. 
I.    Unter  Wladimir    dem    Grossen    (980  —  1015). 

§,  14.  Die     ersten     Regierungsjahre    Wladimir's     als     Heiden 

(980—985) 85 

„    15.  Bekehrung  Wladimir's.    Die  Ereignisse  der  Jahre 

986-988 92 

„    16.  Kritik  der  Erzählung  Nestor' s  von   der  Bekehrung  Wla- 
dimir's       99 

.,    17.  Die  Bekehrung  des  Volkes 115 

„    18.  Kurzer  Ueberblick  der  weiteren  Regierungsjahre  Wladi- 
mir's des  Grossen.  Sein  Tod.  Charakter     •       •       •       •       121 

„    19.  II.  Unter  Swiatopolk   (1015  -1019)   und   Jaroslaw 

(1019     1054) 128 

„    20.  III.  Unter    dem  Grossfürsten    Isjaslaw- Demeter    (1054 

bis  1078) 137 

„    21.  IV.  Unter  dem  Grossfürsten  Wsewolod  (1078  —  1093)   •       142 

„   22.  V.  Unter    dem  Grossfürsten  Swiatopolk-Michael  (1093 

bis   1113) 146 

»    23.  Ursachen  der  schnellen  Verbreitung  des   Christenthums 

und  Hindernisse  derselben 150 

Zweites  Capitel. 
Verfassung  und  Regierung  der  Kirche. 
§.  24.  Der  Metropolit  von  Kiew  und  seine  Rechte.   Constitutio- 
nen Wladimir's  des  Grossen  und  Jaroslaw's.    Reihen- 
folge der  Metropoliten 155 

..    25.  Verhältniss  des  Metropoliten  zum  Konstantinopler  Patri- 
archen       162 

„    26.  Die    Bischöfe    und   die   niedere   Geistlichkeit,    ihre   Vor- 
rechte und  Erhaltungsmittel 164 


633 

Seite 
Drittes  Capitel, 

Der  Glaube,  die  Lehre  und  der  Cultus. 

§.  27.  Der  Glaube  der  Russen  war  in  dieser  Periode  katholisch  169 
„    28.  Die  Aufklärung  des  Volkes,    Schulen  und  vorzüglichste 

Lehrer 182 

„    29.  Irrlehrer 188 

„    30.  Der  Cultus.  Ueberblick 188 

„   31.  Die    der    russischen    Kirche    eigentümlichen    Festtage 

dieser  Periode 189 

.,    32.  Die  Cultstätte,  Kirche  mit  ihrem  Zugehör     •       •  1 9o 
„    33.  Die  liturgische  Sprache,  die  liturgischen  Bücher  und  der 

Kirchengesang 204 

„    34.  Die  vorzüglichsten  liturgischen   Funktionen        •       •       •  208 

Viertes  Capitel. 
Das  religiöse  und  sittliche  Leben. 
§.  35.  Die  Sitten  und  Gebräuche  des  Volkes,   deren   Schatten- 

und  Lichtseiten •      216 

,,    36.  Das  Mönchwesen.  Stiftung  des  Kiewer  Höhlenklosters  •      220 

„    37.  Die  Ordensregel 228 

„    38.  Verbreitung  der  Klöster.    Die  berühmtesten  Mönche      •      229 


II.  Zeitraum, 

Die  russische  Kirche  von   der  Glaubensgemeinschaft  mit 

der  römischen  Kirche  überwiegend  getrennt  bis  zur  Wie 

derherstellung  der  kirchlichen   Union    mit  Rom   (1104 

bis  1595). 

§.  39.  Allgemeine  Charakteristik  dieses  Zeitraumes      •       •       •      232 

Einleitung. 

Kurze  Darstellung  der  politischen  Geschichte  Russlands 

in  diesem  Zeiträume. 

.   40.  Ueberblick 233 

„   41.  I.  Geschichte  des  Kiewer  Grossfürstenthums  bis  zu  dessen 

Untergange  (1104— 1169)    .       • 235 

„   42.  II.  Geschichte    des    Susdaler    Grossfürstenthums  (1169 

bis  1328) .241 

»   43.  III.  Geschichte  des  Moskauer  Grossfürstenthums  (1328 

bis  1598) 253 


634 

Seite 

§.  44.  IV.    Geschichte   von   Ilalitscli   und  Wladimir  (Galizien 

und  Lodomerien) 267 

Ki  r  che  n  ges  chi  ch  te. 
„  45.  Eiutheilung 288 

Erste  Periode. 

Geschichte  der  russischen  Kirche  bis  zur  definitiven  Thei- 
lung  der  Kiewer  Metropolie  (1104 — 1461). 

Erstes  Capitel, 
Regierung  der  Kirche  und  Verbreitung  des  Christenthums. 

I.  Zeitabschnitt. 

Vom  Anfange  des  zwölften  Jahrhundertes  bis  zur  Ueber- 
tragung  des  Metropolitansitzes  von  Kiew  nach  Wladimir 
an  der  Klasina  (1104-1299). 
§.  46.  Die  Kiewer  Metropoliten   dos   12.  Jahrhundertes:   Niki- 
for    I.    (1104  —  1119),    Nikita    (1120  —  1126),    Mi- 
chael   IL    (1130  —  1145),    Clemens    (1147  —  1155), 
Constantin  I.  (1156-1159),  Theodor  (1160-1163), 
Johann  IV.  (1164  —  1166),    Constantin  II.  (1167 — 

1175),  Nikifor  II.  (1182—1198) 290 

„    47.  DieKiowerMetropoliten  des  13.  Jahrhundertes:  Matthäus 
(1200—1220),    Cyriill.  (1224—1233),    Joseph  I. 

(1237-1240) 304 

„    48.  Fortsetzung     Cy rill  II.   (1243-1280),    Maxim   (1283 

bis  1305) 317 

II.  Zeitabschnitt 

Von  den  Antanzen  der  Thoilung  der  Kiewer  Metropolie 
bis    zur    definitiven     Zwei-Theilung     derselben.     (1299 
bis  1461.) 
1.  Die  Moskauer  und  die  Litauer  Metropoliten. 
§.  49.  Der  Metropolit  Petrus  (1308— 1326).  Der  Metropolitan- 
sitz wird  nach  Moskau  übertragen.   Erste  Nachrichten 

über  die  Ilalitsdior   Metropolie 329 

„   50.  l>ie    Moskauer  Metropoliten   Theognost  (1328-1353) 
und   Alexius  (1354-   1378)    und    die    gleichzeitigen 

Metrop  »liten  Theodor  und  Antonius  von  Halitsch,  The- 
odoret  und  Cyprian  von  Litauen 334 


635 


Seite 

§.  51.  Die    Moskauer     Metropoliten:     Mitjaj     (1378),     Pimen 

(1379— 1389)  und  Cyprian  1.(1389—1406)    .      ■     348 

„  52.  Der  Moskauer  Metropolit  Pliotius  (1408  —  1431)  und 
die  Litauer  Metropoliten:  Gregor  I.  Semivlac  (1416  — 
1419)  und  Herasim  (1433-1435) 357 

„    53.  Metropolit    von    ganz  Russland,   Isidor    (1437  — 1440), 

später  Kardinal  der  heil,  römischen  Kirche     •       •       •      366 

„  54.  Der  Moskauer  Metropolit  Jonas  (1443—1461).  Defini- 
tive Theilung  der  Kiewer  Metropolie  in  die  Moskauer 

und  Litauer  Melropolie 376 

IL  Die  Halitscher  Metropolie. 

.,    55.  Errichtung-  der  Halitscher  Metropolie  und  die  ersten  Me- 
tropoliten Niphon    (1299  —  1305),    Petrus    (1305  — 
1326),  Gabriel,  Theodor  (1326—1329  und  1331  bis 
um  1338).    Erste  canonische  Erektion  der  Halitscher 
Metropolie  (1345)   und  Aufhebung  derselben  (1347)      377 

„    56.  Zweite   canonische   Erektion   der    Halitscher  Metropolie 

(1371) ....  390 

..    57.  Die  Diözesanverwaltung,  Domcapitel  und  neue  Diözesen  397 

„    58.  Beziehungen  der  Tataren  zum  Christenthum       •       •       •  401 

„    59.  Ausbreitung  des  Ohristenthuins  in  dieser  Periode      •       •  404 

,,    60.  Geschichte  der  ruthenischeu  Kirche  in  Ungarn   •       •       •  409 
n    61.  Errichtung  der  lateinischen  Bisthümer   und   des  armeni- 
schen Erzbist  hu  ms    in    den"  Ftirstenthümern   Halitsch 

und  Wladimir 412 

Zweites  Capitel. 
Der  Glaube  und  der  Cultus. 
§.  62.  Die  Kirche  Russlands   war  in    dieser  Periode    mit   sehr 

geringen  Ausnahmen  von  Rom  getrennt  •       •       •       •      418 

B    63.  Irrlehrer 423 

Cultus. 
„    64.  Die  der  russischen  Kirche  eigenthümlichen  Heiligen  dieser 

Periode 425 

„    65.  Cultstätte  und  Kirchenbücher 427 

..  06.  Feier  der  heil.  Liturgie;  Ausspendung  der  heil.  Sakra- 
mente; Entscheidung  der  diesbezüglich  aufgetauchten 
Fragen 430 


636 


Seito 


§.  67.  Streitigkeiten   über  das   Fastengebot  am  Mittwoch  und 

Freitag 441 

Drittes  Capitel. 
Das  religiöse   und  sittliche  Ltben. 

„    68.  Zustand  der  Volksbildung 444 

„    69.  Das  religiöse  und   sittliche  Leben  des  Volkes      •       •       •      447 

Zweite  Periode. 

Von  der  definitiven  Theilung  der  Kiewer  Metropolie   bis 
znr Wiederherstellung  der  Union  mit  Rom  (1461  -1595). 

Erstes  Capitel. 
Regierung  der  Kirche  und  Verbreitung  des  Chr isten thums. 

§.  70.  Eintheilung 450 

I.  Moskauer  Metropolie. 

„  71.  Die  Metropoliten:  Theodosius  (1461— 1465),  Philipp  I. 
(1467—1473),  Gerontius  (1473  —  1489),  Zosimas 
(1490-1494)  und  Simon  (1495— 1511)     •      .      •     451 

„  72.  Die  Moskauer  Metropoliten:  Warlaam  (1511  —  1521), 
Daniel  (1522—1539),  Joasaph  (1539  —  1543),  Ma- 
carms (1543-1564),  Athanasius  (1564-1566),  Ger- 
man  und  Philipp  IL  (1566— 1569) 458 

„    73.  Die    letzten    Moskauer    Metropoliten:    Cyrill    (1570  — 
1577),    Anton    (1577-1580),    Dionysius    (1581- 
1586)  und  Job  (1586-1589),    dann  erster  Patriarch 
von  Moskau 468 

II.  Metropolie  von  Kiew  und  Kautsch. 

„  74.  Die  Metropoliten:  Gregor  Baigar  (1458 — 1472),  Misael 
Drucki  (1474  — 1477),  Simeon  (1478  — 1488),  Jo- 
nas I.  Hlezna  (1489—1494)  und  Macariua  I.  (1495 
bis  1497) 471 

,    75.  Der  Kiewer  Metropolit  Joseph  IT.  Soltan (1498—1517)     479 

.,  76.  Die  Kiewer  Metropoliten:  Jonas  IL  (1519  — 1523),  Jo- 
seph [II.  (1524-1534),  Macarins  [1.(1538-1555), 
Silvester  (1556-1568),  Jonas  III.  (1568  —  1577), 
Elias  (1577  —  1579)  und   Onesiphor   (1579—1588)     493 

„  77.  Motive  und  vorbereitende  Ursachen  der  Wiederherstel- 
lung der  Union 49# 


637 


Seite 

§.  78.  Nächste  Veranlassung  zum  Abschlüsse  der  Union.  Der 
Kiewer  Metropolit  Michael  Rahoza  (1588-1599). 
Vorberr.thungen  bezüglich  der  Annahme  der  Union 
(1590)    und    Diplom    des    polnischen   Königs    Sigis- 

mund  III.  (1592) 511 

r    79.  Verhandlungen  des  Hypatius  Pociej  mit  Ostrogski  •       •      519 
n    80.  Deliberationsdekret  der  rnthenis?hen  Bischöfe  vom  2.  De- 
zember 1594 522 

„    81.  Verhandlungen  des  Jahres  1595 527 

„    82.  Wiederherstellung  der  Union  (23.  Dezember  1595)        •      540 
„    83.  Promulgation  der  Union  in  der  Kiewer  Metropolie  •       •       546 

Die  Diöcesanverwaltung,  Domkapitel. 
„    84.  I.  In  der  Kiewer  Metropolie.  Gründung  des  ruthenischen 
Bisthums    in  Lemberg.    Domkapitel  in  Lemberg  und 

Peremyschl 556 

„    85.  II.  In  der  Moskauer  Metropolie 564 

„    86.  Unterhalt  der  Geistlichkeit 565 

„    87.  Ausbreitung  des  Christenthums 570 

Zweites  Capitel. 
Der  Glaube  und  der  Cultus. 

§.  88-  Die  Moskauer  Metropolie  war  in  dieser  Periode  immer, 

die  Kiewer  Metropolie  grösstentheils  von  Rom  getrennt     571 

„  89.  Irrlehren  in  der  Moskauer  Metropolie.  I.  Judensekte; 
IL  Irrlehre  des  Matthäus  Baschkin  und  des  Theodo- 
sius  Kossoj 572 

„    90.  Der  Cultus 577 

Drittes  Capitel. 
Das  religiöse  und  sittliche  Leben  und  das  Mönchwesen. 
§.91.  Das  religiöse  und   sittliche  Leben   und   die   Aufklärung 

des  Volkes 582 

Geschichte  des  Basilianerordens  im  IL  Zeiträume. 

„    92.  Vermehrung  der  Klöster 585 

n    93.  Drei  Arten  des  Mönchlebens  in  Russland.    Die  Thorheit 

um  Christi  willen 593 

„    94.  Blüihezeit  und  Verfnll  der  Klöster  und  dessen  Ursachen      595 


638 

Seite 

Anhang. 

T.   Rede    dos    Cardinal s  Silvius    Ant  miani,     welche    er    am 
23.  Dezember   1595  an  die  rutlienischen   Abgeordneten 

gehalten  hat 605 

IT.   Das  GlaubensbekenntnisSj    welches  die  rutlienischen    Bi- 

schöfe  abgelegt  haben 606 

111.  Bulle  des  P.  Clemens  VIII.  „Magnus  Dominus,    et  lauda- 

bilis" 611 

IV.  Breve  des  P.   Clemens  VIII.    „Bencdictus  sit  Pastor  ille 

bonus"     •  622 

V.  Bulle  des  P.  Clemens VIII.  „ Decet  Romanum  Pontificem" 

über  die  Jurisdiction  des  Kiewer  Metropoliten      •       •       •      626 
Inhalt 631 


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Zur  Nachricht. 


Zu  den  am  wenigsten  aufgeklärten  Theilen  der  ganzen  Kirchen- 
geschichte  kann  wohl  die  Geschichte  der  ruthenischen,  mit  Rom  ver- 
einigten Kirche  gezählt  werden.  Es  mangelte  zwar  nicht  an  einzelnen 
Versuchen,  einzelne  Abschnitte  dieser  Geschichte  aufzuklären  (das 
Werk  „Annales  Ecclesiae  Ruthenae"  kann  als  Quellenwerk  hier 
nicht  beigezählt  werden),  doch  auch  diese  Versuche  sind  grösstentheils 
als  misslungen  zu  betrachten.  Die  katholischen  Gelehrten,  welche  sich 
mit  dieser  Sache  befassten,  sind  oft  in  Irrthümer  gerathen,  weil  ihnen 
die  einheimischen  (ruthenischen)  Quellen  grösstentheils  unzugänglich 
waren,  und  sie  oft  gezwungen  waren,  sich  auf  unsichere,  oft  falsche 
Angaben  zu  stützen;  die  akatholischen,  namentlich  die  schismatisehen 
Schriftsteller  aber,  welche  die  ihnen  verhasste  Union  der  Ruthenen 
mit  Rom  bei  der  Geschichte  der  russischen  nicht  unirten  Kirche  neben- 
bei behandelten,  waren  in  Folge  ihrer  Voreingenommenheit  nicht  im 
Stande,  eine  objective  Darstellung  der  genannten  Geschichte  zugeben, 
und  ihre  diesbezüglichen  Geschichtswerke  sind  ganz  entstellt,  indem 
sie  wahre  Thatsachen  verschweigen  oder  verdrehen  und  oft  falsche 
erdichten. 

In  Folge  dessen  ist  die  Geschichte  der  ruthenischen,  mit  Rom 
vereinigten  Kirche,  auch  in  den  grösseren  und  am  meisten  verbreiteten 
Geschichtswerken  entweder  ganz  unbekannt,  oder  wo  sie  berührt  wird, 
mit  vielen  Irrthümern  und  falschen  Ansichten  angefüllt. 

Um  nun  diesem  Uebelstande  nach  Kräften  abzuhelfen  und  über 
die  Geschichte  der  katholischen  ruthenischen  Kirche,  zu  welcher  sich 
in  Oesterreich-Ungarn  über  drei  Millionen  Menschen  bekennen,  mehr 
Licht  auszubreiten,  habe  ich  mich  als  Sohn  und  Priester  dieser  Kirche 
nach  eingehenden  Studien  entschlossen,  auf  Grundlage  der  einheimi- 
schen  und   ausländischen  Quellen,    die   ,,GeSChichte    der   Union 

der  ruthenischen  Kirche  mit  Rom.  Von  den  ältesten  Zeiten 


bis  auf  die  Gegenwart",  zu  veröffentlichen,  in  der  Hoffnung,  dass 
diese  Arbeit  auch  in  den  deutschon  gelehrten  Kreisen  einige  Beach- 
tung finden  wird. 

Das  ganze  Werk  ist  in  drei  Zeiträume  einget heilt,  von  denen 
die  zwei  ersten  die  Geschichte  der  ruthenischen  Kirche  von  den  älte- 
sten Zeiten  bis  zur  Wiederherstellung  der  Union  mit  Rom  (1595)  um- 
fassen, und  im  ersten  Band  enthalten  sind;  der  dritte  Zeitraum 
aber  (159G  bis  auf  die  Gegenwart)  wird  im  zweiten  Bande  behandelt. 

lieber  die  Gründe  und  die  Art  der  Bearbeitung  dieses  Werkes 
wird  die  Vorrede  im  zweiten  Bande  näheren  Aufsehluss  geben. 


Eer  Verfasser. 


Von  demselben  Verfasser  sind  in  ruthenischer  Sprache 
erschienen  folgende  Werke: 

1.  In  der  Mechitharisten-Druckerei  in  Wien: 
üacTbipcKoe    Boroc.ioßie,     Bt^eHb     1876 — 77, 

988  Seiten,  in  8°. 

Pocnpaua  o  AyxoBiiÖMi,  ypn/LOBÖMT,  cthjiio,  Bfc- 
AeHb  1878,  196  Seiten,  in  8°. 

2.  In  der  Vereinsdruckerei  des  Namens  Szew- 
czenko  in  Lemberg. 

yMeÖHUKt    KaTO.UIU,KOH    Pe.lHnH,     &Afl    BbICIIlHXb 

KJiacb  ujko.ii>  cepeAHHxt,  mhctl  L,  JlbBOBT>   1876;  150 
Seiten,  in  8°. 

J^eÖHiiK'b  KaTOJinu,KOH  Peanrin  ß,Jia  bhcluiixt> 
KAficb  rH>iHa3ia.ibHbixT>,  nacib  II.,  «7lbBÖBi>  1878,  214 
Seiten,  in  8°. 


Der  zweite  Band  der  „Geschichte  der  Union  der  ruthe- 
nischen  Kirche  mit  Rom"  wird  im  Laufe  des  Jahres 
1879  erscheinen. 

Die  Vorrede  wird  dem  zweiten  Bande  vorange- 
schickt  werden. 


Zu  Aufträgen  empfiehlt  sich  die  Mechitharisten-Druckerei, 
Wilhelm  Heinrich,  VII.,  Mechitharistengasse  4. 


33    4  3 


Die 


MECHITHARISTEN-BUCHORUCKERE 


YII.   Bezirk,   Mechitharistengasse   Nr.   4, 
I3ST  TT^IEZST, 

empfiehlt  sich  bestens  unter  Versicherung  reiner, 
correkter  und  geschmackvoller  Ausführung  aller  mög- 
lichen Drucksorten,  nicht  nur  in  deutscher,  sondern 
auch  in  allen  nachfolgend  angeführten  Sprachen  und 
den  hiezu  entsprechenden  Schriften,  als: 


arabisch 
armenisch  (alt) 
(neu) 
belgisch 
böhmisch 
carniolisch 
cyrilisch 
curdiseh 
englisch 
französisch 


griechisch  russisch 

hebräisch  rumänisch 

italienisch  spanisch 

illirisch  serbisch 

kroatisch  slovenisch 

lateinisch  schwedisch 

polnisch  türkisch 

portugiesisch  ungarisch, 

persisch 
ruthenisch 

Ferner  in  Werken,  Zeitschriften,  Preis-Courants,  Jahres- 
berichten, Statuten,  Circulairen,  Facturen.  Rechnungen, 
Briefköpfen,  Wechsel-Blanquetten,  Geschäfts-  und  Visit- 
karten, Etiquetten,  Musik- Noten,  Speisen -Tarifen,  Pro- 
grammen, Trau-  uiii  Sterbe -Parten,  Frachtbriefe,  Tabellen, 
Plakaten  und  allen   in  dieses  Fach  einschlagenden  Accidenzarbeiten. 

Papier-,  Schreib-  und  Zeichen- 
Requisiten-  Lager 

■\7\7"ien,  I-,  Bäckerstrasse  Q. 

Aufträge    werden     in     der     Druckerei    VII.,  Mechitharisten- 
gasse 4,  sowie  in  der  Papier-Niederlage  I  ,  Bäckerstrasse  8, 
entgegengenommen  und  billigt  berechnet, 


BQX  Pelesh,  lUliian,  1843-1896. 

6382  Geschichte  der  Union  der 

PA  ruthenischen  Kirche  mit  Rom  : 

v.1 
IMS 


PONTIFICAL    INSTfTü     t 
DE    MED1AEVAL    STUDIES 

59     Qtßgfm-9     PARK 

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